1942 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Oct 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs-+ und Staatsanzeiger Nr. 247 vom 21. Oktober 1942. S. 2

79. Rosenau, Frieda Sara, 5. 8. 1872 zu Driesen geb., pad wohnhaft gewesen Potsdam-Babelsberz, Berg- traße 1 8&0. M Rh Max Fsr., 5. 9. 1864 zu Mittenwalde geb., zulegt wohnhaft gewesen Mittenwalde/M., Loikstr. 9, 81. Meyer, Betty Sara, 26. 7. 1866 zu Mittenwalde geb., zuleßt wohnhast gewesen Mittenwalde/M., Loikstr. 9, 82. Op1b, Fanny Sara, 20. 6. 1874 zu Ostrowo geb., | zuleßt wohnhaft gewesen Rangsdorf, . Teltow, Falkenflur 4, : hiermit beschlagnahmt und gemäß Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogeueu Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBVL. I

S. 303) zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

ri

Potsdam, den 19. Oktober 1942. Der Regierungspräsident.

Beriehtigung der Richtlinien für Fahrräder F 2

Unter X der Richtlinien für Fahrräder F 2 vom 23. Sep- tember 1942 zur Anuorduung Nr. 11 ÿber die Verbrauchs- regelung für Fahrräder und Motorfahrräder vom 2. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußisher Staats- anzeiger Nr. 223 vom‘23. September 1942) in der berichtigten Fassung vom 12. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 239 vom 12. Oktober 1942) sind hinter den Worten „der Polizei“ die Worte „des Reichs- arbeitsdienstes einzufügen.

Absay X hat also folgenden Wortlaut: |

e Bat der Anorduung Nr. 11 über die Ver- brauchsregelung für Fahrräder und Motorfahrräder und die Bestimmungen dieser Richtlinien gelten nicht für Dienststellen der NSDAP., der Wehrmacht, der eau A der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes, des Reichsmiuisters für Be- waffnung und Munition, der Reichspost und der Reichsbahn, sofern diese Dienststellen Fahrräder aus den ihnen zur Ver=- fügung stehenden Rohstoffkontingenten unmittelbar vom Her- steller im Rahmen der vom Beauftragtèn für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie genehmigten Be- stellung beziehen.“

Der komm. Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Gerhard Wolff.

Anuorduuug über die Preisbildung für Lederwaren, Taschen und Koffer im Einzelhaudel

Vom 16. Oktober 19342

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragien für den Vierjahresplan angeordnet:

E i

(1) Handelsunternehmen, die unter den E A i Anordnung fallendè Waren im Einzelhandel au E Form des le vutanien Gewerbes an den legten Verbraucher verkaufen, dürfen die höchstzulässigen Verkaufs- preise nur nah den Vorschriften ‘dieser Anordnung bilden. Die Handelsunteruehmen aen e E unver- ‘oli nach dem Eingang der Ware vorzunehmen. gl na rbrauchergenossenshaften, Werkkonsumanstalten und ähuliche Zusammenschlüsse stehen Handelsunternehmen im Sinue des Absatzes 1 gleich.

S2 deu Geltungsbereih dieser Anordnung fallen doile zu den Warencruppen der Anlage gehörenden Waren, und zwar: i Jn den Warengruppen A und B, soweit sie nicht N aus Bast, Stroh und ähnlichen Werkstoffen her- estellt sind. F S

b) Ln L Warengruppeu I bis L, gleichgültig, aus welchem Werkstoff sie hergestellt sind. G :

c) Fn der Warengruppe E, soweit sie aus Leder her- gestellt sind oder eine Lederumhüllung haben.

a) Jn den Warengruppen C, D, F bis H und M, soweit sie aus Leder, Austauschstoffen für Leder, Spinnstoffen, Papier, Pappe und Karton oder aus Bast, Stroh unnd ähnlichen Werkstoffen hergestellt

i sind. E / Ausgenommen bleiben diejenigen Waren, deren Preiserredch- ans nach deD Verordnung über die Preisbildung für Spinn- stoffe und Spinnstoffwaren im Ein [handel vom 17. Sep- tember 1939 (Reichsgesewbl. I S. 1877) und den dazu er- lassenen Du r Ea Ebe ilnmimgei vorzunehmen ist.

83 1) Der Errechnung des höchstzulöfsigen Verkaufspreises ist bôchstens der tatsächliche Einkaufspreis zugrunde zu legen. Bei Waren, die das Handelsunternehmen elbst hergestellt hat oder in Lohn hat herstellen lassen, tritt an die Stelle des tatsächlichen Ae der für die Hersteller höchst- ulässige Verkau}fspreis. E : : (S Tatsächlicher Einkaufspreis ist der Betrag, den das E für die Waren felbst nach Abzug aller abatte (mit Ausnahme des Kassaskontos) zahlen hat. Be- treibt ein Handelsunternehmen auch_ eitig Großhandel mit den Waren, so gilt als tatsächlicher Einkäufspreis der Fabrikverkaufspveis ‘ohne Abzug des Groß battes. (3) Der Erxechnung des höchstzulässigen ees Br die von dem Handelsunternehmen eingeführten Waren ann der ‘tatsähliche Einkaufspreis zuzüglich des tatsächlich gezahlten Zollbetrages und der Umsagzausgleichssteuer zu- grunde gelegt werden. 54

(1) Auf den gemäß § 3 als Preiserrehnungs8grundlage ermittelten ete dürsen die aus der A dieser Anordnung fih er den Handel3au in Hundert-

säen berechnet n.. Soweit in der An 4 pier n

Hundertsay ein Reichsmarkbetrag angegeben 1 Á SandelégufiHiag diesen Betrag mist übees nd der Aulage

tzustellen, zu wel Waren- und pe die zum erkauf bestimmten en gehören. die Einstufung in die eigrulpen ist, soweit es bei auf einen bestimm- ten is an stets der ta Einkaufspreis 3 Abs. 2) maßgebend; dies gilt auch. für die von einem Handels-

unternehmen eingeführten Waren. i

1

Anl ören, besti die Wirt schaftsgruppe Einzelhandel nach L P ideven ichtlinien des Reichskommissars für die Preisbildung.

(4) Die Handelsaufschläge der Sonder-Preisgruppe der Anlage dürfen von einem Handelsunternehmen nur mit Ge- nehmigung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, die nach be- sonderen Richtlinien des Reichskomenissars für die Preis- bildung erteilt wird, berechnet werden.

: S5 i :

Bei Waren, die eiu Handelsunternehmen von einem in dexr Großhandelsstufe tätigen Unternehmen bezogen hat, sind die in der Anlage aufgeführten Höchsthandelsaufschläge um mindestens ein Fünftel des jeweiligen Saßes zu unter-

shreiten.. g 6

i d seiner all-

(1) J\t ein Handelsunternehmen auf Grun L

1 Geschäftslage und seines Umsayßes in der Lage, mi Gen l bu en Höchsthandelsaufschlägen aus-

\ iedri ls den zuläfi | pufommen, fo ist bas N dsigulässige Handel3aufshlag ent-

prechend zu unterschreiten. E l

(2) Die Preisbildungsstelle kann bestimmen, daß einzelne Handelsunternehmen oder alle Handelsunteruehmen einer Gemeinde oder eines bestimmten Bezirkes niedrigere als die in der Anlage aufgeführter. Handelsaufschläge zu berechnen . G: f h it h ren Verkaufs 3) Bei Handelsunternehmen mit ‘mehreren - fetten in S Reichskommissar für die Preisbildung an- ordnen, daß einheitlich in allen Verkaufsstellen höchstzulässige Handelsaufjchläge der Preiserrehnung zugrunde gu legen

sind. 87 : i

Soweit Handelsunternehmen bisher Mengennachkässe oder O i blüMe im Sinne derx 88 7, 8 und 9 Nr. 0 Geseßes über Preisnachlässe (Rabattgese§) vom 25. November 1933 (Reichsgeseßbl. T S. 1011) gewährt haben, dürfen diese nicht zum Nachteil der Abnehmer verändert werden. -

S8 s

(3) Welche wein Waren zu den Warengruppen- der age

(1) Die nach diesen Vorschriften errechneten Verkaufs-

preise dürfen wie folgt aufgerundet werden: ; a) bis 10 Reichsmark auf volle 65 Reichspfennig, wenn die Einerstelle über 2,5 Reichspfennig liegt, i b) über 10 Reichsmark auf volle 10 Reich8pfennig, ; wenn die Einexstelle über 5 Reithspfennig liegt, c) über 100 Reiéhsmark auf volle 50 Reichspfennig, wenn die L über 25 Reichspfennig liegt. (2) Wird von der Berechtigung zur Aufrundung Gebrauch gemacht, muß auch entsprechend abgerundet werden.

9. Waren gleicher Art und Güte, die zu verschiedenen Preisen T R Gerken müßten, un zu einem Durch- chnuittspreis, der unter Berücksichtigung der Ea u bilden ist, verkauft werden, sofern darüber ein schriftlicher Nachweis vorgenommen wird. 8 40

Aft einem Hersteller oder Großhändler auf Grund der S in 3 s lowuing über Preisbinduugen vom 53 November 1940 (Reichsgeseßbl. T S. 1573) eine Einwilli- gung zur Verabredung oder Festseßung eines Einzelhandels8- verkaufspreises erteilt worden, o gilt der genehmigte Preis für die Beteiligten als ein nah § 1 zuläfsiger Pre1s.

8 11 ; (1) Die Handelsunternehmen müssen, unbeschadet sonstiger Vorschristen über die Preisauszeichnung, auf der

Einkaufsrechnung vermerken, welcher Preis für die Ware gefordert wird. L

(2) Die Ware ist unverzüglich nah Errechnung des Ver- kaufspreises mittels eines Anhängers oder durch einen Ber- merk auf der Umhüllung oder in sonstiger Weise mit der Kenn-Nummer der Rechuung zu versehen und mit etnem nach dieser Anordnung zulässigen Verkaufspreis zu kenn- zeichnen. Bei Waren, die durh Versandgeschäfte vertrieben werden, genügt es, wenn die Waren wie in den Angeboten und Preislisten gekennzeichnet sind; die Preislisten sind zehn Jahre aufzubewahren. + . :

(3) Die Kennzeihnungen dürfen nur mit Schreib- maschine, Auszeichnungsmaschine, Stempeln, Tinte oder Tintenstift vorgenommen werden. Bei Aenderungen der Kennzeichnung darf der ursprüngliche Wortlaut nit unleser- lih gemacht oder radiert werden.

8 12 Sotveit aus volkswirtschaftlichen Gründen oder zur Ver- meidung besonderer Härten eine Ausnahme . dringend er- S ist, fönnen der E für die Preis- ildung oder die von ihm beaustragten Stellen Ausnahmen zulassen oder anordnen. du Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur

| Durchführung oder Ergänzung dieser Vorschriften erforder-

lichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch Veröffent- lihung im Mitteilungsblatt des Reichskommissars für die Preisbildung Teil [. L x

Die Vorschriften dieser Anordnung gelten auch für die beim Jnkrasttreten laufenden Verträge, soweit der Verkäufer

die Ware noch nicht an den Abne4mer abgesandt oder über- |

geben hat.

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15

(1) Diese Anordnung tritt am 1. November 1942 in

Kraft. Sie gilt nicht in den Reihsgauen Danzig-Westpreußen

und Wartheland. . A I 2) Die bisherigen Vorschriften über die Preisbildung ür die unter den eiger dieser Anoxduung fallenden aren bleiben, soweit sie den immuúngen dieser Anord- nung nicht entgegenstehen, in Kraft. C R @) Die erforderliche Aenderung der- Preiskennzeichuung der bei dem Fnkra dieser Anorduung vorhandenen Lagerwaren ist für die niht aus Leder hergestellten Waren bis zum 31. Dezember 1942, für die Waren aus. Leder bis ¿um 28. Februax 1943 durchzuführen. Berlin, den 16. Oktober 1942. Der Reichskommissar für die Preisbildung. : Fifchbö e.

Anlage zur Anordunng über die Preisvildung für Leders und Koffer

waren, Taschen im Einzelhandel (PV 1 3) vom G ° 16. Oktober 1942. : Handelsausschläge in Hundertsätzen. . Zum tatsäch- Höchst- Warengruppen lichen Einkaufs- | aufschläge * preis | v,H. | 24 | A. Sandtascheu- aller Art mit Ausnahme der Warens : gruppe B L. Preisgruppe - für Warên aus | bis 3, KAÆ | 40 Werkstoffen außer Leder und 6— M 45 Bast, Stroh und ähnlichen » 10,— RMA | 50 |15,— Werkstoffen S » 15,— RAÆ | 55 ' über 15,— RA | 60 I. Preisgruppe für Waren aus | bis 5,— A | 50 eder 10,— | 60 » 15—RK | 65 | über 15,— NAM | und alle Som- 70 7 mertaschen in weißer Farbe ITT. Sonderpreisgruppe über 25,— | 80 ; B, Abendtascheu aller Art L, Preisgruppe für Waren aus | bis 4,50 | 55 der und anderen Werkstoffen 10,— EA | 60 _— mit Ausnahme von Bast, Stroh » 15, RA | 65 und ähnlichen Werkstoffen über 15,— RA | 70 II. Sonderpreiësgruppe bis 20,— A | 70 ; » B—RÆ| T6 » 30— RÆX | 80 | - 50, RA | 85 über 50,— NA | 90 C, Geldbehälter und Brieftaschen T. Preisgruppe für Waren aus | bis 2,— 4 Pusteuscftoffen für Leder; | » 3,— RK B Spinnstoffen, Papier, Pappe » 6— RÆ7 50 6,— U. Karton oder aus Bast, Stroh | über 6,—.RAÆ | 60 und. ähnlichen Werkstofsen : IL. Preisgruppe für Waren aus | bis 450 KMÆ | 55 Leder 6— RA | 60 » 10—EA | 65 | über 10,— | 70 ITT, Sonderpreisgruppe l über 10,— A | 80 D. Afkteutaschen und Schulmappen I. Preisgruppe für Waren aus | bis 5,— KA | 600 Austauschstoffen für Leder, 10,— A | 55 [12,50 Spinnstoffen, Papier, Pappe | über 10,— #4 | 60 1: tes Karton l L E A | 4 . Preisgruppe für Waren au Leder B 10;— EA | 60 : » 165— R | 6G | über 15,— A | 70 TIT, Sonderpreis8gruppe über 20,— REAÆA | 80 _— : E. Mappen und Alben ; L, Preisgruppe für Waren aus | bis 10,— KA | 66 eder oder mit Lederumhüllung | über 10,— EX | 70 | 14,— H. SGonderprei8gruppe über 20,— RAMA | 80

F. Necessaires, Etuis und Leder-Galanteriewaren

I, Preisgruppe für Waren aus | bis 3,— EAM f 50 - Austauschstoffen für Leder, | y G KM | 55 | 12,— Spinnstoffen, Papier, Pappe | über 6,— A | 60 und Karton iür W S ais Lies | le IL. Preisgruppe für Waren au is 3,— i ee E - BOce RX | @ | über 10,— EA | 70

ITIL. Sonderpreis8gruppe über 20,— M | 80 G.-Damengürtel und Ansteckblumen Preisgruppe für Waren aus Leder | bis 1,50 XAÆ | 60

und Austauschstoffen Ea Leder, » 3—-RA | 65

Spinnstoffen, Papier, Pappe und » 5 EM | 70

Karton Ps über 5,— RAMA | 75

j U. Herreu- und Kindergürtel Preisgruppe für Waren aus Leder | bis 2,— KA | 50

und Austauschstoffen sür Leder, » 5— RA | 60 |

Spinnstoffen, Papier, Pappe und | über 5,— K | 65

Karton i

L Koffer, mit Ausnahme der Wareugruppen K und [L

I. Preisgruppe für Waren Ó A 4A 2 aus Werkstoffen außer den | bis 3,— A | 45

nachstehend zu b) und IL. ge-| 6,— A ' 50 nannten i über 6,— EMÆ | 655 b) aus Vulkanfiber, Duc und | bis 3— KA | 50 Cord » 10,— RA | 60 : über 10—RA | 665 | I]. Preisgruppe für, Waren aus | bis 10,— EAÆ | 60 eder, Plaidstoffen und Segel- » M—EK| 066 | tuchen / über 20,— i 70} - TII. Sonderpreisgruppe | über 50,— A | 85 | - K, Einrichtun gs®skofsfer I, Preisgruppe für Waren aus | bis 15,— KA |* 60 Leder und anderen Werkstoffen „n 30,— RA | 65 / über 30,— Mf | 70 |, IT, Sonderpreiëgruppe über 100,— | 90 = ; L, Vahn- und Schiffskoffer Preisgruppe für Waren aus Leder | bis 20,— EA | 55 und anderen Werkstoffen a“ 50,— ERAM | 65 S über 50,— EAMÆ | 76

M. Reine Satilerwaren m Meta gas der Warengruppen

4 Y t

Preisgruppe für Waren aus Leder, 50

P E tent Re

_ [29585] y

zum Deutschen Reich

Berlin, Mittwoch, den 21. Atober

Nr. 247 _

Sauzeiger und Preußischen

4. Oeffentliche Zustellungen

[29582] » Oeffentliche Bekauntmachung. Der Priseunhof in Berlin gibt ‘bekannt: s

Das sowjetrussishe Motorschiff „Me- ; Bu. Une eitange:

rilind‘“‘, 358,32 / t 1 O N De mathel: Tallinn Figentümer: Union der

dard Holz in Windau i in Ausübung des Prisenrehchts aufgebracht worden. Wegen des Motorschiffs \ prisengerichtliche worden

» Hiermit werden die Beteiligten bei i vom

alb einex hs dom Tage nach der Veröffentlichung

Vermeidung ihres Verfahren aufgefordert, inner

eginnendea

i Frist von zwei Monaten .

twaige Anträge auf Freigabe oder Ent-

cidigung beim

Prisenhof in Berlin, Tiergarten- ftraße 14, -

einzureihen. Solche

kinem Anwalt unterzeichnet sein. Verlin, den 12. Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin: Rosenberger.

[29583] Oeffentliche Bekanutmachung. Der Prisenhof in Berlin . gibt bekannt: A Der sowjetrussishe Leichtèr „Töö- Tine‘‘, 500 Ladetonnen, Heimathafen: Reval, Eigentümer: Union der Sozta- listishen Sowjetrepubliken, ist bei der Besetzung des Hafens JFaagarahu/Desel ohne Ladung vóörgefunden und. am 20. Okfrober 1941 C in Ausübung des Priseurechts aufgebraht worden. N Wegen des Leichters ist das prisen- gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligien bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom - Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nah der Veröffent« lihung beginnenden E Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Verlin, Tiergartenstraße 14, einzureihen. Solche Anträge s begründet sein, die Angabe der- Be- weismittel enthalten und ‘von einem mit schriftlicher - Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Verlin, den 12. Oktober, 1942, N Der Präsident - des Prisenhofs in Berlin: RosenbergeL

[29584] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Verjim gibt bekannt:

Das sowjetrussische Segelschiff „Elli“, 62,46 BRT.,, Unterscheidungssignal: ESIJT, Seimathafen: Arensburg, Eigentümer: Union der Sozialistischen Sowjetxrepubliken, ist bei der Beseßung

des Hafens Kudema/Oesel ohne Ladung |.

vorgefunden und am 7. Oktober . 1941 in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.

- Wegen des ges ist das prisengerichtliche . Verfahren eingeleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligteu bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mii dem Tage nah dox Veröffent- lihung beginnendèn 7

Vis vou zwei Monaten g Anträge auf Freigabe oder

Entschädigung beim Prisenhof . iu Berlin, Tiergarteustraße -14,

* einzureichen. . Solche Auträge . müssen i

begründet sein, die Angabe der Be- weismittel enthalten und von einem mit schriftlichèr - Vollmacht O

ei einem deutschen Gericht zugelasseuen ],

nivalt unterzeichnet sein. Verlin, den 12, Oktober 1942. Der Präsident- des Prifenhofs in Berlin: i Rosenberger.

Oeffentliche Bekauntmachung. Der Prisenhof in Berlin - gibt bekannt: Der sowjetrussishe Zweimastschoner „Tuuslar“’, 38,45 BRT., Unterschei- dungssignal: ESGX, Heimathafen: Orjaku, Eigentümer: Union der Sozia- listishen Sowjetrepubliken, ist bei der militärishen Beseßung des Hafens Reval ohne Ladung vorgefunden ünd am 7. Oktober 1941 in Ausübung des Prisenrechts

ozialistishen Sowjetrepubliken, ist- am 5. Juli 1941 mit einer Ladung von etwa 30 Stan-=-

ist das Verfahren eingeleitet

Anträge müssen begründet sein, die Angabe dex Beweis- mittel enthalten und von einem mit L lidee Vollnraht versehenen, bei

eutshen Gericht zugelassenen

-öffentlichung beginnenden

prisengerichtlicthe Verfahren - eingeleitet ivorden. i Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung “ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit -dem Tage nah der lihung beginnenden Frist vou zwei. Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entsagung beim risenhof in Berlin, i Tiergartenstraße 14, einzureihen. Solche Anträge uen begründet sein, die Angabe der Be- weismittél enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Auwalt - unterzeichnet sein. Verlin, den 12, Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Verlin: Rosenberger.

[29586] t: - - Oeffentliche Vekanntmachung. Der Prisenhof in Verlin Der somzjeleussishe Zwoimastic Der sowjetrussishe Zweimastshoner yValborg, 76,56 BRT., Unterschei- dungssignal: ESKQ, Heimathafen: Haapsaln, . Eigentümer: Union der Soztalistischen Sowjetrepubliken, wurde bei ‘der militärischen v g von Käsmu vorgefunden und ist mit einer Ladung von 269 cbm Papierholz am 29, Oktobex 1941 in Ausübung des Prisenrechts S worden. Wegen -des Zweimastschdners ist das prisengerichtlîihe Verfahren eingeleitet worden,

eröffent-

1

Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nah der Ver- östentlihung beginnenden Frist von zwei Monaten etivaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim N Prisenhof in Berlin, : _Tiergartenstraße 14, einznreichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be- weismittel enthalten und von cinem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelasse- nen Anwalt unterzeichnet sein: Verlin, den 12, Oftober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin: Rosenberger,

[29587] i Oeffentliche Bekauntmachuug. Der Prisenhof in Berkin _gibt bekannt:

__ Der sowjetrussishe Zweimastschoner „„Lilian““, 39,07 BRT., Unterschei- diutngssigial: ESPF, Heimathafen: Loksa, Eigentümer: Union der Sozia- listishen Sowjetrepubliken, ist im „Hafen von Loksá ohne Ladung vor- ‘gefunden und am 24, August 1941 in Ausübung des Prijeurechts aufgebraht worden. Wegen des Zweimaßschoners ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. j Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nah dexr Ver- offentlihung beginnenden Frist von zwei Monaten etwaige Anträge quf Freigabe oder Entschädigung beim Priseuhof in Verlin, : Tiergarteunstraße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be- weismittel enthalten und von einem .mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelasse- nen Anwalt unterzeichnet sein, Berlin, den 12, Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Verlin: Rosenberger.

[29588]

Oeffentliche Vekauntmachung.

Der Prisenhof in Verlin : gibt bekannt: Der Zweimastshoner der Union der Sozialistischen Sotvjetrepu- bliken „Vellamo“‘, 4471 BRT., Un- tersheidungssignal: ESPD, Heimalt- do en; Reval, Eigentümer: Union der

ozialistishen Sowjetrepubliken, ist im Hafen von Loksa ohne Ladung am 25, August 1941 : in Ausübung des Prisenrechts aket worden.

: tuen Dea Nonses ist das prisengerichtliche Verfahren - eingeleitet wovden. i Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mif dem Tage nach der Ver-

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim.

Í Prisenhof in Verlin, j Tiergartéenftraße 14, einzureihen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be-

aufgebraht und eingebraht worden. Wegen des Zweimastschoners- ist das

weismittel enthalten u von einem

Hiermit werden die Beteiligten bei |

[29595]

Georg Greiff, Memmingen, ausgestellt

am 30. 12. t fi ist abhauden gekom-

men. Meldet si

innerhalb zwei Monaten, jo ist der

VerlGerungalGen ungültig. | Di 16. eine

bei einem deutshen Gericht zugelasse- nen Anioalt unterzeichnet sein. Verlin, den 12. Oktober 1942, Der Ptkäfident des Prisenhofs x in Berlin: Rosenberger,

[29589]

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Prisenhof in Berlin

ibt bekannt:

Der Dambser der Union der Sgzia- listishen Sowv etrepubliken „Kalevi- poeg‘“, 540,93 BRT., O signal: ESAH, Seimathafen: Per- nau, Eigentümer: Union der Sóözia- listishen Sowjetrepubliken, ist. im Hafen von Loksa ohne Ladung am 23, August 1941

in Ausübung des Prisenrehts aufgebraht worden.

Wegen des Dampfers ist das prisengerihtlihe Verfahren eingeleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres I vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden /

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim

/ Prisenhof in Berlin,

Tiergartenstraße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Betiwyeis- mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassener. Anwalt unterzeichnet sein.

Verlin, den 12, Oktober 1942.

Der Präsident des Prisenhofs in Berlin. RosenbergeL.

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[29590] Oeffentliche Zustellung. 2 C 237/42. Die Firma „Sinalco“ .A. G. in Detmold, vertrete durch A Vorstand. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Blanke in Detmold, klagt gegen Frau v. Wysocki, jezt unbe- kannten Aufenthalts, früher in Dauzig, Pfefferstadt 72b, mit dem Anträge auf Zahlung von 101232 N. nebst 4% Zinsen von 919,59 l. Æ (Kausf-

preis, Wertersap und Arrestkosten). Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor

das Amtsgeriht in Danzig, Zimmer Nr. 211, auf den 7. Dezember 1942,

7. Aktien- gesellschaften

[29299] Thüringenwerk Aktiengesellschaft, Weimar. Aus dem Aufsichtsrat unserer Ge- lbloaft ist ausgeschieden #-Gruppen- ührer und Generalleutnant der Polizei Staatsrat Paul Hennicke, Weimar.

[29628] König Friedrih August-Hütte A.-G., Dölzschen bei Dresden. Herr Dr.-Fng. E. h. Richard Lieber- fneht, Oberlungwiy, Sa. stellver- tretender Vorsißer unseres Aufsichts- rates ist infolge Ablebens aus un- serem Aufsichtsrat ausgeschieden, Dölzschen, den 12, Oktober 1942. Der Vorstand. Graup.

[29629]

Aus dem Aufsichtsrat unserer Ge- sellschaft ist infolge Ablebens ausge- [hieden: rr Fabrikant Richard Schnicke, Chemniß, und in den Auf- sichtsrat ijt gewählt worden: Herr Direktor Wilhelm Teschner, Chemniy.

Chemnitz, den 23. September 1942. H. Th. Böhme Aktiengesellschaft.

[29745] Berichtigung. In der im Reichsanz. Nr. 236,

1. Beil., unter Tageb.-Nr. 27 805 ver- öffentl, Vilanz der Aktien-Zucker- fabrik Munzel-Holtensen befindet sich ein Druckfehler. Unter Passiva bei der Position Posten der Rech- nungsabgrenzung lautet die Summe nicht AN.Æ 118 828,20, sondern richtig: 111828,20.

[29742] Communal-Bank für Sachsen. Kündigung.

Wir digen die noch umlaufenden Stücke der %igen auf 4 2; fkon- vertierteun Anlehnsscheine (Gold- Kommunalobligationen) der Com- munal-Vank für Sachsen Serie XV Lit. A, B und zur Rückzahlung für den 31, Dezember 1942 hier- mit auf. Die Rückzahlung erfolgt zum Nenn- ivert, Die Verzinsung derx gekündigten Stücke endet am 31, Dezember 1942. Die Anlehnsscheine sind nebst den dazu-

10 Uhr, geladen. Danzig, den 7. Oktober 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[29591] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Katharina Barbara Zabo- lißky in Groß Steinheim, Beklagte und und Berufungsklägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Kark ‘Neu- shäffer in Darmstadt, hat in ihrer Sache gegen Rechtsanwalt Dr. Merz in Offenbach a. M. als Konkursver- walter über das Vermögen der. 1. Fo- hann Georg gZabolißky, Kaufmann, früher in Paris, jeßt unbekannten Auf- enthalts, 2. F. Zabolißky Kom. Ges. in Groß Steinheim, Pläger und Be- rufungsbeklagten, Proßeßbevoll mäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Schiff in Darmstadt, | beim Oberlandesgericht Darmstadt Berufung eingelegt gegen das Urteil des Landgerichts, 3. Zivil- kammer, in Darmstadt vom 6. -März 1942, wonach festgestellt ist, daß der Kläger berechtigt ist, die Erfüllung der Ansprüche, die die Beklagte aus der im Grundbuch für Steinheim Band 37 Blatt 1758 Abt, Ill Nr. 2 eingetra- genen Hypothek über 60 000,— &.#{ und aus der diese Hypothek zugrunde liegenden Forderung ‘herleitet, zu ver- weigern. Sie hat beantragt die Klage auf Kosten des Klägers abzuweisen. Die Beklagte ist verstorben. Nach der Behauptung des Klägers gehört zu ihren Erben der Kaufmann Fohann Georg Zabolißky, früher in Paris wohn-

Johann Georg Zabolißky zur Aufnahme des Rechtsstreits und zur mündlichen Verhandlung vor den 2. Zivilsenat des Obexrlandesgerihts Darmstadt auf: Dienstag, den 15. Dezember 1942, vorm. 10 Uhr. Der vorgenannte

Erbe wird darauf hingewiesen, daß er |

Rechtsanwalt als Bevollmächtigten ver- treten lassen muß. Die Ladungsfrist ist auf einen Monat festgeseßt. Darmstadt, den 17. Oktober 1942. N R At, Geschäfts\telle des 2, Zivilsenats.

5.Verlust-u.Fundsachen

Aufgebot. Der Versicherungsschein Nr. 24 600/

einen bei diesem ‘Gerichte Hilgien ver:

ein Berechtigter nicht

Leipzig, Oktober 1942. Deutscher Lloyd Lebeus-

mit schriftliher Vollmacht versehenen, | -

bei der Einlösung vom Kapital gekürzt.

[28499]

Universum - Film Aktiengesellschaft, Verlin SW 68, Krausenstraße 37/39.

lung unserer Gesellschaft vom 19, Mai 1942 hat die Umwandlung der bis- herigen Juhaberaktien in Namens- aktien beschlossen.

Se in das

Nummer 51624 am 27. Mai 1942 er- folgt ist, fordern wix die Aktionäre un-

‘rer Gesellschaft auf haft, z. Zt, unbekannten Aufenthalts. | (er | k Dex Kläger ladet nun den genannten Ümtausches in Namensaktien bis

unserer Gesellschaft einzureichen.

Aktien sind “in geordneter Nummern- fölge mit dem dazugehörigen Gewinn- A Uen bogen

sih vor dem Berufungsgericht dur ¡

Vorlage (Schlußschein, Bankdepotbestätigung oder dergl.). Ueber den Empfang der sowte des Besiznachweises erteilen wir Roe Quittung.

U

e von uns nah O .

terimsquittung Wir sind berechtigt, aber nicht ver-

pflichtet, die Legitimation des Vor- zeigers der

werden die nicht eingereichten

gemäß § 67 Akt.-Ges. sür kraftlos er- flärt. ¿Das Mitgeridt Berlin hat

Universum - Film Aktiengesellschaft.

gehörigen Erneuerungsscheinen und den Zinsscheinen per 1, Juli 1943 u, f. einzureihen, Der Gegentvert der etwa fehlenden Zinsscheine wird

Die Einlösung der gekündigten Stücke

erfolgt vom Fälligkeitstage, dem §1, Dezember 1942, ab an der

Kasse der Gesellschaft in Leipzig oder an folgenden Einlösungsstellen: in Verlin: Deutsche Vank, Reichs - Kredit - Gesellschaft Af- tiengesellschaft; ; in Leipzig: Allgemeine Deutsche Credit-Austalt, Bank der Deutschen Arbeit Ak- tiengesellschaft, Dresduer Bauk in Leipzig, JIndustrie- und “Handelsbauk Aktiengesellschaft. ) Leipzig, den 17; Oftober 1942, Communal-BVank für Sachsen. Dr. Scheller. Helfer.

Die außerordentlihe Hauptvérsamm-

Nachdem die Eintragung dieses

andelsregister Abteilung B unter

ihre Aktien zwecks

Die für den Umtausch vorgesehenen

(Erneuerungsschein ind Coupons + Nr. 4 ff.) unter Bei- ügung eines Nummernverzeichnisses ei uns einzureichen bei gleichzeitiger

eines Vesfikßna weises

tüde

Die Ausreichung der Namensaktien erfolgter Druck-. qung voraussihtlich ab Anfang

tober 1942 gegen Vorlage der Jn-

urhgeführt werden.

nterimsquittung zu prüfen. ach Ablauf der Einreihun en tien

September 1942 Genehmigung erteilt. Verlin, den 1. Oktober 1942.

ierzu unter dem 1

versicherung Aktiengesellschaft.

Staatsanzeiger

1942

———

[29630] Verndorfer Metaliwarenfabrik

4 Aus dem Aufsichtsrat ausgeschie- den: Das Mitglied des Aufsichtsrats General der Fnfanterie z. V. Dr. Carl Freiherr von Bavrdolff, Wien, ist mit I. 10, 1942 aus dem Auffichtsrat ausgeschieden.

Der Vorftand der Berndorfer Metallwarenfabrik Arthur Krupp

Aktiengesellschaft.

[29740]

Langbein-Pfanhauser Werke _Aktiengeiellschaft, Leipzig.

Die Aktionüre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 18. November 1942, vorm, 11 Uhr, im Sigungssaal der Allge- meinen Deutsczen Credit-Anstalt, Leips zig C 1, Richard-Wagner-Straße 1,

versammlung eingeladen. - Tagesordnung:

1. Vorlage der Entschließung des Auf- sichtsrats über die nah Maßgabe der Dividendenabgabeverordnung vom 12, 6. 1941 vorgenommene Kapitalberichtigung und Satzungs- änderung. ; Vorlage des festgestellten Fahres- abshlusses für das Geschäftsjahr 1941 ‘in ‘der sih aus der Kapital- berihtigung ergebenden Form und Vorláäge der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats.

Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinns. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. Aufstthtsratswahl. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. __HZur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind alle Aktionäre berechtigt, die sich als solhe ausweisen; zur Aus- übung des Stimmrechtes nur diejenigen Aktionäre, die ihre Aktien spätestens am 14, November 1942 bei uns in Leipzig oder bei der Langbein-Pfau- hauser Werke G. m. b. H. in Wien oder” bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig oder deren Abteilung Vecker ¿C Co. in Leipzig oder bei der Dresdner Bank in Leipzig oder bei ciner Wertpapier- sammelbank hinterlegen. Fm Falle der Hinterlegung bei einer Wert: papiersammelbaunk ist der von dieser ausgestellte Hinterlegungsschein, im Falle der Hinterlegung bei einen deutschen Notar die von diesem aus- zustellende Bescheinigung spätesteus am 16. November 1942 bei der Ges sellschaft einzureichen. : Leipzig 0 57 den 19, Oktober 194

Langbein-Pfanhauser Werke

Aktiengesellschaft.

i Der Vorstand.

r. W. Pfanhauser. E. Habermann.

D

R P C

D

[29775] Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft. Varablösung- der Genußrechte. Wir haben uns Een, die noch im Umlauf befindlichen Genußrechte aus unseren aufgewerteten Teilschuld- verschreibungen gemäß den Bestim- mungen der §8 43 und 44 des Auf- wertungsgeseßes vom 16. Juli 1925 durch Zahlung des Nennbetrages zu- züglih 312 % Zinsen für das Geschästs- ¡ahr 1941/42 abzulösen. Die Einlösung erfolgt ab sofort gegen * Einlieferung der Genußrechts- urftunden mit Erneuerungsscheinen, und uar für jede Genußrehtsurkunde über „Z A 50,— mit RAM 51,75 und für jede Genußrechtsurkunde über N A 100,— mit A 103,50 bei unserer Hauptkasse oder folgenden

Stellen: in Berlin: Berliner Handel3- Gesellschaft, BEGO Delbrück Schickler & S0o.,

Bankhaus Hardy «& Co. G. m.

b. S., Reichs - Kredit - Gesellschaft Aktiengesellschaft, in Verlin und bei deren sämtlichen deutschen Niederlassungen: Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank, Dresdner Vank, in Breslau: Bankhaus E. Heis mann ; in Düsseldorf: Bankhaus Poens- gen, Marx « Co., ; in Hamburg: Bankhäus Vrinck- maun, irh « Co., in Köln: Bankhaus Pferdmenges .«& Co., in Leipzig und Verlin: Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, in München und Berlin: Bankhaus Merck, Finck «& Co. in München: Vayerische Hypo- theken- und Wechfel:Bauk. Genußrechte, die nicht bis zum 30. April 1943 zur La ein- g worden sind, können nah diesem age nux noch in der oben bekannt-

genmachtén Form ausgeübt werden.

Berlin, den 19. Oktober 1949.

Dr. Klibs\ch. Kuhnert.

Allgemeine Elekltricitäts-Gesell t. Büher. eie up

Arthur Krupp Aktiengesellschaft.

stattfindenden 35. ordentlichen Haupte