1848 / 65 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Controlleur Lischke 5 Frs., von dem Hrn. Registr. Rösgen 1 Rthlr. Von dem Herrn Polizei-Jnspektor Vlatten 2 Frs. Von dem Herrn g Drischel 10 Frs. Von dem Herrn Stadtarzt Mediz. - Rath

e. Classen 1 Rthlr. Von dem Herrn Glaser Rhaesa 2 Rthlr, Von dem Herrn Kastellan Busch 14 Rthlr. Von dem Fräulein-Ver= ein zur Unterstüßung preußischer Armen in Luxemburg 8 Rthlr. Von èiner Militair -Dame 5 Frs. Von dem Herrn Küster Marg- graf 10 Sgr. Durch den Herrn Prediger Fürer: a) Von der evangelischen Civilgemeinde 8 Rthlr. b) Herr Kaufmann L, 2 Rthlr, c) Sch. 4 Sgr. d) Beg. 4 Sgr. e) Süß 4 Sgr. f) K. 12 Sgr. B: Rihlr. l): Hi 4 Rihir. *Y A; E Midlr. k) F. 1 Riblr. D-F: 4 Riblr. m): R 46 Sgr: n) Fr. d. H: 1 Riblr. 0) W. 4 Riblr: p): v.-W.:8 Sgr. 4) À- L. 20 Sgr. - r) Jungf. M. 8 Sgr. Zusammen 195 Rthlr. 29 Sgr. 9 Pf. und 153 Frs, 78 Cents. verwechselt zu 41 Rthlr. Z Pf., mithin in Summa 237 Rthlr.

Aus der Sammlung des Geheimen Kommerzien -Raths Carl.

1720) Von Hru. J. Theodor Werner in Hannover gesammelt: L. 2 Riblr. N. N. 40 Sar., v, R. in: 5 Rihlr. Lt'or 5 Rthire: 18 Sagr., aus Mariensee von Armen au Aermere 1 Rthlr., R. 3 Rthlr. A. K: 1 Rthlr., N. N. 1 Rthlr., G. in V. 15 Sgr., N. N, 5Rthlr., B. in 5 Rthlr. W'or 5 Rthlr. 48 Sgr., M. 5 Sgr., S. 2 Rthlr., Hr. Bro- derik, Pastor in Schlesien, 3 Rthlr., C. L. 20 Sgr., K. der Mkkirche 1 Rthlr. 5Sagr., L. v. M. 1 Rthlr. 20 Sgr., W. A. geb. H. in R. 4 Rthlr. 10 Sgr., H.. 2 Riblr, L. M. 2 Rthlr. Se. Cxcellenz der. Herr Graf von Wangenheim 100 Rthlr. 1721) Von M. C. 6 Rthlr. 1722) Von Herrn Ely Meyer 5 Rthlr. 1723) Von Herru Rentier Wunderlich 15 Sgr. 1724) Von der Gemeinde in Tornow bei Reppin durch Herrn Pfarrer Scherwinzky 8 Rthlr. 4 Sgr. 6 Pf. 1725) Von der Gemeinde Werniß bei Nauen nachträglich 3 Rthlr. 1726) Von den in den Fabriken der Herren Busse und Sohn in Luckenwalde und Lindeuberg beschäftigten Personen 30 Rthlr. 41727) Von den in der Fabrif des Herrn Wildelau in Luckenwalde beschäftigten Personen 5 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. 1728) Familie Crts. und Jrhu 2 Rthlr. S Kollekte der Schulen der Parochie Lindenberg 6 Rthlr. 20 Sgr.

Aus der Sammlung des Stadtraths Hollmann.

1730) Hr. Gutsbesißer Bürgermeister Rehfeldt in Tucheband 25-Rihlr: 1731) W.-K. 1-Rthlr. 4732) A, Engel in der Schule gesammelt 1 Rthlr. 8 Sgr. 1733) Ein Ungenannter mit dem Motto: mieux tard que jamais, 2 bolländ. Zehn-Guldenstücke, verwechselt für 14 Rthlr. 40 Sgr. 41734) P. 2 Rthlr. 41735) W. St. 1 Rthlr. 1736) Am 27. Februar bei der Feier des 70 jährigen Geburtstages der Frau Wwe. S. gesammelt 13 Rthlr. 7 Sgr. 1737) Unter Be- zeihnung: v. d. Pr. M. S. B. D. in 2 Frd'or. 14 Rthlr: 40 Sgr. 41738) Hr. Prof. Dr. Ermann 24 Rihlr. 15 Sgr. 41739) Hr. Joh. Gottlieb Gnürg 1 Rihlr. 41740) Durch Hrn. Prediger Kallenbach : Lon den Bewohnern des Dorfes Jühnsdorf 25 Rthlr., von der Ge= meinde Blanukcnselde 8 Rthlr. 5 Sgr., von der Gemeinde Glasow 6 Rthlr., von der Gemeinde Radegast 25 Sgr. 41741) Mehrere Arbeiter der Silber - Fabrik des Hrn. Hirschfeldt 1 Rthlr. 15 Sar. 1742) H. B. 1 Rthlr. 41743) Ungenannt 5 Sgr. 1744) E. F. R. 2 Rthlr. 1745) Durch Hrn. Stadtverordneten Reibe gesammelt 5 Rthlr. 1746) Von dex 40sten Armen-Kommission den Ertrag des am 24. Februar im Oestschen Lokale für die nothleidenden Ober- Schlesier stattgefundenen Konzerts durch Hrn. Vorsteher Bergmann 74 Rthlr. 6 Sgr. 1747) Aus der Sammlung des Hrn. Kaufm. Otto Gabe in Wittstock als zweite Sendung 50 Rthlr. 1748) Durch Fräul. v, Tempelhof vou verschiedenen Bewohnern des Hollmannschen Wil- helminen-Amalien-Stifts 41 Nthlr. 12 Sgr. 1749) Hr. Haberkorn 4 Sar. 0- Pf. /

Aus der Sammlung des Geheimen Staats-Ministers von Rother.

1750) E. B, 5 Rthlr. 41751) Hr. Grf. St. Gol. ein 20-Frs,-= Stück, verweselt für 5 Rthlr. 12 Sgr. 1752) Hr. Geh. Kommerz. Rath Beer, Ertrag für dessen Broschüre gegen Differenz-Zölle, vor- läufig 10 Rthlr. 10 Sgr. 1753) Auguste S—u 10 Sgr. 1754) C, St.…. ky, Reg. d. Kög. Sch. 3 Rthlr. 1755) Schlesingersche Buch - u. Musikalien- Handl. von Dr. Franz Liszt 5 Rthlr. 1756) Ein Familienvater von 9 Kindern 15 Sgr. 41757) A. M. 1 Rthlr. 1758) S. B. P. W,, Ertrag ciner Familien-Boston-Partie 5 Rthlr. 40 Sgr. 1759) Durch den Hrn. Geh, Secretair Roehl: 1) Unter dem

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Motto: „DasMotive‘“ 5Rthl. 20 Sgx. 2) V. d. 1. Abth. è-Allg Laulhule 21 Rthlr. 20 Sgr. 3) V. d. 2. Abth, derselben 13 Rthlr. 15Sgr. 1760) H. 1 Rthlr. 1761) Von dem Büreau der Berl. Zeitungs-Halle gesam- melt 15 Rthlr. 1 Sgr. 6 Pf. 1762) Aus der Samml, der Haude u. Spenerschen Zeitungs-Expedition als Zte Lief. 500 Rthlr. 1763) Durch Hrn. Philipp Hellborn beim Stiftungsfest der Gesell- haft der Freunde gesammelt 71 Rthlr. 1764) Vorläufiger Betrag einer von dem Hrn. Buchhändler Wilh. Hoffmann in Weimar eröff=- neten Sammlung 213 Rtblr. 1765) Von Hrn. Siegfried Otto Le= vinstein in Leipzig 5te Sendung 79 Rthlr.

so daß überhaupt bis heute bei uns eingegangen sind : 20,820 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.

Jn Verfolg unserer Aufforderung vom 26sten v. M. sind uns von dem Herrn Chr. George hierselbst 3 Stück Leinwand zugestellt worden, welche zu Kinderhemden verarbeiten zu lassen die Frau Ge- heime Räthin Natorp gütigst übernommen hat.

Wir bitten um fernere milde Gaben an Geld und Kleidungs= stücken. ch

Berlin, den 2, März 1848.

H, C, Carl. Zwirngraben 1 u. 2,

Graf von Löben. Mohren=-Straße 31,

Hollmann, Husaren-Straße 16. von Natßmer. Graf von Noftit. vou Rother. Wilhcelms-Straße 78. Pariser Plaß 3. Jäger = Straße 21, Graf von Sedlnibky. Graf zu Stolberg.

Behren-Straße 63, Wilhelms-Straße 79.

Handels - und Börsen - Nachrichten.

Stettin , 2, März. Mit Noggen isst es wieder merklich flauer, in loco &4pfd. 357 Rthlr. angeboten, 34 Rihlr, nur zu machen, 82pfd, per Frühjahr 355—34 Nthlr. bez, ; leßterer Preis Geld.

Spiritus aus erstcr Hand zur Stelle 21 pCt., 207—21 pCt. bez., per Frühjahr 20¿—# pCt, nominell.

Rüböl in loco und per März / April 105 Rthlr. bez., per Sept. /Olkt, 105—% Rthlr, bez.

aus zweiter Hand

Magdeburg, 28. Febr. Getraideberiht. Auch hier konnte die allgemeine Preis - Erniedrigung nicht ohne Einfluß bleiben, sondern brachte auch einen weiteren Rückgang der Getraide-Preise zu Wege, wenngleich die Zufuhren nicht so ansehnlich waren, daß sich etwa daraus eine Preis- Ermäßigung herleiten ließe; die geringe Kauflust bei fehlendem Abzug nach auswärts, wodurch Verkäufe allein auf die Consumtion beschränkt blieben, ist wohl zunächst als Grund des weiteren Rückganges anzunehmen, abge- schen von der für die Jahreszeit überaus milden Witterung und des ge- nügenden Standes der Wintersaaten. Man zahlte für Weizen nach Qua- litàt 46 a 50 Rthlr., für Roggen 35 a 36 Rthlr., für Gerste 28 a 30 Nthlr, und für Hafer 22 a 24 Nthlr. pr. Wspl. Kleine graue Wicken 35 a 40 Rihlr , Futter -Erbsen 42 a 44 Rthlr.,, Koh-Erbsen 45 a 48 Rthlr, pr, Wspl, Kleine weiße Bohnen 3 Rthlr,, große 35 Rthlr., Linsen 4 a 45 Rihlr. pr. Schfl.

Nach Oelsaamen is wenig Frage und Preise sür Nübsen 78 a 80 Rthlr., für Rapps 80 a 82 Rihlr, als nominell anzunehmen , dagegen ist Leinsaamen 60 a 66 Rihlr, pr, Wspl. gut abzuseßen, Mit Kleesaamen is es bei den flauen Berichten aus England eher niedriger, die Jnhaber be- stehen zwar gus ihren Forderungen, werden sich bei den großen Lagern, die sich von altem Saamen noch vorsinden, aber später in eine Preisreaction finden müssen, Runkelrübensaamen bleibt zu 11 a 412 Rihlr. käuflich, dage- gen werden die Forderungen für Cichoriensaamen täglich erhöht, so daß sich ein fester Preis durchaus nicht angeben läßt, Fenchel RNthlr.,, Kümmel 63 a 7 Rthlr., Anis 95 Rthlr. pr. Ctr. i

Weizenstärke ist ferner im Preise gewichen und mit 65 a 7 Rihlr, zu haben. Kartoffelstärke 65 Nthlr. Kartoffelmehl 6% Rthlr. Stärkesyrup 627 Rihlr, Nunkelrübensyrup 1a 17 Rihlr.

Rüböl ist in den Mühlen zu 10; Rthlr. zu haben, in loco nicht unter 11 Rthlr., raffinirtes 12 Rthlr. Leinöl 10% a 11 Rthlr.,, fremdes 102 Rthlr. Baumöl 17 a 175 Rthlr. Mohnöl 21 Rthlr. , auf spätere faeletung wird gern 214 Rthlr, bewilligt, Südsecthran 95 a 10 Rthlr, pr. Ctr.

Spiritus hat sich im Preise während der leßten Woche ziemlich un- verändert gehalten, die Zufuhr war wie seither ziemlich anschnlich, und der Preis variirte zwischen 21 a 22 Rthlr, pr. 14,400 %, Gerein. Sprit zu 32 a 34 Rthlr. zu haben.

Triest, 26. Febr, (O. L.) (Wochenberiht.) Getraide und Oelsamen, Der Mangel an Bestellungen, vercint mit niedrigeren

Preisnotirungen anf den auswärtigen Märkten, hat die scit einigen Wochen anhaltende (Veschästsstille noch gesteigert.

Die Verkäufe während der leyten

acht Tage erreichten überhaupt ungefähr 15,900 Staja Getraide, und zwar 1,000 St, Weizen von Odessa für den örtlichen Bedarf zu 5:—5ck; Fl 1,000 St, desgl. von der Donau für Dalmatien zu 45—5 Fl 2,500 St. Mais von Jbraila für Dalmatien, den Konsum und das Innere zu 3—3! L 1,000 St. von der Levante desgl. zu 2—3 Fl., 2,500 St, Roggen von der Levante für den Lieferanten des Kaiserl. Militairärars und 2,200 St, für Italien zu 4% Fl., 500 St, Gerste von der Levante für Jtalien zu 25 Fl. 1,500 St. verschiedener Provenienz für Dalmatien und den örtlichen us sum zu 2:—24 Fl., 900 St. ägyptische Bohnen für Jtalien und 1,109 St dergl. für Dalmatien und den örtlihen Konsum zu 3 Fl., 1,700 St, Hafer für den Konsum zu 27, Fl. per Stajo. Außerdem sind 1,700 Sit, Ägvy- tische Leinsaat für Jtalien zu 42 Fl, per Stajo genommen worde.

Der Vorrath besteht heute in 251,000 Staja Weizen, 131/500 St Mais, 14,500 St. Roggen, 53,500 St, Gerste, 2500 St, Lafer, 1500 St. Fisolen, 33,500 St. Bohnen, 2200 St, Linsen und 20,000 St, Oelsaamen. Gesammt-Vorrath 512,200 Staja, Mit der Ausfuhr stockt es fortwäh- rend, und es scheint dazu von außen keine Aussicht zu sein, Der Kir- chenstaat beabsichtigt vorerst mit einiger Gewißheit den Stand der Saaten und die Aussicht für die zu hoffende Aerndte zu erforschen. Bis dahin wurde die Verhandlung über die Frage des Ausfuhr-Verbots vertagt. Unsere Fabriksmehlpreise behaupten sich unverändert, wie seit lange her, Nr. 4 zu 15%, Nr. 2 zu 14%, Nr. 3 zu 123. und» Nr, 4 zu 10%: Fl. pr. Fäßl von 156 Pfd.

Oel. Auch im Laufe der verflossenen Woche erfolgten bci einem aber- maligen Preisrückgange keine ansehnlichen Verkäufe, da heuer hauptsächlich die sonst in dieser Jahreszeit niht unbedeutenden Bestellungen aus den italienischen Provinzen fehlen. Ueberhaupt sind in den leßten acht Tagen ‘2070 Ornen abgegangen, nämlich 800 Ornen von Apulien ín Fässer: zu 24—25 Fl., 300 O. halbfeines und feines eßbares desgl. zu 26—27 Fl, 120 Q. neues von Zante zu 23 Fl., 150 O. altes von Corfu zu 22 Fl, und 700 O, von Jístrien und Dalmatien zu 255—265 Fl. die Orna.

Scide, Jn Betreff der vorgenommenen Preisveränderung verweisen wir auf unsere heutige Liste. Die Umsäße sind fortwährend ohne Belang und beschränkten sich im Laufe der verflossenen Woche auf 6 B, rohe von Adrianopel zu 54 Fl. das Pfund,

Südfrüchte. Der Vorrath der zur Versendung geeigneten Agru” men is schr zusammengegangen, und die zuerst eintreffenden Partieen wer den in jedem Falle vortheilhaften Absay finden. Ueberhaupt sind diese, wie Fohannisbrot, beachtet, während alle übrigen sicilianischen Früchte in diesem Augenblick durchaus keine Aufmerksamkeit erregen,

Levanter Früchte boten keine erwähnenswerthe Veränderung. Korinthen werden fortwährend gesuht, Die Verkäufe während der verflossenen Woche beliefen sich auf 500 Kisten puglieser Pomeranzen zu 15 bis 2 Fl.,, 1200 K. sicilianishe Citronen zu 24 bis 3 Fl, die Kiste, 1500 Ctr, Johannisbrod je nach Qualität zu 25 bis 3 Fl, 150 F. Feigen von Apulien zu 45 bis 45 Fl., 200 Cir, süße puglieser Mandeln zu 31 bis 315 Fl, 500 Ctr, Korin- then von der Morea zu 9 Fl. und 350 Ctr, rothe Rosinen von Vurla zu 74 bis 8 Fl. p. Ctr. E e

Farbwaaren. Jm Laufe der verflossenen Woche wurden einige Partieen Blauholz von St. Domingo, zusammen 4600 Cir., je nah Qua- lität zu 2% bis 3 Fl. p, Ctr. verkauft, Dermalen giebt sich für diesen Ar- tikel eine bessere Meinung kund, da die Vorräthe in zweite Hand überge- gangen sind. Andere Farbhölzer boten leine Veränderung, Sapan Bimas behauptet unausgeseßt eine feste Haltung, i :

Unsere Berichte über die Indigo - Versteigerung in London reichen bis zum 16ten l. M. Bereits waren 7069 Kisten unter den Hammer gegan- gen und von denselben 6035 Kisten verkauft. Ju den ersten Tagen äußerte sich unausgeseßt ein lebhafter Begehr zu gesteigerten Preisen, und der Auf- \chlag seit der legten Oktober - Auction betrug bei feinen für das Ausland geeigneten Sorten Bengal 9 Pce. bis 1 Sh., bei fein mittel desgl, 6— 8 Pce,, bei defekten und zum inländischen Verbrauch passenden Sorten 3 06 Pce, Kurpah wurde zu 3—4 Pce, höher bezahlt und hatte einen lebhaf- ten Abzug. Madras fand willige Käufer zu 2—3 Prce. höheren Preisen als im Oktober, Auch Guatimala ging gut ab. Jn der leßten Sizung am 16ten war der Verkauf unregelmäßig und in manchen Fällen eher zu Gunsten der Abnehmer. Auf unserem Markte sind im Laufe der ver- flossenen Woche 4 Kisten Bengal zu 27 —2% Fl, 6 K, FaLa zl 3% Fl. und 3 Seronen Guatimala zu 2 Fl. per Pfund abgegangen. Außerdem ist uns nur der Verkauf einer dieser Tage angekommenen Partie von 80 Ctr, Abruzzer Gallus zu 165 164 Fl, bekannt worden, Andere Fabrik- waare veranlaßte kein bemerkenswerthes Geschäft.

London, 26. Febr, Geldmarkt. Die Fluctuationen in Con- sols waren heute sehr stark, nämlih von 855 bis 83. Man \chloß pro baar und auf Rechnung 835, welcher Cours sich um 5 Uhr Nachmittags noch behauptete. Die Gerüchte über die pariser Ereignisse wechselten fast jeden Augenbli; die spätesten Berichte melden die Errichtung einer repu- blifanishen Regierung, Fremde Fonds waren unter den obwaltenden Um- ständen gänzlich vernachlässigt und gleichsam nominell, nur einige wenige Geschäfte in mexik, zu 184, 4proz. zu 225, russ. 5proz. zu 108, holl, 25proz. zu 50 und 4proz, zu 79 fanden statt, Span. 5proz. standen nominell 17 a 19, 3 proz, 30 a 32,

Allgemeiner Anzeiger.

11927 Bekanntmachungen.

Wiederholte Kündigungs-Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unseren Kündigungs - Erlaß vont 9. Dezember vorigen Jahres fordern wir die Jn- haber aller damals aufgerufenen , aber bisher no ch nicht eingelieferten s{chlesischen Pfandbriefe wiederholentlich auf, gedachte Pfandbriefe, welche in dem nächsten Johannis - Termine durch Baarzahlung des Nennwerthes eingelöst werden sollen, unverzüglich an das landschaftliche Depositorium abzuliefern. Wenn die Einlieferung auch bis zu dem vorbezeichneten Verfall- Termine nicht erfolgen sollte, so werden die Juhaber nach Vorschrift der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 6, August 1840 (G. S, 1840, XVII, 2116.) mit ihrem Realrechte auf die in den Pfandbriefen ausgedrücte Spezial-Hypothek präkludirt und die Pfandbriefe in An- schung dieser Spezial-Hypothek für vernichtet erklärtz es wird dies in den Landschafts -Negistern und in den Hypothekenbüchern vermerkt; die Jnhaber werden mit ihren Ansprüchen auf Zahlung des Pfandbriefwerthes

[188]

Alle unbekannte Real - Prätendenten werden aufgebo- ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden,

Franksurt a, d, O,, ‘den 19, Februar 1848,

Königl, Land - und Stadtgericht.

1 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. Februar 1818,

Das hierselbst in der Mittelstraße Nr. 3 belegene, der Wittwe Brückmann, Charlotte Louise, jeyt deren Erben gehörige und im Hypot der Dorotheenstadt Vol. Il, No. 145. verzeichnete Grund- stück nebst Zubehör, gerichtlih abgeschäyt zu 10827 Thlr. 25 Sar. 11% Ps, soll

am 23, September 1848, Vormitt, 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real - Prätendenten dieses Grund- stücks werden unter der Warnung der Präklusion hier- durch öffentlich vorgeladen, à

senbahnen,

widmen werde,“

4 Mateceu,

hefenbuche von | Verladung von Gütern

Flußverkehrs neben den betreffenden konkurrirenden Ei-

„ih mih dem neuen reformirenden Plane einer alsdann auch für Schiffer benußbaren Verallge- meinerung des Gebrauches der Dampf- fraft zum Schleppen beladener Fahrzeuge auf der ganzen Ober-Elbe und den in diese leßtere aus- mündenden, dafür zugänglichen Nebenflüssen mit

Zugleich empfehle ich meine bereits wieder begonnene

nach Magdeburg, Halle a. d. Saale und anderen dahin belegenen Uferstädten pr. Verschlußkahn, pr. Jacht und Separat-Ladung, st0- wohl unter sächsischer, wie unter hiesiger, als auch A ohne Assekuranz, mit reellen Schiffern und soliden Käh- nen zu den laufenden billigsten Frachten, und ersuche um gefällige Ueberweisung betreffender Aufgaben, Hamburg, im Monat Februar 1848. Julius Kühne, Schifffahrts-Direfktor.

Mitglied der zu Paris ausgerufenen pr0vl- sorischen Regierung. h

Die Abnehmer verpflichten sich auf 12 Monatsliese- rungen zum Preise von 25 Thlr. Berechnet werden Lie- ferung 1—10 à 8 Sgr, 11, 12 als Rest nachgeliefert, Ein stattlicher und sehr eleganter Band wird mindestens 12 Biographicen enthalten, unier Anderem: Mme, Adelaide (mit einem Lebens - Abriß Louis Phi- lipp's), Guizot, G, Sand, Lamenna1s, Pius IX., Peel, Nothomb 2c. 2c,

Berlin, den 2. März 1848,

Nlexander Duncker,

Königl, Hofbuchhändler, Französische Straße Nr. 21,

117) D)

Das mit hoher Genehmigung für heute, Sonn- abend den 4. März, angezeigle, von Mitgliedern des Königl. Corps de Ballet zum Besten el- nes zu begründenden Wittwen-Pensions-Fonds ete.

nur an die Landschaft verwiesen; und die baaren Va- luten werden nah Bestreitung der Kosten des Aufge- bots auf Gefahr und Kosten der Gläubiger zum land- schaftlihen Depositorium genommen werden, Spezielle Verzeichnisse aller solchergestalt wiederholt aufgerufenen, ingleihen der aus früheren Kündigungen noch ausstehenden Pfandbriefe, sind bei allen schlesischen Landschaftskassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin ausgehängt, auch mit den öffentlichen Anzeigern der drei shlcsischen Regierungs-Amtsblätter ausgereicht worden. Breslau, am 1. März 1848, Shlesishe General - Landschafts - Direction,

[172 b]

[ V eann madb 6 Zur Ausloosung der am 1, Zul dieses ahres plan- máßig einzulösenden 120 Stück Prioritäts - Actien un- serer Gesellschaft haben wir Montag den 13, März a. e, Morgens 10 Uhr, in unserem Administrationshause einen Termin anbe- raumt, zu welchem Inhabern von Prioritäts-Actien ge- gen Vorzeigung derselben der Zutritt gestattet ist. Magdeburg, den 25. Februar 1848, Direftorium der Magdeburg- Cöthen - Halle - Leipziger Eisenbahn - Gesellschast,

[190]

b llt, D. G57 }.U 19e argestellt

[191] Subhastations-Patent.

Das unter den Linden gelegene, Vol. 11. Nr, 174. Fol. 176. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem ver- storbenen Bäckermeister Gottfried Ludwig Balzer gehö- | rige Haus nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem “(tau a A2 Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe E S auf 13,567 Thlr, 6 Sgr. 9 Pf. abgeshägt worden, soll | von mir ver

am 23, September c., Vormittags 11 Uhr, subhastirt werden,

Bekanntmachun

ck., gen, bestätige ih hierdurch, daß (bei

bt bindlichkeiten gegen den hier bisher tretenen Dampfschifffahrts-Ressort pr, Mag: deburg) nach zu hoffender Ermäßigung der Elbzölle und eventuell gesichert erscheinender fernerer Belebtheit des

Mehrseitigen Anfragen zu genü- Erledigung meiner Geschäfts - Ver-

stätigt. Das ganze ab stellt Lamartine dar als

Literarische Anzeigen. Am 3, März wird bei Unterzeichnetem ausgegeben: Emil Frensdorff, Männer und Frauen des

Auslandes. Nach authentischen und zum Theil unbenußten Quellen

À Z / I M Erste Lieferung: LAMAR I IN K. g. gr. 8. geh. 8 Sgr.

Die lebten Zeilen dieser zeitgemäßen Ar- beit sind in Gegenwart der Tagesereignisse geschrieben, und das Vorhergehende wird durch diese Ercignisse gerechtfertigt und be- erundete V ind, Jüngling und Mann, als Dichter, Geschichtsschreiber und

im Königl. Schauspielhause Lama dete

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Grolse Karnaval-Ball-Fest (bal masqué et paré) findet bestimmt statt. :

Der Preis cines Herren-Billets 1st 1 Fin 20 Sgr, der cines Damecen-Billets 4 Thie. :

Die Eröfsnung der Kasse geschieht um 8 Uhr. Beginn des Balles um 9 Uhr. Ende 4 Uhr.

Die Herren Noa ck und Hoffmann werden im Königl. Schauspielhause eine reich ausgestattete MNI as- ken-Garderobe anufgestellt haben.

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———_——————————

[159 b] L1-ttor At er

in den {önsten und sruchtbarsten Gegenden der Pro-

vinz Schlesien, #obei mehrere Forstgüter, werden zum

Kauf nachgewiesene "arch Lazarus Laudau, Breslau, Antonienstraße Nr, 30,

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[) N 6 5 .

Preußi

Al lckEmeine

Berlin, SÞsuEtig den He März

sche Zeitung.

Alle Post- Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. Ansertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg, Anzeigers 2 Sgr.

1848,

Aae

Amtlicher Theil.

Ständische Augelegenheiten. Neunundzwanzigste Siyung

des Vereinigten ständischen Ausschusses am 29, Februar. Fortsetzung der Berathung des Entwurfs des Strafgesepbuches, Es fom- men zur Berathung und werden mit einigen Abänderungen angenommen: 6, 372; Verbrechen der Beamtenz §. 373: Jusubordination; §. 37á :; Verlegung der Amts - Verschwiegenheitz; §§. 375 377: Bestechung 3 8, 378: Jm Amte verübte Ehrenverlegung, soll in Wegfall kommen; 8, 379: Nöthigungz §. 380: Beugung des Rechts, soll mit zwei Para- graphen der Einführungs - Verordnung verschmolzen werden; die §S. 281—388; Mißbrauch der Amtsgewalt in Strafsachen ; die §§, 389 und 390: Fälshung und Unterdrückung von Urkunden; die §§. 391 und 392: Be- drückung der Abgabepflichtigen ; §. 393: Verkürzung der Zahlungsempfän- gerz die §8. 394 396: Unterschlagung amtlih anvertrauter Sachen z 8, 397: Untreue der gerichtlichen Anwalte; die §§. 398 und 399: Pflicht- widrigkeit der Vorgeseßten; §. 400: Theilnahme dritter Personen an Amtsverbrechen; §. 401: Disziplinarvergehen, bis zur nächsten Sißung ausgeseßtz §. 402: Gemeine Verbrechen ; die §§, 403 und 404: Gemein- same Bestimmungen,

Beilagen.

Zmllicher Theil.

Angekommen: Der Fürst Felix von Lichnowsky, von Krzyzanowibß. :

Der General-Major und Commandeur der 8ten Jufanterie-Bri= gade, von Scha, von Erfurt. : Abgegangen: Der außerordentliche Gesandte und bevollmäh= tigte Minister am Großherzoglich badischen Hofe, General - Major

von Radowiß, nah Wien.

Ständische Angelengeheiten. Neunundzwanzigste Sißung des Vereinigten ständischen Ausschusses. (29, Februar.)

Die Sihung beginnt gegen 104 Uhr unter Vorsiß des Marschalls Fürsten zu Solms mit Verlesung des Protokolls über die leßte Sibung durh den Secretair Abgeordn. Kuschke.

Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Diethold und Dittrich.

Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, so ist das Protokoll für genehmigt zu erklären, und wir fommen zur Berathung des C 0/0 Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius (liest vor):

„Sehchsundzwanzigster Titel. Verbrechen der Beamten, S A L Die Vorschriften dieses Titels finden Anwendung auf alle öffent=- lihen Beamten, sie mögen im uumittelbaren oder mittelbaren Staats dienste stehen, auf Lehenszeit oder nur zeitweise oder vorläufig ange= stellt sein, den Amtseid schon geleistet haben oder nicht.“ Das Gutachten lautet: „ZU G. O4

Der Paragraph gab zu keiner Erinnerung Veranlassung.“ 5

Fch muß mir die allgemeine Bemerkung hierbei erlauben, daß bei der Eile, mit welcher das Gutachten zum Druck befördert worden is, sich mehrere Sinn eutstellende Druckfehler eingeschlichen haben, welche ih beim Vortrage verbessern werde. Jch bitte die geehrten Mitglieder, so wie auh die Stenographie, hierauf Rücksicht zu nehmen.

Abgeordn. Veumann: Jch muß mir erlauben, bei diesem Titel, und zu §. 372 insbesondere, eine allgemeine Bemerkung aufzustellen. (Fs wird sich nicht verkennen lassen, daß die Strafen, welche hier in Beziehung auf die Beamten festgeseßt sind, ungewöhnlich hart er- scheinen, namentlih bei weitem härter, als sie seither existirt haben, und es entsteht also zunächst die Frage: worin hat der neue Zustand, der nun eingeführt werden soll, seinen G.und? Hat der preußische Beamtenstand Veranlassung zu solhen Bestimmungen gegeben, oder liegt vielleicht im Gesebe selbst cine Ursache, die es nothwendig ge- macht hat, den Beamten gegenüber stärkere Repressio-Maßregeln ein- treten zu lassen? Gewiß kann von dem Ersteren nicht die Rede sein z das Letztere scheint in einer Beziehung aber der Fall zu sein. Dieses Gese legt nämli in die Hand des Richters eine so unbegränzte Gewalt, daß es nothwendig ist, auf der anderen Seite auch seine Stellung und seine Befugnisse, und namentlih die moralische Seite derselben durch Repressiv-Maßregeln, in eine bestimmte Schranke zu brin- gen, Es entsteht mithin die Frage, ob dieser Grundsaß im Allgemeinen sich rechtfertigen läßt,und ob er angemessen durchgeführt worden, und ih muß ge=- stehen, daß mir dagegen doch erheblihe Zweifel aufgestoßen sind. Cs kann sich aber bei diesem Gegenstande nicht blos darum handeln, bie in diesem Titel aufgenommenen einzelnen Bestimmungen zu prü sen, es kommt vielmehr, nah meiner Ueberzeugung, darauf an, ob alle in das Strafreht gehörigen Bestimmungen in Beziehung auf die Beamten-Verhältnisse auch wirklih in diesen Titel ausgenommen worden sind, oder ob noch andere Vorschriften existiren, die mit die- sem Strafrehte zusammenhängen und möglicherweise mit demselben in Kollision treten können. Das Lebtere muß ih annehmen. Die Motive sprehen sich dahin aus : „Nur diejenigen Dienstvergehen wür= den dem gerichtlichen Verfahren unterworfen, welhe in den Geseßen mit Cassation oder Amts-Entseßung bedroht sind, während alle übri= gen unter die Bestimmungen des G-“-ßes vom 29, März 1844 fallen.“ Es handelt fih also, genau genr „aen, um Festseßung einer Gränze

zwischen diesem Strafrehte und dem Geseße vom 29. März 1844, und es kommt darauf an, zu prüfen, ob nicht Verbrechen oder Ver- gehen, welhe unter das Geseß von 1844 fallen sollen, in das Straf- ret aufgenommen werden müssen. Dies is, nah meiner Ueberzeu=- gung, iu mancher Hinsicht der Fal. Jh erinnere zunächst daran, daß die Motive z. B. die Meinung aufstellen, daß für eine Verkür- zung der Kassen bei Veranlagung der Abgaben eine Disziplinarstrafe ausreichen würde. Dies is aber jetenfalls ein Verbrechen, wo eine Disziplinarrüge gar nicht stattfinden kaun, Jch muß hierbei aber noch besonders bemerken, daß das Geseß vom 29. März 1844 Stra- fen enthält, die, wenn sie auch als Disziplinarstrafen erscheinen, für den zu Bestrafenden mindestens eben so hart, wie die hier ausgespro- henen sein fönnen, und ich würde also den Antrag stellen, die Strafen des Geseßes von 1844 und die dahin gehörigen Vergehen ihrer Na- tur nah noch speziell mit den in diesen Titel zu rehnenden zu ver- gleichen. Es hat indessen die Abtheilung bereits zu §. 401 den Be- stimmten Antrag gestellt, nah welhem mehrere der einzelnen unter das Geseß von 1844 fallenden Verbrehen, Vergehen und Strafen unter diesen Titel gezogen werden solleu, und ih begnüge mich für den Augenblick mit der Erklärung, daß die von der Abtheilung auf- gestellten Bedenken {hon hier Plaß nothwendig greifen müssen, werde mir aber bei diesem Paragraphen noch einen weiteren Autrag zu stellen erlauben. 7

Regierungs - Kommissar Bischoff : Es ist, so viel ih verstan- den habe, kein spezieller Antrag gestellt, soudern nur im Allgemeinen gesagt wordeu, es ständen die Strafen im Entwurf härter , als im Landrecht, Man muß sich zur Beurtheilung dieser Frage das System und die Prinzipien klar machen, auf welchen einerseits das Landrecht, andererseits der Entwurf beruht, Das Landreht hat eine Masse von kleinen Vergehungen ín den Strastitel aufgenommen, die uicht als eigentliche Amtsverbrechen zu betraten sind, sondern lediglich im Wege der Disziplin geahndet werden fönnen, So hat das Landrecht ganz allgemein im §. 333 gesagt, daß Jeder, der den Vorschriften seines Amtes vorsählich zuwiderhandelt, kassirt werden soll, und demnächst ist im F. 334 bestimmt, daß auch Zuwiderhandlungen aus grober Fahrläs- sigkeit oder Unwissenheit vie Lassation zur Felge-haben Das war ein Prinzip, das man bei der Revision nicht beibehälten konnte; man is bei Abfassung ‘des Entwurfs davon ausgegangen, da nur einzelne speziell hervorgehobene {chwere Fälle als Amtsverbrechen zu bezeihnen seien. Nur diese lehteren sind hier im Strafgeseßbuch hervorgehoben und mit Strafe bedroht, alle übrigen, namentlich die Vergehen aus Fahrlässigkeit und die shlechte Amtsführung, sind în das Disziplinar-Geseß verwiesen worden. Geht man nun diese ein- zelnen {weren Fälle, wie sie im Entwurfe stehen, durch, so glaube ih nicht, daß bei denselben die Strafe zu hoch gemessen ist. Die Strafe {ließt sich in vielen Beziehungen denjenigen Bestimmungen an, welhe über die gemeinen Verbrechen dieser Art aufgenommen sind und weiche im Durchschnitt bereits von der hohen Versammlung die Genehmigung erhalten haben. Sollte man in einzelnen Fáâllen die Strafe zu hart finden, so würde dies bei den einzelnen speziellen Bestimmungen zu erwägen sein.

Marschall: §. 373.

Referent Abgeordn, Freiherr N Mylius (liest vor):

18, 378,

Wer \ich in seinen Amtsverhältnissen gegen einen Vorgeseßten ungehorsam bezeigt und sich dabei einer Thâtlichkeit gegen denselben {huldig macht, is mit der Amts : Entseßung zu bestrafen, un-= abhängig von der Strafe, welche etwa die Thätlichkeit außerdem nach sih zieht.

Unter besonders mildernden Umständen kann, anstatt der Amts- Entsebung, auf Gefängniß bis zu sechs Monaten erkannt werden,“

Das Gutachten der Abtheilung lautet :

„D §4 Ie

Der Paragraph bestimmt* das Vergehen der Insubordination als eine in den Amtsverhältnissen gegen den Vorgeseßten begangene Verweigerung des Gehorsams, verbunden mit eiuer gegen denselben verübten Thätlichkeit. Hinsichtlich der Fassung ward ohne Widerspruch anerkannt, daß ausgesprochen werden müsse, daß sowohl der Unge- horsam als die Thätlichkeit gegen den Vorgeseßten desjenigen, der sich derselben shuldig gemacht, gerichtet sein müsse, daß ferner aus- drücklich auszusprechen, daß nur rehtswidrige Handlungen hier mit Strafe bedroht.“

Marschall: genstand der Fassung hingegeben, wenn keine Bemerkung erfolgt, der Abtheilung ausgegangen ist. 5 |

Justiz-Minister von Savigny: Das Erste, was man hier bes merkt hat, is reine Fassungsjache, es is nämlich gesagt worden, den Vorgeseßten desjenigen, der sich derselben schuldig ge=

Die Abtheilung hat das Lebte zwar nur als Ge- es is aber doch festzustellen, daß, die Versammlung von der Ansicht

„gegen e : i ; dIg macht.“ Jun dem Entwurf von 1843 heißt es: „Gegen jeinen Vorgeseßten.“ Das führt auf das Bedenken, als könnte jeder Be-

amte nur einen einzigen Vorgeseßten haben; es giebt aber Beamte, welche verschiedene Vorgeseßte haben, und namentlih Vorgesebte in verschiedenen Abstufungen, so daß gegen mehrere Vorgeseßte die Jnsubordination möglich is. Daher is der Ausdruck seinen nicht ausreihend. Man könnte umgekehrt auh sagen: „einen seiner Vorgeseßten““, das seßt aber wieder voraus, daß er immer mehrere haben müsse. Der Ausdruck den Vorgeseßten bezeichnet einen re- lativen Begriff ünd paßt auf den, welcher einen oder mehrere Vorgeseßte hat. Was die rechtswidrige Handlung betrifft, so ist dies Fassungssache, indeß glaube ih, daß wirkliher Ungehorsam in amtlichen Verhältnissen immer rechtswidrig ist, es kann ein Beamter einen Vorgeseßten, der etwas befiehlt, mit Reht den Gehorsam ver= weigern, weil er nicht das Recht hat, zu befehlen, das liegt außerhalb der amtlihen Verhältnissez wenn er aber in amtlichen Verhältnissen etwas befiehlt, und es wird ihm da der Gehorsam verweigert, so is dies etwas Rechtswidriges. i

Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius: - Nach dieser Ansicht ist dem Gouvernement von der Abtheilung beigetreten worden,

Abgeordn. Sperling: Mir scheint von der Ministerbank aus Widerspruch erhoben zu sein, und das bestimmt mich, dem Gutachten der Abtheilung das Wort zu reden, Jn militairischen E mag si allerdings der unbedingte Gehorsam rechtfertigen lassen,

nicht so im Civildienste. Hier kommt es darauf an, ob der Vorge- seßte sich innerhalb -der Schranken des Gesetzes und seiner Dienstbe- fugnisse bewege, und es kanu die Widerseßlichkeit tes Untergebenen als solhe nur dann strafbar sein, wenn solches der Fall i, Jm umgekehrten Falle, wo nämlih der Vorgesebte das Geseß überschrei- tet und also eine rehtêwidrige Handlung von dem Untergebenen fordert, is der Leßtere ihm zu folgen nicht verpflichtet, kann sein Widerstand unter Umständen sogar löblih sein. Aus diesem Grunde halte ich es für nothwendig, daß das Beiwort: rehtswidrig in den Paragraphen an der angedeuteten Stelle aufgenommen werde.

Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius: Jch habe den Herrn Geseßgebungs - Minister dahin verstanden, daß anerkannt worden ist, daß, so lange der Beamte sich in den Schranken des Geseßes und seines Amtes hält, eine geseßwidrige und mithin strafsällige Handlung niht begangen werden faun.

Marschall: Das hat keinen Widerspruch gefunden.

Justiz - Minister von Savigny: Jch glaube, man kann es als reine Fassungssache zur Erwägung ziehen.

Abgeordn. Freiherr von Patow: Eine Rechtswidrigkeit liegt immer vor, denn die Strafe soll eintreten, wenn Thätlichkeiten statt- gefunden, und ih fann mir nicht denken, daß der Untergebene das Recht hat, sih Thätlichkeiten gegen seinen Vorgeseßten zu erlauben.

Abgeordn. von Auerswald: Jch habe auch den Herrn Ge- seßbgebungs - Minister nicht vollkommen verstanden, ob seine Meinung ist, daß jedesmal und eo ipso eine Rechtswidrigkeit stattfinde, wenn eine solhe Handlung des Ungehorsams gegen einen amtlichen Befehl erfolgt, möge leßterer beruhen, worauf er wolle, und daß der Aus= {luß der Nechtswidrigkeit nur dann eintreten könne, wenn der Be- amte, abgesehen von seinen Amtsbefugnissen, etwas befiehlt. Wenn dies die Meinung des Herrn Ministers ist, so müßte ih mich meinem verehrten Nachbar anschließen, wenn aber die Meinung \o ist, wie der Herx Referent vorausseßte, daß nämlih der Unterbeamte, der sih gegen den Gorgcletten vergeht, welcher in seinem Amte und mit Berufung auf sein etwas Rechtswidriges befiehlt, nicht rechts- widrig handle, dann, glaube ih, können wir die t für Fassungs - \ahé halten. Aber darauf kommt es meines Ermessens an.

Justiz-Minister von Savigny: Wenn er in seinen Amts-Ver= hältnissen etwas befiehlt, so kann man vielleicht in dem einzelnen Falle verschiedener Meinung darüber sein, ob es ein richtiger Befehl ift oder niht. Jch glaube, darüber muß zunächst der Vorgeseßte ein Urtheil haben, indem immer der Rekurs an dessen höhere vorgesebte Behörde statthaft ist; wenn aber der Unterbeamte sih nicht nur die= ses Urtheil anmaßt, sondern sich zugleich Thätlichkeiten gegen den Vorgeseßten erlaubt , so is das immer eine strafbare Handlung, das fann niht bezweifelt werden.

Abgeordn, von Auecrswald: Jch kann diese Ansicht nit voll= fommen tbeilen. Es wird gewiß in den meisten Fällen Sache der Ansicht sein, und da muß der Untergebene sich dem Vorgeseßten un= terwerfen; es kann aber der Fall gedacht werden, daß z. B. der vor= geseßte Kassenbeamte von dem Untergebenen auf Grund seiner amt= lihen Verhältnisse eine amtswidrige Handlung verlangt; es is denk- bar, daß es dabei zu Thâätlichkeiten kommt. Diese Thätlichkeiten kön- nen von dem Vorgeseßten ausgegangen sein; es wird eine Unter= suchung eingeleitet werden, und wenn alsdann an den Begriff des Rechtswidrigen nicht auch in Betreff der Forderung des Vorgesetzten festgehalten wird, so müßte der Untergeordnete unter allen Umständen nach diesem Paragraphen verurtheilt werden, selbst wenn er derjenige ist, der die Rechte des. Staats aufrecht erhalten wollte. Jch glaube also, taß der Zusaß rehtswidrig nichts schaden kann, denn wenn Jemand mit Recht und nicht rechtswidrig auf Grund der bestehenden Gesetze einem gewissenlosen Vorgeseßten entgegentritt, so thut er nichts Schlimmes, und er wird nicht bestraft werden können; hat er aber eine Widersetblichkeit begangen, ohne sih auf ein bestimmtes Recht zu stüßen, so muß er bestraft werden.

Justiz-Minister von Savigny : Jch glaube, in der Sache selbst ist keine Meinungsverschiedenheit. Jch glaube, und davon ift der Entwurf ausgegangen, dur die Worte: „in seinen Amtsverhältnissen““ sei hinlänglich das angedeutet, was das geehrte Mitglied befürwortet, und womit ih einverstanden bin. Es sind drei Fälle möglich; es ist einmal möglich, daß er etwas befiehlt, was zur Ausübung seines Am- tes gehört, und dann versteht es sih von selbst, daß es richtig ist. Er kann zweitens etwas befehlen, was außer den Amtsverhältnissen liegt, außerhalb seiner Dienstleistung, und dann gehört es nicht hier her; er fann aber auch etwas befehlen, was gegen seine Verpflich- tung und Befugniß läuft, und da wird Niemand sagen, daß es im seinem Amte geschehen is, also käme es nur darauf an, eine zweck- mäßige Fassung zu wählen.

Abgeordn. von Auerswald: einverstanden.

Utarschall: §. 374.

Referent Abgeordn. Freiherr A Mylius (liest vor):

6.374. H

Wer, um \ich oder Anderen einen Gewinn zu vershasfen, oder um Anderen zu schaden, die Amts-Verschwiegenbeit verlegt, 1! mit Cassation und mit Strafarbeit bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Dieselbe Freiheitsstrafe ncbs dem Verluste der Chrenrechte soll gegen entlassene Beamte eintreten, wenn sie sich eines solchen Ver= brechens na ihrer Entlassung in Beziehung auf ihr früheres Amts- Verhältniß ig machen.“

O barden Voebing Hier bei diesem Paragraphen macht uns Temme darauf aufmerksam, daß die Strafbestimmung unter Umstän= Er führt nämlich das Bei=

A art und zu hart werden kann. ( i L an E s Jemand über eine Summe Geldes einen Prozeß führt und von dem günstigen Ausfalle des Prozesses ein Unternehmen ab- hängt. Er gewinnt den Prozeß. Der Richter ist fein Freund und theilt ihm, sobald das Urtel gesprochen wird, den Ausfall desselben mit. Hier ist von keinem unerlaubten Gewinn die Rede, und doch würde, nah der jeßigen Fassung des §. 374, den Richter Cassation und Strafarbeit bis zu 3 Jahren treffen. Gewiß hat man bei Ent- werfung des Paragraphen nur an den Fall des rechtswidrigen Ge= winns gedacht, und ich schlage vor, vor „verleßt“ ausdrücklih das Bei=

wort „rehtswidrig“ hinzuzufügen,

Wenn das gemeint i, sind wir