1944 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 188 vom 22. Auguft 1944. S. 2.

Zweiter Abschnitt Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkgrten

Sämtliche Reichsfettkckten haben zwei Abschnitte À 1 und 'A 2, die gemäß ihrem Aufdruck zum Bezuge von je 100 g Schweinefleisch odex 80 g Fleischschmalz berechtigen. Die Zusaßkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter enthalten in der 1. und 3. Woche je einen Abschnitt über 100 g Schweine- fleisch oder 80 g- Fleishschmalz. Bei den Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter sind diese Abschnitte auf der Karte für die erste Woche untergebracht. Die für die Abgabe in der

“66. Zuteilungsperiodeterlassenen Vorschriften (vgl. den Ersten

Teil dieses Erlasses) gelten entsprehend auch für die 67. Zu- teilungsperiode. N j

Es läßt sih bereits jeßt übersehen, daß in der 67, Zu- teilungsperiode an Normalverbraucher mindestens E und an JFugendliche von 14—18 Fahren mindestens 500 g Butter ausgegeben werden können. Zur Erleichterung der Abrechnung haben deshalb die Abschnitie C und D dex Reichsfettkarte für Normalverbraucher und die Abschnitte D, E und F der Reichsfettkarte für Jugendliche von 14—18 Fahren den Auf- druck „Butter“ erhalten. Welche Fettarten auf die wie bisher ohne Warenaufdruck gebliebenen Abschnètte. B der Reichsfett- karte für Normalverbraucher sowie die Abschnitte B und C der Reichsfetkarte für Jugendliche abgegeben und bezogen werden dürfen, wird später bekanntgegeben. : :

Norma!verbraucher, Fugendliche von 14—18 Fahren sowie die entsprechenden Altersstufen der Selbstversorger mit Butter (Jnhaber der Reichsfettkarten.SV 1 und SV 5) haben wie in der 65. Zuteilungsperiode wieder die Möglichkeit zum Bezuge von 100 g Speiseöl an Stelle von 125 g Margarine.

Dritter Abschnitt Abgabe von Zucker und Marmelade

Von der 67. Zuteilungsperiode ab fallen auch die Bestell- scheine für. Marmelade (wahlweise Zucker) forr. Die Reichs- karte für Marmelade (wahlweise Zucker) wird mit der Reichs- zuckerkarte zur „Reichskarte für Zucker und Marmelade“ vers- einigt. Sie wird für die Zeit vom 18. September 1944 bis 7, Januar 1945 ausgegeben, lautet also wieder über 4 Zu- teilungsperioden (67—70). Während bisher die Reichszucker- karte zum Bezuge von 900g Zucker und die Reichskarte. für Marmelade (wahlweise Zucker) zum Bezuge von 700 g Marmelade oder 350g Zucker je Zuteilungsperiode berech- tigte, ist auf der neuen Reichskarte für-Zucker und Marmelade das Abgabeverhältnis zur Erzielung handelsüblicher Gewichte auf 875g Zucker und 750 g Marmelade oder 375 g Zuer festgeseßt. Die Gesamtration von 1250 g Zuer ist also unvex- andert geblieben, so daß jeder Versorgungsberechtigte durch entsprechende Ausnußung der ihm eingeräumten Wahlmög- lichkeit Zucker in dem bisherigen Umfange beziehen kann. Demgemäß: enthält die Reichskarte für Zucker und Marmelade je Zuteilungsperiode 3 Abschnitte über je 250 g und einen Abschnitt übec 125 g Zuex, ferner einen Abschnitt über 250 g Zuer oder 500 g Marmelade sowie einen Ahßschnitt über 125 g Zuer oder 250 g Marmelade. Die Abschnitte mit dem halben Mengen1wvert sind zur Erleichterung der Abrechnung in halber Größe der übrigen Abschnitte gestaltet.

Zuckerkranke, die Lebensmittelzulagen" beziehen, erhalten. die Reichskarte für Zucker und Marmelade; es sind fedoch die nur über „Zucker“ lautenden Abschnitte abzutrennen oder ungültig zu machen. ; e

Zur Frage des vorshußweisen Bezugs von Zucker auf dié Reichskarte für Zucker und Marmelade verweise ich auf meinen Erlaß betr, Zuckerversorgung vom 24. Fuli 1944 II B 1— 3166 —,

Die Reichskarte für Zucker und Marmelade ist auf dem bisher für die Reichszuckerkarte vorgeschriebenen Wasser- zeihenpapier in karmesinroter Farbe (¡Farbton Nr. 132) im Format DIN A 6 (32 Nuyßen) zu ‘drucken.

Jnfolge der Zusammenlegung der Zuer- und -Marme- ladenfarte ist es möglich, auch die bezugscheinmäßige Ab- rechnung zu vereinfachen.

Von der 67. Zuteilungsþperiode ab sind die Bezugscheine nur noch über „Zuckex“, nicht über „Brotaufstrichmittel“ und, „Kunsthonig“ auszustellen. Die in meinen Erlassen getroffene Zuervorschußregelung umfaßt auch Marmelade und Kunst- honig, umgerechnet auf Zucker (vgl. meinen Erlaß vom 94. Zuli 1944 Il B 1 3166 —). Aus diesem Grunde sind auch alle Marmelade- und Kunsthonigbedarfsnachweise bei der Ausstellung der Emipfangsbescheinigungen über Zucker mitzuberücksichtigen. Alle Abschnitte der Reichskarte für Zucker und Marmelade können zusammen abgerechnet werden. Das Zueerkorto. umfaßt demgemäß von der 67. Zuteilungsperiode' ab auch die Marmelade.

Vierter Abschnitt Kartenwesen *

Die NSV -Dienststellen besißèn aus ihren Sammlungen „und den ihnen von mir zur Verfügung gestellten Kontin- genten alte Reise- und Gaststättenmarken für Brot, deren Gültigkeit am 17. September- 1944 abläuft. - Soweit diese Reife- und Gaststättenmarken von den NSV -Dienststellen nicht mehr vor dem 17. September 1944 an die von ihnen Betreuten ausgegeben. werden, bestimme ih, daß ausnahms- weise diese bei der NSV. noch lagernden Bestände an alten Reise- und Gaststättenmarken für Brot in neue Reise- und Gaststättenmarken für Brot umgetauscht werden dürfen. Der Umtausch darf nur bis zum 30. September 1944 vorge- nommen werden. : T

Gemäß Anordnung 11/43 der Reichsstelle für Papier vom 31. Dezember 1943 ist das Bedruccken von Papier mit mehr als einer Farbe seit dem 1. Fanuar 1944 niht mehr zulässig. E meinen Antrág hat der Leiter des Produktionsausschusses Druck als Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion die generelle Ausnahme- genehmigung vont Méhrfarbendruckverbot für folgende reichs- einheitliche Bezugsausweise erteilt: :

a) Zusabkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter (Ueber-

druck der Wochenzahl in grün bzw. rot), é

b) Lebénsmittelkarten für Schiffer (farbiger Ueberdruck),

6) Zusabbezugsausweis für Speisekartoffeln für Untertag- arbeiter des Bergbaues (Ueberdruck „Bergarbeiter“ in roter Farbe), ¿

d) Bezugsberechtigqung W/// (Zweitschrift mit rotem Quer- strih-Ueberdruck), ;

e) Lebensmittelkarten für Fudent (Ueberdruck „Fude“- in einer Farbe, die sih deutklih von der Untergrundfarbe abhebt). | \

Es ist daher nicht erforderlich, daß die mit de: Drucklegung der vorbezeichneten Bezugsausweise beauftragten" Druckereien besondere Ausnahmegenehmigungsanträge stellen.

- Von der 69. Zuteilungsperiode ab (Begir:n 13. November 1944) darf nur noch Papier mit dem neuen Wasserzeichen für die Herstellung der Lebensmittelkarten verwendét werden (vgl. Erlaß vom 2. Juni 1944 II B 1 —. 65). Die dann etiva noch ‘vorhandenen Restbestände än altem Lebensmittelkarten- papier sind nicht zu vernichten, sondern für die Anfertigung anderer amtlicher Drucksachen aufzubrauchen (z. B. örtliche Bezugsausweise, Bezugscheine, amtliche Vovdrucke).

Die Reichseierkärte und der Haushaltsausweis für ent- rahmte Frischmilh verlieren mit Ablauf des 17. September 1944 ihre Gültigkeit. Von'der Ausgabe einer neuen Reichseier- farte wird vorläufig abgesehen. Der Haushalt8aust1oeis für

entrahmte Frischmilch wixd für die 67.—70. Zuteilungs- -

periode (18. Septeniber* 1944 bis 7. Fanuar 1945) neu aus-

gegeben und berechtigt in der bisherigen Weise zum Warens- -

bezuge. Wie bisher ist dieser Ausweis aus grauem Papier (Farbton Nr. 193) herzustell?»n. Leßtmalig kann hierfür Papier mit dem” alten Wasserzeichen verwandt werden, soweit solches noch vorhanden ist. Fünfter Abschnitt . Schlußbestimmungen

Die Verbraucher haben die Bestellscheine 67 in der Woche

vom 11. bis 16. September 1944 bei den Verteilern abzu-

geen sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf

estimmte Tage dieser: Woche beschränken.

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblih von der Deutschen Zentral- druckerei übersandt. E

Die Ernährungsämtex haben die. Druckmatern, die nicht für das gesamte Reichsgebiet einheitlich hergestellt werden, sofort Radi threm Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 18.-September bis 15. Oktober 1944 treten

am 18. September 1944, die übrigen Anordnungen, soweit

nichts anderes bestimmt èst, sofort in Kraft. Berlin, den 31. Juli 1944. : Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. F. V.: Riede.

Anlage 1 Zusammensegzung der Fettrationen

Kormalverbraucher über 18 Fahre - Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch

oder 160 g Fleishschmalz

= Fettwert 127

Abschnitt B e E : Abschnitte C—D (Butter) . Butter G A S Margarine S Margarine oder 100 g Speiseöl .

auf Kleinabschnitte auf Kleinabschnitte

D D 2 D 5 pat 7

125 g 125 g 250 g

._, 125 g auf Kleinabschnitte 125 g 125 g 8ST g

a Q O D Or

Jugendliche von 14 bis 18 Fahren

Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch odex 160 g Fleishschmalz

ü =: Féêttwert 125g. Abschnitte B—C i ca

Abschnitte D—F (Butter) . Se

Butter . ¿-. «s «+_« + 125g auf Kleinabshnitte Margarine e Os aüf Kleinabschnitte Margarine oder 100 g Speiseösl . ,_125 g auf Kleinabschnitte

Kinder von 6 bis 14 Fahren

Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweineflèisch oder 160 g Fleischschmalz

= Fetiwert 1258 Butter E C IOOE Márgárine “a « «s 66+ «2008

o 1125 g

è

Kinder von 3 bis 6 Fahren Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleisbschmalz _ : = fjFettwert R » Ka Butter D L j auf Kleinabschnitte

800 g

Kinder bis zu 3 Fahren

Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleishschmalz = Fettwert 125g . 426 g, davon 50 g j auf Kleinabschnitte

Butter S0 A . - . .

550 g

Selbstversorger mit Butter SV 1 über 18 Fahre Abschnitte A 1, A 2 200 p Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz i = Fettwert 125g Margavine » « «e « ¿ «« 2268, davon 100g , auf Kleinabschnitte . 125 g auf Kleinabschnitte 475 g SV 3 6 bis 14 Fahre

Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleish odex 160 g Fleishschmalz = Fettwert 125g . é‘ . . . . - ._250 g 375 g ,

SV 5 14 bis 18 Fahre Abschnitte A 1, A 2 200 g Schwéinefleisch oder 160 g Fleishshmalz = Fettwert 125g Margarine ..„„. + « 375g, davon 125 g L auf Kleinabschnitte 125 g auf Kleinabschnitte

625 g f Selbstversorger mit Schlachtsetten SV 2 über 18 Fahre ‘Abschnitte A 1; A 2 200 g Schweinefleisch : oder 160 g Fleischschmalz : = Fettwert 125g U A o S Le 275 g, davon 25 g E E auf Kleinabschnitte 400 g «

Margarine oder 100 g Speiseöl ,

‘J

Margarine

d

Margarine oder 100 g Speiseöl

SV 4 6 bis 14 Jahre

Abschnitte A 1, A2 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleishschmalz

Butter z ¿2 « x

Butter G . G -

C Margarine , è «

= Fettwwert ®

# # ° . .

SV 6 14 bis 18 Fahre

Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleishschmalz

= Fettwert 125g ö ö . « . . 375 g 500 g

Ausländische Zivilarbeiter

Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz

= Fettwert ‘125g

» ö . . 5 ) 375 g ë Di 0E M 375 Z, 875 g

Zulagen in Feit für Schwerarbeiter

Abschnitté A 1, A 2 200 g Schweinefleisch

oder 160 g Fleishschmalz

Margarine ¿ s 5 Schlachtfette . .

125 g 150 g 125 g

400 g

Schwerstarbeiter

= Fettwert a d . s . 5

Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleishschmalz

Margarine , zx 4 Schlachtfette . , 5

Maugarine x s

= Fettwert 125g

ö . , ° . 500 g s . 5 ë . ° 850 g T5 g

davon 125 g auf Kleinabschnitte

Lang- ünd Nachtarbeiter

808

Zoneneinteilung

Anlage 2

Die Zoue T (65 Roggen zu 35 Weizen) umfaßt die Gebiete der Landesernährungsämter j

Berlin Hamburg Kurhessen Thüringen

‘“ Rheinland Moselland Rhein-Main Bayern Württemberg

dex Landesernährun

Baden Westmark Wien Kärnten Niederdonau Oberdonau Salzburg Steiermark Tirol-Vorarlberg

Die “Zone 11 (75 Roggen zu 2 Weizen) umfaßt die Gebiete

gsämter

Ostpreußen Hannover A Danzig-Westpreußen Schleswig-Holstein Wartheland Weser-Ems Pommern 7 Sachsen-Anhalt Mark Brandenburg Sachsen Niederschlesien Westfalen Oberschlesien Sudetenland Meeklenburg : Anlage 3 Brotration der Versorgungsberechtigten Zone I TI Roggen Weizen Roggen Weizen Normalverbrauchex « « « «* 6200 83500 7200 2500 Kinder und Jugendliche von ä 10—20 Jahren (Jgd) . . 7600 3500 8600 2500 Kinder von6—10 Fahren (K) 4000 4000 Kinder von 3—6 Fahren (K1k) 2000 3500 Kinderbis zu 3 Jahr. (K1st) . 5100 ulagen für ang- (Nacht-) Arbeiter. « 2800 Schwerarbeiter « « * . . 95600 Schwerstarbeiter «, « - - « 9600 i lage 4

mrt ae In

Ausfteilung der Selbstversorgerbrotkarten auf die einzélnen Landesernährungsämter

Reichsbrotkarte für Selbstversorger ' mit einem Zuteilungssaß von

Landesernährungsamt

in kg

Rogggngebäck Weizengebäck | Backwaren in kg

in kg

Ostpreußen Danzig-Westpreußen Wartheland Pommern ; Mark Brandenburg Niederschlesien Oberschlesien Mecklenburg Hannover Schleswig-Holstein Weser-Ems Sachsen-Anhalt Sachsen

Westfalen

10,4

3,6

13,9

Berlin Hamburg Kurhessen Thüringen Rheinland Moselland Rheit-Main

4,9

Sudetenland

11,7 4

Bayern

Württemberg /

Baden Westmdätrk

Wien * Kärnten Niederdonau Oberdonáu Salzburg Steiermark Tirol-Vorarlberg

10,2

L

Bor einer erweiterten Schleifaktion für gebrauchte Rasierklingen. Weitere Produktionsvereinfahung in der Rasierklingenindustrie

Jn der Mitteilung des Reichskommissars für die Preisbildung über die neue Preisfenkung für Rasierklingen wird besonders dar- auf hiugewièsen, “daß auf Grund der für die Rasierklingenherstel- lung zugeteilten Kontingente an Bandstahl eine ausreichende Be- lieferung auch der Zivilbevölkerung sicherxgestellt ist. Sollten troyh- dem hiex und da*Bedarfslücken entstehen, so werden in absehbarer Zeit verstärkte Möglichkeiten zu ihrer Schließung dadurch geschaf- fen werden, daß die Aufarbeitung gebrauchter Rasierklingen, die bisher nux vom Messerschmiedehandwerk durchgeführt wurdé, in Zukunft auch von der RasierklingeniNdustrie übernommen werden joll, Zur Uebexnahme von Aufarbeitungsaufträgen kommen je? doch Betriebe? die uoch neue Rasiexklingen herstellen, niht in Be- tracht; dafür sind vielmehr lediglih bestimmtes stillgelegte Betriebe vorgesehen, die bei der Durchsührung der Schleifarbeiten aber feine zusäßlichen Arbeitskräfte benötigen. „Während bisher | ge- brauchte Rasiexrklingen nux vom Messershmied zur Aufarbeitung angenommen wurden, ist im Rahmen der erweiterten Reparatur- aktion die Einrichtung von Annahmestellen beim einschlägigen Handel (Eisenwarengeschäfte, Drogerien usw.) vorgesehen, Wahr-

Wirischaftsteil

\heinlich wird zur leichteren Abwicklung der Aufträge zwischen Annahmestellen und Reparaturbetrieb auch noch eine Samtwmel- stelle eingeschaltet. werden. . Bei der Uebernähme von. Aufarbei- tung8savrbèiten durch die Jndustrie werden die Verbraucher 'aller- dings nicht mehr dieselben Rasierklingen in aufgearbeitetem Zu- stande erhalten, die sie abgegehen haben wie dies bei der Auf- arbeitung gebrauchter Klingen beim Messerschmied möglich ist.

Fm übrigen wexden von der Rasierklingenindustrie, deren Produktion weiterhin wesentlich über dem Vorkriegsstand liegt, weitere Rationalisierungsmaßnahmen vorbereitet. Es ist beab- sihtigt, nur. noch Rasierklingen in einer Stärke von 0,10 mm an den Markt zu bringen; die 0,13-mm-Rasierklinge soll vershwin- den. Lediglih Maschinenmesser für bestimmte technische Zsvecke (Textil- und Papierbranche) sollen noch in einer Stärke. von 0,13 mm hergestellt werden. Bisher entfielen schon etwa 90 % der gesamten Rasierklingenproduktion auf die 0,10-mm-Klinge. Der völlige Verzicht auf die dickere Klinge von 0,13 mm bewirkt eine niht unerwünschte Bandstahleinsparung, da aus 1'kg Bandstahl von 0,13 mm nux 970 Rasierklingen, aus 1 kg Bandstahl von 0,10 mm dagegen 1150 Klingen hergestellt werden können. Die Materialersparnis beläuft sih also bei dex 0,10-mm-Klinge gegen- über der stärkeren Klinge auf 18 %.

Wirtschaft des Auslandes

Neuausrichtung der norwegischen Fishwirtshaft. Ausführungen von Wirtschastsmiuister Whist

Oslo, 21.- August. Gelegentlih der Besichtigung einer Kühl- anlage în der Provinz Oestfold äußerte sich Wirtschaftsminister Whist über die Zukunft der norwegischen Fischwirtschaft. Der Minister ging davon aus, daß Norwegen erst am Beginn einer Entivicklung stehe, die einen entscheidenden Einfluß auf seine Fishwirtschaft und auch auf seine Landwirtschaft nehmen wird. Es lasse sih schon jeßt übersehen, daß“ die neuen Schnellgefrier- methoden und die Kühlanlagen sowie die Entivicklung der erfor- derlichen Trausportmittel die Vorausseßung für eine neue Ent- wicklungsepoche/ der novrwegishen Fischwirtschaft Mögen die Fischer auh jeßt Umsaßprobleme nicht kennen, so werder sie doch im Frieden vor schwerwiegenden Problemen R die nur durch eine grundsäßliche, Neuausrichtung der g:- amten Fischwirtschaft' gelöst werden fönnten. Die Fischfabriken, Gefricr- und Kühlanlagen. entlang der Küste müßten zum Rüc- grat der norwegischen Fischerei werden. Schon während dieses Krieges sei der Weg zu der Anlage einer „Kühlkette“ geebne!

- worden, Das Ziel müsse sein, an Stelle von Klipp- und Trocken-

fish hohwertige und. gut bezahltè" Ware, nämlih Frischfisch, gefrorenen Fisch uind Fischfilet, auszuführen. Zur Durchfüh- rung dieser großzügigen Pläne sei die Unterstüyung des Staates notwendig. Die vorbereitenden Arbeiten sollen in möglichst großem Umfange von den unmittelbar interessierten Wirtschafts- organisationen durchgeführt werden. Fm einzelnen würden die verschiedenen Fragen von dem Norwegischen Wirtschaftsvérband behandelt werden, womit eine gegenseitige Abstimmung der ver- schiedenen Planungen» und Rationalijierungsmaßnahmen gewähr- leistet sei. i

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Dex schweizerishe Außenhandel im Juli Weitere Umsaßverringerung

Zürich, 21.. August. Dex schweizerishe Außenhandel im - Juli 1944 zeigt einen weiteren Rückgang der Umsäße. Es wurden nux 260950 t im Werte von 85,4 Mill, #ffxs. eingeführt gegenüber 357 440 t im Werte von 134,2 Mill. \frs. im Juli des Vorjahres. Die Einfuhr hat sih damit um rund 96 500 t bzw. 48,8 Mill. \frs. vermindert. Die Ausfuhr im Juli 1944 belitf sich auf 20690 t Im Werte von 54,1 Mill. rxs, d. i. der tiefste Stand sert Kriegs- ausbru, nt Juli des Vorjahres wurden noch 29600 t im Werte von 167,6 Mill. \rs. ausgeführt, Jm “Vormonat Funi betrug die Einfuhr 306100 t im Werte von 112,9 Mill. sfrs., während sich die Ausfirhr auf 19 880 t im Werte von 132,0 Mill,

\frs. belief. D i Zusammengefaßt bèträgt die Einfuhr in den ersten sieben Monaten Januar ‘bis Juli ‘1944: 1972700 t im Werte vou 838 Mill. \frs, und die Ausfuhr 200350 t im Werte von 765,2

/

1, Untersuchungs3- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, - 83, Aufgebote,

4, Oeffentliche Zustellungen, 5, Berlust- und Fundsachen, :

darstellen.

6, Auslosung usw. von AVertpapieren,

Mill. fers. Jm gleichen Zeitraum des Vorjahres stellte sich die Einfuhr vergleihsweise auf 2321790 t im Werte vön 1117,4 «Mill. ffrs. und die Ausfuhr auf 194710 t im Werte von 957,8 Mill. sfrs.

Der schweizerische Außenhandel wird durch die bereits im Funi verstärkt eingetretene Lähmung des Eisenbahnverkehrs nah den Verschiffungs- und zz1 den Löschungshäfen, die sich seither weiter verschärft hat, ernstlich in Mitleidenschaft gezogen. Bei der Aus- fuhr ist namentli gegen den Vormonat eine nennenswerte Verschiebung zugunsten des Versandes / shwergewichtiger Massen- güter zu verzeichnen, die diesmal mit einem ungewöhnlich hohen Prozentsay am shweizerishen Auslandsabsaz teilnehmen,

Türkei vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Sofia, 21. August. Der türkische Handelsministex hob anläß- lih der Eröffnung der Ausstellung-in Fzmir in etner Rede die zahlreichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten hervor, denen die Türkei nah dem Abbruch der Beziehungen zu Dentschland nun- mehr entgegengehe. Die Türkei müsse, so erklärtz er, „dagegen angehen und sich auf sie vorbereiten“.

Keine einseitigen Enteignungsmaßnahmen in Argentinien

Bern, 21. August. Nach einer Mitteilung der argentinischen (Gesandtscbaft in Bern hat der argentinische Ministerrat folgende Erklärung abgegeben: Die in Argentinien investierten argen- tinishen odex ausländishen Kapitalien werden unter keinen

Umständen durch einseitigen Akt der Enteignung verstaatlicht werden. Allmähliche Versiaatlichungen könnten nux auf dem Verhandlungswege odex 1m -Raghmen der Geseße i Frage

kommen. Alle anderssautenden Berichte über angeblich ein- seitiges Vorgehen der Behörden- entbehren jeder Grundlage.

Katastrophale Zuspißung der australischen Kohlenkrise

Stockholm, 21. August. Die Kohlenkrise in Australien hat nach den lebten Berichten aus Sydney und Melbourne katastro- phale Formen angenommen. Die Versuche des Ministerpräsi- denten Curtin, eine Befriedung: zwischen den Arbeitern und den (Grubenbesißern, vor allem in Neu-Südwales, herbeizuführen, sind vollklommen gescheitert, Das sogenanute „Ultimatum“ Curtins vom. 28, Juli hat weder auf Arbeitgeber noch auf Arbeitnehmer trgendwelchen Eindruck gemacht, sondern die Autorität der Regie- rung lediglich abgeschwächt.

Die „australischen Zeitungen erklären, die , Zustände in den Kohlenbezirken könnten nur als Anarchie bezeihnet werden. Auch

Dffentlither Anzeiger

7, Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

11. 9, Deutsche Kolonialgesellschaften, mt j es ry

© 10. Gesellschaften m. b. H.,

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 188 vom 22. August Ÿ944. &.3

die leßten Anzeichen einer Arbeitsdisziplin seien im Verschwinden. Das unentschuldigte Fehlen am Arbeitsploÿ nehme geradezu grotesfe Formen an. Jnfolgedessen habe sih das unaufhaltsame Absinken der Förderung, das schon seit Vdonaten zu beobachten war, in den leyten aht Wochen sehr beshleunigt. Das Hauptquartier MecArthurs habe die Regierung darauf aufmerksam gemacht, daß dié Foxtsezung der Offensive gegen. Fapan von der Aufrecht- erhaltung einer geregelten Kohlenförderuúng Australiens abhänge. Die anglo-amerikanishe Wehrmacht werde in den kommenden Monaten noch bedeutend mehr Kohle benötigen als bisher. Diese Kohle müsse unter allen Umständen geliefert werden, was selbstoerständlih nur auf Kosten des Hausbrandes und aller nicht unbedingt kriegswichtigen Fndustriezweige möglich ist.

Aber selbst die Werke der Riüstúngsprodufkftion werden heute vom Kohlenmangek bedroht und leben buchstäblich, wie man in Sydney erklärt, von der Hand in den Mund. Die Regierung erwägt weitgeßende Zwangsmaßnahmen.

Wie Reuter aus Sydney meldet, gab die Eisenbchngesellschaft von Neusüdivales am Sonntag Einschränkungen in zahlreichen Fahrdienstplänen für Personen- und Güterzüge wegen ernsthafter Kohlenverknappung bekannt.

t ran e

Washington erstrebt monopolistische Beherrshung der hinesishen Wirtschaft

Schanghai, 21, August, Die „Schanghai Times“ beschäftigt fi mit verschiedenen Aufsäßen und Erklärungen, die der -USA.-Vize- prästdent Wallace nach seiner Rückkehr aus Tschunagking. veröffent- lihte. Aus den Aeußerungen von Wallace, so shreibt das Blatt, gingen die überaus weitgehenden Plän? dex nordamerikanischen Wirtschaft in bezug auf China mit aller Deutlichkeit hervor. Washington erstrebe eine monopolistishe Beherrshung Chinas durch amerikanisches Kapital und amer:kanishe Fugentieure. Die Vexecinigten Staaten ollten China fü: das nächste Fahrhundert als Lieferant von Rohstoffen und Markt für amerikanische Fertig- waren erobern. Diesem Zwecke diene die geaenwärtig bereits beginnende Durchdringung der nicht von den Japanern beseßten Gobiete Chinas mit USA.-Kapital und Technikern.

Verichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 21, August. - (D. N, B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.; Zürich 578,90 -G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 6521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G.,, 99,10 B., Madrid 235,65" G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., / 100,10 B,, Rew York 24,98 G., 25,02 B,, Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B,

Budapest, 21. August, (D. N, B,) Alles in Pengö. Amsterdam 180,734, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York .—,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,154, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 21, August. (D. N. B.) New York 4,02%—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43-——4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20, Rio de Janeiro 83,56?/,4 G. i

Amsterdam, 21. August.“ (D, N. B.) [12.00 Uhr holl, Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Jtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

HUrid, L August, (D N V) [11740 Uhr] Paxis 7,60, London-Clearing 17,304, New York 4,30, Brüssel 69,25 B.,, Mailand 24,6715, - Madrid 39,75, Holland 229*/, Berlin 172,55, Lissabon —,—, Stockholm 102,66, Oslo 98,6214, Kopenhagen

{2

90,37%, Sofia 5,37%, * Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb

8,75, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714, Helsinki 8,75, Preß burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 20,50 B. Stockholm,. 21. August, (D. 2, B.) Londón 16,88 G.

16,95 B,, Berlin 167,50. G,, 168,50 B,, Paris —,— G,, 9,00 B.;

Brüssel —,— G., 67,50 B.,, Schweiz, Pläße 97,00 G,, 97,80 B,, Amsterdam —,— G.7 223,50 ZB., Kopenhagen 87,60 G,, 87,90 B., Oslo 95,35 G,, 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., - 22,20 B.,, Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G.,, ‘Türkei —,— B., Lissabon —,— G. 16,60 B.,, Buenos Aires 102,00 G,, 104,00 B, \ /

London , 21, August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 283,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

| 13. Unfall- und Fnvalidenversicherungen, 14. Doutsche Neichsbank ünd Bankausweise,

12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften, | 15. Verschiedene Bekanntmachungen,

"mögen, ergeht die Au

3. Aufgebote

[6445] Aufgebot.

4 11 5/44. Die Ehefrau Peter Rößler, geschiedene Ehefrau Wilhelm Reit, und die Ghefrgqu Heinrih Fisher, Jrma geb. Reiß, beide in Mayen, haben be- antragt, den verschollenen Schuhmacher Wilhelm“ Reiß, zulegt wohnhaft in Mayen, Brückenstraße, für“ tot zu er- klären. Der Verschollene fvird auf- gefordert, sih spätestens im Aufgebots- termin am 17, Oktober 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nx, 21, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.“ An alle, die Auskunft über Leben oder Tod. des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem- Gerkcht Anzeige zu machen.

Maáyen, den 11, August 1944.

ü Das Amtsgericht,

[6486] Aufgebot. _Es istt beantragt, den verschollenen“ Schiffbauer Albert Wilhelm Franz

Möser, geboren am 19. März 1873 zu Nüdersdorf-Grund, zuleßt wohnhaft in Berlin 0112, Kreußzigerstr. 6, sür tot zu klären. Der bezeichnete Verschollene vird aufgefordert, sih spätestens bis zum 8, November 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, 1. Stock, Zim- mer 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung “exfolgen kann. An alle, welhe Auskunft über - Leben oder Tod. des Verschollenen zu erteilen ver- ( H dELUNT, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu mächen, 456. T. 299.43; Berlin, den 17. August 1944.

Amtsgericht Berlin,

{6487] Oeffentliche Aufforderung. VI 64/43, Am 2. 6. 1943 Krankenhaus in Haan der. am 31, 8. 1874 in Bochum-Dahlhausen geborene, zuleßt in Haan, «Elberfelder Straße 280, wohnhaft gewesene Bauarbeiter Hein- rich Bruckmann gestorben. Da ei! Erbe ‘nicht ermittelt worden ist, werden alle’ die, denen Erbrechte an dem Nach- laß „zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis zum 31. “Oktober 1944 bei dem unterzeichneten Nahlaßgericht an- zumelden, andernfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist. Mettmann, den 14. August 1944. Das Amtsgericht.

[6540] ; Beschluß.

Am 9. Mai 1915 ist in Kroischwit, Kreis Bunzlau, die Witwe Johanne Christiane Altmann, geborene Schäfer, verstorben. Sie ist am 30. September 1835 als Tochter des Häuslers Johann Gottfried Schäfer und der Ana Rosina Schäfer, geborenen Pfeiffer, in Kroisch- wiß, geboren worden. Da ein Erbe des Nachlasses. bisher nicht ermittelt ist, wevden diejenigen, welchen Erbrechte än dem Nachlasse zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 30. September 1944 bei dem unterzeihneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigen- falls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat niht vorhanden is, Dex reine Nachlaß beträgt etwa 1200 #ÆM.

,

Amtsgericht, Bunzlau, 10. August 1944.

[6542] | 1 F. 2. 44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 11, 8, 1944 ist das Sparbuh der Med, Depositen- und Wechselbauk Nr. 453 886 über 284891 f, für kraftlos erklärt, Neubrandenburg, 11. August 1944, « Amtsgericht,

2 LIGOON ist im| Durh Ausschlußurteil des unter- zeichneten Gerichts ‘vom 10, August

1944 ist auf Antrag der Volksschul- lehrerin a. D. Frau Elfriede Kurger aus Breslau, Glogauer Straße 4, das auf deren Namen ausgestellte abhanden gekommene Sparbuch der Städtischen

Sparkasse in Breslau Nr. 6:656 für"

kraftlos erklärt worden. (54 F 26/44.) Breslau, dèn 10. August 1944. Amtsgericht.

[6541]

Durch Ausschlußurteil vom 15. August 1944 ist für kraftlos erklärt: Grund- \{huldbrief vom 2. Oktober 1925- über die im Grundbuh von Badenweiler Band 2 Heft 1 T1T." Abt. lfd. Nr. 7 auf dem Grundstück Lgb. Nr. 10a der Ge- markung Badenweiler zugunsten des Grundstückeigentümèrs Alfred Saupe, Hotelbesißer in Badenweiler, einge- tragene Grundschuld über 20 000 NAÆ.

Müllheim/Baden, 15. August 1944.

Amtsgericht.

[6545]

UR. 11. 9/44. Das Amtsgericht Würzburg hat am 17. 8. 1944 in Sachen betreffend das Aufgebotsver- fahren zum Zwecke der Todeserklärung des Kellners Georg Mark von Würz- burg folgenden Beschluß erlassen: T, Geovg Mark von Würzburg, geboren N am 24, 3. 1893, wird auf An- trag seiner Schwester Lina Eberle in Würzburg als verschollen im Aufge- botsverfahren für tot exklärt. 11. Als Zeitpunkt seines Todë8 wird dex 31, 12. 1927 festgestellt. IIT. Die Kosten des Verfahèens eins{hließlich der not-

„wendigen r RAEA Kosten der

Antragstellerin fallen -dem Nachlaß des

Verschollenen zur Last.

«Würzburg, den 18. August 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

(Luxemburg) ohne

4. Oeffentliche Zustellungen

[6546] Oeffentliche Zustellung.

2. R. 107/44, Die Ehefrau Ludwig Jakoby, Barbara Elise geb. Krach in Luxemburg, Franz-Boch-Straße Nr. 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schummer in Luxembürg, klagt gegen den Ludwig Fakoby aus Hamm bekannten Auf-

enthalt, Mit dem Antrag, die

Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für schuldig zu er- klären und diesem die Kosten des

Rechtsstreits. aufzuerlegen, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung ‘des Rechtsstreits vor die 2. Bivilkammer\ des Landgerichts in Luxemburg auf den 24. Oktober 1944,

10. Uhr, mit der Aufforderung, sih

durch einen - bei diesem Gericht zuge-

lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe-

vollmächtigten vertreten zu lassen. Luxemburg, den 14, August: 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

7. Atktien- gesellschaften [6548] Einladung.

Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zur Teilnahme an unserer diesjährigen 45. ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 13, September 1944, mittags 12 Uhr, im Sißzungssaal der Anhalt-Dessauishen Landesbank, Abt.

der Allgemeinen Deutschen Credit-An- stalt, Defsau, Kgvalierstr, 9, ein.

Die, Hinterlegung der Aktien hat bis |

jue 9, „September 1944 bei der An- alt-Dessauischen Landesbank, ‘Abtei- lung der Allgemeinen Deutschen Cre-

dit:Anstalt, Dessau, oder bet der All- gemeinen Deutschen Credit-Anstalt irt Leipzig, im übrigen gemäß. § 15 der Satzung zu erfolgen. Dessau, den 17. August 1944, Speditions-Verxein Aktiengesellschaft, Der Vorstand.

[6549] Aufgebot / der Gemeinnüßigen Bauvereins A.-G., Dresden,

Der Fnhalt unserer unten bezeih- neten Aktienurkunden ist infolge der Umtstellung unseres Grundkapitals nah dem Beschlusse der Hauptversammlung vom 15, 9. 1924 und infolge der Her- absezung des Grundkapitals nah dem Beschlusse der Hauptversammlung vom 24. 8, 1935 unrichtig geworden. Die beteiligten Aktionärezwerden daher ge- mäß §8: 67 des Aktiengeseßes aufgefor- dert, die Urkunden zur. Berichtigung bzw. Umtausch bei unserer Gesellschaft Geschäftsstelle Dresden-A. 5, Fried« rihstraße 631 bis spätestens 15. 11. 1944, vormittags 11 Uhr, einzureichen. Soiveit dieser Aufforderung nicht bis zu dem bezeichneten Zeitpunkte genügt wird, werden die Urkunden nah der angeführten Gesetesvorschrift für kraft- los exklärt. Die Genehmigung hierzu hat das Amtsgeriht Dresden mit Be- [Qu H.-R. B 55 vom 6. 7. 1944 er- teilt.

Aktien Nr. 28, 30, 563, 623, 624, 689, 691, 768, 806, 1084, 1425, 1498, 1499; 1566; 1567, 2108, 2200, / 2234; 2341, 2346, 2390, 2433, 2543, 2678, 2679, 20939, 2792, 2753, 2847, 2904, 2942, 2902,

Dresden, am 18, August 1944. Gemeinnüßiger Bauverein Aktiengesell- schaft, Dresden.

Der Vorstand.

Müller. Schaffrath.