1944 / 147 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

4

L ip

S R E R A

A Mz

Der Nichtamtliche Teil enthält:

Deutscher Reichsanzeiger

kosten 10 A. Einzelmummern werden nur gegen

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 #ÆÆ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 Æ#. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Einzelpceis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruk zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages eins{ließlich des Portos abgegeben.

Preußischer Staa

tsanzeiger

Aazeigenpreis für den Raum eíner fünfgespaltenen 55 mm breiten Petits Zeile 1,10 ÆXK, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 AK. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein- zusenden, insbesondere ist darin auc anzugeben, welche Worte etwa durch i Fettdruck (einmal unteérstrichen) oder durch Sperrdrudck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Sonnabend, den 1. Juli, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postschecktkonto: Berlin 418 21

1944

: Ny. 146 Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 42 35

pem E

Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen:

Anordnung V1/44 des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion übèr Beschränkungen bei der Herstellung von Schreibfedern und Organisationshilfsmitteln. Vom 20. Juni 1944.

Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion über“ eine Verschrottungserklärung für Werk- zeugmaschinen. Vom 22. Juni 1944.

Bekanntmachung über die Ziehung “der 4. Klasse 11. Deutscher Reichslotterie. /

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei® Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung über die Preisbildung bei Schmiedestücken. Vom 22. Juni 1944. A

Bevichtigung der Näheren Anweisung zur Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz vom 30. September 1943, in Nr. 229/43.

Stand der Reichsschuld, Betcag der ausstehenden Stéuer- - gutscheine, Betriebs8anlageguthaben und Warenbe- shaffungsguthaben.. :

Amtliches

Deutsches Reich

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. Ernst Küster in Gießen mit Urkunde vom 28. Funi 1944 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.--

Anordnung V1/44

des Beaustragten sür den Bürobédarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der Herstellung von Schreibfedern- und Organisationshilfsmitteln

Vom 20. Juni 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die Köonzentration der Kulegswirtschaft. vom 2, September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBl. T S. 529—531) wird angeordnet:

S1

Die Hersteller von Schreibfedern und Organisationshilfs- mitteln aus Eisen, NE-Metallen und deren Austauschstoffen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion zulässig. |

Erzeugnisse im Sinne dieser Anordnung sind:

Schreibfedern einshl. Füllhalterfedern ohne angeschweißte

Spißte,

Kartenreiter,

Briefklammern,

Musterklammern,

Preishalternadeln,

Heftklammern,

Reißnägel, |

: Mae

Mechaniken für Füllbleistifte,

Bleistiftschoner,

Klipse, -

Bleistiftspiger.. ' Der Leiter der Abteilung Schreibfedern und Organisations- hilfsmittel des Beaustragten für den Bürobedarf des Reichs- ministers für Rüstung und Kxiegsproduktion erläßt“ die An- weisungen, welche die Herstellun Menge, Art, Ausführung, Abmessungen, Gewicht und Ver- padckung regeln. :

S 2

j Zuwiderhandlungen gegen diese AnoxdFnung werden nach SS 10, 12—15 der Verordnung über" den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für technische Erzeunisse wahrgenommen. , _ Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ste gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zu- stirnmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auh im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten „Kärntens und Krains. Berlin, den 20, Zuni, 1944. Y Der Beausftragte für den Bürobedarf des Reichsminifters für Rüstung und KriegsProduktion. Ernst Beuriger. |

dieser Erzeugnisse nah

Anordnung

eine Verschrottungserklärung für Werkzeugmaschinen- Vom 12. Juni 1944

Um allen Zweifel darüber zu beseitigen, ob eine beschädigte Werkzeugmaschine instand geseßt werden kann und soll, ‘oder ob sie als unbrauchbar gilt und zu verschrotten ist, wird folgen- des angeordnet:

(1) Zu der Erklärung, daß eine Maschine schrottreif ist, sind nur die Vertrauüensleute des Arbeitsausschusses „Frstand- sezung von Werkzeugmaschinen“ berechtigt.

(2) Eine Prüfung auf Reparaturfähigkeit durch Vertrauens-

maschinen“ fann im einzelnen Falle angeördnet werden:

a) von den Reparaturbeauftragten des Maschinenbaues

b) von der Zentralen Steuerstelle für fliegerbeshädigte Fertigungseinrihtungen (Dir. Forth, Borsig-Loko- motiv-Werke, Hennigsdorf (Osthavelland), Fern- sprecher: 30 79 38).

(3) Maschinen, die für schrottreif erklärt sind, müssen unbrauchbar gemacht werden. Brauchbare Einzelteile sind für Jnstandsegungsarbeiten zu verwenden bzw. zur Verfügung zu halten „und mit dem Besitzer der Maschine abzurechnen. Es ist für jede Maschine ein Verschrottungsprotokoll mit folgendem Wortlaut aufzuneKMen:

E Maschie ati E Bau- n a, Abe at A, Fabrikations- nummer ..… ¡Ds Del U A a E A

beschädigt wurde, is heute von mir für schrottreif erklärt worden. L

E , den (Uiiterschrift des Vertrauensmanges des Arbeits- ausschusses Frstandsezung von: Werk- zeuqmaschinen) Die oben für schrottreif erklärte Maschine ist heute von mir unbrauchbar gemacht zershlagen -— worden. e E Eu R , den (Unterschrift)

(4) Wenn eine Maschine, auch mit erheblihem Arbeits- aufwand, selbst auch nur noch für untergeordnete Zwecke wieder hergerichtet werden kann, so darf sie nicht für shrott- reif erklärt werden.

Wenn der Besiger für die beschränkt brauchbare Maschine keine Verwendung hat, ist sie von ihm der Maschinenstelle im A ngSnesorungamt für den Maschinenausgleih anzu- teten. :

(5) Das Büro für ¿Fliegershaden im Rüstungslieferungs- anit, Berlin SW 68, Friedrichstr. 34/37 (Leiter Dr. Rüb- jamen), ist berechtigt} jederzeit Belege über die Ablieferung von Schrott und schrottreifen Maschinen von flieger- geschädigten Bekrieben zu verlangen. Berlin, den 12. Funi 1944. Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. J. V:: Schieber.

Bekanntmachung

_ Die Neulose der 4. Klasse der 11. Deutschen Reichslotterie sind nach den §8 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsapbetrages spätestens bis Dienstag, den 4. Juli 1944, 18 Uhr, bei Vermeidung. des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie-Einnehmern zu entnehmen.

Die Ziehung der 4. Klasse 11. Deutscher Reichslotterie beginnt Dienstag, den 11. Fuli 1944, 7,30 Uhr, im Ziehungs-

O

saal des Lotteriegebäudes in Berlin, Margaretenstr. 6. Berlin, den 1. Juli 1944. Der Präsident der Deutschen Reichslotterie. J. V.: Konopath.

Bekanntmachung :

Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. übe die Einzichung volks- und staatsseindlihen Vermögens in den sudeten- deutschen Gebieten vom 12. -Mai 1939 RGBl. I S. 911 in Vexbindung mit dén Erlassen des Reichsministers des Jnnern vöm 12. Fuli 1939 1 a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 I 7 Wi/Jd 7126/3995 wird der gesamte Nachlaß, bzw. das gesamte Vexmögen folgender Personen:

Regina Sara Buchw-al der, geb. Haas, geb. am

21. 1. 1858 in Pruska b. Hava (Slowakei), ehem. wohn- haft in Schönbrunn (Oder), Haus Nr. 535, verstorben

am 3. Mai 1941, ë h | Wilhelm Hlavacek, geb. am 30. 5. 1800 in Prag, ehem.

wohnhaft in Troppau, Teichgasse 8,

des Reichsministers sür Rüstung und Kriegsproduktion über

leute des Arbeitsausschusses „Jnstandsezung von Werkzeug-

Amalie Hlavacek, geb. Nossek, verw. Muckstein, geb. am 22. 1. 1877 in Edckersdorf, ehem. wohnhaft iu Troppau, Teichgasse 8,

Dr. Ernst Fsrael Meißner, geb. am 9. 5. 1902 in Alt- Moletein, Krs. Wagstadt, ehem. in Mügkiß wohnhaft,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzver=- waltung eingezogen.

Troppau, den 283. Funi 1944,

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Anordnung über die Preisbildung bei Schmiedestücken Vom 22. Juni 1944

Auf Grund des § 2 des Gesezes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres-

plan angeordnet: :

8 1

(1) Für Schmiedestücke, einschließlich der Gesenkshmiede- stücke gelten als hochstzulässige Preise:

a) soweit die Unternehmen gleiche oder vergleichbare Leistungen bereits ausgeführt haben: die Preise für diese;

b) it gleiche oder vergleihbare Leistungen von dem Unternehmen selbst noch nicht, dagegen von vergleich- baren Unternehmen ausgeführt worden sind: die Preise für die Leistungen des am besten vergleihbaren Unternehmens:

c) soweit gleiche oder vergleihbare Leistungen weder von dem Unternehmen selbst noch von vergleihbaren Unternehmen ausgeführt worden sind: die nach den folgeaden Bestimmungen gebildeten Preise.

(2) Soweit der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen Höchstpreise für Schmiede- stücke besonders festlegen, finden die Vorschriften dieser An- ordnung keine Anwendung.

82

(1) Der Preis ist durch Vorkalkulation festzustellen. Der Aufgliederung der Kosten ist ein Kalkulationsshema zugrunde zu legen, das mindestens folgende Bestandteile enthalten muß:

Angebots-Nr.:

Bezeichnung des Schmiedestückes:

Art der Ausführung:

Stückzahl:

Abnehmerfirma oder Kunden-Nr.:

Tag des Abschlusses der Kalkulation:

Werkstoff:

Art:

Abmessungen und Profile des Vormateritals:

Preis je t:

Einsaßgewicht in kg: :

Schmiedestückgewicht (roh) in kg:

Ablieferungsgewicht in kg:

A. Werkstoffe

Einsatßkosten Eis 6

:/. Reststoffgutschriften

B. Fertigungslöhne “D-

C. Nertiangögenwntostèn | M. e möglichst getrennt nad Rüstkosten, Schmieden, Wär-

mebehandlung

und mechanischer Bearbeitung, bei Werkzeugen, ggfl. auch Konstruk- tions- und Ent-=

wicklungskosten D. Sonderkosten der Fertigung a) Werkzeugerneuerungs- u. Fnstand- haltungsrate 1 E b) Lohnarbeit fremder Zulieferer und fertig bezogene ' Zulieferungsteile M c) Ausshußwagnis in % auf A—D—b NRAM d) Sonstige Sonderkosten (ohne Sonder- kosten des Vertriebs) (Abnahme- u. Probekosten, Lizenz- - gebühren) N T Herstellkosten einschl. von Sonderkosten (A—D) E E. Verwaltungs- und Vertriebsgemein- Ton 9 E A

F. Sonderkosten des Vertriebs N anzer | vom Selbstkostenpreis RM ..

c) Ausgangsfrachten R ius