1881 / 260 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

er im Falle einer Subhastation die erste Hypothek bezablen oder mit Opfern anderweitig werde beschaffen müssen; vor Allem aber die Entstehung einer größeren Anzabl von Inhaberpapieren, bei welchen Sicherheit mit leiter Begebbarkeit verbunden war, verrin- gerten immer mehr die Neigung der Kapitalisten, Gelder gegen Hypo- thek aus8zuleihen. Sind doch in den Jahren 1848 bis 1862 gegen 190 Millionen Thaler neuer Anleibeverschreibungen des preußischen Staats an den Markt gekommen und ift von 1844 bis 1864 das fkonzessio- nirte Anlagekapital aller altpreußishen Bahnen von 34 auf 446 Millionen Thaler gestiegen. Am Anfange der sechsziger Jahre war die in der außerordentliÞwen Vermehrung der Subhastationen zum Ausdruck kommende Bedrängniß einer großen Anzabl von Berliner Guundbesitern die Veranlaffung, die Erörterungen über die Möglich- keit einer Abhülfe wieder aufzunehmen. In der unter Friedrich dem Großen entstandenen \{!lesisden Landschaft und später in den Kredit- verbänden des ländlichen Grundbesites von Posen, Osft- und West- preußen, Sachsen und der Lausitz hatte die Idee, zwiscben die Kapi- talisten und die Kreditbedürftigen eine Genoffenschaft in die Mitte treten zu laffen, welche die Hypotheken gegen Ausgabe von Pfandbriefen übernahm, dagegen Schuldnerin des dem Grundbesiße gewährten Kredits und Gläubigerin des Grundbesißers wurde, günstige Resultate gehabt. Es lag nabe, den Versuch einer Uebertragung dieser Orga- nisation auf den städtishen Grundbesiß zu machen. Jedoch hatten die Schwierigkeit des Gegenstandes sowte die geringe Aussicht, für die Pfandbriefe ein weiteres Absatzgebiet zu finden, zur Folge, daß ‘die Berathungen über die Gestaltung eines Pfandbriefinstituts im Schooße des Magistrats erst Anfang 1867 begannen. Abgesehen von der Organisation des Instituts, waren es vornehmlich drei Fragen, welcbe den Gegenstand der Verhandlungen auf Grundlage dreier aus der Mitte des Magistrats hervorgegangener Statutenentwürfe bil- deten. Zunächst handelte es sich um die Feststellung, welcher Kredit gegen erste Hypothek mit absoluter Sicerheit den Grundbesitern ge- währt werden fênne. Bei der Unsicherheit über den Werth des Grund und Bodens mußte derselbe aus der Reihe der Abshäßungs- grundlagen aussceiden. Es blieben dann wesentlih zwei Fundamente, auf welchen, getrennt oder vereinigt, die Normirung des Werths ruhen konnte: die Feuerversicherungésumme, welche von der städtischen Feuersozietät festgestellt wird, als Bauwerth, und der Nutungsertrag der Grundstücke, wie ibn die städtishe Steuerdeputation behufs Er- Hebung der Haus- und Miethésteuer annimmt, zu fünf Prozent kapi- talisirt, als Ertrags8werth. Die Kombination beider Grundlagen er- schien naturgemäß und nothwendig, weil einerseits die Feuerversicbe- rungéësumme nicht selten weit unter dem fapitalisirten Ertrag bleibt, andererseits der Ertrag weit größeren Schwankungen in Folge der Mode und der Zeitverhältnifse unterliegt als jene. Die nachtheilige Wirkung dieser Schwankungen wurde dadurch beseitigt, daß die Er- mittlung des Durcschnittéertrags aus einer Reihe von Jahren vor der Beleihung vorgeschrieben wurde. Man ents{loß sich für die Annahme des zehnjährigen Durchschnittswerthes. Jedoch soll die Aufnahme von Neubauten \{chon nach fünfjähriger Benutzung zulässig sein und die geringere Grundlage der Durch- \cnittsberechnung dur einen Abzug von dem ermittelten Betrage erseßt werden. Die Hälfte des so ermittelten Bauwerths und reinen Ertragéwerths sollte die Beleibungsgrenze bilden. Der leihtcren Veränderlichkeit des Ertragëwerths enfsprach es jedo, drei Viertel des Bauwerths als das Marimum des zu gewährenden Kredits anzu- nebmen. Neben der Vervfändung des Grundstücks wurde die Ver- pflibtung zur Uebernahme der persönlihen Verbindlihkeit nicht nur für den Darlehnénehmer, sondern auch für jeden späteren Erwerber des Pfandgrundstücks bei Vermeidung der Kündbarkeit des Darlehns ausgesprochen. Was den Zinsfuß betrifft, mit welchem die von dem Vereine der Grundbesißer ihren Hypothekenshuldnern zu gebenden Pfandbriefe ausgestattet werden sollten, so wurde zunächst die Ausgabe von Pfandbriefen zu dem einheitlichen Zinésaße von 4} Prozent beschlossen. + Die Pfandbriefe sollten durÞd Amortisation getilgt und Zwecks derselben ausgeloost werden. Aus der Annahme des Prinzips, daß das Pfandbriefinstitut keine städtische Anstalt, wie zeitweilig vorgeschlagen war, sondern ein selbständiger Verein sein sollte, ergab sih die Nothwendigkeit, neben den Mitteln zur Verzinsung und Amortisation der Pfandbriefe aus Beiträgen der Kreditnehmer einen Reservefonds zur Sicherung gegen mögliche Verluste und zur Deckung der Verwaltungékosten zu be- schaffen. Die bierfür vorgeschlagene Einziehung eines Eintrittsgeldes von 29/9 der Darlehnssumme, welche zum Reservefonds fließen sollte, und eines jährlichen Beitrages von 1% zum Reservefonds und von +{% zu den Verwaltungskosten fand {ließli mit der Maßgabe Billigung, daß der Uebershuß des Reservefonds über 10’/ der ausgeliebenen Darlehen zur Amortisation der Daulehen herangezogen werden solle, Der Schuldner follte also neben jener einmaligen Zahlung von 2 °/,, das Darlehn im* Ganzen mit 5 9/9 verzinsen. Außerdem hatte er 1 pro Mille des Feuerkassen- werthes bei der Meldung zu zahlen als einmaligen Beitrag zu den Verwaltungékosten. Die Berechnung der Amortisation {loß sich im Wesentlichen den Statuten des neuen Posener Kreditvereins an. Aus den Darlehnsnehmern je eines Jahres werden Jahreëgesellschaften ebildet, deren Guthaben an dem Reservefonds im Verbältniß zu den Beiträgen für denselben alljährlich festgestellt und nah Maßgabe der Darlehnshöhe auf die einzelnen Grundstücke vertheilt wird. Hat das Guthaben am Reservefonds 5 %/% der Darlehnssumme erreicht, so fließt 4 0/6 der Zinsen in den Amortisationsfond, wozu bei einer Höhe des Antheils von 10°%/6 die Zinsen desselben treten. Bei Berüdsichtigung der ordentlichen Bestandtheile des Amortisationsfonds ergiebt sich eine Ablösungézeit von 454 Jahren, welche thatsächlib durch Zinserspar- nisse 2c. fürzer wird. Ueber die Organisation und die Aufsicht der Verwaltung des „Berliner Pfandbriefinstituts“ entnehmen wir dem Berichte folgende Angaben: Die Kommission, welche mit der Ent- werfung des Statuts befaßt war, beschloß binsichtlib der Organi- sation und der Theilnahme der ftädtishen Behörden an der Leitung Folgendes : Die Angelegenheiten des Pfandbriefinstituts sollten dur eine aus dem Direktor und drei Räthen, deren einer (der Syndikus) die Qualifikation zum Richteramt haben muß, bestehendes Pfand- briefamt verwaltet werden. Zur Unterstüßung der Direktion sollten vier Bauverständige, welde die Qualifikation für das böbere Baufah haben müssen, hinzutreten. Das Ergebniß der von dem Magistrat für die Besetzung dieser Aemter vorgenommenen Wahlen sollte der Stadtverordnetenversammlung mitgetheilt werden, welcber binnen 14 Tagen ein Widerspruchsrecht gegen die Berufung eines von dem Magistrat gewählten Direktionêmitgliedes zustehe. Die Wahl sollte bei zweimaligem Widerspru der Stadtverordneten auf den Minister des Innern übergehen. Die spezielle Beaufsichtigung des Pfandbriefamts wurde einem von dem Vorsitzenden des Magistrats u ernennenden Magistratskommifsarius übertragen, welcher die erste Instanz zur Entscheidung von Besbwerden über die Verwaltung und den Gescbäftégang bildet. Von seinen Anordnungen sollte Berufung an den Magistrat im Wege der Beschwerde stattfinden; von diesem eht sie nach dem endgültigen Statut an den Minister des Jnnern. Die Vertretung der Interessen der Grundbesitzer wurde einem von densel- ben zu wählenden Auss{ufß;, der aus seiner Mitte einen engeren Auës{chuß zu designiren batte, und der Generalversammlung übertragen. Die abl der Ausschußmitglieder ist nach der Anzabl der vorhandenen tädtischen Feuersozietätêreviere (13, dann 15 und ebenso viele Stell- vertreter) normirt, jedoch estgeleut, daß die Hälfte derselben aus Stadtverordneten bestehen solle. Dem weiteren Auéts{usse steht die Entgegennahme des jährlihen Berichts über die Verwaltung, die Regulirung des Etats und die Decharge der Rehnung; dem aus 3 Stadtverordneten und 3 Deputirten des Grundbesitzes bestehenden engeren Ausschusse die Vorbereitung der Beschlüsse des weiteren Aus- \{usses über den Etat und die Rechnung, sowie die Theilnahme an den Kassenrevisionen zu, Die alle drei Jahre auf Be- rufung dur den Magistrat zusammentretende Generalver- pu, zu welher die Mitglieder eines jeden Feuer- ozietätäreviers drei Deputirte auf 6 Jahre wählen, erbält \chriftlichen Bericht über die Lage des Instituts und is über vorgeschlagene Statutenänderungen zu hören. Die außerordentliche Berufung erfolgt auf Beschluß des Auêëshufses oder des Magistrats, Ein nach diesen

Grundzügen abgcfaßter Entwurf eines Statuts wurde am 13. April 1867 von der Stadtverordnetenversammlung mit nit erheblichen Modifikationen genehmigt. Nachdem ein von dem Magistrat früher überreiwter Entwurf von Kommissarien des Ministers des Innern am 30. März und 1. April mit Deputirten des Magistrats in Be- rathung genommen war, wurde am 29. April 1867 das Projekt dem Ministerium des Innern mit dem Antrage, die Königliche Genehmi- gung herbeizuführen, überreiht. Das Staats-Ministerium erklärte 1ch zwar im Allgemeinen bereit, die Genehmigung nachzu- uchen, erhob aber neben weniger erheblichen ein prinzipielles Bedenken. Es erachtete mit Rücksiht darauf, daß die städtischen Behörden als solche bei dem Institute Funktionen nicht zu üben hätten, weil die Thätigkeit desselben geseßlich zu den Angelegenheiten der Kommunalverwaltung nicht geböre, die vorges{lagene Einwirkung der Stadtverordneten für ausgeschlossen. In diefer Richtung stellte cs dem Entwurfe die Genehmigung nur dann in Auësiht, wenn die Kammer sih mit ihrem Vermögen dur Uebernahme einer Garantie an dem Unternehmen betheiligte. Hierauf hat die Stadtverordneten- versammlung am 23.Januar 1868 unter Ablehnung der Uebernahme einer Garantie Seitens der Kommune auf ibre Betbeiligung an der Verwaltung des Instituts verzichtet. Von den übrigen Aenderungen, welce der Entwurf auf Verlangen des Staats-Ministeriums erfuhr, ist die erbeblihsie, daß die Grundbesitzer in den ersten der Beleihung folgenden acht Jahren statt { 9% zum Amortisationsfonds # % der Darlehnssumme zu zahlen verpflibtet sind. Nachdem am 28. April 1868 Grundstücke mit 5 768 300 Thlr. Feuerkassenwerth angemeldet waren, ift am 8. Mai 1868 die Allerhöchste Genehmigung des Statuts für das Berliner Pfandbrief-Institut erfolgt. Dasselbe hat während der Berichtsperiode zwei Nachträge (vom 30. November 1870 und 28. April 1876) erhalten. Inhalts derselben ist die Aus- gabe fünfprozentiger Pfandbriefe zulässig und muß die Rückzahlung cines gewährten Darlehns, welches bei Empfangnahme in fünfprozen- tigen Pfandbriefen mit 5F % zu verzinsen ist, in nicht ausgelooften Pfandbriefen desjenigen Zinsfußes, zu welhem das Darlehn gegeben ist, erfolgen. Durch einen dritten Nachtrag vom 25. Juni 1879 ift das Recht zur Ausgabe auch 4 °/giger mit 4F zu verzinsender Pfand- briefe gewährt. Für die Besißer mit 5 bezw. 4/gigen Pfandbriefen beliechener Grundstücke, welche besondere Jahres- gesellshaften bilden, besteht ein besonderer Reservefonds. Sogleich nach der Genehmigung des Statuts hatte die Thätigkeit des Pfandbrief-Instituts begonnen. In den Jahren bis 1871 konnten die Geschäfte desselben einen erheblichen Aufschwung nit nehmen. Der Aufshwung des Instituts beginnt im Jahre 1871. Die Auédehnung der Geschäfte desselben in der Zeit vom 22. September 1868, an welchem Tage die ersten 4700 Thlr. Pfandbriefe auf das Grundstück Schön- hauser-Allee 62 ausgegeben sind, bis zum 31. Dezember 1876 ergeben folgende Zahlen: Im Jahre 1868 war die Zahl der bepfandbrieften Grundftüce 12, deren Feuerversicherungs8werth 490 389 M, emittirte Pfandbriefe zu 44 9/9 258 000 4, Reservefonds in 45 %igen Pfand- briefen 6183,30 4, der Uebersbuß des Verwaltungsfonds betrug 15794 M In den folgenden Jahren waren diese Zahlen: 1869: Grundstücke 37, Seuerver) Gern 1788 150 Æ, emittirte (43 °/oige) Pfand- riefe 842100 4, Reservefonds 28585 #, Tilgungéfonds 6000 Æ, Vebershüsse des VerwaltungEsfonds 14 307 4; 1870: Grundstüe 18, Werth 853 650 4, Pfandbriefe 440 100 #, Reservefonds 44 538 M, Tilgungsfonds 8700 Æ, Uebershüsse 14 130 (; 1871: Grundstücke 96, Werth 5 274 600 #4, Pfandbriefe (45 %/ige) 285900 M, (5 °/oige) 2 383 200 M, Reservefonds in 44 %/cigen Pfandbriefen 57 437, iu 5 "igen 53 149 Æ, Tilgungsfonds 16 800 4, Ueberschüsse 20 175 4: 1872: Grundstüe 195, Werth 12 113 325 Æ, Pfandbriefe 4751 100 bzw. 1590 000 M, Reservefonds 175 143 bez. 97239 M4, Tilgungs- fonds 52800 H, Uebershüsse 34495 #; 1873: Grundstücke 1388, Werth 10222500 A, Pfandbriefe 3977400 bezw. 1428300 Æ, Reservefonds 291723 bezw. 142781 F, Til- gungsfonds 167 1090 Æ, Ueberschüsse 66525 4; 1874: Grund- stüde 155, Werth 16010365 Æ, Pfandbriefe 7093500 bezw. 1049700 MÆ, Reservefonds 502 449 bezw. 190 309 M, Tilgungsfonds 156 900 Æ, Ueberschüsse 95344 A; 1875: Grundstücke 107, Werth 10 179 050 Æ, Pfandbriefe 5 499 300 bezw. 575 400 M, Reservefonds 715 056 bezw. 232 732 A. Tilgungéfonds 143 400 4, Ueberschüsse 125136 MÆ; 1876: Zahl der bepfandbrieften Grundstücke 91, Feuer- versrberungéwerth 9027 800 Æ, emittirte Pfandbriefe (zu 4# %/) 5431 800 M, (zu 5°/) 534 000 Æ, Rese vefonds (in 43"/igen Pfand- briefen) 969 668 MÆ, (in 5'/ igen) 280 044 Æ, Tilgungsfonds 370 800 A, Veberschüsse des Verwaltungsfonds 146 998 A In den genannten 9 Jahren zusammen betrug die Zahl der bepfandbrieften Grundstücke 849, indessen kommen hiervon 30 Grundstücke, derea Besitzer von 1868—1876 die Darlehne zurückgezahlt haben, in Abzug. Der Feuerversicherungëwerth betrug in diesen 9 Jahren zusammen 65 959 820 Æ; diese Summe ermäßigt si durch das Auéschciden bepfandbriefter Grundstücke in Folge von Darlehns-Rückzahlungen um 1978500 #4 Die emittirten Pfandbriefe betrugen, und zwar zu 44%: 28579200 Æ (biervon sind die 1871, 1873, 1874 und 1876 zurückgezahlten 539 000 abzuziehen), zu 5%: 7551 600 M (hiervon sind die 1873—1876 zurüdckgezablten 543 900 M abzuziehen). Die ganze Summe der emittirten Pfandbriefe von 1868—1876 betrug also 36 130 800 M

Bestimmungen über die Anlage von Röhren und Leitungen unter dem Straßenpflaster in Berlin. (Cen- tralbl. der Bauverw.) Um den argen Mißständen zu begegnen, welche aus dem so bâäufigen, oft in kurzen Zwisbenräumcn an den- selben Stellen stattfindenden Aufbreben des Pflasters entstehen, ist ein Abkommen ¿wischen der städtishen Straßen-Bauverwaltung und den Verwaltungen der Kanalisation, Wasser- und Gaéleitung, sowie der Telegraphen- und Rohrpostleitungen zu Stande gekommen, wonach die einzelnen Verwaltungen alljährlich und außerdem in monatlichen Zeiträumen Anzeige von den geplanten Arbeiten auf den Straßen machGen werden. Ferner sollen regel- mäßig wiederkehrende Konferenzen stattfinden zur Regelung des Jneinandergpreifens der betreffenden Arbeiten u. #. w. Gleichzeitig ist vercinbart worden, daß in Zukunft bei Neuanlagen die Röhren und Leitungen der einzelnen Verwaltungen nur einen bestimmten Streifen der Straße in Anspru nehmen dürfen, und zwar sind bestimmt: 1) die ersten 2,0 m des Fußwegs von der Baufluchtlinie ab gerechnet für die Kabel und Röhren der F eleratken, 2) das dritte Meter für die Gaëröbren, 3) der Raum von 3 bis 4,7 m für die dort etwa zu ver- legenden Kanalisationsröhren, 4) der Raum von 4,7 bis 5,3 m für die Wasserröhren, 5) der dann anschließende Raum für die etwa unter dem Straßendamm erforderlihen größeren Kanalisationsröhren.

Die längst geplante Umgestaltung des Schinkelplatzes soll,

wie das „Centralbl, der Bauverw.“ mittheilt, nunmehr verwirklicht werden. Nach dem vorliegenden Entwurfe wird beabsichtigt, den Play zwischen den drei Standbildern Schinkels, Beuths und Thaers mit reich gemustertem Mosaikpflaster zu versehen und in der Mitte eine Fontainenscale aus polirtem Granit aufzustellen. Hinter dem Standbilde Scbinkels, welches wie die beiden andern Denkmäler mit einem niedrigen gußeisernen Sbutzgitter umgeben wird, ist cine halb- freiéfôrmige Nische von 11 m Durchmesser angeordnet, in der eine Sitbank mit Rückwand, ebenfalls aus politem Granit, Aufstellung finden soll. Während die Kosten dieser Anlagen von einem Comité, das sid die Umgestaltung des Platzes zur Aufgabe gemacbt hat, be- stritten werden, soll die Vershönerung des zwischen den Denkmälern und der Bauakademie belegenen Rasenplatzes auf Kosten der Stadt bewirkt werden. Wenn die Auëführung nah dem vorliegenden Ent- SLE ras so dürfte der Schinkelplay eine neue Zierde Berlins wer .

Das Preisrichterkollegium der Ausstellung des Vereins «„Ornis* ist zu pa Resultat gelangt: Es erbielten erste Preise in der Abtbeilung „auéländishe Vögel“: Hr. Blaauw für einen Tritonkakadu (Nr. 18), Hr. Suck für ein Paar olivengelbe Sit- ticbe (Nr. 41), Hr. Dulitz für ein Paar rothflügelige Sittiche (Nr. 55),

ave E E Su e: 1950—59), agenbe ur ein aar rothköpfige angflügelpapagei Nr. 210), für einen Armakakadu (Nr. 213), r g Breitshwanzloris (Nr. 223—24), für ein Paar grünburzelie Sperlingépapageien (Nr. 253) und für ein Paar Kron- Finken von Efuador (Nr. 1121), Hr. Wudwerpfennig für zwei Paar gelbmantelige Loris (Nr. 286— 87), für zwei Paar Rosenpapageien (Nr. 381—382) und für 6 Blauheber (Nr. 1985—90), Hr. H. &oel- mann für ein Paar Ceylon-Papageichen (Nr. 547) und für einen Ammer- sperling (Nr. 1355), Hr. Dommash für 2 japanishe braunbunte Möven (Nr. 970—71) und für 4 Muskatfinken (Nr. 1092—5) Hr. Bargheer für eine Kollektion Körnerfresset (Nr. 995— 1001), Hr. v. d. Snickt für Magelhaens - Zeisige (Nr. 1051 —595), für siebenstreifige Ammern (Nr. 1065—68) und für graue Lercen (Nr. 1070—91), Frl. Wohlgemuth für cine Taube von der Samoa-Infel (Nr. 2174) und Hr. Bergemann endlih für Ge- sammtleistung. In der Abtheilung für einheimische Vögel erbielten folgende Ausfteller erste Preîse: Hr. Mieth für einen weißen Staar (Nr. 1724), Hr. Rothe für einen Zwerg-Fliegenscbnäpper (Nr. 1762), Hr. Fiedler für eine Kollektion von 11 Arten Droffeln (Nr. 1658/60 u. 1778/85), Hr. Loffhagen für zwei Blauraken (Nr. 1727) und für eine Rohrdommel (Nr. 2006), Hr. Lemm für die reiste Kollektion einheimisher Vögel, außerdem für 14 Arten ein- hbeimisher Sylvien und für eine Blaurake (Nr. 1906). Jn der Ab- theilung für Kanarien wurden erfte Preise vertheilt an Hrn. Mieth für Nr. 704, 701 und 698, Hrn. Maier für ges{checkte und einfarbige Pariser Trompeter (Nr. 923, 926 und 927) und Hrn. Hein für Norwicb-Kanarien (Nr. 942—946) und für Cinnomons (Nr. 947— 950). Der Besuch der Ausstellung ist ein sehr erfreulicher, nicht minder der Absatz der Loofe.

Hr. Hermann Schulze für einen grünen Edelpapagei (Nr. 121), Sr l,

annover, 4. November. (W. T. B.) Heute Nachmittag 2 Uhr erfolgte in dem Laboratorium der Egestorf\cen Zündhütchenfabrik bei Bornum, eine halbe Meile von Han- nover, eine Explosion, in Folge deren das alte und das neue

Laboratorium in die Luft flogen und ein Arbeiter getödtet und vier andere verlett wurden.

__Hr. Direktor Ernst Ren z trifft am Donnerstag, d. 10. d. M, mit seiner Gesellsbaft hier ein und wird, wie er in einer in hiesigen Zeitungen veröffentlichten Anzeige mittheilt, am Sonnabend, d. 12. d. M,, seinen Cirkus in der Markthalle eröffnen. Hr. Renz is während der Zeit seiner Abwesenheit von hier bemüht gewesen, verschiedene neue Kunstspezialitäten seinem Institut einzuverleiben und hat seinen Stall wieder um eine Anzahl der edelsten Rassepferde vermehrt.

__ Von Montag, den 7. d. Mts. ab wird sich der Eingang zum Flora-Etablissement in Charlottenburg während der Winter- e cbenso wie in früheren Jahren, in der Wilmersdorferstrafße vefinden.

Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften.

Sozial-Correspondenz, Allgemeine Ausgabe (heraus- gegeben von Dr. Victor Böhmert und Arthur von Studnitz in Dres- den). Nr. 44. Inhalt: Zur Wohlfahrt der Arbeiter im Winter, Auéstellung für Hygiene und Rettungswesen 1882. Gegenwär- tiger Stand des Vereins gegen Armennoth und Bettelei in Dresden, Nacbahmenêwerth. Sammlungen im kleinsten Style. Die Nessclpflanze. Obst in Sacbsen. Arbeitsmarkt.

MittheilungenderHandelskammerzuFrankfurta. M, Nr. 31. Inhalt: Bekanntmachungen der Handelskammer. Be- chluß zur Makler-Syndikats-Ordnung. Deutsches Reichsstempel- lbgaben-Geseß. Zusammenstellung der seither ergangenen behörd- lihen Bescheide bezüglich Ausführung des Reichéstempel-Abgaben- Gesetzes. Postalishes. Eisenbahn-Nachrichten. Instruktion, betreffend die Benußung der Fernspre-Einrichtungen bei den Güter- Expeditionen Frankfurt a. M. (Taunusbahn) und zu Sacsenhausen durch Private. Waaren-Auktionen. Notizen über den deutschen Ausfuhrhandel. Nachtrag zur Ausführung des Reichsstempel-Ab- gaben-Geseßes vom 1. Juli 1881.

_Das Swiff, Wochenschrift für die gesammten Interessen der Binnenscbiffahrt, herausgegeben unter Mitwirkung von Arthur von Studnit, Dresden. (Viert-ljährl. 2 46) Nr. 83. Inhalt : Der

leishersce Hydromotor. Von der Warthe. Höhenlage, Ge- älle, Wassermenge und Pferdekräfte unserer Hauptströme. Weg- weiser für junge Elsaß-Lothringer in den Dienst der Wasserbauver- waltung. Dampstreidelbetrieb. Reichsftempelsteuer. Sub- missionsbedingungen bei preußisden Wasserbauten. Häfen. Brücken. Fähren. Wasserbau. Schiffbau. Personen- \{ifffahrt. Flößerei. Schiffabrtsbetrieb. Verschiedene Pa- tente. Ausländische Patente. Unfälle. Geschäftsberichte. Vom Frachteumarkt. Polizei und Geridt. Personalien. Literatur. Wasserstand. Kurse Briefkasten. Inserate.

Milch- Zeitung. Organ für die gesammte Viehhaltung und das Molkereiwesen. Begründet von Benno Martiny. Unter Mit- wirkung von Fachmännern herausgegeben von C. Petersen, Oeko- nomiec-Rath, in Eutin (Fürstenthum Lübeck). Verlag von M. SE in Bremen. Nr. 44. Inhalt; Zum Einsäuern des

utters. Von Hagemann, Sudheim. Ist die Haltung von Milch- vieh, und unter welhen Verhältnissen, s{werer oder leiter Rassen zu empfehlen. Von D. Gäbel. Verschiedene Mittheilungen. Deutschland. Berlin. Nahrungsmittelverfälshung. Breélau, Lupinose. Braunschweig. Fleiskontrole. Hildeëheim. Milch- preis. Ansteckende Hauëêthbierkrankheiten. Deutscbland. Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Preußen während des Quartals Januar-März 1881. Oesterreih-Ungarn. Zur Rinderpest in Oester- rei. Allgemeine Berichte. Butter und Kunstbutter. Von Dr. P. Radenhausen. Erfahrungen in der Praxis, Ueber Jungvieh- aufzucht. Geräthe-, Maschinen- und Baukunde. Ein neuer Milch- füblapparat. Literatur. Untersuchungen über die Verwendung der Lupinenkörner als QuivomaE von Dr. O. Kellner. Vergleichende Untersuchung der în den Kreisgräbern, tieferen Erdsbichten und im Moore des Herzogthums Oldenburg aufgefundenen Rindsknochen mit den der zur Zeit daselts| vorkommenden Rindviehrasse. Spre(saal. Frage und Antwort. Zur Beseitigung des Wruckengeshmackes der

ild. Von Kast, Molkerei-Instruktor, Nikolaiken, Westpreußen. Markt- und Ausstellungskalender. Marktberichte. Anzeigen.

Auf der Höbe. Internationale Revue, herausgegeben von Leopold v. Sacher-Masoh. 1. Band. 2. Heft. November 1881. Leipzig, Greßner & Schramm. Inhalt: Sacher-Masoc. (Leipzig.) Der Judenraphael. Angelo de Gubernatis. (Florenz.) Congreß der Orientalisten in Berlin. Franz von Löher. (München.) Die Be- rihte der Jesuiten. Arcbivalishe Studien. Louis Liévin. (Paris.) Die Anfänge des Wahlsystems in Frankreih. Moriy Brasch. (Leipzig.) Hermann Lote. Ein philosophishes Charakterbild aus der Gegenwart. Adolph Silberstein. (Budapest.) Ein ungarischer Dorfnovellist. Koloman Mikszáth. (Budapest.) Zasztrabs Glück und Ende. Eine \lovakisbe Geschichte. Rosalia Rosenfeldt. (Kopenhagen.) Asta. Ein Bild aus der Kopenhagener Gesellschaft. Eugen Friese. (Dreéden.) Jagd in Norwegen. Corvin. (Leipzig.) Shriftsteller-Congresse. Revue des geistigen Lebens. Budapest. (A. Silberstein.) London. (Helen Zimmern.) Moskau. (Kalantarow.)

aris. (Paul d’Abrest.) Chronik der eleganten Welt. Berlin. Baronin Harder.) London. (Helen Zimmern.)

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Veilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

t j p cinem S(tuldscheine, mit dem Antrage:

zum Deutschen Reihs-An

„M 260.

Erste Beilage

zeiger und Königlih Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 5. November

Staats-Anzeiger.

1881.

H Fnserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels8- register nimmt an: die Königliche Exvedition

des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Unterzuchungs-Sachen, 2, Subhastationen, Aufgebote, u. derg].

Vorladungen

e mi

5, Indastrielle Etablissements, Fabriken und Grosshande!l, 6, Versechiedene Bekanntmachungen,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Snubmissionen etec.| 7. Literarische Anzeigen,

4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung

5 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8, Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage.

Deffentlicher Anzeige. eun e timmen Eman de

„JZnvalidendank“, Rudolf Mofse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Burcaux. #

Steeckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbricfs-Erledigung. Der in den Akten A. Nr. 303 de 1879 Komm. 1I. gegen den Kaufmann Fricdrich Emil Mylius wegen betrüglihen Banke- rutts unter dem 31. Juli 1879 erlassene Steckbrief wird in den Akten U. R. I1I. No. 498 de 1881 zu- rückgenomen. Berlin, den 1. November 1881. Königliches Landgericht 1. Der Untersuchungsri@ter: Pochhammer.

32253]

: Der Kutscher Rudolf Radtke, zuleßt in Sab- Torn, Kreis Osthavelland wohnhast, am 20. April 1847 zu Baltupönen, Kreis Ragnit geboren, evan- elisch und biéher angeblich nicht bestraft, wird besuldiat, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der be- vorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu baben Uebertretung gegen 8. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hier- selbst auf den 20. Dezember 1881, Vormittags 12 Uhr, vor das Königlibe Schöffengericht zu Potsdam zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach S. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Bran- denburg ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Potsdam, den 7. September 1881. Meyer, Ge- richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abth. V.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungeu n. dergl.

[40442] Oeffentliche Zusiellung.

Der Alois Mo in Höge, Gemeinde Blitenreute, Oberamts Ravensburg, vertreten durch den Rechts- anwalt Reich in Ravensburg, klagt gegen den Iosef Habisreutinger, früher zu Stuben, Gemeinde Blön- ried, Oberamts Saulgau, jet unbekannten Aufent- halts, aus Pfandschein vom 3. Juli 1881 über ein dem Beklagten gegebenes Darlehen mit de:n Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zablung von 2600 M nebst 449% Zinsen seit dem 27. April 1881 und auf Tragung der Kosten des Rechtéstreits, und ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- bandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ravensburg auf

Donnerstag, den 23. Februar 1882, Vorznittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen

Zum Zwete der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ravensburg, den 29. Oktober 1881.

Sekretär Remshardt, i

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40415] Oeffentlihe Zustellung.

Die Louise Maus, Ebefrau von Franz Pisto- rius, und dieser selbs, Ackerer, Beide in Bußweiler wohnend, und Kons., vertreten durch Rechtéanwalt Engelhorn, klagen gegen den Johann Nikolas Maus, Kellner, ohne bekannten Wohn- und Auf- enthaltsort, und Kons., mit dem Antrage auf _

Theilung und Auseinandersezung des Nachlasses der am 15. Dezember 1877 zu Bußweiler ver- lebten Magdalena Kautmann, Wittwe von Balthasar Maus, S und laden die Beklagten zur mündlihen Verbandlung des Rechtéstreits vor die Civilkammer des Kaiser- lihen Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 21. Dezember 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. j

Zum Zwede der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saargemünd, den 31. Oktober 1881.

Der Ober-Sekretär : Erren.

[40416) Oeffentlihe Zustellung. Die Franziska Harter, Ebefrau von Peter Baer, lie Tagelöhnerin, in St. Avold wohnend, Klägerin Armenre(bte, vertreten dur Rechtéanwalt Karl, agt gegen ihren genannten Ehemann Peter Baer, rüher Schuhmawer, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündliben Verhand- lung des Rechtsstreites vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd auf den 16, Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- te zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt aemacht. Saargemünd, den 31. Oktober 1881. Der Ober-Sekcetär : Erren.

[40417] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaspar Kern, Wirth und Rentner, zu Mayavolter wohnend, vertreten dur Rechtéanwalt Be n ¿, flagt gegen den Nikolas Altmeyer, früher

gmann und Wirth u Merlenbach, jow e dessen femer ae Ebesrau Susanne, geb. K

ein, Beide ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

Kaiserliches Landgericht wolle die Verklagten so- lidarisch verurtheilen, dem Kläger zu zahlen: 1) die Summe von 600 H, 2) öjährige Zinsen ju 5/9 mit 150 M, 3) Zinsen vom Tage der age, und ladet die Beklagten zur mündlicen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlafsungsfrist auf 2 Wocben, auf den 9. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ; Zum Zwecke der öffentlicen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemaebt. Saargemünd, den 31. Oktober 1881. Der Obersekretär : Erren.

[40418] Oeffentliche Zustellung.

Der Herr Amisricter Lange zu Rehna flagt in Vertretung der Frau Geheim-Hofrath Koch zu Gade- bus gegen den Weinhändler Otto Halbach, früher hierselbst, jeßt unbekannten Aufenthaltëorts, wegen rüständiger Miethe von 180 A. und 11 60 Arrestkosten mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zablung von 180 und 11 60 S, zusammen 191 M 60 4, und ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Großherzoglibe Amtsgericht zu Gadebusch auf

Freitag, den 16. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr. E

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gadebusch, den 3. November 1881.

Gericht2aftuar Zürens, als Gerichtsschreiber.

[39150] Oeffentliche Zusiellung. Der Tischler Carl Wilhelm Fahr aus Göthe- niß bei Weißenfels, geboren am 28. November 1848, zuleßt in Meuselwitz, jeßt unbekannten Aufenthalts, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaub- niß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr.-..3- des Strafgesetbuchs. Vi j Derselbe wird auf den 22. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr,

vor das Perzognine Scböffengericht zu Altenburg zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königl. Bezirkê- fommando zu Altenburg abgestellten Erklärung ver-

urtheilt werden.

Altenburg, den 21. Oktober 1881.

Der Herzoglicbe Amt8anwalt. i. V. E. Ulrich, Rfdr.

1011) Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Robert Underberg u. Comp. in Frankfurt a. M. klagt gegen den Schirmkbändler C. J. Winter in Amorbach, z. P unbekannt wo ? aus einem Wesel vom 6. Juli 1. J. über 155 e. 10 im Wechselprozesse, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 155 M 10 S nebst 69% Zinsen seit 15. Oktober l. X, und der Streitskosten, und ladet den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des Prozesses in die Sißung des Amtsgerichts Amorbach vom

Dienstag, den 13. Dezember l. Z., Vormittags 9 Uhr. e

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Amorbach, den 31. Oktober 1881.

er Kgl. Gerichtsschreiber: Haering. [40414] Oeffentliche Aufforderung. _

Zu dem Naclasse des am 29. Juni 1877 verftiorbenen Kaufmannes Johannes Eifländer von Darmstadt sind neben einer größeren Anzahl anderer Personen nabenannte Personen als Erben berufen:

1) Margaretha, geb. Eifländer, Ehefrau des Andreas Wendzinéky von Storndorf, zuleßt in Amerika, S L

2) Wilhelm Büchlein, Schlosser von Eberstadt.

Da der Aufenthalt dieser leßtgenannten Personen unbekannt ist, werden dieselben biermit öffentlich aufgefordert, sich binnen aht Wochen dar- über zu erklären, ob sie die ihnen angefallene Erb- saft antreten, andernfalls Verzicht unterstellt und der Nablaß den übrigen Erben au2gehändigt wer- den wird.

Darmstadt, den 14, Oktober 1881. _

Großherzogliches gericht Darmstadt I. afcr.

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(40434) Oeffentliche Zusiellung.

Der Taglöhner Franz Beck von Grosselfingen, K. Preußischen Oberamts Hechingen, vertreten dur Recbtéanwalt Wetzel I. in Tübingen, hat gegen den

riedrid Henzler, Schäfer von Neckarbausen, K.

ürttembergiscben Oberamts Nürtingen, zuleßt wohnhaft gewesen auf dem Heimburgerhofe bei Grofselfingen, zuletzt mit unbekanntem Aufenthalts- ort abwesend, und gegen seinen Vater, Jacob gen ler, Bauer in Neckarhausen, eine Klage guf

bela cines zwischen denselben am 20. oder 22. Juli 1880 abgeschlossenen Abfindungsvertrags

bei der Civilfammer des K. Württembergischen Landgerichts Tübingen eingereiht, und beantragt, zu erfennen:

1) der Vater Jacob Henzler fei kostenfällig \{ul- dig, anzuerkennen, daß das Muttergut feines Sohnes Friedri Henzler durch den darüber mit dem Leßteren am 20. oder 22. Juli 1880 abges{lossenen Abfindung8vertrag nit aufge- bört habe, Muttergut zu scin und seinem Sohne Friedrich zu gehören ; der Beklagte Friedrih Henzler sei kostenfällig \culdig, anzuerkennen , daß dur den über sein Muttergut mit seinem Vater Jacob Henzler abges{lofsenen Abfindungsvertrag vom 20. oder 22. Juli 1880 dasselbe nit aufgehört habe, ihm, dem Friedrich Henzler, zu gehören und für seine Verbindlichkeiten nach Beendigung der väterlichen Nutnießung Zahlungs- und Exe- kutionsmittel zu sein;

der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des K. Württ. Landgerichts zu Tübingen auf Mittwoch, den 1. Februar 1882, Morgens 9 Uhr, it der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Z2wee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Tübingen, den 1. November 1881, Iustiz-Referendär Becht, Gerichtéschreiber am K. Landgerichte.

Verkaufsanzeige

und

Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungs\achen der Firma A. Wester- mann zu Winsen a. d. L.,, Gläubigerin, gegen den Abbauer Steinke zu Sahrendorf, Schuldner, wegen Forterung, soll auf den Antrag der Gläubigerin im Wege der Zwangsvollstreckung die sub Nr. 19 zu Sahrendorf belegene Abbauer}stele des Schuldners, bestehend: i

1) aus cinem aus Fachwerk erbauten und mit Strohdach versehenen und 2 Stuben, 1 Kam- mer, 1 Küche, Scheundiele und daran befind- licher Stallung enthaltenen Wohnhause,

2) aus8:95 QJR. Grundbesitz incl. Hausplatz,

in dem am Dienstag, den 20. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr, auf biesiger Gerichtsstube stattfindenden Termine gegen Meistgebot öffentlich verkauft werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Zugleih werden Alle, welche an den bezeich- neten Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnrecht- licbe, fidcikommissarisbe, Pfand- und andere ding- lie Recbte, insbesondere auch Servituten und Realkerechtigungen zu haben vermeinen, zur An- meldung dieser ihrer Rechte, unter Androhung des Rechtsnachtheils, aufgefordert, daß für den si nicht Meldenden das Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht. :

Winsen a. d. L., den 1. November 1881.

Königliches Amtsgericht. 2. Raf\ch.

[40419]

[39346] Aufgebot. i : Auf Antrag der unverebelihten Sophie Kcbel in Hannover wird der unbekannte Inhaber des der An- tragstellerin angebli abhanden gekommenen, auf deren Namen ausgestellten Sparkassenbuhs der Sparkasse der Kapital-Versicherungs- Anstalt zu Han- nover Nr. 16 857 aufgefordert, spätestens im Ter- mine, am Freitag, 26. Mai 1882, Morgens 11 Uhr, scine Rechte allhier gen und die bezeichnete Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird. Hannover, 24. Oktober 1881. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 15. gez. Pagenstecher. Aurers: : Alves,

Gerichtéschreiber.

[40436] F ubiug, Ladnug mit öffentlicher Zustellung.

Die ledige Dienstmagd Christina Elisabetha Bayer von Burggrub und die Kuratel deren unche- liden Kindes Georg, geboren am 8. April 1881, Letztere vertreten dur den Vormund Gemeinde- diener Georg Bayer zu Burggrub, haben unterm Heutigen bei dem Königlich baverisben Amtsgericht Bamberg 11. gegen den ledigen Dienstknecht Georg Brehm von Lindach Klage wegen Vaterschaft, Ali- menten ic. erhoben und von dicsem Georg Brehm verlangt: Anerkennung der Vaterschaft zu fraglihem Kinde, die Zablung eines jährlichen Alimentations- beitrages von sechzig Mark in vierteljährigen Raten vorauszahlbar bis zum zurüdckgelegten vier- zehnten Lebensjabr genannten Kindes und darüber hinaus, wenn das Kind wegen geistiger oder körper- lider Gebrechen außer Stand sein sollte, si zu er- nähren, ferner die Zahlung von dreißig Mark Tauf- und Kindbettkosten, dreißig Mark Entschädigung für die jungfräulide Cbre, der Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes, die Zablung der Kur- und Beerdigungs- festen, falls das Kind innerhalb der Alimentations- pcriode erkranken oder versterben sollte, sowie die Zahlung ter Kosten für scinerzeitige Erlernung eines Handwerkes den genannten Georg Brehm zur Verhandlung dieser Klagsahe ia die Sißzung des

A Amtsgerichts Bamberg IkI. geladen und gebeten :

Das K. Amtsgericht wolle den Beklagten Georg Brehm für \{uldig erkennen, daß er die Vaterschaft zu genanntem Kinde anzuerkennen, die sämmtlichen obenaufgeführten Ansprüche zu leisten und sämmt- lie Streitskosten zu tragen habe. :

Nach Verfügung des Königlichen Oberamt2richters Schneider vom Heutigen wurde zur Verhandlung dieser Klagsache öffentlihe Sitzung auf Freitag, den 24. Februar 1882, früh 9 Uhr, im Sitzungssaale des Königlichen Amtsgerichts Bamberg 11. bestimmt und die Ladung des Be- flagten Georg Brehm, defsen Aufenthalt unbekannt ist, auf Antrag ver Klagpartei bewilligt und es er- geht daher in Gemäßheit der Bestimmung des §. 187 der R. C. P. O. Ladung des Beklagten Georg Brehm hierzu durch öffentliche Zustellung mit dem Anfügen, daß der Klagpartei das Armenrecht be- willigt und ihr der Gerichtsvollzieher Michel dahier ¿zur Bewirkung von Zustellungs- und Zwangsvoll- \treckungshandlungen beigegeben wurde.

Bamberg, den 28. Oktober 1881.

Der geschäftêleitende Gerichtéschreiber am Königlich bayerischen E Bamberg II. Hirth.

[31562] Ausfertigung. Bckanutmachuug.

Auf den Grundstücken Bl. Nr. 3247 a. und 4522 in der Steuergemeinde Gundelfingen, dem vormali- gen Wagner Anton Hurler, jeßt der Stadtgemeinde Gundelfingen und beziehungsweise dem Mühlbesiter Iosef Sailer dort gehörig, ist für die Privat-Leih- fañe Giengen ein 5°/%iges Darlehnskapital zu 515 Fl. = 882 Æ 86 „/ im Hypothekenbuche für Gundelfingen-Peterswörth Bd. XXVI. Seite 24 082 am 6. November 1846 eingetragen. Auf Antrag der jetzigen Besitzer obiger Objekte ergeht in Bezug auf §. 82 Neue Fassung des Hyv. Ges. und 8. 824 der Reichs-Civ.-Proz.-Ordn. an alle Diejenigen, welche an die Forderung ein Recht zu haben glau- ben, hiermit die Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte spätestens bis zu dem hiermit auf

Dienstag, den 28. März 1882, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei Gericht anzumel- den, widrigenfalls die Forderung ‘für erloschen er- flärt und im Hypothekenbuche gélö\{t wird.

Lauingen, den 1. September 1881.

Kgl. bayer. Amtsgericht. gez. Heumann.

Der Gleicblaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift wird hiermit bestätigt.

Lauingen, den zweiten September

ahthundert cinundachtzig. Schwarz, Kal. Gerichtsschreiber.

Eintausend

40444] Bekanntmachung.

Das Kgl. Landgeriht München I. hat laut Be- {luß vom 30. v. Mts. die öffentliche Zustellung der Klage des Metgermeisters Anton Hörmann hier, vertreten vom K. Advokaten und Rechtsanwalt Boscowihz dahier, klagt gegen den Kesselsbmied Jo- bann Schambeck und den K. Kammerjunker Mar Freiherrn von Wendland, Beide zuleßt bier wohn- baft, nun unbekannten Aufenthalts wegen Forde- runa bewilligt und ift zur Verhandlung der Klage die Sitzung der I. Civilkammer vom

Freitag, den 20. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Kläger beantragt Verurtheilung beider Beklagten unter folidarischer Haftung zur Zahlung von 1100 M4 nebst 59% Zinsen hieraus seit 9. August l. Js. sowie zur Tragung der Kosten, weil Swambeck mit dem Kaufscbillingsreste zu 1100 (, zablbar 9. August l. Is, für ein von ihm erkauftes Pferd nebst Ge- {irr noch im Rüdckstande sei, welhen Scbuldrest Mar Freiherr von Wendland als Bürge und Selbst- zabler übernommen habe.

Die Beklagten werden bierdur aufgefordert, rechbtzeitig einen bei diesseitigem Gerichte zugelaftenen Rechtsanwalt zu bestellen, um si am obigen Ter- mine vertreten zu lassen.

München, 2. November 1881.

Die Gerictsscbreiberei dcs Königlichen Landgerichts Müncben I. Der Kgl. Ober-Gerichtéschreiber : Rodler.

[40440]

Nr. 24 766. heute :

Der Metzger K2rl Maver von Nöttingen wird für vershollen erklärt; zugleich werden seine gesetz- lichen Erben, nämlich : :

1) Swneider Ferdinand Mayer von Nöttingen,

. 2) Taglöbner Karl Friedrich Mayer von Nöt- tingen,

3) Michael Maver, Wittwe von Nöttingen. 4) Philipp Maver von Nöttingen, zur Zeit in

Amerika, j e j gegen Sicherheitéleistung in den fürsorglihen Besiy seines Vermögens eingewiesen.

Bee eim, den 15. Oktober 1881. E

er Gerichtsschreiber des Großh. Amttgericts : Sigmund.

Bekanntmachung. : Beschluß Großh. Amtêgericts von