1943 / 188 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Wechsel-a) vom 20. Dezember 1930 über

3266,70 A, zahlbar am -10. März 1931, b) vom 28. Februar 1931 über 2851,— RA, zahlbar am 5. Juni 1931, c) vom 28. Februar 1931 über 2865,25 Reichsmark, zahlbar am 15. Juni 1931, für kraftlos exklärt worden. Amtsgeriht Osnabrück.

[17503] S s Betr.: Grundbuch von Zerbst B Band 28 Blatt 1563. Die Hypotheken- briefe über die am 31. Fuli 1943 ge- löshten Hypotheken Abt. 111 Nr. 1 von 255,75 &.Æ, Nr. 2 von 596,75 &#AM sind für kraftlos erklärt gem. der 11, VO. zum Reichsbürgergeseß vom 25, 11. 1941. Zerbst, den 28. Juli 1943, Amtsgericht.

(17407]

Durch Beschluß des Berlin vom 4.- August 1943 ist der Feldwebel Heinz Paul Neubauer, ge- boren am 12. Oktober 1919 zu Oschers- leben/Bode, für - tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 3. August 1942 festgestellt worden. 456. 11. 46. 43

Berlin, den 4. August 1943.

Amtsgericht Berlin.

[17304]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 5. August 1943 1ist der Oberleutnant Friedrih Pehl, geboren am 28, Mai 1915 in Gladbeck, für tot crklärt und als Zeitpunkt des Todes der 25. Mai 1941 festgestellt worden. 456. 11. 163, 43.

Berlin, den 5. August 1943.

Amtsgericht Berlin.

[17305]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin ‘vom 5. August 1943 is der Dbergefreite Karl Heinz Stadtmann, geboren am 11. März 1922 in Telgte, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 14. Mai: 1942 festgestellt worden. 456. II. 177. 43.

Berlin, den 5. August 1943.

Amtsgeriht Berlin.

[17408]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 5. August 1943 i} der Oberleutnant Günter Walter Edwin Sieppacher, geboren am 14. März 1913, für tot erflärt und als Zeitpunkt des Todes der 17. Mai 1942 festgestellt wor- den. 456. 11.144, 43-—

Berlin, den 5. August 1943.

Amtsgericht Berlin.

[17409] Durch Beschluß des. - Amtsgerichts Berlin vom 5. August 1943 it der Unteroffizier Fosef Uhl, geboren am 12, Oktober 1914, für tot exklärt und als Zeitpunkt des Todes der 15. Fe- bruar 1942 festgestellt wörden, 456. IT. 129° 43 Berlin, den 5. August 1943. Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen

[17414]

Es flagen: 1, 1 R 185/42 ‘Arbeiter Fosef Bruniarczyk in Großenhain, Bez. Dresden, Frohngäßchen Nr. 4, gégen Ehefrau Veronika Bruniarczyk geb. Niewiadomska, zuleßt Dorf Chojne, Gem, Bogumilow, Kr. Sieradz, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung und Schuldigerklärung der Beklaaten, 2, 1 R 290/42 Ehefrau Char- lotte Bujevic geb. Kusturica im Lager Il Kirshberg, Haus 10, Zimmer 7, gegen Arbeiter Nikols Bujevic, zulegt in Karlovac, Banija 78 (Kroatien), jeßt unbekannten Aufenthalts auf Ehe- scheidung, 3, 1 R 133/43 Ehefrau Klara

Bamoty (Panejot) geb. Döblex (Dobler)-

in Sabunie, Kreis Samosc bei Lublin, Generalgouvernement, zux Zeit im Lager Stockhof bei Lißmannstadt, Haus 19, gegen Landwirt Konstantin Bamoty, zuleßt in Geamlirx (Bulga- rien), Dobrudscha, jezt unbekannten Aufenthalts, anf Ehescheidung, 4. 2 R 134/43 Bauer Anton Kraus in Piaski Nr. 3, Kreis Lentshüß, Post Weiten- land, gegen Ehefrau Marie Kraus geb. Possmann, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 5.-2 R 78/42 Ehefrau Euphrosine Majewski geb. Ryll in Liht- mannstadt, Moltkestr. 60, W. 13, gegen Telegraphenmechanikex Ewgeni (Eugen) Majewski, zuleßt in Oziexany, Rayon Turyjsk, über Kowel, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Zchuldigerkflärung des Beklagten, 6! 2 R 107/43 Ehefrau Margot Piasecki geb. Layhe in Libmannustadt, Ludendorff-

straße 77/79, W. 20, gegen Vermessungs- |

tehniker Heinrih Piasecki, zulept in Lißmannstadt, Ludendorffstr. 77/79, W, 20, jet unbekannten Aufenthalts, auf Aufhebung evtl. Scheidung der Ehe, 7. 2 R 128/43 Ehefrau Salomea Pietrzak geb. Karska in. Libmannstadt- Effinghaujen, Fehmarnstr, 11/4, gegen Arbeiter Jojef Pietrzak, zuleßt in Lih- mannstadt, jeßt unbekannten Aufent- halts, auf Aufhebung hilfsweise Schei- dung der Ehe, 8. 3 R 15/43 Ehefrau Elisabeth Railic geb, Häberl, Lager Waldfrieden bei Lißmannstadt, Block V,

Zimmer 21, gegen Schuhmacher Väso

Railie, zuleßt in Priedor (Kroatien), jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten, §9, 3 R 116/43 Ehéfrau Irene

Amtsgerichts s

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 187 vom 13, August 1943. S. 4

Sobkiewicz geb. Zerbe (Cerbe) “in Lih- maunstadt, Chrijstian-Wergau-Str. 25, gegen Schlosser Josef Sobkiewiez, zu- leßt in Rumänien, Cereul lalon, Ploesti jud, Prakowa, jeßt unbekannten\ Auf- enthalts, auf Ehescheidung, 10. 3 R 135/43 Kaufmann Dr. Albert Rudolf Ziegler in Lihmannstadt, Schlageter- straße 115, gegen Ehefrau Sara Ziegler geb. Litwin, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vorx das Landgericht in Liß- mannstadt zu 1—4: ‘vor die 1, Zivil- kammer auf den 1. Oktober 1943, 10 Uhr, zu- 5—9: vor die 2. Zivil- kammer auf den'7. Oktober 1943, 9 Uhr, zu 10: vor die 3. Zivilkammer auf den 6, Oktober 1943, 9 Uhr, mit der Auf- forderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen und- etwaige gegen die Behauptitng der Kläger vorzubringende Einwendungen und Beweismittel un- verzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schristsaß dem Ge- riht mitzuteilen. Lißmannstadt, den 7. August 1943. | Geschäftsstelle des Landgerichts Lißmannstadt,

[17504] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Lina Hooydonk, früher Dortmund, jeßt in Elsenau, Kreis

Eichenbrüdck, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. E, Kutbke in Gnesen, klagt gegen den Ehemann, den Draht- Mebes artin Hooydonk, früher Dort- mund-Hamborn, Langendreer Str, 63, t unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung nus Art. 266 des nieder- ländishen BGB.. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 1.. Zivilkammer des Landgerichts in Gnefen auf den 9, November 1943, 10% Uhr, Zimmer 20 im Amtsge- rihtsgebäude, Plaß der Freiheit 10, mit der Aufforderung, jd dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts-

anwalt .als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. Gnesen, den 4, August 1943.

[17415]-

Aufgebot von Versicherungsscheinen,

Folgende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen: A 33 867 Richard Kuse, A 050513 Bernhard Stroh, A- 139370 und A 192073 Hermann Mülleï-Wirth, A 148749 Karl Bern- hard Frit A 173968 Waltéèr Siegel (Zweitschrift), A 332932 Hans-Gün- ther Hammacher, A 343 731 Walter Plümächer und Ehefrau, A 364 393 Hubert Vieth, A 371860 Hugo Stry- fowski, A 384320 und A 452559 Heinz Römer, A 415021 Karl Klages, A ‘446999 Petex -Poerygen | jxr., A 475 703 Renate Kaltwasser geb. Lie- berfind/ A 475751 Josefine Schlu, A 479 736 Heinrih Cremer, A 479686 Margarethe Rathjens, A 500 477 Louise

Tridon, ‘A 1037763 Paul Giesen, A! 1062649 Dr. jur. Péter Kröber, L ..93462 Walter und Berta Plü- macher, L 109029 Alfred Voß,

L 221290 Hellmuth Roehrig, U 102 809 uvd V 879588 Dr.“ jur, |Fohannes Abels, ‘U ‘868385 Walter Wisfeld, S 7065651 Georg Demmel, H 221 637 und H.242 201 Paul Kusch.

Die Fnhaber werden aufgefordert, sih“ binnen zwei Monaten bei uns zu melden, anderenfalls die Versicherungs- scheine hiermit für kraftlos erklart werden.

Bexlin, den 12, August 1943.

- Allianz Lebensversicherungs A.-G.

[17505] ; Gladbacher Lebensversicherung __- Aktien-Gesellschaft. Kraftloserklärung von Versicherungs- scheinen.

Die von’ uns bzw. unserer früheren Zweigniederlassung “dex “"S(hlesischen Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Hay- nau ausgefertigten Versicherungsscheine Nr. 5882, 8450, 28 135, 28 136, 58 787,

124-250, 17TT468,1TT 580, “275 172, 307 412 sind angeblich abhandên ge- kommen, Die. Juhaber der Urkunden

werden aufgefordert,-sich binnen einem Monat von heute an bei. uns. zu mel- den, da anderenfalls die Versicherungs- scheine für kraftlos exklärt und neue Dokumente ausgefertigt werden,

M. Gladbach, den 9, August 1943. Der Vorstand.

gesellschaften

[17518]

Nürnberger Hercules-Werke Aktiengesellschast, Nürnberg. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 6, bis 9, Fuli 1943 wurde § 4 der Sazung nah Niederschrift ge-

ändert,

Veröffentlicht, aber nicht eingetra- aen: Das Grundkapital zu Reichsmark 620 000,— ist eingeteilt in 720 Stamnt- aktien zu: je A 100,—, 528 Stamm- l'aftien zu je 4 1000,—, 20 Vorzugs- l aktien zu je A 1000,—.

[17519] “Gemeinnügige Aktien- gesellshaft für Wohnungsbau, Köln. Auf Grund der §8 13 und 14 der

Gesellschaftssaßung beehren “wir uns

Rer, unsere Aktionäre zu der am amstag, den 28, August 1943, mit-

tags 12 Uhr, in unserem Verwaltungs-

gebäude, Köln, Heumarkt 72, stattfin- denden ordentlichen Hauptversamm- lung ergebenst einzuladen.

Tagesordnung: :

1. Vorlegung des Mie N 1942, des Geschästsberihtes und des Berichtes des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinns 1942.

3. Revisionsberiht des Verbandes Rheinisher Wohnungsunternehmen e, V., Düsseldorf.

4. Entlastung - des

Aufsichtsrats.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wahl von“ Rechnungsprüfern für

das Ge H 1943. |

er Aufsichtsrat. Dr. Peter Winkelnkemper, Oberbürgermeister, Vorsigzer.

Vorstands “und

D t

[16695] - Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbau-Verein i. Liqu.

Ab- 10. August 1943 kommt eine 2, Liquidationsrate in Höhe von 8 % des Nennwertes der -Aktien und 16 % des Nennwertes dec Genußrehte zur Ausschüttung. Die Auszahlung erfolgt bei der Zwickauer Stadtbank A.-G. in Zwickau, Sa., gegen Vorlegúng der Aktienmäntel bzw. Genußrehtsurkunden.

Zwidckau i. Sa., den 2, August 1943.

Der Abwickler: Gustav Alts\chul.

[16788].

Die am 31. Juli 1943 zu Berlin statt- gefundene ordentliche Hauptversammlung der Deutshlandhalle A.-G. beschloß, die durch Ausscheiden. der Aufsichtsrats- mitglieder Staatsrat Artur Görlißer und Reichssportführer . Hans von: Tschammer und Osten freigewordenen -Mandate nicht wieder zu beseßen. Turnusmäßig schieden in der heutigen ordentlichen Hauptver- sammlung die Aussichtsratsmitglieder Konsul Willi Sachs, Schweinfurt, und Konsul Kurt Schmid, Berlin, aus; sie wurden wiedergewählt. Der Aufsihts=- rat seßt sich nunmehr zusammen aus den Herren Oberbürgermeister Ludwig Steeg, Berlin, als Vorsißer; Hugo Körver, Berlin, als stellv. Vorsißer; Bankdirektor Dr. Adolf Friedrichs, Berlin; General- direktor Hermann K. Klee, Siegmar- Schönau; Fabrikant Julius Kluge, Proß-

niß (Möhren); Konsul Willi Sachs, Schweinfurt; Konsul Kurt Schmid, Berlin.

Alleiniger Vorstand Generaldirek- tor Franz Ohrtmann, Berlin.

Béxlin, den 31. ui 1943. Deutschland halle Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Franz Ohrtmann.

[16789]. |

Die gem. § 29 der Gesellschastssaßungen am 31. Juli 1943 zu Berlin abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung hat die Auflösung der Gesellschaft be- chlossen; das Avwicklungsgeschäftsjahr ist das bisherige Geschäftsjahr (1. Juli bis 30. Juni). :

Zum Liquidator wurde General- direftor Franz Ohrtmann, Berlin, bestellt. Geschäftssiy Berlin ¿ W 15, Kurfürsten- damm 188, \

Berlin, den 31. Juli 1943.

Deutschland halle A.-G. in L. Franz. Ohrtmann.

[17513] Herrenmühle vorm. C. Genz Aktien- gesellschaft, Heidelberg.

Die Herxen Aktionäre aas Ge? sellschaft werden zu der am Dienstag, den 2, September 1943, vormittags 11 Uhr, stattfindenden 47. ordentlichen Hauplvérjammiung in “die Herren- mühle in Heidelberg ergebenst einge- laden. /

Tagesordnung: 1, Vorlage der on sowie der Ge- winn- und Verlustrechnung auf 31; „März 1943, Bexicht des Vor- standes und des Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns. Entlastung des Vorstændes und des Aufsichtsrats, Aufsihtsratswahl, Aenderung „des trags. j Bestellung des Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44.

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage. bei dexr Gesellschaftskasse oder bei der Deut- schen Bank oder Dresdner Bank in Heidelberg oder Mannheim hinterlegen und bis zur Beendiguna der Haupt- versammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei der Reichsbank in ihrex Eigenschaft als Wertpapiersammelbank exfolgen. Fn diesem Falle ist die von diesem auszu- stellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nah Ablauf der Hinter- legungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen. ? j

Heidelberg, den 10, August 1943.

Der Vorstand. Franz Seginger.

1D

S= go

Gesellschaftsver-

D

[17514] Sandoz A.-G., Nürnberg.

Die diesjährige ‘ordentliche General- versammlung findet am Montag, den 6. September 1943, vormittags 11/4 Uhr, in den Geschäftsräumen der Sandoz A.-G., Nürnberg, statt. “*

Tagesordnung: i

1. Vorlage der Bilanz sowie des Ge-

shäftsberihtes 1942. i

2. Beschlußfassung über Bilanz=-, Ge- winn- und Verlustrehnung 1942. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

. Aufsihtsratswahl. Verschiedenes. Der Vorstand. Friy AugsbergeL.

[17511] Hüttenwerke Kayser Aktiengesellschaft, Berlin- Niederschöneweide.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hierdurch zur ordentlichen Hauptversammlung auf Donnerstag, den 9. September 1943, mittags 12 Uhr, in den Sizungsfaal der Com-

Ct H T

merzbank Aktiengesellshaft, Berlin

W 8, Behrenstraße 46, ein. agesordnung:

1. Geschäftsberiht des Vorstands

owie Vorlegung des FJahresab- 1chlusses 1942 und Vorschlag ' für die Gewinnverteilung. “Bericht des Aufsihtsrats über die vorgenom- méne Prüfung. ;

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

3. Beschlußfassung über die Ertei- lung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat.

4. Wahlen - zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Stimmberechtigt sind gemäß § 17 der

Satzung diejenigen Aktionäre, welche

ihre Aktien bis 21. August 1943 bis

zum Ende der Sthalterkassenstunden bei der Kasse der Gesellschaft,

bei _ dem Bankhaus -Seiler & Co., München,

bei der Commerzbank Aktiengesell- schaft, Berlin, i

bei der Deutschen Bank, Berlin,

bei der Dresdner Bank, Berlin,

bei der Reichs-Kredit-Gesellschast

- Aktiengesellshaft, Berlin, 8

hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung is auch in der

Weise zulässig, daß die Aktien mit Zu- stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut verwahrt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Berlin-Niedershöneweide, 7. 8. 1943,

Hüttenwerke Kayser Aktiengesellschast. | -

Der Vorstand.

[17512] Zucdckerfabrik Nauen.

Die Herren Aktionäre unserer Ge- sellshaft laden? wir ‘hierdurch zur ordeutlihen | Hauptversammlung er- gebenst ein, welhe am Donnerstag, dem 2, eptember 1943, mittags 12/4 Uhr, in Nauen in den Geschäfts- raumen der Zuckerfabrik Nauen statt- findet. Tagesordnung:

E Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Fahres- abschlusses der Betriebszeit 1942/43 jowie des Berichtes -des Aufsichts- Lat (f

2. Beschlußfassung über -die Gewinn-

« verteilung sowie die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates,

3. Wahl eines Wirtschastsprüfers für das lausekde Geschäftsjahr,

Bezüglich der Hinterlegung dex Ak- tien derjenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, wird auf § 26 der Satzung unserer Gesellschast verwiesen und be- merkt, daß außer der Gesellschaft selbst

die Deutsche Bank, Berlin W 8, Mauerstr. 25/28,

die Dresdner Bank, Berlin W 56, Beunenhe. 35/39, sowie î

das Bankhaus H. Woellner, Nauen, als Hinterlegungsstellen bestimmt sind. __WVir verweisen ferner auf § 27 Ab- say 8 unserer Sazung.

Nauen, den 11. August 1943.

Der Aufsichtsrat der Zudckersfabrik

Nauen. v. Freier. [17520] ¡ Bernh. Dietel Aktiengesellschaft, Reichenbach i, V.

Wir laden . hiermit die Aktionäre unserer Gesellshaft zu einer am

Donnerstag, den 2, September 1943, vormittags 10,30 Uhr, in Unterheins- dorf bei Reichenbach i. V, im Sißungs- zimmer unserer Firma - stattfindenden außerordentlihen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Aufsihtsxatswahlen,

2, Bericht des Vorstandes über den bisherigen Werlauf des Geschäfts- jahres 1943,

Aktionäre, welche stimmberechtigt an der Hauptversaminlung teilnehmen wollen, haben die Mäntel ‘ihrer Aktien bis spätestens 29. August einschließlich während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse in Reichenbach i. V. oder bei dex Plauener Bank A.-G. in Reichenbach i. V. oder Plauen i. V. bis zum Schluß der Hauptversammlung

zu hinterlégen, Reichenbach i. V., 10. Augast 1943, Bernh. Dietel Rg ft, Der Vorstand.

Die Gläubiger der Wilhelmsaue- Terrain-Aktiengesellshaft werden hier- mit aufgefordert, rhre Ansprüche bei dem unterzeihneten Abwickler der Af- tiengesellschaft, welche dur Beschluß der Hauptversammlung vom 2. Juli 1943 aufgelöst ist, anzumelden.

Berlin, den 26. Juli 1943.

[15973] Der Abwidckler: Kurt Beschhke, Berlin W 15, Kurfürsten-

damm 185, IT1 Tr., b, Sachs.

Rheinisches Elektrizitätswerk im Braunkohlenrevier Aktiengesellschaft, Köln. [17524] Herr Dr.-Fng. E. h., Dr. phil. h. e. Georg Zapf, Gut Schluifeld b. Weß-

Aus (Obb.), ist durch Tod aus dem i

Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus- geschieden. Köln, den 9. August 1943, Der Vorstand. Dr. Schreiber. JFohanningmeier.

Niederschlesische Bergbau-Aktiengesellschaft, Waldenburg i. Schl. Börsenzulassung. Durch Beschluß der Ge ung een an den Borsen zu exlin vom 7. Juli ‘und zu Bres- läu vom 4. August 1943 sind R.10 000 000,— 4 ige hypothekarisch gesicherte Teilshuldverschreibungen von 1942, 7500 Stück über je A 1000,— Nr. 1—7500, 5000 Stück über je R.M 500,— Nr. 7501—12 500, der Nie- derschlesishe Bergbau-Aktiengesellschaft, Waldenburg i. Schl, zum amtlichen Handel an den genannten Börsen zu- gelassen worden. Berlin u. Breslau, im August 1943. Deutsche Bank. Berliner Handels-Gesellschaft.

[17516] Aktien-Zudckerfabrik Munzel-Holtensen.

Die Herren Aktionäre unserer Ge- sellshaft werden hierdurch zu der am Sonnabend, den 18. September“ 1943, nachmittags 4 Uhr, im Hasemannschen Gasthaus L Nen Haupt- versammlung eingeladen.

: K ayesoudeiniith: }

1. Vorlage des Fahresabschlusses,

des Geschäftsberichtes und des

Gewinnverteilungsvorschlages des

Vorstandes sowie des Berichts des

Aufsichtsrats für das Geschäfts=-

jahr 1942/1943.

. Beshlußfassung über die Gewinn-

verteilung.

3, Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates,

4. Saßzungsmäßige Wahlen zum Aufs sihtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/1944.

Mp Bn den 9. August 1943,

er Vorstand.

Friedrich Haasemann,

Vorsitzer, j

[17515]

D

[17517] Maschinenbau und Bahnbedagrf A.-G., Berlin.

Jn der Hauptversammlung vom 6. 8, 1943 wurde beschlossen, für das Ge- schäftsjahr 1942 auf die Vorzugsaktien eine Dividende von 5% und auf die Stämmaktien eine Dividende von 34 % auszuschütten.

Die auszuzahlende Dividende ist gegen Einreichung des Gewinnanteil- scheins Nr. 3 der Vorzugsaktien und Nr. b der Stammaktien nach Abzug von 15% Kapitalertragsteuer ein- {hließlich Kriegszuschlag zahlbar bei folgenden Stellen: l

bei der Kasse der Gesellschaft, Berlin,

Tempelhofer Ufer 23/24

bei der Dresdner Bank, Berlin,

hei der Deutschen Bank, Berlin,

bei der Commerzbank A.-G., Berlin,

bei einex dex übrigen _ Nieder-

lassungen dieser Banken,

bei dem Bankhaus Pferdmenges &

Co., Köln.

Die ‘Herren Dipl.-Jng. Alfred Brüninghaus, Dortmund, „und - Dr.

Carl Lipp, Dortmund, sind neu in den Aufsichtsrat gewählt worden, der si jeßt aus folgenden Mitgliedern zu-, eee Erich Tgahrt, Dortmund, Vorsißer; Fris Wintermantel, Berlin, stellvertr, Vorsizer; Alfred Hölling, Berlin, stellv, Vorsißex; “Dipl.-Jng. Alfred .Brüninghaus, Dortmund; Dr. Walther Frisch, Berlin; August Goes, Berlin; * Albert Heilmänn, Berlin; Dr. Leopold Valentin Kaufmann, Köln; Dr. Carl Lipp, Dortmund; Dr. Joseph Schilling, Berlin; Hugo Schrö- der, Berlin-Dahlem; Foahim von Stülpnagel, Potsdam.

Der Vorstand besteht aus den Herren Hermann Pförtner, Potsdam; Dipl.- Jng. Willy Ochel, Berlin; Dr.-Fng. Wolfgang: Leisching, Berlin; Gerhard Elkmann, Berlin. |

Berlin, den 7. August 1943.

: Der Vorstand.

Verantwortlich für den Anutlihen und Nichtamt- lihen Teil den Rnaes enteil und für den Verlag: Präsiden! Dr. d lange in Potsdom, verantwortlich füt den Wirtschaftsteil und den übrigen redaftionellen Teil: Rudolf Langi\ch in Berlin NW 21

Druck der Preußischen Verlags- und Drudereì GmbH., !

Berlin Zwei Beilagen : ‘einshl, einer Kentralhandelsregisterbeilage).

ei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral- handelsregifterbeilage fort.

Deutscher Reichsanzeiger

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Alle

Ne. 188 Fernsprech-Sammel-Ne.: 19383 33

Juhalt des amtlichen Teiles - Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Darmstadt und des Règierungspräsidenten in Potsdam über die Ein- ziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung X1/43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Leder- austauschstoffe). Vom, 10. August 1943.

1. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung X1/43 (Zulassung von Lederaustauschstoffen). Vom 10. August 1943. *

Anordnung X11/43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Ein- seßung von Bewirtschaftungsstellen). Vom 10. August 1943.

Anweisung Nr. 1 der Reichsgruppe Handwerk als Bewirt- schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft (Belieferungsrichtlinien). Vom 6. August 1943,

Amtliches

Deutsches Reich Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat ‘Berlin am 11. August d. F. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat V. de Steensen-Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Finnische Gesandte in Berlin, Hexr T. M. Kivimäki, hat Berlin am 10, August d. F. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat H. R. Martola die Ge- schäfte der Gesandtschaft.

Der Königlih Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 11. August d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Post die Geschäfte der Gesandtschaft. :

—————

_ Der. Türkische OOuiter in Berlin, Herr Saffet Arikan, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Bot- schaft wieder übernommen.

Der Führer hat dem Stadtbaudirektor a. D. Diplom- ingenieux Dr. h, e. Heinrich Goldemund in Wien nuüt Urkunde. vom 183. August 1943 - die Goethe-Medaille für Kunst

« und Wissenschaft verliehen.

m

Beschluß E Auf Grund des §.1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBL. I S, 293) ‘in Verbindung ‘mit dem Geseh über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBVl. 1 S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs- kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 (RGBl._ 1 S. 303) wird das gesamte beweglihe und unbeweglihe Nachlaß- vermögen - der verstorbenen Füdin Fohanna Sara Gohr, geb. Kahn, geh. am 3. April 1888 in Friedberg/Hessen, zuleßt wohnhaft in Offenbach/Main, Hermann-Steinhauser-Str. 1, zugunstéèn des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben, Dármstadt, den 6. August 1943. Geheime E E Darmstadt. Mohr. L

i Beschluß

Auf Grund des §1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933, (RGBl, 1 S, 293) in Verbindung mit dem Geseß über die I volks- und staatsfeindlihhen Vermögens vom 14, Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs- kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 (RGBl, 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und Ne Nachlaß- vermögen der Jüdin Ottilie Sara Wolf, ged. Landau, geb. am 11. Mai 1895 in Kusel, zuleßt wohnhaft gewesen in Sprend- lingen, Landkreis Offenbah/Main, Adolf-Hitler-Str, 14, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gégen diësen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 10. August 1943. ¿

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. 6 Mohr. A

j Beschluß :

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom * 26, Mai 1933 (RGBl, 1 S, 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und itaatsfeindlichen Vermögens vom 14, Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und dem. Erlaß des Führers und Reichs- kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermogens

E Einzelne Uumtmern kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 F. Einzelnummern werdert Da Sa gegen Marga ins oder vorherige Einsendung des Vetrages einshließlich des . Portos a breiten PeñiteZeile 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 M. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32.

einzusenden, inSbesondere ift darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch (

Fettdrua E Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor déêm Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

taatsanzeiger

ege für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm

sind auf einseítig beshriebenem Papier völlig drucktreif einmal unterstkichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am

von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und “unbewegliche Nachlaß- vermögen der Jüdin Rina Sara Stein, geb, Grünehaum, geb. am 24. August 1892 in Offenbah/M., zuleßt wohn- haft gewesen in Offenbah/M., Goethestraße Nr. 80, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel micht gegeben. :

Darmstadt, den 10. August 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspþpolizeistelle Darmstadt.

ohr.

d. remticer erna

Bekanntmachung i Auf Grund des Geseßes über die Einziehung kommu- nistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung des Preu- gischen Ministers des Fnnern vom 31. Mai 1933 (GS. Nr. 39) und mit dem Gesey über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) wird das'gesamte Vermögen des Schaustellers Julius Braun, geb. 24. Mai 1880 in Landeck, zuleßt wohnhaft in Neuruppin, hiermit beshlagnahmt und gemäß Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des ein- gezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Potsdam, den 11. August 1943.

Der Regierungspräsident. Jm Auftrage: Dr. Schüler.

Anordnung X1/43 der Reichsstelle sür Lederwirtsthast (Lederäaustauschstof}) - Vom 10. August 1943 H Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

¡Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl, 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung Über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz.

\ Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des

Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81 ; (1) Austauschstoffe für Leder (Lederaustauschstoffe) im Sinne dieser Anordnung sind nur a) Lederaustauschstoffe auf der Grundlage von Leder- und Zellulosefasern (Lederfaserstoffe),

b) Lederaustauschstosfe aus Lederabfällen zusammengeklebt (Lederstückwerkstoffe),

c) N uml da auf Papiervlies- und Textilvlies- ats, i

d) Lederaustauschsloffe auf der Grundlage von Geweben und Gewirken,

e) Lederaustauschstoffe aus Superpolyamiden (Jgamiden),

soweit sie für den .Lederaustausch bestimmt find.

(2) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kamn bestimmen, daß Erzeugnisse, die unter Absaß 1 fallen, nicht als Leder- austauschstoffe gelten, oder daß andere, nicht unter Absayß 1 fallende Erzeugnisse Lederaustauschstoffe im Sinne dieser Anordnung sind.

§2.

(1) Lederaustauschstoffe dürfen nur. hergestellt werden, wenn sie von dex Reichsstelle zugelassen sind.

‘(2)’ Die Zulassung ist bei der Reichsstelle zu beantragen.

(3) Die Reichsstelle kann verlangen, daß bestimmte Nach- weise, insbesondere. über die Eignung des zuzulassenden Lederaustauschstoffes, über die Erzeugungsmöglichkeiten und über die zur Herstellung benötigten Rohstoffe erbracht werden.

(4) Lederaustauschstoffe werden nah bestimmten Güte- gruppen zugelassen. Die Zulassung erfolgt, unter dem Kenn- zeichen „RfL“ in Verbindung mit einer Nummer (Zulassungs- nummer).

(5) Die Reichsstelle kann die Zulassungen befristen und unter Auflagen erteilen; sie kann die Zulassung widerrufen. §3 (1) Die Reichsstelle oder die von ihr beauftragte Betwirt- schaftungsstelle erteilt den Herstellern zugelassener Austausth- stoffe, soweit diese im Lenkungsbereitch Leder hergestellt

werden, Herstellungsanweisungen.

(2) Die Reichss\telle kann den Herstellern zugelassener Leder- :

austauschstoffe. die Verwendung bestimmter Rohstoffe und die Anwendung bestimmter Verfahxen vorschreiben, Sid

(1) Hersteller haben auf zugelassenen Lederaustauschstoffen Zulassungsnummer und Gütégruppe (F 2 Absatz 4) auf- zustempeln, einzuprägen odex sonstwie dauerhaft sichtbar zu machen. Ly

(2) Lederaustauschstoffe, die für die Herstellung und Aus-. besserung von Schuhwerk zugelassen sind, müssen außerdem mit dem Namen des Herstellers und dem Herstellungsdatum versehen sein.

Berlin, Sonnabend, den 14. August, abends

Reichshankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Posíscheckonto : Berlin 418 21

1943

L

(3) Die Kennzeihnungspfliht gemäß Absaß 1 und 2 gilt nicht für Bänder aus Jgamid und für gestanzte und ge- shnittene Sohlen, Kappen und andere verwendungsfertig gemachte Stücke aus Lederaustauschstoffen. Fn diesem Falle müssen jedoch die Packungen gekennzeichnet werden oder- den Lieferungen beizufügende Pazettel die vorgeschriebenen An- gaben enthalten.

(4) Lederaustauschstoffe dürfen nux in den Verkehr gebracht werden, wenn die Kennzeichnungspflicht gemäß Absatz 1 bis 3 erfüllt ist, es sei denn, daß beim Weiterverkauf durch Händler von einem gekennzeichneten Stück bei sogenannter Stückware Teile verkauft werden.

(5) Die nah ÄAbsag 1 bis 3 erforderlichen Angaben bei

- Lederaustauschstoffen gemäß Absay 2 mit Ausnahme des

Herstellungsdatums müssen auch in Kaufbestätigungen und Rechnungen über: den Kauf dieser Lederaustauschstoffe ent- halten sein. Diese Vorschrift gilt auch beim Verkauf unge- kennzeichneter Teile von Stückware. :

(6) Die Vorschriften über die Angaben auf Packungen, Pazetteln Kaufbestätigungen und Rechnungen (Absayß 3, Say 2 und Absay 5) gelten nicht für den Kleinverkauf an Lettverbraucher. :

ZD

(1) Lederaustauschstoffe mit - Ausnahme gestanzter, ge- shnittener und anderweitig verwendungsfertig gemachter Stücke dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie gekennzeichnet sind. Bänder aus Jgamid sowie gestanzte, geshnittene und anderweitig verwendungsfertig gemachte Stücke aus Leder- austauschstoffen und ungekennzeihnete Teile von Stückware dürfen nux verarbeitet werden, wenn Kaufbestätigung und Rechnung die in § 4 Absaß 5 vorgeschriebenen Angaben enthalten.

(2) Die Reichsstelle oder die von ihr exrmächtigten Stellen bestimmen, für welche Verwendungszwecke Lederaustausch-

stoffe der verschiedenen Gütegruppen verarbeitét werden dürfen. Eine Verarbeitung zu anderen als den hiernach

zulässigen Verwendungszwecken ist verboten. §6 :

Zu Versuchszwecken dürfen Lederaustauschstoffe auch ohne Zulassung hergestellt werden. Von der Anstellung der“ Ver- suche ist der Reichsstelle Meldung zu machen, © 8 T

(1) Die Reichsstelle oder die von ihr bestimmte Bewirt- schaftungsstelle kann von Herstellern, Händlern, Verarbeitern und Verbrauchern Muster zur Qualitätsprüfung von Leder- austauschstoffen auf Kosten des Herstellers entnehmen und durch eine von ihr zu bestimmende Stelle untersuchen lassen.

(2) Mit der Entnahme der Muster können andere Stellen odèr Personen beauftragt werden.

88

(1) Hersteller, Händler und Verarbeiter von Lederaustausch- stoffen -sowie alle Personen und Firmen, die über Vorräte an Léderaustauschstoffen verfügen, haben die von ihnen ver- langten Angaben über Herstellung, Umsäße und Vorräte gegebenenfalls unter Benußung vorgeschriebener Vor- druckde zu machen und innerhalb der geseßten Fristen einzureichen. :

(2) Die betrieblichen Aufzeichnungen sind so sorgfältig und vollständig zu machen, daß aus ihnen jederzeit die gemachten Angaben nachgeprüft werden können.

(3) Die für die gemachten Angaben notwendigen Auf- zeichnungen sind mindestens drei Jahre lang aufzubewahren,

89 Die Reichsstelle erläßt die zur Ergänzung und Durch- führung erforderlichen Vorschriften. Sie behält sich vor, Aus- nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen oder vorzuschreiben. : 8 10

(1) Die Vorschriften des § 4 Absaß 1 bis 3 gelten nicht für Lederaustauschstoffe, die vor dem Jnkrafttreten dieser Anordnung hergestellt sind und bis zum 31, Oktober 1943 in den Verkehr gebracht werden,

(2) Bis zum 31. Fanuar 1944 dürfen abweichend von den Vorschriften des § 5- Lederaustauschstoffe, die nicht gekenn- zeichnet sind, verarbeitet werden, falls sie vor dem 30. Novem- ber 1943 in den Besiy des Verarbeiters gelangt sind.

8 11 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den S8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver- kehr bestraft. 8 12

(1) Diese - Anordnung tritt am 15.. September 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie *

mit: Zustimmung des zuständigen Chefs dex Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Ünterstciermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung 50 vom 22. April 1939 (Deutscher