1848 / 57 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

t iiÓcttr P adi.

“do. v. Rthsob.Lst.| 5 |

sere guten internationalen Beziehungen in keiner Weise verändert, Unsere offiziellen Beziehungen mit der französischen Republik sind auf gegenseitiges Wohlwollen begründet. Von allen Seiten haben wir Beweise der Sympathie und Achtung empfangen. E

Wichtige Geseße haben die leßte Session bezeichnet, Der Kreis der politishen Rechte ist beträchtlich erweitet worden , und die erste Anwendung der Wahlreform hat bewiesen, daß Wir der Weisheit der Nation nit zu viel vertraut hatten. i E :

Die Organisation der Bürgergarde wird mit Eifer fortgeseßt. Der ausgezeichnete Geist der Bevölkerung erleichtert dieselbe und sichert den Erfolg. 1

Die Umstände haben dem Lande außerordentliche Lasten aufer=- legt. Es hat die Nothwendigkeit derselben eingesehen und sie muthig ertragen. Durch Hülfe der in der leßten Sißung votirten finanziel- len Maßregeln is unsere patriotishe Armee auf einem achtungswer- then Vertheidigungsfuß erhalten worden. Wir haben die Arbeit zu unterhalten gesucht. Die Staatskasse hat alle ihre Verpflichtungen treu erfüllen fönnen. Die Last der \{chwebenden Schuld hat aufge= hört, auf dem Kredit zu lasten, Die Zukunft wird die Opfer der Vergangenheit belohnen. /

Die für außerordentliche Bedürfnisse bestimmten Subsidien sind nur bis zum 1, Sept, votirt worden. Aber Dauk- der weisen Vor- sicht, die wir in unseren Ausgaben angewandt haben, wird die Auf- legung neuer Lasten niht nothwendig sein, und wenn uicht unvorher- gesehene Verwickelungen Hindern'sse in den Weg legen, werden die bewilligten Kredite bis zu Ende des Jahres ausërcichen.

Alle unsere Anstrengungen, meine Herren, müssen dahin geridh- tet sein, Belgien in einer guten finanziellen Lage zu erbalten. Darauf ruhen zum großen Theile seine Stärke und seine Sicherheit, Das Normal-Budget der Ausgaben wird vermindert werden. Meine Re gierung is entschlossen, nah uud nah wirksame Ersparnisse einzu führen.

Mehrere Steuern müssen in ihren Grundlagen verändert werden, Wir werden die Rücksicht nicht aus den Augen verlieren in der Ver theilung derselben, die diejenigen verdienen, die ihren Unterhalt allein dur ihrer Hände Arbeit verdienen. Wir werden mit wahrer Sorg-

f erliner

Wechsel - Course.

| Brief. | Geld. Amsterdam » « » s +6). O Fl, | Kurz 14:37 | do. 250 Fl. | 2.31. 142% | Hamburg S .. 300 ML. | Kurz —— do. é 300 Mx. | 2 Mt. I Lst, 3 i. 300 F». | 2. IS0 FI |2 mt. 150 F, | D Mt. 100 Thule. | 2 351 8 Tage ) A Mit | 2 Me, | | 1 Wochen |

Londou

Win 16 20 Nr... ; Abu p oos ntere

Breslau | Leipziz in Courant im 14 Thlr. Fuss.. 160 ‘Thule. \ Î |

160 x71. IOO SRLI

Fraukfurt a. M. südd.

Petersburg -... Inländische Fonds, P fandbrief-, Kommunal - Papiere und

Geld Course. Brief. | Geld. | Gem. ¡Zf.| Brief. | Geld. | Gem.

_— ) : | Kur-u.Nm. Pfdbr, 3Z Sebles1sche dos. (32

[Zt.|

St. Sehuld-Sah. Su Seeb. Prüm. Sch. |—| K.u.Nm. Schuldv. [37 do. Lt. B. gar. do.|3 S Berl. Stadt-Obl. {l - Pr. Bk-Auth.-Scb|— Westpr. Pfandbr. |32 - ———-—— Gros3b.Posen do. 4 _— 7

do. do. [31 _ R | Fuedriched’or. -/ 133 Ostpr. Pfandbr. - y Aud. Goldw.à Sib. | | 125 Pomm. do. Discouto. |

J C2

Ausländische Fonds.

Russ Hawb. Cert | 5 | | Poln. neue Psdbr.| 4 do.beiHlope3 4.S.| 5| Lo | do. Part 500 F1./4| do. do: 1. Aul.1 4/1 - dó. do. 300 FL|=—| 84. do. Stiegl, 2. 1.A.| 1 Hamb. Feuer-C'as, [32 do. do: b. A4! |

do. Staats-Fr. Anl. | IToll. 23 % lut. !2

icurb.Pr.0U. 460 (h. |- do. do. Cert. L.A.|! - »O I Saéëdin, do. 36 Fr. |--— do.do.L.B.200Fi.'—| Ll N. Bad. do. 35 Fl. |—

2| do.Polu.SchatzO. 4 j | Pol. a. Pfdbr.a.C. 4| | |

| | | |

Im Actien - Geschäft war es heute chehr lebhaft, und die

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Course sind bedeute: d cestiecen

falt fortfahren , alle geeigneten Maßregeln zu ergreifen, um die Zustände der arbeitenden Klassen zu erleichtern und zu verbesseru.

Wir dur{schreiten eine von shweren Prüfungen für die euro- päische Gesellschaft erfüllte Epohe. Be!gien wird sich vou dem wei sen und sicheren Wege, deu es betreten, niht abwendig machen lassen, Jn glücklicher Vereinigung hat es die Stabilität mit dem Fortschritt, die Ordnung mit der Ausübung aller seiner Freiheiten zu verbinden gewußt. Um sih auf diesem Wege zu erhalten, um mit Erfolg ihre Mission des Friedens und der Arbeit auszuführen, genügt es der Nation, Glauben an sich selbst zu haben uud einig zu bleiben. Sie, meine Herren, die Sie der treue Ausdruck ihrer Gefühle und ihrer Wünsche, Sie, die Sie die Träger ihrer theuer- sten Interessen sind, Sie werden ihren Erwartungen würdig ent=- sprehen. Sie werden der Regierung den wohlwollenden Beistaud zulommen lassen, den sie bedarf, um ihre shwierige Aufgabe zu er= füllen, und unsere vereinten Anstrengungen werden sich wiederum wohl um das Land verdient machen,“

Diese Thronrede wurde mit unendlichem Beifalls-Jubel aufge- nommen, welchber nicht eher nacließ, als bis der König mit seiner amilie den Saal verlassen hatte, Die Sißung wurde um 12 Udr geschlossen.

Italien. Non 177 Zut, 39 Kaum war die Nach= richt von der Capitulation von Vicenza hier eingetroffen, als der Po- lizei- Minister einen Tages = Befehl ergehen ließ, demzufolge die aus ckem Benetianischen zurückkehrenden Carabinieri augenblicklich durch die im Staat zurückgebliebenen Polizei-Soldaten abgelöst werden sollen.

Ein am 12ten erlassenes Detret verbietet die Cumulatiou von Regierungs-Aemtern z; wer vou leßteren mehrere besißt, soll nur eiu von ihm selbst gewähltes behalten dürfen.

Mamiaui hat beschlossen, die päpstlichen, von Vicenza zurüdcktel=- renden Truppen, die sich italienischen Blättern zufolge auf 9920 Mann belaufen, ins Piemontesishe zur Beseßung der dortigen Festungen 2c. zu senden und dadurch dem Könige Karl Albert das Herausziehen von eben so viel Piemontesen nah der Lombardei möglih zu machen. Die Deputirten-Kammer hat auf die Kunde von Vicenzas Einnahme

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Börse rom 29,

am 1óten in einer außerordentlihen Sißung beschlossen, das Vater- land wolle mit aller Kraft den Krieg fortseßen, bis Ztalien seine na- türlihen Gränzen wieder erreiht habe; die bei Vicenza mitkämpfen- den Schweizer seien zu italienischen Bürgern aufgenommen, das Mi- nisterium werde eiugeladen, so bald als möglih der Kammer einen Geseßvorschlag wegen der für die Fortseßung des Krieges nötbigen Gelder vorzulegen; dem gegenwärtigen Ministerium sei ein Ver- trauens-Votum gewährt,

Der Rückzug der Neapolitaner wird von unbefangenen Augen zeugen als fläglih geschildert. Waffen=-, führer- und mittellos hatten sie den Kirchenstaat wie ein Heuschreck:ns{chwarm durchstrichen und nawmentlih in der Umge zend von Pesaro viel geraubt und geplündert. General Pepe hatte die Kriegokasse an sih genommen. as.

Auf dem Quirinal sind die prachtvollen Geschenke des Großherrn an Pius IX, ausgestellt, Die sechs dazu gehörigen Rosse siud noch im Lazareth in Civitàvechia. Die Brillanten jenes Sattelschmuks werden auf 80,000 Scudi verauslagt.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 20, Sun, Qi Opernhause. 72ste Abonnements Borstellung: Die Hochzeit des Figaro, Oper in 4 Abth., mit Tanz, Musik von Mozart. (Frau Louise Köster: Die Gräfin, als vor- lebte Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr. i S

Zu dieser Vorstellung werden, Billets zu folgenden Preisen ver- fauft :

Ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr. ; ein Billet in den Logen des ersten Rau- ges und im ersten Balkon daselbst 1 Rthlr,; ein Billet im Parterre, in den Logen und im Balkon des dritten Rauges 15 Sgr. z ein Billet im Amphitheater 75 Sgr.

Sonnabend, 1, Juli, Jm Schauspielhause. 103te Abonnements Vorstellung: Die Karlsschüler, Schauspiel in 5 Akten, von Laube,

rection

Un î.

Eisenbann- Actien.

S{amm - Actien. | Kapital.

Tages - Cours.

1847.

Der Reinertrag wird nach ertolgter Bekanntm in der dazu Lestimmiten Rubrik aus gesiillt [25 Die mil 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat par. [2

Rein-FErtrag

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg do. Stettin -Starg.. do. Potsd.-NMagd.. Maeod.-Halberstadt do. Leipziger Halle- Thüringer Coln Mde. «e. 00. Mat L Bonn - Cöln Düsseld. Elberfeld .. Steele - Vohwinkel... Niederschl. Märkisch. do Zweighbalin Obersch]l, Lit.-A; do Lt 45: Cosel . Oderberg Bres!au- Freiburg .….. Krakau - Obersch]....

3,500,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 | | 9,000,000 | 13,000,000 1,500,000 1,151,200 1,527,000 1,100,000 10,000,000 1,500,000 1,429,700 2,400,000 | : 1,200,000 1,700,000 1,502,000

767 G.

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Quitlungs- Bogen. Berl. Anbalt. Lit. B. Stargard - Posen Berg. - Märk,

Dre Neisse ici Magdeb.-Wittenb.... Aachen-Mastricht

Thür. Verbind.-Bahn

Ausl. Quitlungsbog. Ludw.-Bexbach 24FI. ! POSLner...... 2GUL Friedr. Wülh.-Nordh. |

2,500,000

5,000,000

1,000,000

1,100,000 | :

4,500,000 | : 6, 70%,391 6,40 B 2,750,000 | -

5,600,000 |

8,525,000 | 8,000,000 | &,000,000 |

80)

| 801 827 a 337 bz.

Schluss - Course von Cöln - Minden 65% &

scheine ebenfalls höher bezahlt, und Bank - Antheile uber 2 % gestiegen.

Auswärtige Börseu.

Breslau, 28, Juni. Louisd'’or vollw. 1122 Gld. Polu. Pa- piergeld 87! Gld, Oesterreich. Banknoten 87, und 87 bezahlt und Br. Staats - Schuldscheine 3zproz. 68 Gld, Schles. Vfandbr. 3sproz. 90 bez. und Gld., do. Lit. B, 4proz. 89% und +{ bez. und Br., dv, Iz proz. 76 Br.

Y oln, ° fdbr. neue 4 proz, 84! Ve2, gl S d r. neue 4 proz. 844 bez,

Actien. Oberschl, Litt, A, 25 proz, 725 Gld., do. Priorit. 4 proz. 75 Old., do. Litt, B,‘ ¿proz. 72; Gld. Breslau-Shuweidn. &reiburg proz. 71 Gld., do. Priorität. 4 proz. 75 Gld. Nieder \les. - Märk. 35 proz. 613 Gld, , do, Priorit. 5 proz. es Gld., do. I proz. Ser. I, 78 Br. Krafan-Oberschl. Â proz, 30 Br. Friet- rid - Wilhelms - Nordbahn Zus. -Sch, 4 proz, 322 Gld.

Wien, 27. Juni. 3proz. 40. Anl. 34: 110, 39: 70, Mail. 602. Livorno 624. Pesth 59, B. A, 1005, G Es

Leipzig, 28. Juni. L, Dr. Part. Obli Ql d B. A. 150 Br. Leipz. De A. geruh A Ss Bayer 71 Br. Sächs. Schles. 61; Br. Chemn. Riesa 25% Br i Sub Zitt. 215 Br. Magdeb. Leipz. 151 Br. Berl. Anb. A 2 Br a B, 734 Br, Alt, Kiel, 80 Br, Deß. B. A. 81 Br. Preuß, B, A. 71 G, d . . “U

Frauffurt a. M., 27. Juni. Darmst. 50 F ¿ À, 91 z9s do. F Fl. 184. 17%. Baden 50 Fl. L. Ea V Li 2 225. Kurhess. 203. 207. Sardin. 23. 22. 3proz. span. 162. 16. Poln. 300 Fl. L, 84 Br., do. 500 Fl. 57. 56. Köln-Minden 66. 09. Bexbach 52, Friedr. Wilh. Nordbahu 322, h

Amsterdam, 26. Juni. Die Ereiguisse zu Paris blieben ohne besonderen Einfluß auf unsere Börse. Anfangs zeigten holl, Fonds cine Neigung zum Rückgang, doch blieben sie am Shluß nicht viel niedriger als gestern Der Handel in Jnt. war sehr lebendig, Span. lustlos, ohne besonderes Geschäft, Russ. und öst, angeboten, 45 Uhr. Der Markt blieb etwas besser : Integr, 417, 4proz. 632, 3proz. 28. Met. 2¿proz. 273,

Holl. Jut. 41, 405, 414. 3proz. a. Z. 471, ‘. 4proz, ostind. 63, 4. Span, Ard, 8%, gr. Piecen 84, 77, 84, Russ. engl, 905,

do. Partial = Loose a 300

Met. 5proz. 68 j

Aproz. 55 Nordb, 96, (

Gloggu, 89,

Leipz.

l

4pro!. Hope 684, #. Sliegl. 68, Desen Vier, 50, 045,

Zeprota 27, %. 8 |

O Mis 007 O Won 800 B Fran, 985 G. |

Toudon 2 M. (1 S7E e O Ia L O Petersburg 1685 G,

Nutwerpeun, 25. Juni.

———

Ju Fonds wurde nichts umgesebt,

Martt : Berichte. Berliner Getraideberit. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt : Weizeu 88 pfo. 47—50 Rthlr, Noggen luco 26 Rthlr. bez. » czult /Aug. 264 Rthlr. G., 27 Br. » Sept. /Oft, 28 Rthlr. bez. Hafer 48/52 pfd. 16—17 Rthlr. Gerste 21—22 Rthir, Rapps ohne Umsatz. Rübsen dv, Rüböl loco 93; Rthlr. » Juli /Aug, 9% Rthlr. » Sept. (lte: 107 Rihlr. bez. Spiritus loco 16 Rthlr. » Juli /Aug. 15; Rthlr. Br. » Sept. /Ofkt. 151 Rthlr. Br.

Die Getraide-Preise ziehen fortwährend an, weil man Schaden von der nassen Witterung fürchtet. Besonders zeigte sich Kauflust für Roggen auf Lieferung pr, Herbst, Spiritus wieder flauer; Rüböl pr. Herbst fester.

Danzig, 26. Juni. Au der Börse wurden heute verkauft : Weizen inländ. 12 L. 128pfd. zu 345 Gl, 13 L, dito zu 350 Fl, poluischer 23 L, 131 pfd. (holländishes Gewicht) zu 350 Fl., 10 L, 131 32 pfd. zu 357% Fl, 30 L, und 40 L. 130 pfo. (h, G.), 20 L. 130—31 pfd. (h. G.), 465 L, 131 pfd. (h. G), 20 L. 132 pfd, 23 L. 132—33 pfd. (h. G.) und 14 L 133 pfd. (h. G.) zu Fl. (2); weiße Erbsen poln. 3 L zu 240 Fl., inländ. 4 L. zu 220 Fl., 65 L. zu 2382 Fl, preuß Cour, die Last, 35 L, und 6 L, zu unbe- fanuten Preisen, :

Besonders beliebt blieben Oberschlesische und Berlin

Prioriläts - Actien. | fapilal.| i | Tages - Cuu"rs.

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch | jährliche Verloosung a 100 pCt amort1is

A S001 | [5,000,000 | 41 | | 2,367,200 4

Berl.-Anhalt.. do. Hamburg do. Potsd -Magod... do. do. [3,132,800| 5 Magdeb.-Leipziger 1,788,000 | 4 Halle - Thüringer .….. /4,000,000| 12 | Cöln -Minden. .…..…... |3,674,500| Rhein. v. Staat gar... |1,492,%800| 31 00. 1, Priorität... 12497.250) 4 do. Stamm-Prior... |1,250,000/| 4 Düsseldorf-Elbersfeld. |1,000,090| 4 Niederschl. Märkisch. !4,175,009| 4 do do. 13,500.000| 5 do. I1I. Serie. |2,300,000| 5 do. Zweigbahn | 152,000| 45 do do. 148.000| 5 | Oberschlesische [1,276,600] 4 Cosel - Oderberg 250,000| 5 Steele - Vohwinkel 325,000| 5 Breslau - Freiburg . 100,000) 4

c j

Ausl. Stamm-Act. | [2 Dresden-Görlitz .… …. |6,000,000)| 4 Leipzig-Dresden 1,500,000 | 4 Cem Ra 3,000,000) 4 Sächsisch-Bayerische |6,009,000| 4 Kiel - Altona... Sp. |2,050,000| 4 \msterd.-Rotterd. Fl. |6,500,000| 4 Mecklenburger Thlr. |4,300,000| 4

| | 1 |

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| | | | |

von Preussischen Bank -Antheilen *;: E

Staats - Schuld

Anhalter Actien Litt. A.

Stettin, 28, Juni. Roggen in loco uach Qual. auf 24 a 25 Rthlr. gehalten, 86pfd. mit 25 Rthlr, bez, S2pfd, pr. Aug. 24 Nthlr. bez. und Gld, 25 Rtblr. gefordert, pr. S. ZDI, 26 Nrn. bez, Und Bk, Heutiger Lastadie-Landmarkt : Ztr en: Wegen Noöoggen Gese Hafer Elben 16 14 1 4 pa reie: Weizei! Roggen Gerste Hafer 40 a d4 24 4 N I a M 14 a 16 Heu pr. Ctr. 40 a 124 Sat: E Stroh pr. Schock 3 Rthlr. 10 Sgr. a 3 Rthlr. 15 Sgr. Kartoffeln 20 Sgr. pr. Scheffel. ? N i Spiritus aus erster Hand zur Stelle 224 —222 %, aus zwei- ter Hand mit Fässern 22% % bezablt, ohne Fässer 22% bezahlt, pr. U / Alg: 225% zu baben. Rübdl in El Rthlr, bez., auf I Rt{ lr, gehalten, pr, Juli 9% Rthlr, mit Faß bez., pr. Sept. /Dktbr. 95 Nthir. bezahlt.

Breslau, 28. Juni. {5 bis 48 Sgr. ; gelber 39, 43 bis 46 Sgr. Roggen 26, 29 bis 314 Sgr,

Gerste 23, 25 bis 27 Sgr.

Hafer 18, 19 bis 205 Sgr.

Rapps 54 Sgr.

Winter-Rips 50 Sgr.

E u Umsab und a 8% Rihlr. bezahlt, wozu noch anzukommen ift, Rüböl flau. 2E Roggen und Weizen is reger, und Alles, was Markte kommt, wird ras genommen.

N

Erbsen 26 a 28 Rthlr.

Weizen, weißer 41,

zum

Druck und Verlag der Dekersh,n Geheimen Ober - Hofbuchdrudckerei, Beilage

A? 5T,

R T M L Bt ans “E” Mp E E R D Em

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Bayerm. München, (Geset nen-Gerichte. :

L

Spanien. Madrid,

: Bayern. Münche!1 jeBgebungs - Ausschüssen vor

Einführung der Schwurgerichte |

_ L Abttbetluna . Non Geschworenen

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91, welche entw

uh der im Art, 2 d) iwe oder Gemeinde-V

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Det haben, oder 2) guf einer

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bestandenen Prüfung für befäl

uind z oder 3) ighrlich an Ddireit

ugllens zwanzig Gulden enut1

4 C J 4 C } und Militair-Personen , 2) alle

1 oder geistliche Function

zericyte, an dessen Siß e das

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engen , welche wegen ¿Falschung, des agung verurtheilt worde

1, Für jede

Berrichtungen eines

A O S, Magistrats ale

A Deutschland.

z-Entivurf wegen Einführung der Beschwore-

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qelegte

W uSland. Vie Differenz mit England; Vermischtes.

„unt, Der den ständischen Ge- Gntrourf eines Geseßes über die

autet folgendermaßen :

der Fertigung und Erganzung der

en Verrichtungen 6 estgesczten Ausnagh er 1) das Amt eines rstehers bekleiden oder in den leßten zwolf Jahren befklei-

S

ines Veschworenen fönnen, vorbehalt

men, alle Staatsbürger berufen we1 Vurgermeisters, Magistrats - Raths

DEE l l deutschen Hochschule den ODoftorgrad erlangt aven, oder auf dem Grunde einer am Schlusse der Universitäts -

Studien

igt zum Eintritt in die Praxis erklärt {worden

en Sleuern einen Gesammtbetrag von we

ichten, l) Sämnmtliche in Vlenstesaftivität stel R

n verrtchten,

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nit 19o10Uen,

ssisen gehalten werden, ct zurückgelegt haben, eistiger

renen eines Betrugs , n find. rann wegen sechzig[ähri

Gemeinde soll

die U H

teIßIglte Sar nocd)

Urt. 2. Geshworene können nicht ide befoldete Staatsbeamte

che ein geistlihes Amt be- ») die Advokaten an dem Be- 4) Personen, 9) Perfonen, Gebrechen außer Stand sind, endlich G) Que vegen Verge- des Diebstahls oder der Un- L Verrichtung eines

nawzutïommen ,

M ¿pl f S G h recheng De GLLDICLDCNS DDEI

j

L L All 0. Die

gen Alters für immer abgelehut wer-

eine Liste der in derselben wohnhaf-

Geschworenen befähigten c Fndividuen, und Stadten und größern Märkten vom Bürgermeister unter Zu-

25448

en Landgemeinden vom Ortsvorsteher

Ung zweier Mitglieder des Gemeinde - Aus\cchchu}es angefertigt lrli isf wahrend vierzehn Tagen im Gemeinde- dermanns Einsicht aufzulegen oder anzuheften und, daß dieses

Liste (Urliste)

osentlich bekannt zu machen, Art. 5,

Jedes Gemeindeglied

innerhalb des 1m vorhergehenden Artikel bezeichneten Zeitraums

(sgelegte oder angehesfitete

Liste wegen Uebergehung befähigter

nlragung unbefähigter Jndividuen Einsprache zu erheben, worüber n voller Versammlung des Magistrats und Gemeinde-Ausschu}es ent- reden wird, Gegen diese Entscheidung steht den Betheiligten das Necht der Be- [chiverde, und zwar in den Städten, welche der Kreis Regierung unmittelbar intergeben sind, an diese, in den übrigen Gemeinden an die betreffende

Olstritts-Polizei-Behörde zu. D D

Lage der Eröffnung des Bescheides

Y H L É I 4 h Mindestens vier Wo(

liche Urlisten jedes

ie Beschwerde is binnen acht Tagen, vom an gerechnet, ein

und auszuführen und

e in fünrzester Frist zu etledigen, Art:6,

r Zusammentritt des Landraths müssen \ämmt- its-Polizei-Bezirks an den betreffenden Amts-Vor

stand eingesendet werden. Dieser beruft sofort 1) vier Gemeinde-Vorstände der bevöolkertsten Stadt- und Landgemeinden des Bezirks, daun 2) fünf von

Denjenigen Wahlmännern, welche bei

Jahres Horgenommenen xa!

haben; damit dieselben unten Personen auSwahlen, welche der Gesinnung zu dem Amte scheinen, Die Wahl geschieht

hner des Distrikts -= Polizei

bt sich bei dieser Berechnung eine

in Geschworner mehr genomme! ßer Anschlag gelassen. Art. | unmittelbar untergeordne

welche Beamten die

C Ç 1420 A4 4 l .‘ nen Vorschriften vorzunehmen haben. Statt de

der lim Monate Maîí gegenwärtigen

von Abgeordneten zur Volksvertretung bei em deutshen Bunde die meisten Stimmen in ihren Wahlbezirken erhalten

seiner wegen von

111

Leitung aus den Urlisten diejenigen

erprobter Einsicht und Ehrenfestigkeit

Geschworenen aut geeignetsten erx-

der Weise, daß für {e 500 Elie Bezirks ein Geschworener ausgewählt wird,

Bruchzahl über die Hälfte, so wird

13 geringere Bruchzahlen werden dagegen

In den Städten, welche der Kreis-Re t sind,

e M Mh or Fh mi\sair, 1n der Haupi- und Nejtdenz|tadl

wird die Urliste an den Stadt-Com- München an den Polizei-Direkto1

Wahl nach den im vorhergehenden Art. 6

tatt He

in Nr. 1 dieses Ar-

vezeichneten Personen sind jedoch ein Bürgermeister und drei Ge-

einde - Bevollmächtigte zuzuziehen.

230 Einwohner ein Geschworne1

DistrifiSpolizei

den verschtedenen Bezirkslisten steht hierbei die Befugniß zu

welche nicht aus dezn mm ind auf “die 1edoch in keinem: ¡Falle - de \chrèiten. Ur 9, die Krelsliste fedem einzelnen melte Landrath hat sodann die

1 Vierzehn I I)

age ital

Tel ai

1

L

der Stadtbezirk

á L an den Prasideuten der Kretsregterung

DIe

Kreisliste zu JeBen. eUnten DDEH ; «Der vor Zusammentritt des Landraths ist

Kreisliste anfertigen läßt, auch noch] solche Personen aus den Urlisten, Urt, 0 und 7 bezeichneten Wahlen hervorgegangen

icde der aus derjelben befindlichen Perso

Auch i in solchen Städten für je

vählen, Art. 8, Aus den in jedem

»ewahlten wird eine Liste gebildet und

welcher nunmehr aus

Demselben

eingelenDer,

Personen ‘darf Gewählten über-

Die Zahl dieser

desselben zuzustellen, Der versam-

nen auf die Hälfte, jedoch in keinem Falle unter 600 Namen, herabzusetzen,

Ut, 10,

Bei der im vorhergehenden Artikel angeordneten Reduction hat

der Landrath forgfältig darauf Bedacht zu nehmen, daß nicht nur intelli- gente und durchaus unbescholtene Männer, sondern auch, daß wo möglich Befähigte gus allen Gegenden des Kreises und daß insbesondere Befähigte aus solchen Orten, wo die Assisensißungen gehalten werden, in angemessener

Anzahl der Liste einverleibt werd fen nicht auf der Liste stehen. Landrathe ausgewählten Perso den Assisensizungen welche sich auf eines Geschworenen erforderlich Art, 25 enthaltenen Bestimm Weise "erganzt Apt 4258

en,

S L: Ls

nen

derselben durch

en ung

Mitglieder des Landrathes felb| dür- 11, Aus der auf solche Weise vom bildet sich die zu verwendenden Geschworenen, und die Abgänge, Todesfälle, Cigenschaften ergeben, n jeder Gemeinde

Hauptliste der bei Ve:lust der zum Amte oder in Folge der in werden in nachstehender werden jährlich am

Anfange des Monats März auf die im Art, 4 bezeichnete Art diejenigen Personen auf der früheren Urliste gestrichen, welche wahrend des abgetviche- nen Jahres mit Tode abgegangen sind, oder die zum Geschwornen-Amte erfor-

derliche Befähigung verloren, haben,

In gleicher Weise sind diejenigen,

welche während des Jahres diese Befähigung erst erlangt haben, der Liste hinzuzuseßen. Die Bestimmungen über Bekanntmachung der Urlisten, über

A,

2 fl, r, ( N f s VceRrann{ma( [473]

hungen. DetañntiiaGung.

Die in dem nachstehenden Verzeichnisse sub A. auf- geführten Kur - und Neumärkschen Pfandbriefe werden deren Jnhabern mit dem Eröffnen hierdurch aufgekün- digt, daß nah Ablauf der unten näher bestimmten reglementsmäßigen Frist die Zahlung der verschriebenen Pfandbriess- Summen geleistet werden sollen.

In Gemäßheit des Nachtrages vom 2. April 1784 zu §. 281 des Kredit-Reglements vom 14. Juni 1777

würde von Seiten des Kredit-Jnstituts die Einlieferung dieser gekündigten Pfandbriefe gegen Ertheilung von Depositions - Scheinen bereits im nächsten, mit dem 41. Zuli d, J, beginnenden Zinszahlungs-Termine verlangt werden dürfenz zur größeren Bequemlichkeit der Pfand- briefs - Inhaber soll indessen au für diesmal, wie bei den leßten Kündigungen, und bis auf Weiteres, von der gedachten Befugniß des Kredit -Jnstituts kein Ge- brau gemacht, sondern den Pfandbriefs - Jnhabern nachgegeben werden, gegen Ablieferung der nah dem Zahlungs - Termine der Pfandbriefs - Kapitalien fällig

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Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Anbringung und Verbescheidung von Einsprüchen, so wie über die Einsen- dung der Listen an die in Art, 6 und 7 genannten Beamten, finden auch hierher Anwendung. Art. 13. Nachdem diesen Beamten zuvor vom Re- gierungs - Präsidenten das Verzeichniß derjenigen Personen ihres Distrikts Polizei- oder Stadt-Bezirkes zugesertigt worden is, welche auf der Haupt- liste eingetragen sind, so wie derjenigen , welche wegen bereits geleisteteu Dienstes für das nächste Jahr nicht wieder auf dieselbe gesezt werden dür fen (Art. 25), schreiten dieselben nah Maßgabe der in Art. 6 und 7 ent haltenen Vorschriften zu einer neuen Auswahl, wobei jedoch 1) statt der im Art. 6 Nr. 2 bezeichneten Wahlmänner fünf von denjenigen Wabhlmännern zu berufen sind, welche bei der vorausgegangenen Wahl der Landtags-Ab- geordneten die meisten Stimmen in ihren Wahlbezirken erhalten haben: N ín den Distrikts-Polizeibezirken nur für je 2000 und in den der Kreis Regic- rung unmittelbar untergebenen Städten für je 1000 Einwohner ein Ge- schworner gewählt wird. Art, 14, Die in dem Art, 6 bezüglih der Bruch zahlen enthaltene Bestimmung kommt auch bei den in Gemäßheit des vor- hergehenden Art. 13 vorzunehmenden Wahlen zur Anwendung, Die Aus wahl fann sowohl tie erst neuerdings wählbar gewordenen, als auch die früher schon gewählten, aber vom Lc ndrathe de1 Vauptliste nicht einverleib- ten Staatsbürger treffen, Art, 15. Die Befugniß des Regierungs-Präsi- denten, bei Anfertigung der Kreisliste auch noch andere Personen als dic in den Distrikts-Polizei - und Stadtbezirken gewählten als Geschworene in Vorschlag zu b:ingen, findet auch bei der jährlichen Frgänzung der Haupt liste, jedoch nur unter der im Art, 8 bezeichneten Beschränkung, Anwendzunag. Art, 16. Dem versammelten Landrathe wird nah vorgängiger Zustellung der Kreisliste an die einzelnen Mitglieder (Art. 9) daz Verzeichniß der un- terdessen abgängig gewordenen Geschworenen der früheren Oauptliste mitge theilt, und dieser ergänzt sofort dieselbe durch Hinzusezung der dem Ab gange entsprehenden Anzahl neüer Geschworenen.

Zweite Abtheilung, Von der Zusammenbe ufung und Bildung des Schwurgerichts.

Art. 17. Wenigstens 14 Tage vor Eröffnung der Assiscn-S der Regierungs-Präsident die vom Landrathe angefertigte Hauptliste dem Präsidenten des Appellationsgerichts mitzutheilen. Von werden \o- dann in Gegenwart von 4 Mitgliedern des Gerichtshofes unter Zu- ziehung des Staats-Anwalts aus den in eine Urne legenden Namen sämmtlicher auf die Hauptliste geseßten Staatsbürger für die bevorstehenden Sibungen 45 hervorgezogen. Art, 18, Jn gleicher Weise findet nach) Be endigung der allgemeinen Ziehung eine besondere Ziehung zu Bestimmung von neun Ersaßgeschwornen statt. Hierbei sind nur die Namen dey an dem Orte, wo die Assisen abgehalten werden, wohnhaften, auf der Hauptliste stehenden Staatsbürger in die Urne zu legen. Art. 19, Das Verzeichniß \änmnitlicher gezogener Geschwornen ist in Turzester Frist dem ernannten Assisen-Präsidenten mitzutheilen, und dieser ist verpflichtet, binnen 24 Stun den die 45 Namen auf 230, die 9 auf 6 herabzuseßen. Art. 20. Das auf solhe Weise bereinigte Verzeichniß is ohne Verzuc an den Neagie rungs - Präsidenten einzusenden und durch diesen cinzelnen Ge schworenen von seiner Berufung und dem Tage und Orte, wo er zu er scheinen hat, durch eine schriftliche Ausfertigung unter ausdrücklicher Be- merkung der auf das Ausbleiben gesegten Strafen (Art. 22) Nachricht zu geben. Die Zustellung der Ausfertigung ist ivenigstens 8 Tage vor dem zur Eröffnung der Sizungen bestimmten Tage durch die geeignete Behörde entweder an den Betheiligten in Person oder in dessen Abwesenheit an die in seiner Wohnung befindlichen Familienglicder oder Diener, oder endlich, wenn in der Wohnung Niemand zu finden is, an den Gemeinde-Vorsteher zu bewerkstelligen, welcher sodann verpflichtet ist, die ibm übergebene Aus- fertigung ohne Aufschub an den Betheiligten gelangen zu lassen. Die Zus stellung is zu bescheinigen und die Bescheinigung sogleich dem Regierungs- Präsidenten einzusenden. Art, 21, Wenn an dem zur Eröffnung der DSizung bestimmten Tage von den vorgeladenen Geschworenen nicht wenigstens 24 erscheinen, \o haben füx die Abgängigen sofort die nach Art, 18 bestimmten Ersaß - Geschworenen und zwar nach der un- ler diejen durh die Ziehung geordneten Reihenfolge einzutreten. Art, 22, Jeder Geschworene , welcher auf die ihm zugestellte Ladung we- der erschienen ist, noch sein Ausbleiben auf zulängliche Weise entschuldigt hat, verfällt in eíne Geldstrafe von einhundert Gulden. Bei dem zweiten Rückfalle tritt, nebst doppelte1 Geldstrafe, der Verlust der Fähigkeit zur Aus- übung der Verrichtung eines Geschworenen ein, das Urtheil ist durch das Amtsblatt des Kreíses auf Kosten des Straffälligen beiannt zu machen und desscu Name in der Hauptliste der Geschworenen zu ftreihen, Urt, 23. Gleicher Bestrafung unterliegt jeder Geschworene, der zwar auf die ergan- gene Ladung erschienen ist, aber vor dem Schlusse der Assise sich ohne eine als gültig anerfannte Entschuldigung wieder entfernt hat. Art, 24, Als gültig entschuldigt ist nur derjenige zu betrachten, welcher eine Bescheini- gung darüber beibringt, daß es ihm unmöglich war, an dem festgeseßten Tage sich cinzufinden oder bis zum Schlusse der Assise zu verweilen. Der Assisenhof hat über die Zulänglichkeit der vorgebrachten Enischuldi- gung zu entscheiden, und wenn er solhe verwirft, sofort die Strafe auszusprechen. Art, 25, Wer auf die erhaltene Ladung erschienen und scinen Verrichtungen als Geschworener nachgekommen ist, soll weder in dem nämlichen noch in dem nächstfolgenden Jahre noch einmal zu gleichen Ver- richtungen angehalten werden, sofern er nicht ausdrücklich auf diese Be frelung verzichtet, worüber derselbe am Schlusse der Sißungen besonders zu befragen is. Das Verzeichniß d-r also austretenden Geschworenen ist \o- dann dem Negierungs-Präsidenten jedesmal mitzutheilen, um die Vormer- kung auf der Hauptliste eintragen zu können. Art, 26. Jeder Geschworene, der seine Obliegenheit erfüllt hat und nich: am Sißzungsorte wohnt, erhält, wenn sein Wohnsiß weiter als zwei Stunden entfernt liègt, auf Verlangen eine Entschädigung der Reisekosten, deren Betrag durch Regierungs-Verord- uung festgeseßt wird, Art, 27, An dem zur Eröffnung der Sizungen anberaum- ten Tage und vor dem Beginne der Berhandlung einer jeden neucn Strafsache sind die Geschworenen, welche aufdie Vorladung erschienen sind, so wie die statt der nicht Erschienenen ctwa bestimmten Ersazgeschworenen (Art, 21) in Gegen- ivart des Staats -Anwaltes und des Angeklagten in öffentlicher Sißung namentlich aufzurufen und ihre Namen in cine Urne zu legen, - Uit, 28. Das Schwurgericht ist für die Aburtheilung jeder einzelnen Strafsache aus zwölf Geschworenen zu bilden, Art. 29, Sollte jedoch eine einzelne Ver- handlung eine längere Dauer erwarten lassen, so fann der Assisenhof vér- fügen, daß außer den erforderlichen zwölf Geschworenen durch weitere Zie- hung noch ein oder zwei Ergänzungs-Geschworene bestimmt werden, um der Verhandlung beizuwohnen, und in dem Falle, wenn das eine oder das an- dere Mitglied bis zu der Berathschlagung und Ertheilung des Ausspruches auszuharren gehindert sein sollte, dasselbe zu erseßen. Die Ergänzungs- Geschworenen treten in diesem Falle nah der Reihe ein, in welcher ihre Namen gezogen worden sind. Art, 30. 5st der Aufruf beendigt und die nach Art, 21 erforderliche Zahl vorhanden, \o zieht der Präsident die Na- men der zwölf Geschworenen aus der Urne heraus. Art, 31. Der An- gekllagte und der Staats - Anwalt sind befugt, eine gleiche Anzahl von Geschworenen abzulehnen, Is jedoch eine ungerade Zahl von Geschworenen vorhanden, so steht dem Angeklagten das Recht zu, einen mehr als der Staats-Anwalt abzulehnen. Art. 32, So oft die Verhandlung gegen mehrere in der nämlichen Sache betheiligte Angeklagte gerichtet is, haben sich dieselben darüber zu vereinigen, in welcher Art sie

werdenden Zins-Coupons die Pfan

dbriefe selbs bis zu diesem legteren Termine in Händen zu behalten, Dem- zufolge werden die Inhaber der in dem Verzeichnisse sub A. spezifizirten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert : „„die Coupons derselben Nr, 6 bis 8 incl, im näch- sten Zinszahlungs-Termine, und zwar vom 1. bis 14, Juli d. J. bei derjenigen Provinzial - Ritterschafts- Kasse, welche auf jedem einzelnen Coupon bemerkt ist, vom 1, bis 14, August c. aber bei der Haupt- Ritterschafts-Kasse hierselbst abzuliefern und demnächst nach der mit dem 31, Dezembex d, J, ablaufenden

Freitag den 20. Juní.

das ihnen zustehende Ablehnungsrecht ausüben wollen. Kaun eine Verei- nigung nicht erzielt werden, so is durch das Loos die Reihenfolge zu be- stimmen, in welcher die einzelnen Angeklagten das Ablehnungsrecht aus zuüben haben. Die von einem Einzelnen ausgeübte Ablehnung ist in die- jem Falle für Alle bindend. Art. 33, So wie der Name eines Geschwor- nen aus der Urne gezogen wird, hat zuerst der Staats-Anwalt, sodann der Angeklagte sich zu erklären, ob erx von dem Rechte der Ablehnung Gebrauch machen till, Gründe der Ablehnung dürfen nicht angegeben werden. Art, 34.

Die Ziehung ist beendigt, sobald zwölf Namen aus dex Urne hervorgegangen sind, gegen welche das Ablehnungsrecht nicht ausgeübt worden is. Jn dem durch Art, 29 vorgeschenen Falle if die zur Bildung des Schwurgerichtes aus der Urne zu zichende nöthige Namenszahl von zwölf auf dreizehn und beziehungs- iveise auf vierzchn zu erhöhen, Art. 35, Sind in der Urne nur noch \o viele Namen übrig, als zur vollzähligen Bildung des Schwurgerichts er- sordert werden, so findet eine weitere Ablehnung nicht statt. Art, 36. Die Mitglieder des Schwurgerichts sind für jeden einzelnen Fall öffentlich zu beeidigen, Der Präsident hat zu diesem Ende den Geschworenen folgende Cidesformel vorzulesen: „Fch shwöre, die gegen N. N. erhobene Anklage und dessen Vertheidigung bei der bevorstchenden gerichtlichen Verhandlung mit sorgfältiger Aufmerksamkeit zu verfolgen, die Anshuldigungs- und Ent: [huldigungs-Beweise gewissenhaft zu prüfen, über den zu ertheilenden Aus- spruch mit Niemand, außer mit meinen Mitgeschworenen, mich zu benehmen, in der Ausübung der mir als Geschworenen obliegenden Verrichtungen nicht aus Haß, Gunst, Furcht, Eigennußt, Nücksiht auf die Person oder aus an- decen jolchen Ursachen zu handeln , sondern dabei nur Gott, die Gerechtig- leit und Wahrheit vor Augen zu haben und meinen Ausspruch nach mei- nem Gewissen und der durch die Verhandlungen in mir begründeten freien Ueberzeugung zu geben, Alles getreulih und ohne Gefährde. So wahr mir (Bott helfe.“ Nach Ablesung der Cidesformel is jeder Geshworene einzeln durch den Präsidenten außzurufen und hat mit emporgehobener Rechte die Worte auszusprehen: „Jch s{chwöre.“ Religionsgenossen, welchen der Eid untersagt is, werden nah ihrem Ritus verpflichtet. Art. 37. Nach erfolgter Beeidigung is die Verhandlung de abzuurtheilenden Strafsache zu erofsnen. Wird diese Berhandlung aus irgend einem Grunde zur nächsten Ul|stse hingewiesen, so muß bei dieser zu einer neuen Bildung des Schwur- gerichts nach den vorstehenden Vorschriften geschritien werden. Art. 38. Die Bestehung der Geschwornen is nah den Bestimmungen des Stras gescßzbuches Th. 1. Art, 399, 396, 443, 444, 446 und 448 zu beurtbeilen. Anstatt der ienstentsezung in den dort bezeichneten Fällen joll, wenn der Schuldige nicht zugleich ein öffentlih2r Beamter ist, auf Arbeitshaus von zivei bis zu vier Jahren und anstatt der Dienstes-Enilassung auf (Gefäng mp vou drei Monaten bis zu einem Jahre erkannt werden. Art. 39, Der Tag, mit welchem das gegenwärtige Gescß in den einzelnen Kreisen in Wirksamkeit zu treten hat, wird durch besondere Regieritngs-Verordnung festgeseßt werden, Die Staats - Minister der Justiz, des Junern: und de1 Finanzen sind mit dem Vollzuge dieses Geseßes beauftragt, Für den Ent-

wurf von Thon-Dittmer, Heinz, Lerchenfeld,“

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Eluslaud.

Spanien. Madrid, 20, Juni. Der Heraldo enthält heute öolgendes: „Es scheint, daß Herr Jsturiz mit jedem UAugenblick hier eintressen soll. Unseren Nachriwten zufolge, hatte die englische Regie- rung unserem Gesaudten in London erflârt, daß sie dur die Äuf- \chlüsse, welche er ihx über die Abreise Six Henr9 Bulwer?s vou Madrid ertheilt hätte, nicht befriedigt wäre, und deshalb beschlossen hätte, ihre diplomatischen Verhältnisse mit Spanien abzubrechen. Jn Betracht dieses Entschlusses hielt Herr Isturiz nicht für passend, in London zu bleiben, und hat sich entfernt. Demnach hat die diplomatische Ver wickelung, welche zwei befreundete Nationen dem Mangel an ÆKluy= heit und Takte Sir Hi RBulmor?2 khorhanteus bis blu fie vage (n- genommen, welche sie nur hätte annehmen können ; unsere Verhält- nisse mit England sind nämlich auf einige Zeit unterbrochen. Das große Ereiguiß, welhes Einige befürchteten, während Audere darauf hofften, hat sich verwirkliht, und das englische Kabinet hat si be- reis für das geräht, was es mit Unrecht als eine fcinem Lande und nicht blos einem intriguirenden Diplomaten zugefügte Beleidi gung betrachtet hat. Wir beklagen aufrichtig dieses Ergebniß, wel- hes, wir gestehen es offen, unsere Erwartungen übersteigt; wir müs= sen aber denno sagen, daß, wenngleich die englische Regierung eineit solchen Entschluß gefaßt hat, wir nicht anerkennen fönnen, daß unsere Regierung sich geirrt habe, und wir glauben, daß, wenn sie tausend mal sich in dieselbe Lage versebt sähe, sie tausendmal eben \o handeln würde. Wir müssen indessen bemerken, daß die englishe Regierung den Schritt, von dem wt reden, that, bevor sie die förmliche Samm-= lung von Anschuldigungen, die unsere Regierung gegen Sir H, Bul- wer erhob, und die zahlreihen ihnen zur Unterstüßung dienenden Af- tende erhielt.“

Jun einem anderen Artikel sucht der Heraldo die Scbuld Sir Bulwer's aus dea angeblichen Umstande, daß die aufrührerischen Bewegungen während seiner Anwesenheit in Madrid stattgefunden, nach seiner Entfernung aber völlig aufgehört hätten, zu erweisen. „Sobald Sir H, Bulwer verschwand“, sagt das Blatt, hörten die Parteiungen auf, und die Hauptstadt kehrte zur Ruhe zurück. Vor diesem Beweise kann man unmöglich \{chwanken. Jn Betracht dieser Thatsachen kann Niemand bezweifeln, daß die Anwesenheit Six H. Bulwer's die Revolution anfachte.

Man schreibt der Españ a aus Malaga unter dem 14ten: wohl die in Ceuta entdeckte Militair - Vershwörung, so wie auch die Ausweisung des englishen Gesandten, verursacht einige Stockung des Handels, und einige Häuser scheuen si, aus Furcht vor einem Bruche mit einer Nation, deren Uebermacht zur See unläugbar i, ihre Schiffe nah entfernten Punkten zu \chicken. Diese Stockung zieht zugleich der arbeitenden Klasse einen Mangel an Beschäftigung zu.

Die Gerüchte von einer bevorstehenden farlistishen Jnvasion er= neuern sich.

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Der España zufolge befinden sih in Bayonne die kar listishen Generale Elio, Zavala, Sopelana, Algáa, Arroyo, García, Puente, Ubago und Andere und betreiben Rüstungen in großem Um ange. Zwei karlistishe Chefs, welhe \o eben von der Amnestie Ge brauh gemacht hatten, wurden in Navarra verhaftet und nah Pam pelona abgeführt. Der dortige General-Capitain ließ sie jedoch ín Sreiheit seben,

k, J. eintretenden Zinszahlungs-Termine die Pfand- briefs - Kapitalien nebst den davon auf die Coupons Nr, 5 fällig gewordenen Zinsen, gegen Aushändi- gung der Pfandbriefe und der Coupons Nr, 5 Mes derjenigen Kasse, wo die Coupons Nr. 6 bis 8 es abgeliefert worden siud, baar in Enepfang Ju per men, widrigenfalls die Pfandbriefs - Znha erien wärtigen haben, daß wegen de: e ace as Pfandbricfe nah Borschrift des Nachtrags Zun I Æ des Kredit-Neglements verfahren werden }0.

Kündigungsfrist in dem alsdann mit dem 2. Januar