1943 / 213 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

ilfe sie

Typ „Jnsulinde“, 5 Coupon Anzugstoffe, 1 Koffer mit drei Silberfüchsen, 2 Coupon Oberhemdstoffe, 1 Bestekiste, 1 Ballen Teppiche, 1 PKW. Marke „Pacark“ Ost Nr. 100 509, 2 Wolldecken, 1 Rolle und 1 Paket im Auto, 4-Benzinbehälter à 20 1, 2 Benzinbehälter, leer, 1 Oelkanne mit Oel, 1 Reserve- autoreifen, 1 Kühlerdecke, Leder, 1 Schuyßscheibe aus dem Nachlaß ‘des verstorbenen Kunsthändlers Hans Moser, ge- boren am 10. April 1909 in Bayreuth, zuleßt wohnhaft in München, Elisabethstr. 13, zugunsten des Großdeutschen Reiches eingezogen. /

München, den 6. September 1943,

Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle München.

Schaefer. Bekanntmachung

Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volfs- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudeten- deutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBL. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Zuli 1939 Ta 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. Wugust 1939 TIT Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte beweglihe und unbeweglihe Nachlaßvermögen nah Albrecht Albert Fsrael Roubitschek, geb. 2. Mai 1868 zu Konéprus, verstorben am 22. April 1929 zu Brüx, früher wohnhaft in Tepliß- Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 9. September 19483. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

Schröder.

Anweisung Nr. 4 der Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschafts- ruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschaftungsstelle des teimabeaufiragien für technishe Erzeugnisse über die Her- stellung von Fahrradanhängern

Vom 19. September 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverxkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Anordnung X11/43 des Reichsbeauf- tragten für technische Erzeugnisse über die Einsezung von Be- wirtschaftungsstellen vom 16. Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußisher Staatsanz. Nr. 139 vom 18. Juni 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:

S1

(1) Die Herstellung von Fahrradanhängern ist nur den- jenigen Herstellern gestattet, die eine Herstellungsanweisung der Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschafts- gruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für tehnishe Erzeugnisse erhalten haben.

(2) Unter Herstellung fällt auch der Zusammenbau von Fahrradanhängern aus Einzelteilen.

S2 lungen gegen diese Anweisung werden nah is 15 der Verordnung über den Warenverkehr

S 3

Diese Anweisung tritt am 7. Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den (Zebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem- burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besecgten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 10. September 1943, ;

Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschafts- gruppe Fahrzeugindvstrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technishe Erzeugnisse.

Der Leilec? J.L: Ne

Anweisung Nr. 2/43 der Wirtschaftlihen Vereinigung für Glasinstrumente und GEaCI O Pharmazentise Glaswaren als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten#ür Glas, Keramik und Holzverarbei- tung über die Lieferung von Ampullen

Vom 10. September 1943

Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S, 686) in Verbindung. mit der Anordnung XI1V /43 des Reichsþbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbei- tung (Einsczung von Bewirtschaftungsstellen im Lenkungs- bereih Glas) vom 29. März 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 74 vom 30. März 1943) wird mit Zu- stiramung des Reichsbeauftragten angeordnet:

81

(1) Fnlandsaufträge über Lieferung von Ampullen mit Ausnahme der Aufträge der Wehrmacht (Hauptsanitätspark), die vor Jnfkrafttreten dieser Anweisung entgegengenommen worden sind, dürfen nur bis zum 30. September 1943 aus- geführt werden.

(2) Fnlandsaufträge über Lieferung von Ampullen dürfen nach Jnkrafttreten dieser Anweisung nux mit Genehmigung der Wirtschaftlichen Vereinigung für Glasinstrumente und chem.-pharm. Glaswaren, Abteilung Neuhaus/Rwg., ent- gegengenommen werden. Die Anträge auf Genehmi- gung sind der Abteilung Neuhaus/Rwg. dexr Wirt- shaftlihen Vereinigung. einzureichen.

S2

Den Anträgen auf Genchmigung ist beizufügen: 1. die Urschrift des Auftrages mit einer Durcchschrift, 2. die Versicherung des Auftraggebers, daß der Auftrag nur einmal, also nicht auch anderen Herstellern, er- teilt ist, die Wehrmachtsnummer oder die pflichigemäße Er- flärung des Herstellers, daß die Ampullen zur Er- füllung einer Herstellungsanweisung der Reichsstelle „Chemie“ bestimmt sind.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den

Zuwiderhand den 8 10, 12 b bestraft.

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L 4

in Kraft.

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frühestens in dem angegebenen Quartal erfolgen.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 213 vom 13, September 1943.

(1) Diese Anordnung tritt am Tage nah der Verkündung

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung stnngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und

S. 2

im Bezixk Bialystok sowié in dex Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains. : Weimar, den 10. September 1943. : Wirtschaftiliche Vereinigung für Glasinstrumente und chem.- *pharmazeutishe Glaswaren als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung. Rasch.

V ASRLE A U IE N

Anlagen zu der im „Deutschen Reichsenzeiger und Preußischen Staatsanzeiger“ Ir. 212 vom 11. September 1943 veröffentlichten Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse vom 10. Septemöer 1943.

RTE-Schecks-Muster-Beispiel '

Reichsstelle für Technische Erzeugnisse AH

Gegen diesen RTE- Scheck darf der untenstehende Empfänger die ‘nachfolgenden Erzeugnisse bestellen oder das Bezúgsrecht auf Dritte übertragen. Lieferung darf

Anlage 1

Liefer-Quartai | Zuteilungs-Nr. Menge Einheit

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Waren-Nr. Erzeugnis

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Nome und Anschrift des Empfängers WMosls - ir ausgefüllt, gm der-Uberoringer als Empfängef

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Bemerkungen oder vorgeschriebene Lieferfirma

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odd pe ausdrüdklich versichert, qs der Aussteller im Besitze Mahr Bezugs- rechte über die vorgenannten Erzeugnisse ist, und zur Shedkausga die RTE schriftlich ermächtigt Ode ' 9 » O

Orte

Datum:

Stempel und Unterschrist des Ausstelle-

“EISTEECT V ETE GTGELEAN CES 77) G 1%: 2 dd S E E L e

A dèr Baug Eerecni I

25 kg Ofenrohr und Knie

Warennummer 434/010

Géolihinidiar ani Morztetlar drien cur deG/nigün belielern, dexen Hemenstempel die Maric trâgt

E ch— Zweck Entwertung hiar ahrenaan Rd

G Nichtamtliches Verkehrswesen.

Die Verpackungsvorschriften der deutschen Eisenbahnen für Stückgut

Die örtlichen Güterabfertigungen geben für 10 Rpf. eine Druk- chrift „Bestimmungen über die Verpackung der Stückgüter und über Einheitsverpackungen“ ab, deren Anschaffung jedem Verlader nur empfohlen werden kann. Sollte eine Güterabfertigung die Druckschrift nicht vorrätig haben, so wird sie sie gern von der zu- ständigen Reichsbahndirektion besorgen. Die Druckschrift zeigt jedem Verlader, was heute in der Zett der Verknappung der Ver- packungsmittel von der Bohn doh als Mindestverpackung ge- fordert werden muß, wenn sie die Verantwortung für das Stück- qut tragen soll. Andererseits zeigt aber auch die Druckschrift, wann cine Verpackung über die Forderungen der Bahn hinaus- geht, wann also mit dem Packmaterial unnötig Vershwendung getrieben wurde, Fälle, die auch heute noch immer wieder vor- kommen. Die kleine Druckschrift enthält auch ein Fnhalts- und Sachverzeichnis, so daß die für das Einzelstück bestehenden Vor- schriften (z. B. für Ballen, Ballons, Behälter, Beutel usw.) ohne jede Schwierigkeit festgestellt werden können. Viele Auseinander- sezungen mit der Bahn werden auf diesem Wege vermieden, Der Zweite Teil der Druckschrift enthält die „Bestimmungen ièber Ein- heitsverpackœungen“. Hier is zunächst ausgeführt, was unter Ein- heitsverpackung zu verstehen ist, welche Vorbedingungen für Ein- führung einer solhen zu erfüllen sind und welhe Vorteile diese Verpackungsart bietet. Anschließend sind die anerkannten zehn Einheitsverpackungen aufgeführt und vor allem in Work und Bild dargestellt. j

Sorgfältige Vorbereitung für die Verladung im Donauverkehr

Es zeigt sih immer wieder, daß bei der Verladung im Donau- verkehr von den Verladern das Gut nicht rechtzeitig beigestellt vor allem aber vielsach nicht rechtzeitig dié Verfügungen an die Um: schlagsagenturen erteilt oder die erforderlichen Begleitpapiere bei- gebraht werden. Auch an der rechtzeitigen Bereitstellung der Frachtgelder, insbesondere für Transitsendungen, fehlt es vielfach. Die Folgen dieser Versäumnisse sind ungebührlih lange Liege- zeiten der Fahrzeuge. Die Schiffahrtsgesellschaften werden deshalb fitnftig von allen tarifarishen und reglementarishen Bestim- mungen Gebrauch machen, die im Futeresse des rasheu Umlaufs der Fahrzeuge liegen, wenn durch die Versäumnisse Verzögerungen in der Beladung oder Entladung aus Verschulden oder mangeln- dem Willen der Verlader eintreten. Feder Verlader muß sich selbst sagen, daß nur weitgehendes Verständnis für die Verkehrs- erfordernisse dazu führen kann, daß die Abfertigung von Gütern in

ganzen Schleppladungen in zufriedenstellendex Weise vor sich geht.

SS 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkchr bestraft, Ad

RTE-Marken-Muster-Beispiel

Anlage 2

ps T E T Fra A E ELSEE B i 7A j E } eye Gegen diezah Gegen dies RIÉ Mario erhäi k ea BIE. Verbr her der Bezugsberechtigle E abschnitlerkäl der ì i ri : } Hezugahßerechtigie 1 Stüd« Eimer | Stud Eléior Warennummser 430/010 A Mette / ¡ z i 430/080 4 Großhändler und tieesteller dürlen aur 1 : | i denjenigen belieiorn, Jesxan j |

Firmen : t stempet die Marke trägt * # Nur gültig galt dem A In

Bde deute Éntwertung hier abtrennan

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Aus der Verwaltung Weitere Anpassung des Luftschugrecht3

Durch eine Neunte Aenderungsverordnung zum Luftschuß- recht. die im Reichsgesetßblatt Teil 1 Nr. 80 veröffentlicht ist, hat dr Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Lust- waffe das Luftschußzreht den Notwendigkeiten angepaßt, die sstich nach den leßten Erfahrungen ergeben haben. - Fnsbejondere er- halten dadurch auch zahlreihe Anordnungen, die bereits im Ver- waltungswege getroffen worden sind, - ihre -- gefeblihe Unter- mauerung. Die Verordnung bringt u. a, die Erweiterung der Gebührenfreiheit bei baulihen Luftshußmaßnahmen. Soweit zwecks Schaffung von . Luftshußräumen oder Mauerdurhbrüthen, zur Verdunklung, Tarnung oder sonstigen Luftshußzwecken bau- lihe Maßnahmen durchzuführen sind, werden baupolizeiliche Ge- bühren nicht erhoben. Es* wird weiter flargestellt, durch polizeilih? Anordnung in besonders luft- und brandgefährdeten Baugebieten die Vorschriften über die Entrümpelungspflicht er- sveitert werden können. Ueber die allgemeinen Vorschriften hin- aus fönuen danach die Ortspolizeibehörden sowohl das Maß der geforderten Entrümpelung bis zur völligen Entleerung steigern als auch die Entrümpelungspflicht für alle Gebäude anordnen. Während btsher für die Gerätebeschaffung im Luftschuß--jewcils dec Hauseigentümer allein verantwortlich. war, wird nunmehr geseßlich festgelegt, daß auch die Mieter dafür verantwortlich sind, daß in ihren Räumen Wasser und Sand bereit stehen, und zwar durch die Bestimmung, daß für die Bereitstellung von Wasser und Sand in nicht allgemein zugänglichen- Räumen die Benugter diese Räume verantwortlich sind. Unklarheiten haben sih auch wied?rholi bei der Verdunklung dex Treppenhäuser ergeben. Näch den ‘neuen geseßlichen Bestimmungen ist für die Verdunklung des Treppeu- hauses derjenige verantwortlich, dem die Bedienung der Beleuch- tung obliegt. Jn Zweifelsfällen entscheidet der Ortspolizeiver- walter. Geseßlich festgelegt wird jeßt auch die Verpflichtung, daß jeder Hauseigentümer einen einfahen Lägeplan dex fn seinem Haus benußten Luftschubräume an ‘den vom örtlichen Luftschulz- leiter bestimmten Stellen niederlegen muß. Die Verordnung be- stimmt weiter, daß bei längerem Verlassen der Wohnungen dasür Sorge zu tragen ist, daß im Falle des Fliegeralarms die Woh- nungen zugänglich: sind. Bei Fliegeralarm haben die Fnhabkr von Wohmuüngen und Räumen aller Art diese offenzuhalten oder! die Schlüssel mit deutlicher Beschriftung dem Luftshubßwart oder dessen Stellvertreter zur Mitgabe an die während des Alarms im Haus Kontrollgänge durhführenden Selbstshußkräfte äuszu- händigen, sofern dex Wohnungsinhaber nicht selbst an den Kon- trollgangen teilnimmt. Auch diese Frage war durch Pokizeiver- ordnungen „hon vorläufig geregelt worden. Schließlich stellt die Verordnung klar, daß der ortliche Luftschußleiter Personen; für die”im Hause keine geeigneten Luftshußzräume vorhanden sind, in andere Luftschußräume einweisen kann. Straßenpassanten sind in die Luftshubßräume aufzunehmen, soweit der Raum ausreicht. *Wo feine. ausreichenden Luftshußräume vorhanden sind, ist - ihnen durch Aufnahme in übevdeckte Räume Schuy gegen Sþlittér zu gewähren,

T Reichs» und Staatsanzeiger Nr. 213 vom 13. September 1943.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 14. bis 20. September 1943.

Staatsoper Unter den Linden. Dienstag, 14. September: Geschlossen. Mittwoch, 15. September. Lohengrin Heger. Beginn: ‘14!/2 Uhr. Donnerstag, 16. September: Fidelio. Frei E Q: I Freitag,’ 17. September. armen. Musikal. Lei : Schü n Le Ta \ Leitung: Schüler. Sonnabend, 18. September, Die Entführung aus dem Serail. Musikal, Leitung: Schüler, Beginn: 17 Uhr. Sonntag, 19. September. Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger. Beginn? 14/2 Uhr. j Montag, 20. September. Geschlossen. L Staatsoper ám Königsplaz. Dienstag, 14. September: G e lf en.

Musikal. Leitung: Musikal: Léitung:

LeG, e Ser: G L chlossen.

ounerstag, 16. September: Das Ballet t, Beginn: 17!/2 Uhr. Freitag, 17. September: Das Ballett. Beginn: 171/2 Ube Sonnabend, 18. September: Geschlossen. Sonntag, 19. September: Geschlossen. Montag, 20. ‘September: Bo hème. Beginn: 17 Uhr.

i Schauspielhaus. Dienstag, 14. September: Dex Par asit. Beginn: 18 Uhr.

Mittwoch, 15. September, Des Meeres und d | Wellen. Beginn: 17 Uhr. - er Liebe

Donnerstag, 16. September: Des Meeres und der Liebe - Wellen. Beginn: 17 Uhr. reitag, 17. September: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. onnabend, 18. September. Das Leben is Traum Be- ginn: 17/2 Uhr. Sountag, 19. September. Dex Fäche'x. Beginn: 18 Uhr. Montag, 20. September: Der Parafit. Beginn: 18 Uhr.

i Kleines Haus. Bikndtag, f September: Florentiner Brokat. Beginn: Jf A eten Die Reise nah Paris. Beginn: (*/2 N: Donnerstag, 16. September: Die Reise nah Paris. Be- __ ginn: 173/4 Uhr. : E M September: Florentiner Brokat. Beginn: Ps

Sonnabend, 18. September: Die Reise nah Paris. Be- ginn: 173/41 Uhr. Sonntag, 19. September: D i e Reise nah Paris. Beginn: 1794 Uhr. omas, Uh September: Florentiner Brokat. Beginn: r. :

; Lustspielhaus. Dienstag, 14, September: Philine. Beginn: 18 Uhr. Mittwoc , 15. September. Philine. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, 16. September: Philin e. eginn: 18 Uhr. Freitag, 17. September: Philine. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, 18, September: Philin e. eginn: 18 Uhr. Sonntag, 19. September: Philine. Beginn: 18 Uhr,

Montag, 20. September: Philine. Beginn: 18 Uhr.

L Wirischaftstein ]

7 Verstärkte Altstofferfassung

Der Reichswirt haftsminister hat in einem Erlaß vom 2. Seps tember 1943 die Gauwirtshaftsfkammern bzw. Wirtschaftskammern angewiesen, den besonderen Belangen der Altstoffwirtschaft in geeigneter Weise Rechnung zu tragen und eine enge ‘Fühlung- nahme mit den bestehenden Altstoffreferaten bei den Landeswirt- shaftsämtern sicherzustellen. Die fahliche Betreuung aller Fragen der Altstofferfassung verbleibt bei den Altstoffreferaten der Landes- wirtschaftsämter. Ob auch bei den Gauwirtshaftskammern bzw. Wirtschaftskämmern die Errichtung von Altstoffreferaten not- wendig ist, bleibt dem Ermessen der Kammern überlassen. Sie sollen aber jedenfalls dafür Sorge tragen, daß die Altstofferfassung jene Beachtung findet, die ihr als rohstoffshaffende Erzeugung im „nteresse der Versorgung der Fndustrie mit kriegsentscheidenden Rohstoffen zukommt.

Das Ergebnis der 8. Tagung der JFnternationalen Forstzentrale

Preßburg, 11. September. Jn Ergänzung der bereits ver- osfentlichten Meldungen über die 8. Tagung Dee Juternationalen Forstzentrale in Tschirmersee in der Hohen Tatra, die kürzlich abgeschlossen wurde, ist noch naczutragen, daß sie vor allem der Frage des erhöhten Holzverbrauhs während des Krieges und den

Naßnahmen galt, die ergriffen werden müssen, um Schäden, die ans diesem Mehrbedarf entstehen, möglichst wirksam und in kürzester Frist wieder gutzumachen. Die Slowakei, die mit 1458 738’ ha inen ganz bedeutenden Waldbesiß hat, forstet die gerodeten Waldflächen schon seit Fahren \tets sofort wieder auf und verwendet . hierfür jähtlih, rund 100 Milliohen Seylinge.

„Weiter befaßte sih die Tagung mit dèr Versorgung der- Mit-

gliederstaaten mit Waldsamen, Die“ vierte Frage, ‘die von - der Jnternationalen Forstzentrale behandelt wurde, war dîe Weide- wirtschaft in den Wäldern. Fn dieser Beziehung steht die Slowakei hinter. den meisten anderen Ländern noch zurück. Die Weidewirtshaft in den Wäldern wird in der Slowaket heute

noch kaum betrieben. Schließlih wurden auch Beratungen über

eine einheitliche Klassifizierung und Vermessung des Holzes ge=- pflogen, wodur der Holzhandel der Mitgliedsstaaten unterein- ander wesentlich erleihtert werden könnte.

Wirtschaft des Nuslandes

August-Ausweis der Bank für Fnternationalen Zahlungsausgleih

Zürich, 11. September. Nah dem Monatsausweis der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 31. August 1943 hat si die Bilanzsumme gegenüber dem Vormonat um 1,4 Mill. auf 485,1 Mill. \frs, erhöht. Weitere Erhöhungen weisen die Konten Gold in Barren von 78,6 auf 80,0 und andere Wechsel und An- lagent von 192,6 auf 194,66 Mill, es. auf, während der Kassen- bestand eïne Abnahme von 23,4 Mill. auf 23,1 Mill, rediskontier- bare Wechsel und Akzepte von 151,7 auf 150,1 und Gelder auf Sicht von 15,8 auf 15,7 Mill \frs. aufweisen. Auf der Passivseite sind langfristige Einlagen unverändert mit 229,0 Mill. \frs., kurz= fristige Einlagen sowie Sichteinlagen in Gold erhöhten sih von 40,8 auf 41,5 Mill. und sonstige Passiva von 50,9 auf 51,7 Mill. sfrs. Kurzfristige und Sichteinlagen der Zentralbanken für eigene Lng haben sich von 15,8 Mill. auf 15,7 Mill. \frs. ver- ringert.

Die französishen Steuereinnahmen im 1. Halbjahr 1943 Paris, 11, September. Die Steuereinnahmen des französischen Staates erreichten im 1. Halbjahr 1943 54,073 Mrd. ffrs. gegen-

über 42,534 Mrd. ffrs. in der gleichen Vorjahrszeit,

Britishe Kohleusorgen „Weit hinter den Mindest- leistungsziffern“

Genf, 12. September. Die englische Kohlenerzeugung ist troß aller Anstrengungen der Londoner Regierung zur Hebung der Koblenförderung ständig im Sinken begriffen. Aus Stafford- shire, einem der wichtigsten Kohlenerzeugungsbereihe Englands, berichten die „Times“, daß die Erzeugung weit hinter den Min- destleistungsziffern, die von den Behorden angeseßt worden sind, urückbleibt und troy Vermehrung der Belegschaft die an sih Iden geringen Förderziffern des Vorjahres bei weitem nicht mehr erreicht. :

“bleibt das alte Kontingentabkommen mit Kroatien weiter in

besserten. Gegenüber der Durchschnittslage der Vorkriegsjahre

Die schamlose Behandlung der englishen Bergarbeiter dur die Regierung . ist der wichtigste Grund dafür, daß England jeßt keine “Kohlen hat, erklärte, wie „Daily Herald“ bzrictet, der Gewerkschaftsführer Arthur Horner auf dem Gewexkschafts- kongreß in Southport. Wörtlih fuhr er fort: „Wir können den Krieg nicht ohne Kohlen gewinnen. Wir können keine Kohlen bekommen ohne Bergleute. Wir können aber keine Bergleute in die Gruben zwingen oder sie dazu veranlassen, dort zu ver- bleiben, wenn sie weiterhin in dieser shamlosen und feigen Weise behandelt werden.“

Neuregelung der slowakisch-kroatischen Wirtschaftsbeziehungen

Preßburg, 11, September. Fm slowakisch-kroatischen Zahlungs- verkehr und auch im Warenverkehr traten in der legten Zeit ge- wisse Stockungen auf, die vor allem durch die anwachsende aktive Clearingspize der Slowakei gegenüber Kroatien verursacht waren. Die Clearingspißze betragt ungefähr 8 Mill, Ks. Um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, verhandelte in den leßten Tagen eine kroatishe Abordnung in Preßburg mit Vertretern der slowakishen Nationalbank. Nah dem neuen Abkommen

Kraft, doch dürften bis #zur Neuregelung der Wirtschafts- beziehungen, die im Oktober erfolgen soll, hauptsählich Kompen- sationsgeshäfte abgewickelt werden, für welhen Zweck ein neues Konto im Clearing errichtet werde.

Die. konjunkturellen Gewinne der shwedischen Judustrie

Stockholm, ‘11. “September: Nach Untersuchung der Fahres- abshlüsse 1942 einer Reihe s{chwedisher Jndustrieunternehmen hat ein zuständiges Forshungsinstitut eine Üebersiht über die Lage der shwedishen Jndustrie veröffentliht, nah der die Ge- winne im Fahre 1942 sich um 63% gegenüber 1947 ver-

1937—39 beträgt die Erhöhung 3,9 %. Das Eigenkapital in der schwedischen ndustrie erhöhte sich seit vor dem Kriege U 20s

Jn den verschiedenen Fndustriezweigen fand im vorigen Fahre eine allgemeine Stabilisierung der seit 1941 verbesserten Ertragslage statt. Nur die Forstindustrie wies eine stärkere Besserung auf. /

Die Dividenden im Vergleich zu den Nettogewinnen sind in den Fahren 1941—42 stabil gebieben. Von der 11,7 Mill. Kr. betragenden Gewinnsteigerung, die in diesen Fahren für die ganze shwedishe Fndustrie zu verzeihnen war, sind jedoch nur 4,5 Mill. Kr. für erhöhte Did denb altats[Suttungen disponiert worden. Die gesamten Dividendenausshüttungen betragen im Verhältnis zum Totalgewinn 66,8 gegenüber 68,6 % tin den Jahren vorher. '

Der finnishe Außenhandel im August und von Januar bis August Helsinki, 12. September. Nach Angaben der Zollverwaltung zeigt die Statistik für den finnischen Außenhandel für August 1943 eine Einführ ini Werte von 936,6 Mill. Fmk. gegenüber 1015,1 Mill. Fmk. im gleihen Monat des Vorjahres und 998,6 Mill. Fmk. im August 1941. Fm (Juli d. F. war der Einfuhrwert 1000,8 Mill. Fmk. gegenüber 1595 Mill. Fmk. im gleihen Monat des Vor= jahres und 757,5 Mill. Fmk. im Juli 1941. Seit Ae an bis Ende August 1943 erreichte die finnishe Wareneinfuhx einen Wert von 807,4 Mill, Fmk. gegenüber 7458,5 Mill. Fmk. in der gleichen Zeit des Vorjahres und 6482,7 Mill. Fmk. in den ersten aht Monaten des Jahres 1941. # Die Warenausfuhr belief sich im August d. J. auf 817,3 Mil. Fmk. gegenüber 614,1 Mill. Fmk. im gleihen Monat des Vor- jahres und 489,6 Mill. Fmk. im August 1941. Jm Juli d. J. erreichte die Ausfuhr einen Wert von 891,3 Mill. Fmk. gegenüber 547,5 Mill. Fmk. im gleihen Monat des Vorjahres und 264,7 Mill. Fmk. îm Juli 1941. Seit Beginn d. J... bis Ende August ergab die finnische Warenausfuhr 5339,4 Mill. Fmk. gegenüber 3184,83 Mill. Fmk. in der gleichen Zeit des Vorjahres und 2692 Mill. Fmfk. in den ersten aht Monaten des Jahres 1941.

Die A N Reno Een, der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 13. September auf 74,00 RA (am11. Ceptember auf 74,00 R.4) für

100 kg y

icher Anzeiger

„Südafrikanische Union (Pretoria

S. 3

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 11, September. (D. N. B.) New York 4,021,—4,9314, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,560, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,-—, Jtalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) ——, Stockholm E ao dn Ÿ ves Fa E Aires (offiz) —,—,

io 83,64?/,, Schanghai Tschungking-Dollar —,—. J

Zürich, 11. September. (D N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,00, London 17,32}, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67}, Madrid 39,75, Holland 229%, Berlin 172,55, Lissabon 17,68, Stockholm 102,63}, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Jstanbul 3,50, Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,7714 B., Buenos Aires 94,00, Japan 101,00 B., Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 11, Ceptember. (D. N. B.) London 19,34, Neto York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 11. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B,, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B.,, Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. j

Oslo, 11. September. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G,, 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen ==,— G., 71,50 B., Stocholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G,, 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

In Berlin festgestellte Itotierungen für telegraphische uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

m e

13, September | 10. Ceptember Gesb Brief | Gelb Brief

Kogypten (Alexandrien und

G) U E Cu 1 ägypt. Pfund | —_ —_— Afghanistan (Kabul) «......« 100 Afghani 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) « | 1 Pap.-Pes. 0,588 0,592| 0,588 0,592 Australien (Sidney) ......+ 1 austr. Pfund | _ |— Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 39,96 40,04 | 39,96 40,04 Brajilien (Rio de Janeiro) .. | 1 Cruzeiro _— | S Britisch-Indien (Bombay-Cal-

1) O L) «+ | 100 Rupien Bulgarien (Sofia) «...«..+.- « | 100 Lewa 3,047 3,053| 8,047 3,053 Dänemark (Kopenhagen) ...« | 100. Kronen 32,15 52,25 | 52,15 52,25 England (London) «+4. -5 vet d engl. Pfund —_ _—_ Finnland (Helsinki) «.-+....-« | 100 iFinnmark 5,06 5,07 5,06 6,07 Frankreich (Paris) «+1... 100 Frs, —— Griechenland (Athen) .....++ 100 Drachmen 1,668 1,672} 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter-

B) c dodo aas s els 100 Gulden [132,70 132,70 [132,70 1832,70 Jali (Téherál) «cane oadéoos 100 Rials | 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Island (Reykjavik) ......., 100 isl, Kr. | 38,42 38,50 | 38,42 38,50

Jtalien (Rom und Mailand) « |/ 100 Lire

Jos (Tokio und Kobe) ... | 100 Yen 58,591 58,711| 58,591 58,711 anada (Montreal) ........ « | 1 kanad. Dollar | _— —— —— Kroatien (Agram)... « «. | 100 Kuna 4,995 5,005| 4,995 5,005 Neuseeland" (Wellington) «... | 1 neuseel. Pfd. | Norwegen (Oslo) «....« o... | 100 Kronen 56,76 56,88 | 56,76 56,883 Portugal (Lissabon) «4+... 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) „...+.. 100 Lei _—_— _—_ _—_- _——

Schweden (Stockholm u. Göte-

DOYO) ¿go ce aaa acc eaen 109 Kronen 59,46 59,58 | 39,46 69,58 Schweiz (Zürich, Basel und

Bern) +4 oooooo 100 Frs. | 57,89 58,01 | 57,89 68,01 Serbien (Belgrad) «.-»-..- « | 100 serb. Dinar | 4,995 5,005) 4,995 5,005 Slowäkei (Preßburg) .»...-+ 100 jsow. f. | 8,591 8,609| 8,591 8,609

Spanien (Mádrid.u. Bärcelona) | 100 Pesetas |,23,565 28,605| 23,565 283,605

und Johannisburg) «.+---»+ | 1 südafr. Pfd. —_ _— Türkei (Jstanbul) ...=+....-- 1 türk. Pfund 1,978 1,9821 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) .….... ...… | 100 Pengöó _— _— Uruguay (Montevideo) ..….,. i Goldpejo 1,199 1,201| 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika (C L O 1 Dollar m _—_ _— UNNN U AGE 7 v + Für den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Gelb Brief England, Aegypten, Südafrikanishe Union «+5. 9,39 9,91 Franka «oa ou ege dsodoodactor00aso0e oco 4,995 5,005 Australien, Neuseeland «...-.«+. dd vas v0.0.0 7,912 7,928 Britisch-Jndien «..-+++..« C C000 dooacacceepo 74,18 14,32 A e C E Ce a ESTA 00000000. | 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika «....--+ Ea os | 2,498 2,502 Brasilien o... 0000 anca. o... 09,130 0,132

Ausländische Geldsorten und Banknoten

13. September | 10. September Geld Brief | Geld Brief

Sovereigns .....« Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20-Francs-Stücke « é ür 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars e L Stü 4/185 4200| 4185 4/205 GSU E s decn annte 1 ägypt. Pfd. | 4,39 4,41 | 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—s Dollar | 1 Dollar _— _ 2 und 1 Dollar | 1 Dollar. _— -——

Argentinische 1 Pap.-Peso 0,44 0,46 0,44 0,46 Australische ««« 1 austr. Pfd. 2,44 2,46. | 2,44 2,46 Belgische .......« 100 Belgas 39,92 40,08 | 39,92 40,08 Brasilianische «+4. 1 Cruzeiro 0,08 0,09 | 0,08 0,09 Britisch-JIndische «++««+«+-«+ - 100 Rupien 22,95 2823,05 | 22,95 83,05 Bulgarische: 500 Lewa und .

B eo dad o dio C05 | 100 Lewa 3,07 3,09 3,07 3,09 Dänische: große «........... | 100 Kronen —_

10 Kr. und darunter ..... | 100 Kronen 52,10 52,30 | 52,10 52,30 Englische: 10 £ und darunter. | 1 engl. Pfd. _—- —— Finnishe ... 2... 49.) | 100 Finnmark 5,055 5,075| 5,055 5,075 Französishe «+002... cc0. | 100 Frs, 4,99 5,01 | 4,99 5,01 Holländische .. accoceeco.]| 100 Gulden 132,70 132,70 [132,70 - 132,70 Italienische: aroße «e... ... | 100 Lire —_ |

10 L deo 6 a0. 0000000 100 Lire —- _ Kanadische .....«« (L CRR Tes 1 fanad. Dollar | 0,99 1,01 0,99 1,01 KroatishE «¿oco 0 eee) 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen 56,89 57,11 | 56,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei und

i L L ITEN 100 Lei 166 1,68 | 1,66 1,68 Schwedische: große ......... 100 Kronen -

50 Kronen und darunter .. | 100 Kronen 59,40 59,64 | 59,40 59,64 Schweizer: große .......« «. | 100 Frs. 57,83 58,0? | 57,83 58,07

100 Frs, undo darunter ... | 100 Fes. 57,83 58,07 | 57,83 58,07 Seri ces) eséoepoodudde 100 serb. Dinar | 4,99 5,01 4,99 5,0L Slowakishe: 20 Kronen und

dir, ooo ep ooo E e... 100 flow. Kr. 8,58 8,62 8,58 8,62 Südafrikanishe Union ..…... 1 südafr. Pfd. 4,39 4,41 | 4,39 4,41 R oa poiaaee Ce ci bas 1 türk. Pfund | 1,91 1,93 | 1,91 1,93 Ungarisch: 100 Pengö und -

DUEUNEE p o Cd ada on E 100 Pengö 60.78 61,02 | 60,78 61,02

2. Zwangs8verfteigerungen, 6. Verlust- und Fundsachen,

d L Untersuchungs- und Strafsachen, 4. Oeffentliche Zustellungen, 3. Aufgebote, - 6. Auslosung usw. von

3. Nufgedote

[20315] Ausgebot.

rtpapieren,

seine Rechte anzumelden und den Wech- | Treuhänder die

8, Kommanditgefel(schaften anf Aktien, 11. Genof}seuschaften

7. Aktiengesellschaften, | 10, Gesellschaften m. b. H., 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

vor dem Amtsgericht in Jena, Zim- 1 dem in Bertsdorf Nr. 242 gelegenen am 22. Fanuar 1861 als Sohn des mer 85, anberaumten Aufgebotstermine | Erbhof ‘des Bauern Gustav Renger ein | Wirtes Gottlob Martin Lehmann und | mann geborene Licske aus Fagodno, Wirtschaftsführung | dessen Ehefrau, Henriette geborenen | hat am 17. Zuli 1850 den Wirt Gott-

12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall- und Zuvalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 156. Verschiedene Bekanntmachungen.

utter des Erblassers, Henriette Lehz

Die Firma Willy Puschner in. Gera | |el D UON sonst wird er für kraft- | übernimmt. Zum Treuhänder ist der | Lieske, in Biskupig bei Schwersenz, | lob Martin Lehmann aus Gemborzewo

hat das Age: des von Karl Förr- los erflärt.

hick am 2%. September 1929 ausge- stellten und auf Hermann Nottrodt be- zogenen Wechsels für 160 N.4,- zahlbar am 1. März 1930 in Camburg, Saale, | =-= beantragt. .Der Jnhaber des Wechsels | [20318] wird aufgefordert, SIReA in dem auf Freitag, den 17.

Jena, den 4. September 1943. Das Amtsgericht. Dr. Schneider.

Auf Antrag des Landesbauernfüh-

i [20316] Ausforderung. als geseßliche

Landwirt Willy Trachbrod in Hörnis | finderlos verstorben. auf die Dauer von fünf Fahren bestellt. | Erblassers und deren Abkömmlinge sind | evang. Kirhe in Pudewit stattgefun- Das Anerbengericht beim Amtsgericht ebenfalls verstorben. Die Abkömm- | den. Alle diejenigen, die als Abkömms-

Zittau. linge der Großeltern väterlicherseits | linge der Eltern der Henriette geb. haben die Erteilung eines Erbscheins | Lieske, Großeltern des Erblassers, Erb-

Die Eltern des | geheiratet. Die Trauung hat in der

Erben beantragt. Die | rechte auf den Nachlaß haben, werden

Am 8. März 1935 ist der unverehe- } Großeltern mütterlicherseits und deren | aufgefordert, sich spätestens am 10. No- ärz 1944 9 Uhr, | rers ist angeordnet worden, daß auf |lihte Arbeiter Karl Lehmann, geboren | Abkömmlinge

sind unbekannt. Die | vember 1943 bei dem unterzeichneten

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