1944 / 85 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 84 vom 12. April 1944. &. 4

Öffentlicher Anzeiger

1, Untersuchungs- und Strafsachen. 2. Zwangsverfteigerungen, 3. Aufgebote,

4, Oeffentliche Zustellungen, | 7, Aktiengesellschaften,

5, Berlufst- und Fundsachen, 6, Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgeselschaften auf Aktien, 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 13. 11, Genoffenschaften... 14. 12. Offene Handels- und Kommanditgefellschaften, 15,

Unfall- und Fnvalibenverficherungeu, Deutsche Reichsbank und Bankäusweise Berschiedene ‘Vekanntmachungen.

5.Verlust-u.Fundsachen

[256]

Es sind abhauden gekommen:

Der Versicherungsshein Nr. 118 700 über 2000 ŒÆ für Herrn Emil Kallen- bah, Leipzig, geboren 29, 9. 1880, aus- gestellt von der Ostra Lebensversiche-

rungs-Bank Aktiengesellshaft, Berlin,“

die Police Nr. 306 210 über 215,— li M für Herrn Wilhelm Braune, Wolfen, geboren 18. 1. 1880, die Police Nr. 309 361- über. 235 A für Frau Anna Martha Grimmer geb. Falke, Zwickau, Sa., geboren 2. 12, 1889, die Police Nr. 309 362 über 231, M für Herrn Rich. Edmund Grimmer, Zwickau, Sa., geboren 10, 4. 1869, samtlih ausgestellt von der Hovad Le- bensversicherungs - Bank Atktiengesell- schaft, Berlin, der Versicherungsschein Nr. À 41374 über 6000,— li für Herrn Fakob Weppler, Ober Hilbers- Pin, Rheinhessen, geboren 3. 4, 1901, der Versicherungsschein Nr. A 58 768 über 2000,— lKÆ für Herrn Fohann Laber, Weimding, geboren 13, 2 1907, sämtlih ausgestellt von unserer Gesell- schaft. Die Bei Gern ga Dee bzw. Policen verlieren ihre Gültigkeit, ‘und wir fertigen Ersaßurkunden aus, wenn sih die jeßigen Fnhaber nicht inner- halb zweier Monate bei uns melden. Magdeburg, den 4. April 1944. Magdeburger Allgemeine Lebens- und Rentenvexsicherungs- Aktiengesellschaft.

7. Aktien- gesellschaften [360] - August Hoffmann Aktiengesellschaft, Neugersdorf (Sa.).

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer am Donnerstag, den 4, Mai 1944, 15 Uhr, in unseren S räumen stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Neugersdorf (Sa.), am 6. April 1944. Der Vorstand.

(854] Bekanntmachung.

Vorstand und Aufsihtsrat unserer Gesellshaft haben gemäß § 4 der Ver- ordnung vom 23, 12. 1943 in ihrer ge- meinsamen Sißung vom 22.*3, 1944 die Ausschüttung einex Dividende von 5 27 “auf die Stammaktien für das Ge- schaäftsjahr 1943 beschlossen. Sie kommt nach Abzug von 15 7 Kapitalertrag- steuer (einschl. Kriegszushlag) mit

RA 4,25 für jede Stammaktie über

nom. K Æ 100,— und

RA 17,— für jede Stammaktie über

nom. RA 400,— ° bei dem Bankhaus Panl Kapff, Stuttgart, bei der Deutschen Bank Filiale Stutt- gart, Stuttgart, e und bei unserer Gesellschaftskasse en Gewinnanteilshein Nr. 12 ab

5. April 1944 zur Auszahlung.

Jm April 1944.

Württembergische Baumwoll-Spinnerei und -Weberei bei Eßlingen am Nekar. Der Vorstand.

[355] Klosterbräu St. Veit, Aktiengesellschaft in Neumarkt-St. Veit.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 1944, 11 Uhr, in den Kanzgleiräumen des Notariats Mün- Gi X1II, Notar Hans Hieber in München, Weinstraße 5.

Zur Ausübung des Sktimmrechtes in der Hauptversammlung ist nur der- jenige Aktionär berechtigt, welcher spätestens am 4. Werktage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei der Bayer. Hypo- theken- und Wechselbank, Filiale Neu- markt-St, Veit, seine Aktien oder einen mit Angabe der Aktiennummer ver- sehenen Hinterlegungsschein der Reichs- bank hinterlegt oder wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft für diese bei anderen Banken bis zur Be- endigung der Hauptversammlung im

Sperrdepot gehalten werden und die |

Bestätigung hierüber spätestens einen Ta nach Ablauf der Hinterlegungs- frist bei der Gesellschaft eingereiht ist. Neumarkt-St. Veit, 8. April 1944. Der Vorstánd.

[358] Ungarische Allgemeine Creditbank. , Kundmachung.

Zufolge Beschlusses der am heutigen Tage abgehaltenen Generalversamm- lung unseres FJustitutes wird der Dividendenkupon Nr. 18 unserer Aktien zum Nenntwwert von P. 50,— für das Fahr - 1943 mit P. 3,—, ‘d. \, drei Pengö, vom 20. März l. J. an pro Kupon gefen Ablieferung dessebben und unter Berücksichtigung der hinsicht- lich Einlösung von. Aktiendividenden- tupons bestehenden geseßlichen Verfü- gungen hei der Kasse unseres Fnsti- tutes Budapest V., Dorottya ucca 5,

So Kupons sind entweder auf der

Rückseite mit Stampiglie oder Namens- -fertäágung versehen, oder aber mit Num- Me rT oer ai Cen in arithmetischer Ordnung angeführt, einzureichen. Budapeïît, den 18. März 1944. Ungarische, Allgemeine Creditbank.

[361] Gesellschaft

zur Förderung der Elektrifizierung des

Bezirks Posen A. G., Posen, Berliner Straße 8. /

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, dem 2. Mai 1944, 15 Uhr, im Sißungs- saal der Treuhandstelle Posen, in Posen, Wilhelmplay 15, 1. Stock, Zimmer 2

taitsindenden ordentlihen Hauptver- jammlung E

Zux Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die ihre Aktien spätestens am 26. April 1944 entweder bei unserer

Gesellschaftskasse in Posen,

bei der Landesbank und Girozentrale

Warthegau, Posen,

bei einem deutschen Notar, oder bei

einer zur Entgegennahme der Aktien

befugten Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs- mäßig erfolgt, wenn die Aktien mit du: stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Be- endigung der Hauptversammlung ge- spérut werden.

Jm Falle dex Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wert- papiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 27. April 1944 bei der Gesellschast einzureichen.

Posen, den 5. April 1944.

Dêr Vorstand: Alfred Genz, Fohannes Spangemachex.

[356] Gemäß § 4 der Verordnung des Herrn Reichsministers der Tus vom 23. Dezember 1943 haben Aussichtsrat und Vorstand gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1943 einen Ge- winnanteil von 6 % auszushütten. Die Auszahlung der Gewinnanteile erfolgt ab 19. April 1944 unter Abzu von 15 % Kapitalertragsteuêr einschl. G gegen Ginreichnng der Gewinnanteilscheine* Nr. 15 für die Aktien von NA 100,— mit li M 5,10 per Stück Nr. 15 für die Aktien von K 1000,— mit M 51,— per Stü bei der Gesellschaftskasse und den nah- stehend verzeihneten Banken: in Berlin und Frankfurt a. M.: der. Dresdner Bauk, ; der Deutschen Bauk; in Berlin: der Allgemeinen Elektri- citäts-Gesellschaft, der Berliner Handels-Gesellschaft, dem Bankhaus Delbrück Schickler & Co,., dem Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H.;' i in Frankfurt a. M.: dem Bankhaus Grunelius & Co., dem Bankhaus Heinrih Kirchholtes & Co.; in tet der Sächsishen Staats- ank; j in Zürich: der Bank für elektrische Unternehmungen. Fm März 1944. Thüringer Elektricitäts-Lieferungs- Gesellschaft. Wilhelm Duis. Gustav Knorr.

[357] / Gemäß § 4 der Verordnung des Herrn Reichsministers der Justiz vom 23. Dezember 1943 haben Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam béschlossen, für das Geschäftsjahr 1943 einen Ge- winnanteil von 5 % auszuschütten.

Die Auszahlung der Gewinnanteile erfolgt ab 19, April 1944 unter Abzug von 15 % Kapitdlertragsteuer einschl. Kriegszushlag gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine:

Nr. 16 für die Aktien über li 100,— Nr. 1—46 000 mit RA 4,25/St.,

Nr. 16 für die Aktien über liM- 1000,— Nr. 1—10400 mit BM 42,50/St.

vei der Gesellschaftskasse, Fosephs- play 3,

bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München, Augs- burg, Bayreuth, Hof, Nürnberg,

vei der Bayerischen Staatsbank in München, Augsburg, Bayreuth, Hof, Nürnberg, Ka

bei der Deutschen Bank in Berlin, München, Frankfurt a. M.,

bei der Hauptkasse der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellshaft in Berlin NW 40, Friedrih-Karl-Ufer 2—4

in Berlin,

bei der Dresdner Bank in München und Frankfurt a. M.,

vei dem Bankhause Hardy & Co., GmbH. in Berlin.

m März 1944.

Bayerische Eleftricitäts-Lieferungs- Gesellschaft Aktiengesellschaft.

Schäfer. Mehner.

vei der Berliner Handels-Gesellschaft |

Von der zum 1. April 1935 zur Rück- zahlung gekündigten 8/6 igen Auleihe der Deutsche Linoleum-WBerke Hansa, Aktiengesellschaft, Delmenhorst, von 1926 sind [363] 6 Stück Reihe A zu je nom. . 1000,-

Nr. 446, 447, 448, 449, 960, 961 und von der zum 1. Oftober 1935 zux Rückzahlung gekündigten 8/6 igen Un- leihe dexr Delmenhorster Linoleum- Fabrik (Auker-Marke) von 1926 8 Stück Reihe B zu je non. li. 500,— Nr. 2968, 2969, 2970, 2971, 2972, 2973,

* 9974, 2975 10 Stück Reihe C zu je nom. f. 200,- Nr. 5090, 5091, 5092, 5093, 5094, 5234, 5235, 5236, 5237, 5238 zur Rückzahlung noch nicht vorgelegt.

Wir Aba diese Stücke hiermit offént- lich auf, ;

Bietigheim, den 4. April 1944.

Deutsche Linoleum-Werke A.-G.

L ; deutshe Wollwaren Manufaktur G. m. b. H., Grünberg (Schlesien). Anläßlich der Umwandlung unseres Unternehmens in eine Gesellshaft mit beshränkter Haftung wurden die nach- stehenden Aktienurkunden troy unserer dreimal veröffentlihten Aufforderung vom 31, August 1943 niht fristgemäß bei der Gesellschaftskasse eingereicht: a) Aktien über A 1000,— Nennwert: Nr. 1424 3477 3491 3683 3755 37983 3794 3916 3917 3918 3919 == 11 Aftien u M 1000,—. ) Aktien über NAÆA 100,— Nennwert: Nr. 0022 0023 0024 0025 0026 0027 0048 0049 0050 0051 0052 0354 0855 0374 0429 0430 0431 0432 0459 0469 0499 0500 0525 0547 0581 0582 0583

0601 0602 0603 0607 0626 0627 0628|

0629 0630 0721 9722 0723 0724 0725

4 0751 0752 0753 0785 0786 0787 0788| 3

0789 0790 0791 0796 0806 (0807 0849

0850 0868 0890 0930 1000 1001 1035/4. 1036 1037 1046 1047 1048 1049 1050 |/

1105 1106 1107 1118 1119 1130 1136 1178 1195 1196-2218 2919 2226 2238

2239 2240 2241 2348 2455 2665 2666|‘

3466 3467 3468 3474 3475 3537 3538 3089 3540 3541 3542 3543 3544 3545 3546 3547 3554 3824 3825 3923 3924 39256 3926 3927 3928 3929 3930 .3949

3950 3951 3952 3953 3984 3985 3986

3987 3988 3989 4067 4068 4069 4166 4167 4178 4179 4215 4216 4217 4218 4219 4220 4239 4240 4241 4242 4243 4244 4245 4246 4247 4248 4249 4275 4328 4329 4330 ‘4343 4344 4357 4358 4359 4360 4362 4391 4392 4403 4404 4416 4423 4427 4430 4442 41863 4864 8469 4870 4924 = 177 Aftien zu T M 100,—.,

Diese Aktienurkunden werden nun- mehr gemäß § 266 in Verbindung mit 8 67 und § 179 des Aktiengeseßes mit den folgenden Maßgaben fur kraftlos ertlärt:

Für die zu a genannten nom. R A 11 000,— Aftien über je Reichs- mark 1000,— sind Geschäftsanteile im gleihen Nennwert gebildet worden, die wir zur Verfügung der sich später mel- denden Gesellschafter halten.

Von den unter þ aufgeführten nom. RA 17 700,— Aftien über fi.ÆM 100,— wurden je 5 Stück in der Nummern-

qe zu

34 Geschäftsanteilen über je nom.

RAM 500,— und 1 Geschäftsanteil über nom. Reichs- mark 700,—- zusammengefaßt. Diese Geschäftsanteile werden bestinungdgenäß am 2. Mai 1944, vormittags 11 Uhr, durch Herrn Notar Paul Zobel im Hause Berlin SW 11, Askanischer Play 3, öffentlich für Rehnung der Beteiligten versteigert werden, e

Gleichzeitig kommen die aus den bei der Gesellschaftskasse zur Verwertung eingereichten nom. f. 10 600,— Aktien gebildeten Geschäftsanteile zur Ver- steigerung.

Grünberg (Schlesien), im März 1944. Deutsche Wollenwaren Manufaktur Gesellschaft mit beschränkter“ Haftung. Die Geschäftsführung.

[359] Westböhmisher Bergbau-Aktien-Verein. Aktienumtausch.

Gemäß den inzwischen in das Han- delsregister eingetragenen Beschlüssen unserer Hauptversammlung vom 9. De- zember v, F. ist das Aktienkapital unserer Gesellschaft auf Reihsmark um- gestellt worden.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihre alten Aktien mit den Dividenden- sheinbogen bis zum 15. Fuli d. F. einshließlich j

in Berlin bei der Dresdner . Bank

oder der Deutschen Bank,

in Reichenberg bei der“ Dresdner

Bank oder der Deutschen Bank oder der Kreditanstalt der Deut- shèn eGmbH.,, Prag bei der Böhmischen Es- compte-Bank oder dex Böhmischen Union-Bank oder der Kredit- anstalt der Deutschen eGmbH., in Wien bei der Länderbank Wien Aktiengesellschaft oder der Credit- anstalt—Bankverein * während der bei diesen Stellen: üblichen Kassenstunden am zuständigen Schalter zum Umtausch einzureichen. o Gegen Einlieferung von fünf ‘Aktien

zu je K 500,— mit laufendem Dividen- denschein erhalten die Aktionäre drei neue Aktien zu je lf 100,— mit Dividendenschein Nr. 1 u. f. Bei- spielsweise können aber auch Stück zwei Aktien à K 500,— zum Umtausch in eine Aktie à [/ 100,— unter Ver- wertung der überschießenden Spiße eingereiht werden. Die Stellen . sind bereit, neben dem Verkauf auch den Ankauf von Spitzenbeträgen so weit möglih zu vermitteln; doch ist in diesem ‘Zusammenhang der leßte* Ab- saß dieser Bekanntmachung . besonders zu beachten. An Stelle von je zehn Aktien à nom, l?.#{ 109,— wird nah Möglichkeit eine über nom. l. 1000,— lautende Aktieuurkunde mit #Einver- ständnis. des Aktionärs ausgegeben." Ueber die neuen Aktien werden zu- nächst nicht übertragbare Kassenquit- tungen ausgehändigt, gegen deren Nü- gabe die Stücke bei derjenigen Stelle, welche die Kassenquittungen ausgestellt hat, erhoken werden fkönnen. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver- pflichtet, die» Legitimation des Vor- zeigers der Kassenquittungen zu prüfen. Für die mit dem Umtausch verbun- denen Sonderarbeiten wird die übliche

[471].

Aktiva,

, Deckungsbesland an Gold und Devisen Bestand an Wechseln und Scheck8 sowie

Reichs ü Wertpapieren,

Lombardforderungen. , deutschen Scheidemünzen , Rentenbankscheinen . „“, sonstigen Wertpapieren . „_ sonstigen Aktiven .

Passiva.

» »

. Grundkapital u 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) geseßliche Rücklagen . ..

b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen ; ..

¿. Betrag der umlaufenden Noten j 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten , ..

5, An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten s

6. Sonstige Passiva Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Berlin, den 5. April 1944.

worden sind (deckungsfähige Wertpapiere) « « «

@ ® 16 0D. P ‘S . . ®

Gebühr in Anrxechnung gebracht; - so- fern jedoch die alten Aftien mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis in -doppelter Ausfertigung direft am zuständigen Schalter der vor genannten Stellen eingereiht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht

verbunden ist, exfolgt der , Umtausch kostenfrei. :

Die nicht fristgemäß zum Umtausch eingerihten alten Aktien werden ge- mäß § 179 AktG. in Verbindung mit S 18 der Umstellungsverordnung vom 9 Februar 1939 für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt für Aktien, die zwar eingereiht worden" sind, aber den zum Umtausch exforderlichen Nennbetrag nicht erreihen und der

‘| Gesellshaft niht zur Verwertung für

Rechnung der Beteiligten zur Vers- fügung gestellt worden sind. Die auf die für traftlos ‘erklärten alten Aktien entfallenden neuen Aktien werden ver- kauft. Der Erlös wird abzüglich der entstandenen Kosten zur Verfügung der Berechtigten gehalten oder für deren Rechnung hinterlegt werden. Den 30. März 1944. Westböhmischer Bergbau-Aktian-Verein. Der Vorstand. Kuhlmann,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 31. März 1944.

E) RAM TT 121 009

an Schaßwechseln des

3 Ziffer 3 angekauft

40 379 276 000

619 000

45 518 000 36 902 000 593 217 000 32 771 000

1 651 175 000

e.“ o «eee. ee. os e « 6

L)

o

6

® . 0s .

150 000 000

150 000 000 808 255 000 33 791 762 000 7 236 686 000

679 896 000

Jnlande zahlbaren Wechseln: KAÆ —,

Neihsbaunkdirektoriu Funk.

Lange. Bayrh

offex. Emds,

[469]. ! Monatsaustweis der Deutschen Golddisfkontbank vom 31. März 1944. Aktiva. RA H Kassenbestand (deutsche u. ausländ,. Zahlungs- mite Go Guthaben bei der Reich3- bank u. a. Postscheck-

Wechsel 3131 798 934/62 Schaßwechsel und un- j verzinsliche Schah- 4 anweisungen Des |/ Reichs und der Länder | 1 829 485 000 Eigene Wertpapiere 91 218 560 Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Boni- tät und Liquidität gegen Kreditinstitute Schuldner Dauernde Beteiligungen einschl. der zur Be- teiligung bestimmten Wertpapiere s 6 530 250 Sonstige Aktiva . 1 Forderungen aus Kre- diten gem. ' Kredit- abkommen A Bürgschaftsforderungen RM 3 521 413,40

53 796 058/96

24 199 433/09

376 356 469 755 360

501 015

5 607 660 971

Passiva. Aktienkapital Gruppe A und B Vorzugsaktien . . . . Geseßlihe Rücklage. . Sonstige freie Rücklagen Gläubiger « Verpflichtungen aus Solawcchsely . * Sonstige Passiva Verpflichtungen aus Krediten gem. Kre- ditabkommen . . , Bürgschaftsverpflichtun- gen RMÆ/ 3 521 413,40

475 000 000 125 000 000 25 000 000 129 300 000 3524 917 635

1 262 100 000 65 842 320

501 015/78

5 607 660 971/51 Bürgschaftsverpflihtungen KA gèm. Kreditabkfommen . 9 676 689,08 Eigene Jndossamèntsver- bindlichkeiten 175 591,73 Termindevifen-Verpflichck tungen 64 211 454,39, Berlin, den 5. April 1944.

Deutsche Golddiskountbankt,

[470]. Konversions3 kasse für veutshe AuslanDdsschulden,

Ausweis per 31. März 1944.

Aktiva. RA (|\À Forderungen gegen die | 12 374 516/43

Reihba | Sonstige Forderungen 3.625 372/65 940 376 913/28

Anlagen 956 376 802/31 v err A

Passiva. Schuldscheine . | Schuldverschreibungen: |

4% auf ausländische | Währung lautend . 171 379 443/46 3% auf ausländische | Währung lautend . 3% auf Reichsmark fautend Sonst. Verpflichtungen

186 378 357/47

84 923 920,08 507 963 056/30 956 376 80231

Berlin, den 6. April 1944, Der Vorstand.

10. Geseilihaftenm. b. H.

[257] Einladung zur ordentlichen Hauptversammluug. Die Gesellschafter der „Coloniale“ Einfuhr- und Einkaufsgesellshaft der Großhändler, Ges. m. b. §H.,, Aussig, werden hiermit aufgefordert, an der am Mittwoch, den 19. April 1944, 1430 Uhr, im „Grand-Kaffee“ - zu Aussig, Riunionehaus, 1. Sto, statt- findenden ordentlichen Hauptversamm- lung teizunehmen. Aussig, den 12, April 1944. „Coloniale“ i Einfuhr- und Einkaufsgesellschaäft der Großhändler Ges. m. beschr. Haftung, Aussig. Der Geschäftsführer: A. Kindermann, Für den Aussichtsrat als Vorsißzer: Otto Rösler.

Verantwortlih für den Amtlihen und Nichtamt- lihen Teil, den redafktionellen Teil, den An- zeigenteil- und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für, den Wirtschaftsteil und den

übrigen redafktionellen Teil: 0 Rudolf Lanys\ch in Berlin SW 68 Druck der Preußishen Verlags- und ‘Drutereti GmbH., Berlin

Preis diesex Nummer: 10 X

6 782 025'—

Deufsher Reithsanzeiger

e

Breußiswher Staatsanzeiger

monatli 2,30 ÆÆ zuzüglich Zustellgebühr, für Sell

Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der E

osten 10 #/. Einzelnummern werden nur gegen

Angzeigenstelle monatlich 1,90 ÆÆ. Alle Postanstalten nehmen Vestellungen

an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. inzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen arzahsung oder

vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portys° abgegeben.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugsprets die Post En E bitabhoier bel der 2 S une

E flir ,10 ÆK, einer dretgespaltenen 92 mm breiten Petit-SZeile 1,85 ÆAM. Anzeigen nimmt die Anzeigenftelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. b vi omgt 20 sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif ein- zusenden, insbesondere

Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete 3 Tage por dem EGinrüctungstermin bei der Anzeigenstelle

den Ran einer flmfgespaitenen 55 mm bereiten Petit

ist darin auch anzugeben, wêlchze Worte etwa dur

missen angen sein.

Fernsprech-Sammel-Ir.: 19 33 33

B erlin, Dorinerstaag, den 13. April, abends

NeiGsbankgirokonio Veríin, Kouto Rer. 1/1913 Poftscheckonto: Berlin 418 21

1944

V

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich '

v ¿ordnung über die Umsaßsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die nicht. in Berlin notierten ausländischen E für die Umsäße im März 1944.

Bekanntmachungen des Regierungspräsidenten in Stettin und der Geheimen Staatspolizei in Regensburg über die Ein- ziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung 1/44 des Reichsbeauftragten „für Kleidung und verwandte „Gebiete (Verbrauchsregelung für Spinnstoff- waren). Vom 1. April 1944.

Anordnung Nr. 1 zur Durhführung der Anordnung 1/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren 1/44—1 —).

om 1, April 1944.

Anordnung 11/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Bezug und Ülefeliina von Spinnstoff- waren). Vom 1. April 1944. i;

Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung 11/44 des Reichsheauftragten In Kleidung und verwandte Ge- biete (Bezug und Lieferung von Spinnstoffwaren IT/44—1 —), Vom 1. April 1944,

Amtliches Dentsches Neich

Verorduung

Die Umsatzstenerumrehnungssäse auf Reichsmark füx die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs- mittel werden im Anschluß an die Verordnung vom 5. April 1944 (Reichsanzeiger Nr. 82 vom 6. April 1944) für die Umsätze im März 1944 wie folgt festgeseßt:

pp D

Chile 4 ! China(Nankting-Dollar) | Kolumbien | Mexiko 51,56 | Péru 100 Soles 38,46

Berlin, 11. April 1944. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Verfügung Auf Grund des Geseyes über die Einziehung volk3- und O Vermögens vom 14. Fuli 1933 (RGBL. I .- 479) wivd in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBL. I S. 803) das gesamte Vermögen des in Regensburg ver- storbenen Moriß Regens8burger, geb. am 6. Zuni 1848 in Sulzbürg, zugunsten „des Deutschen Reithes eingezogen. Regensburg, den 6. April 1944. Geheime Staatspolizei. r s B Q Regensburg. op p.

Verfügung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14, Juli 1933 (RGBl. I S. 479) wird in Verbindung mit dem -Erlaß des Führers, und Reichskanzlers über die' Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) das Cn Vermögen des in Regensburg ver- storbenen Levy Regênsburger, geb. 1820 in Sulzbürg, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Régensburg, den 6. April 1944.

Geheime Staatspolizei. i a Regensburg. opp,.

Bekauntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes: über die Einziehung kom- munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGVL. 1 S. 293), der Verordnung zur Durchführung des vorgenannten Gesebes vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207), des Geseyes über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Zuli

4

JFnhaltsübersicht Erster Teil: Umfang und Art, der Bezugsbeschränkung § 1: Art der Bezugsbeschränkung | 2: Bedarfsnachwets 3: Bezugsbevrechtigung bei Uebergröße 5 4: Liste von nichtbezugsbeshränkten Spinnstoffwaren Zweiter Teil: Ausgabe von Kleiderkarten Abschnitt 1: Karten für bestimmte Versorgungsabschnitte § 5: Vierte: Reichskleiderkarte § 6: Katalog zur Vierten Reichskleiderkart: S 7: Weitergeltung der Dritten Reichskleiderkarte § 8: Spinnstoffkarté für Polen Abschnitt 2: Kleiderkarten für bestimmte Personenkreise S 9: Säuglingskarte 10: BZusaßkleiderkarte für werdende Mütter 11: Zujaßfkleiderkarte für Trauerkleidung 12: Gujaßkleiderkarte für Schwer-Fliegergeschädigte ) l 14:

UN

3 3

C

I

D i D O

°

T T A7

schnitt 3: 'Gemeinsame Vorschriften für alle Kleiderkarten è 13: Ausgabeverfahren

“Ul

ps

c

“A7

Ì

§ 14: Bulässigkeit der Verbindung

15: Räumliche Geltung der Kleiderkarten itter Teil: Punktberehnung

16: Abrundung 17: Abgabe von nicht normaler Ware 18: Aenderung der Punktbewertung Vierter Teil: Shlußbestimmungen 19: Ausnahmen 20: Strafvorschriften 21: Fnkrafttreten

Auf Grund der Verordnung über. den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung ‘und Megelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund von §8 1, 4 der Verordnung über die Verbrauchs- regelung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 17. Fe- bruar 1943 (RGBl. T S. 104) wird mit Zustimmung des Reich8wirtschaftsministers angeordnet: '

Erster Teil Umfang und Art der Bezugsbeshränkung

S1 Art der Bezugsbeschränkung

(1) Aus der Anlage A „Liste der bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren“ ergibt sih, welche Waren an den Ver- braucher auf Kleiderkarte oder auf Bezugschein oder auf beide Bezugsberechtigungen abzugeben sind. ]

(2) Bei der Ausstellung von Bezugscheinen über Berufs- bekfleidung und Arbeitsbekleidung sind !/s bzw. % der nach dem Warentwwertverzeichnis der Vierten Reichskleiderkarte er- forderlichen Zahl von Bezugsabschnitten an das Wirtschafts- amt (Kartenstelle) abzugeben,

(3) Bei der Ausstellung von Bezugscheinen über Männer- - anzüge und Teile davon is 4 der nah dem Warenwertver- Ns der Dritten Reichskleiderkarte erforderlihen Zahl von

ezugsabschnitten an das Wirtschaftsamt (Kartenstelle) ab- zugeben. Bei Knabenwintermänteln und Mädchenwinter- mänteln beträgt die Zahl der abzugebenden Bezugsabschnitte 25 bzw. 20, ] |

4) Neben den Bezugschêinen über Schuhe für Erwachsene sind noch 6 Bezugsabschnitte für ein Paar Lederstraßenshuhe, 3 Bezugsabschnit@ für leihte Straßenschuhe, Uebershuhe sowie Haus- und Turnschuhe und 2 Bezugsabschnitte für Berufsschuhe an die Verkaufsstelle abzugeben.

(5) Bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren dürfen an Ver- braucher, die nicht im Besiß der Vierten Reichskleiderkarte sind, nur abgegeben werden, wenn sie sich dur eine mit Licht- bild versehene öffentliche Urkunde über ihre Person aus- weisen.

C2

Bedarfsnachweis

Der Reichsbeauftragte kann bei bestimmtey Spinnstoff- waren die Abgabe an Verbraucher und den Bezug durch diese

Dr

_

UDRURAURN UDUTXD

1933 (RGBl. T S, 479) untd des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- | mogens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) | ziehe ih hiermit das folgende Vermögen des am 26. 1, 1921 in Greifenhagen geborenen Juden Erich Fsrael Ma Ce und zwar: 2/16 Erbanteil von dem bei der Pommerschen Lan- | desgenossenschaftsfasse e. G. m. b. H. Stettin, für den am | 22. 1. 1932 in Greifenhagen (Pommern) verstorbenen Kauf- | mann Moriß Marcuse, geboren am 283. 11. 1879 in Greifen- hagen, aus-einer Entschuldungssache stammenden Geldbetrages Me S Großdeutschen Reiches ein. ies ‘wird an Stelle ei iermi - E | iner Zustellung hiermit bekannt Stettin, den 8, April 1944. Der Regierungspväsident. J. V.: Hagemeister.

| oder Bezugscheinen beigebracht werden muß.

von der Vorlage eines Bedarfsnachweises abhängig machen, der neben den erforderlichen Reichskleiderkartenabschnitten Zur Aus- stellung von Bedarssnachweisen kann der Reichsbeauftragte bestimmte Verbrauchergruppen berecht?kgen. Soweit dies nicht

| durch Bekanntmachung des Reichsbeauftragten erfolgt, wer-

den die Verkaufsstellen über ihre Organisation im Auftrage des NReichsbeauftraFdten . unterrichtet werden, bei welchen Spinnstoffwaren ein Bedarfsnachweis erforderlih ist und welche Vevrbrauchergruppen zur Ausstellung. berechtigt sind. A i Bezugsberechtigung bei Uebergröße

(1)-Benötigen Kinder infolge überdurchschnittliher Körper- größe Bekleidungsstücke, auf die sie nach der ihnen zustehen- en Kleiderkarte keinen Anspruch haben, so ist auf der Kleider-

Unordnung 1/44 ® des Reichsbeauftragten für Kleidung unò verwandte Gebiete

(Verbrauchsregelung für Spinnstofsswaren) Vom 1. April 1944

karte vom zuständigen Wirtschaftsamt oder der zuständigen Kartenstelle der Vermerk „Uebergröße“ unter Beifügung des Dienststempels8 anzubringen. Bei der Antragstellung muß das Kind anwesend sein.

(2) Vor Abgabe“ jedes Bekleidungsstückes hat der Verkäufer zu prüfen, ob eine UNebergröße benötigt wird. Die tatsächlich benötigte Uebergröße is gegen die in der Karte ein- schließlich Katalog des Kindes angegebene Zahl von Be- zugsabschnitten abzugeben. Vor Abgabe der Ware hat der Verkäufer eine Uebergrößenbescheinigung gemäß Anlage D auszufertigen, die vom Käufer unter Angabe seiner Wohnung zu unterzeichnen ist,

8A : Liste von nichtbezugsbeshränkten Spiunstoffwaren

Die in Anlage B „Liste von nichtbezugsbeschränkten Spinnstoffwaren“ aufgeführten Waren sind ohne Bezugs- abschnitte (Bunkte) einex Kleiderrte oder Bezugschein an den Verbraucher abzugeben.

E Se S Ausgabe von Kleiderkarten

AVT O TEE 1 Karten für bestimmte Versorgungsabschnitte S5 Vierte Reichskleiderkarte ¿ (1) Für den Verforgungsabschnitt vom 1. Fanuar 1943 bis zum 30. Funi 1944 ist die Vierte Reichskleiderkarte aus- gegeben, und zwar in fünf verschiedenen Arten: © 1. für Kleinkinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,

2. für Knaben vom vollendeten 3. bis. zum vollendeten 15. Lebensjahr,

3, für Mädchen vom vollendeten 3, his zum vollendeten 15. Lebensjahr,

4. für Männer vom vollendeten 15. Lebensjahr ab,

5, für Frauen vom vollendeten 15. Lebensjahr ab.

(2) Burschen und Maiden vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten neben der Kleiderkarte für Erwachsene die Zusaßkleiderkarte für Burschen und Maiden in der gleichen Ausführung.

86 Katalog zur Vierten Reichskleiderkarté Außer den auf der Vierten Reichskleiderkarte aufgeführten Spinnstoffwaren können auf die Bezugsabschnitte d avi einer Reichskleiderkarte auch die in Anlage C „Katalog zur Viecten Reichskleiderkarte“ genannten Spinnstoffwaren an Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen werden.

87 i »

Weitergeltung der Dritten Reichskleiderkarte (1) Die Dritte Reichskleiderkarte nebft den dazu heraus- gegebenen Zusaßkleiderkarten gelten weiter bis zum 30. Zuni 1944. Sämtliche Bezugsabschnitte dieser Karten sind fällig. (2) Auf die Bezugsabschnitte dieser Karten können alle Spinnstoffwaren bezogen werden, die nah Anlage A zum Be- zug auf Kleiderkarte zugelassen und auf den Kleiderkarten oder der Anlage C aufgeführt sind, auch wenn sie erst nah der Herausgabe dieser Karten bezugsbeschränkt geworden find,

8.8 Spinnstosskarte sür Polen Für die Versorgung der ertwerbstätigen Bevölkerung polni- scher Volkszugehörigkeit ist für die Zeit vom 1. Fanuar 1943 bis zum 30, Funi 1944 die Zweite Spinnstofffarte für Polen ausgegeben, und zivar in fünf verschiedenen Arten: 1. für Kleinkinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3, Lebensjahr, . für Knaben vom vollendeten 3. bi3 zum vollendeten 13. Lebensjahr, . für Mädchen vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr, . für Männer vom vollendeten 13. Lebensjahr ab, . für Frauen vom vollendeten 13. Lebensjahr ab.

Ab\chGnitt 2 Kleiderkarten sür bestimmte Personenkreise

S9 Säuglingskarte (1) Für Kinder bis zum*vollendeten 1. Lebensjahr wird eine Reichsfleiderfarte ausgegeben (Zweite Säuglingskarte), die der werdenden Mutter nah Vollendung des vierten Monats der Schwangerschast auf Antrag ausgehändigt wird. (2) Fife das erste Kind ist die Karte mit 150 Bezugs- abschuitten, für die folgenden mit 100 Bezugsabschnitten aus-