1944 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Neich8- und Staats3anzeiger Nr. 44 vom 22. Februar 1944.

Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau für die Nüstungsinspektion X1 b, Magdeburg, Fürstenwallstr. 6,

Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau ls die Rüstungsinspektion XII a, Frankfurt/Main, Adolf-Hitler- Anlage 2, Postschließfach 1665,

Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau für die Rüstungsinspektion XII b, Saarbrüdcken, Hardenbergstr. 2,

Bezirksbeauftragter des Hauptaus\chusses Bau für die Rüstungsinspektion XI11, Nürnberg, Sandstr. 34,

Bezirksbeauftragter des Hauptaus\{chusses Bau für die

Rüstungsinspektion XVII, Wien I, Himmelpfortgasse 8, Postschließfah 142, Bezirksbeauftragter des Hauptausshusses Bau Fe die

üstung8inspektion XVIII, Salzburg, Chiemseehof, Post- chließfach 549, Bezirksbeauftragter für die Untersteiermark, Graz, Post- [Ga 576, S by : Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau ‘für die üstungsinspefktion XX, Danzig-Langfuhr, Ostseestr. 18, Vei eunadinset des Hauptaus\husses Bau für die Ü

listungsinspektion XXI, Posen, Wilbolnstr, 28,

AMnordnung 1/44

des Leiters der Wirtschaftsgruppe Bekleidun gsindustrie als Produktionsbeauftragtem des Reichsministers für Rüstung und Kriegs produktion. (Kriegsproduktionsprogramm.) Vom 15. Februar 1944

Auf Grund der Anordnung des Warenverkehrs in der ait vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I Seite 686) in

erbindung mit dem Erlaß des S über die Konzen- tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGVl. 1 Seite 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion für die Anfertigung von Herren- und Knaben- oberbekleidung nah Größen (ausgenommen reine Maß- fertigung) angeordnet: L

Geltungsbereih /

(1) Der persönlihe Geltungsbereih dieser Anordnung umfaßt alle Betriebe oder Unternehmungen, die laufend für eigene oder fremde Rechnung Herren- und Knabenober- bekleidung nah Größen herstellen.

(2) Sahhliher Geltungsbereih: Herren- und Knaben- Oberbekleidung jeder Art.

82 Warengruppen Für die Fertigung von Herren- und Knabenoberbekleidung nah Größen werden folgende Warengruppen gebildet: Ne I (bisher A) Knabenoberbekleidung jeder r

Warengruppe IT1 (bisher B) Herren- und Burschenanzüge jeder Art Warengruppe III (bisher C) Herren- und Knabenmäntel jeder Art. 88

Eingruppierung

Die Eingruppierung erfolgt nah der Zahl der vorhan- denen Gefolgschaftsmitglieder.

(1) Betriebe mit einer Gefolgschaftszahl bis zu 159 Arbeits- kräften dürfen nur Artikel aus einer in § 2 aufgeführten Warengruppe herstellen.

(2) Betriebe mit einer Gol e Ha ttagagl von 160 Arbeits- kräften und mehr dürfen nur Artikel aus zwei der in § 2 aufgeführten Warengruppen herstellen.

(3) Betriebe und Unternehmungen, deren Produktionspro- ramm über Herren- und Knabenoberbekleidung hinausgeht, E sofern die sonstigen Vorausseßungen erfüllt sind, im

Höchstfalle Artikel aus drei von mir zugelassenen Waren- gruppen herstellen.

(4) Als Arbeitskräfte im Sinne des Absayes (1) bis (3) zählen sämtliche kaufmännische und gewerbliche Gefolgschafts- mitglieder einshließlich der Lehrlinge, Heimarbeiter und Zwischenmeister sind nah der Stückzahllieferung unter Zu- grundelegung eines voll beschäftigten Heimarbeiters auf AÄr- beitsfräfte umzurechnen.

(5) Soweit bisher durch die Leiter der Fach- oder Fach- untergruppen Eingruppierungen in die Warengruppen bereits erfolgt sind, bleiben diese unberührt.

(6) Hinsihtlih der Eingruppierung gilt jedes selbständige Unternehmen für sich. Die Gefolgschaft von nicht selbständigen Zweig- und Nebenbetrieben sind dem Hauptunternehmen zu- zurechnen. S4

Verarbeitungsvorschriften

(1) Für die Formengestaltung und Verarbeitung der den Warengruppen I1—II] zuzuzählenden Artikel sowie über den zu threr Herstellung benötigten Werkstoff gelten die beson- deren Vorschriften gemäß Anlage 1 und 2 dieser Anordnung. (Anlage 1: Typenliste, Anlage 2: Tabelle über den höchst- zulässigen Durchschnittswerkstoffverbrauch.) '

(2) Andere als in der Anlage 1 aufgeführten Artikel dürfen bis auf weiteres aus dem zugewiesenen Werkstoff niht mehr hergestellt werden.

(3) Die Vorschriften dieser Anordnung gelten auch für sämtliche noch nicht zugeshnittenen Stoffe, ohne Rücksicht auf die bei der Hereinnahme der Aufträge etwa bezüglih der Verarbeitung getroffenen Vereinbarungen.

(4) Diese Ano-dnung findet gleichfalls Anwendung auf alle für Fl-Lager anzufertigenden Bekleidungsstüce.

(5) Abweichung von den angegebenen Formen sind nur in- soweit gestattet, als der in der Anlage 2 dieser Anordnung festgelegte höchstzulässige Durchschnittswerkstoffverbrauch im Produktionsabschnitt eingehalten wird.

(6) Fn begründeten Einzelfällen (z. B. Export) können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung durch den Leiter der Fachgruppe in meiner Vollmacht zugelassen werden, Die Herstellung von Uniformen (für Wehrmacht, Behörden, Partei) wird durch diese Anordnung nicht be-

t : roffen g 5

Strafvorschrift Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be- straft. Das Antragsreht gemäß § 14, sowie das Ordnungs- strafreht gemäß § 15 dieser Verordnung werden von mir als dem Produktionsbeauftragten des Reichsministers für Rüstung und Krieg3produktion wahrgenommen.

86 Schlußvorschriften Diese Anordnung tritt nah ihrer Verkündung in Kraft, sie “oe auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge- ieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn-

emäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 15. Februar 1944.

Der Leiter der ar lGaslSgrupps Bekleidungsindustrie - als Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung : und Kriegsproduktion.

Tengelmann.

Anlage 1 zue Attorvnung Nr. 1/44 des Leiters der Wir [Bt gruppe efleidungsindustrie als ProDurtionsbeauftragtem des Reichsministers 1 Rüstung und Kriegsprodu!tion vom 15. Februar 1944 über das Kriegs-Produkftions3programm für die Anfertigung von Herren- und Knabenobêrbe- kleidung nach Größen (ausgenommen reine Maß- fenigüng

Typentliste.

L Straßenanzüge für Herren: 3 Formen. Form 1: Sakko-Anzug einreihig, zweiteilig, ohne Weste: a) Sakfko : 2 äußere Seitentaschen, 20 ecm tief, 1 innere Brusttasche, 20 cm tief, ohne äußere Brusttasche, ohne' Klappenknopfloch, glatiter Aermel, Mindestlänge 72 cra (Basisgröße 50); b) Hose: Fußtweite (Basisgröße 50), mindestens 50 cra, blinder Umschlag, 4 cm breit, 1 Gesäßtasche, 20 cm tief, 2 Seitentaschen, 33 ecm tief. Form 2: Sakko-Anzug einreihig, dreiteilig, mit Weste: a) Saffo : Ausführung wie Form 1a; b) Hose: Ausführung wie 1b; c) Weste : 3 äußere Taschen, 10 ecm tief, ohne Westen-Jnnentasche. : Form 3: Sakko-Anzug, zweireihig, zweiteilig, ohne Weste: a) Saffo, Ausführung wie Form la, jedoch zweireihig, E

.

b) Hose: | Ausführung wie Form 1b.

IT. Sportanzüge für Herren: 2 Formen. Form 1: Anzug, Sliponform, zweiteilig, ohne Weste: a) Safkko, einreihig : Sliponkragen, zum Durchknöpfen, höchstens 5 Knöpfe, ganz gefüttert, 1 innere Brusttasche, 20 ecm tief, 2 äußere Seitentaschen, 20 cm tief, glatter Aermel, Mindestlänge 70 ecm (Basisgröße 50); b) lange Hose oder Golfhose: beide mit Gesäßtasche, 20 cm tief, 2 Seitentaschen, 33 em tief, * lange Hose mit blindem Umschlag, 4 cem breit, Fußtwoeite (Basisgröße 50), nindalona 50 cm. - Form 2: Fankerform, zweiteilig, ohne Weste: a) Janker, einreihig : mit Stehkragen und Revers, in Trachtenart gearbeitet, ganz gefüttert, ohne Rütengurt, 2 äußere Seitentaschen, 1 innere Brusttasche, 20 cm tief, gtatter Aermel, Mindestlänge 62 cm (Basisgröße 50); b) Hose: Ausführung wie unter 2b.

T, Anzüge für Burscheu : 2 Formen. Form 1: Anzug, zweiteilig, ohne Weste: a) Saffo, einreihig: Sliponkragen, durchgeknöpft, höchstens 4 Knöpfe, ganz gefüttert, glatter Aermel, 1 innere Brusttasche, 20 cm tief, 2 Seitentaschen, 6 ' Mindestlänge 68 em (Basisgröße 42); b) Hose: Golfhose oder lange Hose, beide mit einer Gesäßtasche, 18 cm tief, 2 Seitentaschen, 30 cm tief, lange Hose mit blindem Umschlag, 4 cm breit, Fußweite (Basisgröße 42), mindestens 48 cm. Form 2: BVlusenanzug, zweiteilig, ohne Weste: a) Bluse: __ Ueberfallbluse auf Bund gearbeitet, Schal- oder Sliponkragen, höchstens 5 Knöpfe, 1 äußere Brusttasche, 20 cm tief, 1 innere Brusttasche, latter Aermel, - indestlänge einshl. Bund, 51 cm, (Basisgröße 42); b) Hose: Ausführung wie unter III, b,

g

S. 2

IV. Anzüge für Knaben: a) Kleinkindanzug, Gr. 00—1, 2 Formen. Form 1: Einknöpfanzug: Bluse ohne Futter, Aermel gefüttert, Hose gefüttert. Form 2: Stehbr ustanzug : & Brusttaschen ohne Knöpfêè und ohne Knopflöcher, S aus dem leihen Oberstoff, Hoje gefüttert ; i b) Knabenanzüge, Gr. 2—6, 2 Formen. Form 1: Stehbrustanzug: ohne Kunstseidenkragen, Hose gefüttert. Form 2: Uerfall-Blusenanzug auf Bund gearbeitet: mit oder ohne Kragen, höchstens 4 Knöpfe, 1 äußere Tasche, glatter Aermel, Hose gefüttert; ; c) Knabenanzug, Gr. 7—12, 2 Formen. Form 1: Stehbrustanzug: höchstens 4 Knöpfe, 1 äußere Tasche, I innere Tasche, glatter Aermel, Hose ungefüttert. Veberfall-Blusenanzug auf Bund gearbeitet: mit oder ohne Kragen, : höchstens 4 Knöpfe, 1 äußere Tasche, 1 innere Tasche, latter Aermel, Boig ohne Futter. Beide Formen können mit Knie- oder Golfhose gearbeitet werden.

/ V. Einzelhosen : a) Einzelhosen für Herren, 2 Formen : Lange Hose oder Golfhose, 1 Gesäßtasche, 20 cm tief, 2 Seitentaschen, 33 cm tief, Fußweite (Basisgröße 50), mindestens 50 cm, blinder Umschlag, 4 cm breéit; b) Einzellhsosen für Burschen, 2 Formen : Lange Hose oder Golfhofse, beide mit 1 Gesäßtasche, 18 ecm tief, 2 Seitentaschen, 30 cm tief, lange Hose mit blindem Umschlag, 4 em breit, Fußweite (Basisgröße 42), mindestens 48 cm; e) Einzelhosen für Knaben, 3 Formen: Gr. 00— 1 Hose gesüttert mit Stoffträgern, Gr. 2— 6 Sale gefüttert, Gr. 7—12 Kniehose ungefüttert, ohne Gesäßtaschen, Gr. 7—12 Golfhose ungefüttert, ohne Gesäßtaschen, mit oder ohne doppeltes Gesäß. :

VI. Wintermantel für Herren : 2 Formen:

Form 1: Mantel, einreihig : mit Revers ohne Klappenloech am Revers, oder in Sliponform, höchstens 5 Knöpfe, durchgeknöpft, glatter Aermel, 2 etge ene Taschen, 20 em tief, 1 kleine Geldtasche in der reten, äußeren Seitentasche, 1 Fnnenbrusttasche, 20 cm tief, ohne äußere Brusttasche, glatter Rückten ohne Rüdcengurt, einfach gesteppt, Mindestlänge 115 cm (Basisgröße 50). Form 2: Stuztzer, zweireihig : 3 Knöpfe, 1 weiterer Knopf unter der Klappe zum Ueberknöpfen, 2 Musfftaschen, ohne Seitentaschen, ohne äußere Brusttasche, 1 innere Brusttasche, 20 cm tief, glatter Aermel ohne Aermelspange, einteiliger Rückengurt ohne Knopf, ganz gefüttert, einmal gestéppt, mehrfahes Steppen der unteren Kante nit zulässig, Mindestlänge 90 cm (Basisgröße 50).

VII, Sommermantel für Herxen : : 1 Form:

Raglan, einreihig: höchstens 5 Knöpfe, durchgeknöpft, glatter Aermel ohne Spange, ganz gefüttert, 2 Leistentaschen, ohne innere Brusttasche, ohne Rüdckenschliß, einmal gesteppt, Mindestlänge 112 cem (Basisgröße 50).

VIII, Popelinmantel für Herren : 1 Form:

Raglan, einreihig, Tellerkragen: höchstens 5 Knöpfe, verdedckte Leiste, Rücensattel und am Oberstoff bis zur Armlochtiefe, halbbreites Beseßen aus dem Ober®off, ungefähr, Taschenbeutel dedend, doppelter Aermel aus Oberstoff, : Rüdckenschliß ohne Knopf bis 38 cm Länge, 2 Leistentaschen, ohnè innere Brusttasche, Kanten und Krageneinläge aus dem Oberstoff, Mindestlänge 115 ecm (Basisgröße 50).

IX. Winiermantet für Burschen : 1 Form:

Ausf hrung wie unter VI, Form 1, der Wintermantel für Herren: Mindestlänge 110 ecm (Basisgröße 42).

X. Lodenmantel für Burschen : 1 Form:

Raglan, einreihig:

ohne Rückengurt,

ohne Kapuze,

zum Durchknöpfen,

höchstens 5 Knöpfe,

glatter Aermel,

ohne innere Brusttaschen,

Mindestlänge 112 ecm (Basisgröße 42),

4 cm Saumbreite,

3 cm Aermelsaum,

2 Leisten. aschen.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 44 vom 22. Februar 1944.

h XI. Lodenmantel für Kuaben, Gr. 7—12; 1 Form: zweireihig, . ohne Kapuze, Rückengurt, Rüdensattel bis unter das Armloch, glatter Aermel Mindestlänge: Größe 7 = 82 ecm, Größe 8 = 86 em, Größe 9 = 90 em, Größe 10 = 95 cm, Größe 11 = 100 cm, Größe 12 = 104 cm, 4 cm Saumbreite, 3 cm Aermelsaum.

XIL. Lodenmantel flir Knaben, Gr. 2—6: 1 Forîn: Ausführung wie unter XI, Lodenmantel, Gr. 7—12, Mindestlänge: Größe 2 = 60 cm, Größe 3 = 64 cm, Größe 4 = 68 cm, Größe 5 = 72 cm, Größe 6 = 78 cm, 6 c m Saumbreite, 3 cm Aermelsaum.

XIIL. Knabenmantel, Gr. 7—12: 1 Form: zweiréihig mit Revers, einteiliger Rückengurt, glatter Aermel, nur linkes Vorderteil Knopflöcher, 1 Jnnentasche, keine aufgeseßten Taschen, ohne Rückenschliß, 6 cm Saumbreite, 3 cm Aermelsaum, Mindestlänge wie unter XI.

XIV. Knabenmantel, Gr. 2—6: 1 Form: Ausführung wie unter XIIL, Mindestlänge wie unter XII, Saum wie unter XII.

XV. Kleinkindmantel, Gr. 00—1 : 2 Forrnen: j a) Hamburger Mantel: mit oder ohne Ueberkragen, einteiliger. Rückengurt, glatter Aermel, nur linken Vorderteil Knopflöcher, 6 ecm Saumbreite, __8 em YAermelsaum. b) zweireihig mit Revers: einteiliger Rückengurt, sonst wie a, : Mindestlänge: Größe 00 = 45 cm, Größe 0 = 48 cm, Größe 1 = 52 cm,

Anlage 2

zue Anordnung Nr. 1/44 des Lesters3 der Wirtschafts gruppe efleidungsindustrie als Produktionsbeauftragtem des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduftion vom 15. Februar 1944 über das iegs-Produktionsprogramm für die Anfertigung von Herren- und Knabenoberbeklei- dung nah Größen (ausgenommen reine Maßfertigung).

Höchstzulässiger Durch chnittsverbrauch an Oberstoff, Futter- sowie Einlagestoff.

Es darf folgender höchstzulässiger Durchschnittsverbrauch an Ober- stoff, Futter- sowie Einlagestoff im Produktionsabschnitt nicht über- schritten werden, Die Maße für Einlagestoffe verstehen sich bei einer Warenbxéite von 80 ecm.

Im Produktionsabschnitt für Herrenanzüge müssen aus dem zuge- wiesenen Oberstoff 70% in Straßenanzügen 5, 1) Form 1 oder 2 U 3 und"30% in Sportanzügen 5, 11) Form 1 oder 2 hergestellt werden. -

Einlage- Hosen-

Ober- Futter-

Artikel: Größe stoff stoff inêaan, Halen m qm m m

1. Straßenanzüge für Herren (F 5, T) \ : Form 1, 2 und3 44—54 2,75 3,03 1,28 0,10 einschl.

Von den Straßenanzügen einreihig müssen 20% mit Westen herge- stellt werden. Für die Form 1 ist 2,68 m, für die Form 2 ist 2,88 m und für die Form 3 2,83 m Oberstoff vorgesehen. Zur Einhaliung des ge- forderten Durchschnittstoffverbrauches von 2,75 m können zweckmäßig 80% des Materials in Form 1 und je 20% in Form 2 und 3 hergestellt werden,

Für Futter- und Einlagestoffe gilt dieses entsprechend.

2. Sportanzüge für Herren (F 5, IT) Form 1 und 2 44—54 2,52 2,50 084 0,10 einschl,

Für die Form 1 ist 2,60 m Oberstoff, für die Form 2 2,43 m Ober- stoff vorgesehen. Zur Einhaltung des geforderten Durchschnittss\toff- verbrauches. kann Form 1 und 2 je zur Hälfte hergestellt werden.

Für Futter- und Einlagestoffe gilt dieses entsprechend.

d. Anzüge für Burschen 5, 111)

Form 1 und2 838—43 215 218 054 0,08

einschl.

Für die Form 1 (3a mit b) ist 2,25 m Stoff, für die Form 2 (a mit Þ) 2,05 m Stoff vorgesehen. Zur Einhaltung des geforderten Durch- shnittstoffverbrauches von 2,15 m können zweckmäßig 50% des Materials in Form 1 und 50% in Form 2 hergestellt werden.

Für Futter- und Einlagestoffe gilt dieses entsprechend.

4, Anzüge für Knaben

5, TV)

a) Kleinfkind- anzug 00—1 Form 1: Einknöpf-Anzug 00—]1 Form 2: Stehbrust-Anzug 00—]1

b) Knabenanzug 2—6 Form 1: Stehbrust-Anzug 2—6 Form 2: Ueberfallblusen- Anzug

¿ Ober- Futter- Einlage- Hosen- a tes los Ros. N, etage m m m c) Knabenanzug Form 1: Stehbrust-Anzug mit Kniehosen mit Golfhose Form 2: Ueberfallblusen- Anzug mit Kniehose mit Golfhose

5. Einzelhosen (§5, V «—-c) a) Einzelhosen für Herren: Lange Hose 44—54 einschl. Golfhose 44— 54 einschl. b) Einzelhosen für Bursdan: Lange Hose 38—43 einschl, Golfhose 38——43 einschl, c) E?nzelhoßen für Knaben: Hose mit Stoff- träger 00—1 0,32 Kniehose gefüttert 2—6 0,40 Kniehose ohne Futter 7T—12 0,52 Golfhose ohne Futter 7T—12 0,95

6. Wintermäntel und Stutzer für Herren: (§5, VI) Form 1 und 2: 44—54 2,18 2,79

einschl,

Zur Einhaltung des geforderten Durchschnittverbrauches von 2,18 m können zweckmäßig 60% des Materials in Form 1 zu 2,20 m und 40% in Form 2 zu 2,15 m gefertigt werden.

Für Futter- und Einlagestoffe gilt dieses entsprechend.

Einlage- Hosen- Ober- Futter- Artikel Größe stoff stoff stoff bund-

insges. einlage m qm m m

1,25 N

7. Sommermantel für Herren : (§5, VIL) 44—54 2,79 1,15 1 Fornt einschl.

8, Popelinmantel für Herren : (§5, VIII) 44—54 0,40 1 Form einschl.

9, Wintermantel für Burschen : (§5, 1X) 38—43 1,10 1 Form einschl.

10. Lodenmantel für Burschen : (§5, X) 38—43 0,55 1 Form einfchl.

11. Lodenmantel für Kuaben : (§5, XI) 12 1 Form einschl.

12. Lodenmantel für Krraben : (§5, XII) 2—6 1 Form einschl,

13. Knabenmantel: (§5, XIII) 12 1 Form einschl,

14. Knabenmantel: (§5, XIV) 2—6 1 Form einschl.

15. Kleinkindmantel:

(§5, XV)

Form 1: / Hamburger 00—1 Î 1,10 0,40 Mantel einschl.

Form 2: Mantel zweireihig mit Revers * 00—1 0,83 0,97 0,50

4

Vesondere Verarbeitungsvorschriften

1, Für die Herstellung von Burschen-Uebergrößen (44 B, 46 B, 90 B, 94 B) gelten die Verarbeitungsvorschriften für Herrenkleidung.

2. Für Uebergrößen (über Größe 54) darf der höchstzulässige Stoff- verbrauch bis höchstens 15%, überschritten werden.

3, Sämtliche Maße verstehen sich einschl. Verschnitt und ohne &liden, bei einer Stoffbreite von 142/144 ecm. Bei geringerer oder größerer Stoffbreite ist die durch Preisanordnung vom 18, 4, 41 vorgeschriebenen Schablonenzeihnung Größe 50, 42, 10, 5 und 0 maßgebend.

4, Berechnungsbasis für

Herrenkleidung is die Größe 50, für Burschenkleidung die Größe 42, für Knabenkleidung die Größe 10 bei den Größen 7—12 Größe 4 bei den Größen 2—6 und Größe 0 bei den Größen 00—1.

5, Die vorgeschriebenen Mindestlängen erhöbßen sich für die Herren- größen über 50 um mindestens 2 cm je Größe und verringern sich für die Größen unter 50 um höchstens 1 cm je Größe. Das gleiche gilt für Burschengrößen, Basisgröße 42. Jede einzelne Größe muß die Maße der Größentabelle für Herrenoberbekleidung der Fachgruppe Herren- und Knabenbekleidungsindustrie enthalten. Es müssen alle Größen in dem bisher handelsüblihen Verhältnis hergestellt tverden.

6. Aermelschliße, Aermelknöpfe sowie blinde Knöpfe und Knopf- löcher an Aermeln sind nit zulässig. Bei der ata eins dürfen Papiereinlagen nicht verwandt werden. Zugelassen sin jedoch Hosenbundeinlagen aus Zellwollkette mit Papiergarnschuß.

7. Zulässig ist nah wie vor die Einarbeitung von Schulterwatte, soweit sie erforderlich ist, um dem Stück an der Achsel Halt zu geben und das Hängen der Schultern auszugleichen. Die Ge- samtpolsterung darf am Stück nachstehende Gewichtsmengen au zu den als zulässig angegebenen Zweden nicht übersteigen:

S. 3

bei Herren- und Burschenanzugen 40,Gramm je Stü; bei Herren- und Burschenwintermänteln 40 Gramm je Stü, bei Knabenwintermänteln Gr. 2—12 25 Gramm je Stüd,

) bei Kleinfindmänteln und Anzügen Gr. 00—1 ohne Watte- polsterung, bei Herrensommermänteln ohne Wattepolsterung, bei Herrenpopelinemänteln ohne Wattep sterung.

Bekanntmachung

Die am 16. Februar 1944 ausgegebene Nummer 9 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung zur Durchführung der Erbhoffortbildungsverord- -

nung auf dem Gebiete des Kosten- und Steuerrehts, Vom 24. Fanuar 1944.

Verordnung über die Wiederaufnahme rechtskräftig entschiede- ner Abstammungsklagen. Vom 27 Januar 1941.

Verordnung über den Zusammenschluß des freien Rehn dT berufs zur „Reichsgruppe der Oeffentlich bestellten Verme sungs- ingenieure“, Vom 31. Fanuar 1944,

Dritte Verordnung zur Aenderung der Verfahrensordnung für die Berufsgerichte der Presse. Vom 31. Fanuar 1944,

Vierundzwanzigste Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslihen Schaßanweisungen des Deutschen Reichs in das Reichs\huldbuh, Vom 9, Februar 1944,

Umfang: 34 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 A. Postbeförde- rungsgebuhren: 0,03 M für ein Stü bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200,

Beclin NW 40, den 18. Februar 1944. Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Irichtamtliches Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 22. bis 28, Februar 1944

Staatsoper

Dienstag, 22. Februar: Boheme. Musikal. Leitung: Lenzet. Beginn: 15!/2 Uhr.

Mittwoch, 23. Februar: Zwei Tanzschöpfungen. Die grünen P hn Coppelia. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 14 ü

Dounerstag, 24. Februar: Arabella. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 13 Uhr.

Freitag, 25, Februar: Fidelio. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 131/25 Uhr.

Sonnabend, 26. Februar: Fidelio. Beginn: 1314 Uhr.

Sonntag, 27. Februar: Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 12 Uhr.

Montag, 28. Februar: Die verkaufte Braut. Beginn:

1314 Uhr. Schauspielhaus L E 26, Februar: Neu einstudiert. Othello Beginn: 134 Uhr. Sonntag, 27. Februar: Geschlossene Vorstellung. Beginn: 15 Uhr. Montag, 28. Februar: Vorsiellung der KdF.-Theatergemeinde. Beginn: 15 Uhr. Lustspielhaus Dienstag, 22. Februar: Große Welt Beginn: 144 Uhr. Mittwoch, 23. Februar: Lauter Lügen. Beginn: 1414 Uhr. Donnerstag, 24. Februar: Der Fächer. Beginn: 1434 Uhr. Freitag, 25. Februar: Große Welt. Beginn: 144 Uhr. Sonnabend, 26. Februar: Lauter Lügen. Beginn: 1414 Uhr. Sonntag, 27. Februar: Große Welt, Beginn: 14 Uhr. Montag, 28. Februar: Große Welt. Beginn: 144 Uhr,

B irifcpaftisteili

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 21. Februar. (D. N. B,) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G. 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,96 G. 100,10 B. New York 24,98 G., 25,02 B. Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G,; 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G,, 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B. Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 21. Februar. (D.N.B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 %, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,— Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15%, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 21. Februar. (D. N. B.) New Yori 4,02%—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz. ——, Rio 83,6474, Schangha!' Tschungking-Dollar —,—. j

Amsterdam, 21. Februar. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. |

j rüsse! 30,11—30,17 Schweiz 43,63—43,71, Heljinki —,—, JGtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo ——, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —44,90, Prag —,—.

Zürich, 21. Februar. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,25, London 17,36. New York 4,30, Brüsse! 69,25 B, Mailand 22,67%, nom. Madrid 39,75 B., Holland 229, Berlin 172,55, Lissabon 17,51}, Stockholm 102,664, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3714 Sofia 5,8714, Prag 17,25, Budapest 104,5 B., Zagreb 8,75, Jstanbu! - 3,50 B, Bukarest 2,374, Helsint! 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 96.50 Japan 101,00, Rio 22,00 B;

Kopenhagen, 21. Februar. (D. N. B.) London 19,34 New- Yort 4,79, Berlin 191,80, Par1s 10,85, Antwerpen 76,80 Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00 Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 21. Februar. (D. N. B. London 16,85 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüsse! —,— G., 67,60 B. Schwe1z. Pläße 97,00 G., 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,,

- Oslo 95,35 G., 95,65 B. Washington 4,15 G., 4,20 B., Heljinki

8,36 G. 8,59 B. Rom —,— G, 22,20 B. Kanada 3,77 G,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türke! —,— B. Lissabon —— G., 17,45 B. Buenos Aires 102,50 G. 104,50 B.

Oslo, 21. Februar. (D. N. B.) London —,— G., 17,75:-D, Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G. 10,00 B., New York —— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G,, 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B. Antwerpen —,— G., 71,50 B,, Stockholm 104,55 G. 105.10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —— G., 23,20 B. Praq —— G. —— B

London, 21. Februar. (D. N. B. Silbe. Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/=—=,

E Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris -

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