1849 / 84 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

an zu den Betriebs-Einnahmen des Jahres 1848 von

eeg ta Mehle für Paderträge zud sonsi, Ed pi l igen im Jahre 1 etrugen die} Ï hlr, a P e die Brantats Einnahme auf 674,514 Rthlr. be- laufen. Die Ausgaben, welche im Jahre 1847 401,972 Rthlr. be- arn um 12,000 Rthlr. erhöht annehmen wollte, wobei

12 x } S ‘Anschaffurig von neuem Transportmaterial hierbei ganz berüdsichtigt gelassen ist ergiebt si eine Gesammtausgabe von 113 972 Rthlr. Hiervon ab die Einnahme oerblieb cin Ueberschuß von ca. 260,500 Rthlr. , hiervon ab Actien und Anleihezinsen mit 240,000 Rthlr. und nur 40,000 Rthlr. Postentschädigung , zusam- men mit 250,000 Rthlr., und es verblieben für den Reserve-Fonds und nur ca. 10,500 Rthlr. E | Die Transportmittel bestehen jeßt aus 28 Lokomotiven, wovon 4 in Reserve gestellt (2 neue hat Borsig im Laufe des Jahres ge- liefert; von denselben werden noch 3 geliefert und drei andere sind in Chemnis bestellt), 19 Tendern , 114 Personenwagen (vermehrt um 5 I. und 13 I, Klasse) und 286 Packwagen (91 oder fast um die Hälfte mehr als im vorigen Jahre.

Auswäártige Börsen. Leipzig, 24. März. Leipz. Dr. P. Oblig. 97% G. Leipz, B. A, 4424 Dr, L, Or: E... A, 95 Br: „Sächs. Bayr. 77 Br. Schles. 725 Br. Chemniß = Riesa 163 G, Löbau-Zittau 135 G. Magdeb,-Leipz. 166 Br. Berl.-Anh. A. u. B, 747 Br,, 74 G. Altona - Kiel 895 G. Dep. B. A. 4102 Bp,, 410415 G. Pr. B. A, 874 Br., 865 G.

Hamburg, 23. März. Paris 187. Petersburg 334. Lon- don 13,85. Amsterdam 35.60. Fránkf. 883. Wien 169%. Breslau 1524. Louisd’'or 14.253, 32 proz. p. C. 784 Br., 785 Gld. St, Pr. Oblig. 84 Br. E. R. 1012 Br. Stiegl, 81 Br. Dän. 665 Br., 66 Gld. Ard. 9 Br. Z3proz. 2057 Br. Hamb,= Berl. 52 DBL,,; 514 Gld. Berged. 0T4 DY: Alt, = Kiel 865 DPY,, 867 Gld, Gl. Elmst. 25 Br. R. Neum. 90 Gld. Medlenb. 342 Br., 34 Gl. :

Jn Wechseln wenig Umsay. Geld reihlih, Fonds und Eisen- hahn-Actien bei mäßigem Umsaß fest.

Amsterdam, 22. Márz. Die heute hier erlassene Procla- mation des Königs Wilhelm 111, verursachte eine günstige Stim- mung an der Börse. Bei sehr belebtem Handel in Jnt, waren holl, Fonds höher gefragt.

In fremden Fonds war dèr Markt von geringer Bedeutung z im Allgemeinen waren die Course fest.

Qo E, 41851, 2,4. pro: Neue 974, #. Syan, Ard, 10/5. GVr. Piecen 107. Coupons 7%, 84. Russen alte 100. 4yroz. Hope: 812. Oest. Met. 5proz. 69, L22pyroz. 36%, k. Mex. 27%, 28, Peru 43, 423.

Wecchsel=-Course. Paris 56% G. Wien nut 0s O Loubon I-M: 41.922 O, f.

Hamb. 347 G. Petersburg 182 G.

Stettin, 23. März. (Ostsee-Ztg.) (Wochenbericcht.) Das Wetter war seit Montag meistens trocken und mäßig kalt, bei fast ununterbrochen nördlihem Winde, so daß viele von den aus dem Hafen gegangenen Schiffen sih genöthigt sahen, wieder nach Swinemünde zurückzukehren. Heute früh fiel neuerdings Schnee.

Das Getraide- Geschäft erhält vom Auslande keine Anregung, und es läßt sih nicht absehen, wo die noch immer rückgängige Be- wegung der englischen Märkte ihr Ziel finden wird. Bei den ver- änderten Zollverhältnissen muß erst die Erfahrung feststellen, ob der Gang der Preise in den Frühjahrs = und Sommer = Monaten den sonst in dieser Hinsicht gemachten Erfahrungen au ferner entspre- chen wird,

Die Umsäße in Weizen waren sehr beschränkt; es wurden nur 60 Wspl. gelber \{hlestisher 90pfd., s{wimmend bei Ankunft zu be- zahlen, zu 535 Rthlr. gekauft; in loco wird \{óöne 90pfd, {were chlesische Waare auf 554 Rthlr., auf Ankunft eben solche auf 545 Rthlr. gehalten; die Kauflust ist s{chwach, indeß würde für derglei- chen Qualität in loco vielleicht noch 55 Rthlr. angelegt werden, Für weißen \{les. Weizen 89 /90pfd. ist wohl noch 57—58 Rthlr. zu machen, uckermärker 90pfd, zu 555—55 Rthlr., märker 88 /89pfd. zu 54—53 Rthlr. erlassen.

Roggen in loco 86 /88pfd. schwer wurde zuleßt mit 24 244 Rthlr., 82/84pfd. mit 23 Rthlr. bez. Von 84pfd. Waare sollen im Laufe der Woche circa 300 Wspl, zu 24 Rthlrx. für Jrland ge-

aaa CUÄhasAÜN IRREDA S N NRAEA A E O E A A C C E ASKÄS E SIRGLBCN La at A A Ch VOEÄ T E E D D T R R A A G A dia H ; | r de 1844, hat der seinem Aufenthalte nah unbekannte | [700]

subhastirt werden.

502

nommen worden sein. Auf Frühjahrs-Lieferung is für 82pfd. 223; und zuleßt 23 Rthlr. bez., wozu Abgeber blieben, 86pfd. 24 23% Ae Juni /Juli 82pfd. 25 Rthlr., 86pfd. 26 Rihlr, Br: “Und Geld.

Gerste. 44 Wspl. sehr \{öne weiße \{le\. in loco 75pfd. be- dangen 23 Rthlr., später wurde 75pfd. {were pomm. und \{les., etwas dunkelfarbig, zu 21 Rthlr. angetragen ; für s{chóne helle {les /6pfd. Waare wird noch auf 22 Rthlr. gehalten, während nur 204 Rthlr. dafür zu machen is. Kleine Gerste 70pfd. 20 Rthlr. Br. unverkäuflich.

Hafer ohne viel Frage; pomm. loco 15 Rthlr., pr. Frühjahr 154 a 16% Rthlr. Br., 54pfd. mit 16 Rthlr. bez.

Heutiger Landmarkt : e

Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. Erbsen.

0 208 20424 20.a2l. 44a 15, 28.,a-90,

Saamen. Mit Leinsaamen will es sich noch immer nicht bessern und is neuer pernauer 8; a % Rthlr. bezahlt und ziemlih aufge- räumt, rigaer Leinsaamen mit 63, a 6% Rthlr. gehandelt, neuer me- meler is zu 6 Rthlr. käuflich, jähr. memeler 4% Rthlrx. exkl. Tonne bezahlt. Kleesaamen bleibt in guter, Frage und notiren wir roth Fett 92 a 10% Ntblr, Mittel S. a 95 Nl! ordin, 0 a4 7% R fein weiß 87 a 95 Rthlr., mittel 6% a 84 Rthlrx., ordin. 5 a 63 Rthlr. Thimothee 55 a 65 Rthlrx,

Rappkuchen 30 Sgr. Br.

Fettwaaren. BVaumöl räumt sich immer mehr und mehr, Ga-= lipoli ist gar nicht mehr vorhanden, für Malaga in loco wurde 153 Rthlr. unversteuert bezahlt, auf Lieferung 15 Rthlr. bezahlt, Ga- lipoli auf Lieferung 154 Rthlr. Gld., 155 Rthlr. gehalten.

Kokusnußöl, bestes Cochin würde zu 16 Rthlr. unverst. zu ha- ben sein. 1ma liverpol, Palmöl 134 Rthlr. gezahlt bei sehr klei nem Lager.

Südseethran williger, loco 115 Rthlr. gehalten, auf Lieferung zuleßt 10% Rthlr. bezahlt.

Leinöl war im Laufe der ganzen Woche sehr knapp, und be- zahlte man 10% a 11 Rthlr. exkl. Fastage für Loco - Waare, auf Lieferung 104 inkl. Fastage zu haben.

Berger Leberthran wurde aus dem Schiffe mit 20% Rthlr, bezahlt und ferner 21 Rthlr. vr. To. gehalten, blanker berger Le- berthran mit 24 Rthlr. bezahlt, 3 Kronenthran nnter 30 Rthlr. nicht zu haben; schottischer Thran nach Qualität 185 a 19 Rthlr, | Rüböl hat in dieser Woche eine fernere Steigerung erfahren, In loco sind die Vorräthe so gut wie ers{chöpft, und benöthigte Raf- fineurs müssen die geforderten Preise anlegen. Jn loco is demnach 14% Rthlr. und selbst 145 Rthlr. bezahlt worden, pr. März 14 Rthlr. zu bedingen, März /April 13% Rthlr. bez., April /Mai 135 Ntblr. bez, Juni /Iuli 13a 413% Rthle. Gld, ohne Geber. Septbr. /Dftbr. 125 a 12% Rthlr., gestern in einem Falle 123 Rthlr. bez., während anderweitig auch noch 125 Rthlr. zu bedingen war, Von Schlesien wird neuerdings sehr über die Rappsfelder geklagt.

Spiritus war bis vorgestern sehr gefragt, gestern aber wieder matter, Die Verladungen nah Rußland sind im Gange, und das Quantum, welches sie fortnehmen werden, dürfte von einiger Be- deutung sein. Zuleßt wurde loco und Frühjahr mit 234 % bezahlt, April 237 % a 234 %, Juni /Juli 22 %, Juli /August 21 a 214.

Bon Zink sind 1000 Ctr. in loco mit 44 Rt. bezahlt.

Eisen zu 15 Rt, zu haben.

Nach der Börse, Das Wetter hat si{ch aufgeklärt.

Roggen in loco. 82pfd. is anziehend zu 22% a % und 23 Rt. gekauft worden, 86pfd. zu 24 Rt., pr. Frühjahr für 82pfd. 23 Rt. Dea 225 N O, Junt Juli 82d, 25 Nt, 5000. 23% Nt, bezahlt.

Rüböl loco 145 Rt., 125 Rt. bez. i

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 237 %, aus zweiter Hand

G O O/.

ohne und mit Faß 235 %, zuleßt mit Faß 239% %, die Táâsser mit 1% Rt., und 24 % bez.,, auf Lieferung in näch{ster Woche 23% % R A O 79, / 4, Fässer mit 15 Rt., pr. Frühjahr 235 % bezahlt.

Weizen, weißer 53, 58, 62 Sgr.,

März /April 13; Rt., Septbr, /Oktbr.

J 1

Breslau , 24. März. gelber 51, 56, 60 Sgr.

Roggen 29, 31, 33 Sgr.

Gerste 20, 22, 24 Sgr.

Hôâfer 16, 17, 187 Sgr.

Kleesaat unverändert und eher für rothes mehr Begehr.

Spiritus 6% und % bez. und Br.

Rüböl 15% bez., 15 Rthlr. ferner Gld,

Zink nichts gehandelt.

Es blieb heute an unserem Markte ganz unverändert , behaupteten si \ch{chwer.

Preise

Polt etlrih:e: Vier orb nuzmtg

Mit Bezug auf die Vorschriften im Allg, Landrecht Th. 11, Tít, 20, §§. 756 u. st. w. wird wegen des Fahrens und Reíitens in hiesiger Residenz, unter Aufhebung der Verordnung vom 25. März 1844 ( Intelligenz - Blatt Nr, 97) und des Publikandums vom 8, September 1846 (Jutelligenz-Blatt Nr. 220) hierdurch Folgendes verordnet:

§, 1. Bei der Ausfahrt aus den Häusern, beim Passiren der Brücken, Stadtthore und engen Straßen, beim Einbiegen in ‘andere Straßen und überall, wo die Passage durch Menschen oder sonst beengt is, darf nur ün Schritt gefahren oder geritten werden, Dasselbe gilt beim Passiren de1 Kirchen zur Zeit des Gottesdienstes , insofern dieselben nicht gänzlich abge- sperrt sind, : E

§. 2, Mit hoch und breit beladenen Last -Fuhrwerken, sowie mit sol- hen Fuhrwerken , die starkes Geräusch verursachen , darf überall nur im Schritt gefahren werden, desgleichen auch, wenn zwei Wagen aneinder ge- hängt sind, f j :

, §: 3, Marschirenden Militair - Abtheilungen müssen Fuhrwerke und Reiter ausweichen, und wenn zum Vorbeipassiren kein Raum is, so müssen sie so lange halten, bis erstere vorüber sind.

§, 4, Reiter und Wagenführer müssen die ibnen in den Weg kom- menden Fußgänger durch lauten Zuruf warnen. f

§+ 9+ Ledige Pferde müssen stets geführt und kurz am Zügel gehalten werden, Vor bösartigen Pferden sind die Vorübergehenden laut zu warnen, ___§, 6. Kein bespanntes Fuhrwerk darf ohne Aufsicht und gehörige Be- festigung auf den Straßen si selbst überlassen bleiben. Kann der Jn- haber feinen zuverlässigen Aufseher zurücflassen, so darf ex sich nur ent- fernen, nachdem die Pferde fest angebunden und abgesträngt worden sind.

§. 7. Solche Pferde, von denen bekannt is, daß fie zum Durchgehen geneigt sind, dürfen unter feinen Umständen sich selbst überlassen bleiben,

__§, 8, BVürgersteige und sonstige Fußwege dürfen zum Fahren, Reiten, Pferdehalten, Karrenschieben, Ziehen von Handwagen, so wie überhaupt zux Fortbringung von Lasten nicht benußt werden.

§. 9, Auf ungepflasterten oder nur mit Kies beschütteten öffentlichen Pläpen in der Stadt darf weder gefahren noch geritten werden,

§, 10, Keinerlei bespanntes wie auch Hand - Fuhrwerk darf so auf- fahren oder halten, daß dadurch die öffentliche Passage gehemmt wird.

§. 11. Unbespannte Fuhrwerke dürfen überhaupt nicht auf der Straße stehen bleiben,

Cr 42, Alle vorbeizufahren,

Fuhrwerke sind schuldig, sich beim Begegnen rechts Unbeladene Wagen müssen den beladenen, Personen- vagen den Lastwagen austveichen, Bei enger Passage muß der un beladene Wagen in scicklicher Entfernung #0 lange halten, bis der beladene vorüber is, Trift dieser Fall zwei leere oder zwei beladen Wagen, so muß derjenige, welcher den anderen zuerst gewahr wird, still hal- ten. Vor engen Passagen muß jedes Fuhrwerk so lange halten, bis der Führer sich überzeugt hat, daß der Weg frei sei. /

G. 13, Jedes langsamer fahrende Fuhrwerk muß das nachkommeude chnellere Fuhrwerk, wenn dieses nicht anders vorbeikommen fann, auf ein gegebenes Zeichen links vorbeilassen. Niemand aber darf das Vorbeifahren

eines ihm nachfolgenden Wagens durch Einlenken in dessen Fahrbahn verhindern, : S i

6. 44. Zum Transport von Dünger, Schutt und dergleichen müssen die Fuhrwerke so eingerichtet sein, daß nicht durch Verstreuen oder Lecken die Straßen verunreinigt werden, : e

6, 15, Fuhrwerke, die Dünger oder andere übelriechende Substanzen geladen haben, dürfen innerhalb der Stadt auf öffentlichen Straßen und Plätzen nirgend anhalten, müssen vielmehr ihren Weg ohne Unterbrechung fortfezen, j

§. 16. Eben \o dürfen beladene Frachtwagen den Straßen nirgend anhalten, sondern müssen unausgeseßt in der Fahrt bleiben,

6. 1a ordentlichen Fortschaffung unvermögend wird, breiter als 10 Fuß sein. j : :

§. 18. Langholz darf nicht geschleppt werden, sondern muß auch hin- ten auf Räderu ruhen. Schlittenfuhrwerke müssen stets mit Deichseln unt Schellen versehen sein. :

§. 19, Das unnöthige und anhaltende Knallen mit der Peitsche ist verboten, ebenso das heimliche Aufhocken auf fahrende Wagen oder Schlit- ten und das Anhängen kleinerer Fuhrwerke an diese. A ;

6,20, Diese Vorschriften gelten für die Stadt mit Einschluß des engeren Polizei-Bezirks. Auf öffentlichen Chausseen jedoch kommen die Zu- saß - Bestimmungen zu dem Chausseegeld -Tarif vom 29. Februar 1840 zur Anwendung. t

§, 21. Die zur Erhaltung der Ordnung und sonst wegen des Fah rens und Neitens für einzelne festliche oder andere öffentliche Gelegenheit n, so wie für gewisse Orte und Gegenden, z. B. für die Schauspielhäuser, für den Belle-Alliance-Play, den Lustgarten u. st, w, gegebenen besonderen polizeilihen Vorschriften sind bei Vermcidung der durch gegenwärtige Ver- ordnuug festgescßten Strafen zu befolgem i

6, 22, Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße vis zu zehn Thalern oder verhältnißmäßigem Gefängniß, unter Umständen auch mik kör perlicher Züchtigung bestraft,

Berlin, den 24. Februar 1847, H

Königliches Polizei - Präsidium.

Republizirt Berlin, den. 12, März 1849,

Königliches Polizei - Präsidium von Hinckeldey9,

bei freier Passage in

Kein Fuhrwerk darf überladen sein, so daß das Gespann zu Außerdem darf keine Ladung

Ix Ä I NENZ 2 B

———

Edittal-LadUuUnà Das Stadtgericht zu Dresden hat in den zum Ver

dergleichen, vollständig besebt sind,

Bekanntmachungen.

[68 b] Bekanntmachung,

Bewandten Umständen nah soll mit dem Verkaufe des im Franzburger Kreise belegenen, dem Gutsbesizer Hermann Theodor Rosenthal zugehörige: und gegen- wärtig in Sequestration befindlichen Allodial-Rittergu- tes Arbshagen mit Saaten und Acker-Arbeiten verfah- ren werden, und werden Kausfliebhaber geladen, sich in den zu dem Ende guf

den 16, und 30, April, auch 21, Mai d. J.

Alle unbekannten Real - Prätendenten werden aufge- boten, sih bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden,

Frankfurt a. d. O., den 13, Januar 1849,

Königl, Land- und Stadtgericht,

[77] Subhastations-Patent,

Das ín der Gubener Vorstadt am Anger Nr. 30. gelegene, Vol. II. No. et Fol. 90. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Bäermeister August Lipke gehörige Haus, Garten und Zubehör, welche zufolge der nebst

Verklagte einen rechtskräftig erkannten Eid zu leisten, |

Zur Ableistung desselben is ein Termin auf dén 13, November c.; Vorm. 14 Uhx,

vor der 111. Prozeß - Deputation des unterzeichneten Stadtgerichts, im Stadtgerichts - Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 18, angeseßt, zu welchem der Kaufmann F. Z, Hirschfeld unter der Warnung vorge- laden wird, daß, wenn er beim Aufrufe der Sache nicht pünktlich zur bestimmten Stunde erscheint, angenommen werden wird, er könne oder wolle den ihm auferlegten Eid nicht leisten, und mit Abfassung der Purificatonia verfahren werden muß,

| \

“mögen der hiesigen Kaufleute, Herren duard Boigt, Gustay Eduard Schwender und Friedrich Gotthelf Sevffarth, eröffneten Kreditwesen S den 19, April 1849 zum Liquidations-Termin bestimmt, : - Es werden daher bekannte und unbekannte Glaubi- ger, wie überhaupt Alle, die an die Gemeinschulduer aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche haben, vor- geladen, zu obigem Termine persönlich und, wo es er-

Das Abonnement beträgt: 2 Ntblr. für £ Jahr. E Mtblr, - L Tabr 5 Ade. s 1 T- br. in allen Cheilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. einzelnen Nummern wird ; E è Sqr, berechner.

4

»y § S er Bogen mit

U I A A Zu.

Preußischer

Staats-Anzeiger.

Berlin, Dieustag deu 23, M árz

E:

Mit Dem % dye EP c ¿ euen & 3 - Dl 9 O n Í : 2 L F ) het Staats Mnze ge T Werden d1e6 vollständigen stenographischen Berichte

ausgegeben werden. Wir bitten die verehrlichen Abonnenten erg vollen, daß dieselben in der regelmäßigen Zusendung keine U;

Ver vierteljährliche Pränumerations Preis

derselben, thlr.

S A adutAR e S S S E Wv dul Dan M C E n A Z IMÓ pre dr U FSa@ vas? aa A E fa É ici e FiBei S: e uri S IE S fi.

Nmtiici;er Theil, Deutscchlankd.

WBundes:UAngelegenheiten. Frank surt a, M verfassunggebenden Reichs - Versammlung, Neue rung. Die Miníster-Krisis, E

Dejsterreich.

VBaden,

Karlsruhe, Gesetze,

A uslaud. Desterreich, Mailand. Bekanntmachungen, Srantreih. National - Versam mlung, Klubgeseß-Entwurf. Paris. 1

Vlmüpß, Deputation dez |lowafischen

R L L O A U ai r S P A

Verhandlungen der Neue österreichische Erklä-

Nation

Das Budget und dezr Ordengäyo if Ce g Wrdeusverleihung an Juvaliden,

Banuk-Beridck G (i Bank-Berichk. Las Zeugenverhör in Bourges, Vermischtes

Großbritanien und Frland. London.

Ftalien. Neavel, machungen, Modena, österreichischer Truppen,

Glorenz, riscben Regierung,

Börsen: und Handels s Nachrichten.

Saa À wh e a Ä E E nad rx) d bri Di ai Gin A:

Amllicher Theil.

Se, Königliche Hoheit der nach Hamburg abgereist.

4B) S ( Den ntmaGuNn q.

Prinz Albert von

| Hofnachrichte P , : nre , a | » rien, VPar- (aments - Verl andlungen über auswärtige Angelegenheiten, : : “uflôósung der Kammern. Florenz, Bekannt- Proclamation des Herzogs, L

Anusmarsch

Bekanntmachungen der proviso-

Zachsen

Î S „ortgtest an mch gerichteten vielen Gesuhe um Anstellung in den Büreaus der ziveiten Fammer veranlassen mich, bierdur zur offentlichen Kenntniß zu bringen, daß bereits alle Stellen, als Kanz

lei-= oder Expeditions

gesuche nicht berücksihtigt werden können. L H.

Dq

e A Lir x , 1, ; t. Detamte jowobl, wie als Büreaudiener und und daß fernere BVewerbungs

rang der Geschäfte erlaubt es auch niht, nach Publi-

cation dieser Bekanntmachung den sich etwa später meldenden Bitt-

stellern speziell zu antworten.

25. März 1849.

Der Präsident der zweiten Kamme: (C3. ) Grabon

E T N ott CIETHN, DET

etommen 0 SrCeuen2 Der

4 % Á “I y 7 j eliß\che Staats-=Yäinister von V ewi

llichtamtlizer C Deutschland.

T s e j A Nt Der Staats=MYinijter von

Preußen. Berlin, 26. März.

Ladenberg ist seit vierzehn Tagen an einer sehr heftigen Grippe ex durfte er jedoch in wenigen Tagen

franft Dem Vernehmen nach

Großherzoglich von Neu=-Streélißz

medlen

)

iterbrehung

evenst, lhre resp. Bestellungen für das mit dem 1. A V Q

erleiden und wir in den

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l -

| 1ProMwene Ansicht, als würde ein Beschluß der National Versamm: | E M VDetref der drei Abgeordneten aus Súüdty9rol eine rückwi | A pa e e SULtigtert Dex Abstimmung uver C, 2 gehabt | L S ug un

n O der Minorität dahin gebt, für die §8, 2 und 3

10 wt

E I hr vorgejchlagenen Paragraphen anzunehmen, mit einem nichtdeutscben f E ck, R Es L E uten Yande dasselbe Wfkaats -= O berhaupt, jo ijt das B zwischen beiden Landern nach den Grundsätzen der reinen J ersonal Union zu_ ordnen.“ Der Antrag des Ausschusses A mt 2/4 gegen 256 Stimmen abgelehnt, 2 enthalten sich der «bjtimmung. Ver Minoritäts-Autrag wird hierauf zur Abstim- mung" gebracht, und zwar zuerst das erste Alinea desselben: „Hat tin deutjckches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staats berhaupt, jo soll das deutsche Land eíne von dem nitdeutscen rande getrennte eigene Verfassung, Regierung und Verwaltung ha ben.“ Das erste Alinea wird mit 290 gegen 240 Stimmen ange nommen. Die beiden folgenden Alinea?s werden durch Aufstehen Und &ißenbleiben augenommen. Es lautet daher: Artikel

ÿ§. 2 (früber 2 und 3). Hat ein deutsches Land mit eineni micchtdeutschen Lande dasselbe Staats-Oberhaupt, \o soll das deut- [he Land eine von dem nichtdcutshen Lande gtlirennte eigene Ver= assung, Regierung und Verwaltung haben. : N , Jn die Regierung und Verivaltung des drutschen Landes dür sen nur deutsche Staatsbürgér békufen werden. Die Reichs = Ve1 fsa)sung und Reichs Gesebgebung hat in einem solden deutschen xande dieselbe verbindliche Kraft, wie in den übrigen deutschen Ländern. i

Ueber die folgenden dréi Paragräphen wird und Sißenbleiben abgestimmt, angenommen :

9. J. Hat ein deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staats-Oberhaupt, so muß dieses entweder in demselben residiren oder muß auf verfassungsmäßigem Wege daselbst eine Negeutschaft niederseßen. (Tellkampf und Genossen.) :

Ԥ. 4. Abgesehen von den bercits bestehenden Verbindungen

deutscher und nichtdeutsccher Länder soll kein Staats- Oberhaupt eines nihtdeutschen Landes zugleich zur Regierung eines deutschen Landes gelangen, noch darf ein in Deutschland regierender Fúrst, ohne seine deutsche Regierung abzutreten, eine fremde Krone aunebmen. ____§. 9, Die einzeluen deutschen Staaten behalten ihre Selbst- ständigkeit, joweit diejelbe nit durch die Neichsverfassung beschränkt ist; sie haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, so weit diese nicht der Reichsgewalt ausdrücklich übertragen sind.

“Hiermit wäre die Abstimmung über den ersten Abschnitt der Verfassung erledigt. Der Berfassungs-Aus\chuß trägt darauf an, daß die Versammlung jogleich zur Abstimmung über Abschnitt U „die Reichsgewalt“ übergehe. Der Antrag des Aus\chusses wird angenommen, Bevor zur Abstimmung über Art, Ll, §. 7 gescrit ten wird, gelangt ein Minoritätserachten von Wigard, Schüler und H, Simon zur namentlichen Abstimmung, welches die Minorität bin ter dem §, 6 des Entwurfes als 6 a eingeschaltet wissen will, Es lautet: „Das deutsche Volk i} \ouverain. Alle Reichsgewalt rührt von Doe D O D nit 297 gegen 213 Stimmen abgelehnt und hierauf zur Abstimmung über Abschnitt 11 die Reichägewalt geschritten. Angenommen werden folgende Paragraphen:

Abschnitt 11, Die Reichsgewalt. Artikel 1, :

S. 0, Ote Neicogewalt ausschließlich übt dem Auslande ge genüber die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und dez ein zelnen Staaten aus, Die Reichsgewalt stellt die Reichsgesandten und die Konsuln an. Sie führt den diplomatischen Verkehr, \chließt

r ird durch Aufstehen Dle werden in folgender Fassung

veträgt, mit Einschluß Ver aenannten eno Cra

Alle Poft-Anfffalten des Jn- nund Auslandes nehmen Bestellung au f dieses Blatt an, für Berlin die Lrpedition des Preuß. Staatsz Anzeigers : =

Bebren-Straße Ur. 57.

1849, über die Sißungen beider Kammern auch fernerhin

veglnnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu

Dland gesezt werden, die Stärke dei “luflage gleich zu Unfang danach bestimmen zu können.

chen Berichte und ohne Rücksiht auf die Bogenzah

S L C B i S, C E AEN C » S, C E Ab) Ae A E A Ae A E S na e De aikini Uiediic d Mae dau A FZ E uu E Gent 4 _ M T age

| | lau) und -=00 Kthlr. eingelaufen sind, und ertheilt dem Abgeordn. &chulz von Larmstadt das Wort zu einer Juterpellation an das | Gesammt Ministerium, Derselbe frägt das Reichsministerium, ob es | die gehörigen Geld= und Truppenmittel besie, um die Verfaffung, | wie sle von der National Bersammlung werde beschlossen werden, | s Geltung zu bringen, falls die Gerüchte von einer beabsichtigten —(lroyirung dur die Regierungen sich als begründet herausstellen jollten. ( Oeiterkeit rechts und in den Centren.) Der Vorsitzende verkundet hierauf den Uebergang zur Tagesordnung. Folgende Pa- ragraphen werdén angenommen: i : E i Artikel IL, U Der Reichsgewalt ausschließlich steht Krieges und Friedens zu.

das Ret des

Urtikel [ll

Q N N s L Y ö Y

Y. Il Ler Reichsgewalt steht die gesammte Macht Deutsch- lands zur Verfügung.

g. 12. Das Reichsheer besteht aus der gesammten zum Zwecke des Krieges bestimmten Landmacht der einzelnen deutschen Staaten Lie Stärke und Beschaffenheit des Reichsbeeres wird durch das Gejeß über die Wehrverfassung bestimmt. Diejenigen Staaten welche weniger als 500,000 Einwohner haben, sind dur die Reichs- ad ai 4 4 j iri j 4 Z gewalt zu größeren militairischen Ganzen, welche dann unter der unmittelbaren Leitung der Reichsgewalt steben, zu vereinigen oder E angränzenden größeren Staate anzuschließen. Die näheren Bedingungen einer jolhen Vereinigung sind in beiden Fällen dur Bereinbarung dez betheiligten Staaten uuter Bermittelung und Ge- nebmigung der Reichsögewalt festzustellen 3 f

 N “Nis 6 Le a “ai O “GH : §. 13. Vie Reichsgewalt aus\{ließlich hat in Veerwesens die Gesebgebung und die Organisation: deren Durchführung in t Kontrolle.

._ Den einzelnen Staaten steht die zlusbildung ibrés Kriegs wvejens auf Grund der Reichögeseße und der Anordnungen der Reichsgewalt- und beziebungsweise in den Gränzen der na S::43 getroffenen Vereinbarungen zu. Sie haben die Verfügung über ihre bewaffnete Macht, so weit dieselbe nit für den Dienst des Reiches in Anspruch genommen wird.

§14 Zit den Tahneneid ift die Verpflichtung zur Treue ge- gen das Reichs Oberhaupt und die Reichs = Berfassung an erster Stelle aufzunehmen. :

_§. 15, Alle durch Verwendung von Truppen zu Reichszwecen entjtevenden Kosten, welche den durch das Neich festgeseßten Frie densstand übersteigen, fallen dem Reiche zur Last. N 5 h §. 16. Ueber eine allgemeine für ganz Deutschland Wehrverfassung ergeht ein besonderes RNeichögesetz

d. 177 Dell Rec j * einzelnen Stag S l 2 Regierungen der einzelnen Staaten bleibt die Er- nennung der Befehlshaber und Offizieren ibrer Truppen deren Stärke sie erheischt, überlassen. :

GUr die größeren militairischen Ganzen, zu denen Truppen meh- rerer Staaten vereinigt sind, ernennt die Reichägewalt die emei \chastlichen Befehlshaber. ; A abz

GUr den Krieg ernennt die Reichsge d /

: h Krteg ert NeiwSgeivalt die fommandir p VGenerale der jelbstständigen Corps, | L quartiere.

S 18) Der Reichs gewalt steht die Befugniß zu Reichsfestun 6 » 5 a3 L Pr » G È 2 E e 4 e Ae V EDIgUn gewe anzulegen und, insoweit die Sire 4 U : N

cherheit des Reichs es osrhandene Geslungen gegen

Betreff des vadeh T sle Uberivacht den einzelnen Staaten durch rortdauernde

gl eiche

#0 ‘weit

10 wie das Personal der Haupt:

/ : erfordert, billige Ausgleichung, namentlih für das überlieferte Kriegsmaterial ZU Reichs öejstungen zu erflären, 4 .

Vie Neichs=Festungen und Küsten = Vertheidigungswerke des

Reichs werden auf Reichskosten unterhalten

S A ta Sa i lte ck

Ÿ. 19, 1e Seemacht 1j aussckchließlickch Sache des Cs t keinem Einzelstaate gestattet, oder Kaper-Briefe auszugeben.

teplich =Sache | Reiches. Kriegsschiffe für sich zur halten

forderlich, mit Vormündern oder durch Anwälte, welche

mit genügenden, was Ausländer betrifft, mit gerichtlich

Königl, Stadtgericht hiesiger Residenz, vollzogenen Bollmahten E M

111, Prozeß - Deputation. Vergleichs - Abschluß ermäc gt se A A 0

A Stadtgericht sich anzumelden, ihre 2 nsprüche anzuze|

E gen und zu bescheinigen, mit den Konkurs - Vertretern

über deren Richtigkeit, auch unter sich selbst über Vor-

zugsrechte zu verfahren, innerhalb 6 Wochen zu be- \cließen, hinsichtlih der Ausbleibenden dén 61JUnN 15849

die Bündnisse und Verträge mit dem Auslande, uamentlic guch die Handels- und Schifffahrts-Verträge, \o wie die Auslieferungs Verträge ab, Sie ordnet alle völkerrechtlichen Maßregeln an. Angelegen h eiten. S (H einzelnen deut)chen Regierungen haben nicht das

S - Recht, jtandige Gejandte zu empfangen oder solche zu halten, Auch dürfen dieselben keine besonderen Konsuln halten. Die Absendung von Bevollmächtigten an das Reichs Oberhaupt ist den einzelnen Regierungen unbenommen. _§. 8. Die einzelnen deutschen Regierungen sind befugt, Ver träge lu andexen deutschen Regierungen abzuschließen. allein vom Reiche aus.

Zhre Befugniß zu Verträgen mit nichtdeutshen Regierungen | Der Reichsgew iegt die Sorge für die * U beschränkt sich t Be Lisitnde Vas Private E Agen | vin K aan T 4 Us Q Verkebes ib ver Va / hen | dvitdung rhaltung der Kriegs otte und die Anlegung, Aus-

E CLORTEN L i i rüstung und Unterhaltung vou Kriegshäfen und See - Arsenalen ob. 0 L et Berträge nicht rein privatrechtlichen Znhalts, zoelcbe Ueber die zur Errichtung von Kriegshäfen und Marine-Etablisse eine deutsche Regierung mit einer anderen deutschen oder nichtdeut ments nöthigen Enteignungen, \o wie über die Befugnisse dèr dabei schen abschließt, sind der Reichsgewalt zur Kenntnißnahme und, in- | aufzustellenden Reichsbehördeu, bestimmen die zu erlassend Reichs jofern das Reichsinteresse dabei betheiligt ist, zur Bestätigung vor geseße. | ; Vatie TEa zulegen. : S, - / Nach der Annahme des §. 19 entspinnt si eine kurze Debäâtte l Me der Sißung 7 Uhr Abends. darüber, ob das Minoritáts Erachten Nr. l]: „ein Reichsgeseß ver 24, Marz. ugt über die Organisation der Kriegs-Marine des deutschen Reichs unter gerehter Berücksichtigung .der eigenthümlichen Verhältnisse Oesterreichs, welches jedenfalls ein entsprechendes Kontingent an Schiffen und Mannschaft zur deutschen Kriegsflotte zu stellen hat“ (Ahrens , Welcker, Sommaruga, Römer, Schreiner, Lafaulr), 0d zur Abstimmung zu bringen sei. Der Vorsizende stellt die Entsthei- dung über diese Frage der Versammlung andeim. Diese entscheidet

angese r e en - An rid dem AE osger nzusinden, wobei zur Nachricht dient, da E die Veit Verkauf grundleglich zu machenden Bedingun- A gen in hiesiger Kanzlei zur Einsicht bereit liegen. Zügleich werden Alle und Jede, die aus irgend einem Grunde an dem zu verkaufenden Gute Arbshagen ding- E Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, solche ín n zu dem Ende guf den 16., 30, April, 24. Mai präsigirten Terminen gehörig an- und aus- duführen, im widrigen selbige durch die in termino den 8, Zun d, J, zu erlassende räflusiv-Sentenz mit ihren etwanigen Rechten ausgeschlossen und ihnen eiu ewiges Stillschweigen werde auferlegi werden, Von dieser An- meldung bleiben jedoch viejenigen Gläubiger entfreiet dens R euie R Ie Postenzettel vorgelegt werden , wenigstens haben selbige Di att selbige keinen Ersaß von ‘Datum Greifswald, den: 40, März 4849, Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen, (L. 19); 1 v,-Klot,

dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 10,494 Thlr, 16 Sgr, 3 Pf. abgeschäyt wor- den, soll am 19, September d I, Vorm 14 Uhx,

subhastirt werden. i

Frankfurt a, d, O., den 17, Januar 1849, [115]

Königl, Land- und Stadtgericht, Am 31, März d. J., Nachmittags 4 Uhr,

[119] sollen in der hiesigen Provinzial-Zuckersiederei 37 Kisten

Über ben Nathlaß des am 8. August 1846 verstor- havarirten Zuckers für Rechnung der Assuradeurs öffent- |

benen Kaufmanns Nathan Schaps Gnadenfeld hier- d L Ema 1849 die Eröffnung eines Ausschließungs-Bescheides, hierauf

selbst is heute der erbschafstliche Liquidations-Prozeß er- U Gras d Handelsgericht aber in einem noch besonders anzuscßenden Berhöre

offnet worden, Der Termin zur Anmeldung aller An- Königl, See- und Handelsgerichk. gütliche Bts, auch i us einss Vergleichs

f T ieser ni ewirken,

e N i 1849, Vormittags um 9 Uhr, oder, falls M E ust 1849 |

vor dem Herrn Assessor Strauch im Parteienzimmer des die Ertheilung eines Designations-Bescheides oder die

iesigen Gerichts an. : Akten - Versendung zum Verspruch zu L Aen t

sei er si in diesem Termine nicht meldet, wird aller werden die Vorgeladenen erinnert, daß die Außenblei-

cat M atefen 4 Vorrechte verlustig erklärt und mit sei- benden, wie Alle, die ihre Forderungen nicht gehörig

vigungs deu La B an dasjenige, was nach Befrie- liquidiren, für ausgeschlossen ERA, Thi Dort NE

: 77 meidenden Gläubi lasse ; nicht oder nicht bestimmt sich er- H a A ny R R -

nos übrig bleiben sollte, O n N O b fie auf ihnen geschehene Vorschläge eingehen neten Reh wegen i Ml Antrages das Wort, Derselbe ertärt, daß

ae am 29, November 4848, ober nit für einwilligend werden geachtet werden, sein Antrag, die Drei {bgeordneten nah ihrer gegebenen Erklärung

Lnigl, Preuß, Land- und Stadtgericht, Dresven, den 10, November 1848, als nicht mehr stimmberechtigt zu erklären, „nur der Ausdruck eines

er Richter; Strauch, Das Stadtgericht. gugenblicklichen Gefühls gewesen ei, er [hme si dieses Gefühles

Burckhardt, nicht, weil es der Ausdruck des Schmerzes über die Zukunft des

Váterlandes gewesen sei, und nehme seinen Antrag zurück. (Beifall)

Der Vorsißende Simson erklärt hiernach, dieser JIncidenzfall sei wohl

nunmehr als erledigt zu betrachten, und seine eigene früher ausge=

Urkundlich 2c.

Berlín, den 17, Februar 1849, R N - l ( s Die Bemannung der Kriegsflotte bildet einen Theil der deut=

ichen Wehrmacht. Sie ift unabhängig von der Landmacht Vie Mannschaft , welche aus einem einzelnen Staate für die Kuegsflotte gestellt wird, ist von der Zahl der von demselben zu haltenden Landtruppen abzurehnen. Das Nähere hierüber, \o wie uber die Kostenausgleichung zwischen dem Reich und den Cinzel- staaten, bestimmt ein Reichsgeseß. : Die Ernennung dèr Offiziere und Beamten der Seemacht geht

memt woe

Bundes

S 23M Q. V A 3) Loe S Buita der verfassunggebenden Reichs-Versammlung. (Nach mittags Sißung.) Tages-Ordnung: Fortseßung der zweiten Le sung der deutschen Reichs - Verfassung.

Die Sißung wird um 4 Uhr eröffnet. Beim Beginn der Sizung erkennt die Versammlung die beanstandete Wahl eines neuen Abgeordueten aus Tyrol, Mabegger, an. Der Vorsißende verkün- det hierauf, daß die drei welsch{-=tyrokischen Abgeordueten eiue zweite exläuternde Erklärung eingereiht haben, welche dahin geht, daß sie ¿war den Thatbestand, wonach das italienische Tyrol zu Deutschland gehört, anerkennen unD sich demselben unterwerfen, aber dadurch nicht auf dasjenige verzichten, was le als das heilige Recht ihres andes betrachten. Der Vorsißende ertheilt alsdann dem Abgeord-

[58 b] E

In Gemässheit des in der statutenmälsìigen , 19. Februar c. abgehaltenen General - Versammlung der Actionairs der Berlinischen Feuer-Yersicherungs- Anstaält gefassten Beschlusses werden die Herren Ac- tionairs hiermit zu einer ausserordentlichen Gencral- Versamimlung auf Dienstag den 27. März c. im Lokale der Anstalt, Spandauerstrasse No. 81, unter dem Bemerken eingeladen, dass die Verhandlungen präcise 11 Uhr beginnen werden.

Berlin, den 10. März 1849.

Die Dire ct100 der Berlinischen Feuer- Ÿersicherungs - Anstalt. VV. Brose. H. Keibel. C. Brendel.

G. Prätorius. L. F. Meisnitzer.

arl

(321 Î Subhastations-Patent,

Das ‘in ver Tuchmachersträße Nr, 47 gelegene, Vol. 1. a O

Nx, 95, des Hypothékenbuchs verzeichnete, dem Klemp- Nächste Sititig

nerméister Albert Zaspel: gehörige Wohnhaus nebs Hof

unb Baustelle und 6 Morgen 162 {] aer dn Wiesen,

welihe zufolge dexr nebst _dem- Hypothekenscheine in der atur einzusehènden Taxe auf 14,940 Thlr, 24 Sgr,

F T abgeschäyt worden, soll

ugust 1849, Vorm, elf Uhr,

Drr a M. 24 Mirz, (D: P. A. Z.) 194ste Sibung der verfassunggebenden Reichs = Versamms- lung. (Vormittagssibung.) i

__ Die Sigung wurde um halb zehn Uhr eröffnet. sibende verkündet, '

[148] Ediktgl-Ci j In Sachen des * Graveurs Na inn G mann G wider den Kaufmann F, Z+ Hirschfeld, ie G N O,

d U Der Vor- dap zwei Flottenbeiträge von 204 Thlr, (Bres-

am 10,