1944 / 197 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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S Die Wirtschaftsgruppe Maschinenbau erhält ein Fextigungs- Vollkontingent (mit sachlichem Geltungsbereih nux für Me- tale) für alle Maschinenbau-Erzeugnisse, die nach den Anord- nungen des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau zulassungsscheinpflichtig sind. 82

Noîch3- und Staatsanzeiger Nr. 197 vom 2. September 1944. S. 2

Fertigungsteilkontingente 1 Absaßy 2b derx Durchführungs- anordnung E I 5 / M T 5) werden in dex aus den Anlagen ersichtlichen Fassung neu bekanntgegeben.

(2) Die Anlage zur Durchführungsanordnune ET5/MI15 und die Nachträge 1 bis 4 zux Durxrchführungsanordnung ETS5/MIS5 (RAnz. Nr. 214 vom 12. September 1942, Nr. 44 vom 23. Februar, Nr. 62 vom 16. März, Nx. 134 vom

Durchführun

- (1) Die bestehenden Fertigungs-Vollkontingente (F 1 Ab- |} 11. J \z3 2a der Durhführungsanordnung E T 5 / M T5) und die | 28 D

…_ Anlage 1 L mit Geltungs3bereich für für legiertes und unlegiertes Fertigungs-Bollkontingentie Metallerzeugnisse Eisen- und Stahlmaterial E g __ E p R D dux zu beliefern 5 i j ¿ Träger des (l zu beliefern sind Träger des | Sachlicher Geltungsbereich Fertigungs- ndeutie i als Si h ir Ei \ ix Ei i i N LE / i 5 raustellen tingentiertén Fertigungs-Vollkontingents M s O M | E qux für Metalle Teilkontingentes herzustellen sind; Ce Me Ubi i Bedarfs- 7 A | ? Ó | N r * ork j ae A A i ate E i, Gt i Ia Generalbevollmächhtigter| für eleftrotechnishe Erzeugnisse, die unter fol- Uen, für technische Nachrich- gende Fachabteilungen der Wirtschaftsgruppe Elek- ee a b 6 | d O tenmittel und troindustrie fallen: : n i : b A Dep Elek- | , Rundfunk 3 Apparate 2) Hauptauss{huß sämtliche Erzeugnisse _— sämtliche Er- - | gewerbliche roindustrie 5 Installationsmaterial 14 Akkumulatoren Schiffbau - zeugnisse See- und Bin- 9 Télephonie u. Telegraphie und Battèrien j / nenschiffahrt Vis it de A SoltxoYenie 3) Wirtschaftsgruvpe Fahrräder, Motorfahr- | " Fahrräder, gewerbliche 2 Ulan m E. Fahrzeugindustrie räder und Zubehör A L Wirtschaft ¿ : i räder ahr- : ia R Ea na main Hon | D A und Zubehör 16 Kohlen und Bürsten Kinderwagen L Kinderwagen i 17 Elektrowärme und Haushalts- d WttGuA A lein Férbigungl-Téitlontitgoint eräte aBirt]häftsgruppeE alle Maschinenbauerzeug- E ertigung8-Tet 25 Elektrische Kühlsehränte Maschinenbau Ai On ' j a 26 1 Elektrische Grubenlampen im Fertigungs-Vollkon- ; y 26 1T Eléktrofahrzeuge tingent liegenden Büro- 26 IIT A und 6 oil idt et N "26 TV Leuchtröhren maschinen, der Werkzeug- 26 V Elektrisches Zubehör für und Holzbearbeitungs- Sondergebiete mit Ausnahme maschinen sowie der zu- von Elektrofilteranlagen iossungsscheinpflitigen ! qn 4 4M U Bi fègruppe Fein- | für alle Erzeugnisse der fein- : rfi lic, tagt j h 44% : medGantk und Optik mechanischen und optischen Fn 5) Wirtschaftsgruppe alle Erzeugnisse der Elek- _ lein Fertigungs-Teilfontingent dustrie Elektroindustrie troindustrie mit Aus- \ Erzeugnisse der Augenoptik L (Treuhänder-Tafacht) nahme der im Ferti- Optische Jnstrumente gqungs-Vollkontingent lie- Erzeugnisse der Photo-, Kino- u. / j genden Erzeugnisse / Projektionsoptif_ j 6) Wirtschaftsgruppe sämtliche Erzeugnisse im Erzeugungs- Erzeugnisse der Feinmechanik Werkstoffverfeinerun plan dev Erzeugnisse der Medizinmechanik ) die : A sämtlich E if Reichsstelle für : H ba r htoiss Fil ; E 7) Wirtschaftsgruppe ämtliche Erzeugnisse En i ; E Tul Wictibefwgrugps t Grsahtoil füx guf Metalioncen tecmije E heizfessel 8) Wirtschaftsgruppe sämtliche Erzeugnisse er Er- E x j M A Eisen-, Stahl- und zeugnisse i roy üg ‘ae Cent E E L Blechwarenindustrie Maschinenbau Schreibmaschinen 9) Wirtschaftsgruppe kein Fertigungs-Teilkontingent Raumheizöfen Rechenmaschinen Gießerei-Jndustrie N ; treide gade Buchungsmaschinen offe au Lochkartenmaschinen Stahlblech Vervielfältigungsmaschinen : j | und/oder Guß Enger hau eat n 10) Fachgruppe Metallhalb4 sämtliche Erzeugnisse a kein Fertigungs-Teilfontingent Sre tGeM a Es geug-Jndustrie E | E L s V Fachgruppe Getriebe u 0 A Wälzla ertäfige. 11) Fachgruppe Metall- sämtliche. Erzeugnisse kein Fertigungs-Teilkontingent siaauor der WiGr, E GIENETRN ; n Maschinenbau 12) Wirtschaftsgruppe Svrengkapseln und elek- Sea i: j d , Chemische Jndustrie trische Zünder etriebe ) / i VI R tiEnL ne / M t E (Fachabteilung Schieß- | Zündhütchen, Schlaht«- sämtliche Er- | gewerbliche - Sc rb L Nidel-(Stahl) atoren - pulver und Munition) | hauspatronen und Rand- | zeugnisse Wirtschaft - Ger / feuerpatronen - für An- | VE Wirtschaftsgruppe Ma- Holzþearbei- | schußzwede | M [inanvan E und | 13) Wirtschaftsgruppe sämtliche Erzeugnisse |— sämtliche Er- | gewerbliche Tae. Glasindustrie zeugnisse Wirtschaft VII Wirtschaftsgruppe Ma- Ee. zulassungsschein- 14) Wirtschaftsgruppe sämtliche Erzeugnisse A jämtliche Ev- cadas bat A y ö vflichtige Ma- Bekleidungsindustrie zeugnisse PIDHS - bzw: Fachgruppe schinen A Dag i: i Knöpfe i Adge 15) Wirtschaftsgruppe sämtliche Erzeugnisse d sämtliche Er- Fertigungs-Teilkontingente *) Holgveraibeitende zeugnisse***) P h Fnduitrie / mit Geltungsbereich für für legiettes und unlegiertes j L j ; : D Metallerzeugnisse f Eisen- ‘und Stahlmaterial 16) Wirtschaftsgruppe | lein Fertigungs-Teilkontingent transportable _= zu beliefern i Keramische Fndustrie / Kachelöfen Träger des si zu- beliefern sind SCamtlihe übri ; A ¿Ua T of ; «mt bli p ind alle 9 17) Sämtliche übrigenWirt- kein Fertigungé-Teilkfontingent sämtliche Er- gewerbliche Fertigungs- t Í nichtkontin- Sett r aan schaftsgruppen der gougnisse Wirt1chaft Teilkontingentes herzustellen sind; gentierten find: B d ‘t Eijen verbráuchen- % iz Bedarfs- 1B iva bél den Industrie pi p Has und außerdem: | 18) Reichsgruppe Hand- | sämtliche Erzeugnisse s imuligie Er- —_ - r - er zeugntjje a i b | C d | e T : H : : / *) Aus den Fertigungs-Teilkontingenten find auch Ersaßteile zu den in Spalte b aufgeführten Erzeug- . P?) Wirtshaftsgruppe sämtliche Erzeugnisse Erzeugnisse zur nissen herzustellen. j y * A Stahl- und Eisenbau JInstandsezung **) Den nichtkontMngentierten Bèbarfsträgern gleichgestellt ist der Bedarf der Land- und Forstwirtschaft. : von Sammel- **) Mit Ausnahme der in den Zuständigkeitsbereih der Fachabteilung „Draht- und technishe Bürsten- heizungen industrie“Fallenden Draht- und technischen Bürsten. ¿ i

Anorduung /

des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Aufhebung der Anordnung E X9 der Reichsstelle Eisen und Metalle -

Vom 31, Auzust 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenvexkehr in der“ Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die E zur Ueberwachung und Regelung des , Warenverkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21.- August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungs- aufgaben Planungsamt angeordnet: : i

Die Anordnung ET 9 der Reichsstelle Eisen und Metalle zur, dèêr Anordnung E1 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) „Einfüh- rung besonderer Kontingente für Maschinenbeschaffung“ vom 24, Dezember 1943 (RAnz. Nr. 302 vom 28. Dezember 1943) tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.

Berlin, den 31. August 1944.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. F. V.: Dr. Heise:

i Anordnung E 71 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle M und Verbrauch von Röhren ußfd zeitweili

rbot der. Erteilung und Annahme von

A Röhren“

Juni, Nr. 225: vom 27. September und! Nr, 302 vom ezember 1943) treten außer Kraft.

Diese Bekanntmachung tritt am 1, Oktober 1944 in Kraft; sie gilt au in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge- bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch

‘in Luxemburg.

Berlin, den 31. August 1944, Déêx Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. F. V.: Dr. Heise.

¿eldung über

es trägen äuf

E Vom 31. August 1944

Auf Grund der Verordttung über den Wafßenverkeht in der Fassung vom 11, Ser 1942 (RGB\. 1/S. 686) in Ver- i

ndung mit der Bekanntmachung über di

Reichss\tellen zur

u Seck i und. Regelung des Wakenverkehrs vom

18. August 1939 ne

aus{chusses angeordnet:

t r. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigken für Rüstungs- - aufgaßen Planungsamt und des Stätistischen Zentral-

Teil I | ;

Meldepfslicht für Röhren 81

lief

4

1) Verbraucher, die die in der Anlage aufgeführten Röhren ern oder verarbeiten, haben zu melden: j

a) die am 31. Fuli 1944 vorhandenen Bestände, b) die in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Fuli 1944 îm

eigenen oder Mengen,

in fremden Betrieben verarbeiteten

e) den am 31. Fuli 1944 vorhandenen Bestellausstand.

/

(2) Verbraucher, deren Lagerbestand im allgemeinen im Jahre 1944 nicht mehr als 5 { betragen hat, untavrliegen nit der Meldepflicht. i

(3) Die Meldungen sind in der Unterteilung nach dem von dem O herausgegebenen, nachstehend ab- gedruckten Muster zu erstatten, Vordrucke*für die Meldungen werden durch die" Wirtschaftsgruppen den Firmen zugestellt. Wenn eine Firma versehentlih einen Vordruck nicht erhält, muß sie ihn bei der für sie zuständigen Organisation der ge- Jvexblichen Wirtschaft anfordern, j

/ §2 ; L Die Meldungen gemäß § 1 sind bis zum 20. September 1944 an den Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduk- tion, Rüstungslieferungsamt, Amtsgruppe Eisen und Stahl, Berlin SW 68, Friedrichstr. 34—37, abzugeben.

/ 0 :

Verbraucher, die ihrer Meldepflicht nicht fristgemäß bis

zum 20. September 1944 nahkomnzen, werden von der wei- teren Belieferung mit Röhren ausgeschlossen.

Teil II G Verbot der Erteilung und Annahme von Aufträgen auf Röhren : i l

Vom, Fnkrofttreten dieser Anordnung bis zum 15. No-

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“den Namen Heinrich Harjes ausgestell-

s / Reichs- und Staat3anzeiger Nr. 197 vom 2. September 1944. S. 3

vember 1944 wird die Erteilung und Annahme von Kur tragen auf die in der Anlage genannten Röhrensorten und -a messungen mit Ausnahme der feuergeschweißten Gas- und Dampfrohre und der \hmelzgeschweißten Gas- und Siede- rohre verboten.

£5 ;

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Rüstungslieferungsamt, Amtsgruppe Eisen und Stahl, känn auf begründeten Antrag Ausnahmen von den Vorschriften des 8 4 bewilligen. : \

Teil III Schlußbestimmungen 86

Anfragen zu dieser Anordnung sind an den Roaichsminister

“für Rüstung und Kriegsproduktion, Rüstungslieferungsamt,

Amtsgruppe Eisen und Stahl, zu richten. 87

Zuwiderhandlungen gegen diefe Anordnung werden nah

_ den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 88 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; sie gilt auh in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit s des - Chefs der Zivilverwaltung finn- gemäß auch in Luxemburg. _ Berlin, den 31, August 1944.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. V

J. V.: Dr. H e-i \ e, R Genehmigt gemäß Verordnung

v. 13. Februar 1939

Stat. Zentralaus\{chuß (Verfüg. v. 15. 2. 43/15. 8. 44)

: Melôung ; über Lagerbestand, Bestellausstand. und Verbrauch von Röhren (Mengenangaben in Tonnen, nicht in Kilo oder Metern)

Flanscheunrohr, Gestängerohr, Bohrrohr is unter Siederohr zu melden, Bohrrohr. nur insoweit, als es nicht als, Arbeitsrohr verwandt wird. Stahlmuffenrohre sind'nicht zu melden, Rohrschlangen, Rippen, Fassonrohre, Stahlmasten, Stahlflaschen sind nicht zu melden, wohl aber Uceberhiberelemente für Loks. :

| Welche Men-

L O Welche Men- | betrugen die beitet (ob [gen sind in der an?31.7, lau- nicht éitaee | Zeit vom fenden, aber Zdi- | baut) an 31. | 1, Mai bis noch nicht aus- | :_, _| 31, Juli im | gelieferten

le [7.44 auf eige-| nen u. frem- | eigenen oder | Bestellungen den Lägern, | fremden Be- | auf Rohr / | trieb verar- (auch Rest-

Ee

Rohrsorten

H Ea beitet worden | mengen sind pläßen u. dgl. | anzugeben). Gas8- und Dampf- rohr, feuer- geshweißt . .. 1 do bo bo Gas- und Dampf- i | rohr, nahtlos: E A 2 to toe do 219 bis 4“ ., 3 to to bo Siederohr, nahtl., normal u, stark- wand, : bis 54 mm ä. & 4 to to do über 54 bis 2 152 mm ä, @& . 5 to to | L) über 152 bis | 318 mm ä. @ck . 8 | to do | bo Stahlrohre über 318 mm ä. 2, nahtlos u. über- lappt geschweißt| 7 | to do to Präzisions-Stahl- | | rohx : | | fahtlos L. 8 to bo de geshweißt, kalt L ( nachgezogen . 9 to do do Gasrohr, scchmelz- j geschweißt . . | 10 | bo’ L) Siederohr, schmélz-. | geschweißt . . | 11 to to to Summe | 12 | to toe do Edo ooo.) oooooo oa ana) e... Ort “Datum Stráße

Fernsprecher |

Hausapparat

n r apt 1. Untersuchung3- und Strafsachen, 4. Oeffentl) j B E MRESO, | 5. Berit Cd aaten,

3. Aufgebote

{6927 F. 62/1944. Das Amtsgericht Bre- men hat am 23, August 1944 folgendes

zulegen, erklart tvird.

| Wieviel tons

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. März 1945, vorm. 9/2 Uhr, anbe- | Franz raumten, im- Gerichtshause, hierselbst, | Nr. 16, mit Himmer Nr. 84, stattfindenden Auf- G G LN s unter Anmeldung seiner | Jnhabèr Rechte das bezeichnete Einlegebuch vor- | Amtsgerichte des OILIgen as es :

Die Aufgebotsfrist wird | Einwendungen

s

Icichtamtliches

Deutsches Reich Der Königlih Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl

der Gesandtschaft wieder übernommen,

l G AERRR

Aus der Verwaltung

Ausweichstellen als Betriebsstätten

Eine Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient, kann nach einem im Retichssteuerblatt Ne. 37 vom 14, August 1944 erschienenen Erlaß vom 22. Juli 1944 (I 1289 131 111 R —) als Betriebsstätte nur angesehen wer- den, wenn sie auf eine gewisse Dauer bestimmt is. Für Bau- ausführungen ist durch § 16 Abs. 2 Ziffer 3 des Steueranpassungs- geseßes' eine Zeitgrenze von einem Jahr bestimmt. Bauausfüh- rungen, deren Dauer zwölf Monate überstiegen haben oder vorauys- stchtlich übersteigen werden, sind als Betriecbsstätten anzusehen. Diese Vorschrift kann auch in denjenigen Fällen als Auhalt dienen, in

| |

Wirtischafisteil

Rur Behelfsheime oder entsprechende Ausbauten Der Reichswohnungskommissar hat. die Gauwohnungs-

kommissare angewiesen, die wohnungspolitishe Zustimmung zum

Neubau von Kriegswohnungen jeder Art und erst. reht zu etwa geplanten größeren oder besser ausgestatteten Wohnungen nicht mehr zu erteilen. Neu in Angriff genommen werden dürfen nur Beh-ífsheime des Deutshen Wohnungshilfswerks und Um- und Ausbauwohnungen. Für leßtere gilt aber als grundsäßliche Regel, daß dies nur dann am Plate ist, wenn für den Ausbau nicht mehr Baustoffe oder Arbeitskräfte erforderlich sind als für ein Behelfsheim Jn der Praxis kommen nicht selten Fälle vor, in denen es auf den ersten Blick als besondere Härte erscheinen muß, die Zustimmung zum Neubau eines béscheioenen Eigen- heims oder dergleichen zu versagen. Die Ablehnung derartiger ‘Anträge, so shrewbt der „Wohnungsbau in Deutschland“, fallt offenbar dann besonders |chwer- wenn die Baustosfe vielleicht hon teilweise bereitstehen 1nd der Bauherr vielleicht auch int Selbst- und Bekanntenhilfe einen Teil der Arbeiten ausführen jvill. Demgegenüber aver zwingt die Notwendigkeit, eine €ein- heitliche Linie zu Halten, Pein Neubau von Wohnstätten zur völligen Beschränkung auf Behelfsheime und Ausbauwohnungen. Der Gesamkbestand an Baustoffen, der, überhaupt für wohnliche Unterbringung gegenwärtig bereitgestellt werden kann, ist so

__beshränkt und der Bedarf jo groß, daß so viele Heime wie mög-

lich damit geschaffen werden missen. Das bedingt aber, daß alle

- Wohnbautea, die mèhr Baustoffe benötigen, als ‘ein Bcehelfshei:n

odex - höhere Ansprüche an den Arbeitseinsaß. siellen, nicht mehr gebaut werden können. Baustvffe, die vielleiht hon vorhanden sind, müssen dem Bau von Behelfsheimen dieustbar gemacht iverden, gegebenenfalls im. Wege derx Beschlagnahme. Aber au vom Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit ist es unvereinbar, einigen Wenigen noch den Bau einer größeren oder besseren Wohnung zu gestatten, während die Majse der Luftkriegs- betroffenen sich mit einem Behelfsheim Mgibgen muß. Alle Kräfte müssen jeßt auf den Bau von Behelfsheimen, auf den Ausbau von Wohnlauben zu Behelfsheimen uud. die Schaffung von Ausbaniwvohnungen könzentriert werden.

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Arbeitsbesprehung des Fachausschusses Holzgewinnung der Deutschen Gesellschaft für Holzforshung in Wien

Fn diésen Tagen fand im Hause der Technik in Wien eine Arbeitsbesprehung des Fachausshusses 1 (Holzgewinnung) der Deutschen Gesellshaft für Holzforshung unter Vorsitz von Prof. Dr. Mayer-Wegelin= statt, bei der namhafte Forscher auf dem Gebiete der Holz- und Forstwissenshaft und Praxis zu Worte kamen. Es wurden vorx allem Fragen behandelt, die für die nächste Zukunft von Bedeutung sind und aus dexen Beantwortung unmittelbarer volkswirtshaftliher Nuven gezogen werden wird. Jn diesem Zufammenhaug ist an erster Stelle die Holzbringung erörtert worden. Dabei wurde insbesondere auch darauf hin- geiviesen, daß durch verschiedene, teilweise neue“ Verfahren noch eine wesentliche Arbeitsersparnis erzielt werden kann; außerdem müsse durh eine Verkürzung der Bringungszeiten vermieden wer-

den, daß ynerwünshte Schäden am geschlägerten Holz a 4

bevor es dem vorgesehenen Verwendungszweck zugeführt ist. Be dieser Gelegenheit wurden auch die geeigneten Geräte für - die Bringung in der Ebene und im Gebirge eingehend behandelt.

Einen weiteren wichtigen Gegenstand der Arbêitsbesprehung bildeten die Fragen der Pflege des geschlägerten Holzes, dessen Gesunderhaltung eng mit der Bringungszeiten durch den Krieg in manchen Fällen eine unlieb- same Verlängerung erführen, müsse bei der Lagerung und Weiter- behandlüng des geshlägerten Holzes in erhöhtem Maße darauf Rücksicht genommen werden, um es gesund zur Verarbeitungsstelle liefern zu können.

Eingehend wurde au die Versorgung der Wirtschaft Deutsch- lands, mit Gerbstoff besprochen," wobei festgestellt wurde, daß die Versorgung mit einheimischen pflanzlichen Gerbstoffen auch für die Zu nt gesichert werden könne. Schließlih wurde ein Aus- blick auf die Aufgaben der Sortierung und Aushaltung sowie der Strukturforshung des Holzes gegeben, der einen wesentlichen Beitrag für die rihtige wirtschaftliche Ausnidung des Laub- und Nadelholzes für verschiedene Sonderzweccke ergab. - è

Öffentlicher Anzeiger

7. Aktiengesellschasten, 10, Ges

8, K dit 9. Dentsche Raleniae Aen

Pohorschan

Rösenkranz in Staude vou

einem diesem" Gerichte vder dem | 82 469 für kraftlos | Urkunde befindet, gegen den Antrag zu ‘erheben, da’ sonst das Gericht die Ux- kunde a Ablauf von 6 Monaten

einstr.

Aufgebot erlassen: Auf Antrag bes 4 : C UOE, A H uf 6, Monate festgeseßt. Heinrich August Harjes in Bremen, j R N LUSTE n Ó it ? Va auen seinen Ap eits- Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. eger rchivar Heinrih { Albers, | 7= j Bremen-Huchting, Lans Nr. 10, | 16933] Aufgebotsedikt. wird der unbekannte nhaber des auf 2 F 4/44.

ten und gegenwärtig èin Guthaben von 231666 [MAÆ nachweisenden buches Nr. 443747 der, Sparkasse in Bremen ‘hiermit aufgefodert, späte- | lihen Spar stens in dem auf ittwoh, den

Auf Antrag .des Edwm | fr kraftlos erklären wird,

N aus s Bus Nr. 288, eingebraht àm 8 August 1944, wird i

Einlege- | dex Verlust folgender Urkunden ver- | der Urkunde. lautbart: Sparbuh derx Landivirtschaft- n, Vorschußkasse in Leit- meriß Nr. 83431 Fol, 5970, {autend auj

von der Kuadmahung im Deufschen } [6987] Reichsanzeiger auf weiteren Antrag F509

Die Frist | 5" endet nicht vor Ablauf eines Fahres | ;=7

n Leitmerig, den 22, August 1944.

etragene Das Amtsgertcht. r ,

ringung ‘zusammenhänge. Da die

m. d. H. 12. Offene Hanudels- und Kommanditgefellschasten,

1 F 11/44.

( ] des Amtsgerichts Neuß: vom 25. August| 5 F 8/44.

109480 N AÆA. Diese Urkunde hat ihr-| 1944 wird das )

! l der Städtishen Sparkasse in | gegangene

Ortes, wo sih die | Neuß, lautend auf den Namen des Jn- | guf den Grundstücken von Schweden- vorzulegen oder | vakiden Wilhelm Kläff in Neuß, Ver- | höhe Band V Blatt Nr. 198 Band XVIT

15, nit einem :

5307,70 f füx kraftlos erklärt. Neuß, den 25.- August. 1944,

Das Amtsgericht,

. 1—4. T el ; 17. 8. 1944 ist déx brief über | Þveußen pom Fälligteitätage der Forderntlg 13 | des jut e Stet o Betenbrief über | sh lnqnah mie buch von Mudersbach Blatt 1585 ein- | 27 000,— Aufwertungsdarlehen von | worden, „M für kraftlos erklärt. j Amtsgericht Kirhen-Wehbach (Sieg).

„denen Zweifel darüber bestehen, ob eine Ausweichstelle, bei der sich die Geschäftsseitung nicht - befindet, als Betriebss\telle anzu jehen ist. Fn zweifelhaften Fällen wird eine Ausweistelle, bet der sich die Beschäftsleitung nicht befindet, als Betriebsstätte anzu-

| sehen A, enn ihre Dauer zwölf Monate überstiegen hat ode l l : ; | voraussichtlih übersteigen wird. Mohr, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung i Es

Steuerstrafverfahren gegen Wehrmachtsangehörige

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht erklärt fi (Reichssteuerblatt Nr. 37 vom 14. Augnst 1944) untex-Abände- rung der bisherigen Bestimmungen, insbesondere auch des ein- \chlägigen Erlasses vom 31. März 1942, zux Vereinfahung der Verwaltung gemäß § 118 der Kriegsstrafverfahren8ordnung mit folgender Regelung einverstanden: ;

Hat -jemand, der der Kriegsgerihtsbarkeit unterliegt, vor oder nah dem Zeitpunkt, der die Kriegsgerichtsbarkeit begründet, ein Steuervergehen oder ein Monopolvergehen begangen, so kann das Finanzamt ohne Beteiligung des Gerihtsherrn von Strafe ab-

* sehen oder ohne Beteiligung des Gerihtsherrn auf Strafe er-

kennen, venn es die Schuld des Täters für gering und die Folgen der Tat für unbedeutend hält. Fm übrgen bleibt die Zuständig- keit der Wehrmachtsgerichte unberührt,

Wirtschaft des Auslandes

Die Entwicklung des Hafens Barcelona

Madrid, 1. Septèmber. Die Entwidllung des Hafenverkehrs in Barcelona, dém größten Hafen Spaniens, ist durch das kriegs- bedingte- Fehlen der internationalen Schiffahrt gekennzeichnet. Diese spielt praktisch für Barcelona seci1 1939 kaum noch eine Rolle, so’ daß die Zahlen dieser Fahre sast vollständig auf die spanische Flotte des Uebersee- und Küstenverkehrs entfallen. Nach dem leichten Absinken im Fahre 1942 war jedoch 1943 wieder eine aufsteigende Liniè*erkennbar, da die Statistik einen Schiffsverkehr von 2806 Schiffen«aufweist gegenüber einem Rekordverkehr von 5501 im Fahre 1929, Der Warenverkehr Barcelonas umfaßte im. Jahre- 1943 -insgesamt 2,11 Mill t gegen 1,87 Mill. t im Fahre 1942, aber 3,40 Mill, t im Fahre 1935. Die Steigerung des Jahres 1943 exklärt sih aus dem regionalen Aufshwung der katalanishen Wirtschaft. Für die Reparatur der Bürgerkriegs- schäden und die laufende Unterhaltung des Hafens sind rd. 40 Mill. Peseten aufgewendet worden. Ueber den Hafen vin Baxcelona, dem in Zukunft ein bêdeutender Freihafen angegliedert werdên soll, wickelt sih ein großer Teil der spanischen Einfuhr an Kohlen, Rohbaumwolle, Holz und Getreide ab, während bei den Exportwaren mengenmäßig die Kalisalze an erster Stelle stehen. England soll nicht wieder konkurrenzfähig werden. Eine Stimme

aus den USA.

Genf, 1. September. Gegen die Auffassung, daß England nah dem Kriege mit Deutschland weiterhin Lieferungen aus dem Pacht- und Leihgeseß erhalten soll, wendet sih die republikanische _Wirtschaftszeituaing „Wallstreet Fournal“, Das Pacht- und Leih- gesey, betont die Zeitung, sei in seiner Einleitung als ein Geseg zur Förderung der Verteidiguug der USA. - offiziell festgelegt worden. Wenn man den Engländern aber nach Beendigung des europäishen Krieges weiter helfen würde, so ermöglihe man es den englishen Firmen, wieder auf eine konkurrengzfähige Basis zu gelangen, und- gleichzeitig verzögere man dadurch die Umstellung der USA.-Betriebe auf die Friedensproduktion,

Die belgishe Fischerei im Jahre 1943

Brüssel, 1. September. Die belgische Fischerei erbrachte nach dem Bericht der Marinevérwaltung des Verkehrsministeriums im Fahre 1943 insgesamt 63,49 Mill. k& im Werte von 416 Mill, fffrs. Jm einzelnen entfielen auf die Küstenfisherei 60,57 Mill. kg im Werte von 403,73 „Mill. ffrs, auf die Wattenfischerei 1,336 Mill. kg im Werte von 8,56 Mill. ffrs und auf die Scheldefischeret 1,59 Mill. kg im Werte von 3,73 Mill. ffrs. Besondere Refkord- ergebnifse haben sih beim Heringsfang ergeben, denn die Herings- fischer haben 1943 (ohne Wattenfischerei) 57,88 Mill. kg auf den Markt geliefert, das sind gewichtsmäßig 95 5 -der Gesamterträge.

Eine neue dánishe Staatsanleihe

Kopenhagen, 1. Septbmber. Jn Ansehung der Verhältnisse auf dem Anleihemarkt einerseits und dem zu erwartenden Kapital- bedarf des Staates auf der anderen Seite hat das dänische Finanz- ministerium die Aufnahme einer Staatsanleihe in Höhe von 60 Mill. Kr. beschlossen. Die Anleihe wird mit 4 % verzinst. &Fhre Laufzeit beträgt 40 Fahre. Der Zeichnungskurs ist 99, was einer effektiven Verzinsung von 4,08 27 entspriht. Für die öffentliche Zeichnung sind drei Tage vorgesehen. Die neue Anleihe ist die dritte in diesem Kalenderjahr. Sie beträgt wie die vom Januar und Mai 60 Mill. Kr., aber gegenüber der vom Mai ist die Ver- zinsung wieder von 3,5 auf 4% heraufgeseßt worden, s

Berichte von auswärtigen Devifenmärkten

London, 1. September. (D, N, B.) New Yorkt 4,021%—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, S Lissabon —,— bis —,—, Rio de Janeiro

1 8 F

Amsterdam, 1. September. (D, N. B.) [12,00 Uhr holl. Zeit.) [Amtilich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris ——, Brüsset 830,11——30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Jtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—,

14, Deutsche Reichsbank und Bankanaweise,.

13. Unfall- und Fnvalidenverficherungen, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Durch Ausschlußurteil | [6929] |

Durh Auss{hlußurteil vom 29, Fuli 1944 ist der verloren- Grundschuldbrief über die

Sparkassenbuch Nr.

Bestand von | Blatt Nr. 546, 547 und 548 unter Nr. 19 bzw. 10, 9 und’9 für die Bronti- jlawa Kucharski geb. Fgnarowicz ein- getragene, mit 10 vom Hundert ver- - : zinslihe, nunmehr zugunsten - des Urteil - vom | Reichsstatthalters in Danzig.- West- (Leiter der Treuhandstelle) Grundschuld von für kraftlos erklärt

Durch

Z8loty

Bromberg, den 12. August 1944 as Amtsgericht,

Oslo —,—,. Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81-—44,90, Prag —,—