1944 / 29 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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die auf unrichtige Angaben im Erstattungsantrag zurückgehen.

Name und Siß des Betriebes

Bemerkung: Der Exrstattungsantrag ist frühestens nach Ablauf

Betrifft: Erstattung von Lohnausfällen, die infolge von Be-

An das Arbeitsamt

Erste Beilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1944. S. 2

f) Für die erkattungsfähige Vergü- tung (e) habe ih an Unternehmer- anteilen zur Sozialversicherung (Krankenverficherung, Fnvaliden-

versicherung, Knappschaftlihe Pen- i An das Arbeitsamt

sionsversichexrung, Arbeitslosenver- sicherung nicht Unfallversicherung)

Uge Rant. L, E M0

Es sind zu erstatten . E Ee Int (in Worten): A C E Jh bitte, den erstattungsfähigen Betrag auf mein Postscheckonto Nr Bankkonto Nr. ._ bei der zu überweisen. II. Gleichzeitig bestätige ih, daß E l a) der ddie Te genannte Betrag lediglich als Ausgleich für den Ausfall der Arbeitsstunden, die dur Flieger- alarm oder Schußalarm ausgefallen sind, von mir ge- zahlt worden ist, j i b) daß anrehnungsfähige Nacharbeit, durch die dex Uur- sprüngliche Lohnausfall (s. Ta) ausgeglichen ist, tatsäch- lih nux in dem angegebenen Umfang (Il b) geleistet worden ist, i L daß über die Berechnung des Lohnausfalls und der BVer- qütung sowie über die Ausfallzeiten beim Betrieb im einzelnen prüfungsfähige Unterlagen vorhanden sind, die dem Beauftragten des Arbeitsamts zur Einsicht im Betrieb zur Verfügung stehen, / i ) daß die in Ziffer la berücksichtigten Arbeiter niht mehr als %/10 der gesamten Arbeiter der vom Fliegeralarm be- troffenen Schicht des Betriebes bzw. der Betriebsabtei- lung ausmachen. (Streichen, wenn der Betrieb die Ein- zelfeststellung wählt, welche Arbeitskräfte zum Werkluft- \chuy bzw. erweiterten Selbstshuß herangezogen waren, siehe Nx. 11 des Erlasses.) Mir ist bekannt, daß der Betrieb für Ueberzahlungen haftet,

„den

(Betriebsstempel) (Unterschrift des Unternehmers oder jeines Bevollmächtigten)

von fünf Wochen nah Ende des Lohnabrechnungsabschnitts, für den die Erstattung beantragt ist, bei dem Arbeitsamt ein- zureichen, in dessen Bezirk dex Betrichb. liegt.

Muster

¡alage B zum Erlaß vom 25. Fanuar 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1944)

schädigung dexr Betriebe durch Luftangriffe eintreten, für Arbeiter.

I. a) Fn dem Lohnabrechnungsabshnitt von N bis (einschl.) haben die Arbetter (ohne Angestellte) meines Betriebes in u Beschädigung meines Betriebes des Betriebes . .…….

in von dem die Produktion meines Betriebes abhängt !"), infolge einer Beschädigung odex Zerstörung des Betriebes durch Luftangriff einen Lohnausfall erlitten von insgesamt brutto R ) hiervon wurden durch anderweitigen Arbeitseinsay dieser Arbeiter in meinem oder in einem anderen Be- / triebe ausgeglichen R

c) somit endgültiger Lohnausfall . , U d) an Vergütung für diesen Lohn- ausfall habe ich den Arbeitern für den gleichen Lohnabrehnungs- Gn Aan a E Se e) crstattungsfähig is der gezahlte Betrag, jedoch nicht mehr als 100 v. H. des endgültigen Lohn- ausfalles (c), also erstattungsfähig .

Von dieser Vergütung sind die Steuern .und sozialen oder son- stigen Abgaben-/ wie vom Arbeits- entgelt entrichtet.

Y) Für die erstattungsfähige Ver- gütung (e) habe ich an Unterneh- meranteilen zur Sozialversichherung (Krankenversihherung, Fnvalidenver- sicherung, Knappschaftlice Pen- sionsversichernng, Arbeitslosenver- siherung nicht Unfallversiche- rung) insgesamt entrichtet .

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cs RA Ee V 74 Bs; GnE n erstattungsfähigen Betrag auf mein Bankkonto Nr

. zu überwetsen.

Es sind zu erstatten (in Worten): Fch bitte, Postscheckkonto Nr bei der . Gleichzeitig bestätige ich, daß a) die unter Le genannte Vergütung lediglich als Aus- gleih für den Ausfall der Arbeitsitunden, die durch die in Ta genannte Beschädigung ausgefallen sind, von mir gezahlt worden ist, b) der Lohnausfall durch anderweitigen Arbeitseinsav tat- sachlich nur in dem ange Umfang (Ib) aus- geglichen worden ist, c) die Vergütung unter genauer Beachtung der Voraus- sezungen gezahlt worden ist, unter denen sie gewährt werden darf (nicht erstattungsfähige Zeiten siehe Nr. 25 des Erlasses), d) über die Berechnung des Lohnausfalls und der Ver- gütung sowie über die Ausfallzeit beim Betrieb im ein- zelnen prüfungsfähige Unterlagen vorhanden sind, die dem Beauftragten des Arbeitsamts zur Einsicht im Be- triebe zur Verfügung stehen. Mir ist bekannt, daß der Betrieb für Ueberzahlungen haftet, die auf unrichtige Angaben im Erstattungsantrcag zurückgehen.

E 4 DEN Name und Siß des Betviebes (Betriebs]tempel)

(Unterschrift des Unternehmers

odex seines Bevollmächtigten)

Bemerkung: Der Erstattungsantrag ist nach Ende des Lohn- abrechnungsabschnittes, für den die Erstattung beantragt wird, bei dem Arbeitsamt einzureichen, in dessen Bezirk der Betrieb liegt,

!) Nur im Falle der Beschädigung der Fevngasverjorgung

Anlage C zum Erlaß vom 25. Fanuar 1944

Botrifft: Erstattung von Vergütungen für Angestellte bei Flieger-

Muster (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1944)

alarm und Fliegerschäden.

L A A Nalonderntonat. ar ad es s 0D, [iND ( für E Angestellte meines Betriebes durch Flieger- alarm oder Fliegerschaden oder beides mehr als 24 Ar- beitsstunden ausgefallen, - die nicht durch anrechnungs- fähige Nacharbeit im Rahmen dér geltenden Arbeitszeit- vorschriften (Nr. 2, 8 des Erlasses) oder durch ander- weitige Arbeit während dex. ausgefallenen Arbeitszeit ausgeglichen werden fonnten. z ¿ Für die ersten 24 Ausfallstunden habe ich diesen An- gestellten la ihnen E Arbeitsentgelt und dte onstigen Bezüge gezahlt. : Pir die über 24 Ausfallstunden hinausgehenden Aus- fallstunden habe ih diesen Angestellten eine Vergütung gezahlt in Höhe von insgesamt. . ... M... Gf Von dieser Vergütung sind die Steuern und sozialen oder son- stigen Abgaben wie vom Arbeits- entgelt entrichtet, Für die exrstattungsfähige Ver- gütung (c) habe ich an Unterneh- meranteilen zux Sozialversicherung (Krankenversiherung, Angestellten- versicherung, Knappschaftlihe Pen- sionsversicherung, Arbeitslofenver- sicherung nicht Unfallversiche- rung) insgesamt entrichtet . Es sind zu erstatten . « E A (in Worten): ; : L A Jh bitte, den erstattungsfähigen Betrag auf mein Postscheckonto Nr. . Bankkonto Nr. bei der . ._. zu überweisen.

IT, Gleichzeitig bestätige ih, taß : a) der unter Ie genannte Betrag lediglich als Ausgleih für den Ausfall der Arbeitsstunden, die durch Flieger- alarm oder Fliegershaden ausgefallèn sind, von mir ge- zahlt worden ist, L b) in den der Erstattung zugrunde gelegten Ausfallstunden (T Buchst. a, þ und e) Stunden nicht enthalten sind, deren Ausfall bereits durch anrechnungsfähige Nacharbeit im Rahmen der geltenden Arbeitszeitvorschriften (Nr. 2, 8 des Erlasses) oder duxch anderweitige Arbeit während der ausgefallenen Arbeitszeit, insbesondere durch Auf- räumungs- und Wiederherstellungsarbeiten ausgeglichen worden ist, | ) die Vergütung unter genauer Beachtung der Voraus- seßungen gezahlt worden ist, unter denen sie gewährt werden darf (nicht erstattungsfähige Zeiten siehe Nr. 25 des Erlasses), über die Ausfallstunden und über die Berehnung der Vergütung beim Betriebe im einzelnen prüfungsfsähige Unterlagen sind, die dem Beauftragten des Arbettsamts zur Einsicht im Betriebe zur Verfügung stehen. Mir ist bekannt, daß der Betrieb für Ueberzahlungen haftet, die auf unrichtige Angaben im Erstattungsantrag zurückgehen.

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Name und Siß des Betriebes (Betriebsstempel)

(Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigten) Bemerkung: Der Erstattungs8antraq is frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nah Ende des Kalendermonats, für den die Erstattung beantragt wird, bei dem Avbeitsamt ein- zureichen, in dessen Bezirk der Betrieb liegt.

Die Neichsindexziffer für die Lebens8haltungs- fosten im Januar 1944

über dem Vormonat um 0,6 v. H. angezogen. indexziffer stellt sih im Fanuar auf 139,3 (1913/14 = 100)

gegenüber 138,5 im Dezember 1943.

C O9 9.9) CDODE berul Þ jahreszeitlichen Anstieg der Preise für Gemüse und Kartoffeln. Die Jndexziffer für Bekleidung hat von 180,2 auf 180,9 (+ 0,4 v. H.) angezogen. Die Jndexziffer für „Verschiedenes“ stellt sih für Januar auf 150,7 (Vormonat 150,6). Fm übrigen sind die Fndexziffern für Heizung und Beleuchtung (123,3) und für Wohnung (124,2) unverändert geblieber

Patentwesen. dauer des deutsch-finnishen Handelsverctrags.

Die Gesamt-

Die Fndexziffer für Ernährung hat sich von 133,6 auf 134,8 Das beruht hauptsächlih auf dem

Berkin, den 1. Februar 1944, Statistisches Reichsamt.

___ Berichtigung s Jn dex Anlage zur Anordnung über Höchstpreise für Ferkel

und Löufer vom 1. Dezember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nv. 284 vom 4. Dezember 1943) ist zwischen den Worten „Tirol-Vorarlberg“ und „Würt- | temberg“ das Wort „Westmark“ einzurücen. L

Berlin, den 27. Januar 1944. Der Beausftragte für den Vierjahresplan. Reichskommissar für die Preisbildung. j Fischbödck,

Bekanntmachung

Die am 28. Januar 1944 ausgegebene Nummer 7 des J

Reichsgesehblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über die Gebühren der Rehtsanwälte im Verfahren

nach der Kriegssahshädenverordnung. Vom 15, Fanuar 1944,

Dritte Verordnung zur Aenderung des Maß- und Eichrehts,

Vom 19. rFanuax 1944.

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur

Angleichung des Strafrechts des Altreihs und der Alpen- und | Donau-Retichsgaue. 0

Vom 20. Januar 1944. E B Verordnung zur Vereinfahung der Bekanntmachungen über F

Wertpapiere. Vom 22. TFFanuar 1944.

Umfang: 1 Bogen. rfaufs i i ; : rungsgebühren: 0,03 ÆÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf f

unser Postsheckonto: Berlin 96200.

Verkaufspreis: 0,15 KA. Postbeförde-

Berlin NW 40, den 31. Fanuar 1944. Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Bekanntmachung / Die am 28. Januar 1944 ausgegebene Nummer 2. des

Reichsgesehblatts, Teil T1, enthält:-

Verordnung N Einschränkung von Veröffentkihungen im om 15, Fanuar 1944. i: die zehnte Verlängerung der Geltungs- |

Bekanntmachung Über Ed Vom 12. Januar F

1944.

Umfang: 4 Bogen. Vexrkaufspreis: 0,15 A. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 für ein Stück bei Voreinfsendung auf unser Postsheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 31. Fanuar 1944.

Reichsverlagsamt. F. V2 Scktex-n.

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens- haltungsfosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats FFanuar 1944 gegen-

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Sozialwisseunschaftliche Tagung in Wien Reichsarbeitsminisier Seldte über die nationale und inter- nationale Bedeutung der Sozialpolitik

Reichsarbeitsminister Franz Seldte hielt auf der sozial- wissenschaftlichen Tagung des Auslandsamtes der deutshen Do- zentenshaft in Wien eine Rede, in der erx zunächst darauf hin- wies, daß wir heute nicht einen Krieg führten, bei dem es um militärische odér imperialistishe Ziele gehe. Es gehe um“ weit mehr, nämlich um die Durchseßung geschichtlich notwendig ge- wordener territorialer und sozialer Neuordnungen. Darum ständen gegenwärtig die Fragen sozialer Art im Vordergrunde. Gewiß sei die Lösung dieser Fragen angesichts der tiefgehenden Erschütterung der ganzen Welt nicht leiht. Eines sei aber gewiß: Die alte Ausfteilung dex Welt in besißende und nichtbesizende Völker werde niht mehr länger bestehen. Die „Habenichtse“ werden sih nicht mehr länger von den Schäßen der Erde aus- schließen lassen. Dex Reichsarbeitsminister führte dann weiter aus, daß Deutschland sich nicht damit begnügt habe, gegen den Zustand der internationalen Entrehtung zu protestieren, sondern die eigenen sozialen Verhältnisse vom Fahre 1933 ab in einer geradezu revolutionären Weise geordnet habe. Seit dexr Macht- übernahme habe sich die deutsche Sozialpolitik für die Errichtung einer neuen Ordnung der sozialen Gerechtigkeit eingeseßt und damit die Voraussezung geschaffen für eine echte, leistungsfreudige Volksgemeinschaft,

Daß diese sozialpolitishe Arbeit erfolgreich gewesen sei, beweise wohl am besten die einzigartige Opferbereitschaft und Arbeits- hingabe des deutschen Arbeiters gerade im jeßigen Kriege. Die schaffenden deutshen Menschen wüßten, daß sie den Kern der Volksgemeinschaft ausmachten und daß es der deutshen Sozial- politik mit der Verwirklichung eines nationalen Sozialismus ernst jei, Reichsarbeitsminister Seldte betonte sodann, daß sih auch im Kriege die deuishe Sozialpolitik forishrittlich weiterentwickelt habe. ¡Jedes Kriegsjahr weise sozialpolitische Verbesserungen auf, die au: in einer Friedenszeit niht größer hätten sein fönnen. Damit habe Deutschland eine gute Tradition fortgeseßt. Fmmerc schon hätten wir Deutsche den Ehrgeiz gehabt, uns an sozial- politishen Fortschritten von feinem Land der Welt übertreffen zu lassen, Bekanntlich sei Deutschland auch das erste Land, das eine geseblihe Sozialversicherung. geschaffen habe. Dadurch sei die deutsche Sozialpolitik rihtunggebend für die ganze Welt ge- worden. Hierin bekunde sich. die Tatsache, daß die Sozialpolitik

(Nr. 24 Buchst. a des Erlasses) auszufüllen.

eines Staates, wenn sie echte soziale Fortschritte enthalte, bald

‘dur(gehendem Frachtbrief aufgeliefert werden.

Wiäürtschaftstcül

Iichtamtliches Verkehrswesen Güterverkehr zwischen Generalgouvernemont und Südoststaaten

Krakau, 3, Februar. Mit Wirkung vom 1. Februar 1944 ist die Ostbahn der zwishen den Eisenbahnen in Großdeutschland einerseits und den Eisenbahnen in den Südoststaaten (Kroatien, f Serbien, Bulgarien und Griechenland) andererseits getroffenen} Regelung füs den Güterverkehr zwischen diesen Ländern bei-| getreten. Von diesem Zeitpunkt an können Sendungen zwischen Ff dem Generalgouvernement und den genannten Ländern mit

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über den nationalen Rahmen hinauswachse. Es sei leiht, im j einzelnen darzulegen, welche großen internationalen Wirkungen

1933 betrieben wurde, ausgegangen seien. So habe unsere eht nationale Soziglpolitik ihre hohe Bedeutung für die Gestaltung einer sozialen Taéltordriuns: Nichts aber liege uns Deutschen ferner, als unsere eigenen sozialen Fortschritte etwa anderen} Völkern aufzugwingen. Wir wollten und wünschten nur, daß auch die anderen Völker unsere eigenen Auffassungen von BVolks-f tum und sozialer Ordnung verstehen und würdigen. L i starken Bekenntnis zur Solidarität der europäishen Völker {loß dex Reichsarbeitsminister seine Ausführungen. |

handelte der Direktor des Reichsverbandes der n Bef rufsgenossenshaften Dr. Lauterbach den „Wiedereinsay von} Unfallverleßten“. Aufgabe der Unfallversicherungsträger, unte! denen für die Wirtschaft die Berufêgenossenschaften fast auss{chlicß-| lih in Betracht kommen, ist nicht nux die Gewährung von Renten an Verleßzte, deren Erwerbsfähigkeit durch Unfallfolgen gemindertf ist, sondern neben der Unfallverhütung vor allem auch die Durch- führung eines der weitmöglichsten Bescitiqung der Unfallfolgen| dienenden Heilverfahrens und die Berufsfürsorge. ê 2 Berufsfürsorge ist es, die durch den Unfall verursachte e unfähigfkeit soweit zu beseitigen, wie es nah Lage der Sache übe haupt nux möglich ist, darüber hinaus den Verleßten zur Wiede aufnahme seines Berufes oder zux Aufnahme eines neuen B rufes zu befähigen und ihm zur Erlangung einer Arbeitsstelle verhelfen. Die Berufsfürsorge dient also dem Wiedereinsaßz d Verlebten im Arbeitsleben. Neben den Arbeitsämtern und de Hauptfürsorgestellen sind die Unfallversiherungsträger verpflichte den Unfallbeshädigten Berufsausbildung, Berufsberatung u! jede nur denkbare Unterstüyung in der Richtung eines zwe mäßigen Einsaßes zu gewähren. Dieser Aufgabe dienen Ma nahmen, die {hon während des Heilverfahrens einseßen. Ein zweckvolle Arbettstherapie und eine ständige Beratung und B treuung durch die Berufsfürsorge der Berufsgenossenschaften füh den Verleßten heilungsmäßig und seelisch wieder an die Arbe heran. Bei s{weren Verleßungen folgt dem Krankenhausaufen halt eine längere Unterbringung in einer Sonderstation zur He! und Berufsfürsorge Schwerunfallverleßter, in der der Verlet!

Verleßung durch Arbeit, Sport und Gemetnschaftspflege zu übe! winden lernt. ! ztlich : nahmen sichern alsdann dem Verleßten seine Wiedereingliederun

troß aller Feindlügen von der deutschen Sozialpolitik, wie sie seit

Mit cinem

Jm weiteren Verlauf der sozialwissenschaftlihen Tagung be-f

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an cinem, seiner früheren Tätigkeit möglichst entsprechenden fz; Gere Arbeitsplaß. Durch die na tine Berufs Bal wird der BVerloßte an seinem neuen Arbeitsplaß noch lange Zeit darauf überwacht, ob die Arbeit für ihn au wirkli geeignet ist und iha jeelish befriedigt. i Jn den Mittelpunkt seiner Ausführungen über Sozial- recht in der Volksgemeinschaft“ stellt Prof, Dr. Ter e die tiefsten Zusammenhange unserer Volksgemeinschaft zurüd- zuführende Grundhaltung, von der alle Erscheinungen des Arbeits. rechts, das Arbeitsverhältnis, die Tarifordnung, die Dienstver- pflichtung, die soziale Ehre ausgehen. Hatte man früher allge- mein im Sozialrecht ein Recht der Betreuung Minderbemittelter esehen, so muß in einer Volksgemeinschaft die soziale Ordnung o gestaltet sein, daß jeder nach seiner Leistung an den geschaffe- nen Gütern teilnimmt, mindestens aber einen Lebensstandard

gewährleistet erhält, der eines Volksgenossen würdig ist, so daß

er niht mehr sozialhilfsbedürftig im alten Sinne werden fann So muß das Sozialrecht einer echten Volksgemeinschaft niht nur den gerechten Lohn des Arbeiters, sondern auch den angemessenen Gewinn des Unternehmers gewährleisten, niht nur den Arbeits, verdienst, sondern auch Gesundheitsführung und Krankenhilfe Erziehung und Berufsausbildung, Versorgung bei Alter und Be- schadigung, aber auch Sicherung des Zinses und der Rente, der Kaufkraft des ersparten und nicht zuleßt die Ermöglichung der Teilhabe an den kulturellen Gütern der Nation. Ein Sozialrecht beschränkt sich also nicht „mehr auf s{hußbedürftige Teile des Volkes, sondern in ihm drüdckt sih das Grundverhältnis aus, in dem jeder Volksgenosse in seinex Volksgemeinschaft steht. Das Mittel, mit dem nah dem Ende des weithin Zivang erfordernden Krieges das Leben des Volksgenossen in der Volksgemeinschaft zu bestimmen ist, wird in starkem Maße der Appell an die EinzeT- tmtiative, an die Ehre des Volksgenossen, an sein Verständnis für die Belange der Volksgemeinschaft sein, wie manche Auf- gaben der Selbstverantwortung der Wirtschaft überlassen werden die man früher einmal zwangsweise von außen geregelt hatte. Soweit diese Grundsäße dem Sehnen allex Völker Europas ent- sprechen, kann diese Ordnung Vorbild für die künftige soziale die Via L us gei wobei n jedes Volk das Recht und

î vesteht, ne Jeinen völfischen Besonderhet 2 sprechend auszugestalten. l E A

, Ministerialrat Prof. Dr. Bauer stellte die Leitsäße des aus etner grundsäßlih neuen Einstellung zu Mutter und Kind mitten in dem gewaltigen Ringen für Deutschland geschaffenen Mutter- [hußgesepes vom 17. Mai 1942 heraus, das die bisher bestehenden Vorschriften und wirkungsvollen Maßnahmen dèr national- sozialistischen Staatsführung zur Sicherung der Familie als Zelle der deutschen Volksgemeinschaft ergänzt und erweitert. Alle erwerbstätigen Frauen, „unabhängig von der Art des Dienst- verhältnisses und der Höhe des Einkommens, fallen unter den Schub des Geseyes, und der Reichsarbeitsminister kann diesen Schuß ganz oder teiliveise auf weitere Personenteile ausdehnen. Für Heimarbeiterinnen und Fnhaberinnen offener Verkaufsstellen ift dies bereits geschehen. Weiteren Ausbau und Einbeziehung aller shußwürdigen Mütter behält sih die Reichsregierung vor. Jede Erwerbsarbeit, die Gesundheit von Mutter und Kind ge- fährden ‘kann, ist verboten. Fm übrigen ist die Beschäftigung vor der Niederkunft zulässig. Die bereits bestehenden Beschäfti- gungsverbote sind stark erweitert, darüber hinaus ist ein Jndivi- dualshuß durch Arbeitsplazwechsel, leihtere Arbeit usw, auf Grund arztliher Vorschläge ohne Minderung des Einkommens ermöglicht, wie überhaupt der ärztlihen Mithilfe im Gesetz ein weiter Raum gegeben wird. Mehrarbeit über durch\chnittlich aht Stunden, ebenso Beschäftigung in der Nacht ist grundsäßlih untersagt, und sechs Wochen vor und nah der Niederkunft ist jede gewerbliche Arbeit verboten. Die völlige Arbeitsruhe der stillenden Mütter wurde auf aht Wochen, nah Frühgeburten auf zwölf Wochen verlängert. Während der Dauey des Stillens ist ebenfalls Mehrarbeit, Nachtarbeit usw, verboten. Nach der Auf- nahme der Arbeit darf die Stillzeit nicht auf die üblihen Ruhe- paujen angerechnet oder nachgearbeitet werden; ein Lohnausfall tritt niht ein. Bestimmte wirtschaftliche Hilfen, so die Zahlung des Stillgeldes, und vor allem derx Kündigungsschuß, werden der Mutter gewährt. Bemerkenswert ist, daß Betriebe, die regel- mäßig Frauen beschäftigen, verpflihtet werden können, Beiträge zur Einrichtung von Kindertagesstätten zu zahlen oder eigene Krippen, Kindergärten oder Horte zu errichten. j

Oberregierungsrat Prof. Dr. Bayer zeigte in seinem Vor- tvag über den deutschen Arbeitseinsaß im Krieg auf, wie sih die Bestimmungen über Planung, Lenkung und Durchführung des Arbeitseinsabes organish entwickelt haben und heute der Arheits- einsaßverwaltung die Möglichkeit geben, sowohl die Massenver- shiebungen an Arbeitskräften, die zahlenmäßig über die Unt- shichtungen während der Völkerwanderung weit hinaus gehen, zweckentsprechend zu lenken als auch den Einsaß bis in die lebten Feinheiten zu vegeln. Auch die Organisation des Arbeitseinsaßes wurde shæittweise ausgebaut. Fmmer stärker wurde durch eine Reihe von Anordnungen die staatliche Ueberwahung und Beein- uo der Fluktuation der Arbeitskräfte gesihert. Besondere Bedeutung kommt der Reichstreuhänderverwaltung und der Zusammenfassung des Arbeitseinsaßes zu, die nunmehr im ZUge der Schaffung von Gauarbeitsämtern erfolgt ist. Dr. Bayer behandelte dann die Aufgaben und Tätigkeit der Arbeitseinsaßz- verwaltung in ihren Grundzügen. Die Bedarfsplanung gliedert den Kräftebedarf für die verschiedenen Fertigungen nah deren Wichtigkeit und stellt ihm die Deckungsmöglichkeiten gegenüber. Das größte Augenmerk wird der Heranziehung der sogenannten latenten Arbeitskräfte zugewendet, die noch niht oder nicht voll in der Kriegswirtschaft eingegliedert sind. Dnrch die Meldepflicht- aktion wurden solche Arbeitskräfte in großem Umfange für die Rüstung8produktion gewonnen. Wichtig ist, daß durch laufende Betriebsüberprüfungen niht voll ausgenutßte Arbeitskräfte, so z. B. auch Facharbeiter, die niht entsprehend ihren Fähigkeiten eingeseßt sind, für den richtigen Einsaß freigestellt werden. Schließlich behandelte der Vortragende den die Arbeitseinsat- vevwaltung vor völlig neue Aufg 3

zum Neichs- nund Staatsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1944. S. 3

A N der Uebernahme der obersten Leitung des gesamten A Seinlages uus Mauleiter Sauel ein erhebliches Ausmaß gen: en al, Diejer habe sih vor allem dafür einges

en j l Í r eingesegt,

n Map [Leyen Arbeitern thr Aufenthalt in Deutscblaud T

si Böchstunaß T Ca wird, um auf der anderen Seite e ck0chstm Felllung von ihnen zu verlangen. Im

Uemvirten zivischen Arbeitseinsaßverwaltung, DAF und Be:

eleitet Md 6 die Unterbringung, Ernähruna

erigelt g onslige Betreuung der Sländischen

U 1 Und ( ( er ausländischen

e N weitgehend auszubauen und ihren fahlichen Einsay

6 ahtgkeiten entjprechend, ntcherzustellen ;

Stetigkeit die Stärke unseres Erzeugungs- programms :

Di . . .. ie Aufgaben der Landwirtschaft 1944 Einschränkung der 4 l Kleintierhaltung Fmmer wieder ist festgestellt worden, daß für unsere Versor Raum entschei qung unserex SOMIOILlGaNt int Tro GaR Rau the Se wird es gerade auch in Zukunft sei l Ausgehend von diesem Grundsaß entwidelt MaiSataune arellungsleiter Vr. Brummenbaum in der NS-Landpost“ ein Dild von den Aufgaben der Landwirtschaft im Fahre 1944. Nebe ‘dem Brot, zu desse Sreihe Í H TSAZ bie Que eN M jen ausreihender Bereitstellung die Erhaltung E TSherigen Brotgetreidefläche notwendig sei, bilde heute die ana das Dauptuahrungsmittel. Eine Austweitung der An- ¿a ache für Spätkartoffeln sei notwendig, um die Gesamtanbau [läche des «ÿahres 1940 wieder zu erreichen. Dies bedeute eine esondere Erhöhung der Anbaufläche in West- und Süddeutsch- and. Die Anbaufläche der Zuckerrübe müsse mit allen Mitteln erhalten bleiben. Neben der Bedeutung für die menschliche Er- nährung sei der Zuckerrübenanbau entscheidend für die Futter- grundlage unserer Viehbestände. Das iu diesem «Fahre zur Ver- [Ugung stehende Saatgut veiche aus, um ein Drittel der deutschen eutterrübenanbaufläche mit Gehaltsrüben zu bestellen, Gerade für die verstärkte Anwendung der Zuckerrüben und Gehaltsrüben in der Schweinemast würden in nächster Zeit eingehende An- weisungen herauskommen. Nach dem bisherigen Wittevungsver- lauf sei damit zu renen, daß die Winterölfrüchte gut durch den Winter kommen, jo daß der Anbau von Sommerölfrüchten nur tm normalen Umfang notwendig sei. Auf alle Fälle müsse die Gesamtanbaufläche von 600000 ha bereitstehen. Auch eine Verstärkung des Hülsenfruchtanbaues sei notwendig, besonders mit Hilfe es Beisaatverfahrens zu Getretde. Durch einen ver- E Frühgemüsebau müsse die Lücke im Mai und TFuni ge- chlofsen werden. Vor allem seien die Massengemüse in ihrer bis- herigen Anbaufläche zu halten. Für die Milcherzeugung sei die betrteb8eigene euttergrundlage eine wesentlihe Voraussezung. Nicht weniger wichtig als die Erhaltung der Erzeugung sei die Erhöhung der Milchablieferung, filr die die Landfrau vor allem noch manches tun könne. Ein Preisausgleih für Schlachtrinder werde in absehbavrer Zeit zu erwarten sein. Die Fleishversorgung verlange insbesondere eine ausreichende Erzeugung von Schlacht- schweinen. Die entsprehenden Kontingente würden den Betrieben [hon in nächster Zeit auferlegt, damit sie sich in ihrer Futter- wirtschaft darauf einstellen können. Die Futterseite bleibe über- haupt entscheidend für die gesamte tierishe Erzeugung. Die Ein- shränkung der Kleintierhaltung, die durch Aufrufe nicht zu er- reichen war, werde durch entsprechende Anordnungen ‘zur Tat werden müsjen, um zu sichern, daß das Futter dort eingeseßt wird wo der größte ernährungswirtshaftlihe Nuven liegt. Auch bei der Pferdefütterung jeten noch evhebliche Futtermengen zu sparen, zumal die Haseranbaufläche eingeschränkt werden müsse. Zu- sammenfassond wird in dem Bericht festgestellt, daß die Aufgaben der Landwirtschaft mit kleinen Abtwoandlungen die gleichen wie in den bisherigen Kriegsjahren sind. Jn dieser Stetigkeit liege die Stärke unseres Erzeugungsprogramms. ;

In Berkin feftgeftellte Irotierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

2, Februar Geld Brief

4. Februar Geld Brief

Aegypten (Alexandrien und Kairo) i 1 ägypt. Pfund _— Afghanistan (Kabul) 100 UAfghani 18,74 18,83 | 18,79 18,83 Albanien (Tirana) 100 Franken | 80,92 81,08 | 80,92 81/08 Argentinien (Buenos Aires) . | 1 Pap.-Pes. „588 0,592| 0,588 0,592

MUITAL An CSIDRE) 1 austr. Pfund —— e elgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 39,96 40,04 | 39,96 Brafilien (Rio de Janeiro) .… | 1 Cruzeiro _ e Britisch-Fndien (Bombay-Cal- cutta) 100 Rupien u 100 Lewa 3,047 3,053| 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhagen) .... | 100 Kronen 52,15 62,25 | 52,15 52,25 England (London) 1 engl. Pfund —— s s Finnland (Helsinki) „......+« 100 Finnmark 3,06 ,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) ° 100 Frs. ce L e Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,668 ,672| 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Notter- j dam) 100 Gulden 132,70 1832,70 132,70 132,70 Jran (Teheran) 100 Nials 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Zsland (Reykjavik) 100 isl, r. 38,42 38,50 | 38,42 38,50 Ztalien (Rom und Mailand) | 100 Lire 9,99 10,01 | 9/999 1001 Japan (Tokio und Kobe) .…. | 100 Yen 58,591 58,711| 58,591 58,711 Kanada (Montreal) 1 fanad. Doklar _— S { Kroatien (Agram) ° 100 Kuna 4,995 5,005| 4,995 5,095 Neuseeland (Wellington) .... | 1 neuseel. Pfd. -— E Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 | 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) ) Escudo 10,19 10/21 | 10,19 10/21 Rumänien (Bukarest) Lei —— fas Schweden (Stockholm u. Göte- borg) Kronen 59,58 | 59,46 59 Schweiz (Zürich, : i: E Bern) Frs, 57,89 58,01 ( 58,01 Serbien (Belgrad) serv. Dinar | 4,995 5,005 995 5,005 Slowakei (Preßburg) low. Kr. 8,591 8,609 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) Pesetas 23,565 883,605] 23,56: 23,605 ESüdafrikanische Union (Pretoria und Fohannisburg) 1 südafr. Pfd. —- Türkei (Zstanbul) 1 türk. Pfund 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika

Bulgarien (Sofia)

(New York)

Dfsentliher Anzeiger

1 Dollar AEE

Devisenbewirtschaftung

Lohnüberweisungen von Arbeitern und Angestellten aus Belgien und Frankrei

CD u) O T _— C o , . r Ge Dur Runderlaß 3/44 D. St. R. St. des Reichswirtschafts-

, ministers erfahren die Bestimmungen für die Ueberweisung von

C inan i s, E Le T Qi h 2X { (44 Lohnerjparnissen belgischer Und sranzostscher Arbeiter eine wichtige Uenderung. Mit Wirkung vom 1. März 1944 wird die Ueber-

tragung nicht ausgenußzßter Neberweisungshöcstsäße auf jeweils

drei Monate beschränkt. Belgische und französishe Arbeiter sind

daher gehalten, ihre Ersparnisse laufend in ihre Heimat zu über- wetjen oder zumindest davon abzusehen, die bestehenden Ueber- wetjungsmoöglichkeiten während eines längeren Zeitraums als drei Monaten nicht auszunußen, um bei Urlaubsfahrten odex ähnlichen Anlässen die Ersparnisse für einen längeren Zeitraum in ihre Heimat überweisen odex verbringen zu können.

Berichte von auswärtigen Devisennträrkten

Budapest, _8, Februar. (D.N.B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,734, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinfi 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 12,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20, l D000, Februar. (D. N. B.) New York 4,02 ,—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) ——, Rio 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 3, Febrinar. (D. N. B.) [12,00 Uhr holl, Zeit. ]

[Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Lrüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stocfholm 44,81—44,90, Prag —,—. - Zürich, 3. Februar. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,221, London 17,82, New York 4,30, Brüssel 69,25 B, Mailand 22,671, nom., Madrid 39,75 B., Holtand 2298, Berlin 172,55, Lissabon 17,623, Stocholm 102,661, Oslo 9862%,, Kovenhage! c N rf s 3 R 1 /21 be P Jagen 90,37%, Sofia 5,87%, Prag 17,25, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,37%, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,75, Japan 101,00, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 3, Februar. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerven 76,80, Zürich

K Ç S A 7 ck 7 S Dal, Too O e h gamsterdam 264,70, Stodholm 114,15,

s 00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 3. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G.,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B,, Brüssel —,— G,, 67,50 B., Schweiz, Plätze 97,00 G., 97,80 B.,, Amsterdam —,— G., 223,50 B.,, Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., lo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G, 8/59 B, Rom —,— G,, 22,20 B., Kanada 3,77 G 389 B Ma G U S Ie, 1 .1 3,82 B., Madrid —— G., Türkei B., Lissabon ——,— 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 3. F ebruar. (D. N. B.) London —_— G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G, 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B M U ) / D Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B. Rot —=— G. 23,20 B, Prag —— G, —— V.

,

“r

,

London, 3. Februar. (D. N. B.) Silbe: Barren

c ) Febru prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—. :

Für den innerdeut schen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: fd 1 e. .ck Geld 3 f England, Aegypten, Südafrikanishe Union 9,89 O Frankreich 5,005 Australien, Neuseeland | 7/928 Britisch-Jndien

Vereinigte Staaten von Amcrika ( Brasilien 0,130

„1

Ausländische Geldsorten und Banknoten

4. Februar | 2. Februar i Geld Brief | Geld Brief Sovereigns Ls á Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20-Francs-Stüce für 1616 16,22 | 1616 16/22 (Gold-Dollars Stück 4,180 4,20 Ÿ 1,205 o ic : ï ‘4 L 4 Aegyptische | agypt. Pfd. | 4,39 4,41 4,34 Amerikanische: 1000 Dollar | Dollc i 2 N : 2E

N

2und1TD

3,100 1. 24

ollar Eis Argentinische : a

J 1 Pap.-Peso 0,46 | 0 Auÿîtralische \ G 46

Auftra austr. Pfd. 2, 2,46 [7:8 2,46 X elgische Ed do C0 o S Ed 100 Belgas | 39,92 40,08 | 39,9: 10/08 Brasilianische 1 Cruzeïïo 04 0,09 08 0/09 Britisch-Jndische | 100 Rupien 22,95 23,05 | 22; 23/05 Bulgarische: 500 Lewa und | el E darunter | Lewa 3,09 | 3,0: Dänische: große Kronen —- a E 10 Kr. und darunter .…. | Kronen 52,10 52 | 52.

_ o... | Krone! 52,30 | O2; Englische: 10 £ und darunter | 1 engl. Lfd. A | Ee Winnishe «ch-........... 0... j 1090 Finnmark | 5,055 6,075| 5,055 5,075 Französische | 100 Frs. 41,99 5/01 | 490. S DollanbiMe e eva 100 Gulden [132,70 132,70 |132/70 132/70 Italienische: große 100 Lire 9,98 10,02 9/98 10/02

10 DIrE 04% oss ss ° 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 Kanadische 1 fanad. Dollar 0,99 1,01 0/99 ‘1/01 rege 100 Kuna 4,99 5/01 4/99 501 corivegishe: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen 56,89 ö7;1 56/89 57. Rumänische: 1000 Lei und M 2 E E

500 Let

100 Lei 1,66 |

i 100 Kronen 2 ats | O 26 50 Kronen und darunter ... | 100 Kronen 59,40 59,64 | 59 40 59,64

Schweizer: ATORE 250000 100 Frs. 57,83 58,07 | 57/83 58/07

Gerbiss und darunter .…. |,100 Frs. 57,83 58,07 | 57,83 58/07

D Ca 100 serb. Di 9E 5,01 | 499 5’

Slowakische: 20 Kronen und E darunter

Südafrikanishe Union

Türkische

Ungarische: 100 Pengö und Da E T R | 100 Pengö | ; 61,02 |

100 flow. Ar. 8,56 8,62 8,5: 2 1 südafr. Lfd. f 4,41 | 4/3 A 1 türk. Pfund F 1,93 1,93

1, Untersuchungs- und Strafsachen. 2, Zwangsv i L eater toloerenaes,

4, Oeffentliche Zustellu; » 5, Berlust- Pad eral

6, Auslosung usw. von Wertpapteren,

8, RKommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellscchaften,

7, Aktiengesellschaften, | 11. Genoffenschaften,

10, Gesellschaften m. b. H., 12, Offene Handbels- und Kommanditgesellschzaften,

13. Unfall- und Znvalidenverficherunge 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise.

15, Verschiedene BVekanatmaczungen.

3. Aufgebote

[29473] Ausgebot. Die Ehefrau Hermine Bokelmann

au die Ansprüche aus den noch nicht

Hildesheim, den 27, Fanuar 1944, Das Amtsgericht.

werden folgende Kuxe und die darüber | qungsplanes

geb. Henke in Borsum, vertreten dur

den Rechtsanwalt Franz Bleidorn i (BA Hildesheim, hat das Aufgebot der angeblih verlorengegangenen Alktie Nr. 1285 der Hildesheimer Aktien-

brauerei in Hildesheim über 200,— | rih Fluhrer, Schreiners, geb. 7. 8. 1864

Reichsmark beantragt, Der JFnhaber derx | in

genannten Aktie wird aufgefordert, in Chicago, daselbst im März 1926 ge-

eptember | storben, b) Wilhelm Fluhrer, früheren | En Wn Der 31. Nr. 1320, 1321, 1322, 1324, 1327, 1329, Stucke sind die dazugehörigen Erneue-

spätestens in dem auf den 6.

Nachlaßgericht Hohebach (Württbg.). Erbenaufruf. Á e f

Fn dex Nachlaßsahe des: a) Fried- | 467/8 747—756 787—826 917—1000. n der’ Reihe B über 1000 [29475] Nr: 392, 395,426, 429, 783, 789, 792,

L R E L ü 7 793, 794, 803, 817, 823, 827, 831 836 | Die Hohebah, Krs. Künzelsau, zuleßt | Der Beauftragte für den Vierjahresplan | (93, 794, 803, 817, 823, 827, 831, 836, | Dic hebach z zuleß p 837, 838, 852, 855, 860, 865 867.

Reihe C über 500

die Mitgliedschaftsrechte 3927—346 357-—366 369—370 375—446 Ratibor, O. S,, 31. 1. 1944. Haupttreuhandstelle Ost —.

Ul Zj aus D Auf Grund von § 31 der ShAbwVO. shreibungen der fälligen Gewinnanteilsheinen erlöschen. | vom 15. August 1941 (RGBl. 1 S. 516) | anleihe von 1926 auf Grund des Til-| werden den Jnhabern zur Rückzahlung 8 i i sind nachstehende Num- “Sun 1044 S R S ausgestellten Kuxscheine der Gewerk- | nere G A h m- | am 1. Juni 1944 gekündigt. Die Ein- / L gezo {aft Polen (Andreas) für E ir R E Reihe A über 2090 l Nennwert tostenfrei bei der Stadtkasse po 2 7 B58 2A C D O Sor erloschen erklärt: 1—26 70—96 150—158 | 559 546 Ln 88, 226, 231, 234, 236, | Gera

Geraer Stadtkreis- Die ausgelosten Schuldverschreibungen

lösung der gelosten Stücke erfolgt zum

era und der Stadtsparbank Gera,

beide. in Gera, sowie bei der Commerz-

R bank Aktiengesellschaft in _Berlin und thren sämtlichen Niederlassungen.

E Verzinsung der ausgelosten

Schuldverschreibungen endigt am

R.M | 31. Mai 1944. Bei der Einlösung der

unter ständiger Führung sahverständiger Aerzte die Folgen sein

1944, mittags 12 Uhr, vor dem unter-

ihneten Gericht, Zimmer 301, des

Landgerichtsgebäudes, Domhof 19, an-

raumten Aufgebotstecmine seine Nechte anzumelden und die Aktie vor- ulegen, widrigenfalls die Kraftlos- rflärung der Äftie erfolgen wird, Mit

A Ch T 3 rutlihe M E g Verwaltungsmäßige, technische und ärztliche Maf der Kraftloserklärung der Aktie werden

Landwirts, geb. 14, 8. 1866 in Hohe- bach, verstorben am 7, 12, 1934 in Berry House (England), ergeht an deren Abkömmlinge die Aufforderung, ihre Erbrechte bis spätestens 1. April 1944 hier anzumelden, widrigenfalls dex Erbschein dem Bruder Christian

Fluhrer ecteilt wird.

6. Auslosung usw. 1380, 1881, von Wertpapieren 1869 1872. [29486] Jn der Geraer Siadtkreisauleihe von 1926. | Nr. 1792, Bei der am 24. Fanuar 1944 statt- | 1814, 1815, gefundenen Auslosung der Schuldver- | 1847, 1848,

1334, 1337, 1339, 1342, | rungsscheine und die Zinsscheine für 1348, 1352, 1363, 1366, l. Dezember 1944 u. f. mit einzu- reichen. Für fehlende Zinsscheine wird

Reihe D über 200 N.æ| der entsprehende Betrag vom Kapital 1794, . 1795, 1807,

1811, geturzt. 1816, 1822, 1836 1845 Nach 8 1 Abs Ny 2

29, L026, 1090, 1849, ) 9-1 Abs. 1 Nr. 1 der Verord- 1854, 1857, 1858, 1859. nung uber die Zahlung der Zinjen auf

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Ss: 53