1849 / 169 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

i immermehr hat sie das Recht, Polizei = Kommissarien E E an Redactions - Büreaus zu \chicken und den Journalen vorzuschreiben, die politischen Tagesfragen nur von die= sem oder jenem Gesichtspunkte aus zu besprechen, Ich stelle das Ministerium deshalb zur Rede.“ Odilon Barrot: „„Der Belage- rungszustand is eine strenge Maßregel. Die Verfassung mußte aber den Fall vorsehen, wo eine aufsässige Minorität die Majorität un= terjohen und gegen das Gesey ankämpfen wollte.“ Gambon: „Sie sließen das Geseß um.“ (Rechts: Zur Ordnung Dupin: „Jh rufe Sie zur Ordnung, Herr Gambon!“ (Lärm.) Odilon Barrot: „Will man schon wieder anfangen ?“/ Gambon: „Ihr habt die Verfassung verleßt!“ Dupin: „Jh rufe Sie zum zweiten- male zur Ordnung.“ Endlich gelingt cs Herrn Odilon Bar= rot, zu Worte zu kommen. Er spricht zu Gunsten der Majoritäts= Maßregeln gegen die Presse und wirst der Linken vor, daß sie ih- rerseits die Verfassung verleßt hätte. Gambon eilt auf die Tri= büne: „Herr Barrot“, ‘sagt er, „mag, wie damals Herr Cavaignac, von Siegern und Besiegten sprechen, so viel er Lust hat; aber ih protestire dagegen, daß er der Linken vorwirft, sie habe die Verfas= sung verlegt.“ (Tumult.) Odilon Barrot will antworten, kann aber nit durchdringen. Grevy hält darauf eine Rede zu Gun- sten der rothen Journale und um Cremieux zu unterstüßen. Er \cchlägt folgende motivirte Tagesordnung vor: „Jn Voit daß die Gesehgebung rücsichtlih der Tagespresse während des Belagerungszustandes noch unvollständig und der Regierung ihre Befugniß überschritten, fordert die Versammlung das Ministe= rium auf, in die Geseßlichkeit zurückzutreten, und geht zur Tages= ordnung Über.“ Rechts: „Wir beantragen die einfache Tagesord=

my S -

Wechsel- Course.

Brief. | Geld,

Àmnsterdain Kurz 143 do, / F 2 Mt. 142% Hamburg . Kurz 1505 1495 do. Í 2 Mt 150 149% 3 Mt. 6 2556 255 i ._| 2Mt. 80% 805% Wi ) Xr, j 2 Mt. 824 815 AugsburW »+++ ooooo. 0020000000090 150 Fl. 2 Mt. 1013 E 2 Mt. 99% Leiprig in Courant im 14 Thlr. Fuss. . . 100 Thlr, 2 E 9% f Fraukfurt a. M. südd. W 100 Fl. 2 Mt. 56 22/56 18 Petersburg 100 S8Rbl.| 3 Woeben | 1035 | 103%

Inländische Fonds, Pfandbrief-, I(ommunal- Papiere und Geld- Course.

[Z5.| Brief. | Geld. |Gem.

Preuss.Freww. Anl 5 102 St. Schuld-Sch. |35| 80% Seeh. Präm. Sch. —|101% 101% K. u.Nm.Schuldv. 35| Berl. Stadt-Obl. | 5 | | do. do. 35| E S | Westpr. Pfandbr. 33| 85% | 85 Grossh. Posen do. 4 | 975 do. do. 385| 80% Ostpr. Pfandbr. 35| _

des Pomm. Ffdbr. C 79% Kur- u. Nm. do. | ‘Schlesische do.

Friedrichsesd’or. And. Goldm.à Sth. |—| 1 Disconto,

che Fonds.

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Russ. Hamb. Cert. do.beiHope 3.4.S. do. do. 1. Aul.

4

do. Part. 500 Fl. do. do. 300 FL

Poln. neue Pfdbr. | 4

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1076 _

nung !‘“/ Das wird von 505 mit 351 geaen 154 Stimmen aus= gesprochen.- Du pin: „Eben erhalte ih ein Requisitorium von der Staats-Anwaltschaft gegen Felix Pyat. Die Versammlung zieht sih in die ervor d le zurück, um den Antrag zu prüfen , der offenbar genehmigt wird. Kurz vor 5 Uhr erscheint die Versamm- lung aus ihren Abtheilungen, -und die Sißung wird wieder aufge=- nommen. Die Anklage gegen Pyat wird genehmigt. Jules de Lastey rie betritt die Tribüne und liest den im ober gemeldeten Sinn abgefaßten Klub=-Bericht vor. Die Versammlung beschließt, denselben morgen zu disfutiren und zu votiren, damit das Geseh über= morgen promulgirt und alle Klubs geschlossen werden können. Im Laufe der Sizung hatte Falloux auch das neue Gesey über den Ele- mentar= und Sekundär-Unterricht vorgelegt. Die Versammlung geht kurz vor 6 Uhr aus einander.

Paris, 18. Juni. Der heutige Moniteur enthält folgende Nathrichten aus Lyon, die bereits gestern Abend durch ein Extra- blatt desselben veröffentliht worden waren: „Die Regierúng sah einen Kampf in Lyon vorausz sie erfuhr fast zun gleicher Zeit den Ausbruch des Kampfes und den Sieg des Geseßes. Die Armee ist voll Begeisterung. Die neuesten telegraphischen Depeschen lau- ten: Lyon, 16. Juni, 8 Uhr früh. Die Nacht war gut. Die Truppen haben alle Positionen in Croix - Rousse und in Lyon in Besiß. Wenn der Kampf von neuem beginnt, wird die Regierung die Oberhand behalten. Lyon, 16. Juni, 95 Uhr früh: Der Auf= stand in Lyon ist besiegt; Alles ist zu Ende.“

Nußland und Polen. Warschau, 19. Juni. Der

Generalmäjor Buturlin *isstt von: hier nah Krakau und der wirkliche Staatsrath Fürst Tschetwertynski nah Grodno abgereist und von

Berliner Börse vom 21. Juni. Eisenbahn-Actien

Moskau der Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Oberst Fürst Urussoff, hier angekommen.

Belgien. Brussel, 48. Juni. Ein Ostender Blatt meldet für gewiß, daß Ledru Rollin Freitag Abend zu Ostende si befunden und in der Nacht noch nah England abgefahren seiz er hatte einen Paß.

Bekanntmachung.

Das Königliche Ober-Kommando der Truppen in den Marken

hat mittelst Verfügung vom heutigen Tage die Urwähler - Zei=

tung, redigirt’ von A. Bernstein, Druck von Harth und Schulze, Spandauer-Straße Nr. 76, in der Stadt Berlin und deren Um=

kreise von 2 Meilen für die Dauer des Belagerungszustandes ver=

boten. vg ¡ Das betheiligte Publikum wird von diesem Verbote unter Hin=

weisung auf die Verordnung vom 28. November 1848 und die Be- kanntmahung vom 17. Januar d. J. in Kenntniß gesegt. Berlin, den 19. Juni 1849. A Königliches Polizei- Präsidium, von Hindckeldey. Königliche Schaujprele. Freitag, 22. Juni. Jm Schauspielhause. 95ste. Abonnements» Vorstellung: Emilia Galotti, Trauerspiel in 5 Abth., von Lessing önigsstädtisches Theater. : Freitag, 22. Juni. Die Töchter Lucifer's. Großes phanta- stisches Zauberspiel mit Gesang, in 5 Abtheilungen (42 Tableaux), von W. Friedrih. Musik komponirt und arrangirt von Ed. Stieg- mann. (Decorationen und Kostüme neu.) '

E E I S L

Stamm- Actien. | Kapital. Tages - Cours.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefülit. Die mit pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Berl. Anh. Lit. A. B. | 6,000,000 do. Hambur 8,000,000 do. Stoltin ¿Btarg: . | 4,824,000 do. Potsd.-Magd... | 4,000,000

Magd.-Halberstadt 1,700,000 do. Leipziger ..... | 2,300,000

Halle - Thüringer 9,000,000

Cöln - Minden 13,000,000 do. Aachen 4,500,000

Bonn - Cöln 1,051,200

Düsseld. - Elberfeld... | 1,400,000

Steele - Vohwinkel .. | 1,300,000

Niederschl. Märkisch. | 10,000,000

do. Zweigbahn | 1,500,000 Oberschl. Lit. A. .…. | 2,253,100

do. Litt. B. 2,400,000 Cosel - Oderberg .….. | 1,200.000 Breslau - Eren, .. | 1,700,000 Krakau- Oberschl.... | 1,800,000 Berg. -Märk. .…...... 4,000,000 Stargard -Posen . 5,000,000 Brieg - Neisse........ | 1,100,000 Magd b.-Wittenb.... |: 4,500,000 |-

Börsen-Zins- Rechnung,

Rein-FErtrag, 1848S.

78% G

64 bs.

885 bz.

552 B. 55 G. 116% 6.

49; G. 78% a À bz. 47 B

co R R R

vos

34 be. 725 a 5 bz. n 6. 326. 95 bz. 95 bz.

43 G6. 46 a 48 bz. u, 72% a # bz. u.

443 G

A Go O R CO ES R I I Il Tal IwSal ae

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Quittungs - Bögen.

Aachen - Mastricht .. | 2,750,000

Ausländ. Actien.

Hamb. Feuer-Cas. [35 do. Staats-Pr. Anl|— Holl. 23% Int. |24 Kurbh. Pr. 0.40th.|— Sardin. do. 36 Fr. |— N. Bad. do. 35 FI.|—

do. Stiegl. 2. 4.A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch.Lst. do.Poln. Schatz0. do. do. Cert. L.A. do.do.L.B. 200FI. | Pol. a. Pfdbr. a.C.| 4 |

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I 1182]

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36 357 a 3645 bz

§8,000,000 92 B.

Friedr. Wilh.-Nerdb. do. Prior...

Schluss-Course von Cöln-Minden 783 &-

Prioritäts - Actien.

Kapital.

Tages - Cours.

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt, amaxtisirt.

Zinsfuss.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800

800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000

865 6. 91% 6 847 bs. u 91% b-. 103 bz. u.

Berl.-Anhalt. ........ do. Hamburg do. do. I. Ser, do. Potsd.-Magd. do. do. Cs do. Stettiner Magdeb.-Leipziger .. Halle - Thüringer... Cöln -Minden.….....- Rhein. v. Staat gar. do. 4. Priorität .…. do. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do. Obersehlesische Krakau - Obersch]. .. Cosel - Oderberg. Steele - Vohwinkel do. do. 11. Ser. ‘P Breslau - Freiburg. Berg.-Märk.........

86% bz. 93 bz.

370,200 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000

S I

Börsen- Zinsen Reinertr.

1848

Ausl. Stamm-Act. Leipzig - Dresden ……. ,500;000 Es Ludw.-Bexbach 24 FI, | 8,525,000 Kiel - Altona Sp. ,050,000 Amsterd.-Rotterd. Fl 6,500,000 Mecklenburger Thlr. | 4,300,000

95 A

334 8 33 6.

R R U ck A

von Preussischen Bank-Antheilen 89 a 89% br. u G

Die Course erfuhren heute wieder einen beträchtlichen Aufschwung, und bei lebhaftem Geschäft zeigte sich für alle Actien-Gattungen lebhafter Begehr. Nur von Bergisch - Märkischen wurde ein Pöstchen sehr billlg verkauft. Die Stimmung blieb bis zum Schluss günstig.

Auswärtige Börsen.-

Breslau, 20. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 974 Gld. ; Friedrichsd'or 1135 Br. - Louisd’or 4125 Gld, Polnishes Pa- piergeld 935 Br. Oesterr. Banknoten 82% u. 82 bez, Staats= \huldscheine 79% bez. Seehandlungs - Prämienscheine a 50 Rthlr. 1015 Gld. Posener Pfandbriefe 4 proz. 98 Gld., do. 3¿proz. 805 bez. u. Gld. Schlesishe do. 34proz. 90 Br., do. Litt. ß, 4proz. 92% Br., do. 33proz. 832 Gld.

Poln. Pfandbr. neue 4proz. 91% Gld., do. Partial - Loose a 300 Fl, 984 Gld., do. Bank=Certif. a 200 Fl. 135 Br.

Actien: Oberschlesische Litt. A. u. Litt. B, 945; Gld. Bres= O E 80 bez. u. Br. Nieders{le\.-Märk. 724 Gld., do. Prior. 99; Gld., do. Ser. IlI1, 933 bez. Ost - Rhein. (Köln-Mind.) 78 Br. Sächs.-Schles. (Dresden - Görliß) 72 Gld. Neisse - Brieg 335 Gld. Krakau - Oberschlesische 433; bez. u. Br. Friedr. Wilh. Nordb. 36% u. #4 bez. |

Wien, 19. Juni. Met. 5proz. 885, 89. 4proz. 70%, 703.

eproz. 47, 47%. Anl. 34: 149 150. 39: 92% 3. Nordb. 1043, 105, 45. Gloggn. 1025, 103. Mail. 73%, 74. Livorno 71, 714. Pesth 62, 62;3. B. A. 1070, 75. Kais. Gold 31. Wechsel=Course,

Amsterd. 172.

Augsb. 124.

Frankf. 1232.

Hamb. 182.

London 12. 26.

Paris 147. :

, Fonds unverändert, Livorno höher. Die übrigen Bahnen ge- wichen, Gold und fremde Valuten zu niedrigeren Coursen offerirt. B „einzi 7 419. Juni, Leipz. Dr. P. Oblig. 100*G. Leipz. u 141% Br. L, Dresd. E. A. 954 G. Sächsisch - Bayerische

2 O. Stlesische 73 G. Chemnib-Riesa 19% G. Löbau-Zittau 134 G. Magdeburg - Leipzig 173 G. Berl. - Anh. A. u. B. 792 Br., 785 G. Altona - Kiel 933 G. Deß. B. A. 1015 Br., 101 G. Ga SEOA 89% L 88% G.

Frankfurt a. M., 18. i. . 5proz. 73% Br. Gld, “B. A, 1038 Br., 1035 Siv Da 22 al 201 B 23

Junt. 495 Br., 495 Gld. 300 Fl. 975 Br., 975 Gld., 500

274 Br., 27 Gld. 728 Br., 724 Gld. Kurhessen

l i D. L. 25 Fl. 223 Br., 22 | Glv, Nass. 205 Br., 20% G. Hope 817 Glv. Stiegl. 814 Gld. Span. aok 24% Br., 243 Gld. Port. |

783; Gld. Amsterdam k. S. 1014 B., 2 M. 100% G. Berlin

f. S. 105; G. Hamburg k. S. 885 Br., 2 M. 875 G. London

2 M. 121 Gld.

F. W. Nordb. 345. was mehr Umsay. auch Baden gesragter. flauer.

Samburg, 19, Juni. E. R. 1045 Br., 1044 G. Stiegl. 817 Br., 815 G. Br., 64 G. Ard. 107 Br. Berl. 644 Br. und G. Bergedorf 74 Br. 95 G. Gl. Elmsh. 25. Rendsb. - Neum. 110 Br.

345 Br., 347 G. Wechsel = C our se.

Paris 188. Petersb.-325. London 13 . 94. Amsterdam 35. 40. Frankf. 884. Wien 188, Breslau 1514. Louisd'or 11. 43. Gold al Marco 439. Preuß. Thaler 504.

In Wechseln wenig Geschäft. . Fonds und Eisenbahn - Actien bei fast unveränderten Preisen still.

Paris, 18. Juni. - Unsere Börse war stark Et und gutes Geschäft. 3proz. 54.75 baar, 54.80 Zeit. 5proz. 87 . 95 baar, 87.90 Zeit. Bank 2375. Belgische 5proz. 89%. Spanische Jn=- nere 255. Römische 77. Nordb. 433.75. Orleans 800. Rouen

560, Straßburg 3675. London, 18. Juni. 3proz. Cons. a. Z. 915. 3£proz. 914. Aproz. 765. E. R. 1024. Chili

Span. 3proz. 34%. Int. 505. 92%. Mex. 305. Peru 52.

Cons. eröffneten heute zu 92, 91%, wurden gemacht zu 915, % und” {lossen 91%, 5. 3Z{proz. 927, 4. Von Fremden waren Ard. 175, 16%. Bras. 80, 78.

2 Uhr. Cons. 915, 3.

Amsterdam, 18. Juni. Verschiedene Einkäufe, welche heute in Jnt. und 4proz. -ausgeführt wurden, N dem holl. Fondsmarkt etwas mehr Festigkeit. Jn fremden Effekten war Handel und Ver- 6 unbedeutend. Peru 514. Franz. 3proz. 50, 4.

Holl. Jntegr. 495, 5, X. Z3proz. neue 58%, #%&, 4. Span, 3proz. 33, Russen alte 100%. Aproz. 81%, 82. Stiegl. 845. Oest. Met. 5proz. 697. 23proz. 37%, #. Mex. 26%, 26.

Wechsel- Course. Paris 56%; G.

Oest. Actien waren willig begehrt und höher z Metall. 5 proz. und 3 proz. «Span. etwas

3zproz. p. C. 80 Br., 795 G. Dän. 644

Altona-Kiel 95% Br., Medlenburg

Sard. 247 Br. “Vad. 252 Br., 25% Gld.

Taunus 288 Br., 285 Gld. Bexbach 704 Br., 70% Gld. Friedrih= ;

Wilhelms-Nordbahn 354 Br., 345 Gld, Köln - Minden 78% Br.,

Wien 287 G. j Frankfurt 983. : London 2 M. 11.95 G., k. S, 12 G.

N. d. B. Met. 5proz. 73. Span. 3proz. 243. Bexbach 703%, Bad. 25; G. Jn Fonds war heute et- -

Zproz. 23%- Br., 234 G. Hamb. |

Hamb. 343 G. Petersburg 179 Br.

Markt- Berichte. Berliner Getraidebericht vom 21. Juni. Weizen nah Qualität 56—64 Rthlr. : Roggen loco und \{chwimmend 27—29 Rthlr. » pr. Juni /Juli 264—274 Rthlr. bez. » Juli /Aug. 28 Rthlr. Br., 275—27% bez. u. G. » Aug. /Sept. 284 Rthlr. bez. u. G. » Sept. /Ofktbr. 29% Rthlr, Br., 29, 29{—29{ bez. Gerste, große loco 22—23 Rthlr. : » leine 19—21 Rthlr. : Hafer loco nah Qualität 15—17 Rthlr. » pr. Juli 48 pfd. 16 Rthlr. Br., 154 G. » - Sept. /Oktbr. 17-Rthlr. Br., 16 G. Erbsen, Kohwaare 27—30 Rthlr. » Futterwaare 25—26 Rthlr, Rüböl loco pr. Juni Juni / Juli Juli /Aug. Aug. /Sept. Sept. /Oktbr. Oktbr. /Novbr. » Novbr. /Dezbr. Leinöl loco 10 Rthlr. Br. » Lieferung 10- Rthlr. Br., 95 G. Mohnöl 174 Rthlr. Br. : Hanföl 13 a 125 Rthlr. almöl 135 a 137 Rthlr. üdsee - Thran 11 Rthlr. Br. A pr. Aug. Oktbr. 10% Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 1654 Rthlr. verk. » pr. Juni /Juli 164 Rihlr. Br., 1645 G. » Juli /Aug. 164 Rthlr. Br., 165 G. » Aug. /Sept. 17 Rthlr. Br., 164—% G. ; » , Sept./Okibr. do. Roggenpreise sind heute wieder besser gegangen, und sowohl \{chwimmende Ladung wie Lieferungs - Termine begehrt.

12% Rthlr. Br., 125 G.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

Beilage

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

1077

Freitag d. 22. Juníé.

Inhalt.

Deutschbland. Bayeru. München. Reise des Königs. Militairisches. Sachsen - Koburg- Gotha, Koburg. Beschluß der Stände in der deutshen Sache. Personal-Nachrichten.

Die neue Organisation der Gerichts-Behörden in der österreichischen! Mo- narchie,

Wissenschaft and Kunst. Zur Kunst - Archäologie.

lichtamtlicher Theil. Deutschland.

Bayern. München, 16. Juni, (Nürnb. Korr.) IJ. MM. der König und die Königin werden Montag früh mit dem ersten Eisenbahnzug von hier über Donauwörth nah Nürnberg ab=- reisen und dort des Abends eintreffen und im „rothen Roß“ ah= steigen. Dienstag Vormittags ist Aufwartung und Juspection der Truppen des fränkischen Obsccvalions-Corps, Mittags große Tafel und des Abends werden JJ. Majestäten hierher zurückkehren. Der Kriegsminister Generalmajor Lüder begleitet den König. Die Truppen des Lagers bei Donauwörth sollen bestimmt sein, im Verein mit österreichischen Truppen den größten Theil der Reichs=- Gränze gegen die Schweiz zu beseßen, was im Laufe der kommen- den Woche zur Ausführung komwen soll; es scheint demnach im Plane zu sein, die Aufständischen in Baden und der Pfalz auch von dieser Seite her einzushließen, um ihnen auch das Entkommen nach der Schweiz unmöglich zu machen.

Sachseu-Koburg-Gotha. Kobur g, 17. Juni. (Nürnb. Korr.) Jm Hinblick auf die neuesten Schritte des Rumpfparla- mentes haben sich unsere Landstände, im Einverständniß mit der Staaksregierung, veranlaßt gesehen, zu beschließen, e die bean= tragte neue Wahl eines Reichstags - Deputirten für Koburg jeht nicht zulässig sei. Jun derselben Sißung haben die Stände aus ihrer Mitte drei Deputirte zum Kongreß thüringischer Landtags= Abgeordneter erwählt, welher zum Behuf festeren Zusammenschlusses rücksihtlich des Verhaltens in der deutschen Verfassungsfrage am 17ten in Gotha stattfindet.

Seit einigen Tagen verweilen hier die Brüder unserer Herzo- gin, Prinz Friedrih und Wilhelm von Baden. Gestern kam zu- gleich mit Prinz August von Sachsen - Koburg und Gemahlin der Prinz Joinville aus England hier zum Besuche an.

Noch vor Eröffnung der am 26sten zu Gotha beginnenden Verfassungs-Berathung wird auch unser Herzog aus Schleswig zu= rüdckgekehrt sein.

Die neue Organisation der Gerichtsbehörden in der österreichischen Monarchie.

Die Wiener Zeitung vom 17. Juni bringt in ihrem amt -= lihen Theile folgende Aktenstücke in Betreff der Organisation der Gerichtsbehörden: - ; Allerunterthänigster Vortrag des treugehorsamsten

Ministers der Justiz, Alexander Bach, betreffend die Genehmigung der Grundzüge, nah welchen die Or= ganisation der Gerichtsbehörden im Sinne der Reichs - Verfassung

* durchzuführen wäre.

Allergnädigster Herr!

Unter den großen Aufgaben, welche die völlige Umgestaltung sowohl der Grundsäße, als der Formen in der Verwaltung des ésterreichishen Reiches zur Lösung hingestellt hat, nimmt die der Rechtspflege einen der ersten Pläve ein.

Scit vielen Jahren hat die Wissenschaft über die auf diesem Felde zur Sprache kommenden Fragen reiflihe Erörterungen ge- pflogen, an der Hand der Erfahrung die Begriffe festgestellt und geläutert, und wenn auch noch manches Kampffeld_ offen bleibt und manche Rechts=Jnstitute der fortbildenden Entwickelung harren, s\o sind doch gewisse Grundsäße gefunden, welche für jede Geseßgebung als unverrückbare Zielpunkte dastehen.

Solche Grundsäße sind: möglichster Schuß der Freiheit der Person und - des Eigenthumes eines jeden Staatsbürgers mit der Gleichberehtigung Aller ‘vor dem Geseße, Ausübung des Rich= teramtes durh unabhängige, vom Staate ausgehende Organe, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens, Betheiligung des Volkes bei Ausübung des Strafrechtes und Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung.

Die §§. 99—- 105 der Reichsverfassung haben diese Grund- säge als diejenigen festgestellt, nah welchen in Hinkunft die Rechts- pflege eingerichtet und das Richteramt ausgeübt werden soll, und deren Durchführung in den cinzelnen Kronländern, unter Beachtung der eigenthümlichen Verhältnisse derselben, besonderen Reichs- und beziehungsweise Landesgeseßen vorbehalten. -

Um diese Grundsäße zur vollen Geltung zu bringen, muß eine durchgreifende Umstaltung der bestehenden Gesebgebung erfolgen, zu deren definitiven Durchführung seiner Zeit die verfassungsmäßige geseßgebende Gewalt in Anspruch zu nehmen sein wird,

Allein da voraussichtlich bis zur endlichen Festsebung der Gerichts= Verfassung und neuer Gesebwerke noh geraume Zeit verstreichen wird, da dur das Geseß vom 7. September 1848 die Patrimonialgerichte bereits aufgehoben sind, die Forlseßung der Amtsthätigkeit der bis- herigen Organe aber nur durch ein mißliches und fostspieliges Pro= Lisorium mühsam geführt werden kann, daher der entscheidende Aus- spruch eigentlich schon gethan ist und die Nothwendigkeit neuer Ge- rihts-=Behörden an die Stelle der zu berathenden Möglichkeit der- selben tritt, da endlich das Bedürfniß undder laute allgemeine Wunsch zu Aenderungen" drängen, welche im Verordnungswege theils {hon vorgenommen wurden, theils noch mit Genehmigung Ew. Ma- jestät im Sinne des §. 120 der Reichs-Verfassung unter Vorbehalt der künftigen Vorlage an den Rg Reichstag vorzunehmen sind, so-erlaube ich mir, Ew. Majestät in tiefster Ehrfurcht gegen- wärtigen allerunterthänigsten Vortrag zu überreichen und um die Allerhöchste Genehmigung der beigeschlossenen, von dem Minister= Rathe genehmigten Grundzüge zu bitten, nach welchen bei der Or- ganisirung der neuen Gerichts = Behörden vorgegangen werden soll, zu deren Einführung umfassende Vorarbeiten bereits vollendet oder dem Abschlusse nahe sind.

In der Ueberzeugung, daß die Ersebung der Patrimonialge-

richte durch vom Staate bestellte Gerichts - Behörden unverweilt er- folgen müsse, wenn nicht das Ansehen des Geseßes wegen Mangel der es handhabenden Se auf eine die Gesellschaft höchst be- ¡ drohliche Weise bloßgestellt bleiben soll, habe ich glei nach meinem Amkt3santritte in die einzelnen Kronländer Lokalisirungs - ‘und Or- ganisirungs - Kommissionen abgeordnet, welche beauftragt wurden, nah gegebenen allgemeinen Anleitungen die nöthigen Erhebungen wegen Einrichtung und Vertheilung der neu zu shaffenden Gerichtes

Ausmittelung der Orte ihres Siyes, der erforderlichen Beamten und Ubicationen u. st. f., mit möglichster Genauigkeit zu pflegen und ihre Operate zur weiteren Prüfung und Feststellung an das Mini- sterium vorzulegen. |

Zu dem zwecke der Orgänisation der Gerichts - Behörden in Wien, Prag und Lemberg wurden besondere Kommissionen gebildet, und ih glaubte auch, einen Justiz=Kommissär auf Grundlage des Erkasses vom 17. August 1848 in das lombardisch = venetianische Königreich senden zu sollen, um daselbst nah der siegreichen Wie- dergewinnung durch die tapfere österreichische Armee den geregelten Gang der Gerichts = Behörden „wieder herzustellen und die Einrich- tung einer mit den Wünschen und Bedürfnissen des Landes über= einstimmenden Justiz-Verwaltung vorzubereiten.

Die meisten dieser mühevollen Operate sind vollendet, die übri- gen der Vollendung nahe, und ich fühle mih verpflichtet , hierbei Ew. Majestät ehrerbietigst vorzutragen, daß die mit der shwierigen Aufgabe betheilten Justiz - Kommissfre mit großem Eifer und edler Uneigennübigkeit sich dem Werke gewidmet haben.

Was die Grundzüge betrifft, nah welchen die neue Gerichts- Verfassung ins Leben gerufen werden soll, so erlaube ih mir, hier= A folgende tit jac falt Bemerkungen allerunterthänigst zu unter= reiten.

Der neuen Gerichts-Verfassung liegt der Grundsaß der Gleich- heit aller Staatsbürger vor dem Geseße zu Grunde. Die bisher bestandenen privilegirten Gerichte haben daher zu entfallen.

Die im §. 105 der Reichs=Verfassung aufrecht erhaltenen Be- stimmungen der Hausgeseßbe über den Gerichtsstand der Glieder des Kaiserlichen Hauses fließen aus dem Begriffe der Heiligkeit und Unverantwortlichkeit des constitutionellen Motarchéà, welchem als Souverain und Familienhaupt die Gerichtsbarkeit über die Glieder des Allerhöchsten Hauses zusteht.

Die Jurisdictions = Verhältnisse jener Personen, welche die Ex- territorialität genießen , können natürli, als auf völkerrechtlichen Beziehungen beruhend, dur die neue Gerichts = Verfassung nicht berührt werden.

Uebrigens bedarf es wohl kaum der Hinweisung, daß dieses Operat zunächst nur auf die Reorganisirung der Gerichte des Civil standes Bezug nimmt; die Reform dex Verfassung der Gerichte für das Heer ist einer besonderen Verhandlung vorbehalten.

Die §§. 1, 2, 3 enthalten die Gliederung der Gerichte, welche in Zukunft die Rechtspflege ausüben sollen. Hierbei so wie bei den folgenden Detailsbestimmungen is die Trennung der Justiz von der Administration festgehalten.

Die Gliederung der Gerichte in drei Instanzen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten erschien von jeher als eine, auf der richtigen Auffassung der Rehtsgrundsäße ruhende Forderun des Prozesses, sie war in Deutschland längst anerkannt und pu Bundesbeschlüsse als Recht zugesichert. Jn dem derzeit noch nicht aufzugebenden-Prinzipe der durchgängigen Appellabilität dürfte auch eine Rechtfertigung des, den Bezirksgerichten als Einzelgerichten zu- gewiesenen Geschäftsumfanges liegen, zumal der Appell-Senat immer wenigstens mit fünf Richtern beseßt sein soll.

Anders verhält es sich mit dem Jnstanzenzug in nicht streitigen Rechtsangelegenheiten. Hier, wo es sich nicht um Rechtsentscheidungen, Pabéru um Verfügungen einer durch die Ge- seße noch dem Richter zugewiesenen vorsorglihen Ueberwachung und Leitung der Erbverhandlung oder einer pflegschaftlichen oder ober- vormundschaftlichen Vermögensgebarung u. \. w. handelt, kann das Recht der einmaligen Berufung vollkommen beruhigen.

Nach den Grundzügen (§§. 5—9) sollen als. dem Volke zu- nächststehende Gerichtsbehörden in der Regel sowohl auf dem Lande, als in den Städten Bezirksgerichte als Einzelngerichte, das Civil - Richteramt in ges{chlossenen Bezirken ausüben, und in strafrechtlicher Beziehung die Organe der Straf-Kollegial- gerichte zur Voruntersuchung (Jnstruction), so wie die untersuchen- den und aburtheilenden Gerichte für einfahe Uebertretungen bil- den. Da in ihrem Wirkungskreise auch die friedensricterliche Function liegt, so wird ein summarisches mündliches Civil- verfahren bei denselben Plaß zu greifen haben.

: Bei der Feststellung der - Kompetenz der Bezirksgerichte in

bürg erlihen Rehts=Angelegenheiten mußten in dem ge-= genwärtigen Uebergangsstadium die Rüksicht auf die tiefgewurzelte Gewohnheit des Landmanns, in der ungeheuren Mehrzahl der ihn betreffenden Rechts-Angelegenheiten immer nur denselben Richter zu finden, die Beachtung der mit dem Verkehr in den größeren Städ- ten sich mehr verwickelnden Rechtsverhältnisse, endlih die nothwen- dige Schonung der ohnchin vielseitig in Anspruch genommenen Fi- nanzen mit der Forderung der Wissenschaft nah einer gleichförmi- gen, die meisten Garantieen bietenden Einrichtung nah Möglichkeit ins Gleichgewicht gebraht werden. ___Man glaubte vorzugsweise hier an die bestehende Gerichtsver- fassung anknüpfen zu sollen, weil erst die Einführung eines neuen Gerichtsverfahrens in Civilsachen an der Hand der mittlerweile zu machenden Erfahrungen die Gelegenheit bieten wird, die Kompe= tenz-Verhältnisse der Civilgerichte definitiv zu regeln.

__ Um aber eine unparteiishe und geordnete Amtshandlung von Einzelnrichtern, denen jede politische und kameralistische Function abzunehmen ist, zu erwarten, is es ein Gebot der Gerechtigkeit, denselben eine unabhängige Stellung zu sichern, und da es niht mögli is, insbesondere mit Rücksicht auf die Terrain - Verhältnisse in Gebirgsländern, allen einen glejichèn Umfang der Geschäfte und eine gleihe ‘Zahl von Jurisdictions = gebenen zuzuweisen (deren Mittelmaß mit circa 15,000 angenommen werden durfte), so war die Eintheilung in verschiedené Klassen und die ent- sprehenden Besoldungs-Kategorieen unvermeidlich. -

Jedem Bezirksgerichte muß das erforderliche Hülfs - und Die- nerpersonal nach Bedürfniß und mit den entsprechenden Gehalts- abstufungen beigegeben werden.

__ Die Bezirks=Kollegiakgerihte §§. 10—12, zu welchen béstimmte Bezirksgerichte durh Beiordnung von Asse}soren gebildet werden, haben nebst der Gestion als Einzelngerichte ugleich . als Strafgerichte über Vergehen in dem ihnen zugewiesenen, meh- rere Einzelngerichte umfassenden Gerichts\prengel zu fungiren, in welcher Eigenschaft ihnen das Verfahren und die Entscheidung über alle Anklagen wegen Vergehen zusteht, die niht durch das besonders

zu erlassende Kompetenzgeseß vor die Shwurgerichte (Landesgerichte) gewiesen werden. : :

Dieser Einrichtung dient nebst dem Bedürfnisse, mit dem min- dest großen Kostenaufwande eine möglichst nahe und schleunige Straf= rechtspflege sicher zu stellen, die Jdee zur Unterlage, daß das erst- erwähnte Kompetenzgeseß die in anderen Geseßgebungen praktisch durchgeführte dreigliedrige Theilung aller Straffälle in Uebertre=- tungen, Vergehen und Verbrechen auch in Oesterreich E. soll, wonach die ersteren den Einzelngerichten,“ die Vergehen den Bes * zieksfollegial- (correctionell) Gerichten, die Verbrechen den Schwur- gerihten zugewiesen bleiben. ___ Die Landesgerichte §§. 12—18 erkennen als erste Jnstanz in bürgerlichen Rechtsan gelegenheiten über die ihnen we- fen größerer Wichtigkeit vorbehaltenen Fälle, dann in Stra f=- achen und zwar in- einem engeren Sprengel als Strafgerichte Über Vergehen und in einem weiteren als Assisenhöfe Über die vor das Geschwornengeriht gewiesenen Straffälle. |

Jn zweiter Jnstanz erkennen dieselben in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten über Beshwerden gegen die Erkennt- nisse der Bezirksgerichte, in Strafsachen über Beschwerden gegen die Erkenntnisse der Bezirksgerichte und der Bezirks -Kollegialgerichte über einfache Uebertretungen und Vergehen.

Die Zuweisung dieser Appellhofs -= Functionen an -die Landes- Gerichte dürfte sich niht nur dur den geminderten Kostenaufwand und die dadurch erzielte Näherrückung der Appell - Instanz an die Gerichtszugehörigen, sondern auch durch die auf solche Weise in größerer Ausdehnung ermöglichte Berücksichtigung des Bedürfnisses der verschiedenen Nationalitäten empfehlen.

Handels=, Berg=, See- und Fachmänner-Gerichte §§+ 19 22, müssen nah Bedürfniß errichtet oder ihre Functionen den Landesgerichten einstweilen zugewiesen, der Umfang ihrer Kom- petenz aber durch neue Geseße geregelt werden.

Die Gefällsgerihte werden vorläufig bis zur Umgestaltung der Gesebgebung in diesem Zweige beibehalten, und wie bisher dur Beiziehung von Gerichtsräthen fortgeführt werden, um eine der wichtigsten Einnahmequellen, die indirekte Besteuerung, nicht ohne Schuß zu lassen.

Die Ober-=-Landesgerichte, §§. 23—25 (Appellationsge- richte, Appellhöfe) sollen in bestimmter Abgränzung ihrer Sprengel für alle Civilstreitigkeiten die Berufungs-Instanz, und zwar sür die vor den Bezirksgerichten verhandelten Gegenstände in drit- ter, für die vor den Kollegialgerihten gepflogenen Verhandlungen in zweiter Jnstanz bilden.

Im Strafverfahren haben dieselben als Anklagekammern Über die vor die Geschwornengerichte gehörigen Straffälle zu fun- giren , und durch Abgeordnete die Assisen-Verhandlungen zu leiten.

Eine Vermehrung der jebigen Zahl der Appellationsgerichte, rüdsichtlich eine Trennung wird hier und da kaum vermeidlich sein und zu den Vortheilen der \chnelleren und den Parteien nah den Grundsäßen der Oeffentlichkeit leihter zugänglichen Rechtspflege wird dadurch auch die Möglichkeit gegeben, den Bedürfnissen der verschie- denen Nationalitäten in den Kronländern Rechnung zu tragen.

Dabei hege ih die Hoffnung, daß keinesweges eine bedeutende Vermehrung des Rathspersonales der bisherigen Appellationsgerichte als nothwendig sich herausstellen - werde, da die Mündlichkeit des Verfahrens, die Verminderung der sogenannten offiziosen Amtshand=- lungen, vorzüglich aber der Grundsaß, in den Landesgerichten die Appellations-Jnstanz für die Civil-Erkenntnisse der Einzelrichter zu gründen, einen wesentlichen Umschwung in Zahl und Form der Ge= schäfte herbeiführen muß.

An der Spige der richterlihen Behörden hat der oberste Gerichtshof, auh Cassationshof, Fg. 26 bis 28, zu stehen, welcher, wenn er zur Wahrung und Herausbildung eines einheit- lihen Rechtes für alle Kronländer der Monarchie als ein einziger Körper fungiren soll, mit Rücssiht auf die einzelnen Kronländer in mehreren Hauptkammern zu erkennen haben wird.

Derselbe ist die höchste Revisions - Jnstanz in Civilsachen und der Cassationshof für alle Strafverhandlungen über Vergehen “und Verbrechen,

Die §§. 29 und 30 betreffen das Institut der Staatsanwalt= schaft (Ministère public). Dieses Institut ist unzertrennlih von der constitutionellen Staatsform. Es is ein Haupthebel der voll ziehenden Gewalt. Der Anklage - Prozeß und die öffentliche Ge- rihtspflege können ohne diesen nicht bestehen. Ein besonderes Ge= Feb wird deren Functionen regeln. Vorläufig kaun nur als Grund= saß aufgestellt werden, daß bei jedem Landesgerichte ein Staats= Anwalt (Staats - Prokurator), bei jedem Ober = Landesgerichte ein Ober - Staatsanwalt (General = Prokurator) mit den nöthigen Ge= hülfen bestehen muß, welche unmittelbar dem Justiz-Minister unter= geordnet sind.

Bei den Bezirks-Kollegialgerihten wird der Dienst des öffent- lichen Ministeriums durch Substituten zu versehen sein.

Die Stellung und der Gehalt der Staatsanwälte, als der Wächter des Gesebes und der Ueberwacher der Gerichte, wird jenem der Vorstände der Gerichts-Behörden, bei denen sie fungiren, gleich oder nahe zu stellen sein.

Die in den Gerichts - Bezirken sih vertheilende Zahl von Ad=- vokaten und Notarien wird das bei den Gerichtshöfen thätige Per= sonale vervollständigen.

Ich vermag es nit, Ew. Majestät vor Vollendung der „Organisirungs-Operate für die einzelnen Kronländer den vollständigen Kosten-Voranschlag, welchen eine nach obigen Grundsäßen durchgeführte Gerichts - Verfassung jährlich er- fordern wird, derzeit schon darzulegen; nur \o viel ist gewiß, daß die in dem Staats-Voranschlage für die Länder, welche am konsti= tuirenven Reichstage ihre Vertretung gefunden haben, für das Ver- waltungsjahr 1849 VIII1. angeseßte Kostensumme der bisherigen Justizpflege nit unbeträchtlich hinter dem Bedürfnisse der neuen zurübleibt.

Daselbst ist für die Centralleitung (Ministerium und oberster Gerichtshof) die Summe von : : 299,208 Fl. für sämmtliche Provinzial-Justiz-Behörden die Summe von 2,362,352 » angeschlagen.

Werden nun auch die in der Position V. jenes Voranschlages für das Ministerium des Innern vorkommenden Ansäße für 30 Kaiserliche Pflegge- richte in Ober-Oesterreich und Salzburg mit... 176,091 »

für 28 Bezirks-Kommissariate in Kärnthen und Krain mit 136,140 » 1d für 25 Bezirks = issariate im Küstenlande a R Bezirks = Kommissar st 130,058 » in den Justiz-Etat herübergezogen, weil diese Behörden derzell nte ben n va Arntsbaubhuizen vorzugsweise mit der Ausúbung

des Richteramtes in Civil -, Kriminal - und shweren Polizei-Ueber-