1881 / 118 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Deïgleihén Massenpetitidüên gax keinen W- rth lege, d diesel: ben oft in der seltsamsten Weise zu Stande kämen. Man irre, wenn man meine, daß der gegenwärtige 8. 100E. das Ende dieser Bewegung bedeute: derselbe sei nicht das Ende, sondern erst der Anfang derselven. Der sozialkonservative Reformverein, welcher neulich hier getagt habe, habe sih mit Entschiedenheit sür Zwangsinnungen ausgesprochen, und es scheine nit, daß der Aba. von Helldorff sih für seine gestrige Erklärung auf die Unterstüßung der ganzen deutshkonserva- Ban Partei stüßen könne. Er bitte daher, den §. 100E. ab- zulehnen.

Der Bundeskommissar Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann erKüärte, die verbündeten Regierungen theilten die Auffassung der Majorität dieses Hauses, daß die Jnnung:n hervorragende Bedeutung für die Entwicklung des Klein- gewerbes hätten und daß deshalb der Staat ein Jnteresse an threr Ausbildung und Kräftigung habe. Von diefem Stand- punkte aus seien auch die Regierungen der vorjährigen Neso- Lution so weit entgegengekommen, wie sie es mit dem Jnteresse des Handwerks für vereinbar gehalten hätten. Sie hätten namentlih au diejenigen Bestimmungen nicht zurückweisen zu sollen gemeint, die im §. 100E enthalten seien. Die Wirk- jamteit dieses Gefeßes werde zunächst niht von den Bestim- mungen des qu. Paragraphen, sondern von der Thätigkeit der Einzelnen akthängen. Andererseits seien ader die verbündeten Regierungen der Meinung, daß gerade das Lehriir gswesen für die Znnungen von entscheidender Bedeutung sei : die wirkliche Ausbildung des Lehrlings könne nur in der Werkstelie unter der Aufsicht des Meisters erfolgen. Es sei deshalb für die Entwickelung des Janungswesens und des Handwerks zweck- mäßig, wenn man in solchen Fällen, wo die Jnnung diese ihre Aufgabe gelöst habe, ihr das Recht gebe, in dieser Be- ziehung ihre Wirksamkeit auch auf außerhaib Stehende zu er- strecken. Einen Eingriff in die Gewerbesreiheit enthalte eine solche Bestimmung nicht. Das Lehrlingswesen sei eben ein Theil des Jnnungswesens, und der Staat überschreite seinen Beruf nicht, wenn derselbe auf diesem Gebiet das Recht, Lehr- linge zu halten, von gewissen Vorausseßungen abhängig mache. Dennoch hätten die verbündeten Regierungen es für nöthig gehalten, diese Punkte mit großer Vorsicht zu bchan- deln, insbesondere der Einräumung der gu. Befugnisse eine a O Prüfung der zuständigen Behörde vorangehen zu

Damit wurde die Diskussion über Nummer 1—3 Paragraphen 100E. geschlofsen. E

Die Nummer 4 des §. 100E., von der Kommission neu hinzugefügt, lautet :

E Die Behörden können bestimmen, 4) daß alle, welche eines der

Innung vertretenen Gewerbe selbständig betreiben, den Kranken-

Sterbe- und Hülfskafsen der Innungsgenossen, ingleichen den Witt-

wen- und Waisen-Unterstützungsfassen derselben beizutreten und

cbenfo zu den Facschulen beizutragen verpflichtet, gleichzeitig aber auch bei deren Verwaltung und Benußung gleichmäßig zu betheili- arn de wenn fie zu den nicht zur Innung gehörigen Arbeitgebern )OLEN. __Der Abg. Stumm beantragte, diese Ziffer 4 zu streichen : bei näherer Ueberlegung werde die arde Petri S ohne seine Ausführungen überzeugt haben, daß die Bestim- mung sub 4 praktish gar niht durchführbar sei. Durch deren Annahme würde das Prinzip der Zwangsinnungen eingeführt Jein, gegen welche das Haus sich, nah seiner Meinung, wider- fpruchslos ausgesprochen habe. Schon deshalb werde das Haus außer Stande sein, der Kommission zuzustimmen. Wie stelle sich aber die Sache praktish? Man habe es hier nicht blos mit den Handwerkern, sondern au mit der Großindustrie zu thun. -Nun brauche er blos das Wort „Knappschastskassen“ auszusprechen, um daran zu erinnern, daß der Kommissionsbeshluß fie einfa auflösen würde. Die höheren Verwaltungsbehörden Eönnten dann große Jndustriezweige zwingen, den Jnnungs- kassen beizutreten, obwohl sie außerhalb noch anderen Kassen angehörten. Aber auch für die Jnnungen könnten große Nebelstände entstehen. Es habe eine Jnnung 2000 Mitglieder, nun trete ein Arbeitgeber mit 5000 Arbeitern hinzu, dann würden die Letzteren stets die 2000 Jnnungsmitglieder majo- risiren. Der Kommissionsvorschlag sei weder im Jnteresse der Mitglieder, noch der Nichtmitglieder, derselbe widersprehe dem “a G der freien Jnnungen und er bitte, denselben abzu- Der Abg. Freiherr von Schorlemer-Alst bekannte offen daß er ein Freund der obligatorishen Jnnungen sei, und fen, jeßige Geseß nur als eine Abschlagszahlung für den Hand- werkevstand betrachte, der in seiner überwiegenden Majorität nach obligatorishen Fnnungen verlange. Ec dächte, die Hand- werker müßten selbst am besten wissen, was ihnen fromme und er wundere sich, daß die Partei des Abg. Nichter, die sonst jo viel auf die Vslksstimme gebe, troßdem gegen die obligatoxischen Junungen auftrete. Er halte gerade die Nr. 4 Des Paragraphen für die wichtigste, die aufrecht erhalten wer- den müsse; sie mache dem Handwerkerstande dieses Geseh an- nehmbar, welches sonst nur ein sehr zweifelhaftes Geschenk sein würde. Durch die Bestimenungen der Nr. 4 bekämen die Znraungen Kraft und Mittel. Die außer der Jnnung Ste- henden gur Betheiligung an der Jnnungskasie zu zwingen heine ihm deshalb nit bedenklih, weil man diesen Zwangs: betheïtigten ja das Stimmrecht einräume. Er glaube, daß Ban vadurch auch den flareren und prägnanteren Ausdruck

ringe. Dazu komme, daß es ja dem Ernefßen der Behörden überlaFen bleibe, den Znmaungen die Befugnisse der einzelnen Nummern des §. 100k. zu übertragen. Die Herren, welche wie der aae: Aichter, Jeßt gegen das Ermessen der Behörden p Ra LO eus Rear er daran, daß sie bei gewissen Kulturkampfsgeseßen den ördeæz no - nisse mg baren s c

Der Abg. Hartmann bemerkte, der Abg. von Kleisi-9

Habe angedeutet, daß die Sozialdemskraten n E

Hintergedanken gegen dieses Gesey eintreten würd2n. Er könnte der konfervativen Partei vielleíht mit demselben Rechte Aehnliches vorwerfen. Mit größerem Rechte, als der Abg. von Kleist, dürfe er über die Jnteressen des Handwerkerstandes sprehen, da er selbst Lehrling, Geselle und später Meister ge- wesen sei, und hätte man ihn nit ausgewiesen, so wäre er noch heute in Hamburg Schuhmachermeister. Könnte den Handwerkeru überhaupt mit solhen Gesceßeu geholfen werden

jo würde er denselben mit Freuden zustirmen. Er habe ja auch bisher für die einzelnen Paragraphen gestimmt, wenn er auch cinen rohen Nutzen derselben nicht erblicken könne. Dem Handwerker tande shade nicht das Lehrlings- und Gesellen- wesen, auch nicht das Kassenwesen , sondern hie moderne Produktionéweise, die Großproduktion. Wenn man die

jaltnisse lägen aber sô, daß cs deren gen"; gäbe i Leute freiwillig denselben beiträten, weil me sonst A falle ganz verlassen ein würden. S®&«sfe man den Arbeitern lieber Arbeit und mae man sie konkurrenzfähig gegen das Großkapitai ! -Er wünsche dem Handwerker aus vollem Herzen alles Gute, denn er fenne seine große Bedeutung für das ganze soziale Leben. Es sei in Handwerkerstande weit mehr korporativer Geist und Sinn für die gegenseitige Unterstüßung vorhanden, als bei den Kapitalisten und Großgrundbesigern. Also nit aus böser Absicht, sondern aus fesler Ueberzeugung, daß mit diesem Paragraphen dem Handwerk nicht geholfen werden könne, werde er gegen den Paragraphen stimmen.

__ Der Abg. Richter (Hagen) glaubte, daß das Sachliche dieser Nummer noch nicht genug hervorgehoben worden sei. Auf das Gebiet des Kulturkampfes werde er dem Abg. von Schorlemer nicht folgen. Es scheine ihm, als ob der Abg. von Schorlemer immer dann, wenn derselbe sahlich seine Abstimmung nit begründen könne, den Kulturkampf herbei- ziehe, um die etwa s{hwankenden Mitglieder seiner Partei in eine hochgradige Stimmung zu ver}eßen. Die vorliegende Frage hange mit dem Kulturkampf und allgemeinen sozial- politischen Grundsäßen überhaupt nicht zusammen, es handle sich um einen Eingriff in das ganze Kassenreht, zu dessen Zustandekommen auch Konservative und Centrum beigetragen hätten. Der Antrag Kleist-Neßow, denn das sei die Nr. 4 sei ohne jeden Zusammenhang in den Paragraphen hineingeshoben worden. Man sehe dies auch daraus, daß alle vorhergehenden Nummern handelten, womit die Nr. 4 gar nichts zu thun habe. Man habe bis jeßt den Grundsaß festgehalten, daß Niemand zum Beitritt in eine Kasse gezwungen werden könne, sondern daß derselbe nur nachzuweisen habe, daß er überhaupt einer Kasse angehöre. Diesen Grundsaß nun wolle man hier zum ersten Male und fo ganz nebenbei durhbrehen. Nach Nr. 4 könnten die Mitglieder der freien Kassen, und zwar wohl- gemcrkt niht nur die Gesellen, bei denen ein gewisser Zwang eher entshuldbar wäre, sondern sogar die selbständigen Meister gezwungen werden, der Fnnungskasse beizutreten. Gelte denn die Erfahrung gar nihts mehr? Man habe ja einen solhen Zwang in der Geseßzebung 1845 und 1849 ge- habt und nirgends hätten die Jnnungen im Kassenwesen Ne: nenswerthes geleistet. Aber von dieser Erfolglosigkeit ab- gesehen, bleibe doch die shwere Schädigung bestehen, daß die freien Kassen in ihrer Rechtsgrundlage erschüttert würden. Es wäre eine geseßgeberishe Jmprovisation ohne Gleichen, wenn man dur Annahme der Nr. 4 einen Einschnitt in die allgemeine Kassenfreiheit machen wolle.

__ Der Abg. von Kleist-Reßzow erklärte: Wenn der Abg. Richter sage, der Zwang zu den Fnnungskassen habe nichts genüßt, so wolle seine Partei ja eben sehen, ob es ihr jeßt nicht gelinge, lebensfräftige JFnnungen und JFnnungskassen zu schaffen. Der Abg. Ritter irre sich vollkommen über die Bedeutung der Nr. 4. Diese Jnnungskassen sollten eine Er- gänzung der Ortskassen sein, die nah §. 141 des Hülfskassen- geseßes beständen, und da Niemand gezwungen werden könne, diesen beizutreten, wenn derselbe {hon einer anderen ange- höre, so wür®æ ein solher Zwang auch nicht in Bezug auf die Jnnungskassen bestehen. Seinem Freunde Stumm müsse er erwidern, daß in Nr. 4 von Zwangsinnungen gar keine Rede sei. Jeder, der zu den Kassen beitrage, werde ja auch an der Verwaltung derselben betheiligt. Der Abg. Stumm irre sih au ferner, -wenn derselbe glaube, die Knapp- schaftskassen lönnten unter dieser Bestimmung [leiden, deun er vergesse dabei, daß nur diejenigen Gewerbetreihenden zu den Jnnungskassen zugezogen werden könnten, deren Handwerk in der Jnnung vertreten sei, ohne daß sie selbst derselben an- ehörten. Er (Redner) aue, es sei nur billig, daß die

nnung das Recht erhalte, zur Bestreitung der Kosten der gegenwärtigen Anstalten, wie Fachschulen, Wittwen- und Waisenfassen, auch diejenigen heranzuziehen, die die Wohl- thaten derselben genössen, ohne denselben anzugehören.

Die Diskussion wurde geschlossen. Nach einigen kurzen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Stumm, Richter (Hagen), Hartmann und von Kleisi-Reßow, erhielt der Abg. Graf von Bismarck als Neferent das Schlußwort. Derselbe bemerkte, es bleibe ihm nur noch übrig, den Standpunkt der Kommission in einigen speziellen Sachen zu erörtern. Entweder halte man die Fnnungen für nüßlich oder überflüssig. Die, welhe der leßteren Meinung anhingen kämen nit in Betracht, sie könnten ja gegen das Geseyß stimmen. Die Mehrheit der Kommission sci für die Nüglichkeit der JZnnungen, namentlich in Bezug auf das Lehrlingswesen und den erziehlichen Theil, der dem Handwerke zu Grunde liege. Die Kommission sei der Ansicht gewe}en, daß gerade der erziehliche Theil vom Staate nicht so wahrgenommen werden könnte, wie es das JZnteresse des Handwerks erheische, und daß es deshalb wünschenswer!h wäre, Organe dafür zu schaffen. Die des- halb in den §85. 126 und 133 den Meistern gegebenen Be- fugnisse müßten aber einer gewissen Kontrole unterstellt werden. Es frage sich nun, in welher Weise die Jnnungen am besten zu einer kräftigen Entwickelung und zu zahlenden Mitgliedern gebracht werden könnten. Da man von Zwangs- innungen habe absehen müssen, so sei man der Ansicht ge- wejen, einen fräftigen Anreiz geben zu müssen, um der Jnnung beizutreten und gewisse Vortyeile mit dem Beitritte zu verbin- den, mit einem bloß:n guten Rath sei es nicht gethan, wenn man sage, man halte es für wünshenêwerth, daß die Handwerker beiträten und sich in Jnnungen zusammenfaßten, zumal ihnen dabei alle möglichen Kosten und Mühewaltungen zugemuthet würden. Einen gewissen Zwang habe man z. B. in Preußen selbst. Verjenige, der Ehrenämter ablehne, werde in der Steuer erhöht. Das sei ein Zwang und alle Partcien hätten denselben zum größten Theil für zulässig erahtet. Er weise noch darauf hin, daß die Vortheile des §. 100 E. nicht ein zu- sammenhängendes Ganze biiden sollten, sondern die Verwal- tungsbehörde sei befugt, von den einzelnen Bestimmungen

{ nah ihrer Ueberzeugung Gebrauch zu machen.

Nr. 4 ansehe, so könnie man glauben, es gäbe noch gar kei gewerblihen Kranken- und Ünterstühuneskassen- "Hie Ver-

ah Es wäre vielleiht besser gewesen, wenn man die Vorausseßun deren Feststellung dem Ermessen der Mécitéireatale örde überlassen werde , geseßlich hätte normiren können. Das s 4 aber unmöglich gewesen. Wolle man nicht ganz davon absehen, diese Befugnisse den Jnnungen zu er- the ilen, so habe man schon zu diesem Auswege greifen müssen, im (inzelnen Falle den Verwaltungsbehörden die Entscheidung u überlassen, wann sie die Privilegien, wenn er so sagen olle, wollten und warz iht. Danah charakterisire fich der 5. 100E als ein Vertcauensparagraph und er be- greife, weshalb daher eine große Anzahl der Herren \ich dagegen erklären werde. Wenn hervorgehoben sei, daß Punkt 3 daduxch übergangen werden fönnte, daß der

vom Lehrlingswesen -

betresfende sebländige Gewerbtreibende statt der“ Lehr- linge jugendlide Arbeiter annehme, so wolle er demselben dies Vergnügen gern lassen ; er wolle blos, daß den Jnnungen wenn sie sih erst bewährt hätten, die Erziehung zum Ge: werbe allein zugewiesen werde. Das sei vielleiht eher eine materielle Last als ein Vortheil, aber es sei eine ehrenvolle Last und damit ein Anreiz, den Jnnungen beizutreten. Hier- nah gestalte sih auch die Stellung, die die Kommission zu den verschiedenen Anträgen habe einnehmen müssen, Jns- besondere sei gegen den Antrag Böttcher kein Widerspruch zu erheben. Was den Punkt 4 betreffe, so würden die Jnnungs: kassen, wenn man fie unter Auferlegung einer bestimmten Aufgabe (Kranken -, Wittwen -, Waisenunterstüßungen) [ediglich auf sich selber anweise, nicht genügen können Das ganze Gewerbe habe an der möglihsten Kräftigung dieser Kassen ein Interesse. Es sei eine Ungerechtigkeit, wenn man ohne Weiteres diese Fnnungskassen einrihten wolle, und andere Mitglieder sich nit daran betheiligten. Ferner wür- den die JInnungskassen gewisse Anständsausgaben haben, sie würden gegenüber den Handwerksburschen, die reisten, gegen: über den bettelnden Gewerbetreibenden, die sih ohne Verdienst befänden, eine gewisse Auflage schuldig sein; sie würden es nicht dulden können, daß die Gemeinde sich eines Gewerbe: treibenden annehme, der gerade dem betreffenden Gewerbe angehöre, von dem vielleiht eine Jnnung im Ort cxistire, Er bitte demna, §, 100 E. anzunehmen, wie derselbe von der Kommission beschlossen sei. Das Haus würde dem Gewerbe cinen großen Dienst damit erweisen, den einzigen, den es dem Gewerbe zur Zeit erweisen könne.

Nunmehr wurde zur Abstimmung geschritten. Der An- trag von Kleist-Neßow bezüglich des Eingangs und der Nr. 1 wurde abgelehnt, der Antrag Bötther angenommen und mit demselben Nr. 1; Nr. 2 wurde mit 140 gegen 123 Stimmen angenommen. Der Antrag Löwe (Bochum) zu Nr. 3 wurde abgelehnt; Nr. 3 wurde darauf mit 132 gegen 127 Stimmen verworfen; ebenso wurde Nr. 4 mit großer Mehrheit ge: strihen. Der so amendirte 8. 100E., welcher nur noch die Nummern 1 und 2 enthielt, wurde darauf mit 133 gegen 120 R E

er §. 100E. lautet in der vom Hause angenomm

Fassung folgendermaßen: e : Für den Bezirk einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Gebiete

des Lehrlingswesens 9 bewährt hat, kann dur die höhere Verwal- tungêbehörde nach Y nhörung der Aufsichtsbehörde bestimmt werden:

1) daß Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen der im §. 120a,

bezeihneten Art auf Anrufen eines der streitenden Theile von der zuständigen Innungsbehörde auch dann zu entscheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er ein in der Innung vertretenes Ge- werbe betreibt und selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würde, gleichwohl der Innung nit angehört ; ___ 2) daß und inwieweit die von der Innung erlassenen Vor- schriften über die Regelung des Lehrlingsverhältnisses, sowie über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr. 1 bezeichneten Arbeit- gebern gehört ;

Haben si hiernach Lehrlinge solcher Gewerbtreibenden, welche der Innung nicht angehören, einer Prüfung zu unterzichen, so ist dieselbe von ciner Kommission vorzunehmen, deren Mitglieder zur Hälfte von der Innung, zur Hälfte von der Aufsichtsbehörde be- rufen werden.

Nach Annahme eines Vertagungsantrages bat der Abg, Dr. Baumgarten die Petitionen wegen der obligatorischen Civilehe bald auf die Tagesordnung zu seßen. Der Präsi dent bemerkte, daß der Bericht der Kommission noch nicht festgestellt sei, derselbe also auch noch nicht auf die Tagesordnung geseßt O I

ierauf vertagte sich das Haus um 51/, U -

abend 11 Uhr. O 9 a uts

Verkehrs-Anstalten.

_ Dem dritten Hefte des laufenden Jahrgangs des „Archivs für Eisenbahnwesen“ entnehmen wir folgende Notizen betreffs der Her- stellung größerer Bauwerke zur Erleichterung des nationalen und internationalen Eisenbahnverkehrs: 1) Zwecks Herstellung einer Dampffähreverbindung über den großen Belt ist dem dänischen Landsthing am 10. Dezember v. J, ein Geseßentwurf unterbreitet. Nach demselben foll für Rechnung des Staates die Dampffähreverbindung angelegt, bei Korsör und Nyborg die für Dampffähren erforderlichen Q a welcbe dur einen Schienenstrang mit den dortigen Eisenbahnstationen in Verbindung zu seßen sind, gebaut und 2 Dampffähren angeschafft werden. Die Anlagen jollen späteftens zu Ende des Finanzjahres 1882/83 vollendet sein. Die Dampffähreverbindung würde sodann ein Glicd des Staatseisenbahn-Netes bilden. Zu diesen Anlagen wird ein Kosten- betrag bis auf Höhe von 1650000 Kronen (= 1 856 250 M) ge- fordert, wovon für bas Finanzjahr 1881/82 Summen bis zu 800 000 Kronen (= 900000 4) verwendet werden sollen. Die mit Dampffähreverbindungen gemachten Erfahrungen für Dänemark auf dem kleinen Belt zeigen, daß der Güterverkehr einen außer- ordentlicen Aufs{wung nimmt, sobald solhe Fähren eingerichtet werden. 2) Zwischen England und dem Kontinent wird eine doppelte Eisenbahnverbindung geplant. Abgeschen von dem Projekte ciner Tunnelanlage, für welche eifrige Vorstudien im Werke sind, ist zauch die Herstellung einer (een Eifenbahnbrüccke über den Kanal wiederum in den Vorder- arund getreten, Jn einer von dem Ingenieur Vérard de Sainte- Anne dem Präsidenten der französishen Republik unter dem 18. Dezember 1880 unterbreiteten Denkschrift wird die Ausführbarkeit dieses leßteren Unternehmens auf Grund der angestellten vorläufigen Ermittelungen für zweifellos erklärt. Die Brücke soll in der Rich- tung von Folkestone nah dem zwishen Boulogne und Calais belege- nen Kap-Gris-Nez gebaut werden, cine Länge von 36 km erhalten und theils als Bogenviadukt (zunächst den Küsten), theils als Pfeiler- brücke mit eisernem Ueberbau, theils und zwar über den beiden Haupt- \chifs\traßen als Tunnelbrücke hergestellt werden. Im mittleren Theile der Brücke würde auf dur{gebhendem Fundament eine Art Zwischenstation mit Leubtthurm anzulegen sein. Durch nament- li auf französisher Seite bedeutende Bodenaufshüttungen soll die Wassertiefe auch in den Hauptfahrstraßen auf 30—35 m verringert und dadurch für die Brückenpfeiler cin genügend sicerer Untergrund geschaffen werden. Die Höhe der die Hauptdurchlässe für die größten Scc- \cifffe überspannenden Tunnelbrücken ist auf 35 m über dem Meercé- spiegel, die Weite dieser Brückenöffnungen auf 150—200 m ange“ nommen, welche Maße allen Bedürfnissen der Schiffahrt genügen sollen. An den Brückenenden würden sich nach Bedürfniß auf bei- den Uferseiten größere Hafenanlagen anschließen. ‘Bei der Gesammt- länge der Brüdcke von 36 km könnte die Ueberfahrt von England nah Frankreich in 35 bis 40 Minuten erfolgen. Nah Ansicht des Verfassers der Denkschrift würde der geplante Bau in jeder Weise gegen den Andrang der Meereswogen, wie auch gegen Sturmwind hinreichende Sicherheit bieten. Derselbe glaubt sein Projekt, wenn die nöthigen Geldmittel über deren Höhe allerdings keinerlei Scbäßzungen gemacht werden zusammenkommen, in einer Frist von 5 Jahren ausführen zu können und verspricht sich von dem bestehenden und bestimmt zu erwartenden Verkehr {on vom ersten Jahre ab eine an- geimessene Verzinsung des Anlagekapitals. 3) Ueber die Eisenbahn- verbircdung zwishen Frankreich und Jtalien vermittelst Dur“

bobrung des Simplon

netenfammer stattgefunden. 1 Léon Renault und Genossen ein Gefeßen gung einer Subvention von 50 Millionen des Simplon und gleichzeitig von dem Genossen ein Antrag vorgelegt wurfs nicht eber einzutreten, als eingeleiteten Untersuhungen über die Kosten Montblanc abgeslossen seien. tiv-Kommission verwiesen, Berathung derselben im Schoße einer besonder Theilnahme der Regierung einzutreten. Mehrheit von der Abgeordnetenkammer angenommen, en Arbeiten mit derselben ein- t erklärt hatte, der Kommission alles in Händen Außer dem Minister ihterstatter Abgeordneten Loubet \prach nur ein Abgeord» Gegner des Simplon- sowohl als des Montblanc-

mit großer eit_ nacdem si der Minister der öffentlich verstanden und berei der Regierung und dem Berichter neter, und zwar ein Tunnels, der Graf de Douville-Maillefeu. Betheiligung Frankreichs an so kostspieligen, Gebiete belegenen Unternehmungen nit für er daß Frankreich die ihm gebührende Theilnahme am halten bleiben könne, wenn d

Abgeordneten

Dieser Antrag

befindliche Material vorzulegen.

Dieser hielt

oder des Montblanc baben am 8. März d. I. die ersten Verhandlungen in der französischen Abgeord- Derselben war von dem Abgeordneten twurf, betreffend Bewilli- Francs zur Durchbohrung

, in die Berathung dieses bis die von der Regierung bereits einer Durchbobhrung des Beide Anträge waren an die Jnitia- welche der Kammer vorschlug, in eine weitere en Kommission unter

noch dazu auf fremdem forderlich und glaubte, m Wesltverkehr er- asselbe auf eigenem Gebiet die nöthigen

Swienenstraßen zu einer kürzeren

Dupont und Geseßzent- r Mézières.

Lande aud

ist denn auch die vom 8.

ebenfalls an zur

welches S Beschluß

durch den

die finanzielle

französisben und belgisden Häfen mit dem St. Gotthardttunnel her- stellte. Die kürzeste mögliche Linie von England, mittelst Tunnels dur den Kanal La Manche und von Calais oder Boulogne aus nah dem St. Gotthardt führe über Mézières, Nancy, Remiremont und Delle, von den holländishen und belgishen Häfen sei gleichfalls kein näherer Weg denkbar, als über Brüjsel, die Maas entlang nah Um aber diese Linie für den Durchgangsverkehr leistungs- fähiger zu machen, bedürfe es der Aufwendung weit geringerer, dem h noch direkt zu Gute kommender Mittel. Neben dem Simplon und Montblanc ift als dritter Konkurrent nunmehr au noch der Kleine St. Bernard getreten. Am 24. März haben die Abgeordneten Mayet und Geno}sen der Kammer ein auf die Durchtunnelung dieses Gebirgsstocks bezüglihes Projeët vorgelegt, Prüfung März verwiesen wurde. 4) Zwischen dem Atlantischen und dem Stillen Ozean durch die Vereinigten Staaten von Amerika hin- durch ist eine der - vier neu geplanten Eifenstraßen {hon vollendet. Die von Often nah Westen gebaute Atchinson-Topeka-Santa-Fé-Bahn ist in dem Orte Deming (Staat New-Mexiko) mit der von Westen nah Often gebauten Southern-Pacifi am 18. März sind die ersten Züge von San Franzisco nah Kanfas und in umgekehrter Richtung gefahren.

ce-Babn zusammengetrofen und

Verbindung der nördlichen

über

der

l er Simplonbahn niedergeselßte

Kommission

fehr

Die âltere pacifische Bahn

und Omaha und ift im Ganzen rund 3318 engl. Meilen lang. Die jetzt vollendete führt von New-York nach Kan}aë-Cily ve Deming nach San Franzisco, im Ganzen in südlicherer Richtung.

al

entwickeln.

fahren, da die Central - Pacific - Bahn - Gefeilshaft au d Linie betreiben wird.

nimmt zwis{en New-York und San Franciëco den Weg über Chicago

Ls §1

\aë-City und von dort

Fhre Länge beträgt 3704 Meilen. Die „Railroad-Gazette“ vom 18, März, welcher diese Notizen entnommen find, meint, daß deßungeachtet der neuen Linie eine gute Zukunft blühe. Die LTerrainverhbältnijte seien besser, es könne also schneller gefahren werden, und wenn man statt, wie auf der älteren Bahn, dur{schnittlih 19 Meilen, nun 22—23

f Serío

Meilen dieStunde auf der neuen Bahn fahre, so lomme man auf derselben ebenso {nell von New-York nah San Franziëco. außerdem Störungen durch Schneeverwehungen weniger aus8gefeßzt als die ältere, wogegen sie allerdings Hauptfäcblih werden von der neuen Linie die Bergwerke Arizona Nutzen baben, da sie durch dieselbe ganz bedeutend näher gerüdckt sind. thren Bedarf aus beschaffen, von wo in östlicher Richtung gefahren werden mußten; jeßt haben sie eine ganz direkte Verbindung. - In derselben Gegend wird fih auf einer Strecke von 700 Meilen voraussichtliß auch cin lebhafter Lokalver- Die geltenden Tarife werden keine Aenderung er-

Die neue Route ist

erheblich heißer ijt. des Staates dem atlantischen Ozean Bisher mußten diese Bergwerke dem Westen auf dem Umwege über San Franzisco die Güter wiederum 1000 —1100 Meilen zurü

im Sommer

die neue

mene E E [In serate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Deffentlicherx

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels

register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutshen Reichs-Anzeigers und Köuiglich Preußisheu Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

-

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 9, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen; u. dergl. |

3. Verkäufe. Verpachtungen, Submissionen etc. T 8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

9

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung | U. 8, W, von öffentlichen Papieren.

5D

und Grosshandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Literarische Anzeigen.

Familien-Nachrichten. beilage

Industrielle Etablissements, Fabriken

L E s nzeiger. 7 ; +4 Inserate nehmen an: die Annoncen-Erxpeditionen des

„N Büt

2

validendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Séhlotte, |

tner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoucen-Bureaux.

—— —— —— E

E

SteÆbriefe und Untersuchungs - Sachen. |

Stekbriefs - Erledigung. Der hinter die unverehelichte Antonie Werner wegen Hehlerei in den Acten V. R. II. No. 490 de 1881 unter dem 9. d. Mts. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 19. Mai 1881. Kgl. Landgericht I. Der Untersuchungsrichter : Johl.

Der unterm 24, September 1875 vom früheren Königlichen Kreisgeriht zu Grünberg in Nr. 228 des Deutschen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers pro 1875 hinter den Knecht Angust Schulz aus Sawade, Kreis Grünberg, ver öfentlichte Steckbrief ist erledigt. Glogau, den 18. Mai 1881, Der Königliche Erste Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. 16276 Oeffentliche Zustellung. | Se Borséuf und Credit-Verein zu Ober-Mock- stadt, vertreten durch Gr. Rechtsanwalt Dr. Gut- fleisch in Gießen, klagt gegen den Heinrich Hof IV. von Leidhecken, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt ist, wegen Darlehns von 1200 M nebst 5 9/69 ver- tragsmäßiger Zinsen vom 1./12. 78 ab, das der Io- hannes Hof 11. Chefrau von Leidhecken im Jahre 1878 von dem Kläger gegeben worden, und für das der Beklagte Hr. Hof 1V. mit seiner Ehefrau unter solidarisher Haftbarkeit und Verzicht auf Voraus- klage und Theilung, sowie Leistung hypothekarischer Sicherheit selbst einzustehen versprochen, mit dem Antrage: h 1) den Beklagten als Darlehns\s{uldner und

Bürgen unter Kostenverfällung zu verurtheilen:

a. an den Kläger 1200 4 nebst 5 9% Zinsen vom 1. Dezember 1878 an zu bezahlen,

b. die Recbtsbeständigkeit der für seine Ver- bindlickeit bestellten Hypothek anzuerkennen und sich jeder Veräußerung der gepfändeten Immobilien zu enthalten, s

9) das Urtheil gegen den Beklagten nach S. 650

C. P. O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand-

lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Gießen

auf Mittwoch, den 19. Oftober 1881,

Vormittags 8 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. S Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gießeu, den 12. Mai 1881. Engel, , Hülfsgerichts\{reiber des Großherzogl. Landgerichts.

Amtsgeriht Hamburg.

[15593] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann C. F. Mever zu Hamburg, ver- treten durch Rechtsanwalt A. Hamann, gr. Burstah 7, klagt gegen den Papierhändler D. Winterfeld, un- bekannten Aufenthaltes, wegen der am 1. Februar d. Is. fällig gewesenen Miethe von 450 M unter Reduzirung dieser Summe auf 300 #& mit dem Antrage, den Beklagten in Zahlung von 300 4 u verurtbeilen und dies Urtheil für vorläufig voll- streckbar zu erflâren und ladet den Beklagten zur mündlicen Derzanznng des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Hamburg auf

y Dienstag, den 12. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr. S

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemact.

Hamburg, den 13, Mai 1881.

Weber, Gerichtsschreiber des Amtêgerits Hamburg. Civil-Abtheilung VII.

Les Aufgebot.

Laut vorgelegter Kauffkontrakte vom 9. März bezw. 2. April d. I. haben folgende Personen von dem Oekonomen Otto Meyer zu Lüdersen, als Bevoll- mächtigten des Particulier Eduard Creydt in Hornburg die nachstehend beschriebenen, im Ge- meindebezirke Lüdersen belegenen und in der Grund- steuermutterrolle von Lüdersen unter den Artikel- nummern 4 resp. 7 eingetragenen Grundftüccke des 2c. Creydt fkäuflih erworben: s

I. der Oekonom Friedrich Haake zu Lüdersen:

1) Kartenblatt 1, Parzelle Nr. „am Lüderser Berg“, 35 a 10 qm. 2) Kartenblatt 1, 41 a 70 qm.

IV. Der Vollmeier Friedrich Haller zu Lüdersen:

Y, Der Weber Heinrich Schneeberg zu Lüdersen:

22, Holztheilung Parzelle Nr. 52, desgleichen,

Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 13, Wiese da- selbst, 27 a 86 qm. : Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 162, Weide „auf der kleinen Hauéstelle“, 1 ha 85 a 82 qm. Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 163, Acker da- selbst, 3 ha 614 a 2 qm. Kartenblatt 3, Pdrzelle Nr. 175, Aker auf der kleinen und großen Hausftelle, 1 ha 1 a 93 qm. A Kartenblatt 4, Parzelle Nr. 22, Wiese in den „Wischäkern“, 1 ba 82 a 16 qm. :

9) Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 14, Aer in der „Sütheriede“, 2 ha 79 a 62 qm. :

IT. Der Köthner Conrad Prelle zu Lüdersen: 1) Kartenblatt 1, Parzelle Nr. 34, Holztheilung am „Lüderser Berge“, 38 a 23 qm. :

9) Kartenblatt 4, Parzelle Nr. 191/78, Acker im Dorfe auf dem ,„Thiefelde“, 39 a 5 qm. ITI. Der Beibauer Ernst Rehren zu Lüdersen: Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 186, Acker auf der kleinen und großen Hausstelle, 4 ha 32 a

23 qm.

1) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 159, Aer auf dem „Beekfeld“, 1 ha 76 a 87 qm.

9) Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 13, Aer in der „Sütheriede“, 2 ha 11 a 34 qm.

Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 165, „Acker“ auf

der kleinen und großen Hausstelle, 10 a 81 qm. A

VI. Der Schmied Louis Weber zu Bennigsen und

der Köthner Georg Wiesing daselbst zu verschie-

denen Antheilen : S S

1) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 303/137, Wiese „auf dem Beekfeld“, 1 ha 1 a 20 qm.

9) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 304/138, Aker daselbst, 3 ha 90 a 25 gm. 6A VII. Kaufmann Heinrih Hi] ce zu Bennigsen: 1) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 302/137, Wiese

„auf dem Beekfeld“ 41 a 56 qm, 9) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 307/138, Aer daselbst, 2 ha 30 a 84 qm. E V1II. Beibauer Ludolf Nagel in Lüdersen: den Hof sub Nr. 4 zu Lüdersen mit sämmt- lichen Gebäuden, S Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 79, 8a 57 qm. Kartenblatt 3, Par- zelle Nr. 82,29 a 49 qm. Kartenblatt 3, Parzelle 76,

Hofraum

und Garten

95 a 07 qm. : Die vorgenannten Käufer haben bebuf ihrer Sid(he- rung wegen etwaiger Ansprücbe Dritter an den qu. Grundstücken den Erlaß eines Aufgebots beantragt und werden demnach in Stattgebung dieses Antrags, Alle, welbe an den vorbezeichneten Grundstücken Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideicommi}}a- rische, Pfand- und sonstige dinglihe Rechte, 1ns- besondere Servituten und Realberehtigungen zu baben vermeinen, bierdurch aufgefordert, selbige unter Vorlegung der darüber lautenden Urkunden in

dem aus Sonnabend, den 9. Juli d. J., Morgens 11 Ühr, : auf biesiger Gerichtsstube anstchenden Termine an- zumelden, unter dem Verwarnen, daß im Nicht- anmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. Springe, den 10. Mai 1881. Königlicbes Amtsgericht. gez. Engelhardt. Beglaubigt : Tubbe, Sekretär, Gericbtss{reiber Königl. Amtsgerichts.

[16795] Oeffentliche Zustellung.

Der Hofavotheker Osfar Mieleny hier, vertreten durd Rechtsanwalt Lückerdt hier, klagt gegen den Apotheker Ad. Weinberg hier, zur Zeit in unbekann- ter Ferne, wegen Forderung mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 1000 K nebst 5 Pro- zent Zinsen vom 1. Mai 1881 ab, sowie zur Lra- gung der Prozeßkosten zu verurtbeilen, und ladet den Beklagten zur mündlicben Verhandlung des Recbts- streits vor die I. Me des Großberzogl. S.

andgerichts zu Eisenach au N Montag, den 11. Juli 1881,

Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ridte zugelassenen Retsanwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlicen Zustellung wird dieser | Auszug der Klage bekannt gemacht.

Eisenach, am 18. Mai 1881. j Die 1. Gerichtsscreiberei des Gr. S. Landgerichts:

[16729]

Der Kaufmann Lorenz Hutschenreuther in Selb, hat das Aufgebotsverfahren bezüglich folgender zu

[16725]

Ausgebot.

Verlust gegangener, von ihm unterm 1. März d. J auf den Kaufmann Gottlieb Meyer dahier, an feine eigene Ordre gezogener angenommener Primawechsel

31. Mai d. Is. O

beantragt: über 377 A. 34 -, zahlbar am 000

" »w Ó DL

O A,

Nürnberg, 14. Mai 1881. Königliches Amtsgericht, Abthl. (L. §8.) Berlin. Zur Beglaubigung: A

Der geshäftsleitende K. Gerichtsschreiber :

Hader.

Amtsgericht Rivebüttel. Aufgebot. Auf Antrag

1) von Johann Peter Angelbeck, als

abwesenden Georg Diederich Falck, welcher am

10. Oktober 1865 mit dem von ih

tän geführten Hamburger Schiffe „Donna Pau- nah Queenstown Ordre ausgegangen und seitdem mit dem Schiffe

line“ von New-York

Zas - , verschollen tît,

2). von Johann Hinrich Peycke, als

abwesenden Johannes Wilhelm Land, welcher Mitte Januax 1878 mit dem Schie „MRe-

liance“, Kapitän J. H. Behrens,

Cabello na Hamburg als Leichtmatrose in See

gegangen und seitdem mit dem

\{ollen ist, O 3) von Amalie Catharina Wilhelmin borene Küchenmeister, als Ehefrau den Hinrih Nicolaus Minck, 11. April 1876 mit dem Rettungs von Curhaven auëgegangen, von über Bord gefallen, vor den Auge!

Besatzung desselben in der Elbe versunken und

? seitdem verschollen is, : 4) von Hermann Heinri Rudolph Curator des abwesenden Hartw

Deleckecr aus Ritebüttel, welcher am d. &€-

bruar 1871 als Polizciwächter aus wege im Schneegestöber spurlos

und scitdem verschollen ist und sein 59, Jahr |

vollendet hat, j f wird ein Aufgebot dahin erla)en:

ï 31, Aug.

¿ 80S e

A ¿Bl E y Demgemäß werden die Inhaber dieser Urkunden hiermit aufgefordert, ihre Rechte hierauf spätestens in dem auf

Mittwoch, den 15. Februar 1882,

früh 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 10, vor dem unterfertigten Amtsgericht gebotstermine anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden.

ansteßenden Auf-

d. 8

S

II,

Curator des m als Kapi-

für Curator des

von Puerto

Schiffe ver- e Minck, ge- des abwefen- welcher am »oote „Lacisz“ dem Boote 1 der übrigen

Delecker, als ig Matthias

einem Dienst-

melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Lemgo, den 17. Mai 1881. Fürstlihes Amtsgericht, Abtheilung Il. Sterzenbach.

[16846] Proclama. Aufgeboten werden hierdurch auf den Antrag des Konkursverwalters verschiedene im Mai 1880 bei der Inventarisirung der Färbermeister Hermann Mattern'schen Konkursmasse vorgefundene, mit den nachstehend verzeichneten Färbemarken versehene Stoffe, welche dem Gemeinschuldner Hermann Mat- tern dabier zum Färben übergeben worden und bis- her nit abgeholt sind. Färbemarken: Nr. 888, 639, 40, 794, 79, 264, 8, 92, 963, 72, 977, 661, 847, 86, T2 415, 859, 593, 80, 126, 315, 59, 935, 820, 700, 840, 531, 862, 19, 102, 944, 636, 830, 861, 808, Die Eigenthümer dieser Stoffe werden dert, späteïtens im Aufgebotstermin, den 8. Juli cr., Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Abtheilung 11, ihre Ansprüche und Nechte geltend zu machen, widrigen- falls ibnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhe- bung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Ret aber ausgesclofsen werden wird. Hohenstein O./Pr., den 15. Mai 1881, Königliches Amtsgericht. I.

aufgefor-

16715 [ L eben Amtsgericht Celle, Abtheilung II., am 18. Mai 1881, in öffentlicher Sitzung. Praef. : Amtsgerichté-Rath Mosengel, Amtsgerichtésekretär Hamann. In Sachen, betr. das von der Ebefrau Lau, Anna, geb. Janeck, zu Lübeck beantragte Aufgebot ciner Urkunde, wegen Mortifikation, erscheint # 44 # ist exkannt und eröffnet :

Da der dur Aufgebot vom 23. März d. J s gangenen Aufforderung ungeachtet Inhabcr der darin 28, April

1S6GN 21 14, usi +200 au

T Sey 0k L, M3

bezeihneten Schuldurkunde vom

Gunsten der Ebefrau Lau, Anna, Celle im heutigen Termine überall nit meldet baben, so wird die vorgedachte Urkunde an gedrohtermaßen damit für fraftlos ertlart. Eröffnet. Zur Beglaubigung:

Mosengel. Hamann.

nd

ubat:

Hamann, Gerichtéschreiber.

vers{wunden

I. daß die genannten Verschollenen, unter dem Rechtsnachtheile, daß fie für todt ertlart und

die Eben der betreffenden Versd

vollenen unter

1, 3 und 4 für aufgehoben erklart werden.

. daß alle Diejenigen, welce für Todeserklärung an den Nacblaß Verschollenen Forderungen und geltend machen wollen, unter de

den Fall der der genannten Erbansprüche m Rechsnach-

theile, daß sie mit ihren Forderungen und

Erbansprüchen ausgeschlossen un

d zum ewigen

Stillschweigen verwiesen werden, aufgefordert

werden, sich bis zum

Dienstag, den 23. Mai 1882,

Vormittags 10 GAr:

als einzigen und auéss{ließlichen Termin im

Antsgerichte zu melden. Ritzcbüttel, den 17. Mai 1881. Das Amtsgericht.

A. Reince.

——

Aufgebot.

[16845]

Der Bürger Wilhelm Pottharst Nr. hierselbst hat das

Marien-Bauerschaft

43 der Aufgebot

ciner auf das Grundvermögen des Biemerthürmers

Sc{wabedissen Nr. 119 der Rampendahler

Bauer-

{aft unterm 3. Januar 1783 ingrossirten Obli-

ation über 150 Thaler Gold beantragt.

aber der Urkunde wird aufgefordert, dem auf

A C Ver chn*

spätestens in

den 20. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr,

Burkhardt, i. V.

3) Kartenblatt 3, Parzelle Nr. 12,

chen den Kämpen“, 2 ha 76 a 46 qm.

Acker „zwi-

vor dem unterzeichneten Gerichte (3 anberaumten Aufgebotstermine eine

immer Nr. 7) Rechte anzu?

Amtsgericht Hamburg. : Auf Antrag der Banquiers A. de L'honeur, Lino! & Co. in Namur, 1 dur

| [16665] vertreten ) den Retéanwalt Dr. J. H. Burchard, ist dur | vom 29. März 1881 der von der Firma Stein in Hiogo am §. Dezember 1879 an di von G. L. de San in Brüssel auf Rud. Gocdel Hamburg gezogene Wesel, groß M 2000, 8 Tage na Sicht, welchcr von G. #. de Brüssel am 19. Januar 1880 an A. de L Linon & Co. in Namur indossirt und von Rudol Gocdelt acceptirt worden, für kraftlos erklart worden Hamburg, den 17. Mai 1881. Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VII. Zur Beglaubigung : Romberg, Drx-., Gerichts - Sekrctär.

[16851] Bekanntmachung.

Der Schuhmacher Johann Heinrich Gramschüß, bat das Aufgebot des ihm sigen städtisben Sparkasse am 1. Vezemdbver

E s (C24 e 9 a As » A Ny 16 59 ausgestellten Sparkafsenbucbes Vir. 732 79,64 M lautend, unter der Angabe bex daß er das Sparkasscnbuch verloren habe.

Die Inhaber dicses Sparkasjenbducbes werden bi mit aufgefordert, spätestens în dem vor dem unt zeichneten Gericbte auf

den 3. Dezember 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden, bez. das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls daßclbe für fraftlos erklärt werden wird.

Glogau, den 17. Mai 1881,

Königliches Amtégricht. T1].

Denkert in von der bie- 1869 über

tragt ill