1944 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Ks

T pEEs E L 5

des Leiters des Hauptausshufses Rüstungsgerät beim Reichs- minister für Rüstung R ne h Wid gcl MAeäntung erstellung von Nadeln, Sattelsedern, Krate i

Bürsten und faltgeformten ; Ae (Deutscher Reichs- ‘und

§ 1 wie folgt ergänzt:

der Anweisung Nr. 56 vom 15. D hnit

er Unweisu j "m 19. Dezember 1942 Abschnitt 1 für die Herstellung von Einfriedigungen Ca ujw.) zugelassenen Draht wird wie folgt berichtigt: :

zur Aenderung der Vierten Durcchführungsanordnung zur Verordnung zur Sicherstellung des Krästebedarfs für Auf-

e besonderer staatspolitischer Bedeutung (zusäßliche

bedarfs für Aufgaben ée vom Ly ¿Februar 1939 (RGBl. 1 S. Verommdung mit der Verordnung über die Rechtseßung dur den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseir / i 25. Mai 1942 (RGBL. 1 S. E

§ 2 der Vierten Durchführungsanordnung zur, Verordnun ur Sicherstellung des Kräftebedarfs für E Leine erer staatépolitischer ; Hinterbliebenenversorgung des Dienstverpflichtung) S. 1532) erhält folgende Fassung:

Reichs8- und Staat3anzeiger Nr. 162 vom 21. Juli 1944. &. 2

Das Kennzeichen für

A V 18

Wer dieses Holzschußmittel gegen Pilze und Feuer her- stellen will, erhält auf Antrag dur den Reichsarbeitsminister ein Fennzoichen zugewiesen, Der Hersteller ist verpflichtet, das Kennzeichen auf der Verpackung anzubringen. Ein An-

spruch auf Zuweisung eines Kennzeichens besteht nicht. TTE,

Die Herstellung der vom Prüfzwang ausgenommenen Holz- shubmittel unterliegt der Ueberwachung. Zu diesem Zwecke konnen Werksbesichtigungen vorgenommen und hergestellte Nachprüfung unterworfen werden. Der ager entnommene Schußmittel lich zu | Ergibt die Nachprüfung, daß das nachgeprüfte Schußmittel den Bestimmungen in Abschnitt I und: Il nicht entspricht, so hat der Hersteller die im ZU- sammenhang mit der Nachprüfung entstandenen Kosten zu

Schußmittel einer Hersteller / hat dem Werkslager unentgeltlich zu überlassen.

tragen oder zu erstatten. Der mit der Ueberwachung Beauf- tragte hat sich durch eine Bescheinigung des Reichsarbeits- ministers auszuweisen, Dem Beauftragten ist der Zutritt - O N F 1 M tohoë ri

zu allen Räumen des Betriebes zu gestatten und Auskunft u erteilen.

Werden Verstöße oder _Unregelmäßigkeiten festgestellt, so kann der Reichsarbeitsminister das Kennzeichen zurücknehmen D fs ACA A G A tg zu en. cach ev Zurücknahme ist das Anbringen des Kennzeichens nicht meg9r zulässig. Es muß sichergestellt werden, daß unvor- schriftsmäßig hergestellte Schußmittel nicht in den Handel gebracht werden. i M8 mit der Prüfung oder Ueberwachung beauftragten Personen haben über die ihnen zur Kenntnis gebrachten Vor- gange strengstes Stillschweigen Dritten gegenüber zu bewahren. j

IV. Be Elften Bekanntmachung zur Verordnung über Prundstuckseinrichtungsgegenstände vom 31. August 1943 GAULROl S. T 447 und Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom ck. September 1943) wird das Hol;schubutitte gen F bey 1 as Dolzlhußutittel gegen Fêuer FM IIT gestrichen,

Berlin, am 17. Fuli 1944. Der Reichsarbeitsministc

J. A.: Sch ol.

D T L E E E *) Plat für Herstellernummer. 2

Bekanntmachung

zu der dem Fnternationalen Uebereinkommen über den Ei \ d nen=- bahn-Personen- und Gepäverkehr beigefügten Liste

das neue Beschäftigungsverhälrnis an der zusäßlichen Versorgung bei dem neuen Dienstberechtigten teilnehmen, sofern im bisherigen Beschäftigungsverhältnis eine zu- Uh Alters- und Hinterbliebenenversorgung nicht be- and, ;

Diese Anordnung tritt am 1. August 1944 in Kraft, Berlin, den 5. Juli 1944. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsag. J. V.: Dr. Beisiegel,

Fünfte Durchführungsanordnung ur Verordnung zur Sicherstellung des Krästebedarfs für lusgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (Zusäß-

liche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der privaten

2 A

Wirtschaft bei Dienstverpflichtung) Vom 5. Fuli 1944

Auf Grund der“ Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte- bedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitisher Be- deutung vom 13, Februar 1939 (RGBl. 1 S. 206) § 9 in Verbindung mit der Verordnung über die RechtsezunF durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsay vom 29. Mai 1942 (RGBl,. 1 S. 347) bestimme ich folgendes:

S1

(1) Die über die Pflichtversiherung hinausgehende oder neben ihr bestehende Alters- und Hinterbliebenenversorgung (zusäßliche Versorgung), auf deren Leistungen ein Rechts- anspruh besteht, bleibt für zeitlich begrenzt Dienstver- pflichtete, die aus Beschäftigungsverhältnissen in der privaten Wirtschaft kommen, während der Dienstleistung nach_ den Grundsäßen geregelt, die für das bisherige Beschäftigungs- verhâltnis maßgebend. waren. Hängen Ansprüche aus der zu= jaßlichen Versorgung von der Beschaftigung oder ihrer Dauer ad, so gilt die Dienstpflichtzeit als Beschäftigung im hbis- herigen Betrieb. Entgegenstehende Bestimmungen und Ver- einbarungen werden aufgehoben, (2) Zeitlih begrenzt Dienstverpflichtete nehmen auf An- trag an der zusäßlichen Versorgung nach Abs. 1 auch dann teil, ivenn eine zusäßlihe Versorgung 1m Rahmen des bisherigen Beschäftiguugsverhältuisses nah dem Zeitpunkt der Dienst- verpflichtung eingeführt oder geändert wird. Der bisherige Dienstberech.igte hat dem neuen Dienstberechtigten die Ein- richtung oder Aeuderung einer zufäßlichen Versorgung unter Erteiluny einer Bescheinigung nah § 2 Abs. 5 anzuzeigen. Der Antrag ist unzuläsig, wenn der Dienstverpflichtete an etner zujaßuchen Versorgung im neuen Beschaftigungsver- haltnis teiluimntt. ;

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiff | fahrtslinien, auf die das Jnternationale Nebereinfommen | über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr Anwen- | dung findet (Deutscher Reichsanzeiger Preußis\ | Staats8anz [che cichsanzeiger und Preußischer

taatsanzeiger Nr. 285 vom. 8. Oktober 1938), wird mit Wir- kung A Lugul 1944 wie folgt geändert:

m Abschnitt „Norwegen“ werden unter Liffer 2 Worte gestrichen: A

„Mit Ausnahme der Strecken Stavanger—Flektefjior

Ganddal—Älgärd,“ E S

Berlin, den 13. Zuli 1944.

Der Reihsverkehrsminister. J. A.: (Unterschrift.)

Nachtrag zur Anorduung Nr. 11

und Kriegsproduktion über die Ver- von Stahl- und Eisendrähten zur

Preußischer Staatsanzeiger Nr. 148 vom 4. Fuli 1944)

Die vorgenannte Anordnung wird in derx Bestimmung des

(4) Die Vorschrift über die Ausführung für den im S

Abmessungen: S 31 28

Werkstoff: ; Thomasstahl in WG-Güte

Ausführung: . Festigkeit etwa 100 kg/mm? Toleranz nah DIN 177 Oberfläche verzinkt,

Der Leiter des Hauptausschusses Rüstungsgerät beim

Reichsminister für Nüstung und Kriegsprodufktion.

Feuerhake.

20 mm

Anordnung

und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen

Dienstes bei Dienstverpflichtung) Vom 5. Juli 1944 Auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte- von besonderer staatspolitischer Be- 206) § 9 in

347) bestimme ich folgendes:

Bedeutung (Zuiäßliche Alters- und | offentlihen Dienstes bei vom 28, November 1940 (NGBL, 1

(Wer zu einer zeitlih begrenzten Dienstleistung im öffentlichen Dienst dienstverpflichtet wird, ohne vorher in einem Veschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst /

| unterliegen uicht der zusäßlichen Versorgung bei dem neuen

bedarfsverordnung vom 28. S. 1532) in der Fassung der Anordnung vom 5. Juli 1944 (RGBl. 1 S. 156) bleibt unberührt.

sind die Béfrägè zu entrichten, die int bisherigen Beschäfti- gungsverhältnis entrichtet 1 die sih bei Fortseßung des bisherigen Beschäftigungsverhält- nisses zwingend aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung oder Anorduung des händers der Arbeit ergeben würden, sind zu berüsichtigen.

Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Versicherung der Versorgungsanwartschaft oder des é einem Drittten gesehen, so hat der bisherige Dienstberechtigte als der Ver- | jorgungsträger Anspruch auf einen Beitrag in Höhe von el | 6,6 vH. des leßten Entgelts aus der bisherigen Beschäftigung. ¿Federn vom 30, Juni 1944. | Abs. 1 Sag 2 gilt entsprechend, E schäftigungsverhältuis durch

Lebensversicherungsvertrages oder durch eine Gruppen (Ge- folgschafts-) Versicheruug bewirkt, so hat dcx berechtigte ‘die erforderlichen Beiträge, höchstens jedoch 60,— Reichsmark mouatlich im Einzelfall, zu entrichten.

von dem neuen Dienstberechtigten Träger der Versicherung oder Versorgung, im Falle einer Gruppen- (Gefolgschafts-) Versicherung an den Dienstberechtigten abzuführen. auf den Dienstberechtigten und den Dienstverpflichteten er- gibt sich aus § 1 Abs. 1.

pflihteten für den neuen Dienstberechtigten eine Bescheini- gung Über die Höhe der bisherigen Bezüge und etivaiger Steigerungen (Abs. 1) auszustellen, tragsanteile des Dienstberechtigten und des Dienstverpflich- teten, die Bezeichnung des Trägers der Versicherung oder Ver- sorgung sowie die Zahlstelle hervorgehen muß,

War im bisherigen Beschäftigungsverhältnis eine zusäßliche Versorgung nicht vorgesehen, l | Dienstverpflichtete auf einen Antrag an der zusäßlichen Ver-

sorgung im neuen BVeschäftigungsverhältnis. teilnehmen.

(1) Die zusäßliche Versorgung für Arbeiter und Angestellte, die zu einer zeitlih unbegrenzten Dienstleistung in der pri- vaten Wirtschaft verpflichtet werden, richtet sih nah den für dieses Beschäftigungsverhältnis maßgebenden Bestimmungen, _(2) Besteht im neuen Beschäftigungsverhältnis keine zusäß- liche Versorgung, i hältnis erhalten, wenn der Dienstverpflichtete dies an Stelle der Entschädigung nach § 14 der Dienstpflicht-Durhführungs- N vom 2. März 1939 (RGBl. 1 S. 403) beantragt. sorgung aus dem bisherigen Beschäftigutigsverhältnis hat dem Dienstverpflichteten entsprechende Rechte einzuräumen.

(1) Der neue Dienstberachtigte hat seine Beitragsanteile (S 2 Abs. 1 bis 3, § 4 Abs. 2) allein zu tragen. Mt jedoch im neuen Beschäftigungsverhältnis keine zusäßliche Ver-

(3) Dicnstverpfiüchtete, auf die Abs, 1 Anwendung findet,

Dienstberechtigten. (4) § 2 dexr Vierten Durchführungsanordnung zur Kräfte- November 1940 (RGBl. [1

Q.2 Z (1) Als Beiträge zur zusäßlichen Versorgung 1 Abs. 1)

worden sind, Lohnsteigerungen,

Reichstreuhänders dder Sondertreu- (2) War im bisherigen Beschäftigungsverhältnis eine

rtsch« s Versorgungsanspruchs ‘bei (Versorgungsanstalt, Versorgungsfkasse) vor-

(3) War die -zusäßlihe Versorgung im bisherigen Be-

den Abschluß eines Einzel- neue Dienst- (4) Die nah Abs. 1 bis 3 zu entrichtenden Beiträge sind (Unternehmer) an den ( l bisherigen Die Verteilung des Beitrags (5) Der bisherige Dienstberechtigte hat dem Dienstver-

aus der auch die Bei-

so fann der zeitlich begrenzt

S 4

so bleibt das bisherige Versorgungsver- gilt entsprechend. Der Träger der Versicherung oder Vér-

g 6

(S 1) gestanden zu haben, kann auf seinen Antrag für

“I U E:

jährlih beim Arbeitsamt

Gesetes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23, März 1934 (RGBL. I S. 220) feine Anwendung,

86

(1) Diese Anordnung tritt mit Wirku N

1944 in Kraft 9 ng vom 1. August

(2) Ft der Versorgungsfall während einer zeitlih be- grenzten Dienstverpflichtung vor dem 1. August 1944 ein- getreten, so leben die Ansprüche aus der zusäßlihen Ver- sorgung tim bisherigen Beschäftigungsverhältnis in dem

Umfange auf, wie sie bestanden haben würden, wenn das bi8herige Beschäftigungsverhältnis bis zum Eintritt des Ver- sorgungsfalles fortbestanden hätte.

(3) Beantragt ein Dienstverpflichteter auf Grund des § 3 die Teilnahme an der zusäßlichen Versorgung bei dem neuen Dienstberechtigten innerhalb von 3 Monaten nah dem Junkrafttreten dieser Anordnung, so wirkt sie auf den Beginn der Dienstleistung bei dem neuen Dienstberectigten zurü, (4) Für die Dienstverpflichteten, die vor dem 1. August 1944 dienstverpflichtet worden sind, werden die Beiträge für die Zeiten der Dienstverpflihtung bis zum 31. Juli 1944 auf Antrag des Trägers der Versicherung oder Versorgung nach Maßgabe dieser Anordnung aus Mitteln des Reichs\stocks für Arbeitseinsaß nachentrichtet, soweit sie noch nit entrichtet, verrechnet oder erlassen sind. Das Nähere hierüber bestimmt der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsaß. Der Um- fang und die Fälligkeit einer Leistung der zusäßlichen Ver- sorgung im Sinne dieser Anordnung ist von der Nachent= richtung der-Beiträge und deren Zeitpunkt unabhängig.

Berlin, den 5. Juli 1944.

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsay. J. V.: Dr. Beisiegell.

Anlage zu § 5 der Fünften Durchführungsanordnung zur Kräftebedarfsverordnung

0048000000000 Lt C0 de Lidr000 04 N den daa a4 ca iTadan e coe 1 cTD)

Betr.: Zusäßliche Alters- und Hinterbliebenenversor ung; hier? Erstattung von Beiträgen auf Grund der Fünften. Durch=- führungsanovrdnung zur Kräftebedarfsverordnung,

An das Arbeitsamt

1. Für die Gefolgschaftsmitglieder meines Betriebes besteht keine zusäßliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (zusäßliche

Versorgung) mit Rechtsanspruch. /

S ; j ;

2. Für Dienstverpflihtete meines Betviebes habe ich zur, Au reterhaltung der zusäßlichen, einen Rechtsanspruch au

stellenden Versorgung aus früheren Beschäftigungs8verhält-

C Der Det Vot L S S io M tiEa revi

an Unternehmerbeiträgen entrichtet:

a) für Ueberversicherung bei den reichsgeseßlihen ‘Renten- versicherunagen i

T L Mer ott A RAM b) für zusäßlihe Versorgung ohne Versiche-

rung der Versorgungsanwartschaft oder

des Versorgungsanspruchs bei einem

Dritten 2, Abs: 2)

S P OLDILE e A N e) für Einzel - Lebensversiherungsverträge

2, A6. 3)

von ; Pr E A d) für sonstige zusäßlihe Versorgungen

U De Deroidutd

Dea O N

zusammen: n. M

Jch bitte um Erstattung und Ueberweisung auf das Postscheck-

fonto Nr.

JchO bestätige,

a)’ daß in den vorstehenden Beträgen keine ArbeitneHuter- anteile enthalten sind,

b) daß in den vorstehenden Beträgen keine Beiträge ent- H halten sind, deren Fälligkeit mehr als 6 Monate zurückliegt. Mir ist bekannt, daß die Unterlagen für diesen Erstattungs-

antrag dem Arbeitsamt zur Einsicht und Prüfung auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden müssen, und daß der Betrieh für I OOn infolge unrihtiger Angaben in diesem Antrag aftet,

Doeeee0...0n0000000r0000r00ed 0100000 0.00000 00000 000000000 00rd Ida Cr eee ee eo -/ (Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigten)

Bekanntmachung

Auf Grund von § 4 Abs, 1 der Verordnung des Reichs- protefktors in Böhmen und Mähren über die Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes vom 27, September 1941 wird das Vermögen des Wenzel Ma je r, geb. am 2, 4, 1900 in Doudlevec, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag-Michl Taborer Straße 88, hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches ver- treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren in Prag 111, Drazißplaß 7 n, zu melden, eine Durchschrift dieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle zuzuleiten. /

Prag, den 17, Juli 1944.

Eine Abschrift bz.

Geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Prag.

DruckfehlerzBerichtigung

_JIn der in Nr, 77 des Deutschen Neichsanzeigers und Preu- ßischen Staatsanzeigers v. 31. März 1944 veröffentlihten Anlage zur Anordnung über die verbindliche Einführung von Normen für den Kraftsahrzeugbau v. 24. März 1944 muß es unter; „7. Fahrgestell ohne Motor, Kupplung und Getriebe“

statt heißen.

„DIN-FleNr. 74269“ rihtig „DIN-FI-Nr. 74268“

sorgung vorgesehen, so werden ihm diese Anteile auf Antrag durch das für den Betricbsort zuständige Arbeitsamt aus Mitteln des ‘Reichs\tocks für Arbeitseinsaß erstattet. Der Antrag ist nah dem als Anlage beigefügten Muster viertel- j einzureichen. Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen für Beiträge, deren Fälligkeit länger als 6 Monate vor dem Tage des Antragseingangs liegt.

(2) Abs, 1 Sâäbe 2 bis 4 bindet auf öffentliche Verwaltungen und Betriebe im Sinne des T 1 Abs. 1 Buchst, a und b des

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

“p 16

Berlin, Freitag, den 21. F

}

Zentralhandelsregister

uli

ASEPMREE A R C:

|

1944

1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,

3, Vereinsregister, | 4. Genoffenschaftsregister,

| 56. Musterregíster, | 6. UrheßerreckchtLeintragsrolle,

7, Konfurse und Bergleichssachen, 8, Verschiedenes.

1. Handelsregister

ür die Angaben in ( ) wird etne Gewähr ir vie Richtigkeit seitens der Negistergerichte nicht übernommen,

Angermünde. [5042] Zin hiesigen Handelsregister Abt, A Nr. 283 ist heute bei dêr Firma „August Krause, Inh. Max Schönberger in Angermünde,“ eingetrágen:

Die Firma ist in Max Schönberger, JFunh. Heinz Schönberger, geändert. Deren Fnhaber ist der Kaufmann Heinz Der Ehefrau Elli

Schönberger, ebenda. Anger-

Schönberger geb. Paepke in

münde ist Prokura erteilt.

Angermünde, den 29. Juni 1944. Das Amtsgericht.

Bielitz. j [5043] Handelsregister / Amtsgericht Bieliß, den 10. Juli 1944. Veränderung: B 129 Straßenbahn- und Autobus- gesellshaft, Attiengesellshaft, Bieliß. |.

Die Firma ist geändert in: Bieliger Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Ge- genstand des Unternehmens 1st der Be- trieb von Straßenbahnen und Omnt- bussen zur Beförderung von Personen und Gütern, „insbesondere auf be- stimmten Verkehrslinien, und dessen weiterer Ausbau; ferner der Erwerb und die Ausnuzung von Konzessionen zur Anlage und zum Betrieb von Ver- kehrsunternehmen gleiher oder ähn- licher Art, die Beteiligung an gleichen oder ähnlihen Untérnehmen und der Erwerb von solhen sowie die Vor- nahme aller zur Erreichung und För- derung des Gesellschaftszweckes erfox- derlichen Geschäfts. Grundkapital: 410100 fiA. Vorstandsmitglieder: Dipl.-Fng. Fohannes Drescher, Bieliu, Vorsißer, Kurt Guodas, kaufm. Leiter der Stadtfverke Bieliß, Prokurist: Jug. Wilhelm Fenyl, Bieliß. Die kommijssa- tische Verwaltung wurde durch Ver- fügung der Haupttreuhandstelle Ost mit dem Tage des 31. Mai 1944 auf-

ehoben. Die Saßnug wurde in der Hauptversammlung vom 31, Mai 1944

i neu gefaßt. Die Gesellschast wird, falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, geseßlich durh zwei Vorstands- mitglieder odex ducch ein Vorstands- mitglied in Gemeinjchaft mit cinem Prokuristen vertreten. Der * Aufsichts- rat ist berechtigt, einem Vorstandsmit- glied die Befugnis zur Alleinvertretung zu verleihen. Das Grundkapital ist “zerlegt in 300000 Stammaktien im Nennbetrage von 1000 li, 110100 ÆAÆ Stammaktien im Nenn- betrage von 100 ÆAÆ. Es entspricht den bei der Umstellung der Gesellschaft auf deutshes Recht auf Grund der Umstellungsverordnung vom 3. 2, 1941 —_RGBl. [1 S. 76 vorhandenen 13 109 Aktien, umbewertet in der Um- stellungsbilanz vom 1. 1. 1940 mit je 20 R je Aktie zu 262180 1, sowie 7396 Nugßzungsaktien (Genußscheine), umbewertet ebenfalls mit je 20 K, 147920 RNAÆ, zusammen 410100 A. Um den in § 8 des Aktiengesetzes vor- Cen Mindestnennbetrag einer

tammaktie von 1000 N und in

Ausnahmefällen von 100 KX.Æ zu er- reichen, ist eine Vereinigung von fünfzig zum Nennbetrage von 20 K umbewerteten bisherigen Aktien in eine neue Stammaktie im Nennbetrage von 1000 N. Æ bzw, von fünf bisherigen Aktien in eine neue Stammaktie im Nennbetrage von 100 l, erforder- lih, Soweit sih bei der dazu not- wendigen Teilung des bisherigen Ak- tienbesißes durch fünf übershüssige Stücke ergeben, ist die Gesellschaft be- reit, einen Ausgleich untex den Aktio- nären herbeizuführen.

Nach § 11 der Zweiten Ost-Rechts- pflege-Durhführungsverordnung vom 6. 11, 1941 RGBl. 1/S. 695 sind mit dem 10, Oktober 1941 die Mit-

O der auf Grund früher

tatutengemäß erfolgten - Aktienaus- losungen herausgegebenen Nußzungs- aktien (Genußscheine) erloshen: Damit haben die Fnhaber von Nußungsaktien das ihnen auf Grund früherer Sta- tuten zustehende Stimmrecht seit dem 10, Oktober 1941 eingebüßt. Hingegen bleiben weiterhin die Ansprüche auf Teilnahme an einer Ueberdividende ges mäß § 22 Ziffer 5 sowie an dex Ver- teilung des Vermögensüberschusses im Falle der Auflösung der Gesellschaft gemäß. § 24 dieser Saßung als Gläu- bigerrehte bestehen. Dabei entspricht eine Nußzungsaktie (Genußschein) einem Fünftel einer Stammaktie im Nenn- betrage von 100 A.

Den _Juhabern von Nußungsaktien (Genußscheinen) wixd die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb des Geschäfts- jahres 1944 durch Wiedeveinzahlung des bisherigen Auslosungsbetrages von 12,50 N. Æ le Aftie ihr Mitgliedschafts- ret wieder zu erwerben, , Sie erhalten dann für fünf Nugzungsaktien eine Stammaktie im Nennbetrage von 100 N. Æ, die von dem Ersten des der Wiedereinzahlung folgenden Monats

ab auch gemäß § 22 Ziffer 4 dieser Saßung dividendenberechtigt ist.

Der Verzicht auf die Umwandlung von Nugzungsaktien in Stammaktien bewirkt eine entsprehende Herabseßung des in § 4 festgestellten Grundkapitals, da bei dessen Ermittlung von dexr Vor- aussezung ausgegangen worden ist, daß alle Nußungsaktien in Stammaktien umgewandelt werden. i

Als nicht eingetragen wird noch ver-

si in Bielitz, Auf der Bleiche 64.

Bremen, ; [5045]

(Nx. 33) Handelsregister L

Amtsgericht Bremen, den 14. Fuli 1944. Veränderung:

B 107 Deutsche Torfhandelsgesellshaft mit beshränkter Haftung, Bremen (Domshoff 22/23). Die an Carl Kurth erteilte Prokura ist durch Tod erloschzn. Dresden. i [50147]

Handelsregister i Amtsgerichi Dresden, am 13. Fuli 1944,

A 227 Hermann Roch, Dresden (Alt- markt 5), Der Gesellshafter Otto Ju- lius Peter Hoppe ist von der Vertre- tung ausgeschlossen.

A 5432 Kurt Staudt, Dresden (Mar- schallstr. 4). Die Prokura des Curt Schleiniß ist erloschen. y

B 99 Oscar Witte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dresden (Frei- berger Str. 32). Die Prokura des Mar- tin Hauswald ist erloschen.

B 321 Zeiß Ffkon Aktiengesellschaft, Dresden (Schandauer Stx. 76ck. Die Prokura des Friy Reichenbach ist er- losen. (Die gleiche Eintragung wird für die in Berlin und Stuttgart unter der Firma der Hauptniederlassung mit den Zusäßen „Goerz-Werk“ und „Con- tessa-Werk“ bestehenden Zweignieder- lassungen bei den Amtsgerichten Berlin und Stuttgart erfolgen.) Elbing. [5048] Handelsregister Amtsgericht Elbing, den 4, Juli 1944.

Veränderung,

A 264 Carl Zachau, Großhandlung, Elbing.

Infolge Ueberganges des unter un- veränderter Firma fortgeführten Ge-

Tabakwaren-

chäfts auf. die verw. Frau Ella Zachau geb, Schiellke in Elbing als Alleininhabexrin ist die ihr èrteilte Einzelprokura erloschen.

Essen, [5049] Amtsgericht Essen, 14. Fuli 1944. Vêèränderung.

B Werden 128 Funke & - Huster

Elektrizitätsgesellshaft mit beschränkter Haftung, Kettwig. Die Prokura des Paul Glüxmann ist erloschen. L

Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen in Devne und Menzingen bei den Amtsgerichten Herne und Bruchsal erfolgen.

Hamburg. : [4895] Handelsregister Amtsgericht Hamburg. Abt. 66.

6. Juli 1944 Veränderungen:

A 43 080 Frese & Gödecken (Handels- mafklerx u. Vertreter, Sandtorkai 23).

Die an Th. Petersen erteilte Prokura ist erloschen. y S

A 40 498 Olff, Köpke & Co. (Einfuhr- u. Großhandel mit Südfrüchten, Obst u. Gemüse sowie Nahrungsmitteln aller Art, Ferdinandstr. 58. |

De an A. Graef erteilte Prokuva ist durch Tod erloschen. E

Als nit eingetragen wivd veröffent- licht:

Zweigniederlassungen in Allenstein, Auerbach (Vogtl.), Bamberg, Berlin, Beuthen, O. S., Breslau, Chemniß, Co- burg, Cottbus, Dessau, Dresden, Elbing, Flensburg. Frankfurt (Oder), Gleiwiß, Görliß, Grünberg i, Schles, Heide, Hindenburg, O. S., Hirschberg i, Riesen- gebirge, Hof (Bay.), Fusterbuva, Kiel, Königsberg (Pr), Kolberg, - Krakau, Landsberg (Warthe), Leipzig, Liegniy, Ludwigslust, Lübe, Magdeburg, Müns- chen, Neisse, Nürnberg, Oppeln, Pillau, Plauen i, V, Potsîèam, Ratibor, Rostok, Schneidemühl, Sch\verin (Meckl.), Stettin, Stolp i. Pomm., Stvral- sund, Troppau, Waldenburg, Schles, Wittenberge, Westerland und Zwickau bei den Gerichten in Allenstein, Auer- bach (Vogtl.), Bamberg, Berlin, Beu- then, O. S., Breslau, Chemniß, Co- burg, Cottbus, Dessau, Dresden, Elbing, Flensburg, Franksurt (Oder), Gleiwiß, Görliß, Grünberg i. Schles, Heide, Holst., Hindenburg, O. S., Hirschberg .i. Riesengebirge, Ho? (Bay.), Fnsterburg, Kiel, Königsberg (Pr), Kulbevg, Deut- \che8 Gericht Krakau, Landsberg (Warthe), Leipzig, Liegniß, Ludwigslust,

Lübeck, Magdeburg, München, Neisse, Nürnberg, Oppeln, Pillau, Plauen

{Vogtl ), Potsdam, _Ratibor, Seestadt

Rosto, Schneidemühl, Schwerin

öffentliht: Die Geschäftsstelle befindet |

Die gleiche Eintragung wird für die |,

(Meckl.), Stettin, Stolp i. Pom., Stral- e Troppau, Waldenburg, Schles, Vittenberge, Bz. Potsdam, Westerland und Zwickau evfolgen.

B 3932 Gemeinschaftswerk der Deut- hen Arbeitsfront Gesellschaft mit be- schränkter Hastung (zur Zeit in Lobeda b, Jena, Reichs\hulungsburgçg).

Die an O. Neuberg erteilte Prokura ist erloschen. i

7, Juli 1944. Veränderungen:

A 14 802 C. E. Schwarz & Co. (Ein- u. Ausfuhr sowie Fabrikation von Ge- weben u. Geflechten, zur Zeit in Kelling- husen, Fviedrichstr. 4).

Die an W. L. R. F. Plaumann er- teilte Prokura ist durch Tod erloschen. 8. Fuli 1944, Veränderungen:

B 3129 Stromversorgung Wandsbek Gesellschaft mit beschränkter Hastung

(Pferdemarkt 48), i

Die an J. H. R. Thiemann erteilte Prokura ist erloschen.

Hameln. [5050] Fn das hiesige M iGe A6 Abt, A ist zu Nr. 1020, Chemische Fa-

brik Dr. Koch in Hameln, am 12. Juli 1944 eingetragen worden, daß die Pro- kura des Karl Thiele erloschen ist.

Amtsgericht Hameln, den 12. Fuli 1944, Hannover. [5051] Veränderung.

A 14870 Natura - Werk Gebrüder Hiller, Hannover. Zur Vertretung der Gesellshaft sind immer nur 2 Gesell- schafter gemeinsam ermächtigt der- gestalt, daß je einer der Gesellschafter Hiller mit je einem der Gesellschafter Zgorzalewicz die Gesellschaft vertreten. Amtsgericht Hannovex, 14. Juli 1944,

Hersfeld. [5052] Amtsgericht Hersfeld, 13. Juli 1944.

H.-R. A 471 Friedrih Krause, Rohr- leitungs- und Apparatebau, Hersfeld. «Fnfolge E des Sitzes der Niederlassung von Gummersbah-Wind- hagen nah Hersfeld hier eingetrageit (1 H-R. A 262 des Amtsgerichts Gummersbach).

[5053]

t

K assel, Amtsgericht Kassel. Veränderung: 14. 7. 1944.

B 966 Hafsia Kohlenvertriebs-Gesell- schaft mit- beschränkter Haftung, Kassel. Die ‘Prokuxa für Werner Meyer t\t erloschen.

Krefeld. / [5054] Handelsregister Amtsgericht Krefeld. Eingetragen am 11, Juli 1944.

Veränderung: i;

H.-R. B 1141 Brauerei Tivoli Gesell- haft mit beschränkter Haftung, Kre- feld. Die Prokura von Heinz Dieck- mann ist erloschen. Mémmingen. | [5055]

Amtsgericht Memmingen, am 14. Juli 1944. Aenderung:

A 60 1. 7. 1944 Joh. Pfeffer, Memmingen (Däüngermittelfabrik), Die Prokura des Dr. Max Neudegger ist durch Tod erloschen.

Neumünster, ___ [4906] H.-R. B 127 Firma Emil Köster, A. G, Lederfabriken, Neumünster- Gadeland.

Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 27, März 1944 is der Prokurist Adolf Drenckhahn zum Vorstandsmit- glied ernannt. Seine Prokura ist da- mit erloschen. n

Neumünster, den 27. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

Neuruppin. [5057 N Bei bar, Ma, Siebold und Krüger, G. m. b. H.,, Neuruppin, ist am 11. Juli 1944 im Handelsregister eingetragen:

Duxch Gesellschafterbeshluß vom 30. Juni 1943 i} die Umwandlung der

Gesellschaft auf Grund des Geseßes vom.

5. Juli 1934 in eine gleichzeitig neu er- richtete offene Handelsgesellschaft unter der Firma Siebold und Krüger, Buch- druckerei, Siß Neuruppin, durch Ueber- tragung des Vermögens auf diese be- {lossen worden. Die Firma. ist er- loschen. i

Als nicht èingetragen wird noch ver- öffentlicht: Den Gläubigern der Gesell- schaft steht es frei, soweit sie nicht Be- friedigung verlangen könnten, binnen sechs Monaten seit dieser Bekannt- machung Sicherheitsleistung zu ver- sangen. 2 H.-R. B 80 —.

Amtsgericht Neuruppin, Rostdck, Mecklb. [5058] . Amtsgericht Rosto. Eingetragen am 3. Juli 1944:

3 H.-R. A 564 Friedrih Sievert (Elektro- und Radio Großhandlung, Rostock, Augustenstraße 49), Die Pro- fura des Paul Harder ist erloschen.

Sangerhausen, 5059] Handelsregister Amtsgericht Sangerhausen, den 15. Juli 1944. Veränderung:

A 160 (Allstedt) Gewerkschaft Thürin- gen-Heygendorf. Die Prokura des Zein- rih Diegzel in Roßleben ist erloschen.

Striegau. [5060] Amtsgericht Striegau, den 14. Fult 1944. Veränderung:

A 440 Paul Thiel, Kom. Ges, Strie- au. G Direktor Erih Müller ist als persön- lih haftender Gesellshafter ausgeschie- den. An seine Stelle ist Frau Luise Spaß geb. Thiel getreten. Die Prokura des Michael Schoppel in Striegau ist erloschen. Stuttgart. \50641]

Amtsgericht Stuttgart. Handelsregistereintragung vom 14. Zuli 1944. E Veränderung: :

B 279 N. S. Presse Württemberg Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Stuitgart. Zweigniederlassungsprokuren Wendel Härle für Leonberg und Alfred Britsh für Heilbronn erloschen. Gleiche Eintragung wird im Register der Zweigniederlassungen erfolgen.

Quedlinburg. [5062] Eintragung im Handelsreg. A Nr. 1114 am 14. Juli 1944 bei der Firma Metallwerk Wilhelm Loges in Quedlin- burg: Die Prokuren des Kaufmanns Julius Leberer und des Betriebsleiters Wilhelm Ohnesorge, beide in Quedlin- burg, sind erloschen. Amtsgericht Quedlinburg, 14. Juli 4944,

4. Genofsenschais- register

Arnstadt, : Genossenschaftsregister

Amtsgericht Arnstadt, 20. Funi 1944.

Gn.-R. 30 Dienstedter Spar- und Darlehnskassenverein, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hasft- pflicht in Dienstedt.

Duxch Generalversammlungsbeschluß vom 5. Dezeniber 1943 ist das vom Reichsverband der deutschen landwirt- schaftlihen Genossenschaften Raiff- eisen e. V., Berlin, herausgegebene Musterstatut E 2 a angenommen werden.

Die Firma dex Genossenschaft lautet

o x

[4974]

nossenschaft mit unbeschränkier Hast- pslicht, Siß Dienstedt.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bes- zug landwirtshaftliher Bedarfsartikel und Absabß landwirtschaftliher Erzeug- nisse); 3. zur Förderung der Maschinen- benußzung.

Bad Lausiek, [5094]

Auf Blatt 3 des Genossenschafts- registers, betr. den Spar-, Kredit- und Bezugsverein Prießnißz und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht in Priceßnig, ist heute eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 22. August 1943 ist das Sta- tut vom 3. April 1991 mit seinen mehr- fachen Abänderungen außer Kraft ge- leßt. 5

Das neue Statut stammt vom 22. August 1943. Es ist durch Beschluß vom 22. August 1943 mehrfach abgeän- dert worden.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Kreditver- kehrs und zur Förderung des Spar- sinns, zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftliher Bedarfs- artikel und Absag landwirtschaftlicher Erzeugnisse) und zur Förderung der Maschinenbenußzung. Die von dex Ge- nossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen exfolgen im Wochen- blatt der Landesbauernschaft Sachsen unter der Firma der Genossenschaft, ge- zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter den Vorsißenden odex seinen Stellvertreter. Beim. Eingehen dieses Blattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten Hauptversammlung, in derx ein anderes Veröffentlihungsblatt zu be- stimmen ist, ‘der Deutsche Reichs- anzeiger. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. s

Die Genossenschaft ist in eine solche mit beschränkter Haftpfliht umgeiwan- delt worden. Die Firma lautet fett Spar- und Darlehnskasse Flößberg, ein- getragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftpfliht, Dex Geschäftsanteil wird auf 100 N.Æ, die Haftsumme für

jeden Geschäftsanteil auf 400 NAÆ fests geseßt. Die Höchstzahl der Geschäfts anteile, deren Erwerb durch einen Ge- nossen möglich ist, beträgt 25. Amtsgericht Bad Lausick, 30. Funi 1944, Bergreichenstein. [4975]

Genossenschaftsregister

Amtsgericht Bêrgreichenstein,

den 11. Juli 1944.

Spar- und Darlehenskassenverein für die politishen Gemeinden Klösterle und Korkushütten, registrierte Genossen- schaft mit unbeschränkter Pau, Ges änderte Firma: Raiffeisenkasse Klösterle- Korkushütten, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Klösterle, Post Winterberg, (Gen.-R. Winterberg 0.)

Gegenstand des Unternehmens ist nun der Betrieb einer Spar- und Dar- lehensfkasse.

Bergreichenstein, [4976] Genossenschaftsregister Amtsgericht Bergreichenstein, den 13. Fuli 1944. Weidegenossenschaft für Wallern, regi- strierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Siy in Wallern. Ge- anderte Firma: Weidegenossenschaft für Wallern, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Siß in Wallern, 5 Gegenstand des Unternehmens ist nun der Betrieb einer Viehweide für das Vieh derx Mitglieder der Genossen-= Ihast.

BlieskasteL 4977] Veränderung: Gen.-Reg. 1/36, Der Spar- und

Darlehnskassenverein, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hasft- pfliht mit dem Size in Medelsheiu hat die Bezeichnung seiner Firma ge- ändert in Raiffeisenkasse Medeisheim, eingetragene Genossenschaft mit un- beschränkter Haftpfliht mit dem Sitze in Medelsheim. Blieskastel, den 14. Fuli 1944. Amtsgericht. Abt, 5.

Cammin, Pomm, [4984] Bekanntmachung. E

Gn.-R. 7 Molkereigenossenshaft Güls

zow, e. G. m. b. H. zu Gülzow i. Pomm.

Die Genossenschaft heißt jet: Raiff-

eisen-Molkerei Gülzow, eingetragene

Genossenschaft mit beshränkter Haft»

pflicht.

Cammin (Pomm.), den 14. Fuli 1944. Amtsgericht.

Dresden. [49369]

Auf Blatt 309 des Genossenschafts- registers, betr. die Hese-Vertrieb Dres- dner Bäcker und Konditoren zu Dresden eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht in Dresden ist heute folgendes eingetragen worden:

Nah Beschluß der Hauvtversamm- lig vom 29. Juni 1944 wird die

Satzung in den“ §§ 1 Abs. 3 (Gegen- stand), 9 Aa Abs. 1 (Vorstand) sowie durch Streichung des § 15 Abs. 2 (Auf- sihtsrat) geändert. Gegenstand des Unternehmens ist jeßt der Großhandel mit Hefe. Der Geschäftsbetrieb mit Nichtmitgliedern ist zulässig.

Amtsgericht Dresden, 14. Fuli 1944.

Dresden. _- 44987] Auf Blatt 38 des Genossenshaäfts- registers, betr. die Bäcker-Einkauf Dresden eingetragene Genossenschaft

mit beschränkter Haftpflicht in Dresden, ist heute folgendes eingetragen worden: Nach Beschluß der Hauptversammlung vom 9. Juni 1944 wird die Saßung in S 1 Abs. 3 (Gegenstand) geändect. Gegenstand des Unternehmens ist jeßt der Gêoßhandel mit Roh- und Ver- brauchsstoffen sowie sämtlihen Be- darfsgegen]tänden, die der Be- und der Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäer- und Konditorhandwerk dienen. Die Be- lieferung von Nichtmitgliedern 1st zu, lässig. O Amtsgericht Dresden, 14. Fuli 1944.

Dresden. __ [4988]

Auf Blatt 112 des Genossenschafts- registers, betreffend die Großetinkfauf der Sächsishen Bäckergenossenshaften ein- getragene Genossenschaft mit beshränkt- ter Haftpilicht in Dresden, ist heute folgendes eingetragen worden: Nach Beschluß der Hauptversammlung vom 25. Juni 1944 wird die Saßung in § 1 Abs, 3 und durch Hinzufügung eines Abs 4 geändert. Gegenstand des Unter= nehmens ist jeßt der Großhandel mit Roh- und Verbrauchsstoffen sowie sämt- lihen Bedarfsgegenständen, die der Be- und Verarbeitung der Rohstoffe und

dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker- und Konditorenhandwerk die- non, Die Belieferung von Nichtmit-

gliedern ist zulässig. / Amtsgericht Dresden, 14. Fuli 1944.