1848 / 55 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bedingungen, unter welchen die Sklaven freigelassen worden , nit {

ehalten habe. Die Lehrlingszeit, welhe nah der Freilassung noch 8 Jahre dauern sollte, ward nämlich wegen der drohenden Haltung der Sklaven nah 4 Jahren schon aufgehoben. Ueberdies habe man anfangs, der Einwanderung Hindernisse in den Weg gelegt. Wenn er demna die Pflanzer zum Schuße berechtigt halte, so fönne er doch die Maßregeln der Regierung zu diesem Ende nicht billigen, Auf der einen. Seite wären sie völlig ungenügend, um die Pflanzer vor Verderben zu {üßenz auf der anderen wären die Opfer zu groß, welhe der Staatsschaß denno bringen müsse. Er berechnete, daß schon im ersten Jahre cin Ausfall von 400,000 Pfd. St. erfolgen müsse. Herr Gladstone erklärte, daß er für Sir J. Pakington stim-= men werde, obglei er einen unterscheidenden Zoll von 10 Sh. für viel zu hoh halte. Seiner Meinung nah thäte man am besten, die gegenwärtigen Zollsäße noch eine Zeit lang fortbestehen zu lassen. Herr Wilson war erstaunt, Herrn Gladstone so nah beiden Seiten reden zu hören. Er vertheidigte tie Maßregeln der Regierung und glaubte, daß die westindishen Jnseln bereits sih zu erholen anfingen. Die Berathung wurde daun auf heute vertagt. Zum Schluß erhielt Herr Charles Buller Erlaubniß zur Einbringung einer Vill zur Verbesserung der Armengesebe.

ITmOberh ause fragte Lord Stanley, ob die vom Grafen Miz= rasol überbrahten Aufschlüsse auf irgend eine Weise in die Hände des Ministeriums gelangt wären. Lord Lansdowne begnügte sih zu sagen: seit die diplomatischen Verbindungen mit Spanien abgebrochen worden, hätte das Ministerium keine Mittheilungen empfangen, noch empfangen können.

Brüssel, 25. Juni. Herr von San Marzano, ehemaliger Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Sardinien und Bruder des Nuntius gleihes Namens, 1, als Nachfolger des Herrn von Montalto in der hiesigen sardinishen Gesandtschaft, in Brüssel an- gekommen,

Wechsel - Course.

| Brief. | Geld. Kurz | 1435 | do. 250m. (2m | | 1425 Hamburg «os. ooooo. 300 Mk. Kurz | 150 i | 150 do. i 300 Mk. | 2 Mt. | | 1493 London es 1 Lst. 3 Mi. 6.2946 20% E Rd deg Es edes C C C Ed 300 Fr. 2 Mt. s O1 z | Wien w 20 Xr..... 150 Fl. 2 Mt. | —— Augsburg «o. ««oo co o c o c acer 150 Fl. | 2 Mt, | | 101% Bresláu 100 Thlr. | 2 Mit Da S 8 Tage s 2 Mt. | | Feankfurt a. M, südd. W 2 Mit. | 100 SRbI 3 Wachen |

Inländische Fonds H P fanddbrief- -, Kommunal - Papiere und Geld Course.

Zf.| Brief. | Gela. | Gem. St. Sebuld-Sob. [34 | 67% Seeb. Präm. Sch. |—| 83% | 83 Sehles1sche do. [34 K.u.Nm. Schuldv, 35 —— uis do. Lt. B. gar. do. 32 Berl. Stadt-Obl. (35 Pr. BL-Antk,-Sch'— Westpr. Pfandbr. gi Dz S Gros3hb.Posen do. | 4 s do. do. 35 73 Ostpr. Pfandbr. |3{| 35/ 87% | 877

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss.. 100 Thlr.

Petersburg

Zf.| Brief. | Geld. | Gem, Kur-u.Nwm.Pfdbr.|32| 88 S7;

Fredrichsd’or. zus And. Goelim.à 9th. |— Disconto.

Ausländische Fonds.

Pomm. do.

Russ Wamb. Cert

do.beiHope3. 4.8.

do: do, 1: Anle

do. Stiegl. 2. 4.A.| 4 do, do. 6. Al 4|

do. v. Rthsoh.Lst.| 5 | —-

do.Poln.SchatzO.| 4

do. do. Cert. L.A.| 5 | 65

do.do.L.B.200FI.|—| 11

Pol. a, Pfdbr.a.C.| 4 847

Poln neue Pfdbr.|

do. Part 500 FI.| do. do. 300 FI.

Hamb. Feuer-Cas.|3- - do. Staats-Pr. Anl. | _—

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1 Co

Holl. 25 % Int. 25] | líurb.Pr.0. 40 thb. |—|

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Î Sardin. do. 36 Fc. |—| N. Bad. do. 35 FL|—| -

|

Das Geschäft war heute beschränkt, die Course haben sich indess gebessert, und besonders blieb die Stimmung

Jtalien. Rom, 12. Juni. (A. Z.) Gioberti is vorgestern von hier nah den Marken abgereist, um sich von dort aus nah Fl0= renz zu wenden. Er hat noch mancherlei Ovationen entgegennehmen müssen, an Demonstrationen der Gegenpartei hat es indeß auch nicht gefehlt. Die Republikaner, scheint es, sind es gewesen, welche ihn durch anonyme Briefe mit dem Tod bedroht haben, Einem dersel- ben war sogar die Zeichnung des für ihn bestimmten Dolches bei- gegeben.

Der Kardinal Mezzofanti, welcher \chwer erkrankt war, so daß man an seinem Auffommen zweifelte, is bereits auf dem Wege der

Besserung.

Rom, 413. Juni. (A. Z.) Die Wahl des Präsidenten der Deputirten-Kammer ist gestern glücklih zu Stande gekommen und auf einen Mann gefallen, welcher alle Eigenschaften in sich vereinigt, die ein so wichtiger Posten erheisht. Es is dies der Advokat Giam- Battista Sereni aus Perugia, welcher an der dortigen Universität bis zum Jahr 1831 den Katheder der Rechisgelehrtheit inne hatte, in jener verhängnißvollen Epoche aber von dieser Stelle ruhmreicher Thätigkeit weichen mußte, Durch das Interesse, welches er den da= maligen Reform - Bewegungen zuwandte, hatte er sich Verfolgungen zugezogen, die während des ganzen vorigen Pontifikats angedauert haben, Er gilt für einen festeu, unbeugsamen Charakter, der weder vor der bewaffneten Gewalt Furcht, noch mit dem Jrrthum Mitleid hat. Er is nicht blos sreisinnig, sondern au edelmüthig, und zum Repräsentiren scheint ihn die Natur dmch eine kräftige Stimme und \charfes Definitionsvermögen gleichsam mit bewußter Absicht geschaffen zu haben. Zur Wahl des Vice-Präsidenten kam es gestern nicht. Sie soll heute vorgenommen werden, Die Zahl der anwesenden Mit= glieder is fortwährend klein und überstieg au gestern die von 51 Köpfen nicht. Die Wahl der Vice-Präsidenten is in der heutigen Sibtung ziemlich rasch zu Stande gekommenz sie ist auf den Grafen

Pepoli, der gestern schon für den Präsidenten 7 bis 8 Stimmen ge=

habt hatte, und auf Sturbinetti gefallen, so daß sich das Präsidium

zwischen die drei vornehmsten Städte des Landes theilt, indem Se- reni Perugia, Pepoli Bologna und Sturbinetti Rom vertritt. Sereni richtete noch heute die Aufforderung an die Kammern, Sympathieen für die in der Lombardei Kämpfenden zu wecken.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger

1848. | Morgens | Nachmittags Abends Beobachtung.

26. Juni. 6 Ubr. | 2 Ubr. 10 Ukr.

|333,92'’’Par./334,02'’’Par.|/336,09'''Par. Quellwärme 7,9° R. +11,5° R.| +15,7° R.| + 10,8° R. Flusswärme 144° R. Thaupunkt... .- | + 10,4 ° R + 8.6° R.) + 0,7? R. Bodenwärme Dunstsättigung - 92 pCct. 57 p | 71 pct | Ausdünstung Wetter regnig. Regen. ¡balbhbeiter. Niederschlag 0,464“’Rh. E 1 op oos S W. SW. | W, Wüärmewechsel-- 16,2" Wolkenzug. ..« E WSW.: “| gens | f 10,0 Tagesmittel: 334,68" Par... +12,7° R... +8,6° R... 73 pCt WSW.

Luftdruck Luflwärme

Üönigliche Schauspiele.

Mittwoch, 28. Juni, Jm Schauspielhause. 101ste Abonnements- - Vorstellung: Do1f und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benußung dér Auerbachshen Erzählung: „Die Frau Pro- fessorin“’, von Ch. Birch-Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.

Donnerstag, 29, Juni. Jm Opernhause. 72ste Abonnements- Vorstellung. Die Oper, in welher Frau L, Köster ihre leßte Gast- rolle ausführen wird, soll noch näher angezeigt werden.

RPerliner Börse vom 27. Fun i.

Eisecenbanhn- Acticnn.

Stamm - Actien. | Kapital.

|

Rein-Erirag.

1547.

Der Reinertrag wird nach ersolgter Bekanntm. | in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit pCt. hez. Actien sind v. Staat gar.

Tages - Cours.

Börsen Zins Rechnung.

Berl. Anhalt Lit. A B. | 3,500,000 do. Hamburg | 8,000,000 do. Stettin -Starg.. | 4,824,000 do. Potsd.-Magd... 4,000,000

Magd.-Halberstadt .… | 1,700,000 do. Leipziger 2,300,000

Halle-Thüringer 9,000,000

Cöln -Minden........ | 13,000,000 O00. AACHON «¿sre 4,500,000

Bonn - Cöln 1,151,200 |

Düsseld. Elberfeld .… | 1,527,000

Steele - Vohwinkel... | 1,100,000 29 bz.

Niederschl. Märkisch. | 10,000,900 S GIY bs v G,

do. Zweigbahn | 1,560,000 4 :

Oberschl.. Eiti- A. .ws 1,429,700 79 6.

do. Le D es 2,400,000 72 a i bu U, G.

Cosel- Oderberg 1,200.000

Breslau - Freiburg …. 1,700,000

Krakau- OberschI.... | 1,500,000

Quitlungs - Bogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Stargard - Posen Bero - Malk ces BriIed «NGISSO +40 Magdeb.-Wittenb. Aachen-Mastricht ……. Thür. Verbind.-Bahn

Ausl. Quittungsbog. Ludw.-Bexbach 24 F1I. Posihor, r. ZOLE Friedr. Wilh.-Nordh.

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75% a 76 bs, 57 78 40

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46 B. 653 G. 45; G.

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30 B, 29 gebaten.

2,500,000 0| 727 G.

5,000,000 4 | 90| 525 6. 53 bz 4,000,000 4 | 90| 407 6. 1,100,000 | 4 | 90 4,500,000 | 60| 402 B. 2,750,000 | 30 _—

5,600,000 | 4 | 20

8,525,000 | 4 8,000,000 | 4 1

80 - 85| 321 § a 3g bz.

8,000,000 |

| | 90 |

Schluss - Course; von Cöln -Minden 65; G.

Nuswärtige Vörfsen.

Breslau, 26. Juni. Louisd’or vollw, 1125 Gld. Poln. Papiergeld 87% und ck bez. u. Br. Oesterreih. Banknoten 874 Br. Staats - Schuldscheine 35 proz. 68 Br. Schles. Pfandbr. 3# proz. 892 bez., do. Lit. B, 4proz. 88% Br.,. do. 32proz. 76 Br.

Poln, Pfdbr. neue 4 proz. 84 bez, u, Gld, do. Partial - Loose a 300 Fl. 8 Gld.

„Actien, Oberschl. Dit A. 35401 725 Olb,, dito Litt. B. 35 proz. 725 Gld. Breslau - Schweidn, - Freiburg 4prez. 705 Gld, dito Prior, 4 proz, 75 Gld. Niederschles. - Märk. 32proz. 62 Br., do. Priorit. 5yroz. 85 Gld., do. 5proz. Ser. I, 78 Br. Krakau- Dberschl, 4proz. 30 Br. Friedri - Wilhelms - Nordbahn Zus. - Sh. 4proz, 32% u, 54 bez. u. Br. R L fi Amsterdam 2 M. Ae E Hamburg a Vista 1560! (S, do, 2M. 4495 G. London 1 Pfd, St. 6.255 G Berlin a Vista 93 G. do. 2 M. 99 G.

Leipzig, 26. Juni. L, Dr. Part, Oblig. 894 G. Lei B. A. 150 Br. Leipz. Dr. E. A. E 86! G. Sächs. my 71 Br. 704 G. Sächs, Shles, 614 Br. Chemn. Riesa 25% G. Wbau-Hitt, 22 Br. Dagbeb, Leivz, 150 Br, Verl, Anh, A. 78 Br. 0. * U . te 5 Br, e Í R O ) A, 70 G, ß B A. 52 G, Preuß. B.

London, 23. Juni. Cons. p. C. 83, g. 2 Q 931 844. Mex. 16. i ai Z. 83%. 34proz. ugl., Fonds waren heute niht so fest als gestern. J Fonds if nichts gemacht worden. Eisenbahn - Actien n een rückgängigen Bewegung. ane

Markt: Berichte.

Berliner Getraidebericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizen 42—46 Rthlr. Roggen loco 84 pfd. 247—25 Rthlr, bez.

| 27 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.

|

|

23 Sgr. 2 Pf. und 1 Rthlr, 21 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr.

Roggen Juli /Aug. 237—24 Rtÿdlr. G.) » Sept. /Okt. 25 Rthlr. G. S2VO, 28 Nr. \

Hafer 48/52 pfd. 165—18 Rthlr.

Gerste 21—23 Rthlr.

Rapps 50 Rthlr. bez.

Rübsen do.

Rüböl loco 9% Rthlxr. G.

» Juli /Aug. 9% Rthlr. » Aug. /Sept. 10-—9; Rthlr. » Sept. /Oft. 10%—2 Rihlr, Spiritus loco 167, Rthlr. bez. » Sept. /Okt. 16 Rthlr. Br.

Abgeber fehlen.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 26, Juni. Zu Lande: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr.

5 Sagr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf.z grope Gerste 27 Sgr. 10 Pf, auch 27 Sgr. 6 Pf.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., au 21 Sgr. 3 Pf.

Zu Wasser: Weizen 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf.z; Roggen 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf, auch 28 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rthlr., auch 27 Sgr. 6 Pf:z Hafer 22 Sgr. 6 Pr, auh 21 Sgr. 3 Pfez Erbsen 1 Rthlr. 5 Sgr. (\hlechte

Sorte.) j i Sonnabend, den 24. Juni. Das Schock Stroh 7 Rthlr., auch 6 Rthlr.; der Centner Heu

Stettin , 26. Juni. Seit 4 Tagen is hier viel Regen ge- fallen und fältere Witterung eingetreten. Sollte ersterer einige Zeit anhalten, wie von Diesem und Jenem auf G:und gewisser Witterungs- Erscheinungen befürchtet wird, würden nachtheilige Folgen für die be- oorstehende Aerndte unausbleiblih sein. Der in unserer Gegend ge- \chnittene und auf dem Felde liegende Rapps leidet bereits niht un- wesentlich.

Getraide, Weizen is fortwährend sehr wenig zu haben“ und eher etwas höher gehalten, von 41 bis 46 Rthlr. für 124 bis 129 /131pfd. gelbe Waare, doh dazu, außer für nöthigsten Bedarf, ohne allen Umsaß. Roggen in loco nach Qualität und Gewicht auf 22 a 24 Rihlr, gehalten, 222 Rthlr, für 84 Pfund pr, Schffl. be-

1 G. 170 % 39 6.

Prioriläts - Actien.

Kapital.

USS.

Tuges - Cours.

Zinsf

Stöimmtliche Prforitiits-Actien werden durch jährliche Verloosung a 100 pCt. amortis.

Berl.-Anhalt 1,411,800 do. Hamburg 5,000,000 do. Potsd.-Magd. .. |2,367,200 do. do. ., 3,132,800 Magdeb.-Leipziger B Halle- Thüringer .…-- /4,000,000 Cöln - Minden 3,674,500 Rhein. v. Staat gar... |1,492,800 do. 14. Priorität... |2,487,250| do. Stamm - Prior... |1,250,000/ Düsseldorf-Elberfeld. | 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,009 do. do. |e 500,000

do. III. Serie. /2,300,000

do. Zweigbahn | 152,000

do. do. 148,000 Oberschlesische ..--- [1,276,600 Cosel - Oderberg | 250,000 Steele - Vohwinkel... | 325,000 Breslau - Freiburg . 400,000

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¡Reinert

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1847

Ausl. Stamm- Act. .… 4,900,000)

[Börsen-} Zinsen

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Dresden-Görlitz .- | Leipzig-Dresden 4,500,000 Chemuitz -Risa 3,000,000 Sächsisch-Bayerische |6,000,000 Kiel - Altona Sp. |2,050,000 Amsterd.-Rotterd. FI. 6,500,000 Wecklenburger Thlr. |4,300,000

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von Preussischen Bank - Antheilen 715 &.

am Schluss der Börse günstig.

zahlt, pr. Sept. /Oft. 245 Rthlr. verlangt, 24 Rthlr. zu machen, Gerste, große noch nicht wieder am Markt, kleine auf 18 Rtÿlr. ge- halten, in geringer Waare zu 15 Rthlr. verkauft, Hafer 14 a 16 Rthlr., nah Qualität zu habet. Erbsen in bester Waare etwas ge- fragter, auf 30 2 35 Rthlr, nah Qualität gehalteu, sür große Koch- 32 Rthlr. geboten. S e

Samen. Für Winter - Rapps und Rübsen wird auf Lieferung im Juli /August 50 Rthlr. , August /September 55 Rthlr, geboten, wozu Abgeber fehlen. :

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 22- 991 % bezahlt, aus zweiter Hand 22 %, pr. Juni /Juli 22% % gefordert. 2

Rüböl etwas fester, in loco auf 9 Rthlr, gezaltin, Pl. Sep- tember / Oktober 95 a 93 Rihlr. bezahlt und noch zu mache, einem Falle regulirt zu 9% Rthlr.

Breslau, 26. Juni. Weizen, weißer 40, 44 bis 47 Sgr.z gelber 37, 41 bis 44 Sgr.

Roggen 24, 27 bis 30 Sgr.

Gerste 22, 24 bis 27 Sgr.

Hafer 18, 195 bis 217 SAr. A |

Rapps 53 Sgr., diese Woche zu liefern, bezahlt.

Spiritus noch immer flau und mit 85 bis 842 Rthblr, bezahlt,

Rüböl 95 Mile ;

Zink unverändert, :

A Begehr nah Roggen war heute etwas größer, daher der- selbe besser bezahlt wurde ; Weizen ging aber zurü.

Mit der heutigen Nummer des Staats-An- zeigers A Bogen 49 und 50 der Berhandlun- gen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung aus- gegeben.

Druck und Verlag der Dederschen Geheimen Ober - Hofbuchdruderei,

Beilage

Iu h: 1-1.

Deutschland. Bundes-Angelegenheitetn. _Frankfurt a. M. Einleitung des Be-

richts dcs Vexfassungs-Ausschusses der fonstituirenden National-BVersamm-

lung über die Grundrechte des deutschen Volks, Entwurf der Grund-

rechte des deutschen Volks. 7 Eisenbahn - Verkehr,

Chemnitz-RNiesaer Eisenbahn. Die englischen Post-Ueberschüsse,

Markt-Berichte.

O S S E E S T SRE A I R S F T E S S E I R L L D R E Ir E

Uichtamtlicher Theil.

2A srat Cola l ar D Ente emtD. |

s 4

Bundes - Angelegenheiten.

Tranfit 4 M, 25 Qu O S Ca Des Berichts des Verfassungs-Ausschusses der fonftitui- renden National-Versammlung über die Grundrechte des deutschen Volkes, Die erste Frage, mit welcher der von die- fer hohen Versammlung bestellte Verfassungs-Aus\chuß sich zu beshäf- tigen hatte, war die: Welcher Theil des Verfassungewerkes von ihm zuerst in Angriff zu nehmen sei. YJunerxe und äußere Gründe, auch in zahlreihen Anträgen von Abgeordneten hervorgehoben, führten zu dem bald gefaßten Beschluß, mit der Fefistellung der allgemeinen Rechte, welche die Gesamn ing dem deutschen Volke gewähr- leisten solle, den Anfang zu machen. Der Entwurf, welchen der Aus- chuß sich gegenwärtig J 1 beehrt, ift das Ergebniß der in demselben gesührten L igen, Er is ein selbstständi= ges Werk, wenn auch die zum Theil sehr \chäßbaren Vorarbeiten Anderer dankbar dabei benußt worden sind, Auf son bestehende Verfassungs-Gesebe is natürlich die gebührende Rücksicht genommen, und namentlih aus rer belgischen Verfassung, die sih in s{hweren Zeiten der Gefahr bewährt hat, Manches entlehnt worden. Ein Bericht des volkswirthschaftlihen Ausschusses über Verhältnisse, welhe zum Theil auch vom Verfassungs - Ausschusse behandelt wor den sind, is leider so spät eingegangen, daß er von dem leßteren und selb von dem Berichterstatter, dem die möglichste Beeilung zur Pflicht gemacht war, nicht mehr benußt werden fonte,

Im Allgemeinen erkannte der Ausschuß es als scine Aufgabe, diejenigen Grundrechte klar und bestimmt aufzustellen , deren verfas= sungsmäßige Anerkennung das deutsche Volk zu erwarten befugt ist. Auf leere Theoricen uud willkürlih ersonnene Systeme durfte dabei freilih feine Rücfsicht genommen werden; es kam darauf an, nux das wirklich Erprobte zur Geltung zu bringen und aus dem reihen Sto} des Möglichen und Wünschenswer= then dasjenige herauszufinden, welches unserer Volksthümlichkeit, un= seren gegenwärtigen Bedürfnissen entspricht und unserer nationalen Entwickelung die beste Förderung und Sicherung verheißt. Denn nicht blos auf die nächste Zukunft durfte unsere Sorge gerichtet sein; das Verfassungswerk, welches jet unternommen ift, soll ja die Ein- heit und Freiheit Deutschlands, das Wohl des Volkes für die Dauer begründen. Es soll einen großen Wendepunkt in der deutschen (Se \chichte . bezeichnen und auch für späte Geschlechter ih noch segens- rei erweijen. Das fann aber dann mit Zuversicht erwartet werden, wenn auch jene Volkërechte deu sten Bau eines einheitlichen, nationalen Staatêwesens als dessen Bejtandtheile eingefügt und jeder einseitigen Einwirkung des Partikularismus und der Sonderinteressen entzogen werden.

Bei dieser Höhe der Aufgabe war es aber uvnvermeidlih, mit großen Prinzipien in eine Menge von Zuständen und Verhältnissen reformirend einzugreifen, denen altes Recht und Gewöhnung zur Seite stehen, und denen unter gen Vorausseßungen und in be- schränkteu Kreisen auch die inner ründung nicht unbedingt abge- \prochen werden tann. n Dieje Zinsicht galt es, mit Mäßigung zu verfahren und nur dasjenige unexrbittlih zu eutfernen, was ich dem großen Werk der natioualen und staatlichen Wiederherstellung feindlich entgegenstellt oder L oh gefährlich erweist die besonde- ren Einrichtungen und Gebräuche aber, welche sich in threr beschränk ten Geltung friedlih zum Ganzen Fug en, ungesährdet bestehen zu lassen. Diese Mäßigung hat der Á su 4 jenen Beschlüssen festzuhalten gesucht, und namentlich, wenn es jich von der Aufhebung rechtlich begründeter Befugnisse der P personen handelte, Ot eV ernstlich erwogen, ob und tnwien H folihe c yne den Vorbehalt einer Entschädigung rechtfertigen lasse. da, wo es auf die Ausfstel- lung neuer Prinzipten aufam, hat er nic) assen, ic) die rage vorzu-- legen, ob au jeder daraus entspringende lgesaß sicher übersehen werde, und in einigen wihtigen Fällen er sih lieber begnügt, nur einzelne Saßungen aufzunehmen, als etn allgemeines Prinzip, dessen Wirkung nicht zu bereuen chien, auszusprechen.

An eine systematische Vollständigkeit ist aber bei der Ausarbei= tung des Entwurfs natürlich nicht gedacht wordenz es fam nur darauf an, das Nothwendige aufzunehmen. Im Einzelnen konnte es frei lich in dieser Hinsicht an einer Verschiedenheit der Meinungen nicht fehlen, und manche der eingebrachten Minoritätsgutachten stad nicht deswegen nothwendig geworden, weit die Mehrheit verschiedener An= sicht war, sondern nur weil sie dafür hielt, die botreffende Vorschrift gehöre nicht unter die Grundrechte de: Volkes. E'nzelnes ward der Landes- und Reichsgeseßgebung, Anderes wieder |päteren Theilen der Gesammtverfassung vorbehalten; zuweilen freilich hien der Ge- genstand weniger der Gesebgebung, als der Thätigkeit der Regie- rungsgewalt, welche zum unmittelbaren Handeln berufen 1j, Aanzu=

chören.

fs Jn diesem Siune die ihm gestellte Aufgabe erfassend, is der Ausschuß stets bemüht gewesen, diejenigen Normen aufzufinden, welche geeignet sind, der freien und fräftigen Entwickelung unseres Volkes ihren Weg zu ebnen und zu sichern. Es wäre in mancher Hinsicht wünschenswerth gewesen, wenn der Ausschuß sich dabei auf die mehr vorschauende Thätigkeit der (Sescßgebung hätte beschränken, sich nur mit dem, was gelten soll, hütte beschäftigen können, ohne so oft ge- nöthigt zu sein, auch dasjenige zu beachten und mit seinen Verfügun= gen zu erfassen, was nicht mebr gelten soll. Allein in dieser freien Weise durfte nicht immer verfahren werden; dazu is der deutsche Rechtsboden noch zu wenig geebuet. Zuweilen war es unerläßlich, einzig und allein die Aufhebung einer Einrichtung oder cines Rechts- verhältnisses auszusprechen, oßne daß etwas Neues an die Stelle zu fommen brauchte; manche Saßung wiederum is dadurch, daß sie vom Gesebgeber ausgesprochen wordeu, noch nicht verwirklicht. Es bedarf der Vorbereitung, der Vermittelung zwischen dem neuen Rechte und dem, was früher gegolten hat. Durch diese Einflüsse ist der vorgelegte Entwurf in seiner Fassung mannigfach bestimmt und bedingt worden z

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Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

er ist weniger furz und flar, als es zu wünschen gewesen wäre, Aber die Bedeutung der Sache mußte den formellen Anforderungen vorgehen. E H

Noch aus einem anderen Grunde ijt es nothwendig, auf die so eben berührten Umstände besonders aufmerfsam zu mahen. Mag nämlich später beschlossen werden, die hier zusammengefaßten Volks= rechte nur als Theil der Gesammtverfassung erscheinen oder sie für sich allein sofort in Wirksamkeit treten zu lassen stets wird die Frage sich aufdrängen, in welcher Weije für ihre Vollziehung zu sor- gen sei. Dabei wird sih denn die verschiedene Natur der einzelnen Gesegesvorschriften bemerklich machen: einzelne fönnen sofort ins Le- ben treten, andere bedürfen dazu einer weiteren Vorbereitung, die wieder, je nachdem die Thätigkeit der Centralgewalt oder der Re- gierungen der Einzelstaaten dasür tin Anspruch zu nehmen is, eine verschiedene sein wird. Der Ausschuß hat sich mit dieser Frage be- schäftigt, sle aber vorläusig auf si beruhen lassen. Denn che diese hohe Versammlung über den ganzen Entwurf verhandelt hat und der Inhalt des künftigen Geseges feststeht, läßt sih über das, was zur Vollziehung nöthig ist, noch nichts bestimmen.

Dieses glaubte der Ausschuß einer hohen National - Versamm- lung bei der Uebergabe des Entwurfs zur Verständigung vortra gen zu müssen, Ju der folgenden Erörterung wird nun der Ju halt desselben näher erwogen werdey, und zwar in der Art, daß die einzelnen Vorschriften nach der Reihenfolge der Artifel, so weit es für das richtige Verständniß und zur Vorbereitung der Debatte nüt lich erscheint, betrachtet und die Gründe, welchze zu ihrer Fassung be= stimmt haben, angegeben werden. Abweichende Ansichten einzeluer Mitglieder werden theils in den Verhandlun n hervortreten, theils ergeben sie si. aus den mitgetheilten Minoritäts-Gutachten,

Entwurf der Grundrechte des deutschen Volkes. Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet sein. Sie sollen ‘den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Geseßgebung rines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beshränkeu können.

Art, I, §. 1. Jeder Deutsche hat das allgeme ne deutsche Staats hürgerrecht. Die ibm kraft dessen zusteheuden Rechte kann er in jedem deutschen Lande ausüben. Das Necht,

Versammlung zu wählen, übt er da, wo er zur Zeit seien Wohnsiß at C2 Jeder DeuMe darf an jedem Orte eines deutsche Staates Aufenthalt nehmen, sth niederlassen, Grundeigenthum er werben, Kunst und Gewerbe treiben, das Gemeindebürgerreht ge winnen gen des betreffenden Staates, bis ein Reichsgesez die zwischen den

Geseßen der einzelnen Staaten noch obwaltenden Verschiedenheiten völlig ausgleiht. §. 3, Die Aufnahme in das Staatsbüirgerthum eines deuishen Staates darf keinem unbescholtenen itschen ver- weigert werden. §. 4, Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattfinden, §. 5, Die Auswanderungsfreiheit ist von Staats wegen nicht beschränkt, Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden.

Art. 11, §. 6, Alle Deutschen snd gleich vor dem Geseße. Standes-Privilegien finden nicht statt. Die öffentlihen Aemter sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich. Die Wehrpflicht ist für Alle gleih. §. 7. Die Freiheit der Person ist unverleplich. Nie- mand darf seinem geseßlichen Richter entzogen werden. Ausnahme= gerichte sollen nie stattfinden. Die Verhastung einer Person soll außer im Fall der Ergreifung auf frischer That nux geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung over spätestens innerhaib der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten vorgewiesen werden. §. (04: Die Wohnung is unverleßlih. Eine Haussuchung darf nur auf Grund. eines richterlichen Befehls vorgenommen werden, Dieser Be= fehl muß sofort oder spätesteus innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten vorgewiesen werden. Für die Verhastung in etner Wohnung finden keine besonderen Beschränkungen att. g 94 Das Briefgeheimniß is gewährleistet ; die bei strafgerichtlichen Untersuhun- gen und in Kriegsfällen nothwendigen Beschränkungen sind durch die Geselzgebung festzustellen, Die Beschlaguabme von Briefen und Papie- ren darf nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden. 8. 10, Jeder Deutsche hat das Recht, dur:h Wort und Schrift seine Meinung frei zu äußern. Die Preßfreiheit darf weder durch Censur, noch durch Konzessionen vder Sicherheitsstellungen beschränkt werden, Ueber Preßvergehen wird durh Schwurgerichte geurtheilt.

Art Ul, 6: 14, Jèder Deutsche! Yat ‘vols Glaubens - und Gewissensfreiheit. §. 12. Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Uebung einer Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit be- gangen werden, sind nach dem Gesebe zu bestrafen. §. 13, Durch das religiöse Bekenntniß wird der Denuß der bürgerlichen und staats- bürgerliÞgen Rechte weder bedingt noch beschränkt, Den staatsbür= gerlihen Pflichten darf dasselbe feinen Abbruch thun. §. 14, Neue Religions-Gesellschasteu dürfen sich bilden ; einer Anerkennung 1hres Bekenutnisses durch den Staat bedarf es nicht. §. 15, Niemand soll zu einer firhlichen Handlung oder Feierlichteit gezwungen wer den. §. 16. Die bürgerliche Gültigkeit der E 1 N OoN Der Vollziehung des Civil - Aftes abhängig z die firchliche Trauung kaun ers nah der Vollziehung des Civil-Aftes stattsinden. D

Axt. 1V. §. 17. Die Wissenschaft und ihre Lehre 11 sre1, 8. 18. Unterricht zu ertheilen und Unterrichts -= Anstalten zu gründen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei. §. 19. Für den Unter riht in Volfks\chulen und niederen Gewerbésc{ulen wird kein Schul= geld bezahlt. Unbemittelten soll auf ‘allen sffentlichen Bildungs-=- Anstalten freier Unterricht gewährt werden. §, 20. Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sch{ch für denselben auszu- bilden, wie und wo er will.

Art. V. §. 2. Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftli an die Behörden, an die Land=- stände und in den geeigneten Fällen an die Rcichsversammlung zu wenden. Dies Recht kann sowohl von Einzeinen als von Mehreren im Verein ausgeübt werden. §. 22. Jeder hat das Recht, öffent- lihe Beamte wegen amtlicher Handlungen gerichtlich zu verfolgen ; einer vorgängigen Erlaubniß der Oberbehörde b. darf es dazu nicht. Die Verantwortlichkeit der Minister ist besonderen Bestimmungen vorbehalten.

Art. V1. §. 23. Die Deutschen haben das Recht, sich fried= lich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel fönnen bei dringender Gefahr für die öffentlihe Ordnung und Sicher= heit verboten werden. §. 24. Die Deutschen haben das Recht, Vereine zu bilden. Dieses Recht soll durch keine vorbeugende Maß-= regel beshränkt werden. i 3

Art. ŸVIl, §. 25. Das Eigenthum is unverleplih. §. 26. Eine Enteignung kanu nur aus Rülsichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Geseßes und nah vorgängiger gerechter Entschädi- gung vorgenommen werden. §- 27. Alle guis- und \chutherrlichen Grundlasten, Zehnten, ländliche Servituten, so weit diese leßten der

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vorerst unter denselben Bedingungen, wie die Angehöri= "

Mittwoch deu 28. Juní.

freien Benußung und Kultur des Bodens hinderlich sind, sind auf Antrag des Belasteten ablósbar, §. 28. Ohné Entschädigung auf- gehoben sind: a) die Gerichtsherrlichkeit, die gutsherrliche Polizei, so wie die übrigen cinem Grundstücke zuständigen Hoheitsrechte und Pri- vilegienz; b) die aus solhen Recht:n herstammenden Befugnisse, Exemtionen und Abgaben; c) die aus dem guts- und scubherrlichen Verbande entspringenden persönlihen Abgaben und Leistungen. Mit diesen Rechten fallen cu die Gegenleistungen und Lasten weg, die dem bisher Berechtigten dafür oblagen, §. 29. Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden ist ohne Entschädigung aufgehoben. Jes dem steht das Jagdrecht auf eigenem Grund und Boden zu. Der Landeêge= segebung ist es vorbehalten, zu bestimmen, wie die Ausübung dieses Rechts aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu ordnen ist. §. 30. Die Besteuerung (Staats- und Gemeindelasten) soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Siände und Güter aufhört. §. 31. Aller Lehens - Verband soll gelös werdenz in welher Art, bestimmt die Landes-Geseßgebung. §. 32. Die Vergrößerung bestehender und die Stistung neuer Familien - Fideikfommisse ist untersagt. Die beste benden fönnen durch Familien = Beschluß aufgehoben oder abgeändert werden. §. 33. Die Strafe der Güter-Einziehung soll nicht stattsinden.

Art. V1], §. 34, Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus. Es sollen keine Patrimonial - Gerichte bestehen. §. 35. Es soll fei- nen privilegirten Gerichtsstand ter Personen oder Giiter geben. §. 30. Kein Richter darf, außer durch Urtheil und Recht, von seinem Amte entfernt werden. Kein Richter darf wider seinen Willen verseßt werden.

(Der Richter darf wider seinen Willen nur auf Grund eines gerihtlichen Beschlusses in den durch das Geseß bestimmten Fällen und Formen in Ruhestand verseßt werden). §. 37. Das Gerichts= verfahren \oll öfentlich und mündlich sein. §. 38. Ju Strassachen gilt der Anklage-Prozeß. Schwurgerichte sollen jedenfalls in \hwere- ren Strafsachen und bei allen politischen Vergehen urtheilen. §. 39. Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfah= rung durch Männer aus dem Voike gelibt oder mitgeübt werden (Handelsgerichte, Fabrifgerichte, Landwirthschaftsgerichte u. 2: W). 8, 40. Rechtspflege und Verwaltung soilen getrenut sein. §, 41, Die Verwaltungs-Rechtöpflege hört aufz über alle Rechtéverleßungen ent= scheiden die Gerichte. §. 42. Rechtskräftige Urtheile deutscher Gerichte ind in jedem deutschen Lande gleich den Crfenntnissen der Gerichte dieses Landes vollziehbar.

Art. IX, §. 43. Jede deutsche Gemeinde hat als Grund= rechte ihrer Verfassung: a) die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter, i) die selbstständige Verwaltung ihrer Gemcinde- Angelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei, c) die Veröffentlihung ihres Gemeinde= Haushaltes, 4) Oeffentlichkeit der Verhandlungen, o weit die Rüd= sihteu auf besondere Verhältnisse es gestatten, c) allgemeine Bürger= wehr. Die Ordnung der Bürgerwehr und ihr Verhältniß zur all- gemeinen Wehrpflicht wird ein Reichsgeseß bestimmen. §. 44. Je- des Grundstück muß einem Gemeindeverbande angehören. Beschrän- kungen wegen Waldungen und Wüsteneien sind der Laudesgeseßge- bung vorbehalten.

Art. X. §. 45. Jeder deutshe Staat muß eine Verfassung mit Volksvertretung haben. §. 46. Die Volksvertretung hat eine entscheidende- Stimme bei der Geseßgebung und der Besteuerung. Die Minister sind ihr verantwortlih. Die Sißungen der Stände=- Versammlungen sind in der Regel öffentlich. .

Mt l, 8, 47, Den. nicht: deutschredenden Bolfsstämmen Deutschlands is ihre voikêthümliche Entwickelung gewährleistet, nas mentlich die Gleichberehtigung threr Sprachen, so weit deren Gebiete reihen, in dem Kirchenwesen, dem Unterrichte, der Literatur, der in- neren Verwaltung und Rechtspflege.

Art. X11, §. 48. Jeder deutshe Staatsbürger in der Frembe

steht unter dem Schuße der deutschen Nation.

Eifeubahn- Bertehr. Ghemnuitz-NKiesaecr Eisenbahn. Verhandluugen der außerordentlichen Generals Versammlung am 22. Mai 1848.

Als Unterlage für die Verhandlungen diente zunächst die Mit- theilung des Direktoriums gn die Actionaire vom 12, Mai 1848, in welcher nachfolgende verschiedene, die Unterstüßung des in seiner Ausführung unterbrochenen Unternehmens bezweckende Anträge au die Staatsregierung vorgeschlagen worden waren : Die hohe Staats- Regierung möge entweder a) der Gesellschaft die eigene Beschaffung des noch benöthigten Baukapitals dadurch möglih machen, daß sie die Annahme der verzinelichen Schuldscheine in Appoints zu 10 Rthlr. lei Zahlungen an Staatékassen gestatte und auf diese Weise zugleich zu Gunsten der verlezten Inhaber von Schuldscheinen Serie 1A die ursprüngliche Geltung derselben wieder herstellen, oder b) den Rest des Bankapitals aus Staatsmitteln als verzinsliches Darlehn gegen prioritätishe Sicherheit vorschießen, oder endlich c) unter Zustimmung der Stände die Actien - Gesellschaft ihrer bedrängten Lage durch ir= gend welche mit dem Staatswohle vereinbare, auf die Grundsäße des Nechts und der Billigkeit begründete Maßregeln entheben und die baldige Vollendung der Bahn sicher stellen.

Nach Eröffnung der Verhandlung über diese Vorschläge erklärte der anwesende Vertreter des Staats - Antheils, daß er seiner Jn- \truction gemäß gegen sämmtliche Anträge und zwar gegen den leß=- teren wegen feiner Allgemeinheit und Unbestimmtheit stimmen werde.

Bei dieser Lage der Sache sind nun aus den weiteren Verhand- lungen der General-Versammlung folgende Beschlüsse hervorgegangen : l) mit 477 gegen 22 Stimmen : das Direktorium und der Aus\huß möge sofort nut der Regierung wegen Uebernahme der Bahn in Un= terhandlung treten, hierbei die möglichst günstigen Bedingungen zu erzielen suchen und das Ergebniß einer anderweit einzuberufenden General - Versammlung zur Entschließung anzeigen; 2) gegen die Stimme des Vertreters des Staats- Antheils, aber von allen übrigen Actionairen einstimmig: bei der Staats - Regierung das allgemeine

Gesuch zu stellen, unter Zustimmung der Stände die Actien-Gesell= chaft ihrer bedrängten Lage dur irgendwelhe mit dem Staats=- Wohle vereinbare, auf die Grundsäße des Rechts und der Billigkeit begründete Maßregeln zu entheben und die baldige Vollendung der Bahn sicher zu stelleu. 3) Mit 382 gegen 20 Stimmen: das Di- rektorium und den Ausshuß dahin zu instruiren : zinêbare Vorschüsse aus Staatskassen nur dann anzunehmen, wenn das Unternehmen da=- durch bis zu einem mit dem Jateresse der Actionaire zu vereinbaren- den Ziele geführt werden kann. 4) Ferner ‘gab die General-Ver- sammlung einstimmig die Erklärung zu Protokoll: wie sie zwar nach der heutigen Beschlußfassung die in der Vorlage aufgestellten Fuete (a, b. c.) für erledigt erachte, dem Direktorium aber hhheimge e, von den heute zur Sprache gebrachten Vorschlägen bei den Unter

handlungen mit der Staats-Regierung Gebrauch E, Plredto=

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lich genehmigte die General-Versammlung auf ag

An daß s nah den Statuten bis E ies aue pem General-Versammlung bis zu anderweiter eran