1848 / 43 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Aus der Sammlung des General-Lieutenants Grafen von Nofstiß.

508) M. 50 Rthlr. 509) Herr Graf Fürstenberg-Stammheim 100 Rthlr. 510) Herr Fürst Puttbus 25 Rthlr. 514) Herr von Küster 30 Rthlr. 512) Frau Generalin von Cosel 1 Rthlr. 513) Herr Minister vou Werther 10 Rthlr. 514) F. W. in 2 Frd'or. 11 Rthlr. 10 Sgr. 515) Herr Feister 3 Rthlr, 516) Herr Geh. Rath von Beedorf in 2 Frd'or. 11 Rthlr. 19 Sgr. 917) Herr General = Lieutenant von Neumann in 1 Frd?or. 5 Rthlr. 20 Sgr. 518) Herr General-Lieutenant von Dittfurth 10 Rthlr. 519) Herr Professor Hubert 5 Rtblr. 520) Herr Kaufmann Wilke 2 Rthlr. 521) Herr W. Rengert 2 Rthlr. 522) Herr Kaufmann Weber 5 Rthlr. 523) Herr Graf von Lerchenfeld in 2 Frd'or, 11 Rthlr. 10 Sgr.

524) Herr Präsident Kleist in 2 Frd?or. 11 Rthlr. 10 Sgr. 525)

Aus Torgau 2 Rtblr. Aus der Sammlung des Präsidenten von Uehtrib. 526) Herr Landtags-Marschall von Rochow 20 Rihlr. 527) M. N. 15 Sgr. 528) ein Ungenannter 5 Rthlr. 529) die Schuke Kronen - Straße Nr. 32 5 Rthlr. 530) Herr Professor Yr. Rum- melsberg 2 Rthlr. 531) ein - Ungenannter 1 Rthlr. 532) Herr Freiherr H. von G. in 1 Frd'or. 5 Rthlr. 20 Sgr. E Aus der Sammlung des Geheimen Staats-Ministers Grafen zu Stolberg. 5 53Z) Herr Wirklicher Geheimer Rath Alexander von YHum- boldt 20 Rthlr. 534) die Mitglieder des Handwerker - Vereins in der Johannis - Straße 6 _ Rthlr, I) A G O Sr 230) A. P. 0 Cr 28/) 2 S. 10 Sar 538) C. P. 10 Sgr. 539) K. K. 15 Sgr. 540) C. B. 7 Sgr. 6 Pf. 641) E, £. 10 Sgr. 642) H. E. 7 Sgr. 6 Pf. 513) H. C. A. 5 Sgr. 544) H. K. 5 Sar. 545) A. G. A. 3 Rthlr. 546) F. G. A. 25 Rthlr. 547) I. W. 10 Sgr. 548) E. J. 1 Rthlr. 549) Herr Präsident Th. 10 Rthlr. 550) G, H, 5 Nthir. 551) Herr Major von Wf. 5 Rtblr, 552) Von einigen Da- men zu Stargard in Pommern gesammelt 92 Rthlr. 10 Sgr. 553) Herr Geh. Ober - Finanzrath Sevffert 5 Rthlr. 554) Frau Baronin von Kanßow 3 Rthlr. 555) Von einem Ungenannten 3 Riblr. 556) Anna H. 20 Sgr. 557) C. L. 15 Sgr. 558) Frau Geh. Räthin Cottel 2 Rthlr. 559) Herr Baron von Putliß-Wolfs hagen in 1 Frd’or. 5 Rthlr. 20 Sgr. 560) Von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht von Preußen 300 Rthlr. 561) Von Jhrer Königl. Hoheit der Prinzessin Alexandrine von Preußen in 6 Frd’or. Z4 Rthlr. 562) Von menschenfreundlichen Bewohnern der Stadt Beeskow dur den Premier-Lieutenant von der Osten 25 Rthlr. 563) Frau von Thümen - Blankensee 5 Rthlr. 564) C. von T. 3 Kthlr. 565) Mad. M u 1 Rthlr. 566) Wittwe Keil 1 Rthlr. 567) G. H. St. 5 Rihlr, 568) Herr Wachtmeister Kahlert 1 Rthlr. 569) Wittstock 15 Sgr. 570) Frau Baronin von Bredow 5 Rthlr, 571) Frau Baronin von Senfft-Pilsach, geb. von Bredow, 5 Rthlr, 572) Herr V. O. Cer. Meister Baron von Stillfried in 5 Frd'or, 28 Rthblr, 10 Sgr. 573) Th. P. 10 Rthlr. 574) Herr Superin- tendent Büchsel 5 Rthlr. 575) Frau von Jyhenpliß geb. von Erxle- ven 10 Rthlr. 576) Herr Hoflieferant A. Hausotte 3 Rthlr. 577) v. K. D. inkl. 1 Frd'or. 6 Rthlr. 20 Sgr. 578) R. G. 1 Rthlr, 579) B. u. L. 1 Rthlr. 10 Sgr. 580) A. und H. B. aus ihren Syarbüchsen 20 Sgr. 581) O. 2 Rthlr. 582) S L UITOIY, Herr Wirkl. Geh. Rath Eichhorn in 6 Frd?r. 34 Rthlr. 4 Rthlr. 585) v. E. 5 Rthlr. 587) A. St. 2 Rthlr. 589) F. E. in Gusow 4 Rthlr, 9 Rthlr. 592) Herr Graf O. Lynar 20 Rthlr. mer-Rath Zippel in Gusow 2 Rthlr,

O90) U T Mir.

Sgr.

Pioritäts - Eisenbahn - Obligation Nr. 18,652 über 50 Nthlr. mit

Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1848 ab, wofür bei der Um-

sezung à 1005 pCt. und 74 Sgr. Zinsen gezahlt sind, 50 Rthlr, 15 Sgr.

(Fortseßung folgt morgen.)

Ueberhaupt sind bis jest bei uns eingegangen: 6204 Rthlr. 10

wovon heute wiederum 2500 Rthlr. an das Handlungshaus

Ruffer u. Comp. in Breslau zu unserer weiteren Disposition über-

wiesen worden sind, {o daß wir mit Hinzurechnung der in unserer

Bekanntmachung vom Iten d. M. gedachten 1400 Rthlr. und 2100

Rthlr. zusammen 6000 Rthlr. nah Breslau dirigirt haben.

Berlin, den 10. Februar 1848.

(gez.) Carl, Zwirngraben 41 und 2 Hollmann,

straße 416. von Nabmer, Wilhelmsstraße 78.

von Nostib, Pariser Play 3.

straße 21.

Graf zu Stolberg, Wilhelmsstraße 79.

Mohrenstraße 31.

Pf., Husaren-

Handels- und Börsen-Uachrichten.

Königsberg, 7. Febr, Marktbericht. Zufuhr gering. Wei-

zen 55 75 Sgr. pro Schffl. 5 Roggen 40— 48 Sgr. pro Schffl. + gros e Gerste 40— 43 Sgr. pro Schffl, z kleine Gerste 38— 40 Sgr. pro Sch}. z Hafer 22-—27 Sgr. pr. Schffl.z graue Erbsen 60 —78 Sgr. pr. Schffl. z

Stroh

weiße Erbsen 50—62. Sgr, pr, Scheffelz Heu 12 Sgr. pro Cir.; 90 Sgr, pro Schock.

Bekanntmachungen.

[931] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. September 1847, Das dem Speisewirth Wilhelm August Kese gehö-

rige, hierselbst in der Georgenstraße Nr. 29 belegene,

im Hypothekenbuche von dèr Dorotheenstadt Vok 5.

Nr. 376, verzeichnete Grundstü, S abgeschäyt

zu 14,583 Thlr, 3 Sgr. 9 Pf., soll

am 412. Mai 1848, Vormitt, 41 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy-

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[111 b]

[1165] Nothwendiger Verkauf. Z Stadtgericht zu Berlin, den 19. November 1847. Das dem Zimmermeister Thomas August Benjamin

Albert Pütsh zugehörige, in der alten Jakobsstraße

Nr. 126 belegene und im Hypothekenbuche von der

Louisenstadt Band 12. Nr. 787. verzeichnete Grundstück

nebst Zubehör, gerichtlih abgeschäßt zu 43,650 Thlr.

25 Sgr., soll am 30, Juni 41848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy-

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

583) 584) C. G. J. 586) Herr Tischlmst. C. F. A. 15 Sgr. 588) Herx Geheimer Hofrath Gehrke 5 Rthlr.

591) L, 593) Herr Kam= 594) Herr F. Neumann 20 595) Aus Dresden eingegangen die Berlin-Hamburger 4F7proz.

Graf von Rother, Jäger=- Graf von Sedlnibki, Behrenstraße 63. von Uechtrib,

| | | | | | |

Thüringische Eisenbahn.

Bekanntmachung.

Lasten à im Wege der Submission an geeignete Lieferanten zu verdingen, und fordern zu dem Ende Unternehmer auf, ihre Offerten auf das ganze Quantum oder einen Theil desselben von mindesten 500 Lasten bis zum 15ten d. M, an uns gelangen zu lassen, Die Lieferung muß mit dem 4, März d, J. begin- nen und am 1, August c. beendigt sein. Die Offerten können ab Hamburg oder franco Halle am dortigen Auslade-Playe gestellt werden, Erfurt, den 5, Februar 1848, Die Dirkécti sn ie der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

396

Danzig, 7. Febr. Nachdem die Kälte am Montag Mittag von 21° bis auf 12° gesunken war, fiel gegen Abend das Thermometer bis auf 3°, Seit der Zeit behielten wir die ganze Woche hindurch gelindes Frost- wetter, bis Sonnabend gänzlihes Thauwetter eintrat, Jn der vergangenen Naht is wieder gelinder Frost von 45° eingetreten. |

Die Zufuhren von Getraide waren in der vorigen Woche wieder sehr gering, die Preise sowohl von Getraide, wie auch von Spiritus unver- ändert,

% Breslau, 9. Febr. gelber 55, 62 bis 66 Sgr. E _ 2

Roggen 474, 52 bis 56 Sgr., pr. Frühjahr 85pfd, 43 Rthlr. bez, pr. März 83pfd. 44 Rthlr. geboten,

Gerste 42, 467 bis 92 Sgr.

Hafer 25, 28 bis 30 Sgr.

Spiritus in Folge der sehr kleinen Vorräthe fes und loco Sz 92 Rthir. bezahlt, 954 Rihlr, Gld., Febr. /März 9% Nthlr. bezahlt, März 95 Nthlr., Mai oder Juni 102 Rthlr., Mai bis inkl. August 11 Rthlr.

Nüböl 11 Rthlr, loco bezahlt und Br, j

Die Festigkeit im Getraide-Geschäft hält an, und die Preise, besonders der Mittel-Sorten, gingen abermals höher.

A Hamburg, 8. Febr. Butter. Die unbedeutenden Vorräthe von Sommer- und Stoppelbutter gehen immer mehr zusammen durch Ankäufe für den hiesigen Konsum, und die Preise halten sich in allen Gattungen.

Von Altmilchs- oder Stallbutter is seit dem leßten Bericht ‘ctwas mehr von Mecklenburg und Holstein angekommen, und die Preise haben sich dafür unverändert auf 40 42 Rthlr, zur Ausfuhr gehalten, Mehreres auf hier bestimmt Gewesenes fand besseren Absaß nach Berlin,

Preise von feiner holst, Stoppel-Butter 47 a 50 Rihlr.

» » » medckdlenb. » S E O N « Qs (lea, 20, «+42: A0 M0 » Altmilhs, holt. u, mecklenb...……... 40 a Droguen und Gewürze, Bei dem eingetretenen Thauwetiter be- lebte sich die Hoffnung auf baldige Wiedereröffnung der Schifffahrt. Wenn auch die strenge Kälte vorüber, so dürfte doch, wenn nicht energisches Thau- wetter wieder eintritt, diese Hoffnung noch nicht bald in Erfüllung gehen und Stille im Geschäft noch vorherrschend bleiben.

Mehrere Artikel haben sh im Preise etwas gehoben.

Camphor notiren wir höher, Kubeben fanden mehr Nachfrage, man hält, bei geringem Vorrath, dieselben höher; sodann auch Lakrißen, Oleum, Anis. stell, Rad. Jalappae, Salepp., franz, Terpentinöl, ital, Wachholder- beeren u, #, w, Porto - Mandeln und süße Barbarice waren nachgefragt, Piment desgleichen, Cassia lignea und andere Gewürze blieben fest, aber unverändert,

Weizen, weißer, 56, 64 bis 70 Sgr.

Veränderte Preise. Camphor, raf., ohne Papier 9; a 5 Sh..pr, Pfd., gemahl, Zinnober Sh. pr. Psd., Kubeben 75 a 8 Sh. pr. Pfd., Lakripen, calabr., 46 a Mk. pr. 100 Pfd., Mandeln, süße Barb, 335 a 344 Mk. pr. 100 Pfd., 40 a 412 Mk., Oleum Anis. stell. 45 a 54 Mk, pr. Pfd.,, Piment, a 4 Sch. pr. Pfd., Rad, Jal. 29 a 30 Sch., Nad, Salep. 28 Sch,

, Sod. crost. 45, a 5 Mk, pr. 100 Psd., Terpent. bayon, 255 a 26 - Mk, pr. 100 Pfd.

« Vg

Berlin, den 9. Februar 1848.

Wechsel - Course.

| Brief. | Geld.

250 Fl: | Kurz | 1445 144%

| 2 Mt Hamburg | Kurz

do. e O | 2 Mt. | 3 Mt. 16 27 5 | 2 Mt. 81% | Sl Wien in 20 Xe . « al. | 2 Mt. | | 1025

2 Mt, : | 1027

| 2 Mit. | I 99% 18 Tage | 995 | En (-2 Mt. 99x | 99:2 | 2 Mt. 57 4 |

Amsterdam

do. London

Augsburg --..+.+.“

Breslau 100 Thlr. 100 FI1.

Frankfurt a. M. südd. W. 4 Petersburg 100 SRbI. | S Wolken 1075

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss.

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|ze.| Brief. | Geld. ¡Gew,

[Zf.| Brief. | Geld. | Gem. St. Schuld-Sech. 32 927 913 Kur-u.Nm.Pfdbr. 3% Seeh. Präm. Sch. |—| 927 92 Sechles1sche do. 35 K.u.Nm. Schbuldy. |3 { 885 88 do. Lt, B. gar. do. 35 : Berl. Stadt-Obl. [35 914 Pr. Bk-Anth.-Sch |— - 108? Westpr. Pfandbr. 35 907; 89? E à Grosz3h.Posen do. | 4| 100% Friedrichsd'’or, E 1097

do. do. 32) 91 X 907 And.Goldm.àDßth. |—

Ostpr. Pfandbr. 35 967 95% [34 | 924

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Poln. neue Pfdbr. | | do. Part. 500 FI. do. do. 300 Fl.

| |

do.do. L.B.200FI. 155 N. Bad. do. 35 Fl. |— Pol. a. Pfdbr.a.C. 95%

[110 b] Wir beabsichtigen, un- U CIO Livre t seren theilweisen diesjäh- rigen Bedarf an besten Englischen unge“ sgtbten

a (Coafsfohlen 2) von ca. 3000 418 Berliner Scheffel

(Gesellschast aus

mann,

Dr. Lehmann in Berlinz 2) den Directions-Mitgliedern :

mann Höppe in Sagan. Glogau, n 6, Februar 1848,

[113 b]

Nnuzeiger. Niederschlesische Zweigbahn.

Belannt nun Nach den in der General -Versamm- lung vom 18, Januar c. vorgenomme-

2 nen Wahlen besteht der Vorstand der

1) den Verwaltungsraths-Mitgliedern : - S Land - und Stadtgerichts-Direktor und Kreis - Justizrath von Neder in Sprottau, Vorsißender, Kausmann Germersha usen in Glogau, Kommerzien - Rath Baller, Kausmann Müller in Sprottau, Kommerzien-Rath Will- Syndikus Schaller, Ra Meyke in Sagan, Baron von Niebelschüßh auf Metschlau, Graf von Log dorf auf Renthau, Oberst vo Sprottau, Kaufmann Fromb

au uud Alten-

Dr. Bail, Vorsißender, Kommerzien-Rath Leh - feldt, Justiz- Kommissar Heitemeyer, Ober- offe | Landesgerichts-Assessor Müll er in Glogau, Kaus- fleíne Ausgabe nicht scheuen, um

Direction.

Der Gründer und Theilhaber einer angesehenen Firma

Eisenbahn - Actien.

[ZE. O.Schl. Li.A [32] 103% 6, Prior. | 4 —_ ei O.Schl. L.B. |35| 98 excl. Div. G. 114 bz. u. B. Pts. Mgdb. |4 907 B,

“de do. Pr. B./4 925 B. 99: B. 99 G. âa.- da: LOT IUEK D, 6, ba, 100% bs u. B. Rhein, Stm. 47 . wu G Or D. q. G. do. Prior. T do. 6. Tr. do.v.St. gar. | Sächs. Bayr. Sag.-Glog.

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Volleing. Amst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anh. A.

do. Prior. Berl. Hamb.

do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln.

Bresl. Freib.

do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind.

do. Prior.

Cötb. Bernb. Cr. Ob. Sch. Dresd. Görl. Düss. Elberf.

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do. Prior. | 5 | 102 B. Zarsk Selo. ae

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Gloggunitz-. Hmb, Bergd. Kiel-Ait. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. | Magd. Halb, | Magd. Leipz. do. Prior. Mecklenb. N. Seb]. Mk. f do. Prior. do. Prior. do. 1II. Ser. Nrdb, K. Fd.

108% G, excl, Div

Quit.Bog. |. D)

8B, 1177 4, Aacb.Mastr. [30] 722 Berg. Mrk. |70| 752 B. n pu 24 Berl. Anh. B. 70 1073 bz,

Mun van pin Mia a Mea Df V M I V P É

70 90 _— Thür. Ÿ. 20 Magd. Witt. [60 655 a 65 bz. u. B, Nrdb. F. W. |75| 56% a # bz. Starg. Pos. 80/813 B. (Schluss der Börse 3 Uhr.) Das Weichen der Quittungsbogen dauert fort; Bank-Antheile bedeutend gestiegen Getráaide-Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: VV eizen 54—58 Rthlr. Roggen loco neuer 37—40 Rihlr. - p”: April /Mai 375— 37 Rthlir Hafer 48./ 52 pfd. 25—27 Rihlr. = 48 pfd. pr. Frühjahr 23% Rihlr. - 50 pld. - 245 Rihlr Gerste 38—39 Rthlr, i Rüböl loco 11544 Rthle. Bs. - A pril /Mai 115—4% Rihlr. - Sept. /Okt. 145 Rihlr. bez. Spiritus loco 19— 492 Rthlr. bez. - Frühjahr 205 H AEE i olge mehrseiLt1 LEL erKauils - ast j gewichen ohne dass Käufer

Bexb, Ludw. 867 B. 94! B. 94 G, 1027 a L bz. 1017 bs. u, G. % G.

&

do\

Brieg-Neiss.

v G N

volle A c tien b Lie

ben fest.

Ordres sind die Roggen - Preise

wieder ansehnlich dadurch ange-

Spiritus und Oel ebenfalls matt.

Auswüärstige Börsen. Niederl, wirkl, Seb. 547

heute zogen werden,

Amsterdam, 7, Feb1 5% Spau. 165. 1% Hope 855. Antwerpen, 6. Febr. iiamburg, § Febr. L Hamb, Berg. Actien 83/4 Br. Magd. Wittenb. 73 Br. Alt. 108. 107%. Glückst. Elmsb, 50 G. Rendsb. Neum. Rothsch. 65. 04. Meckl, 487. 48, 5 - Lei PZ i g, 9, Febr. Leipz. Dresdn. Act: A 155. 115, Süchbs, Bayer. 90 Br. Skchs. Schles. 93% Br. Chem, Ries. 454 Br. Löb. Zitt. 43% Br, Mgd, Loipz. 2225 Br» Berl Aub Lu A. 11426 L01077 0. De BanSe O O London, 9. Pábr. © Cona, 326 89k. 89%, - Bolz) Ard 227- 22. Ausg. Sch. —. 25% Holl. 54%, 545. 1% do, S9 i Chili —. Mex. 195 19, Peru 40), 38,

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Oesterreichische Monarchie. Wien. Erkrankung hoher Personen.

F Beilegung der Bauern - Unruhen. Vénedig. Truppensendungen.

Frankreich, Deputirten-Kammer. Guizot über Portugal. Pa- ris, Hofnachrichten, Die Lazzaronis, Gerücht von cinem Erd- beben in Sicilien. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (De- batten der Deputirten-Kammer über den die Neformbanketite berührenden legten Adreßparagraphen ; Verurtheilung Warnery's.)

Großbritanien und Jrland. London, Die Unterstüßung der westindischen Pflanzer. Aeußerung der Times, Vorschläge in Betreff der Vertheidigungs-Anstalten des Landes, Die Herzogin von Kent. :

Schweiz. Tagsaßung. Schluß der Debatte über das Amnestie-Pro- jelt, Kanton Luzern. Die (Großraths-Beschlüsse in der Verfassungs-

_ frage und in Bezug auf die Bezahlung der Kriegskosten. E

FAtalien. Genua. Truppen - Bewegungen. Floren z. Motupro-

_prio des Großherzogs. Rom. Nahrichten aus Reapel. Tel, Dep

Are: Konstantinopel. Ankunft des päpstlichen Botschafters, S QYBLera,

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Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Königlich französishen General Yussuf- den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse;

Dem Syndikus der glogau-\saganer Fürstenthums-Landschaft, R u - dolyh Mündel zu Glogau, den Charakter eines Justiz-Raths zu ver- leihen; und 2

Den Hof=-Post-Secretair Albr echt“in Berlin zum Rechnungs-

Rath zu ernennen.

Dem Maurer- und Zimmermeister Kritg zu Berlin ift unter

7, Februar 1848 ein Patent auf eine in threm ganzen Zusammenhange für neu und eigenthümlich erahtete Methode , Wolle zum Vorspinnen vorzubereiten, ohne Jemand in der Anwendung bereits ge= brauchter Mittel zu behindern,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

des preußischen Staats ertheilt worden.

dem

e. Excellenz der General - Lieutenant und

Angekommen: vision, von Tießen und Hennig, von

Commandeur der 13ten Kottbus.

Abgereist: Se. Excellenz der Geheime Staats - Minister, Graf zu Stolberg=Wernigerode, nah Ober-Schlesien.

Der General-Major und Commandeur der 6ten Kavallerie-Bri= gade, von Hanneken, nah Torgau.

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Uichtamtlicher Theil. F100,

Berlin, 11. Febr. Gestern fand bei Jhren Königlichen Ma- jestäten in der Bildergallerie und im Weißen Saale des Schlosses Cour und Ball statt, zu welcher die Prinzlichen Herrschaften , das Corps diplomatique , alle hoffähige Personen und die sämmtlichen Mitglieder des Vereinigten ständischen Ausschusses geladen waren. Ihre Majestäten erschienen nach_ 8 Uhr, ließen Sich im Weißen Saale zunächst die anwesenden Fremden vorstellen und eröffneten den Ball mit einer Polonaise, der sih die Gesellschafts - Tänze an-= \hlo}en, während welcher Sich Jhre Majestäten in der Versammlung huldvoll unterhielten. Um 11 Uhr zogen Sich Allerhöchstdieselben in Jhre Gemächer zurück, und endete das Fest.

Berlin, 11. Febr. Ueber die in unserem gestrigen Blatte mit- getheilte „Verordnung wegen Errichtung eines evangelischen Ober- Konsistoriums“ enthält das neueste Heft der Mittheilungen aus der Verwaltung der geistlichen, Unterrihts- und Medi- zinal-Anugelegenheiten nachstehende erläuternde Bemerkungen: ¡Bis in das erste Jahrzehend dieses Jahrhunderts bestanden für die verschiedenen evangelischen Kirchengemeinschaften der preußischen gonarhie Centralstellen der fkirhlichen Verwaltung: das französische (-Ler-Konsistorium (Ordon. vom 26. Juli 1704 bei Mylius, Corp. «onst. March. VI. Anh. S. 191), das im Jahre 1713 errichtete reformirte Kirchen-Direktorium und das lutherishe Ober-Konsistorium

Allgemeinée

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Sonnabend den 12ten

(Jnstr. vom 4. Oktober 1750, bei Mslius, Forts. TV. S. 291). Der Zusammenhang derselben mit dem Landesherrn wurde durch be- sonders beauftragte Staats - Minister, später aber dur zwei fonfes- sionell geschiedene Departements vermittelt , welche theils die Rechte und Interessen der Kirchen gegenüber der im General - Direftorium vereinigten Landes - Verwaltung, theils das landesherrliche Hoheits=- recht über die Kirchen selbs wahrzunehmen hatten.

Jin Jahre 1808 unterlagen jedo diese Verhältnisse einer völ- ligen Umgestaltung: die Central-Behörden sowohl, als die mittleren Instanzen der Verwaltung wurden aufgelöst, und an ihre Stelle tra- ten das Ministerium des Jnnern und die Regierungen, von denen die Angelegenheiten des Kultus fortan in befonderen Abtheilungen verwaltet werden sollten (Publ. vom 16, Dezember und Verordnung vom 26. Dezember 1808, Geseß-Sammlung 1806—1810, S. 361—464. Verordn, vom 27. Oftober 1810, Geseß-Sammlung S. 3). Hierin offenbart sich die Frucht einer Auffassung, welche sich damals in den weitesten Kreisen geltend gemacht hatte. Die evan- gelishe Kirche galt eben nur als ein Momepvt in dem Organismus des Staates, und von diesem Standpunkte aus erschien die Ueber- tragung ihrer Angelegenheiten auf die weltlihen Administrativ-Be- hörden nur als eine erwünschte Förderung der Einheit in der staat- lihen Verwaltung. Die volle Vereinigung der geistlihen und welt- lichen Attribute bestand jedoch in den Regierungen nur furze Zeit, denn schon im Jahre 1815 wurde die Wiederherstellung der Ron- sistorien ausgesprochen, cine Anordnung, welche durch die Dienst-Jn- struction vom 23, Oktober 1817 (Ges.-S. S. 237) näher be- stimmt wurde. Hiermit war also die geschihtlihe Form wieder ge- wonnen, wenn schon die neue Einrichtung uiht darauf Anspruch machen fonnte, das Wesen der in der deutschen evangelischen Kirche entwielten Konsistorial - Verfassung darzustellen. Zunächst deshalb, weil den Konsistorien zugleich auch eine Einwirkung auf das katho- lishe Kirchenwesen übertragen worden war. Ferner aber zeigte schon die Abmessung des ihnen zugewiesenen Ressorts, daß man die Her- stellung einer selbstständigen kirchlichen Verwaltung auch jept nicht beabsichtigt hatte, Ju der Justruction vom Jahre 1817 waren nämlich den geistlichen Behörden die inneren Kirchen- Angelegenheiten zugetheilt worden, während die sogenannten externa in der weitesten Fassung dieses s{chwankenden Begriffes (die konkurrirende Aufsicht über die Amtsführung dex Geistlichen, die. Bestätigung der von Privat - Patronen und. Gemeinden gewählten Geistlihen sammt der Einführung und Ordination u. #,-w.) auch ferner den Regierun- gen verbleiben sollten, Zugleich. war bestimmt, daß den Re- gierungen die Verwaltung aller geistlichen Angelegenheiten gebühre, welhe den Konsistorien nicht ausdrücklich übertragen seien. Den ersteren war mithin eine Stellung_.ahgêwitésen, in der sie ganz eigent- lih die Mittelpunkte der kirchlichen Leitung bildeten. Später, durch die Kabinets-Ordre. vom 31.: Dezember 1825 (Geseß-Sammlun g 1826, S. 3), wurde zwar das oben bezeichnete, fremdartige Element aus dem Wirkungskreise der Konsistorien entfernt. Dagegen blieb der Stan? punkt, auf welchem der leßtéère im Uebrigen bestimmt wor- den war, von einzelnen gleichzeitig “angeordneten Erweiterungen ab- gesehen, wesentlih unverändert, bis zu der Verordnung vom 27. Juni 1845 (Gesez=Sammlung S. 440), welche in der Entwickelung der Kirchen-Verfassung einen wichtigen Abschnitt begründet. :

Es war der beherrshende Gedanke dieser Verordnung, daß die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten, welche bisher in Folge der erwähnten, eines festen Prinzips entbehrenden Scheidung zwi=- schen den Konsistorien und Regierungen getheilt war , in allen we- sentlichen Beziehungen auf rein firhlihe Behörden zurückkehreu müsse, Deshalb wurde jeßt den Konsistorien eine Reihe vou Attributen, deren sie entbehrt hatten: die Aufsicht über die Amts- führung und das sittlihe Verhalten der Geistlichen, die Aufrechter= haltung der Kirchenzucht, die Bestätigung der Wahlen und Präsen- tationen, die Ertheilung der Dispensationen, wiederum zugewiesen, und ferner wurde, um die Selbstständigkeit des kirchlichen Organis= mus auch äußerlich darzustellen, der Vorsiß in den Konsistorien, welcher bisher mit dem Amte der Ober-Präsidenten von selbst verbunden ge- wesen war, von besonderer Ernennung abhängig gemaht. Auf der anderen Seite wurden aber den Regierungen diejenigen Angelegen- heiten belassen, welhe entweder, wie die Aufsicht über die Kirhhöfe und Kirchenbücher, ein vorherrschendes staatliches Interesse darbieten, oder deren Verwaltung, wic die des Kirchen-Vermögens, Mittel und Kräfte vorausseßt, welche sih in höherem Maße in den weltlihen Be- hörden vereinigen. Hier konute es ausreichend erscheinen, den firhlichen Behörden nur eine stetige Mitwirkung zu eröffnen, und dieses geschah in der Weise, daß den Regierungen geistliche Räthe beigegeben wurden, welche zugleich auch den Konsistorien angehören und die Verbindung bei- der Organe vermitteln. Für einzelne Angelegenheiten endlich, welche auf der Gränze des beiderseitigen Ressorts liegen, also für die Verände- rung oder Einführung von Stoltaxen und die Veränderung bestehen- der und die Bildung neuer Pfarr - Bezirke, wurde die Bestimmung getroffen, daß zwar jede der genannten Behörden hier die crforder- lichen Einleitungen und Vorbereitungen zu treffen befugt, zugleich aber auch vor der vorgeschriebenen Berichts=Erstattung die Erklärung der anderen einzuholen verpflichtet sei. i i

Nachdem solchergestalt die firchlihe Organisation in der mitt- leren Justanz erfolgt war, blieb fernér noch übrig, auch die höhere Stufe entsprehend umzubilden. Die Verordnung vom 27. Juni 1845 war in der Absicht erlassen worden, die territorialistische Auf- fassung, welche den Verfassungs - Aenderungen vom Jahre 1808 zum Grunde liegt , auszuscsließen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht er- reiht werden , so lange das Amt eines höheren Staats - Beamten, seit dem Jahre 1817 des Ministers der geistlichen Angelegenheiten die Spihe der kirchlichen Verwaltung bildete, mithin die von den verschiedensten Seiten her hervortretende Klage, daß der Staat die Kirche beherrshe , einen Schein des Recits und immer neue Nah- rung empfing. Deshalb erschien die Errichtung einer höchsten fich- lichen Verwaltungs - Behörde als cine nothwendige Ergänzung der im Jahre 1845 getroffenen Anordnungen, und schon damals wurde dieselbe fest im Auge behalten. Zugleich verstand es sih aber von selbst, daß sich eine solche Maßregel nur im Zusammenhange mit der geschichtlichen Entwickelung verwirklihen könne. Diese hat in den deutschen Landeskirchen überall die Kirhengewalt in die Hände

| 28. Januar ihren Ausdruck gefunden.

Februar

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der Landesherren gelegt; sie hat aber auch nicht minder den Grund- saß ausgebildet, daß das fkirchlihe Regiment nicht mit dem bürger- lien vermischt, sondern unter Beirath und Mitwirkung kirchlich erfahrener Männer geistlihen und weltlichen Standes geführt wer- den soll. Hiermit is die Aufgabe, welche vorerst noch zu lösen war, bezeihnet. Sie bestand darin, eine firhlihe Behörde für die oberste Verwaltung und für die Berathung des Landesherrn bet der Ausübung der“ ihm selbst vorbehaltenen Rechte zu bilden und dadurch den an der bisherigen Verfassung noch haftenden Schein des Territorialismus za beseitigen und das geschichtlih entwidelte Prinzip der Verfassung wiederum zur Wahrheit werden zu lassen. Diese Auffassung, zu der im Wesentlichen auch die im Jahre 1846 versammelte General - Synode, abgesehen von anderen gleich- zeitig gemachten Vorschlägen , gelangk ist, hat gegenwärtig in der Errichtung eines Ober - Konsistoriums durch die Verordnung vom Der Wirkungskreis dieser Behörde ergiebt sich im Allgemeinen schon aus der vorstehenden Ent- widelung. Zunächst werden ihr alle diejenigen Gegenstände, welche

| in erster Justanz den Provinzial =- Konsistorien zugewiesen sind, also

in der höheren Jn- stanz und oberen Leitung zufallen ; sie wird also in diesem Bezuge in die Stelle des Ministers der geistlichen Angelegenheiten eintreten. Dagegen würde die Erweiterung des bezeichneten Wirkungskreises auf die den Regierungen überwiesenen Angelegenheiten theils das Ober-Konsistorium auf ein nicht rein geistliches Gebiet geführt, theils die Einfachheit und Klarheit des bestehenden Organismus getrübt ha=- ben. Deshalb is} der gegenwärtige Zustand hier unverändert erhal- ten worden.

Das Ober-Konsistorium is} ferner zur Ertheilung seines Beirathes in dem Gebiete der sogenannten vorbehaltenen Rechte berufen. Es steht demselben mithin auch namentlich die Befugniß zu, da, wo im Kreise seiner Verwaltung von ihm das Bedürfniß einer Fortentwide- lung erkannt worden ist, die entsprechenden gutachtlichhen Anträge zu stellen. Da jedoch hier zugleich Rücksichten des Hoheitsrechtes in Frage kommen, dessen Wahrung verfassungsmäßig dem Minister der geisttichen Angelegenheiten übertragen 1}t, so is} die Bestimmung ge=- troffen worden, daß die Entscheidung des Landesherrn auf die Gut- achten und Anträge des Ober-Konsistoriums stets durch den Leßteren vermittelt werden soll. Auf demselben Grunde ruht die Anordnung, nach welcher überall, wo es eines Verkehrs mit den Staatsbehörden bedarf, der Minister der geistlihen Angelegenheiten das vermittelnde Organ ist. Hiernach ist dem Ober-Konsistorium eine Stellung gewährt, welche, indem sie auf der einen Seite die Gefahr eines Konfliftes mit den Staatsbchörden ausschließt, auf der anderen ihm um o mehr es möglich machen wird, mit ungetheilter Kraft seiner" bedeutungs- vollen Aufgabe sich zuzuwenden und die Hoffnungen für die gedeih- lihe Entwickelung des Kirchenwesens zu erfüllen, welhe sih an seine Errichtung knüpfen.

Jn Beziehung auf die Zusammenseßung des Ober-Konsistoriums endlih bot sich die Ueberzeugung dar, daß der beabsichtigte Zweck nur unvollständig erreiht werden würde, wenn die Mitgliedschaft allein auf eine gewisse Zahl am Sibe der Behörde wohnhafter Per= sonen beschränkt bliebe. Deshalb sind die Präsidenten der Konsistorien und die General-Superintendenten, beztehentlih die von ihnen zu be- auftragenden Vertreter aus den Provinzen, zugleich als Mitglieder bezeihnet worden, welhe an der Berathung besonders wichtiger An= gelegenheiten Theil nehmen sollen. Von einer solchen Zusammen- seßung darf nach den verschiedensten Seiten hin ein günstiger Erfolg erwartet werden. Zunächst wird sie der Behörde eine Weite der Anschauung gewähren, welche es ihr möglich machen wird, sowohl das besondere firchliche Leben der Provinzen zu erkennen und zu pflegen, als die harmonishe Bewegung der einzelnen firclichen Kreise des Landes zu fördern. Ferner verspricht dieselbe den wesent=- lichen Vortheil eines einmüthigen Zusammenwirkens der provinziellen Behörden mit deim Central-Organ, dessen Frucht die wünschenswerthe Vereinfachung der Verwaltung sein wird. Zuleßt aber und haupt- sächlih begründet diese Combination des Ober - Konsistoriums, indem sie der Gefahr einseitiger Richtungen vorbeugt, die Hoffnung, daß sie der Verwaltung eine heilsame, auf das entgegenkommende Vertrauen der Kirche gestüßte Autorität verleihen werde. Besonders im Hins blicke auf diesen mit Zuversicht zu erwartenden Erfolg is der Plenar- versammlung des Ober=-Konsistoriums die En: scheidung auf Rekurse in allen Disziplinarsachen gegen Geistlihe und Kandidaten vorbehalten worden, in denen es sich um Verlust des Amtes oder der Wahlfähig- feit, um unfreiwillige Verseßung oder Demeritirung handelt. L

Der Vorsitz im Ober-Konsistorium is dem Minister der geistlthen Angelegenheiten nah dem Vorbilde des vormaligen lutherischen Ober- Konsistoriums übertragen worden.“ : i

E Rhein-Provinz. Am 7. Februar Nachmittags traf Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrih Karl von Preußen nebst Gefolge in Düsseldorf ein.

diejenigen, welche innerer kirhliher Natur sind,

Deutsche Bundesstaaten.

Königreih Württemberg. (Schwäb. Merk.) Jn der Sihung der Kammer der Abgeordneten am 8. Februar wurde ein Gesetz - Entwurf über dic Beschränkung der Verehelichung mittelloser Personen und ein Zusaß-Gesebß zum Verwaltungs-Edikt vorgelegt. Die Amtsdauer der Gemeinde - Räthe würde nach diesem Entwurf neun Jahre währen, alle drei Jahre aber ein Drittheil austreten, Die Wahl foll bei Gemeinden erster und zweiter Klasse eine mittel= bare sein durch Wahlkollegien, welche zur Hälfte aus den Höchstbe= steuerten, zur Hälfte aus gewählten Wahlmännern zusammengeseßt würden. Für Gemeinde-Angelegenheiten allgemeiner Natur gestattet der Entwurf Oeffentlichkeit. Unter den drei Kandidaten zur Stelle eines Orts- Vorstehers soll der Regierung, auch wenn einer der Ge=- wählten zwei Drittel aller Stimmen hat, das Wahlrecht zustehen.

Großherzogthum Baden. Dem Shwäbischen Merk. schreibt man aus Karlsruhe vom 7, Februar: ¡Ueber das Befin- den Sr. Königl. Hoheit unseres Erbgroßherzogs, der noch immer im Schlosse Aubach verweilt, laufen in den leßten Tagen sehr ungün- stige Berichte hier umz sein Gesundheitszustand soll sih sehr ver- \{limmert haben,“