1944 / 144 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

“Der Sitz der

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 142 vom 27 Juni 1944. &. 4

1. Handelsregister

ür die Angaben in ( 3 wird eine Gewähr if die Nichtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Berlin. j i [3918] Amtsgericht Berlin. Abt, 564. 20. Juni 1944. Veränderung:

B 58 763 Reichsgesellshaft für Land- vewittshastung mit beschränkter Haf- iung (Reichsland). i -

Die Prokura für Franz Geginat ist erloschen.

Essen, [3919] Amtsgericht Essen, den 19, Juni 1944. Veränderung:

A 7466 Ceres Handel und Jmport Schwanke & Co., Kommanditgesellschaft, Essen (Max-Fiedler-Str. 14). Die Pro- fura des Hans Bittern ist erloschen. Fallersleben. [3920]

H.-R. A 84. Die Firma Adolf Janssen, Gemischtwarengeshäft in Stadt des KdF.-Wagens, ist von dem Kaufmann Karl Biewendt in Fallersleben über- nommen. Das Geschäft wird unter der bisherigen Firma wettergeführt. Der Uebergang der in dem Geschäft begruün- deten Forderungen ist bei dem Erwer® des Geschäfts durch Kaufmann Karl Biewendt ausgeschlossen.

Amtsgericht Fallersleben, den 16. Juni 1944.

Wagen, Westf. j [3922] Handelsregister des Amtsgerichts Hagen. Aenderungen:

Am 6. 6. 1944: B 959 Hagener Guß- stahlwerke Remy & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hagen.

Die Prokuren von Ulrich Wilhelm Heilbronn und Dr, Stefan Kubik sind erloschen.

Am 17. 6. 1944: A 3536 Elektro- lytishe Verzinkereien, Fnhaber Her- mann Schulze, Hagen-Haspe,

Die Prokuren von Hermann Schulze jr. und Arno Stöhr sind erloschen.

[3923]

Limburg, Lahn, Handelsregister Amtsgericht Limburg, Lahn, den 15. Juni 1944.

A 515 Firma Gustav Kliem, Lim- burg, Lahn, Türen- und Plattenwerk. Firma war bisher Frankenthal.

Ludwigshafen, Rhein. [3921] Handelsregister

des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh. Veränderung:

Am 21. Juni 1944:

A Band 4 Nr. 83 Eisenkonstruktions- werk Peter Schäfer Stahl-Hoh- und Brückenbau in Ludwigshafen a. Rh. Die Prokura des Wilhelm Schmitt ist erloschen.

Mannheim. [3925] Handelsregister Amtsgericht Mannheim, den 21. Juni 1944.

B 521 Limes Fmport und Export Fr. van der Linde Gesellschaft mit be- schränkter Haftung, Mannheim. Die Gesellshaft hat die im bisherigen Ge- shaftébetrieb der Firma Limes JFmport und Export Fr. van der Linde in Frank- furt a. M. bearündeten Forderungen und Verbindlichkeiten nicht “über- nommen.

Pforzheim. [3921] Handelsregister Amtsgericht Pforzheim. Vom 20. Juni 1944: H.-R. A 12, 3 Firma Gustav Brändle, Theodor Fahr- ner Nachf., Pforzheim. Die Prokuren des Herbert Brändle und des Hans Brändle in Pforzheim sind erloschen. Solingen. Handelsregistereintragung: H.-R. B Nr. 229 (Ohligs) Goedecke & Cie. Gesellschaft mit beshränfkter Haf- tung in Solingen-Ohligs am 22, Funi 1944: Die Prokura der Ehefrau Franz Goedecke Anna geb. Dohlmann in So- lingen-Ohlias ist erloschen. Amtsgericht Solingen, 22. Funi 1944.

[3927]

Weilburg. [3769]

Fn unser Handelsregister A Nr. 218 ist bei der Firma August Müller, offene Handels3gesellhaft in Weilburg, heute folgendes einaetragen worden: Frau Witwe Minna Müller, geb. Schmidt, in Weilburg* ist in das Geschäft als persönlich haftende Gesellshafterin ein- getreten. Die Gesellschaft ist mit thr nach dem Tode ihres Ehemannes, des bisherigen Gesellschafters August Müller sen., fortgeseßt.

Weilburg, den 15. Funi 1944.

Das Amtsgericht. ,

2er r

3. Bereinsregifter

Lötzen. [3929] Jn unser Vereinsregister ist heute unter Nr. 54 folgendes eingetragen: Pferdezuchtverein für Kaltblut-Hengst- ¿altung in Grünau. Die Vertretungsbefugnis der Liqui- tatoxen ist beendet. Löten, den 16. Juni 1944,

4. Genossensthasts- L register

Genossenschaftsregister . Amtsgericht Liegniß, 19. Juni 1944. Veränderungen: Nr. 166 Boden-Ver-

besserungsgenossenshaft im Sprotte- bruch, e. G. m. b. H., Rosenig, Kr. Liegniß: Durch Beschluß der General- verjammlung vom 29, März 1944 ist die Haftsumme von 1500,— l.Æ auf 450,— l. M und die höchste Anzahl der Geschäftsanteile von 30 auf 20 herab- geseßt. Den Gläubigerwm der Genossen- ¡haft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nah der Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

[3876]

Meisenheim, Glan. [3877] Bekanntmachung. j Jm Genossenschaftsregister ist bei

Nr. 11 des Kirchenbollenbaher Spar- u. Darlehnskassenvereins e. G. m. u. H. eingetragen worden, daß auf Grund Be- schlusses der Generalversammlung vom 7. 5. 1944 die Firma in „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe-

‘schränkter Hasftpfliht in Kirchenbollen-

bach“ abgeandert wurde. Meisenheim, den 12. Juni 1944, Amtsgericht Grumbach (Glan).

Mittenwalde, Mark, E Jm Genossenschaftsregister Nr. 2! ist bei der Landwirtschaftlihen Bren- nereigenossenshast Brusendorf e. G, m. b. H. in Brusendorf eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 29, Fanuar 1944 ist die Firma geändert in Raiffeisen-Bren- nerei Brusendorf e. G. m. b. H. in Brusendorf. i Amtsgericht Mittenwalde (Mark), den 15, Juni 1944. München. [3817] Amtsgeriht München. Dorfen, den 15. Juni 1944, Baugenossenshaft Hausham einge- tragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftpfliht. Siß: Hausham. Die Generalversammlung vom 21, Mai 1944 hat die Auflösung der Genossen- haft beschlossen. j

Nordenham. [3904] Amtsgericht Nordenham, 16. Juni 1944. Jn das Genossenschaftsregister Nr. 67 Viehverwertungsgenossenshaft Butja- dingen e. G. m. b. H. in Abbehausen ist heute folgendes eingetragen worden: Veränderung:

Durch Bes hluß der General#ersamm- lung vom 29, ‘März 1944 ist der § 1 des Statuts geändert. Die Firma lautet jeßt: Raiffeisen Viehverwertung

Butjadingen, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht, Abbehausen.

Olbernhau. {3878]

Amtsgericht Olbernhau.

Nr. 8 des Genossenschaftsregisters, Landbank Blumenau i. Sa. eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.

Die Genossenschaft ist durch General-

versammlungsbeshluß vom 28, Februar 1943 in . eine Genossenschaft mit be- shränkter Haftpfliht umgeändert wor- den. Die Firma ist abgeändert und lautet nunmehr: Landbank Blumenau in Sa. eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht. Die Haftsumme je Geschäftsanteil beträgt 400,— Reichs- mark. Die höchste Zahl der Geschäfts- anteile, auf die sih ein Genosse beteili- gen fann, beträgt 20. _Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen sechs Monaten nah der Bekanntmachung bei der Ge- nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nit Befriedigung verlangen könnten.

Oldenburg, Oldenburg. [3918] Amtsgericht Oldenburg (Oldb.). i Î Veränderung. Genossenschaftsregister Nr. 47 Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Wiefelstede. Neues Statut vom 27. April 1944. Die Firma lautet fortan: Raiffeisen- kasse Wiefelstede eingetragene Ge- nossenshast mit beschränkter Hasft- pfliht in Wiefelstede. _Den Gläubigern der Gepyossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Mo- naten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zwecke

melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Befriediqung verlangen Tönnent. 10/6; 1944

Oppeln. [3849]

Genossenschaftsregister Amtsgeriht Oppeln, 13. Juni 1944. Veränderung:

Nr. 10 Spar- und Darlehnskásse, ein- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht, Liebtal. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 18, Mai 1944 ist die Firma 1 des Statuts) geändert und lautet ießt: Raiffeisenkasie, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht,

Umtsgericht.

Liebtal,

Jn unserem Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 4, des Alt-Patschkauér Spar- und Darlehnskassenvereins e. G. m. u. H. in Alt-Patschkau, eingetra- gen worden:

Durh Beschluß der Generalver- fammlung vom 21, Mai 1944 ist die Firma in „Raiffeisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hast- psliht zu Alt-Patschkau““ abgeändert. 2 Gn.-R, 4 A —.

Ottmachau, den 3. Funi 1944.

Das Amtsgericht.

Rathenow. [3905] Amtsgericht Rathenow, 11. Mai 1944.

Veränderung: Gn.-R, 17 Volksbank Rathenow eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasftpfliht. Gegen- stand des Unternehmens ist die Ge- währung von Darlehen, die Annahme von Spareinlagen und der Betrieb von

sonstigen Geschäften eines Kredit- institutes. Ratingen. {3850]

“Jn unser Genossenschaftsregister Nr. 47, Sozial-Gewerk für Handwer- ker von Ratingen, Ratingen-Land und Kettwig in Ratingen, e. G. m. b. H., ist am 18. Mai 1944 eingetragen wor- den: Junfolge Verschmelzung mit dem Sozial-Gewerk für Handwerker von Mettmann, Gruiten und Wülfrath e. G. m. b. H., Mettmann, is die Ge- nossenschaft aufgelöst und die Firma er- loschen. Den Gläubigern der Genossen- schaft ist, wenn sie sich binnen jechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Amtsgericht Ratingen.

Ronneburg. [3819] Genossenschaftsregister: Amtsgericht Ronneburg/Thür. Veränderung.

Gn.-R. Nr. 19 Braunichswalder Spar- u. Darlehnskassen-Verein e. G.

m. u. H., Braunichswalde:

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 10, Februar 1944 ist die Firma geähdert in: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpfliht, Braunichswalde.

Rügenwalde. [3851] Genossenschaftsregister - Eintragung vom 19, 6, 1944, bei Nr. 6, der Ge- nossenschaftsmolkerei Rügenwalde, e. G. m. b. ÿ in Rügenwalde: Durch Generalversammlungsbeschluß v. 13, 5. 1944 ist § 1 des Statuts geändert. Die Firma lautet jeyt: Raiffeisenmolkerei Rügenwalde, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Rügenwalde.

Rügenwalde. [3852

Genossenschaftsregister - Eintragung vom 19. 6. 1944, bet Nr. 8, der Mol- kerei Järshagen, e. G. m. b. H. in Järshagen: Durch Generalversamm- lungsbeshluß vom 21. 5. 1944 ist § 1 des Statuts geändert. Die Firma lau- tet jeßt: Raiffeisenmolkerei Alt-Järs- hagen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpslicht.

Amtsgericht Rügenwalde.

Schlawe, Pom. [38201

Jm Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 63 eingetragenen Länd- lihen Spar- und Darlehnskasse Göriß e. G. m. b. H. zu Göriß am 16. Juni 1944 folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß dexr Generalver- sammlung vom 30, 5. 1944 ist . die Firma der Genossenschaft 1 des

Statuts) geändert warden. Die Firma lautet jeßt: Raiffeisenkasse

Göriß, eingeiragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Görig. Schlawe, den 16. Juni 1944. Das Amtsgericht.

Schweidnitz. [3880]

Die unter Nr, 28 im hiesigen Ge- nossenschaftsregister eingetragene „Spar- and Darlehnskasse eingetragene Ge-

Stephanshain, Kr. Schweidniß, ist in Raiffeisenkasse eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht geändert. Ein- getragen am 20, Juni 1944. Amts- gericht Schwoidnißt.

Teschen. [3821 ] Amtsgericht Teschen, den 2. Fun1 1944. Neueintragung.

Gn.-R. 1 14 Oderberg Kreditanstalt der Deutschen, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Zweiganstalt Karvr'in.

Zweigniederlassung der in Prag unter der gleihen Firma ohne *den

Zweigzusay bestehenden Hauptnieder- E Die Genossenschaft bezweckt die För-

derung des Erwerbes und der Wirt- haft der Mitglieder duxch:

1, die Vermittlung, Erwerbung und Wiederveräußerung, Vermietung, Ver- pahtung und Verwaltung von länd- lichem und städtishem Haus-Grund- besig, ferner von landwirtschaftlichen und gewerblihen Geschäftsbetrieben sowie die Vermittlung des Kaufes und Verkaufes derartiger Liegen-

haften und Geschäftsbetriebe, Errich-

4

nossenschaft mit unbeshr. Haftpflicht in f"

zur Gründung und Erhaltung land- wirtschaftliher und gewerblicher Unter- nehmungen behufs Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft dex Mit- glieder. Der E dieser Ge- \häfte ist auf den Kreis der Mitglieder beschränkt;

2, Uebernahme von Geldeinlagen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern zu möglichst guter Verzinsung, das heißt: Entgegennahmé von Einlagen auf Einlagebüher von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, von “Einlagen in laufender Rechnung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern sowie von Ein- lagen gegen befristete Kassenbestäti- gungen (Kassenscheine) von Mitgliedern und Nichtmitgliedern;

3, das Geschäft in laufender Rech- nung mit oder ohne Anwendung des Scheckverkehrs;

4. Gewährung von Krediten, Vor- shüssen und Darlehen an Mitglieder;

5. Belehnung von offenen Buchforde- rungen der Mitglieder gegen deren Ab- tretung an die Anstalt, gegen Wechsel und allenfalls Anerkennung des Schuldners;

6. ‘Einfkafsierung und Ankauf (Esfompte) von Wechseln, Anweisun- gen, Schecks und Zinsscheinen (Cou- pons) sowie von Versicherungsscheinen (Policen), Belehnung und Eintreibung offener Buch- und anderer Forderungen mit Beschränkung auf ihre Mitglieder, Uebernahme von Bürgschaften für die richtige Einhaltung von Verbindlich- keiten, Besorgung von landwirtschaft- lichen und gewerblihen Bedürfnissen der Mitglieder;

7. Ankauf und Verkäuf von Effekten für Rechnung der Mitglieder, Ueber- nahme von Edelmetallen in rohem oder gemünztem Zustande, von Wetpapieren, Urkunden und Wertsachen aller Art, offen oder. verschlossen, zur Aufbewah- rung für Mitglieder;

8 Umwandlung (Konvertierung) kündbarer Hypothekardarlehen in nied- riger verzinslihe, amortisable Säße unter Zuhilfenahme eigener Gelder oder durch Vermittlung bei anderen Kreditinstituten für Mitglieder;

9, Benübßung des genossenschaftlichen Kredites und Unterstüßungswesens zur Erhöhung der Betriebsmittel der Kreditanstalt;

10, Die Aufnahme von Anleihen und die Weitevbegebung der in ihrem Be- sive l Wechsel;

11. Ferner dadurch, daß sie als ge- meinsame Geldstelle auf die Verbesje- rung der Zahlungsverhältnisse der Mit- glieder hinwirkt und demgemäß die Er- rihtung genossenschaftliher Kredit- kassen, Erwerbs-, Wirtschasts- und Be- triebsgenossenshaften aller Art unter- stüßt und fördert und für diese als Ver- bandsstelle dient.

Die Sabßung ist ‘am 11. November 1910 festgestellt und inzwischen mehr- fach, zuleßt durch Beschluß der Haupt- versammlung vom 15, April 1943, ge- ändert wovden.

Treptow, Rega. [3853] Gn.-R. 25 Mollkereigenossenschaft Lensin: Durch Beschluß der General- LUammung, vom. 3. 6. 1944 ist die Firma der Genossenschaft geändert in: Raiffeisenmolkerei Lensin, eingetragene Mg A mit beschränkter Hast- icht. i Amtsgericht Treptow, 14. Funi 1944.

Wittlich. [3881]

Bei der im hiesigen Genossenshafts- register unter Nr. 14 eingetragenen Ge- nossenshaft Altriher Spar- und Dar- lehnskassenverein e. G. m. u. H. in Altrich wurde heute folgendes einge- tragen:

: Durch Generalversammlungsbes{chluß vom 21. 5. ‘1944 ist der § 1 des Sta- tuts geändert worden.

Die Firma heißt jevt „Raiffeisenkasse, e. G. m. u. H. in Altrih“.

Wittlich, den 15. Funi 1944.

Amtsgericht. Worms. [3822] Genossenschastsregister Amtsgericht Worms. Worms, den 14. Funi 1944.

Gn.-Req. Il 67, Landwirtschast- liche Kredit-, Bezugs- und Absaht- genossenschaft e. G. m. b. H. in Watten-

eim.

Durh Beschlüsse der Genecralver- sammlungen vom 19. 3, 1944 hat sich obige Genossenschaft gemäß § 93 a Gn.- Ges. mit der Milchabsatßgenossenschaft e. G. m. b. H. in Wattenheim, diese als. übertragende Genossenschaft, ver- \{chmolzen.

Eingetragen am 14. Juni 1944. Ent- sprechende .Eintragung bei der über- tragenden und damit aufgelösten Ge- nossenschaft ist am gleihen Tag erfolgt.

Den Gläubigern der übertragenden Genossenschaft i}, wenn sie sih binnen fechs Monaten nach der Bekannt- machung der ' Eintragung der Ver- schmelzung in das Gn.-Reg. des Sitzes der übertragenden Genossenschaft bei der übernehmenden Genossensch1ft zu die- sem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Befriedigung verlangen können. /

D e delsregister, 3. BVereinsregister, 5. Musterregíster, 7. i L. Düitecrechregister, | 4. Genossenschaftsregister, | 6. Ucheberrecht8eintragsrolle, L: 2 S | Ottmachau. [3879] 7 tung und Gewährung von Geldmitteln |Zwönitz. [8906]

Fn das Genossenschaftsregister ist heute auf Blatt 10, betreffend Spar-, Kredit- und Bezugsverein Zwönißktal, eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht, in Dorfchemniz, Bez. Chemnis, folgendes eingetragen worden: Die Ficma der Genojjenschaft lautet: Spar- und Darlehnskasse Zwö- nißtal, eingetragene Genossenschaft mit unbeshränktere Haftpflicht, in Dorf- chemnih, Bez. Cheuiniz. Die Genossen- schaft hat in der außerordentlichen Ge- neralversammlung vom 22, Februar 1943 ein neues, das alte vielfach ab- änderndes und es neu fassendes Statut vom gleihen Tage angenommen. Ab- chrift des Beschlusses und des Statuts vom 22. Februar 1943 befindet sich Bl. 179 und 180 fg. der Registerakten.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld- und Kredit- verkehrs und zur Förderung des Spar- sinns; 2, zur “Pflege des Warenver- kehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be- darfsartifel und Absaz landwirtschaft-

liher Erzeugnisse); 3. zur Förderung

der Maschinenbenugzung.

Die öffentlihen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter ihrer Firma mit der Namensunterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern im Wochen- blatt dex Landesbauernschaft Sachsen. Beim Eingehen dieses Blattes tritt bis zux nächsten Generalversammlung der i aiéiger an dessen Stelle.

Die Willenserklärungen und Pei nungen für die Genossenschaft geshehen in der Weise, daß zwei Vorstandsmit- glieder ihre Namensunterschriften zu der Firma der Genossenschaft beifügen.

Amtsgericht Zwönit, 26. Mai 1944,

5. Musterregister

Alsfeld, Hessen, [3958] Amtsgericht Alsfeld, Oberh., 20. 6. 1944.

Jn unser Musterregister M.-R. 34 wurde heute eingetragen: E

Die Firma Georg Dietr. Bücking, GmbH,, ia Alsfeld hat am 17. Junt 1944 die Verlängerung der Schußfrist um weitere fünf Fahre beantragt,

Biberach a, d. Riss, [39591 Fm hiesigen Met wurde am 14. Juni 1944 unter Nr, 56 für die Firma Emil Baur in Biberach ein- getragen: Bilanzbogen zur Hauptab- shlußübersiht in dreiteiliger Aufs machung mit und ohne senkrehte Zahlenlinien, Din A 4 zweiseitig mit Lochung. s Biberach a. d. Riß, 20. Juni 1944, Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

7. Konkurse und Vergieichssachen

Ahrensburg. {3960] Bekanntmachung.

Jn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Schäfers Alfred Schacht in Fersbek-Oberteich wird der Schluß- termin auf den 12, Juli 1944, 11 Uhr, vor dem Amtsgeriht in Ahrensburg, Königstraße 11, Zimmer Nr. 5, anbe- raumt. j

Ahrensburg, den 19. Funi 1944,

Das Amtsgericht.

Altburgund. | [8961] Bekanntmachung.

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des ten. Kaufmanns Hans Beierlein in Thure, Krs. Altburgund, ist zur A der nahträglich an- gemeldeten Forderungen Termin auf den 20: Juil 1944, 12 Uhr, vor dem Amtsgeriht in Altburgund, Eugen- Naumann-Plaß 4, 1. Stock, Zimmer Nr. 7, anberaumt. 2 N 1/43.

Das Amtsgeviht Altburgund.

Nordhausen, [896 Ueber den Nachlaß der am 4. März 1944 in Nordhausen verstorbenen Rent- nerin Jda Beer, hier, Ludwigstraße Nr. 10, ist am 19, Funi 1944, vor- mittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, Verwalter: Rechtsbeistand Karl Hartmann in Novdhausen, tol- berger Straße 6. Anmeldefvist bis 10. August 1944. Erste Gläubigerver- sammlung am 12. Fuli 1944, vormit- tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 52, Termin

zur Prüfung der angemeldeten Fordes-

rungen am 23. August 1944, 10 Uhx, daselbst. Offener Arrest mit Anzeîige- pflicht bis 10, August 1944, . Nordhausen, den 19, Funi 1944. Amtsgericht. :

Berlin. 3962] Fn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am -18, 2. 1942 verstorbe- nen Gastwirts Maximilian Thiem, zu- leßt wohnhaft: Bèrlin O 112, Simplon- straße 30, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufaehoben worden. Berlin, den 21, Juni 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 354.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt- lihen Teil, den redafktionellen Teil, den An- zeigenteinl und für den San:

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Preis dieser Nummer: 10 Fe

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Deutscher Reithsanzeiger

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° an, ín Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ift aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Ginzelne Beilagen kosten 10 #/. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder |* vorherige Einsendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben. |

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K, einer dreígespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ÆK. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. ‘Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig E ein- zusenben, in8besondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur Fettdeuck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Iage vor dêm Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit

194235

Berlin, Mittwoch, den 28. Juni, abends

Neichébankgirokouto Berlin, Konto Nr. 1/1913 ._ Postscheckonto: Berlin 418 21

1944

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich -

Auovrdnung zur Aenderung der Anordnung über Verbindlich-

erklärung des Einheitsmietverträges für Baugeräte vom 6. Juni 1940. Vom 10. Funi 1944. i

Berichtigung der Bekanntmachung -dér / Geheimen „Staats-

polizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögens- werten für das Reich. i Anordnung Nr. 10 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle zur Durchführung der Anordnung El der Reichs- stelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirt- \schaftung) „Begrenzung der Eindeckung mit Eisen- und Stahlmaterial“. Vom 26. Juni 1944. :

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung

zur Aeuderung der Anordnung über Verbindlicherklärung des Einheitsmietvertrages sür Baugeräte vom 6. Juni 1940 (Reichsanz. Nr. 132 vom 8. Juni 1940)

Vom 18. Juni 1944

Auf Grund des § 12 der Verordnung über Höchstmieten füx Baugeräte vom 16. Juni 1939 (RGBl. 1 S. 1043) wird

folgendes angeordnet: 1

Der § 9 des iu der Anlage zur Anordnung über die Ver- béndlicherklärung des Einheitsmietvertrages für Baugerâte vom 6. Juni 1940 abgedruckten Einheitsmietvertvages für Baugeräte wird wie folgt abgeändert: i

A ? a Stilliegeklausel

(1) Wenn die Arbeit, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch der Bauherr zu vertreten hat (z. B. Frost, Schneefall, Hochwasser, Feindein- wirkung, behördliche Anordnung), an mindestens 10 aufein- anderfolgenden Tagen nicht ausführbar ist, so wird die Miet- dauer um die Stilliegezeit verlängert. ;

(2) Der Mieter hat für die Zeit der Stillegung vom tL Tage ab 75 v. H. der dieser Zeit. entsprechenden veretn- barten Monatsmiete, eine Arbeitszeit von 8 Stunden zu-

nde gelegt, zu zahlen. / L Der Mieter hat sowohl von der Einstellung der Arbeit als auch von ihrer Wiederaufnahme dem Vermieter unver- üglih schriftlich Mitteilung zu machen und auf Verlangen die Zeit der Stillegung nachzuweisen. i |

(4) Eine Verlängerung des Mietvertrages oder eine Minde- rung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch Gründe, die in der Person oder im Betrieb des Mieters oder des Bauherrn liegen, oder durch die vertragsmäßige Pflege und Wartung des. Baugerätes in der Ausübung des Ge- bvauchsrechts verhindert wird.

S2 Die Aenderung des Einheitsmietvertrages wird vom 1. August 1944 ab für allgemein verbindlich erklärt.

Berlin, den 10. Funi 1944. | Der - Reichsminister der Justiz. F. V.: Klemm. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fischböck.

R

“Bekanntmachung Die dur Verfügung der Geheimen Staatspolizei, Staats- polizeileitstelle Reichenberg, vom 13. Juni 1944 ausgespro- chene, in Nr. 136 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußi- schen Staatsanzeigers vom 17. Funi 1944 unter Ziffer 8

veröffentlichte Einziehung des Vermögens der Jüdin Lydia

Sara M unk, geb. Propper, geb. 12. 11. 1891, üher wohn-

haft in Khan, wird dahin berichtigt, daß die Vornamen der

Züdin Munk Ludmilla Lydia lauten. Reichenbérg, den 23. Juni 1944. E Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Anorduung Nr. 10. des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle / ur Durchführung der Anordnung E]1 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) Begrenzung der Eindeckung mit Eisen- und Stahlmäterial

Vom 26. Juni 1944

Die Grundsäße für Auftragsannahme und Bestellgrenze, wie sie im § 8 L Aas ntha E T der früheren Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung)

,”

vom 13. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. U. Preuß. Staats-

‘auz. Nr. 136 vom 13. Zuni 1942) festgelegt sind, dienen

E ——————

hauptsählih dem Zweck, jede über den Bedarf der“ Betriebe hinausgehende Festlegung von Eisen- und Stahlmaterial durch Anhäufung von Lagerbeständen 'und/oder Bestellaus- ständen zu verhüten. Dieser grundlegenden Bewirtschaftungs- forderung ist bisher keineswegs ausreichend entsprochen wor- den. Das Ziel läßt sich nur erreichen, wenp über: den Sinn diéser Vorschrift und über die Möglichkeiten zu einer Ver- wirklihung überall völlige Klarheit besteht.

- Auf Grund von § 16 der Anordnung E T wird daher mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsauf- gaben Planungsamt angeordnet: |

a 8 1 Jeder Betrieb der Eisen - verarbeitenden - oder Eisen ver- brauchenden JFndustrie ist verpflichtet, seine Eindeckung mit Eiseñ- und Stahlmaterial, mit Ausnahme von Gießerei- erzeugnissen (im Sinne von Ziffer 1 bis 13 der“ Materialliste Anlage 2 zur Durchführungsanordnung E 1:1 vom' 13. Juni 1942), auf denjenigen Stand zurückzuführen und auf ihm zu-halten, der bei Anlegung des strengsten Maß- stabes an die eigene Verantwortung für die Erfordernisse des Betriebes, insbesondere für eine termingemäße Auftrags- erfüllung, unerläßlich ist. Les

Die Begrenzung der Eindeckung nach § 1 ist getrennt vörz

zunehmen für : . Grob- und Mittelbleche, j eid

Rohren, . sonstiges Eisen-' und Stahlmaterial.

S8 / R (1) Die Eindeckung im Sinne dieser Anordnung umfaßt a) dén Lagerbeständ, | h) ‘den Bestellaüsstand. Ö a (2) Zum. Lagerbestand gehören alle Mengen, über die der Betrieb verfügungsberechtigt ist, gleichviel ob - sie sich im eigenen Gewahrsam oder an fremdent Lagerort- (3: B. bei Spediteuren) befinden, mit Einfchluß derjenigen Mengen, die von Auftraggebern zur Verarbeitung beigestellt worden sind. (3) Als Bestellausstand gelten diejenigen Mengen, deren Lieferung auf Grund bereits erteilter Bestellungen nohch zu erwarten *ist. 84

(1) Als obere Grenze füx die zulässige Eindeckung gilt im allgemeinen die Höhe des tatsächlihen Eigenbedarfs füx 5 Monate, bei Röhren die Höhe des tatsächlichen Eigenbedarfs

h C0 O

für 9 Monate. : i i (2) Soweit der Bedarf nah Absaß 1 nit oder niht aus-

reichend auf Grund vorliegender Aufträge ermittelt werden

kann, ist er nah dem tatsächlichen Eigenverbrauch im Durch-

schnitt der legten 3 oder 6 Monate (nah Wahl des Betriebes) zu ‘berechnen.

(3) Vorliegende Aufträge dürfen für die Ermittlung des Bedarfs nur soweit. berücksichtigt werden, wie mit einem Ein- saß von Eisen- und Stahlmaterxial während der nächsten 5 bzw. (bei Röhren) 9 Monate nach dem tatsächlichen Leistungs- vermögen des Betriebes zu rechnen ist. i

S5 Die Reichsstelle Eisen und Metalle is berechtigt, durch Einzel- oder Gruppenentscheidungen die Grenze für die zu- lässige Eindeckung mit Eisen- und Stahlmaterial abweichend von der Regel des § 4 festzuseßen.

S6 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah dert §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestráft. S, 7

Diese Anordnung tritt am 1. Fuli 1944 in Kraft; fie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie —' mit Zustimmung des zuständigen Chefs der HZivilverwaltung sinngemäß auch im Elsáß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 26. Funi 1944.

Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.

Müller-ZimmermannNn.

Ffichtamtliches

Deutsches Reich Der Finnisthe N A in Berlin, Herr T. M. Kivi- mätki, ist näGh Berlin zurückgekehrt und hat dié Leitung der Gesártdtschaft wieder übernommen.

Der Gesandte des Ünabhängigen Staates Kroatien in Berlin, Herr Dr. Vladimir Kos ak, ist nah Berlin zurück- gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über- nommen.

Der Schweizerishe Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans Frölicher, hat Berlin am 22. Juni d. F. verlassen. Wäh- rend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Dr. Alfred" Zehn der die Geschäfte der Gesandtschaft.

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| Wirtschaftsteil

Die Grundsätze der Preisbildung in Deutschland Preiskommissar Dr. Fishböck über die Notwéndigkeit : der Preisdisziplin

Der Reichskommissar füx ‘die Preisbildung, Staatssekretär Dr. Fi [h ck, äußerte sich in einer Sendung des Großdeutschen Rundfunks zu einer .Reihe von aftuellen Fragen der Pretsgestal- iung und der Preisüberwachung im Kriege. Nachdem Dr. Fich- seine Hauptaufgabe dahingehend gekennzeichnet hatte,, das Miß- verhältnis zwischen vermindextem Warenangebot und verhältnis- mäßiger Geldsülle nicht zur Auswirkung kommen zu lasjen, be- schäftigte er sich mit den Grundsäßen, nach denen bei der Preis- bildung im Reich verfahren wird. Während diese Grundsäße an zentraler Stelle este eßt werden, obliegt die Anwendung für den Einzelfall jowie die, Durchsezung der Vorschriften in der Praxis den örtlichen Stellen, Die Preisüberwachungsorgane müssen da- nah anch dann vorgehen, wenn die Käufer mit den Preisüber- schreitungen einverstanden sind. Für einzelfe Bedarfsgegenstände liegen die Preise infolge von friegsbedingten Schwierigkeiten der Rohstoffbeschaffung und der ¿Fertigung zwar höhE als vor, dem Kriege. Aber derartige Preisevhöhungen machen, auf die Lebens- haltungskosten umgerechnet, nur 10 % aus, weil die Waren, die am meisten gebraucht werden, gar nicht oder nur wenig im Preise

iegen sind. Z j Ge

Een nber sind die Lebenshaltungskosten in den Feind- staaten seit Kriegsbeginn sehr viel mehx gestiegen. Sthleichhandels- preise können, wie der Reichskommisjar betonte, in Deutschland unberüsihtigi bleiben, da sie hier keinen breiteren Raum ein- nehmen. Der hier -und da festzustellende Mehraufwamnd im Haus- Halt beruht zum Teil darauf, daß der Bedarf durch den Rückgang gewisser Nahrungsmittel nicht unbeträchtlich gestiegen ist und die Hausfrau manches Mal teurere als die früher gewohnten Sorten faufen muß. Ebenso wie bei der heute vielfach zu ‘beobachtenden _ Abivanderung von dér dritten n die zweite Wagenklasse der Eisen- bahn und bei der Führung von dringeuden statt von einfachen Ferngesprächen handelt es sich in ‘allen diesen Fällen um keine eigentlichen Preiserhöhungen, jondern ledigli um Verschiebun- gen in Verbrauchsgefüge, die nah: Beendigung der kriegswirt- schaftlich bedingten Mangellage von selbst wegfallen. L

Die Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Preisstandes gu vei noch längerer Dauer des Krieges ist, wie Staatsjekretär Dr. Fish- böóck am Schluß seiner Ausführungen betonte, etne Frage dex Disziplin jedes einzelnen Volksgenossen. Bisher ist der Verh einer egoistishen Selbsthilfe durch illegale Käufe die Ausnahme geblieben und wird es angesichts der: Haltung der Heimäaätfront

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auch weiterhin bleiben,

Grenzen der Handelskonzentration

Der Pressedienst des Einzelhandels schreibt: Die Konzentration des, Handels, die zur. Zeit durchgeführt wird, ist äugßerlih viel weniger sihtbar, als die Schließungsaftion des vergangenen Jahres. Die Ursache ist einfach. Damals wurde eine Anzahl von Geschäften, die als kriegsunwihtig gefennzeihnet waren, ge- schlossen und ihre lebenden und mechanischen Hilfsmittel der Rüstungsindustrie zugeführt. Die Konzentration des Handels hat dagegen keine Geschäftsshließungen zur Folge. Sie ermittelt lediglih jene Handelsbetriebe, die unter allen Umständen erhal- ten bleiben müssen, weil sie für die Versorgung der Bevölkerung entscheidend wichtig sind. Diese Betriebe werden au] Listen zu- sammengestellt und genießen den besonderen Schuß threr Beruss- vertretung und der Arbeitsbehörden bei geplanten Abzügen von Arbeitskräften. Die niht geshüßten Betriebe laufen demgegen- über Gefahr, weitere Arbeitskräfte zu verlieren, aber sie werden niht durch amtliche Eingviffe geschlossen. Fm übrigen soll ihnen durch die Tatsache, daß sie niht auf die sogenannte L-Liste kamen, kein Nachteil entstehen, wie der Leiter der Reichsgruppe Handel in einem. Rundschreiben an die Gliederungen ausdrücklih betont. Jnsbesondere sind sie auch im allgemeinen niht vom Warenbezug auszuschließen. Denn auch die nichtgéshüßten Handelsbetriebe fönnen unter Umständen im gegenwärtigen Zeitpunkt des Krie- es durchaus noch versorgungswichtig sein. Das gilt besonders für solhe Fachzweige, deren Waren eine breite Strevung ver- langen, z. B. für“ Lebensmittel und Drogen. „Erst im Zuge der weiteren Entwicklung“, so betont die Reihsgruppe, „wenn nam- lich der Zeitpunkt erreicht ist, da nur noch eine Gruppe unver- zichtbarer Betriebe für die Versorgung der Bevölkerung in Frage fommt, decken sich diese versorgungsnotwendigen Betriebe’ vielleicht * mit den Betrieben der Schutliste“ Abgesehen davon sind aber auch Fälle denkbar, wo infolge grundlegender Veränderungen im zivilen: Versorgungsbereich L-Betriebe unwichtiZ werden und nichtgeshüßte Betriebe zu L-Betrieben gemacht werden müssen. Und schließlich können Nicht-L-Betriebe troßdem dann versor- qungswichtig sein, wenn sie infolge hohen Alters oder von Ge- : brechen ihres Personals für die Arbeitsämter uninteressant . sind und! daher des Schubes der L-Listen nicht bedürfen.

Aus diesen Gründen wendet sih die Reichsgruppe Handel gegen die in einzelnen Bezirken aufgestellten „Negativlisten“ solcher Be- triebe, die niht auf den L-Listen stehen. Diese Bezeichnung ift deswegen falsh, weil die mit ihr gemeinten Betviébe keineswegs versorgungsunwichtig zu sein brauchen. Außerdem bedeu-et der Name ',„Negativliste“ eine Diffamierung der Betriebe, die aus

der Entwicklung des Krieges heraus zufällig niht auf die Lists