1942 / 235 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Oct 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 234 vom 6, Oktober 1942. S. 4

bau teilen die Gefahren in Arbeitsgemeinschaft mit dem Berg- mann; sie werden deshalb fünfstig genau so behandelt wie die Bergarbeiter; dies bedeutet für sie und ihre Angehörigen eine wesentlige Verbesserung ihrer Renten.

Eine besonders hohe Anerkennung des Arbeitseinsayes unter Tage bringt dem Berginann das neue Bergmannstreuegeld. An- spruch hierauf hat jeder Bergmann shon nah 15 Jahren wesent- lih bergmännischer Arbeit und nach Vollendung des 50. Lebens8- jahres, wenn er weiterhin als Hauer unter Tage arbeitet. Das Bergmannstreuegeld ist für die ersten beiden vollen Fahre der wei- teren Hauertätigkeit je 500 A, für jedes folgende volle Jahr sI- gar 1000 #4. Das Bergmannstreuegeld wird fällig mit der -Ge- währung der Knappschastsrente, Stirbt der Bergmann vorher, so verbleibt der Anspruh seinen Angehörigen. Damit er das Bergmannstreuegeld schon in jüngeren Fahren nußbar machen fann, fann ihm als Vorleistung auf das Bergmannstreuegeld ein

verzinsliches Darlehen gewährt werden. Dieses soll insbesondere zum Erwerd eines Eigenheims, zux Ausstattung odex Ausbildung jeiner Kinder dienen.

Die B tregeing dexr Rentenversicherung erfordert hohe Mittel. Sie werden durch Uebertragung der Beiträge des Berg- baues zum Reich3stock für Arbeit3einsay gewonuen. Bergbau und Bergmann werden nicht höher belastet als bi3her. Die Ver- sorgung des Bergmanns und seiner Familie für den Fall des Alters und der Fuvalidität ist nunmehr in vollstem Maße sicher- gestellt. Die beste Sozialversiherung der Welt steht . ihm treu zur Seite. Diesen Dank schuldet die gesamte Volk3gemeinschaft dem. deutschen Bergmann für seinen uuermüdlihen Kriegseinsaß. Reichêmarschall Göring gibt, wie ex hon in seiner Rede be- tonte, der Erwartung Ausdruck, daß die Arbeitskameraden außer- halb des Bergbaues volles Verständnis für diese berechtigte Sonderstellung des Bergmanns aufbringen.

Wirtschaftsteil

Trausporteiusparunà durch die Wirtschaft

Der Reichswirtshaftsminister hat bekanntlich vor kurzem eine Anordnung zvx Einsparung von Transportleistungen bei Maßnahmen des Warenverkehrs erlassen, nah der alle mit der Lenkung von Erzeugung und Absaß im Bereich -der gewerblichen Wirtschaft beauftragten Stellen verpflichtet sind, auf Einsparung von Transportleiskungen besonders bedaht zu nehmen.

Diese Bestrebungen auf Unterbindung überflüssiger Trans- porte sind niht neu, wie Ratsherr Dr. Hans Splett- stoesser, Verkehrsbeauftragter des Führungsstabes Wirtschaft, im Wirtschaftsblatt der Fndustrie- und Handelskammer zu Berlin schreibt. Sie sind auch schon in der Vergangenheit weitgehend vom Reichsnährstand und von den fahlihen und marktregelnden Organisationen innerhalb “der gewerblichen - Wirtschaft beachtet worden. Diesen Bestrebungen fehlte es jedoch bisher an einer zentralen Lenkung und an einex Zusammenfassung dex umfang- reichen, auf diesem Gebiet vorliegenden Erfahrungen. Jnsoweit bedeutet die Neuanordnung eine sert langem gewünschte Zusam- men*assung der sih aus der Notwendigkeit der Einsparung von Transportwegen_ ergebenden verkehrslenkenden Maßnahmen in der Hand des Reichswirtschaftsmin1sters. i

Andererseits darf nicht verkannt werden, daß die außer- ordenflih weitgehende Formulierung dexr Anordnung einen tiefen Eingriff in die Beziehungen zwischen Produzent und Ab- nehmer bedeutet und viele alte Geschäftsbeziehungen zerstört. Jrgendwelche im Frieden durchaus erstrebenswerten ' engen und vertrauensvollen Beziehungen zwischen Lieferant ‘und Abnehmer dürfen jedoch im gegenwärtigen Stadium des Krieges keine aus- shlaagebende Rolle mehr spielen. Größere Beachtung verdient jedoch die diesen Bestrebungen geseßte- volkswirtschaftliche Grenze. Ein Vechjol des Austausches von Lieferanten wird im alige- meinen nur dort Play greifen können, wo die Qualitätssrage eine untergeordnete Rolle spielt und der Bedarf verhältniêëmäßig gleihbleibend ist. Soweit daher diese Vorausseßungen gegeben sind, wie sie z B. in der Zigarettenfabrikation vorliègen, wird diese Maßnahme ohne allzu große Schwierigkeit von großem Erfolg begleitet sein. Jn vielen Fällen- wird jedoch ein Aus- tausch der Lieferanten an den Qualitätsanforderungen scheitern müssen, da bei allen hochwertigen industriellen Erzeugnissen hin- sihtlih der Zusammenseßung und der Güte der Rohstoffe und Halbfabrikate weitgehende Anforderungen gestellt werden müssen.

Beim Austausch der Lieferanten spielt ferner das technische Leistungsvermögen des einzelnen Betriebes eine erhebliche Rolle. Jn all den Fällen, wo eine Verkürzung der Transportwege nur durch eine Erhöhung oder Verringerung dev Ma der Erzouger vorgenommen werden fann oder wo gar etriebs- stillegungen hiermit verbunden sind, dürfte mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden. Vor allem muß die Frage geprüft werden, ob die aus transportmäßigen Gründen vorzunehmende Verlage- rung der Produktion und die auf diesem Wege tatsächlih zu er- zielende Erhöhung der Wagengestellungsziffern dur eine mehr oder weniger geringê Herabseßung der Tonnenkilometer im rih- tigen Verhältnis zu den hiezinit verbundenen wirtschaftlichen Nach- teilen und Belastungen steht. Es wird ferner berücksichtigt wer- den, daß bci der Auswahl des Standortes der vrohstoffverarbeiten- den Industrie die Nähe der Gewinnungstätte entscheidend war, und daß eine Verkürzung des Transportweges der Fertigware nicht

Haupvtversammlungskalender für die Woche von 12. bis 18. Oktober 1942

Montag, 12. Oktober Berlin: Dortmunder Mühlenwerke, Dortmund, 12 Uhr. Braunschweig: Deutsche Asphalt-A.-G. der Limmer u. Vorwohler Grubenfelder, Braunschweig, 16 Uhr. j n N Mähr.-Ostrau: Mährisch-Ostrauer Stadtbrauerei, Mähr.-Osirau, ao. H.-V,., 11 Uhr.

Diensiag, 13. Oktober Berlin: Westfälische Zellstoff-A.-G. Alphalint, Arnsberg, 16 Uhr. Kassel: Kasseler Verkehrs-Ges., Kassel-Wilhelmshöhe, 11 Uhr. Wien: „Aeterna“ Schuhfabriks-A.-G., Wien, ao. H.-V., 12 Uhr. Wien: Glanzstoff-Fabrik St. Pölten, 11 Uhr. l

Mittwoch, 14. Oktober Aachen: Aachener Rückvers.-Ges., Aachen, 11 Uhx. Dresden: Haller-Werke, Hamburg-Altona, 11 Uhr. Hamburg: Hamburger Allg. Vers.-A.-G., Hamburg, 13 Uhr. Fraukfurt’M.: Hotel A.-G. Frankfurt a. M,, Frankfurt/M., 12!/2 Uhr. E Hohensalza: Zuckerfabriken Obernebe, Krushwiß, 15/2 Uhr. Dounerstag, 15. Oktober : München: Zsariä-Vermögensverwaltung, München, 11 Uhr. Wien: FJuternationale Unfall- u. Schadensversicherungs-Ges., Wien, 11/2» Uhr. ; j Wien: Kabelfabrik u. Déchtindustrie, Wien, 12 Uhr Freitag, 16. Oktober

* Stuttgart: Dinglerwerke, Zweibrücken, 11 Uhr. * Vieliß: Versicherungsges. „Silesia“, Bieliy, 10/2 Uhr.

Sonnabend, 17. Oktober Mainz: Chr. Adt. Kupferberg & Co., Mainz, 11/2 Uhr.

Sonutag, 18. Oktober Aussig: Sudetenbräu, Aussig, 19 Uhr,

Wirtschaft des Auslandes

Serbish-ungarishe Schuldenbereinigung

Belgrad, 5. Oktober. Die Serbische Nationalbank gibt be- kaunt, daß für die Begleichung alter langfristiger Verpflichtungen zwischen Serbien und den an Ungarn zurücgegliederien ehemals jugoslawishen Gebieten, das heißt vorx dem 11. April 1941 ent- stantdener Verpflichtungen, ein Abkommen getroffen wurde. Laut diesem Abkommen werden serbishe Schuldner ihre alten Waren- verpflihtungen durch Hinterlegung auf ein Dinar-Abwickiungs-

zu Laslen einer Verlängerung der Rohstoffwege vorgenommen wer- den kann: Schließlih kann niht übersehen werden, daß die Auf- ag eeung eute niht allein vom Standpunkt des Tran3portes, sondern von etner Reihe kriegsbedingter Faktoren abhängig ist. Ferner hat die Auswahl des Verkehrsmittels bei den Be- strebungen auf Erhöhung dex Leistungsfähigkeit des Verkehrs- appavates eine große Bedeutung. Die wechselnden Vorausseßungen für die Ausnugzung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Verkehrs- träger müssen weitgehend Berücksihtigung finden. Es ist deshalb nach wie vor großer Wert darauf zu legen, daß eine Entlastung der Schiene durh die Wasserstraße Play greift und alle einmal mit der Vinnenschiffahrt ausgeführten Transporte nicht wieder zur Eijenbahn abwandern. Eine Verkürzung von Transportwegen zu Lasten der Eisenbahn erscheint in keinem Falle vertretbar. Da die Binnenschiffahrt, insgesamt gesehen, keinesfalls in gleiher Weise ivie die Reichsbahn ausgelasiet ist und niht die Hauptlast der fkriegswichtigsten Transporte wie diese zu tragèn hat, andererseits in der Binnenschiffahrt auch heute noch Reserven, insbesondere im Stückgutverkehr der Eilschiffahrt, stecken, wäre es nicht vertretbar, wenn nur im nteresse einer shematischen Verkürzung der Trans- portivege etwa ein Transpokt einer Ware von der Binnenschiffahrt auf die Eisenbahn verlagert würde. Fn der Praxis wird es des- halb darauf ankommen, daß man im Hinblick auf eine Verkürzung der Transportwege an die Erfahrung und an die Einsicht der Internehmer appelliert. Hier wird jeder einzelne bei der Be- jtellung eines Rohstoffes, ‘eines Halbfabrikates oder Hilfs\toffes zu prüfen haben, ob ex nicht einen nähergelegenen Lieferanten hier- für ausfindig machen kann. Sotwweit allerdings, wie insbesondere auf dem Gebiet der Rohstoffbewirtshaftung, bereits bestimmte Lieferbeziehungen festgelegt sind, wird hier nur cine Regelung von

zZentraler Stelle erfolgen können.

Arbeitsshuß der Fugend Vortragsfolge - der Reichsstelle für Arbeitss{huß Der große Bedarf an Arbeitskräften zwingt, auch an die Arbeitskraft der Fugend erhöhte Anforderungen zu stellen. Daraus ergeben sich ür alle diejenigen, die den Arbeitseinsay

und die Arbeit der Fugend verantwortlih leiten und betreuen,-

erhöhte Pflichten. Es gilt vorx allem, die Jugendlichen vor Ge-

fahren grgen Leben und Gesundheit zu hüben und die Betriebs- -

führer sowie die mit der Betreuung der Fugendlichen Befaßten auf die besondere Verantwortung hinzuweisen, die sich aus dem Kriegseinsaß und aus der Entwicklung der jungen Menschen er- geben. Fm Dienste dieser Aufgabe steht eine Vortragsfolge „Arbeitsshuß der Jugend“, die von der Reichsstelle für Arbeits- \chuy in Zusammenarbeit mit der staatlihen Gewerbeaufsicht, der Arbeitseinsaßverwaltung, der Reichsjugendführung, der Deut- shen Arbeitsfront und . den gewerblichen Berufsgenossenschaften

veranstaltet wird. Die Veranstaltungen werden in Form von

ganztägigen Arbeitstagungen durchgeführt, die am 6. Oktober in E A 8. Oktober in Leipzig, am 10, Oktober in Karlsbad und am 13. Oktobex in Breslau stattfinden. Die Organisation der Veranstaltung liegt in den Händen der Reichsstelle für Arbeits\schuß, Bexrlin-Chorlottenburg 2, Fraunhoferstr. 11—12, Fernruf: 34 09 36. ' h

fonto Süd-Ungarn A, àlte Verpflichtungen, welche nicht aus dem

Warenverkchx stammen, durch ein Dinax-Abwicklungsfonto Süd- Ungarn B, begleihen Ueber dieselben Konten werden auch die ungarischen Schuldner ihre Verpflichtungen gegenüber den ser- bishen Gläubigern begleichen.

Steuererhöhungen und Sondersteuern in ‘den USA Zürich, 5. Oktober, Das Finanzkomitee des USA-Senats stellte einen Geseßentwurf fertig, der die größte Steuervorlage in der Geschichte der Vereinigten. Staaten darstellen soll, Durch

Erhöhung der Einkommen- und Zuwachs-Steuer für Einzel-

personen und Körperschaften sowie durch eine 5 ige Sönder- steuer auf Einkommen über 12 Dollar wöchentlich soll die Steuer-

vorlage 7 bis 8 Milliarden Dollar erbringen und die Jahresein- «

nahme des Staatsshabes auf 26 Mrd. Dollax: erhöhen.

Verlin, 5, Oktober. Preisnotierungen für Nahrung3- mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark. ] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) 71,60 bis 72,50, Linjen, käferfrei §) —,— bis —,— und §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Jnland, gelbe, ganze §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe, halbe §) —,— bis —,—, Gesch. glas, gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 60,60 bis 61,50, Reis, Ftaliener glas. *§) 50,80 bis 51,60, . Reis *§) —,— bis —,— und *§) —,— bis —,—, Buchweizengrüße —,— bis —,—, Gersten- graupen,- fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50f), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,507), Gerstengraupen, grob, C/4*) 37,00 bis 38,00{), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6*) 34,00 bis 35,007), Gerstengrüßey- alle Körnungen*) 35,40 bis 36,40{), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,007), Hafergrüße [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00}), Kochhirse*) 38,00 bis 40,00, Roggenmehl, Type 1790 25,85 bis —,—, Weizenmehl, Type 1470, Jnland —,— bis —,—

' Weizenmehl, Type 1050, Jnland 35,40 bis —,—, Brotmehl, Type

2800 25,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 550 37,65 bis —,—, Kartoffelmehl, hochsein 36,65 bis 38,15f), -Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, - Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Roggen- faffee, lose —,— bis —,—}), Gerstenkasfee, lose —,— bis —,—t), Mahzkaffee; lose —,— bis —,—f), Kaffee-Ersaßmischung 68,00 bis 78,00, Röstkafsee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80/85, in Kisten —— bis —,¡—, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten —,— bis —,—, WPflau- men, Bulgar. —,— bis —,—, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Sultaninen —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, aus-

gewogen —,— bis —,—, Maudeln, bittere, handgewählte, aus-

(Fortsezung in der Ersten Beilage.)

für 100 kg.

|_Brit.-Jndische

Tee, südchines. Souchong§) 810,00 bis 900,—, Tee, f 08

Die Elekftrolytiupfernotierung der Veceinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N. B.“ am 6, Oktober auf 74,00 4 (am 5. Oktober auf 74,00 RA)

Fun Verlin sestgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten Telegraphishe Auszahlung :

—————————

6. Oktober 5, Oktober Geld Brief | Geld Brief

Aegypten (Alexan- Í drien, Kairo... 1 ägypt. Pfd.

Afghanistan (Kabul) | 100 Afghani | 18,79 18,83 f 18,79 18,83 Argentinien (Bueno3

Aires) e 1 Pap.-Pes. | 0,588 0,592] 0,588 0,592 Australien (Sidney) | 1 austr. Pfd. |, —_ Belgien (Brüssel und j

Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,04 } 39,96 t i Brasilien (Rio de

Jaueiro) .….....+ | 1 Milreis _

YBrit.-Jndien (Bom- ;

bay-Calcutta) .…... | 100 Rupien _— E Bulgarien (Sofia) .… | 100 Lewa 3,047 83,053f 3,047 83,053 Dänemark (Kopen-'

DägEn) ee oes 100 Kronen | 52,15 62,25 | 52,158 52,25 England (London). | 1 engl. Pfd. | Finnland (Helsinki) . | 100 finn. M.| 5,06 65,07 | 5,06 6,07 Frankreich (Paris) .. | 100 Frs. _— in Griechenland (Athen) | 100 Drahm.| 1,668 1,672f 1,668 1,672 Holland (Amsterdam |

und Rotterdam) .… | 100 Gulden [132,70 132,70 1132,70 132,70 Jran (Teheran) .….. | 100 Riáls [].14,59 14,61 } 14,59 14,61 Jsland (Reykjavik) . | 100 isl. Kr. | 38,42 38,50 | 38,42 .38,50

Jtalien (Rom unö Ÿ

Mailand) 100 Lire 13,14 13,16 } 13,14 13,16 Japan (Tokio und

Kobe) ez « | 1 Yen 0,585 0,587] 0,585 90,587 Kanada (Montreal) . | 1 kanad.Doll.] Haa A Kroatien (Agram) .… | 100 Kuna 4,995 5,005] 4,995 5,005 Neuseeland (Welling-

O a 0s a ois . | 1 neuseel. Pf4 —- Norwegen (Oslo) .. | 100 Kronen | 56,76 56,88 | 56,76 56,88 Portugal Lissabon) . | 100 Escudo | 10,14 10,16 | 10,14 10,16 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei Es Schweden (Stockholm ;

und Göteborg) .….. | 100 Kronen | 59,466 59,58 | 59,466 59,58 Schweiz (Zürich, ;

Basel und Bern) .,. | 100 Frs. - 57,89 68,01 | 57,89 58,01 Serbien (Belgrad)... | 100 serb.Din.| 4,995 5,005] 4,995 85,005 Slowakei (Preßburg) | 100 slow. Kr.}| 8,591 8,609] 8,591 8,609 Spanien (Madrid u.

Barcelona) ……..... | 100 Pesetas | 23,56 23,60 | 23,56 23,60 Südasrikanische

Union (Pretoria,

Johannesburg) .….… | 1 südasr. Pf. | —_ Türkei (Zstanbul) .. | 1 türk. Pfund] 1,978 1,982f 1,978 . 1,982 Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö —_— Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso 1,199 1,201] 1,199 1,201 Verein. Staaten von

Amerika (Nei York) | 1 Dollar _ —_ _—

Für den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurses

i Geld Brief England, Aegypten, Südafrik., Union... 9,89 9,91 Frankreich .…......... L C0S s R E A 4,995 5,005 Australien, Neuseeland „o. 7,912 7,928 Britisch-Jndien ooooo... 74,18 74,32 Madai o eal evt ee ile doi ss 2,098 2,102 Verein. Staaten von Amerika .....«« 2,498 2,502

Brasilien ....«...- C C si Soléidin 0,130 0,132

A.

Ausländische Geldsorten und Banknoten

Somit nen - in m s 6, Oktober 5, Oktober Geld - Brief |} Geld Brief ]] Sovereigns ..….... | Notiz 20,388 -20,46 | 20,388 20,46 20 Francs-Stücke | für 16,16 16,22 1 16,16 16,22 Gold-Dollars oe 00. 1 Stüd 4,185 4,205 4,185 4,20

Aegyptische .…... | 1 ägypt. Pfd.| 4,39 4,41 | 4,39 4,41

Amerikanische: 1000—5 Dollar .…. | 1 Dollar 1,49 1,51 } 1,49 1,51 2 und 1 Dollar „.. | 1-Dollar 1,49 1,51 | 1,49 1,51

Argentinische ...... | 1 Pap.-Peso | -0,44 0,46 f 0,44 0,46 Australische „....+-« | 1 austr. Pfd. | 2,44 2,46 | 2,44 2,46. Belgische .....«.«« | 100 Belgas | 39,92 40,08 | 39,92 40,08 Brasilianische ...... | 1 Milreis 0,08 0,09 | 0,08 0,09 . | 100 Rupien | 22,95 23,05 | 22,95 283,05 Bulgarische: 1000 L Í

u. daruntér..….. | 100 Be 1 8,07 3,09 | 3,07 - 3,09 Dänische: große .…. | 100 Kronen | :

10 Kr. u. darunter . | 100 Kronen | 52,10 652,30 | 52,10 52,30 Englische: 10 £ : /

S Varintes «e. | L Engl. Pfd. | 3,306 83,37 } 3,30 3,37 Finnische «e | 100 sinn. M. | 5,055 5,075} 5,055 5,075 Französische « « « «-«- | 100 Frs. 4,999 65,01 | 499 5,01 Holländische ....... | 100 Gulden 1132,70 132,70 1132,70 132,70

talienishe: große . | 100 Lire 20 due s N cl : …. | 100 Lire - | 13,12 13,18 1313,12 13,18 Kanadische ..…..... “1 kanad. Doll. / 0,99 1,01 J 0,99 1,01 Kroatische .…..,..., | 100 Kuna 4,99 - 5,01} 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr.| * : /

u. darunter .….... | 100 Kronen | 56,89 657,11 |{56,89 57,11 Rumänische: 1000Lei : ‘und 500 Lei ….….. | 100 ai 1,66 1/68 |-166 1,68 Schivedische: große . | 100 Kronen | s «s 88

50 Kr. u. darunter . | 100 Kronen | 59,40 59,64 | 59,40 69,64 Schweizer: große . | 100 Frs. 67,83 68,07 | 57,83 858,07 100 Frs. u. darunter | 100 Frs. - 57,83 538,07 | 57,83 68,07 Serbische .….... | 100 serb.Din.| 4,99 5,01 } 4,99 5,01 Slowakishe: 20 Kr. |

u. darunter .….... | 100 slow. Kr.| 858 8,62 | 858 8,62 Südafr. Union ….. | 1 südafr. Pfd} 4,39 4,41 | 4,39 4,41

Türkische... . | 1 türk. Pfund] 1,91 1,93 | 1,91 1,93

Ungarische: 100 P. : A

ia da s0's 100 Pengö } 60,78 61,02 | 60,78 61,02 /

rantwortlih füë den ‘Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und m tür hi4 Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

verantwortlih für- den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lang ch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH.7 Berlin.

* Vier Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentkalhandelsregisterbeilage).

I Aw U L.

ordnet:

fuhrverbote vom 25. März 1939 (RGBl. 1 S. A in Ver- bindung mit § 4 der Ersten Durchführungsveror

diesem Geseg vom 27. März 1939 (RGBIl. I S. 589) wird angeordnet: ,

Waren) zu der Anordnung über das Verbot der Aus- und Einfuhr von Waren vom 27. März 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 75 vom 29. März 1939) ‘wird dur das als Anlage 2 a beigefügte Verzeichnis ersegt,

und dem Generalgouvernement bedarf. es für die in der Mitage 2a aufgeführten Waren einer Einfuhrbewilligung Jl, Le j

über das Verbot der Aus- und Einfuhr von Waren vom 27, März 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 75 vom 29. März 1939) ohne Bewilligung der Reichs- . stellen zur Ueberwachung und Regelung des

4

Deutscher Reithsanzeiger

_ Preußischer Staatsanzeiger

. N a En ARNIRLD GL8 R Heltungögebühn, Sha ohne Besteligeld für Selbst, abholer dei der eigenstella 1,90 monatli. Postanstalten nehmen en an, in lin fr SelBstabholer dis SW 68, 1e Glo Bertes an egen Bera O vous eie Betrages ein[Qließlich des Portos Fernspre§-Saumnel-Ue.e 10 83 38.

Reichsbankgirokonto Verlin, h Konto Nr..1/1913

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Berlin, Mittwoch, den 7. Ntober, abends

sede flrigen

A den 1 ort genvaois e Naum einer füufgespaltenen 855 mm breiten Petit-Zeils

gespaltenen 92 breiten PetitsBeile Ao, L : die U enstelle Berlin SW 68, W eaten e a2 Ulle Dructausceies einseitig beschriebenem oder völlig einzusenden, insbeso ‘oder dund Spertdrué Beioubare: Gor S Rao s E sollen. üssen 3 Tage vor dem Einrüdungs-

-_ E Unzeigen müß termin der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Verordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und - Apparaten vom 4. Oktober 1942. Anordnung über die Aufhebung von Aus- und Einfuhrverboten. __ Vom 5. Oktober 1942. Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Zusaßanordnung für den Landmaschinenbau vom 18. September 1942 zur Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinen- produktion über kriegsmäßige Aufmachung und Ausstattun von Erzeugnissen des Maschinenbaues sowie über Mit- un Nachlieferung von Werkzeugen, Zubehör und Ersaßteilen vom 26. Februar 1942. Anordnung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsaß _zur Sicherung kriegswichtiger Heimarbeit. Drukfehlerberihtigung der Anordnung F Nx. 33 der Reich3- stelle für Holz Hauptabteilung T in Nr. 2830/42,

Amtliches

Deutsches Reich

Dex Führer hat dem Vizepräsidenten dex Deutschen Akademie und Vorstandsmitglied der Kaiser-Wilhelm-Gesells schaft. zur Förderung dexr Wissenschaften, Staatsrat Dr. von

Stauß, mit Urkunde vom 6. Oktober 1942 die Goethe-e

Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen. '

Verorduung ; über die Bewirtschaftung von Maschinen und Apparaten

Vom 4. Oktober 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenbverkehr vom 18, August 1939 (RGBl. 1, S. 1430) in der Fassung der Vera ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. T S. 679) wird vevr«

E S

(1) Zux Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit Maschinen und Apparaten werden dem Bevollmächtigten für diè Maschinenproduktion die Befugnisse aus der Verordnung über den Warenverkehrx übertragen.

(2) Dex Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion hat die Befugnisse einer Reichsstelle. Fusoweit führt der Bevoll- mächtigte die Bezeichnung „Der Bevollmächtigte für die Ma- schinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau“, Die für die Reichsbeauftragten geltënden - Vorschriften finden auf den Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion sinngemäß Anwendung. i h

(3) Die Waren, für deren Bewirtschaftung. der Bevoll- mächtigte für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Ma- schinenbau zuständig is, werden durch besondere Bekannt- machung bestimmt. 92

Die dem Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion auf Grund der Verordnung zur Durchführung der Verordnung Über die Lenkung und. Verteilung dex Maschinen- und Appa- rate-Erzeugung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) zustehenden Rechte bleiben unberührt. i

83 Diese Verordnung tritt am 1. November 1942 in Kraft. Berlin, den 4. Oktober 1942. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

j Anordnung . über die Aufhebung von Aus- und Einfuhrverboten

Vom 5. Oktober 1942 Auf Grund des § 5 des Geseves über Aus- und Ein-

nung zu

A (1) Die Anlage 2 (Verzeichnis dex ‘einfuhrverbotenen

(2) Jm Verkehr mit den beseßten Gebieten Belgiens

| ¿ Ra Liu (1) Für Waren, deren Ausfuhr näch § 2 der Anordnung

sür die in der Anlage

oder des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung jeweils verboten ist, bedarf es im Vexkehr mit den beseßten norwegischen Gebieten, den beseßten Gebieten Belgiens und Frankreichs, dem Generalgouvernement, den besehten Ost- gebieten, Serbien: und Griechenland einex solchen Bewilligung

zur Ausfuhr nicht.

(2) Diese Regelung gilt nicht im Verk seßten norwegischen Gebieten, den beseßten reis, den besebten Lee Serbien und Griechênkand

sex 1 his 9 aufgeführten ietey Belgiens und dem _Generalgouvernement für die unter Ziffer 8 und 9 der An- lage 1 a- erwähnten Waren.

aren, gegenüber den beseßten

88

a unter Zi

ehr mit den b ebieten Frank-

Diese Anordnung tritt am 20, Oktober 1942 in Kraft.

Berlin, den 5. Oktober 19492.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Land fuied, Der Reichsministex füx Ernährung und Landwirtschaft,

J. V. des Staatssekretärs: R î| e ck e.

Anlage la

Verzeichnis dor ausfuhrverbotenen Waren

Warenbezeschnung

Ausfuhr-N&

zeichnisses

Vik der Vewilligund, änbià ôu lls f

2 3

8, Schriftiverke, wie Reiseführer,

K Postkarten allor Art mit nicht ent-

iverteten eingedruckdten Wert- E s ais p e a S

Streifbänder mit nicht entwerteten eingedruckten Wertstempeln « « Paketkarten, Postanweisungen,

Telegrammtormulars mit nicht entiverteten eiñgedruäckten Wert- Ae G S Kartenbriefe mit nicht entwerteten eingedruckten Wertstempeln . . Briefumschläge mit nicht entwvar- teten eingedruckten Wertstempeln oder mit nicht entwerteten a1tfge- flebten Briefmarken R E A Paketkarten, Postanweisungen,

Postkarten, Telegrammformulare Kartenbriefe und Streifbänder mit nicht entwerteten eingedrudckten Wertstempeln oder mit nicht ent- werteten aufgeklebten Briefrnarken sowie Zahlkarten mit E entiver-

.

®

.

.

.

teten aufgeklebten Briesmarken ,

7, Briefmarken aller Art, auch ent-

wertete Ganzsachen . .

P

Reisebeschreibungen, Geländebe- schreibungen usw., die Karten und Pläne deutschen Hoheitsgebiets im Maßstab 1 : 300 000 und größer enthalten. . ...

9, Landkarten ‘und Pläne, die deut-

ches Hoheitsgebiet darstellen, im Maßstab 1 : 300 000 und größer

- Verzeihnis der einfuhrverboteneu Waren

aus 656a, b aus 657b 2a,

r

aus 670a 2b

aus 670a 2b

R86 XuV

RSt XITII

RS6 XXIIL

Anlage 2a

Warenbezeichnung

K

Einfuhr-Nr.

Warenver-

Für dis Er- teilung der

Bewilligung.

zuständige Stellen

reñverkehrs

Postkarten aller Art mit nicht entwer-

teten eingedruckten Wertstempeln .

Streifbänder mit nicht entwerteten

eingedruckten Wertstempeln . . .

Paketkarten, Postanweisungen, Tele-

grammformulare mit nicht entwer- teten eingedruckten Wertstempeln .

Kartenbriefe mit nicht entiverteten

eingedruckten Wertstempeln . ..

Briefumschläge mit nicht entwerteten

eingedruckten Wertstempeln oder máhsnicht entwerteten aufgeklebten Briefmarken.

Paketkarten, Postanweisungen, Post-

karten, Telegrammformulare, Katr- tenbriefe und Streifbänder mit niht entwerteten eingedruckten Wertstempeln oder mit nicht ent- werteten aufgeklebteït Briefmarken sowie Zahlkarten mit nicht entwer- teten aufgeklebten Briefmarken. .

Briefmarken aller Art, auch entwer-

tete Ganzsahen «6

aus 656a, b

aus 657b 2

aus 670a 2

R XXV

Postschecêkonto: Berlin 41821 1942

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesepes über die Einziehung koms munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gesey über die Einziehung volkss und O Vermögens vom 14. Jult 1933 RGBl, [1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Junern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 MVliV. vom 22. Zuli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBL. I S. 303 —- wird das inländische Vermögen der Jüdin Jda Sara Pollak, geb. Urbach, geb. am 17. Mai 1878 in Prag, zuleßt Prag X, Palackystr. 35, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutshen Reiches ein- gezogen. Berlin, den 17. Septemhex 1942, Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Vente x.

Bekanntmachung

Auf Grund der Erlasse des Reichsministers des Jnnern vom 4. Oktober 1941 Pol. S II A ö Nr. 3232/41-212 —, vom 6. November 1941 Pol. 8 IT A 5 Nr. 1091/41-212 -— und vom 4, Fuli 1942 Pol, S IIL A 5 Nr. 521/42-212 und auf Grund des Geseves über die Einziehung volkls- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. [ S. 479 in Verbindung mit dem Geseh vom 26. Mai 193 RGVl. I S. 293 sowie auf Grund des Erl. des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 RGBVl. I S. 303 ivird das gesamte inländische Vermögen nachgenannter Per- sonen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Lucie Sara Oppenheimer, geb. Oppenheimer, geb. am 17. 4. 1977 in Heilbronn, zuleßt wohnhaft ge- e in Frankfurt/M. Wiesecnhüttenstr. 18, jeßt in Par1s, 3 N

2. Dr, Walther Max Mannheim, geb. 2. 10. 1895 in

Berlin, zuleßt wohnhaft gewescnu 1 Franrfurl/M., Waidmannstr. 13, jeßt in Palästina,

8. Rebekka Mannheim, geb. Perlmann, geb. 9. 2, 1898 in Königsberg i. Pr., zuleßt wohnhaft gewesen in Frankfurt/M., Waidmannstr. 13, jegt in Palästina

4, Uriel Mannheim, geb, 25. 2. 1924 in Frankfurt/ Main, zuleßt wohnhaft gewesen in Frankfurt/M.,, Waidmannstr. 13, jeßt in Palästina,

9, Josef Mannheim, geb, 5. 9. 1925 in Frankfurt/ M., zuleßt wohnhaft gewesen in Frankfurt/M., Waid- mannstr. 13, jeßt in Palästina,

6. Leopold Adolf Fsrael Woelfler, geb. 26. 6. 1890 in Frankfurt/M., zulegt wohnhaft gewesen in Frank- furt/M., Untex den Akazien 4, jeßt in Tel Aviv (Pa- lästina),

T. Margarete Luise Sara Woel fler, geb. Löbenstein, geb. 13. 8. 1892 in Elberfeld, zuleßt wohnhaft gewesen in Frankfurt/M., Unter den Äkazien 4, jeßt in Tel Aviv (Palästina).

Wiesbaden, den 30. September 1942.

Der Regiertingspräsident. J. V.: Storz.

Zusatanordunuug für den Landmaschinenbau vom 18. September 1942 zur An-

ordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über frieg8mäßige Ausmachung und Ausstattung von Erzeug-

nissen des Maschinenbaues sowie über Mit- und Nachlieferung

von Werkzeugen, Zubehör und Ersaßteilen vom 26. Februar 1942

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Vev-

teilung der Maschinen-. und Apparateerzeugung vom 11. De» zember 1939 (RGBl. [1 S. 2411) in Verbindung mit der Durch- führungsverorduung vom 20. Dezember 1939 (RGBVl. [

S. 2498) ordne ih im Einvernehmen mit dem Reichsminister

für Ernährung und Landwirtschaft an: Die Bestimmungen meiner Anordnung über kriegsmäßige

Aufmachung und Ausstattung: von Erzeugnissen des Maschinen- baues vom 26. Me de 1942 Ziffer 3 Ab

für Erzeugnisse,

Wirtschäftsgruppe Maschinenbau zuständig ist, durch folgende Fassung ersett:

ebruar . b und c werden ür die die Fachgruppe Landmaschinenbau dex

Für die Außenflächen ist der Farbton Eisenoxydrot nah RAL 3009 des RAL-Farbtonregisters 840 R zu verwenden, soweit niht erhöhte Temperatur oder der Verwendungszweck andere Farben erfordern.

Die übrigen Bestimmungen meiner vorerwähnten Auord-

nung vom 26. Februar 1942 gelten sinngemäß auch für diese Busa L G:

ie Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen

Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie

ilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, dem Gebiet von

Eupen, Malmedy und Moresnet sowie von Untersteiermark und Oberkrain. -

Berlin, den 18. Septenmöer 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschineuproduktion. j Karl La.nge.

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