1943 / 189 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

rein 2 Mak —hien:

14, Körbel, geb. Spiegl, Anna, geb. 17. 5. 1910 in Adler- fostelet, /

15. K s rbel, Marie Jana, geb. 15. 5, 1937 in Prag,

16. Linhart, Zdenäî, geb. 6: 11.1907 in Ung. Hradisch,

17. Linhart, geb. Pachner, Anna, geb. 11. 9. 1921 ift Trnowan, E ;

18. Lonna, fr. Löwy, Franz, geb. 9. 7. 1874 in Wien,

19. Lonna, geb. Herlièka, Marie, geb. 24. 4 1887. m Friedberg, h : s

90. N avr iti, Vladimir, geb. 18. T7. 1904 in Brünn,

21, Oppenheim, Max, geb. 3. 12. 1876"in Brünn,

22. Oppenheim, geb. Filippi, Juli, geb. 13, 1. 1883 in Brünn, i

93. Patze k, Václav, geb. 20. 2. 1891 in Pilsen, ;

24. Patze k, geb. Janda, Anna, geb. 6. 6. 1895 in Pilsen,

95. Pivnièëka, Emil, geb. 23. 10. 1902 in Wien, i

26. Posamentier, Paul Karl, geb. 3. 3. 1892 in

_ HBdounky, Bez. Kremsier, i,

27. Procházka, Jaroslav, geb. 26. 6. 1897 in Pilsen,

28. Spaniel, Oldkich, geb. 12. 2. 1894 in Faromiersch,

29, Spurn x, Findkich, geb. 16. 7. 1906 in Skutsh,

30. Spurn F, geb. Zavadilová, gesh. Hodinová, Aneèka,

geb. 12. 1. 1895 in Doubrawit, | 31. Svátek, Ladislaus, geb. 3. 12. 1912 in Kaßow. Prag, den. 14. August 1943. Der Reichsprotektoxr in Böhmen und Mähren. ._A.: Dr. Weinmann, //-Standartenführer.

C2

4

Anorduung

zur Regelung der Auftragserteilung und zur Typen-

bereinigung auf dem Gebiete der elektrishen Meß-

und Prüfeinrichtungên für die Nachrichtentecnik

Zur Sicherstellung des Bedarfs an a) eleftrishen Meß- und Prüfeinrichtungen i die Nach-

richtentechnik (Bereich der Arbeitsausschüsse „Elektrische Méßeinrichtungen für Draht“ und „Hochfrequenz-Meß- und Prüfeinrihtungen“ im Hauptausshuß „Nach- rihtengerät“ beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition), N N a b) Elektronenstrahloszillographen (Bereich - des Arbeits- unterringes „Prüfeinrihtungen“ dès Arbeitsringes „Meßinstrumente und Geräte“ im Hauptring „Elektro- tehnische Erzeugnisse“ beim Reichsminister für Bewaffs nung und Munition) i muß in Zukunft jede. Ausführung von Aufträgen , unter- bleiben, die nicht unmittelbar der Durchführung kriegs- wichtiger Fexrtigungen, Entwicklungen oder Forschungen bzw. zur Deckung des kriegs8notwendigen Bedarfs der Wehr- macht und der Behörden dienen. Gleichzeitig ist es erforder- lich, die Typenzahl dieser. Meß- und Prüfeinrichtungèn zwecks Rationalisierung der Fertigung zu: beschränken. i

Auf Grund der Verordnung zur R des Vier- jahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBVl. 1 S. 887) und des mir mit dem 27. April 1939 von dem Herrn it tragten für den Vierjahresplan exteilten Auftrages erlasse ih im Einvernehmen mit dem Leiter der Reichsstelle Elekiro- technishe Erzeugnisse folgende Anordnung:

1, Die Hersteller obengenannter Geräte haben alle ihnen vor dem 31. Dezember 1941 erteilten, noch nicht belieferten Aufträge, soweit sie nicht von den unter Ziffer 4 genannten Bedarfsträgern oder aus dem Ausland stammen, an die Be- steller zurückzugeben. Die Besteller können gegen die Rück- gabe begründeten Einspruch bei den Leitern der zuständigen Arbeitsausschüsse bzw. -ringe erheben.

Nach dem genannten Termin erteilte Aufträgë müssen eben- falls, soweit sie nicht von den unter Ziffer ,4 genannten Be- darfsträgern oder aus dem Auslande stammen, zurückgegeben werden, wenn keine kriegsnotwendige Dringlichkeit dafür vor- liegt. Hierüber ergehen noch besondere Anweisungen durch die Leiter der zuständigen Arbeitsausschüsse bzw. --ringe.

2. Neue Aufträge sind, soweit sie nicht von den unter Ziffer 4 genannten Bedarfsträgern erteilt und daher durch besondere Be- stimmungen geregelt werden, wie bisher an die Hersteller zu richten. Diese sind verpflichtet, die Kriegswichtigkeit gemäß be- sonderer Anweisung zusprüfen und haben danach über die-An- nahme zu entscheiden. Die Zuteilungen aus der Fertigung er- folgen durch eine sür die zentrale Bestellung federführende Be- hörde auf Anweisung des Generalbevollmächtigten im Einver- nehmen mit den Leitern der Arbeits8ausschüsse bzw. -ringe.

3, Auf Vorschlag der Leiter der zuständigen Arbeitsausschüsse bzw, -ringe liegt der Generalbevollmächtigte die Typen der elektrishen Meß- und Prüfeinrichtungen fest, die in Zukunft noch gefertigt werden dürfen.

Bereits laufende Fertigungen anderer als der festgelegten Typen können zu Ende geführt werden. Fhre Auslieferung bedarf der Zustimmung des Generalbevollmächtigten oder der von ihm beauftragten Leiter der Arbeitsausschüsse bzw. -ringe.

Die Herstellung anderer als der aus dem Bereich dieser Arbeitsausschüsse bzw. -ringe zur Fertigung freigegebenen handelsüblichen Gerätetypen ist untersagt.

4. Veber die Behandlung von Aufträgen der Wehrmacht, des Reichsführers-44, der Deutschen Reichspost und der Deut- schen Reichsbahn ergehen besondere Bestimmungen.

Berlin W 35, den 30. Fuli 1943.

Der Generalbevollmächtigte für technische Nachrichtenmittel Fellgiebel, General der Nachrichtentruppe.

/ Anordnung Nr. 3 zur Durchführung der Anordnungen 1/43 und V/43 der Reichsstelle für Rauhwaren (Genehmigung von Veredelungs-

aufträgen)

Vom 12. August 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: /

| 81 i (1). Die Tevge us von Aufträgen auf Veredelung von

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 16. August 1943. S. 2

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 16, Auguft 1943. S. 3

Verbindung mit der Bekanutmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung: der Regelung : / 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund“ von §-1 Abs. 2 und § 13 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für- Spinnstoffwaren in der Fassung vom 17. Februar 1943 (RGBl. 1 S. 104) wird die Anord- nung X/43 vom 1. August 1943- (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 177 vom 2. August 1943) swirts{haftsministers wie folgt

des Gemeinschaftswerks s, Leipzig, als Bewirt- Rauchwaren.'

fei der Génchmigun : P ab citrant i schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für ware (2) Wer- Felle und Pelzwaren veredeln lassen will, hat nehmigung ‘der Veredelung vor Vergebung von tswerk des deutschen

Durch Art. 1 dieses Gesetzes wi ; s vermö t“, anzuordnen, daß AttieL 4 Finanzminister chaften, die in uhren wären, bi

Aufträge “bedü

des deutschen des Warenverkehrs vom

ß Aktien

fern nicht der Eigen&mer i rechtzeitig ihre Niederlegung Anmaßende Forderungen der britisheu Erd lolde Altionäxé, die Findert "ind, die für die Genf, 14. August F N Cle zu erfüllen, können | Argentinien karten v A LNgERDEN Artitel des Ge- | und der s reten werden, wenn der | Wochenzeitschrift „Triburte“. Sie Deponierung oder Um- k die zusäblihen Einnahmen ais N it O Aar in der mit zu nen, daz dieses Rahmengesey | Bezeichnend für di u Die irrigen Auffassungen. von den Aus: hf an Me A Geseges gehen vornehmlich auf Art 8 zurü, ‘| „Tribune“ n gemäß Ark. 12 zum 1. April 1943 vorge- | stellung aufzuräumen, daß die argentinischen ng aber auf den f dingungslos im Dienste der argentini e i l int zu dieser Angelegenhei lse Centrale einen Anretz zu schaffen Anspruch E ren sbe i : Anref; iffen, | 2 zenlose Ausbeut ß die von dieser Kasse als deponierbar | Zdealen Sohn an als. ch nit deponterungspflihtig 1 [ ig dps E Steuersaß Res ALgeTen und damit bewies »€ s Vorjahres unterworfen als die britischen Geschäftsleute, ‘di q Ae Eten dem billi- | kraten nente e a e 0,50 2 rworfen bleiben, i (- öhung kann bei gewissen A e fast den ganzen aiciole Hnhaberaktionäar muß \ich hi-rnah Ber er zur Steuerersparnis seine Jn: | ¿De dts von auswärtigen Devisenmärkten Ba oder niht, , Nachdem der Zeit- E S O es Jukrafttretens des Art. 8 auf den 1. Oktober oru bleibt dafür noch eine „Schonfrist“ bis pi E, Minsterdan Gleihwohl O LMPIaDleN, von den Kunt- Ecweiz “V d ed Kopenhagen áaberaktien im Depot verwahrt ; : ckt Ent ung darüber zu erbitten, ob i Rio 83,64'/9, Schanghai Tsch rer Stücke bei der Caisse Centrale oder ihre amensstücke wünschen.

*zwecks Ge N delungsaufträgen dem Gemeinschaf eredelungsgeiverbes V Arten Felle und Pelzwaren zu veredeln sind. C angebeu, an- welche Veredelungsbetriebe er die Felle und Pelzwaren zur Veredelung zu geben wünscht. e i (3) Das Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzveredelungs- gewerbes fann die Veredelungsbetriebe bestimmen, an die die Aufträge auf Veredelung zu vergeben sind.

Er fann dabei mit Zustimmung des Rei

stellung seiner Zux Zeit i

wirkungen dessen Fukrafttr

ieferungsbeschränkung) wird der Wiederbezug von Meterware gegen einen von der örtlichen Punktverrechnungsstelle bestätigten Punktscheck ohne jede Ein- schränkung zugelassen.

Jn Abweichung von 8 1 (L

‘des deutschen Pelzveredelungs- gewerbes kann mit Zustimmung ‘des Reichsbeauftragten Aus- t des § 1 Abs. 1 zulassen. ®

sehen war, durch eine Abände s

1. Oktober 1948 hinausg L O Deponierung bei der Caî sicht der Art. 8 vor, da bezeichneten, aber als gewordenen JFnhaberaktien künftig von 0,75 % des Durchschnittskurs “werden, während freiwilli geren Steuersaß von 0,

Das. Gemeinschaftswerk eshoben ist.

Die in § 2 (Verkaufsbeschränkung) angeführte Anlage er- : Anlage I. Unter den in der Anlage Teile davon zu verstehen.

nahmen von der Vorschrif

hält die B „Altbesiß“ no

n diese Anordnung werden nah | genannten

uwiderhandlungen ge / 8 d: 5 der erordnung über den Warenverkehr

den 88 10, 12 bis 15 der : Der Anordnung X/43 wird eine Anlage 11 beigefügt, die nachstehenden Wortlaut hat:

: ; icbenten ° der Ver- (1) Diese Anordnung trikt am siebenten Tage nach der Anlage 11.

fündung in Kraft, (2) Sie gilt auch in den ein

darüber ' shlüssiq machen, ob

IL Frauen haberpapiere hinterlegen will

I. Männer

Jacken und Fanker Winterjoppen

sonstige Mäntel (sowei auf Anlage T)

gegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung emäß auc im Elsaß, in Lothringèn und Luxemburg und ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains. / (3) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung 1/43 und V/43 . der Reichsstelle für Rauch- waren (Genehmigung von Zurichteaufträgen) vom 22. Mai 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 119 vom 25, Mai 1943) außer Kraft. Berlin, 12. August 1943,

Der Reichsbeauftragte für Rauhwaren.,

M. d. F. d, G. b.: Hoffmann.

hinausgeshoben 31. Dezember 1943,

den, für welche frar werden, s{chon jeßt die Entschlie die Hinterlegung Umwandlung in

Fackeñn und Jankee. [f sonstige Mäntel (soweit nicht auf Anlage T)

Schlafanzüge, Nachtjacken, Bettjächen.,

ührten Gegenstände unter- nicht der

Schlafanzüge - Morgenröte,

G Der shwei Zürich, 14. August. direktion teilt mit: Die Ent wird im Fuli 1943 durch ei der Einfuhr bei erhöhten Exportwerty folge dieser Außenhandelsgestaltun eingetretene Aktivität dex Hande 32 (10,9) Mill. \ffrs, erhöht. Einfuhr mit 1344 Mill. \ \rs. Die Ausfuhr errei damit einen Wertzuwachs um 9,8 Juli 1942 zei die Ausfuhr i

Die in der Anlage 11 aufgef liegen der Verkaufsbeschränkung des § 2, dagegen Lieferbeschränkung des F 1.

zerishe Außenhandel im Zuli

ne mengen 1msäßen charakterisiert. Fn- hat sih die bereits im Juni bilanz im Juli weiter auf Aegypten (Alexandrien und Gegenüber Juni ergibt sih bei der frs. eine Wertsenkung um 11,3 Mill. te dieses Mal 166,4 Mill. \frs. und zeigt | Australien (Sidney)

t Mill. sfrs. Gegenüber dém Belgien (Brüssel u. Antwerpen) fuhr eine Abnahme von 43,7 Mill, \rs., em Mehrerlös von 19,7 Mill. sfrs, aus- cutta) „eee oor ees

Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) ..«.-.

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. iederten Ostgebieten und den y und Moresnet sowie mit F ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung auch im Elsaß, in Lothringen, - Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

- Berlin, den 10. August 1943,

Sie gilt auch in den einge Gebieten von Eupen, Malm

Nachtrag 1 zur Anordnung X/43

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete ; über die Beschränkung des Be von Spinnsto

uges und der Lieferung

h verschwindet zu bestimmenden Fristen N :

Um für die freiwillige „Tribune“

at infolgedessen nur zu einem hewissen y ranzöôsi â i ändi

ei von ihm n 4 erla Wsisher hrs während ein ständig wachsender Pro auf den Namen umzustellen sind, so oder Verwahrer- der bei der Caisse Centrale veranlaßt. ; Kriegsereignisse

Deponierung erforderlichen . Sonderfristen bestimmt werden. seges regeln die Rechtsfolgen, Verpflichtung Inhaberaktien in §

st niht damit zu renen,

Teil an die Bevölkerung, |

Amsterdam, 14. August, zentsay im Schleichhandel s guß

[Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York 30,11—30,17, Jtalien - (Clearing) —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,;— Zürich, 14. August, London 17,30, New York 4,31 ? Madrid 839,75, : Lissabon 17,71}, Stock#holm 102,664, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Zstanbul 3,50 B,, Bukarest 2,3714 B., Heliinki 8,771, B., Buenos Aires 93,75, Japan 101,00 B., Rio 22,50 B.. Kopenhagen, - 14. August. York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki. 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 14. August. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paxis —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G.,, 97,80 B., 1 3,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 -G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B.,! Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., .3,82 B., Lissabon Buenos Aires- 102,50 G., 104,50 B, Oslo, 14, August,

[12,00 Uhr holl.

43,63—43,71,

Æs

#

M. &

Eisenbahngesellshasten [11,40 Uhr.] Paris 5,50,

in Argentinien Die britishen Eisenbahngesellshaften in eine Erhöhung der Gütertarife um 20 % 10 %, berichtet die englische priht von Anmaßungen, zumal us diesen Tariferhöhungen den Londoner City. if die Taschen fließen sollten. i Auffckssung der Aktionäre ist die in einer Denk- die argentinishe Regierung enthaltene und von zitierte Erklärung: Es it an der

Personenfahrpreise - um

London 19,34,

eit, mit der Vor- ‘isenbahnlinien be- Oeffentlichkeit stehen. t, „dieser aufrichtige sprehe allen sozialen ngländer shämen, wenn che Regierung habe dieses An- daß sie fortschrittlicher denke ih aufrechte englishe Demo-

16,85 G.,

Man müsse ih als Amsterdam —,— G.

man das erfahre. Die argentinîis

G., 17,60 B.,

,

16,85—16,95,

Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

tiiné i: ar A fR di t Nie Bea;

(D. N. B.) New York , Spanien (offiz.) 40,50, Montreal —, Jtalien (Freiv.) —,—,

4,021, —4,031,,

/ ea Brüssel J

Die Elektrolytkupfernotier Elektrolgtkupfernotiz stellte si la am 16, August auf 74,00 A.4 (am 14. August auf 74,00 L.4) für 100 kg

der Vereinigung für deutsche erliner Meldung des „D.N.B.“

Sw Ri Eh a rMBE Er U

ungking-Dollar —,—,

Für den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgen

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Die Sektion Handelsstatiik der Oberzoll- Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

wicklung des Schweizer Außenhandels - und wertmäßige Abnahme

, Aegypten, Südafrikanishe Union Australien, “Dieiféelén e aao un... .. e... Britisch-Indien

via, C R il Gia rAE it

Telegraphische Auszahlung 2002...22...2..-..222..2...

20.30.2032... .-......…...

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann.

Vom 10. August 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBL.1 S. 686) in

Die Ernährungskrise im Nahen Osten Völliges Versagen der britischen Verwaltung

y : Die Ernährungslage im Mittleren Orient hat sich in den leßten Wochen derart YTritisch zugespizt, | Iran (Tcheran) abermals eine große Ernährungskonferenz nah fen mußte, um die Frage der Versorgung des apan (Tokio und Kobe) .…. c rients mit Lebensmitteln und vor allem die der ä Verteilung dieser Lebensmittel zu besprehen. Diese Konferenz wird selbst von englischer Seite als ein Notsignal bezeichnet; es sei unbedingt notwendig, den Lebensstandard der eingeborenen

A ; Sachs Rumänien (Bukarest) heben. Beri oenglisher Sah- | Ehwedenr (Stow g Gôte- |

Stockholm, 14. August.

a : i daß England i 70 Kairo einberu

iris afitstcii Mittleren Or zu schüßen. Die Zusammenarbeit mt allen an der Frage inter- essierten Stellen ist sichergestellt.

Die Reinhaltung der- deutshen Gewässer Gründung eines Abwässerausschusses der Wirtschastsgruppe Lebensmittelindustrie

Fndustrie hat sich verschiedentli ¿rage dex Reinhaltung der deutschen Ge- ex Abtvässerbeseitigung der einzelnen Es i ‘eine enge Zusammenarbeit sonstigen mit der ustande gekommén.

Bevölkerung in Vorderasien zu verständiger ‘weisen darauf hin, daß die B“ "rung Syriens, borg) Transjordaniens und des Jrak einer JÉweren „¿Ungerkatastrophe Bee tzeitig Gegenmaßnahmen getroffen E S eda G edo A Die 31 r ehenden Lebensmittel reihen nicht Elowatei (Pekbu aus, da die zivile Zufuhr auf ein Mitidestmaß herabgeseßt werden "Rene dn 1m Mittleren : 1 a sicherzustellen. Als noch s{chlimmer |. Türkei (Dstanbul aber wird bezeichnet, daß die englishen Stellen mit dem Schwarz- en (Budape handel, der unvorstellbare Ausmaße angenommen hat, nicht fertig Die unzureichend vorhandenen Lebensmittel kommen (New York)

Sparbücher und Bankpapiere sicherstellen Die Sparkassen, Banken und sonstigen Kreditinstitute hahen alle E etroffen, um im Falle der Zerstörung threr Ge- F shäftsgebäude den Geld-, Spar- und Kreditverkehr sofort, wenn es braucht als: F Jedoch wird für E

Die Reichsgruppe leßten Zeit. mit der wasser’ und damit auch Fabrikationsbetriebe befaßt. ppe Fndustrie und den

entgegernttreibt, wenn nit re

Vorkehrungen werden. Die zur Verfügung

weiterführen zu fönnen; niemand um seine Ansprüche besorgt zu sein. edoch ! l die Kunden sowohl vie für. die Ban en und Sparinstitute die} Ueberwindung der anfänglihen Schwierigkei e die Kunden 1thre Unterlagen (Sparbücher, Kontoauszüge usw.) Es ist daher zweckmäßig, diese U nf ren, weil sie7unter Umständen als shneller „Nachweis en und zerstörte Werte jowie für*die Wiederherstellung Es ist also

zwischen der Reichsgrup ehelfsmäßig, lbwässerfrage sih befassenden Stellen :

Rahmen dieser Arbeiten hat die Wirtschaftsgruppe Lebensmittel- industrie vor einiger Zeit einen eigenen Abwässerauss{huß ge- Fleishwarenindustrie, Fischindustrie, Obst- und Gemüseverwertungsindustrie, Stärke- Nährmittelindustrie, - Getreidemühlenindustrie Schälmühlenindustrie u. a. beteiligt sind. E off, Küstrin, ivurde klar herausgestellt, daß es Aufgabe der beteiligten Jndustrien ist, in erster Linie der Ver- er entgegenzutreten und Wege zu finden, die die Abwässer derx Fabriken einer Verwertung zu- führen. Auf der anderen Seite hat dieser Aus\hu den Zweck, die Fndustriebetriebe vor übertriebenen

ßte, um die Versorgun Orient und in Nordafri

ten erléichtert, wenn f

Fachgruppen veri bei der Hand haben. aufzubewa für Gutha des laufenden Geschäftsverkehrs gebraucht werden. i ratsam, daß folgende Gegenstände und Dokumente mit im Luft- vahrt' werden: Sparbuch, Eisernes Sparbuch, Bank- buh, Schecheft, leyzter Tages- und Kontoauszug, leyte Wert- Quittung über Ver- Y d

Fn den Beratungen unter Dir. Kerckh

shmubung der deutshen Gewäss shubgepäck vert

L Untersuchungs- und Strafsachen, [. 3. erungen, . |

Schließfachschlüssel,

papieraufstellung, wahrstüke.

orderungen

3. Aufgebote

Betreffs d Schuldverschreibun lösungs\huld des

inanzmitarbeiter des „Man- f

neutralen Ländern habe, schreibt der ) von Nachkriegs-

chester Guardian“, werde bei der problemen' viel zu ivenig Beachtung geschenkt. Fn seiner jüngsten mit, daß diese neuen Schulden, die sih in verschiedener Gestalt in London ansammelten, bereits den Betrag von einer Milliarde Pfund Sterling über-F stiegen und weiter schnell anwüchsen. ] - seine Währungskontrolle aufgebe, sei damit zu rechnen, daß diese Schulden sofort von den Gläubigern zurückg bedeute michts anderes, als daß fuhren im Umfang von 1938 dem. Ausland abtreten müsse,, „ohne auhch nur einen Knopf“ dafür als Gegenleistung zu erhalten,

Wirtschaft des Auslandes

Englands Schisssbauindustrie soll zugunsten der USA. ausgeschal- tet werden. Ein „Abkommen“, das Englands Abhängigkeit von den Vereinigten Staaten belcuchtet : „Das. neue british-amerikanische Schiffahrtsabkommen, demzufolge die USA. England vorüber- gehend Handelsschiffe ls die Abdankung der engli i der amerikanischen“, heißt es in einem neutralen Bericht über einen Brief, den Roosevelt an den britishen Ministerpräsidenten Churchill schrieb und in dem er ihm versprach, für England eine Anzahl Schiffe für die nähsten zehn Monate bereitzustellen. Jn diesem Brief Roosevelts wird ausdrücklih darauf Bezug ge- nommen, daß die USA. „heute die Führung im Bau von Han- dels\schiffen haben“, während England, das bis zum Fahre 1940 führte; sich in erster Linie auf den Bau von Kriegsschiffen, Ge- ¡ Der Brief vermerkt aber au Roosevelt erklärt, England Handelsschiffsraum - in - größerem Umfang baue, da diese Bauten nur möglich“ sind, wenn die USA. das nôötige: Stahlmaterial’.ers zur Verfügung stellen.

Dieses Verfahren sei unzweckmäßig, da man es sih angesichts -des Mangels an Tonnage nicht leisten könne, daß die Amerikaner Stahlplatten nach England shickten, dcámit. diese dort montiert, Es sei viel besser, England statt mit den Rohstoffen für den Bau von Schiffen gleih mit fertigen Schiffen zu be- liefern. Dies bedeutet eine weitgehende Ausschaltung der briti- schen Handelsschiffswerften zugunsten der amerikanischen.

Fn britischen Werftkreisen is man mit dem Abkommen höchst Man erklärt, England verfüge aus jahrhuünderte langer Tradition über weit größere Erfahrungen in dem Bau von Handelsschifsen als die USA,., die erst seit einigen Fahren sich) dem Schiffsbau in größerem Stil zugewandt hätten. ‘praktishe Erprobung dex amerikanischen Einheitsfrachter habe keine günstigen Ergebnisse ‘gebracht. fähigkeit dieser Notfrachter sei sehr beschränkt. Au befürchten, daß die USA. gerade thrè schlechtèsten Engländer weitergeben würden. /

Dieses neue Schiffsgeschäft zwischen England und den “USA. erhellt blizartig den hohen Grad der Abhängigkeit Englands von den USA. England hat auch auf einem Gebiet abdanken müssen, auf dem es zwei Fahrhunderté lang Alleinherxscherin war.

es Auslosungsscheins zur Anleiheab- eutschen Reiches von 1925, Gr. 41, Nr. 26905 über 25 A t die Zahlungssperre L. erlassen worden, 456, F, 294.

Berlin, den 13. August 1943. Amtsgericht Berlin.

„Economtist“

Sobald England einmal

Stockholm, gemäß § 1019

_

efordert würden.

England zweî volle Fahresaus-

anderes a chen Schiffahrt zugunsten

__Das Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt: Zu 1—8: a) der Schuld- verschreibungen der Anleiheablösungs- huld des Deutschen Reiches von 1925, b) der Auslosungsscheine der Anleihe- ablösungsshuld des Deutschen Reiches

5 408348 über 25 NA, b) Gr. 14 Nr. 18348 über 1337734 über

Umistellung französisher Fnhaberaktien auf den Namen französishen Geseyes v ebruar 1943 bestehen in den beteilugten Kreisen. wesentliche F teilt die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe daher mit, daß hon nach dem französi- hen Geseß vom 28. Februar 1941 französische Jnhaberaktien, die 1941 dem Tage vor der Börsenwieder- gentümer gewechselt hatten, dem Erwerber nur ausgehändigt werden durften, wenn die Stücke vorher auf den Namen umgeschrieben waren. | die von ihm neu erworbenen Aktien die Eigenschaft als Jn- haberpapier erhalten wissen, so mußte der Veräußerer die von Aktienurkunden 1} sement Financier oder bei dem JFntermédiaire, der das e, für Rehnung des Empfängers nieder- urfte das Stück aber nur dann aus- den Namen umgeschrieben war. nk usw. war nur als Ueber-} gedacht, weil die Sperrdepots bei Banken usw. nah und nach beî der neuerrichteten Caisse Centrale de Dépofs et de Virements de Titres hinterlegt werden sollten. Effektenzentralkasse, die ihren Siy in Paris hat, hat inzwischen durch Veröffentlihung von Listen im Bulletin des Annonces Légales Obligatoires gegeben, welche“ nunmehr immer unter der Vbrausseßzung, daß cs ih um nach dem 17, März 1941 erworbene Stücke handelt bei ihr hinterlegt werden müssen. solher aufgecufener Fnhavexaktien in einem i usw. oder durch den Aktionär sel seit 1941 nux noch dann, möglih, wenn der Aktionär sie aus 1941 besißt oder wenn ‘die Aktien- urkunden vor ter Aushändigung auf den Namen ausgestellt

Auswirkungen

Klarstellung

leitfahrzeugen usw. beschränkte. Zrief oine Tatsache, die besonders aufschlußreich ist. 2 von 1925: dem 17. Mär f

unzweckmäßig, kun (dre

25 N, 2: 1250 fN.A und. Nr. .1 473 894 25 NA, b) Gr. 40 Nr.* 6734 über 12,50 N.ÆA und Gr. 45 Nr. 22 894 über 25 NA, 3: a) Nr. 396 534 über 25 A, über 25 M, über 100 A, 5 Nr. 25010 über 100 NA, a) Nr. 2716537 über. 1250 A, b) Gr. 10 Nr. 1537 über 12,50 K, 1136221 über 25 A, 50 RA, Rr. 1163546 über 100 M, Gr. 34 Nr. 15 221 über 25 M, Gr. 23 Nr. 23 963 über 50 fH.A, Gr. 20 Nr, 26746 über 100 AÆ, T: a) Nr. 597 666 über 25 R M, b) Gr. 20 Nr. 27666 über 25 M, 8: a) Nr: 1182194 1nd 1671 534 itber ‘le’ 560 N.Æ, Nr. 2277808 über 25 NAM, : 795 245, 1 296/086 über le 1250 NAÆA, b) Gr. 30 Nr. 22694 und Gr. 17 Nr. 57034 über je 50 N.A, Gr, 30 Nr. 41 808 über 25 NA, Gr. 12 Nr. 18 482, Gr, 13 Nr. 44 245, Gr. 38 Nr, 25086 über je 12,56 A, 9: der Deutschen Kommunal ‘- Sammel - Ab- lösungsanleihe Buchst. C Nr. 165 656 über 50 sowie bes Auslosungs-

Wollte der Erwerber für die

einer Bank,

Geschäft vermittelt hatt legen; der Verwahrer wenn es vorher Die Verwahrung bei

unzufrieden. gangsmaßnahme

Die Leistung und Lebens-

(BALO) die Aktiengattungen

chiffe an die Eine Verwahrung

reien Depot bel st ist also schon

348 482, 1 einer Ban

der Zeit vor dem 17. Mär

Eine Milliarde Pfund kurzfristige Schulden Englands Finanzprobleme

„gewaltigen

1 Das neue Geseg von 3, Februar 1943 hat den bisherigen Stockholrn kurzfristigen | Rechtszustand praktisch abgesehen von einer gewissen steuer

Fellen und Pelzwaren der Einfuhrnrn. 154 a und þ, 155, 563, 564 und 565 und die Annahme und Ausführung solcher

Wetter ths vétote

4 eti flu b: Derluste Und Fundsachen,

Buchst. C Gr, 56 Nr. 656 über 50 N.A. Die“ Fnhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 15, März 1944, 11 Uhr, vor dem unter- L ncien Gericht in Berlin, C 2, Neue SOELe ne, 4, 1, Stockwerk, Zimmer Nr. 118, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Ur- funden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird, 456. Fw, Sam, 4. 43, erlin, den 9, August 1943, Amtsgericht Berlin. Abt. 456,

[17740]

Die unbekannten Erben der Lehrerin a, D. Hedwig Franziska Fox, zulegt wohnhaft in Hildesheim, geborèn am 27: Februar 1869 zu Allenstein und ver- storben am 31. Fanuar 1943 in Hildes- heim, werden C sih späte- stes am 10, Oktober 1943 bei dem unterzeihneten Gericht zu melden.

Hildesheim, den 10. August 1943. Das Amtsgericht, Abt. 8.

[17744]

Durch R unteil vom 10, August 1943 sind saagen e Namensaktien der Zudckerfabrik Nordharz Aktiengesellschaft in Osterwieck für kraftlos erklärt: 1. Aktie Nr. 72, Aktienbuch Seite 112, lautend auf Wilhelm Papst in Bühne, 2. Aktie Nr. 163, Aktienbuch Seite 332, lautend auf Wilhelm Mahnkopf in Lüttgenrode, 3, Aktie Nr. 963, Aktienbuch Seîte 568, lautend auf Emilie Redemann geb. Quidde in Wiedelah, 4. Aktie Nr. 461/462, Aktienbuch Seite 587, läáutend auf Ernst Keil în Zilly.

Osterwieck, den 10. August 1943.

Das Amtsgericht

[17746] Kraftloserklärung.

Nach fruchtlosem Ablaufe der Auf- gébotsfrist (Edikt vom 24. 11. 1942, T 14/42 4) wird folgendes Wert- papier zugunsten des Johann Brand- ner, Landwirt in Lausa 82, bei Losen- stein, für kraftlos erklärt: Einlagebuch der Raiffeisenkasse für die Orts- und

‘die Engl lihen Benathteiligung der scheins zu der gleihen Anleihe Ser, I

and im Empire sowie in verbündeten und nhaberaktien noch niht g

Pfarrgemeinde usa, reg. Gen. m,

Vereinigte Staaten von Amerika

900.0... ..30200... 000.0000200...

Ausländische Geldsorten und Banknoten

G) T C C aden Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) .

1 ägypt. Pfund

1 austr. Pfund Sovereigns .…...... 2...

20-Francs-Stüde .….... do. Gold-Dollars Amerikanische: ; 1000-—5 ‘Dollar 2 und 1 Dollar |

Australishe «+4. 0000000 ..

Brasilien (Rio de Janeiro) «. Britisch-Indien (Bombay-Cal-

[1 ägypt. Pfb.

England (London) Argentinische

Lnntaut (Helsinki)'

Frankreich (Paris)

Gvyiechenland (Athen)

M (Amsterdam u, Rotter- am

aao a 0a aaa.

1 engl. Pfund 100 Finnmark . A É «eo oed anda st Britisch-Indishe ............ 500 Lewa und DEE Be L E I 10 Fr. und darunter Englische: 10 £ und daruntex.

0... …0…......2..…..

Si C L RU Sidi t t S

Dêland (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) .

anada (Montréal) Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington) «..« Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon)

1 fanad. Dollar 1 neuseel. Pfd.

E E

100 Finnmark E CRLECCECS 06 00 Holländische ... T

talienische: große +.... o...

132,70 1832,70

ire 1 kanad. Dollar |

Norwegische : 60 Kr. u. darunter | 100 Kronen 1000 Lei unb |

ana ana p ao aaa 0 00)

Schweiz (Zürich,

vil E Ei iatig

Schwedische: große 50 Kronen und. darunter . Schweizer: große rs, und darunter .. | é |100-serb. Dinar |

| 100 Kronen * { 100 Kronen

Elowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg)

a. e040 0000.

Slowakische: 20 Kronen und | | | 109 low, Kr. | 1 südafr. Pfd. | 1 türk. Pfund |

1 sübafr. Pfd, 1E Rb | 1079. 1,0801 1078 1080 F Bar L Ce E C S Südafrikanische Union Ungarisch: 100 Pengö und |

M E U [1100 Pengdö

Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika

OEPAIOR C ANCUR S S O RESE R T I O I E G B S E E T run car B E R E N O E

7, Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

| 10. Gesellschaften m. bd. H., s, Auslosung usw. von rén, 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

11. Genoffenschaften, , 12, Offene Handels- und Kommankditgesellschaften,

13. Unfall- und 14. Deutsche Ne 15, Verschiedene

lide Habant und Bantanswetss; ekanntmachungen.

unbeschr. H., Nr. 996, lautend auf Jo- hann Brandner mit einem Stand von

Steyr, am 28, Juli 1943, Landgericht Steyr.

der 24. August 4565, IT. 1083. Berlin, den 6. August 1943, Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen

Oeffentliche Zustellung.

Der * Maschinenwarter N mann aus Danzig, UV-Boot-St rozeßbevollmächtigter: | ¿Fuchs in Danzig, klagt |2 gegen seine Ehefrau Pauline z in New York, 135 Central- art West 73—74 th Street, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus § 55 Ehegesey. Die Beklagte wird zur münd- lihen Verhandlun vor die: 5.

Oeffentliche ustellung! Der kaufmännische bert Karl Battenber

E festgestellt worden.

ajsel, Dörn- ollmächtigter: rüchte in Kassel, hefrau Esperanza

Rechtsanwalt Dr. klagt gegen Carrasco de y Preciado, zuleßt in a calla de Versalles Nr. 27, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesegzes. F Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- P Einzelrichter . HBivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den 5. Oktober 1943, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver-

l , den 6. August 1948, Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[17749] Oeffentliche Zustellun Die Studienafselore x eb. Shwideßky, Kassel, raße 15, Klägerin,- Prozeßbevollmäch- Rechtsanwalt Dr, Früchte in s klagt gegen den Diplom-Fn- genieur Erih Feb, Southport Conn. in USA., 159, Mill Hill-Road, Bekla auf Ehescheidung aus 49 des geseßes und Schuldigerklärung des Die Klägerin ladet den Be- zur mündlichen Verhandlun

in Kassel, erstes Stockwerk,

ftlos erklärt wurden die. Ver- mögensbuhverträge Nr. 202 744 202 745 der Baulsparkasse Gemeinschaft der Freunde Gen, m. b. H. in Salzburg, Straße der SA. 7, lautend auf Hans Gräßle, mit vertraglihen Summe 5000. S, jedoch mif darauf gelei Einzahlungen von je ca. 400 RM. Salzburg, am 10, August 1943. Landgericht Salzburg. Abt. 4.

exiko D. F.

E E Ee

Wüstenrot,

S S A

E

[u des Rechtsstreits i Zivilkammer des Land- ts in Danzig, Neugarten 30/34, tockwerk, Zimmer Nr. den 5, Oktober 1943, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, si ericht zugel

Ausschlußurteil des Amts- Koblenz-Ehrenbreitstein vom 28. Juli 1943 wird der Hypothekenbrief vom 15. 3. 1927 über die im Grund- buch von Pfaffendorf, früher Band 19 Blatt 275, jeßt Band 24 Blatt 468 Abt. 111 Nr. 5 aus der Urkunde vom 19. 2. 1927 eingetragenen, nah Ma gabe des Aufwertung 1925 eingetragenen thek von 1536,66 M für kraftlos er-

Koblenz-Ehrenbreitstein, 28, ‘7, 1943. Amtsgericht,

rau Eva Fe annenkuppen-

a fet Ad

durch einen enen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver-- treten zu lassen. Danzig, den 29, Juli 1943, Die Geschäftsstelle, Abt. 45,- . des Landgerichts,

Oeffentliche Zustellung. Heceresangestellte tdorf (Michelien) bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr, Uhlmann in Leslau, klagt gegen seine Ehefrau Marie Elise Thiem geb. Schack, z. Zt. unbekannten ] y Ehescheidung Schuldigerklärung der Beklagten gemäß BGB. Das Landgericht

rtungshypo-

Adam Thiem in For

Rechtsstreits kammer des Landgerichts Plag der SA. Nr. Zimmer Nr. 227, auf den 19. Oktober 1943, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zu- Rechtsanwalt bêvollmächtigten vertreten zu lassen.

Kassel, den 10, August 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgèrichts.

G T E A

]

ch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 6. August 1943 Leutnant Martin Eugen Krickl, geboren . am 16, Juni 1920 in München, für tot erklärt und ‘als Zeitpunkt des Todes der 29. April 1942 festgestellt worden. 435. -II. 105. 43

Berlin, den 6. August 1943. Amtsgericht Berlin.

Aufenthalts,

S 1574 Abs. 1 als Prozeß=4 Leslau ladet die Beklagte Verhandluñ

ur münd- ehts\treits : j Zivilkammer des Land- gerichts in Leslau auf den 5. Oktober 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung sich diesem Gericht } Rechtsanwalt

bevollmächtigten vertreten Leslau, den 5. August 1 Die Geschäftsstelle

[17750] Oeffentliche Zustellung.

Die standeslose Luise Barbara Mars garetha Marti geb. Kuna, wohnhaft in, Luxemburg, Pariser Plaß 31, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Mehring und Dr. Lomen - in

pr 2]

Durh Beschluß des Amtsgerichts einen bei Berlin vom 6. August 1943 ist der Feld- webel Karl Heinrih Fleßner, am 8, Fanuar 1916 zu Poslau, flir tot

erklärt und als Zeitpunkt des Todes

Rechtsanwälte

s Landgerichts.