1944 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 124 vom 3. Juni 1944, &. 2

8 5 Jukrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tage nah der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch 1m Elsaß, in Loth- ringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 12. Mai 1944,

Der Beauftragte für den Bürobedarf Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Ernst Veuriger.

des

Anorduung 1V/44 des Beauftragten für den Bürobedarf

des Reichsministers sür Rüstung und Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der Herstellung von Stempelgerät

Vom 12, Mai 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenvexrkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswixrtschaft vom 2, September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGVI, 1 S, 529/531) wird angeordnet:

8& 1 Herstellungsbeschränkung für Stempelgerät

Die industrielle und handwerkliche. Herstellung von Stempel- gerät ist nux mit schriftlicher Genehmigung des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und nur in den von thm genehmigten Aus- führungen zulässig.

8 2 Herstellungsanweisungen

Für die Erteilung von Herstellungsanweisungen ist der Leiter der Abt, Stempelgerät des Beauftragten für den Büro- bedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion zuständig.

3 Aufbrauchsfrist

Vorgearbeitete Teile zur Herstellung von Stempelgerät, deren Ausführungen nah § 1 künftig verboten sind, dürfen bis 31, Dezember 1944 aufgearbeitet werden.

§ 4 Ausnahmen

Der Leiter der Abt. Stempelgerät des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen und sie mit Auflagen versehen.

§ 5 Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung tverden nach 8S 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be- straft. Das Antragsreht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- strasrecht gemäß F 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für technische Erzeugnisse wahrgenommen,

6 Jukrasttreten.

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sie gilt au in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Loth- ringen, Luxemburg, tm Bezirk Bialystok sowie in der UIAFHEON O und in den beseßten Gebieten Kärntens und Rraims,

Berlin, den 12. Mai 1944.

Der Beausftragte für den Bürobedarf

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Ernst Beurigevr,

Anordnung V/44 des Beauftragten für den Bürobedarf des Neichsministers für Nüstung und Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der Herstellung von Füllstiften aller Art

Vom 26. Mai 1944

Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I.S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der trtegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6 Sep- tember 1943 (RGBl. I S. 529, 531) wird angeordnet: ;

S

N Herstellungsbeschränkung für Füllstiste

„Vie industrielle und handwerkliche Herstellung von Füll- stiften aus Kunststoffen aller Art wie Druckstifte Drehstifte Sparstifte ujw. 1#stt nur mit schriftliher Genehmigung des Beauftragten sür den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ab 1. Fuli 1944 zulässig.

82

E | Herstellungsanweisungen : Der Leiter der Abteilung Füllstifte des Beauftragten für den BUrobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion erteilt die erforderlichen Herstellungsanweisungen

Lle von anderen Stellen und Gliederungen erteilten Pro- duftionsauflagen verlieren dadurch ihre Gültigkeit

1e Perstellungsanweisung kann Auflagen erhalten hin-

sichtlich der Ausführung des Er eo A g des Erzeugn 5 und des Abnehmers. zeugnisses, des Verfahrens S3

Ausnahmen Dor Coitor p 5 7 iti t „Leitev der Abteilung Füllstifte des Beauftragten für M O VeDar) des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- A uttion tann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen E mit Auflagen versehen. Ausnahmegenehmigungs- E sind zu Ten an die Fachgruppe Schnit- und ¿s0rmerstosse verarbeitende Induftrie, i l stoffe beiten \ndustrie, Berlin-C - burg 4, Wilmersdorfer Str. 95. i G S 4 Es ZUwiderhandlungen „uwitderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah

I Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- | strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahr- genommen.

85

Funkrasttreten

Diese Anordnung tritt am Tage nah der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieteen, in den Gebieten Eupen-Mal- medy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, . Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 26. Mai 1944,

Der Beausftragte für den Bürobedarf des Reich3ministers3 für Rüstung und Kriegsproduktion. Ernst Beuriger.

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Anordnung 11/44 des Hauptringes Steine und Erden

über Herstellungsverbote auf dem Gebiet der Betonstein- fertigung vom 18, Mai 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduftion und Generalbevollmächtigten für Rüstungs- aufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirtshaft vom 29. Oktobex 1943 wird angeordnet:

81 Die Herstellung der nachstehend genannten Erzeugnisse auf dem Gebiet der Betonsteinfertigung ist bis auf weiteres ver- boten:

Anschlagsäulen,

Betonwerksteinerzeugnisse mit geschliffener oder steinmeßh- mäßiger Bearbeitung, wie Treppenstufen, {Fassaden- verkleidungen, Tür- und Fenstergewände, Fensterbänke, Gesimse, Bekrönungen, Hauszeichen, Abdeckplatten für Mauern und Pfeiler, auch bei örtlicher Ausführung am Bau,

Baumringe und Bewässerungsringe für Straßenbäume,

Betonkühler,

Blumenkästen und -töpfe,

Briefkastenständer, : :

Einfassungssteine (Rasensteine, Randsteine, Wulststetne für Parkpläße),

Einfriedungen aller Art,

Fahneumasten,

Flaschenbehälter,

Gartenbänke,

Gartentische,

Grabdenkmäler,

Grabeinfassungen,

Gurtrollkasten,

Kaltglasur- und Glanzplatten,

Kantenschußleiten,

Lautsprechersäulen,

Masten für Beleuchtungszwecke und Kandelaber,

Uhrenmasten,

Niststeine,

Papierbehälter,

Pflanzenkübel,

Plastiken,

Platten aus Terrazzo für Boden- u. Wandbelag,

Spielsandkasten,

Ständer für Sonnenschirme,

Vogeltränken,

Zierbrunnen.

S9 Die am Tage des Fnkrafttretens dieser Anordnung in Arbeit befindlichen Erzeugnisse dürfen noch bis zum 15. Funi 1944 aufgearbeitet werden. 83

Fn besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden.

Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen is der Sonderring Bausteine und Bauelemente, Berlin W 15, Kurfürstendamm 67,

Die Ausnahmegenehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden.

S 4 ' Wer Betonsteinerzeugnisse der im § 1 genaunten Art he stellt, ohne dazu vom Sonderring Bausteine und Bauelemen| eine Ausnahmegenehmigung erhalten zu haben, oder den mf ‘der Genehmigung verbundenen Bedingungen oder Auflage! 3) zuwider handelt, wird nah den Vorschriften der Ve* ordnung über den Warenverkehr bestraft. u Daneben ist die Anwendung von polizeilihem Zwang nal Maßgabe der Landesgeseße zur Beachtung dieser Anordnun zulässig. : : S5

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekann machung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Os ebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy unf oresnet. Berlin, den 18. Mai 1944, Hauptring Steine und Erden,

Der Leiter: Carl Peters.

Preußen

Bekanntmachung :

Nach Vorschrist des Geseßes vom 10. April 1872 (Gese

samml. S, 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vor 27. Fanuar 1944 über die Verleihung des Enteignungs rechts an die Witwe Paul Wienecke geb. Becker in Kohl scheid zum Zwecke der Lagerung des Abraums ihre Kalkwerkes in der Gemarkung Walheim durch das Amts blatt der Regierung in Aachen Nr. 3 S. 13, ausgegebe; am 15. März 1944;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vo 21. März 1944 über die Verleihung des Enteignungsf rehts an die Gemeinde Ahlbach für die Verbesserun der Einfahrt von der Friedhofstraße in die Oberor!| straße durch das Amtsblatt der Negierung in Wiesbaden! Nr. 12 S. 29, ausgegeben am 8. April 1944. 4

Irichtamtliches

Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Ott

tung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Aus der Verwaltung

Erläuterungen des neuen Gewerbesteuerrechts Die Gewerbebesteuerung hat im Vorjahr bekanntlich eins{chnei dende Aenderungen erfahren, bestehend insbesondere in der Ueber leitung der Steuererhebung auf die Finanzämter. Dem dienten mehrere Verordnungen des Reichsfinanzministeriums. Anläß dieser Umstellungen haben sich nun in der exsten Zeit der Ein hebung der Gewerbesteuer durch die Finanzämter Zweifelsf fragen ergeben, andere waren aus zurückliegender Zeit zu klären «Fedenfalls sahen sich jeßt die Finanzämter und alle Gewerbe steuerpflichtigen einer Fülle neuer gewerbesteuerrechtlicher Bestim mungen gegenüber. Das Reichsfinanzministerium will ihne helfen, in der Praxis damit fertig zu werden und hat daher a! Nümtimer 20 des Reichssteuerblätts vom 28. Aþril 19414

lin C2) zunächst einmàl die Grundlagen für die neue Gewerbe besteuerung zusammengestellt, bestehend im Geseß und den soqŒ nannten Vereinfachungsverordnungen. Weiter hat das Minis sterium ähnlich wie wir es hon seit Fahren bei der Einkom mensteuer gewöhnt sind Gewerbe-Steuerrichtlinien für 191M aufgestellt und in demselben Zusammenhang bekanntgemacht, Eis mit viel Fleiß ausgearbeitetes Stihwortverzeichnis ermöglihF es, sih in den neuen Richtlinien unshwer zurechtzufinden. Wen! das Reichsfinanzministerium in der Einleitung zu diesex 1m fassenden Veröffentlihung auch sagt, daß darin kein vollständig Erläuterungsbuch erblickt werden dürfe, enthalten die Richtlinic in Verbindung mit den Geseßesgrundlagen doch so viel praktische! Material, daß die Steuerpflichtigen darauf nux mit Vorteil zu rückgreifen werden. |

Grundsteuerbeihilfe für Arbeiterwohnstätten

8 29 des Grundsteuergeseßes gemäß gewährt das Reich Arbeiterwohnstätten zur Erzielung tragbarer Lasten oder Mieten eine Beihilfe in Höhe der Grundsteuer auf die Dauer von zwan; zig Jahren. Die Arbeiterwohnstätten mußten nah der bisher geltenden Regelung bis 31. März 1944 bezugsfertig werden Durch Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 13, Mai 1944 (RGBl. 1 S, 119) ist diese Frist um ein weiteres Fahr ver längert worden, so daß die Grundsteuerbcthilfe auch gewährt wir für Arbeiterwohnstätten, die bis 31, März 1945 bezugsfertig

werden,

——

Wo steten noch Fettreserven?

Die exste und wichtigste Quelle ist nah wie vor die Milch, dann die Oelfruht. Am Gesamtfettverbrauch waren im vergan- genen Kriegsjahr im Deutschen Reich beteiligt: Butter mit rund 60 %, Margarine einshl. Speiseöl mit rund 22% und Shhlacht- fette mit rund 18 %. Der Anteil der Butter ist im Kriege be- deutend stärker geworden, der der übrigen Fette entsprechend zurückgegangen. Fm Fahre: 1938 bestand folgendes Verhältnis: Butter rund 45 %, Margarine und Oele rund 30 % und Schlacht- sette rund 25 %. Hievaus ergibt sich, daß wir auch die stärksten Anstrengungen bei der Milcherfassung machen müssen. Man hat es dabei mit zwei Gruppen von Maßnahmen zu tun. Einmal ist beim Futter und der Fütterung, bei der Viehaufzucht und bei der Viehhaltung, insbesondere beim Melken der Hebel anzuseßen. Fn der anderen Gruppe geht es um die Milchablieferung, um das Molkereiwesen, den Abtransport der Milch, Materialbeschaffung usw., um den Absay von Milch, Butter und Käse.

Viel Fett kann s{chon, wie Bauer Carl Sievers, Landes- hauptabteilungsleiter ITT der Landesbauernshaft Kurmark, in der ,„NS.-Landpost“ Nr. 23 u. a. ausführt, shon im Stall eingespart werden. Für Aufzucht von Kälbern darf auf keinen Fall mehr Vollmilch vérwendet werden, als die Richtlinien des Reichsnähr- standes zulassen. An Fohlen, Ferkel, Kaßen, Hunde oder andere Tiere darf Vollmilh niemals verfüttert werden. Zum Schlachten bestimmte Kälber sind spätestens im Alter von 14 Tagen abzu- stellen. Ein Schlachtkalb darf insgesamt höchstens 120 Liter Voll- milch erhalten.

Um zusäßliche Mengen an Fett zu erlangen, geht es vox allem au darum, die Milchablieferung kurzfristig zu Man: u die- sem Zweck hat der Verfasser in seiner Landeshauernschaft die ver- stärkte Durchführung diesbezüglicher Maßnahmen angeordnet. Ferner ist die Einschränkung der Landbuttererzeugung eine der

83 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be-

E E E L L L E E

Wirtschaststeil

wirksamsteu Maßnahmen zur Sicherung der Fettversorgung ge-

wesen. Jn der Kurmark ist die Zahl der zulässigen Landbutter hersteller seit Kriegsausbruch schr stark zurückgedrängt, und zwa} im Verhältnis von 100 bei Kriegsbeginn zu 18 heute. Der Kampf} gegen verschmußte und sauxe Milch gehört auch hierher. Wer

die Milch nicht richtig behandelt, kann dadurch Werte vernichten

und so auch die Basis der Fettversorgung verkleinzrn. Viel Fett

geht für die allgemeine Versorgung auch dadurch verloren, daß

hier und da im Haushalt des Bauern zuviel Vollmilch verbraucht

wird, daß Vollmilh unberechtigt an Verwandte, Bekannte, gut

Freunde abgegeben wird und anderes mehr. Das alles darf heut

nicht mehr sein! Durch besondere Leistungen in der Milchverwer-

tung sind auch noch Milchreserven zu heben. Dies geschieht im

großen planmäßig durch den Wettbewerb in der Milcherzeugungs

\shlaht und die Milchleistungsprämie. Beide Einrichtungen haben

sih als wirksames Mittel auf dem Wege zur Stärkung der Fett-

versorgungsbasis bewährt. Fhr Wert liegt vor allem darin, daß

cin lebhafter Wettstreit um Leistung und Erfolg bis in das leßte

Dorf hineingetragen wird.

Die zweite wichtige Quelle der Fettversorgung, die Oelfrucht, ist bekanntlih viel später als die Milch in die Obhut des Verf bandes gegeben worden. Entscheidend war und ist auch weiter- hin, daß die Anbauflächen ausgeweitet, daß sorgfältig und sach gemäß bestellt und geerntet und daß s{chließlich die geerntete Frucht auf das beste behandelt und ausgewertet wird. Die Anbaufläche! im Gebiet des Verfassers konnte gegenüber dem leßten Vorkricqé- f jahr um mehr als das Sechsfache gesteigert werden. Alle dics h

Möglichkeiten werden auch in Zukunft noch weiter auszuschöpfen sein, Hand in Hand damit muß jedo gesorgt werden, daß stet f

das nôtige Saatgut und der Kunstdünger rechtzeitig zur Stell! sind. Der Verfasser führt zum Schluß noch aus, daß es viele Wege gibt, um mehr Fett zu schaffen. Es gehört allerdings dazu, daß der Erzeuger auch in Zukunft, und noch mehr als bisher, seine Pflicht tut, ebenso die be- und verarbeitenden Betriebe und dit Verteiler. Außenseiter, Saumselige oder gar Verbrecher müsse! noch schärfer als früher bekämpft werden,

Carl Mohr, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Lei

e8 U

Reichs» und Staatsanzeiger Nr. 124 vom 3. Zuni 1944, &. 3

Betriebsumseßzungen dienen der Rüstung

Betriebsumseßungen werden auf Anordnung von Reichsminster Speer durch den Generalbeauftragten für Betriebsumsezungen im Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion ‘durch- geführt und dienen dem Zwe&, nnserer Rüstung zur Deckung ihres notwendigen Bedarfs neue Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Durch rationelle Zusammenfassung von Arbeitskräften und durch Heranziehung aller für die Neuaufgaben greifbaren Betriebe sollen weitere Vorausseßungen für eine Steigerung der deutschen Rüstung geschaffen werden. Vielfach besteht in der Oeffentlich- feit der Eindruck, Batrieb8umsezungen würden nur bei über- flüssigen Betrieben durchgeführt. Dies ist aber niht der Fall. Entscheidend für die Durchführung der Betriebsumsebungen ist vielmehr der örtlich vorliegende Bedarf der Rüstungsfertigung. So kann es vorkommen, daß ein Betrieb duxch Umseßung ausge- shaltet wird, während ein anderer der gleihen Branche bestehen bleibt, ohne daß damit ein Werturteil über den einen oder anderen vollstreckt wird, Es kann sih also niht immer um eine qualitative Auslese handeln, bei der die bisherigen wirtschaftlichen Leistungen oder besondere Umstände aus Gründen der Konkurrenz den Wert- meffer darstellen, vielmehr müssen Forderungen erfüllt werden, die den entscheidenden Belangen der deutschen Rüstung gerecht werden, selbst wenn sie für den einzelnen Betrieb eine Härte be- deuten. Betriebsführer und Gefolgschaft der umgeseßten Be- triebe bringen daher oft ein Opfer, das angesichts des noch be- stehenden Konkurrenten ganz besondere Würdigung verdient.

Birtschaft des Auslandes

Mengenmäßiger Rückgang der spanischen Ausfuhr im Fahre 1943

Madrid, 2, Juni. Nach den von der spanischen Außenhandels8- bank veröffentlichten Daten ist die spanishe Ausfuhr von 2.1 Mill. Tonnen im Fahre 1942 auf 1,8 Mill. 1943 zurückgegangen. Troß dieses mengenmäßigen Rückganqes um etwa 13 % is wertmäßig ein Anstieg von 495,6 Mill. Goldpeseten 1942 auf 721,3 Mill. Goldpeseten 1943 zu verzeichnen. Die Einfuhr stieg mengen- mäßig von 1,7 auf 1,9 Mill, t und wertmäßig von 408,1 auf 800,6 Mill. Goldpeseten an. Wie die Außenhandelsbank weiter- hin befanntgibt, ist das Fahr 1943 außerordentlich günstig für die Nivellierung der äußeren Zahlungsbilanz qewesen, so daß die Begleichung von Auslandsschulden und Krediten einschließlich derer aus der Zeit vor dem Bürgerkrieg beschleunigt und außer- dem die Goldreserven des Staates erhöht werden konnten.

Die Anleihe- und Sparentwicklung in Frankreich

Paris, 2. Juni. Die Ergebnisse, die \sich hinsihtlich der Zeich- nung öffentliher Anleihen in Frankreih in den ersten dret Monaten des Fahres 1944 ergaben, sowie die Bewegung der Ein- lagen und Auszahlungen von Spareinlagen, in Anpassung an die Kriegsumstände, im Fahre 1943 wurden durch einen Ver- treter des Finanzministerinms erläutert. Seinen Darlegungen zufolge wurden im ersten Trimester 1944 an Schabßscheinen und Sparqgutscheinen 132,4 Mrd. ffrs aufgebraht. Die Rückzahlungen beliefen ih auf 106,8 Mrd. ffrs, so daß sih ein Ubershuß von 25,6 Mrd. ffrs ergab. Fn den ersten drei Monaten des Vor- jahres betrug der Uebershuß 22,2 Mrd. ffrs. Bei dieser Ge- legenheit wurde auf den großen Anteil der direkten Anleihe-

zeihnung durch das Publikum hingewiesen, die 40 % ausmacht. Der Uebershuß der Me nlagen im Jahre 1943 betrug 29 334 Mill, gegenüber 15 731 Mill. ffrs im Fahre 1942, Fn den ersten drei Monaten des Jahres 1944 betrug der Einlagen- überschuß rund 10 Mrd. ffrs. Am 31. Dezember 1943 wurden bei den französishen Sparkassen 130 Mrd. Spareinlagen gezählt, die auf mehr als 25 Mill. Sparkassenbücher verteilt sind, das be- deutet, daß auf zwei Franzosen etwas mehr als ein Sparkassen- buch fommt, Die Sparkassen haben alles getan, um auch unter den heutigen Zeitumständen den Bedürfnissen ihrer Kundschaft ereht zu werden. So wurde es den Obdachlosen und Ausge- ombten ermöglicht, auf Grund des Vorzeigens ihres Sparkassen- buches und einer Kennfkarte in jeder französishen Stadt Spar- guthaben abzuheben, Das gleiche gilt für Flüchtlinge aus Korsika.

Die Verluste und Neubauten der s{chwedishen Handelsflotte im ersten Vierteljahr 1944

Stockholm, 2. Funi, Die Neuanschaffungen der \{chwedischen Handelsflotte im ersten Vierteljahr 1944 beliefen sich nach amt- lichen Angaben auf 7 Motorschiffe von insgesamt 31390 t, 1 Dampfer von 2718 t und 10 Motorsegler und Fisherboote von insgesamt 643 t, Die Verluste betrugen 4 Dampfer von ins- gesamt 4547 t und 5 Motorsegler von insgesamt 377 t.

Maßnahmen zur Wiederankurbelung der Seidenindustrie in Zentralchina

Schanghai, 2, Funi. Angesihts des wachsenden Mangels an Textilien unternehmen die chinesishen Seidenindustriellen große Anstrengungen, um die Seidenindustrie in Zentralchina wieder anzukurbeln. Eine größere Zahl der Seidenwebereien hat in verschiedenen Orten Zentralchinas ihre Tätigkeit bereits wieder aufgenommen. Obwohl Zentralchina und besonders die beiden Provinzen Kiangsu und Tschekiang die größten chinesischen Seiden- produktionszentren sind und China, großen Bedarf an Textilien hat, ist die Seidenproduktion in den leßten Fahren ständig zurück- gegangen. Fn den Provinzen Kiangsu und Tschekiang, die 1941 noch 12100 t Seide erzeugten, wurden 1942 nux 9600 t und 1943 nux noch 7200 t hergestellt. Zur Steigerung der Seiden- produktion in Zentralchina beschlossen die japanishen Behörden am Ende des vorigen Fahres, die 1938 von Fapan gegründete Central China Silk Company bege G und das Feld der Seidenindustrie vollkommen chinesishen Fnteressen zu überlassen. Diese Aenderung der japanischen Politik blieb niht ohne Kritik seitens. japanisher Seidenindustrieller, weil damit eine Expansion der chinesishen Seidenindustrie auf Kosten der japanischen vorgenommen wird. Da aber der Pro- duktionsrüfgang der japanishen Seidenindustrie unter den gegen- wärtigen Handelsverhältnissen unvermeidlich war, allein schon aus der Tatsache, daß Arbeitskräfte und Material jezt viel dringender für andere kriegswichtige Fndustrien Verwendung finden müssen, erscheint die Weiterentwicklung der chinesishen SceideninSustrie das einzig vernünftige Mittel zur Lösung der egenivärtigen Probleme. Die chinesishen Seidenindstrien scheinen d auch ernstlich damit zu beschäftigen, ihre Jndustrie wieder auf gesunde Füße zu stellen, was hon aus umfassenden finanziellen Maßnahmen der leßten Zeit abzulesen ist. Am-15. Mai wurde

anghow und ee und einem BVankenkonsortium, das aus einer großen Grup e der führenden chinesishen Banken einshließ- lih der Bank of China und der Bank of Communications besteht, unterzeihnet. Von dieser Anleihe übernahm die neue China Silk Company 250 Mill. Nanking-Yuan. Diese Gesellschaft steht jeßt niht mehr unter der Kontrolle der Central China Developmet Company, hat aber noch einen japanishen Vizepräsidenten. Die andere Hälfte der Anleihe wurde von den übrigen Seidenwebesa reien übernommen. Diese 500-Mill.-Anleihe reiht aber noch nicht aus, um die Ansprüche aller Seidenweberetien zu befriedigen. Sie versuchen daher, weitere 100 Mill, Nanking-Yuan als Anleihe zum Kauf von Kokons zu erwerben. Die chinesishen Banken rechnen damit, daß zur Gesamtfinanzierung der Seidenindustrie in Zentralchina insgesamt 1 Mrd. Nanking-Yuan nötig sein werden.

"erichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 2. Zuni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.; go 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- agen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G,, 100,10 B., New York 24,98 G,, 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 2. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15%, Zagreb 6,80, Zürih 80,20.

London, 2. Juni. (D. N. B.) New York 4,021,—4,0314,- Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,83—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,567/,4 G., Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amstérdam, 2% Zuni, . (D. N. B.) [12.00 Uhr holl Zeit] [Amtlich,] Bexlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris

Brüssel 30,11-—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —_—, Jtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Lêlo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

BUriO, 2, Juli, (D. N V). (11,40 Uhr.] Paris 025 London=-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,6715 B., Madrid 39,75 B.,, Holland 229%/,, Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,65, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,50 B, Bukarest 2,37%, Helsinki 8,75, Preß burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 2. Juni, (D. N. B) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Cd, 0 Sun (D N B) London 16,95 16,95 B,, Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,59 B., Schweiz, Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G, 8,59 B, Rom —,— G,, 22,20 B.,, Kanada 8,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G, 17,20 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

E

G,

London, 2. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50,

der erste Vertrag in Höhe von 500 Mill. Nanking-Yuan zum Ankauf von Kokons zwischen den Seidenwebereien in Schanghai,

Öffentlicher Anzeiger

Strafsachen. 4, tliche Wun: 2, Zwangsversteigerungen, 6, Berne Da B EE Le

L Untersuchungs- unh 3, Ausgebote,

6. Auslosung usw. von Wertpapieroas,

vom 19, 4.

11, Genoffenschaften,

T, Mttiongosollsecdatten, | 8, S L aIeeN, p Uktien, |

9. Deutsche Kolonia

10. Gesellschaften m. b, D, 12: Offene Handels- und Kommanditgesellschasten,

Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

13, Unfall- und Zuvalidenverficherungeu, 14. Deutsche chsbank und Bankauswetfe, 156. Berschiebene Bekanntraachungen.

Die Auszahlung erfolgt 14 Tage

faßt niht weniger alb 150 Seiten (Reichsverlagsamt, Ber

3. Aufgebote

[2786] Durch Berlin Unteroffizier Paul Gerhard Friedrich Friedrich, geboren am 15. Fanuar 1914

Amtsgerichts

Beschluß des ' 1944 i\stt der

vom 19. Mai

zu Hindenburg, O/S., fürt tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 17. Juli 1941 festgestellt worden. 455. 11/607, 44 Berlin, den 19, Mai 1944, Amtsgericht Berlin.

[2787]

Die Schweizerische Bankgesellschaft in Zürich als Testamentsvollstreckerin des verstorbenen Ernst Kopp, vertreten durh die Rechtsanwälte Dr. Ziekow und Braune in Berlin-Tegel, Berliner Straße 5, hat das Aufgebot der Hy- pothekenbriefe über die 1m Grundbuch von Heiligensee Blatt 3440 in Abtei- lung 111 eingetragenen Hypotheken Nr. 2 von 3750,—. &AM und Nr. 83 von 1500 M beantragt. Der FJuhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte- stens in dem auf den 18, Oktober 1944, 11 Uhr, vorx dem unterzeichneten Ge- riht, Zimmer 6, anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und dié Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- kunden erfolgen wird 20. F. 5. 44.

Berlin, den 26. Mai 1944,

Amtösgeriht Wedding, Abt, 20.

[2813] Im Oeffentlihen Anzeiger zum Reihs- und Staatsanzeiger vom 10. Mai 1944 muß es in der Bekannt- machung Nr. 1560 in Zeile 4 statt 1941 .. , 1914 heißen. Amtsgericht Berlin.

Abteilung 455,

[2788]

Durch Ausshlußurteil des unterzeih- neten Gerichts vom heutigen Tage sind folgende, von der Heimstätten-Gesell- schaft Sachsen, Gemeinnützige Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in Dresden-A., jeßt Seidnißer Play 2, ausgestellte und girierte, von dem Bau- meister Hanns Vasak in Dresden-A., Nürnberger Straße 59, akzeptierte, von dexr Heimstätten-Gesellshaft Sachsen auf die Firma Gebr. Arnold in Dresden-A,, Waisenhausstraße 20, durch Blanko- ndossament übertragene, in Dresden zahlbar gewesene nach Fälligkeit gegen- Uber dem Akzeptanten protestierte Wechsel: 5 Wechsel vom 19, 4 1933 über je RA 50 000,—, fällig am 22. 7. 1933, 2 Wechsel vom 19. 4, 1933 über je RA 100 000,—, fällig am 27. 7. 1933,

1 Wechsel 1933 über RAÆ 50 000,—, fällig am 27, 7. 1933, 2 Wechsel vom 11 5, 1933 über se R. A 100 000,—, fällig am 15, 8, 1933, 1 Wechsel vom 11.5, 1933 über RA 50 000,—, fällig am 15. 8, 1933, 1 Wesel: voi 2 5, 1933 ber R. A 100 000,—, fällig am 23. 8. 1933, 2 Wechsel vom 22. 5. 1933 über je RAÆ 100 000,—, fällig am 26. 8, 1933, für kraftlos erklärt, 42 F 21/43, Das Amtsgericht Dresden, Abt, 1, den 26. Mai 1944,

[2789] Aufgebot. *

2 F 4/44. Die Ehefrau Dreher Jo- hann Beer, Seligenthal Nr, 5, ver- treten durch Notar Dr, Krudewig in Hennef, hat das Aufgebot des Grund- s{uldbrieses wegen der im Grundbuch von Braschoß Blatt 938 Abt. TIT Nr. 3 für die Kreissparkasse Siegburg in Höhe von 500,— NAÆ eingetragenen Grundschuld beantragt. Dex Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte- stens in dem auf den 12. September 1944, 9 Uhr, vor dem unterzetchneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die C NOSEL L AVUNA der Urkunde erfolgen wird.

Siegburg, den 23, Mai 1944.

Amtsgericht.

[2790] Beschluß.

4 VI 63/43. Am 28, März 1943 ist in Thorn die in Thorn, Kloßmann- straße 100, wohnhaft gewesene Witive Dorothea Krokowski geborene Volkmann verstorben. Sie war am 21. August 1867 in Angerburg (Ostpreußen) geboren. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht er- mittelt ist, werden diejenigen, welhzn Erbrechte aus dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1, Fuli 1944 bei dem unterzeihnet-n Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als das Großdeutsche Reih niht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 1700 RA.

Thorn, den 13, Mai 1944.

Das Amtsgericht.

2792] Beschluß.

Der Erbschein, der über die Erbfolge nah dem am 2. 8. 1923 in München verstorbenen Lageristen Karl Schwarz am 15. 7. 1925 zu NR. Nr. 3090/1923 ausgestellt wurde, wird für kraftlos er- klärt.

München, 20. Mai 1944.

Amtsgeriht München, y Vormundschafts- und Nachlaßgericht.

2791 P 8/44. Fn der Aufgebotssache Reuther betr. Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes Barmen 12 976 üher 2105 & M ist der Termin vom 24, De- zember 1944 verlegt auf den 20. De- zember 1944, mittags 12 Uhr, Zimmer Nr, 35, Eiland 4. Amtsgeriht Wuppertal,

[2852] Oeffentliche Zustellung.

2 R. 351/44, Die Büroangestellte Maria JZsotow geb. Herbst in Lissa, Storchnesterstr, 8, vertreten durch Rechtsanwalt Regener in Lissa, klagt gegen ihren Ehemann, den Direktor Boris Fsotow in Lemingrad, zuleßt in Dalniwastok b. Wladiwostok, Distation Razdolnaja Straflager z, Zt, unbekannten Aufenthalts, auf Schei- dung der Ehe gem. § 55 Ehegeseß. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgericht in Lissa, Zimmer -.112, auf den 28. Juli 1944, 8% Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Lissa (Wartheland), 22, Mai 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2851] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Wilhelm Häuser in Schwalbach Nr. 101 (Kreis Weglar), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Th. Schäfer in Weßlar, klagt gegen seine Ehefrau Erna Häuser geb. Schmidt, z. Zt, unbekannten Aufent- halts, wegen s{werer Eheverfehlung mit dem Antrage, die am 23. März 1940 vor dem Standesbeamten in Schwalbach geschlossene Ehe der Par- teien zu scheiden, die Beklagte für den alleinshuldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Prozesses auf- zuerlegen. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 4, Zivilkammer des Landgerihts in Limburg, Lahn, auf Donnerstag, den 17. August 1944, vor- mittags 94 Uhr, in das Amktsgerichts- gebäude in Weßlar a. L. geladen mit der Aufforderung, sih durch einen bei dem Landgericht gee Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen, und etwaige Einwen- dungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsay dem Gericht mit- zuteilen.

Limburg/Lahn, den 20, Mai 1944. Die Geschäftsstelle, Abt, 3, des Land-

gerichts.

5.Verlust-u.Fundsachen

[2853]

Folgende Versicherungsscheine sind ab- handen gekommen:

A 1018508 Carl Siebel jun. 1 031 123 Paul Beer

103896 \ « ns Neu

1 060 777 |

1055645 Dr, Gustav Strohmeier

1055 919 Theodor Brink u. Ehe-

frau

Willy Heyrath

Maria Kahlhoefer Reinhard Klüsener Robert Heinrich

Dr. med. Nikolaus Swer-

-bejew

Erich Nöbbe

Dr, Friedrich Heinrich

Witt

Ella u. Frida Rudolph Wilhelm Grösch

Emilie Grösch geb. Em-

mert

Hans Hartung

Ernst Grothe

Erich Nogram

Paul Barth

Heinrich Matthiessen Thade Janssen

Emil Schwartz

Herbert Hinrichs

Bres Staubwasser to.

Wilheln Schieß

Carl Viering

Valentin Kimmel

Otto Neils

Friedrih Wilhelm Wede:

meyer

1 057 086 1 057 230 1 057 680 1 059 308 1 062 401

1 063 555 1 064 868

_ck ckckckckck ckckckckck ck

2 102 402 315 939 316 317

320 815 217 604 222 657 229 922 67 557

73 036 104 596

2 304 453 1 685 464 1 694 898 873 173 889 334 902 719 910 964

1 203 099

710120 Christian Ahrens 901 609 Karl Kusterer Hinterlegungsschein zu

B 806350 Eduard Engler Zweitschrift von

U 4413 Rudolf Boden

Die Fnhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs- sheine hiermit für fkraftlos erklart werden.

Berlin, den 3. Junt 1944, Allianz Lebensversicherungs-AG.

4. Atktien- gesellschaften [2763]

Gißler & Paß Akt. Ges., Jülich. dir das Geschäftsjahr 1943 haben

Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam

uu ddddaSSLtrC Hd —ck

die Verteilung einer Dividende von 4 %5 beschlossen.

nah Bekanntmachung in der Sammesl- listé aufgerufener Wertpapiere gegen Einreihung des Gewinnanteilsheins Nr. 3 unserer Aktien abzügl. 15 % Steuer mit 34,— für jede Aktie bei unserer Gesellschaftskasse in Jülich und bei der Dresdner Bank in Köln. Jülich, den 26. Mai 1944. Gißler & Paß Aft. Ges. W. Gißlerx.

[2668] i

Vorstand und Aufsichtsrat unserex Gesellshaft haben am 18 Mai 1944 ge- meinsam beschlossen, für das Geschäfts- jahr 1943 einen Gewinnanteil von 6 % auszuschütten.

Ab 7. 6, 1944 wird der Gewinnanteil abzüglich 10 % Kapitalertragsteuer und 5% RKriegszushlag = 15% gegen Auslieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 8 ausgezahlt bei:

Commerzbank Aktiengesellschaft Filiale

Braunschweig,

Deutsche Bank Filiale Braunschweig,

Gebrüder Löbbecke & Co., Braun-

schweig,

Commerzbank Aktiengesellschaft Filiale

Hannover,

Deutsche Bank Filiale Hannover, Braunschweig, den 26. Mai 1944. Brunsviga - Maschinenwerke Grimme, Natalis & Co. AG.

Baumwollspinnerei Lengenfeld i/V. [2795] A.-G., Lengenfeld i. V.

Vorstand und Aufsihtsrat unserer Gesellschaft haben in einer gemeinsamen Sitzung am 30, Mai 1944 beschlossen, den im Geschäftsjahr 1942/43 erzielten Reingewinn von A 104 245,31 zur Deckung des bestehenden Verlustvor=- trags von NAM 293 105,71 zu verwenden, der \sich damit auf A 188 860,40 er- mäßigt.

Nassau-Selterser Mineral-Quellen [2861] Akt.-Ges,,

Oberselters, Post Camberg/Taunus.

Der Aufsihtsrat hat den vom Vor- stand aufgestellten Geschäftsabshluß für das Geschaftsjahr 1943 und dessen Vor- shlag zur Verteilung einer Dividende von

% a. Vorzugsaktien,

6 % a. Stammaktien enechmigt. Die Auszahlung der Divi- enden erfolgt 14 Tage nah Bekannt- machung in der Sammelliste aufgeru- fener Wertpapiere gegen die Gewinn- anteilsheine Nr. 5 abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer bei der Limburger Bank eGmbH., Limburg/Lahn.

Oberselters, den 1. Juni 1944. Der Vorstand. Hugo Schröpfer.