1881 / 133 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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f. Es wird auësdrücklich anerfannt, daß durch die Zusammen- legung der gegenüberliegenden Zollämter wohl eine thunliche Gleich- zeitigkeit der beiderseitigen Amtshandlungen, nicht aber eine regel- mäßige Abfertigunggemeinschaft beabsichtigt sei, daß demnach, ab- gesehen von Fallen außergewöhnlichen Verkehrs8andranges und den hierfür von den beiderseitigen Zollverwaltungen einvernehmlich zu er- lassenden Instruktionen, jedes der beiden Aemter nur die ihm als Ein- oder Ausgangsamt seines Staates obliegenden Funktionen zu vollziehen, an den gleichen Funktionen des anderen Amtes aber sich nicht zu betheiligen habe. g. Die gegenwärtig bestehenden Verabredungen : zur Regelung der Verhältnisse der Beamten und Angestellten der auf das Gebiet des Nachbarstaates vérlegten Zollämter,

über das Verhalten der Beamten und Angestellten der beiderseitigen Zollshutzwachen in ihrem Verkehr zu den Beamten und An- gestellten der Wachanstalten des Nachbarstaates,

über die Unterbringung der auf das Gebiet des einen Staates ver-

legten Aemter des anderen Staates und die hierfür anzureh- nenden Miethzinsfe, über die Kosten der Reinigung und Heizung der zusammengelegten Aemter, über die Errichtung, Erhaltung, Beleuchtung, das Schließen und Oeffnen der Scblagbäume bei den zusammengelegten Aemtern, über die Rechte und Pflichten der Beamten der auf das Gebiet des Nachbarstaates verlegten Zollämter, denen Wohnungen in dem Staatsgebäude des leßteren eingeräumt worden, : über die Zollabfertigungen an Sonn- und Feiertagen, endlich über die gegenseitige Zollbefreiung für fertige Beamten-Uniform- und Armaturstücke werden hierdurch aufrecht erhalten. 2 Der Grenzpassantendienst wird von jedem der vertragschließenden . Theile nah den in seinem Gebiete diesfalls bestehenden Vorschriften und mit Rücksicht auf die besonderen Vereinbarungen gehandhabt werden. Zu Artikel 10 des Vertrages und zum Zollkartell. 2) Zu S. 4 des Zollkartells.

Zu den oberen Zoll- und Steuerbeamten, welche befugt sind, bei den Einhebungsämtern des gegenüberliegenden Zollgebiets die Re- gister oder Registerabtheilungen, welhe den Waarenverkehr aus und nach demselben und an dessen Grenze nachweisen, nebst Belegen zur Notiznahme einzusehen, gehören, außer den höheren Beamten, in Oesterreich-Ungarn : die Oberbeamten der Hauptzollämter, die Finanz- wach-Oberkommissäre und Kommissäre, in Deutschland: die Haupt- amtêmitglieder und die Ober-Controleure.

2) Zu S. 5 des Zollkartells.

Es wird als unbedenklich anerkannt, daß die Grenzaufseher (Finanzwachmannschaften) zur Verhütung und Entdeckung des Schleich- handels si gegenseitig unterstüten und ihre darauf bezüglichen Wahr- nehmungen einander unmittelbar mittheilen. Man war jedoch dar- tber einverstanden, daß die zur Verständigung über zweckmäßiges Zu- fammenwirken von Zeit zu Zeit und bei besonderen Veranlassungen vorzunebmenden Berathungen znnächst nur unter den beiderseitigen oberen Zoll- und Steuerbeamten stattzufinden haben.

3) Zu S. 6 des Zollkartells,

Es wird anerkannt, daß die beiderseitigen Zoll- und Steuer- beamten, wenn dieselben bei Verfolgung cines Schleichhändlers oder der Gegenstände oder Spuren einer Uebertretung der Zollgeseße des einen vertragschließenden Theiles in das Gebiet des anderen sich be- geben, sich lediglich darauf zu beschränken haben, bei den dortigen Ortsvorständen oder Behörden die zur Ermittelung des Thatbestandes und des Thâäters und die zur Sicherung des Beweises erforderlichen Maßregeln, das Sammeln aller Beweismittel bezüglih der voll- brachten oder versuchten Zollumgebung, sowie den Umständen nach die einstweilige Beschlagnahme der Waaren und die Festhaltung der Thäter zu beantragen, daß die genannten Beamten dagegen auf frem- dem Gebiete weder die Person des Thâters, noch die Gegenstände der Uebertretung anhalten, noch auch von ihren Waffen Gebrauch machen dürfen. Sollten aber die Beamten bei der Verfolgung durch thät- lide Angriffe auf ihre Person in die Nothwendigkeit verseßt werden, zu ihrer Selbstvertheidigung auf fremdem Territorium von ihren Waffen Gebrauch zu machen, so haben in jedem einzelnen Falle die Bebörden des Landes, in welchem dieser Fall vorgekommen, nach den daselbst geltenden Gesetzen darüber zu entscheiden, ob dieser Gebrauch überhaupt oder in dem stattgehabten Umfange zur Abwehr der thät- lichen Angriffe erforderlich gewesen ist.

4) Zu 88, 6 und 11 des Zollkartells.

Die beiderseitigen Zoll- und Steuerbeamten können, wenn fie i zu den in den 8. 6 und 11 des Zollkartells bezeineten Zwecken in das Gebiet des anderen Theiles begeben, dabei ebenso bewaffnet sein, wie cs für die Ausübung des Dienstes im eigenen Lande vor- geschrieben ift.

S, 8 des Zollkartells.

Man war darüber cinverstanden, daß es, so lange fremde unver- zollte Waaren im Grenzbezirke nur an Orten, wo sich Zollämter befinden, und dort nur in zollamtlichen Niederlagen oder doch unter einer gegen mißbräuclice Verwendung binreichend sichernden Kons- trole niedergelegt werden dürfen, zur Ausführung der im §. 8 ent- haltenen Verabredungen genüge, wenn die beiderseitigen Zollbehörden angewiesen werden, Niederlagen der gedacbten Art, sowie Vorräthe von fremden verzollten und von inländiswen Waaren innerhalb des Grenzbezirks mit gehöriger Berücksichtigung auch der Zollinteressen des anderen Theiles in der gesetzlich zulässigen Weise zu kontroliren.

6) Zu S. 9 des Zollkartells.

Zur Ausführung der Verabredung unter lit. a. des §. 9 werden den beiderseitigen Aemtern die in dem gegenüberliegenden Zollgebiete in der Einfuhr und Durchfuhr verbotenen oder einer besonderen Er- laubniß bedürfenden Gegenstände besonders bezeichnet werden.

7) Zu S. 10 des Zollkartells,

Nach §. 10 des Zollkartells sollen die Erledigung der für die Wiederausfuhr unverabgabter Waaren geleisteten Sicherheiten, sowie die für Ausfuhren gebührenden Abgabenerlasse oder Erftattungen erst dann gewährt werden, wenn durch eine vom Eingang8amte auszu- stellende Bescheinigung nachgewiesen wird, daß die aus dem deutschen Zollgebiete nah Oesterreich-Ungarn oder umgekehrt ausgeführte Waare in Oesterreich-Ungarn, beziehentlih dem deutschen Zollgebiete an- gemeldet worden ift.

Fn Bezug auf die Ausführung dieser Bestimmung war man darüber einverstanden, daß es bei dem bisherigen Verfahren na Masgabe der nacbfolgenden Vorschriften verbleiben soll:

a. Bei dem gewöhnlichen Frachtenverkebr, wo die beiderseitigen Grenzzollämter die zollagesetzlide Ausgangs- beziehungsweise Eingangs- abfertigung der Waaren vornehmen, erfolgt die Ueberweisung der- selben bebufs der Anmeldungsbescheinigung auf den die Waaren be- alcitenden Abfertigungspapieren- von dem Grenzzollamte des Aus- gangéstaates an das Grenzzollamt des Eingangsstaates. Das lettere giebt die Anmeldungsbescbeinigung unter Beidrückung des Amtssiegels und unter amtlicher Unterschr den Worten: „Angemeldet und l E ers cingetragen.“

b, Bei dem t mittelst der Eisenbahn findet dasselbe Verfabren statt, aub wenn die Ausgangsabfertigung bei einem Amte

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im Innern und die Eingangsabfertigung bei dem Grenzzollamte oder So NAusgangatal Fortan 4 koi Kon GUpornzuinl 4. » und die ina » die AuSgangéabfertigung bei dem Grenzzouänte und die Eingange abfertigung bei einem Amte im Innern, oder die Auégangs- und die Eingangsabfertigung beiderseits bei cinem Amte im Jnnern vorgenom-

men wird,

naanaëabfertigung bei einem Ç “E p d Ä 4 04 Ä 4 e M . Amte it rn stattfindet, dieses weiß, welche der ibm im Ansage- verfaßren überwiesenen Güter im gebundenen Verkehre übergegangen

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der ibm von dem Grenzzollamte des Ausgangsstaates mitgetheilten Abfertigungspapiere bei der betreffenden Post der Ladeliste, welchcs Amt des Ausgangéstaates die Ausgangsabfertigung vorgenommen hat, sowie in welchem Register und unter welcher Nummer desselben die Waare dort eingetragen ist. Es würde also z. B. bei einer nach Wien bestimmten Waarenpost, welbe mit Begleitschein nah Breêëlau gekommen und dort zum Ausgange über Oderberg abgefertigt ist, das osterreichische Grenzzollamt zu Oderberg, welches die Waaren im An- sageverfahren nach Wien abläßt, auf Grund des ihm von dem preußi- ichen Grenzzollamte zu Oderberg mitgetheilten Begleitscheins in der Ladeliste bei der betreffenden Post bemerken :

„Im gebundenen Verkehre von Breslau, Begleitschein

Empfangsregister Nr. . . .“

Damit aber auch das Ausgangs-Abfertigungsamt sofort beim Nück- empfange der von dem Grenzzollamte des Eingangsstaates für die Anmeldung bescheinigten Abfertigungépapiere erfährt, welches Amt des Eingangssftaates die zollgeseßlihe Cingangsabfertigung vornimmt, fo giebt das Grenzzollamt des Eingangsstaates die Anmeldungsbescheini- gung über die von ihm im Ansageverfahren auf ein Amt 1m Innern abgelassenen Waaren dahin:

„Durch Ladungsliste Nr. . . . angemeldet und mit Ansage- zettel N abgelassen.“

Bei zusammengelegten Zollämtern, welche einen erheblichen Eisen- bahnverkehr abzufertigen haben, soll es jedoch genügen, daß die Ein- gangsämter die Uebernahme der unverabgabten Waaren durch den Abdruck des Amtss\tempels in den Abfertigungspapieren des anderen Theiles bestätigen.

c. Bei dem Postverkehre, es mag die Beförderung der Güter mittelst der gewöhnlichen Postwagen oder mittelst der Eisenbahn er- folgen, besorgt das Grenzzollamt des Ausgangsstaates die Ausgangs- abfertigung der im gebundenen Verkehr übergehenden Waaren. Der zu prüfende Verschluß bleibt an den einzelnen Poststücken, und be- \cheinigt das Grenzausgang8amt dies auf der für das Grenzeingangs- amt bestimmten Waarenerklärung unter Beidrückung des Amtssiegels mit den Worten:

„Blei- Nerschl ß o N N bel Ton 4

„Siegel- Xer|MIUß Von N, N. Dbelallen , so daß alle aus dem gebundenen Verkehre des Ausgangsstaates ein- gehenden Poststücke beim Grenzeingangs8amte mit amtlichem Ver- \{chlusse und mit amtlich bescheinigter Eingangserklärung ankommen und, fofern dort nicht die zollgeseßlichhe Eingangsabfertigung statt- findet, damit auf das dazu berufene Amt im Innern abgelassen wer- den müssen. Die Zollabfertigungspapiere des Grenzausgangsamtes läßt dieses ebenfalls mit an das Grenzeingangéëamt gehen, welches sie zum Beweise der Eingangsanmeldung abstempelt und dann sofort zurüksendet.

Es herrscht Einverständniß darüber, daß bei zusammengelegten Zollämtern an der Eisenbahn und insbesondere dort, wo ein direkter Vebergang der Posten in den nämlichen Eisenbahn-Postwagen ohne Ausladung der Poststücke stattfindet, und die leßteren theils unter Einzel-, theils unter Raumvers{luß einlangen beziehungsweise weiter abgefertigt werden, von der Bescheinigung des Verschlufses Seitens des Austrittsamtes auf den für das Grenzeingangsamt bestimmten Waarenerklärungen abgesehen werden könne und es genüge, daß das Ausgangsamt die Zollabfertigungspapiere dem Eingangsamte zur Ein- is behufs Abstempelung soglei nach Eintreffen der Post zustelle.

8) Zu §. 11 des Zollkartells.

Die Verständigung über die in 8 11 erwähnten Punkte bleibt der Verhandlung zwischen Oesterreich und den angrenzenden deutschen Staaten vorbehalten.

Die zollamtliche Abfertigung der über die beiderscitigen Grenzen auf Eisenbahnen verkehrenden Viehtransporte soll thunlichst be- \chleunigt und erleichtert werden. Dieselbe ift auf vorherige Anmel- dung und bezüglichen Antrag der Eisenbahnverwaltungen, wenn sonst die übrigen Voraussetkungen zutreffen, auch zur Nachtzeit vorzunehmen, sofern dies mit einer vollkommen verläßlichen Vollziehung des Dienstes vereinbar ist.

9) Zu 8. 13 des Zollkartells,

Nach §. 13 des Zollkartells follen Uebertretungen von Ein-, Aus- und Durchfuhrverboten des anderen Theiles mindestens mit den- selben Strafen bedroht werden, welche gleichartige oder ähnliche Uebertretungen der eigenen Abgabengesete unterliegen.

Man war darüber einverstanden, daß în jenen Staaten, in

Í . ¿ p 0p Mm ec! welchen die Uebertretungen der aus polizeilichen Rücksichten ergangenen Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote nicht als eine Verleßung der Ab- gabengesetze erachtet werden, auch nicht die zum Schuße der leßteren angedrohten Strafen, sondern jene des eins{lägigen Strafgesetzes An- wendung finden können, unbescadet der Verfolgung nah dem Zoll- strafgesetze, falls zuglei eine Zollübertretung vorliegt.

10) Zu 8, 14 des Zollkartells.

Die Anträge auf Einleitung der Untersuchung können in Oester- reih-Ungarn von den Finanz-Bezirksdirektionen beziehungsweise Finanz- direktionen und den Finanzin)pektoren (Grenzinspektoren), in Deutsch- land von den Hauptäamtern ausgehen.

Die beiderseitigen Behörden haben dergleichen Anträge an ein-

: ori jl ander zu richten, um das Weitere zu veranlassen. 11) Zu §8, 21 des Zollkartells, Neben der Strafe sind auch die vom Uebertreter umgangenen Gefälle eins{ließlich der Lizenzgebühren- einzuziehen. 12) Zu §. 22 des Zollkartells, Die Bestimmung in Alinea 3 des §8, 20 wegen Tragung der

Kosten findet auch in dem bier vorgesehenen Falle einer Einstellung der Untersuchung Anwendung. Zu Artikel 11 des Vertrages.

Man ift darüber einverstanden, daß von den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages die Ausübung der nationalen Fischerei aus- ge\chlossen bleibt.

Die verabredete Gleichstellung der Seehandelsscbiffe und deren Ladungen in den beiderseitigen Seehäfen erftreckt sich nicht :

a, auf Prämien, welche für neu erbaute Seehandels\ciffe er- tbeilt werden oder ertbeilt werden möchten, sofern dieselben nit in der Befreiung der Hafen- und Zollgebühren oder in der Ermäßigung folcher Gebühren besteben ;

b, auf die Privilegien für sogenannte Yachtklubs, welche dritten Staaten angehören,

Zu den Artikeln 16 und 18 des Vertrages,

1) Die in den Artikeln 16 und 18 enthaltenen Bestimmungen erstrecken sib au auf den Fall, wo eine Umladung durch Verschie- denbeit der Bahngeleise nöthig wird. Obgleich dieselben auf sonstige Umladungen von Eisenbahntransporten nicht ausgedehnt werden fonnten, so wird doch anerkannt, daß, wo durch sehr große Entfer- nung der Auf- und Abladungsorte eine Umladung nöthig wird, die Auéêdechnung jener Begünstigungen auf Fälle, wo eine gehörig beauf- sichtigte Umladung stattfindet, niht auszuscbließen sei.

2) Postsendungen, welche auf Eisenbahnen dur das Gebiet eines der vertragscbließenden Theile aus- oder nah dem Gebiete des anderen durcbgeführt werden, sollen, wenn ihre Beförderung in gehörig ver- s{ließbaren Behältnissen erfolgt, und die Zabl, der Inhalt und das Robgewicht der Poststücke aus den der ZoUbehörde zugänglichen Post- papieren ersichtlich sind, von der Deklaration und Revision sowohl im Innern als an der Grenze, sowie von dem zelamtlichen Ver- {luß der cinzelnen Poststücke auch in dem Falle frei bleiben, wènn \ie zum Zweck des Ueberganges von einer Eisenbahn auf eine andere umgeladen werden.

Die Angabe des Inhalts der Poststücke darf binsibtlich der mit der Ueberlandspost beförderten Gegenstände unterbleiben.

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J N «4 S L. T 3) Man ift darüber einverst

freiung der auf Eisenbahnen transirenden Güter und Postsendungen von der zollamtlichen Revifion die Auëführung einer \olchen Revision nicht ausges{lofsen sein soll, wenn Anzeigen oder begründete Ver- muthungen einer beabsichtigten Zollübertretung vorliegen.

4) Die Zollabfertigung des gegenseitigen Eisenbabnverkehrs soll wie bisher, nach den in der Veilage C. des Vollzugsprotokolls zum Vertrage vom 11. April 1865 ersichtlihen Bestimmungen erfolgen Dabei jollen die zwishen Oesterreih-Ungarn und den betreffenden deutschen Staaten bestehenden Erleichterungen des Eisenbahnverkehrs sofern sie weiter gehen als die erwähnten Bestimmungen, noc ferner aufrecht bleiben. Ebenso sollen die in der Beilage D. (Vollzugs- protofoll 1865) ersihtlihen Vorschriften über die Anwendung des Scbhiffsverschlusses auch ferner in Kraft bleiben.

Zu Artikel 19 des Vertrages,

1) Was den Meß- und Marktverkehr anbelangt, so hat man sich über die Form der Legitimation, welche von den Angehörigen des an- deren Theiles, die der im ersten Absaße des Artikels 19 ausgespro- enen Begünstigung theilhaftig werden wollen, beizubringen ist, (na Inhalt der Anlage C.) verständigt. Zur Auëstellung dieser Legitis mation sollen die nachstehend untec 2 genannten Behörden be- fugt sein. :

2) Diejenigen Gewerbetreibenden, welche in dem Gebiete des an- deren vertragschließenden Theiles Waarenankäufe machen oder Waaren- bestellungen suchen wollen, sollen hierzu abgabenfrei auf Grund von Gewerbe-Legitimationskarten zugelassen werden, welche von den Be- hörden des Heimathslandes ausgefertigt sind. :

Die Ausfertigung dieser Karten soll nach dem (unter D. anlie- genden) Muster erfolgen. i

Sie geschieht durch diejenigen Behörden, denen die Ertheilung von Paßkarten nach den gegenwärtig bestehenden Uebereinkünften über- tragen ist. Jedem vertragschließenden Theile bleibt vorbehalten, na Befinden eine mäßige Gebühr für die Ausfertigung zu erheben. |

Zur Vermeidung von Verwechselungen und Verfälschungen sollen die für Deutschland und Oesterreih-Ungarn glei{mäßig herzustellen- den Karten nah Format und Farbe von den Paßkarten sich unter- scheiden, in jedem Jahre eine verschiedene Farbe tragen und in einem Format hergestelli werden, welches die bequeme Mitführung in der Tasche möglich macht. \ i

_Die mit einer Gewerbe-Legitimationsfkarte versehenen Gewerbe- treibenden (Handlungsreisenden) dürfen nur Waarenmuster, aber keine Waaren mit sich führen. Für andere als die in der Karte genannten Gewerbetreibenden dürfen sie Geschäfte weder absch{bließen noch ver- mitteln. Auch dürfen fie aus\c{ließlich im Umherreisen Bestellungen suchen und Ankäufe machen, Sie haben außerdem die in jedem Staate gültigen Vorschriften zu beachten.

Bis zum Schlusse des Jahres 1881 sollen Gewerbe-Legitimations- farten der bisher vereinbart gewesenen Form in Anwendung und Geltung bleiben; bis dahin sollen die Karten au, wie bisher, den Reisenden die Befugniß gewähren, aufgekaufte Waaren nach dem Bestimmungsorte mitzunebmen. Vom 1. Januar 1882 ab kommt dagegen die Befugniß, aufgekaufte Waaren mitzunehmen, in Wegfall.

[Zu Artikel 20 des Vertrages,

Die Hinterlegung der Bezeichnungen der Waaren oder deren Verpackung, der Fabrik- und Handelsmarken, sowie der Muster und Modelle, deren Rechts\chußtz die deutschen Angehörigen in Oesterreich- Ungarn erwerben wollen, hat sowohl bei der Handelskammer in Wien, als auch bei jener in Budapest zu erfolgen.

Da in dem Gebicte des Deutschen Reichs gemäß der daselbst bestehenden Gesetze über jede Patentertbeilung eine amtliche Bekannt- machung erfolgen muß, so wird festgeseßt, daß, wenn ein Angeböriger des Deutschen Reichs auf einen daselbst patentirten Gegenstand au in Oesterreich-Ungarn ein Privilegium erwirbt, die in Deutschland geseßlih mittelst Druck erfolgte Veröffentlichung der betreffenden Patentbeschreibung und Zeichnung keinen geseßlichen Nichtigkeitsgrund gegen den Rechtsbestand des analogen österreichischen und ungarischen Privilegiums bilden foll, insofern das den Bedingungen des Gesetzes entsprechende Gesuch um dessen Ertheilung bei der komvetenten- Be- hörde innerhalb des Zeitraums von drei Monaten, vom Tage obiger Veröffentlichung ab gerechnet, eingereiht worden ist, welcher Tag in den Drudckexemplaren der deutschen Patentschriften angegeben wer- den wird.

Zu den Artikeln 21 und 22 des Vertrages. Unter Konsuln sind alle mit Konsulargeschäften Beauftragte ver- standen. Jeder der vertragschließenden Theile, dessen Angehörigen der Konsul des anderen Theiles nah Maßgabe des Artikels 22 Schutz und Beistand gewährt hat, ift verpflichtet, die dadurch erwachsenen Auslagen und Kosten nach denselben Grundsätzen zu erstatten, wie dies von dem Theile, welcher den Konsul bestellt hat, rücksichtlich seiner eigenen Angehörigen geschehen würde.

Zu Artikel 23 des Vertrages. Man war darüber einverstanden, daß unter den Zollstellen, an welche Beamte zu dem im Alinea 1 des Artikels 23 gedachten Zweck zu senden, die vertragscbließenden Theile sich gegenseitig das Recht zugestanden haben, die Zolldirektivbehbörden (in Oesterreib-Ungarn: die Finanz-Landesdirektionen und Finanz-Direktionen, in Deutschland: die Zolldirektionen) nicht mitbegriffen sind, sondern daß darunter nur die Bezixkëbehörden, (in Oesterreich - Ungarn: die Finanz-Bezirks- direktionen, Finanz-Inspektoren, in Deutschland: die Hauptämter mit den ibnen untergeordneten Lokalbehörden) verstanden werden. Ebenso war man darüber einverstanden, daß zwar jede Regierung die Auswahl der Zollstellen des anderen Zollgebietes, an welche sie Beamte zu dem vertragsmäßig bezeichneten Zweck senden will, über- lassen bleibe, daß es aber erforderlich sei, die betheiligte Regierung jedesmal vorher von der Person des zu entsendenden Beamten und von den Zollstellen zu benachrichtigen, an welche derselbe gesendet werden soll. Zu Artikel 26 des Vertrages.

Die Bevollmächtigten sind übereingekommen, daß das gegenwär- tige Protokoll zugleich mit dem Vertrage den hohen vertragscbließenden Theilen vorgelegt werden foll, und daß im Falle der Ratifikation des letzteren auch die in ersterem enthaltenen Erklärungen und Verab- redungen ohne weitere förmliche Ratifikation derselben als genehmigt angesehen werden sollen. Es wurde hierauf das gegenwärtige Protokoll in doppelter Auêt- fertigung vollzogen. Berlin, den 23. Mai 1881.

(L. S.) Karl Heinrich von Boetticher, (L, 8.) Oraf A. Wolkenstein

Nr. 26 des Amtsblatts des Reichs-Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügung: Vom 3, Juni 1881, Umwandlung der Beträge auf Postanweisungen nah Portugal.

Nr. 27 hat folgenden Inhalt: Verfügung: vom 3, Juni 1881. Wirksamkeit der für die Angebörigen der Reichs-Post- und Tele- graphenverwaltung bestehenden Wohlthätigkeits- :c. Anstalten für das Etatsjahr 1880/81 bz. für das Kalenderjahr 1880,

Nr. 11 des Central-Blatts der Abgaben-, Gewérbe- und Handels-Gesetßgebung und Verwaltung in den König? lich Preußishen Staaten bat folgenden Inhalt: Allgemeine Ver- waltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. JIndirekte Steuern: Tarifirung wollener Shawltücber. Entscheidung des Reichsgerichts. Maiscsteuerdefraudation. Aufstellung der Uebersichten der Einnabme an Tabaksteuer. Entscheidung des Reichsgerichts. Im Wege der Korrespondenzksgescblossene Lieferungéverträge.x— Personal-

nacricbten. U 5275 r 259

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Alinea”? des Artikels 18 und die stehend unter 2 vereinbarte Be- i

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weite Beilage

zum Deutschen Rei

Berlin, Freitag, den 10. Juni

3-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

188f.

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R i Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deulshen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Gtaats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Beffentlicher Anzeiger.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken

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1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. e : ¡ und Grosshandel.

n E A eLors E 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

) ] is8ì i ische Anzeigen.

äufe. Verpachtungen, Sabmissionen etc. 7, Literarische 4 i

i et acm T egortinktión, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. ] In der Börsen

2 u. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. /

beilage. 2

3

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Fnserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des

alidendank“, Rudolf Messe, Haasensteiun

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoucen-Burcaux.

Landgericht Hamburg.

Oeffenllihe Zustellung.

S _ Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. [19873]

Reguisitions-Erneuerung. Die unterm 13. Mai

Art gegen dieses Grundstück oder Einspruch gegen das Spezial-Konkursverfahren glauben erheben zu fön-

Daher werden Alle, welche Ansprüche dinglicher | [19849]

gebot. Auf Antrag des Königl. Landgerichts - Präsidenten nd des Königl. Ersten Staatsanwalts bei dem

s A A V 5 Go Tek ten und Ein- U 9 t 1 j Ax nordo alle Dito N h :7 S S zu Hamburg, vertreten | nen, insbesondere die Hebungédeam y d 28 intacrihte in Altona werden alle Diejen 1881 gegen die unverehelibte Anna Elisabeth F. F. A. Jacobsen zu L g : S I :

: (einschmidt u eaen rüdckständiger Steuern und Abgaben, ines s fg s N ? )Dr. Belmonte, Kleinschmidt und | nehmer wegen rüständiger Steuern ( Schojahn, Tochter cines verstorbenen Hofgärtners dur Rechtanwälte DDr. B ch

en, welche an die von dem früheren Gerichts-

\ i L fundenprozesse gegen F: | allein die protofkollirten Gläubiger wegen ihrer ein- | 8 t Ne selbst, später in Plôn, jeßt sowei S S * Monts cene | Michahelles, klagt im Urfkundenproze)e gegen F i hrer ein* | Cob R d : ck Potsdam, erlassene of ; L 9 Ité g ae Forderunaen ausgenommen ierdur C L erin Kiel, Louis Jorda zu Klein-Glienickde bei Fo fi i Aug. Thielsh, unbekannten Aufenthalts, aus einem | getragenen Forderungen Cal / ur E allnin g P Y i Straf S- wird bierdurch er- | Aug. {ch,

Strafvollstreckungs Requisition \

Potsdam, den 4. Juni 1881, Der Erste | Darlehen mit dem Antrage auf Verurtheilung des | befehligt, solche Ansprüche spätestens in dem auf neuer. ois m, E E | ust : itt J 1 Staats-Anwalt beim Königlichen Landgericht. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung | anberaumten Aufgebotstermine O s D t 99 Mai cr. binter den am 17. Sep- | des Rechtsftreits vor die E Civilfammer des | Nr. [L anzumelden, Auswärtige uni er Di N Der unterm 22. C A Den s; E T4 44 Q b (Rath aus) eines biesigen Vertreters, ve Strafe s Aus\cbl: s D ; aof 8 - ons | Landgerichts zu Hamburg (N ) hi V bei e des Ausschlusses tember E Ri R a U auf den 14. Oktober 1881, Vormittags 95 Uyr? von R ae und des pfandfreien Verkaufs des 1 ck 9 D i ) l t Î ' on - L C Beretlivn erlassene N s Aa E gedachten Ge O raus E E L e znigliches | richte zugelasse1 walt zu bestellen. S Wegen Verkaufs des erledigt. Cüstrin, den 8. Juni 1881, Königliches Zum Ae der öffentlichen Zustellung wird dieser | Termin vorbehalten. S E Auszug der Klage bekannt gemacht. Zum Zwangéverwalter ist der Ortsvorsteher L Hamburg, den 10. Juni 1881. Wahle in A eut. Wischmanun, Kiel, den 8. Juni 1881. ichtsschrei S erichts Fnigliches Amtsgericht. Abtheilung TII. Zerihtsscchreiber des Landgerichts, Königliches Amtsg [ N S y (gez.) Goldbec-Löwe. Veröffentlicht: Sukstorf, Gerichtsschreiber.

[19111] Steigerungsanfündigung.

; 1. Montag, den 20. Juni d. J... Nachmit- bigers, wider den Apbauex uy HUumerma et tags 1 Übr werden im Rathhaus zu Singen (Amt

F N , —_— "-/. ierks in Seershausen, Sculdner, wegen L | Durlac), dem Landwirth und Sbuhmacher Christian Durlac),

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Der vom hiesigen Königlichen Kreisgericht unterm 10. Dezember 1877 erlafjene Haftbefehl gegen den

Jof c us Schweiniß, Kreis Kellner Joseph Xaver Klose äus Schweiniß, Nr Grímnbera, wird zurückgenommen. Grünberg, den | 979 j

M Mai 1881 Königliches Amtsgericht. [19726] Subhastationspatent

Der von uns unterm 17. September 1880 gegen und Ediktalladung.

den S{uhmachergesellen Leopold Hesse aus Nittriß In Sa en A erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Grün- | des Hofbesizers Shumather in Bö@else, G berg, den 4. Juni 1881. Königliches Amtsgericht.

e - 2 (Rat 8 tio 0 « -- Í R O t A G derung, soll auf Antrag des E 4 O Giek Cheleute von da in Folge S F i Schuldner gehörige Abbauer]telte Ar. ® [fügung nahbenannte Liegenschaften öffentli l E E N E anle L Eigenthum versteigert E Ae Uag ertheilt, G E pat wenn der Anschlag oder mehr geboten wird: _ s ô Morgens 10 Uhr, 5 1) Ein einstöckiges Wohnhaus mit Scheuer, Stal- O e U i L 2A er angesegten Termine üu Ee E Dan i lung und Hofreithe 41,40 qm Garten 1509 M, Saarburg wohnhaft, klagt gegen Mitt Tim streckung öffentlich meistbietend verkauft werden. | 9) 9 ha 72 a 25 m Ader in 39 Par- Johann O R r und Auf- | Die Verkaufsbedingungen werden 1m ermine de: R y 347 \obnhaft, zur Zeit ohne beïam 1 “Us: acht. i M t A Batiellen- (* 36 Loo aus Darlehn und Immobiliarverkauf, A E è 4 blefer Abbauerstelle. Eigenthutnsé, 3) l (al ÿ m Bie y riellen mit dem Antrage auf Berurtheiung e S Näher-, lehnrechtliche,. Pfand- und andere Bg ES dr Nachricht bier von den Vorzugsgläubigern : zur Zahlung von 300,00 4, und lade R Hts- | Rechte, insbesondere au Servituten und Weal- 1) Karl Kröner, Bär in Karlérube, flagten zur mündlichen Verhandlung des ftir H berechtigungen zu haben glauben, werden aufgefordert, 9) Samuel Seligmann von da, streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Ss diese Rechte spätestens in dem angesetzten Verkauss- 3) Sophie Demler Erben von da, auf Donne prmitia 310Uhe / 4) Georg Adam Walch von Singen,

DorBtentllchen Zustel 5) Philipp Jakob Speidel von da,

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[19847] Oeffentliche Zustellung.

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; E A N bert termine anzumelden, widrigenfalls sie damit de

Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird die- | neuen Erwerber der Stelle gegenüber ausges{losten um Zwe :

J if (Bt ; 4 FTrinasf b Hu rft ; E ; 6) Christof Giek Wittwe, Franzisla, ged. L ; ser AaNeA ore E De ann e Arn erichts Meinersen, 31. Mai 1881. iht von“chWösbah, Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen sg 8. Königlicbes Amtsgerichk. 7) Abraham Haas in Größingen, L A itlihe Zu G: Ge deren resp. ihrer Erben und Rechtsnacfc ger der- ah Oeffentliche Zustellung. [19686] zeitiger Aufenthalt S E N G x Aufforderung, ihre Forderung an Kapl{al,/ Zinsen Dis nd Moriy zu Bres- | [19030 4 L, 2 5 der Aufforderung, F an Kapital, Zinser L, vertreten putch den ustiz-Rath Schwabe, klagt Femeinheitstheilungs)ahe. der “Kosten spätestens bis zum Versteigerungstag bei lan, vertreten durch den Justiz-Rath Schwave, cl S und Dosen E melden, um bei Vertheilung gegen die Erben des zu Czissek verstorbenen Gast- Nacdem Königliche Generalkommission zu Han- | dem Ünterzeicn en anzumelden, Un Ee e erden, hofbesizers Daniel Frenßkty, D sky, | nover, die von den Forstintere)jenten zu Esperke, us P Le SA le N I ee Vev: 1) die Wittwe Agnes Frentky, geb. Dombowsky, einstimmig beantragte Niederlegung und spezielle wobei S E E T bee bes zu Czissek, E Theilung eines Theils der Esperker Interessentenfor|t, weisung geen a f : Dea O ei 2) den majorennen Albert Frenßky, genannt „Das Esperker Holz“ mittelst Reskripts steigern Liegenschaf 3) den majorennen Theophil Frengkv, Klemens, | vom 13, Oktober 18(( sUr stattnehmig erkann, O E ‘Ali L E Ba: Uin úeáp die minorennen Geschwister MVerine, 2 fv O mit der Ausführung dieser Angelegenheit die D bei r Geben e 20 etwaige Einwendungen gegen L Ludwig, Pauline, Karl und Vincenz Gren bi zeichneten beauftragt, und zu Mitgliedern der Thei- tva N Une O ctbebingungen B N vormundet durch den S eiehaft mit dem An lungékommission bestellt hal, so a u E n O lers gen Pie aus Czissek, aus einem Handelége]@a 1 : und Erweisung aller unbekannten Ansprüche an de 4b Tac n Ar trage auf kostenpflichtige Verurtheilung des o Theilungsobjekte, sowie auch zur förmlichen Er geit E Ln i A. 91. zur Zahlung von 312 M 45 \ nebft 6/9 ; n öffnung des von Königlicher Generalkommission für D f des L V Star. zinsen seit dem 21. Mai v. æ an die Klägerin Und | & annover und Schleswig-Holstein genchmigten, D M Se z E n Albert Frenzky und Theophil | # L U es audararbeiteten- Recesses "Ss i ladet die Beklagten RBerb dl des Rechts- statt des Thei ungsplans ausge rag Sang D Me O Frentzky zur mündlichen Ber E Königlichen über diese Theilung und eintretenden Falls zu de) as Y i Morgens 9} Me 1) Auf Antrag der verchclichten Häusler E ,

Landgerichts zu Ratibor Mittwoch, deu 13. Juli d. J., auf den 30. September 1881, i i i “der verehelichten Hünsler Vormittags 9 Uhr, im Oeblerkingshen Wirthshause zu Esperke. L Ernestiga Lie ui B aa e en 14 mit der Aufforderung, einen bet dem gedachten Fn Gemäßheit der 88, 86, 87 und 110 des Ge- lichten DERs s Lei e a eM L n B Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. , | fe{%s über das Verfahren in Gemeinheitstbeilungë- | des Häu lers August Krater d rie Held zu Zum Zwette der öffentlihen Zustellung wird diejer und Verkoppelungssaeu vom 30. Juni 184? werden der Vary Ns Tagearbeiter TStellenbesizer Auszug, der Klage bekannt gema! zu diesem Termine die bekannten und unbekannten | Straupih , E e e und des Vormundes, “Ratibor, den 4. Zuni (881. Tbeilnebmer, ferner die Grundherren, Zehntherren, Ernen Spit u Bares T Mg p ers Fu, 2 its Pfandgläubiger, Hütungs-, Fiscberei- und }on}tigen s c B Ct Cvig tz Servitut-Berechtigten, un G ezen 0e E De, As wird die arri Uhrmacher Neumann Chri- A 5 elchen als Guts-, Dienst-, Erbenzins- und Lehns Ie Ma: Sub dA bot herren N ce | une D T Een as auf A e ‘Reibnis, welche angeblich im Jahre N e onstiaem Grunde eine Einwirkung 1n Beziehun E E: E dei Sus astationSanzeige un usgebvo Á ring dieser Theilung zusteht, hiermit öffent- 1865 von Spiller nah Amerika g In Zwangsvollstreckungésacben des hiesigen Ma- f

i derw iei dert ift ; gistrats, als Vertreter der Kämmerei wider den | li unter der Verwarnung vorgeladen, daß Diejenigen, 9) Auf Mitrag des Vormundes, Bauers August

- in diesem Termine ihre etwaigen Ansprüche \ inrich Conrad Lampe | welche in diesem E La Qr BERT midt zu Ullersdorf p : in Celle e Ta Art teren cbdrige Bürgerwesen | oder Einreden gegen die planmäßige Ausführung du werden die beiden Söhne des verstorbenen Zn-

S “e e ottenß otbeken- ieser Theilung nicht geltend maen, oder dur ge- T Ss öf E: eet E. R A Pôria legitimirte Bevollmächtigte nicht vertreten sind, wohners Bernhard Scholz a1 öffentlich meistbietend zu . ) (

it für imme {lossen sein daß bei Liebenthal : S A alo @ Ftouer- r- | damit für 1mmer ausgesclosten sein Jollen, daf E A V Mes Das MUrgerweien eee dee Senn arie.0 diejenigen dritten Personen welche ihre Rechte nicht a. Zo ann Augu gebore | p rer Dotraum 5 §2 Ar) parec. 116/54 (Ge- | anmelden, es. I g lebt, ober L o Mae o b. Bernhard Paul, geboren daselbst den are e ® 17 Ar) 117/54 (desgl. 2 eter), | deren Sicherstellung unterbleibt, oder vorton f * 9% Sevtember 1847, bâudefläce, T 76 fl et A dies Falls, nur E Ange der übrigen Berge Ban n d Seen ie T der Wer Jahre ;//04 (YBeide, P S Le 4 35 ucksichtigt werden, und daß sur i: , Ullersborf Anfang ren: Gesammtheit angeht, die fene Ca Lee Receßz als vollzogen s angenommen BeE R ed g“ gers ur In E edie meister S befinden sich ein früher als Ka- ine Einsicht oder eine abschriftlihe Mittheilung | 2) U S4, \ s demselben befinden {G in f Rebengebäude. v Recesses vor da Ser bleibt Jedem auf | Thierse zu Schmottscifsen venuti ohngeb ) E ses vor, : Bertaufsermin an diesiger Gericbtoftole: | Vesseustadi a: K, u, Springe, den 18. Mai 1881. Freitag, ittags 10 le, Dic Theilungslommission.

i j s von Schwarzkopf, C. Müller, von Verein albe t febhaber eler ne gen- Regierungs-Ratb. k: Oefonomiekommi}ar. thums-, Näher-, lehnrechtlide, Pfand-, fideikom- j ¿ . missarisce oder sonstige dingliche Recbte, ins esondere | [19859] Spezialkonkurs-Anzeige. au Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, ergeht zuglei M Aufforderung, E gere bei Meidung des Verlustes gegenuder d i l ) Er i] l riftli Erwerber des autet ais COEN Quer Silbe rau), da der Antragsteller dur cin | oder persönlich zu melden, widrigenfallt die genan

G: E j f für todt erklärt und Lermine anzumeden, Mrier bares Erkenntniß des Königlichen Land- | ten Abwesenden auf Antrag für 1

R dies Amtsgericht III oecicbts in Kiel vom 2. April d. I. die Berechtigung, | ibr Vermögen an V Fri Grbesle óniglihe 3 e s zz. Höls

Thierse, geboren den 3. März 1823 zu Ullers-

Wien verzogen sein soll, : - E sowie die von denselben etwa zurückgela)enen unbe

oder V Mürz 1882, Vormittags 10 Uhr,

dfandgläubigers wird über das Grundstü des raumten Termine bei dem 1

este Amtskaution von ) st Zins hof î i 21 bestellte Amtskaulto O M M iche 3 Beklagten in #. 1200 nebst Zinsen und Kosten | ven 18. August 1881, Nachmittags i227 Uhr, Len vermeinen, bierdur aufgefordert, S eiben

zumelden, widrigenfallë lauf di cmin ibres Anspruchs an die Amtsfkaution für verlustig erflärt und lediglich an die Perfon des Schuldners verwiesen werden.

wird dessen Bruder, der Schneider Johaun

dorf bei Lebenthal, welcher von da 1851 na

i i Z se ri ‘bäudes anbe- | des Zolidelt do! Be C gc Virte imer Nr. 2 unseres Gerichtsgebäudes ande, } r. = E D dasabi webnenlen Auf Antrag des näcst 4202,40 M protokollirten | im Zin Ber E ira Geri deb nen, und 2) deren ge Sh

600 4M Ansprüche zu

vätestens in dem auf . E Dienstag, den 16. August d. J.-, Vormittags 19 Uhr,

in dem hiesigen Amtsgericht anstehenden Termin an-

¡je nach Ablauf des Termins

Glüdstadt, den 7. Juni 1881. Königliches Amtsgericht. gez. A. Burchard. Veröffentlicht : Beer, Gerichts]sreidver.

[19864] Aufgebot.

Die von dem früberen Gerichts- und Deposital- faïsen-Rendanten Rechnungsrath Berns dahier und von dem früheren Gerichtskfaffen-Controlleur, Secre- tair Böcker dahier, für die aus E A l

g entstehenden Schäden seinerzeit getleüten Aus A E00 bezw. 900 A jollen den Genannten zurückgegeben werden. E : ae eid des von der Justiz-Verwaltung ge- ste 3 auf Erlaß eines Aufgebots werden stellten Antrags auf Erlaß eines ufg 0 den Alle, welche an den vorbezeichneten Kautionen An- sprüche zu haben vermeinen, S aufgefordert, ibre Rechte spätestens in dem auf E d. J., Vormittags 10 Uhr, an biesiger Gerichtéstelle anberaumten Termine gel- tend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben wer- den ausgeschlossen werden. Weytlar, den 27. Mai 1881.

Königliches Amtêgericbt.

11431119 STL

[19857] Bekanntmachung.

Die dur& Rechtéanwalt Lindenschmidt vertretene, ¡um Armenrechte zugelasjene Wilhelmine , geb. Nusch zu Elberfeld, Ehefrau des Wirthen uud Schlossers Jacob Stocebrand dasclbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elber- feld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ibr und ihrem genannten Chemanne bestehende ebclide Gütergemeinschaft, mit Wirkung Jjeit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den J9. September cr., Vormittags 9 Uhr, im Situngssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landaerichts zu Elberfeld anberaumt.

: Der Landgerichts-Sekretär :

Jansen.

S536 A [19856] Bekanntmachung. Die durd Rechtsanwalt Zurhellen vertretene, zum ile dur) YLE( 11 O l H Armenrech{te zugelassene Charlotte Henrichs d Elberfeld, Ehefrau des Tagelöhners Friedrich Hesse daselbst, hat gegen diese! beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben, mit dem Antrage: die zwischen ibr und ihrem genannten Che- manne bestchende chelibe Gütergemein! aft, mit Wirkung scit dem Tage der Klagebebändigung, füt aufgelöst zu erklären. Zur _mündlichen Drang ist Termin auf den 19, September 1881, Sou mittags 9 Uhr, im Situngésaale der 1. Bi kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. : E Der Landgerichts-Sekretär :

Jansen.

[19852] Erbvorladung. Die Kinder der Sophie, geb. Blust, Ehefrau des Dr. L. Edardt, welcwer 1m Jahre 1865 in Newark (Nordamerika) Beaconstr. Nr, 19 wohnte, werden zur Erbverhandlung der am 2. Mai 18 gestorbenen Frau Anna Blut Wittwe bier, mit Frist von 3 Monaten, L unter dem Anfügen vorgeladen, dak 1m all: ihres Nichterscheinens das ibnen vermc.Hle F at von 500 Fl. (857 M 14 «§) Denen zugetbeilt würde, welcen es zukäme, wenn die Geladenen am Tage des Erbanfalles nicht mebr am Leben gewesen wären. Konstanz, am 30. Mai 181. Großh. Bad. Notar. A. Dietrich.

[19855] \ : Q ie zu des Kaufmanns Wilhelm Adolf Ros, “Bertha, geb. Faulenbach, ohne Gc-

tannten Erben und Erbnehmer aufgesordert, si vor Bohnen, P Gladbach, hat gegen 1) den Rechts-

znwalt Eugen Kir zu M. Gladbach, als Verwalter ; Konkurses des Kaufmann®E Wilbelm Adolf

ú Iu ETTT L T A ( T # Ebemann bei der 2. Civilfammer des K. Land

S 0 ¡chtss@reiberei 11. desselben {riftli ema Ee S NTLIQUIHIINES, See N Friedr. Rieper Nr. 39a, in Ellerbeck | oder in der Gerichtsschreiberei c periis n bei der r Klage auf Gütertrennung er-

oben und ift bierzu NRerhandlungätermin am 4. No-

gitimationêverfah- | vember 1881, Morgens 9 Uhr. bändigt werden

üfseldorf, den 9, Juni 1881. Düs} bolz

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er. j Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Ns en 31, Mai 1881. Einlösung dur Zahlung der Scbuld hat verstreiden | Greiffenberg i./Schl., den 1. Mi

langen, nachgewiesfen und der Sculdner die Frist zur | wird. i znialiches Amtégericht. lassen, hierdurch der Spezialkonkurs erkannt. Königliches g

, . Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.