1881 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

es die Aufschrift „Reichs-Stempelabgabe“ trägt. In der linfen oberen Ee ist der Reichsadler, in der reten unteren Ccke die Werth- bezeibnung „1 Mark“ bezw. /,20 Pfennig“ {warz aufgedruckt. Außerdem befindet sich in der Mitte der Marke eine zur Aufnahme des Datums der Verwendung bestimmter Vordruck.

Die Verwendung der Marken muß in - folgender Weise bewirkt werden. Die Marken sind auf der Vorderseite des Schriftstücks auf- zukleben. In jeder einzelnen aufgeklebten Marke muß das Datum der Verwendung derselben auf dem Schriftstük, und zwar der Tag und das Jahr mit arabischen Ziffern, der Monat mit Buchstaben, an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle niedergeschrieben wer- den. Allgemein übliche und unverständliche Abkürzungen der Monats- bezeihnung mit Buchstaben sind zulässig (z. B. 8. Oktober 1881, 7. September 1882).

Außerdem muß der Name oder die Firma Desjenigen, der die Marke verwendet, auf der letzteren niedergeschbrieben werden. Es ge- nügt jedo, wenn nur ein Theil des Namens oder der Firma auf die Marke zu stehen kommt, der andere Theil auf das Schriftstück selbst oder auf andere etwa zur vollständigen Versteuerung des leßteren er- forderliche Marken, oder auf beide hinüberreicht. : :

Der Name bezw. die Firma und das Datum müssen mittelst deutlicher Schriftzeichen, ohne jede Rasur, Durchstreihung oder Ueber- schreibung niedergeschrieben werden.

Es ift zulässig, den vorgeschriebenen Entwerthungsvermerk ganz oder theilweise durch \{chwarzen Stempelaufdruck herzustellen. In diesem Falle braucht das Datum nicht an der dur{ch den Vordruck bezeichneten Stelle, es muß aber in seinem ganzen Umfange (Monats- bezeihnung, Tages- und Jahreszahl) vollständig auf jeder einzelnen Marke aufgedruckt sein.

Nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendete Stempelmarken werden als nicht verwendet angesehen (§. 22 des Gesetzes).

IV. Lotterieloose. Zum Tarif, Nummer 5.

11) Behufs Berêchnung der Abgabe von Lotterieloosen sind alle für den Erwerb eines Looses an den Unternehmer oder dessen Be- auftragte zu leistenden Zahlungen zum Preise des Looses zu rechnen, insbesondere auch die sogenannten Schreibgebühren, Kollektions- gebühren u. a. m.

Zu 88S. 12, 13 und 15 des Gesetzes.

12a) Wer im Bundesgebiete Lotterien oder Ausspielungen ver- anstalten will, hat der zuständigen Steuerbehörde spätestens am 7. Tage nah dem Empfange der obrigkeitlichen Erlaubniß \chriftlich unter Beifügung einer Doppelschrift anzumelden :

Namen, Gewerbe und Wohnung des Unternehmers, die plan- mäßige Anzahl (die Nummern) und den planmäßigen Preis der Loose,

E) dd wo mit dem Vertrieb der Loose begonnen wer-

en soll,

die Gegenstände, die Zeit und den Ort der Ausspielung,

die Namen und Wohnungen der unmittelbar von dem Unter- nehmer mit dem Vertrieb der Loose betrauten Personen.

Der Anmeldung ist als Anlage ein amtlich beglaubigtes Exem- plar des obrigkeitlich genehmigten Plans der Lotterie oder Aus- spielung anzuschließen.

Mit der Anmeldung ist die Abgabe für die Loose einzuzahlen. Wird Stundung der Abgabe bis nah dem Beginn des Vertriebes der Loose gegen Sicherstellung des Abgabenbetrags oder ohne solche beansprucht, so ist der Antrag mit der Anmeldung vorzulegen.

12b.) Wird Befreiung von der Abgabe in Anspruch genommen, so ist mit der Anmeldung der Nachweis zu führen, daß der Erlös des Unternehmens zu mildthätigen Zwecken Verwendung finden wird. ever die Anwendbarkelt der Befreiung entscheidet die Direktiv-

chörde.

13) Die Behörde, welche die obrigkeitliche Erlaubniß zur Ver- anstaltung einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung ertheilt, hat hiervon ohne Verzug der zur Erhebung der Abgabe für die Loose zuftändigen Steuerbehörde unter Bezeichnung des Unternehmens und seines Zweckes, des Namens und der Wohnung des Unternehmers, und des Zeitpunkts, an welchem dem letztern die obrigkeitlihe Er- laubniß behändigt worden, \{riftlich Mittheilung zu maten.

Auf Grund dieser Mittheilung hat die Steuerbehörde s\ogleich na Ablauf der unter Nummer 12a. für die Anmeldung vorgeschrie- benen Frist wegen Feststellung und Beitreibung der Abgabe, sowie nach Umständen wegen der Verhinderung des Loosabsatzes und Ein- leitung des Strafverfahrens das Erforderliche zu veranlassen.

14) Nacbdem der Abgabenbetrag festgestellt, gebuht und ent- weder eingezahlt oder gestundet, beziehentlich nachdem die Stembpel- freiheit der Loose von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist, erfolgt die Abstempelung der Loose durch die zuständige Steuerstelle vermittelst Stempelaufdrucks. Der Stempel ist von runder oder ovaler Form und führt den Reichsadler und über demselben die Auf- rift „Versteuert“ bezw. „Stempelfrei“, darunter das Unterschei- dungszeichen der Abstemvpelungsstelle.

Ungestempelte Loose dürfen nit ausgegeben werden.

Nach näherer Vorschrift der Landesregierung kann indessen bei den unter obrigkeitlicber Aufsicht stattfindenden Waarenverloosungen von der Abstempelung der abgabefreien Loose Umgang genommen werden, wenn mit Rücksicht auf die Zabl und den Preis der Loose die Ab- stempelung unverbältnißmäßige Mühbwaltung verursachen würde.

Die abgestempelten Loose werden gegen Emypfangésbescheinigung auf dem cinen Eremplar der Anmeldung zurückgegeben. Das bleibt nebst seinen Anlagen (Nummer 12 a.) Belag zum Register. Wenn Stundung der Abgabe bewilligt ist, darf die Genebmigung zum

stempelung der Loose auêëgehändigt werden. Zu §. 13 des Gesetzes. 15) Die Landesregierungen bestimmen, in unter welden Modalitäten die Genehmigung zum Absat: gegen Sicherstellung der Abgabe oder obne folcbe ertbeilt, die Abgabe gestundet werden kann. Zu S, 14, 15 und 19 des Gesetzes. 16) A uslândische Loose und Auêsweise über sind der zuständigen Steuerstelle mit ciner na Muster f. doppelt auszustellenden Anmelduna Abgabenbetrags innerhalb der im &, Frist zur Abstempelung vorzulegen. Wegen der Bucbung der Abgabe, der Beläge und wegen der Abstempelung der Loose gelten die Bestimmungen unter Nummer 14, Stundung der Steuer findet nicbt statt. Auéländiscbe Loose 1881 einer zuständigen Steuerstelle vorgeleat werden, sind e Ab- gabenerbebung als ftempelfrei abzustempeln, sofern nacbgewiesen wird, daß sie vor dem 1, Oktober 1881 in das Bundesgebiet eingefübrt worden find.

der Loo!e oder foniît

Spieleinlagen dem anliegenden unter Einzabluna des 14 des Gesetzes bezeichneten

«polAp f m príts d t A000 oa Ct AL s , welce in den ersten drei Tagen des Oktobers obne

Zu §. 17 des Gesetzes.

17) Für einzelne unabgesett Stempelabgabe nit erstattet.

ZU §8. 18 des Gesetzes.

e Verwaltungen der Staatélotterien baben spätester

ta Ablauf der Ziehung jeder Klasse dem Reichs f: abgesetten Loose und den Preis der Loose (Nr. 1

zuzeigen. Anzeigen sind unter Benutzung eines von dem R scbattamte vorzuscreibenden Formulars dopvelt w erstatten.

Reichéschatzamt fett die zu entrichtende Steuer fest.

V, Allgemeine Bestimmungen.

u S. 21 des Geset

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welchen Fällen und |

In [ Hermann Friedri An | gleih zum Konsistorial-Rath und Mitglied des Konsistoriums

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sind, noch kein oder doch kein solcher Gebrauch gemacht worden ift, durch welchen das steuerliche Interesse gefährdet werden kann;

c. der Erstattungsanspruch innerhalb 14 Tagen, nachdem der Schaden dem Berechtigten bekannt geworden, bei der Steuer-Direktiv- behörde des Bezirks angemeldet wird, auch die verdorbenen Stempel- zeichen, und bei verdorbenen Werthpapieren und gestempelten For- mularen die quittirten Anmeldungen, welche den Betrag der für die- selben entrichteten Stempelabgabe ergeben, zugleich vorgelegt werden. __ Eine baare Zurückzahlung der entrichteten Reihs-Stempelabgabe findet nicht statt ; die Erstattung erfolgt vielmehr in folgender Weise: Die von der Direktivbehörde beauftragte Steuerstelle stempelt nach näherer Anweisung der ersteren dem Berechtigten auf Grund vorheri- ger Anmeldung nach den Vorschriften zu 2a. und 9 die an Stelle der verdorbenen neu ausgestellten Werthpapiere von demselben Steuer- werthe, bezw. eine gleihe Anzahl neuer Formulare zu demselben Steuerbetrage abgabenfrei ab, oder verabfolgt ihm Stempelmarken zum Betrage der zu erstattenden ohne Bezahlung.

Die verdorbenen Stempelmarken und Formulare, bezw. die aus den Werthpapieren ausgeschnittenen Stempelzeihen werden bei der Direktivbehörde in Gegenwart zweier Beamten durch Verbrennen ver-

nichtet. Zu 88. 26 und 27 des Gesetzes. 20) Der Reichskanzler wird von Zeit zu Zeit ein Verzeichniß - T. der Steuerstellen, welhe in jedem Bundesftaate zur Erhebung der Reichs-Stempelabgabe für Werthpapiere, zur Stempelung von Formularen für Schlußnoten, Rech- nungen 2c., zur Grhebung der Abgabe für Lotterieloose und Ausweise _ Über Spieleinlagen ermächtigt sind, sowie der denselben vorgeseßten Direktiv- behörden, IL. der zur Wahrnehmung der Revisionen nah §. 27 Absatz 2 des Geseßes bestimmten Beamten und der denselben zuge- wiesenen Bezirke

veröffentlichen. ; Zu §. 27 des Gesetes.

21) Die Beamten zur Wahrnehmung der im §8. 27 Was 2 bezeichneten Geschäfte werden nach Ae der ihnen ertheilten näheren Anweisung felbständig davon Ueberzeugung nehmen, ob und welche stempelpflichtigen Schriftstücke bei der revidirten Anstalt vor- handen und ob dieselben vorschriftsmäßig gestempelt sind, Die Vor- stände dieser Anstalten, an welche der revidirende Beamte bei Beginn der Revision sich wenden wird, haben ihm die zu diesem Zwecke ge- wünscbten Schriften, Register und Urkunden zur Einsicht vorlegen zu lassen, Auskunft zu ertheilen und ihm einen angemessenen Raum für die Erledigung seiner Obliegenheiten zur Verfügung zu stellen.

: Zu §. 33 des Gesetzes.

22) Die Landesregierungen werden Vorkehrung treffen, daß mit der Abstempelung stempelpflihtiger ausländischer Werthpapiere sowie der Formulare zu Schlußnoten und Rechnungen bei der zuständigen Steuerstelle ihres Gebiets {on am 1. September 1881 begonnen werden fann. Der Verkauf von Reichs-Stempelmarken zu Rechnungen 2c., sowie die Abstempelung inländischer Werthpapiere wird einige Tage vor dem Inktrafttreten des Gesetzes bei den von den Landeë- regterungen zu veröffentlichenden Stellen (oben Nummer 1) beginnen.

23) Der Reichskanzler wird ermächtigt, die bei der Reichsbank hinterlegten ausländischen Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, auf welche die Vorschriften der „Ausnahmen“ zu den Tarifnummern 1 und 2 Anwendung finden, auf Antrag in den Gescbäftsräumen der Reichsbank unter den erforderlichen Kontrolemaßregeln abstempeln zu

lassen. (Folgen die Muster.) (B. folgt mo rgen.)

Bekanntmachung.

Die ‘Postverbindungen zwischen Hamburg und Geestemünde (Bremerhafen) einerseits, Helgoland andererseits gestalten sich in der Zeit vom 21. bis einsch{ließlich 31. d. M. wie folgt:

A. Zwischen Hamburg und Helgoland Dampfschiff „Curhaven“): von Hamburg: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 9 Ubr Vmim,., von Helgoland: jeden Montag, Mittwoch und Freitag Vm.

B, Zwischen Geestemünde (Bremerhafen) und Helgoland (Dampfschiff „Nordsee “) von Geestemünde: jeden Dienstag und Freitag, nach Ankunft des ersten Zuges von Hannover, um 8 Übr 54 Min. Vm., von Helgoland: jeden Mittwoch und Sonnabend, so zeitig, daß der Ans{luß an den Abendzug aus Geestemünde (Abgang §8 Ubr 36 Min, Abends) erreicht wird. : Mit dem Dampfschiffe von Hamburg erbalten sämmtlie für

Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend | | vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert oder

i t eil l | von weiterher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Abgangs- Beginn des Loosabsayes vor Entrichtung der Abgabe erst nach Ab- | s Vi

tages

bier eingelieferten und die mit dem Nacbhtpersonenzuge von

| Berlin und dem Courierzuge von Hannover nach Hamburg gelangen-

den Briefsendungen. Mit dem Dampfschiffe von Geestemünde (Bremerhafen) werden die bis zum Abend vor der Abfahrt in Geeste- münde angelangten Postsendungen, sowie die am Abgangstage mit dem ersten Zuge von Hannover eintreffenden Briefsendungen na Pelgoland weitergesandt. Hamburg, den 15. Iuli 1881, Der Kaiserlihe Ober-Postdirektor : Nitschmann.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bei dem Ober-Landeskulturgerihte als Hülfsarbeiter

| beschäftigten Regierungs-Rath Rintelen zum Ober-Landes- | fkulturgerihts-Rath und Mitglied des gedachten Kollegiums zu |

ernennen,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den zum zweiten Pfarrer an der Domkirche in Magde- burg berufenen bisherigen Superintendenten und Oberpfarrer Ludwig Anz in Eckartsberga zu-

der Provinz Sachsen ; sowie

den Oberpfarrer Dr. Ernst Otto Haase an der St.

Nicolai - Kirche in Nordhausen zum Superintendenten der |

Diözese Nordhausen, Regierungébezirk Erfurt, den Pfarrer Justus Hermann Jeep in Warsleben zum Superinten- denten der Diözese Eilsleben, Regierungsbezirk Magdeburg, Pfarrer Dr, Hillersleben zum Superintendenten der Diözese Neuhaldens-

leben, Regierungsbezirk Magdeburg, und den Pfarrer August |

Georg Bernhard Oclze in Zihtau zum Superintenden- ten der Diözese Gardelegen, Regierungsbezirk Magdeburg, zu ernennen.

Karl Gottlieb Werner Oelze in |

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

„,_ Dem Musiker und Komponisten Alfred Dregert zu Cöln ist das Prädikat Musikdirektor beigelegt worden.

Abgerei st: Der Wirkliche Geheime Ober - Regierungs- Rath und Ministerial-Direktor im Ministerium für Landwirth- chaft, Domänen und Forsten, Marcard nach Hannover,

Bekanntmachung.

Na Vorschrift des Gefeßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöcste Erlaß vom 30. März 1881, betreffend die Genehmigung des jechsten Nachtrags zu dem revidirten Reglement für die Immobiliarfeuersozietät der Regierungsbezirke Danzig und Marienwerder mit Aus\{luß der ländlichen Grundstücke in dem zum Mohrunger landschaftlichen Departement gehörigen Theile des Re-

gierungsbezirks Marienwerder vom 21. November 1853, durch die

E S d : er Königl. Negierung zu Danzig Nr. 18 S. 97, ausgegeben den 30, April 1881, 9 E der Königl. Regierung zu Marienwerder Nr. 17 S. 115, auêge- geben den 28. April 1881;

2) das Allerhöchste Privilegium vom 2, Mai 1881 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihesceine der Stadt Königsberg 1. Pr. im Betrage von einer Million Mark durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Königsberg Nr. 24 S. 151 bis 153, ausgegeben den 16. Juni 1881;

__3) das unterm 2. Mai 1881 Allerhöchst vollzogene Statut für die Witoldowo'er Entwässerungsgenossenshaft im Kreise Bromberg durh das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Bromberg Nr. 24, außerordentliche Beilage, ausgegeben den 17. Juni 1881 ;

4) das unterm 6, Mai 1881 Allerhö vollzogene Statut für die Meliorationsgenossenschaft der Krampehlniederung von Uhtenhagen bis zur Dahlower Mühle im Kreise Saaßig dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 26 S, 143 bis 146, auêgege- ben den 1. Juli 1881;

9) das Allerhöchste Privilegium vom 9. Mai 1881 wegen Aus-

fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine dr Stadt Wandës bek zum Betrage von 1 450 000 Æ, dur das Amtsblatt der König- lichen Regierung zu Schleswig Nr. 26 S. 199 bis 201, ausgegeben den 11. Juni 1881 : __ 6) das Allerhöchste Privilegium vom 10, Mai 1881 wegen Aus- fertigung auf den Inhaber lautender vierprozentiger Anleihescheine der Stadt Lauenburg an der Elbe im Betrage von 70000 #, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 27 S. 211 bis 213, ausgegeben den 18. Juni 1881:

() der Allerhöchbste Erlaß vom 16. Mai 1881, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an den fommunalständischen Ver- band des Regierungsbezirks Wiesbaden bezügli der zur Verlegung zer Frankfurt-Siegener Bezirks\traße auf der Strecke zwischen Üsin- gen im Ober-Taunuskreise und Wehrheim erforderlicen Grundftüe, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 23 S. 187, ausgegeben den 9. Juni 1881;

8) der Allerhöchste Erlaß vom 18. Mai 1881, betreffend die Ge- nehmigung der Verwendung des verfügbar gebliebenen Restes der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom 25. Juli 1870 von der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft aufgenommenen Priori- tâtsanleihe zur Herstellung einer Änshlußbahn an die für die Ber- liner Stadteisenbahn, die Berliner Verbindungsbahn und die Eisen- bahn Berlin-Nordhausen projektirten Bahnhofsanlagen bei Charlot- tenburg, durch die Amtsblätter

für Hannover Nr. 23 S. 271, ausgegeben den 3. Juni 1881,

der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

Nr. 23 S. 227, ausgegeben den 10. Juni 1881,

der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 26 S. 201, ausgege-

ben den 11. Juni 1881 ;

9) der Allerhöchste Erlaß vom 18. Mai 1881, betreffend die Verleihung des Enteignungsre{chts an die Gemeinde Febingen im Kreise Saarbrücken bezüglich der zur Verlegung des Kommunikations- weges von Fecbingen nach Bliesransbach innerhalb Gemarfung Fecingen erforderliben Grundstücke, dur das Amtsblatt der König- Den Regierung zu Trier Nr. 24 S. 195, ausgegeben den 17. Juni S6 1 9

10) die Allerhöcste Konzessionsurkunde vom 17. Juni 1881, be- treffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn untergeordneter Be- deutung von Perleberg nach Wittenberge dur die Stadtgemeinde Perleberg, durch Ertrablatt zum Amtsblatt der Königlichen Regie- ruug zu Potsdam S. 281 bis 284, ausgegeben den 9. Juli 1881,

: Were der Vorlesungen und praktischen Uebungen an der Kö- niglicben Thierarzneisbule zu Berlin im Winter- Semester 1881/82.

Encyklopädie und Methodologie während der ersten drei Wochen Dienstag, Mittwo+, Donnerstag und Freitag von 9 bis 10 Uhr, Professor Dr. Roloff.

Anatomie der Hausthiere Montag und Sonnabend von 9 bis 10 Ubr, außerdem täglich von 12 bis 1 Ubr:

anatomischbe Uebungen täglih von 9 bis 1 Ubr, Professor Müller, Repetitor Kosel.

Phvusik täglih von 8 bis 9 Ubr;

anorganiscche Chemie Donnerstag, Freitag und Sonnabend von 5 bis 7 Uhr;

chemische und Dr. Pinner.

Physiologie 11. Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9 bis 10 Ubr, Professor Dr. Munk.

Anatomie und Physiologie der Pflanzen Montag und Donnerstag von 5 bis 6 Ubr, Professor Dr. Wittmack.

Erterieur des Pferdes und der übrigen Arbeits- thiere nebst Gestütkunde im I. Quartal Montag von § bis 10 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 bis 9 Ubr ;

Theorie des Hufbeschlags im I]. Quartal Dienstag, Mitt - wo und Freitag von 5 bis 6 Ubr, Professor Dr. Möller.

Thierzuchtlehre im 11, Quartal täglih von 8 bis 9 Uhr, Lebrer Eggeling.

Spezielle pathologishe Anatomie täglich von 1 bis 2 Ubr;

Patbologisch-anatomische Uebungen täglih von 11 bis 1 Ubr, Professor Dr. Schüt. I

Spezielle Pathologie und Therapie täglich von s bis 9 Uhr, Professor Diecckerhoff.

Spezielle Chirurgie Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7 bis 8 Uhr, Lehrer Eggeling.

_ Oprperations-Uebungen ontag und Donnerstag von 2 bis 4 Ubr, Profeffor Dr. Möller.

Gerichtliche Thierheilkunde und- Uebungen im An- fertigen von Gutachten und Berichten bis Ende Januar 1882 tägli von S bis 9 Ubr;

Gescbichte der Thierbeilkunde vom 1, Februar 1882 4 täglib von 8 bis 9 Ubr, Profeffor Dr, Roloff.

Klinik für größere Hausthiere täglih von 9 bis 12 Ubr und von 3 bis 4 Ubr, Profeffor Dieckerboff.

Klinik für kleinere Hausthiere tägli von 10 bis 11 Ubr und von 3 bis 4 Ubr, Prof. Dr, Möller.

Ambulatorische Klinik Lehrer Eggeling.

pharmaceutisch{e Uebungen Professor

Chemische und physikalische Repititorien Montag, Dienstag und Mittwoch von 6 bis 7 Uhr, Dr. Hörmann. Anatomische und phystiologishe Repetitorien 3mal wöchentlich von 2 bis 3 Uhr, Repetitor Leistikow. Das Wintersemester beginnt am 6. Oktober cr. Königliche Thierarzneischul-Direktion. Roloff.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin. Wie „W. T. B.“ aus Gastein, 19. Juli, meldet, ist das Befinden Sr. Majestät des Ka i- sers ein ganz vortrefflihes. Se. Majestät baden und promeniren täglih und nehmen die regelmäßigen Vorträge des Militär- und Civilkabinets sowie des Wirklichen Geheimen Legations- Raths von Bülow entgegen. Gestern fand die erste Ausfahrt statt, nachdem dieselbe bis dahin durch den anhaltenden Ge- witterregen verhindert worden war.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl kam heute, als an dem Todestage Höchstseiner verewigten Mutter, hrer Majestät der Königin Louise, Vormittags von Schloß

lineke nah Berlin und begab Sich direkt vom Bahnhof nah dem Mausoleum zu Charlottenburg. Die Rückehr nah Schloß Glineke ist auf heute Abend festgeseßt.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 2. Juli d. F. bezüglich der Fristen für die Kreditirung und die Rückvergütung der Rübenzucckersteuer Folgendes beschlossen: 1) Die Nübenzuckersteuer für die während der Zeit von Anfang März bis zum Ende des Betriebsjahres verarbeiteten Rüben darf niht über den Monat August hin- aus freditirt werden. 2) Kreditirte Rübenzuckersteuer is} bis zum 25. Tage des Monats, mit welchem die Kreditfrist ab- läuft, einzuzahlen oder durch fällige Bonifikations- Anerkenntnisse abzulösen. 3) Für den vom 1. August 1881 ab zur Ausfuhr gelangenden oder in Niederlagen auf- zunehmenden Zucker darf die Baarzahlung ‘der Steuerver- gütung oder deren Anrehnung auf zu entrichtende NRüben- zuckersteuer, falls die Ausfuhr des Zuckers oder die Aufnahme desselben in die Niederlage während der Zeit vom 1. August bis Ende- Februar erfolgt ist, niht vor dem 25. Tage des sechsten Monats nah dem Monat der Ausfuhr oder Nieder- legung, falls dieselbe aber während der Zeit vom 1. März bis zum 31, Juli stattgefunden hat, niht vor dem 25. August stattfinden.

Nach einer Cirkularverfügung des Finanz-Ministers, vom 19. v. M., ist es im Hinblick auf den Wortlaut des §. 1 des Geseßes vom 6. Februar d. F., betreffend die Zahlung der Beamtéengehälter 2c., und auf die Motive zu demselben nicht für zulässig zu erachten, de1 auf Kündigung ange- stellten Beamten die Besoldung in Monats-, anstatt in Quartalsraten auszahlen zu lassen. Den bestimmten Vor- schriften des Geseßes gegenüber können auch etwaige Wünsche der Beamten, das Gehalt nur in Monatsraten zu beziehen, nit berücksichtigt werden. Die als Verwalter etatsmäßiger Stellen noch in einzelnen Fällen fungirenden, kontraktlih an- genommenen P-rsonen sind von den Bestimmungen des vorgedachten Geseßes ausgeschlossen, weil diese Per- sonen eine etatsmäßige Stelle - nicht bekleiden und der ihnen vertragsmäßig gewährten Entschädigung die Eigenschaft einer Besoldung nicht beiwohnt. Was die zum 2wecke der ersten Anstellung in der Verwaltung der indirekten Steuern als Grenzaufseher auf Probe angestellten Militäranwärter betrifft, so erscheint es zur Vermeidung von Weiterungen in Betreff der Wiedereinziehung der im Voraus auf ein Vierteljahr gezahlten Besoldungsbeträge für den Fall des Wiederausscheidens dieser Probisten zweckmäßig, den An- wärtern in Zukunft bei der Einberufung den Bezug der Be- soldung in Monatsraten bis zum Zeitpunkt ihrer vorbehalt- losen Anstellung zur Bedingung der Annahme zu machen. Diese Vedingung wird Seitens des Einberufenen durch die Annahme der Stellung anerkannt. Den Einberufungs- verfügungen ist fortan die entsprehende Fassung zu geben.

Nah der im Reichs - Eisenbahn - Amt aufge: stellten, in der Ersten Beilage veröffentlihten Nachweisung über die im Monat Mai 1881 auf deutshen Bahnen (aus\cließlih der bayerischen) befördertenZüge und deren Verspätungen wurden auf 47 größeren Bahnen ‘beziehungs- weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebélänge von 28 960,04 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 12 697 Courier: und Schnellzüge, 86 703 Personenzüge, 54 003 gemischte Züge und 79 012 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen : 2666 Courier-, Schnell-, Barfonéio und gemischte Züge und 28 027 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Jm Ganzen wurden 602 954 243 Achskilometer bewegt, von denen 193 230 408 auf die fahrplanmäßigen Züge mit R RBGEO- derung entfallen. Es verspäteten von den 153 403 fahrplan- mäßigen Courier-, Schnell-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 743 oder 0,48 pCt., (gegen 1,39 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,00 pCt. im Vormonat. Von diesen Ver- spätungen wurden jedoch 289 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgesührten Bahnen nur 454 Verspätungen (= 0,30 pCt.) zur Lait fallen (gegen 0,56 pCt. im Vormonat). Jn demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 141 868 beförderten fahrplanmäßi- gen Zügen mit Personenbeförderung 994 oder 0,70 pCt., mitbin 0,40 pCt. mehr. Jn Folge der Verspätungen wurden 87 Anschlüsse versäumt (gegen 268 in demselben Monai des Vorjahres und 271 im Vormonat),

_ Veräußert der Miet her einer Wohnung m der Dauer des Miethsverhältnisses einzelne Theile seiner Mobilien, welhe der Käufer zunächst im Gewahrsam und Ge- brauch des Miethers in dessen Wohnung zurüdckläßt, so wird dadur na einein Urtheil des Reichsgericht s, 111, Strafs., vom 25, Mai d. J, sowohl nach preußishem als auch nach gemeinem Recht das dem Vermiether zustehende geseßliche Retentionsrecht an jenen vom Miether veräußerten Mo- bilien niht berührt ; weder der Miether noch der Käufer dürfen diese Mobilien wider den Willen des Vermicthers aus dem

Hause schaffen, bis der Miethszins für das laufende Quartal |

berichtet ist, und sie machen fih bei einem Gera EN gegen dieses Verbot des sirafbaren Eigennußtes t dasselbe Urtheil hat das Reichsgeriht auch ausgesprochen, daß

| waltung Ungarns

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chuldig. Durch |

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es sowohl nach preußishem als auch nah gemeinem Necht feinen Unterschied hinsichtlich der Wirksamkeit des gesezlichen Pfandrehts des Vermiethers und der Strafbarkeit der Ver- leßung desselben aus §. 289 St. G. B. macht, ob die einge- brachten Sachen von der gerihtlichen Zwangsvollstreckung be- troffen werden können oder na der deutschen Civilprozeßord- nung von der Zwangsvollstreckung ausgeshlo}en sind.

Der Gerichts-Assessor Besser is unter Ernennung zum Regierungs-Afsessor in die landwirthschaftlihe Verwal- tung übernommen und wird zwecks Ausbildung zum Spezial - fommifsar beim Kollegium der Generalfommission in Cassel beschäftigt.

_ Vayern. München, 16. Juli. Auf Grund des §. 3 Absatz 2 des Reichsgesezes vom 26. Februar 1871, betreffend die Einführung der Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutshen Bund vom 17. Auzust 1868 in Bayern, wer- den im heute erschienenen „Geseß- und Verordnungsblatt“ Nr. 41 sehr umfangreihe Nachtragsbestimmungen zur revi- dirten Eichordnung und Jnstruktion hierzu vom 1. Februar 1876 erlassen.

Oesterreih-Ungaru. Wien, 17. Zuli. Die „Wien. Ztg.“ veröffentlicht das folgende, aus Anlaß der Vereini- gung des kroatish-slavonishen Grenzgebietes mit den Königreichen Kroatien und Slavonien, und hierdurch mit den Ländern der ungarischen Krone, erlassene Kaiserliche Manifest:

„Manifest an Meine Grenzer des kroatisch-slavonishen Grenz- gebietes. Nachdem auf Grund Meines Manifestes vom 8. August 1873 nunmehr Eure Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung der Länder Meiner ungarischen Krone auch in Betreff der Webrvflicht durbgeführt und die Administration des kroatish-slavonisben Grenz- gebietes als Civilverwaltung organisirt ist, habe Ich die Vereinigung dieses Gebietes mit meinen Königreichen Kroatien und Slavonien und hierdurb mit den Ländern Meiner ungarishen Ktkone angeordnet. Damit erbält ein bemerkenswerther Zeitabschnitt in der Entwicklung Eures Volkslebens den letzten Abschluß. In Folge weltgeschictliber Ereignisse haben Meine erhabenen Vorfahren, in erleuchteter Zuversicht auf Eure fkriegeris{chen Tugenden, auf Eure unermüdlihe Wachsamkeit und Genügsamkeit und auf Eure erblich gewordene Opferwilligkeit, Euch die Wacht an den \süd- lichen Grenzen der österreihisch-ungarishen Monarchie anvertraut. Ihr habt diese Aufgabe Jahrhunderte hindurch mit Hingebung er- füllt. Euer Kaiser und König dankt Eu dafür. Die allgemeine Anerkennung für das, was Ihr und Euere Väter gethan, bleibt Euch für alle Zukunft gesichert. Mir aber gereicht es zur vollsten Befrie- digung Meiner landesväterlichen Gefühle, einen von Euch lange und mit Recht gehegten Wunsch nun erfüllen und Euch dem Genusse jener allgemeinen bürgerlicben Rechte zuführen zu können, deren \ich alle Meine getreuen Unterthanen erfreuen. Die Euch bisher zugestandenen Rechte und besonderen Begünstigungen bleiben Euch auch bei dem Uebergange in die neuen Verhältnisse nach Maßgabe der Bestimmun- gen Meines Reskriptes vom 15, Juli 1881. Auch habe Ich dafür gesorgt, daß außer den bisherigen Widmungen zu Investirungs- zwecken im Grenzgebiete noch weitere Mittel Euerem besonderem Wohle zugewendet werden. Benütet diese Mittel mit kluger Mäßigung und weiser Umsicht. Bethätigt jene volle Volkskraft, mit welcher Ihr und CEuere Väter bisher die österreichish-ungarische Monarchie gegen äußere Feinde vertheidigt habt, fürderhin in der Arbeit des Friedens. Möge mit dem Segen des Himmels glücklibes Gedeihen und dauernde Wohlfahrt der Lohn Eueres Wirkens sein!

Gegeben in Ischl am fünfzehnten Iult im eintausend achthundert einundachtzigsten, Unserer Reiche im dreiunddreißigsten Jahre.

LFranz Joseph.“

Die Königin von Dänemark hat sih, wie die „Pr.“ meldet, von Gmunden nah Wien begeben.

Triest, 19, Juli. (W. T. B.) as britische Mitte [l- meer-Geshwader hat den hiesigen Hafen verlassen und ist in der Richtung auf Venedig abgegangen. :

Pest, 18. Juli. (W. T. B.) Minister-Präsident Ti sz a wurde in Großwardein als dort gewählter Abgeordneter mit großem Enthusiasmus empfangen. : E S

19. Juli. (W. T. V.) Der Minister-Präsident Tisza hat in Großwardein eine Rede gehalten, in welcher er die Nothwendigkeit der Erhaltung des Friedens im Jnnern be- tonte, das Fortschreiten auf dem begonnenen Wege bezüglich der Rechtspflege empfahl und es als die wichtigste Aufgabe bezeichnete, bei möglichster Sparsamkeit das Erreichte zu er- halten. Die Verbesserung der Verkehrsmittel, sowie die He- bung der Landwirthschaft, des Handels und der Jndustrie seien dringend nothwendig, dagegen sei die Organisirung der Ver- auf einer anderen Basis nicht zu den brennenden Fragen zu zählen. : i

Agram, 18. Juli. Aus Anlaß der Einverleibung der Militärgrenze in Kroatien und Slavonien ist die Stadt heute festlih illuminirt, au fanden ein Fackelzug und enthusiastishe Kundgebungen für den Kaiser statt.

Großbritannien und Jrlaud. London, 15. Juli (A. C.) Der Vizekönig von Jndien telegraphirt an das Jndishe Amt unterm 13. d. M.: „Berichten aus Can dahar vom 8. d. M. zufolge sind General Taj Muhamed Khan und 16 andere Ne- bellen von der Bevölkerung Tirins gefangen genommen wor- den und werden nach Candchar gesandt. p Folge der durch Kaufleute hierher gebrahten Nachricht, daß Eyub mit sechs Regimentern Jnufanterie, 1500 Mann Kavallerie und 13 Geschüßen in Furrah angckommen sei, herrscht hierselbst große Aufregung. Das unlängst hier angekommene Negiment ist nach Girishk abmarschirt. Die Streitkraft des Emirs, welche man auf ca. 6 Regimenter Jnfanterie, 3 Regimenter Kaval- lerie und 6 bis 10 Geschüye s{häht, scheint in Galah-i-Gaz, einem gleih oberhalb Girishk belegenen kleinen Distrikt, ein Lager bezogen zu haben. Auch befinden si daselbst einige Miliztruppen aus Ghilzai und ungefähr 1000 Durand- Reiter. Die folgenden Sirdars befinden sh bei Eyub Khans Streit- kraft: Hafizulla Khan, Abdulla Khan Nafsiri, Sartip Nur Mahomed Kh@, Kazi Abdul Salam, mehrere Barakzai-Chefs, und Hussein Ali Khan, früher Sepeh Salar von Afghanistan.“

18, Zuli. (W. T. B.) Jm Unterhause theilte heute der Unter-Staatssekretär Dilke auf Befragen mit, daß die aus den Admiralen Pierre und Miller, den Vertretern Frankreichs und Englands, bestehende Kommission. welche gegenwärtig in Lon- don über die Neufundland-Fischereisragen verhandele, über die Ansicht des französishen Commandeurs jener Küste von der sranzösishen Regierung Aufklärung verlangt habe. Auf anderweitige Anfrage erklärte Dilke, soweit der Negie- rung bekannt sei, habe Las cell es, der diplomatische Agent und General-Konsul Englands in Sofia, keine lebhaste Sympathie mit dem jüngsten Versahren des Fürsten von Bulgarien an den Tag gelegt. Lascelle's Verhalten werde sich übrigens aus dem Schriftwechsel ergeben, welher vorgelegt werde, \0- bald ein vollständiger Bericht über die leßten Vorgänge ein-

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gegangen und von der Regierung erwogen sein werde. Jede weitere Kundgebung an den Fürsten Seitens der britischen Regierung werde zu Gunsten mäßiger und liberaler Aus- übung der ihm übertragenen Gewalten lauten. Gladstone giebt die Mitglieder der Landkommission bekannt. Es sind dies: Sergeant O'Hagan, Abg. Litton und John E. Vernon. Die Homerulers begleiten den lezten Namen mit anhaltendem Murren. O'’Donnell erklärt, er werde über jeden Namen Abstimmung verlangen.

19. Juli. Das Unterhaus hat im Fortgang der Sibung die Art. 42, 43, 44 und 45 der irischen Land- bill genehmigt und die Weiterberathung hierauf vertagt. Der Dekan bei der Westminsterabtei Stanley ist in der ver- gangenen Nacht gestorben.

Der Premier Gladstone kündigte in der gestrigen Sißung dem Hause an, daß er die Bankerottbill zu- rüdckziehe.

Aus Durban wird, der „A. C.“ zufolge, unterm 14. ds. gemeldet: Die Königliche Kommission hat einer Deputation loyaler Boeren aus dem District Marico das Versprechen gegeben, daß sie beschüßgt werden würden. Die angemeldeten Ansprüche gegen die Boeren-Regierung für Be- shädigungen und Verluste belaufen sich auf 1 400 000 Pfd. Stecl. Der Ausschuß der Loyalisten-Sektion der Bevölkerung hat eine Konferenz mit der Kommission nahgesucht. Das Sub:Comité zur Prüfung der Ansprüche wird wahrscheinlih aus den Zerren de Wit und Hudson bestehen. Wie ver- lautet, wird denjenigen Civilbeamten, die es wünschen sollten, der Eintritt in die Dienste der Boeren-Regierung gestattet sein.

Frankreih. Paris, 18. Juli. (W. T. B.) Die Kommission der Deputirtenkammer für Vorberathung des Preßgeseßes beschloß, die vom Senat an dem Ent- wurfe vorgenommenen Aenderungen ihrerseits anzunehmen. Der Kriegs-Minister brachte in der Deputirtenkammer einen Geseßentwurf wegen Weiterführung der algerischen Eisenbahn von Saïda bis Kreider ein. Die Kammer lehnte mit 324 gegen 91 Stimmen den Antrag auf gerichtliche Ver- folgung des bisherigen Polizeipräfekten A ndrieux wegen Verhaftung der La Eybven ab. Andrieux hatte verlangt, unter Anklage gestellt zu werden, um Gelegenheit zu haben, die Verläumdungen gegen ihn zu widerlegen.

Der Senat lehnte es ab, den Antrag Tolain auf Ver- fassungsrevision in Erwägung zu ziehen.

Die „Agence Havas“ meldet: Alle Jnformationen bezeihnen die durch die auswärtigen Blätter gehenden Ge- rüchte über Projekte Frankreihs gegen Tripolis auf das Entschiedenste für unbegründet.

Wie aus S fax gemeldet wird, beträgt der Verlust der Eingeborenen bei der Einnahme der Stadt 400 Mann an Todten und 800 Mann an Verwundeten. Unter der Be- völkerung im Süden von Tunis herrsht noch immer große Gährung.

Spanien. Madrid, 18. Zuli. (W. T. B.) Wie es heißt, wäre eine Kommission eingeseßt worden, um die Summen festzustellen, womit die in Algier in Schaden verseßten spanischen Unterthanen zu entschädigen sind.

Italien. Rom, 18. Juli. (W. T. B.) Die „Agenzia Stefani“ stelt in Abrede, daß der Minister des Aeußern, Mancini, in Bezichung auf die Zwischenfälle bei der Ueberführung der Leiche des Papstes Pius 1X. ein Rundschreiben an die Vertreter Ztaliens im Auslande gesandt habe. Derselbe habe sich darauf beschränkt, den italienischen Vertretern das Ereigniß an sih telegraphisch bekannt zu geben und sih im Uebrigen auf die Berichte bezogen, welche die am italienishen Hofe akkreditirten Vertretern des Auslandes ihren respekliven Negierungen darüber einsenden würden.

Numäánien. Bukarest, 19. Juli. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentliht die Ernennung Callimaki Ca- targi's zum Gesandten in Paris und des Fürsten Joan Ghika zum Gesandten in London, Dasselbe Blatt ver- öffentliht ferner den deutsch-rumänishen Handels- vertrag.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 19. Zuli, (W. T. B.) Ein amtlich publizirtes Cirkular des Domänen- Ministers ordnet behufs Hebung der wirthschaftlihen Verhält- nisse der Bauern an, daß die bisher gebräuchlihe Verpa ch- tung der Krongüter an Kapitalisten durch Verpachtung derselben an Bauerngemeinden zu ersetzen sci.

Das „Journal de St. Pétersbourg“ äußert ih bei- fällig über den festen und doch gemäßigten Ton, der in der

| Proklamation des Fürsten von Bulgarien herrsche.

Man fühle beim Lesen des Schriststüks, daß der Fürst sich der von ihm übernommenen Verantwortlichkeit bewußt fei, daß seine Absichten loyale seien und daß er nur die Wohl- fahrt Bulgariens im Auge habe. Die Sympathie aller Re- gierungen und aller ernsten und konserv1tiven Männer sei dem Fürsten gesichert, Die politishe Krisis sei beendet und die Administration des Landes, wie der ordentlihe Gang der Justiz seien gesichert.

Amerika. Washington, 18. Juli. (W. T. B.) Nach dem heute Abend 7 Uhr ausgegebenen Bulletin hatte Präsident Garfield im Laufe des Nachmittags etwas stär- keres Fieber, die Aerzte hielten den vermehrten Fieberzustand aber sür vorübergehend.

Lima,8. Juni. Die „Wes. Z.“ meldet von hier : Allmählich scheint sih die „provisorishe Regierung“ des Dr. Francisco Garcia Calderon zu fonsolidiren. Jn Huaraz, der Haupt- stadt des Departamento Ancachs, ebenso in Huari, der Haupt- stadt der gleihnamigen Provinz in dem erwähnten Departa- mento, hat die Bevölkerung sofort nah der Flucht des piero- listishen Präfekten Tadeo Terry, von dem bisher auf ihr ges lasteten Drucke erlöst, in einer großen Volksversammlung auf der „plaza de las armas“ (Waffenplaß, wie man hier zu Lande den großen freien Plaß vor der Hauptkirche zu bezeich: nen pflegt) am 21. v. M. vereinigt, ihren Willen kundgegeben, die Negierung von Magdalena anzuerkennen, „hauptsächlich in der Erwägung, daß die Rückkehr zum konstitutionellen Regiment nöthig und daß sür die Nepublik absurd und verderbenbringend die Fortsezung der Dictatur ist“. Für gestern waren die Landboten beider Häuser des Kongresses zu einer “Jui ntas Preparatorias” - Sißzung berufen, um die Beschluß fähigkeit festzustellen und den Tag der feierlihen Eröffnung des Kongresses zu bestimmen. So viel verlautet, zählen jebt beide Höuser ihr „quorum“, da in den leßten Tagen eine ziemlihe Anzahl von Abgeordneten eingetroffen ist, so daß nächsten Sonntag (12. d. M.) die geseßgebende Versammlung vom provisorishen Staatsoberhaupte eröffnet werden so