1881 / 115 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

nebst Ausficht auf Anstellung im Civildienst und feiner bisberigen Uniform, der Abschied bewilligt. Zech, Major vom Stabe des Ingen. Corps und Ingen. vom Plat in Stralsund, als Oberst-Lt. mit Pension und feiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt. Kemmetric, Pr. Lt. à la suite der 4. Ingen. Inspekt., ausge- para und zu den Res. Offizn. des Garde-Pion. Vats. über- getreten. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 14. April. Ki Beer, Sec. Lts. von der Res. des Inf. Regts. Nr, 41, ar by Matern, Sec. Lts, von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, Larz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 44, als Pr. Lt. mit seiner bisber. Unif., Kanter Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 5; mit seiner bisher. Unif., Rahn, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regiments Nr. 42, als Pr. Lieutenant v. Zöltowski, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 14, Rättig, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 34, mit der Landw. Armee-Unif., v. Puttïamer Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Negts. Nr. 49; mit seiner bisher. Unif., Nietner, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, mit der Landw. Armee-Unif., Vollmer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, mit der Landw. Armee-Unif., Thiel, Weber I., Sec. Lts. von der Landw. Kav. desselben Regts, Niemann, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 11, Voigt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1, Bats. Landw. Regts. Nr. 64 mit seiner bisher. Unif., Schall, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats. mit der Landw. Armee-Ünif., Mundt, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee- Unif, Schmidt T, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw, Bats. Nr. 36, Kuntze, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 71, v. Breitenbauch, Rittm. von der Landw. Kav. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 72, mit feiner bisher. Unif, Landau, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bataillons Landw. Regts. Nr. 47, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Uniform, Böhme, Hauptmann von der Landwehr-Infanterie des 2. Bats Landw. Regts. Nr. 11, mit seiner bisherigen Unif, Vormann Il. Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. g Mathée, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, mit der Landw. Armee-Unif, Steynes, See. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 65, Boisserée e von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, mit einer bisherigen Unif, Sardemann, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Landw. Regts., der Abschied bewilligt. S ch ultzky, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, aus allen Militärverhältnissen entlassen. Flemming, Sec. Lt. von der Res. des Inf Regts. Nr. 21, Wentorp, Sec. L. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, als Pr. Lt, Bettcher, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 90, mit der Landw. Armee-Unif., Füller, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 81, Dresle r, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, mit seiner bisher. Unif., Peip ers, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bat. Landw. Negts. Nr. 89, mit der Landw. Armee-Unif., Tieß, Pr. L. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 95, Schunke, Sec. Lt. von „der „Landwehr-Infanterie des 2. Bats Landwehr-Regiments Nr. 95, Boigt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 94, Kölsch, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1, Bats. Landw. Negts. Nr. 115, mit der Landw. Armee-Unif., Hauß, We- ber 1I., Pr. Lts. von der Landw. Inf. desselb. Bats., Nodnagel Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats., Lucius, Pr. Lt. von der Landi. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts, Nr. 118, Haber- ko rn, Roghé, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 111, Fischer, Finck, Streb, Pr. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, der Abschied bewilligt. Frhr. v. Seldeneck, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1, Bats. Nr. 113, Metenthin, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 98, mit der Landw. Armee-Unif, S ch midt, Pr. Lt. von den Landw. Jägern des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2 Ehrentrei, Sec. Lt. von den Landw. Jägern des Res, Landw. Bats. Nr. 80, beiden mit der Landw. Armee-Unif., Berger, Scc. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, Racko w, Sec. Lt. von der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 18, als Pr. at Petersen I., Pr. Lt. von der Landw. Feld-Artillerie des 4. L ataillons Landwehr-Regiments Nr. 84, Krebs, Seconde- Lieutenant von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Reats. Nr. 113, Piekenbrock, Sec. Lt. von der Landw, Fuß-Art. des 1. Bats. Landw. Negts. Nr. 13, Menzel, Sec. Lt. von der Landw, Fuß-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, als Pr. Lt., Reimer, Hauptm. von der Landw. Fuß-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 24, als Major mit seiner bisherigen Uniform, Blanchard Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 2, Bats, Landw. Negts. Nr. 27, Mo h rhag en, Hauptm. von der Landw. Fuß-Art. des Res. Landw. Bats, Nr. 36, mit seiner bisherigen Uniform, Ertelt, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 66 L EO Lt. N 1Qnee aeriaen Uniform, Plaß, Sec. Lt. von der Lc . Fuß-Art. g M R “S « Ny 76 9 E AM arina rt. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, der Abscbied AbsGiedsb Dai Bayerische Armee. Ries [S8 dep ewt igungen. Im aktiven Heere. em, Sen. Major, Sektionschef bei der Insp. des und der Festungen, in Genehm. i zur Disp. gestellt. 8, Mai.

6, Mai. be h Ingen, Corps seines N L egesuzes mit Pension ] i Hartmann, Sec. Lt. des 6. Chev. Regts, auf Nachsucen zur Reserve des 2. Ulan. Negts. p c ygaa % (at, rhr, v. Pflummern auf Eisenburg, Sec. Lt. à la suite f. Œ., unter die Offiziere a. D. mit der Erlaubniß zum Tra- gen der Unif. des Inf. Leib-Regts. und unter Verleihung des Charak- lers als Pr. Lt. eingereiht. -— 11, Mai. Naßall, pens. vorm ODber-Lt., als Pr. Lt. unter die Offiziere a. D. mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des vormal. 2. Kür. Negts. wiedereingereibt,

XTTL, (Königlich Württembergisches) Armee-Corps. ch4 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Jm aktiven Heere. 10, Mai. Prätorius, Sec. Lt, im Inf Regt. Nr. 126, in das Ulan. Regt. Nr. 20 versetzt. Le d om Beurlaubtenstande. 10. Mai. Burkardt, Sec. Lt. von der Landw. Art. des 2. Bats, Landw Regts. Nr. 121 Barciß, Sec. Lt. von der Landw. Art. des 1. Bats. Landw Regts. Nr. 124, Hahn, Sec. Lt. von der Landw. Art des 2 Bats. Landw. Regts. Nr. 121, zu Pr. Lts. befördert. R E

Abschiedsbewilligungen. Ma G, Haberer, Major und Bats. Commandeur im Inf. Negt. Nr. 125, mit Pens. und mit der Regts. Unif., Raisch, Major und etatêmáß. Stabsoffiz. im Gren. Regt. Nr.- 123, mit Pens. und mit der Regts. Unif. zur Disp. gestellt. v. Kemnit, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, behufs Uebertritts in Königlich preuß. Dienste, der e Pied bewilligt. Kaupe, Sec. Lt. à la suite des Ulan. Regts. ian wegen Ganzinvalidität aus allen Militärverbältnißsen cut-

Li,

C Ÿ Ref Im Beurlaubtenstande. 10, Mai. Kuhn, Pr. Lt. der Ke! des ( ren. Regts. Nr. 123, Baither, Sec. Lt. von der Landw Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 121, Delschlaege gr Zec. Landw. Regts, Nr. 122, “der

Im aktiven Heere. 10.

Lk. von der Landw. Inf. des 1, Bats Abschied bewilligt. E

Nichtamtliches.“

Berlin, 18. Mai. der gestrigen (42.) Sißun

zweite Berathung des Entwurss Erhebung der Brausteuer ein.

Preußen. laufe der die

Im weiteren Ver- trat der Neichstag in eines Gesebßes wegen Der Bundeskommissar,

Fsärte, was die bei der ersten Lesung erhobenen Bedenken be- treffe, fo möchte er zunächst auf die Behauptung des Abg. von Lerchenfeld, daß die Erhöhung der Reichsbrausteuer auf die der Brausteuergemeinshaft niht angehörenden Staaten Bayern, “Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen wie eine dir:ktc Steuer wirken würde, auf §. 47 des Gesetzes verweisen wonach die Mehreinnahmen aus der Brausteuererhöhung den betheiliaten Einzelitaaten zugewiesen würden. Aver selbst wenn diese der Neichskasse verbleiben würden, würde doch immer nur eine Verminderung der Matrikularbeiträge jener Staaten die Folge scin. Die Interessen dieser Staaten würden durch die Annahme dieses Gesezentwurfs niht verleßt werden, zumal derselbe Elsaß - Lothringen in die Steucrgemeinschaft hineinziehen wolle, Was nun den Umfang des Branntwein- genusses im Gebiete der Brausteuergemeinschaft betreffe, so jeten aus bekanntcn Gründen genauere Angaben hierüber un- mögli, man veranschlage sie tochaegriffen durchs{nittlih auf 5 Liter Alkohol pro Kopf jährlih. Der Abg. Dr. Mendel habe Hahlen angeführt, u. A. daß in der Provinz Posen 3458 1 Branntwein auf den Kopf der Bevölkerung ktonsumirt wür- den. Unter der Voraussezung, daß 50 prozentiger Brannt- wein gemeint sei, würde dies der Bercchnung der Brannt- weinproduïtion in jenen Gebietstheilen entsprehen. Mit Rücksicht auf die große Ausfuhr von Branntwein und auf den starken Verkehr zwischen den einzelnen Län- dern und Provinzen in dem gemeinsamen Steuergebiet könnten doch die Produktion und Konsumtion der Mengen der einzelnen Territorien auch nicht annähernd als übereinstim- mend gelten. Jn Bezug auf die Wecselwirkung zwischen Bier- und Branntweingenuß ergebe sih nun allerdings die vergleichende Betrahtung, daß neben dem höheren Biergenuß ein geringerer Branntweingenuß und umgekehrt einhergehe. Dieses Verhältniß habe auch Einfluß auf die Steuerbelastung. «zn Bayern, Württemberg und Baden, wo bei einer höheren Bierbesteuerung ein niedrigerer Branntweingenuß herrsche als in der Gegend der Brausteuergemeinschast, gche dennoch der Biergenuß weit über das Maß desjenigen in der Brau- steuergemeinschaft hinaus, während der Branntweingenuß er- heblih zurüdckgeblieben sei. Jn Dänemark sei das Bier steuerfrei, während der Branntwein ebenso hoch besteuert werde, wie in Doutschland und dennoch bleibe der Bier- konsum dort weit hinter dem deutschen zurück und der Brannl{weinkonsum betrage ca. 9 1 Alkohol pro Kopf. Aehnliche Beispiele böten Belgien, die Niederlande und Eng- land. Daraus gehe hervor, daß auf deu Umfang des Bier- und Branntweingenusses andere Faktoren sehr viel stärker be- stimmend einwirkten als die Höhe und das Verhältniß der Steuerbelastung, und deshalb werde die Erhöhung der Neichs- brausteuer eine crheblihe Vexänderung darin nit hervor- bringen, zumal diese Steuer immer noch die niedrigste Brau- steuer sei. Nun sei hervorgehoben worden, daß gerade in dem Gebiete der Brausteuergemeinschaft der daselbst herr- schende übermäßige Branntweingenuß, der durch den wachsen- den Bierkonsum etwas herabgemindert sei, durch die Steuererhöhung wieder steigen werde. Dies selbst zu- gegeben, so werde doch das Bier nicht ausscließlich in den Klassen der Bevölkerung, in welchen ein starker Brannt- weingenuß herrsche, getrunken, so daß in weiten Kreijen eine eventuelle Vermehrung des Branntweingenusscs gar nicht eintreten könne, Was die Dienstboten und Tagelöhner be- treffe, so erhielten sie nit selten das Bier als Theil des Lohnes vom Arbeitgeber dder es werde hier gewöhnlich ein ganz s{waches Getränk fonsumirt, von welczem der Hektoliter bei einem gayz geringen Malzgehalt nur mit 40—48 Pf. durch die Steurrerhöhung getroffen werde. Was die Brauerei- industrie betreffe, so sei in den Motiven eingehend ausgeführt, daß dahingehende Befürchtungen für begründet nicht zu erachten Jelén, Der Abg. Dr. Mendel habe auf das Beispiel der Pfalz Bezug genonmnen und unter Anführung von Zahlen bemerkt, daß sich in den Motiven davon nichts finde. Diese fänden sich allerdings niht darin, weil sie fals{ch seien, dagegen seien die richtigen amtlih ermittelten mitgetheilt worden und demnach seien in der Pfalz Ende 1878 271 Brauereien im Betrieb gewesen, Ende 1879 264, 1880 245, le Betriebseinstellungen scien aber nah am!tliher Auskunft zum großen Theil nicht dur die Einführung reo. Erhöhung des Malzaufschlags, sondern dur andere Verhältnisse verursacht worden „und handele es sich meist um schr unbedeutende Brauereien. Der Malzverbrauch der Brauereien in der Pfalz sei von 285 000 kl 1879 auf 290 000 hl 1880 gestiegen, also etwas Abschreckendes schienen ihm die Vorgänge in der Pfalz “nicht zu „enthalten, Die Möglichkeit der Be- M RON Cm ciniger kleinerer Brauereien sei ja zu- zugeven, das wäre zu bedauern, aber cine Schüdiaun der Bierprodustion würde darin niht zu finden is bent: das Bier dieser Brauereien sei ein sehr mittelmäßiges. Aber würde nicht bie vielfach dringend befürwortete Erhöhung der Branntweinsteuer nicht auch die Existenz einer Anzahl kleine- rer Branntweinbrer,nereien gefährden? Wenn der Abg. Men- del erwähnt habe, daß cs in der Pfalz den Brauern unmög- lih gewesen jet, den Malzaufschlag auf die Konsumenten ab- zuwälzen, so wüde das nur beweisen, daß unter Umständen das Brauereigewerbe au ohne Steuerabwälzung prosperiren könne, da der VBierkonsum in der Pfalz im Steigen begriffen jei. Jedenfalls scien wesentlihe Nachtheile nach keiner Rich- tung hin zu crwaiten und die Nachtheile würden jedenfalls Menne Len durch den Fortschritt, welcher mittelt der rmehrten Einnahme auf dem Wege der Steuerref s möglicht werten würde. : n E , ¡Der Abg. Dr. Witte (Mecklenburg) bemerkte, es handele nich hier keineewegs darum, ob die Erhöhung der Brausteuer überhaupt verworfen, sondern ob sie nur in Verbindung mit einer gleidzeitizen Reform der Branntweinsteucr angenommen werden jolle, Seine politishen Freunde verträten die leßtere Ansicht und beantragten aus diesem Grunde, die Vorlage auh în dieser Session abzulchnen. Der Vorredner habe zwar eine Menge von Zahlen angeführt, um zu beweisen, daß ein direkter Zusammenhang zwischen dem Bier- und dem Branntweinkonsum nit stattfinde; mit Zahlen lasse sih ein solches Verhôltniß aver überhaupt niht nachweisen und alle Save ständige Iprähen eine entgegengeseßte Ansicht aus. Vas verdieustvolle VBuh des Pr. Vär erkläre ganz auedríidlich, daß der Genuß des Vieres die bcste Waffe gegen den Branntweinkonsum und jede Erhöhung der Biersteuer cine indirekte Begünstigung des Branntwein- genusjcs sei. Ganz in demselben Sinne sprächen \ih Rosenthal u. A, aus. Der Abg. von Bclow hehaupte aller- dings, daß der Preis des Bieres si keineswegs durch die

Geheime Reg.-Rath Boccius, leitete die Deba:te cin, indem er er-

Steucr erhöhen müsse, das Beispiel Bayerns aber, wo seit

gestiegen sei und den Konsum bereits nit unwesentlich ae- schmüälert haben solle, beweije die Unrichtigkeit ord Bein Be tung. Die Vorlage werde durch die Nothwendigkeit einer prinzipiellen Reform der indirekten Steuern begründet, aber troß aller gegentheiligen Versicherungen des Reichskanzlers müsse er entschieden bestreiten, daß die dem Reichstage vorge- legte Reform eine systematishe sei. Man greife beliebig cinzelne Objekte heraus, die man mit höheren Steuern belasten wolle, während andere, der Reform viel drin- gender bedürfende Steuern unberührt blieben. Als eine solde sei bereits wiederholt die Branntweinsteuer bezeichnet worden, deren gegenwärtiges System vollständig ungerecht sei und eine Prämie für eine verhältnißmäßig kleine Zahl von Gewerbetreibenden enthalte. Er erkenne gern an, daß dieses System der Raumkesteuerung seiner Zeit fördernd auf das Brennereigewerbe eingewirkt habe, und daß die in Folge dessen gemalten Fortschritte sehr bedeutend gewesen seien, gerade in Folge dessen aber werde in allen Kartoffelbrennereien cine erheblih größere Menge von Spiritus gewonnen, als bei dex Berechnung der Exportbonifikation angenommen worden sci, so daß die Brenuerèei sih von der Grundlage des Geseßes mehr und mehr entfernt habe und der Zweck des lehtcren niht mehr erreiht werde. Dadurch, daß in den grö- ßeren und besser eingerichteten Fabriken 111/z bis 12 Proz. Spiritus gezogen würden, sei der Staat genöthigt, erhebliche Exportprämien zu zahlen. Der Abg. von Below habe darauf hin- gewiesen, daß ohne eine Schädigung der Landwirthschaft eine Aenderung des Jebigen Zustandes nicht möglich sei, und daß der deutsche Landwirthschaftsrath sih entschieden gegen jede Erhöhung der Branntweinsteuer ausgesprochen habe. Eine Er- höhung der Maischraumsteuer würde allerdings die bestehende Ungerechtigkeit nur vermehren, eine solche habe er aber auh niemals verlangt. Was er fordere, sei cine Reform des Be- steuerungssystems, denn nur die O alier führe zu einer wirklich gerechten Belastung ; alle Erfahrungen, welche man hier und îin den übrigen Ländern mit anderen Arten der Besteue- rung gemacht habe, bestätigten dies. Man behaupte, die kleinen landwirthschastlichen Brennereien würden unter der Fabrikat- steuer erheblih lciden; aus dieser Behauptung müßte man \hließen, daß der Brennereibetrieb sich unter dem gegenwär- tigen System sehr wohl befände, dies sei aber durchaus nicht der Fall. Jnnerhalb des Zeitraums von 1872 bis 1879 hätten si die Brennereien, welche einen jährlichen Steuerertrag unter 600 „sa brächten, von 505 auf 321 vermindert; die Zahl der Brennereien von 600 bis 6000 4 Steuerertrag sei von 1080 auf 618, und die Zahl derjenigen von mehr als 6000 M Steuerertrag von 25 auf 6 herabgegangen. Jm Ganzen habe also die Zahl der Brennereien in dem genannten Heitraum sich von 1610 auf 945 vermindert. Bereits im Jahre 1869 bâtten die Regierungen beim Norddeutschen Reichstage eine Vorlage wegen Einführung einer fakultativen Fabrikatsteuer ge- macht, mit Rücksicht auf den voraussihtlihen Ausfall aber gleichzeitig eine Erhöhung der Steuer beantragt. Der Neichstag habe diese Erhöhung damals abgelehnt, habe sih jedoch mit der fakultativen Fabrikatsteuer einver- standen erklärt, und gerade der Abg. Günther (Sachsen), der sich jest gegen jede Nenderung des bestehenden Zustandes sträube, sei es gewesen, der damals mit Lebhastig- keit für die Fabrikatsteuer cingetreten sei und alle Befürchtungen für die landwirthschaftlihen Brennereien als unbegründet er- klärt habe. Seit jener Zeit hätten die Regierungen leider jéden Versuch einer Reform des Branntweinbesteuerungssystems auf- gegeben. Aehnlih wie mit der Branntweinsteuer verhalte es sich mit der Rübenzucrsteuer. Jm vorigen Jahre sei ein Quantum von mehr als 1 700 000 Ctr. Zucker exportirt und für diesen Betrag eine Ausfuhrvergütung gewährt worden. Berechne man nach denfelben Säßen den Zucker, welcher aus dem Quantum der versteuerien Rüben im Jnlande hergestellt werden könne, so würde bei einer solchen Ausfuhr für den inländischen Konsum gar nichts übrig bleiben. Van komme auf diesem Wege in Deutschland zu demselben Nesultat wie Oesterreich, wo einmal cine Million Gulden mehr an Export- bonififation gezahlt fei, als an Steuern selbst eingekommen sei Jedenfalls gehe man, wenn man nicht bald an eine Jesorm der Besteuerung _dächte, Zuständen entgegen, unter denen er nicht Finanz-Minister des Deutschen Reiches sein möte, Er habe vor einiger Zeit dem Bundesrathe und dem Jeichétage zisffermäßige Angaben eines zuverlässigen Mannes vorgelegt, die neuerdings auch von anderer Seite bestätigt würden und die, wenn sie auch nur annähernd der Wirk- lichkeit nahe kämen, ershreckende Persvefktiven eröffneten. Die Melassebrennerei sei durch das jezige Steuersystenm und durch die außerordentlichen industriellen Fortschritte, welhe in der Entzuckerung der Melasse gemacht seien, {wer geschädigt, ja zur Aufgabe seiner Thätigkeit verurtheilt. Er habe sich deshalb erlaubt, dem Reichskanzler den vor ciniger Zeit in einer Ver¡ammlung Jndustrieller hier gefaßten Beschluß zu unterbreiten, daß unter den vorliegenden Umstän- den cin Nothgeseß erlassen würde, welches den in der Melasse enthaltenen zur Entzulerung kommenden Zucker mit einer Steuer belege. Nicht aus Vorliebe sür cine neue Steuer, jondern aus den wichtigsten wirthschaftlihen Gründen trete er für viesen Vorschlag ein, damit die mit großen Kosten ver- bundenen industriellen Anlagen, welhe auf Grund der jeßigen Ung nur Ér rcbliogs Les Dasein sristeten, wieder auf- Leben Tonnten. Er schließe mit einer Wiederholung sei Bitte, die Vorlage abzulehnen. E R

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staatssekretär des Neichsschagamtes Sch olz das Wort:

Meine Herren, auf die einleitende Bemerkung des Herrn Vor- redners möchte ich mir erlauben zu erwidern, daß es Ee nid gere{tfertigter Angriff, eine nit gerectfertigte Gegenausführung ist daß man, wenn Seitens des Regierungstisches gegenüber gewissen all- gemeinen Behauptungen, die aufgestellt worden sind, nun mit einem zablezmäßigen Material die Frage beleuchtet wird, dann sagt, solche Save seien nidt durch Zahlen zu beweisen; Sachverständige hätten das ausgeführt, und man glaube den zahlenmäßigen Ausführungen des Regierungstisches gegenüber sih auf eine nohmalige Verlesung zwar \{öôner, aber doch nur allgemeiner Sätze berufen zu können, die in früheren Berathungen {on verlesen und von einem Standpunkte aus gegcven find, der jedenfalls uicht die Ueberschau gehabt hat, von dem diese Zahlen gegeben sind. J glaube, cs kann nichts beredter und klarer gegen die Behauptung sprechen, daß die Erböhung der Brau- steuer den Branntweingenuß vermehren würde, als die Ausführungen, die der Herr Regierungskommifsar vorhin gemacht hat, und ih möchte bitten da do die Autorität des Werkes von Dr, Baer und ciner im Erscheinen begriffenen Schrift von Rosenthal, wenn ih ret gehört habe, nit zu, hoch anzushlagen. Ich glaube au, daß der Herr Vorredner cs mit dem hygienischen Einwand nicht so ernst gemeint bat, wie mit dem folgenden Theil seiner Rede, der dahin ging, daß er in den Bestrebungen der Reichsregierung nicht eine wirklice Reform der

de Erh1öhung der Steuez auch dec Preis des Bieres erheblih

indirekten Steuern finden -zu können glaube, sondern cin mebr zufälliges

Herausgreifen bequemer Objekte, ein Zurückfstellen, ein Vernaclässigen | a {chwierigerer, aber der Regelung dringender bedürftigen Gegenstände. Fch glaube, meine Herren, dieser Vorwurf ift ungerecht. Es ift von Seiten der Reichsregierung in keinem Stadium der Verhandlungen gesagt worden, daß nicht au ihrerseits eine Erhöhung der Steuer von Branntwein und Zucker ins Auge gefaßt werden müsse, daß die | 7 nit auch demnäcbst den Reichstag zu beschäftigen haben b folle nach der Auffassung der Regierung. Es is keineswegs verkannt und bestritten wenn ich mi zunächst gegen die Bemerkung des Herrn Vorredners zu der Branntweinsteuer ‘wenden darf —, daß das jeßige Auffommen von dieser | d Steuer ein an sich befriedigendes nicht is. Die Regierung hat früher {on Versuche gemacht, in dieser Nichtung bessere Wir- fungen herbeizuführen; fie ist auf den Wunsch, der zunächst im Schooß des Bundesraths hervortrat, eingegangen, die böbere Be- steuerung des Branntweins den Einzelstaaten in der_Form der Schanksteuer zu überlassen. Welchen Erfolg diese Schritte im preußischen Landtage gehabt haben, brauche ih nit weiter auszu- | führen. Ich will auch nit sagen, daß nicht die Möalichkeit sich bietet, zu dem Gedanken zurückzukehren, die Form der Schanksteuer nun als eine einheitliche für das Reich in anderweitige Erwägung zu zichen und anderweitige Versuche auf diesem Wege zu machen. | j Der Herr Vorredner hat zwar gesagt, er wolle heute nicht über die rationellste Form der Branntweinsteuer sprechen, er selbst sei fich vollkommen ftlar darüber; aber ih glaube, er hat von diejer Klarheit uns soviel mitgetheilt, daß wir die Fabrikatsteuer als dasjenige an- sehen können, was seiner Meinung nach das richtige ist. Ich habe während seiner Rede aus den mannigfachen Zurufen aus dem Hause gehört, daß man diese Klarheit des Herrn Vorredners auch hier nicht als eine solche ansieht, die auf allen Seiten getheilt wird, im Gegentheil, es ist das eine der stxeitigsten Fragen ; doch bin ih mit dem Herrn Vorredner vollständig einverstanden, wenn er fagt: es muß der Weg gefunden werden, um zu etner besseren wirksameren Besteuerung des Branntweins zu kommen, ohne die Interessen der Landwirthschaft zu schädigen. Grade wegen dieser SwMwierigkeit hat die Sache nicht in einer so glatten und {nellen Weise erledigt werden können, wie es an sich wünschenswerth wäre und vom Herrn Vorredner offenbar gewünscht wird. Daß darin ein prinzipielles Beiseiteshieben, ein dauerndes Zurückstellen läge, muß ih bestreiten. - H Der Herr Vorredner hat dann den Zucker in den Kreis seiner Betrachtung gezogen, und ih gebe ihm zu, daß die Erscheinungen der neuesten Zeit bei der Zukersteuer, wie ih das auch \{chon bei früheren Gelegenheiten in dieser Session zweimal hervorgehoben habe, zur ernstesten Aufmerksamkeit auffordern ; ih fann die Versicherung hinzufügen, daß die Regierungen U Gegenstande fortgejett ihre Aufmerksamkeit widmen. Es hat si allerdings die von feiner Seite vorauêgeseßte Thatsache ergeben, daß, während im leßten Nechnungs- jahre die Rübenmenge, die zur Versteuerung gelangt ist, im Verhält- niß von etwa 1:15 gegen das vorige Rechnungsjahr gewachsen ist, die Zuckerausfuhr im Verhältniß von etwa 1 : 3 gegen das vorige Rech- nungsjahr gewachsen ist. Es hat dies zunächst auf die Reichskasse den bedauerlichen Einfluß, daß statt des im Etat für 1880/81 angeseßten Ertrages der Zuckersteuer von 46 780700 A. bis jeßt an Ist-Ein- nahme für das RNehnungsjahr 1880/81 nur 28 775 408 A. nachgewiesen find, so daß wir, wenn auch bis zum Finalabsc{luß noch einige Ab- änderungen eintreten werden, immerhin ein Defizit bei der Rübenzuckersteuer von etwa 18 Millionen Mark haben wer- den. Es ist das an sid con eine bedauerliche Thatsache , und wie i in der 17. Situng die Ehre hatte, {on darauf aufmerksam zu machen, daß von dem Ergebniß der Rübenzucktersteuer im abgelau- fenen Jahre überhaupt das Abschlußresultat der Jahresrechnung ab- hängig sein würde, so kann ih heute nur hinzufügen: wir werden da- nach das vorige Rechnungsjahr zweifellos mit einem recht erheblichen Defizit abschließen. E - :

i Ich ON nun nochmals hervorheben, daß die Absict, bei der Neform der indirekten Steuern auch Branntwein und Zuer in ernste Erwägung zu ziehen, noch weiterer Vorbereitungen bedarf, _daß ein Reformplan für diese jetzt nit fertig ist, au für diefen Reichstag nit bat fertiggestellt werden können bei der ganzen Konstella- tion der Verhältnisse, die bis dahin obgewaltet haben. Es wird sich auch weiterhin erst zeigen müßen, ob überhaupt nach dem Ausfall der nächsten Wahlen die Regierung hoffen darf, auf dem von ihr beschrittenen Wege dur eine Reform der indirekien Steuern zu einer Erleichterung der direkten Steuern zu gelangen, hoffen darf, von der Nation unterstüßt zu werden; denn sonst find alle die s{wierigen und zeitraubenden Arbeiten umsonst, und ih glaube nit, meine Herren, daß ein guter Anfang damit gemacht ift, wenn Sie die Brausteuererhöhung blos aus hygienischen oder ähnlichen Gründen wieder ablehnen. Die Brausteuererhöhung ist vorbereitet, in Bezug auf sie selbst sind keinerlei Anstände vorhanden, au bei allen Berathungen in diesem Hause sind gegen sie an si keinerlei erheblide Anstände geltend gemacht; i erinnere daher gern wieder an die Ausführungen des Hrn. Abg. Richter (Hagen), der \{on im vorigen Jahre gesagt hat: es sei vielleicht im diplomatischen Verkehr zulässig, Jemanden dilatorisch zu behandeln, man solle aber keinen großen Gewerbebetrieb dilatorisch behandeln. Das sage ih besonders den Herren, die die Brausteuererhöbung nicht um ihrer selbs willen, sondern nur aus abseits liegenden Rücksichten, im Hinblick auf ihre Forderung einer wesentliden Erböhung der Branntweinsteuer ablehnen wollen. Meine Herren, die Brausteuer kommt wicder. Wollen Sie es auf c nebmen, das Braugewerbe nicht bald in eine neue definitive Vrd- nung übergeben zu lassen, blos um anderer diesem Gewerbe fern lie- gender Interessen willen ? es deshalb dilatorish behandeln? Ih möchte bitten, lassen Sie solche Rücksichten auf si beruhen; wir werden auf dem Wege der Erhöhung der Abgaben auf Branntwein uns wieder begegnen, aber lassen Sie sich nicht davon abhalten, die Berathung des Ihnen jetzt vorliegenden zum Beschluß reifen Gegenstandes durch- zuführen und die Erhöhung der Brausteuer fertig zu stellen.

Der Abg. Frhr. von Nordeck zur Nabenau erklärte, wenn zur Durchführung der Steuerreform neue Einnahmen sür das Reich nöthig seien, um dafür andere drückendere Steuern be- seitigen zu können und er gebe zu, daß dies der Fall sei so seien diese neuen Einnahmen aus solchen Steuern zu ziehen, welchize am wenigsten die Gesammtheit belästigten und am meisten der Leistungssähigkeit der Steuernden entsprächen. Geeignet hierzu sei die Zuckersteuer, welhe, wenn anders als seither veranlagt, dem Reichsfiésklus ohne Be- lästigung der Konsumenten über den bisherigen Er- trag ein Mehr von 24—26 Millionen zujühren würde.

Obwohl nämlich die Bruttoeinnahmen aus der Rüben-

steuer für die Betriebszeit 1880/81 sich gegen das Borjahr um

über 24 Millionen vermehrt hätten, fei der Zuckerkonsum zurückgegangen; der Grund für dieses Zurückgehen liege aber darin, daß die geseßliche Fiklion, wonach aus a ae Rüben

1 Ctr. Zucker gewonnen werde, den thatsächlichen Verhältnissen

niht entsprähe, da in Folge des Melasse-:Entzuckerungs-

verfahrens die Produktion intensiver geworden und hierdurh ein verstärkter Export veranlaßt sei. Bei einer nah diejer

Richtung hin vorgenommenen Reform der Nübenzuckersteuer

werde die Erhöhung der Brausteuer si erübrigen. Bezüglich

der Branntweinbesteuerung trete er den Aussührungen des

Abg. Witte bei; er ewpfehle im Jnteresse der ausgleichenden

Gerechtigkeit das Prinzip der Fabrikatb: steuerung durch-

zusühren. 4

Der Abg. Reinecke gab zu, daß auch unter dem jeyigen

Steuersystem die Zahl der kleineren Brennereien sih vermin-

dert habe; die Produktion sei aber ihrem Umfange nah um

mindestens 30 Prozeut gelie en. Mit der Einführung der

Fabrikatsteuer sei die preußishe Regierung seit längerer Zeit

Seine Freunde und er verlangten für die Landwirthschaft keines- wegs exzeptionelle Bestimmungen, sondern dieselben Rechte und Pflichten, wie für die übrigen Gewerbe. Jn diesem Sinne glaube er Namens der Mehrzahl seiner Parteigenossen die Erklärung

treffen werde, bereit seien, für diese Erhöhung einzutreten, sofern die berechtigten Jnteressen des Brauereigewerbes und

nicht darunter litten und die aus der Erhöhung entspringenden Mehreinnahmen des Reichs zur Entlastung von drückenden Steuern verwendet würden und wenn gleichzeitig jene Steuern

Steuerreform, welche sih auf die Heidelberger Finanz-Minister- Konferenz stüße. L l l sich Bayern akkomodirt an das Branntweinsteuersystem, wie es

gen Fahre pure

denselben Säyen , dasselbe gelte. Jn dieser Richtung sei also auch eine Einigung schon angebahnt und nur durch Beschlüsse dilatorisher Art, wie sie hier seit cinigen Jahren beliebt Betreff l biete der Besteuerung der Genußmittel, der Geiränke die An- bahnung der Einigkeit in Deutschland gehemmt, was seine Partei ausrichtig bedauere, da es seinen politischen Freunden sehr am Herzen liege, daß auch in dieser Beziehung die Schranken, die in Deutschland bisher beständen, künftig in Fortfall kämen. Wenn er nun noch mit wenigen Worten auf

n dem Febken eines richtigen Apparates bis jeßt gescheitert.

bgeben zu fönnen, daß sie, in Anbetracht, daß eine Mchr- elastung bei den Getränkesteuern weniger die Steuerzahler

er Spiritusindustrie im Anschluß an die Landwirthschast

inheitlih für das ganze Neich geregelt würden. j Der Abg. Uhden erklärte, die vorliegende Brausteuer sei in Glied aus der Kette der vom Reichskanzler inaugurirten

Vielleicht in Folge dieser Konferenz habe

m Norddeutschen Steuerverein bestehe; Bayern habe im vori- die Maischraumsteuer angenommen mit in derselben Weise, ziemlich akkurat

Geseß, wie es im Norddeutshen Steuerverein

worden seien in

werde auf dem Ge-

der gerade

Brausteuer ,

das Gebiet übershweise, was besonders von dem Nbg. Witte berührt worden sei, so mkisse er demselben erklären, daß er wiederholt {hon ausgespLohen habe, daß seine Partei eine Erhöhung der Steuer für den „Branntwein“ unter allen Umständen zustimmen wolle, und daß seine Partei dieser Erhöhung sehr sympathisch gegenüberstehe ; er und seine poli- tishen Freunde verlangten nur, daß es in einer Weise geschehe, wodur die berechtigten Jnteressen der norddeutschen Landwirth- schast, die zum großen Theile basirt seien auf die Nebenprodukte, die bei der Spiritusbrennerei erzielt würden, in genügender Weise berücksihtigt würden, wie das auch der Abg. Witte selbst hervorgehoven habe. Es scheine ihm, daß er mit dem Abg. Witte nur noch in dem gewünschten Modus differire; seine Partei wünsche, das Getränke, den Branntwein an den Stellen, wo derselbe genossen werde, besteuert zu sehen, und nicht den Spiritus, der ja an sich kein Getränk sei, der zu einer Menge anderer Zwecke im Lande verwendet werde und nur zu einem gewissen Theile umgewandelt werde zu Getränken. Den reinen Spiritus werde selbst Jemand nicht trinken, der viellciht dem harten Geseß, was man gegen die Trunkenbolde hier beschließen wolle, verfallen werde. Denn Spiritus zu trinken sei überhaupt Niemand im Stande. Er habe {on frühcr erwähnt, daß auch die Erhebungsart von seiner (des Redners) Seite gewünsht werde, wie sie in der Vor- lage der verbündeten Regierungen flehe, zumal weil es au die Anbahnung einer Einigkeit Deulschlands in Bezug auf die Reichssteuern überhaupt, bedeute. Schließlih stimme seine Partei “dem Geseße bei, weil die Surrogatwirthschaft damit zu Ende gebradt würde, Sollte, was er schr bedaucrn würde, das Votum des Hauses dahin ausfallen, daß die Braustcuer auch in diesem Jahre in dila- torisher Weise behandelt werde, so könne er es nur bezeichnen denn im Allgemeinen werde ja die Berechtigung der Er- höhung der Steuerintraden aus dem Bier wohl von allen Seiten zugejlanden, sie werde nur an Bedingungen geknüpst, also für den Fall, daß in diesem Fahre wiederum das Gesch abgelehnt werde, hätten seine Freunde, die Abgg. von Below und Pr, Löwe, in Verbindung mit ihm den Geseß- entwurf betreffs des Verbots der Surrogate eingebracht, weil sie dem gesundheitsgesährlihen Zustande, der dur den Ver- rauh der Surrogate hervorgerufen sei, ein Ende machen wollten. Er bitte, das Gesey niht in der bisher beliebten Weise zu bchanteln, sondern den §. 1 der Vorlage anzu- nehmen.

Darauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Di- rektor im Neihs-Schaßamt Burchard, wie folgt, das Wort :

Meine Herren! Daß die Regierung es keineswegs ablehnt, fon- dern vielmehr ernstlih darauf sinnt, höhere Erträge aus der Branut- wein- und der Zuckersteuer zu erzielen, ist {on wiederholt an dieser Stelle ausgesprochen worden, ebenso aber auch, daß diese Frage nicht in eine derartige Verbindung zu den vorliegenden Vorlagen gebracht werden fann, daß man die Brausteuervorlage ablehnt, weil zuerst andere Steuererhöhungen bewilligt scin müßten; mit demselben Recht könnte von anderer Seite —-wenn jene anderen Vorlagen kommen würden gesagt werden, ‘erst muß die Brausteuervorlage bewilligt werden, dann werden wir die anderen Vorlagen bewilligen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, welde Schwierigkeiten es er- fahrungsmäßig hat, auf solhem Gebiet, wie der Brannkwein- und der Zuckerbestcuerung in kurzer Zeit eine Einigung der Landeëvertre- tung berbeizuführen. Es ist zwar zu hoffen, aber doch immer nici bestimmt, daß, wenn eine solche Vorlage an das hohe Haus heran- tritt, dieje Vorlage alsbald angenommen wird und damit au zugleich die geforderte Voraussetzung für die Annahme der Brausteuervorlage gegeben wird. Ih möchte deshalb bitten, nicht die Brausteuervorlage mit diesen beiden Gegenständen in eine derartige Verbindung zu bringen. Jch würde mich aber nit Ausführungen mehrerer Herren Vorredner, geordneten Dr. Witte und namentlich des Herrn Abg. von

das namentlich bezügli der Zuckersteuer. - der Ort, auf diese Fragen detaillirt einzugehen; ih unmögli, zwei fo hoch wichtige Fragen lage gründlid und erschöpfend zu beleuchten. auch nach meiner Auffassung diejenigen Angaben und

welhe aus der Mitte des hohen Hauses in dieser

hung vorgetragen sind, einer cingehenden Begründung behrt. Der Hr. Abg. Dr. Witte hat aber i l auf cine Druckschrift, die den Herren durch dié Post ode sonst zugegangen sein wird, aber niht unterschrieben ist und es ist wohl in der That kaum angezeigt, auf die detaillirte: Berccbnungen in dieser Schrift hier einzugehen. Ich beschränke midl deshalb darauf, aus voller Ueberzeugung zu sagen, daß die Berech nungen, wie sie dort gegeben sind, sehr eti i ) und auf Voraussetzungen beruhen, die eintreten können, die abe meiner Ansicht nach in diesem Maße nicht eintreten werden. Dies

Deshalb

Fundamente, und hierüber sind die Angaben der Schrift viel zu wei

zum Wort gemeldet haben, wenn nicht die besonders des Herrn Ab- r Nordeck meiner Ansicht nach das Bild doch gar zu düster malten. Es gilt Es i}t gewiß nicht bier halte cs für qanz bier aus Anlaß dieser Vor- haben Daten, Bezie-

ente auch Bezug genommen oder

ehr einer Berichtigung bedürfen : : | 1 fönnen, die ber | drückend, deren Druck während Dezennien Niemand gemerkt

beiden Fragen: wie viel Zucker wird bis zum S@luß des laufenden Betriecbsjahrs cingeführt und wie viel ausgeführt, bilden die wichtigen

gehende, Wodurch das Bild aber so außerordentlich {warz gefärbt wird, das ist namentli die Angabe über die Menge depenigen Vorlage, wie sie h

dieser aus der Melasse gewonnene Zucker gar nicht zur Besteuerung elange, und bei der Berechnung des Konsums pro Kopf der Bevöl- erung nit zur Anrehnung komme. Das ift aber meines Erachtens in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Es ist die geseßlihe Berpflich- tung der Steuerbeamten, daß sie in den Rübenzuckerfabriken allen Zucer anschreiben müssen, der dort gewonnen wird, also au den Zucer, der dort aus Melasse erzielt wird. Nur für zwei Fabriken trifft das, was in der Denkschrift steht, zu, nämlich für die beiden Fabriken, die nicht Nohzuckerfabriken sind, fondern sich damit beschäf- tigen, aus Melasse, die in Zuckerfabriken gewonnen ist, Zucker zu gewinnen. Diese Fabriken sind geseßlich nicht verpflihtet, Angaben über ibren Zuckergewinn zu machen, und von diesem Recht haben sie auch Gebrauch gemacht. Ich will die Zahlen, die in der Schrift über den Zuergewinn jener Fabriken stehen, nicht anzweifeln, sie mögen richtig sein, es fommt aber noch ein anderes Moment hinzu, das ihre Bedeutung abshwäht. Diese Fabriken verarbeiten nicht blos Melasse, sondern Mekasse gemischt mit Rohrzucker. Jn welchem Verhältniß gemischt wird, sagen die Fabriken nit; daß sie aber ziemlich erheblide Mengen Robzucker zu Hülfe nehmen, scheint mir zweifellos. Nimmt man das aber an, fo gewinnen sie nicht den Zucker aus Melasse allein, sondern zum crheblicen Theil auch aus Nohzu&er, und dieser Rohzucker erscheint in der Statistik in der Menae des erzeugten Zukers8. Ich will in die Details nicht weiter eingehen, sondern nur da- mit zeigen, daß in der That die Angaben der Schrift do einer sehr sorgfältigen Prüfung bedürfen. Es ist behauptet worden, daß wir bei der jeßigen Form der Zuckerbesteuerung in sehr erheblichem Maße geschädigt würden, der Hr. Abg. von Nordeck hat den Betrag auf 25 Millionen beziffert. Ich glaube, daß das denn doch außerordentlich weit gegriffen ist, und möchte vor allen Dingen darauf hinweisen, daß bisher beunruhigende Erscheinungen in solcher Ausdehnung noch gar nicht hervorgetreten sind, daß zu solchen Befürchtungen vielmehr erst jeßt die Zuder- ausfuhren Anlaß gegeben haben; i darf aber die Hoffnung ausfprecben, daß das, was wir im laufenden Etatsjahr an Ausfällen zu verzeichnen haben, im nächsten Jahre in entsprehendem Maße als über den Etat hinausgehende Einnahme uns wieder zufallen wird. I verkenne jedoch nicht, daß auf dem Gebiete der Zucker- besteuerung ein dringender Anlaß vorliegt, die Frage zu erwägen, wie es möglich sein wird, solhen Mißständen entgegenzutreten. Weni die Einführung der Fabrikatsteuer als das unmittelbare und gebotene Ziel hingestellt wird, so kann ich aussprechen, daß diese Frage bereits eingehend erwogen ist, aber die Bedenken, die gegen die Fabrikatsteuer bestehen, sind nicht zu untershäßen. Jch möchte zunächst darauf hin- weisen, daß eine Fabrikatisteuer stch nur einführen läßt iu Fabriken, die völlig umfriedigt sind, also nur einen Eingang gestatten. Es ist aber fast unmöglich, dies sofort und allgemein herbeizuführen, wenigstens it es mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden, weil die Fabriken bekanntlich zum großen Theil in Städten liegen, und dann kaum in dieser Weise abgeschlossen werden können. Ich möchte ferner darauf hinweisen, daß die Erhebung der Rübenzuckersteuer in der jeßigen Form mit sehr geringen Kosten verknüpft ist; es ist bekannt, daß nur 4 Proz. für die Crhebung vergütigt werden und daß dies eine völlig ausreichende Vergütung ist. Mit so geringen Kosten licße sich die Fabrikatsteuer unter feinen Umständen erheben. Es ist ferner in Erwägung zu nehmen, daß eine Fabrikatsteuer eine sehr erakte Kontrole erfordert und daß, während jeßt die Nübenzuckerfabriken fast ohne jede Beschwerde dur die Steucraufficht arbeiten können, sie, wenn die Fabrikatsteuer eingeführt ist, zu sehr weitgehenden Verpflichtungen herangezogen werden müßten, wenn nicht finanzielle Schädigungen eintreten sollten. Es 1st weiter in Erwägung zu nehmen, daß die jetige Form der Nübenzuckersteuer ih außerordentlich bewährt hat und von unseren Steuerbeamten während der langen Zeit ihrer Geltung mit Pflichttreue gehandhabt worden ist. : : Meine Herren! Das sind alles Erwägungen, die jedenfalls Plaß greifen müssen und die es wenigstens für die nächste Zeit zweifelhaft machen können, ob eine Fabrikatsteuer an Stelle der jeßigen Nüben- zuersteuer einzuführen sei. Aber jedenfalls, wenn wir auch nicht sofort zu ciner Fabrikatsteuer gelangten, wird doch in Erwägung zu nehmen sein, wie den hervorgehobenen Mißständen vorzubeugen fel, sei es nun dur cine anderweitige Abmessung der Ausfuhrvergütung, oder auf dem Wege, den der Herr Abg. Witte bezeilnet hat, dur Einführung cines provisorischen Gesetzes bezüglich der Besteuerung der Melasse. S h Ich möchte dann noch auf eine Frage antworten, die der Hr. Abg. Reineckte gestellt hat, ob der Siemenssche Apparat oder ein anderer, der bezüglich der Einführuug der Fabrikatsteuer von Braunt- wein erfunden ist, als ein vollständig genügender anzusehen il. Vie Versuche hierüber {weben bereits lange und es sind verschiedentliche Verbesserungen an diesem Apparat eingeführt und geprüft worden ; man wird aber zur Einführung der Fabrikatsteuer für Branntwein jedenfalls nit eher übergehen können, als bis die Ueberzeugung id will nit sageu auf allen, aber auf allen maßgebenden Seiten feststeht, daß cin solcher Apparat in der That das richtige anze1gf, daß er einerseits die Interessen der Steuerverwaltnng genügend |Güßkt, ebensowenig aber auc die Interessen der Brenner ge?aßrdek. Wieje Ueberzeugung hat sih bisher noch nicht im vollen Maße gewinnen lassen. J Der Abg. Kablé (auf der Journalistentribüne schwer ver- släntlih) verlas eine Rede, in welcher er seine Verwunderung darüber aussprah, daß man Elsaß-Lothringen in die Brau- steuergemeinschaft aufnehmen wolle, ohne die Landesvertretung darüber zu befragen. Alle Gründe, welhe früher dagegen gesprochen hätten, die Neichslande in die Brausteuergemcin=- haft aufzunehmen, beständen auch heute no fort. So lange Elsaß Lothringen niht von dieser G2meinschaft ausgeschlossen werde, könne er für die Vorlage, die auch sinanzielle Bedenken habe, niht stimmen. 5 i

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter Staatsfekre- tär Dr. von Mayr, wandte sih gegen die Aus}ührungen des Vorredners. Der finanzielle Nachtheil Elsaß-Lothringens werde nur cin formaler sein, weil fürderhin nur die eine Hälfte der Einnahmen dea Einzelstaaten zugewie)en würde, die andere dem Reiche direkt bliebe, um diesen Betrag aber die Matrikularbeiträge verringert würden. Vah die Materie nicht der elsässishen Landesregierung unterbreitet worden, sci ganz berechtigt, weil von Hauje aus die Brau- steuerangelegenheiten dem Reiche zugewiesen seien.

Damit {loß die Debatte. §. 1 wurde abgelehuk.

Beim 8. 2 bemerkte der Abg. Nickert, er wolle hier nur erklären, daß seine Partei es bei dieser Gelegenheit ablehnen müsse, derartige shwierige tehnishe Fragen, wle die Raum- und Fabrikatsteuer sür Spiritus, zu erörtern. Es sei auch sehr unvorsihtig, daß der Abg. Witte sich damit beschästigt habe, er könne auch niht Alles unterschreiben, 1vas derselbe vorgetragen. Noch unvorsichtiger aber jei die Form, in welcher der Aba. Reinécke erklärt habe, derselbe sei bereit, die Steuer- erhöhungen anzunehmen, wenn andererseits eine Entlastung : f an drüdenden Steuern stattsände. Die Steuererhöhungen wür-

* | den die Bundesregierungen gern entgegennehmen, an die Be-

, | dingungen dähte man aber nachher nicht, Und was seien denn drückende Steuern; in Preußen nenne man jeyt Steuern

c be. Er und seine politischen Freunde beschränkten sich dar- E die Vorlage einfa abzulehnen und sür die Zukunst gar

keine Erklärung abzugeben. As ; i E Der Abg. von Benda betonte, daß seine Partei mit ihrer

Erklärung weiter n habe sagen wollen als: sie lehne die

Melasse gewonne

Zuckers, welcher in

beschäftigt gewesen ; alle diesbezüglichen Bestrebungen seien aver

den Garten aus der } wird. Es is in der Schrift die Behauvtung aufgestellt, da

er liege, ab, er und seine CEEEN ß | Freunde würden aber eventualiter, wenn die Regierung eine