1848 / 29 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

S REE C R G EED

noch gar nicht besteht, as füe dée Slibenng E Mrafas und D E L immer den cfelhasten Anblick zahlreiher, in ase Gassen herumliegender todten Hunde, E und es E der Aase jeder Gattung, von den Pferden und R B au O dervieh , die, Íe L N N pr M ‘Ma sse jedes mög=- auf und a , X T t werden und zur Qu n W „wo Sn sowobl, als der Uferbewohner, weit und breit die Luft verpesten. Man fann s#ch nun denken, wie eine solhe \{chmahvolle Handhabung der E Reinlichkeit geeignet ist, den Fortschritten Seuche vorzubeugen ! w a Se Singen des jüngsten Vertrags mit Griechenland ist noch wenig bekannt, und die hiesige Presse hat über die Einzel- heiten desselben noch nichts veröffentliht. Das türkische Publikum äußert sih indessen mit der Beilegung dieses leidigen Handels sehr E die öffentlihe Stimmung wird dadurch berubigt, so wie das Ministerium Reschid-Pascha, welches bis dahin etwas s{wankend schien, sich in Folge dieses Triumphes der Pforte nur befestigen kann, und zwar zur Freude aller Wohlgesinnten und Aufgeklärten, da doch allgemein die Ueberzeugung herrs{cht, daß, wenn auch dasselbe bisher niht im Stande war, alles Gute zu leisten, das zu wünschen gewe- sen, es niht an dessen redlichen Absichten lag, dieses Gute herbeizu- führen und alle seine Bestrebungen dahin zielen.

Atgppien Alexandrien, 20. Dez. (A. Z.) Es sind Briefe von Mas-

aua (Küste von Abyssinien) vom 10, Oktober hier eingegangen, Un-

E Landsmann Herr W. Schimper in Adoa hatte während des Krice- ges zwischen Ras Ali und Fürst Ubie, d. h. seit Mai, viel zu leiden, nun scheint aber seine Lage eine günstigere Wendung nehmen zu wol= lenz er hat Geld und Waffen von Triest empfangen. Er kann nun kräftiger auftreten und zur Civilisation jenes Landes viel beitragen. Der hamburger Schiffer Rodaß war am 8, Oktober nah fünfmonatlichem l

Aufenthalt nah Aden und Europa abgesegelt; in zehn Tagen sollte ihm der bremer Schooner „Athen““ folgen , der am 14. September in Massaua angekommen war, nachdem er Dschedda besucht hatte. '

E E R L L L R Ä E I

Bekanntmachungen.

[75] ; Nothwendiger Verkauf,

Die in Güntershagen belegene und im Hypotheken- De O T: No A5 Vol 1318 verzeichnete Erb- pachts-Walkmühle ves Gottlieb Schuster, abgeschäßt auf 8062 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf, zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in der Registratur einzusehen- den Taxe, soll

am 7. August d. J., Vormittags 11 u: an ordentlicher Gerichtsstelle hierselb subhastirt werden,

Dramburg, den 21. Januar 1848,

Königl, Land- und Stadtgericht.

[997]

3211. 3331. 3382. 3395. 3642. 3667. 3759, 3765. 3786. 3870, 3879, 3921, 3934, 3954, 3991, 4001, 4048. 4106 und 4119, aus Serie E, Nr. 4623. 4629, 4630, 4637, 4656. 4673, 4873, 4886. 4909, 4968. 4973, 5046. 5047, 5092. 5154, 5167, 5173, 51841. 9230, 5263, 5275, 5284, 5291. 5337 i und 5389, 2) bei der Ausloosung von Schuldbriefen aus der zweiten Anleihe 34 Obligationen, nämlich; L aus Serie A, Nr. 1. 52, 135 und 149. Nothwendiger Verkauf. aus Serie B, Nr. 248. 477, 486. 533, 605, 635.

192

Herr Lefebvre war zehn Tage früher nach Adoa abgegangen , und nah drei Tagen wollte Herr d'Abadie dahin nachfolgen. Jn Mas- saua selbst treibt der vom Vicekönig von Aegypten eingeseßte Gou- verneur das drückendste Monopol und die gräßlihste Tyrannei. Es ist eine beträhtlihe Sammlung von Pflanzen und zoologischen Ge- enständen für den Reise - Verein in Eßlingen und das Naturalien- Kabinet in Triest, durch Sendung des Herrn Schimper, hier ange- langt.

Die französischen Jngenieure sind von Suez zurückgekehrt , sie erklären, daß nit das geringste örtlihe Hinderniß dem Bau des Kanals von Suez nah dem Mittelländischen Meere im Wege stehe. Die Herren Negrelli , Stephenson und Talbot werden im Frühjahr hier erwartet.

Mehmed Ali wird in 10 Tagen seine gewöhnliche Reise von Kahira nah Ober - Aegypten antreten. Der öffentlihe Gesundheits- Zustand in ganz Aegypten is befriedigend; nicht die geringste Spur von Cholera.

Alexandrien, 29. Dez, Mit dem legten österreichischen Dampfboot isst Herr von Küster, russischer General-Konsul, auf seinen Posten nah Corfu zurückgekehrt; er hinterläßt hier viele Verehrer und Freunde, welche er si dur sein ehrenvolles Benehmen wäh- rend seines furzen Aufenthaltes hier gewonnen. Dr. Bruce ist von Paris angelangt; er ward von der französischen Regierung nach Aegypten gesandt, um den öffentlichen Gesundheitszustand des Lan- des längere Zeit zu beobahten und später seine Ansicht über diesen wichtigen Gegenstand darzulegen; sein Bericht soll die Regierung rüdck- sihtlih der Aufhebung der Quarantaine leiten.

Seit der Rückkehr des Ober - Ingenieurs Mongel Bey wurden die Arbeiten an der Nildämmung mit großer Thätigkeit wieder auf- genommen, es werden 13,000 Mann Soldaten und Matrosen gegen=- wärtig dabei verwendet.

Handels - und Börsen-Nachrichten. Königsberg, 24. Jan, Marktbericht. Zufubr gering. Wei- zen 55 —73 Sgr. pro Schffl.; Roggen 45— 48 Sgr. pro Schffl. ; große Gerste 40 45 Sgr. pr. Schffl,; kleine Gerste 38— 44 Sgr. pro Schffl, ;

| Hafer 23-— 27 Sgr. pr. Schffl, ; graue Erbsen 60 75 Sgr. pr. Schffl. ;

weiße Erbsen 45—55 Sgr. pr, Schffl,

: 4 Stroh 90 Sgr. pr, Schock,

Heu 12 Sgr. pr. Ctr, ;

[74 b]

4320. 4337, 4381. 4466. 4545. macht

M 0)

einer Anzeiger.

2519, 2719; 2791. 2756, 2835. 2865. 2881. 2984, 3037. 3133, 3143. 3210. G Hef

Der Verwaltungsrath der Hessischen Ludwigs- Eisenbahn - Gesellschaft andurch bekannt, daß alle diejenigen Actien- Certifikate , ern h auf welche die p. 15. | bisher noch ungedrnckter Entscheidungen und Oktober 1847 aus- geschriebene

- Einzahlung v. Fünf Prozent nicht geleistet worden ist, in Gemäßheit des §. 13, alinea 3 der Statuten, annullirt sind; alle diejenigen Certifikate, auf welchen sich die vierte

ische Ludwigs-Eisenbahn.

Stettin, 26, Jan. ragen in loco 86/87pfb, mit 41 Rthlr blr,

bezahlt, pr. Frühjahr 82pfd, 40 bez, und Geld, Heutiger Landmarkt ; Zufuhren:

Weizen, NMoggen, Gerste, afer, E Lastadie 16 20 14 E T E Wspl Paradeplag . 20 28 8 4 3 “S Prei esr 60 à 62 39 à 40 à 42 35 à 36 25 à 27 48 à 50 Rtblr,

35

Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus weiter H bi 185 %, pro Frühjahr 17 % Geld. y T LORES Rüböl in loco 11% Rthlr, zu haben, pr, April / Mai 114 Rth bezahlt, L

Tabadcksmarkt. Jn den leßten aht Tagen tar die Zufuhr von unverkaufter Waare ebenfalls nur gering, und nur heute und gestern tra- fen einige Partieen ein, die mit 32 bis 45 Rtblr. bez, wurden,

Ir,

X Breslau, 26. Zan. Weizen in Folge starker Zufuhr beute wieder ete was niedriger, und wurde weiße Waare mit 62, 68 bis 74 Sagr., gelbe a 60 66 bis 71 Sgr. bezahlt. 3 f

Roggen bedang heute 51, 55 bis 59 Angebot,

Gerste unverändert 43, 48 bis 53

Hafer desgleichen 262, 29 bis 302

Kocherbsen bis 66 Sgr.

Weiße Kleesaat, superfeine Waare mit 13 Rthlr. bezahlt,

Die von Berlin eingegangenen flauen Nachrichten für Spiritus haben auch auf unseren Markt cinen weiteren Fall der Preise bewirkt, und wurde loco Waare a 9;—ck Rthlr, gehandelt, :

Rüböl ohne Veränderung.

Sgr. bei ebenfalls schr starkem

Ar. ck S

ar,

Amsterdam, 24. Jan. Getraidemarkt umgegangen, .

Kohlsaamen auf Lieferung 1 L, niedriger, auf 9 Faß glei und im April 64 L, Sept, u. Okt, 59 L.

Leinsaamen ohne Handel.

Rüböl gleich etwas flauer, auf Lieferung sehr flau, pro 6 W, 372, flieg. 365 a 2. R

LEetuvi pro 6 W. 294, flieg. 283k.

Hanföl pro 6 W. 32, flieg. 31.

Rübkuchen 73 a 75.

Leinfuchen 11 a 42

In Getraide is nichts

; Gl,

ihrem vollen Umfange, in klarer lichtvoller Darstellung, überall mit genauer Angabe der Rechtsquellen, Da es nach dem übereinstimmenden Urtheile al- ler Sachverständigen das beste und vollstän- digste Werk ist, welches wir bis jeyt über die- sen Gegenstand besißen, so glauben wir dasselbe dem juristischen Publikum um so mehr aus voller Ueber- zeugung empfehlen zu dürfen, als es nicht blos die schon anderweitig publizirten, sondern auch eine Menge

Beschlüsse des höchsten Gerichtshofes der Monarchie enthält. A | Um die Anschaffung des Buches so_ viel als möglich zu erleichtern, haben wir uns entschlossen, dasselbe von jeßt ab für den sehr mäßigen Preis von 15 Thlr. (für 33 Bogen groß Oktav) zu debitiren, wofür es bei uns

vierte

- ; Noll ; S 638, 6653. 666, 747, 765, 848, 855, Einzahlung nicht quittirt findet, sind sonach als ungül- und in allen Buchhandlungen zu haben ift.

E R E, 880, 958, 979, 1022, 1029; 4098 tig anzusehen und zu anten M nen unzuläfsig- : E : holz gehörige, hierselbst am Schiffbauerdamm Nr. 28 Sort 0E 1143, Ñ S Mainz, den 17 Januar 1848, ¿ Im Verlage der Unterzeichneten erschien: nud: 29 belegene, ém Hopotbekenbuche von der Frie- aus Serie C. Nr. 1267. 1284. 1303, 1334, 4337, Der Verwaltungs-Rath. Haydn C L j C, H dri - Wilhelmsstadt Vol. 10. No. 201. verzeichnete | „jx Abzahlung Al acn Ine E i »° d E N Kla x S S us rail

» , Cr La , ac R ) ( . Æ L A d D age a ns, ur.

71 De i gerichtlich abgeschäßt zu 8145 Thlr. 9 Ggr. bemerkt, daß : Literarische Anzeigen. eben dieselbe, welche bei Auff6hmne in den Sym- Am 20. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, 3) am óten d. M,, der geseplichen Bestimmung ent- Di T Ster Ta I phonie-Soireen stets Dacapo verlangt wurde, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Tare und Dy- sprechend, die am 5. Januar 1843 ausgeloosten und JIC NeUueSiLen {anze Gleichzeitig zeigen wir an, dass der zweite Cy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. dns vie A allhier A von Josef Gung'l, Labitzky, Lanner, Leutner, klus von 0 Symphonieen In Partitur binnen kurzem Die unbekannten Real-Prätendenten werden hierdurch E O Gen Bindleien R [76] n E V E s es L E 2 unter der Verwarnung der Präflusion öffentlich vor- ; : A s / Tarz- A »um L E elo neten 80 wie 10 allen

s B &

g imlidh* geladen, pons, nämlich:

Nachdem in Gemäßheit des vorangegangenen Be- \{lus}ses der General - Versammlung zur Auflösung des Geschäfts geschritten worden und in Folge dessen auch sämmtliche Fabrik - und Wohngebäude, wie Geräthe, öffentlich verfaust worden sind (so daß auf 40 Prozent giennel werden darf), segen uns die auf diese Weise

üssig gewordenen Gelder in den Stand, den Actionai- ren eine Abschlagszahlung zu gewähren, und laden wir die resp, Interessenten hiermit ein, ihre Actien und Di- videndenscheine nebst Designation derselben in den Ta-

en vom 1. bis 10. März d. J., mit Ausnahme des

onntags, Vormittags von 9 dis 12 Uhr, in unserem Geschäfts - Lokale vorzuzeigen und die vorläufige Zah- lung von 50 Thlr. pro Actie in Empfang zu nehmen, Die Actien werden abgestempelt und zurückgegeben, die Dem eine Pagen fassirt, E

ie Ausbleibenden haben es si \elbs be; wenn die Erhebung für sie bis zu U N unverzinslih ausgeseßt bleiben muß, D Ee

Jn Gemäßheit Beschlusses der General-Versammlung sind wir in der Auflösung und Abwielung des Ge- chäfts begriffen, und fordern daher hiermit alle diejeni- en, wele Ansprüche an uns zu haben vermeinen, guf, olche binnen vier Wochen anzumelden und, wenn wir olche richtig finden, die Zahlung gewärtigen zu wollen, Später, wenn die Activa der Gesellschaft ausgeschüttet [1256] sein werden, können wir für nihts mehr aufkommen, Die Die Direction

über 36984 M

[54] Oeffentliche Bekanntmachung, Jm Namen Seiner Hoheit des Herzogs 1c.

Nachdem am óten d, M. die zehnte und resp, fünste Ausloosung von Schuldbriefen aus der ersten und zwei- ten geschlossenen Anleihe der Landschaft des Herzog- thums Gotha stattgefunden hat, so bringen wir hier- durch o öffentlihen Kenntniß, daß

1) bei Ausloosung der Obligationen aus der ersten Anleihe folgende 99 Schuldbriefe, und zwar:

aus Serie A, Nr, 4106 und 138.

aus Serie B. Nr, 162, 199, 214 und 249.

aus Serie C. Nr, 597, 613, 623, 693. 699, 912, 922,

928. 956, 1061. 1075, 1124, 1128,

1148, 1151. 1418, 1441, 1603, 1628, 1654 und 1669,

aus Serie D, Nr. 1724. 1779, 1805, 1877, 1913. 1984, 2002, 2118, 2164, 2268, 2377.

in dem am

aus Serie A. Nr, 41 und 46. aus Serie B. Nr. 1 236. 297 und 447. J. A, a aus Serie C. Nr. 477, 533, 585. 604. 621. 657. tiederschlesische Zucker - Raffi- 746. 778, 807. 918, 933, 941. 1142, [73] S Gl 1257. 1391. 1479, 1546 und 1612, 7 ) aus Serie D, Nr. 1717. 1751. 1761. 1789, 1821. nente in 0gauU. 1855, 1950, 1980. 1989, 2095, 2221, 2303, 2445, 2661. 2680, 2781. 2790, 2846. 2948, 3047. 3049, 3057. 3179, 3191, 3231, 3311, 3386. 3476. 3486, 3576, 3644. 3885 und 4112, aus Serie E. Nr. 4256. 4329. 4492. 4568. 4646. 4669, 4678, 4684. 4755, 4812. 4823, 4943, 5003. 5113, 5254 und 5320, verbrannt worden, und daß

4) der siebzehnte Abschnitt der Zinsleiste von den zur ersten Anleihe gehörenden Schuldbriefen

Nr. 2222. 3018 und 3327 aus Serie D.

Nr. 4725 aus Serie E. so wie der achtzehnte Zins-Abschnitt von nachstehen- den Obligationen derselben Anleihe :

Nr. 2742, 3327 und 3649 aus Serie D.

Nr. 5116. 5169. 5176 und 5211 aus Serie E. und der erste Zins - Abschnitt von den zur zweiten Anleihe gehörigen Schuldbriefen:

Nr. 607 und 608 aus Serie B.

—— Nr. 1363 aus Serie C. Niederschlesishe Zucker-Naffinerie, wegen unterlassener Präsentation nunmehr erloschen sind, Gotha, am 12, Januar 1848, i

Herzoglih Sächsisches Ober-Steuer-Kollegium,

v, Henning.

Herzogl. Anhalt-Bernburgsche (G. Domainen-Verpachtung.

Herzogliche Domaine zu Ballenstedt mit 12694

Morgen Aecker, 402 Mrg, Wiesen, einer Zehntnuzung

S rg, Aecker, einer bedeutenden Bierbraue-

rei, einer Branntweinbrennerei, Essigbrauerei und Was-

sermühle, soll von Johannis 1848 ab auf 12 Jahre | [74]

Lehre von den Rechtsmitteln

im Preußischen Civil- und Kriminal-Prozesse, nach den geseylichen Vorschriften nebst deren Erläuterungen durch Ministerial - Resfrípte und Aussprüche des höchsten Gerichtshofes

i bieten Sai, Bormittags 9 Uhr, r-Loka i G Meisigebot, Uta ie Mehenden Termine gegen und der Auswahl des Pächters 9 Die Pachtbedingungen lie rs, verpachtet werden, Einsicht bereit und können gegen E avtali in Abschrift mitgetheilt werden (ab der Kopialien Auch gestatten wir den pahtbewerbern, {on vor dem Termine ihre Pachtgebote Bernburg, den 21, Dezember 1847,

Herzogl, Anhalt, Kammer.

VV öhler.

Purgold,

Vorbehalt des Zuschlags gen ín unserer Kanzlei zur systematisch bearbeitet

ei uns riftli einzureichen, Geheftet Beheftet.

v, Braun,

1848,

—— auch im leichten Arrangement,

Die vorzüglichsten FIAno+ | (e

forte - Compositionen zu 2 und 4 Händen

von Beethoven, Chopin, Chwatal, Czerny, Dobrzynski, Fanny Hensel, Henselt, He:z, Hünteu, Kullak, Li- tolff, Löschhorn, Mendelssolin, Schumann, Taubert,

L Thalberg, Voss, VVillmers. Die beliebtesten Gesän eiIn- und mehrstimmic

von Beethoven, Curschmann, Dames, Decker, Engel, Füchs, F. Hensel, Huth, Jähns, Löwe, Marschner, Mendelssohn, Netzer, Neithardt, Oelschläger, Reissi- ger, Stern, Taubert, Tiehsen, Truhn, Voss, VV eiss,

Opern 1m/Klavier-Auszuge in allen Arrangements. Potpourris aus T beliecb- testen Opern mit dem höchsten Rabalt.

A aaa Kd. Bote & G. Bock

Bock), Königl. Hof-Musikhändler, Berlin, Jägerstr, 42, Breslau, Schweidnitzerstr, 8.

In dem Verlage der Nicolaíschen Buchhand- lung in Berlin, Rat iv d Nr, 13, i} erschienen :

von einem praktischen Juristen, 33 Bogen groß Oktav, auf Maschinen - Velinpapier, Preis 15 Thlr,

Der Verfasser ist Mitglied des Geheimen Ober- Tri- bunals und ín der juristischen Literatur bereits ander- weitig als ein sehr gediegener Schriftsteller bekannt. Sein vorgedachtes Werk umfaßt die gesammte, bekannt- lih höchst shwierige Theorie von den Rechtsmitteln in

Buch- und Musikalienhandlungen,

A J 2 4 : :

Ka. Bole &ch G, Bock

Bock), Königl. Hof-Musikhändler, Berlin, Jägerstr. o

Breslau, Schweidnitzerstr. 8.

[73 b]

Von Herrn J. E. Leonhardt, Wilhelmsstr. Nr. 46 hierselbst, habe ich eine von 1hm fonstruirte neue Typene- Gießmaschine acquirirt, welche täglich bei nur zehn- stündiger Arbeitszeit 25000 und mehr Typen liefert, Das Fabrikat läßt nichts zu wünschen übrig, oe indem dasselbe mit äußerster Schärfe die größte Nichtig- O keit verbindet, und ich selbst habe mich daher veranlaßt gesehen, noch eine zweite dergl. Maschine zu bestellen, Der Verbrauch an Kohlen is sehr gering, und die ganze Maschine nimmt nur einen kleinen Naum ein. Mau darf annehmen, daß die eben bemerkten Leistungen der Leon - hardt schen Gießmaschine noch nicht die größten sind, deren sie fähig ist, und ich kann dieselbe darum allen Schriftgießerei-Besißern aufs angelegentlichste empfehlen.

Berlin, im Jánuar 1848.

A, W, Hayn, Buchdruckerei- u, Schriftgießerei-Besiper- [77 b]

Der Gründer und Theilhaber einer angesehenen Firma in einem der bedeutendsten Handelspläte der Monarchie einträgliches Fabrik-Geschäft, in seiner Art eines der ersten am Playe des Betriebes wünscht sich aus dem Geschäftsleben zurückzuziehen und jüngere Kräfte in seine Stellung einrücken zu lassen. Es würde dazu ein Ka- pital von 50,000 Rthlrn. erforderlich seinz der Propo- nent is jedo bereit, auch einem minder bemittelten, soliden Manne Play zu machen, wenn ihm genügende Garantieen zu seiner Sicherstellung gewährt werden,

Reflektanten erfahren durch Herrn C, W, Aue in Magdeburg auf portofreie Anfragen das Nähere,

[76 b] | : ; i Jch zeige hiermit an, daß am 1, März der Bockver- fauf in meiner hiesigen Schäferei s Pessin bei Nauen, den 24, Januar 1848, i, | “S v, Kno blau.

075» Leipziger Kunst-Auction.

Das Verzeichniß der von Herrn Kunsthändler F. E. Geyser und Herrn Kupferstecher C, F, Duttenho- fer hinterlassenen Sammlungen von Ku pferstichen, Radirungen, Holzschnitten, Lithographieen, Handzeichnungen, Kupferwerken, Kunstbü- hern, Kupferplatten 2c,, welche nebst mehreren anderen Beiträgen, unter welchen sih eine reihe Samm- lung Long hischer Arbeiten befindet, am 16, Februar 1848 zu Leipzig versteigert werden, is durch jede Buch- und Kün stbandsu ng, so wie von dem Unter- zeichneten, zu beziehen, Rudolph Weigel.

Das Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für £5 Jahr.

ATEDEM tin

4 Nthlr. - L Fahr. s f

s: e 1 Fabr. Zeitung in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis - Erhöhung. Infsertions-Gebühr für den Bei einzelnen Uummern wird 4 Raum einer Zeile des Alg. der Bogen mit 25 Sgr. berechnet. Anzeigers 2 Sgr.

Ie 29.

e/

Inhalik

Amtlicher Theil. [ cui

Ständische Angelegenheiten. Sechste Sipung des Vereinig- ten ständischen Ausschusses am 25. Januar. Verhandlungen über §. 14 des Entwurfs des Strafgeseßbuchs: Festungshaft; wird E nommen. §. 15. Anwendung der T dungohastz der Wegfall dieses Paragraphen soll in der Hauptsache beantragt werden. Die §§. 16, 17, 18 und 19, gemeinsame Bestimmungen über Freiheitsstrafen, nament- lich deren Dauer betreffend, werden angenommen, Die Berathung über die §§. 20, 21, 22, 23, 24 und 25, Berlust der Ehrenrechte und Amts- Entziehung betreffend, wird ausgeseßt, §. 26 des Entwurfs : Verlust gewerblicher Rechte, §. 27: Verwandlung von Geldbußen in Gefäng- nißstrafe ; wird mit geringer Veränderung angenommen. §. 28: Con- fiscation ; fast einstimmig wird beschlossen, daß: die Confiscation des gan- gen Vermögens nicht mehr eintreten soll. §. 29: Geldbußen verstor- bener Verbrecher; wird mit der Modification der Abtheilung angenom- men, §, 30: Besondere Polizei-Aufsicht; wird angenommen,

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Salarien-Kassen-Buchhalter Per \chke beim Ober-Landes4 geriht zu Königsberg in Preußen das Allgemeine Ehrenzeichen; \o wie dem Sergeanten Schmidt der bten Artillerie - Brigade die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen;

Den bisherigen Land =- und Stadtgerichts-Rath Larz zu Stal- lupoenen zum Direktor des Land- und Stadtgerichts zu Strasburg in Preußen und zugleich zum Kreis-Justizrath des strasburger Kreises zu ernennen; und

Dem Handelsgerichts » Secretair Jansen zu Aachen den Cha= rakter als Kanzlei-Rath beizulegen.

Der Landgerichts - Referendarius Ludwig Gerhard Simon zu Trier ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advo- faten im Bezirke des Königlichen Appellations=Gerichtshofes zu Köln ernannt; und

Dem Oberlehrer, Prorektor Werther, an dem Gymnasium zu Herford, das Prädikat eines Professors beigelegt worden.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 3ten Landwehr=Brigade, von Hirschfeld, von Stettin.

Ständische Angelegenheiten. Sechste Sipung des Vereinigten ständishen Ausschusses, (25. Januar.)

Die Sizung beginnt nach # auf 11 Uhr unter Vorsitz des Marschalls , Fürsten zu Solms, mit Verlesung des über die gestrige Sißung geführten Protokolls durch Secretair Dittrich.

Marschall: Da keine Bemerkung erfolgt, so ist das Protokoll für genehmigt zu erklären, und wir gehen über zur Berathung des 3. 14.

; Referent Naumann: §. 14 des Geseß=Entwurfes lautet : „Die Festungshast besteht in einfacher Freiheits- Entziehung in den dazu bestimmten Festungen, jedoh unter strenger Beauf- sichtigung der Lebenöweise und Beschäftigung der Gefangenen.“ Das Gutachten der Abtheilung lautet : 1ZU S. 14, Gegen die Bestimmung des §. 14 findet sich nichts zu er- innern. Die in der vorgelegten Zusammenstellung mit Nr. 5 bezei- nete Frage: ob die im Entwurfe von 1843 angenommene GFestungsstrafe wegfallen solle?

schlägt die Abtheilung vor, bejahend zu beantworten, weil die nach

dem gegenwärtigen Entwurfe beibehaltenen Arten der Gretheits-

strafen vollständig genügen.“

Abgeordn. VKeumann: Die vorberathende Abtheilung hat gegen den §. 14 nichts erinnert, ih kann mih mit demselben jedo nicht einverstanden erklären, da nah meiner Ueberzeugung das ganze Sy- stem der aufgestellten Strafen dadurch verändert wird. Der Herr Regierungs = Kommissar hat gestern der hohen Versammlung eröffnet, daß die gewöhnliche Gefängnißstrafe des §. 12 die einfache Breiheits- Entziehung, die sogenannte Custodia honesta, sein soll; mit dieser Gefängnißstrafe müßte die Festungshaft an sih gleih stehen, und es wäre im Allgemeinen nichts dagegen zu erinnern, d die Gefäng= uißstrafe auf der Festung in gleiher Weise vollstreck werde. Abge- sehen davon, daß die Festungshaft eine Aenderung \{chon durch das militairische Element, welches auf der Festung vorherrschend is, er- fährt, so enthält der Paragraph außerdem auc noch die Bestimmung: „Die Festungshaft soll verbüßt werden unter strenger Beaufsichtigung der Lebensweise und der Beschäftigung der Gefangenen.“ Es ist also die Gefängnißstrafe noch mit dieser besouderen Beaufsichtigung verbunden, und diese kann eigentlich, ihrer Strenge nah, nicht ein- mal durch den Richter festgestellt werden, sondern der Gefangene ist in dieser Hinsicht ganz der Willkür des Aufsichts-Beamten unterwor- fen, die Festungshaft kann also für den Gefangenen, der tägli, ja vielleiht stündlih von dem Aufsichts - Beamten kontrollirt wird, eine viel strengere Strafe werden, als die Strafarbeit, sedenfalls wird sie auf diese Weise zu eiuer für sih bestehenden ganz besonderen Strafe, zu einem neuen Mittelgliede. Jh erlaube mir, darauf aufmerksam zu machen, welche Pein es für den wissenshaftlich gebildeten Mann sein dürfte, wenn er, zur Festungshaft verurtheilt und sih mit wissen- schaftlichen Arbeiten beshäftigend, der fortdauernden Kontrolle des

Berlin, Sonnabend den 29 Januar

Aufsichts - Beamten unterworfen ist. Hierzu kommt noch, daß §. 15 die Beschaffenheit der Umstände dabei berüsihtigt wissen will, und diese können nur äußere sein. Es herrscht in dieser Strafe mithin eine so große Willkür vor, daß fie unmöglich in das seither als feststehend angenommene Strafsystem passen kanu, und deshalb würde ich mir erlauben, entweder auf völlige Beseitigung des §. 14 anzutragen, oder darauf, an dessen Stelle die einfahe Bestimmung zu a „Die Gefängnißstrafe kann auch in gleicher Weise anf den Festungen abgebüßt werden.“ Jch bitte L dorsamst, zu fragen, ob der Antrag die nöthige Unterstüßung findet. ;

Regierungs-Kommissar Bischoff: Ueber §. 15 wird später ver- handelt werdenz es is dazu ein besonderer Antrag von der Abthei- lung gestellt worden. Was die Natur und das Wesen der Festungs- haft als solche betrifft, so soll sie niht eine Schärfung der Gefäng- nißstrafe, sondern eine Milderung sein. Es is auch im §. 14 nichts weiter gesagt, als daß die strafvollstreckende Behörde die Lebensweise und Beschäftigung der Gefangenen fontrolliren solle, damit sie si niht dem Müßiggange und dem Wohlleben aller Art ergeben und feinen Eindruck der Strafe haben. Wenn der §. 14 von etner stren gen Beaufsichtigung der Lebenêweise und Beschäftigung der Gefan- genen redet, so soll darin kein spezifisher Unterschied der Festungs- haft und der Gefängnißstrafe liegen, da auch im §. 12 vorausgeseßt ist, daß gegeu diejenigen, welhe zur Gefängnißstrafe verurtheilt sind, eine strenge Beaufsichtigung eintritt.

Marschall: Wir wollen entnehmen, ob der Antrag, welcher von dem Abgeordneten Neumann gemacht worden ist, die erforderliche Unterstüßung von 8 Mitgliedern findet,

(Wird unterstüßt.)

Staats-Minister von Savigny: Jh wünsche dasjenige, was der Herr Kommissar bereits vorgetragen hat, durch einige Worte zu ergänzen, Es erklärt sih diese Bestimmung zum Theil historish aus dem Zustande, in welhem die Festungshaft roßentheils bisher ge- wesen is, nämlich, als eine großentheils iUusorische Strafe. Das Wesentliche der Freiheitsberaubung bestand darin, daß man sich gerade an diesem Orte aufhalten mußte; es war aber sehr häufig der Fall, daß der zur Festungshaft Verurtheilte dort ganz nach seinem Beha- gen lebte, wie wenn von Strafe gar nicht die Rede gewejen ware. Dieses widerspricht der Natur der Strafe und sollte verhütet werden, und das ist der Sinn der Bestimmung, die hier gegeben worden ist: „Unter strenger Beaufsichtigung der Lebensweise und der Beschäfti- gung der Gefaugenen.“’ Dabei s gar nicht daran gedacht worden, daß hier derjenige, der dort zu befehlen haben könnte, auf eine sehr beengende und belästigende Weise den Gefangenen beaufsihtigen, zu jeder Stunde kontrolliren sollte, was der Gefangene thut, sondern es soll das Leben des Gefangenen nicht in ein rein vergnügliches über- gehen fönnen. Jh gebe zu, daß nach dieser Fassung der Worte die Sache in reine Willkür und große Härte von Seiten des Komman= danten ausarten könnte, dafür muß gesorgt werden durch strenge Justructionen, wodurch Willkür niht {wer zu verhüten sein dürfte. Man könnte noch sagen, es sei mindestens eine Art von Luxus, daß man neben der Gefängnißstrafe noch die Festungshaft statuirt habe; zwischen beiden ist aber ein großer Unterschied. Zu Gefängnißstrafe, wie sich aus dem ganzen Jnhalte des Strafgeseßbuches- ergiebt, wer- den unter Anderen auch Viele wegen objektiv niht sehr strafbarer Verbrechen verurtheilt, da, wo es also bei einem mäßigen Grade von Bestrafung bleiben muß; es werden aber unter diesen auch solche seiu, die wegen eines Verbrechens vou nicht ehrenhaftem Charakter verur- theilt sind, so daß also hier das Lokal, worin die Strafe vollzogen wird, gewissermaßen gemeinschaftlih is, wenu sih auch die Bestraften nicht unmittelbar zusammen aufhalten, z. B. solche, welche wegen Jn=- jurien, und solche, welhe wegen einfachen Diebstahls verurtheilt werden. Dies is unmöglich bei der Festungshaft, weil hier als Prin- zip aufgestellt worden ist, daß zur Festungshaft nur ein solcher verur- theilt werden soll, mit dessen strafbarer Handlung kein Verlust und feinè Schmälerung der bürgerlichen Ehre verbunden is. Dies ist der charafteristishe Unterschied beider Strafen, und ih glaube daher, daß ein wesentlicher Einwand gegen diese Strafe niht zu machen sein wird.

Abgeordn. Dittrich : Aus demjenigen, was der Herr Ministerial- Kommissar und der Herr Minister der Geseßgebung angeführt haben, kann ih mi nicht überzeugen, daß die Strafe nothwendig it. Es ist zuerst geäußert worden, daß bei der Gefängnißstrafe die strenge Beaufsichtigung vorausgeseßt werde. Jch stelle dies nicht in Abrede, aber warum is sie hier besonders im Gesehß festgeseßt? Die Frage ist mir noch nicht beantwortet. Das zweite, was der Herr Minister der Geseßgebung gesagt hat, ist : daß objektiv strafbarere Vergehen durch Festungshaft abgebüßt werden sollen und die Justruction nähere Bestimmungen darüber enthalten müsse; dies kann bei der einfachen Gefängnißstrafe aber ebenfalls stattfinden, nicht allein bei der Festungs- haft. Jh kann mich daher nicht überzeugen, daß diese Strafart nach den bereits angenommenen noch nothwendig sei, und trete dem An= trage auf Streichung des Paragraphen bei.

Abgeordn. von Auerswald: Jch hatte die Worte des Para- graphen :

„Jedoch unter strenger Beaufsichtigung der Lebensweise“ ganz in der Art verstanden, wie es von dem Herrn Minister der Ge- eßgebung ausgesprochen worden is, und die Worte :

„Unter strenger Aufsicht der Beschäftigung““, hatte ich im negativen Sinne verstanden dahin, daß dadurch nur eine unangemessene Beschäftigung vermieden werden soll, eine Beschäfti=- gung, die am Ende dem Zwecke der Strafe ganz entgegen ist. Von diesem Gesichtspunkte aus hätte ich gegen den Paragraphen nichts zu erinnern gehabt; ih bin aber durch ein Wort des Herrn Ministe= rial-Kommissars darauf aufmerksam gemacht worden, daß man die Sache anders verstehen kann, wenn es vielleicht nit ein Wort war, worauf er selbst keinen Werth legt. Er hat nämlich gesagt, man wolle verhindern, daß die Leute auch nicht Müßiggang treiben. Dies würde ein Anhalten zur Arbeit involviren und eine Verschärfung der einfachen Freiheitsstrafe sein; es kann aber unmöglih ein Zwang zur Arbeit bei der Festungshaft stattfinden, welche nur eine einfache rei- Un Go E in der Art sein soll, daß man die Freiheits=Entzie- ung, wie der Here Minister der Geseßgebung sagte, dann au em- pfinden soll, Js etwas Anderes darunter gemeint und namentli

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Behren - Straße e. 57,

1848.

gemeint, daß derjenige, welcher auf der Festung sißt und Neigung zum Müßiggange hat, zur Arbeit angehalten werden soll, so te ih mi dagegen verwahren, Vorausgeseßt aber auch, daß ih den Herrn Geheimen Rath Bischoff falsch verstanden habe, so würde we= nigstens so viel daraus hervorgehen , daß die Fassung nicht vollkom= men deutlih und klar ist, und ih würde vorschlagen, daß die Regie= rung sih auch diese Bemerkung ad referendum nehme und die Fas= sung verbessere.

Justiz-Minister Uhden : So wie der geehrte Herr Redner den Sinn des Faragrayhes aufgefaßt hat, ist es anhch vou dem Gouver= nement beabsihtigt. Durch eine andere vielleiht mehr negative Fas- sung wert ?n sich die Differenzen ausgleichen lassen,

Abgeordn. Grabow: Jch finde in der Festungshaft einen dop- pelten Zweck ausgedrückt, nämlich einmal den, daf, ste für die Ge- fängnißstrafe eine Surrogatstrafe, und außerdem, daß sie eine Strafe sein soll, die gelinder is, als die Gefängnißstrafe. Wenn dieses rih= tig ist, und id glaube, der Herr Minister der Geseßgebung hat dies ganz bestimmt anerkannt, so scheint mir, wenn man §. 12 mit §. 14 ver= gleiht, daß allerdings §. 14 nah seiner Fassung eine {ärfere Strafe hat eiuführen wollen. Denn der §. 12 sagt ausdrücklih: „Die Ge- fängnißstrafe besteht in einfacher Greiz e Lans und fügt nur noch das hinzu, daß, wenn Jemand nicht die Mittel habe, die Kosten dieser Gefängnißhaft zu tragen, er für diese Kosten arbeiten müsse. Eine ähnliche Bestimmung ist in §. 14 nicht enthalten, wohl aber ist dort gesagt, daß unter strenger Beaufsichtigung der Lebensweise und der Beschäftigung der Gefangenen, daß unter diesen beiden Vor= auêseßungen §. 14 Anwendung finden soll. Jch bin der Ansicht, daß, wenn §. 12 und§. 14 eine Aenderung in Betreff der Fassung erhalten, als=- dann sich das Bedenken des verehrlichen Mitgliedes aus Brandenburg exle= digen wird. Jch glaube, man müßte ausdrücklich hinzuseben, daß der im Gefänguiß si Besindende so behandelt werden soll, wie der auf der Festung Besindliche in Betreff der Lebensweise und der Beschäftigung, sonst sinde 1h einen Widerspruch zwischen beiden Paragraphen und muß anerkennen, daß §. 14 eine härtere Strafe festsegen würde.

Marschall : Wir können nun zur Fragestellung übergehen.

Abgeordn. von Brünneck: Jh würde glauben , daß die Be=- denken gegen diesen Paragraphen dur eine andere Fassung gehoben werden könnten. Denn nach der Aeußerung des Herrn Kommissars soll nur die Beschäftigung und Lebensweise einer genauen Kontrolle unterworfen werden; es würde also ausreichend sein, wenn das Wort streng wegbliebe.

Abgeordn. Züffer: Jh möchte mir noch die Frage erlauben, wer die Beaufsichtigung der in der Festungshaft si Befindendeu zn führen hat, ob diese blos dem Festungs - Kommandanten anheimgege=- ben ist? Daraus würde in vielen Fällen eine große Härte, in an= deren eine bedeutende Milde hervorgehen können. Wenigstens nach den Nachrichten, die wir mehrfah bekommen haben, und wie sie die Zeitungen uns ebenfalls wiederholt gegeben, sind einzelne auf der Festung Verhaftete mitunter außerordentli streng behandelt worden, während es bei Anderen nicht der Fall is, Jh erinnere namentlich hier an die verschiedenen Schriftsteller, die zu Festungshaft verurtheilt und mit großer Strenge behandelt worden sind, und da nöchte ih wünschen, daß in dieser Beziehung irgend eine Bestimmung getroffen

werde, wodurch eine solhe Ungleichheit vermieden würde.

Justiz-Minister Uhden: Ganz dasselbe könnte gegen jeden Di- rektor eines Gefängnisses, eines Zuchthauses oder irgend einer ande- ren Strafanstalt auh gesagt werden; deun ob ein Direktor die Züs gel schärfer anzieht oder sie \{laffer hingehen läßt, beruht in der Persönlichkeit eines solchen Aufsichtsbeamten. Jch glaube deshalb nicht, daß sih darüber irgend eine Bestimmung feststellen läßt.

Marschall: Wir kommen nun zu der Frage, ob die Versamm- lung vorbehaltlih einer den gemachten Bemerkungen angemessenen Fassung dem §. 14 beistimmt. Diejenigen, welche dafür stimmen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Es erhebt sich fast die ganze Versammlung.)

Der Paragraph is allgemein angenommen worden, und wir fommen nun zu §. 15.

Referent Uaumann (trägt §. 15 des Geseb-Entwurfs vor ):

S 40.

Auf Festungshaft is niht- nur in den geseßlich bestimmten Fäl- len, sondern auch alsdann zu erkennen, wenn die Vollstreckung der im Geseße angeordneten Strafarbeit oder Gefängnißstrafe nah Beschaf- fenheit der Umstände für weniger angemessen als die Festungshaft zu erachten ist. L

Jedoch darf bei Verbrechen, welche den Verlust der Ehrenrehte nah sih ziehen, niemals auf Festungshaft erkannt werden.“ ;

Die Abtheilung is der Meinung :

„ZU §. 15. Es kaun nicht dem rihterlihen Ermessen überlas- sen werden, welche Strafart verhängt werden soll, vielmehr is es eo N des Gesebgebers , dies zu bestimmen. Hiergegen verstößt die Bestimmung des §. 15, und die Abtheilung hat mit 9 gegen 2 Stimmen beschlossen,

den Antrag zu stellen, weggelassen werde.

Was e an diesen Paragraphen sih auschließende sechste Frage betrifft : , /

2,6 die Festungshaft allgemein ausgeschlossen sein solle in denje- nigen Fällen, in welchen der Verlust der Ehrenrechte eintritt €# jag so wird: vorgeschlagen, diese Frage bejahend zu beantworten, weil der Verlust der bürgerlichen Ehre immer Handlungen vorausseßen muß,

welche mit einer härteren Freiheitsstrafe zu belegen sind.

Abgeordn. von Weiher: Zch kaun mich mit dem Gutachten der Abtheilung nicht einverstanden erklären. Es scheint mir, daß der Grundsaß, welcher auch bei den früheren Paragraphen wegen Schär=- fung der Vere angenommen worden ist, nämlich die Gleich- heit vor dem Oesebß, verlange, daß jedes Verbrechen mit derselben Härte bestraft werde. Dieser Grundsatz \cheint zu verlangen, daß in einzelnen Fällen die Gefängnißstrafe erleihtert werden müsse. Es is niht zu verkennen, daß dieselbe Gefängnißstrafe verschiedene Jndivi- duen nah der Verschiedenheit ihrer Persbulichkeit härter treffen wird, und dies ist auh der Grund gewesen, warum alle -Geseßgebungen diesen Grundsaß aufgenommen und \o versucht haben, dur positive Bestimmungen die Ungleichheit zu beseitigen, Jn dem vorliegenden

daß die Bestimmung dieses Paragraphen