1849 / 159 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

_Mitali 320 eine Zahl von 3,127,000 Einwohner, O 200,000 Einwohner vertreten, und scyte die Vorzüge Lee dreijährigen Parlamente und die geheime Abstimmung bei der Wahl aus einander. Sir G. Gre 9 bestritt es, daß das allgemeine Stimmrecht auf dem Festlande zu zufriedenstellenden Resultaten ge- führt habe, und zog den Zustand Englands unbedingt vor. Er fand es nit rathsam, die bestehende Verfassung für ein ungewisses Etwas hinzugeben , denn es licßen sich nicht nur Herren Hume's Vorschläge auf vielerlei Weise deuten, sondern unter den Verthei- pigern seiner Anträge befänden sih Viele, die ihre Durchführung nur als einen ersten Schritt zum allgemeinen Stimmrecht betrach- teten. Herr O' Connor ergriff das Wort, um das allgemeine Stimm- ret zu vertheidigen und es als das leßte Ziel seiner Bestrebungen inzustellen. Herr Campbell dagegen mahnte von dem Beginnen ab, Uber nublosen Verfassungs-Veränderungen die wichtigen esebgebenden Arbeiten, welche dem Hause hinsichtlich der Kolonieen, Jrlands und der sozialen Lage Englands oblägen, zu vergessen. Herr Bright fand das Unterhaus auistokratish und nicht volksthümlich, weshalb auch das Ministerium stets aristokratish sei und die Interessen - des Volks nicht wahre. Lord J. Russell glaubte mit Stolz auf die geseß- geberische Thätigkeit des reformirten Parlaments hinweisen zu kön- nen, welches dur Steuer - Erleichterungen, Finanz - Reformen und zahlreiche neue Gesebe gezeigt habe, daß es die Interessen des Volks niht aus den Augen lasse. Hinsichtlich des allgemeinen Stimmrechts gestand er ofen, daß er ein Gegner desselben seiz denn wenn er auch der großen Mehrheit der arbeitenden Klassen das Zeugniß der Rechtlichkeit und der Tugend geben müsse und glaube, daß das Wahlrecht von Zeit zu Zeit erweitert werden könne, so fürchte er doch, daß sie sich jeßt dur shlaue Demagogen würde irreleiten lassen, und ein \o gebildetes Unterhaus werde nichts für die Wohl=- fahrt oder die gute Regierung des Landes thun. Man sage, Eng-- land stehe Preußen nah. Aber auch dort sche man sih genöthigt, durch ein neues Wahlgeseß den offenbaren Nachtheilen des allge- meinen Stimmrechts zu entgehen, und er seinerseits müsse das eng- lische, auf Eigenthum gegründete Wahlrecht der in Berlin beliebten Einrichtung vorziehen. Er sehe in der constitutionellen Monarchie

——

Wechsel - Course.

Geld, 1425 1423 1492

| 1488 6 2436 243 80% |- «Bl 101% 99% 995 99%

1025

Bnef.

1434 1423

Kurz

2 Mt.

Kurz

2 Mit.

Z3 Mt.

2 Mt. |

2 Mt. |

2 Mt. |

2 Mt. | | |

Amsterdam do. 4 Hamburg «oco eee oe reo o uecte

Wien 1mn 20 Xr. «oe o. 2e 150 F1.

Augsburg chch«-«ec. cor ee o eere ore 150 F1. Breslau 1&0 Thble

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss, . 100 Tklr. D a

Fraukfart a. M. südd. W 100 F1l. 2 Mt. 56 18 100 SRb1.| 3 Woehen | 103%

8 Tage

Petersburg

Inländische Fonds, Pfandbrief, Kommunal - Papiere und Geld - Course. :

Gem. /Zf. Pomm. Ffdbr. 37 Kur- u. Nm. do. |35 Schlesische do. |32 do. Lt. B. gar. do. 33 Pr. Bk-Anth -Sch|— Friedriched’or. And.Goldm.à Sth. Disconto.

Brief. 934 937

Geld, 1013 ; 79 -

002

75%

'Zs.| Brief. Preuss.Frerw. Anl 5 |1017 St. Schuld-Sch. 33/ 795 Seeh Präm. Sch. —| iedis K. u.Nm.Schuldv. 35| 764 Berl. Stadt-Obl. | 5 E do. do. 35) Weestpr. Pfandbr. 37 Grossh. Pozen do. 4 | do. do. 35 Ostpr. Pfandbr. 35

88% 13%

13!

96% 802

[4 S4 i

Ausländische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 FI. Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl Holl. 25% Int. [i Kurb. Pr. Q.40th. 78 Sardin. do. 36 Fr.

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Russ. Hamb. Cert. du. beiHope 3.4.8. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4.A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch.Lst. do.Poln.Schatz0. do. do. Cert. L.A.

Gt f Gt rfi vf f G N I E Z t

wor ho\

j die beste Regierungsfor riellen und geistigen erhalten hätten. laufe man Gefahr, dieser Wohlthat rathe daher zu deren Verwerfung.

sich, wie schon gemeldet, 268 gegen und nur §2 für den Antrag.

Die Bill, welche die Prärogative der tten Mitglicdern zweiten Lesung. Jállen die einfache Betheuerung an die kam ohne alle Debatte mit 73

Unterhausmitglicder bei insolventen und bankero

Berliner Börse

998

Durch die Annahme

Sizung vom 6. Juni.

aufhebt, gelangte mit 55 gegen 45 Stimmen zur Eine Vill, welche in gewissen Stelle des Eides vor Gericht sebt, gegen 51 Stimmen zur tritten Lesung.

_ London, 8. Juni. t bei den gestrigen Pferderennen in Ascot wieder zugegen.

Windsor, welchem eine. Soiree mit Konzert folgte. Die Times sagt úber trag: „Die Abstimmung zeigte,

fühlen. Die Majorität spricht bare und allmälige Reform aus,

Reden 1echt verstehen, ## wird eine solche Reform beabsichtigt. ihrer Beschaffenheit wissen wir nichts; da aber Andeutungen dieser

Art stets nur die Agitation vermehren und den Widerstand cen, \v wäre keine solche Andeutung gegeben worden, ein entsprechender Plan vorhanden wäre.“

Nußland und Polen. Warschau, 9. Juni.

außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister des Kaisers von Oesterrei am russischen Hofe, Graf Buol-Schauenstein, und der bei dieser Gesandischaft angestellte Legations=Secretair, ( Dagegen sind der öster= Beamter

Philipp Cavriani, sind hier angekommen. reichishe General Hammerstein und Herr von Rencourt,

bei der französischen Gesandischaft in Wien, von hier abgereist.

Siamm - Actien. | K apilal.

Der Reinertrag wird nach Erivigler Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 34 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

6,000,660 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,310,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000: 1,200.000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

Börsen-Zins- Rechnung

Rein-Frirag 1848.

78 bz.

59 a 60 bz. u. 88 G. 7 B.

53 B 52 6. 1177 6.

ck .

Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hambur do. Stettin - Starg. - do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt do. Leipziger -..--

Halle - Thüringer

Cöln - Minden do. Aachen .......-

Bonn - Cöln Düsseld. - Elberfeld... Steele - Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn Oberschl]. Lit, A...“

do. Litt. B. Cosel - Oderberg .….--

Breslau - Prers

Krakau- Oberschl....

Berg.-Märk. ......--

Stargard - Posen

Brieg - Nelsse Magdehb.-Wittenb.

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49 «a. 77 G6. 43 G

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L B 71% a % bz. u B 305 G 935 G 932

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42 bz. u. G. 547 K. 714 B. 70} bs.

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Quittungs - Bogen.

Aachen - Mastricht: .. | 2,750,000

Ausländ. Actien.

345% a 4 bz

8,000,000 92 B.

Friedr. Wilh.-Nerdb. do. Prior...

l ZSl 11111

12% N. Bad. do. 35 FI.|—

do.do.L.B. 200FI.|— 92

Pol. a. Pfdbr. a.C.| 4

Die Börse hlieb zwar auc Staats-Schuldscheine um circa § % höher bezahlt.

Auswärtige Börsen.

IVien, 9. Juni. Met. 5proz. 88%—%. 2xproz. 47—475. Anl. 34: 149—150., 39: 91%—92. 41122 a 2, 24. Gloggn. 102— 1027, Mail. 734 74. Livorno 67—67%. Pesth. 63;—64. B. A. 1050.

Wecchsel=-Course. Amsterd. 170. Augsb. 1215. Frankf. 1214. Hamb. 178. London 12,10. Paris 1443. K. Gold. 304. Sf Fonds matter und % % niedriger, Bank-Actien besonders flau, An ahnen fest, Fremde Valuten und Gold zu haben und zu

lassen.

Leipzig, 9. Juni. Leipz. Dr. P. Oblig. 100 G. Leipz, B. A. 1414 Br. L, Dresd, E. A. 95 G. Sächsisch - Bayerische 77% Br. Stlesische 72% Br. Chemniß - Riesa 19 Br, Löbau- Zittau 14 Br. Magdeb. - Leipz. 170 G. Berl. - Anh. A. u. B, 79 Br., 785 G. Altona - Kiel 92 Br., 1% G. Deß, B. A, 1014 Br., 1005 G. Pr. B. A. 894 Br., 884 G.

Frankfurt a. M., 9. Juni. Für Oesterr. Fonds zeigte si an heutiger Börse eine bessere ah is man bot dafür höhere Preise als gestern. Auch blieben Badische 35 Fl. Loose an- genehmer. Alle übrigen Fonds und Eisenbahn =- Actien ganz ohne Bewegung. Der Umsaß war jedoch im Allgemeinen höchst unbe- deutend. Von fremden Weseln war nur allein Wien gesuchter.

esterr. proz. Metall. 734 Br., 73; G. Bank - Actien 41078 Br., 1073 G. Baden Partialloose a 50 Fl. 46% Br. , 464 G., dito 35 Fl. 25% Br,, 25% G. Kurhessen Partialloose 26% Br., 265 G. Sardinien Partiallose 255 Br., 247 G. Darmstadt Partialloose a 50. Fl. 70% Br., 70% G., do. a 25 Fl. 214 Br., 21 Gld. Spanien 3proz. 24% Br., 244 Gld. Polen 300 Fl. Loose 984 Br., 974 G., do, Oblig, a 500 Fl, 72% Br., 724 G.

Ayroz. 71 71%. | Nordb. |

Schluss-Course von Cöln-Minden 77 &-

h heute sehr geschäftslos, die Course behaupteten aber ibre Festigkeit und die niedrigeren

“Friedr. Wilh. Nordb. 34% Br., 344 G. 67% Br., 67% G. Köln-Minden 774 Br.,

Hamburg, 9. Juni. Br., 995 G. Stiegl. 80% Br., 40% Br., 10 G., 3proz. 22% Br, | 615 G. Bergedorf 74 Br. Altona-Kiel 92 Br. | Neum. 110 Br. Mecklenburg 32 Br. u. G.

Fonds bei fast unveränderten Preisen sehr fest ; Actien höher und ziemlich vicl Umsag.

Paris, 8. Juni. Die Cholera hält fortwährend Geschäftslust unserer Börsenspekulanten zurü.

3proz. 49. 60 baar, 49.70 Zeit, ;

5proz. 80.50 bar, 80.60 Zeit,

Bank 2175,

Span. 3proz. 343 Jnnere 24x.

Nordb. 4012.

London, 8. Juni. Z{proz. 91. Span. 3proz. 33%. Int, Mex. 285.

Ludwigshafen - 77% G.

79% G.

3proz. Cons. p. C. 91%, . a.

Veränderung.

Von fremden Fonds blieben Ard. Bras. 79, 77.

2 Uhr. Cons. p. C. u. a. Z. 915%, #-

Amsterdam, 8. Juni. gem Geschäft etwas minder fest. flauer. Port. fest. Russ. fast unverändert. O 4 Peru. und Mex. niedriger angeboten, 42. 92,

Holl. Jntegr.* 482, 5. - 3proz. neue 57%. Gr. Piecen 11,2%. Coupons 7-#%- Russen alte 100%, # 80%, 4, Oest. Met. 5prez. 684, 4. 24proz. 36%, #.

17, 16x. Chili

m für England, unter welcher seine mate=- lfsquellen die ausgcdehnteste Entwickelung von Herren Hume's Anträgen en verlustig zu werden, und er Bei der Abstimmung enischieden

Ihre Majestät und der Hof waren au Abends

gab die Königin. ein großes Diner im Sk. Georgen-Saal in Schloß

die gestrige Debatie und Hume's An= daß die meisten einsihtsvollen Per=

sonen die Gefahren einer theorelischen Umgestaltung der Legislatur sich nicht unbedingt gegen ausfuhr= und wenn wir die ministeriellen

wenn nicht

Tages - Cours.

32 proz. p. C. 79% G. E. R, 995 Dán. 634 G. Ard. 29; G. Hamb. Bérl. 62 Br., u. G. Rendsb.- 6

Eisenbahn=- »

50. proz. 76. Bras. ‘Cons, zu 915, z p. C. u. 915, 5 a. Z. eröffnet, blieben ohne

Holl. Fonds waren heute bei gerin- Von fremden waren span. Oesterr, mehr ange-

Mex. 25.

Span. Ard. 11%.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtung.

1849. 10. Jui.

Luftdruck Luftwärme Thaupunkt... —+2,7° R. Dunstsättigang .| 72 pCt. Wetter

Morgens

Nachwittägs 6 Ubr.

2 Ube.

333,52'"'Par. 3.33,40’’’Par.|33 49'’’Par. Quellwärme 7,8“: R. 6,5’ R.| 414,7? R. + 9,0° R. Flusswärme 19,1“ R. -+ 6,7° R. + v R: Bodenwärme 52 pCt. 76 pCt. |Ausdünstung halbheiter. trüb. Niederschlag O0 W, W. Wärmewechsel + 14,8°

Abends 10 Ubr.

W. Ls pCt. W.

Wolkenzug - - vil W. L n D 333,47!’Par... + 10,1° R... +5,0° R... 67

Tagesmittel :

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 12. Jui. Jm Opernhause. 73ste Abonnements- Vorstellung: Der Freis{chübß, Oper in 3 Aufzügen, von Fr. Kind. Musik von C. M. von Weber. Anfang halb 7 Uhr.

Wegen Unpäßlichkeit des Frl. Brixendorf kann die Oper: Das Diamantenkreuz, nicht gegeben werden.

Preise der Pläge: Parquct, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rihlr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 75 Sgr.

Mittwoch, 13, Juni. Jm Schauspielhause. 90ste Abonnements=- Vorstellung: Viel Lärmen um Nichts , Lustspiel in 5 Akten, von Shakespeare, überscyt von L. Tieck. (Herr Hendrichs: Benedikt.) Anfang halb 7 Uhr. ;

Von \{chwä=-

Königsßstadtisches Theater.

Dienstag, 12. Juni. Die beiden Nachtwandler, oder: Das Nothwendige und das Ueberflussige. Pesse mit Gesano in 2 Akten, von J. Nestroy. Musik vem Kapellmeister Adolph Müller. Nach dcm ersten Akt: Dex Frosch. Mimisch - kemische Scene , auege- fuhrt von Herrn Klischnigg. Zum Schluß: Jocko, der brafilianijche Affe. Melodrama in 2 Akten. (Hr. Klischnigg: Jocko.)

Mittwoch, 13. Juni. (Neu einstudirt) Muttersegen oder: Die neue Fanchon. Schauspiel mit Gesang in 5 Abtheil. (Dlle. Feigl, vom Stadttheater zu Lubeck: Chonchon, als erste Gastrolle.)

Der Graf

dorthin

e. E E

vom il. Juni. Eisenbahn-Actien-

Prioritäts - Actien. | apital.

Tages - Cours.

Sämmiliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

Zinsfuss.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 80,000 1,788,600 4,! 00,008 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,200 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000

86; 6. 91 be.

Berl.-Anhalt. .......- do. Hamburg do. do. do. Potsd.-Magd. .. do. do. S do. Stettiner Magdeb.-Leipziger .. Halle - Thüringer... Cöln -Minden.….....- Rhein. v. Staat gar. do. 4. Priorität. do. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. da. do. III. Ssrie. do. Zweigbahn do. do. Obersehlesische Krakau - Oberschl]. .. Cosel- Oderberg. Steele - Vohwinkel .. do. do. 11. Ser. Breslau - Freiburg. Berg.-Märk.. .......

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84 bz.

935 be.

1055 be. u, G. 86 be.

927 bz.

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Reinertr, 1848

Ausl. Stamm- Act.

Börsen- Zinsen.

4,500,000 8,525,000 2,050,000 6,500,0i:0 4,300,090

Lei iy Dresden ….. e t udw.-Bexbach 24 FI, s Kiel - Altona

Amsterd.-Rot L Mecklenburger Thlr.

92 «.

31 G.

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von Preussischen Bank-Antheilen &8 br. n. G.

Notirungen aus Wien und Paris machten keinen Eindruck. Preufsische

_Markt- Berichte.

Berliner Getraideberiht vom 11. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nah Qualität 56—62 Rthlr. Roggen loco und s{chwimmend 25 a 27 Rthlr. pr. Juni /Juli 25 a 24% Rthlr. verk., 25 Br, » Juli /Aug. 25; Rthlr. Br., 255 G. | Sipt. /Okibr. 27 a 274-Rthlr. bez.,, 27% Br. u. G. | Gerste, große loco 21—23 Rthlr, noth die N leine 18—20) Rthlr. Hafer loco nah Qualität 15—17 Rthlr. Erbsen, Kohwaare 27—28 Rtblr. » Futterwaare 25—26 Rthlr. Rüböl loco 1254 Rthlr. Br., 125 G. » pr. Juni 125, Rihlr. bez. u. Br. » i A E Me 125 G. » uli /Aug. 125 Rthlr. Br., 125 bez.,, 127 G. 3. 91%. » Áug. /Sept. N do, P 785. » Sept, /Okt, 12% Rthlr. bez. u. Br., 123 G. » Oftbr. /Novbr. 125 a 12 7, Rthlr. verk. u. Br., 4 G. Leägöl loco 10 Rthlr, Br., 95 G, » pr. Lieferung do. Mohnöl 185 a 18 Rthlr. „Hanföl 13 a 127 Rthlr. Palmöl 133 a 13% Rthlr, i Südsee - Thran -11 Aug 7 0: Rihlr. B » pr. Aug. /Sept. 107 Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 16; Rthlr. verk. Peru » pr, Juni /Juli, 16 Rihlr. Br., 15% a 155 bez. » Juli / Aug. 164 Rthlr. bez. u. Br., Aug, 165 bez. » Aug. /Sept. 165 Rthlr. Br., 165 G. | . Stiegk. E i d

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckeret. Erste Beilage

Bexbach ;

93, 91.

« ner umfassenderen Vereinbarung zwischen dem ö

_Schlusse der hierübér eröffneten Verhandlungen vorbehalten.

Drerunutscchland.

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Deutschland. :

Preußen. Berlin, 11 Juni. Die i 2 . . : in der r drei verbündeten Regierungen vom 28sten v. M. adaetlokiate Dak

{rift zur näheren Erl& 4 Entwurfs aud E R A und Begründung des Verfassungs=

Denkschrift

¿u dem von den Königlichen Regierungen | von - Preußen, Sachsen und Hannover vorgelegten Entwurf der Verfassung des deutschen Reichs. D. d. Berlin; 1d. Inni 1849,

Indem die verbündeten Königli i glichen Regierungen v î de TOMN Tue Se die in ihrer aen aftlichen Eri ung, d. a. Derlin, 28, Mai c., angezeigte Denk rift den \ämmt= ul deutschen Regierungen in eaGeR ten MeeEen "assen Cu sie zunächst nicht beabsichtigen, dem von ihnen dargebotenen Entwurf der Verfassung des deutschen äußere Rechtfertigung zufügen zu wollen. Beruhigt in dem Be= wußtsein, daß sie die Forderungrn der rehtlihen-Freiheit und der geselligen Ordnung auf gleicher Wage wogen und die ungeschmä- exten Resultale ihrer gewissenhaften Prüfung in den Berfassungs- Ruh niederlegten, haben ste denselben den Regierungen wie der ; ation zu völlig freier Würdigung übergeben, in der Hoffnung, ab Einsicht, Gerechtigkeit und Patriotismus das öffentliche Urtheil eiten werde. Hierin auch liegt ihre Zuversicht, daß eine rasche, einmüthige Zustimmung es möglich machen werde, die {weren Leiden der Gegenwart zu heben und unverzüglich -dazu vorzuschrei= ten, auf gesicherten ‘Grundlagen das Gebäude aufzurichten, in wel- chem die deutschen Füsten und Stämme, die Einzelnen und die Gesammtheit, in Ehre und Sicherheit wohnen, und für die Wieder= gewinnung und Mehrung deutscher Macht und Größe unter Gottes Segen und Beistand erfolgreich wirken können. Was den verbündeten Regierungen nah Vorlage ihres Verfassungs-Entwur- fes noch zu sagen übrig bleibt, beschränkt sich auf eine Darlegung der Standpunkte, die sie bei Anlage und Ausflihrung desselben ein= nahmen, ‘auf eine Nachweisung dessen, was sie auf diese Standpunkte hinführte und sie von hier aus die bei den einzelnen Materien vor- kommenden Gränzen ziehen ließ, auf eine Feststellung der Bestim= mungen, deren: Wortfassung über den Willen und die Absicht der verbündeten Regierungen mögliche Zweifel lassen könnte. Die Denkschrift ist hiernach nicht Kommentar, sondern authentische Jn= terpretation des Entwurfs der Reichs-Verfassung, und als solche von dem Entwurfe selbst untrennbar. i

Das RNeic.

Die National-Versammlung zu Frankfurt a. M. legte sich die Befugniß bei, eine Verfassung für das deutsche Reich endgültig zu beschließen. Sie bestimmte daher den Umfang dieses Reiches nach dem Umfange des bisherigen deutschen Bundes und ging darauf aus, sämmtliche Glieder desselben zum Eintritt in den neuen Bundes- staat zu verpflichten. Daher spricht der erste Paragraph der dort entworfenen Verfassung cinfach aus, daß das deutsche Reich aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes bestehe.

Die verbündeten Regierungen , welche ihren Entwurf zu einer Reichsverfassung hier vorlegen, sind dagegen von der unwandelba=- ren Ueberzeugung geleitet worden, daß der Neubau der deutschen Verfassung nur durch freiwillige Uebereinkunft der Regierungen un=- ter sich, und hiernächst eben so freiwillige Zustimmung der Natio- nal-Vertretung rechtlich zu Stande kommen könne. Daher haben sie in ihre Vorschläge keine Bestimmung aufnehmen können, welche für die Glieder des bisherigen deutschen Bundes irgend einen Zwang in si - {ló}e; wie fest und zuversichtlih auch ihre Hoffnung set, daß der neue Bundesstaat das gesammte Gebiet des Bundes von 4815 umfassen werde, so wird sich doch dieses Gebiet aus denjeni- gen deutschen Landen bilden müssen, deren Regierungen sich dem vorgelegten Entwurfe anschlièßen und deren Vertreter ihn in einem aus diesen Landen einzuberufenden Reichstage annehmen. Hier- durch ist die Fassung des §. 1, wie sie vorliegt, gerechtfertigt.

Wenn schon hieraus ‘von selbst einleuchtet, daß der neue Bun- desstaat zu denjenigen Gliedern des bisherigen deutschen Bundes, welche sih ihm noch nit anscchließen möchten, zunächst in dem Ver- bande der Rechte und Pflichten verbleibt, die aus der Bundesakte vom 8. Juni 1815 erwachsen, so hat doch der Beziehungen zu Oesterreich noch besondere Erwähnung geschehen müssen. Die zu dem deutschen Bunde gehörigen Theile Oesterreichs sind durch die dem Kaiserstaate verliehene e vom 4. März d. J. in ein staatlihes Verhältniß zu der österreichischen Gesammtmonarchie getreten, welches eine erneuerte Erwägung ihrer Stellung zu den übrigen Gliedern des deut- hen Bundes unabwendlih erscheinen ließ. Hierzu, so wie zu-ei-

Fecreichischen Ge= \sammtstaate und dem deutschen Bundesstaate die Wege völlig frei zu erhalten, is der Zwed des dem §. 1 gee Zusazes.

Veber die Verhältnisse des Herzogthums Schleswig hat zur Zeit noch keine Bestimmung exfolgen können; sie bleiben dem

Hinsichtlih der Stellung des Herzogthums Limburg. werden die Abänderungen, welche das bisherige vertragsmäßige Verhältniß desselben zum deutschen Bunde durch die Annahme der Reichs= Verfassung erheischen könnte, der Gegenstand weiterer Vereinbarun

Reichs dadurch noch eine |

Die Neichsgewalt.

Die Befugnisse ber Reichsgewalt waren nach den Zielen zu bestimmen und abzugränzen, die in Gemäßheit s assung E verbündeten Re ierungen dem Bundesstaat als solchem vor- pee sind. Sie waren zu bestimmen, insofern die ge- sicherte Ras dieser Ziele die der Reichs - Gewalt zu Übertragenden Befugnisse nicht entbehren kann; und abzugrán- P En een Fiese Fewüsse u Interesse der Ehre und

: indigleit der Einzelstaaten das Maß des wirkliche irf= nisses nig! O dur en. : O N

am daher vor Allem darauf an, sich dieser Ziele des Bundesstäats, und zwar sowohl im Gegensaß p dem ena als zu dem bloßen Staatenbund, deutlich bewußt zu werden und sie dann in äußerer Erkennbarkeit aufzustellen. /

- Die Ziele des Buudesstaates liegen innerhalb und außerhalb seiner Gránzen z hier maßgebend für sein Verhältniß zum Auslande, und dort für sein eigenes Leben und seine innere Gestaltung.

Die verbündeten Regierungen wollen und bekennen für den Bundesstaat dem Moe ge gane ri i nheit und Macht, ein einiges, ungetheiltes mächtiges Deutschland, eintretend an die Stelle 1e Be Suda Hannovers und aller übrigen deutschen Einzelstaaten und deren besonderen Jnteressen ;

dem Inlande gegenüber:

ausshließliche oder ergänzende Leistung dessen, was der einzelne Staat entweder gar nit oder nicht ‘in er- forderlichem Maße zu leisten im Stande ist;

durchgreifend endgültige Verfügung in Fällen, wo die Interessen der Einzelstaaten sich berühren, insofern diese Staaten selbst die Differenzen unter sich nicht zum Ab= {luß bringen und das Gemeinwohl die. Regelung des o oder die Herbeiführung eines gebesserten Zustands

5

Vorzeichnung von Linien, auf denen sich die Regierun- gen der Einzelstaaten zur Förderung gemeinsamen Nußens in Bildung oder Entwickelung gemeinsamer Institutionen begegnen und einigen können. ;

Verhältniß der Reichsgewalt dem Auslande gegenüber.

Unter den Opfern, welche die Bildung des Bundesstaates den einzelnen Gliedern des bisherigen déuisben Bundes N die Verzichtleistung auf die diplomatische Vertretung im Auslande, die Absendung und der Empfang der Gesandten, eines der größten. Der deutsche Bund war als ein völkerrechtlicher Verein unabhängi= ger Staaten eingesept; er konnte und mußte daher auch Jedem derselben“ anheimstellen , seine Juteressen im Auslande selbstständig vertreten zu lassen. Das Recht der Bündnisse und. Verträge war keiner anderen Beschränkung Eten, a!s daß keine dieser Ver- bindungen gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Glieder desselben gerichtet sein dürfe. Allerdings war hierbei auch der Fall ausbedungen, daß der Bund für seine gemeins afflichen Interessen Gesandte an fremde Mächte abordne, dur dieselben Unterhandlun=- gen für die e. führe und. Verträge abschließe. Es is jedo bekannt, daß dieser Vorbehalt nie zur Ausführung gekommen istz der völkerrechtlihe Verkehr Deutschlands mit dem Auslande ist ausscließlich dürch die diplomatischen Agenten der einzelnen Staa- ten an den fremden Höfen ‘geführt worden.

Von dem Augenblicke an, als man die Nothwendigkeit erkannte, den völkerrehtlichen Verein in einen staatsrechtlichen, den bisherigen | deutshen Bund in einen wahren Bundesstaat zu verwandeln, konnte

nit daran gedacht werden, jenes Verhältniß fortbestehen zu lassen. Soll der oberste Grundsaß: daß Deutschland dem Auslande gegenüber nur als ein einiger und ungetheilter Körper ausftrete, je zu wirklichem Leben gedeihen, so wird das Ausland auch nur den Gesammtstaat kennen, nur mit diesem verhandeln, nur mit diesem Bündnisse und internationale Verträge abschließen können. Hierauf hat daher der zweite Artikel des ersten Abschnitts des vorgelegten Verfassungs-Entwurfs fußen müssen. Er hat den einzelnen Regie- rungen und hierunter auch solchen, die zu den Großmächten Europa?s oder zu denen gehören , deren diplomatische Verbindungen mit den auswärtigen Höfen seit geraumen Zeiten bestehen, das Ansinnen gestellt, zu Gunsten der Reichsgewalt auf ihr Recht ständige Gesandte zu senden oder zu empfangen, freiwillig zu verzichten, keine besonderen Konsuln zu halten und ihre Befugniß zu Verträgen und Bündnissen wesentli zu beschränken. Diese Opfer sind sehr groß; man darf sih jedo dex Hoffnung hingeben , daß sie von den deutschen Regierungen und Stämmen als solche erkannt werden, welche unerläßlich sind, um der Nation die Weltstellung zu sichern, .die sie-in ihrer bisherigen Zer- rissenheit s{hmerzlich entbehrt hat und von dem Neubaue ihrer Ver- fassung zu erwarten entschieden berechtigt ist: enn daher dieser Grundsaß in dem vorgelegten Entwurfe volle Geltung finden mußte, so darf doch nicht übersehen werden, daß die Ausführung der hieraus geflossenen Bestimmungen an man-= nigfähe Uebergänge und nähere Erläuterungen gebunden is. -Die Beziehungen, welche zwischen den deutschen Einzelstaaten und den auswärtigen Höfen bestehen, können nicht von einem Tage zum an- deren abgebrochen werdenz auch wenn die vorgeschlagene Reichs- Verfassung allseitige Fesimmung findet, wird stets noch einige Zeit verfließen, ehe die v lerrectliche Vertretung des Reiches im Aus= lande nah den verschiedenen Seiten hin geordnet und in anerkannte Wirksamkeit getreten ist. Bis dahin werden die diplomatischen Agenten der einzelnen Staaten ihre Thätigkeit um \o mehr fortzu- seßen haben, als sonsteine nur Deutschland \{ädliche Unterbrechung in dem internationalen Verkehre eintreten würde. Ein Gleiches I Bera 8 pie c wle C A H ori o akfkreditirten auswärti=-

s s eren erusung zudem da itäts-'

Bs e ane, sein wird. T ; Î as er auch dann, wenn nach vollkommen geordneten diplomati- schen Been mit dem Auslande die einzeln Ma Gengen weder ständige Gesandte halten noch empfangen werden, i doch nit zu übersehen, daß für diese Regierungen. das Bedürfniß fort- bestehe, in einzelnen abgegränzten Fällen ein bestinimtes Interesse bei auswärtigen Staaten unmittelbar geltend zu mahen. Die Ent- sendung eines besonderen außerordentlichen evollmächtigten wird daher der betreffenden Regierung nit streitig zu machen \ein, \o=- bald dessen ir [es vorher ‘a5 Kenntniß der T DLereR ges--

bracht und er selbs angewiesen ist, \sich mit der am Orte befindli-

en : a a Gesandtschaft des Reichs stets im Zusammenhange

_ Gleíchermaßen wird es den Einzelregierungen unb bleiben, solche Interessen, welche aus verwandtschäftlichen, oie fn

mit dex Königlich niederländischen Regierung sein. d

stigen Beziehungen fließen, durch besondere Agenten zu. wahren, -in=

._nálen und Seen, welche mehrere deutsche

sofern dieselben entweder ganz ohne völkerrechtlichen Charakter auf- treten oder im entgegengesepten Falle der Reichsgesandtschaft über= wiesen und zugetheilt werden.

Indem nach den §§. 6 und 7 die einzelnen Regierungen ihr Recht, besondere Konsuln zu halten, der Reichsgewalt übertragen, Übernimmt leßtere au selbstverstanden die Pflicht, die Interessen aller Angehörigen deutscher Staaten überall genügend zu vertreten. Es wird daher jeder einzelnen Regierung die Befugniß zustehen, von der Reichsgewalt die Bestallung - eines Konsuls an einem auswärtigen Orte selbst dann zu begehren, wenn nur allein ihre eigenen Angehörigen mit „diesem Orte verkehren.

Aus demselben Grundsaße fließt auch das Recht jeder Einzel= Regierung, über mangelhafte Vertretung dieser besonderen Inter= essen dur den Reichs-Konsul, Beschwerde zu führen und erforder= lihenfalls die Abhülfe auch dadurch zu verlangen, daß eine Per= e Mes Lene als Reichs - Vice - Konsul an demselben Orte

estellt werde.

Verhältniß der Reichsgewalt zum Jnlande.,

So viel das fe f fene des Bundesstaates zu dem Inlande betrifft, so konnte den verbündeten Regierungen auch hier über die aus den vorher bezeichneten Anforderungen flie= ßenden Folgerungen kein Zweifel bleiben. Der Bundesstaat soll aus\ließlich oder ergänzend dasjenige leisten, was der einzelne Staat entweder nicht oder nicht in erforderlichem Maße zu leisten vermag. Hieraus folgt, daß er auch nur das und nicht mehr als das zu leisten berechtigt werden durftez daß der Selbstständigkeit der einzelnen Staaten der ganze übrige Theil der Regierungs=- und Mahtbefugnisse belassen und gesichert werden mußte; daß die Ver= fassung des deutschen Bundesstaates hier nah allen Richtungen hin einér falschen Centralisation zu begegnen hatte. Die verbündeten Negierungen glauben dies durch Fernhalten der Reichsge= walt von der eigentlichen Administration und durch R Lee a des der Reichsgewalt zugetheilten Ober- Aufsihtsrechts gethan zu haben und dur die gegenwärtige Erklärung noch thun zu müssen.

Die Parte der einzelnen deutschen Regierungen , die der g. 8 der frankfurter Ausstellung ausdrücklich auf Gegenstände des Privatrechts, des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei beschränkt, sind in dem von den verbündeten Regierungen vorgelegten Ent- wurfe auf alle Gegenstände ausgedehnt, die der Zuständigkeit der Reichsgewalt nicht verfassungsmäßig zugewiesen sind. )

Die Verfügung der Reichsgewalt über die gesammte bewaffnete

Macht Deutschlands (s. 11 d. J. A.) ist auf die Fälle des Krieges oder t tin Sicherheits-Maßregeln im Frieden zurückgeführt, und hiernach

M 7 E A a Sit zu E, e §. 13 d. F. A. der Reichsgewalt aus\chließlich attribuirt Geseßgebung und Organisation des See N auf eis allgemeine Gesepgebung und auf die Ueberwachung und Durchfuhs- rung derselben in den einzelnen Staaten ermäßigt und diesen Staa- E unt die selbstständige Organisation durchaus unverkümmert gelassen. - Die besondere eidliche Verpflihtung gegen das Reich, die de g. 14 des frankfurter Entwurfes der éfulriton Hlereditasse in . allen deutschen Einzelstaaten gleihmäßig auferlegt, ist nur bei den- jenigen- Militairpersonen festgehalten, die, wie die von der Reichs- gewalt ernannten Feldherren, die von diesen zum selbstständigen Kommando einzelner Corps bestimmten Generale, und die Gouver- neure, Kommandanten und höheren Beamten der Reichs-Festungen in ein besonderes Pflichtverhältniß gegen das Reich getreten sind; eine Einschränkung, deren Nothwendigkeit nach den beklagenswerthen Vorgängen der leßten Zeit wohl allgemein einleuhtet. Bei dem Schifffahrts- und glößerei-Betrieb auf Flüssen, -Kä= V taaten im si oder flóßbaren Zustande durhströmen oder begränzen, is E von dem §. 24 der F. A. der Reichsgewalt nur die Geseßgebung ben Jo Mabreaii s En dagegen die Wahl der Ver= esserungs - Maßregeln und deren Ausführ ledigli - [A O E Weit A e N ei Anlage neuer Landstraßen und Kanäle und bei S - machung bis dahin nicht befahrener Flüsse ist der RiCta En wieder nur die Anordnung zugestanden, selbst diese jedoch in we- sentlicher Einschränkung des §. 32 der F. A. durch die vorgängige Verständigung mit den einzelnen Staaten bedingt, und eben diesen pr auch die Ausführung und zwar auf Reichskosten über- Bei Erhebung und’ Verwaltung der Zölle ist der Reichs Y un Diana der E On Vie Recht du uin n agegen, das ihr der §. 35 der F. A. - theilt, ausgeschieden, ; Lrt O E er §. der F. A., der der Reichsgesebgebung di - mung über die Gegenstände überläßt, t eld, und: Vie ‘Bibire gungen und Beschränkungen, unter welchen die einzelnen Staaten Productions- oder Verbrauähssteuern für Rechnung des Staates oder einzelner Gemeinden legen dürfen , ist zwar beibehalten, es wird: aber ausdrücklih erklärt, daß die dabei in Frage tretenden finanziellen Jnteressen der Einzelstaaten in der Reichs - Zollakte ge- N A O hi auch, daß es nicht in der Ab-= d j urch in den durch den Zollverei = hältnissen etwas das ch Zollverein geordneten Ver nter Löschung des 2ten und 3ten Absazes eben dieses §. 35 unter gleichzeitiger Abänderung des §. 49 ist L ide A tra a telbares Recht an irgend welhem Quantum der Landessteuern in den Ein-= zelstaaten nicht zuerkannt, die Landessteuern sind vielmehr als ein aus- \chließliches und ‘unantastbares Eigenthum der Einzelstaaten in ver= fassungsmäßigen Schuß genommen und, die Nothfälle der Anleihen A Reit Linien ie A CürmeE abgerechnet, die Einnahmen - r ein- sur allemal a i ü Ew kular-Beiträge beschränkt. | M E Die der Reichsgewalt wésen ist_unter Abänderun in den Schranken der Gese

zugestandene Einwirkung auf das Post- E §§. 41 E vir Fr. A. diribaug gebung un eraufsiht erhalten,

das der Reichsgewalt „in jenen Paragraphen Ad S e S a a A Gi A ennen, von re- 1 ungen und der Uebernahme des -

wesens für Reichsrehnung, beseitigt. ' E Die verbündeten Regierungen erklären zu dem, daß sie der Reichsgewalt dur die derselben in den einzelnen Paragraphen vor- behaltene Oberaufsicht nur das Recht zugestanden haben, Be- \chwerden entgegen zu nehmen, deren Abste ung zu vermitteln, nö- thigenfalls durch Entscheidung des Reichsgerichtes zu erzwingen und unter allen Umständen durch Abordnung von Kommissarien Kennk- niß von dem Stande der ihrer Oberaufsicht unterliegenden Ange

legenheiten und Verwaltungs-Gegenstände zu nehmen. Alles jedo

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