1848 / 97 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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E E R IENI A

„unter Dach und Fach oder unter freiem Himmel, jedoch dann nur 100 Schritt von jeder öffentlichen Laudstraße.““

Es isst dies, meine Herren, der einzige praktishe Weg, den man ín den Ländern eingeschlagen hat, welche die unbeschränkte Freiheit der Association besißen, und auf diese Weise is es namentli allein in Amerika möglich gewesen, dieses kostbare Recht im Interesse der Freiheit zu bewahren. Es is in England üblich, daß dergleichen Ver- fammlungen im Freien nur auf sogenannten Commons oder in Räu- men stattfinden dürfen, welche einzelne Eigenthümer einräumen, aber keinesweges auf öffentlichen Pläßen und Straßen von Städten und Dörfern. Jh muß Sie daher nochmals bitten, daß Sie in das Ge- seß eine Bestimmung aufnehmen, w-lche das Recht, unter freiem Him- nel sich zu versammeln, positiv feststellt, ohne däß von irgend welcher Ortsbehörde, wenn die geseßlichen Bedingungen erfüllt sind, eine Ge- nehmigung oder Einsprache erhoben werden fann.

Marschall : Wollen Sie den Vorschlag noch einmal vorlesen,

Abgeordn. Milde lies den Antrag noch einmal vor,

Marschall: Wird der Vorschlag unterstüßt?

(Wird hinlänglich unterstüßt.)

Abgeordn. Schwarzbach: "Meine Herren, was ih sagen wollte, i {hon von mehreren Rednern gesagt worden, und um die Ver-= sammlung nicht länger aufzuhalten, verzichte ih auf das Wort.

Abgeordn. Gottberg: Es ist meine Absicht, mich gegen das Gutachten der Abtheilung und für den ursprünglichen Vorschlag der Regierung zu erklären. Jch habe noch nicht entnehmen können, ob die Königliche Regierung auf die ursprüngliche Fassung ganz verzich- tet, da ih glaube, daß, wenn sie den Vorschlag der Abtheilung an genommen hätte, ich mi nicht vollständig zu expliziren brauche.

Minister Graf von Schwerin : Wir haben das Amendement angenommen.

Abgeordn. von Gottberg: Ein paar Worte wollte ich mir doch noch erlauben. Es ist allgemein der Wunsch ausgesprochen worden, daß die üffentlihe Ordnung so viel als möglich hergestellt werde. Es ist in vielen früheren Fällen die Ordnung dadurch ge= stört worden, daß die Obrigkeit nicht bestimmte geseßlihe Bestim- mungen hatte, nach welchen sie dieselbe aufrecht erhalten konnte, und namentlich dadur, daß die geseßlihen Bestimmungen zu sehr der freien Beurtheilung und Willkür der Obrigkeit unterlagen. Betrachte ih den Vorschlag der Abtheilung, so, glaube ich, trifft denselben der- selbe Vorwurf. Er überläßt der Ortsobrigkeit die Beurtheilung, ob eine Versammlnng Gefahr bringend is oder nicht, dadurch seen wir den Staatsbürger sehr oft in Kollision mit der Obrigkeit. Nur durch die völlige Uebereinstimmung der Staatsbürger mit der Obrig feit fann aber die Ordnung aufreht erhalten werden; die Bürger

missen überzeugt sein, daß die Obrigkeit sih innerhalb des Gesetzes

bewegt. Konsequent hiernach müßten wir also die Sache entweder so stellen, wie es in dem Gesez-Entwurfe steht, oder Alles freigeben. Gegen das Lebtere muß ich mich erklären , zwar niht aus Kenntniß der hiesigen Zustände, die habe ih nicht, aber aus Kenntniß der Zustände meiner Provinz. Wenn vom Volk die Rede M 0 nehme ih diesen Ausdruck für meine Provinz, wie für alle übrigen Provinzen, nicht nux süx die Bewohner der Städte, sondern auch für die des platten Landes in Anspruch. (Unruhe in der Versammlung.)

Jch bitte, mich aussprechen zu lassen. Es is} in diesen Tagen sehr oft von dem Willen des Volks die Rede gewesen, und so habe ih geglaubt, ih müßte mir klar mahen, was man Unter „L zu verstehen habe; uud da bin ih dahin gekommen, daß auch die Be wohner meiner Provinz auf dem Lande, wie in der Stadt, zu dem Volke gerehnet werden müssen, gleichwie die aller übrigen Provinzen.

(Unruhe in der Versammlung.)

Aber wenn ih deu Grad der Bildung betrachte, den die Be- wohner des platten Landes im Allgemeinen in meiner Provinz haben, so glaube ih niht, daß sie einen solhen Grad der Bildung schon besißen, daß man ihuen das völlig freie Associationsreht gewähren fonnte. Es wird dahin fommenz aber wie die Zustände in diejem Augenblicke siud, halte ih es für gefährlich, auf dem Lande das volle freie Associationsrecht zu geben. Also, meine Herren, weil ih die Staatsbürger nicht in Kollision bringen will mit der Obrigkeit , will ¡ch die Fassung nicht so haben, wie sie die Abtheilung vorschlägt; und weil ih ferner glaube, daß die Bewohner des platten Landes meiner Provinz im Allgemeinen noch nicht auf dem dazu nöthigen Stand punkte stehen, will ich ihnen nicht ein vóllig freies Associationsrecht geben. Jch schließe mih daher der ursprünglichen Fassung des Ge- seß-Entwurfs an.

Minister Graf von Schwerin: Nur um ein Mißverständniß zu beseitigen, welches aus dem Stillschweigen der Regierung entstehen fönnte, muß ih mir noch ein Wort erlauben, Der Herr Abgeordnete fürchtet, daß Konflikte zwischen der Obrigkeit und den Bürgern voör-= fommen würden, wenn man der Obrigkeit das Recht zugestehen wolle, für die einzelnen Fälle zu beurtheilen, was zur Sicherheit und Ordnung erforderlich sei. Meine Herren, wenn Sie dein Volke hier= bei ein Urtheil zustehen wollen, so heben Sie damit den Begriff der Obrigkeit auf. Was Recht, Ordnung und Sicherheit erfordert, wird durch das Geseß geregelt und dies von der Obrigkeit gehandhabt ; daß aber das Gese und die Obrigkeit, die es anwenden soll, eine volksthümliche sei, dazu is die Verfassung erforderlich. Das if der Unterschied zwischen den Zuständen, die wir jetzt anstreben, und de- nen, die in der Vergangenheit liegen; aber ich wiederbole, es ist eine Regierung unmöglih, und ih wenigstens würde mich nicht dabei betheiligen mögen, wenn man den Grundsaß aussprechen wollte, daß in einzelnen Fällen dem Volke in der Sesammtheit der unorganishen Masse ein Urtheil zustehen sollte, welches zur Sicherheit und zur Ordnung, zu Aufrechthaltung des Gesetzes noth= wendig ist.

Abgeordn. von Gottberg: Es ijt durchaus nicht meine Ab- sicht gewesen, das Urtheil des Volkes über das Urtheil der ihm vor= geseßten Obrigkeit zu seßen, sondern ih habe nur bemerkt, daß das Urtheil des Volkes mit dem seiner Orts- Obrigkeit sehr leicht in Kollision kommen könnte, und daß man dies durch bestimmt gefaßte Gesetze vermeiden müsse,

Referent Abgeordn, Moewes: Nach dem ersten Theile der Rede des Herrn Abgeordneten aus Pommern will es mir scheinen, als wenn die Gründe nicht klar geworden, weshalb dieser Zusaß zu machen war. Der erste Abschnitt in der Vorlage handelt nur von Versammlungen in geschlossenen Räumen, von Versammlungen unter freiem Himmel ist nicht die Rede. Es entstand die Frage: sind diese Versammlungen geseßlih zulässig oder niht? und die Abtheilung mußte sih sagen, daß dergleichen Versammlungen sowohl nah dem rheinischen Strafgeseßbuche, wie nah dem Strafrechte in den alten Provinzen, geseblih niht statthabeu dürfen. Sie würden also nach der Vorlage verboten geblieben sein. Dennoch aber fann man jeßt im Allgemeinen gegen sie nicht das Wort nehmen. Es war daher um so mehr eine Lücke auszufüllen, als man aus der Fassung des ersten Sabes auch hätte folgern fönnen, daß, weil der M atn gen unter freiem Himmel niht erwähnt worden, sie zulässig seien, wenn die polizeiliche Erlaubniß eingeholt wäre. Ein Zweifel durfte hierüber nit stehen bleiben. Daher der Vorschlag der Abtheilung. Was aber die obrigkeitlihen Verhältnisse betrifft, von denen ge- sprohen worden, so wird die Versammlung damit einverstanden sein,

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daß wir nicht nur jeßt, sondern für alle Zukunft lebhaft wünschen müssen, daß wir in Ruhe, Frieden und in geseßliher Ordnung leben, und daß ein Organ da sein muß, welches auf die Erhaltung dieses Zustandes in jeder Beziehung waht. Je mehr aber der Sinn für Geseßlichkeit und Ordnung im Volke lebendig und wah erhalten wird, desto größer wird immer die Uebereinstimmung zwischen Volk und Obrigkrit sein, desto weniger aber ein Bedenken stattsinden, wenn die Ge- stattung von Volksversammlungen unter freiem Himmel von der Beurthei= lung der Obrigkeit und von der angegebenen Bedingung abhängig gemacht wird. j /

Abgeordn. von Patow Il. Meine Herren, ih bin mit dem Vorschlage, wie er amendementirt is, einverstanden und will mir uur eine faktishe Berichtigung erlauben. Es ist gesagt, das Wort Obrigkeit sei gewählt, weil es Polizei und Kommunal = Behörden umfasse und somit zweckmäßig sei; ih kann dies nicht anerkennen, denn der Ausdruck Obrigkeit umfaßt nicht überall die Kommunal- Behörden, sondern nur in den westlihen Provinzen und in den Städten, welche nah der alten oder neuen Städteordnung verwaltet werden.

Marschall: Der Vorschlag, welcher zu dieser Bemerkung Ver- anlassung giebt, is bereits zurückgenommen.

Abgeordn. v. d. Marwiß: Ih erlaube mir nur einen Zusaß zu machen, dessen praktische Bedeutung nicht verkannt werden wird. Er is der, daß, wenn die Versammlungen im Freien stattfinden sollen, wie es doch jeßt den Anschein hat, so möge man feststellen, daß sie mit Untergang der Sonne aufhören z ich glaube, daß, was im Freien gedeihen soll, von der Sonne beshienen werden muß.

Marschall: Es is zu ermitteln, ob der Vorschlag die nöthige Unterstübung von 24 Mitgliedern findet.

(Einige Mitglieder erheben si.) Er hat sie nicht gefunden,

Abgeordn. von Saucken-Tarputschen : Meine Herren, der ge- ehrte Abgeordnete der westfälischen Ritterschaft hat auf mich pro vozirt; ih habe aber erst jeßt das Wort erhalten. Jn der erwähn ten vorberathenden Versammlung hatte ih auf Wunsch derselben die Leitung übernommen und muß es bezeugen, daß die Abstimmung iber die Frage, ob die mehrfach erwähnten Königlichen Zusagen und Erklärungen von dem Vereinigten Landtag zu acceptiren seten, das angeführte zweifelhafte Resultat gab, dagegen der Vorschlag, dieselbe in der Art zu berufen, wie es in der Adresse geschehen ist, beinahe einstimmige Annabme fand. Was nun aber die vorliegende Frage betri, so will ich, um niht zu ermüden, mich nur furz dahin aussprechen, daß ih den Erklärungen des geehrten Abgeord neten aus Krefeld mich anschließe und in keintr Art in den Volks= versammlungen eine Gefahr für die später zusammentretende kon} tuirende Versammlung erkennen kann, denn ih stelle jene, alle Klassen des Volkes vertcetende Kammer, nicht niedriger, als den Ber- einigten Landtag, und wenn dieser, aus den öffentlichen Volksver- sammlungen, nur die Ansichten und Wünsche der Einzelnen wie der Massen zur Bereicherung seiner Erfahrungen benußt und ihnen wohl nie einen weiteren Einfluß auf seine Entsch‘ießungen einräumen dürfte, da diese keiner Macht sondern nur der eigenen Erkennt- niß des Rechten und so dem Gewissen unterworfen bleiben müssen, \o fann ich auch von der nächsten Kammer nichts Anderes erwarten und stimme daher \owehl sür die Gewährung der Volksversammlun- gen unter freiem Himmel, als auch nah Sonnenuntergang, denn selbst wenn die Sonne sich neigt, mögen die Geister noch slammen,

(Vielseitiges Bravo.)

Staats - Minister von Auerswald: Nur zwei Worte zu dem, was zuleßt gesagt worden ist, Da ih annehmen muß, daß der ver- ehrte Redner bei Beantwortung der Gründe, die für die Vorschläge der Regierung oder der Abtheilung angeführt worden sind, auch auf Alle, die dafür gesprochen i; aben, Rücksicht genommen hat, also wahr= scheinlih auch auf die Worte, die ih Namens der Regierung sprach, so erfläre ich, daß er sich in einem Mißverständnisse befunden, wenn er geglaubt hat, daß Gründe der Besorgniß vor Gefahren vorge- waltet haben. Es sind nur Gründe der Nüglichkeit und Zweckmäß1g= feit, Gründe der Ordnung und besseren Gestaltung der Dinge gewesen, die uns bei unseren Vorschlägen geleitet haben.

Abgeordn. von Saucken - Tarputschen (vom Play): Ver Herr Minister hat mich falsch verstanden . . « És handelt sich nicht darum, ob von dem Gouvernement es ausgesprochen worden, daß eine Gefahr in den Volksversammlungen bestehe, sondern ih bin nur den Besorgnissen entgegen getreten , die im Schoße dieser hohen Versammlung laut geworden sind. ;

Abgeordn. Knoblauch: Jch habe nur mit wenigen Worten eine Thatsache anzuführen, wie der in Rede stehende Vorschlag der Ah- theilung bereits im Volksb; wußtsein selbs liegt. Jch habe einer Versammlung der arbeitenden Klasse, weßhe aus eiwa 20,000 Menschen bestand, beigewohnt, und diejenigen, welche sie veranlaßt haben, (atten sich selbst an die Obrigkeit gewandt, um deren Zustimmung dazu zu erhalten,

(Verstärkter Ruf zur Abstimmung.)

Abgeordn, von Bardeleben : Der Geseßgeber muß es sich zur Hauptaufgabe machen, ein bestimmtes Prinzip zu verfolgen und nicht einmal diesem, und das andere Mal einem anderen Prinzip Folge zu geben. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß das früher vorherrschende Prinzip in unserer Geseßgebung das Präventiv-Prinzip warz es bestand die vollständigste Vevormundung, Alles wurde vou der Regierung überwacht und, was ihr \chädlih erschien, im Ent- stehen unterdrückt. Gegenwärtig soll, wie Sie mir zugeben werden, meine Herren, das entgegengesete Prinzip in unserer Geseßgebung Geltung erhalten. Wenn ih den vorliegenden Geseßentwurf be- trachte, so is darin gesagt worden, daß in geschlossenen Räumen ohne Weiteres und ohne vorherige Erlaubniß der Behörde Versamm-=- lungen stattfinden fönnen. Im zweiten Satz is aber bestimmt, daß Volksversammlungen unter freiem Himmel nur mit der Erlaubniß der Bchörden stattfinden können. Dem ersten Sab ist also das Repressiv-, dem zweiten das Präventiv-Prinzip zum Grunde gelegt worden, was eine Jukonsequenz is, die der Geseßgeber sich nicht zu Schulden fommen lassen darf.

Der Abhaltung von Volks-Versammlungen unter freiem Himmel ohne alle Beschränkung werde ih beistimmen, mich indessen entschie- den gegen den von der Abtheilung gemachten Vorschlag erklären, weil ih wünsche, daß in der neuen Gesebgebung dem Repressiv-Prinzip allein gehuldigt wird. Am wenigsten werde ih aber meine Bristim- mung einem Geseßesvorschlage geben, der in sehs Zeilen zwei sich ganz entgegenstehende Prinzipe in Anwendung bringt. Dieses wäre eine Jukonsequenz, die ih mir nicht zu Schulden kommen lassen will,

Minister Graf von Schwerin : Was der verehrte Abgeordnete, der eben gesprochen hat, behauptet, daß eine Verschiedenheit der Prinzipien in dem ursprünglichen Vorschlage der Regierung gegen den Zusaß der Abtheilung liegt, is nicht vollkommen richtig, Jn dem Amendement der Abtheilung handelt es sih auch niht um Präven- tionen, sondern nur um den Zusaß, daß bei Versammlungen unter freiem Himmel die Obrigkeit das Recht haben soll, zu untersuchen, ob sie solche für die Sicherheit und Orduung des Staats, so wie für die Freiheit der Bürger, gefährlich hält, denn es steht darin: „Auch Versammlungen unter freiem Himmel können, insofern fie für die

öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht Gefahr bringend sind, von

der Obrigkeit gestattet werden.“ Hiernah müssen sie also untersagt

werden , wenn fie für die öffentlihe Ruhe, Sicherheit und Ordnung

gefahrdrohend sind. y (Verstärkter Ruf zur Abstimmung.)

Marschall: Es hat sich noch der Abgeordnete von Bekerath wegen einer persönlihen Bemerkung ums Wort gemeldet. Wenn er niht darauf verzichtet, so hat er jeßt das Wort. Weiter ist Niemand notirt, und wenn sich jebt noch Abgeordnete sollten melden wollen, um das Wort zu erhalten, so gebe ih zu bedenken, daß die Ver sammlung bereits auf sehr unzweideutige Weise zu erkennen gegeben hat, daß sie zur Abstimmung zu fommen wünscht. B

Graf von Arnim: Jch muß bemerken, daß mehrere Redner nur in der Vorausseßung auf das Wort verzichtet haben, daß die Diskussion geschlossen worden. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, vielmehr, wie es scheint, die Berathung fortdauern, so haben sie ein Recht, das Wort zu verlangen.

Marschall: Wenn diejenigen Abgeordneten, welche erflärt ha- ben, auf das Wort zu verzichten, jeßt das Wort begehren, o wäre zu erwarten, daß sie sich deshalb bei mir von neuem gemeldet hätten.

Abgeordn. Graf Arnim: Mir scheint jeßt der Zeitpunkt ge fommen zu sein, wo die Versammlung zu befragen sein wird, ob sie die Disfussion für ershöpft hält oder dieselbe noch fortzuseßen wünscht, Jch glaube, der Moment ist {hon lange gekommen, wo die Versamm lung zu dem Bewußtsein gelangt ist, daß der Gegenstand hinlänglic) besprochen sei, und ich frage, ob mein Antrag Unterstützung findet.

(Der Marschall giebt dem Abgeordn. von Beckerath das Wort.)

Abgeordn, von Beckerath: Jch glaube, im Juteresje der Sache von dem mir zuertheilten Wort Gebrauh machen zu müssen, ih will aber dabei Jhre Geduld nicht ermüden. Mein Antrag ging dahin, daß das Versammlungsrecht nicht von der polizeilichen Genehmigung abhängen dürfe. Was nun Versammlungen im Freien betrifst, |9 gereicht es mir zur Befriedigung, daß von- der Ministerbank eine Be schränkung niht dem Prinzip nah, jondern nur aus Gründen der Ordnung des Verkehrs gewollt wird, Diesen Gründen wird voll ständig Rechnung getragen, wenn der Vorschlag der Abtheilung [ol gendermaßen geändert wird : e e E

„Auch Versammlungen uuter freiem Himmel können an einem von der Obrigkeit genehmigten Piaße stattfinden.“

Candtats-Rommissar: Meine Herren! Dieser Debatte wünsche ich von Seiten der Regierung noch ein Wort hinzuzufügen zur Ver hütung cines Mißoerständnisses über den Sinn, der in den Para graphen hat gelegt werden sollen. Der Siun des §. 4, indem er sich über öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel nicht aus- spricht, i} der, daß sie untersagt werden können; der Sinn des Amendements is der, daß sie ge stattet werden können, und das babe ih deshalb zu wiederholen, weil ih früher angedeutet habe, daß sich die Regierung niht gegeu das Amendement erkläre, daß dasselbe jedoch nicht so weit gehe, als die Regierung gegangen jet. Jch bitte um Entschuldicung, wenn es unnöthig war, diese Erläule rung zu geben.

Marschall: Jn Bezug auf dasjenige, was über die verzögerte Abstimmung gesagt worden is, bemerke ih, daß die Geschäfts - Ord nung nur die Bestimmung enthält, daß, weun von Seiten des Mar \challs die Berathung für zum Schluß reif erklärt worden ist und 24 Mitglieder dem widersprechen, dann der Augenblick eingetreten ift, wo die Versammlung darüber zu vernehmen is , ob die Berathung fortzuseßen sei. Jett können wir um so mehr zur Abstimmung fom- men, weil sich Niemand weiter um das Wort gemeldet hat. Jh habe es bei der Wichtigkeit des Gegenstandes für angemessen gehal= ten, der Berathung ihren Fortgang zu geben, diejenigen Redner aus= genommen, die auf das Wort zu verzichten erklärt hatten.

NRir fommen nun zur Abstimmung. Die erste Frage heißt : Stimmt die Versammlung dem ersten Satze im §. 4 mik Hinzufügung der von der ? btheilung vorgeschlagenen Zu= saz-Bestimmung bei? zweite Frage lautet :

S timmt die Versammlung dem Antrage der Abtheilung bei,

daß der zweite Saß im §. 4 folgende Fassung erhalte: „Eben \o sind alle Preußen berechtigt, zu solchen Zwek= fen, welche den Strafgeseßen nicht zuwiderlaufen, sich ohne vorgängige polizeiliche Erlaubniß in Gesellshaften zu vereinigen.

Alle das freie Vereinigungsrecht beschränkenden, noch bestehenden geseßlihen Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.“

Eventuell würde die dritte Frage auf den Vorschlag des Abge- ordneten Winbler und eine weitere auf den Vorschlag des Abgeord neten Milde zu richten sein. Der Abgeordnete von Beckerath hatte vorhin erklärt, sih dem Antrage des Abgecrdneten Winßler pure anzuschließen. Jh habe jedoh nichts dagegen, auch den jezt von ihm gemachten Vorschlag zur Frage zu stellen, wenn derselbe die ex forderliche Unterstüßung von 24 Mitgliedern findet,

(Dies geschieht.) Er hat sie gefunden.

Staats-Minister Graf von Schwerin: Wenn ih richtig ver- standen , so is es der Beckerath\{che Antrag, der zur Abstimmung fommt. Bevor er zur Abstimmung kommt, möge es mir noch ge stattet sein, eine Aeußerung von Seiten der Regierung zu machen, Jch glaube, daß der Antrag des Abgeordneten von Beckerath eine Beschränkung des Affsociationsrechts enthält, die so weit geht, wie die Regierung nicht gehen möchte, Es soll nicht in der Befugniß der Obrigkeit liegen, allemal den Ort zu bestimmen, wo eine solche Ver- sammlung stattfinden darfz denn das würde, glaube ich, eine Macht in die Hand der Obrigkeit legen, die wir nicht hierin gelegt wissen wollen, soudern wir wollen der Freiheit Raum geben, o viel irgend thunlich, und das läßt sih, meiner Meinung nach, nicht anders aus drücen , als so weit es die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet, Renn wir uns also dem Antrage des Abgeordneten vou Beerath widerseßen, so geschieht es nicht im Interesse der Beschränkung, son- dern im Interesse der Freiheit des Versammlungsrehtes-

(Ruf zur Abstimmung.) A ;

Referent Abgeordn, Mdwes: Jn Beziehung auf die gragejtelung erlaube ih mir die Bemerkung, daß es zweckmäßig 1e A ENN der Antrag des Abgeordneten von der Lausi zuerst zur Abstimmung fäme. Er lautet dahin: - t: L l

„Alle Preußen sind berechtigt, sich friedlich O ohne Waffen zu versammeln, ohne daß die Ausübung dieses Rechts einer vorgan gigen polizeilichen Erlaubniß unterworfen wäre,

Wird dieser Antrag angenommen, so gehen alle anderen Amen dements darin auf, und der Gegenstand der Berathung ist erledigt.

Abgeordn. Graf Armm: Bisher n immer Gebrauch gewesen, zunächst den Antrag der Abtheilung zur Abstimmung zu bringen; er \hließt sich dem Antrage der Regierung an und erweitert ihn. Es muß meines Se dabei bleiben, daß dieser Antrag zuerst zux

immung komme. ;

M t Abgeordn, Mo0wes : Dann erlaube ih mir aber noch die Bemerkung, daß, wenn der Geseß-Vorschlag, sei es mit oder ohne den proponirten Zusaß der Abtheilung , angenommen wird, dann über das vorgebrahte Amendement nit mehr abgestimmt werden kann,

Marschall : Das ist vollkommen richtig. Darum habe ich er=- flärt, daß nur eventuell die dritte und vierte Frage gestellt wer- ten würde. Sie sind ausgeschlossen, wenn dem Antrage der Abthei- lung von der Versammlung beigetreten wird.

Die erste Frage heißt aljo : 5 E Stimmt die Versammlung dem ersten. Saße des §..4 mit Hinzu= fügung der von der Abtheilung vorgeschlagenen Zusatz-Bestimmung bei?

Diejenigen, welche die Frage bejahen, würden dies durch Auf= stehen zu erkennen geben.

: (Es erhebt sich eine große Majorität dafür.)

Die Frage is mit großer Majorität bejaht. Die zweite Frage lautet :

Tritt die Versammlung dem Antrage der Abtheilung bei, daß der ¿weite Saß des §. 4 folgende Fassung erhalte: „Eben \o sind alle Preußen berechtigt, zu solchen Zwecken, welche den Strafgeseßen nicht zuwiderlaufen, sich ohne vor= gängige polizeiliche Erlaubniß in Gesellschaften zu verei=- nigen, Alle das freie Vereinigungsrecht beschränkende , noch be stehende geseßliche Bestimmungen werden hiermit aufgehoben. ““ Diejenigen, welche dem Antrage heistimmen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. (Der Antrag wird mit großer Majorität angenommen.)

Die Frage is mit großer Majorität bejaht.

Jm Verlauf der heutigen Sitzung if mir ein Allerhöchstes Pro- positions-Dekret zugestellt worden. Der Herr Finanz - Minister hat den Wunsch geäußert, daß mit Unterbrehung der jeßigen Berathung dies Propositions-Dekret möchte verlesen werden. Es steht dem kein Hinderniß entgegen, und ich bitte den Herrn Secretair, dasselbe zu

verlesen.

(Secretair von Boum = Dolfífs verliest dasselbe. )

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c.

entbieten Unseren zum zweiten Vereinigten Landtage versammelten

Ständen Unseren Königlichen Gruß.

Wenngleich bei Berufung Unserer getreuen Stände Unser Wunsch und Unsere Absicht dahin gegangen ist, denenselben hauptsächlich nur das Wahlgeseß für die nächst zusammenkommende Bolks - Vertretung zur Berathung vorzulegen, so haben sich dennoch imnittelst Verhältuisse solcher Dringlichkeit herausgestellt, daß Wir Uns sowohl behufs der Sicherung des Staates nach außen, als zur mög lichsten Aufrechthaltung und Unterstüßung des {wer bedrohten Han= dels und Gewerbfleißes und dadurch zugleich zur Sicherung des Le- bensunterhaltes für die zahlreichste Klasse der Staatsbürger, genöthigt sehen würden, alsbald zur Herbeischaffung der für den einen wie für den anderen Zwet erforderlichen Geldmittel, soweit leßtere we der aus den bestehenden Abgaben zu decken, noch aus den Bestän= den des Staatsschaßzes zu entnehmen sind, die erforderlichen Ge setzes - Eutwürse vorzulegen, wenn irgend es thunlich gewejen wäre, Entwürfe #\o umfassender Art in der dafür nur zu Gebot stehenden Frist mit hinlänglicher Vollständigkeit und Sicherheit erwogen und ausgearbeitet zu sehen. L /

“Da aber die Dringlichkeit des Bedürfnijses es. schwerlich gestat ten würde, der Aufbringung der erforderlichen Geldmittel für vorge- dachte Zwecke bis zur Einberufung der Volksvertretung Anstand zu geben, als gesinnen Wir Unseren getreuen, zum zweiten Vereinigten Landtag versammelten Stäuden, îm vorgus ihre Zustimmung zu er- theilen ,

daß unter der Verantwortlichkeit Unseres Ministerit gegen die

zunächst zusammenfkommende NVolkfsvertretung die zum äußeren

Schutze der Monarchie sowohl, als zur Wiederherstellung des Kre-

dits und zur Aufrechthaltung der Industrie, erforderlichen außer=-

ordentlichen Geldmittel, sei es mittelst neuer oder Erhöhung äl terer Steuern, dürfen erhoben oder dur rechtsgültig zu fontrahi- rende Anleihen dürfen bescha}t werden.

Gegeben Potsdam, den 4. April 1848.

(gez.) Friedrich Wilhelm. Camvyhausen. Graf von Schwerin von Auerswald. Bornemann, Arnim, Hansemann. von Reyher., Botschaft aqu die zum Zweiten Vereinigten Landtag versammelten Stände,

Finanz - Minister Hansemann: Meine Herren! Jndem Jhnen die Königliche Botschaft mitgetheilt is, halten wir es für unsere Pflicht, Jhnen, wenn auh noch nicht eine vollständige Begründung, doch wenige Worte zu ihrer Unterstüßung zu agen, JZhuen Allen ist es bekannt, unter welchen Verhältnissen das Ministerium einge treten is, Sie alle wissen, wie der Mißkredit um sich greift, Miß kredit, dur Besorgnisse verschiedener Art herbeigeführt. Man sürchtet Krieg nah Außen, man fürchtet die Anarchie im Junuern. Diese Furcht ist es, welche, indem jie das Geld der Kapitalisten dem Verkehre entzieht, die jebige Verlegenheit herbeiführt. Wir halten es für unsere Pflicht, dem Uebel mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln entgegen zu treten, Großen Gefahren fann nur mit großen Mitteln entgegen getreten werdcn. Worin bestehen diese Gefahren für jeßt? Noch. nicht darin, und ih hoffe auch künftig nicht darin, daß ein Krieg mit dem Auslande ausbrehez er wird am sichersten nach unjerer Ueberzeugung vermieden werden, wenn Preußen, “wenn Deutschland dem Auslande gegenüber stark ift, Dieses Stark sein, ohne daß ih es Ihnen weiter entwickeln brauche fostet Geld; indem also hierzu Mittel gegeben werden, sorgen Q A daß die Furt vor dem Kriege mit dem Auslaude vershwinde, oder, wenn sie auch nicht gänzlich vershwindet, daß nicht die Besorgniß Plab greife, ein solcher Krieg könne vernichtend für Preußens, für Deutschlands Selbstständigkeit sein, Ein ande rer Theil deu Gurcht is die Anarchie, Alles, was die Regierung bisher gethan hat, is darauf berechnet gewesen, auf der einen Seite die ezretheit, aus der andexen die Ordnung, Ube welche feine Frei-= heit denkbar ist, zu begründen. Aber um dies zu thun ist os otk- wendig, diejenigen Gefahren zu beseitigen, welche darin liegen, daß wenn die eben erwähnte Furht noch lange fortdauern sollte, in Folge derselben die baaren Geldmittel sih verkriehen möchten, Was wird dann entstehen? die Gewerbe werden stoden, sie sind leider {hon ins Stocken gerathen, und eine zahlreihe Bevölkerung, eine Bevöl- kerung, für die wir um so viel mehr Achtung haben müssen 1 sie im Schweiße ihres Angesichts zum großen Theil ihr Brod verdienen müssen, diese Bevölkerung wird dann das Nöthigste entbehren ; L e meine Herren, die, abgesehen von allem

E, em Herzen sagen müssen, daß wir ihnen entgegen zu treten haben.

Es ist nicht nöthig, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß, während qu A E die egenen zunehmen und die Ansprüche an rin L e E Weise sich vermehren , auf der ande= aber zu iee Bat, dd bg de niht zu einer Vermehrung, wohl diesen A g erung der Staatseinnahmen führen. Auch ben Wed wird am besten gewehrt, wenn wir den Ursachen er Furcht, wodurch jetzt der Vérkehr stockt, entgegentret Fs die Regierung, feitberr bas Minifter stockt, entgegentreten. _ Es hat 2 Millióhen Ank 4 ( ¡inisterium modifizirt worden ist, bereits

en und jegt abermals 1 Million Thaler der Pr, Bank zu

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dem Zweck überwiesen, um die Diskontirungen und Belehnungen in g. 6 gleicher Weise anzzubehnenz außere he Ge, Masse der König | Dis kilftizés Berltelstn des Bats Gt K Le Ii CURE DE , dap ezinanz - erium 1 Million. Thaler zur | mung zu allen Geseßen, so wie znr Festseßung des S i - C G L E s « - , Bersügung gestellt werde, um n solchen Urten, wo es als dringendste | Etats, und das esen, f e e M T P EN Nothwendigkeit erscheint, Disfontokassen, die sih gründen möchten, Das Gutachten lautet: t zujtey 4 v h o io Q iur S C , j ps d i E L U freilich E par ae Sis Lr ou A O | „Hinsichtlich des §. 6 endlich, welcher den künftigen Vertretern des Volk z Dre E ) Leschasen,: um in vi C Se O LONT zu allen Geseßen, die Feststellung des Staatshaushalts- fürchtenden Brodlosigkeit einer zahlreichen Bevölkerung, der zu fürch- | lui vie Be] SterérbewitigüngsRecht zuge eht geftern die Base tenden völligen Stockung aller Gewerbe entgegenzutreten z es wird | dne Mdn, dank A ns E mere ber Dot ertretung zugesiher- nöthig sein , niht nur dafür, sondern auch für die Stärkung dem | nicht vollständi "1 L D tA nos, VFRneN aver dieje Besuniming Auslande gegenüber, als bestes Mittel, den Frieden zu bewahren. | dieselbe aa g SrLES gefaßt Le n mit innerer Befriedigung über

Außerdem hat die Gerechtigkeit dringend erfordert, schon jeßt | hält na ) G E gutachtlihe Aeußerung abgeben zu fönnen, Sie a adt A S : en mit Beseiti S0 e »âlt namentlih dafür, daß die den fünftigen Vertretern des Volkes einen vorläufigen Anfang zu mach Beseitigung einer allgemein | zuständige Beaufsichtigung und Kontrolle der ges, ch anerkaunten Steuerüberlastung. Es versteht sich von selbst, und waltung, für welche Wi Siaâls s Minister grTe Nee U darüber wird in dieser Versammlung kein Zweifel sein, daß zu | selbst das Steuerbéwilligungs-R ht 4 nte E F - den neuen Grundsäßen, die uns künftig regieren werden, die Gleich= | die hier nur allein udáësdrè@éne Set S A 1 Bruce L OE heit vor dem Geseße, die gleihmäßige Besteuerung aller Staats- | Etats. Sie erkennt andererseits l Cs S E U UE bürger gehöre. E, i hín geht, diese besonderen Rechte Vormit “Rh daß Te bei i E ; __ (Vielstimmiges Bravo!) Bestehen einer constitutiollen Verfassung unerläßlich sind 222 Dieser Grundsaß erfordert jedoch, um zur Ausführung zu gelangen, | Sie kann es aber nicht für zweckmäßig erachten i ärti eine niht unbeträchtliche Zeit. Von vielen Seiten sind die dringend= | für das vorliegende provisorische Gefet cincà Bestandibeil ber kün sten Anträge gestellt, von allen Seiten is anerkannt worden, daß | tigen Verfassungs - Gesetze, der nicht einmal vollständi 'vidlicat ‘ai die Mahl- und Schlachtsteuer in bedeutender Weise die handarbei- | zu den wichtigsten gehört, zu prüfen und Thu atte ub bditi tende Volksklasse vorzüglich belastet. Se. Majestät der König hat | vielleicht wider ihren Willen den künftigen nothwendigerweise in éiriém daher auf unseren Antrag eine Maßregel genehmigt, die im Ein- | anderen Zusammenhange stattfindenden Berathungen der Versamm-= flange mit den fcüheren Geseßen und mit früher bereits gegebenen | lung der Volksvertreter vorzugreifen #7 i : Erklärungen steht, daß überall der Uebergang dieser Steuer in eine Die Abtheilung bittet daher ließli den hoben Landtag: Klassensteuer oder in eine andere Erseßung derselben befördert werden dieser lebteren die weitere Erörterung des §. 6 des Entwurfs vor- soll. Se. Majestät der König haben genehmigt und die desfall- zubehalten S E E HEE sige Verordnung wird heute der Geseßsammlung zugefertigt werden | im Uebrigen aber daß in denjenigen Städten, die es wünschen, die Mahlsteuer aufhöre | die in vorstehendem Gutachten ausgesprochenen Ansichten und Vor= und an deren Stelle ein Kontingent trete, das auf zwei Drittel des | \chläge zu den seinigen zu machen. s bisherigen Ertrages der Mahlsteuer festgeseßt wird, daß dagegen Berlíù den 3 Äpril 1848, E diejenigen Städte, welche die Mahlsteuer forterheben wollen, E f 148 0 d gerehterweise au dieses Drittel u hrer: Verfügung -erbaltet | jollen, und zwar zur Verwendung für öffentliche Bauten und dadurch | Fürst Hohenlohe. von Holzbrink, von Platen. Doren- zur Unterstüßung der handarbeitenden Volksklasse. Es wird auf diese | berg. Schwing. Hausleutner. Lensing. von Po- Weise in denjenigen Städten, wo man diese Steuer beibehalten will, | G? ell, Michaelis. Graf Helldorf. von Mylius. Sper- das Mittel au die Hand gegeben, den Verlegenheiten der Zeit ent- ling. von Werdeck, Taczanowski. Graf von Dyhrn. gegen zu treten, j Möw es.“ j

És wird wahrscheinlich Ew. Dur ute ich 7 Ninister Graf l möglich sein, O a S E m : Se Hinter Graf von Schwerin : Jh muß gestehen, daß mir Königlichen Botschaft zu schreiten; wir unferérsetts iner Lrino nicht gänz Har geworden ist, was die Abtheilung wünscht, ob fle M LAO ca R E ; sererseits wüns rin wünscht, daß der g, 6 angenommen oder gestrichen werde. Die Re-

Zhnen Allen, meine Herren, lege ih ans Herz, die Wichtigkeit A A die Mb Dr B d L E Age Auffassung 7 des Momentes wohl zu erwägen. Wir, die Minister wir haben | ed Pai Tun A O DENAEAZEN Gesepes. Allettes Jab die (bere Varantéivartanan M O Mm s wifsón h | E darauf an, einige Je Be Momente der constitutionellen wohl, aber wir haben es mit Muth gethan L A S L Aas S N bereits jeßt in das Bereich der Geseßlichk-it zu bringen. die daraus entstehen mögen, über Lis A Lu e idt | (T8 versteht sich von selbst, day der S. 6 feine Verfassung sein fann meine Herren, wenn Sie P b fei O En E M Sle, | und nicht einmal alle wesentlichen Bestimmungen enthält, aber es

/ ie auch feine Verantwortung übernommen ind Bestimmüngen , die nah der Meinung derx Regierung zu den

Die zweite Abtheilung der vereinigten Kurien,

abe P Zip ots Nin , | ama Os E E welhe durch Ds [UNdäREntüien gehören, und deshalb hat man geglaubt, auch diejen R s id B rae t Ave A Ta L La migeet Sie Paragraphen mit in das Geseß aufnehmen zu dürfen. Glaubt die Toni das ea L E L G o L: Den 20 E ezu | Bersammlung, daß es diejer Bestimmung nicht bedürfe, 10 it von

M A sich selbst rette, daß es die, Freiheit, die Ordnung, .| Seiten der Regierung kaum etwas dagegen einzuwenden, ihn zu: strei- die Stärke Preußens und Deutschlands wahre, Dies gebe ih Jhuen | chen, da allerdings in der Vérhéifiing “einer coristutiéellen Verfa zu bedenken, und so hoffe ih, daß Sie uns kräftig unterstüßen wer- | auch schon die Garantie liegen möchte ‘daß sie diese Mrelaipe E M P L O zu gelangen. Artikel enthalten muß : / S L aUS Gt

Marschall: ch werde noch heute zwar möglichs| Nee Ad covb T Die §2 i | mit den N s Pee t aile de“ hn gts s, E E A ; sd 68 BeUMNEe 2 S mit ihnen über die Bildung der erforderlichen Abtbeilung verständi= des A A De H S Ee 01s ge Gehen, veguta en zu onnen, gen. Die Mitglieder, welche diese Abtbeilung bilden ge: Iy hnen E L eiu e die E E U C, is e E l A Hi: S ppe O nichts im Wege | sihtspuukte a aaten; daß der fünftigen Volksberttétung it ale

ehe, daß sie ihr Geschäft jo bald als möglih beginnen, Wir fah= | lein die Feststellung des Staatshaush Etats’ U? sonder H ren E E E Berathung. die Aires und R Bete V Ce D ardt S

Referent Abgeordn, 2 O vor) | E d A S e TBGEE die A0 ble dus R Mats

Dio Anatth O Q ag S dung Staats = Ute er]qusse, 1a, day die Ausübung des ciöfen (A Rg Aga ag ist fortan von dem reli= | E R ohne alle dieje Rechte nicht venfbar ist. t Der 8,8 aab zu iner Erinnerung Vexyailasing und wid zu | WEs a : s iee Paragraph in einem vollständigeren Zusammen= Aale b, t ( d d zur | hang zux Begutachtung übergeben werden müssen; da dies aber ntcht

Abgeordn. Zimmermann: Wir haben es als eine {öne Frucht O E auch nit Jg aue E Berechtigungen ov Han Q Nie à A - , 2 N i rann, \t es qur zwecimaßiger erachtet worden, der fünf- der jeßigen Zeit = Dergaitn}je zu betrachten, daß bei der Ausübung | tigen Volksvertretung die Beschlußnahme darüber vorzubehalte Sie staatobürgerlicher Rechte die Verschiedenartigkeit der religiösen Be. hat diesen Beschluß auch um deswillen gefaßt weil es wit dieser Ses E E e A e es t Je A dieser | stimmung keinesweges eine so große Eile hat, als mit den übrigen in L Hy g S ven u wendig, A er heute von der Mim\ter der Proposition. i L E Uns Zus gehe, Day Las gegen- | Abgeordn, Graf Dy hrn: Jch verzichte auf das Wort, 1h wollte

E g D)! A a E -Fgane DEl Staätsgewalt durchdringe ; es 11 | nur dasselbe bemerken, was der Herr Referent so eben ausgesprochen. aber noch in den legten 48 Stunden von einer Provinzial - Behörde | Jch will die Abstimmung nicht aufhalten H etwas ausgegangen, was ih [ur meine Pflicht halte, hier mitzuthei= | Landtaas - Rommissar:- Jch will nur hinzufügen, daß es ; Ó R Av O L 15 E L s 5 D E R z 2 : / Ss E A N. A | S S zu | bestimmen, welche die künftige Vertretung haben soll, sondern nur ein VETIMFIEN, Las Ministerium (Eichhorn macht nämlich unter dem | Mimmum der Rechte, weldbe sie haben wird. Es liegt also die TFraae 16, März 1545 bekannt: S E | vor, ob anzunehmen sei, daß es Vertrauen und Beruhigung erwedcke daß an diejem Tage das T ber- Konsistorium in Function getreten | wenn festgestellt würde, daß gewisse Rechte gewährt sein sollen ohne sei, dahin also alle Sachen, die demselben überwiesen worden sind, | andere Rechte und die weitere Entwickelung dieses Paragraphen 0E zu richten seien, - S | zuschließen. Glaubt der Vereinigte Landtag, daß eine solche Beruhi= Die Regierung zu Potsdam macht aber diese Ministerial - Ver-= | gung nicht erforderlich sei, so würde er sich gegen den Paragraphen fügung unterm 25. März, also sechs Tage nah den Ereignissen, welche | erklären können; glaubt er, daß es zur Beruhigung diene wenn der die Aufhebung des bishertgen Systems zur Folge gehabt haben, | Juhalt des Paragraphen {chon feststeht, so würde er i dafür ertlä- vefannt, ; N E L ren müssen. Den Umfang der Rechte hat der Paragraph in keiner

Nun bemerke ih, daß das L ber =- Konsistorium nie in Thätigkeit | Weise bestimmen sollen. Ï : gekommen n e Publication beruht daher auf völliger Nicht Marschall: Die Frage heißt: achtung aller Verhältnisse, führt Verwirrung herbei und hat nur zur Tritt die Versammlung dem Antrage bei, die Erörterung der 1m Folge, daß alle Sachen und Anträge, die dahin kommen sollen, von 8, 6 enthaltenen Bestimmungen der zur Vereinbarung der preußi- der Post als unbestellbar zurückgeschit werden müssen. hen Staats - Verfassung zu berufenden Bersammlung vorzu

behalten. i x

Staats - Minister Graf von Schwerm: Der Sinn der Ver sammlung wird sich besser herausstellen, wenn Ew. Durchlaucht fra= gen , ob der §. 6 angenommen werden soll oder nicht.

Marschall : Jch habe den gewöhnlichen Gang beibehalten, wel her darin besteht, daß die Frage sich möglichst genau an den Antrag der Abtheilung anschließt; ih habe jedoch nihts dagegen, daß die Frage in der Weise gestellt wird, ob die Versammlung den g. O annimmt. 4 a O :

Abgcordn. Graf Dvyhrn : Tch habe zwar auf das Wort ver=- ichtet, aber nah den beiden Reden von dem Minister-Tisch halte ich es für nothwendig, folgende Erklärungen im Namen wenigstens eines Theils der Abtheilung zu geben. Wir haben besonders dazu ge

die weitere Crörterung des 8H. 0, von dem wir ubrigens der Meinung sind, daß er weder anzunehmen noch abzulehnen sei,

Marschall: Jch kann nicht anerkennen, daß es im Interesse | einer späteren Versammlung zu überlassen ist, denn er enthält Grund= der Versammlung liege, hierüber irgend eine weitere Bemerkung zu | lagen, Berheißungen, die erst kommen sollen. Aber auch als Mini= vernehmen. j mum des zu Verleihenden können wir diese Verheißungen nicht gelten

lassen. Wir finden dies Minimum, wenn es ein Minimum sein soll, wie so eben ausgesprochen is, für nicht ausreichend, namentlih was die Worte betrisst: so wie zur Festseßung des Staats-Haushalts= Etats. Jch bin der Meinung, daß nicht blos die Festseßung des Etats der Versammlung angehören soll, \ondern die Kontrolle des Dies würde eine wesentlihe Grundlage

|

Staats-Minister Graf von Schwerin: Damit aus dem Schweigen der Regierung nicht gefolgert werden moge, daß sie nicht wagen dürfe, etwas darauf zu erwiedern, so erlaube ich mir die Bemerkung, daß ih glaube, nur deswegen nicht weiter auf den Gegenstand eingehen zu können, weil er niht hierher gehört, Se. Majestät der König hat den Grundsaß ausgesprochen für seine Regierung, daß fortan die gleiche Berechtigung aller Glaubensbekeuntnisse stattfinden soll, und es kann demnach von einer staatlichen Leitung irgend einer Kirchen gesellschaft nicht mehr die Rede sein, vielmehr wird der Staat nur sein Recht den Religionsgesellschasten gegenüber wahrzunehmen haben. In Folge dieses Prinzips wird eine wesentliche Umänderung des Kul tus - Ministeriums eintreten müssen, in welcher Weise und welchem Umfang dies zu geschehen hat, darüber heute mich auszulassen, is aber

feine Veranlassung vorhanden. stimmt, daß

(Viele Stimmen: Nein, nein.)

Die Frage lautet:

Stimmt die Versammlung dem §. 5 bei? Die das thun, werden es dur Aufstehen zu erkennen geben, | P , 6 - Ee L R S | Dem Paragraphen is mit großer Majorität beigestimmt, | er ú ; Referent Abgeordn, Môdwes (liest vor): : | ganzen Staats-Haushalts,