1881 / 157 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 6. Juli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. Dol-Präs | 22.50, pr. Juli 22,15 pr. November 21,10. Roggen loco 21,50, Ï i ikani N :90, pr. 15, pr. 10, „90, pr. | Spekulation und Export 1000 B. Fest. Middl. amerikanische Juli- Höchste | Nedrigrle S 500, Jt. Monar 16,50. Hafer loco 17,00. Rüböl loco | Angust-Lieferung 62, Nezember-Dezember-Lieferang 615/16 d. : 9 9, Ero, “Wamburg, 6. Juli. (W. T. B.) Bobatven. (Sébineny Win S arrants 2 Für Wei per I Kilogr. M | S [M S Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine Leith, E s T. B.) A G s , E eizen gute Sorte. . . 23 | 00 | 23 | 40 | besser. Roggen loco unverändert, auf Termine fester. Getreidemarkt. Weizen 1 sh. billi Alle sehotti » Weizen mittel Sorte... . . . . |21 80/21/40 Weizen pr. Juli-Augnst 210,00 Br., 209,00 Gd., pr. Septbr.- | Getreid iedriger G Ra E = Weizen geringe Sorte. . .. . . . |20/|—|/19/| 40 | Oktbr. 210,00 Br. 20900 Gd. Roggen pr. Inli-Lugias 17800 | Paris, 6. “Tuli (W D B E » Roggen gute Sorte. . . . . . . . 21/3021 |— | Br, 177,00 Gd., pr. Septemb.-Okt. 165,00 Br., 163,00 Gd. Hafer Rohzucker 88 locs fest, 63,25 à 63,50. Weisser » Roggen mittel Sorte... .. . . . [20/30/20 |— | n. Gerste unverändert. Rüböl behauptet, loco 55,50, pr. Oktober 55,50. | Zucker fest, Nr. 3 100 kg "Inli 77,50, Agnes i und n Roggen geringe Sorte. . .. . . . 19/20/19 |— Spiritus ruhig, pr. Juli 494 Br., pr. Áugust - September 494 Br., | 75,75, pr. September 67,50 V Oftebe r-J h j 00 c : " E E A S | pes 2 | D pr. Septbr -Oktbr. 484 Br., pr. Oktober-November 473 Br. Kaffee : PEIE 6 Juli (W. T: B) E R 4 " î E S | sehr rubig, geringer Umsatz. Petroleum rubig, Standard white E ai ¡ 9895 F Gerots vieinee Los. T4 150114|%9 Y 5 : , Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Juli 28,25, pr. Aug. * 2 S 1817 70 F L N L Q por Juli 7,50 Gd., per August-Dezember 28,10, pr. September-Oktober 28,00; pr. Sentcinder- Veuiabe 4 Fr 0 0, e d » Hafer mittel Sorte. [17 |50|16| 40 R o T E RE r Wr k B) 28,00, Mehl fest, pr. Juli 66,00, pr. August 64,50, pr. Septbr.- 5 » Hafer geringe Sorte .. .. . . ,. 115/5015 |— Produktenmarkt. Weizen loco etwas schwächer, auf Oktober 60,75, pr. Septbr.-Dezember, 9 Marques, 60,50. Rüböl Ff + » Riecbt-Stroh 6/60] 5 |50 | Termine sich befestigend, pr. Herbst 10,92 Gd., 10,95 Br. Hafer | 78 4 Per Juli 77,00, pr. Augnst 78.008; pr. September- Dezember F i Heu] S 8 |50| 6 |— | pr. Herbst 6,45 Gd., 6,50 Br. Mais pr. Juoli-August 6.10 Gd. 78,75, per Januar-April 79,50. Spiritus rubig, pr. Juli 63.75; pr, j Y S 7 |—| 4 |— | 6,15 Br. Kohlraps 124. Wetter: Schön N ; i: B Same SOO, pr. Peptombver Oitebde +7 per Soptember-Dônom- Ii a Amsterdam, 6. Juli. (W. T. B) s l : M z% T T L Cie M G G E e L Getreidemarkt (Schlussbericht), Weizen auf Termine New-YorK, 6. Juli. (W. T. B.) ; | Das Abonnement beträgt 4 A 50 4 | HEE Por Aniailen. negen VEEFEAE, M E C 30 | | unverändert, pr. Novbr. 289. Roggen loco fest, auf Termins Waarenbericht, Baumwolle in New-York 113/16, do. in j für das Vierteljahr j für Seclin außer den Post-Anstalten auch die Expe- Kartoffen 7 00/5 | | geschäftslos, pr. Oktober 198, pr. März 192, Raps pr. Oktober | New-Orleans 104. Petroleum in New-York 8 Gd., do. in Phila- F | 4 2 : : dition: §W. Wilhelmstr. Nr. 32 » Rindfleisch | | 347, pr. Frühjahr 357 Fl. Rübö] loco 32, pr. Herbst 321, pr. Mai | delphia 74 Gd. rohes Petroleum 63, do. Pipe line Certificates F | Insertionspreis für den Raum einer Drucckzeile 30 -. / % Ae C 3: ——M TóN s Dns Ae. ; ; | n E10 1882 331. ? E S D. 78 n Dan tre C. t Winterweizen 1 D. 26 C. E K S auchfleisc ilogr. . | P00 Amsterdam, 6. Juli. (W. T. B. eizen pr. laufenden Monat 1 D. 26 C., do. pr. August 1 D. 23:C, È G , G - Selirainañelzch 1 Kilogr. E T Neve thg c C ) do. pr. September1 D. 23 C., Mais (old mixed) 55 C. Zucker (Fair É 157 Berlin Freitag den S Iuli Abends A. » Kalbfleisch 1 Kilogr. . T 0ST 00 Antwerpen, 6. Joli. (W. T. B) refining Muscovados) 77. Kaffee (Rio-) 114. Schmalz (Marke L T4 ° ' 9 0 A » Hammelfleisch 1 Kilogr. . O S Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type | Wilcox) 124, do. Fairbanks 115, do. Rohe & Brothers 128, | Butter 1 Kilogr. 2 80} 1/80 | weiss, loco 184 bez. u. Br., pr. August 194 Br., pr. September 20 | SPeck (short clear) 94 C. Getreidefracht 44. F dia Eier 60 Stück 3 —} 2/80 | Br., pr. Septbr.-Dezember 20% Br. Weichend. New-York, 6. Juli, (W.T. B.) : i ani L, E le üher ü 3 Tarif j Karpfen pr. Kilogr... 2/40 2|— London, 6. Juli. (W. T. B.) Weizen-Verschiffungen der letzten Woche von den atlanti- F S e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Bundesraths genügt ist, verfällt in eine Geldstrafe, welche dem | c. Verträge über die unter 4a. des Tarifs bezeihneten Hals E 3|—| 1/% An der Küste angeboten 3 Weizenladungen. Wetter : Regen. schen Häfen der Vereinigten Staaten nach England 178,000, do, F L : ckchräd Münster den | fünfundzwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleih- | Sachen und Waaren, welche weder zum Gebrauch als gewerbv- Zander ; 2/40 1/20 Lond 6. Juli. (W. T. B nach dem Kontinent 50,000, do, von Kalifornien und Oregon nach Ÿ dem Regierungs-Rath a. D. Shräder zu Mün mind é für jedes W vier beträgt. | lihe Betriebsmateriali ch zur Wiederveräußerung in der- ] | ondon, 6. Juli. (W. T. B.) E 45 g 28 : - den G n Regierungs- | kommt, mindestens aber 20 F für jedes Werthpavier beträgt . iche Betriebsmaterialien, noch z ng » Hechte B E A Havannazucker Nr. 12. 26. Flan. ngland 50,000 Qrtrs, i Rothen Adler-Orden vierter Klasse ; den Geheimen Aegterungs- Diese Strafen treffen besonders und zum vollen Betrage | selben Beschaffenheit oder nah vorgängiger Bearbeitung oder Barsche L e London, 6. Juli. (W. T. B.) Räthen und Professoren Dr. Hunaeus und Dr. Rühlmann, | e ey p 16 ‘l De anderer Eigenschaft an vèr Verarbeitung bestimmt sind; ; n Schleie » O 80 Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit Beide an der tehnishen Hochschule zu Hannover, und dem eth, Der t U 2 rand Od n e sonsti E fti Ö d Auktionsprotokolle Bleie E 1/20] —| 80 | letztem Montag: Weizen 35 210, Gerste 3450, Hafer 29 210 Qrts. Eisenbahn-Einnahmen. | emeritirten Kirchenpropst und Hauptpastor Oßen zu Burg Ausgabe, Veräußerung, Verpfändung oder an dem sonstigen Me E E fa f T anti Salli vön n Krebse pr. Schoœ . . O S 1100 Weizen sehr rubig, Mehl weichend, andere Artikel stetig. Märkisch-P Eisenbahn. Ei j f f Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; | Geschäft theilgenommen hat. E A E a é ! g, 3 j g ärkisch-Posener BEisenba Einnabme pro Juni 1881 auf Fehmarn den Königlichen Kron Y Dieselb y d die Entricht der St Makiern oder anderen Unterhändlern Schriststücke ausgestellt Cöln, 6. Juli. (W. T. B.). Liverpool, 6. Juli. (W. T. B.) 290 461 M, gegen 1880 + 10456 A Einnahme bis ult. Juni dem Bibliothekar und Privatdozenten Rommel an Der E Dieselben Personen sind für die Entrichtung der Steuer der ande LNTELYGATLENN Ie I E A ZCEN E? Getreidemarkt. Weizen biesiger loco 23.00, fremder loco Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 12000 B.. davon für ( À nishen Hochschule zu Hannover und dem Kammermusikus solidarisch rerhaftit. welche unter Nummer 4a. des Tarifs fallen, fo ift für diese

1881 1 629 50 M, gegen denselben Zeitraum in 1880 53 694 ( F

TSTbEatéLr

Krolls Theater, Freitag: Die Nadht-

wandlerin. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel-Concert. Dirigenten: Herren Kéler- Béla und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 67 Uhr.

Sonnabend: Vereinigtes Gastspiel der K. Bayer. Kammersänger Hrn. Franz Nachbaur und Theodor Reichmann. Tell. (Arnold: Hr. Nachbaur, Tell:

r. Reichmann.) I. Parquet 4 M., 11. Parquet 3 6, Loge 2 Æ(Æ. Entrée incl. Theater 1 A Abonne- mentsbillets à Dud. 9 M. sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.

Krolls Etablissement. Rittersaal: King-Fu.

National-Theater. Freitag: Elite-Tag. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Triple-Concert, ausgeführt von der berühmtesten Original-Zigeuner- fapelle Farkas Mor, von der Kapelle des Garde- Filsilier-Regiments, unter Leitung des Kgl. Musik-

irektors Hrn. C. Frese u. dem verstärkten Theater- Orchester. Auftreten - der Wiener Nachtigallen Geschwister Neschmann. Auftreten einer ungarischen Liedersängerin. Auftreten der Tyroler Gesellschaft Rainer. Illumination. Alpenglühen. Im Theater: Ein Wort an den Minister. Das erste Mit- tagessen. Eine vollkommene Frau. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7} Uhr. Entrée

1 M. Belle-Alliance-Theater. Freitag: Im prachtvollen Sommergarten: Großes Militär-

Concert, ausgeführt von den 3 Musik-Corps des 3, Garde-Grenadier-Regiments (Königin Elisabeth), des 1, Garde-Feld-Artillerie-Regiments, und des Königl. Kadetten-Corps, unter Leitung der Königl. Musikdirektoren Herren Ruscbeweyh, Baumgarten und Herold. Austreten der Tyroler Sängergesell- schaft L. Rainer jun., der Geschwister Rommer und des Tenoristen Hrn. Ignaz Conradi. Abends: Brillante S[lumination durch 20000 Gasflammen. Im Theater: Zum 12, Male: Der wahre Jakob. Posse mit Gesang in 3 Akten von Wald und Her- mann. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstel- ung 7 Uhr. Entrée inkl. Theater 75 -§.

Sonnabend: Doppel-Concert, ausgeführt von den Musik-Corps des Garde-Schützen-Bataillons, unter Leitung des Königl. Musikldirektors Hrn. A. Röd- mann und der Kapelle Herold.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Julie Beckmann mit Hrn. Regie- rungs-Baumeister Mar Wellmann (Salzwedel). Frl. Gertrud Ricbter mit Hrn. Prediger Ernst Thomas (Lüdershagen in Neu - Vorvommern— Neuendorf-Haide). Frl. Anna Burcard mit Hrn. Premier-Lieutenant und Bezirks-Adjutant v. Specht (Wiesbaden— Weilburg).

Verehelicht: Hr. Dr. jur. Carl Spitta mit Frl. Rietta Firmenich - Riharß (Bremen—Bonn). Hr. Syndikus Hugo Rießsch mit Frl. Elfriede Grützmacher (Schneidemühl).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Apotheker Herrmann (Reichenau). Hrn. Dr. G. Reshop (Witten).

dle Forstmeister v. Schroetter (Stettin). Hrn.

remier-Lieutenant H. E. v. Hobberg-Buchwald | (Wismar). Eine Tochter: Hrn. Gymnasial-

lehrer Dr. Eggers (Norden). Hrn. Major Küster

(Spandau). Gestorben: Hr. Dr. Carl Hagen (Davidshof).

Hr. Geheimer Hofrath Dr. Heinrich v. Aschen CROnnoper, Hr. Steuer-Inspektor Friedrich Wilhelm Ludwig Gastel (Rothenburg O./L.) Hr. Geheimer Justiz-Rath Gustav v. Prittwitz (Breslau). Verw. Frau Appellationsgerichts- Vize-Präsident Clotilde v. Baumbach, geb. v. Baum- bah (Caffel).

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[2392] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des abwesenden Bierbrauereibesitzers Christian Ritsert, Margarethe, geborene Schäfer, zu

Darmstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Zimmer- mann daselbst, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesenden Chemann wegen bös- licher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Ehe vom Bande, Er- klärung des Beklagten für den s{uldigen Theil und BVerfällung desselben in die Prozeßkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Groß- herzoglich hessischen Landgerichts zu Darmstadt auf Montag, den 28. November 1881,

: Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem «gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Darmstadt, den 6. Juli 1881.

Dr. Mayer, Gerichtsaccessist, Hülfsgerichts\chreiber des Großherzoglich bessishen Landgerichts.

93980 : [2389] Oeffentliche Zustellung.

Der Bahnwärter Ferdinand Stegemann, Wärter- bude Nr. 194 der Ostbahn, zwishen Schneidemühl und Stoewen wohnhaft, klagt gegen den ehemaligen Eigenthümer Gottlieb Bannek, früher in Schneide- mühl, jeßt in unbekannter Abwesenheit, wegen 75 Darlehen nebst Zinsen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 75 A. nebst 59/6 Zinsen seit dem 1. Januar 1881 und auf vorläufige Vollstreckbarkeits-GCrklärung des zu ergehenden Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schneidemühl auf den 5. September 1881, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 23. Juni 1881.

E Hinz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[23991] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister Fr. Lindhorst zu Arneburg, vertreten durch den Gerichtssekretär z. D. Sclunck bier, klagt gegen den Bäkermeister A. Krüger, frü- her zu Krusemark, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 67 #4 und Zinsen Restforderung für am 26. Mai 1881 erhaltene Kleidungsstücke, mit dem Antrage:

Verklagten zur Zahlung der 67 M und 5 9% Zinsen davon seit Klagezustellung zu verur- theilen, und ladet den Verklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreites vor das Königliche Amts- gericht I. zu Osterburg auf

den 11. Oktober cr., Vormittags 9} Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

PARFEIReR: den 29. Juni 1881.

Riekmann, Gerichts\ekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I.

9297 2 [23958] Oeffentlihe Ladung.

In Sachen der Maria Anna Rosenberger, Ehe- frau des Müllers Martin Rosenberger zu Schim- born, Klägerin, vertreten durch den Kgl. Advokaten Will, gegen ihren Ehemann Martin Rosenberger, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, wegen Eheschei- dung, hat die Klägerin, welche mit Beshluß vom 25, Mai ds. Is. zum Armenrechte zugelassen wurde, unterm 14. Mai und resp. 17. Juni l. Js. dahier Klage mit Klagsnachtrag eingereiht mit der Bitte, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten Martin Rosenberger für den allein {huldigen Theil zu er- klären und solchen zur Kostentragung zu verurtheilen. Zur Verbandlung wurde die Sißung des K. Land- geridts dahier vom 14. Oktober ds. Js., Vor- mittags 9 Uhr, bestimmt.

Hiervon erhält der Beklagte im Wege der öffent- lichen Zustellung mit der Aufforderung Kenntniß, bis zum genannten Termine einen dahier zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Aschaffenburg, den 2. Juli 1881,

Die Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Bertels, Kgl. Ober-Gerichts\chreiber. 1881/122 E.

L Aufgebot.

Der Ober-Bürgermeister Weise hat Namens der Residenzstadt Cassel das Aufgebot bezüglich der in der Grundsteuecrmutterrolle des Gemeindebezirks Caffel eingetragenen Straßenparzellen :

A. 508/173 Marktgasse, Weg 5 a 73 qm, A. 509/173 daselbst, desgleihen . 14 a 24 qm, C. 465/389 Am Altmarkt, Trottoir 5 a 06 qm, C. 466/389 daselbst, Plaß . . 11 a 72 qm, C. 467/389 dajelbst, Trottoir . 3a 23 qm, beantragt, unter Nachweisung eines stattgehabten

zehnjährigen Besitzes.

Alle Diejenigen, welche ein Recht an diesen Grundstücken zu haben vermeinen, werden aufge- fordert, {pätestens in dem auf

den 5. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Necbte anzumelden, widrigenfalls die Stadt Cassel ermächtigt wird, fih als Eigen- thümerin im Grundbuche eintragen zu lassen, und die etwaigen Berecbtigten ihr Recbt gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Rich- tigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen können, und fie ihr Vor- zug8reht gegenüber Denjenigen, deren Rechte bis zum Aufgebotstermine angemeldet und demnächst au eingetragen sind, verlieren.

Cassel, den 30. Juni 1881.

Königliches Amtsgericht, Abth. T. gez. Schocdde. Wird veröffentlicht : Der Gerichtsschreiber :

Kohlhepp.

[209491 Aufforderung.

Nr. 6480. Hermann Spahr von Krozingen ist Anfangs den 1860er Jahren nach Amerika ausge- wandert und hat seit dem Jahre 1870 keine Nach- richt mehr von sih gegeben. Derselbe wird aufge-

fordert, binnen Jahresfrist Kunde von si hierher gelangen zu lassen, widrigens er für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen muthmaßlichen Erben in Besitz gegeben würde. Staufen, den 30, Iuni 1881. Großh. Amtsgericht. Der Gerits\creiber : Dufner.

[23971] In der Strafsache gegen

den Rekruten Ernst Wieser vom Bezirkskommando Altkirch

wegen Fahnenflucbt hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen in der Sitzung vom 15, März 1881

beschloîen, daß das Vermögen des Rekruten Ernst Wiesser vom Bezirkskommando Altkirch, geboren am 10. April 1859 in Masmünster, Kreis Thann i. E., Sohn der unverehelichten Barbara Wiesser in Masmünster, bis zum Betrage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe von 3200 M inkl der Kosten, mit Be- schlag belegt sei und zuglei die auszugsweise cin- malige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs-Anzeiger verfügt. gez. Wolf. gez. Hoppé, gez. Marheinecke.

[23970] In der Strafsache egen den Rekruten Eduard Werckle, vom Bezirks-Kom- mando Mülhausen, geboren am 13. Oktober 1860 zu Thann, Sohn der zu Lutterbah wohnenden Agatha Werdckle, : wegen Fahnenflut,

hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen in der Sitzung vom 1. April 1881

i bes{lo}sen, daß das Vermögen des Eduard Werle, zu Thann geboren, Sohn der zu Lutterbach wohnenden Agatha Werle bis zum Betrage der ihn möglicher- weise treffenden Geldstrafe von 3000 # und der Kosten, zusammen bis zum Betrage von 3200 M. mit Beschlag belegt sei und zugleich die auszugs- weise einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs-Anzeiger verfügt.

gez. Wolf. gez. HoppÉ. gez. Marheinecke.

[23972] In der Strafsache gegen . den Rekruten Emil Helfer vom Bezirks-Kommando A Mülhausen i. E. Z i __ wegen Fahnenflut, hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Mülhausen in der Sißung vom 15. März 1881 beschlossen, daß das Vermögen des Rekruten Emil Helfer vom Bezirks-Kommando Mülhausen i. E., geboren am 21, Februar 1859 in Battenheim, Kreis Mülhausen E i. E., Sohn von Simon Helfer in Battenheim, bis zum | Betrage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe L

von 3200 M incl, der Kosten mit Beschlag belegt F sei und zugleich die aus8zugsweise einmalige Bekannt- E

machung dieses Bescblufses im „Deutschen Reichs- ° Anzeiger“ verfügt. 2 / gez. Wolf. gez. Hoppe.

E Eh [23973] In der Strafsache gegen 2

den Rekruten Emil Scherrer, vom Bezirks-Kom- | mando Altkirch, geboren den 21. Oktober 1859 zu Niederbrück, daselbst wohnhaft gewesen,

__ wegen Fahnenflucht, hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen in der Sikung vom 1. April 1881

x __ beschlossen,

daß das Vermögen des Emil Sherrer, geboren | und wohnhaft gewesen zu Niederbrück, bis zum Be- trage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe von 3000 M und der Kosten zusammen bis È| zum Betrage von 3200 Æ mit Beschkag belegt sei und zugleich die auszugsweise einmalige Bekannt- machung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs- Anzeiger verfügt.

gez. Wolf. gez. Hoppé. gez. Marheinecte.

[23974] In der Straffache 2

gegen É

den Dispositionsurlauber Johann Baptist Wellers- F

dick, geboren am 9. Auguft 1857 zu Felleringen,

Kreis Thann, Sohn des Schreiners Joseph Wel- lersdick in Felleringen, Kreis Thann, wegen Fabnenflucht,

hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts

zu Mülhausen, in der Sißung vom 24. März 1881

f ___ befchlofsen, 8

daß das Vermögen des Dispositionsurlaubers

gez. Marhecingacke.

ci P Ee Raa Eer A

wos

Zohann Baptist Wellersdick, geboren am 9. August F

1857 zu Felleringen, Kreis Thann, Sohn des Schrei- F ners Joseph Wellersdick in Felleringen bis zum Be- | trage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe F

von 3000 Æ und der Kosten, zusammen bis zum F

Betrage von 3200 &, mit Beschlag belegt sci

und zugleih die auszug8weise einmalige Bekannt- f

macung dieses Beschlusses im Deutschen Reiché- a

Anzeiger verfügt. gez. Wolf. Dr. Hoppé. Marheinece.

[23975] In der Strafsache j : gegen 4 den Rekruten Emil Eduard Bettig vom Bezirks- | kommando Altkirch, geboren den 21. März 1860 zu F Thann, daselbst beheimathet, 4 wegen Fabnenflucbt, / hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen in der Sitzung vom 1. April 1881 . beslossen, daß das Vermögen des Emil Eduard Bettig aus Thann bis zum Betrage der ihn möglicherweise F treffenden Geldstrafe von 3000 4 und der Kosten, f zusammen bis zum Betrage von 3200 4, mit F Beschlag belegt sci und zugleich die auszugsweise f einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs-Anzeiger verfügt. gez. Wolf. Dr. Hoppé. Marheinecke.

[23967] E : 7 Durch Aus\{luß-Urtheil vom 31, Mai 18381 ift die Schuld- und Pfandverschreibung der verstorbe- nen Zimmergesell Wilhelm Wernershen Eheleute vom 7. April 1866 über 1425 M, eingetragen im Grundbuch von Jeßnitz Abth, I. | Bd. 11. Bl. 60 Rrob. II!. sub 1 auf dem Hausgrundstück Res Gottfried Rinke- __ schen Eheleute in Jeßnit, für kraftlos erklärt. Jefßniy, 4. Juni 1881. Herzoglich Anhaltishes Amtsgericht. Kranold.

E Be SA

Kirchner zu Hannover den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Hausdiener Behnsen an der technischen Hoch- schule zu Hannover und dem Großschäfer Heinrich Hell- wing zu Riemberg im Kreise Goldberg-Haynau das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Seconde-Lieutenant Falck im 1. Magdeburgischen Jnfanterie-Regiment Nr. 26 die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Großherzoglich medcklenburg - shwerinschen General- tajor z. D. Köhler zu Schwerin den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse mit dem Stern, sowie dem Königlich bayerishen Hauptmann Freiherrn von Hertling im Jnfan- terie-Leib-Regiment den Königlichen Kronen - Orden dritter

Klasse zu verleihen.

Deutsches Ne ich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: ; in Gemäßheit des 8. 93 des Geseßes, betreffend die

Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873, -

(R. G. B!. S. 61) zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinar- kammern / 4 1) in Danzig: A den Königlih preußischen Regierungs-Rath Tischler daselbst ; l 2 2) in Leipzig: den Königlich sächsischen Werner daselbst als Präsidenten ; 3) in Posen: a. den Königlich preußishen Regicrungs-Rath Gaebel daselbst, A B ) b. den fommissarishen Ober-Postdirektor, Kaiserlichen Ober-Postrath Tybusch daselbst; 4) in Frankfurr a./D.: 4 den Königlich preußischen Landgerichts-Rath Ollenroth

daselbsi; 5) in Hannover und Bremen: S den Königlih preußishen Militär-Fntendantur-Assessor Hafner in Hannover zu ernennen.

Landgerichts-Präsidenten

Geses, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- abgaben. Vou 1. Juli 1881.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deuischer Kaiser, König von Preußen 2c. / i verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

L Die in dem anliegenden Tarif bezeichneten Urkunden unterliegen den daselbst bezeihneten Stempelabgaben nach Maßgabe der nahstehenden Bestimmungen.

l, Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen. (Tarifnummer 1 bis 3.)

8. 2.

Die Verpflihtung zur Entrihtung der unter Tarif- nummer 1 bis 3 bezeichneten Stempelabgabe wird erfüllt dur Zahlung des Abgabebetrages an eine zuständige Steuer- stelle, welche auf dem vorzulegenden Werthpapiere Reichs- stempelmarken zum entsprechenven Betrage zu verwenden oder die Aufdrückung des Stempels zu veranlassen hat.

In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen der Verpflichtung zur Versteuerung durch rechtzeitige Verwendung von Stempelmarken ohne amtliche Mitwirkung einer Steuer- stelle genügt werden kann, bestimmt der Bundesrath.

8. 3.

Wer Werthpapiere der unter den Tarifnummern 1 bis 3 bezeichneten Art innerhalb des Bundesgebiets ausgiebt, ver- äußert, verpfändet, oder ein anderes Geschäst unter Lebenden damit macht oder Zahlung darauf leistet, bevor die Verpflich- tung zur Versteuerung erfüllt oder in den in der Befreiung zu Tarifnummer 1 und den unter Tarifnummer 2 Litt, ce. und 3 Litt, b, bezeihneten Fällen den Kontrolvorschriften dcs

8. 4,

Bevor stempelpflichtige inländische Werthpapiere zur Zeich- nung aufgelegt werden, oder zu weiteren Einzahlungen auf solche aufgefordert wird, hat der Emittent hiervon der zustän- digen Steuerstelle unter Angabe der Zahl, der Gattung und des Nennwerthes der Stücke oder des Betrazes der zu leisten- den Einzahlungen nah Makfgabe eines von dem Bundesrath zu bestimmenden Formulars Anzeige zu erstatten.

Wer stempelpflichtige inländishe Werthpapiere, welche von einem frühere:: als dem Zeitpunkte des FJnkrafttretens dieses Gesetzes datirt find, nah dem leßterwähnten Zeitpunkte aus- giebt, hat jedes Stück mit einem Vermerke zu versehen, aus welchem ersichtlich ist, daß die Ausgabe nah dem Jnkrasfitreten dieses Gesebes erfolgt ist. E :

Die Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften zieht Geld- strafe im Betrage von fünfzig bis fünfhundert Mark nach sich.

8, 5.

Die der Reichsstempelsteuer unterworfenen Wertpapiere unterliegen in den einzeinen Bundesstaaten keiner weiteren Stempelabgabe (Taxe, Sportel u. \. w.). E

Auch isstt von der Umschreibung folcher Werthpapiere in den Bü@hern und Registern der Geschaft 2c., sowie von den auf die Werthpapiere - selbst (Selokin Vevertragungévermerken (Jndossan:enten, Cessionen U. f. w.)“ eine Abgabe niht zu entrihten.

Im übrigen, insbesondere hinsihtlich der Urkunden über Eintragungen in dem Hypothekenbuche (Grundbuche), bleiben die landesgeseßlichen Vorschriften unberührt.

11, Schlußnoten und Rechnungen. (Tarifnummer 4.)

s: 6

Die Verpflichtung zur Entrichtung der unter Nummer 4

des Tarifs bezeihneten Stempelabgaben liegt zunächst dem Aussteller und jedem Unterzeichner des betreffenden Schrift- stücks ob und muß von ihm erfüllt werden, bevor er das leß- tere aus den Händen giebt. : |

Jst die Versteuerung vom Aussteller und Unterzeichner unterlassen worden, so ist sie von dem Empfänger des Schrift- stücks, sowie von jedem weiterhin Betheiligten, welcher das Schriftstück vor erfolgter Versteuerung annimmt, binnen 3 Tagen vom Tage des Empfangs, jedenfalls aber vor der weiteren Aushändigung zu bewirken.

S

Die vorbezeichnete Verpflihtung wird erfült:

a, bei Schlußnoten, Schlußzetteln, Shlußscheinen, Shluß- briefen Seitens des Ausstellers durh Verwendung vor dem Gebrauche vorschriftsmäßig gestempelter Formulare zum tarif- 1äßigen Werthbetrage ; c «ehe E f in lsa a ällen entweder durch Gebrauch eines solchen gestempelten Formulars oder dur rechtzeitige Verwendung von Reichsstempelmarken im tarifmäßigen Werth- etrage. | y Wird zur Ausstellung eines nah Tarifnummer 4a. stem- pelpflichtigen Schriftstücks, welches mehr als eines der dort aufgeführten Geschäfte betrifft (Anmerkung 2 zu Tarifnummer 4a.), ein gestempeltes Formular verwendet, so kann der er- forderlihe Mehrbetrag der Abgabe durch rechtzeitige Verwen- dung von Reichsstempelmarken entrichtet werden.

L Die Nichterfüllung der im §. 6 bezeichneten Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe geahndet, welche dem fünfzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt, mindestens aber zwanzig Mark für jedes stempelpflihtige Schriftstück beträgt. : i Diese Strafe tri besonders und zum vollen Betrag jeden, welcher der ihm obliegenden Verpflichtung zur Ent- rihtung der Stempelabgabe nicht rechtzeitig genügt. i Die Versteuerung durch einen \päteren- Jnhaber befreit dessen Vordermänner und die Aussteller und Unterzeichner nicht von der geseßlichen Strafe. 8, 9.

Ausgeschlossen von der Reichsstempelabgabe bleiben :

a, gerihtlihe oder notarielle Beurkundungen der unter Nummer 4a. des Tarifs bezeichneten Geschäfte, sowie die von solhen Urkunden ertheilten Ausfertigungen, beglaubigten Ab- schriften und Auszüge ; n

b. Schriftstücke, welche von den Staatsverwaitungen der Bundesstaaten über die unter Nummer 4a. des Tarifs be- zeichneten Geschäfte aufgenommen od.r ausgestellt werden ;

die Neichsstempelsteuer neben den landesgefeßlihen Abgaben zu entrichten. 8 10

Werden stempelpflichtige Schriftstücke der unter Nummer 4 des Tarifs bezeihneten Art öffentilih beglaubigt, so finden die betreffenden landesgeseßlihen Vorschristen über Stempel und Gebühren für Beglaubigungen neben den Bestimmungen dieses G:seßes Anwendung.

S E:

Im Uebrigen unterliegen die unter Nummer 4 des Tarifs bezeichneten stempelpflihtigen Schriftstücke in den ein- zelnen Bundesstaaten keiner weiteren Stempelabgabe (Taxe, Sportel u. st. w.).

T Gei Uo TE (Tarifnummer 5.) 8 121 Wer im Bundesgebiete Lotterien und Ausspielungen ver- anstalten will, hat die Stempelabgave für die gesammte plan- mäßige Anzahl der Loose oder Ausweise über Spieleinlagen im voraus zu entrichten. S UD,

Vor der Entrichtung der Abgabe darf ohne Genehmigung der zuständigen Steuerstelle mit dem Loosabsaße nicht begon- nen werden. Die Genehmigung kann von vorgängiger Sicher- stellung der Abgabe abhingig gemacht werden.

8. 14.

Wer ausländische Loose oder Ausweise über Spieleinlagen in das Bundeszebict einführt oder daselbst empfängt, hat die- selben, bevor mit dem Vertrieb begonnen wird, spätestens binnen drei Tagen nah dem Tage der Einführung oder des Empfangs der zuständigen Behörde anzumelden und davon die Stempelabgabe zu entrichten.

S 15

Die Verpflihtung zur Entrihtung der Stempelabgabe wird erfüllt durch Zahlung des Abgabebetrages bei der zu- ständigen Behörde. L

Ob und in welcher Weise eine Verwendung von Stempel- zeichen stattzufinden hat, bestimmt der Bundesrath.

8. 16. |

Die Nichterfüllung der in den 88. 12 bis 14 bezeichneten Verpflichtungen wird mit einer dem fünffachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleihkommenden Geldstrafe geahndet. Dieselbe ist jedo geg:n den Unternehmer inländischer Lot- terien oder Ausspielungen, sowie gegen jeden, welcher den Vertrieb ausländischer Loose oder Ausweise über Ausspie- lungen im Bundesgebiete besorgt, niht unter dem Betrage von zweihundertundfünfzig Mark festzu}eßen. h :

Zst die Zahl der abgeseßten Loose nicht zu ermitteln, so tritt Geldstrafe von zweihundertundfünfzig bis fünftaujend Mark ein.

E

Ein Anspru auf Rückerstattung des eingezahlten Abgabe- betrages ist ausgeschlossen; eine solche fann von der obersten Landesfinanzbehörde nur dann zugestanden werden, wenn eine beabsihtigte Ausspielung erweislih nicht zu Stande gekom- men ist.

8. 18,

Die 88. 12 bis 17 leiden auf Staatslotterien deutscher Bundesstaaten keine Anwendung.

Die Stempelsteuer für die Loose der leßteren wird durch die Lotterieverwaltung eingezogen und in einer Summe für die Gesammtzahl der von ihr abgeseßten Loose zur Reitskasse

abgeführt. j i Eine Abstempelung der Loose findet nicht statt.

8. 19, z j

Loose 2c. inländischer Unternehmungen, für welche bci

dem Jnkrafttreten dieses Gesehes die obrigkeitliche Erlaubniß bereits ertheilt ist, sowie ausländische Loose, welche vor diejem Zeitpunkte in das Bundesgebiet eingeführt, auch binnen drei Tagen nah dem Jnkrafttreten dieses Gesezes bei der zustän- digen Behörde angemeldet sind, und die Loose der Staats- lotterien, deren Ausgabe auch nur für eine Klasse bereits vor diesem Zeitpunkte begonnen hat, unterliegen der Reichsstempel- abgabe nicht. 8, 20.

Oeffentliche Ausspielungen, Verloosungen und Lotterien, für welche die Reichsstempelabgabe zu entrichten ist, unterliegen in den einzelnen Bundesstaaten keiner weiteren Stempelabgabe

(Taxe, Sportel u. #. w.).