1848 / 53 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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: zer-Truppen, wo er zum Obersten vorrüdckte, wegen begange=- Ss rik aber mit einer Pension von 11,000 Fr. eutlafsfen wurde.) Jenes Gutachten und zugleih der Vorschlag der Anstellung dieses Mannes, eines Schweizers, während an italienischen T A] fein Mangel is, machte auf das Volk einen art 4 Eindruck. Am S8ten sammelten si zahlreiche Haufen auf dem Corso, und man entshied zunächst, eine aus dem Fürsten Aldobrandim und den Staats- Konsultoren Adv. Benedett1 und Grafen Pasolini bestehende Depu- tation an Se. Heiligkeit zu senden, während eine zweite, aus Ster- bíni, Masi und Ciceruacchio bestehend, sih zu dem allgemein verehr= ten Senator, Fürsten Corsini, verfügte, um auch diesen um Vertre= tung der Volkêwünsche zu bitten. Die zuerst genannten Deputirten brachten den den ganzen Tag versammelten und die Straßen durh= ziehenden Vo!kömassen vorläufig vom Papste die befriedigende Nach- rit, daß nicht allein die nöthigen Veränderungen 1m Ministerium vor- genommen werden, sondern zugleich auch die vollständige und schleu- nige Verbesserung und Ausrüstung des Heeres ins Werk geseht wer= den solle. Se, Heiligkeit hatte zugleich dem Fürsten Aldobrandin erflärt, wie er selbst fünf bedeutende sardinische Offiziere mit Vor= wissen des Königs von Sardinien für seine Dienste eingeladen habe, und daß zwischen den bereits durch die Lega doganale verbundenen italienischen Staaten vollkommen politische Uebereinstimmung bestehe. Allein da das Volk wegen des noch bestehenden Ministeriums noch immer in großer Unruhe sich befand und von dieser Seite vielleicht noch eine Gegenwirkung fürchtete, so blieb dasselbe versammelt, um das Ergebniß der Deputation des Senators abzuwarten. Während der Zeit wälzte sich gegen 5 Uhr ein ungeheurer Zug vom Volks=- Plate an durch den Corso nah dem venetianischen Plaße unter dem fortwährenden Rufe: „Es lebe Pius IX. allein, nieder mit dem Ministerium, nieder mit den Gregorianern, Waffen, Waffen, es lebe die sicilianische „Constitution“ 2. Se. Heiligkeit hatte indeß seine gewohnte Spazierfahrt vor die Porta Pia vorgenom- men, und nah der Rücfehr hatten der Senator Corsini, Fürst Borghese, Aldobrandini, Benedetti und Pasolini eine fast zwei Stun- den dauernde Audienz. Das Volk wogte durh den Corso, auf dem Volksvlaze aber harrten gegen 25,000 Menschen der Antwort der Deputation. Gegen 7 Uhr erschien Corsini unter ungeheurem Evviva des Volks auf der Piazza del Popolo. Hier verkündete er dem freudetrunkenen Volke: Se. Heiligkeit habe erklärt, nicht allein das Ministerium binnen einer Woche entlassen, sondern fernerhin blos weltlichen Personen die Ministerstellen übertragen zu wollen, die des öffentlihen Vertrauens in jeder Rücksicht würdig seien; die erwähn- ten 5 Offiziere habe man bereits berufen, und ein Schuß- und Truß-= Bündniß mit Toscana und Piemont sei abgeschlossen. Der Jubel, den diese Rede Corsini's erregte, war unbeschreiblih. Auf der Rücdck- fehr nach seinem in Trastevere gelegenen Palaste begleiteten ihn min- destens 10—12,000 Personen unter dem fortwährenden Rufe: „Es lebe Pius IX., der Vater des Vaterlandes! Es lebe das weltliche Ministerium! Es lebe unser Senator Corsini!“ u. #. w. Es war

ein wahrer Triumphzug. Alle Straßen, durch die er kam, wurden augenblicklih erleuchtet, von allen Balkonen, aus allen

Fenstern jauchzten und applaudirten die Bewohner dem Zuge entge=-

gen. Als der Zug dem Palazzo di Venezia nahte (wo die Gemah-

lin des ósfi /

einer der Führer: „Achtung vor den Kranken!“ und kein Laut regte

sih, man zog shweigend vorüber. Daß es beim Vorüberziehen vor

dem Konvcente der Jesuiten niht an Viva Gioberti, Viva Ganga-

nelli etc. fehlen durfte, versteht sih von selbst. Nachdem der Zug vor dem Palaste Corsini’s angelangt und derselbe ausgestiegen war,

erschien er plößlich unter dem Vortritt von acht Dienern mit Wachs= ferzen auf dem Balkon, und neben ihm stand Ciceruacchio. Der rüstige Greis hielt an das Volk abermals mit kräftiger Stimme eine Rede über die Ergebuisse des Tages, und Ciceruacchio {loß mit den orten: „Belästigen wir unseren angebeteten Herrscher niht mehr,“ Ein Evviva Pio IX., evviva Corsini {loß diese Scene, und Alle

terreichischen Botschafters gefährlich krank daniederliegt), rief |

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Der junge Fürst Gaetano, ein sehr beliebter und talentvoller Mann, soll bereits für das Polizei-Ministeriuum und Don Neri Cor- sini, der Sohn des Senators und frühere Gouverneur von Livorno, für eines der anderen Ministerien gewählt worden sein.

S p-i u ie n.

Madrid, 9 Febr. (Fr. J.) Der von dem Minister des Jn- nern in der gestrigen Sitzung der Deputirten - Kammer vorgelegte Gesetz - Entwurf über die Presse ist ledigli cine vollständige Compi- lation der nah einander über diese Materie erlassenen Verfügungen. Das Geschworenen-Gericht soll nah diesem Entwurfe für die Preß- vergehen wieder hergestellt werden.

Eine große Anzahl von ehemaligen Offizieren ist nach Sicilien abgereist, um den Insurgenten ihre Dienste anzubieten. Die Regie- rung hat mit diesem Unternehmen nicht das Geringste zu schaffen.

6 Madrid, 8. Febr. (Verspätct.) Die Regierung scheint sich von der ersten Bestürzung, welche die Revolution von Neapel ihr einflößte, erholt zu haben, Dem Heraldo von heute zufolge, tragen die dor- tigen Ereignisse „ein gewisses Heilmittel, einen lindernden Umstand, der Vertrauen auf die Zukunft jenes Landes einflößt,‘“/ in sich. „Weder das Uebermaß der Unzufriedenheit “, sagt der Heraldo, noch die Erinnerung an erduldete Leiden, noch die Trunkenheit eines mörderischen Kampfes, vermochte aus den Gemüthern die Achtung vor dem Throne, oder aus jenen lebhaften Seelen den Keim der monarchisheu Jdeen zu tilgen, „Es lebe der König!“ riefen in Palermo dieselben Leute, welhe die Königlichen Truppen angriffen und besiegten. Der Name des Königs wurde mit Enthusiasmus ausgerufen. Wir erblicken in diesem Umstande einen Fortschritt der Ideen, der die den Kabinetten and Staatsmännern eingeflößten Be- sorgnisse versheuhen muß.“

Auch Spanien vollzog alle seine Revolutionen, die von la Granja nicht weniger als die mit der Vertreibung der Regentin Marie Christine verknüpfte, unter dem Auösruf : „Es lebe die Königin!‘ Es ist folglich niht zu verwundern, daß die Regierung in den Er=- eignissen Jtaliens nur das Abbild der hiesigen erblickt und sich beeilt, den dortigen Kabinetten und Völkern mit dem Schaße ihrer Erfahrungen beizuspringen. Herr Martinez de la Rosa hat so eben Befehl erhalten, seine Alreise nach Rom zu beschleunigen, indem man hier vorausseßt, daß der Papst nunmehr ihn ohne weiteren Anstand als Botschaster empfangen werde. Zugleich is Herr Mar- tinez de la Rosa angewiesen worden, auf der Durchreise dur Turin dem dortigen Hofe . die freundschaftlichsten Gesinnungen der diesseitigen Regierung und deren Bereitwilligkeit, ein engeres Bünd- niß mit ihm anzuknüpfen, darzulegen, zugleich aber auf Anerkennung der Königin Jsabella zu bestehen.

Von Cadix soll unverzüglih eine Fregatte und ein Dampfschiff nah dem Hafen von Neapel abgehen, um die Thätigkeit des dortigen spanischen Gesandten zu unterstüßen.

Der Heraldo sagt heute: „Man spriht auch von einer wid- tigen Mission, die einem unserer ausgezeichnetesten Generale an einem der nordischen Höfe anvertraut werden soll.“

6 Madrid, 11. Febr. Die diesseitige Regierung giebt ihre Theilnahme an vem Erfolge der italienishen Umwälzungen jmmer lauter zu erkennen. Mit großer Bestimmtheit hört man auch ver- sichern, daß die Königin Marie Christine, „der einzige Held, welchen die spanische Revolution hervorbrachte““ (wie der- Faro sih neulich ausdrückte), sich sehr befriedigt zeige, in ihrem Geburtslande nun das selbe politishe System verkündigt zu sehen, zu dessen Einführung in Spanien sie so wesentlich beitrug.

Am Sten d. M. reisten einundzwanzig auf halbem Solde stehende Offiziere vou hier ab, um sich, je nah den Umständen, nah Sicilien oder Neapel einzuschiffen und „der Sache der Freiheit“ ihre Dienste zu bieten. Eine andere Abtheilung von spanischen Offizieren hat sich in Barcelona in gleicher Absicht eingeschisst. Jndem der ministerielle

die Regierung hätte. keine Kefintniß davon gehabt. j “B rung erfolgte bekanntlich von Sten der g Die Mt ihren Augen die Expedition des General Flores gegen den mit Spa- nien in freundlichen Verhältnissen stehenden Freistaat Ecuador G. gerüstet wurde, Wären übrigens jene Offiziere ohne Genehmigung der Regierung nach Jtalien abgereist, so würden sie als Deserteure zu betrachten sein.

Gestern will ‘man hier auch erfahren haben, daß in den sardi= nischen Staaten eine oder die Constitution verküudigt werden solle. Herr Martinez de la Rosa wird demnach seine Abreise nah Turin beschleunigen, da er befürchtet, bei längerer Verzögerung mit dem Constitutions-Entwurf, den er in der Stille für jene Staaten aus- arbeitete, zu spät einzutreffen.

Jn der gestrigen Sißung des Kongresses richtete der Deputirte Borrego folgende Juterpellation an die Minister : „Die von mir der Regierung vorzulegeude Frage““, sagte er, „bezieht sich auf die An= gelegenheiten Jtaliens und ganz besonders auf die leßten in Neapel und Sicilien vorgefallenen Ereignisse. Jch verfolge dabei feinen an- deren Zweck, als den, dem spanischen Parlamente Gelegenheit zu ver= schaffen, die Gefühle auszusprehen, welhe das Land zu Gunsten der constitutionellen Sache Europas beleben. Mehr sagen darf ih erst dann, wenn die Regierung sih bereit erklärt haben wird, in Erläute= rungen über diese Angelegenheit einzugehen. Allein hon jebt er- fläre ih, daß ih in dem, was ih darüber zu sagen denke, feines- weges die auswärtige Politik der Regierung anzufechten beabsichtige. Jch bezwecke nur, die Aufmerksamkeit des Kongresses und des Landes auf jene wichtigen Angelegenheiten zu lenken, die gegenwärtig die Beachtung al- ler Regierungen, aller Völker und aller Parlamente Europa?s auf sich ziehen. Unser Stillschweigen über diese Angelegenheiten würde der Repräsentativ - Regierung und den Jnstitutionen unseres Landes zur Schmach gereichen.“ Der Justiz-Minister erwiederte, er würde die Anfrage dem durh Krankheit verhinderten Minister der auswär- tigen Angelegenheiten mittheilen und den Kongreß von dessen Ant-= wort in Kenntniß seßen. Mehrere Deputirten verlangten das Wort, allein der Präsident ging zur Tagesordnung über. 2

Herr Borrego is Eigenthümer und Dirigent des Español, eines Blattes, welches so lange eine unabhängige Stellung behaup- tete, bis Herr Salamanca als Minister sih weigerte, Herrn Borrego zum Gesandten bei der Pforte zu ernennen. Seit dieser Zeit nahm das Blatt eine bestimmte Farbe an und gehört zu den entschiedensten Verfehtern der Königin Christine und des Ministeriums Narvaez, das darauf Herrn Borrego zum Gesandten bei der schweizerischen Eidge= nossenschaft ernannte. E

Die einem deutschen Blatte von Paris aus mitgetheilte An- gabe, daß der Herzog von Montpensier hier ein Hotel angekauft habe und für die Niederkunft seiner Gemahlin einrichten lasse, scheint auf einem Jrrthum zu beruhen. Es ist hier wenigstens nichts von einem solchen Ankaufe bekannt geworden, und das Königliche Schloß bietet, nachdem die Zweige des Königlichen Hauses , welche es frü herhin bewohnten, durch die Königin Christine theils aus Spanten, theils aus Madrid entfernt wurden, Raum im Ueberfluß dar, um den Herzog und die Herzogin von Montpensier aufzunehmes

Aus Gibraltar wird gemeldet, der französische General Cavaig= nac wäre mit cinem Dampfschiff im vorigen Monate von Oran aus- gelaufen, um die Cchaffarinen in Besiß zu nehmen, hätte dieje „Z1- seln aber bereits von spanischen Truppen beseßt gesunden,

Handels- und Börsen-UÜachrichten.

London, 14. Febr. Getraidemarkt. Die Zufuhr englischen Wei- zens war heute mäßig, und in den Preisen zeigte sich keine Aenderung. Die guten Sorten wurden zu leßten Montagspreisen schnell geräumt, die \chlech- teren blieben unverfaust. Jn fremdem Weizen fand zu früheren Preisen nur ein Detailgeschäft statt. Feine Malz -G erste verkauft sich gut zu srü- heren Notirungen, ordinaire matt, Bohnen und Erbsen flau, 1 Sh. pr. Qr. niedriger. Hafer gedrückt, 1 Sh. pr. Qr. niedriger, Der höchste Preis für Mehl in Säcken ist um 2 Sh. gefallen, Mehl in Fässern etwas

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gingen dann ruhig nah Hause.

Bekanntmachungen.

[972] Nothwendiger Verkauf. Anstructions-Senat des Aa giGen Kammergerichts in Berlin.

Das im Niederbarnimschen Kreise der Mittelmark be- legene, im Hypothekenbuche des Königlichen Kammerge- rihis Vol. IV. pag. 1 verzeichnete frühere Erbpachts- Borwerk, jeyt Rittergut Zehlendorf, abgeschäßt auf 40,051 Thlr. 3 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypo- thekenshein und Bedingungen in der Registratur einzu- sehenden Taxe, soll

am 2. Mai 1848, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Hierbei wird jedoch ausdrülih bemerkt, daß die Erb- pachts - Gerechtigfeit von den zeither mit dem Gute ge- meinschaftlich bewirthschafteten Zehlendorffer Kirchen- und Pfarr - Ländereien nicht mit Gegenstand der Sub- hastation ist.

Die dem Aufcnthalt nah unbekannten Real-Juteres- senten, als: L

a) der Kolonist 3. H. Hansen, modu dessen Erben,

b) die verehelichte Büdner Blankenburg, geborene Sa-

lomon, j i c) der Tagelöhner J. Christ, Benyien , 100do dessen Erben, werden aufgefordert, sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte in diesem Termine glei; falls zu melden,

Oeffentliches Aufgebot eingetragener Po- [1088] sten und verlorener Dokumente,

Auf dem im Neustettinschen Kreise belegenen Ritter- gut Trabehn nebst Vorwerk Grünbüche sind in der drit- ten Rubrik folgende Posten : /

Nr. 4. Tausend Thaler Ehegelder und vierhundert

Thaler Parapherealgelder aus der Ehestiftung vom 15. August 1738 vermöge Dekrets vom 11. De- zember dess, Jahres für Maria Erdmuth v. Lemke, geborene v. Bandemer, S |

Nr. 3 a. 141 Thlr. 16 Gr. 335 Pf. für Elisabeth Sophia Clara v. Lemke, und / i

Nr. 3 b, 362 Thlr. 19 Gr. 22 Pf. für Katharina Luise v. Lemke aus dem Auseinanderseßzungs-Ver- gleich vom 1. März 1771 vermöge Verfügung vom 6. Mai 1772.

Nr, 4. Ein Darlehn von 520 Thalern Courant, zu 4°; Prozent zinsbar und halbjähriger R zahlbar, laut Schuldverschreibung vom 12. „Zuni 1788 von dem Hauptmann Carl Hadrian v. Lemke aus dem vormundschaftlichen Depositum des Kö- nigl. Amts Neustettin für den Minorennen Carl Friedrih Küster angeliehen, laut Verfügung vom 27sten de}, Mts, u. J.

eingetragen,

L

Nach der Behauptung der gegenwärtigen Besizerin, Freifrau v. Stechow, geborenen Gräfin Herzberg, sind die benannten Posten bezahlt, beglaubte Quittungen der lezten Jnhaber oder ihrer Rechtsnachfolger nicht zu be- schaffen und die betreffenden Dokumente selbs verloren gegangen. Es werden daher alle diejenigen, welche an die bezeihneten Posten oder die darüber ausgestellten Dokumente als Eigenthümer, deren Erben oder Nach- folger, Cessionarien, Pfand- oder Briefinhaber, oder aus irgend welchem Rechtstitel, Ansprüche zu haben vermei- nen, zu dem auf

den 11. März 1848, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale anberaumten Termine hier- mit vorgeladen, um ihre etwanigen Ansprüche anzu- melden,

Die Ausbleibenden haben zu erwarten, daß sie mit ihren Anforderungen an die bezeichneten Posten und Dokumente twerden ausgeschlossen und die Posten im Hypothekenbuche von Trabehn und Grünbüche ohne Beibringung der für ungültig zu erklärenden Dokumente werden gelöscht werden,

Cöslin, den 1. November 1847.

Königliches Ober-Landesgericht.

[55] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf.

Das dem Tischlermeister Heinrih Eduard Graßmann zugehörige Grundstück Breitgasse Nr. 81 des Hypotheken- buchs und Nr. 1133 der Servis-Anlage, abgeschäzt auf 6298 Thlr, 13 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in der Registratur einzuschen- den Taxe, foll

am 16. August 1848, Vormittags 11 Or, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Königliches Land- und Stadtgericht zu Danzig.

[968] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 14. Oftober 1847.

Das dem Dachdeckermeister Johann Friedrich Hilde- brandt gehörige, in der Orangenstraße Nr. 54 bélegene, e von der Louisenstadt Vol: 12) Nr.

. verzeichnete Grundstück, ichtlih abgeschägt zu 23401 Thi, 16 Sar, 10 Pet E

am 19. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[58] Nothwendiger Verkauf.

Das zum Nachlasse des Joachim Friedri Wilhelm Jacob Jaedicke gehörige Kossätbengut zu Wuyhey, ge- richtlih abgeschäyt auf 5693 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf, il

am 22 Juli d. J., Vormittags 11 Ühr, im Schulzenhause zu Wußgeh subhastirt werden, Tare und Kaufbedingungen sind in unserer Registratur hier-

Erster Senat,

selbst einzusehen,

Heraldo das Unternehmen dieser Militairs anzeigt, fügt er hinzu, | niedriger.

“Allgemeiner Auzeiger.

Die etwanigen unbekannten Real-Prätendenten wer- den aufgefordert, ihre Real-Unsprüche spätestens in dem Termine anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit präfludirt- werden und ihnen ein ewiges Still- schweigen auferlegt wird.

Rathenow, den 20, Januar 1848,

Gräflih von Bredowsche Gerichte zu Lochow, Damm und Wußceß,

[156] Oeffentliche Ladung.

Nachdem der Lohgerber Johann Carl Ruß hierselbst in Veranlassung des gleichzeitigen Andringens mehrerer seiner Kreditoren den Zustand seiner Junjolvenz ange- meldet, auch sih durch die sofort angeordnete Inventur eine beträchtliche Jnsuffizienz in seinem Vermögen her- ausgestellt hat, deshalb der Konkurs erfannt und mit Erlassung öffentlicher Ladungen zu verfahren ist; o werden Alle, welche an den Lohgerber Ruß und dessen Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen zu haben glauben, hiermittclst geladen, solche in einem der nachbemerkften Liquidations-Termine, als am 10. und 24, März, auch 7. April d. J., jedesmal Vormitiags um 10 Uhr, in Curia gehörig anzumelden, zu verifiziren, auch etwanige Vorzugsrechte an- und auszuführen, bei Vermeidung der in Termino am 7. April d. J, zu erkennenden Präklusion.

Zugleich haben auswärtige Kreditoren hierselbst Be- vollmächtigte zu bestellen, auch sämmtliche Gläubiger in dem leutgedachten Termine zur Erklärung und Be- s{lußnahme über die in Ansehung der Masse und sonst in dieser Debitsache anwendlichen Maßregeln sich einzu- finden, unter dem Präjudiz stillshweigender Genehmi- gung der von den hier vertretenen und im Termine an- wesenden Gläubigern gefaßten Beschlüsse.

Gegeben Wolgast, den 17, Februar 1848,

Bürgermeister und Rath der Stadt Wolgast. Pistor itus

Die Handels-Akademie zu (12461 Danzig betreffend.

Durch die Gnade Sr, Majestät unseres Allergnädigsten Königs if der hiesigen Handels- Akademie eine jährliche Unterstüßung von 500 Thlr, bewilligt, und die Herren Aeltesten der Wohllöblichen Kaufmannschaft haben eine gleiche Summe zur Erweiterung der Anstalt ausgeseßt, so daß es möglich wird, den Unterricht in der Mathe- matik, Physik und Chemie aufzunehmen, wie solches in anderen kaufmännischen Lehranstalten der Fall is. Der veränderte Lehr- und Stundenplan für den Kur- sus des 1, April 1848/49 wird binnen einigen Wochen entworfen und bei mir einzusehen sein, wobei zugle! ) die Geseye der Anstalt und die Bedingungen ver Auf

Jn Roggenmehl geht wenig um.

nahme werden mitgetheilt werden. Bei der Erweite- rung der Anstalt läßt sich auch eine vergrößerte Theil- nahme erwarten. Zu näheren Besprechungen und zur Annahme vou Meldungen bin ih täglich im Lokale der Anstalt Hundegasse Nr. 80 bereit. Das Hono- rar bleibt unverändert. Während des Kursus 1847 bis 1848 nahmen 32 Schüler Theil, Danzig, den 8. Februar 1848. R ichter, Direktor der Anstalt.

Literarische Anzeigen. Vei Alexander Duncker, Königl. Hof

buchhändler, Französ, Str. 21, is so eben erschienen : Die Gefahren der Differenzial- Zölle und der Revision des [157] Zoll-Tarifs.

Ein Gutachten, bestimmt für das Kollegium der Herren Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft von

ilhelm Beer,

Geheimen Kommerzien-Rathe, Commandeur und Ritter mehrerer Orden, verschiedener gelehrten Gesellschaften wirklichem und Ehren-Mitgliede,

ar S O O Sgr.

Der ganze Ertrag ist zum Besten der Nothleidenden in,

Schlesien.

In nunserem Vedlize erschien s0 cben und ist in allen Kunsthandlungen vorräthig: i: : i

Mlle. Marie P. 1 aglion1 [145 b] im Mazurka „Pasnania“._

Nach der Natur gez. und lith. ron ad Bülow. Sauber kolorirt 1 Thlr. 19 SEN

Dot Sala, 57 Unter den Linden 97, neben British Hötel. S j Bei G. Hempel in Berlin erschien so eben :

(146 v1 Siciliens Nevolutionen

ven heutigen Tag, ihre Geschichte und Tenden-

is au H R ; bis ae Verständniß der jeßigen Bewegung, Als Bei- lage vic Constitution von 1812 und eine Karte beider

Sicilien, Von J, D, H. Preis: 10 Sgr., die Karte apart 5 Sgr, Alle Buchhandlungen haben Beides stets vorräthig.

Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: Mit Ja haben gestimmt 44, mit Nein haben gestimmt 50. Demnach würde...

461 M 53. Zweite Beilage zur Allgemei

nen Preußischen Zeitung.

Dienstag den 22. Febr.

Vice-Marschall Abgeordn. von Rochow: Die Versammlung hat | werden.

sich gegen ein bestimmt vorgeshlagenes Maximum von lebenswieriger : Es folgt aber daraus noch nit, daß sie nicht eine geringere Erhöhung beschließen sollte, und wenn eine Zahl von Jahren vorgeschlagen werden soll, so würde ih 15 Jahre in

Bestrafung ausgesprochen.

Antrag bringen.

(Mehrere Stimmen: Also von 3—15 Jahren.)

Marschall : Das läßt sich nicht zusammen nehmen, denn über

das Minimum muß besonders abgestimmt werden. Die Frage fann nur heißen: ob beantragt wird, ein Maximum von 15 Jahren anzunehmen, Diejenigen, welche dies beantragen, würden es dur Aufstehe zu erfennen geben.

Eine Majorität von mehr als zwei Dritteln hat sih dafür aus=-

gesprochen. Die nächste Frage heißt :

Soll für die Fälle des §. 215 ein Minimum von 3 Jahren be=

antragt werden ?

Diejenigen, welche ein Minimum von 3 Jahren beantragen

nl 117f t P S F wollen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

Fi Qn .¿ od b A 4 é e Eine Majorität von mehr als zwei Dritteln hat dem Antrage

beigestimmt. 6. 2416! Refereut Abgeordn. Frhr. von Mylius (liest vor) : ¿G 216.

Ist ein Zweikampf ohne Sekundanten vollzogen worden, so kann

D TTY arn be ck F | alf ï die sonst begründete Strafe um die Hälfte geshärft werden. ““

a Abgeordn. von Auerswald: Hier muß ich doch auf meine frü- her gemachten Bemerkungen zurückkommen. Jch habe gegen §. 216 zu erinnern, daß er eine Begünstigung eines Zustandes, einer Hand- lung eines Judividuums enthält, welche sämmtlich an und für ih zu

den verbotenen gehören. §. 219 erflärt die Sekundanten für straf- fällig. §. 216 fordert und verlangt sie, und darin liegt zunächst eine Sn: Daran würde ih mich aber weniger stoßen, wenn es lie R O Znonsequenz ware z es eint aber eine sitt- e Konjequenz darin zu liegen, und zwar die, daß es der erste und einzige Punkt des Geseß - Entwurfs ist, wo das Geseß etwas Ungesebliches zur Begünstigung anerkennt, was noch viel greller im E hervortritt, wo ausdrücklich angenommen wird, daß ‘der Rich- fe tis Bert nrt Megeln des Zueifanpses oren sol, E seßes sich behufs der bereds üher wee die Uebertreter des Ge- M i N N ung jelbjt vereinbart haben , und der e A r von denselben gar feine Notiz nehinen , oder E avon nimmt, so muß er sie strafen. Wenn auch die Sache rur _negativ gestellt und gesagt worden is , daß nur eine Schärfung stattsinden soll, wo die Sekundanten gefehlt haben, wo der Vertrag verleßt worden ist, so bleibt das doch dem Wesen nach ganz dasselbe, Ich würde es auf das shmerzlihste für den Gesetz= Sutwurf und für unsere ganze Geseßgebung bedauern, wenn die Ge= jeßgebung auf solhe Weise, ih kann es nicht anders ausdrücken, von threr reinen Höhe herabstiege, sih bei der Ungeseßlichkeit betheiligte. Ich glaube übrigens , daß praktische Gründe für diese Bestimmung gar mckcht vorliegen, nachdem wir für diejenigen Fälle, welche die firasfälligsten sind, in den §§. 214 und 215 das Maximum erhöht dem Richter dadurch einen Spielraum, wona er um die Hälfte die ruhere Strafe erhöhen kann, bereits überwiesen haben; ih trage daher auf Streichung des §. 216 an. Wenn der Herr Justiz - Mií= nister jagte, daß durch Streichen dieser Paragraphen das System niht alterirt werde, so erkenne ih an, daß, wenn diese beiden Pa- cagraphen wegfallen, die übrigen Paragraphen ein vollkommenes System für sich bildenz aber das fann ih nicht zugeben, daß, wenn die beiden Paragrapheu stehen bleiben , dadurch nicht das System alterirt werde. Fallen diese Paragraphen weg, so bleibt die Bestim- mung auf dem reinen Boden der Gesezlichkeit stehen; bleiben aber die Paragraphen stehen, so steht das Geseß nicht mehr in der Rein- heit, nicht mehr auf der Höhe, auf der es stehen sollte. Justiz-Minister von Savigny: Jch gebe zu, daß es als eine Art von Widerspruch oder Konslikt erscheint, indem man ein Duell ohne Sekundanten strafbarer erklärt, als ein Duell mit Sekundanten während in einem anderen Paragraphen die Sekundanten unter Strafe gestellt werden. Das is aber der allgemeine Konflikt, von dem ich bereits gesvrohen habe, worauf das “ganze Duellwesen be- ruhtz allein was die spezielle Anwendung dieser Behauptung betrifft so fann ich den Vorwurf, der hier dem Gesehe gemacht wird nicht anerkennen. Es is gesagt worden, diese Bestimmung stehe im Wi- derspruch mit §. 219, Jch bitte aber auch den §. 220 zu lesen, wo es heißt: : E „Die Kartellträger (F. 212), die Sekundanten und die Zeugen (§. 219) bleiben straffrei, wenn sie ernstlih bemüht gewesen sind den Beginn oder die Fortseßung des Zweikampfes zu verhindern.“ . Also auch soll das Duell unter Anderem deswegen nicht ohne Sekundanten stattfinden, damit unparteiische Personen dabei nicht feh- len mögen, welche die Versöhnung mit Erfolg versuchen können. Also auch dieser Grund is ins Auge zu fassen, abgesehen von dem Haupt- grunde, daß das Duell ohne Sekundanten viel gefährlicher ist. Abgeordn, Graf von Renard: Jch glaube, daß F. 216 des= halb hier steht, weil ein Duell ohne Sekundauten näher dem Morde steht, als mit Sekfundanten. Wenn übrigens die Ansicht Geltung ge= wonnen, daß ein Duell ohne Sekundanten immer härter zu bestrafen sei, als ein Duell mit Sekundanten, so glaube ih, daß wir dem ge=- ehrten Mitgliede aus der Provinz Preußen vollständig beitreten kön- nenz wir können die Strafe nicht mehr um die Hälfte shärfen, deren Maximum auf 15 Jahre nun gestellt ist, denn wir kommen sonst in Rechnungs-Differenzen, Jch glaube nur, es solle etwas gesagt wer- den, um auch eines dergleichen Duelle noch vom Morde zu unter= scheiden; wir föunen sagen, daß es ein wesentlih verschärfender Um= stand ist, wenn ein Duell ohne Sekundanten stattfindet.

Vice - Marschall Abgeordn. von Rochow: Jch trete dem ver- ehrten Abgeordneten aus Preußen vollkommen darin bei, daß auch ih eine Jnkonsequenz in den Bestimmungen der §§. 216 und 219 er- blie. Dies führt mich aber ‘nit dazu, darauf anzutragen, daß der F. 216 gestrichen werde, sondern wird mich später veranlassen, vorzu- \{lagen, daß §. 219 wegfalle ; denn man kann nicht zu gleicher Zeit haben wollen, daß bei dem Duell Sekundanten gegenwärtig sein “und daß sie dann bestraft werden sollen, Die Sekundanten halte ih aber bei der Eigenthümlichkeit des vorliegenden Vergehens, wenn man eiu- mal diese anerkennen will, für eine Nothwendigkeit. Es is gesagt worden, dadur sanctionire der Geseßzgeber eine verbotene Sache, was êr nicht sollez ich glaube aber, daß er sich nicht enthalten kann von den Regeln des Vergehens Notiz zu nehmen, was er bestrafen

galisirt werde. Einn darin nicht finden kann,

c Verbrechen gewissermaßen legalijire.

einmal bei dem Duelle festgestellt hat, abgegangen wird.

vorhin ein Beispiel angeführt habe, eingeshlihen haben. mich daher für die Beibehaltung der §§. 216 und 217. Abgeordn. von Auerswald:

Jn Bezug auf den früheren Fall will ih erinnern,

gleihung fremd sind, zutreffen solle.

annehme, den, der das Geseß verleßt, als Jemanden an, den ma! entbehren fann, nicht entbehren will, dessen Abwesenheit ih bedaure Dies aber darf der Gesebgeber niemals thun. Jch muß bedauern

meiner Ueberzeugung nicht abgehen fann. Abgeordn. Graf von Schwerin :

ves 6. 216.

C 27.

Uebertretung der vereinbarten Regeln des Zweifampfs bewirkt worden so ist der Uebertreter, sofern niht nah den vorhergehenden Bestim- mungen (§§. 214—216) eine härtere Strafe begründet ist, nach den allgemeinen Vorschriften über das Verbrechen der Tödtung oder der förperlichen Verleßung zu bestrafen.“ i __ Abgeordn. von Auerswald: Jh bin weit entfernt, die Ver- sammlung mit den bereits vorgetragenen Gründen nochmals aufhal- ten zu wollen, und bemerke nur, daß sie für mich in Betreff des §. 217 als vielfach potenzirte Gründe gelten. Jch trage darauf an daß der Paragraph gestrichen werde , denn hier is von der gesch- lichen Anerkenuung einer gesebßlih verbotenen Handlung die Rede. Abgeordn. Graf von Renard: Jh muß mich für den Para graphen erklären; denn ih glaube schon erwähnt zu haben, daß der Staat durch den Ausdruck Vereinbarung die ODuellregeln noch Feines- weges als zu Recht bestehend anerkenne. Z Abgeordn. Frhr. von Gudenau: Jch kann den Gründen des geehrten Mitgliedes aus Preußen nicht beipflihten und bin der Mei= nung, daß die Reinheit und Jntegrität des Geseßes durch die Be- stimmung des Paragraphen nicht alterirt wird. Es \cheint mir ein ganz analoger Fall, wie wenn ih ein Spiel verbiete und den Ucber- treter strafe, so is nihts dagegen zu sagen; hat er aber noch über- dies im verbotenen Spiele gegen die Regeln betrüglih gehandelt, \o trifft ihn mit Recht eine härtere Strafe. Dies i| ein Spiel ums Leben, welches das Geseß verbietet, und wobei der Milderungsgrund in dem Grundsaße liegt: volenti non fit injuria, Dieser Grund- saß wird aber umgestoßen, wenn die Regeln des Duells hbinterlistig umgangen werden, Dann geschieht das im Großen, was der falsche Spieler im Kleinen thut. Dadurh wird das Verbrechen ein abscheu- liches, welches nur nach den Bestimmungen des Paragraphen hoch genug bestraft werden fann. i - | 4 Marschall: Wir können abstimmen, Diejenigen, welche auf Wegfall des Paragraphen antragen wollen, werden es durch Auf- stehen zu erkennen geben. t (Es erheben sich nicht genug Mitglieder. ) Die Versammlung i| nicht beigetreten. §. 218. i : Referent Abgeordn, Freiherr von Mylius (liest vor):

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lich, insonderheit durch Bezeigung oder Androhung von Verachtung anreizt, ist, wenn der Zweikampf stattgefunden hat, mit Gefängniß nicht unter dréi Monaten oder mit Strafarbeit bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ H Hiergegen findet sich nichts zu erinnern. Marschall: §. 219. Referent Abgeordn, Freiherr von Mylius (liest vor) :

6. 219. :

s „Ho p ;

Die Sekundanten und die zum Zweifampfe zugezogenen Zeugen

will; er muß das ins Auge fassen, was eine Handlung strafbarer

sind mit Gefängniß oder Festungshaft von einem bis zu sechs Mo= naten zu bestrafen.“ st 992 f 10 Zu sechs Mo

daß, wenn ih gleich wenig Unterstüßung finden werde, ih doch von

Js eine Tödtung oder körperliche Verleßung mittelst vorsäßlicher

| macht oder niht. Die Sekundanten sind Zeugen, wel E 2 ck _EO s y Deugen, e dara sollen, daß nichts Unehrenhaftes, nichts Mentelmörvertches g sehen Duelle vorkomme, sie sollen Alles, was die Strafbarkeit desselben vermehren fönnte, abwenden und dürfen also selbst nicht gestraft

Abgeordn, Graf von Gneisenau: Wenn i ten Ab=- geordneten der preußischen Ritterschaft richtig ela d E Pee jein Haupt - Einwurf gegen den Paragraphen darauf gegründet daß dadurh eine durch das Geseß verpönte Handlung gewissermaßen le= Jh muß dagegen erklären, daß ih einen solchen l a1 Jedes Verbrechen kann unter milderen oder ershwerenderen Umständen verübt werden; daraus aber, daß man bei Festsebung der Strafe von diesen Umständen Kenntniß nimmt, kann man doch keinesweges den Schluß ziehen, daß man das 2 gewisse Ein Duell findet aber unter er=- {hwerenden Umständen statt, wenn von dem Gebrauche, welcher si

dem ste Jch finde gerade darin einen Vorzug dieses Geseß-Entwurfs, daß er auf Fest= haltung der Duell - Regeln, welche sih einmal festgestellt haben und allgemein anerkannt sind, Werth legt und diese Regeln erhalten wissen will, um diejenigen Auswüchse und Mißbräuche zu beseitigen, welche sih in anderen Ländern, namentlich in Nord = Amerika, von dem ih Jch erkläre

: Jch habe heute wiederholt das Unglück gehabt, von dem geehrten Redner mißverstanden zu werden. t daß, wenn der geehrte Redner einen von mir gebrauchten Vergleich nicht in allen Rich- tungen anerfennen wollte, ich mir au nicht einfallen ließ, zu verlan- gen, daß irgend eine Vergleichung, irgend ein Beispiel nah allen Richtungen und Beziehungen, auch solhen, die dem Zweck der Ver=

hu emd st Hier nun habe ih gesagt, daß der Staat Functionen, die er außerdem für strafbar hält, legalisirt. Jch gestehe zu, daß die Sache dur den Antrag des Herrn Mar- schall der Provinz Brandenburg zu §. 219 in eine bessere Lage käme; ich muß aber auch zugleich daran erinnern, daß der Herr Minister der Geseßgebung nur Nüblichkeitsgründe angeführt hat, die ih zwar vollkommen anerkenne, deren Werth ih aber nit so hoch stelle, daß, zumal wenn sie auf einem anderen Wege erreicht werden, durch Ver- lebung der Jutegrität des Gesebes befriedigt werden sollen. Jh glaube aber, daß der Zweck auf eine andere Weise erreicht sei, näm- lich durch Erhöhung des Strafmaßes bei §. 215, und dann dadurch, daß der Richter auf die Verhältnisse, die bei dem Duell vorgekommen sind, Rücksicht zu nehmen befugt ist. Jh erkenne, wenn ich den §. 216

l

.

,

E ( Jch bin ebenfalls ganz ent- schieden für Streichung des §. 216, und zwar aus it Gründe, weil ich das, was hier mit einer härteren Strafe bedroht wird, nur als einen Zumessungsgrund betrachten kann. Wir haben im §. 214 dem Richter so viel Spielraum in der Zumessung gelassen , ‘daß er die Strafe hiernah wohl wird richtig ermessen können, auch für den Fall

S Marschall: Wir können zur Abstimmung kommen. Die Frage heißt: Soll auf Wegfall des §. 216 angetragen werden? Diejeni= ge welche es beantragen, würden es durch Aufstehen zu erkennen geben, N

M (Die Minderzahl der Mitglieder erhebt si.) Die Majorität ist dem nicht beigetreten. §. 217, Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius (liest vor):

Wer einen Anderen zum Zweifampfe mit cinem Dritten absicht- |

î \

die Sekundanten straflos bleiben müssen, handensein des Duells konstatiren, und weil sie die freie Vereinbarun- desselben , p bezeugen. nicht als Theilnehmer strafbar sein.

sih dergestalt, seiner eigenthümlichen Sphäre auf das Gebiet der Nüglichkeit be= geben hat, so fann ich nur nothwendig finden, daß §. 219 gestrichen werde; ih muß mi aiso dem Antrage auf Streichen des Paragra- phen anschließen. ; E

Die Ansicht der Abtheilung ist gewesen, daß die Sekundanten von jeder Strafe frei sein sollen. Darauf gründet sich ihr Antrag, im Paragraphen die Strafe zu streichen, Die Ansicht der Abtheich lung wird dadurth unterstüßt, daß, wo es nothwendig ist, dur §. 218 {hon Bestimmung getroffen worden is. Wenn nämlich unter den Sekundanten einer der intelleftuelle Urheber is, so wird er durch die Bestimmung des §. 218 getroffen. Jn allen übrigen Fällen scheint es nicht gerechtfertigt, Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß das Geseß anerkennt, daß die Sekfundanten bei dem Duell nothwendig sind. Es scheint aber mit diesem Anerkenntniß im Widerspruch zu stehen, wenn für die Sekundanten eine besondere Strafe ausgesprohen wird. Eine härtere Strafe wird gerechtfertigt sein, wenn Jemand aus Muthwillen oder Leichtsinn gehandelt hat, nicht aber bei einem Sekundanten, der vielleicht nur aus Freundschaft gehandelt hat, weil er in dem Glauben stand, daß er das nicht ablehnen fönne, was man von ihm gefordert hat.

Abgeordn. Graf von Renard: Wenn gesagt worden is, daß das Gesetz ein billigendes Anerkenntniß dem Duell gewähre und daß es die Sefundanten überhaupt sanctionire, so muß ich dem ‘entgegen- treten. Das Geseß muß sich dem Vorurtheil anschließen , insolange dies Vorurtheil noch besteht. Dies geschieht. Jh würde mich blos entschließen, den Paragraphen, wie es bei §. 210 geschehen is, ohne Minimum zu fassen, Die Sekundanten aber ganz sttraflos zu lassen, kann ih nit befürworten, weil die Schwierigkeit , Sekundanten zu finden, eine Menge Duelle verhindert, und weil ih eben fein Aner= kenntniß ihrer Handlungen im Geseßze, wenn auch indirekt, enthalten wissen will. i

Abgeordn. von Werdeck: Jh bin gleichfalls dafür, die Se- fundanten straflos zu lassen; ich glaube aber nit, daß wir das durch Streichung des Paragraphen erreichen; denn der Richter wird sie außerdem, wenn eine ausdrücklihe Bestimmung nicht stattfindet, .immer als Theilnehmer in Strafe ziehen.

Vice- Marschall Abgeordn. von Rochow: Es is schon mehr= fah darauf aufmerksam gemacht worden, daß cine ofenbare Jnukon= sequenz des Geseßes daraus entstehen würde, wenn die Sekundanten in dem einen Paragraphen für etwas Nothwendiges gehalten und in dem anderen Paragraphen bestraft werden sollen. Das würde schon an und für sich motiviren, sie straflos zu lassen; aber es ist auch darum nothwendig, weil nur durch sie konstatirt werden kann, daß der Zweikampf etwas Anderes ist, als ein gemeines Verbrehen. Man muß Zeugen haben, welhe aussagen können, daß Alles ehrenhaft vor ih gegangen is. Uebrigens sind diese Gründe von dem Herrn Referenten \chon so hinlänglih auseinandergeseßt worden, daß ih ihnen nihts weiter hinzuzufügen habe.

Abgeordn. Graf von Schwerin : Jch kann den Gründen nicht beitreten, die wir eben gehört haben. Jch glaube, daß es konsequent nothwendig sei, die Sekundanten und Zeugen nicht straflos zu lassen ; denn da ein Duell ohne Sefkundanten in der Regel nicht stattfinden fann, so muß man auch die Personen, ohne welhe das Verbrechen nicht stattfinden kann, als Gehülfen unter Strafe stellen. Das scheint mir doch konsequent zu sein, und dem würde \{chnurstracks entgegen- stehen, wenn man hier aussprechen wollte, daß die Sekundanten straf= los sein sollen,

Abgeordn. Dittrih: Jm Widerspruch mit dem Herrn Direktor der Abtheilung beziehe ih mich auf §. 216, welher vom Zweikampf ohne Sekundanten handelt ; außerdem spricht für die Streichung des Paragraphen die Nothwehr, von welcher §. 55 sagt : \

Eine im Geseße mit Strafe bedrohte Handlung, welhe zur Ab= wendung eines rechtswidrigen Angriffs gegen die Person oder gegen das Vermögen, es sei von dem Angegriffenen selbst oder zu dessen Vertheidigung von einem Anderen, begangen wird, soll, so weit sie für den Zweck der Vertheidigung erforderlich war, als eine în rehter Nothwehr begangene Handlung erachtet und nicht als ein Verbrechen angesehen werden. i

Dasselbe gilt von solchen Handlungen, welhe vorgenommen wer=

den, um denjenigen zu vertreiben, welcher in eines Anderen Besitz= e E Gewalt eindringt oder darin wider den Willen des Besißers verbleibt. l

7 F E 4 « L "e , c Der Fall der Vertheidigung eines Anderen zur Abwendung eiues

rechtswidrigen Angriffs tritt hier ein.

Abgeordn. von Weiher: Mir scheint durchaus nothwendig, daß weil gerade sie das Vor=

wodurch sih dieses Verbrechen von anderen unterscheidet Wenn sie aber hierzu da sein müssen, so können sie auch

Abgeordn. Frhr. von Gaffron : Jch kann mihch der Ansicht des

geehrten Vorsißenden der Abtheilung nur anschließen. Ib alaube

daß eine gänzliche Ausschließung von Strafe nit stattfinder mre ih mache hier auf das Minimum von ei Monate aufn "icin wodurch der Einzelne in seinen Verhältnissen nit sebr dee: rrituéltiirdi wird. s

Abgeordn. von Auerswald: NawSdem der Geses - Entwurf

wie in den früheren Paragraphen geschehen is, qus

Abgeordn. Lucanus: Jh muß mich dem, was der Herr Mar-

hall der Provinz Brandenburg gesagt hat , anschließen und füge hinzu : 1 auch für den Staat und auch für das nothwendig, was nach dem Duelle fömmt.

M E c: , e Die Sekundanten sind nicht nur für die Duellanten, \ondern

E (Heiterkeit.)

Sie sind zur Hülfe oft eben so nothwendig, wie die Aerzte. (Ruf nach Abstimmung.)

Marschall: Wir können abstimmen.

Abgeordn. von Werdeck: Jch glaube, wir dürfen die Frage=-

stellung niht auf das Streichen des Paragraphen, sondern wir müs= sen fie darauf stellen, wer straflos bleiben joll.

Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius: Die Bemerkung des

Redners is ganz richtig, und ih wollte mir deshalb erlauben, darauf anzutragen, nah §. 221 1 halten, daß Sekundanten, Kartellträger, Aerzte völlig straflos sein sollen.

(Unruhe in der Versammlung.

eine betreffende Bestimmung dahin einzu=

Viele Stimmen: sind hierunter niht verstanden.) Die Frage heißt:

Die Kartellträger

Marschall: ob beantragt werden soll, daß Sekundanten und Zeugen mit Strafe zu verschonen seien?

Und diejenigen, welche dies beantragen, würden es durch Aufstehen

zu erkennen geben.

(Eine große Anzahl von Mitgliedern erhebt si,

L vil 4 Resultat unbestimmt.) oh ist das