1881 / 161 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

New-York, 11. Juli. (W. T. B.) Weizenverschiffun- gen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nah England 114 000, do. nach dem Kontinent 40 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 10 000 Qrtrs.

Verkehrs-Anstalten.

Southampton, 12. Juli. (W. T. B.) Die Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Habsburg“ und „Main“ sind hier eingetroffen.

Berlin, 13. Juli 1881.

Zur Hebung des deutshen Ausfuhrhandels.

Das deutsche Exportgeschäft nah China. Shanghai, März 1881. Y (Fortseßzung.) VI. Allgemeine Rathschläge zur Hebung des deutschen Exportgeschäfts. : 1) Die Lieferung.

a, Es ist den deutshen Fabrikanten niht genug zu empfehlen reell zu sein; nur dadurch kann der Absay zu- uehmen. Mit kleinem Nußen läßt sich ein regelmäßiger Ab- sat erzielen ; fordert man dag:cgen große Profite, so tritt so- fort die Konkurrenz wieder auf, das mühsam errungene Feld wird streitig gemaht und geht eventuell verloren. Der deutsche Jndustrielle hat oft eine falshe Anshauung der hie- sigen Verhältnisse und denkt kleinlih über den hiesigen Han- del, während die hier brauhbaren Artikel europäischer Jn- dustrie meistens in ganz enormen Quantitäten gehen.

b. Reelle Fabrikation, nihts Unbestimmtes, genaue Lie- ferung der vorgeschriebenen Qualität, Ausmachung, Farben- nüancen 2c. ! was leider die deurshen Fabrikanten bis dato vernachlässigt oder doch niht genügend beachtet haben. Die- selben haben bisher das Exportgeschäft nur als Nebensache be- trachtet ; andere Länder thaten das Gegentheil, haben guten Nutzen daraus gezogen und sind jeßt schwer aus dem Sattel zu heben. Unsere Erfahrung mit den deutschen Fabrikanten ist keine besonders gute; wenn einmal ein Artikel si gut bezahlt gemacht, so wird das nächstemal eine geringere Qualität gesandt in der Erwartung, daß diese auch Absaß finden und dadurch mehr verdient werde. Es bewirkt aber gerade das Gegentheil: die Chinesen werden kopfscdeu, ver- lieren das Vertrauen und der Fabrikant verliert sein Geld dabei. Dennoch sind wir der Meinung, daß Deutschland fast in allen Artikeln konkurriren kann, wenn nur gehörig darauf eingegangen wird.

c, Es ist in den leßten Fahren; namentlich anläßlich ver- schiedener Ausstellungen so vielfah und von maßgebender Seite auf die Mängel aufmerksam gemacht worden, welche den deutshen Fabrikanten die Konkurrenz auf überseeischen Märkten ershweren und theilweise unmöglih machen, daß es überflüssig ersheinen mag, dieselben hier mehr als ganz kurz zu erwähnen: also Unzuverlässigkeit der Lieferung in Bezug auf Zeit, Qualität und Gleichmäßigkeit der Waare, und un- genügende, unpraktishe und ungleihmäßige Verpackung. Diese Uebelstände, welche mit Leichtigleit gehoben werden könnten, resultiren meiner Ansicht nach nicht so sehr aus fehlen- der Intelligenz und Reellität der Fabrikanten, sondern mehr aus 1) dem bedauerlihen Fehlen der Zwischen - händler und Kommissionäre, welhe in England und Frankrei die vom Fabrikanten gelieferte Waare genau durch- schen, alles Ungenügende ausschießen, das Gute mit ihrer Marke, Etikette oder sonstigen Erkennungszeichen versehen, dann gut und gleihmäßig verpacken und zur Verschiffung bringen, 2) dem Umstand, daß die deutshen Fabrikanten in erster Linie für die einheimische Kundschast arbeiten, welcher der Vorwurf gelegentlichen Chikanirens und langsamer Zah- lung nicht erspart werden kann, und erst in zweiter Linie sich für überseeische Bestellungen einrihten. 3) Der hieraus, also aus der Nebensächlichkeit des Exportbetriebes folgenden Un- bekanntheit mit dem dafür Erforderlichen, in Bezug auf Reellität, Ausmahung und Verpackung. Wenn diese dem deutschen Fabrikat, mit rühmlihen Ausnahmen, anhaftenden Fehler der Entwickelung des deutschen Handels in allen über- secischen Pläßen nachhaltig entgegenwirken, so thun sie es doppelt in dem Exportgeschäft nah China, also, um die ein- zigen direkt verkehrenden Häfen zu nennen, in Hongkong und Shanghai und zwar theils wegen der wohlbekannten, bis ins Lächerliche gehenden Anhänglichkeit der Chinesen an das Alte, Gewohnte und Hergebrachte, theils wegen des speziellen Cha- rakters des Geschästs an diesen beiden Pläßen, das wesentlich ein Transitgeschäft ist und bei seinem enormen Umfang eine genaue Untersuchung der Waaren bis ins einzelnste Detail aus\c{;ließt. Diese beiden Punkte bedingen den in China stets zu konstatirenden Ueberwerth einer eingeführten Marke gegen gleich gute, neue; und zwar heißt in dieser Beziehung Marke nicht nur genaue Gleichhmäßigkeit der Waare selbst in den successiven Partien, sondern auch genaues Einhalten der einmal eingeführten Verpackung in allen Kleinigkeiten, Aeußeres der Kisten oder Ballen, Aufmachung der Muster 2c., ja sogar die äußere Markung der Kolli darf sih nicht ändern. Mir ist aus eigener Erfahrung bekannt, daß eine vollständig kon- forme Sendung Tuch weniger werth war, als eine frühere, weil die äußere Markung der Kisten verschieden war, ferner, daß, weil eine frühere Etikette derselben Waare auf der Rülfseite blau, die jeßige weiß, und weil das innere Band grün statt roth war, die Annahme nicht ohne Schwierigkeiten vor sih ging. Der Fabrikant mag über solhe Geringfügigkeiten lächeln, allein sie sind von der äußer- sten Wichtigkeit, und \chließlich is das Richtige und Er- wünschte doh auch mit der allergewöhnlihsten Aufmerksamkeit durchzuführen. Die Engländer haben das längst versianden. Einem Pader, der für eine Sorte Shirtings einmal roth- gemalten Reifen und graues Packtuch genommen, wird es nie einfallen, ohne Noth \{chwarze Reifen und weißes Tuch zu nehmen. Auch wird er die Markung nicht ändern, nicht einmal in Art und Größe der Schrift. Dafür werden auch Tausende Ballen Shirting hier auf Treu und Glauben ab-

enommen und ins Jnnere verschifft, ohne mehr als gelegent- ih einen Ballen an der Seite zu öffnen, und das nur um etwaige Beschädigung zu verifiziren. Hier in Shanghai ist die Marke soweit geschäßt, daß Veispielsweise eine gleiche Sorte Shirting, vom gleichen Kommissionär verpackt und an verschiedene Häuser hier unter verschiedener Markung der Ballen verschifft, bei dem einen Hause eine Kleinigkeit mehr erzielt als bei dem anderen. l ß

d. Allgemein gesprochen bildet die Unzuverlässigkeit der deutsihen Jndustriellen, der anerkannte Mangel an Sorgfalt in der Ausmahung der Waare und damit verbunden der

Umstand, daß eine Wiederholung der Sendungen der betref- fenden Artikel meistens Veranlassung zu Klagen in Folge von irgend welchen Unregelmäßigkeiten giebt, einen großen Hemm- {uh für die Entwickelung und Ausbreitung des deutschen andels. Denn wenn auf der einen Seite die deutschen aaren in der Aufmahung durch eine solide, geschmadckvolle Packung von den Konkurrenzländern in den meisten Fällen übertroffen werden, so erregen auf der anderen Seite klein- liche Versuche zur Üebervortheilung am Gewicht, Maß, Stü- zahl und in der Qualität das Mißtrauen der hiesigen Käufer und wirken in der nactheiligsten Weise auf die Entwickelung des deutschen Geschäfts ein. : e, Wir sind nicht der Ansicht, daß es erforderlich sei, jeden einzelnen Jndustriezweig zu beleuhten, um jedem Fa- brikanten nachzuweisen, wie und weshalb sein Erzeugniß dem seiner Konkurrenten nachstehen muß. Derartige Vergleihe sind ihm geläufig genug. Es fehlt unse- ren Fabrikanten niht an Jntelligenz und Kenntniß der Er- zeugnisse inländisher und ausländischer Konkurrenten ; was ihnen hauptsächlih als {wer zu beseitigendes Hinderniß im Wege steht, ist die Sucht, viel und s{hnell zu verdienen, wäh- rend die erfolgreichen großen Fabriken der Nachbarländer weniger nah dem schnellen großen Profit, als nach stetiger andauernder Verbindung ftreben. Wir glauben, daß auf alle Industriezweige gewisse allgemeine Prinzipien anwendbar sind, ohne deren Befolgung auf Hebung des Absaßes deutscher Fabrikate nicht gerechnet werden kann. Als Erstes würden wir die Erlangung besseren Verständnisses des chinesischen Nationalcharakters empfehlen. Es is} ein noch sehr verbreiteter Jrrthum, daß kein Fabrikat so s{hlecht sein kann, um nicht noch für China Anerkennung zu finden und daß die gröbsten Fehler und Unregelmäßigkeiten hier unbemerkt bleiben. Man täuscht sih in der Annahme, daß der Chinese ledigli ch dur das Aeußere, Bunte, Scheinende zu gewinnen und der inten- sive Werth ganz Nebensache ist. Dem ist durchaus nicht so. Der Chinese, in allen seinen Geschästen an kleinen Gewinn gewöhnt, kauft immer das am liebsten, wofür er wiederholtes, öfteres Geschäft in Aussicht hat, daß heißt mit anderen Worten, Artikel, die dem Konsumenten gefallen, und dieser wird im Gebrauch immer den inneren Werth herausfinden. Was auch immer Nachtheiliges von chinesishen Kaufleuten in Bezug auf Ehrlichkeit gesagt werden mag, so ist es doch eine sih täglich wiederholende Thatsache, daß sie die Ehrlichkeit europäischer Händler wohl zu schäßen wissen, deren Zuverlässigkeit ihnen zum Wenigsten die Zeit und Kosten der genauen Prüfung jeder einzelnen Waarenlieferung erspart, selbs wenn sie nur nach dem Prinzip „honesty is the best policy“ handeln. Es ist daher, wenn dauernde Verbindung mit chinesishen Kon- sumenten ins Auge gefaßt wird, auf folgende Eigenschaften strenger als bisher zu achten: 1) Echtheit des Fabrikats, 2) Stettigkeit der chließlihen Abfertigung (Finish), 3) Ega- lität, zuverlässige Regelmäßigkeit, 4) Sorgfalt im Packen, so daß Güter sih unterwegs stets gut halten, 5) {lanke Be- rüdsihtigung der Anforderungen der Konsumenten im Speziellen, falls Aenderungen gewünscht werden. Daß es manche deutsche Fabriken giebt, die mit größter Jntegrität und Tüch- tigkeit geleitet werden, ist uns wohl bekannt, wie auch, daß dieselben bis zu einem gewissen Grade mitleiden unter der Mißachtung deutschen Fabrikats, so durch weniger gewissenhafte und geschickte Nebenbuhler hervorgerufen. Daß Manchem die Beherzigung obiger fünf Punkte niht genug eingeprägt werden kann, is} offenkundig. Zum Beleg wollen wir uns erlauben, einige Beispiele aus unserer eigenen Er- fahrnng anzuführen. Wir haben vor einigen Fahren Tuche erhalten, welhe in Farbe, in Breite und Länge von der Faktura abwichen, während einer dieser Mängel schon genügt hätte, jeden Käufer zu entrüsten. Fn einer anderen Sendung Tuche fanden sih verschiedene Breiten in einem Ballen bei- sammen und zwar 63—67 Zoll, Tuche, die laut Faktura und Probebüchern 671/,4 Zoll messen sollten. Bei einer ferneren Sendung fanden sih zerschnittene Stücke vor, aus mehreren Längen bestehend, die zusammen zwar beinahe das volle Maß eines Stückes ergaben, aber vom Handel nicht als ein unver- sehrtes neues Stück acceptirt werden konnten. Unsere deut- schen Fabrikanten sind im Ganzen \{hwerfällig, wenn etwas Neues geschaffen, eine Aenderung des Betriebs vorgenommen werden soll. Wir sandten einst eine größere Bestellung auf Tuch in größerer Breite als bis dahin Mode gewesen war, nämlich 70 Zoll statt 66 bis 68 Zoll, mit der Aussicht auf nachfolgende bedeutende Ordres und darauf hinweisend, daß Tuche für China überhaupt künstig breiter gemacht werden müßten, weil die Mode es verlange. Die Antwort des Fa- brikanten war, daß man sich nicht darauf einlassen könne, weil deutshe Webstühle niht darauf eingerichtet seien. Der Austrag ging an einen Konkurrenten, der die Ausführung schlank unternahm, seine Webstühle sih dienstbar machte, und jeßt kaum Niemand mehr Tuche von selbst 70 Zoll hier ver- wendet, seitdem 72 bis 74 Zoll verlangt werden. Zum Bei- spiel, wie so manche Fabrikanten der Verpackung ungenügende Aufmerksamkeit widmen , erwähnen wir eine Partie von Messingknöpfen, welche in Folge zu schleuniger Abfertigung aus der Fabrik in nachlässiger Emballage ganz beschädigt, braun gefleckt ankam, worüber seiner Zeit Untersuchung statt- fand. Die äußeren Holz- und Zinkkisten waren in tadelloser Beschaffenheit, so daß von einer Beschädigung durch die Reise beraus feine Rede sein konnte; aber die Knöpfe selbst waren entwerthet und mußten mit bedeutendem Verlust verkauft werden. Wir sandten die geseß- lichen Dokumente mit unserer Schadensrehnung nah Hause, fügten auch eine Anzahl jener beschädigten Knöpfe bei, um zu größerer Vorsicht in der Zukunft zu veranlassen und erhielten vom Fabrikanten durch Advokaten die Antwort: er stehe zu groß da, um je eine solche Waare abgesandt haben zu können. Die Konnektion war damit abgebrochen, und joviel wir wissen, hat China das Fabrikat des „großen“ Mannes nicht wieder verlangt. Wir könnten den ange- führten Beispielen beklagenswerther Handlungsweise mancher deutsher Fabrikanten noch manche mehr anreihen, wenn wir die Korrespondenz vergangener Jahre durhgingen. Doch wird, was wir erwähnt haben, genügen, um zu zeigen, daß die deutsche Fabrik sih sowohl bestreben sollte, das Errungene festzuhalten als sich auszudehnen durch korrektere loyale Be- dienung. Unsere eigenen Beziehungen mit Deutschland sind von feinem großen Umfang; unser Geschäft liegt hauptsächlich in England und Amerika, was wir hinzufügen, um anzu- führea, daß wir in unserem zwölsjährigem Verkehr mit jenen Ländern nicht ein einziges Mal Grund zu ähnlichen Klagen wie den vorhin erwähnten gehabt haben. g. Falls ein bisher eingeführter deutscher Artikel zurück- geseht und ihm ausländisches Fabrikat vorgezogen wird, \o

dürfte in sehr vielen Fällen der Grund darin zu finden sein, f

daß unsere Fabrikanten niht mit der Genauigkeit und Ge: wissenhastigkeit zu Werke gehen, wie ihre ausländischen Kon: kurrenten es thun. Jn dieser Hinsicht ist nur eine größere Gleihmäßigkeit bei den Lieferungen zu empfehlen. Auf: machung, Sortimente 2c. haben natürlih auch damit zu thun, doch würde es an dieser Stelle zu weit führen, wenn wir über alle diese Punkte für die verschiedenen Artikel berichten wollten. Solches muß den hiesigen Firmen überlassen bleiben, direkt ihren Fabrikantenfreunden je nah Lage der Marktver- hältnisse zu übermitteln. Sortimente und Aufmachung zum Beispiele für Tuche ändern sich mit jeder neuen Saifon, und ist es unmöglich, dafür eine bestimmte Basis anzugeben. Die größte Reellität ist anzuempfehlen. Leider haben unsere Fabri- kanten darauf bisher nicht genügend Werth gelegt und \ih

dadurch in manchen Fällen ihren guten Namen verdorben, | Kann man aber mit Sicherheit auf einen stets reellen Ausfall | der Waare renen, so wird das zur Hebung des deutschen |

Handels und Namens wesentli beitragen.

h. Die Frage, weshalb die deutshe Industrie bis jegt | nur ein geringes Wort in dem großen Einfuhrhandel Chinas | läßt sich im Allgemeinen dahin bean: Ÿ

mitzusprechen hat, worten, daß Deutschland durch weniger günstige Lage im Ver-

gleiche zu England für ein Exportgeschäft eben weniger vor: |

theilhast gestellt ist, fei es wegen des theuren und s{hwierigen

Transports nach einem Seehafen, sei es wegen ungünstiger |

Ausfuhrgelegenheiten. Dieses Urtheil bezieht si jedoch nur

auf die großen Artikel wie Baumwollenwaaren, Wollenwaaren | Kann also Deutschland billiger produziren und | dadurch den Ausschlag, welchen die deutshen Produkte dur |

und Metalle.

theure Frachten und Transportgelegenheiten erleiden, wieder aufheben, so würde hier gewiß ein ebenso gutes Feld für die: selben sein. Bei gleicher Güte würden die hiesigen Händler

gleiche Preise zahlen, d. h. wenn die Fabrikanten für längere f

Zeit ihre Waaren den Käufern regelmäßig vorsühren und

leßtere sih überzeugt haben, daß sie bei den deutschen Marken |

auf reelle und gleihfallende Waare rechnen dürfen. Die Hauptschwierigkeit der regelmäßigen und größeren Einfuhr liegt in der verhältnißmäßigen Armuth des Einzelnen Eng: land gegenüber. So finden sih wenig Fabrikanten, die es durch: seßen würden und könnten, durch jahrelange Opfer ihre Schuß- marke und damit ihre Produkte einzuführen.

Marken nur mit Verlust zu verkaufen sind, also neue Ver- suche ein noch herberes Loos träfe. regelmäßigen Einfuhr; denn es darf niht übersehen werden, daß Shanghai oder die anderen dem Handel geöffneten Häfen feine Konsumpläße sind, und daß stets Vorrath vorhanden

sein muß, wenn Nachbestellungen aus dem Jnnern des Landes |

nach den Häfen gelangen. An der Schwierigkeit, vorstehende unerläßliche Bedingungen durchzuführen, ist bisher die größere Entwickelung der Einfuhr des deutschen Produkts theilweise gescheitert. Die Fabrikanten sind müde geworden, mit Verlust zu verkaufen, und die Kaufleute, denen man nicht zumuthen kann, aus Patriotismus ihr Geld zu verkieren, haben die Sache als hoffnungslos aufgegeben. Eine Abhülfe für Deutschland läge einzig und allein in der Formirung größerer Handels- gesellschasten, die in finanzieller Hinsicht so günstig gestellt wären, wie die größten englischen Korporationen. Solche Gesellschaften könnten den Fabrikanten die Mittel geben, etwas Gutes zu leisten; sie wären durh Umsicht im Stande, die Verhältnisse des Landes besser zu beurtheilen, als es die Fa- brikanten vermögen; sie würden ein scharfes Auge auf die Produktion haben und damit erwirken, daß fabrizirt wird, was gangbar ist und dem Konsum ent)priht. Die traurige Neigung des deutshen Fabrikanten : möglichst billig, das heißt schlecht zu arbeiten, läßt ih {wer bekämpfen und die Noth- wendigkeit der Reellität kann ihm nicht genug vorgehalten werden. (Schluß folgt.)

Die 54, Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte findet vom 18. bis 24. September 1881 in Salzburg ftatt. Mitglied mit Stimmrecht ist nur der Schriftsteller im naturwissen- aftlichen und ärztlichen Fache L eine Inauguraldissertation berechtigt noch nicht zur Mitgliedschaft. Theilnehmer ohne Stimmrecht können alle Freunde der Naturwissenschaft sein. Die Mitglieder und Theil- nehmer erhalten gegen Zahlung von 12 4 Aufnahmekarten,® welche zum unentgeltlichen Empfange je einer Damenkarte berechtigen. A Karten gelten als Legitimation für alle Versammlungen und Festlich- keiten, find daher auf Verlangen vorzuzeigen. Frühzeitige Vorausbe- stellung der Wohnung wird den Gästen dringend empfohlen. Woh- nungsbestellungen sind unter portofreier Einsendung des Betrages für die Aufnahmekarte vom 1. August bis spätestens zum 10. September an das Anmeldebureau der Naturforscherversammlung (Mozartplaß Nr. 4) zu richten.

Stolzescher Stenographen-Verein. Donnerstag, den 14., Abends 8—10 Uhr, Spandauerstr. 27: Lese-Abend. Ca. 70 fteno- graphische Zeitungen aller Systeme (auch fremdsprachliche) sowie die neuesten stenographischen Literaturerzeugnisse liegen zur freien Be- nußung für Stenographen aller Systeme aus.

Die Steno-Tachygraphie wird seit Juli d. J. in der Zeitschrift „Steno-Tachygraph“ na den neueren Erfahrungen aus- führlih dargestellt und erläutert, und ist diese Zeitung bei Einsendung von 1 4 55 F bis Ende des Jahres durch den Vorsitzenden der steno-tachygraphishen Gesellschaft, Hrn. A. Lehmann, Berlin, Schen- kendorfstraße 2, franko zu beziehen.

(A. C.) Das Gastspiel der Meininger ist wegen seines großen Erfolges um eine Woche, bis zum 23. d. M., verlängert worden, In voriger Woche bildete „Preciosa“ den Anziehungspunkt in Drury Lane und die gesammte Londoner Presse stimmt in dem Urtheil überein, daß die Meininger durch ihre Darstellung des - romantischen Schau- spiels einen ihrer größten Triumphe gefeiert haben. Die Scenerie war prächtig und zumal der Schluß des zweiten Aufzuges, wo die ganze Horde über die Berge abziecht und Preciosa, auf einer zierlichen Trage liegend, von den Männern auf den Schultern getragen wird, während die alte Zigeunermutter, auf einem von einem Esel gezoge- nen Karren sigend, gemüthlich ihr Pfeifen raubt, wurde mit leb- haftem Beifall begrüßt und mußte der Vorhang viermal aufgezogen werden. Die Musik und der Chorgesang waren sehr gut und fanden den reisten Beifall.

Redacteur: Niedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage), und die Besondere Beilage Nr. 7.

Berlin:

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M G1.

Berlin, Mittwoch, den 13. Juli

S882,

P ansérate für den Deutschen Reich3- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels8-

register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutshen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Deffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, derg].

5. Industrielle Etablizssements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

L] K

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Zuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Scchlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Dem Kauf: | mannsstand ist es wohl bekannt, daß es ein fkostspieliges Ma- | növer ist, sich für gewisse Waaren Eingang zu verschaffen ; es können Konjunkturen eintreten, woselbst die alten bekannten | Win Demmin, klagt gegen scine Chefrau Marie, geb. Dennoch bedarf es einer |

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

3, Verkäute, Verpachtungen, Submissionen etc 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

A

u. s. w. von öffentlichen Papieren,

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen - 9. Familien-Nachrichten. beilage.

Annoncen-Bureaux. 6

N Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[24716] Oeffentliche Zustellung.

Die Ernestine Senf, verw. gewesene Wagner, geb.

'Dathe in Großbothen bei Grimma, vertreten

‘dur den Rechtsanwalt Dr. Schill in Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den vormaligen Gutsbesißer

Johann Carl Hermann Senf aus Großbothen,

unbekannten Aufenthalts, wegen lebensgefährlicher

‘Mißhandlung, mit dem Antrage auf Scheidung der

zwischen den Parteien bestehenden Che und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Leipzig auf den 19. November 1881, Vormittags 9 Uhr,

N mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-

ce

‘xihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke

der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der

Y Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 9. Juli 1881. Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12466%] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigenthümer Joachim Kellermann zu Neu- Tellin, vertreten dur den Rechtsanwalt Kaufmann

Huth, früher verwittwete Mewes, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung mit dem Antrage, die zwischen den Perteien bestehende Che zu trennen und die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung es Rechtsstreits vor die IT. Civilkammer des König- ichen Landgerichts zu Greifswald auf den 4. November 1881, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- er Auszug der Klage bekannt gemacht. Greifswald, den 8. B 1881. aasch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [24694] Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrcchte zugelassenen Whefratens 1) Johanne Christiane Kreßshmer, geb. Kühn- rich in Penig, 9) Emilie Bertha Abicht , geb. Weber , in Chemniß, Beide vertreten durch Rechtsanwalt Hösel zu Chemnitz, Tlagen gegen ihre Ehemänner: zu 1) den Schuhmacher Johann Kretschmer aus Zscheschen in Schlesien, früher in Penig, jeßt unbekannten Aufenthalts, zu 2) den Korbmacber Hermann Moritz Abit, früher in Chemniß, jeßt unbekannten Aufenthalts, vegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Che Jom Bande und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1II. Civil- tammer des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 6. Dezember 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der M berina, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweeke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Chemnizz, den 9. Juli 1881, Ver Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer 11I.: Fischer.

124707 :

707] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 13 362. Der Handelsmann Levi Reis zu Hoffen- eim klagt gegen den Landwirth Jakob Schäfer von posfenheim, zur Zeit in Amerika, sowie dessen Kinder, deinrih Schäfer von Hoffenheim, zur Zeit in Ame- ifa, vertreten durch seinen Generalbevollmächtigten, Bürgermeister Engelhardt in Hoffenheim, ferner gegen Susanna Schäfer, Karl Schäfer und Anna

châfer von Hoffenheim, diese drei minderjährig nd unter Vormundschaft des Adam Fesenbecker, Landwirth von Hoffenheim, auf Unwirksamerklärung es unterm 27. Februar 1880 erfolgten Verzichtes des beklagten Jakob Schäfer auf das ihm an dem Vermögen seiner Kinder zustehende eheliche und elter- ihe Nußtznießungsrecht, sowie mit dem weiteren An- Irage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung on 109 M 32 nebft 6 9%/% Zins vom 11. No- ember 1878 und 4 M 70 frühere Kosten und adet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nects\treits vor das Großherzogliche Amtsgericht u Sinsheim auf Dienstag, den 25. Oktober

881, Vormittags 9 Uhr. Zum Zweck der dentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage vekannt gemacht.

Sinsheim, den 28. Juni 1881.

, A. Hüffner, : Verichts\{reiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

24721] Oeffentliche Zustellun ; Der: Gastwirt Ls Rohe zu Tren, als Vor- und der minderjährigen Kinder des Blankschmieds briedrih Wilhelm Wille in Exten, Amtsgerichts inteln, nämlich:

1) Friedrih Wilhelm,

2) Wilhelmine Caroline Charlotte,

3) Caroline Friederike Charlotte,

vertreten durch Rechtsanwalt F.

Hannover, klagt gegen

1) die Wittwe des Tagelöhners Christian Ludwig Wenthe, Wilhelmine Caroline, geborene Tappe, in Poggenhagen, Amtsgerichts Obernkirchen,

2) die Erben des unter 1 genannten Tagelöhners Christian Ludwig Wenthe, nämlich dessen Kinder:

a. et Heinrich Wenthe, Nr. 8 in Poggen- jagen,

b. Bergmann Friedrich Wenthe in Dortmund,

c. die Ehefrau des Bergmanns Krömer, in Liek- wegen, Caroline, geb. Wenthe, deren jetziger Aufenthalt unbekannt,

sodann dessen Enkel, nämlich:

d. die 4 Kinder dex verstorbenen Wilhelmine Wenthe aus der Ehe mit Tagelöhner Köster in Rosenthal, Amtsgerichts Rinteln, von letz- terem vermöge seiner väterlichen Gewalt ver- treten, aus einer Schuld- und Pfandverschrei- bung vom 2, April 1862 mit dem Antrage:

die genannten Beklagten als Gesammtscbuldner

\{uldig zu erkennen, den Kläger bei Meidung

des Verkaufs der bestellten Hypothek zu zahlen

zwölfhundert Mark sammt Zinsen zu fünf Pro-

cent vom 9. April 1877 an, abzüglich von 6 M,

und bei der niht über 6 Wochen verspäteten

Zinszahlung zu vier Procent, desgleichen 13 M4

L 4 Kündigungskosten, sowie der Prozes-

osten, : und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer IVb. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf den 2. Dezember 1881,

Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hannover, den 9. Juli 1881.

Constabel,

Gerichts\chreibergeh. des Königlichen Landgerichts.

[22537] Oeffentlihe Ladung.

Zu der seit dem Jahre 1869 vor den Herzoglich Braunschweigschen Theilungsbehörden anhäugigen Gemeinheitstheilung und Verkopyelung vor dem Braunschweigschen Dorfe Bartshausen sind auch die in der Feldmark Kohnsen in der st. g. Liebenau be- legenen, zum preußischen Staatsgebiete gehörigen Grundstücke herangezogen. Nach Maßgabe des Staatsvertrages vom 11. September 1877 (Gesetz- Sammlung von 1878 Seite 105) erfordert das Ab- \{lußverfahren eine Mitwirkung der diesseitigen Theilungsbehörden und ist der Ünterzeichnete von Königlicher Generalkommission zu Hannover zum preußischen Kommissair bestellt.

Alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die unter preußischer A belegenen Theilungsgegenstände zu machen aben, namentlich unbekannten Grundherrn oder Landeigenthümer, sowie etwa betheiligte dritte Per- sonen, insbesondere Zehntherrn, Gutsherrn, Pfand- gläubiger, Hutungs- oder sonstige Servitutberechtigte, werden zur Anmeldung und Klarmachung ihrer An- sprüche, Widersprüche und etwaigen Interessen zu dem nacherwähnten Termine unter Androhung des Aus\chlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung geladen. Diejenigen, welche ihre Rechte niht anmelden, haben es sich L beizumessen, wenn deren Sicherstellung unter-

eibt.

Gleichzeitig werden unter gleicher Verwarnung zum Erscheinen in dem nachgenannten Termine die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Betlonen aufgefordert, welchen als Guts-, Dienst-,

rbenzins und Lehnsherrn, als Lehns- und Fidei- kommißfolger oder aus fonstigem Grunde eine Ein- red in Beziehung auf Ausführung der Theilung zusteht.

Termin zu den angegebenen Zwecken wird auf Dienstag, den 9. August d. J., Vormittags 10 Uhr,

auf der Amts\tube zu Einbeck angesetzt. Einbeck, den 20. Juni 1881. Der Commissar und Königlich Preußische Kreishauptmann. Jachtmaun.

C 96 .

[24726] Oeffentliche Ladung. Nachdem die Pfarrei zu Weitershausen die Eir-

tragung des auf den Namen der Gemeinde Nessel-

brunn bezw. auf ihrem eigenen Namen kataftrirten, in der Gemarkung von Nesselbrunn belegenen Grund- eigenthums, als: : ;

Kbl. 2 Nr. 3 =18 a qm Aer, die Seite,

44 14, das,

« Weide, da]., Ader, das, Weide, das., Aer, am Aulenpfad,

im Aulenbach, Holzung, in der Wei-

gertseihe, Holzung, im Heiches-

c

unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen

ununterbrochenen Eigenthumsbesitßzes in das Grund- buch von Nefsselbrunn beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welhe Rechte an jenem

Rautenberg in

80. September 1881, Morgens 9 Uhr, bei der unterzeihneten Behörde anzumelden, widri- i nah Ablauf der Frist und weitern ge- tellten Anirag der Besißer als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundver- mögen erworben hat, nicht mehr geltend machen kann, und daß er sein Vorzugsrecht gegenüber Den- jenigen, deren Rechte in Folge der bis zu dem oben esezten Termine erfolgten An!neldungen eingetragen ind, verliert.

Marburg, den 7. Juli 1881.

Die Gerichtsschreiberei Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung T.

[24727] Oeffentliche Zustellung.

Der August Schulte in Oeding, vertreten durch den Rechtsanwalt Schiebler zu Essen, klagt im Wechselprozeß. gegen den Bernhard Kevenhörster, früher zu Altenessen, jetziger Aufenthalt unbekannt, aus dem Wesel d. d, Oeding, den 10. März 1881, mitSem Antrage auf Zahlung von 164 51 nebst 69% Zinsen von 159 4. 37 Z seit dem 15. Mai 1881 und von 5 M. 14 4 seit Zustellung der Klage, den Beklagten unter Kostenlast zu ver- urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amt3s3gericht zu Essen, Zimmer 40 auf den 22. September 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lücking, Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

94795 (PASA Ausgebot.

Der Schulze Erbpächter O. Wiencke in Willers- hagen hat das Aufgebot des Hyyothekenscheins vom 28. März 1877 über 300 #, mit 43 %% Zinsen für ihn zum Grund- und Hypothekenbuche der Häuslerei Nr. 7 zu Blankenhagen Fol. 1 eingetragen und des

ypothekenscheins vom 18. April 1874 über 200 Thlr.

ourant mit 5 %/ Zinsen für ihn ebendort Föl. 4 eingetragen, beantragt. Alle Diejenigen, welche aus det Eintragüngtcù, Uber die jene angebli verbrannten

ypothekenscheine ausgefertigt sind, und den Leßteren elbst Ansprüche zu machen gedenken, werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 18. November 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichnetèn Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine solche ihre Ansprüche anzumelden und die Hypothekenscheine vorzulegen, widrigenfalls unter Präklusion der nicht angemeldeten Ansprüche die Kraftloserkärung der Hypothekenscheine erfolgen und die Ausfertigung neuer Hypothekenscheine für den Antragsteller verfügt werden wird.

Ribnitz, den 2. Juli 1881.

Großherzogl. Meckl.-Schw. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber : Aug. Beister, Act.-Geh.

Ausfertigung. Aufgebot. _ E : Zufolge Antrags des Hausmeisters Joseph Kail- hofer zu Nürnberg, ergeht hiermit an den derzeitigen Inhaber der dem genannten Joseph Kailhofer zu Verlust gegangenen zwei Aktien der Pfälzer Nord- bahnen Nr. 5323 und 10,611 à 500 Gulden, Nr. 5323 zur Emission vom 1. Januar 1870 und Nr. 10,611 zur Emission vom 3. April 1868 ge- hörig, nebst Zins- und Dividendenscheinen, die Auf- forderung, spätestens im Aufgebotstermine vom Mittwoch, 20. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterfertigten Gerichte seine Rechte an- zumelden und die bezeichneten Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt würden. Ludwigshafen a. Rhein, 9. Juli 1881, Königliches Amtsgericht. (L. 8.) gez. Culmann. : Für den Gleichlaut dieser Ausfertigung mit dem Original : Ludwigshafen a. Rhein, 9. Juli 1881. Der Kgl. Amtsgerichts\chreiber : Eyer.

[24690] Aufgebot.

1) Die Wittwe Catharine Magdalena Stuelt, früher verwittwete Dummersdorf, geborene Tietgen aus Ratzbeck, die unverehelihte Anna Dorothea Elijabeth Dummersdorf dahier, die unverehelichte Caroline Dorothea Hedchen Dummersdorf ebendaher und Johann Hinrih Friedrich Dummersdorf eben- daber, haben das Aufgebot wegen einer von dem weiland Halbhufner Claus Heinrich Wegner in Ratzbeck unter dem 29, Januar 1869 für die un- mündigen Dummersdorf's{en Kinder ausgestellten und unter dem 10. April 1869 auf dem, jeßt dem Halbhufner Friedrich Wilhelm Halemeyer gehörigen Folio 395 des Reinfelder Schuld- und Pfandproto- folls Tom. 1II. Abth. 1 protokollirten, ihnen nun- mehr zustehenden Obligationen über 969 Lhlr. Pr. Court, welche Obligation angeblich verloren ge- gangen ift, beantragt.

2) Desgleichen hat die Ehefrau des 4 Hufners Hans Hinrich Möller zu Kl. Wesenberg, Doris,

[24717]

Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem Aufgebotstermin, den

Barnitz unter dem 4. März 1832, für den Schnei- der Niehuus in Kl. Barnitz ausgestellten und eodem dato auf dem, jeßt dem Käthner Johann Hinrich Friedrich Martens gehörigen, Folio 57 des Barnitzer Schuld- und Pfandprotokolls protokollirten sodann an die Ehefrau Schulz cedirten, von dieser auf den Arbeiter Hans Hinrich Schulz in Lübeck vererb- fällten und von Lektterem an die Antragstellerin unter dem 5. Mai 1860 cedirten Obligation über 300 Thlr. v. Court., welche Obligation angeblich verbrannt ist, beantragt.

Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Januar 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- e die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Reinfed, lden 1. Juli 1881.

Königliches Amtsgericht.

124723] Verkaufs - Anzeige nebst

Ediktalladung.

In Sachen des Schachtmeisters Ernst Gerber in Münder a. D., Gläubigers, gegen den Steinbruchs- besitzer Carl Henke in Unsen, Schuldners, (K. 1/31) sollen die dem Schuldner gehörigen

Jmmobilien : 1) die zu Unsen unter Nr. 4 belegene Halbmeierstelle nebst dazu gehöriger Länderei, vor dem Süntel belegen, 4 ha 07 ar 24 qm umfassend, die zu Unsen unter Nr. 9 belegene Beibauerstelle nebst dazu gehörigem Hofraum, Hausgarten, Wiesen- und Ackergrundstücken, 2 ba 57 ar 22 qm umfassend,

3) die in der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde- bezirks Gr. Hilligsfeld unter Artikel 65 ein- getragenen

Grundstücke: a, E Pegesenfeld, 4 ha 14 ar 34 qm groß, b. im großen Süntel, 1 ha 99 ar 85 qm groß, c. das hintere Pegesenfeld, 3 ha 20 ar 51 qm groß, in dem auf Sonnabend, den 24. September d. J-., Morgens 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums-, Näher-, lehn- rechtliche, fideikommissarishe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real- berehtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor- dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenven Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Der Aus\c{lußbescheid wird nur an der hiesigen Gerichtstafel affigirt und dem „Reichs-Anzeiger“ inferirt werden.

Hameln, den 7. Juli 1881,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. Kern.

(1801 Aufgebot.

Der Kaufmann Heinrich Witenmann in Pforz- heim, vertreten durch Dr. Herßog hier, hat das Aufgebot eines angeblich in Verlust gerathenen, von L. Schlesinger am 29. September 1879 in Berlin Drei Monate à dato auf M. Feller in Frankfurt a. M. gezogenen, von Lebzterem acceptirten, von dem Aussteller am 20./10. 1879 an Dennig und Co. und von diesen an Hh. Witzenmann in Pforzheim in- dossirten Wechsels de 4 1095. beantragt. Der In- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Donuerstag, den 8. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. u Frankfurt a. M., den 23. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. [24725] Jm Namen des Königs! A

Auf de: Antrag des Landwirths Wenzel Heinrics Berensmann zu Paare erkennt das Königliche Amtsgericht zu Castrop am 30. Juni 1881 durch den Gerichts-Assessor Hartog für Recht:

daß die Hypothekenurkunde über die im Grund-

buch von MRauxel Band 13 Bl. 204 und im

Grundbu von Castrop Band 14 Bl. 21

Abthl, 111. Nr. 1 auf Grund des Rezefses vom

8. September 1837 eingetragene Abfindung der

Sophie Catharina Neuhaus von 27 Thlr.

13 Sgr. 4 Pf. für kraftlos zu erklären und dem

Landwirth Wenzel Heinrics Berensmann zu

Habinghorst die Kosten des Verfahrens aufzu=

erlegen.

Von Rechts Castrop, den 9. Juli 1881.

Wegen.

geb. Tidow daselbst, das Aufgebot wegen einer von dem wailand Köhn Marquard Martens zu Gr.

Königliches Amtsgericht.