1942 / 306 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 306 vom 31. Dezember 1942. S. 4

—_

Anordnung 11/43

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs- stelle Maschinenbau betreffend Herstellungsverbot nicht kriegs- wichtiger Maschinenbauerzeugnisse

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBIl. 1 S. 685) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deut- scher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschasts-

ministers und des Reichsministers für Bewaffnung Und

Munition angeordnet: I. Herstellungsverbot 81 Die Herstellung folgender Maschinenbauerzeugnisse ist verboten: a) Textilmaschinen, Þ) Lederherstellungs- (Gerberei-) Maschinen, c) Schuhmaschinen, d) Wäschereimaschinen, e) Baumaschinen und Bagger für die Bauwirtschaft, f) Baustoffmaschinen, g) Aufzüge (ausgenommen Höhenförderer und Greifer- aufzüge für die Landwirtschaft) und Fahrtreppen, h) fahrbare Turmdrehkrane, i) Maschinen für die Feinkeramik und die Glas- industrie, k) Maschinen und Anlagen für die Herstellung und Verarbeitung von Papier und Pappe, : 1) Druckereimaschinen, m) Büromaschinen, n) Farbenmaschinen, 0) Seifen- und Kerzenmaschinen, p) folgende Maschinen für die Nahrungs- und Genuß- mittelindustrie: 1. Maschinen für Reismüllerei-Anlagen, Ma- schinen und Zubehörteile für Getreidespeicherbau,

2, Maschinen und Anlageteile für den Sudhausbau und den Bau von Mälzer&en, Faßkellerei- maschinen, Etikettiermaschinen, Gär-, Lager- und Abfüllgefäße für die Getränkeindustrie,

. Brötchen-Messerstern-Teigteil- und Wirkmaschi- nen und andere Brötchenteigteil- und Wirk- maschinen, Rühr- und Schlagmaschinen, Eis- maschinen, Hilfsmaschinen für Bäerei und Konditorei, Maschinen und Anlagen zur Her- stellung von Keks, Biskuit, Waffeln, Lebkuchen und Brezelnz

. Kakao- und Schokoladenmaschincn, Bonbon- und sonstige Süßwaren-Herstellungsmaschinen, Tubenfüllmaschinen und Tubenschließmaschinen, Dosenfüllmaschinen,

5. Aufschnitt- und Käseschneidemaschinen,

6

Großkaffeemaschinen,

7. Maschinen für die Bearbeitung von Tee und j

Bohnenkaffee. q) Haushaltnähmaschinen, r) Automaten, s) Geldschränke und Tresoranlagen.

82 Aufträge auf die in § 1 genannten Maschinenbau-Er- zeugnisse dürfen nur unter den Voraussezungen der §8 3 bis 7 angenommen werden. Die Vormerkung von Aufträgen dieser Art ist verboten. Die Abgabe von Angeboten is nur auf Anfrage zulässig. i

IT. Ausnahmen und Ausnahmeverfahren

83 Von dem Herstellungsverbot gemäß § 1 sind ausge- nommen:

a) Ersay- und Zubehörteile.

b) Aufträge, die nah den Anweisungen der Prü- fungsstelle Maschinenbau für die Ausfuhr zuge- lassen sind und für welche die Hersteller von der Prüfungsstelle bzw. den Vorprüfstellen die er- forderlichen Kontingente erhalten.

8 4 Das Herstellungsverbot des § 1 gilt für die nachstehenden

Maschinenbauerzeugnisse im Rahmen der gemäß § 6 Abs. 1a

der Anordnung 1/43 festgeseßten Maschinenkontingente nicht,

soweit Zulassungsscheine genehmigt worden sind. :

Zu§S la) Textilmaschinen: Maschinen und Anlagen für die Bastfasergewinnung, Aufbereitung und -Ver- arbeitung (einschließlich der Maschinen für die Ernte- bindegarnherstellung und Papiergarnerzeugung). Ferner Maschinen und Anlagen für die Herstellung und Nach- behandlung (einschließlich Aufmachung) von Zellwolle und Kunstseide.

Zu § 1b Lederherstellungs- (Gerberei-) Maschinen: Spezialmashinen für die Verarbeitung von Lederersaßstoffen. i

Zu § 1e) Schuhmaschinen: Schuhinstandsezungs- maschinen.

Zu§1d Wäschhereimaschinen: Desinfektionsanlagen, Reinigungsanlagen für die Sprengstoffindustrie und Wäschereimaschinen für Zwecke des Sanitätswesens und der Wehrmacht.

u § 1g) Aufzüge: Lastenaufzüge für Neubauten, die

8 seitens des Generalbevollmächti ten für die Regelung der Bauwirtschaft noch zugelassen find:

Zu § 1i) Glasmaschinen: Herstellungs- und Be- arbeitungsmaschinen für Glasinstrumente und für chemish-pharmazeutische Glaswaren. Herstellung von Glasfasern aller Art.

u § 1k) Papier- und Pappe-Herstellungs-

8 und Verarbeitungsmaschinen: Maschinen

für Zellstoffherstellung und -Bearbeitung, deren Kriegs-

. Bierdruckapparate, einshl. Schanktischanlagen,

Maschinen zur

wichtigkeit des Einsaßes vom Sonderausshuß Pulver oder vom Sonderausshuß Sprengstoff bescheinigt wird.

Zu § 1) Drutckereimaschinen: Maschinen für kriegswirtschaftlihe Bewirtschaftungszwecke und für Zwecke des Landkartendrucks; Spezialdruckmaschinen für die Verkehrswirtschaft.

Zu § 1m Büromaschinen: Schreibmaschinen, Buchungsmaschinen, Rehenmaschinen und Organisations- mittelmaschinen in dem von der zuständigen Bewirt- schaftungsstelle zugelassenen Umfang.

Zu § 1q) Haushaltnähmaschinen: Haushaltnäh- maschinen in dem von der zuständigen Bewirtschaftungs- stelle zugelassenen Umfang.

S5 Jn besonders begründeten Fällen, in denen die Her- stellung von Maschinenbauerzeugnissen der in 1 auf- geführten Arten im kriegswirtschaftlihen Fnteresse zwingend geboten ist, kann die zuständige Bewirtschaftungsstelle (vgl. Anlage A zur Anordnung 1/43) weitere Ausnahmen zulassen.

S6

(1) Als Ausnahmeverfahren vom Herstellungsverbot des § 1 findet das Zulassungsscheinverfahren gemäß der Anord- nung 1/43 Anwendung,

(2) Anträge auf Ausnahmen sind von den in § 4 der Anordnung 1/43 genannten Bedarfsprüfungsstellen an die zuständige Bewirtschaftungsstelle zu richten.

(3) Als Antrag dient der Zulassungsschein gemäß § 2 der Anordnung 1/43. Der Genehmigungsvermerk der Be- wirtschaftungsstelle auf dem Zulassungsschein gilt zugleich als Ausnahmegenehmigung von dem Herstellungsverbot.

S7

(1) Aufträge auf Maschinenbauerzeugnisse gemäß § 1, die in Bauvorhaben, Anlagen oder anderen Enderzeugnissen ein- gehen, sind abweichend von den Vorschriften des § 8 der Anordnung 1/43 in allen Fällen zulassungsscheinpflichtig.

(2) Aufträge auf Kleinmaschinen und Zusaßheinrichtungen von Maschinenbauerzeugnissen gemäß § 1 dürfen nah den Vorschriften der §8 9 und 12 der Anordnung 1/43 nur an- genommen und ausgeführt werden, wenn der Hersteller von der Bewirtschaftungsstelle eine Sammel-Ausnahmegenehmi- gung vom Herstellungsverbot besißt.

(3) Fm übrigen gelten für die Auftragsregelung die Vor- \hriften der Anordnung 1/43.

ITIT. Allgemeine Vorschristen S8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den S 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Ga

(1) Die Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft.

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in Eupen, Malmedy und Moresnet.

(3) Gleichzeitig treten außer Kraft:

1. Anordnung be E Herstellungsverbot nicht kriegswichtiger âäschinenbauerzeugnisse vom 22. Mai 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 123 vom 29. Mai 1942).

. I. Ergänzungsanordnung zur Anordnung be- treffend Herstellungsverbot nicht kriegswichtigèr Maschinenbauerzeugnisse vom 17. Fuli 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 169 vom 22. Juli 1942).

. Anordnung betreffend Herstellungsverbot nicht kriegswichtiger Nahrungs- und Genußmittel- industriemaschinen vom 17. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Stäatsanz. Nr. 193 vom 19. August 1942).

(4) Die auf Grund der gemäß Abs. 3 aufgehobenen An- ordnungen erteilten Genehmigungen bleiben als Genehmi- gungen im Sinne dieser Anordnung in Kraft.

Berlin, den 22, Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange.

Anordnung Nr. 16 (FA 18)

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnische Erzeugnisse über die Herstellung von elektrishen Zwecleuchten

Vom 29, Dezember 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnishex Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: S1

(1) Die Herstellung folgender elektrischer Zweckleuchten ist vom 1. Februar 1948 an nur mit Genehmigung der Wirt- schaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektro- technishe Erzeugnisse (Herstellungsgenehmigung) zulässig:

a) Arbeitsplay- und Tischleuchten, Werkstattleuchten,

b) Außenleuchten aller Art, auch Luftschußgleuchten und Anleuchtgeräte,

c) Dampflampenleuhten für Außen- ynd Fnnen- räume,

d) explosions-, shlagwettergeshüßte, staub- und wasser- dichte Leuchten,

e) Handleuchten,

f) Fnnenraumleuchten aller Art wie Decken-, Wand- und Pendelleuchten, mit und ohne Abdichtung,

g) Schiffsleuchten,

h) Mon B

i) Aufnahme- und Kopierbogenlampen, j) Filmbeleuhtungsgeräte und Photoleuchten,

k) Bühnenleuchten, eins.

1) Leuchtenaufhängungen __UVebexrspannungen,

m) Sonderleuchten für Wehrmacht-, Reichsbahn- und Reithspostzwecke.

Wandarme und

|

(2) Herstellung im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen.

82

Herstellung folgender elektrischer

Verboten is} die Leuchten: Besettleuchten, Besuchsanzeiger, Bettsrellenleuchten, Billardleuchten, Buchleseleuchten, Christbaumketten, Dekorationsleuchten, Gartenleuchten, S mit Schirmen über messer, Hausnummernleuchten, Flluminationsleuchten, Rlavier- und Flügelleuchten, Leuchtbuchstaben, / Nähmaschinenleuchten für Haushalt, Rasierspiegelleuchten, Reklamebeleuchtungen, Reklamebuchstaben, Schaufensterleuchten, Stopfleuchten, Weichgummihandleuhten und Faßausleuchter aus Weichgummi. 83

(1) Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs- stelle für elektrotechnische Erzeugnisse behält sih vor, in be- sonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vor- \chriften dieser Anordnung zuzulassen.

(2) Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichsinnungsverband des Elektrohandwerks, Berlin-Lichter- felde, Potsdamer Straße 26, herstellende Händlerfirmen über die Fachgruppe Elektro ' der Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel, Berlin W 50, Augsburger Straße 66, éinzu- reichen. g

4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. g

5

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1943 în Kraft.

(2) Außer Kraft tritt:

1. die Anordnung Nr. 3 des Beauftragten für Kriegs- aufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie über die Herstellung von elektrischen Leuchten vom 31. August 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 203 vom 31. August 1942) mit dem 1. Januar 1943;

2. § 1 Ziffer 4 der Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Krieg8s8aufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindu- aats über Fertigungsverbote in der elektrotehnischen Fndu- trie vom 28, Februar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 53 vom 4. März 1942) mit dem 1. Februar 1943;

3. § 1 Absag 1 und 3 der Anordnung F 18 Nr. 1 des Peiliragten für Kriegsaufgaben; bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie über die Fertigung von elektrischen Lêuchten vom 28. Februar 1942 (nicht veröffentlicht) mit dem 1. Fe- bruar 1943.

(3) Die Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ost- gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 29. Dezember 1942, Der Reichsbeauftragtè für elektrotehnishe Erzeugnisse. schen.

: Anweisung Nr. 55

der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverscinerung und verwandte

Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs-

beauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung

von Achsen für Handkarren und eisenbereiste Pserdefahrzeuge vom 15. Dezember 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Ver- ordnung vom 30. Oktobêc 1941 (RGBl. I S. 679) in Ver- bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs- lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden JFndustrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nv. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim- mung des Reichsbeauftragten für tehnishe Erzeugnisse an- geordnet: 1

Achsen für Handkarren und eisenbereifte Pferdefahrzeuge sind nur noch in der Form von a) Einheitsahsen mit offenen Kapseln und je einer runden Lünse, b) vereinfachten Patentahsen mit eisernen Konus- muttern und Graugußkapseln in den durch die nachstehend aufgeführten Nummernbezeih- nungen festgelegten Tragkräften und Abmessungen herzu- stellen. (Die Nummernbezeichnungen sind dem Katalog Aus- abe 1942 des Deutschen Achsen-Verbandes, Hagen, Berg- firaße 104—106, entnommen.)

Einheitsachsen: A) für Handkarren: Ne. 20 22 25 28 32 U B) für Pferdefahrzeuge: . Nr. 32 36 40 45 49 52 55 60 65 70 Veréeinfachte Patentachsen:

Nx. 24 26 28 80 32,5 35 37,5 40 42,5 45 47,5 50 55 60 65 70

Die Mittelachsen sind roh geschmiedet, die Achsschenkel -

gedreht auszuführen.

D (Fortseßung in der Ersten Beilage.) G

V li Amtli eer bén Verlag Prbldent De SPl er in Veimeme ente wnd

verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den übriten redaktionellen Teil: Rudolf Langich in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH. Berlin. Fünf Beilagen (einschl, Vörsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)

a L / e e É, L kt A bia d dig ibi i M di i d ai a Mh

1942 2. Halbjahr

Sachverzeichnis

Sonderbeilage Einzelpreis —,20 RM

zum Deutschen. ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger, Amtlicher Teil und Nichtamtlicher Teil (Statistik),

für die Zeit vom 1. Zuli bis 31. Dezember 1942

Bemerkung. Die hinter Doppelpunkten angegebenen halbfetten Zahlen bezeichnen jeweils die Nummer des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats- anzeigers, in der der vorher angeführte Gegenstand

enthalten ist. A.

Abkommen siehe Fnternationale Abkommen.

Ackekerschlepper. Durchführungsbestimmungen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft zur Anordnung des Gene- ralbevollmächtigten sür Rüstungsaufgaben v. 22. 9. 1942 über Umstellung von Aclershleppern und fonstigen Motoren: 293,

Aktienbesiß. Ausführungsanweisung zur Zweiten Durchfüh- rungsverorduung zur Verordnung über den Aktienbesig v. 9. 6. 1942: 168.

Angestellte. Anordnung über die Entlohnung von Vertretern Me ener Gefolgschaftsmitglieder im Angestelltenverhältnis:

Anleihen, Pfandbriefe, Schatanweisungen, Schuldverschrei- bungen (siehe auch ausländische Anleihen und Wertpapiere). Bekanntmachung über die 44 %igen auslosbaren Schayan- weisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge: 151; Bekanntmachung Über die 4 igen Hypotheken-Pfandbriefe der Thüringischen Staatsbank: 183; Bekanntmachung über den Umtaush von 474 %igen auslosbaren Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge: 194; Bekanntmachung der Braunschweigischen Staatsbank übex die Auslosung der 4 (fr. 44) %igen Hypotheken-Pfandbriefe, Reihe XXVIII, Er- weiterungsausgabe: 201; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine zur Anleiheablösungsshuld des Bremi- schen Staates: 213; Bekanntmachung über die Auslosung einer Serie der 324 (8) % Hessishen Staatsanleihe von 1929: 218; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Thüringen: 220; Bekannt- machung über die Tilgung der 3/4 %igen Umschuldungsanleihe dés Landes Thüringen vom Jahre 1942: 220; Bekanntmachung über die 17. Ziehung der Auslosungsrechte der Bayerischen Ab- lösungsanleihe: 221; _ Bekanntmachung über die 44 zinsige Preußische Staatsanleihe von 1937: 221; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsrehte der Ablösungsanleihe des Lübeckishen Staates: 222; Bekanntmachung über die 3% %ige Anleihe des Badischen Staates von 1941: 223; Bekanntmachung über die 474 %igen auslosbaren Schaßanweisungen des Deut- hen Reichs von 1938, 2. Folge: 228; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine der Anhaltischen Ablösungs- anleihe: 228; Bekanntmachung über die Ablösungsanleihe der chem. Provinz Oberhessen: 231; Bekanntmachung über die Auslosung der 324 (8) igen Hessishen Staatsanleihe von 1929, Reihe 5: 231; Bekanntmachung über 4/4 %ige Anleihen des Deutschen Reichs von 1935 und 1937: 233; Bekanntmachung

Uber die 4s (vorm. 6) zinsige Lübeckishe Staatsanleihe von

7/1923 (Schwedenkronen-Anleihe):: 233; Bekanntutachung über

‘¿die? Ziehung der Auslosungsrechte dex Ablösungsanleihe des Hamburgischen Staates für das Jahr 1942: 236; Bekannt- machung über die 17, Ziehung der Auslosungsrechte der Baye- rishen Ablösungsanleihe: 239; Bekanntmachung uber die Aus- losungsrechte der Anleiheablösungsshuld: a) des Landes Meck- lenburg-Schwerin, b) des Landes Medlenburg-Streliß: 239; Bekanntmachung über die Auslosung der 4% (8) igen Anleihe des Freistaates Mecklenburg-Schwerin von 1929: 239; Aus- losungsbekanntmahung der Braunschweigishen Kommunal- Sammelablösungsanleihe von 1927: 239, Auslosungsbekannt- machung der Anleiheablösungsshuld der Braunschweigischen Staatsbank (Leihhausanstalt) von 1930: 239; 17. Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsshuld des Bremischen Staates für das Rechnungsjahr 1942: 240; Auslosungsbekannt-

* machung Über die 34 %ige Anleihe des Landes Baden von 1941: 242; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungs- rechte der Anleiheablösungsshuld des Deutschen Reichs: 248; Bekanntmachung. über die Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates: 248; Bekanntmachung über die 414 ige Preußische Staatsanleihe von 1937: 248; Bekanntmachung über die Ziehung der bea Hie Badi der Anleiheablösungsshuld des Landes Thüringen sür das Fahr 1942: 250; Bekanntmachung über die Ziehung der 3!4 igen Anleihe des Landes Thüringen von 1942: 250; 16. Ziehung der Auslosungsrechte der Anleihe- ablösungsshuld des Landes Anhalt: 251; Bekanntmachung über die 44 igen Anleihen des Deutshen Reihs von 1935 und 1937: 272; Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungs- rechte der Anleiheablösungsshuld des Landes Braunschweig: 274; Ban una Über die 26. Ziehung der Auslosungs- rechte der Anleiheablösungsshuld des Deutschen Reichs: 290; Bekanntmachung der Ret und- Auslosungs- scheine der Anleiheablösungsshuld des Deutschen Reichs, die bis zum 15. 11.1942 vom Amtsgericht Berlin zum Zwecke der Kraftloserklärung aufgeboten worden sind: 290; Bekannt- machung über die 414 %ige Anleihe des Deutschen Reichs von 1939, 2. Ausgabe: 296; Bekanntmachung über die 44 %igen auslosbaren Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938 1. Folge: 304. ;

Anoden- und Beleuchtungsbatterien. Anordnung zur Aende- Ung der S über die Errichtung einer Verteilungsstelle für Anoden- und Beleuchtungsbatterien v. 15. 9. 1942 nebst Schiedsgerichts8ordnung: 219.

Arbeitseinsaßz. Anordnung über die Aufwandsentschädigung und den Schuß der HJ.-Angehörigen beim Einsaß zur Erleich- terung der Beurlaubung erholungsbedürftiger Gefolgschasts- mitglieder v. 30. 6. 1942: 155; Anordnung 5 über die ausshließ- liche Zuständigkeit der Dienststellen der Arbeitseinsaßverwal- tung zur Entgegennahme von Aufträgen auf Gestellung von Arbeitskräften v. 11. 7. 1942: 170; Anordnung Nr. 10 über den Einsag von Arbeitskräften der beseßten Gebiete v. 22. 8. 1942: 201; Anordnung Zu Sicherung kriegswichtiger Heimarbeit: 235; Erlaß über die Rehtsnachfolge des Reichsstocks A Arbeitsein- Q in: die Rechte und das Vermögen des ehemaligen polnischen

rbeitsfonds: 265; Anordnung über eine Weihnachtsbeihilfe für Dienstverpflichtete und für an Bauvorhaben tätige Gefolg- shaftsmitglieder bei auswärtiger Beschäftigung v. 12. 11. 1942: 269; 4. Ergänzung der Anordnung über die Wiedereinführung von Urlaub: 296; Erlaß über den Antvag auf Erstattung von Ausfallvergütung v. 16. 12. 1942: 296.

Arbeitsrecht. Anordnung: gegen Arbeitsvertragsbruch und Ab- werbung sowie das Fordern unverhältnismäßig hoher - Arbeits- entgelte in der privaten REN v. 20.7, 1942: 174; Anord- nung zur Regelung axbeitsrehtlicher Fragen bei der Durh- s von Sofortmaßnahmen zur Beseitigung von Flieger- und Flaklschäden: 188.

L Anórdnung übor dée Gebühr der Architekten v. 21, 8,

Ausländische Anleihen und Wertpapiere. Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums v. 26. 8, 1942 über die Ablieferung der Budapester Stadtanleihe von 1914 gemäß der 2. Durch- führungsverordnung zum Gesey über die Devisenbewirtschaftung v. 16. 3. 1939: 201; Abfindung der Eigentümer von Schuld- verschreibungen des ehemaligen jugoslawishen Staates: 217; Bekanntmachung über die Ablieferung von bulgarischen Staats- anleihen gemäß der 2. Durchführungsanordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung v. 16. 3. 1939: 226; Bekannt- machung über die Ablieferung der Obligationen der Donau- Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft v. 22. 10. 1942: 257.

Ausländische Silber: und Scheidemünzen. Ankaufspreise der Deutschen Reichsbank für ausländishe Silber- und Scheide- münzen: 250.

Aus- und Einfuhr siehe Waren.

Autoklavenknochen sjiehe Knochen.

Bank- und Sparkassenwesen. Anordnungen des Reichswirt- schaftsministers auf Grund des § 1 der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Bank- und Sparkassenwesens v. 5. 12. 1939 in der Fassung der Verordnung v. 31. 12. 1940: 152; 230; Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums über den Umtausch der Aktien der Bank von Danzig i. L.: 242.

VBausparkassen. Bekanntmachung über die Ernennung zu Mit- gliedern des Beirats für. Bausparkassen: 292.

Vauwirtschaft. 2. Ausführungsbestimmung. zur Anordnung Nr. 28 v. 27. 5. 1942 des Generalbevollmächtigten für die Rege- lung der Bauwirtschaft über Fertigungen und Zulieferungen für kriegswichtige Bauvorhaben auf Grund der Wehrkreisrang- ordnung: 173; 30. Anordnung über die Schaffung einheitlicher Außenstellen v. 14. 9. 1942 nebst Richtlinien für die Geschäfts- führung: 217; Anordnung zur Aenderung der 21. Anordnung über Vereinfachung der Lohnabrehnung (hier: Lohnabzüge) v. 28. 9. 1942: 229; 29. Anordnung Uber die Verbindliherklärung eines Arbeitsgemeinschaftsvertrages zum Rahmenbauvertrag für den Einsaz der deutschen Bauwirtschaft im Osten: 233; 2, Ausführungsbestimmung zur 18. Anordnung in der Fassung v. 28. 7. 1942 über Sofortmaßnahmen bei Bomben- und Brand- schäden sowie 3. und 4, Ausführungsbestimmung desgl.: 249.

Vegründungen (amtliche Erläuterunge:1) zu Geseßen und Ver- ordnungen. Begründung zum Geseß zur 7. Aenderung des Ge- ses zur Erhaltung des Baumbestandes und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen im Jnteresse der Volksgesundheit v. 18. 7. 1942: 186; Begründung zu der im RGBl. Teil T1 Nr. 24 v. 24. 7. 1942 bekanntgemachten Verordnung über den Bau und Betrieb von Kleinbahnen und ihnen gleich zu erahtenden Eisen- bahnen v. 7. 7. 1942: 187; Amtliche Begründung zur 2. Ver- ordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Genossenschafts- rechts v. 19. 12. 1942: 302; Amtliche Begründung zuw Verord- nung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Slagtvange riger außerhalb des Reichs8gebiets v. 7. 12. 1942:

Benzöleo. Anorxrdiuung über *Féstpreise füx tehnische Benzole v. 80. 9. 1942: 2 E I Se

Verufsgenossenschaften. Bekanntmachungen des Reichsversiche- rungsamts über die Aenderung der Bezirke von Berufsgenossen- schasten: 251; 285.

Berufs-, Sport-, Herren- und Knabenoberbekleidung. An- ordnung über die Einführung der Anordnungen über die Preis- bildung für Berufs- und Sportbekleidung v. 4. 4. 1941 und Herren- und KFnabenoberbekleidung v. 18, 4. 1941 in den Alpen- und Donau-Reichsgauen v. 2. 12. 1942: 285.

Bevollmächtigter für die Maschinenproduktion siche Ma- schinenbau.

Vewirtschaftung vonx landwirtschaftlihen Erzeugnissen. Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens- mittel für die 40. Zuteilungsperiode v. 24. 8. bis 20. 9. 1942: ‘168; desgl. für die 41, Zuteilungsperiode v. 21. 9. bis 18. 10. 1942: 195; desgl. für die 42. Zuteilungsperiode v. 19. 10. bis 15. 11. 1942: 225; desgl. für die 43. Zuteilungsperiode v. 16. 11. bis 13. 12, 1942: 241; desgl. für die 44. Zuteilungsperiode v. 14. 12. 1942 bis 10. 1. 1943: 263; desgl. für die 45. Zuteilungs- periode v. 11. 1. 1943 bis 7. 2. 1943: 287; desgl. für die 46. Zuteilungsperiode v. 8. 2. bis 7. 3. 1943: 304.

Erlaß über Lebensmittel-Karten-Regelung für ausländische Zivilarbeiter: 175; Erlaß über unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbygucher; Sammeln von Pilzen und Wildfrüchten: 182; Bekanntmachung auf Grund des § 36 a der Verordnung über die öffentliche Bewirtshaftung von landwirtschaftlihen Erzeugnissen: 190; Erlaß über Lebensmittel- marken v. 28. 8, 1942: 209; Erlaß über die Bezugscheinpflicht für Bacthilfsmittel: 250; 203; Erlaß über Weihnachts-Sonder- zuteilungen: 264; Erlaß über die Ausgabe von Gemüse- konserven und tiefgefrorenem Obst und Gemüse: 267 (Be- rihtigung: 285).

Vlechpackungen. Anordnung zur Regelung der Herstellerpreise und Lohnanfertigungséentgelte für Blechpackungen v. 12. 10. 1942

nebst Anlage und Richtlinien für die Preisbildung: 241,

Bleivergistung. Verordnung zür Aenderung der Verordnung

zuin Schuße gegen Bleivergistung bei Anstricharbeiten v. 23. 12.

1942: 303.

Vranntwein. Bekanntmahung über die Regelung des Brennrechts und der Uebernahmepreise für Branntwe n für das Betriebsjahr 1942/43: 250; Verordnung über die Verar- beitung von Obst in landwirtschaftlichen Ftein- und Abfin- dungsbrennevreien im Betriebsjahr 1942/43 ‘v. 12, 11. 1942: 288.

C.

Chloxaminpuder. Allgemeine Vertriebsgenehmi ü ¿ aminpuder: 152. 9 genehmigung für Chlor | D.

Deutsche Arbeitsfront. Bekanntmachungen über Vermögens- Dentschen Arbeit E id N : frmgen erwaltung der 7 n Arbeitsfront eingewiesen ist: : 195; ; ich-

Dei 8 ah Muni 292. | A AMH O eutsche Reichslotterie. Bekanntmahung über die Ziehun der 4. Klasse 7. Deutscher Reichslotterie: 153; Amtlicher S plan der 8. Deutschen Reichslotterie: 171; Bekanntmachung über die Ziehung der 5. Klasse 7. Deutscher Reichslotterie: 177; Bekanntmachung über die Einshüttung der Nummern- und Gewinnröllchen zur 1. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie: 234; Bekanntmachung über die Ziehung der 2. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie: 260; Bekanntmachung über die Ziehung der 3. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie: 280; Bekanntmachung über die Ziehung der 4. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie: 305.

Deutsche Volkslifte. Bekanutmahungen des Regiexun sprä- sidenten in Frankfurt (Oder) auf Grund derx 2. Veror nung über dié Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörig- keit in den eingegliederten Ostgebieten: 224; 227.

Deutscher Soda- und Üßnatrou-Verband. Anordnung über die Errichtung des „Deutschen Soda- und Äßnatron-Verbandes“ v. 23. 11. 1942 nebst Satzung: 287,

Drucwaren. Anordnung zu: Preisbildung für Druckwaren dur S Mitglieder der Fachuntergruppe Eigendruckerei v. 31. 8. 1942: 206.

Durchschnittsheuern für Seeleute. Bekanntmachung über Durchschnittsheuern für Seeleute und den Durhschnittssaß für Beköstigung v. 26. 9. 1942: 229 (Aenderung: 251).

E.

Einheitsrechnung. Anordnung über die Einführung der Ein- heitsrechnung v. 22. 9. 1942: 224; Durhführungsbestimmungen zur Anordnung über die Einführung der Einheitsrehnung v. 22. 9, 1942: 295.

Einheits- und Gruppenpreise. 1. Anordnung zur Durch- führung der Anordnung über Einheits- oder Gruppenpreise v. 19, 5. 1942, Vom 17. 12. 1942: 3083.

Einziehung von Vermögenswerten für das Reich: 151; 152; 153; 154; 155; 157; 160; 161; 162; 164; 165; 166; Berichtigung zu Nr. 149/42: 166; 167; 169; 171; 173; 175; 176; 177; 178; 179; 180; 181; 182; 183; 184; 185; 187; 190; 191; 192; 193; 195; 196; 197; 198; 199; 200; 201; 202; 203; 206; 207;

209; 210; 211; 212+ 213; 214; 215; 217; 218; 219; 220; 2 222; 223; 224; 225; 226; 227; 228; 230; 232; 233; 234;

236; 237; 238; 240; 242; 244; 245; 246; 247; 248; 249; ch 251; 252; 253; 254; 255; 256; 257; 259; 260; 261; 262; 26: 264; 265; 266; 267; 268; 269; 270; 271; 273; 274; 275; 276; 277; 278; 279 280; 281; 282; 283; 284; 285; 287; 289; 291; 292; 293; 295; 296; 297; 299; 300; 301; 303; 304; 306; Berich- tigungen: 171; 192; 245; 256; 286; 294; Widerruf von Ein- ziehungsverfügungen: 229; 233; 281; 287.

Eisenbahnkesselwagen (siehe auch Reichsstelle für Mineralöl). Anordnung über Mietsäße für private Eisenbahnkesselwagen v. 20. 10. 1942:254.

Eisénbahn-, Personen-, Gepäck- und -Frachtverkehr. Be- fanntmachungen zu dex dem Fnternationalen Uebereinkommen Über den Eisenbahn-, Personen- und Gepäcverkehr beigefügten Liste: 157; 263; 301; Bekanntmachungen zu der dem Fnternatio- nalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bei- gefügten Liste: 157; 162; 228; 262; 297; Bekanntmachung über die Anwendung des Fnternationalen Uebereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr auf Eisenbahnstrecken im Distrikt Galizien: 246; Bekanntmachung über die Anwendung des JFnternationalen Uebereinkommens über den Eisenbahn-Per- sonen- und Gepäckverkehr auf Eisenbahustrecken im General- gouvernement: 246; Bekanntmachung über die Auwendung der Fntérnationalen Uebereinkommen uber den Eisenbahn-Per- sonen- und Gepäckverkehr und über den Eisenbahnfrachtverkehr auf Eisenbahnstrecken im Distrikt Galizien: 274.

Eisenreserven. Anordnung des Reichsministers für Bewaffnung und Munition zur Mobilisierung von Eisenreserven und Auf- ruf an den deutschen Betriebsführer: 162; 1. Durchführungs- anordnung zur Anordnung zur Mokbilisierung von Eisenreserven v. ‘11. 7. 1942: 175; 2. Durchführungsanordnung desgl. v. 21. 8, 1942 nebst Anlage: 202.

Eisen und Metall verarbeitende Judustrie (siehe auch Reichs- stelle Eisen und Metalle). 2. Anordnung über die Erzeugungs- lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Fndustrie v. 4, 10. 1942: 236.

Elektrische Prüfämter. Bekanntmachung über die Errichtung eines Elektrischen Prüfamtes: 272.

Elektrotechnische Erzeugnisse (siche auch Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie). Verordnung über die Bewirtschaftung elektro- téchnischer Erzeugnisse v. ‘6. 8. 1942: 184.

Erlaubniswesen. Runderlaß des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers des Fnnern zur Durchführung der Ver- ordnung zur Dezentralisierung des Erlaubniswesens v. 16. 9. 1942: 224.

Evangelische Kirho. Vekanntmahung über die Finranzabteilung bei der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei: 197.

F.

Fachgruppen. Anordnung Über die Gliederung der Fachgruppe Lotsen in der Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt: 250.

Fahrräder siehe Reichsstelle für technische Erzeugnisse.

Feindliches Vermögen. Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Behandlung feindlihen Vermögens über eingerichtete Verwaltungen von Grundstücken: 195; 255.

Feinmechanische und optische Erzeugnisse. Verordnung über die Bewirtschaftung feinmechanisher und optischer Erzeugnisse v. 29. 8. 1942: 203.

Filmverbote: 161; 168; 178.

Frachtenleitverfahren. Verordnung über das Frachtenleitver- fahren v. 1. 8. 1942: 182.

Fremdenverkehr. 3. Anordnung des Staatssekretärs für Fremdenverkehr zur Lenkung des Fremdenverkehrs im Kriege v. 15. 11. 1942: 271.

G.

Gamaschen. Anordnung über die Preisbildung für Gamaschen aus Leder und Austauschstoffen aus Leder im Einzelhandel v. 20. 6. 1942: 169,

Garne. Anordnung zur Preisbildung für Garne zur Weiter- verarbeitung in der Großhandels\tufe v. 22. 7. 1942: 171.

Gauwirtschaft8kammern und Wirtschaftskammern. Erste Anordnung über die Errichtung von Gauwirtschaftskammern und Wirtschaftskammern: 301; Anordnungen über den Aufbau der Gauwirtschaftskammern Bayreuth in Bayreuth, Danzig- Westpreußen in Danzig, Franken in Nürnberg, Halle-Merseburg in Halle a. d. S., Hamburg in Hamburg, Rhein-Main in Frank- furt a. M., Kärnten in Klagenfurt, über den Aufbau der Wirt- shaftskammer Aachen im Bereih der Gauwirtschaftskammer Köln-Aachen, über den Aufbau der Gauwirtschaftskammern Kurhessen in Kassel, Magdeburg-Anhalt in Magdeburg, Main- franken in Würzburg, Medcklenburg, Siy Rostock-Schwerin, Moselland „in Koblenz, München-Oberbayern in München, Niederschlesien in Breslau, Oberdonau in Linz a. D., Ober- \hlesien in Kattowiy, Ostpreußen in Königsberg i. Pr., Pommern (Stettin) in Stettin, Salzburg in Salzburg, Schwaben in Augsburg, Steiermark in Graz, Sudetenland in Reichenberg, Thüringen in Weimar, Tirol-Vorarlberg in Jnnsbruck, über den Aufbau der Wirtschaftskammern Lißmannstadt im Berei der Gauwirtschaftskammer Wartheland, Osnabrück im Bercis der Gauwirtschaftskammer Weser-Ems, Ludwigshafen im Be- rei der Gauwirtschaftskammer Westmark, über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Württemberg-Hohenzollern in Stutt- art: 301; Anordnung über den Aufbau der Gauwirtschafts- ammern Köln-Aachen in Köln, Wariheland in Posen, Wesers Ems in Bremen, Emden im Bereich der Gauwirtschaftskammer Weser-Ems und Westmark in Saarbrücken: 304,