1903 / 45 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

beruht auf der Dreiteilung: Ritterschaft, Landschaft und Städte. Die Ritterschaft hat für das Seminar bisher wenig getan. Die Kommittenten haben erklärt, daß die Ausbildung der Lehrer nit weiter zu gehen brauche, als daß die Kinder lesen und schreiben lernen fönnen; die Lehrer sollen also nicht Staatsbürger, sondern nur Tagelöhner erziehen. Es fehlt ein genügender Lehrplan für die M Stanlale und das Seminar. Den Lehrern am Seminar t feine gesicherte Lebens\stellung gegeben; sie sind niht vom niederen Küsterdiensst und vom Heizen und Reinigen der Sculstuben befreit. Die Lehrer sind der Willkür der Patrone preiëgegeben. Es fehlt die Squlaufsicht, welche die Lehrer verlangen müssen, wenn die Schulen gedeihen sollen, und endlih fehlt eine Vertretung der Lehrer im Schulvorstand. Aber die Ursache dieser Zustände liegt an dem wiespalt zwischen der Ritterschaft und der übrigen Bürger- haft. Wenn die Städte etwas beantragen, gilt es für gefallen, wenn nur einer der Stände dagegen stimmt. So liegt es nicht nur in Mecklenburg-Streliß, sondern auch in Mecklenburg-Schwerin. Die Gehalteverhältnisse der Lehrer können nit länger fo bleiben; die Lehrer erreichen nur ein Höchstgehalt, mit dem ein Amtsrichter oder ein Baumeister seine Laufbahn beginnt. Noch immer besteht eine halbjährige Kündigungsfrisl für die Lehrer, so daß sie ihrer Stellung niemals sicher sind. Die Reichs\{hulkommission muß die- selben Anforderungen, die sie an alle anderen Anstalten stellt, auch an die mecklenburgische Schule stellen. Die Kompetenz der Reichs- \{ulkommission und des Reichätages. \ih mit diefen Verhältnissen zu beschäftigen, ist unzweifelhaft. Das Reih muß belfen. Das wirksamste Mittel zur Abbilfe wäre die Einfügung Mecklenburgs unter die Verfafsungsstaaten. (Vüepräsident Büsing macht den Redner darauf aufmerksam, daß er bei diesem Etatstitel nit die ganzen internen Nerbältnifse Mecklenburgs besprechen könne.) Ih wollte nicht die ganzen internen Verbältnisse Mecklenburgs besprechen, sondern nur das, was mit diesem Titel im Zusammenhang steht; die Frage der Verfassung will ih nicht vertiefen, sondern nur nachweisen, warum das Reich und die Reichéschulkommission das Organ ist, das hier eingreifen muß. In diesem Sinne sag? ih, daß die Einführung der Verfassung für Mecklenburg das wirksamste Mittel zur Verbesserung der Schulverbältnifse sei. Erst durch eine einheitliße Staatsver- sasung und wenn die Schullasten auf die Schultern der Leistungs- ähigen gelegt werden, wird fich die Lage der Lehrer bessern.

Abg. Dr. Herzfeld (Soz.): Ih bin auch der Meinung, daß nur das Reich Befferung in den Schulverbältnissen Mecklenburgs bringen kann. Die Befugnisse der Neichsschulkommission müßten dahin er- weitert werden, daß fe tatsählich Abbilfe hafen kann. Vielleicht könnte man auch ein Reichsshulamt errichten, das die Mindestforde- rungen, die im Schulwesen zu erfüllen find, durchführt. Warum sollen wir denn die Reichsverfassung niht ändern, wenn es notwendig ist? Das tun wir alle Jahre, und bat doch der Staatssekretär eine Aende- rung der Verfassung in Ausficht gestellt hinsihtlich der einheitlichen Fahrordnung. Derselbe Staatssekretär sagte vor kurzem, das Aus- land sehe mit Bewunderung auf unsere deutshe Schule. An Melenburg hat er dabei wohl nicht gedaht. Die Neichs\chul- kommission sorgt niht einmal dafür, daß das rittershaftlihe Seminar in Mecklenburg seine Zöglinge so weit vorbildet, daß sie das Zeugnis für den einjährigen Dienst erhalten können. Die Lehrer an den höheren Schulen Mecklenburgs haben fkürzlih einen Klageschrei ertönen lassen, worin es heißt, die Lehrer sollten alle Hoffnung fahren lassen, und worin die Jugend gewarnt wird, sih dem höheren Schulfah in Mecklenburg zu widmen. Sie können ih denken, wie die Verhältnisse nun erst in den Volks- \{hulen Mecklenburas beschaffen sind. Das Reich hat die Pflicht und das Interesse, die Steuerkraft des Volkes zu vermehren und zu erhalten durch die Volksschule, die Bildung der breiten Massen. Die Bildung dieser Massen beschränkt ih auf Lesen, Schreiben und den Katehismus, also eine Tagelöhnerbildung. Es sind nicht einmal ‘für alle Staats- bürger Schulen da. 79/6 aller Stellen sind niht beseßt. In den Schulen, die dem Großherzog direkt unterstellt sind, ist es noch viel \s{limmer. Beschwerden im "sogenannten Landtage haben feinen Zweck Dort herrscht die Selbstsuht der RNitter- \{haft. Desbalb muß das Reih eintreten. Ob wir die Ver- fassung in Mecklenburg erhalten oder nicht, ändert an den Schul- verhältnifssen wenig. Kann Mecklenburg auf den Namen eines Kultur- staates Anspruch machen, wenn die Lehrer auf dem Lande gezwungen sind, dur Landarbeiten ihre materielle Lage zu verbessern? (Vize- präsident Büsing: Die materielle Lage der Lehrer gehört doch nit mehr zu Ihrem Thema!) Ich sehe niht ein, warum das nicht dazu gehört. (Vizepräsident Büsing: Ich werde niht dulden, daß Sie in dieser Sache fortfahren) Jh habe doch das Recht, zu konstatieren, in welhem Zusammenhange das mit meinem Thema ftebt (Vizepräsident Büsing: Sie haben nicht das Recht, die Geschäftsführung des Präsidenten zu fkritisieren! werde nicht dulden, daß Sie diese Sache weiter behandeln.) Redner verwahrt sich dagegen, daß er die Geschäftsführung des Prä- sidenten fritisieren wollte, aber er müsse do feststellen, daß

roße Zabl von Lehrern nur ein Jahreseinkommen von 4580 M abe. (Vizepräsident Büsing: Sie kommen immer wieder darauf zurück; ih rufe Sie zum ersten Male zur Sache! Redner fährt in seiner früheren Darlegung fort, worauf er vom Vizuepräsitenten Büsing zum weiten Male zur Sache gerufen und auf die geschäfts- ordnungömäßigen Folgen aufmerksam gemacht wird.) Redner \{weigt cinen Augenblick, was Lachen auf der rechten Seite bervorruft. Er fährt fort: Ihr Lachen beweist, daß Sie nichts von der Sache ver- stehen. Wo ist denn die Kultur in Deutschland bei solhen Zuständen in Mecklenburg? Die Lehrer bekommen als Endgehalt, was ein Ge- rihtsvollzicher als Anfanosgehalt bekommt, manchder Lehrer hat mit Frau und Kindern täglih 6—8 Stunden zu arbeiten: wie es mit den Rechtsverhältnaissen, ihren Pensioneverbältnissen, der Ver- sorgung ihrer Pelikten steht, das zu erörtern läßt ja der Präsident nicht wu. Der Staatssekretär wird boffentlich finden, daß die- Kultur des Deutschen Reiches es erfordert, daß wir cinen Lebrerstand haben, der für diese Kultur sorgt. Die Verhältnisse in Mecklenburg sind kalturwidrige. i

Abg. Rettich (d. kons.): Jh verzichte darauf, dem Vorredner [s erwidern, ich müßte lediglich wiederholen, was ih im vorigen Jahre ei der dritten Lesung des Etats gesagt habe. Er hat sih wieder eine Anzohl Uebertreibungen zu Schulden kommen lass die ländlichen Lehrer 6 8 Stunden mit arbeiten müssen. Das ift unwahr.

Abg. Dr. Sattler (nl.): Ih stelle fest, daß wir siets für Bedürfnisse der Volksschule eingetreten Wir erkennen Unhaltbarkeit der mecklenburgishen Verhältnisse durchaus

wenn ih zwishengerufen habe: Lassen Sie geaug sein des g Spiels! so dezog

sich das nur auf die Art der Ausführungen Abg. Herzfeld.

Abga. Dr. Pachnicke: Ih hâtte von Herrn Rettich etwas mebr erwartet. Nicht allein die Freunde des Aba. Hernfecld treten für die Besserung der Schulverhältnifsse în Mecklenburg cin, aber wir unterscheiden üns von ihm daduth, daf wir cine konstitutionelle Ver- fafsuna in Mecklenburg auch in dieser Frzge nicht für wertlos halten. denn für absehbare Zeit wird das Vollksschulwesen Landetsache bleiben. Das Wahlreht würde brellen Schichien des Volkes cinen Einflaß auch auf die Besserung der S@&Hulverhältnisse geben. Der Landmann ist von jedem politischen Necht ausgcs{lossen (Vizepräsitent Büsing: Das gehört doh wobl nit # Ih din nur darauf cingegangen, vas der Vorredner À 2% ter leine Maon mußt die Möglichkeit baben daß seinea Kindern eine gute Bildung zu teil wird

Aba. De. Herufeld: Ih fielle fei Baundesberolimächt gte niSt anwesend U Vertretung überncmmen ja Ve . Metitich: Néeia!), ex il für die Ruterschaft eingetr mich ciner groten U-btertreibong \bultiz gema? baben der langen Arbeitszeit der Lehrer sprab. Ich halte allei Heer Sailller ifk aa den \hauderhaften Zuliänden de Schalen in Preofven 32H ihult

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Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Ein früheres Mitglied dieses hohen Hauses hat einmal das ge- flügelte Wort gesprohen: vom Bundesratstish hört man nihts wie Schweigen. (Heiterkeit.) Jh möchte nit, daß man diesen Verdacht auch bei dieser Erörterung hege; deshalb will ich antworten.

Der Herr Abg. Dr. Herzfeld ist wieder auf die mecklenburgischen Verhältnisse zu sprechen gekommen und hat bedauert, daß der Herr Bundesratsbevollmächtigte für Meklenburg hier niht anwesend sei. Ih glaube, das ist entschuldbar; denn der Herr Bundesratsbevollmächtigte für Mecklenburg konnte unmögli vorausseßen, daß bei dem Titel „Reichs\hulkommission“ gleichzeitig die Frage der Volkss{chule in Mecklenburg behandelt werden würde. (Sehr richtig! rechts.) Die Reichs\hulkommission ist nämli eine Behörde, die keine andere Aufgabe hat, wie zu prüfen, ob diejenigen Anstalten, deren Urtter- rictsplan dahin geht, junge Leute mindestens für den einjährig- freiwilligen Dienst vorzubereiten, diesem Ziele und Bildungsplan auch entsprehen. Sie ist ledigli im militärishen Interesse eingerichtet, um zu verhindern, daß niht Schulen die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst gewähren können, die ihrem inneren Lehrplane nah nit dazu geeignet sind, weil sie niht das nötige Bildungsmaß ihren Schülern gewährleisten können. Damit ist die Aufgabe dieser Kommission vollständig erschöpft. Wenn also der Herr mecklen- burgische Bevollmächtigte hier anwesend gewesen wäre, so hätte er die Einwände, die jeßt gegen seine Abwesenheit erhoben worden sind, jedenfalls in überzeugender Weise widerlegen können. Er hätte nämlich nichts zu erklären brauchen, als daß das niedere Volks\chul- wesen weder mit der Reichsverfassung, noch mit der Reichs\chul- kommission in irgend einem Zusammenhange steht. (Sehr richtig! rechts.) Aber ih muß mir doch bei dieser Gelegenheit eine kleine staatsrehtlihe Abschweifung, betreffend die Frage der RNeichsver- fassung und der Zuständigkeit des Reihs und des Reichstages, er- lauben. Das Deutsche Reich ist seinerzeit unter ganz bestimmten Vorausseßungen gegründet worden. Die einzelnen Regierungen haben zwar auf gewisse Teile ihrer Souve- ränität verzihtet zum Besten des deutshen Nationalstaats, haben aber diesen Verziht in der Reichsverfassung, und zwar in Artikel 4, ganz bestimmt begrenzt. Also weder der Bundesrat noch der Reichstag ist in der Lage, die Grund- lagen, auf denen das Deutsche Reich begründet ist und die einen Ver- ziht der Einzelstaaten auf eine Reihe von Souveränitätsrehten in ih schließen, beliebig zu verändern oder zu erweitern. Wenn das geschieht, so kann es nur ges{hehen, wenn der Bundesrat selbst damit einverstanden ist. Der Bundesrat wird aber nie derartige Bes \{lüsse fassen, wenn es sih um gesetßlihe Aenderungeu in einzelnen Staaten handelt, es sei denn, der betreffende Einzelstaat wäre damit einverstanden. (Zuruf links.) Ganz sicher, meine Herren! Weisen Sie mir einen Fall nach, wo das nicht der Fall gewesen is. Jch glaube, die Geschichte der Entstehung des Deutschen Reichs und der Reichsverfassung weist {hon darauf hin, daß wir nit gegen den Willen der Bundesstaaten die allgemeinen Grundlagen verändern können, die bei der Gründung des Deutschen Reichs maßgebend gewesen sind. Wenn hier ein spezieller Fall erwähnt ist der Erlaß einer Reichs- fahrverordnung für Automobile, das wäre ein Gegenstand, der nah der Reichsverfassung gewiß nicht unter die Zuständigkeit des Neichs fiele , so mödhte ich dem Herrn Vorredner darauf erwidern: es ist gar nicht daran gedacht, ein Gesetz in dieser Beziehung zu erlassen, sondern derartige Beschlüsse werden in der Art gefaßt, daß nur eine Uebereinstimmung sämtliher Bundes» staaten darüber herbeigeführt wird, daß în allen Bundesstaaten nah gleichartigen Grundsäßen verfahren wird und danah in den einzelnen Bundesstaaten übereinstimmende Polizeiverordnungen erlassen werden. Meine Herren, solhe Beschlüsse fassen wir bäufiger. Das ist aber niht ein Mehrheitsbeschluß, das ist niht cine Aenderung der Neichsverfassung, sondern man einigt \sich nur, in sämtlichen Bundes- staaten auf gleiher allgemeiner Grundlage Verordnungen aufzubauen- Das sind nah dem üblichen Ausdruck „übereinstimmende Bundesrats beshlüfse“.

Daß also cine Kombinatïon eintreten sollte, wona die deutschen Bundeêregierungen sich damit einverstanden erklärten, die Reichs- verfassung in der Weise zu erweitern, daß sogar das Volkss{hulwesen der Zuständigkeit des Reiches unterstellt wird, das halte ih autges{lossen, und

für ganz ih glaube, Preußen würde der erste Staat sein, der dagegen lebhaften Widerspruch (Sehr wahr!) Denn Preußen hat mit cinem Schulwesen denkerk Sie an alle die viel- fahen Versuche, cin allgemeines Volkösshulgeseß zu slande zu bringen

genug zu tun; dafür, meine ih, liefert die Beratung des Kultus- etats im preußischen Abgeordnetenhause jedes Jahr den Beweis.

Abg. Dr. Sattler: Jh habe jederzeit für die Hebung des Volkéschulwesens in den polnischen Landesteilen gewirkt. Herr Herzfeld muß ein weltfremter Sonderling sein, wenn er das nicht weiß

Aba. Dr. Pachnicke: Die Grundlagen der Neichtverfassung wollen wir nit verrücken. Ih möchte aber den Bundesrat daran erinnern, daß anfangs der 1870er Jahre der Bundesrat gegenüber Mecklenburg die Grwartung aussprah, daß cs gelingen werde, eine den Zeitverhältnissen entsprehende Volkövertretung einzu- führen. Man erzählte sogar, daß Bismarck einen Augenblick unacduldic wurde und Mecklenburg zu verstehen gad: macht, daß ibr endli vom Fleck kommi! Der Reichstag hat auch seinerseits einen Druck auf Meccklenburg in dieser Richtung ausgeübt. Das Reich bat tweifel- os das Recht, seine Kompetenz zu erweitern Das hat auch da Zentrum anerkann

Abg. Dr. Herzfeld: 45% der polnischen Kinder in Posen ver- silehen kein Deutsch. Was hat Herr Sattler mit seinen Freunden

im diesem Zustand und anderen ein Eade zuu machen? Die

a des Staatésekretärs zeigt weiter nichts, als dak wir au im

Reich in einem Klassenslaat leben, der für die unteren

lassen fein Interesse hat

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Staatssekretär de Vosadowsky

Tnnern, Wehner

Staatsminister Dr. Graf von

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der Schule gar nichis zu tun, sondern fié die wissenschaftlichen Mindesiforderungen zu

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wiederholt erflären finanziell ift lediglich einges beurteiler

um die Berechtigung zur Ausfi erhallen. Diese Einrichtung

es Heeres ersolgt, um für die Personen

und die die

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zu sidern. Das liegt ai

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der Mindestforderungen in Bezug auf Gehalt und öffentlich-rechtlide Stellung der Lehrer.

Im übrigen bin ih allerdings der Ansicht, daß sol{en Anträgen der Prâäsidialstaat Preußen den allerschärfsen Widerstand entgegen- seßen würde. Ich glaube auch nicht, daß es möglich würde, für Deutschland mit seinen verschiedenartigen Verhältnissen ein solhes Gesetz zu erlassen. Wie groß die Schwierigkeiten in solchen Dingen sind, das haben Sie an den endlosen Debatten gesehen, die wix seit 30 Jahren und länger haben über den Erlaß eines allgemeinen Volks\chulgeseßes in Preußen. Das sind Materien, die so weit greifen daß man sie, glaube ih, für sämtliße Bundesstaaten gemeinsam e wird regeln können.

Abg. Dr. Sattler: Wir haben stets Unzuträglichkeiten im Sul, wesen zu beseitigen und dafür zu sorgen gesucht, daß die 50 0% der polnischen Kinder deutsch sprehen können.

Nach einer persönlihen Bemerkung des Abg. Rettich wird der Titel bewilligt, ebenso der Rest des Kapitels und die Kapitel: „Bundesamt für das Heimatswesen“, „Schiffs: vermessungsamt“, „Entscheidende Disziplinarbehörden“ und „Behörden für die Untersuhung von Seeunfällen“.

Darauf wird nah 61/4 Uhr die weitere Beratung auf Sonnabend 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

26. Sißung vom 20. Februar 1903, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus seht die zweite Beratung des Entwurfs des Staatshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1903 im Etat der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung bei dem Kapitel der dauernden Ausgaben „Bergwerke“ fort.

Abg. Priete (nl.) befürwortet, wie hier kurz wiederholt sei, eine Erhöhung des Höchstgehalts der Markscheider auf 4000 46

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Der Herr Vorredner hat bei den zahlreißen Wünschen, die er für die Beamten der Bergwerksverwaltung in Saarbrücken geltend gemacht hat, sih schon selbst eine gewisse Resignation auferlegt. Er hat anerkannt, daß die gegenwärtige Finanzlage für derartige Fragen nicht günstig sei. Jh kann ihm das nur bestätigen; bei der jetzigen Finanzlage ist troy der günstigen Ergebnisse, die speziell die Bergwerks verwaltung in Saarbrücken aufzuweisen hat, auf Grund der Gesamt- lage der Finanzen ein prinzipieller Widerspruch zu erheben gegen jeden Versu, Beamtenbesoldungserhöhungen in diesem Augenblick vorzu- nehmen. Im übrigen habe ich dem Herrn Vorredner {on im vorigen Jahr geantwortet, daß wir einem gewissen Teil seiner Klagen auth unsererseits eine Berechtigung zuerkennen, und das bleibt au für dieses Jahr bestehen.

__ Abg. Gothein (fr. Vgg.): Zur Unterstüßung der Arbeiter ist

viel geschehen, z. B. im Saarrevier durch die Errichtung von Klein- finderbewahranstalten, Erziehungtinstituten für Töchter, Kochschulen usw. Es kann aber noch mehr ges{ehen. In Schlesien ist die Berg- werksverwaltung hinter den Privaten zurückgeblieben ; das hängt aller- dings mit dem rapiden Wachstum der Bergindustrie daselbst zusammen. Den Kindern polnischer Eltern, die kein Wort deutsch verstehen, kann deutscher Unterriht in den ersten Lebensjahren nits helfen. Die Staatsbetriebe sollen in den Arbeiterwohlfahrtseinrihtungen Muster- betriebe în jeder Hinsicht jein und niht hinter denen der Privaten zurückstehen.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Jch bin allerdings niht in der Lage gewesen, dem Herrn Vorredner in der Kommission auf die Frage, die er zuleßt hier angeregt hat, zu antworten; ih kann ihm aber sagen“, daß die Verbandlung in der Kommission {hon den Anlaß gegeben hat, einen Erlaß an die Bergwerksverwaltungen vorzubereiten, in Prüfung darüber cinzutreten, inwieweit die Königlichen Werke mit ihren Wohblfahrtseinrihtungen zurückgeblicben wären. Ih kann ihm nur sagen, daß ih meinerseits genau denselben Wuns babe wie er daß wir uns in dieser Beziehung nicht zu sehr überflügeln lassen von den Privatwerken.

F kann ibm weiterbin sagen, daß ich auf meiner Reise ia Oberschlesien allerdings in angenehmster Weise überras{t worden bin liber das, was ih von den Privatwerken gesehen habe auf dem Gebiet der Arbeiterwohblfahrtseinrihtungen ; ih bin geradezu überrascht ge wesen, welck@e vortrefflichen Einrichtungen dort mehrfach getroffen sind und ih habe bei dieser Reise den Eindruck gewonnen, daß wir nichl voll auf der Höhe stehen gegen das, was cine Reibe von Privatwerken in Oberschlesien geleistet haben. Der Herr Vorredner kann versichert sein, daß ih nah dieser Richtung hin in eine ernste Prüfung eintreten und abhelfen werde, wo es notwendig ift

Aba. Dasbach (Zentr.) spriht sich gegen das Remunerationk wesen aus, über das ibm von den Bergwerksunterbeamten Klagen j gegangen scien. Die Strafen seien zu hoh. Jn einer Grube hätten | im Mai v. J Bergarbeiter darüber beklagt, daß sie die Wasserleitungörodre einbauen müßten; diese Arbeit solle an S{blofser vergeben werden Aber die Beschwerdeführer hätten keine Antwort bekommen. Eine Eingabe von Bergarbeiteren in Saarbrücken an den dorkigea Bergwerksdirektor mit dem Ersuchen, seinerseits eine Besprechung mit dea Vertrauensmännern zu veranlassen, um die berechtigien V6 schwerden der Beraleulte zu prüfen, sei ebenfalls undeanb wortet geblieben Die Beschwerden kbätten s\ich darauf de zogen, daß die Förderungeöstrecken niht in Ordnung gehalten

ürden, sonst könnten die Bergleute mehr fördern. Die Bergleute bâtten darauf eine Versammluna abzebalten : aber der Oberticiget Ries habe diese Beschwerden statutenwidrig gar nicht in das Protokoll aufgenommen.

Oberberghauvtmann MNemuneralionen verfahren wir

eine erneute

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von Velsen: Bei der Verteilung de genau nah den Vorschriften. De Unterbeamten würde kein Dienst erwiesen, wenn die Verteilung de Remuneration eingestellt würde. Wir begrüßen es sogar dankbar, daß wir einen Fouds zur Verfügung haden, aus dem wir die Ardeuct ausiciénen fônnen Die Waserlcitunasitrecken int iámtlidhes Abbaustrecken gelegt: sobald aber der eigentliche Betrieb in 6 Abbaufirecke beginnt, ist es Sathe der Arbeiter, die Wass leilunzor0ren weltlexr w verlängern Eruntsähyliche dect dck und Wünsche ah Aenterung sind bisher nicht ecingebras

wetter

(Sé&loß ia der Zwellea Bellage.)

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

M 45.

Berlin, Sonnabend, den 21. Februar

1903.

S E I E E

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

_ Die Vertrauensmännerversammlung, die alle Vierteljahre statt- findet, ist in der Lage, alle Wünsche geltend zu machen, und derartige Wünsche haben sie geltend gemacht, und sie find auch zur Kenntnis genommen worden. Der Vorredner hat si darüber be- wert, daß der Obersteiger Ries eine Beschwerde nicht proto- folliert hat. In den Vertrauensmännerversammlungen sind die Ohersteiger gar nit zugegen; sie sollen nicht dabei sein, damit die Bergleute sich in ihrer Aussprache nit beengt fühlen. Es muß das also ein Irrtum sein. Ich bin aber bereit, der Sache näher zu treten. Der andere Fall, in dem eine Antwort auf eine Beschwerde nit er- gangen sei, ist mir niht bekannt. Es is aber auffällig, weil die Praxis besteht, auf Beschwerden jederzeit zu antworten. Was das Versammlungsverbot in Saarbrücken betrifft, so muß ih darauf hinweisen, daß wir vor 10 Jahren dort einen großen Streik gehabt haben. habe das unbestimmte Gefühl, daß allmählich wieder angefangen wird, die Melodie anklingen zu lassen: „Alle Räder stehen ill, wenn mein starker Arm es will.“ Darum begrüßen wir es dankbar, wenn in dieser Hinsicht scharf zugefaßt wird. Wir sind weit davon entfernt, das Koalitionsreht der Arbeiter beshränken zu wollen. Das Nertrauen, das wir entgegenbringen, muß aber mit Vertrauen beants- wortet werden; auf diesem Wege wollen wir weiter arbeiten. Es eht nit, daß eine Generalversammlung der Vertrauensmänner zu- sammentritt, um unter sih darüber zu beraten, was sie machen wollen, um weitere Einwirkungen auszuüben.

Abg. Vopelius (fr. konf.) {ließt sich dem Appell des Ober- herghauptmanns an, daß der Abg Dasbach in seiner Frese für den Frieden in der bergmännishen Bevölkerung des Saarbrücker Bezirks

wirken möge, und geht alsdann auf die Ausführungen des Abg.

Stögel ein. In der obligatorishen Einführung von Arbeiterdelegierten erblide er nicht eine größere Sicherheit für den Grubenbetrieb, sondern im Gegenteil eine große Gefahr für denselben, da die Ver- antwortung der Grubenbeamten durch O yon Arbeiter- delegierten geteilt würde. Er {ließe sh dem unsche des Abg. Yrietze betreffs Gehaltserhöhung der Vbersteiger an, ebenso hoffe er, daß man für Arbeiterwohnungen auch weiterhin reichlich forgen werde. Die Kinder- und die Handarbeitsshulen erkenne er als sehr fegens- reich an. Diese Schulen seien paritätishe. Er bitte den Minister dringend, seinen ganzen Einfluß dahin geltend zu machen, daß der Erlaß des Bischofs Korum nicht auch hier eine Unduldsamkeit herbei- hre. | Abg. Hirs {- Essen (nl.): Auf die Lohnfrage und die Fràge der Aufsicht will ih niht eingehen, aber das eine möchte ih betonen: Menn von verschiedenen Seiten gesagt worden ist, die Löhne seien zurückégegangen, so muß ih demgegenüber darauf aufmerksam machen, daß wir seit 25 Jahren mit kurzen Unterbrehungen andauernd steigende Löhne zu verzeihnen haben. Ih halte Essen für die geeignetste Stadt für das Dienstgebäude einer neuen Bergwerks- direktion.

Abg. Dr. Ostrop (Zentr.) \priht sich für die Erbauung des Dienstgebäudes in Recklinghausen aus.

Die Erörterung wird geschlossen.

Nach persönlihen Bemerkungen der Abgg. Dasba c

Gente.) und Gothein (fr. Vgg.) wird die erste Rate der orderung für das Dienstgebäude einer Bergwerksdirektion in Dortmund abgelehnt.

Bei dem Titel „Wohlfahrtszwecke“ spricht

Aba. Letocha (Zentr.) über das oberschlesische Knappschaft2« wesen, bleibt aber auf der Tribüne unverständlich.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Ich glaube, der Herr Vorredner sowie das hobe Haus wird mit mir einverstanden sein, wenn ih auf die vielen Einzel-o fragen nicht eingehe und mih darauf beschränke, dem Herrn Vorredner die Versicherung erneut abzugeben, die ih ihm im vorigen Jahre schon gegeben habe, daß auch wir ernstlih einsehen, daß cine Aenderung des Knappschaftsgesetzes in Tit. 7 stattfinden muß, daß aber die Möglich- keit abhängig ist von dem Erlaß der Novelle zum Krankenkassengeseß.

Nun hat der Herr Vorredner ganz rihtig hervorgeh ¡war die Novelle zum Krankenkassengeseß, wie geslern den Bundesrat passiert hat und Kürze an den Neichstag gelangen wird. Jh habe aber meinerseits

wie ih glaube berechtigte Zweifel, daß der Reichstag 1a den Nachrichten, die über die Geschäftélage bekannt geworden sind noh die Absicht und die Zeit haben wird, eine derartig shroierige Vorlage wie die Novelle zum Krankenkassengeseß zu erledigen. Jch habe aber bercits mit meinem Neferenten besprochen, daß wir die Frage für so dringlih halten, daß wir im nächsten Jahre, wenn das Krankenkassengesch recht- jeitig im Reichstage cingebraht und rehtzeitig im Reichstag erledigt wird, uns bemühen werden, au noch im nächsten Jahre die Novelle zum Knappschaftsgesey hier im Hause vorzulegen. Abg. Dr. Hirsch{- Berlin (fr. Volksp.): Ih muß Beschwerde üder verschiedene obers{lesis{he Invalidenkassen führen, die zudem Träger von Zwangöversicherungen sind und Bankrott gemacht haben Vas bedeutet eine {were Schädigung für die Arbeiter, die Jahre dindurh Beiträge gezablt haben und im Alter den Armenkassen zur Last fallen müssen. Jh nicht, wieweit die Regierung ein Arssichtöreht ausgeübt dat, aber derartige Vorgänge sind doh s{chwer 4 beklagen

Die Ausgaben des Kapitels „Bergwerke“ werden be- willigt, ebenso ohne Erörterung die Ausgaben der Kapitel „Salzwerke“, „Badeanfialten“, „Werke, welhe mit anderen Cedaten gemeinschaftlich betrieben werden“ und „Oberberg mier”

Bei dem Kapitel „Bergtechnishe Lehranstalten“

Abg. Dr. Sch uly - Bochum (nl.) eine Besserstellung der Pro- sessoren an der Bergakademie in Clausthal, die hinter den Professoren in Berlia zurückständen

Oberbergbauptmann von Velsen sagt Ecfüllung des geäußerten

nshes zu, sobald die Trennung von Bergschule und Bergakademie dolzogen ist. Diese Trennung ist schon in die Wege geleitet

Abg. Dr. Schul - Bochum bittet ferner um Einstellung größerer Mittel für die Bergschulen

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei dem Kapitel

usgaben“ bittet

Aba Dommes (fr. Volksp.) um logische Forschung in Oft- und Westpreußer

ommen werden können

UVberberghanpitmann von Velsen weist darauf hin dteußen schon Bobrongen nach unterirdischen Schähen dle Äntegung des Vorredners werte aber im Auge

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in der Zeitung steht, voraussichtlich in

(Bravo!)

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¿Sonstige Verwaltungs VBetricbs-

Das Kapitel wird bewilligt. Auch die einmaligen und außerordentlihen Ausgaben werden nah unerheblicher Debatte genehmigt.

Hierauf vertagt sih das Haus.

Schluß der Sizung um 31/4 Uhr. Nächste Sihung: Sonnabend, 11 Uhr. (Erste und zweite Beratung des Geseß- entwuikfs über die Erweiterung des Stadtkreises Gelsenkirchen, erste Beratung des Gesezentwurfs über die Bildung eines Ausgleichfonds für die Eisenbahnverwaltung, zweite Beratung des Etats der Eisenbahnverwaltung.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes, betreffend weitere Abänderungen des Kranfkenversiherungsgeseßes, nebst Begründung und einer die Kosten der Krankenkassenleistungen erläuternden Denkschrift zugegangen :

Artikel T.

Das Krankenversicherungsgeseß wird, wie folgt, abgeändert:

I. Der § 3 erhält folgende Fassung:

„Personen des Soldatenstandes sowie solche in Betrieben oder im Dienste des Reichs, eines Staates oder Kommunalverbandes beschäftigte Personen, welhe dem Reiche, Staate oder Kommunal- verbande gegenüber in Krankheitsfällen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts oder des Lohnes oder auf eine den Bestimmungen des 8 6 entsprehende Unterstüßung mindestens für dreizehn Wochen nach der Erkrankung und bei Fortdauer der Erkrankung für weitere dreizehn Wochen Anspruch auf diese Unterstüßung oder auf Gehalt, Pension, Wartegeld oder ähnliche Bezüge mindéstens im anderthalb- fachen Betrage des Krankengeldes haben, sind von der Versicherungs- pflicht ausgenommen.“

11. Der § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung :

„Die Krankenunterstüßung endet spätestens mit dem Ablaufe der sechsundzwanzigsten Woche nah Beginn der Krankheit, im Falle der Erwerbsunfähigkeit spätestens mit dem Ablaufe der sechsund- zwanzigsten Woche nah Beginn des Krankengeldbezuges. Endet der Bezug des Krankengeldes erst nach Ablauf der se{chsundzwanzigsten Woche nah dem Beginne der Krankheit, so endet mit dem Bezuge des Krankengeldes zugleich auch der Anspruh auf die im Abs. 1 unter Ziffer 1 bezeichneten Leistungen.“

ITT. Im § 6a Abs. 1 werden unter Ziffer 2 die Worte: „durch Trunkfälligkeit oder ges{chlechtlihe Ausshweifungen“ durch die Worte: „oder dur Trunfkfälligkeit* erseßt; ebendaselbst wird die Vorschrift unter Ziffer 3, wie folgt, abgeändert :

„3) daß Versicherten, welche von der Gemeinde die Kranken- unterstüßzung ununterbrohen oder im Laufe eines Zeitraums von zwölf Monaten für sechsundzwanzig Wochen bezogen haben, bei Eintritt eines neuen Unterstüßzungsfalls, sofern dieser dur die gleihe nicht gehobene Kranfkheitsursahe veranlaßt worden ift, im Laufe der nächsten zwölf Monate Krankenunterstüßung nur für die Gesamtdauer von dreizehn Wochen zu gewähren ijt."

1V. Der erste Say des § 8 erhält folgende Fassung:

„Der Betrag des ortsüblihen Tagelohns gewöhnlicher Tage- arbeiter wird, nach Anhörung der Gemeindebehörde und nachdem Vertretern der beteiligten Arbeitgeber und der beteiligten Ver- siherungépflihtigen Gelegenheit zu einer Aeußerung gegeben worden ist, von der höheren Verwaltungsbehörde festgeseßt und dur das für ibre amtlihen Bekanntmachungen bestimmte Blatt ver- vffentlicht.“

V. Im § 10 Absay 1 werden die Worte: „zwei Prozent" durch die Worte: „drei Prozent* ersetzt.

VI. Im § 13 Absay 1 werden die Worte: „zwei Prozent" durch die Worte: „drei Prozent" ersetzt.

VIL. Im § 20 Abs. 1 Ziffer 2 werden die Worte : vier Wochen nach ihrer Niederkunft, und soweit ihre nah den Bestimmungen der Gewerbeordnung für eine untersagt ist, für diese Zeit“ durch die Worte: „sechs ihrer Niederkunft“ ersetzt.

Der § 20 erbält als fünften Absay folgenden Zusaß:

„In den Fällen, in welhen auf Grund der Reichsgeseze über Unfallversicherung gleichfalls ein Anspru auf Sterbegeld begründet ist, ist der Kasse bis zur Höbe des von ibr gewährten Sterbegeldes durch Ueberweisung des auf Grund der Unfallversicherungsgesetze zu gewährenden Sterbegeldes Ersay zu leisten.“

ViIIl. Im § 21 Abs. 1 wird die Vorschrift unter Ziffer 1 wie folgt abgeändert

„1) Die Dauer der längeren Zeitraum als festgeseßt werden

Ebendaselbst fällt die Vorschrift unter Ziffer 4 fort

IX. Im §8 B Abs. 1 werden die Worte: „k dur die Worte: „sc{hêöunduranzig Wochen* ersett.

x. Im § Wa Abs. 2 werden unter Ziffer 2 di Trunkfälligkeit oder ges{hlechtlihe Aus\{weifunger „oder durch Trunkfälligkeit* erseßt; e s unter Ziffer 3, wie folgt, abgeändert .3) dak Mitgliederti, wel unterslüßkung ununtertbrohrn

„mindestens Beschäftigung längere Zeit Wochen nah

Erañkfenunterstübung kann auf sehsunduwanzig Wochen bis zu

einen einem Jahre

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oder im Laufe eines Zeitraums

¡wölf Monaten für \echtundzwanzig Wochen bezogen haben, Eintritt neuen Unterstüuungsfalls, sofern dieser durch alciche niht gchobene Krankheitsursache veranlaßt worden ist, im Laufe der nächflen wwölf Monate Krankenunterflütung nur im ge- setlichen Mindestbetrage 20) und nur für die Gesamldauer von dreizehn Wochen zu gewähren ift.“

X11. Jm ersten Abdsay de 1 werden die Worte: „zwei Pro- zent“ durh die Worte und im zweiten Absaye des- selben Paragraphen die Worte: „drei Prozent* durch die Worte „vier Prozent” ersetzt.

x11. Der § 34a e

„Personen, welhe unfäbia wm Amte eines Schè stand noch als Rechnuags- o 2fsenfühbrer berufen werden.“ x111. Der § 35 erhält als dritten Adsay folgenden Zusaß „Der Vorsitzende des Vorstands hat Beschlüsse der Kassen- organe. welche gegen die gesetlichen oder statutarischen Vorschriften verstoßen, unter Angabe der Gründe mit aufs{hichender Wirkung zu beanstanden. Die Beanstandung erfolgt mittels Berichts an dice

cines

als dritten Absay folgenden Zusay : des Gerichtsverfafsung8gescyes dürfen weder in den Vor-

ierten und fünften Absay folgende - 7 & Ÿ 2 f O Dat

. Werden dbinsicbtlich eines VorstandEsmitglicds, cines Nechnungs- der Kassenführers Tatsachen bekannt, welche dessen Bervfung aus- \cblichen welche ich als ( Piiébtverlcyung darstellen, so in dex Betrefende, nadtem ihm und dem Kassendorfsland Selegen- heit zur Acußerung gegedey wordea ift, Ï e Î U eri ed iu ent bede:

Aer

Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde kann binnen vier Wochen nah der Zustellung derselben auf dem im § 58 Abs. 3 Say 2 be- zeihreten Wege angefochten werden. Die Anfechtung hat keine auf- \chiebende Wirkung.“ :

XV. Im § 47 Abs. 1 Ziffer 2 werden die Worte „drei Prozent“ durch die Worte: „vier Prozent“ erseßt.

XVI. An Stelle des § 56 Abs. 2 treten als § 56 Abs. 2, 3, 4 folgende Bestimmungen :

„Die Uebertragung der dem Unterstüßungsberechtigten zu- stehenden Ansprüche auf Dritte sowie die Verpfäntung oder Pfändung hat nur insoweit rehtliche Wirkung, als sie erfolgt:

4 zur Deckung eines Vorschusses, welcher dem Berechtigten auf seine Ansprüche vor Anweisung dex Unterstüßung von dem Arbeit- geber oder einem Organ der Kasse oder dem Mitglied eines solchen Organs gegeben worden ift;

2) zur Deckung der im § 850 Abs. 4 der Zivilprozeßordnung bezeichneten en

Die Ansprüche dürfen auf geshuldete Eintrittsgelder und Bei- träge, auf gezahlte Vorschüsse, auf zu Unrecht gezahlte Unterstützungs8- beträge und auf die von den Organen der Kasjen verhängten Geld- strafen aufgerechnet werden. Die Ansprüche dürfen ferner aufge- rechnet werden auf Grsaßforderungen sür Beträge, welche der Unter- stüßungsberechtigte in den Fällen des § 57 Abs. 4 oder auf Grund der Reichsgesetßze über Unfallversicherung bezogen, aber an die Kasse zu erstatten hat; Ansprüche auf Krankengeld dürfen jedoch nur bis zur Hälfte aufgerechnet werden.

Ausnahmsweise darf der Berechtigte den Anspruch ganz oder zum Teil auf andere übertragen, sofern dies von der unteren Ver- waltungsbehörde genehmigt wird.“

XVIl, Der §57 Abs. 5 erhält am Schlusse den Zusaß: „sofern niht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden.“

XVIIT. Der § 57a Abs. 4 erhält am Schlusse den Zusay: „sofern niht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden.“

XIX. Im § 65 Abs. 2 werden die Worte „drei Prozent“ durhch die Worte: vier Prozent" erseßt. E

XX. Der § 74 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Die Vorschriften des § 20 Abs. 5, § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Say 1, § 56 Abs. 2 bis 4, § 56a und § 57a finden auch auf Knappschaftskassen Anwendung, und zwar die Vorschriften des § 56 Abs. 2 bis 4 auch hinsichtlih aller den Knappschaftskassen berg- geseßlih obliegenden Leistungen.“

- Artikel Il. j

In Unterstütungsfällen, bei welchen zur Zeit des völligen Inkraft- tretens dieses Gesezes die Dauer der Unterstüßung nach den bisher geltenden Vorschriften noch nicht beendet ist, finden von diesem Zeit- punkt ab die Bestimmungen dieses Gesezes Anwendung, sofern diese für den Unterstüßzungsberehtigten günstiger sind.

Artikel 111. e

Dieses Gesetz tritt, soweit es sich um die zu seiner Durchführung notwendigen Máßnahmen handelt, sofort, im übrigen mit dem 1. Ja- nuar 1904 in Kraft. ;

Insoweit Knappschaftskassen in Frage kommen, kann mit Zu- stimmung des Bundesrats durch Kaiserliche Verordnung ein späterer Zeitpunkt für das Inkrafttreten von Vorschriften dieses Gesezes in einzelnen Bundesstaaten oder im Reichsgebiet bestimmt werden. _ Sofern bis zum Inkrafttreten dieses Geseßes die Statuten einer Krankenkasse die nah demselben erforderlihen Abänderungen nicht rechtzeitig erfahren sollten, werden diese Abänderungen dur die Auf- sihtébehörde mit rechtsverbindliher Wirkung von Amts wegen voll- zogen

Die auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgeseßes den Hilfskassen ausgestellten Bescheinigungen verlieren am 1. Januar 1904 ihre Gültigkeit, sofern sie nicht nach der Verkündung dieses Gesezes von neuem erteilt worden sind.

Literatur.

| lie Scwicriagkciten ni überwinden gerrecse

durch dic Aufsichtsbedêrte |

„Die Artbitektur des XX. Jahrhunderts." Zeit- {rift für moderne Baukunst, berautgegeben von Hugo Licht, Stadt- baudirektor in Leivzia. Jahrgang 111, Heft 1. Verlag von Ernst Wasmuth. Die von dem Erbauer des Leipziger Rathauses heraus- gegebene Zeitschrift bringt vorwiegend solhe Bauten, bei denen in der Anlage und Facçadenbildung moterne Stilprinzipien zu Grunde liegen. Das von Alfred Messel erbaute neue Heim des Lettevereins zeigt die geshicke Ausnutzung des unregelmäßig gestalteten Grund- stuúds. Namentlih die Hoffront mit ihren an den Louis-seize- stil gemabnenden Anklängen ift bei aller Einfachheit von sehr vor- nebmer Wirkung. Von modernen Landbäusern zeichnet sich die von Martin Dülfer am Ammersece erbaute Villa Curry in Riederau nicht nur dur die Billigkeit des Preises, sondern auch durch die gute Gliederung der weitraumigen Anlage aus; von demselben Architekten rübrt die cigenartig dekorierte Wobnhbäusergrupve in München ber C Kompromiß wwvishen \pätmittelalterliher Formen- zebung 1 Ÿ in modernem Sinné {eint bei der Villa \ n Baden - Baden nicht ganz gelungen zu sein. Jt e des englishen Landhauses ift die cinfahe Villa Mill im Grunewald von Rudolf Bilih erbaut, während die von Karl Hocheder erbaute Villa des Dr. Mey in München an den altmünahener Barockstil erinnert. Für die Anwendung der Baukeramik gidt das Gebäude der Großherzoalihen Majolikamanufafktur in KarlEruhbe, deren Front rei mit Fliesenbildern und Fricsen ausgestattet ift, na Unter den übrigen Gebäuden seien noch erwähnt die na den Plänen Tb. Fischers ausgeführte evangelische Erlöserkirche in bwabina-München, bier sind namentli im Innern die modernen | Beise mit frübremanishen Bauformen bäude für das staatliche Elektrizitäts- j war in diesem Fall en Bauten Dreddens, Hoffirche 2c. sollte scinca notwendigen

zu zersiören drohte ¿ Cölner T I

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nten Bau des Côlver Ba Dom Stil eine der älterer iacuuabmen, bâtte zu und unwürdigen Stilmaskeräde gefü n Arcditel tiehweger gelang es, cine Wsung zu finden, durch die überra!hender Weise bei vollständig moderner Façadenanlage und Be- rückicdtiguna aller techbnishen Forderungea das Stadtbild Dresdens um cinen Bau bereichert ist, der ib dem historischen Gebäudekomplex

in geradezu

| darmonish cinfügt

Die Hefte 10 ur der in demselben Verlage erscheinenden „Berliner Arthitekturwelt* beschäftigen sich mit der Ausftellung ir deutsches Kunstgewerbe in. Berlin und der Berliner

beide achen außertem cin reides Abbildungématerial

egeben don R. Borrmann und

demann i erlin und Stuttgart. bringt

cine cingceden die von O. Wulf über

Lukas und verwandte drzantinische Kircden-

if namentlih wegen ihrer Kupvelkonstruktion

y es dem Erbauer gelungen ift, mit Vermeidung des

ivítems die Kurvel unmittelbar auf die Umfassungmauern