1881 / 166 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 15. Juli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. Dol,-Präs

Höchste | Niedrigste Preise,

per 100 Kilogr. M. | Für Weizen gute Sorte. . . ; 23 Weizen mittel Sorte . E 21 Weizen geringe Sorte . 20 Roggen gute Sorte. . 19 Roggen mittel Sorte , . 18 Roggen geringe Sorte, 18 Gerste gute Sorte . 18 | Gerste mittel Sorte. 16 Gerste geringe Sorte , 14 | Hafer gute Sorte . , : 18 Hafer mittel Sorte . ; T Hafer geringe Sorte : i: 15 Richt-Stroh ; | S

Henuj neues Erbsen . E Speisebohnen, weisse E Kartoffeln. Rindfleisch

von der Kenle 1 Kilogr.

Banuchfleisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. i Hammelfieisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr... . Eier 609 Stück Karpfen pr. Kilogr... Aale ; Zander FBechte Barsche ¡ Schleie ¡ Bleie N i Krebse pr. Schock . 7

Berlins, 18. Juli, Getreide, Mehl,

Weizen loco geschäftslos. Cir. Kündigungspreis A Loco 200—236 6 gefordert, echwimmend —, 208 bez., per August-September —, 208.5 bez., 207—208 bez., —211 bez.

Roggen loco fast Gekündigt 9000 Ctr. nach Qualität gefordert, russischer —, inländ. mit C Bahn bez, August

v. E. DD O

R R O O DD O DD R R A A A

D

per Septembe per Dezember-Januar 1882 —, per geschäftslos, Termine schl

166—165,25—166,25 bez , per August-Septe

September-Oktober 161—160,5—162 bez, per Oktober-November

109—158,25—159 bez., per November-Dezember 1

158—157,5 bez., per Dezember-Januar 1882 156,5 bez.

Theater.

Krolls Theater. Dienstag: Oper in 4 Akten von Gounod. Kammersänger Feßler.) Vor und nah der Vor- steUung, Abends bei brillanter Beleuchtung Sommergartens: Großes Dovvel - Concert. Diri- genten : Herren Kéler-Béla und Hellmuth. Anfang des Concerts

Margarethe. (Valentin: Hr.

Krolls Etablifsement. ordnung in die durch das Ausbleiben verursachbten Nittersaal: King-Fu. Kosten, sowie zu und für den Fall, daß diese nicht beigetrieben wer-

d National-Theater, Dienst Im pradt- | vollen Sommergarten: Großes Doy xel-Concert, ausgeführt von der berühmten Original - Zigeuner- | v kapelle des Farkas Mór und der Hauskapelle unter a KapcUmeister Wiedeke. Auftreten der Wiener Nab g tigallen Geschwister Reichmann und der Tyroler Ge- sellshaft Rainer. Alvenalüben. Illumination. Wasterfall. Im Theater: Durchs Ohr. Lustspiel in 5 Akten von Jordan, inscenirt vom Direktor van Hell. Anfang des Concerts 6 Ubr, der Vor

s]sttcUung 74 Uhr. Entrée 50 A1.

0 . 0s A6 lentag: Vronecs

Sommergarten : | d

3 Musikcorps |

elle-Alliance-Theater, 2 Somumergartenfest. Im vracbtvollen Ertra-Concert, auégeführt von den des 4. Garde-Regiments z. F., des 1 artillerie-Regiments und des 6 Corps, unter Leitung der H Herren Roßberg, Baumgarten un der Geschwister Rommer.

L, Rainer jun. und de

(Sonradi. Abends: Benaalt

j Vengaltsde Beleuchtung brillante Y y

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. Garde-Feld- miglicben Kadettene |

Musikdirektoren

Illumination dur 209000 Gasflammen. Im Theater: Die Herren Eltern. Lebenébild i 3 Akten von H, Hirschel. Anfang des 6 Uhr, der Vorstellung 7 Ubr. Entrée inkl. (J) «A Mittwoch: 4, Volksfest Dopvel-Concert :c. Im | n Theatcr: Der Rattenfänger von Hameln. (Valbe Theaterkassenpreise: Erstes Parket 1 M Ea) Ä S e Q E S E d Familien-Nachrichten. bt: Frl. Franziéka Sul: Marine-Stabéapotbeker, Lieutenan Thienel (Berlin—Kiel). Frl nit Hrn. Gymnasiallebre: Frl. Emmy Fricéland mit lm Weißenborn (Linden rehelicht: Hr, (Garlshausen (Schbloß Arné bein Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prediger Betke (Hohen-Scbönhausen b, Berlin). Premtier-Liecutenant Hoffmann ( Sleiwitz). Hrn. | Dr. Schmittmann (Rubrort). Hrn. Kgl. Ober- rör!ter Ambronn Oberförsterei (Rittel). Eine Tocter: Hrn, prakt. Arzt Dr. Ziehe (Quedlin- | j,

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Orn. Kat!

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Steckbriefe und Untersuchungs [25619] Zeugen Vorladung.

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Strafîa den Schmid August Waibel von | nofici wegen Betrugs wird | l) Gottlieb Wiedmann, Müller von Beyen- |

weiler, QO.-A Riedlingen, |

Dillingen und Ge-

| 40 | 23 | 20

ESO T S 20

| 80 | 60 | 20

(Amtliche Preisfeststellung von | Oel, Petroleum und Spiritus.)

Termine niedriger. per diesen Monat —, per Juli-August

per Oktober-November und per November-Dezember

Kündigungspreis 141 A Loco 175—195 M.

per ciesen Monat 171,75—170,5—172 bez., per Juli-

zur Vernehmung als Zeuge auf

des | vor die Strafkammer des hierselbft geladen.

5, der Vorstellung 6# Uhr. n

zu verurtheilen; führung zulässig.

4] Oeffentliche Zustellung.

den Backer Gottfried Friedrih Kemvppel aus

ribte zugelassenen Recbt

2 c L 1%?) Oeffentliche Zustellung.

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7 Sachen. lung des

e Zum e Y eger | dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerste geschäftsIos.

Hafer loco flan.

digungspreis 138 M A M | à E SEE

O21. 30 t 19 | 40 Mais flau. 30 119 | 20 1 18 | E} Sl 16 | 14/29 17 | 60 16 | 30

Roggenmehl matt.

23,60—23,55 bez., E Oktober 22.60—22,50 bez.,

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3a lor

#Æ, Winterraps f, Sommerrübsen —, Rüböl fest.

mit Fass

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Loco

Petroleum behauptet,

E Áb. Pr.

bez., per Juli-August —,

20 000 Liter. = 10 000 9%, August u, Oktober 54, 3—54,7 bez.,

60

A ] aa N M a [2

Spiritus Fass 57—57,5 bez.

Gekündigt

d 1 28.00—2 j nach Qualität 95 D U

über Notiz bezahlt. Berichtigung. diesen Monat 23,7 M4; 15. d, M, 56,9—57,1 bez. Pest, 16, Juli, Produktenmarkt. Termine wenig animirt. pr. pr. Herbst 6.45 Gd.,

r-Oktober 208 April-Mai 210

iessen fester.

reruch 170 ab 6,90 Br.

mber —, per

Petroleummarkt.

57,9—156,5— | weiss,

loco 19 bez. u. Br., pr.

2) Roman Hoch, Müller von Ochsenhausen, O.-A. Bieberach,

Dounerstag, den 11. Au ust 1881, _ Vormittags 9 Uhr, Königlichen Landgerichts

„Zeugen, „welcbe ohne genügende Entschuldigung ubt erscheinen, find nah 8. 50 der Strafprozeß- einer Geldstrafe bis zu 300 M, en tann, zur Strafe der Haft bis zu 6 Wochen auch 1st deren zwangsweise Vor- Sammtlibe Behörden orstebende Ladung uf Betreten zu cröffnen ung hieher mitzutbeilen.

Ulm, den 15, Juli 1881, Konigliche Staatsanwaltschaft.

Lödel.

werden ersubt, die Wiedmann und Hoch und Eröffnungsbe\ceini-

dem 2.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Der Kaufmann Carl Lindner in Ulm, vertreten ur den Rechtéanwalt v. Wachter dahier, hat gegen n B Sen- 5. unbekannten Aufenthalts, Klage erboben f Bezablung eines Mehlkaufschillingsrestes von 806 A. 50 eins{hließliÞd von 7 M Gerichtskosten nebst 6% Zinsen aus 799 M leit 2, Januar 1881 sowie Tragung der Streitsäkosten det den Beklagten *rltd 99 1

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Gottlieb Friedri Kempvel eraumten mündliben Verband- : Rechtsstreits vor die Civilkammer des lichen Landgericbts Memminaen auf Samstag, den 19. November 1881, j _ Vormittags 8 Uhr, uit der Aufforderung, einen bei dem genannten Ge- Sanwalt zu bestellen. Dieser Auszug der Klage wird hiemit zum Zwecke er öffentliben Zustellung bekannt gegeben. Memmingen, am 14, Juli 1881. Gerichts\cbreiberei des Königlichen Landgerichts Memmingen. Der Königlicbe Obergerichts\ch{reiber: Hintermayr,

Der Gastwirth F. Klein in Bagno klagt gegen Garl Weidmann, früber zu Bagno, gegenwärtiger Aufenthalt unbekanut ist, wegen ier ihm auf Grund der am 14. August 1879 ligefundenen Berecchbnung anerkannten Forderung

en Hâuer enten on 152,58 M für im Jabre 1878/79 entnommene peifen und Getränke, mit dem Antrage auf Ver- theilung des Beklagten zur Zahlung von 152,58 M ebst 5 Prozent Zinsen, Zahlung der Kosten und

L

_Ger Per 1000 Kilogramm grosse nund kleine 145—170 nach Qual. gefordert.

Termine niedriger. Loco 149—175 Æ L per diesen Monat 139—138,5 bez.. per Juli-August 139—137,5 bez., per August-September —, per September-Oktober 139—138,5 bez., per Oktober-November 138—136,5 bez. : Gekünd. 3000 Ctr. Kündigungspr. 124,5 Loco 124—130 Æ nach Qualität gefordert, Juli-August —, per September-Oktober _—,

Erbsen per 1000 Kilogramm. Kochwaare 187—220 nach Qual. gef., Futterwaare 170—186 nach Qual. gefordert. Gekündigt M per 100 Kilogr. Nr. 0 und 1 per 100 Kilogr. unverstenert incl. Sack, per diesen Monat 24,60—24,45 bez., per August-September —,

) per Oktober-November 22,10 bez., per November-Dezember 22,70—22,80 bez.

Oelsaaten per 1000 Kilogramm. Gek. Ctr. L neuer Winterrübsen 225—238 M,

Gekündigt , Ohne Fass Monat und per Juli-Angust 53,3 MA., per September-Oktober 53,4— 53,5 bez., 99,8 bez, per November-Dezember 54.2 bez. Leinöl per 100 Kilogr. loco obne Fass —, Lieferung N Raffinirtes (Standard white) pr. Ctr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. Gekündigt Ctr. 100 Kilogramm. Loco —, per diesen Monat per August-September —, tember-Oktober 23,7 bez., per OKktober-November 24—24,2 bez., per November-Dezember 24,7 bez., per Dezember-Januar 1882 —., Spiritus matt einsetzend, schliesst fest und höher. Gekündigt Kündignngzpreis 56,6 Loco mit Fass —, per diesen Monat, per Augnst-September 56,3—56,8 bez,, per Oktober-November per November-Dezember 51,5—51,9 bez., 1882 —, per April-Mai 52 ,5—52,9 bez. per 100 Liter à 100 v%/y =

Weizenmehl No. 00 30,00—29,09, No. 0 29,00 —28,00. No. 0 nd ) Roggenmehl No. 0 26,50—25,50, No. Ò und 1 29,590—24,50 per 100 Kilogr. Brutto incl Sack.

Vorgestarn: Petroleum loco —.— Spiritus per April-Mai 53,5—53 bez.; am

(W. T. B.) Weizen Herbst 11,15 Gd, 11,17 Br. Hafer

6,18 Br. Kohlraps 122, Wetter: Schön. Antwerpen, 16. Juli. (W. T. B.) (Schluasbericht.)

194 Br., pr. Septbr.-Dezember 207 Br. Fest.

orläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils nd ladet den Beklagten zur mündlichen Verband- Rechtsstreits vor das Königliche Anits- eribt zu Myslowitz auf den 4. Oktober 1881,

Vormittags 9 Uhr. Zwecke der

öffentliben Zustellung wird

Myslowiß, den 12. Juli 1881. Breitkopf,

Gericbtéscreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Gek. 11 090 Ctr. Kün- nach Qualität gefordert,

15, Juli : fremde 3081, 98 998 Qrts. 125 Fass.

per diesen Monat —, per

Ctr. Kündigungspreis per Juli-Augnust per September-

Kündigungspr.

Aug. 28,00, pr. 28,25,

OKtober, 61,25,

Ctr. Kündigungspreis per 100 Kilogr., per diesen per August-September —,

per OKtober-November

Kündigungspreis 23,7

per Sep: | delphia71

M. per 100 Liter à 100 °/9 per Juli- per September- 92,3—52,7 bez., per Dezember-Jannuar

10 009 9%.

Wilcox) 1213,

Loco ohne | (+ 6215 M.),

Feine Marken

per | (#11921 4),

1 1

loco sehr geschäftslos, anf (— 45 686 A6).

Mais pr. Juli-August 6,15 Gd., | 1881 4 833 816 28075 163 M

Raffinirtes,

Type Angust 19} Br.,

pr. September

[25646] Oeffentlithe Zustellung.

Die National-Hypotheken-Kredit-Gesellschaft, ein- getragene Genossenschaft, zu Stettin, vertreten dur den Rechtsanwalt Schiplak hier, klagt gegen die Schuhmachermeister Julius und Julianna, geb. Witt—Redeskischen Eheleute, früher zu Neustadt W./Pr. wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthaltes wegen 105 A 80 Rechtsanwaltsgebühr, Schreib- gebühr, Zustellungsgebühr und Porto in der Redes- kishen Zwangsverwaltungssahe mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 105 1. 80 „5 an Klägerin sowie das Urtheil für vorlaufig vollstreckbar zu crklären und der Klägerin die öffentliche Ladung der Beklagten zu bewilligen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neustadt W. Pr., Zimmer Nr. 10, auf den 27. September 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. i

gez. Titinus,

Gericbts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

[25642] Aufgebot.

London, 18. Juli. Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 9. bis zum Engl. Weizen 624. engl. Malzgerete 18 416, engl.

London, 16. Juli. An der Küste angeboten 8 Weizenladungen. Heiss. Havannaznucker Nr. 12. 25+. Liverpool, 16. Juli. Baumwolle (Schlussbericht). Spekulation und Export 500 B. Amerikaner 1/16 d. billiger, Middl. amerikanische August-September-Liefe ber-Lieferung 67/32, November-Dezember-Lieferung 93/32 d. Paris, 16. Juli. Rohzucker 889 loco ruhig, Znecker steigend, Nr. 3 77,00, pr. September 66,50, pr. Oktober-Januar 63,80. Paris, 16. Juli. Produktenmarkt.

Mehl fest, 9 Marques, 61,50, pr. Septbr.-Dezember, Rübö] behauptet, September-Dezember 78,75, ruhig, pr. Juli 63,75, pr. August 63,25, pr. : pr. September-Dezember 60,50. New-York, 16. Jali. Waarenbericht. Baumwolle in New-York 1116, do. in New-Orleans 114, Gd., D. 74 C. Mehl 5 D. C. Rother Winterweizen 1 D. 29 c. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 284 C., do. pr. August 1D. 251 C.

do. pr, September1l D. 254 C. Mais (old mixed) 56 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7è,

Speck (short clear) 95 C. Getreidefracht 43.

Nordhanusen - Erfurter

Saal-Unstrut-Eisenbahn, bis ult. Juni 1881 159 700 M (— 18 050 Át.). Elsass - Lothringer Bisenbahn. (+ 120 620 44), Wilhelm-Luxemburger Eisenbahn.

Berlin-Hamburg. Im Juni seit 1, Januar 8 479 882 MÆ. (— 433 369 M). Braunschweigische Eisenbahn.

Bergisch-Märkische Bisenbahn. M (— 61 566 M);

Finnentrop-O01Ipe. Bergisch-Märkische sammen vom (— 861 256 M).

Der Altentheiler August Mever zu das Aufgebot einer verloren gegangenen Hvvotbeken- | urkunde vom 29, November 1871 über eine für den | Oekonomen Gustav Mever zu Starten im Hypo- |

Starten hat

thekenbuche des Kircbspiels Ankum Abthl. I. Bd. V. Fol. I. pag. 323, laufende Nr. 9 eingetragenen Hy- pothekenpost von 3000 Thlrn. =— 3000 „1 nebst Zinsen behufs deren Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \päte- stens in dem auf Donnerstag, deu 3. Februar 1882,

Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeilneten Gericht anberaumten Auf- gebotêtermine scine Rebte anzumelden und die Ur kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bersenbrüdck, den 13, Juli 1881. Königliches Amtsgericbt. Mende.

* ODeffentlihe Ladung.

Nacdem 1) Ackermann Johannes Brosch Peter 1V. Sobn, 2 Ackermann Peter Bros V., Peter IV. E . 3) Johannes Bechert V., von Hocbstadt die Eintragung des auf den Namen von Peter Bros 1V., Peters Sohn, von Hocbstadt, kfatastrirten, in der Gemarkung von Hocbstadt be- legenen Grundeigenthums, als: 0, 497 3 a 90 qm Aer im Kalkhaus, E M3 97 Holzung, der Rodenberg, BB.

L,

e V ° 302 , 68 e 303 , 68 N S. O Wiese, die Kleewiese, und zwar BB. 302 u. 303 nur zu dem früber mit pmb, 114 1 Nth. bezeichneten Theile, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrocenen Eigenthumsbesißzes in das Grund- buch von Hocbstadt beantragt haben, so werden alle diejenigen Personèn, wel{be Rechte an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termine den 29, September 1881, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeihneten Behörde anzumelden, widrigen- falls nah Ablauf dieses Termins der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbu eingetragen werden wird und der die ibm obliegende Anmeldung unter-

Wiese auf dem Forft,

| Heinrid Stutter in Wolbeck

lafsende Berechtigte nit nur cine Aasprücde gegen jeden VBritten, welber im redlicben Glauben an die |

(W. T. B.)

fremder 89 022, engl. Gerste 20, Hafer 853, fremder Engl. Mehl 10235 Sack und

10384, fremdes

(M. T: E)

n p. Wetter: ehr gefragt. (W. T. B) G

Umsatz 6000 B. , davon für

rung 619/39, September-Okto-

(W. L. B\) 6250 à 62,75. Weisser pr. 100 kg pr. Juli 79.80, pr. Angust

(W. T. B.) Weizen behauptet, pr. Juli 27,75 pr. September-Oktober 28,00, pr. September-Dezember pr. Juli 67,00, pr. Angust 66,00, pr. Sept.- 9 Marques, 77,25, pr. Spiritus September-Oktober —,

per Juli 77,00, pr. August per Januar-April 79,00.

(W. T. B.)

Petroleum in New-York 72 Gd., do. in Phila- rohes Petroleum 61, do. Pipe line Certificatea

Kaffee (Rio-) 1Í1

Schmalz (Marke do. Fairbanks 1282,

do. Rohe & Brothers 127,

EFisenbahn-Einnahmen.

Fisenbahn. Juni 1881 79 908 M. bis ult. Juni 1881 444 834 M (— 14 776 M). Juni 1881 31 497 M. (— 1017 At),

Juni 1881 2944900 Ma bis ult. Juni 1881 16 497 100 M (— 21640 MÆ). Juni 1881 428600 M, 2 434 000 M. (— 65 051 E).

1881 135856 M. (+ 6951 M),

bis ult, Juni 1881

Im Juni cr. 784427 M Seit 1. Jannar 4526 960 4, (— 206 364 M).

Stammbahn. Im Juni vom 1. Jannar bis ult. Juni (— 766 489 6). Ruhr-Sieg-Eisenbahn incl. Im Juni 1881 529149 M (+ 9731 M). und Ruhr-Sieg-Eisenbahn zu- l. Januar bis ult. Juni d. J. 31 191348 M

Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grund- vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, jondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben geseßten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Hanau, am 14. Juli 1881. Königliches Amtsgericht. T.

Aufgebot.

In der Nat vom 19. zum 20. Januar d. J. verstarb bierselbst der Aktuar Mar Schoeßzau. Seine Eltern, die Lehrer Scboectzauschen Eheleute in Konitz haben der Erbschaft entsagt.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers ist der Nab- laß des Schoeßzau versilbert und hat einen Ertrag von 229,70 M gebracht, wovon i 54,75 A. binter dem Nachlaßpfleger befinden, während der Rest von 174,95 M hinterlegt ift.

Alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Nacb- laßmasse haben, werden aufgefordert, dieselben späte- stens im Aufgebotstermine den 17. Dezember 1881, Vormittags 12 Uhr, Amtsgericht Zimmer Nr. 12 anzumelden, widrigen- falls der Nehtsnachtheil eintritt, daß sie gegen den Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nacblaß mit Aus- \{bluß aller seit dem Tode des Erblassers aufge- kommenen Nutzungen durch Befriedigung der ange- meldeten Ansprüche nit ers{öpft wird.

Graudenz, den 28, Juni 1881.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

von Kircspiel Wolbeck Band T. auf dem dein Bäckter Wilbelm gehörigen Grundstücke Flur 2 Nr. 82 in Abth: 111. zu Gunsten des Päch- ters Anton Fronhoff ein Darlehn von 250 Thalern Courant zu vier Prozent jahrliber Zinsen gegen halbjährige Löse und Spezial-Hvypotbek ex deer. vont 12, Mai 1821 eingetragen.

Vorgedachtes Parzell ist am 18. November 1880 von dem Recbtsnacfolger des Wilhelm Stroband zu Münster, dem Wirlhschafter Wilbelm Heinrich Stutter zu Wolbeck aufgelassen und mit vorerwäbn- ter Post auf Band Il. Blatt 133 des Grundbuchs von Stadt Wolbeck übertragen. Seitens des Franz Stroband und des 2c. Stutter ist das Aufgebot dieser Post unter der Behauptung, daß sie getilgt sei, beantragt.

Es ergeht daher an alle Diejenigen, welcbe an dieser Post Ansprüche geltend zu macben baben, die Aufforderung, dieselben beim unterzeibneten Amts- gerichte spätestens in dem auf den 9. November cr., Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 39, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben

i und die Post im Grundbucb (cs

[25630]

[25638]

Im Grundbucbe Vlatt 229 sf\tand

präkludirt werden, löst wird. Münster, den 9. Juli 1881. Königliches Amtsgeriht. Abth. 1 Y.

[25197]

Es wird um baldige Auskunft über den derzeitigen Aufenthalt des Fleischers Wilhelm Werner, auch Kintscher genannt, aus Gompertdorf, Kreis Vabelscwerdt, zuleßt in Wilhelmösthal, selbigen Kreises, wohnhaft, bebufs Regulirung einer Grund- bubs-Angelegenbeit ergebenst ersucbt.

Nieder-Thalheim bei Landcck in Schlesien, den 14, Juli 1881.

August Kaisler,

Gafîthofbesiter.

————_——

Deutscher Reichs-Anzeiger

Und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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| Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4 M

1 166.

Berlin, D

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s

den 19. Juli, Abends.

N N Alle Post-Anstalten nehmen Kesteilung an;

für Kerlin onßer den Post-Anstalten auch die Expe-

dition: SW, Wilhelmstr. Nr. 32. s

Wf,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 4 dem Amtmann Mitsdörffer zu Haltern im Kreise Cösfeld den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem General- Landschasts-Nepräsentanten von Haugwiß auf Rosenthal bei Breslau den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; den Amtsvorstehern Heinze zu Kupp im Kreise Oppeln und Helmbold zu Bollstedt im Kreise Mühlhausen i./Th. den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse ; sowie dem Gemeinde- vorsteher Jessat zu Schestocken im Kreise Gumbinnen und dem Regierungsboten a. D. Moeßen zu Königsberg O./Pr. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majesiät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Seconde-Lieutenant de Graaff im 2. Branden- burgischen Ulanen-Regiment Nr. 11 die Erlaubniß zur An- legung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Königlich \{hwedishen Wasa-Ordens zu ertheilen.

Deutsches Nei ch,

Der Bundesrath hat in seiner Sizung vom 7. d. M. zur Ausführung des Geseßes vom 1. Juli d. J, betreffend die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben, die nachstehend unter A, und“ B. abgedruckten Bestimmungen beschlossen.

A, Ausführungsvorschriften , zu dem Geseße vom 1. Juli 1881, betreffend die Er- hebung von Reihs-Stempelabgaben. (Reichs-Gesetzblatt Seite 185.) I, Zuständigkeit der Steuerbebörden.

1) Die Steuerstellen, welche zur Erhebung der Stempelabgabe von Aktien, Nenken- und Schuldverschreibungen (Nummer 1 bis 3 des Tarifs), von inländishen und ausländishen Lotterieloosen (Nummer 5 des«Tarifs), und zur Abstempelung dieser Urkunden und der Formulare für die in der Tarifnummer 4 bezeichneten Schrift- stücke, sowie zur Erhebung der Abgabe für die Abstempelung dieser Formulare zuständig sind, werden ebenso, wie die Beamten zur Wahrnehmung der im §. 27 Absaß 2 und 3 bezeichneten Geschäfte, und deren Geschäftsbezirke gemäß §. 26 des Gesetzes von den Landes- regierungen bestimmt und öffentlich bekannt gemacht. Dem Reichs- kanzler wird ein Verzeichniß dieser Steuerstellen und Beamten und ihrer Zuständigkeit behufs Veröffentlihung im Reichs-Centralblatt mie File auch von allen Veränderungen alsbald Kenntniß ge- geben. N E Zur Abstempelung von inländischen und ausländischen Aktien und Renten- und Schuldverschreibungen werden die Landesregtierungen mindestens an jedem Börsenplaße eine Steuerstelle ermätigen, mit der Abstempelung der ausländischen Werthpapiere in der Zeit bis zum 29, Dezember 1881 aber außerdem nach Maßgabe des Be- dürfnisses noch andere Steuerstellen beauftragen.

Die mit dem Verkauf von Reichs-Stempelmarken zu 1 K und 20 für die in der Tarifnummer 4 aufgeführten Schriftstücke be- auftragten Amtéstellen bestimmt gleichfalls die Landesregierung und macht dieselben öffentlich bekannt.

I1I, Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen.

Zu F. 2 des Gesetzes. E

2a, Die zu versteuernden Werthpapiere sind mit einer nah den anliegenden Mustern a. oder b. doppelt ausgefertigten, von dem Steuer- pflichtigen oder dessen Prokuristen unterzeihneten und mit genauer Angabe seines Standes und Wohnorts versehenen Anmeldung einer zuständigen Stelle vorzulegen. Lose oder von den Werthpapieren ge- trennte Zinscoupons und Talons sind nicht mit vorzulegen. In der Anmeldung sind die Werthpapiere nach Gattung (Aktie, Interims- sein zu solcer, Schuldverschreibung 2c.), und Benennung, sowie nah Serien, Littera und Nummern geordnet, aufzuführen.

Ausländische Werthpapiere, welbe vor dem 1. Oktober 1881 aus- gegeben sind und spätestens am 29. Dezember desselben Jahres zur Abstempelung vorgelegt werden, sind na dem anliegenden Muster e. anzumelden. L s L

2b, Nach Prüfung der Anmeldung seßt die Steuerstelle den Abgabenbetrag fest und zieht ihn cin. Bei der Berechnung der Ab- gabe von auéländishen Werthpapieren, in welchen der Nennwerth in der fremden und in deuts {er Währung angegeben ist, bildet die leßtere die Grundlage. : ; i

_Die Abstempelung der Werthpapiere erfolgt erst, nachdem die festgestellte Abgabe gegen Quittung bezw. Interiméêquittung eingezablt oder deponirt worden ist. Die Deponirung tritt ein, wenn die Ab- stempelung der Papiere am Tage der Einzahlung der Steuer nicht mehr bewirkt bezw. beendet werden kann. Jede Quittung muß, um gültig zu sein, von zwei Beamten vollzogen und in derselben der Tag der Buchung der Steuer und die Nummer des Hebe- oder Anmelde- registers, unter welher die Buchung erfolgt ist, von der Steuerstelle angegeben sein, Die definitive Quittung ist -auf ein Exemplar der Anmeldung zu \{reiben. .

Nach erfolgter Abstempelung erhält der Skt Werthpapiere gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung, RNegisterbelag bei der Steuerstelle verbleibt, ausgehändigt. Ee

Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so ist dem Ueberbringer das eine Eremplar der Anmeldung, mit Empfangs- besceinigung versehen, zurückzugeben. ; Ls

"A Abîtempelung erfolgt auss{ließlich dur Aufdrücken des Reichéstempels auf der Vorderseite des Werthpapiers.

Die vor dem 1. Oktober 1881 ausgegebenen und spätestens am 29, Dezember 1881 zur Abstempelung vorgelegten ausländischen Wertbpapiere erhalten einen Stempelabdruck, welher in einem von einem Kreise umgebenen Vierpaß die deutsche Kaiserkrone, sowie ein

Steuerpflicbtige die welche als

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Band mit der Werthbezeihnung zeigt, und dessen Cinfafsung die Aufschrift „Reichs-Stempelabgabe“ und die Unterscheidungsnummer der betreffenden Abstempelungsstelle trägt. :

Der auf inländishe und auf andere, als vorbezeihnete, aus- ländische Werthpapiere vermittelst Maschine aufzudrückende Stempel besteht in einem verzierten aufrecht stehenden Rechteck, auf welchem sich der Reichsadler und um denselben in kreisrunder Einfassung die AufsHrift „Reichs-Stempelabgabe“ befinden. Unter dem Adler ruht ein kleiner, ebenfalls kreisrunder Schild mit dem Unterscheidungs- zeichen der betreffenden Abstempelungsstelle. Der Stemvel enthält keine Werthangabe. ; s

Eine Verwendung von Stempelmarken zu Werthpapieren findet icht statt. A A od. Auf Antrag und auf Kosten des Steuerpflichtigen kann der Aufdruck des Reichsstempels auf die Werthpapiere auch bei der Reichsdruckerei erfolgen. Der Antrag ist in der Anmeldung (Nr. 2a.) zu stellen. Die Steuerstelle zieht den Abgabenbetrag und_ einen die Kosten der Abstempelung deckenden Vorshuß von dem Steuerpflich- tigen ein, und ersuht unter Beifügung eines, gemäß der Vorschriften unter 2b, mit Quittung über Abgabe oder Vorschuß versehenen Eremplars der Anmeldung die Reichsdruckerei um Abstempelung der Werthpapiere. Der Antragsteller hat für die Einsendung der Werth- papiere an die Neichsdrukerei zu sorgen und empfängt dieselben von dort unmittelbar zurück, Hin- und Rücksendung erfolgen auf seine Sefahr und Kosten. S A bts: Der S trubtialte theilt die Reichsdruckerei cine Bescheinigung, daß die Abstempelung in Uebereinstimmung mit der zurüzusendenden Anmeldung erfolgt ist, unter Benachrichtigung von dem Betrage der Kosten der Abstempelung mit. Die Steuerstelle nimmt diese Be- scheinigung zu den Belägen ihres Registers und rechnet nunmehr mit dem Steuerpflichtigen Über den Vorschuß unter _Rückzahlung des etwaigen Ueberschusses ab. Nach D etiteig der Kosten erhält der Steuerschuldner ein mit Quittung (Nr. 2b.) versehenes Eremplar der Anmeldung zurü. F : :

Ersicht die Reichsdruckerei aus der übersandten Quittung, daß der Vorschuß die Kosten nicht deckt, so hat sie die Steuerstelle hier- von alsbald und vor der Rücksendung der abgestempelten Werth- papiere behufs unverzüglier Girziehußg des feelenden Betrages zu benachrichtigen. 2 R E P

2e. Nach jeder Einzablung auf die in den Tarifnummern 1 bis 3 bezeihneten Werthpapiere sind die Interimsscheine nach den Vor- {riften unter Nr. 2a. bis 2d. zur Abstempelung vorzulegen, welche nach den für die Abstempelung der vollgezahlten Werthpapiere ge- troffenen Bestimmungen unter Aufdruck desselben Stempels (2 c.) bei dem Quittungsvermerke über die jeweilige Einzahlung erfolgt.

Zu §8. 2 und Sah 2 bezw. 3 der leßten Spalte der Torifnummern 1 und 2. t 3) Für die zur Versteuerung angemeldeten Aktien und sonstigen Werthpapiere ist der volle tarifmäßige Betrag der Reichsstempelabgabe von der Steuerstelle auch dann zu berechnen und festzustellen, wenn für die ausgegebenen Interimsscheine {hon eine Reichsstempelabgabe entrihtet worden ist. Behufs Anrechnung der bereits entrichteten Ab- gaben auf die Steuer für Werthpapiere hat der Steuerpflichtige der Steuerstelle mit den Werthpapieren zuglei die Quittungen über die für die Interimsscheine gezahlte Abgabe (2b.) vorzulegen. In der Anmeldung hat er den Betrag der einzelnen auf die Interimsscheine geleisteten Einzahlungen und die dafür gezahlten Abgabenbeträge an- ben. L sih gegen die Uebereinstimmung der Anmeldung mit den vorgelegten Aktien oder Obligationen und den Quittungen über die für die Interimsscheine gezahlten Abgabenbeträge, sowie gegen die Zu- lässigkeit der Anrechnung der nachgewiesenen Abgabenbeträge für die Interimsscheine auf die Abgabe für die Aftien oder Renten- oder Schuldverschreibungen nichts zu erinnern, so erfolgt die Einzahlung des für die Aktien oder Obligationen etwa noch zu erlegenden Ab- gabenbetrags, die Quittungsleistung und die Abstempelung der Pa- piere nah den Bestimmungen unter Nummer 2b. bis 2d. Auf der Anmeldung (Nummer 2a.) hat die Steuerstelle : E a, den Betrag der nach dem Nennwerthe der einzelnen Stücke und dem Tarife überhaupt zu entrichtenden Abgabe, s

b. die für die Interimsscheine bereits gezahlten Reichs-Stempel- abgaben unter Angabe des Tages der Zahlung und der Nummer des Heberegisters, und f :

e, die zur ett der tarifmäßigen Abgabe eingezahlte Summe,

über welche quittirt wird, ersichtlich zu machen. S A A

Dem Steuerpflichtigen ist eine Frist für die Vorlegung der In- terimsscheine bebufs Vernichtung der Stempelzeichen auf denselben zu bestimmen. Für die Erfüllung dieser Berpflichtung ist in der Regel Sicherheit zu bestellen. Die Vernichtung erfolgt durch Aus- s{neiden oder Durlochen der Stempelzeichen, mit Genehmigung der Direktivbehörde au in anderer sichernder Art. Die Vernichtung ift auf der Anme u: bescheinigen.

B Die n Ung über die seiner Zeit für die Interims\cheine ge- zablten Abgabenbeträge bleibt als Belag bei der Steuerstelle. . 2 und zur Tarifnummer 1, Befreiung.

4) Wird beansprucht, daß für inländische Aktien, auf welcbe vor dem 1, Oktober 1881 Einzahlungen stattgefunden haben, die Reichs-Stempelabgabe nur für die von dem genannten Tage ab ge- leisteten Einzahlungen erhoben werde, so ift in der Anmeldung der Aktien zur Versteuerung (Nummer 2a.) außer dem Nennwerthe der einzelnen Stücke au der Betrag und die Zeit der auf dieselben ge- [eisteten Einzahlungen anzugeben und sind zugleih die Beweise für diese Angaben beizubringen, Der Beweis ist namentli auch darauf zu riten, daß die Einzahlungen auf alle nunmehr zur Ausgabe ge- langenden Aktien geleistet wurden und niht etwa ein Theil derselben noch unbegeben in den Händen des Emittenten war. x

Die Direktivbehörde bestimmt über die Höhe der zu versteuernden Finzablungen und der Abgabe. T V Bean der Quittung über die erhobene Abgabe, der Abstempe- lung und der Rückgabe der abgestempelten Aktien finden die Bestim- mungen unter Nummer 2b, bis 2d. finngemäße Anwendung. In der Quittung über den gezahlten Abgabenbetrag ist außer dem Nenn-

werth«c der Aktien auch der Betrag der, der Abgabe nicht unterworfe- nen Einzahlungen anzuführen. Ist die Vollzablung des Interims- seins vollständig bereits vor dem 1. Oftober 1881 erfolgt und über einen Abgabenbetrag nicht zu quittiren, so ist das zurüzugebende Eremplar der Anmeldung mit entsprechender Bescheinigung zu versehen. G Auf ausländische Aktien und auf inländische Renten- und Schuldverschreibungen findet die Befreiung der vor dem 1. Oktober 1881 geleisteten Einzahlungen keine Anwendung. Zu S. 2 und zur Tarifnummer 2, Spalte „Bere{nung der Stemvel- i babe Su : 5) Wenn die Anrechnung eines, für inländische, nach dem 30. September 1881 ausgegebene Renten- oder Schuldverschreibungen Vor dem 1. Oktober 1881 bereits erhobenen Landesstemvels auf die Neichs- Stempelabgabe beansprucht wird, fo sind mit der Anmeldung (Nr. 2a.) die Beweisstücke (Steuerquittungen 2c.) über die Höhe des gezahlten landesgeseßlichen Stempels beizubringen, falls diese niht aus den ver- wendeten Stempelzeichen zweifellos hervorgeht. Jene Beweisftücke verbleiben als Belege bei der Steuerstelle. S A In der Anmeldung (Nummer 2a.) ist der für die einzelnen Stücke gezahlte Landes\tempelbetrag anzugeben und das Saverhältniß dar- zulegen. Die Steuerstelle zieht den Stempelbetrag ein, um welchen der Reichsstempel für jede einzelne Renten- oder Schuldverschreibung den dafür gezahlten Landesstempel übersteigt. Wegen der Abstem- velung, der Rückgabe der abgestempelten Werthpapiere und der Quit- tung über die Abgabe finden die Bestimmungen unter Nummer 2b. bis 2d. finngemäße Anwendung. In der Quittung über die erhobene Reichs-Stempelabgabe is auch der Betrag der für jedes Stück ent- richteten Landesabgabe nachrihtlich zu vermerken. Zu §. 2 und zur Tarifnummer 2ce. und 3b. E 6) Wird für inländische Renten- und Schuldverschreibungen auf Grund der Tarifnummer 2ce. oder 3b, Befreiung von der Stempel- abgabe beansprucht, so ift in der Anmeldung (Nummer 2a.) das Sach- verhältniß anzugeben und überdies der Beweis zu führen, daß die auszugebenden Obligationen in der That nur zum Zweck des Umtau- ches ausgestellt werden, also ohne Veränderung des durch die zurück- zuziehenden Stücke beurkundeten Rechtsverhältnisses. Insbesondere findet die Befreiung keine Anwendung, wenn die neu auszugebenden Renten- oder Schuldverschreibungen von cinem andern Schuldner, allein oder mit dem bisherigen Schuldner, ausgestellt werden, zu cinem andern Zins\ate verzinslich find, auf den Inhaber lauten, während die aus dem Verkehr tretenden Stücke auf den Namen lauten O Hl L ¿ ¿ 3 da Vas Beweis erbracht, so verfügt die Direktivbehörde Abstem- pelung der neuen Stücke ohne Abgabenerhebung. Die Verfügung wird Registerbelag. Wegen der Vorlegung der eingezogenen Stücke und der Vernichtung der auf denselben etwa befindlihen Stempel- zeichen finden die Vorschriften unter Nummer 3, wegen der Anmel- dung der Obligationen und der Abstempelung die Vorschriften unter Nummer 2a bis 2d. sinngemäße Anwendung. D S Sind die -einzuzichenden Stücke versteuert, \o ift die Quittung über die gezahlte Abgabe vorzulegen und als Belag zum Register zu nehmen. S Zu S. 4 des Gesetzes. i 7) Die im §. 4 Absatz 1 des Gesetzes vorgeschriebenen Anzeigen sind nah dem anliegenden Formular d. zu erstatten und an diejenige Steuerstelle abzugeben, bei welcher die Versteuerung der Wertbpapiere erfolgen foll. J e i | 8) Den im §. 4 Absaß 2 des Geseßes vorgeschriebenen Vermerk hat der Emittent auf den Werthpapieren \o anzubringen, daß der Reichs\tempel neben, über oder unter demselben aufgedruckt werden fann. E III, Sch{lußnoten und RecchGnungen. Zu 8, T des Gesetzes. E 9) An jedem Börsenplaße und wo sonst ein Bedürfniß dazu be- steht, wird die Landesregierung Vorsorge treffen, daß Formulare zu Scblußnoten, Rechnungen und anderen nab der LTarisnummer 4 stempelpflihtigen Schriftstücken mit dem Reicbéstempel bedruckt r

werden können. Dieser Stempel wird in rother Farbe in de Y

oberen linken Ecke der Vorderseite des Blattes aufgedruckt. Der- selbe trägt auf weißem, kreisförmigem Mittelfelde den Reichéadler und um denselben auf rothem Grunde in weiß erscheinender Schrift die Bezeichnung „Reichs-Stempelabgabe“., Vben befindet si ein kleiner ebenfalls kreisförmiger Scbild, welcher die Werthbezeichbnung „1 M“ oder „20 Pf“ und unten ein ebensolcher Schild, velcher das Unterscheidungszeichen der Abstempelungéstelle trägt. Das Ganze ruht auf einem \chraffirten Rechteck, dessen Seiten von dem Mittelfelde und den beiden Schildben zum Theil überragt werden. n |

Wer dergleichen Formulare stempeln lassen will, hat diefelben in Mengen, welche sich auf volle Hundert abrunden, unter Beifügung von je 5 übershüssigen Eremplaren für jedes Hundert (als Ersatz für etwaige Abgänge bei der Stempelung) und unter Einzahlung Steuerbetrags der zuständigen Steuerstelle mit einer doppelt aufzu- stellenden Anmeldung nach dem anliegenden Muster e. vorzulegen. Die abgestempelten Formulare erbält der Deklarant in der versteuerten Zahl gegen Empfangsbescheinigung auf dem einen Cremplar der Anmeldung zurück. Zugleih werden ihm die übers{chüfsigen, niht verdorbenen Eremplare ungestempelt und das zweite (Fremplar der Anmeldung mit der Quittung über den Steuerbetrag versehen wieder ausgehändigt. In Betreff der Quittung gelten die Bestim- ungen zu 2 b, : M Die beim Stempeln verdorbenen Eremplare werden von zwei Beamten vernihtet und die Vernichtung auf dem bei dem Register bleibenden Eremplar der Anmeldung bescheinigt. :

Die Abstempelung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

Gestempelte Formulare zu den oben werden vorerst niht zum Verkauf geftellt. 2 y

10) Die Stempelmarken zu den nach Tarifnummer 4 stemvel- pflihtigen Schriftstücken, mit Ausnahme der im Z. unter a, be- zeichneten, sind von der Form und Größe der Postfreimarken. Von der linken unteren nach der rechten oberen Ecke zieht sich cin auf guillohirtem farminrothen Untergrunde liegendes rothes Band, wel-

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bezeibneten Schriftstücken