1848 / 55 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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f d nun eine Anzahl neuer Beschlüsse gefaßt worden über die ei a f Weise, wie bas Bankett am Dienstag stattfinden soll. Die Paírs, Deputirten und Mitglieder der Bankett - Kommission werden sich Dienstag Mittags im Hotel Mariton versammeln. Dieses Hotel liegt unmitelbar neben der Madeleine. Von diesem Hotel aus gehen die Versammelten nun in feierlichem Zuge, drei zu drei, durch die Rue Ro- yale St. Honoré nach dem Konkordien - Plaß. Hier werden sich in- ¿wischen die Nationalgardisten in Uniform, deren man viele Tausende erwartet, und die übrigen zum Bankett Eingeladenen versammelt haben und den ankommenden Pairs und Deputirten anschließen, Die National-Gardisten werden von da an Spalier bilden und zwi- scheu diesem sih der Zug durch die große Allee der Elysäischen Fel= der nach dem für das Bankett ausersehenen Lokale bewegen. Es begreift si, daß bei der fast vollen Gewißheit, auf Widerstand von Seiten der Behörde zu stoßen, von einem wirklihen Bankett im vollen Sinne des Wortes keine Rede sein kann. Die getroffenen und zum Theil noch erst zu treffenden Anstalten, mit denen man jetzt vollauf beschäftigt is, bezwecken daher nur die Aufstellung von Tafeln, die allerdings gedeckt sein werden. Auf denselben werden sih eine Anzahk Kuchen und dergleichen Dinge nebst Weinflashen befinden, so daß das Ganze allerdings das Aussehen eines Banketts er- hält. Die ganze Kundgebung wird daun in einen Trinkspruch auf die Reform und das Recht zu Versammlungen bestehen, den Herr Odilon Barrot ausbringen und mit einer kurzen Anrede begleiten wird, - Sonst soll Niemand das Wort nehmen und, sobald Herr Odilon Barrot geschlossen, Alles auseinandergehen. Die Unternch- er \{meicheln sich noch immer, die Ordnung aufreht halten zu önnen.

Bis jebt \ind etwa 75 bis 80 Deputirte unterzeichnet, und die Theilnehmer von dieser Klasse dürften {werlich 90 übersteigen. Jn der heute früh stattgefundenen Versammlung der Opposition erschien auch der noch sehr leidend aus\chende legitimistishe Deputirte Herr Berryer, so wie Herr von Lamartine. Jener hat aber bis jeßt noch niht unterzeichnet, und man glaubt auch nicht, daß er es thun werde; dagegen hat Lamartine in seiner gewohnten enthujiastishen Weise sich für sofortige Abhaltung des Bauketts ausgesprochen und bestimmt erklärt, daß er daran Theil nehmen werde. Vor kurzer Zeit erst hatte Herr von Lamartine sh gegen die Bankette überhaupt in einem sei=- ner von Macon aus Lrlaistnóii Manifeste sehr entschieden ausge= sprochen. Nur eine neue Jnkonsequenz von Seiten dieses Mannes zu den hundert anderen, die wir von ihm schon erlett haben.

Zwischen den zwei verschiedenen Fractionen der Radikalen is hon jeßt ein offenes Zerwürfniß ausgebrohen. Die Diplomaten des National wollen nihts vou Unordnung wissen, weisen jeden Versuch dazu, jede Bestrebung, die dahin führen könnte, entschieden zurück und gehen in dieser Beziehung mit der constitutionellen Linken Hand in Hand. Die Männer von 1793 aber, die in der Re forme ihr Organ haben, erklären dies für eine Jntrigue, an der sie kein nen Theil haben wollen. Sie haben durchaus keine Versprehun- gen gegeben über das Verhalten, das sie am Dienstag beobachten werden, und man spricht schon jeßt von aufreizenden Aufforderungen, die sie unter die Massen verbreiten. Der National will \sich nun von ihnen öffentlich losfagen.

In der Kammer fam heute durchaus nichts von allgemeiner Bedeutung vor.

Großbritanien und Irland,

London, 18. Febr. Die gestrigen Parlaments-Verhandlungen boten mannihfaches Jutere}se. Jm Oberhause entspann sich die Haupt=Debattre über die Bill der Regierung zur Herstellung diploma- tischer Verbindungen mit Rom, deren zweite Lesung der Marquis von Lansdowne beautragte. Er bemerkte, daß die Regierung diese Bill niemals vorgeschlagen hätte, wenn sie glaubte, daß dieselbe wirklich dem Geiste der alten Verfassungsgeseße Englands, der Bill of Rights, der Thronfolge-Akte 2c. widersprähe. Da dies nicht der Fall sei und die Nothwendigkeit, mit Rom Verbindungen zu unterhalten, sich im- mer mehr herausstelle, so daß der bisherige indirekte Verkehr, mit dem man sich bisher beholfen, nicht mehr genüge, so werde das vorliegende Geseß nöthig. Der Herzog von Newcastle widerseßte si der Bill, weil sie den genannten Geseßen wirkli zuwiderlaufe, welche die Rechte, die Freiheiten, die Religion und den Thron Englands sichergestellt

haben. Er beantragte die Verwerfung der Bill und wurde - von dem Bischof von Winchester unterstüßt, der {hon darin eine große Schwierigkeit dieser Verbindung sah, daß man

den Papst den „souverainen Pontifex“ nannte. Der Bischof von St, Davids, Dr. Thirlwall, erklärte dies für eine ganz un- \huldige Benennung, worüber der zelotishe Bischof von Exeter, Dr. Phillpotts, sehr ungehalten wurde und diese Benennung, welche auch Lord Lansdowne gebraucht hatte, für ein Vergehen gegen das kanonische Geseß erklärte. Der Herzog von Wellington meinte, es sei zwar der Zwet der Reformation und der Fundamental-Gesebe des Reiches, jede Verbindung zwischen England und Rom aufzuheben, und er wolle auh im Comité eine Klausel beantragen, worin die al- ten Geseße über das Supremat der Krone in allen geistlichen und bürgerlichen Angelegenheiten des Reiches für unantastbar erklärt wer- den, aber er jei doch nicht gegen diese Bill und stimme für ihre zweite Lesung, weil die Regierung eine deutlihe Entscheidung dieser Frage wolle, und weil es sehr gut und bequem sei, direkte Verbin- De in anerkannter und regulairer Form mit Rom zu haben. Selbst Lord Stanley war uicht gegen die Bill, obschon er der Re- ahe einen Vorwurf daraus machte, daß \ie dieselbe nicht in der hronrede bereits angekündigt, sondern auf die ihr aus der Sendung d:s Lord M'nto nah Rom entsprungene Verlegenheit gewartet habe so daß zur Beseitigung dieses Hindernisses die Bill nothwendig ge- worden sei, Nachdem noch Lord Ældon und derx Herzog von Rich - mond sih gegen die Bill erklärt und Graf Grey und Graf St Germans dafür gesprochen hatten, erhielt dieselbe ohne Abstimmung die zweite Lesung. s Im Unterhause wurde die ganze Sihung durch einen An- trag des Herrn Herries, ehemaligen Schaßkanzlers im Ministerium Wellington, auf Aufhebung der Bankakte von 1844, in Anspruch genommen. Der Antrag war auf Grund mehrerer Petitionen gus Liverpool eingebracht und lautete zuvörderst dahin, daß, in Betracht des fürzlichen Nothstandes unter den Handelsklassen und in Betracht der Verluste und Verlegenheiten, die der Handel in leßter Zeit er- fahren, es gerechtfertigt sein würde, wenn die Minister der Krone der Bank von England zur Herstellung des Vertrauens ein Verfah- ren anheimstellten, das von den Restrictionen der Bank = Akte von 1844 abweiche. Sollte dieser Antrag vom Hause angenommen wer- den, so wollte Herr Herries die Konstituirung des Hauses zum Co- mité beantragen, damit die Aufhebung der in der Bank-Akte enthal= tenen Beschränkungen in Betreff der Ausgabe von Noten berathen und eine neue Bill über die ferneren Bedingungen dieser Ausgabe eingebraht würde, Die erste Resolution wurde angenommen; die zweite aber, die Suspension der Bank=-Akte im Comité zu berathen, mit 163 gegen 122 Stimmen verworfen, nahdem der Schah- Kanzler ih dagegen und diese Berathung für unzeitig erklärt hatte, Das Haus vertagte sich darauf. Nat einer niht unwahrscheinlichen Nachricht in den Dail y - News

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hat Sir Robert Peel die Leitung der von ihm bisher vertretenen Section der konservativen Partei in einer am vorigen Sonnabend stattgefundenen Versammlung seiner Freunde, worin die parlamenta- rische Verfahrungsweise für die nächste Zukunft berathen wurde, förm- lich niedergelegt. Man war einstimmig der Ansicht, daß die unent- schiedene Stellung, welche sie bis jegt zwischen den Liberalen und Pro- tectionisten eingenommen, nit länger haltbar sei. Jhre Mäßigung müsse sie täglich in Gefahr bringen, mit den Whigs vermischt zu werden, während ihre Anhänglichkeit an die alten politishen Grund- säße von 1835 und 1841 sie der Gefahr ausseße, mit den Leidenschaf- ten der gefährlichen Klassen des Toryismus identifizirt zu werden, Man müsse daher die Tafktif ändern z dazu aber, erklärte Sir Robert Peel, sei er niht im Stande, da er sich unwiderruflich entschlossen habe, nie wieder in eine Stellung zu treten, die thn vernünftigerweise nö- thigen fönne, wieder Minister zu werden. Niemand sei nach consti- tutionellen Grundsäßen berechtigt, eine parlamentarishe Opposition zu leiten, der niht im voraus die Verpflichtung übernehme, bei einem Wechsel des Ministeriums die Leitung des Staates zu übernehmen ; dazu aber habe er nit die mindeste Lust; er ziehe die Unabhängig- feit und Annehmlichkeit seiner jeßigen Lage vor, werde aber demje- nigen, den sie an seiner Stelle erwählen würden, gern mit Rath und That beistehen. Vielleicht könnten sie nicht besser thun, als wenn sie Lord Lncoln zu ihrem Führer ernennten; geschehe dies, so werde er, Sir R. Peel, der Erste sein, der als gemeiner Soldat dem grünen Bauner seines Freundes folge.

Graf Dundonald (Cochrane), der bekanntlih in alle seine Wür- den wieder eingeseßt worden is, verlangt nun auch den ganzen rü- ständigen Sold, der ihm 17 Jahre lang entzogen worden war. Die Lords des Schaßes weigern si, die gerechte, aber freilich bedeutende Forderung zu bewilligen, die dagegen von der Admiralität warm be- fürwortet wird,

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Kanton Schwyz. Die am 11. Februar über die Verfas- sungs-Revisionsfrage niedergeseßte Kommission brachte in der Sibung vom 12ten einen Dekrets - Vorschlag, der in der Kommission selbst noch theilweise niht beliebt worden, in voller Sißung aber einmü-= thig angenommen wurde. Diesem Dekret gemäß wird der alte Ber- fassungs - Nath auf künftigen Mittwoch zur Vereinigung des Verfas- suugs-Projektes einberufen. Die einer Modification am meijten bes dürfenden Artikel sind ihm namentlich bezeichnet, doch bleibt ihm frei, auch andere anstößig scheinende Paragraphen der Revijion zu unter- werfen, Ueber den bereinigten Entwurf wird dann an * def Bezirks = Gemeinden wieder abgestimmt, die Ainehmenden und Verwerfenden abgezählt und je die gleih Stimmendeu sämmkt- licher Bezirke zusammensummirt. Js die Verfassung von der absoluten Mehrheit der Stimmenden angenommen, \o hat der Große Rath sie ins Leben zu führen. „Auf diesem Wege““, heißt es in der Cidgenössischen Ztg., „wird der wahrhaft liberale Grundsaß verwikliht, daß die wahre (nicht eine künstlich ge- bildete) Majorität zur Anerkennung gelangt. Gerechtigkeit und Grundsätlichkeit sind die beste Gewähr für das Glück eines Kantons. Wir dürfen nun bestimmt hoffen, daß die Pacification des Landes nicht mehr in weiter Ferner stehe. Der Zählungs-Modus bei der Abstimmung ver=- eitelt den früheren Plan einzelner Bezirks - Repräsentanten, bei dem Verfassungswerke ohne die Mitwirkung von Schwyz zu handeln. Cs müssen also die Wünsche sämmtlichex Bezirke berücksichtigt werden, und so dürfen wir ein Werk der politishen Versöhnung erwarten, ein Werk, das den Beifall von wenigstens zwei Drittheilen der Stimmen auf sih vereinigen wird.

Bedeutende Sensation machte im Großen Rathe die Verlesung des Berichtes der {chwyzer Gesandtschaft, worin die Debatten der Tagsaßung über Nichtannahme der vom Stand Schwyz anerbotenen Caution enthalten waren, Die Verlegenheit war um so größer, als das Kloster Einsiedeln, welches allein im Stande is, die noch resti- rende Kriegöschuld, beiläufig 100,000 Gulden, im Sinne der Tag- saßung zu cautioniren, auf Einfragen der Regierungs - Kommission vom 6. und 8, Februar um eventuelle Verbürgung jener Summe, negativ geantwortet hatte. Judeß blieb dem Großen Rathe kein an- derer Ausweg, als unter Anerbietung der von der Tagsaßung ver= worfenen Caution das Stift durch eine Zuschrift um die nöthige DeckFung anzugehen, mit dem Beifügen, daß, wenn bis zum 12ten um 9 Ühr verneinende oder gar feine Antwort erfolge, der Große Rath si seine ferneren Maßregeln yorbehalte, „Hieraus““, sagt die Eidg. Ztg. weiter, „mußte dem Kloster klar werden, daß ihm eben so wenig eine Wahl bleibe, als dem Großen Rathe, Auch scheint nun der shwierige Punkt der Cautionirung der Kriegs fosten einer glüdlichen sung entgegenzugehen. Der Abt von Ein- siedeln erklärte sich nämlich durch eine Zuschrift, daß es ihm unmöglich gewe- sen sei, in so kurzer Zeit das Kapitel zu versammeln, daß er aber geneigt sei, alle Schritte zu thun, un den Kanton aus seiner gegen=- wärtigen Krisis zu retten, wenn ihm nicht Zumuthungen gemacht würden, welche die Existenz des Klosters bedrohten. Diese Antwort beruhigte den Großen Rath, und er ertheilte der Regierungs - Kom= mission Vollmacht, mit dem Kloster die nöthigen Unterhandlungen vorzunehmen und zu Ende zu führen. Bereits sind die Herren Kantons - Statthalter Benziger und Regierungs = Rath Stä- heli in dieser Angelegenheit nach Einsiedeln abgeordnet wor= den. Die Bereitwilligkeit, mit welcher das Kloster bisher der Regierung entgegengegangen, verdient alle Anerkennung. Um so mehr müssen wir uns mißbilligend darüber ausdrücken, daß einige Blätter die Regierung vou Schwyz mit denjenigen von Wallis, Freiburg und zern, welchen Bedrücckung der Klöster vorgeworfen wird, guf die gleiche Linie stellen. Was bisher gegenüber von Einsiedeln geschehen, war das Ergebniß gegenseitigen Einverständnisses; wir erwarten, es

werde dasselbe auch durch die zuleßt gemachte uothgedrungene Zumu=.

thung nicht gestört werden.“ ; ;

Folgendes i} das Schreiben, worin der Staatsrath dem Prä- sidenten “des Großen Rathes zur Mittheilung an denselben unterm 9, Februar die genommene Entlassung anzeigte :

„Herr Präsident! Wir, die unterzeichneten Mitglieder des Staats- Rathes, überreihen Jhnen hiermit zwei Beschlüsse, die diese Behörde in ihrer gestrigen Sißung gefaßt hat, indem wir Sie bitten, dem Großen Rath davon Mittheilung zu maben. Seit der Zeit, da wir an die Re- gierung des Kantons Genf im Oktober 1846 berufen worden \ind, waren alle unsere Anstrengungen dahin gerichtet, die Ordnung, die Herrschaft der Gesetze, die öffentliche bürgerlihe und religiöse Freiheit aufrecht zu erhal- tenz; der Staatsrath hat mit Jhrer Beihülfe seinen ganzen Cinfluß dahin angewendet, um in der Eidgenossenschaft die Grundsäße der Toleranz und des Vergessens geltend zu machen, die er auf den Kanton Genf angewen- det, Zu gleicher Zeit hat er an der Verbesserung der Institutionen dieses Kantons und an der Vorbereitung einer s{höneren Zukunft gearbeitet, durch Entwickelung der Elemente der materiellen und intellektuellen Wohlfahrt, die seine Lage ihn hoffen läßt, Das war, Herr Präsident, die Aufgabe, die zu erfüllen der Staatsrath sich angelegen sein ließ, Mehrere Umstände, wie die öffentlihe Schuld, die finanzielle Krise, die durch die Eidgenossenschaft defretirten Bewaffnungen, sind hinzugekommen, diese Aufgabe zu erschweren ; wir ließen uns nicht entmuthigen, gehoben durh das Gefühl unserer eten und durch die Liebe zum Vaterland. Aber die Hingebung, die

esten Bestrebungen \ind nicht die einzigen für die Leitung der öffentlichen

Geschäfte erforderlichen Bedingungen; wir haben auch, nachdem die Ruhe

wieder hergestellt und der Horizont weniger umdüstert is, ein aufmerksamcs Auge auf unsere gegenwärtige Lage richten müssen, Wir haben erkannt, daß die Regierung ín der Vollziehung eines \o mühevollen Werkes oft guf Hindernisse, nicht selten auf Widerstand gestoßen ist; wir können uns nicht verhehlen, daß wir im Kampfe sind mit perfiden Zumuthungen und ver- leumderishen Anklagen; daß die Presse, welche die öffentliche Meinung re- präsentiren soll, sich gegen uns mit fast einmüthigem Uebereinkommen zu verbinden scheint, einem Uebereinkommen, wo die Verleumdung an die Stelle der Diskussion oder der Beurtheilungen unserer Handlung tritt In einer solchen Lage der Dinge, glauben wir, erfordert es unsere Pflicht, unsere Würde und vor Allem das Interesse des Landes, uns zurüczuziehen und unsere Bürger in den Stand zu segen, ueue Wahlen zu treffen ; tir sind glüdcklih, dadurch zeigen zu können, wie leiht cs, Dank unseren Jnsti- tutionen, nunmehr if, die wahren Gefühle der Nation erkennen und lhnen ohne Zögerung, ohne Erschütterung freien Lauf geben zu können, Wollen Sie, Herr Präsident, dem Großen Rath unsere ganze Erkenntlichkeit für seine Haltung gegen uns in dexr lezten Sihung ausdrüenz sie hat uns er- freut, ohne uns zu überraschen; seit 15 Monaten unseren Arbeiten bejge- sellt, hat uns dieser Große Nath gute und loyale Beihülfe geleistet, ter mit Wahrung seiner Unabhängigkeit und dem freien Ausdru seiner Ueber- zeigungz so sprechen wir ihm denn auch durch Jhr Organ aufrichtig unseren Dank dafür aus. Biszur Ernennung eines ncuen Staatsrathes werden wir in un- seren amtlichen Verrichtungen bleiben und der Diskussion der Gesetes- Entwürfe folgen , die dem Großen Rath vorgelegt worden sind oder noch fönnen vorgelegt werden; wir werden denselben Gang verfolgen, wie bis- her, Empfangen Sié 2c,“ j

Das Schreiben is unterzeihnet von James Fazy, Moulinié, Bordier, Pons, Decrey und Janin. Beigefügt sind zwei Auszüge aus dem Protokoll des Staatsrathes vom 8. Februar, von denen der eine die Beschlußnahme der Entlassung dieser Mitglieder und die Bestimmung enthält, bis auf ihre Erseßung durch den Generairath in Function verbleiben zu wollen; der andere enthält die Verordnung: „Der Generalrath is auf den 11. März 1848 zusammenberufen, um die Wahl von 6 Mitgliedern des Staatsraths zur Erseßung der Ve- missionaire vorzunehmen, ““

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Neapel, 12. Febr. (N. K) Nachstehendes ist der Jnhalt der (wie bereits gemeldet) gestern erschienenen neuen Verfassung z der Eingang lautet :

„Jn Gemäßheit des souverainen Aktes vom 29, Januar 1848, durch welchen Wir, dem einstimmigen Wunsche Unserer vielgeliebten Völker will- fahrend, aus vollem, freiem und selbstständigem Entschlusse in diesem König- reiche eine der Aufklärung der Zeiten entsprcchende Verfassung einzuführen oerhießen, indem Wir in wenigen und flüchtigen Umrissen deren Grundzüge andeuteten und Uns vorbehielten, fie ausführlich und in ihren Grundsäßen entsprehend nah dem Entwurfe, welchen Unser dermaliges Minifterium in- nerialb zehn Tagen Uns vorlegen würde, zu sanctioniren; und da Wir diesen Unseren festen Entschluß unverzüglich ins Werk seßen wollen; in dem ehrfurchtgebietenden Namen des allmächtigen, heiligen, dreieinigen Gottes, welchem allein es gegeben ist, in der Tiefe der Herzen zu lesen, und den Wir laut als Richter der Neinheit Unserer Absichten und der offenen Loyalität, womit Wir entschlossen sind, auf diese nenen Wege politischer Ordnung einzugehen, anrufen; nach mit reifliher Erwägung erfolgter Vernehmung Unseres Staats-Rathes haben Wir beschlossen zu proklamiren und proklamiren Wir unwiderruflich nacstehende von Uns sanctionirte Ver- fassung.“

Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Das Königreich beider Sicilien i fortan eine gemäßigte, constitutionelle Erb-Monarchie mit re- präsentativen Formen. Art. 2, Die Gebiets - Eintheilung bleibt dieselbe, wie bisher, und kann nur in Folge eines Geseßes geändert werden. Art, 3, Die einzige Staatsreligion wird immer die römisch-katholisch-apostolische sein, ohue daß jemals die Ausübung irgend einer anderen Religion gestat- tet werden könnte, Art. 4, Die gesezgebende Gewalt wohnt gemeinschaft- lih dem Könige und einem aus ciner Pairs- und Deputirten - Kammer be- stehenden Nationalparlament bei, Art, 5. Die ausübende Gewalt steht ausschließlih dem Könige zu. Art, 6. Die Junitiative zur Beantragung von Geseßzen steht ohne Unterschied dem Könige und jcder der beiden Kant- mern zu, Art. 7, Die Jnterpretation der Geseße gebührt ausschließlich der gesetzgebenden Gewalt, Urk, 8. Die Verfassung gewahrleistet die volle Unab- hängigkeit der Gerichte, Art.9, Geeignete Geseze werden, außer der freien Wahl jeitens der resp. Einwohner zu den Gemeideämtern, den Gemeinden und den Provinzen rücksichtlih ihrer inneren Verwaltung die größtmögliche Frei- heit gewähren, welche sich mit der Erhaltung ihres Vermögens verträgt, Art, 10, Fremde Truppen können nur in Folge eines Geseyes zum Dienste des Staates zugelassen werden ; doch werden die bestehenden Verträge fort- während geachtet werden. Eben so wenig darf ohne ein besonderes Gesey fremden Truppen die Besezung oder der Durchzug durch das Gebiet des Königreichs gestattet werden, mit einziger Ausnahme des Durchzugs der päpstlichen Truppen nach (den im neapolitanischen Gebiete inflavirten Fürstenthümern) Benevent und Pontecorvo. Art. 11. Den Militairs aller Waffengattungen können ihre Nangstufen, Chren und Pensionen nur in Gemäßheit der Gesche und Reglements, entzogen werden. Art. 12, Jm ganzen Königreiche soll eine Nationalgarde bestehen, deren organische Einrichtung durch ein Gesey be- stimmt werden soll. Jn diesem Geseße kann niemals der Grundsaÿ abge- \chafffl werden, daß die verschiedenen Grade in der Nationalgarde, bis zum Capitains-Nang, von denjenigen, welche die Nationalgarde bilden, durch Wahl übertragen werden, Art, 13. Die Staatsschuld wird anerkannt und gewährleistet, Art. 14. Keinerlei Art von Steuer, die Kommunal-Abgaben nicht ausgeschlossen, kaun anders als in Folge eines Gesezes auferlegt wer- den. Art, 15. Steuersreiheiten können niht gewährt werden, außer durch ein Gesetz, Art. 16. Die direkten Steuern werden jährlich von den Kammern bewilligt; die indirekten können die Dauer von mehreren Jahren haben. Art, 17, Vie Kammern votiren jährli das Budget und bestätigen die darauf bezüglichen Rechnungen. Art. 18, Der oberste Nechnungshof verbleibt als konstituirtes Kollegium, doch können die Kammern dessen Attributionen durch ein Geseß abändern. Art. 19, Das Staats - Eigenthum kann nur in Folge eines Gesebes veräußert werden. Art, 20, Das Petitionsrecht steht Allen ohne Unterschied zu. Art, 21, Erwerbung und Verlust des Bürgerrechts richtet sich nach den Gescyen. Ausländer können nur durch ein Gesey naturalisirt

| werden, Art. 22, Alle Bürger ohne Unterschied des Standes sind gleich

vor dem Geseßze. Art. 23, Die Fähigkeit, zu öffentlichen Aemtern berufen zu werden, steht allen Bürgern ohne Unterschied zu uud ohne irgend einen anderen Rechts-Titel als den ihres persönlichen Verdienstcs. Art, 24. Die persóuliche Freiheit wird garantirt, Niemand kann anders verhaftet werden, als in Folge eines von der zuständigen Behörde in Gemäßheit der Gesebe erlassenen Befehls, mit Ausnahme der Ergreifung auf handhafter oder nahezu . handhafter That. Jm Falle der Verhaftung als Präventiv-Maßregel muß der Jukriminirte innerhalb der Frist von vierund- zwanzig Stunden der zuständigen Behörde übergeben und dieer die Gründe seiner A Matand angezeigt werden. Art, 25, Nicmand darf wider seinen Willen vor einen anderen Nichter, als welchen das Gescß_ bestimmt, gestellt, und es können keine anderen Strafen, als welche im Gesebe vorgeschrieben sind, verhängt werden, Art. 26, Das Eigenthum der Vürger ist unver- leglich, und die volle Ausübung dessclben kann nur in Folge cines Gesehes aus Gründen des öffentlichen Jnteresses beschränkt werder, Art. 27. Das literarische Eigenthum ist gleichfalls garantirt und unverleplich. Art, 28. Die Wohnung der Bürger ist unverleplich, außer wo das Geseg selbst Haussuchung gestattet, die daun nur {n den von dem Geseße vorgeschrie- benen Formen stattfinden darf. Art. 29, Das Brie‘gehcimniß ist unver- leglih, Die Verantwortlichkeit der ostbeamten wegen Verlegung des Bries- Geheimnisses soll durch ein Gese bestimmt werden, _Art, 30. Die Presse ist frei und lediglich einem Revpressiv-Gesepe unterworfen, welches über Alles erlassen werden soll, was die Neligion, die Sittlichkeit, die öffentliche Ord- nung, den König, die Königliche Familie, die auswärtigen Regenten und ihre Familien, die Ehre und die Interessen der Privaten verlegen fann. Unter densclben Normen zur vorläufigen (präventiven) Garantie der Mo- ralität der öffentlichen Schauspiele wird ein geeignetes Gesey erlassen wer- den. NRücksichtlich derjenigen Schriften, welche religiöse Gegenstände ex

rosesso behandeln, soll die Presse einem Präventivgeseß unterworfen sein, Urt, 31, Die Vergangenheit bleibt mit einem undurchdringlichen Schleier

bedecktz jede bisher ergangene Verurtheilung wegen politisher Anschuldigun- gen wird fajsirt, und jedes Verfahren wegen nachfolgender Ereignisse bis zu dieser Stunde is untersagt, ¿

Kapitel 1. Von den Kammern. Art. 32, Beide Kammern fönnen nur gleichzeitig zusammenberufen und geschlossen werden; außer wenn die Pairs - Kammer \sich in den von der Constitution vorgesehenen Fällen als oberster Gerichtshof versammelt. Art, 33, Zur Eröff- nung der Verhandlungen in jeder der beiden Kammern ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder erforderlich. Art, 34, Die Ver- handlungen der Kammern finden öffentlich statt, außer wenn eine derselben auf den Antrag ihres Präsidenten, welcher Antrag von zehn Mitgliedern begehrt und unterstüßt sein muß, sich in geheimem Comité zu versammeln beschließt, Art, 35. Die Beschlüsse werden nah Stimmenmehrheit gefaßt, Die Abstimmung geschieht öffentlich, Art, 36. Ein Mitglied der einen Kammer kann nicht zugleich Mitglied der anderen sein. Art. 37. Die Un- tersuhung der Wahlvollmachten der Kammer-Mitglieder und die Entschei- dung der darüber sich erhebenden Streitigkeiten steht jeder der Kammern selbst zu. Art, 38. Die Staats-Minister können die Gesez-Entwürse der einen oder der anderen Kammer ohne Unterschied vorlegen; die Gesez-Ent- würfe über Steuern jeder Art oder über das Budget müssen aber noth- wendig zuerst der Deputirten-Kammer vorgelegt werden. Art. 39, Geseß-

Y zuer} ° t Entwürse können dem Könige erst zur Sanction vorgelegt werden, wenn sie von beiden Kammern berathen und angenommen sind, Art. 40. Wenn zwischen beiden Kammern Meinungsverschiedenheit über den Inhalt eines Gesetz - Entwurfs stattfindet, so kann die Diskussion darüber bei einer der beiden Kammern in der nämlichen Session nicht wiederholt werden. Art. 41, Die Mitglieder der beiden Kanimern können wegen ihrer Mei- nungen und der in Ausübung ihrer Functionen abgegebenen Vota nicht in Anspruch genommen werden. Sie können während der Dauer der Session und im Laufe des Monats, welcher derselben vorhergeht oder folgt, nicht in Schuld-Arrest geseßt werten. Ju peinlichen Prozessen können sie ohne Er- mächtigung von Seiten ihrer Kammer nicht verhaftet werden, außer in dem Falle handhafter oder nahezu handhafter That. Art, 42. Jede der beiden Kammern macht si selbst ihr Reglement, in welhem die Art und Ordnung der Verhanblungen und Abstimmungen, die Zahl und dic Geschäfte der ordentlichen Ausschüsse und Alles, was die Einrichtung ihres inneren Dien- stes angeht, festgestellt werden.

Kapitel Il. handelt von der Pairs-Kammer, Die Pairs werden uf Lebenszeit vom Könige ernannt, welcher auch den Präsidenten und Více- Präsidenten ernennt, Die Zahl der Pairs is unbeschränkt, Die Prinzen von Geblüt sind geborene Pairs, Die Pairs können nur aus gewissen Katego- rieen von hohen Staatsbeamten, kirhlihen Würdenträgern 2c. erwählt werden, Ueber Anschuldigungen gegen Mitglieder beider Kammern wegen Hochverraths und Attentats gegen die Sicherheit des Staates urtheilt die Pairs-Kammer als oberster Gerichtshof.

Kapitel 111, Deputirten-Kammer, Das Mandat der Depu- tirten erstreckt sich auf 5 Jahre. Für je 40,009 Seelen wird ein Deputir- ter gewählt, Der Wahlcensus soll durch das Wahlgeseß bestimmt werden. Wählbar und Wähler sind außerdem gewisse Klassen vo1 Kapazitäten. Die Deputirten - Kammer wählt ihren Präsidenten und Vice-Präsidenten selbst. Für die erste Session der Kammern wird ein provisorishes Wahlgeseß er- lassen, welches aber erst dann definitiv wird, nachdem es von den Kammern selbst berathen sein wird,

Kap. 1V. handelt vom König. Der König muß die Kammern jähr- lich zu einer ordentlichen Session einberufen, die Civil - Liste wind für die Dauer jeder Regierung durch Geseh bestimmt; Kap. V, von den Mini- stern. Ein Gejey über Minister-Berantwortlichkeit wird zugesagt; der Kö- nig kann díe veructheilten Minister nur auf die Bitte einer von beiden Kam- mern begnadigen; Kap. V!l. vom Staatsrath; Kap. VU, von den Gerichten; Kap, VlUl. trans itorishe Bestimmungen,

Wissenschaftliche und Kunst - Nachrichten. Königliches Schauspielhaus.

Zum erstenmal wiederholt: Struensee und die Deut- {hen {n Danemark Sltgobié in 0 Utien Lon Deiits O Gade.

(Den 20. Februar.)

Die meisten unserer neuen Dramen sind Kartenhäuser, die der erste scharfe Windstoß der Kritik über den Haufen wirst. Die Kritik is der Dramatif über den Kopf gewachsen. Sie proklamirt sich als die Stimme der Bildung unserer. Zeit, und ihre Forderungen an den schaffenden Dichter werden immer größer; das Geschaffene selbst wird kleiner, und der Dichter hinkt mühsam der Zeit nach, auf deren Höhe er stehen sollte, Es is das ein trauriges Mißverhältniß, abee es is einmal da, und gegen den Strom läßt sich nicht s{wimmen. Die Zeit ist nicht anzuklagen, sie hat den Sinn für Poesie nicht verloren, der lebendig bleiben wird, so lange Menschen denken und fühlen; aber fie is nüchterner geworden, ershaut mit hellerem Auge die Wahrheit und Täuschung, weil sie sich selbst zu schauen gelernt hat, und zerstört durch leckes Heraustreten zu selbstbewußtem Handeln die ge- träumten Bilder einer srüheren Gefühlsseligkeit,. Diesen Uebergang des vorwärts strebenden Geistes der Zeit aber begleitet eine Anarchie in der dramatischen Kunst; die alte Bahn is ausgefahren, die neue noch nicht eín- gefahren; der schwankende Zustand bringt die Mittelmäßigkeit auf die Beine, Ein seichter Grund, ein loses twillkürlihes Zusammenfügen des Materials, eine tónende Hohlheit ihres Junhalts, ein Wollen und Nicht- fónnev und deshalb ein gemachtes und gezwungenes Wesen sind die charak- teristischen Merkmale ihrer Erzeugnisse, Heinrich Laube is einer der ge- wandiesten und geistig beweglichsten unserer neueren Dramatiker, aber viel- leicht auch der leichtfertigste und seichteste. Er läßt die einzelnen Lichtfun- fen seines Geistes in leere Theatercoups ausgehen und freut sich in beque- mer Selbstgenügsamkeit, um die Wahrheit oder selbst die Wahrscheinlichkcit der Motive seiner Erfindungen unbekümmert, in jedem neuen Drama dem großen Haufen eine neue unterhaltende Geschichte aufgetisht zu haben, Die höhere Bedeutung des Drama's, die Ausgleichung streitender Jdeen in fonkreter künstlerischer Form, welche die Kraft und die Reizbarkeit, das Handeln und das Leiden des Menschen unter rein aufgefaßten natürlichen Verhältnissen darstellt, kümmert ihn so wenig, daß er eine kleinliche Jutrigue, die thr Opfer durch die schlechtesten Mittel ins Garn lot, für eine Tra- gödie, für ein Stück der erhabensten Gattung des Dramas ausgiebt,

Is} cine Tragödie denkbar, in welcher nur Bösewichter und Dumm- föpfe die Hauptrollen spielen? Wir wollen Theilnahme für den Helden empfinden, der für seine Jdee sein Leben läßt, wir wollen das Pathos einer starken Seele sehen, die ihre sittlihe Freiheit gegen eine sittlit)e Nothwen- digkeit in den Kampf führt und dieser zuleyt - physish unterliegt, Der Ztruensee in dem Laubeschen Drama zeigt uns nichts davon, flößt uns diese Theilnahme nicht ein, und warum? weil er zu beschränkt is. Vom er- sten bis zum leßten Aft hat er nicht einen gesheuten Gedanken, vom Handeln ist bei ihm gar keine Nede, und was er spricht, zeugt von einer \Beschränkt- heit, von einer Unfähigkeit, die Verhältnisse, auf deren Höhe er sich befin- det, zu durhschauen, daß wir uns über seine Blindheit ärgern müssen und seinen Tod gar nicht bedauern. Dieser Struensee hat nimmermehr Däne- mark reformiren wollen. Auf die ganz kluge Nede des Grafen Ranzau im ersten Akt über die Nothwendigkeit der politischen Parteien und über das unfehlbare Mißlingen der Reform weiß Struensee nichts zu antworten, als ein leeres: „Jch handle nach Prinzipien !“. Vom Obersten Köller, dem er auf plumpe Weise das Generals-Patentabschlägt, läßt er sich beleidigen und hört ruhig dessen starke Drohungen an, die ihn bei der ganzen Stimmung des Landes und Ho- fes für seine Sicherheit besorgt machenmüssen. Während des Aufstandes verliert er vollends den Kopf und dcr abgestumpfste König beschämt ihu. Doch die Liebe macht ihn ja blind. Nun wahrlich, ein Staats-Minister, der um einer verbrecherischen Leidenschaft willen seine Pflichten vernachlässigt und das ganze Reich in Gefahr bringt, der hat nicht mehr unsere Achtung, der is sür uns schon eine Erscheinung, die ihr Schicksal verdient. Tragisch kann dies Schicksal gar nicht genannt werden, Struensee thut drei Akte hindurch mit einer beispiellosen Unbesonnenheit alles Mögliche, um \ich ins Unglück zu ved und als dies dennoch zögert, über ihn hereinzubrechen, muß Guld-

erg endlich {eine Jniriguez anstiften, der Struensee einmal wirklich

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durh die Schwäche des Königs entgeht und bis zum leßten Augenblicke noch immer entgehen köunte, wenn er die Augen offen hätte, wenn er nur eiwas dagegen thâte und nicht so entseglich einfältig wäre. Der Struensee der Geschichte is wirklih tragish, und hâtte Herr Laube nur die Geschichte nachgeschrieben, er würdé eine Tragödié geliefert haben. Freilih gehörie dazu au die Fähigkeit, ihren Geist zu erfassen! Der Struensee der Geschichte vertritt ein Prinzip, das Prinzip der Aufklärung, der bürgerlichen Freiheit gegen die Verfinsterung und den Druck verjährten Unrehts. Für dieses Prinzip fällt er, wenn auch nicht unschuldig, da er die Nationalität der Dä- nen durch Einführung deutscher Sprache und Sitte beleidigt und die ftra- fende Hand des Schisals ihn dafür durch die freilich an sich s{lechten Werkzeuge der Guldberg's und Koller's ereilt, Der Struensce des Herrn Laube aber hat gar fein Prinzip; er spricht nur davon und macht sich durch diesen Widerspruch zwischen feinen Worten und seinen Handlungen nur noch verächtlicher, Der Mangel des Prinzips aber bewirkt, daß scine despotischeNa- tur allein zum Vorschein kommt und die Intrigue, welche keinen geistigen Juhalt hat, sondern nur die selbst{iüchtigen Zwecke nichtêswürdiger Menschen fördert, die Hauptsache des ganzen Stückes wird. Struensce fällt dur ein ganz zu- fälliges Glücken dieser Zntrigue, für seine Erbärmlichleit durch eine Erbärm- lichkeit anderer Art gestiaft, für uns ganz gleichgültig, da wir, wenn die Spannung der Geschichte vorüber ist, auch uicht den geringsten tieferen Ein- druck mit hinwegnehmen. Er fällt plöglih und zufällig, denn die Fäden der Intrigue sind so lose, daß sie jeden Augenbli zerrissen werden können, und an die Hauptbedingung des Drama's, daß die Katastrophe durch die ganze Bewegung der Handlung von Anfang an nothwendig bestimmt wid, ist natürli nicht zu denken. Und das soll eine Tragödie sein! j

Aber selbst abgesehen von dieser Nichterfüllung der höheren Bedingun- gen des Drama's, sind die Mittel, welche Herr Laube für sein Intriguen- spiel in Bewegung seyt, schwach, falsch, dem Zweck widersprechend. Ver König is eine Puppe und kommt nicht in Betracht; die Königin weiß nicht, was sie will, und wird vom Dichter nur vorgeführt, um Struensee zu ver- wirren und in Verlegenheit zu bringen, damit die Jntrigue besseren Fortgang haben und Struensee beim Könige verklagt werden kann; Graf Ranzau weiß auhch nicht, was er soll, er trägt zur Handlung nichts bei, uachdem er freundschaftlich und vernünstig Struensee ge- warnt und von dem verbrecherishen Vorhaben der FIntriguanten sich losgesagt. Eine lange Zeit erscheint er gar nicht, bis zuleyt, wo er rathlos umherläuft und Struensce retten möchte. Jn der Gräfin Gallen endlih wird gegen die menschliche Natur selbst gesündigt und ein liebendes Weib, das allerdings in seiner Liebe gekränkt ist, aber doch immer noch liebt, zum Schwure genöthigt, dem Gegenstande ihres Herzens den Tod bereiten zu wollen. Nur Graf Guldberg und Oberst Köller sind die einzi- gen Charaktere, die ihren Zweck kennen und konsequent verfolgen; aber es sind rohe Gesellen, der Eine mit seinem Haß gegen die Deutschen, welchem er den Mantel des Patriotismus umhängt, während darunter nur dex nie- drigste Egoismus sih versteckt, der Andere mit seiner Gier nah der Generalsstelle, Für die Zwecke dieser Beiden muß die Gräfin Gallen {wören, muß sie das Geheimniß Struensce's, seine Liebe zur Königin von ihm erfahren, während Guldberg und der König hinter der Wand stehen und es anhören, Aber Struensee is für den König ein Magier, der einen Zauber auf ihn ausübt; ihm wird diesmal verziehen und das Jntriguen- gewebe Guldberg's is zerrissen, Es wird von neuem gesponnen. Die Gräfin Gallen muß auf dem Ball eine gleiche Maske mit der Königin an- legenz Struensee hält sie für die Königin, der Späher des Kö- nigs gleichfalls, und der Letztere berichtet seinem Herrn das Nendez- vous, Struensee’s Untergang isst beschlossen. Zu spät erkennt der Späher scinen Irrthum, er will zum König eilen und ihm melden, daß er fals berichtet, aber die Zugänge sind alle mit Wachen beseßt; der Vor- hang rollt auf, die Wachen schießen auf Kommando den Ex- Minister nie- der, Die Gräfin Gallen stürzt sich über den Leichnam des Geliebten, den sie verrathen, Ob sie auch den Geist aufgiebt oder wieder lebendig: wird, davon erfahren wir nichts. Auch was aus der Königin und Ranzau wird, darüber \{hweigt diese Tragödie. Nur vom König hören wir noch, der gus seinem Kabinet tritt und, auf den Leichnam Struensee's hinweisend , die \{hónen Worte spricht: „Er war ein edler Mensch, er war mein Freund !“

Gespielt wurde das Stück ziemlih gut. Dlle. Unzelmann suchte den {wachen Charakter der Königin zu halten und dic Leidenschaft für Struensee mit der Königlichen Würde zu vereinen, Es gelang ihr dies im zweiten Akt in der Unterredung mit Struensee sehr gut, und ihr Spiel, als sie ihm die Hand entzog, war vortrefflih. Auch in späteren Momen- ten gewann sie Beifall, und ihr gebührt mit Herrn Döring, der an dem Grafen Guldberg einen guten Charakter für sein Genre fand, der Preis des Abends. Herr Hendrichs deklanmirte wieder zu vielz der Dichter hat dem Struensee keinen Charakter gegeben; von Herrn Hendrichs kann man nicht verlangen, daß er ihm einen gebe, Herr Ho ppé als König hat nicht viel zu sagen und zu spielen; was er sagte und spielte, war gut. Herr Franz (Graf Nanzau), Herr Grua (Oberst Köller), Dlle, Viereck (Gräfin Gallen) spielten wie immer, 42.

Zur Topographie und Geschichte von Jerusalem und Palástina.

Das Jahr 1845 hat uns zwei von einander unabhängige, eben so ge- lehrte wie ausführliche Werke über die Topographie der heiligen Stadt ge- bracht, und zwar von Verfassern, die mehrere Jahre in amtlichen Verhält- nissen daselbst lebten, wir meinen den Königl, preußischen Konsul Herrn Dr, Schulß und den englischen Geistlichen und gewesenen Kapeilan des Bi- \hofs Alexander, Herrn G. Williams. Wir haben jeßt ein Buch aus dem- selben Jahre vor uns, das von Kinem Einwohner Jerusalems dort nieder- geschrieben, dort gedruckt is und denselben Gegenstand behandelt, aber erst in diesen Tagen nach Deutschland gebracht wurde, *) Dieses durch man- nigfache Umstände den typographischen Merkwürdigkeiten beizuzählende Buch beschäftigt sich zwar nicht mit Jerusalem allein, denn es i} eine vollstän- dige Geographie und Geschichte Palästina's, aber die Topographie dieser Stadt nimmt einen starken Theil des Werkes ein, und auch sonst wird Je- rusalem als der Mittel- und Vergleichungspunkt eingeführt, Der jüdische Verfasser, Herr Joseph Schwarz, ein Deutscher von Geburt, aber seit 1833 in Jerusalem wohnend, schreibt rabbinisch - hebräisch. ziemlich undeutlih und in einer Anordnung, die selbst dem sprachkundigen Leser Vieles zu wünschen übrig läßtz aber er is nicht ohne Bclesenheit in den Werken seiner christ- lichen Vorgänger von den Kirchenvätern an und hat auch vielfach die Ge- legenheit benußt, sich mit den neuesten hristlihen Forschern persönlich an Ort und Stelle zu besprechen. Seine wesentlichen Verdienste um die Wis- senschaft beruhen jedoch auf seiner großen Kenntniß der rabbinischen Schrif- ten und deren fleißiger Benußung für die bessere Kenntniß von Oertern und Thatsachen.

Ver erste Theil enthält auf 312 Seiten die nah den 12 Stämmen Zs\raels geordnete Beschreibung des gelobten Landes, nebst Erklärung der Bölkertafel, Genesis X., - und anderer im Alten Testament vorkommender Ortônamen und einem Anhange über die Naturgeschichte des Landes. Letz- tere, die manches Neue enthält, wird noch dadurch lehrreich, daß der Ver- fasser fast bei jedem Gegenstande aus den 3 Reichen der Natur den arabi- schen Namen (freilich unbestimmt durch vokallose hebräische Buchstaben) hin- zufügt. Der zweite Theil umfaßt die politische Geschichte des Landes von der Zerstörung Jerusalems durch die Römer bis auf 1845, nebst vielen be- sonderen Anhängen, die der Geschichte der jüdischen Gemeinden und ihrer Gelehrten gewidmet sind. Bei der ersten Abtheilung und namentlich bei der Beschreibung der Stadt Jerusalem waren seine Hauptführer Josephus und die Rabbinen, wo schon aus der Vergleichung der Leßteren mit dem Ersteren sich mancher Gewinn ergiebt, was um \o höher ‘anzuschla-

en sein dürste, als seit Lightfoot diese Vergleichung, ja die Berü- AWilguna der Rabbinen überhaupt fast gänzlih ruhte. Andererseits findet der Verfasser oft Gelegenheit, geographische Namen, die im Talmud durch die Schuld unwissender Abschreiber oder Drucker verunstaltet auf uns

*) Sein hebräischer Titel ist; „Tebuat Ua- arez”, d, h, Früchte, Er- zeugnisse des Landes, Dieser schr unbestimmte Titel wird durch einige deutsche Worte folgendermaßen ergänzt: „Neueste Beschreibung von Pa- lästina, verfaßt von Rabi J. Sch warz in Jerusalem 5605,“ 426 Sei- ten 8,

gekommen sind, ín ihrer ursprünglichen, richtigen Fotm tiederzugebeti, unb jo dürfen wir behaupten , daß die Leistung des Herrn Schwarz vön dieser Seite wenigstens ein Fortschritt für die Kenntniß des heiligen Landes if, Bei seiner Bekanntschaft mit dem Schauplage seiner Beschreibung aus ei- ener Ansicht ist es nicht zu eúwarten, daß seine Angaben ganz ohne neue Resultate sein sollten, und selbst der Forscher vom Fache wirb nit leer ausgehen. Die Darstellung is recht anziehend und oft mit Bemerkungert aus der neuesten Geschichte über Personen und Oerter -gewürzt. Ein ange- maíssener Auszug der wichtigsten Resultate in deutscher Sprache fötiiite eine nicht unwillflommene Gabe für die Freunde geographisch - archäologischer Wissenschaft und für alle diejenigen werden, welhe Theilnahme für Jerufa- lem und Palästina hegen, j

Bei der Beschreibung der Thonarten spricht er (Blatt 18 a) von einem Märtel , der zum Baue der Dächer in Jerusalem benußt wird und „Kesermil“ heißt, Es giebt zwei Arten dieses künstlihen Materials: das gewöhnliche Kesermil wird aus Sand, Kalk und Abgang von Séife bereitet; es is {warz und wird, nahdem man es aufgelegt und stark f drüct hat, sehr hart. Eine andere, bessere Art wird von zu Mehl gestoßé- nen Steinen gemacht, in das man Eier (?), Baumtwoolle, etwas Oel und Kalk mischt. Leßteres is theuer, weiß, glänzt wie Porzellan und widersteht dem Wasser wie Glas. Alle Bäder und Wasserbehälter werden damit aus- gelegt. Ein hier in Berlin lebender Aegypter sagie uns, das Material sci in seinem Vaterlande auch im Gebrauche und heiße „Kusremil““.

Der Druck des Buches isst für das Auge gefällig und weit den Er- wvartungen vorausgeeilt, die man von einer noch so jungen Presse in einent vom Gewerbfleiße so fernen Lande hegen darf. Die ae Lage Drucketrei ist erst seit 10 Jahren in Jerusalem, wohin sie von Safed verpflanzt wurde, nachdem diese Stadt 1837 durh ein Erdbeben zerstört ward; in Sased selbs bestand sie aber auch erst kurze Zeit, und és is, \o viel wír wissen, nur ein einziges wissenschaftlihes Buch daselbst gedruckt S R ;

Bokaanntnab n

Seit unserer leßten Bekanntmachung vom 19ten d, M. sind deu Unterzeichneten ferner an milden Beiträgen für die Nothleidenden in Ober-Schlesien zugegangen:

Aus der Sammlung des Generals Grafen von Nostiß.

1385) C. K. 1 Rthlr. 1386) M— 70— 410 Rthlr. 1387) E. J. 1 Rthlr. 4388) Von dem Kunstreiter Hr. Guerra 87 Rthlr. 20 Sgr. 1389) Jn drei Mädchen - Klassen der fatholishen Schule gesammelt von Fräulein Sch. 5 Rthlr. 1390) Durch Sammlung wohlthätiger Menschenfreunde aus Stuttgart mit dem Motto: „Jm Blick auf das Wort \chnelle Hülfe doppelte Hülfe“, 787 Rthlr. 21 Sgr.

Aus der Sammlung des Grafen Sedlnißbki.

1391) W. A. 2 Rthlr. 41392) L. G. S. 5 Rthlr. 1393) W.

H. 15 Sgr. 1394) Hr. Sanitäts-Rath Dr. Bürger 1 Rthlr.

Aus der Sammlung des Geh. Kommerzien-Raths 2D

1395) Bertha von Ruville in Zehdenick 5 Rthlr. 1396) G— 4 Rthlr. L Ber Hof-Schlossermstr. C. L. H. 1 Rthlr. 4398) Uti= genannt 4 Rthlr. 1399) Margarethe B. 15 Sgr. 1400) Handwerker= Nerein in Luckenwalde 5 Rthlr. 41401) Strickverein in Luckenwalde 5 Rthlr. 4492) F. B. u. F. H. in Luckenwalde 2 Rthlr. -1403) H. A. Dr. W. 5 Rthlr. 1404) Frau Dr. Wulffsheim 2 Rthlr. 1405) Von der Gemeinde Werniß bei Nauen 4 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. 1406) Ge= \fammelt von dem Hr, J. Th. Werner in Hanuover und dur Se. Excellenz den Herrn Geh. Staats-Minister von Bodelschwingh über= sandt : von Hr. Pastor Hausmann in Kirchhorst 2 Rthlr., G. dessen Kinder aus ihren Sparbüchsen 4 Rthlr. 20 Sgr., v. D. 1 Rthlr., X. mit dem Wunsche, daß diese Gabe nicht die leßte sei, 2 Rthlr., Tischler G. 15 Sgr., J. B. 10 Sgr., Br. A., einem Jünglinge aus Schlesien, 1 Rthlr., L. K. 15 Sgr., N. N. 15 Sgr., G. M. 10 Sgr., ** y & Ld'or. verwechselt zu 2 Rthlr. 23 Sgr. 6 Pf., W. L, 10 Sqgr., F. B. 2 Rthlr., C. F. St. von seinen Kindern und Neffen 4 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., H- H. 15 Sgr., Ew. W. 1 Rthlr,, A. S. 1 Rtblr., N. N. 10 Sgr., N. N. mit dem Wunsche: Möchte diese fleine Gabe mehrere Herzen erweden, 1 Rthlr., Hr. Geh. Ober- Berg-Konm. Hofrath Dr. Dumesnil 2 Rthlr. 15 Sgr., zusammen 28 Rthlr. 16 Sgr. 1407) F. G. und deren Kinder Amelie und Luise 3 Rthlr. 41408) v. B. 25 Rthlr. 1409) M. J. S. 2 Rthlr. 1410) B. 2? Rthlr. 1411) Eine Spielshuld von B. 2 Rthlr. 20 Sgr. 1412) Hr. Philipp Veit Eidam Simon 10 Rthlr. 14413) Der „kleine Albert“ 4 Rthlr. 41414) Hr. Sam. Hirschfeld 5 Rthlr. 1415) Von dem Magistrat zu Wilsnack, vorzugsweise für Wittwen und Waisen der Kreise Rybuik und Pleß 40 Rthlr.

Aus der Sammlung des Generals der Fnfanterie

von Nabßmer.

, 4446) Mr. u. Mad. Petit - Jean 2 Rihlr. 1417) Dur Hr. Kanzlei-Rath Willrih in der St. Johannis = Loge „zur Beständigkeit“ gesammelt 25 Rthlr. 1418) v. B. aus Sternberg 2 Rthlr. 1419) Von der in Berlin stationirten Land-Gendarmerie 16 Rthlr. 1420) Aus Undckel am Rhein von M. v. St. in 2 Frd’'or. 11 Rthlr. 10 Sgr. 1421) Fr. Gräfin Louise Saudrebky 4 Rthlr, 1422) Fr. Gräfin Hohenthal geb. von Krosig 20 Rthlr.

Aus der Sammlung des Geheimen Staats - Ministers von Rother.

1423) Aus der Kollekte der Haude- und Spenerschen Zeitungs= Expedition 2te Lieferung 500 Rthlr. 1424) Von sämmtlichen Buch= druckercien Berlins, mit Ausnahme derjenigen, welche bereits ihre Beiträge aaderen Sammlungen zugewiesen, 21 Rthlr. 23 Sgr. 6 Pf. 1425) Von den Beamten, Werkmeistern und Arbeitern der chemischen Produkten - Fabrik in Oranienburg 12 Rthlr. 15 Sgr. 1426) G. L... e aus der Sparbüchse 15 Sgr. 1427) Hr. Banquier Schmidt in Plauen 15 Rthlr. 1428) Frau Geh. Justizräthin Julie Reinhardt 10 Rthlr. 1429) Karl Müller 15 Sgr. 1430) August Niedergesäß 15 Sgr. 1431) Amt Ließen durch den Herrn Ober-Amtmann Kupsch 5 Rthlr. 26 Sgr. 1432) Aus dem Dorfe Lieben 9 Rthlr. 4 Sgr. 1433) Aus dem Dorfe Dolgelin 14 Rthlr. 6 Sgr. 1434) Aus dem Dorfe Neuentempel 4 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. 1435) Aus dem Dorfe Marxdorf 7 Rthlr. 5 Sgr. 6 Sgr. 1436) Portier Bosse 1 Rthlr. 19 Sgr. 1437) v. T. 1 Rthlr. 1438) Berlin, Wartburg 3 Rihlr. B Sgr. 1439) C. &=g—n 3 Rihlr. 1440) Frhr. v. M. 5 Rihlr. 1441) Hr. Geh. Kabinets-Rath Illaire 10 Rthlr. 14421 Jn der Schule des Lehrers Herrn Westphal in Brib gesammelt 6 Rthlr. 10 Sar. 4443) Von den Bezirks-Vorstehern Herren Maurermstr. Wal=- ter und Buchdrukereibesißer Möser den Reinertrag des am 18. Fe- bruar d. J. im Kolosseum des Herrn Hollerbach stattgefundenen Kon=- zerts 159" Rthlr. 1444) Amalie S. 1 Rihlr, 1445) Je R. Z. 1 Rthlr. 41446) P. S. 1 Frd’or. und 2 Rthlr., zusammen 7 Rthlr. 90 Sar. 1447) Hr. Anton Cohn 10 Rthlr. 41448) v. L. 2 Rthly. 4449) E. S. 1 Rthlr. 1450) a, D H. v. N. 10 Rthlr. b. Von Hrn. Siegfried Otto Levinstein in Leipzig gesammelt 26 Rthlr. e. Oberst-Lieut. E. 5 Rthlr.

Aus der Sammlung des Stadtraths Hollmann.

1451) Durch den Hrn. Direktor Bormann, gesammelt in der Königl. neuen Töchtershule 100 Rthlr. 1452) Von den Schülern der Wolffschen Knabenshule 8 Rthlr. 12 Sgr. 3 Pf. 1453) F.