1849 / 89 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

j nicht beizutretenz einstimmig die Staats - Regie- e Ee bten S Fei Ta Centralgewalt \{leunigst und. auf 7G zulässige Weise dahin zu wirken, daß bei Feststellung des allgemei- nen deutschen Zo tarifs dem Weinbaue ein angemessener Schub n ieitet werdez einstimmig, in Uebereinstimmung mit der zwei- N Kammer, die Staats-Regierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß alle Ueber angs - Steuern und Aus leihungs-Abgaben im Jn-= ‘nern von Deutschland auf, En und bezüglich der indirekten Be- steuerung ein gemeinschaftliches System für ganz Deutschland an- enommen werdez einstimmig, leich der zweiten Kammer die Staats-Re ierung zu ersuchen, dahin auf jede zulässige Art zu wir- ken, daß bei Entwerfung und Feststellung des Zolltarifs für ganz Deutschland solche Ansäße in demselben aufgenommen werden, welche ‘nit nur der Landwirthsaft, sondern au der Industrie gehörigen Schuß gegen das Aus and bieten; einstimmig, die Staats - Regie= rung zu ersuchen, bei der Centralgewalt dahin zu wirken, baß zum Wiederaufblühen des Flachsbaues und des Leinenhandels in Deutsch- land die geeigneten Schußzölle eingeführt werden. ;

Ausland.

Frankreich. . Paris, 26. März. Das jeyt in zweiter Le- sung angenommene Klubgeseß bestimmt: Artikel 1. Die Klubs sind verboten. Für Klubs gelten nicht die öf- fentlichen und politischen Versammlungen, die zur Berathung eines bestimm- ten Gegenstandes zusammenkommen. Artikel 2, Der Eröffnung jedes öf fentlichen Vereins, der sich mit politishen Gegenständen beschäftigt, myß eine durh den Vorstand in Paris an die Polizeipräfektur, in den Deparments an den Maire der Gemeinde und den Präfekten gemachte Anzeige voraus- gehen. Diese Anzeige muß mindestens 24 Stunden vor der Eröffnung er Versammlung stattfinden. Sie giebt Namen, Stand , Gewerbe, Woh- nunng und Aufenthalt des Vorstandes und Ort, Tag und Stunde der Zu- sammenkunst an. Sie hat den Zweck der Versammlung ausdrücklich zu bezeihnen. Sie muß von fünf französischen Bürgern unterschrieben sein, die mindestens 25 Jahre alt sind, in der Gemeinde, wo die Versammlung stattfindet, wohnen, ihre bürgerlichen und politischen Rechte genießen und nicht wegen Mord, Dicbstahl, Gaunerei, Vertrauensmißbrauh oder Ver- legung der Sittlichkeit ‘verurtheilt worden sind. Diese Anzeige wird so- fort. zu Protokoll genommen. Artikel 3, Die Versar“mlungen dürfen uur bis zu der von der Behörde für den Schluß öffentlicher Orte sestgese ten Stunde dauern. Artikel 4. Die Behörde, kei der Anzeige gemacht tvorden is, kann stets einen oder mehrere Beamte von der Verwaltung oder der Justiz an der Sigung Theil nehmen lassen. Diese Beamten nehmen einen besonderen Plaß nach eigener Wahl einz sie müssen die Jnsignien ih- res Amis tragen. Artikel 5, Bei Ermangelung der vorgeschriebenen vor- läufigen Anzeige befiehlt der Polizei-Kommissar der Versammlung, anseinan- derzugehenz ersolgt Widersezlichkeit gegen die Aufforderung, so wird die Ver- sammlung als Zusammenrottung betrachtet, Artikel 6, Zu Ende jeder Sißung ist ein Protokoll von dem Vorstande aufzunehmen und von jedem Mitgliede desselben zu unterschreiben, Es muß enthalten: Die Namen der Mitglieder des Vorstandes ; die genaue Erzählung von Allem, was in der Versamm- lung vorgekommen ist, Es is auf Verlangen der Behörde jederzeit vor- zule en. Der der Sigung beiwohnende Beamte kann verlangen, daß jede nstatirung, die er zu machen wünscht, in das Protokoll eingerückt werde, unbeschadet seines Rechts, jede Verleßung des Geseyes zu Protokoll zu neh- men. Art, 7. Die Müßglieder des Vorstandes dürfen nicht die Berathung eines Antrages gestatten, der gegen die öffentlihe Ordnung und die gute Sitte ist ‘oder eine Aufreizung zu einem Verbrechen oder Vergehen in \|ch \hließtz sic- dürfen keine Denunciation von Personen oder persönliche An- riffe dulden, und keine Berathung, die nicht in der dur Art, 2 vorge- riebenen Anzeige erwähnt is, Die Reden, Ausrufungen und Drohun- gen, bie in einem Verein vorkommen , sind zu betraten , als ob sie an einem. öffentlihen Ort geschehen wären, und unterliegen derselben Verant- wortlichkeit, Dasselbe ist mit allen im Verein vertheilten Druksachen und Emblemen der Fall. Art, 8. Kein Verein darf Beschlüsse în Form von Ge- seßen, Dekreten, Verordnungen, Urtheilen und anderen Aktenstücken der Be- hörde erlassen. Art. 9, Der Anordner jeder unter dem Namen eines politischen Festmahls stattfindenden Versammlung hat 48 Stunden vorher die im Art, 2 vorgeschriebene Anzeige zu machen, Diese Anzeige muß Namen, Stand, Gewerbe und Wohnung der Anordner in sich fassen und von'den Anordnern,

T

“Bekanntmachungen.

[134] Publicandum. Der durch die Verfügung vom 27. Oktober v. J. um Verkaufe des zum Nachlasse des Rittergutsbesipers ilhelm Schade gehörigen Allodial - Ritterguts Hein- rihau Nr. 12. auf den “46, Mai d. J., Vormittags um 40 Uhr, in dem hiesigen Gerichts-Ge- bäude angesehte Licitations -Termin wird in Rosenberg vor der dortigen Kreisgerichts-Deputation, als der vom [39] 1, Mrs d. J. ab kompetenten Behörde, abgehalten werden. j Marienwerder, den 20. März 1849.

Königliches Pupillen-Kollegium. genannt,

[40] Nothwendiger Verkauf. h E Naumburg... - Das in der Provinz Sachsen und im Kreise ZUONO an ordentlicher liegende Allodíal - Rittergut Sausedlih ,. im Hypotheken No. 5. pag. 93 seq. eingetragen und abgeschäßt au 58,998 Thlr, 23 “Sti 75; M N m zufolge der nebs Hypothekenschein und Bedin unserer Sesicene einzusehenden Taxe, sol am 3. August 1849, Vormittags 9 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

gungen in

li Nothwendiger Verkguf : - Die im Bezirk des Königl. Land- und Stadtgericht . e. C 8 A A bre aveRe a Patrimonialgérl wn z er ' Danzig gelegene ErbpaHzidgerechtigkeit ‘an bere G hammer- und Mahlmühlen-Grund|ü ì

952 Thlr, 27 Sgr. 3. Pf. zu 5 Prozent einen Taxwerb : r. S Sgr, und zu 4 Prozent einen Tarwentht us, Thl, Thlr, 21 Sgr, 3 Pf, gewähri, und worauf ein Erb pachts-Kanon con 133 Thlr, 10 Sgr. haftet, welehe. zu 4 Prozent fue ein Kapital von 3333 3 10 Sgr. darstellt, jo daß der Werth der vo mez R j ten Erbpachis „Gerechtigkeit zu 5 Hredent veranschlagt 45,724 Thlr. 25 Sgr. und zu 4 Prozent veran\schlagi 20,489 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. beträgt, bu n

am 14, September 1849, Vorm. 10 Uhr, an L Gerichtsstelle in nothwendiger Subhaftation verkauft werden; i i

Die Taxe und der neueste Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden. h

Neustadi, den 9, Januar 1849.

; Könlgl. Land- und Stadtgericht,

seheu werden.

1306)

tw

Nothwendiger Verkauf,

[667] f i ädtischer Feldmark, ¿ Postmeile / t pier Peletene: ben Gutöbestber Retlafisden Ehe-

‘ein sogleih zu {ließen und: die Mitglieder können als

f die Gesellscha ] der ersten Sizung geschehen z' die Protokolle jeder

leuten gehörige Grundstück mit einem Flächen - Jnhalt von 352 Morgen Aer, Wiesen, Weide u. #. w., nebst Gebäuden und der Ziegelei, im Neustettinschen Kreise, abgeshägt auf 13,818 Thlr, 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst E TE: und Bedingungen in der Re- gistratur einzusehenden Taxe, soll am : J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhasti Tempelburg, den 8, Oktober 1848. Königliches Land- und Stadtgerichk,

4, Mai k.

Subhastations-Patent. Nothwendiger / Das dem Gutsbesißer Hinhe. gehörige, auf hiesiger [133] städtischer Farmer belegene a Ld, auf 23,308 Thlr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Regi- stratur einzusehenden Taxe, soll : i ust d. J., Vormitt. 114 Uhr, erichtsstelle subhastirt werdeu, : ugleich werden die etwanigen unbekannten Real- buche. des Ober-Landesgerichts zu Naumburg Tom. I. a aufgeboten, ihre Ansprüche auf das Grund- üdck spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu | uo machen, widrigenfalls sie mit denselben - werden präflu- dirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei- gen auferlegt werden wird, : i Tempelburg, den 26. Januar 1849, Königliches Land- und Stadtgericht.

am 3. ug

[666] Nothwendiger Verkauf. Die bei dem Dorfe Groß -Jehser-: ‘belegene und zu. Erbzinsrechten besessene Wassermühle, genannt die Busch- N mühle, Wt s a E Til, 11S, i; -_| tuthen, abgeschäßt auf 798 r. 141 Sgr. 2 am Grenzsließ, deren Reinertrag Ua de Aeliebfen Nr. 1. | - am 14, Mai 1849, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle zu Groß-Jéh-

\er subhastirt werden. 47; { , Die Taxe, Hypothekenschein und Bedingungen können in der Registratur des unterzeichneten

Kalau, ven 19, Oktober 4848. Das Patrimonialgericht Groß-Jehser.

Köln-Minden-Thüringer Ver- bindungs-Eisenbahn-

E Gemäßheit der Bestimmungen ves’

gen wir hiermit ter niß, daß die Vai E

534

welche die im Art, 2 vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen müssen, unter- schrieben sein. Art, 10, Die. Bestimmungen der Art. 4 und 5 gelten auch von den Banketten. Art. 14. Geheime Gesellschaften sind ‘verboten. Art. 12, Zu: nichtpolitishen Zwecken dürfen nichtöffentlihe Vereine gebildet werden, nachdem vorher ber Gemeinde - Behörde Rbge vom Lokal’ und dem Zwecke des Vereins und dem Namen der Stifter ung Darsder gemacht worden is, Bei Ermangelung: oder Unrichtigeeit' dieser Auzeige der Ver- | eilnehmer ‘an einer geheimen Gesellschaft verfolgt werden. Die vorstehenden Bestimmungen sind nicht anwendbar auf industrielle und Wohlthätigkeits-Vereine, Art, 12. Nichtöffentliche Vereine von mehr als 20 Mitgliedern , die sh in nicht öffentlihen Zusammenkünften mit politischen Gegenständen beschäftigen, müssen, bevor sie znsammentreten, Anzeige davon in Paris bei dem Polizei N und inden Departements bei dem Präfekten und dem Maire der meinde machen, Mit dieser Anzeige muß eingereiht werden: eine genaue Abschrift der Statuten ‘der Gesellschast und der Konstituirungs-Aktez eine genaue Angabe des: Zwecks der Gesellschaft, éine Aufzählung der Mitglie- der nah Namen , Vornamen, Alter, Gewerbe und Wo ungs wenn nah emachter Anzeige neue Mitglieder cintreten , müssen ihre Numen minde- stens zehn Tage bei“ der Polizei gemeldct sein, ehe- sie an den Sihungen heil nehmen können, iese Aumeldung nuß in der bei Anzeige vör- geschriebenen geri geschehen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann t zusammenkommen, wann sie will, nachdem ie folgende Be- stimmungen erfüllt: Die in Art. 2, geforderte Anzeige muß zehn Tage vor ißung sind in ein Buch ‘einzutragen, das der Behörde ‘auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden mußz die Art. 4—9 finden auch auf die nichtöffentlichen Vereine Anwen- dungz das Publikum’ is auf das strengste von diesen Versammlungen aus- zuschließenz blos die von der Behörde zur Ueberwachung abgeschickten Beam- ten dürfen Zulaß finden. Art: 14, Alle Verbindungen, Berichte und Adressen zwischen politischen Vereinen, und Mittheilungen, “Deputationen und Abordnungen von Kommissionen, was au inimer der Zweck. ihrex Sendung sein möge, sind untersagt, Art, 15, Wenn Unordnung im. Ver- ‘eine entsteht und die Stimme des Beamten nicht geachtet wird, wenn eine Aufforderung zu Verbrechen nicht gerügt wird, wenn Bewaffnete nicht fort- gewiesen tverden, hai der die Aufsicht führende Beamte ein Protokoll auf- zunehmen, und die Conseilklammer hat zu entscheiden, ob der Verein auf- zulösen ist, Die Entscheidung tritt in Krast, so wie dem Vorsißenden des ereins davon Anzeige gemaht worden is, und ohne aufschiebende Kraft der Appellation. Die Anklagekammer entscheidet in legter Justanz über diese Appellation, unbeschadet weiterer gerichtlicher Verfolgung des BVor- standes wegen diéser Thatsachen. . Art. -16—20 seyt die Strafen für Ver- legung des Gesehes auf Geldbußen von 100 500 Fr. und einem bis drei Monaten Gefängniß fest, Nach Artikel 21 werden Aufforderung zum Mord, zur Plünderung, zum Bürgerkrieg, Angriffe auf Familie und Eigenthum, die Republik und die Verfassung, Aufreizung gegen einzelne Bürger mit zwei bis vier Ent und 100 1000 Fr. Strafe belegt; wenn sie bewaffnet ges At mit drei bis fünf Jahren Gefängniß und 41000—3000 Fr. Strafe, Die Richter können außerdem die Schließung des Vereins au- ordnen, Theiluahme an einer geheimen Gesellschaft wird mit sechs Mona- ten bis zu zwei Jahren Gefängniß und 1400 500 Fr. Geldstrafe belegt. Artifel 24, Die politischen nichtöffentlihen Vereine, dié sich ohne Beachtung der im. 3. Artikel vorgeschriebenen Bestimmungen bilden, die ihre Statuten verheimlichen oder ungenaue oder falsche Abschriften derselben geben und nicht das en besa Mizgliederverzeihuniß einreichen, können als geheime Gesell-

\chasten behandelt werden. Artikel 25 und 26. Präsidenten, Secretaire und Geschäftsführer politisher Vereine, die gegen rtifel 2, 4,5, 6, 7, 8, 12 und 14 verstoßen, Asfiliationen, Berichte und Adressen, Mittheilungen, De- pntationeu und Abordnung von Kommissaren sind mit Gefängniß von einem Monate bis zu e Jahren und einer Geldstrafe von 100 —500 Fr. zu be- legen. Artikel 27. Die Verlegungen der Bestimmungen des Gesehes, die zur Eröf\nung der bffentlichen und. ¿nichtöffentlichen politischen Vereiue erfor- derlichen Formalitäten und: das Abhalicn ihrer Sißungen betreffen, sind vor das” Polizeigeriht zu verweisen. Die andereu Verleßungen gehören vor die Geschworenen. ‘Artikel 32, Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesezes finden keine Anwendung suf ausschließlich kirchliche Vereine, noch auf Wahl- Comiíité's, bie in den der Wahl vorhéèrgehenden 45 Tagen gehalten, werden,

Spanien. Madrid, 21. März. Die règierende Königin hat den Wunsch zu erkennen gegeben, den: kirchlichen Feierlichkeiten der stillen Woche in Sevilla beizuwohnen. Es scheint indessen, daß die Minister gewichtige Einwendungen gegen - diese Reise erhoben haben. Die Infantin, Gemahlin ‘des “Herzogs- von Montpensier,

fernerer wgre L I

an unsere Eisenbahn-Gese

rt werden. Gesellschaft verlustig gehen.

exfauf.

rundstück, Adelsheidshöh Bekanntma

der 8. Juli

gestellt werden können,

nissen veröffentlicht werden sollen.

werden. : Dresden, am 23. März 1849.

real von 43 Morgen 16 Quadrat- j

f, soll a

[77b] :

erichts einge-

Schmerbauch.

O -

Ar P S, T

E I R S) Nord mit ver Be

* tuts die ordnungsmäß| , Versammlung für | een

Gesellschaft.

eleves vom: 9, November 1843, Ge-

eS-Sammlung S, 341 ünd weiter, ‘brin-

lösung unserer M Yast in ver am

Eisenbahn-Gese

der Vorschrift im §. 25 des

2, Dezember v. J. stattgefundenen außerordentlichen General - Bersammlung unserer Actionaire beschlossen worden is, Wir fordern zu leich alle diejenigen, ‘welche

haft Forderungen oder son-- stige Ansprüche zu haben vermeinen, auf, solche bei uns, und zwar spätestens innerhalb sechs Monaten, anzumel- den, indem die Gläubiger, welche sih in der angegebé- . nen Frist niht- melden, ihrer Rechte zu Gunsten der

Paderborn, den 19. Januar 1849, Dié Direction der Köln - Minden - T dungs - Eisenbahn - Gesellschaft,

Delíus.

hüringer Verbin-

ung. : Die öffentliche Ausstellung von Werken der bilden- 5) die Bestätigung einer im Verlaufe des Jahres den Kunst bei der Königl. Sächs. Akademie derselben zu Dresdeù wird für das laufende Jahr Sonntags den 15, Juli eröffnet wérden, und es is ‘als leyter Zeitpunkt für Ein- lieferung der ‘auszustellenden Gegenstände

festgeseßt worden, da spätere Zusendungen nur alsdann au den unbesept gebliebenen Räumen würden auf

Auch ist den Künstlern überlassen , die Verkaufspreise ihrer Arbeiten . bei deren Einsendung mit angene welche alsdann ebenfalls in den Ausstellungs-:

Vom 17.-September dvieses Jahres an können die eingesendeten Gegenstände ‘wieder zurückgenominen

Der akademische-Rath.

General-Versammlung der Actionaire der Meklenburgi- n ham wt lin, Nachmittags. um 4 Uhr, mit Passagieren, nbahn e Gesellschafk. B unt Po Effekten von Wismar nach Ko- erzeichne - N {uß ladet die Actionaire der Meflenbürgischen Ei- senbahn - Gesellschaft zur : stätutenmäßigen ordent- lichen General-Versamm- R on 26. April d. J è “e N: . L g 4 4 ——— Schwerin im Hötel u; __ Sohn, A ein DaN ail d 24 des Sia | - » Wismar im Bürèau ber Dampfschifffahrt. mlung für alle Actionaire bindend n | Omar, im Section hrift im §. 25 ves Stadte ce Ball j: der, Megllenbürgischen Dampfschifffahrts - Gesellschaft,

welche sich seit drei Monaten in gesegneten Leibesumständen befindet, ist u Zegrif „- ihren: Aufenthaltsort von Sevilla nah Granada zu

as unter” der Leitung der Minister Pidal und Mon erschei= nende Blait, el Pais, giebt zu erkennen, daß die spanische Jnter- vention zu Gunsten des Papstes nur unter- der Bedingung, M er sich zur Wiederherstellung des von Deni ermordeten Minister Rossi eingeführten constitutionellen Statuts verpflichte, stattfinden können.

Der sardinische Gesandte am hiesi en Hofe, Graf von Mon= talto, dessen Abberufung Herr Gioberti als Minister“ verfügt hatte, ist jeßt auf seinem Posten: bestätigt worden. i

"Die leßten ‘Nachrichten aus -' Catalonien: sind bedenklicher Art. * Der “General ‘Concha hat ‘die - Ueberzeugungvon der Fruchtlosigkeit seines bisherigen Kriegs =-- Systemes gewonnen und die ‘Anwendúng ' eines neuen zu erproben beschlossen. Unter dem 14ten erließ er eine Bekanntmachung, in welcher den Re-= bellen, welche sich mit ihren Waffen binnen eines Monates vor den Behörden stellen würden, Begnadigung angeboten wird. Die Wi= derspenstigen werden: theils mit lebenslänglicher Zuchthaus -, theils mit der Todesstrafe bedroht. Die Ortschaften, welhe die von den Rebellen“ ausgeschriebenen Steuern entrichten , verfallen in {were Strafen. “Die: Einwohner, welche den Königlichen Behörden nicht genaue und \{leunige Auskunft über die Bewegungen der Rebellen ertheilen, gleichfalls. Die Familien dex Personen, welche sich- den Rebellen anschließen, verfallen in s{hwere Geldstrafen und werden an bestimmte befestigte Punkte abgeführt. Alle Einwohner sind verpflichtét, auf Befehl der Militairbehörden Botendienste zu verrichten, und diejenigen Begüterten, welche in kleineren Ortschaften oder auf Ge= höften wohnen, sind. gezwungen, ihren Wohnort in größere Städte oder. befestigte Punkte zu verlegen. Diejenigen Ortschaften, welche den Rebellen Widerstand zu leisten gesonnen sind, jollen befestigt und mit Mannschaft versehen werden. Zugleich erließ der Gene= ral Concha einen Aufruf an sein Heer, worin er cs dringend zur Mannszu@t und Tapferkeit exmahnt “und die Verbrechen des Auf= standes , der Abtrünnigkeit , Meuterei, Feigheit und Desertion mit dem Standrechte bedroht. - Für: Aburtheilung der Offiziere wird ein besonderes Kriegsgericht niedergeseßt. In Folge dieser Maßre=

eln werden, -wie man befürchtet , die “Bewohner des platten

Lanbrs und der kleineren Ortschaften Cáätaloniens ‘in eine. höchst be= drängte Lage gerathen, da sie .auf der einen Seite von den König= lien Truppen Und Behörden, auf der“ anderen von den Karlisten bedroht werden , ohne mit Waffen versehen zu sein, um leßteren Widerstand leisten zu können.

Der General Lersundi ist von Catalonien abberufen worden. Der Obergeneral Concha hatte am 15ten sein Hauptquartier in Gerona, während- Cabrera an der Spibe von 2000 Mann die dor= tige Gegend verließ und am 16ten zwischen Lerida und Cervera über die große Lon Saragossa nach Barcelona führende Heerstraße 30g, sich in“ der Ebene von Urgel“ mit einigen anderen Corps ver= särfte und nah Aragonien vordringen zu wollen schien.

3proz. 22G. 5proz. 105 P. Unverz. 35 P.

: Markt- Berichte.

Stettin , 29. März. Seit heute früh. regnet und s{hneit es unaufhörlich. i

L Weizengeschäft wenig neues z \{chsne Waare bei Kleinig= keiten 53 Rthlr. bezahlt. 2 t

Roggeu loco in 82 /85pfd. Waare mit 22 a 225 Rthlr, bez. z pr. Frübt, 86pfd. 23% Rthlr. bez. Ì

Rüböl. loco und pr. März 15 Rthlrx. von einem benöthigten Käufer bezahlt; pr. Sept. /Okt. 125 Rthlr. zuleßt bez.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 245—24 %,: aus zwei= ter Hand ohne und mit Faß und ‘pr. Frühj. 24: % bez. und Brief,

pr. Juli 224 %, pr. Juli / August 224 % bez...

“Frachten. Ein“ englisches Schiff- von 850 Qrs. wurde nach Li- verpool zu 4 Sh. ‘pr. Qr, Weizen genommen.

1) der Bericht des Ausschusses und der Direction über den gegenwärtigéèn Stand der Sache z

2) die S E N der Finanzlage der Gesell- {ast - und die Beschlußnahme über die Herbei- \haffung der zur“ Vollendung der Bahn nöthigen Geldmittel, womit eventuell. eine theilweise Abân- derung der Konzessions - Bedingungen und des Statuts verbunden sein wird, so wie über die weiteren mit dieser Anleihe in Verbindung stehen- den Maßregelnz : j

8) die Sistirung des Zinsenlaufes der Stamm-Actien (confr, §. 12 des Statuts) und die Beschluß-

nahme über die bis“ dahin aufgelaufenen Zinsen z

4) die Beschäftigung mit der von der Direction ge-

V „führten. Rechnung für die Jahre 1847 und 1848 ;

1848 geschehenen Ergänzungswahl in den Aus- \{huß, und die Beschlußnahme über die Wahl vou ivei neuen Mitgliedern in denselben, wovon , im & Lalle der Wahl, ein Mitglied aus der Zahl der Rostocker Actionaire gewählt sein muß ( confr.

6. 28 des Statuts). - Legitimations-Büreaus sind: in Hamburg bei Herrn "G. H. Kaemmerer , in Berlin bei Herrn J. Salin g, Kleine Präsidentenstraße Nr. 7, in Schwerin, Rosto,

errichtet, wo die Actien abgestempelt und Legitimations- Karten ‘ertheilt werden. Schwerin, den ‘24, März 1849. y Der Ausschuß : der -Mecklenburgischen Eisenbahn - Gesellschast, : G, C, Mann, als Präses.

erzeih-

Réegelmäßige Dampfschifffahrt zwischen [a9] FVisdmar und Kopenhagen.

Das als vorzüglich eingerichtet bereits bekannte kupfer- feste und Vanferbübans Barpfichi „Dbotrit‘‘, geführt von Capt. J. P Autnt wird regelmäßig jeden Mitt- ‘wo ch _nach Ankunst der Ei enbahnzüge von Hamburg

penhagen und jeden Sonnabend Nachmittägs 90 Kopenhagen nach Wismar, wo es ih an die

‘nah Hamburg und Berlin abgehenden Eisenbahnzüge anschließt, abgehen" E j Vase L \so-wie Güterfrachten, sind aufs bil- ligste. gestellt: U

a t agen bei den Herren Fiedler & Co, ¿n Sopeatalen; e n Bes S nel &- Co,

l Bet En G U FI ¿ l I CIQTUS Vie Ut

v

Wismar und Güstrow in den Büreaus der Gesellschaft

Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für é 4 Nttie, L E : 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ‘ohne Preis - Erhöhung: Bei einzelnen Vummern wird der Bogen mit 2; Sgr. berechnet.

Preußischer

Staats-Anzeiger.

Anslandes nehmen Bestellung auf dieses Blâtt an, für Werlin die

Anzeigers : Behren-Straße Ur. 57.

Ne 89.

| Inhalt. AÁnmitlicher Theil. )

Deutsébland.

Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschieds - Bewilligungen in

. der Armee, Verordnungen. 2

VBundes-Angelegenheiten. Frank furt a, M. Verhandlungen der

- verfassunggebenden Reichs - Versammlung, Reise-Route der nah Ber- lin bestimmten Deputation. Abgeordneter Wiebker +4.

Desterreich, Wien. Erri tung eines Scharsshüßèn - Corps, Ein Dampfboot verunglückt, Vermischtes.

Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen.

Nassau. Wéíesbaden, Verhandlungen der Deputirten-Versanünlung.

Oldenburg. Oldenb r Eidesformel für die Beamten.

Schleswig- Holstein, Schleswig. Verhandlungen der Landes-Ver- sammlung. Kiel, Die Blokade noch nicht begonnen,

Lübeck, Lübeck.- Truppensendung nah Travemünde...

A u sland. 2

Desterreich, Bucharest. Nachrichten aus Hermannstadt, Krakau, Zeus für den Aufenthalt polnischer Emigrirten,

Frankreich. National - Versammlung, Das Eisenbahnen-Kapitel im Budget der öffentlichen Arbeiten, Mittheilungen Odilon Barrot's über den österreich - sardinischen Krieg. Pari s. Depesche Bois le

»* Comte's aus Turin, Gesandtschaften. Vermischtes.

Großbritanien und Jrland, Parlament, Oberhaus, - Die Prinzipien der Kolonial-Regierung, Die kleinen Gerichts-Sessionen. Beabsichtigte Aenderung der australischen Verfassung. Unterhaus, Die BVill-zur Abänderung der Schifffahris - Geseße geht dur den Aus- chuß. Diskussion der icländischen Hülfssteuer, Bewilligungen für das Artillerie«Departement, Vermischtes. London. Abvankung des Herzogs von Parma zu Gunsten des Erbprinzen. Graf von Revel,

R SE Brüssel, Verhaftungen wegen cines Komplotts. Sir

. Ellis,

Dänemark. - Kopenhagen. Proclamation des Kriegs-Ministers.

Italien. Neapel. Truppen nah Messina und an die römische Gränze. Parma, Die Autorität des Königs von Sardinien wiederhergestellt, Turin, Das Gefecht bei Mortara. /

Türkei, Konstantinopel, Vermischtes.

Börsen- und. Handels - Nachrichten. Beilage. : i

Amtllicher Theil. Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Ober=Landesgerichts=Direktor Mebke in Brom- bêrg zum Geheimen Ober=Tribunals-Rath zu inde,

Der bisherige Patrimonial=-Landrichter Franz Adolph Treff zu Wittenberg ist zum Rechtsanwalte bei dem Kreisgerichte zu Wit= tenberg und zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Naumburg; | :

Der bisherige Justitiarius Jahr in. Kottbus zum Rechts=An= walt für den kottbuser Kreisgerichts = Bezirk, mit Anweisung des Wohnsißes in Kottbus, und zugleich zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Frankfurt a. d. D.;

Der bisherige Justitiarius Harmuth in Lübben zum Rechts= Anwalt für den kalauer Kreisgerichts = Bezirk, mit Anweisung des Wohnsißes in Kalau, und zugleich zum Notar in dem Departement Des fafigen Appellationsgerichts zu Frankfurt a.d.O., vom 1. April

. abz Der bisherige Stadtrichter Noth n agel in Mohrin zum Rechts-

. Anwalt für den königsberger Kreis, mit vorläufiger Beibehaltung

des Wohnsiges. in Mohrin, und zugleich zum Notar im Bezirk des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. d. O.z

Der bisherige Patrimonial - Landrichter Kempe in Stargard zum Rechts-Anwalt bei den Gerichten des saapiger Kreises, mit An-= weisung des Wohnsipes in Stargard, und zugleih zum Notar im Bezirk ues künftigen Appellationsgerichts zu Stettin, vom 4. April

d. I. abz -

Der bisherige Bergrichter und Justitiar Aretin Theodor Eggert zu Eisleben und der Ober=Landesgerichts-Assessor Geor g Thilo Schuster zu Seeburg sind zu Rechtsanwälten bei dem Kreisgerichte zu Eisleben und zu Notarien im Departement des Appellationsgerihts zu Naumburgz und

Der bisherige Justitiar Wilhelm August Hunger zu Mer- seburg und der Patrimonial - Landrichter Franz August Webel daselbst zu Rechtsanwälten bei dém Kreisgerichte zu Merseburg und zu Notarien im Departement des Appellationsgerichts zu Naumburg ernannt worden,

Uichtamtlicher Theil. _ Deutschland.

ï Preußen. Berlin, 31. März. ‘Nach dem heutigen M i- C Mr-Wochenblatte ist dem General-Lieutenant von Prittwiß, ömmandeur der Garde-Jnfanterie 2c., der Oberbefehl über die [ns Shleswig = Holstein bestimmten Reichstruppen übertragen und er: General-Major von Hahn zum Chef des Stabes bei demsel- en ernannt; dem General-Major von Hirschfeldt, Commandeur er 7ten Division, das Kommando über die nah Schleswig-Holstein estimmte Division übertragen, der Hauptmann von. Budden-

bro ck I, vom 3ten Infanterie-Regiment zum Major, der Hauptmann

- neral - Post - Amte unmittelbar anzuzeigen.

Versendung, wenn sie soll, sowohl bei Tausch-Exemplaren als bei schlossen, wie bei jeder auderen Zestung, geschehen, wobei dem Absender freigestellt bleibt, ob er das bloß zusammengelegte Blatt mit dem Namen A a ers am Rande oder auf einem angeklebten BONlzesreifen (ohne die

zeitig dem

i S L E R amation. oue die gestern in Betreff der Kaiserwahl von verschi = tionen- des Hauses eingereichten Erklärungen. Der! t eac wiedert, daß dieselben werden aufgenommen werden, und eigt hier= auf den Austritt der Abg. Wedemeyer aus Schönrade Bunzlau, von Salzwedel aus Gumbinnen an. |

Erzherzog Reichsverweser gestern Nachmitta des aues den interimistishen Minfster: räsidenten von Gagern

von Sellentin vom 27sten Jufanterié-Regiment zum Major er- nannt worden. Ferner ist dem Major, Fretherrn vom Hagen, vom 29s!ten Jnfanterie-Regiment als Oberst-Lieutenant, dem Hauptmann von Frankhen vom 3ten Infanterie-Regiment als Major mit der Regiments-Uniform mit den vorschriftêmäßigen Abzeichen für Ver= abschiedete, Aussicht auf Civil-Versorgung und Pension, der Abschied bewilligt und der General der Jnfanterie von Pfuel auf sein An- suchen mit Pension in den Ruhestand verseßt worden.

Berlin, 31. März. Das Amts-Blatt des Königlichen Post-Departements enthält folgende Verordnung, betreffend die Aufforderung zum sorgfältigen Betrieb der Zeitungs-Geschäste.

Bei dem I N sind - ín neuerer Zeit viel häufiger als sonst Beschwerden der Zeitungs-Abonnenten über den verspäteten Empfang oder das völlige Ausbleiben der von ihnen durch die Post zu beziehenden Zeitungen: eingegangen. :

- Die Untersuchung dieser Del ett hat erg- ben, daß die vorgelom- menen Unregelmäßigkeiten zum Theil dur Hindernisse, welhe die Witte- rungs-Verhältnisse während der Wintermonate dem regelmäßigen Postetw- laufe entgegenstellen, theils dur die von Seiten der Redactionen zu spät oder unvollständig erfolgte Ein iéferung der Zeitungen und dur andere der Post-Verwaltung fremde Ursachen, zum großen Theile aber auch durch die von Post-Beamten begangenen Versehen herbeigeführt worden ind. Weun sich auch niht verkennen läßt, daß bei dem außerordentlichen Umfange, welchen der Zeitungs- Verkehr durh die jegigen Zeit- verhältnisse gewonnen hat, einzelne Verschen kaum vermieden wer- den köunen, so liefern doch viele Thatsachen den Beweis, daß den Zeitungs- Geschäften im Allgemeinen nicht die gehörige Aufmerksamkeit und Sorgfalt

ewidmet wird, zu welcher die Postbeamten eben in der so sehr gesteigerten ichtigkeii und Bedeutung dieses Geschäftszwéiges cine dringende Auffor- derung finden sollten, An alle Postbeamten ergeht daher die Mahnung, auf die Zeiungs-Geschäfte, namentlich auf die rerhtzeitige Bestellung, pünkt- liche Absendung und richtige Spedition der Zeitungen von nun an die äußerste Sorgfalt zu verwenden. Jeder Post-Anstalt mache ih ausdrücklich zur Pflicht, in allen Fällen, in welchen eine Zeitung nicht rechtzeitig ein- trifft, sofort der Uesache durch Rüdfragen nachzuforschen. und wenn sh er- giebt, daß eine ‘Post: Anftalt die Üufegelmanget verschuldet, dies dem Ge- l Alle fanercn Verabsäumungen

werden nah Maßgabe der Umstände gerügt werden. -

Den 'Pôst-Juspektoren empfehle id dringend, den Betrieb der Zeitungs-

Geschäste' in ihren Bezirken unausgeseyt im Auge: zu behalten und überall,

wo es er forderlich is , \olche Auordnungen zu treffen, welä e geeignet sind, Ordnung und Regelmäßigkeit in diesem Dünstzwrige hellen und a die Dauer zu sichern. j 1A ; Berlin, den 22, März 1849, j Der General - Postmeister. Desgleichen betreffend die Beförderun : esgleichen betreffend die Beförderung der Zeitungen, welche als Taush- und Gratís- Exemplare von den Rebartionén ; und Ber: legern abgesandt werden. . - Es kommt jeyt öfters vor, daß Zeitungs-Nedactionen oder Zeitungs- S L Loh n ¿ remplare ihrer Zeitung versenden und dagegen von den Empfänge - plare der von diesen redi irten oder Serlegtth Zeitungen Jae satt cell, Eben so geschieht es, daß au andere Personen, die nicht Zeitungs-Verleger sind, D D aesamt weden j i iese sogenannten Tausch - Exemplare, so wie die Gratis-Exe1 dürfen grundsäglich durch die preußischen Posten nicht unentgeltli bar sondern nur gegen Entrichtung der iut Zeitungs-Preis-Courant für die be- treffeude Zeitung ausgeseßte Povision zur Verwendung angenommen werden. In solchen Fällen hat das Post-Amt des Absendungsortes dem Post-Amte des T Prevten De rae T T der erfolgten Berichti- ung- der Provision Nachricht zu geben und diese Nachricht glei j Län Zeitungs-Comtoir mitzutbeilen, f L NOMI au In der Regel kommen dergleichen Sendungen nur in einzelnen Erem- plaren vorz ihre Versendung erfolgte bisher gewöhnlich unter Kreuzband oder unter Streifband. ; Für die Folge darf -zur Verhütung vorgekommener Mißbräuche die egen die gewöhnlthe Zeitungs-Provision erfolgen rei-Exemplaren, nur unver-

er Streifen die Zeitung umschließt) bezeichnen wi Versendungen unter Kreuzband bleiben R gestattet, wo aber

diese Versendungsweise gewählt wird, is, statt der Zeitungs-Provi taxmäßige Porto nah §. 14 des Porto-Re tlatívs Ju E das

Diese Bestimmungen gelten, wie gedacht, sür Sendungen in einzelnen

Exemplaren, Handelt es sich jedoch, was selten der Fall sein wi

Versendungen in Masse, so hat die L env Seen T Ei L En Post-Amte des Absendungs-Ortes mit der ersten Sendung ein Verzeichniß der einzelnen Interessenten zu übergeben, welihes dann abschriftlih dem Posen des Bestimmungs-Ortes"mitzusenden ist. “Nach Maßgabe dieses

erzeichnisses (st| am Bestimmungs-Orte die Vertheilung an die i ewöhnlicher Weise zu bewirken, Ynch in Fällen dieser Art muß Eee e Aen ArleniaCarata V Mi e e Bestimmungsortes und gleich- -Comtoir Nachri e Berlin, den 23, März 1849, A General -Post - Amt, von Schaper,

Bundes -Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 29, März. (O. P. A. Z) 197ste

Sihung der verfassunggebendenReichs-Ve (Vormittags-Sißung.) Die Sigzung wird u 10x Une t pa Präsidenten Herrn Eduard Simson eröffnet.

Nah der Verlesung des Protokolls erhält der Abg. B Derselbe vermißt in s Dios

örsibende er-

unth aus

Der BVorsivende berichtet hierauf, daß Se. Kaiserl. Hoheit der 64 Uhr das Büreau

Und den Minister der Justiz, von Mohl, zu \ih beschieden habe.

Verlin, Sountag den 1, April

Zeitungs-Redactionen 'oder- Zeitungs - Verleger Frei- |

Er habe denselben erklärt, daß er sich unter den obwaltenden Ver- hältnissen bestimmt finde, sein Amt niederzulegen,- und er ersuche den BVorsißenden des Hauses, diesen seinen Beschluß dem Hause mitzutheilen. Der interimistishe Reichs-Minister von Gagern habe hierauf Sr. Kaiserl. Hoheit eine Gegenvorstellung gemacht, indem er auf die Gefahr des Vaterlandes und das Gescß vom 28, Juni. hinwies und denselben ersucht, seinen Entschluß zurückzunehmen. Se.

liehen und erklärt, daß er bis in einer Stunde gehörigen Bescheid. geben werde. Nach Verlauf dieser Frist sei dem interimistischen Reichs-Minister-Präsidenten eine Zuschrift von Sr. Kaiserlichen Ho- heit geworden, worin derselbe erklärt, er sei mit sich selbst zu Rathe gegangen und habe gefunden, daß er von st\ Veberlegung M ten Beschlusse nicht abstehen könne. Er rate das Reichs-Ministerium, ihn, sobald es ohne Gefahr. für Die öffent- liche Ruhe und: Wohlfahrt Deutschlands geschehen könne, von seiner Pflicht zu entheben.

Der Vorsibende erklärt hierauf, daß das Büreau die ihm über= tragene Wahl der Deputation vorgenommen , daß es sich aber be= wogen gefunden habe, dieselbe um aht Glieder zu vermehren. Die Versammlung billigt - diese Maßregel. Die Deputation besteht aus folgenden 33 Abgeordneten: Arndt von Bonn, Barth von Kaufbeuern, Bauer aus Bamberg, Beseler aus Greifs- walde, Biedermann aus Leipzig, Briegleb aus Koburg, Cnyriem aus Kurhessen, Dahlmann aus Bom, Dee aus

von Hartmanu aus Münster, land aus Braunschweig, Krafft aus Nürnberg, Löwe aus Calbe, Merk aus Hamburg, Mittermaier aus Heidelberg, Pannier aus Anhalt = Deßau, von Raumer - aus Berlin, Reh aus Darmstadt, Riesser aus Hamburg, Rüder aus Ol- denburg, Rümelin aus Nürtingen, Sch epp aus Dillenburg, von Scherpenzel aus Berlin, Sch oder aus Stuttgart, von Soich ron aus Mannheim, Sprengel aus Waren, Stenzel aus Bres- lau, Stieber aus Baupßen, Zach ariä aus Göttingen und Zell aus Trier. Vertreten sind: Preußen durch-9 (Rheinpreußen 2, preußish Sachsén 2, Schlesien 2, Pommern, Westfalen und Bran-= denburg je 1); Bayern 3, Württemberg 3, Sachsen 2, Hannover 2, Baden 2, Kurhessen, Greßherzogthum Hesscn, Schleswig - Hol= stein, Lauenburg, Nassau, Oldenburg, Medcklenburg - Schwerin, Lim- ‘burg, Koburg-Gotha, Braunschweig, Anhalt-Deßau, Hamburg je 1.

Der Vorsibende verliest hierauf eine Zuschrift des fürstl. thurn- und taxisschen Oberpostamts , worin dasselbe meldet ,* daß ihm von Seiten des österreichischen Ministeriums eine amtliche Mittheilung geworden, daß die Kaiserlichen Posten oelei sind, alle Pakete; worin sich für die Reichs-Bibliothek bestimmte Bücher befinden, un- entgeltlih zu befördern, der Jnhalt der Pakete múßte als der deut=

G öden aus Krotoszyn ,

schen Reichs = Versammlung gehörig auf der Adresse angegeben sei und die Pakete nicht Dar als ‘30 Rae Pfund As S

Nach einer kurzen Diskussion über einige auf längere Verta- gung vorliegende Anträge beraumt dcr Vorsißende die nächste Siz= zung auf Mittwoch den 4. April und seßt mehrere Aus\chußberichte auf die Tagesordnung. Vor dem Schlusse der Sigzung legt der Borsißende dem Hause eine auf Pergament geschriebene ratifizirte U s zur Unterschrift vor. Schluß der Sibung um

Frankfurt a, M., 29, März. (D. Z.) Die Abgeor

Reichsversammlung reisen Freitag früh its: Bieberich 8 S naten in Köln. Von Köln reisen sie am Sonnabend auf der Ei= senbahn bis Bückeburg, wo sie die Nacht zu bleiben gedenken. Für die folgende Tagesreise haben sie nur die Strecke bis Magdeburg bestimmt, weil sie sich in Hannover und Braunschweig aufzuhalten SEMQOE Am Montag Nachmittag endlich trifft die Deputation in

Heute Nacht starb hier der Abgeordnete zur Rei August Wiebker, Gerichtabirettor aus Verab PMINE

Desterreich. Wien, 29, März. ctc R NeN Bekanntmachung : Se, Majestät der Kaiser haben genehmigt, daß ein Corps v s{hüßen errichtet werde, für welhen Zweck sch Pera für La ny au gut gesinnte hochgestellte Personen und vermögliche Banquiers anheischig gemacht haben, eine bedeutende Summe Geldes zu bestimmen, Es wird M liGea Died i da e bei der in der Alser-Ka- indlichen Division des 7ten Jäger-Batai ingeri in, Di

BeGgaise ee abon sind foldtidnz L E __ Heugniísse eines untadelhaften Lebenêwandels, Erwiesene Geschicklich- feit îm Schießen , wobei vorzüglih guf gut gelernte e L LaED- und Gebirgs - Schüßen Nücksicht genommen wirdz die 40 besten Schüßen jeder Compagnie genießen Unter « Schübßenmeisters - Löhnung. Eine feste, dauerhafte Leibesbe\schassenheit. Ein Alter, welches nicht mehr in die gegenwärtige Conscription eingereiht zu werden gestattet. Das Hand- eld wird auf 10 Fl. C.-M. bestimmt, Die Kleidung i| ganz für den weck des Dienstes zwanglos eingerichtetz die Bewaffnung i ein gezogener neuartiger Doppelstuyen , ein Stock und ein langes Messer als Stichwaffe. Die Ucbungen verden ganz vorzüglich im Scheibenschießen auf alle Distan- zen, und in der Abrichtung zum gewöhnlichen Felddienste bestehenz alle Steife fällt weg, dagegen werden gymnastische Uebungen an die Stelle tre- ten, Eine \o ausgewählte Truppe wird nur dann vor den Feind kommen, wenn die Art ihrer Waffe und ein s{hüßendes Terrain dazu Gelegenheit geht Das Gebirge, Wälder, Dörfer, Uebergänge über Flüsse, können allein hr Schlachtfeld werden. Sie erhalten während ihrer Dienstzeit, die auf Kriegsdauer bestimmt is, täglih 12 Kr, C. M. Whuung und die übliche Brotportion. - Die ABlena der Oberschüßenmeister 24 Kr,, der Unter- shüpenmeister 18 Kr, C, M. Für jept is nur auf 100 Mann angetragen, sollte eine weitere Auswahl erreicht werden, und die Mittel der Ausrüstung sich steigern, so würde eine Vermehrung dieses Standes stattfinden,

Wien, am 27, März 1849.

Die Wiener Ztg.

Der Militgir - und Civil-Gouverneur Welden,

y ; Feldzeugmeister,““

Alle Post-Anstalten des JYn- un? :

Expedition des Preuß. Staäts-

1849.

Kaiserl. Hoheit habe dieser Gegenvorstellung ein günstiges Ohr ge=--

einem nach reiflicher-

Wittenberg, Federer aus Stuttgart, Freudenth eil aus Stade; H ols