1942 / 203 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Verordnung pom 30. Oktober! 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Ver- bindung mit dexr Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen- und metallverarbeitervéèn Fndustrie vom 30, Ok- tober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatansz. Nr. 258 vom 4. November 1941) ordne ih mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an: : V A i; (1) Die Herstellung folgender Leuchten ist ab 1. Januar 1943 verboten: s a) Arbeitsplaß-, Werkstatt- und Außenleuhten, b) explosions-, s{chlagwettergeschüßte, staub- und wasser- dichte Leuchten, : c) Handleuchten, d) Luftschußleuchten, e) Fnnenraum- und Dampflampenleuchten, f) Anleuchtgeräte und keramische Leuchten, g) Aufnahme- und Kopierbogenlampen, h) Bogenlampen, - i) Pt yelentungägeräte, Bühnenleuchten, 1) Federzugleuchten, m) Leuchtenaufhängevorrichtungen, n) Buchleseleuchter., 0) C IIE Seen mit Schirmen über 609 ecm Durch- messer, p) Hausnummernleuchten aus Metall, ) Klavier- und Flügelleuchten, D) Metallwandarmleuchten mit Glasglockden für Fnnen- râume, s) Nähmaschinenleuchten für Haushalt aus Metall, t) Rasierspiegelleuchten, u) Reklamebeleuchtungen, v) Stopfleuchten, w) Weichgummihandleuchten. (2) Unter das Verbot fällt nicht die Herstellung von Sonderleuchten für Wehrmachtszwecke, i

82 i Herstellung von elefktrishen Leuten im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen von Leuchten. 83

__ (1) Ausnahmen von dem Verbot des § 1 können in be- gründeten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge sind bei mir zu stellen.

_(2) Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichsinnungsverband des Elektro-Fnistallateur-Handwerks, Berlin-Lichterfelde, Potsdamer Straße 26, herstellende Händlerfirmen über die Fachgruppe Elektro der Wirtschafts- gruppe Groß- und Außenhandel, Berlin W 50, Augsburger

/

Straße 66, bei mir einzureichen, : §4 :

___§ 1 Ziffer 4 meiner Anordnung Nr. 1 über Fectigungs- bverbote in der eleftrotechnishen Jndustrie vom 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz, und Preußischer Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942) sowie § 1 Absag 1 und 3 meiner Anordnung F 18 Nr. 1 über die Fertigung von elektrischen Leuchten vom 28. Februar 1942 werden mit Wirkung vom 1, Fanuar 1943 aufgehoben. ;

S - Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah- den 88S 10, 12 bis 14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 6

: S __ Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft.

Sie gilt au für die eingegliederten Ostgebiete und die GBe- biete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie für das Ge- biet der Untersteiermark.

Berlin, den 31. August 1942.

Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie. Ostermann.

Anordnung Nr. 4

des Beaustragten für Kriegsaufgaben bei der Ie gruppe Elektroindustrie über die Herstellung von Elektro- : wärme- und -haushaltgeräten vom 31. August 1942.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Ver- bindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung_in der eisen- und metallverarbeitenden Fndustrie vom 30. Ok- tober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) ordne ih mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an:

S1 (1) Die Herstellung von Elektrowärme- und -Haushalt- geräten wird mit Wirkung ab 1. Oktober 1942 verboten. j (2) Bis zum 30. September 1942 bleiben in Kraft die Vorschriften: ¿ 1. des § 1 Ziffer 3 meiner Anordnung Nr. 1 über Fer- tigungsverbote in der elektrotehnischen Fndustrie vom 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preu- Fischer Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942),

2, meiner Anordnung* F 17 Nr. -1 über die Fextigung von Elektrowärme- und -Haushaltgeräten vom 28. Fe- bruar 1942, wodurch den Mitgliedern der Fachabtei- lung 17 gestattet ist, bestimmte Elektrowärme- und -Haushaltgeräte, die sie bereits in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30, Juni 1939 hergestellt haben, in dem angegebenen Umfang zu fertigen.

(3) Nach dem 1. Oktober 194

leftroindustrie als Rei

s\telle für elektrotehnische nisse‘ besigt. -

(4) Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften meiner im ande. 9 angeführten Anordnúngen verlieren mit

dem 30. September 1942 ihre Gültigkeit.

§2 M Wer nach § 1 Elektrowärmé- und -Haushaltgeräte nit mehr herstellen darf, darf auch keine Verlagerungsaufträge in die beseßten Gebiete auf diese Erzeugnisse mehr erteilen.

vorgearbeitetes Material und für vollständig geklärte Ver-

nah dem 1. Oktober 1942 noch aufarbeiten bzw. aufarbeiten

vom 4. März 1942)cunde r # a7 “meine Anordnung F 17 Nr. 1 über die

darf nur derjenige Elek- trowärme- und -Haushaltgeräte herstellen, der eine für diese

eit geltende Vene E ile für der D More rzeug-

lagerungsaufträge bereitgestelltes unvorgearbeitetes Material

lassen, wenn er

1, nach § 1 Ziffer 3 meiner Anordnung Nr. 1 über Ferti- gungsverbote in der elektrotehnishen Fndustrie vom 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942) „oder nach meiner Anordnung F 17 Nr. 1 über die Fertigung von Elektrowärme- und -Haushaltgeräten vom 28. Fe- bruar 1942 oder i auf Grund einer besonderen Ausnahmegenehmigung zur Herstellung berechtigt ist und

2, bis zum 15. September 1942

a) Art und Zahl der aus solhem Material nah zu fertigenden Geräte,

b) die für die Aufarbeitung dieses Materials voraus sichtlich erforderliche Zeit i:

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für

elektrotehnishe Erzeugnisse meldet.

(2) Die Meldungen sind mit dem Vermerk zu versehen: „Die Richtigkeit wird unter Bezugnahme auf die Ver- ordnung des Führers zum Schuße der Rüstungswirt- haft vom 21. März 1942 bestätigt.“

(3) Die Firmen, die hiernah zur Aufarbeitung berechtigt

sind, haben der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs-

stelle für elektrotechnische Erzeugnisse jeweils bis zum 15. des folgenden Monats, erstmalig zum 15. November 1942, die Jst-

Erzeugung des Vormonats na Art und Zahl zu melden.

(4) Alle Meldungen sind doppelt einzureichen.

(5) Ueber die auf Grund der Ziffer (1) hergestellten Er-

zeugnisse darf erst nah Freigabe durh die Wirtschaftsgruppe

Eleftroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnishe Erzeug-

nisse verfügt werden. e 4

Diese Anórdnung gilt auch für Handwerksbetriebe und zusammenbauende Handels3betriebe. /

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Ausnahmen von dem Verbot der §8 1 bis Z können in be- gründeten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge“ sind bei mir zu stellen.

Handwerksbetriebe haben ihre . Anträge beim Reichs=- innungsverband des Elektro-JFnstallateur-Handwerks, Berlin- Lichterfelde, Potsdamer Straße 26, einzureichen, Handels- bettiebe bei ihrer zuständigen Fachgruppe. j

0 uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr

b - estrcft | 7

Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch fr die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupén; Malmedy und Moresnet sowie für das Gebiet der Untersteiermark.

Mit dem 30. September 1942 treten außer Kraft:

8 1 Ziffer 3 meiner Anordnung Nr. 1 Uber Fertigungs- verbote in. dex elektrotechnischen: Ju E Sia 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatisänz.'Nrv. 53

¿exrtigUng von Elektrowärme- und -Haushaltgeräten vom 28. Februar 1942. Berlin, den, 31. August 1942. Der Beausftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaft3-

Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 203 vom 31. August 1942. S. 2

Bekanntmachung \ Die am 28. August 1942 ausgegebene Nummer 28 des Reichsgeseyblatts, Teil 11, enthält: %

Einundvierzigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 13. August 1942. Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Achten

Ausaßtvereinbarung zum deutsch-ungarischen Handelsvertrag. Vom -

24, August 1942.

Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerblichen Rehts- \chuy für slowakishe Staatsangehörige. Vom 11. August 1942.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H A. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 L. für ein Stü bei Voreinsendung auf unser Postsheckckonto: Berlin 962 00. -

Berlin NW 40, den 29. August 1942.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubri c.

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Nichtamtliches

Deutsches Reich

Der Slowakishe Gesandte in Berlin, Herr Matúd Cernátk, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

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Der Kgl. Rumänische Gesandte in Berlin, Herr Raoul Boy, ist nah Berlin zurülgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder Übernommen. |

Aus der Verwaltung

Reichsjustizminister Dr. Thierack über seine Aufgaben. Appell an die deutshen Richter

Dem neuen Reichsjustizminister ist vom Führer zugleih die Aufgabe gestellt worden, eine staxke nationalsozialistische Rechts- pflege aufzubauen. Fn seinem N den die „Deutsche Justig" veröffentlicht, führt Reichsjustizminister Dr. Thierack aus, daß er dies fortan mit aller Krast vorantveïben und dieses Ziel nie aus den Augen lassen weyde. Er bedürfe hierzu der Mitarbeit aller ihm unterstellten Menschen umd Einrichtungen. Der Krieg lasse nicht alles S dirtilhüit, áber das Kriegs- wichtige müsse sofort durchgeführt werden, und am Tage des Sieges müsse diese deutshe Rechtspflege stehen, bereit, ihre D die Zukunft des Reiches so wichtige Aufgabe zu erfüllen. Der Reichsjustizminister wendet sih dann vor. allem an die Richter, die in Zukunft als tragende Säule mitten im Gebäude der deutschen Rechtspflege stehen würden. Rechtsprechen, so heißt es în dem Erlaß, bedeutet keine Uebung eines geshulten Verstandes, sondern das Ordnen von Lebensvorgängen im Volke. Fch will feine Richter sehen, deren Kunst sih darin erschöpft, das geseute Recht auf den ihnen unterbreiteten Sachverhalt mehr oder weniger sharfsinnig auszulegen. Das. mögen Rechtsgelehrte tun, von denen das Volk kein Urteil verlangt. Der. Richter ist der beste und kann allein Anerkennung verdienen, “dessen Urteile das vom Volk getragene Rechtsgesühl ‘verkörþpern. Das geseßte N soll den Richtern hierbei helfen, nicht aber soll es den Richter jo beherrschen, H er darüber die Verbindung mit dem Rechts-

efühl jeines Volkes verliert. Das Récht ist Leben, nicht die farcs Form eines Me A Rethtsgéstaltung ist lebens- wahre Attiveidutig des Rechtsgedankens, nicht die Aÿslegung toter Buchstaben, ZJhnen zultebe darf das wirkliche Leben niht zurehtgebogen werden. Federn Richter ist es unbenommen, sih an mi zu wenden, falls' er glaubt, durch das Gesey gezwungen zu sein, ein‘ lebensfremdes Uxteil zu fällen. Jn einem solchen Notfall wird es meine Aufgabe sein, Ms DOs zur Verfügung zu stellen, das erforderlich ist. Jch möchte im Urteil des Richters

gruppe Elektroindustrie. Ostermann.

Die Auswirkungen der Hauszinssteuerablösung auf das Kreditsystem

Die Verordnung über die Hauszinssteuerablösung läßt dem Hausbesitzer. an sih Mete Wahl zwischen einer Reihe von Möglich- keiten zur Aufbringung der Abgeltungsbeträge, einmal um zu ver- meiden, daß irgendein Hausbesiver in finanzielle Schwierigkeiten kommen kann, zum anderen aber auch, um eine möglichst breite Abshöpfungswixkung zu. erzielen. Gleichwohl stellt das iet wie Dr. Riehle, Ministeraldirigent im Reichswirtschaftsministerium, im „Vank-Archiv“ betont, bei der Refinanzierung der Hauszins- steuerablösung die Abgeltun shypothek eindeutig in den Vorder- grund und läßt durch die au evrordentlih vereinsahte Beschaffung der Abgeltungs-Tilgungshypothek mit einer der bisherigen Steuerzahlun P pad Annuität erkennen, daß dem Geseß- geber ae eg gewissermaßén als die normale Art der Refinan- zierung aus Fremdmitteln erscheint, | / N

Dr. Riehle führt für * dieses Vorgehen zwei Gründe an. Einmal müsse die zur Begleichung des Abgeltungsbetrages aufge- nommene Darlehnsshuld aus ‘den Einkünften des Grundstückes zurückgezahlt werden. "Es entspreche der Natur des Grundbesißes, eine solhe Finanzierung in ‘einer den Grundstückserträgen ange- paßten langfristigen Form vorzunehmen. Eine kurzfristige Finan- zierung sei nur dann zu verantworten, wenn mit Sicherheit zu er- warten sei, ‘daß zu gegébénér Zéit entsprechende Einkünfte zur Ab- deckung der ra Schuld, zur erfügung ständen. Anderer- seits könne es auch nicht exwünscht sein, daß die. Refinanzierung des Abgeltungsbetrages auf einen längeren Zeitraum erfolge als nôtig sei, wie das bei der Aufnahme einer normalen Hypothek der Fall sei, deren Laufzeit über die der im Geseh N Abgeltungshypothek hinausgehe. Zweitens lasse si) die Ablösung einer auf mehreren Millionen Grundstücken ruhenden Steuer im Kriege nur dann durhführen, wenn jede damit verbundene ver- meidbare Arbeit auch tatsählih vermieden werde. Der im Gesetz vorgesehene Wed ber Abgekltungshypothek über die Kreditinstitute sei De eiGe welcher das geringste Maß an Arbeit U Es erscheine daher iht erwünscht, ohne zwingende Gründe des

Grundbuchämter nicht unnötig in Anspruh genommen werden. Keinesfalls ersheine es vertretbar, die Grundbücher mit der

elasten, Auch müsse der Schuldner damit rechnen, da

1. Fanuar erfolgen kónne. Dr.

aber

möglichkeit für das einzelne

von Sparguthaben

83 1) Wer nicht im Besiy einer für die Zeit nah dein fu Herstellung8anorbung ist, darf

1, Oktober 1942 geltenden

ür die Barablö vid berührt werden, unterliege es keinem Zweifel, daß si die

| Wirtiscaftsteil 9

Einzelfalls von ihm abzuweichen. Jnsbesondere dürften die

rundbuhmäßigen i Me a kfurzfristiger E zu eine

Grundbucheintragung in vielen Fällen nicht rechtzeitig vor dem t iehle betont sodann, daß sich die

Mitwirkung der einzelnen Sparten unseres Kreditwesens an der Hauszinssteuerablösung recht verschieden gestalten werde; allen falle die Aufgabe zu, für die .rihtige und reibungslose Durch- ementsprechend

führung der Maßnahme Sorge zu tragen. ) hätten Fie die Pflicht, dem einzelnen Hausbesizer den Weg einer ziveckentsprechenden Refinanzierung im oben angedeuteten Sinne

zu weisen, und zwar auth dann, wenn sih hierbei eine Geschäfts- nstitut niht ergeben sollte, Die

den deutshen Menschen erkennen, der mit seinem Volke lebt.

A

einlagen reihlich fompensieren werden. Bei der hohen Liquidität der Sparkassen dürften noch niht einmal besondere Liquiditäts- probleme auftreten. n | O

Die Pfandbriefinstitute würden die neuen Emissionen um so leihter absegen können, als nah Durchführung der Abgeltungs- aktion damit gerechnet werden müsse, daß das Angebot an Pfand- briefen sih wieder dem heutigen Zustand nähern werde. Es werde die nicht leicht zu lösende Ausgabe der Justitute sein, für eine sehr sorgfältige, möglichst langfristige Placierung ihrer Papiere Sorge zu tragen. Die Kursfrage bedeute heute kein Problem, da der seit langem eingespielte Kurs von 1024 eine selbstverständlihe Grund- lage abgebe. Es sei Vorsorge getroffen, daß die Abgabe vón Pfandbriefen keinesfalls stoßweise erfolge und daß jederzeit mit der Ausgabe gestoppt werden könne, so daß Marktstörungen nit zu befürchten seien. Der Beginn der Pfandbriefausgabe. dürfte bereits im Herbst exfolgen, ihre Beendigung werde sih, unabhängig von dem geseßlichen Zahlungstermin des 31. 12., so weit in das nächste Jahr erstrecken, als es zweckmäßig erscheine. | /

Die A der Genossenschaften und der Kreditbanken werde in gewissem Umfang in der Form der kurzfristigen Vor- finanzierung erfolgen, auf deren enge Grenze abex bereits ver- wiesen wurde. Stärker dürfte ihre passive 9 Gi im Rah- men der zu: exwartenden Guthabenabzüge sein: Gemes en an den Gesamteinlagen der Kredttbanken dürften ‘diese Beträge jedoch “ohne besonderes Jnteresse sein. Darüber hinaus ergäbe sih für die Kreditbanken, wie Dr. Riehle abschließend bemerkt, eine erheb- lihe Aufgabe in der Mitwirkung bei, der rihtigen Placierung der neu auszugebenden Pfandbriefe.

Devisenbewirtschaftung Anträge auf Aenderung einer Devisenbescheinigung

waren für die Einfuhrfirmen oftmals vor allem deshalb zeit- raubend und umständlih, weil sih die Devisenbescheinigungen, wenn sie zur Vorlage bei den Reichsstellen benötigt wurden, ent- weder beim Zoll, Spediteur, bei der Bankverbindung oder einer ‘anderen Stelle befanden. Durch .das Hin- und Hersenden der Devisenbescheinigung entstanden mancherlei Verzögerungen und Ershwerungen, die die tehnishe Abwicklung der Wareneinfuhr störten. Bei Benußung des neu Pein Vordrucks für An- träge auf Aenderung einex Devisenbescheinigung ist die Vorlage der ¡DepilenbelG eng s der Retchsstelle nicht mehr erfor- derlich. Der neue [ (Ei / :

anderen neuen Vordrucke für die Wareneinfuhr bei den Banken und Sparkassen, den Fndustrie- und Handelskammern sowie den

Reichsstellen erhältlich.

Ersatßpapiere für Devisenbescheinigungen

Wie bereits bekanntgegeben worden ist, ist im Zuge der Ver- einfahungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Außenhandels das

Sparkassen würden, L meint Dr. Riehle, vor allem dur aae 0 e Abzüge mit den Neu-

Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Wareneinfuhr neu geregelt worden. Jn den Fällen, in denen eine Devisenbescheini-

Anträge auf Aenderung erteilter Devisenbescheinigungen '

ordruck (Einfuhr Nr, 7) ist ebenso wie die .

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 31. August

Nr. 203

1942

7. Aktien- gesellschaften

[22008] M EEIEERNE zur Einreichung von Aktien der ,„Drauland‘‘ Kärntnerische Holz: verwertungs-Aktiengesellschaft in Villach.

Die „Drauland“’“ Kärntnerische Holzverwertungs - Aktiengesellschaft wurde auf Grund des Beschlusses der 20. ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Dezember 1941 in die „Drauland““ - Kärntnerische Holzverwertungsge: sellschaft m. b. H. umgewandelt. Die Stammeinlage eines jeden Gesell- {hafters entspriht dem Gesamtnenn- betrag seines Aktienbesißes, muß jedoch mindestens 500,— K betragen. Aktien im Nennbetrage von 100,—‘ A sind entsprehend zusammenzulegen.

Die Aktionäre werden hiermit auf- Abd f ihre Aktien bis 30. Novem-

er 1942 bei der Gesellschaft odec bei der Creditanstalt - Bankverein, Wien, 1l., Schottengasse 6, zum Unt- taush gegen eine Stammeinlage der „Drauland“ Kärntnerische Holzverwer- tungsgesellshaft m. b. H. einzureichen.

Aftien, die troy dieser Aufforderung bis 30. November 1942 bei dex Gesell- schaft oder bei der Credttanstalt-Bank- verein Wien niht eingereiht worden sind, werden im Sinne des § 179 des Aktiengeseßes (RGBl. 1937 [1 S, 107) für kraftlos exklärt. Gleiches gilt für eingereihte Aktien, welche die Mindest- cinlage von 500, nicht erreichen ‘and’ der Gesellschaft niht zur Verwer-

tung für Rechnung der Beteiligten zur |

Verfügung gestellt worden sind,

, Villach, am 16. Juli 1942. . Der Auffichtsrat der

„Drauland“/ Kärntnerische Holz-

verwertungs - Gesellschaft m. b. H.

[23350]

APAG Apollowerk A.-G. Gößnitz (Krs. Altenburg). Hauptversammlung Montag, den 21. September 1942, 16,30 Uhr, im Gesellschaftshaus Tunnel, Leipig,

Roßstr. 8. | Tagesorduung:

1. Berichtigung des Grundkapitals um RNA 224000— . auf RA 672 000— mit Wirkung vom 1. Januar 1941 gemäß der Ver- ovdnung zux Begrenzuug. der Gez „\winnausshüttungen (Dividendien- Abgabeverorduung) vom 12. Juni 1941 sowie ‘der 1. Veroxdziung zux Durchführung der . Divideuden- abgabeverordnung . (1. . DADV.) vom 18. August 1941. Aenderung des § 4 der Satzung (betr. Höhe uñd Einteilung des Grundkapi- tals) infolge der Kapitalberichti- gung, Bekanntgabe des Berichtigings- beshlusses des Aufsichtsrafs bzw. gegebenenfalls Beschlußfassung der Hauptversammlung hierüber. . Vorlage des unter Berlicksichtt- gung der vorerwähntén Kapitkal- berihtigung aufgestellten Jahres- äbshlusses zum 31. Dezember 1941 sowie des Berichts des Vorstandes und dés Aufsichtsrats.

TS

3. Beschlußfassung über die Verwen-

dung des Reingewinns.

4. Beschlußfassung über die Ent-

lastung des Vorstandes und des

, Aufsichtsrats.

5. Wahl des Abshlußprüfers für das

Geschäftsjahr, 1942.

6. Verschiedenes.

Aktionäre, die der Hauptversamms- lung beiwohnen und ihr Stimmrecht auüben wollen, müssen ihre Aktien oder die Vescheinigung über die bei einem Notar exfolgté Hinterlegung ihrer Aktien spätestens am “dritten Tage vor der Hauptversammlung entweder bei der Allgemeinen Deut- schen Credit-Anstalt in Leipzig oder Gößniß (Krs. Altbg.) oder einer der Niederlassungen der Commerzbank A.:G. in Chemnitz, Dresden, Leip- zig (Tröndlingring 3) oder Meerane oder der Thüringischen Staatsbank, Altenburg oder der Gesellschaft safsse in Gößnitz (Krs. Altbg.) oder bei den Effektengirobanken deutscher Wertpapierbörsenpläße bis nach der Hauptversammlung hinterlegen und die Hinterlegungsscheine dem protokollie- renden Notar vorzeigen.

__Gößniß (Krs. Altenburg), den 28. August 1942. Der Vorstand.

[23331]

Einladung zu der am Samstag, den

19. September 1942, vormittags 11,45 Uhr, im Amtszimmer des Notariats „1 in Singen-Hohentwiel stattfindenden ordentlihen Haupt: versammlung.

| Tage8orduung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des festgestellten Fahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941.

. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- vates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

__ Aktionäre, «die an der Hauptoer- jammlung teilnehmen und ihr Stimm- recht ° ausäbn wollen, müssen ihre Aktien spätestens am dritten Werk- tag vor der Hauptversammlung, und zwar vor abends“ 6 Uhr, zur Teil- nahme an derselben unter Beifügung einer Hinterlegung®sbestätigung von „einem Notar oder von einer vom Reichs- minister der Justiz erklärten Wert- papiersammelbank oder unter Ueber- TJeudung der Aktienmäntel der Gesell- chaft "angemeldet haben. Als Bestäti- gung der erfolgten Aumeldung gelten die von der Gesellschaft auszuferti- genden Stimmkarten, die zugleih als Eintrittskarten dienen.

Der Fahresabshluß für das ver- gangene Geschäftsjahr, der Geschäfts- bericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates werden den Aktio- nären auf Verlangen zugestellt oder können von ihnen am Sitze der Gesell- [chaft „eingesehen werden.

Riclasingen (Hegän), 26. 8. 1942.

VBaumwoll-Spinn- & Weberei

i Arlen. Der Vorstand.

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Dr. Carl ten Brink. 4

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[22506].

Aktiva.

R. N d g T, Anlagevermögen: f E 1, Bebvaute Grundstüe: a) Wohhgebäude: Buchwert am 1. 1e 1941 0 5E Q . . . . 58 800,— , Abschreibung 4 400,— 54 400 /— b) Fabrikgebäude: Buchwert am 1.1.1941 edi o o e o © 1080/2007 Abschreibung « « «+1 700,— 54 500|— 2. Unbebaute Grundstücte, Aecker, Wiesen, Gärten 5 400|—| 114 300|— 3. Beteiligungen: Buchwert am 1.1.1941 .. N 7095| Abgang . . . e. . a e. . d: 0 . . 236 300|— 737 795 N 2 IL, Umlaufvermögen: E l. Wertpapiere L T N 1|— 2. ‘Kassenbestand, Reichsbank-. und. Postscheckgut- d a E 664/26 D VANtguthäbt ie 1 682 773|— 4. Forderungen an ein Ausfsichtsratsmitglied . . | 143 000|— 5. Konzernforderungen a C S 79 38773 6, Sonstige. Forderungen . ee 145 608/70] 951 434/69 IIT. Rechnungsabgrenzungsposten . . . .. “N 1 283/60 1V,- Eventualforderung (Regreßanspru aus Bür i schaft) A 136 667,— E i 18 Weiden | vis 0 : _| 1804 813/29 Passiva, f T. Grundkapital: 14 340 Aktien à A 100,— .. 1 434 000 |— IL. Gesegliche Rückdlage . 100 000|— IIT. Rüdcklage für Aufwendungen im stillgelegten Werk 20 000|— IV. Rüstellungen für Rentenverpflihtungen . 21 678|— V. Sonstige Rükstellungen «e i | 48 840/03 VI. Sonstige Verbindlichkeiten. . «e e ; 108 017/98 VIIL. Gewinn: Vortrag aus 1940 „6 61 134/57 Dividende 1940 0600 #0. 0 T.E 60 000 |— : | : 1134/57] | i Gewinn aus 1M] o 71 142/71 72 277/28 |' VIIL. Eventualverpflihtung aus Bürgschaft Reichsmark AN 136 667,—- | M 1 804 813/29

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Ziegenhalser gZellstoffwerke Aktien-Gesellschaft.

Vilanz per 31. Dezember 1941.

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Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1941.

Aufwendungen. R E RÆZ 5 K Gehälter Dc De Q E: 00 0 P S D D -- P S S 20 245|— 2. Soziale Aufwendungen: a) geseßliche « « « « « 72/57 b) freiwillige. « - . « + 4 563/90 4 636/47 C s 6 108 4. Steuern: a) vom Einkommen, Ertrag und Vermögen s « - 139 034/99 b) sonstige Steuern und Abgaben „eo. 1 141/45] © 140 176/44 5. Beiträge ‘an Berufsvertretungen. « - .- « - « -- s 1 183/60 6. Uebrige Aufwendungen. . e o o oooooo : 20 344/59 7. Gewinn: Vortrag aus 1940 «ooooooooo 1 134/57 Gewinn aus 1941 «ooooooo 71 142/71 72 27728 | 264 963/38 Erträge. 1. Gewinnvortrag aus 1940 (XM# 61 134,57 nah Abzug von K. 60 000,— für die Dividende 1940) . . „. 1 134/57 2. Miet- und Pachterträge . « «- . S s 15 841/96 3. Erträge aus Beteiligungen . «eee 149 562/43 4. Zinsen und sonstige Kapitalerträge nah Abzug der | Aufwendungen. ... 2 17 337/95

Außerordentliche Erträge : a) aus Verwertung von Anlagévermögen « + « « - b) Sonstige «- -

Gt

51 282/23 29 804/24] 81 086/47

| 264 963,38

Der Vorstand. Lorenz,

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschast sowie der vom Vorstand erteilten Auf- flärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

Berlin, im Juni 1942.

i Dr. Hubert Breitenfeld, Wirtschaftsprüfer.

Jn der Hauptversammlung vom 12. August 1942 wurde beschlossen, den in der Jahresbilanz ausgewiesenen Gewinn von „ee ooooo... RM 72 277,28 wie folgt zu verteilen: Erhöhung der geseßlichen Rücklage « - e oooooooooo) RM 43 400,— Zuweisung zur Rücklage T „e «ooooooooooo RM 25 000,— Vortrag. auf nêèué Rechnung. « « «s o o o ooo ooooo Ri 3 877,28 ___ Den Aufsichtsrat bilden die Herren: Dr. Erwin von Seidl, Landwirt, Steiniß/Südmähren, Vorsißer; Fraaz Radler, Forstmeister, Proskau, Bez. Oppeln; Dipl.-Fng. Ernst Reuter, Mähr.-Schönberg. i

Peterwigtz, den 18. August 1942.

Der Vorstand. Lonrenz.

[22977].

Vitanz zum 31. Dezember 1941.

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[23332] Die Aktionäre der Rostroh-Werke A. G. werden hierdurch zu der am

1942, 12 Uhr, in Heidenau im Sizungszimmer der Gesellschaft statt- findenden 43, ordentlichen Haupt- versammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage der Vermögensübersicht mit Gewiun- und Verlustrechnung, sowie der Berichte des Vorstands und - Aufsichtsrats für das f Ge- schäftsjahr 1941/42.

2, Beshlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns.

3. Entlas:ung des Vorstands und de3 Aufsichtsrats.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.

Aktionäre, die in der Hauptversamms- lung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihr: Aktien oder den von einer deutshen Effektengirobank oder von einem Notar ausgestellten Depotschein spätestens am 21. September 1942

in Dresden bei der Commerzbank A. G., Filiale Dresden,

bei der Sächsischen Bank;

in Verlin: bei der Commerzbank

_A. G. oder

in Heidenau: bei der Gesellschaft s- fasse

zu hinterlegen.

Die Hinterlegung der Aktien is auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinter= legungsstelle für sie bei anderen Bank- firmen bis zur Beendigung der Haupt- versammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Heideyau, den 1. September 1942,

Rockstroh-Werke A. G. M. Rockstroh.

Deutsche Acetat-Kunstseiden AG. „Nhodiaseta““ ! Freiburg i. Br.

r

Wertpapiere « «

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar

R Stand am N 2 Abschrei- Stand am 1. 1. 1941 | SBugänge } Abgänge | hungen |31. 12. 1941 Aktiva. E M A 0 RA 5 R S 9 Anlagevermögen: | | / E N N Grundstüe S B AC T0 T Cs 332 608 |— 127 215 |— Glacis s r Ss 23 |— Davon entfallen auf: T \ j ; Ñ A D E Geschäfts- und Wohngebäude ."« « « 38 500,— Fabrikgebäude „.. . e o oe « + 294 108,— Unbebaute Grundstückle « «o . . . « « 127 215,— f N i s 459 823,— | Gebäude: a) Geschäft3- und Wohngebäude G LTA As 450.007 4 511/40 E 94 901/40} 359 617 E b) Fabrikgebäude O A H o. 0 14973 527|— 80 459/58 —] 240 818/58] 4 813 168 '— Maschinen und maschinelle Anlagen E O « . | 5223 645|—| 214 445/54 64 484|—] 941 265 54} 4 432 341 Werkzeuge, Betricbs- und Geschäftsausstattung . « « 24 838 |— 29 928/14 54 758 14 s [T 004 625 —| 4565596) 64484 | 1331 743 66|10 064 957 Lizenzen und Patente « e e «ooooooooooo 99 000 |— 2 2 R a E L. Beteiligungen. . . E t . . . . . . . D: 27:0.) D D D 55 002 |— 90 000 E P N) 14 998 |— 130 004 Umlaufvermögen : 2 Warenbestände: Roh-, Hilfs- und Betrî?ecbsskofse. „e e eo ooooooooooo 2815 372 |— Halbserlige Egeln L avo o aa o ao m d O oe e e G ae 1080 981 |— L e 224 171

4120 524 1172 631

C a 6 N 40 467/31 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen. «e e e «eo «oe [1116 308/38 Forderung an cin Konzernunternehmen! . . . E E E S C A 6 9 850 |— O aus Krediten nah §80 Akt-Ges. «e ee ooooooooo s 45 000 U Ce S es E E L s T L oe Dis E O E 3 825 5 Kasse, Postscheck, Reichsbank I E 145 Hhi0s

Andere Bankguthaben . „ee ae ooooo C Os é 7 888 953 57 14 514 7951

Sontag FOVDEPUNGEE es e ee en o s ves s U U E ———- 618 805 is

Rechnungsabgrenzung . L L E N A 48 650 18

25 377 213/75

Passiva. Kas

Grundfapital E N R E Lea Serts S [6 000 |

-Rüdlagen: Geschlihe Rücklage «O S, S

A U e i Ce E 550 000

Rüdcklage sür Érsaybeschaffung . S e S í ; i : 17 800 2 182 800 Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen .........., R T 2 Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen .. eh E e La Rel A E CUSA G D. Verbindlichkeiten: | I | é 90 00+ 0.076 0.0. 1 538 350 /—

Verbindlichkeiten auf Gxund uon Warenlicferungen und Leistun Í i r Z 3 L en . . . ® . . . . . . . . 27 75 Verbindlichkeit gegenüber einem Konzernunternehmen . . i 8 L U 2 S2 Sonstige Verbindlichkeiten 0-4/0. 000-00 A) . A . . D 1.0 M De 20D 259 i : ; Ö ; 1 007 209 52 3 969 30 Rechnungsabgrenzung E Ce O 409102 9 603/41 Gewinn: Gen aa Oa ais oos ooo dia oos T E S E e A 45 462/86 G C N 038 838/98 02 5474 9.0. 000 00€ C di U 4‘

I 5 | 125377 213,75 bis 31. Dezember 1941.

Gewinn: Gewinnvortrag 1. 1. 1941 .

. 16 Gewinn 1941... ., 3 708,55

. 938 838,93 | 1 102 547/48 [10 626 354/78

Aufwenpungen.. 9 Löhne und Gehälter .. M i N U e R 4 188 072 36 Sözialé Abgaben O O ; 5 317 818/76 S nes und Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen . | 1 545 739/66 o 0 D070 S E C 2D 4/4. Q 0 ck00 m0 A 24375 Beiträge zu Berufsvertretungen « « « « . E E 079 80 Außerordentliche Aufwendungen . « « « ° C ei 362 641/89 Zuführung zur anderen Rücklage . « « « . o T 350 000|—

E E E l S0 M.S

reiburg i. Br., im Juni 1942. Dr. Auffermann, Wirt chaftsprüfer.

Nr. 5 bei der Dresdner Bank, Filiale Freiburg, Freiburg i. Br.

Freiburg i. Br., im Juni 1942, Der Vérwalter: Linnemann.

__ Erträge. RM 5 Gewinnvortrag » « « « « 163 708/55 Jahresertrag . « « « » « [10 218 889/52

|

Zinsen C E 97 327/30 Erträge aus Beteiligungen 9 850 |— Außerordentliche Erträge . 136 579/4L

10 626 354/78

Vestätigungsvermerk : Nah dem abschließenden Ergebnis mei A e ¿c N ) gebnis meiner pflicht i

und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen dia A STUGTUGER hie Wabi a Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseglichen Vorschriften. g, der

Die Auszahlung der für das Jahr 1941. auf 6% festgeseßten Dividende erfolgt gegen Vorlage des Dividendenscheines

Donnerstag, den 24. September

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