1944 / 209 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Anordnung 1V/44

__ des Prodvuctionsbeauftragten sür Glas des Zei Sm für Rüstung und Kricgsproduktion (Verwendurg vorx Wannenbausteinen)

Bom 10, September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. T S, 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Kon- zentration der Kriegswirtschaft vom 2.-September 1943: und dor ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion angeordnet:

1. Feuerfeste Wannenbausteine (im folgenden Wannen- steine genannt) dürfen von Betrieben, die der Wirtschafts- grupþe Glas1industrie angehören, nur in folgenden Ab- messungen bei den Herstellern feuerfester Erzeugnisse bestellt und für den Bau “und die Reparatux von Glasschmelz- Wannenvefen verwendet werden:

ck” NO

1, 500X400ckch200 mm 2, 500ckX4300ckxch 300 mm 3. 500ckxx4400Xch300 mm 4. 600ckX300ckX300 mm 9. 600ckXx4400X300 mm 6. 800X400X300 mm 7. 1000X 4090x300 mm E 8. 1000ck%4500ckch300 mm

2. Abweichend von der Bestimmung unter 1, dürfen auch Wannensteine mit anderen als unter 1. angegebenen Ahb- messungen bestellt und verwendet werden,» sofern

a) die Gesamtméènge eines Auftrages nicht mehr als 10 Ge-

wichtsprozent sjolcher von den vorgeschriebenen Ab- messungen abweichender Wannensteine enthält, b) in keiner Dimension die Maßgröße 1000 mm über-

schritten wird (lediglich bet Palisaden und Ausfluß- steinen dücfen Maßgrößen bis 1200 mm vorkommen),

0) das Gewicht jedes Wannensteines in keinem Falle 500 kg übersteigt, möglichst aber nicht mehr als 300 kg und nicht wemger als 80 kg betragt,

d) die Steinstärken nicht über 300 mm und nicht unter 250 mm liegen,

e) die Wannensteine möglichst nur Aussparungen bestellt werden;

rechtedig und ohne wenn Aussparungen

jedoch niht zu umgehen sind, müssen sie ausgercundet |}

werden, besonders „wenn die Winkel der Aussparungezt

90° oder annähernd 90° betragen, f) Winkelsteine besonders für Einlegevorbauten möglichst kurze und gleihlange Schenkel haben.

3. Der Produktionshauptaus\{chuß Glas is ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung auf Antrag zuzulassen. Die Anträge sind ausführlich zu be- gründen und durch Skizzen zu erläutern.

4. Zuwiderhandlungen gegen diése Anordnung tverden nach 10, 12 bis 15 der. Verordnung über den Warenver- fehr bestraft. _ Das8y Antragsrecht gentäß--§ -14 ‘sowie -das Ovrdnungasstrafreht gemäß § 15 diefer Verordnuug - werden vom Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzver- arbeitung wahrgenommen.

5. Diese Anordnung tritt am 15. Oktober 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinu-

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XGirifcZaftstcil

gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg (und im Bezirk Bialystok) sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 10. September 1944. Der Produktionsbeauftragte für Glas des Reichsministers* für Rüstung und Kriegsproduktion. Dr. Holler.

Anorduung X1/44 des Reichsbeaustragten für Chemie (Absatregelung für Pflanzenshuß- und Schädlings- bekämpfungsmittel)

Vom 14. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. [1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministecs und des General- bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planmengsamt angeordnet:

81

(1), Die in der Anlage genannten Pflanzenshuß- und Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen von Herstellern und Verteilern nux gegen Abgabe von Bezugsmarken oder Be- zugscheinen an landwirtschaftliche Verbraucher geliefert und von diesen nux gegen Bezugsmarken oder Bezugscheine be- zogen werden.

(2) Jm Rahmen der von der Reichsstelle „Chemie“ zur

Verfügung gestellten Kontingente werden diese Bezugs- marken und Bezugscheine vom Reichsbauernführer oder den von ihm beauftragten Pflanzenshußämtern ausgegeben.

Dabei sind die vom Reichsbauernführer erteilten Richtlinien zu beachten. 82

Zuiwviderhandlungen gegen diese Anordnung und gegen die nach § 1 erlassenen Richtlinien werden nach den §§ 10, 12 his 15 der Verordnung über den Wavrenverkehr bestraft.

83 Diese Anordnung tritt am 15. September 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch in Luxemburg.

Berlin, den 14. September 1944, Der Reichsbeauftragte für Chemis, Dr. Claus Ungewittexr.

Anlage.

1. Fuklastn

ck, Pomajol

Sprißmittel Bayer W 2317

Sprißmittel Bayer W 4018 i Kupferhaltige Mittel (ausgenommen Kupfershlackenmeht) Borhaltige Mittel und Borshlämme Bladan

(Sefapon

. Gefsarol

. Nikotinhaltige Mittel

. Derris- und pyrethrumhaltige Mittel - . Schwefelmittel einschl, Ventilatorschwefel.

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Die Durchführung der Steuervereinfachung Grläûterungen des Staatssekretärs Reinhardt

Zu der Steuervereinfachungsverordnung, die in einigen Tagen im R veröffentlicht werden wird, gab Staatssekretär Reinhardt vor der Presse Erläuterungen. Er verwies" darauf, daß im leßten Jahr 3,8 Mill. Personen eine Einkommenssteuer- êrtiärung abzugeben hatten und veranlagt iverden müssen, davon 8,3 Mill. mit Einkommen bis zu 12000 M, deren Einkommens- verhältnisse sih meisé nux unmvesentlich ändern, Die neue Ver- ordnung besitmmt, daß diese 3,3 Mill. Steuerpflichtigen für 1944 und 1945 feine Einkommensicuererklärungen abzugeben brauchen und niht veranlagt iverden, sondern für 1944 und 1945 grund- säpßlih dieselbe Einkommensteuer zahlen wie für 1943. Nur wenn thx Einfommen um mehr als 15 v. H. größer oder um mehr als 10 v. H. kleiner ist als im Fahre 1943, oder wenn sih für sie eine ünstigere Steuergruppe als 1943 ergibt, wird in vereinfahtem Verfahren die Einkommensteuer den verändevten Verhältnissen angepaßt. Handelt es sich um Gewerbetreibende und das sind rd, 1,8 Mill. Personen —, so fällt auch die Gewinn- und Gewerbe- steuererflärung fort, falls sich dex Gewinn niht um mehr als 15 v. H. nach oben oder 10 v. H. nack@ unten verändert hat. {Fn komplizierteren Fällen kaun die Anpassung der Einkommensteuer im Pauschwege vorgenommen werden, wobei die Finanzämter ih grundsäßlich an die untere Grenze des Wahrscheinlichen halten. Für die Steuerpflichtigen mit mehr als 12 000 !?.{ Einkommen und das sind 500 000 Personen sind auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung künftig mit dem gleichen Betrag anz1t=« segen wie bei der Veranlagung für 1943, falls nicht eine Bestands- veränderung durch Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken eingetreten ist; jede Einsparung von Hausunkosten kommt also dem Hauseigentümer zugute.

Lohn- und Gehaltsempfänger wurden bisher veranlagt, wenn thr Einkommen 8000 NM überstieg. Die Steuervereinfahungs- verordnung gestaltet die Lohnsteuertabelle aus, so daß vom 1. Januar 1945 an bei Einkommen bis zu 40 000 sê.( die Ein- kommensteuershuld durch den Steuerabzug vom Arbeitslohn voll abgegolten ist. Veranlagt wurde bisher guch dann, wenn cin Lohn- und Gehaltsempfänger mehr als 200 N. Nebeneinkünsfte hatte. Diese Grenze ist auf 600 l. erhöht worden.

Für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte wird durch Ver- waltunçsanordnung eine erhebliche Vereinfachung zugelassen. Sie fönnen nämlich beantragen, daß ihre Einkünfte 1944 und 1945 nah einem Reingewinn-Hundertsaß bemessen werden, -der ‘sich bei der Veranlagung für 1943 aus dem Verhältnis des Reingewinns um Umsay ergeben hat; das Finanzamt behält sih aber eine Ppätere Berichtigung des Reingewinns vor.

' Die Berechnung der Umsaßsteuer nach einem Durchschnittssaß war schon durch einen Erlaß von 23. Fanuar 1942 zugelassen. Vom Kalenderjahr 1945 n können nun auf Grund der Steuer- vereinfahungsverordnung alle Unternehmer, für deren Umsäße mehrere Steuersäßze in Betracht kommen oder bei denen neben

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Steuerpflichtigen au steuerfreie Umsäße vorkommen, den Durch- shnittssay anwenden, der sih bei der Veranlagung-für 1943 ergibt.

Die Hauptfeststellung der Einheitswerte dex gewerblihen Be- triebe und die Hauptveranlagung zur Vermögenssteuer, die beide am 1. Januar 1945 fällig gewesen wären, werden unterbleiben. Das Reich verzichtet also auf eine Angleichung der Einheitswerte und der Vermögenssteuer an die gestiegenen Vermögen. Nicht weniger als 2,5 Mill. Personen und Betriebe werden von der Ab- qabe einer Vermögenssteuererklärung im Fanuar odev Februar 1945 bejreit, Auch die Zahlung der Vermögenssteuer wird ver- einfaht; Jahressteuern bis zu 80 f? sind in einem Betrag. am 10, November, höhere Beträge je zur Hälfte am 10, Mai und am 10. November statt bisher in Vierteljahresbeträgen zu entrichten.

Um Mahnbriefe zu ersparen, ist der Säumniszuschlag von bisher 2 auf künftig 5 v. H. erhöht worden. i

Alle diese Steuervereinfahungen sühren insgesamt nah Schäßung des Staatssekretärs Reinhardt zu einer Einsparung von 37,5 Mill. Vordrucken, 420 000 kg Papier, 18,5 Mill. Briefsendungen und vielen Millionen von Geldüberweisungen im Fahre.

Der Reichsfinanz- und der Reichsarbeitsminister haben am 10. September. 1944 durch Verwaltungsanordnung eine weitere Vereinfechung des Lohnabzugs vorgenommen. Danach sind vom 1, Oktober ‘1944 an lohnsteuerfrei und in derx Sozialversicherung beiiragsfrei: die „Gewährung von freien odex verbilligten Mahl- zeiten int Betriëb an Gefolgschaftsmitglieder, innerhalb bestimmter Grenzen die Gewährung von Zuschüssen®?für die Einnahme von Mahlzeiten außerhalb des Betriebs, ferner Krankengeldzuschüsse und innerhalb bestimmter Grenzen auh Weihnachtszuwendungen und Neujahrszuwendungen, Prämien für Verbesserungs8vorschläge, Belohnungen für besondere Leistungen in der Rüstungswirtschaft und Vergütungen für Gefolgschaftserfindungen. Auch diese Maß- nahmen stellen eine erheblihe Verminderung von Arbeit dar.

Einschneidende Veränderungen im Fremdenverkehr

Der Reichsfremdenverkehrsverband hat die Landesfremdenver- kehrsverbände mit Weisungen versehen, wie die Bestimmungen der Fremdenverkehrslenkung unter der Urlaubssperre anzuwenden sind. Reisebeshränkungen und Urlaubssperre haben zur Folge, daß die Reise- und Fremdenverkehrslenkung heute hon am Arbeitsplaß und an der Bahnsteigsperre beginnt. Erwägt man die einschneidenden Veränderungen, die sich im Beherbergungs- raum der Heilbäder und Erholungsorte jeßt vollziehen müssen, so ergibt sich die Forderung nah strengster Durchführung der Lenkungsbestimmungen. Daher muß in Heilbädern die Be- scheinigung über die kriegswichtige Tätigkeit des Kurbedürftigen bei der Antragstellung. ohne Ausnahme gefordert und vom Kur- arzt sorgfältig geprüft werden; damit nux in wirklih dringlichen Fallen die Zulassung zur Heilkur erteilt wird. Die ärztlichen Zeugnisse werden im Original gefordert. A die Erholungs- aufenthalte von Schaffenden, deren Arbaitskcaft für Krieg und

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„erreichen,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 209 vom 16. September 1944. S. 2

Rüstung drinciend erforderlich ist, in Luftkurorten von bestimmter Höhenlage wird cine ähnliche Regelung wie! für Heilbäder ge- troffen. Die Landesfremdenverkehrsverbände prüfen auf der Grundlage ärztlichen Zeugnisses und der Beschäftigungs- bescheinigung jeden Einzelfall sorgfältig. Als Prüfungsunterlage genügt auch cine Bescheinigung der geseßlihen Sozialversiche-

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‘vungsträger. Um in weitestem Umfang den Erholungsraum für

\chwer Schaffende der Rüstungsindustrie zu sichern, werden

weitere Anweisungen ergehen.

Wirtschaft des Auslandes

Die spanishe Emissionstätigkeit der lezten Monate

Madrid, 15. September. Wie die spanische Fachpresse meldet, beliefen sich die Neuemissionen im Fuli auf 216 und im August auf 466 Mill. Peseten, womit die Zahl der drei Vormonate troß der Ferienzeit wejentlih übertroffen wurde. Bei diesen Emissionen überwiegen die Staatsanleihen auf Grund der Offene-Yearkt- Politik der Regierung, um die große Geldflüssigkeit abzuschöpfen, während die Emissionen der Privatindustrie nur gering waren. So sind von den Gesamtemissionen der ersten aht Monate von 3,88 Mrd. Peseten mehr als 3. Mrd. Peseten kurz- und langfristige Staatspapiere. Nach Ablauf der Ferienzeit wird namentlich im Monat Oktober eine weitere Belebung des Kapitalmarktes er- wartet, u. a, die Begebung von 400 Mill, Peseten der staatlichen Kommunalbank Credito- Local und weiterer Obligationen, die. be- vorzugt genehmigt werden.

Schweizerishe Arbeitsmarktlage weiter günstig

Zürich, 15, September- Die Lage des shweizerischen Arbeits- marktes kann, insgesamt betrachtet, weiterhin als günstig be- zeichnet. werden. Bei den Arbeitsämtern waren Ende mun insgesamt 2912 gänzlich arbeitslose Stellensuchende angemeldet gegenüber 2424 vor einem Monat und 3094 vor Fahresfrist. In der Mehrzahl der Berufsgruppen ist die Nachfrage nah Arbeitskräften immex noch sehr bedeutend.

Neue schwedische Staatsanleihe

Stockholm, 15. September. Wie die shwedishe Reichsschulden- verwaltung mitteilte, wird vom 21. September an eine neue 314 %ige Staatsanleihe mit 50 jähriger Laufzeit zur Zeihnung aufgelegt werden. Ein bestimmter Betrag wurde nicht festgeseßt. Die Anleihe is vom gleichen Typ wie die bereits vor einiger Zeit emittierte und umterscheidet sich von ihr nur durch die um zwei Fahre längere Laufzeit.

Die Aussichten der schwedischen Eisenindustrie

Stockholm, 15. September. Ueber die Aussichten der \{chwedi- {hen Eisenindustrie nah dem Kriege äußert sich in „Svensfa Dagbladet“ Generaldirektor Danielsen vom Uddeholms-Konzern, der eine Reihe von Unternehmungen besißt und bei einem Aktienkapital von 62 Mill. Kr. etwa 6200 Arbeiter beschäftigt.

Die shwedische Eisenindustrie war während des Krieges, fo führt ex aus, in hohem Maße auf! den s{hwedischen Marft 'an- gewiesen. Viele alte Absatzgebiete für schwedische Qualitätswaren in Eisen und Stahl sind verlorengegangen. Die Produktion von Handelseisen könne voll in Gang gehalten werden unter der Vorausseßung, daß Schweden sich den erforderlichen Brenn- stoff verschaffen kann. Die Herstellung von Qualitätsstahl hänge ebenfalls von der Möglichkeit der Steinkohlebeschaffung ab, jedoch fann- hierzu z. T. auch Holzkohle verwendet werden. Einer der unbekannten Faktoren für die Weitereutwicklung dex shwedishen Eisenproduktion sei also, ob die "Kohlénländer zu “annehmbaren Preisen gasreihe Steinköhlen liefern werden. Die Ausfuhr von Qualitätsstahl sei während des Krieges stark zurückgegangen, dafür sei aber durch die Alfrüstung und andere Umstähde ein bedeutender inländisher Bedarf entstanden. Nach Kriegsende werde Schweden feststellen müssen, daß seine Eisenindustrie viele alte Märkte verloren hat und von neuem anfangen muß. Dazu müsse sie vor allem eine hohe Qualität liefern und so gut wie zum reinen Selbstkostenpreis verkaufen. Die Preise sowie die Kreditg&vährung werden eine große Rolle spielen, und es könne ¡ih herausstellen, daß das s{chwedische Preisniveau im Verhältnis zu dem anderer Länder zu hoch ist, Eine andere für die {hwedi- schen Exportaussichten bedeutsame Frage ‘sei, wie die! schwedische Valuta bei freïexr Konkurrenz bewertet wird. Die [chwedishe Regierung müsse alles tun, um eine. zweckmäßige Kursfestsezung der shwedishen Krone im Verhältnis zu anderen Valuten zu

Die s{hwedische Eisenindustrie ist, wie Danielsen abschließend feststellt, während des Krieges weiter“ ausgebaut worden. Eine zielbewußte Rationalisierung wurde betrieben mit dem Zweck einer billigeren Produktion sowie einer stärkeren Herstellung von Eisen und Stahl unter Verwendung geringerer Arbeits- kraft. Allein Uddeholms habe in allen Werken die Anlagen weiter. ausgedehnt, neue Hochöfen errichket und die Walzwerke

erweitert. Zux Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nah dem Kriege wurden Rückstellungen in Höhe von 35 Mill. Kr. gemacht.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 15. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G,, 13,27 B.,, Bürich 578,90 G., 580,10 B,, Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B,, Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand’ 99,90 G., 100,10 B,, New York 24,98 G.! 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G,, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 15, September. (D.N.B.) Alles in Pengò, Amsterdam 180,734, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand —,—, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,154, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 15. September: (D, N. B,) New Yort 4,02%,—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,48—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stoctholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20 Rio de Janeiro 82,84% */16

Zürich, 15, September. (D. N. B.) London-Clearing 17,309, New York 4,30,

[11.40 Uhr.) Paris 7,70 Brüjjel 69,25, Mailand

22,76 B, Madrid 839,75, Holland 229%, » Berlin 172,55, Lissabon 17,00, Stoctholm 102,624, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,37%, Prag 17,26, Budäpest 104,50,

Zagreb 8,75, Jstanbul 3,50, Bukarest 2,37%, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50,

Kopenhagen, 15, September. (D. N. B.) London 19,34 New Yort 4,79, Berlin 191,80, Paris ‘10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 11125, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Dslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—. Bukaref —,—. Alles- Briefkurfse.

Stodtholm, 15. September. (D. «ch4 B,) London 16,88 G, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B, Paris —,— G,, 9,00 B,,

Brüssel —,— G., 67,50 B.,, Schweiz,- Pläße 97,00 .G.,, 97,80 B,

Amsterdam —,— G., 223,50 J., Kopenhagen 87,60 G,, 87,90 B,, Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B,, Helsinki 8,35 G, 8,659 B, Rom —,— G, 22,20 B, Kanada 3,77 G, 3,82 B,, Madrid —,— G,, Türkei —,— B., Lissabon —,— G4 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

London, 15, September. (D.N.B.,) Silber Barren prompt 28,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

Tegen,

Reichs- und Staat8anzeiger Nr. 209 vom 16. September 1944. S. 3

2. Zwangsverfteigerungen, 3. Aufgebote,

3. Nufaebote

[7432] Beschluß.

_F 1/41. Jn dexr Aufgebotssache der Witwe Emma Vuyt geb. Hartmann in Dehringhausen wird die durch Beschluß vom 11. Juli 1942 angeordnete Zah- lungssperre nah §1022 ZPO. auf- gehoben, da die in Verlust gekommenen Aktien N 225 Und! 226 dex Váds Wildunger Heilquellen Aktiengesellschaft Königsquelle in Bad Wildungen wieder aufgefunden sind und der Aufgebots- antrag zurückgenommen ist.

Anitsgericht Bad Wildungen, den 5. September 1944.

1, Untersuchungs- und Strafsachen, |

[7428]

_2 F ‘6/44, Der Landw. Assessor Dr. Hermann Schmitt in Frankfurt am Main, Hedwig-Dransfeld-Straße 18,

vertreten durch den Leiter dex Spar- kasse der Stadt Leverkusen in Lever- kusen-Wiesdorf, hat das Aufgebot des Sparbuches Nr. 390 des Eisernen Sparkontos der Hauptzweigstelle F. G. Werk der genaunten Sparkasse über etnen Betrag von 187697 li M, lau- tend auf den Namen des Antragstellers, beantragt. wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Fanuar 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht, Zimmer 30, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- kunde erfolgen wird, \ Opladen, den 5. September 1944,

Amtsgericht. (7429] Aufgebot. F 2/44. Die Landwirtsehefrau

Amalikx Galezki in Wroblina, Amts- bezirk Tulischau, hat das Aufgebot des deutschen Sparkassenbuchs Nr. 36 165 der Kreissparkasse Turek (Wartheland), lautend auf ihren Namen, beantragt. Der Fnhaber, der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Mon- tag, den 13. November 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der Urkunde erfolgen wird. Turek, den 8. September 1944. : Das Amtsgericht.

[7454] é F 2/44. FrauOlta verw. Dittelbach-in Naunhof (Kreis Grimma), Klingaec Straße 3;«hat das Aufgebot des auf thren Namen ausgestellten, ihr angeb- lich verlorengegangenen Einlagebuchs E 2067 der Volksbank Naunhof, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Naunhof, über einen Be- trag von NAM 987,29 (i, B.' Neunhun- dertsiebenundachtzig und 2°/100 NM) be- antragt. Der Fnhaber des Buchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 15, Novemb 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Hauptgebäude, Zimmer 11) aitberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Einlage- buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Grimma, den 11, September 1944. Das Amtsgericht,

[7455] Aufgebot.

4 F 2. 43. Die Witwe Margarethe Ochmann, geb. Hollinger aus Martinau, Kreis Hohensalza, hat sowohl im eigenen Namen als auch als geseßliche Vertreterin ihrer minderjährigen Kin- der Elisabeth und Therese und in Voll- macht ihrer volljährigen Söhne Ferdi- nand, Mathias, Siegismund und Ernst Ochmann das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Svarkassenbuchs Nr. 1476 der Kreissparkasse des Land- kreises Hohensalza über 341,60 l, ausgestellt für ihren verstorbenen Ehe- mann Landwirt Mathias Ochmann aus Martinau, beantragt. Dex Jnhaber des Buches wird aufgefordert, späte- stens in dem auf den 2, April 1945, 15 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richt, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und das Sparkassenbuch vorzu- widrigenfalls dessen ck Kraflos- erklärung erfolgen wird. Dex Kreis- sparkasse des Landkreises Hohensalza wird verboten, an den Fnhaber des Sparkassenbuches eine Leistung zu be- wirken.

Hohensalza, den 9. Séptember 1944.

Das Amtsgericht.

Ausgebot.

Z' F 5/44. Die Ehefrau Margarete Klouser geb. Fink in Sao Paulock Brasilien, vertreten durch den Mu- seumsdirektor Dr. phil, August Fink in Wolfenbüttel, hat das Aufgebot des" verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Schöppen- stedt Band VII Blatt 111 in Abt. 11]

[7430]

unter Nv. 1 eingetragene Aufswer- tungshypothek über 3074,50 G.Æ bean- tragt. Der Fnhaber der Urkunde

wird aufgefordert, spätestens in dem

auf den 23. Februar 1945, vormittags

19 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge-

riht anberaumten Kasaehotdtarerine

seine Rechte anzumelden und die Ur- 1

Der Fnhaberx dex Urkunde"

Dffentlicher Anzeiger

4. Oeffentliche Zuftellungen, 5, Bersust- und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

funde vorzulegen, widrigenfalls dic

Kraftloserklärung der Urkunde erfol- gen wird.

Wolfenbüttel, der 25. August 1944 Anmttsgericht,

[7434] Besecluß.

3TI—2/44. Jn dem Aufgebotsver- fahren zum Zwecke der Todesertlärung der verschollenen Ehefrau Marianne Siudajewski geb. Duszynski aus “Hein- richsfelde, geb. am 3. 12. 1901 in Konin: Die Verschollene wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1935 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einshließlich der notwendigen außergerichtlihen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last.

Wirsiß, den 29. August 1944.

Das Amtsgericht.

[7366]

Durh Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 6b. September 1944 ist der Fohann Gerhard Wirringa, geboren

am 2. April 1918 zu Hage, Kreis Nor- den, für tot exklärt und als Zeitpunkt des Todes der 19. Dezember 1942 fest- gestellt- woxden. 456. .TI. 171. 44. Berlin, den 6. September 1944. Amtsgericht Berlin.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 6. September 1944 ift der Tod der verwitweten Fran Louis: Paul geb. Eschert, geboren am 12. Ok- tober 1860 zu Tempelhof, festgestellt und als Zeitpunkt des Todes der 22, November 1943. 456 I1 173. 44,

Berlin, den 6. September 1944. {7365] . Amtsgericht Berlin.

7. Aktien- gesellschaften

[7515] Aufforderung.

Die meiner Verwaltung unter- stellten Banken, und zwar:

der Allgemeine Bank - Verein in

Polen A. G., è Filialen in Bielit, Gotenhafen und Teschen,

die Allgemeine Kreditbank A. G, Filiale in Bielit,

die Französish-Polnishe Bank A. G. (Banque Franco-Polonaise S. A.), Filialen in Danzig, Gotenhafen und Kattowitz, und

die Lodscher Depositenbank A. G. in Lißmannstadt zahlen bis jeßt “an ihre reihs- und

volksdeutshen Gläubiger im Sinne derx Bekanntmachung vom 29, 2, 1944 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. ' 53 vom 3. 3, 1944 S. 4) 50 % der Vor- friegsguthaben aus.

Ein Teil dieser Gläubiger dürfte sich jedoch bis heute zwecks Entgegennahme dieser Rückzahlungsquote nicht gemeldet

haben. Dadurch können die Banken auh nicht feststellen, welche Forde-

rungen gegen sie als deutsche Forde- rungen anzusehen sind. Die Feststellung dieser Tatsache ist aber für die Banken

deshalb von Bedeutung, weil Forde- rungen threr Gläubiger, die gemäß der Polenvermögensverordnung vom 17, 9. 1940 (RGBl. 1 S. 1270) der Be- schlagnahme unterliegen, seitens der Banken mit der HTO.° verrechnet werden,

Fh fordere deshalb diejenigen reihs- und volksdeutschen Gläubiger der vor- erwähnten Banken, welchs. bis jeßt über die bisherige 50 %-Rückzahlungs-

quote ihrer Guthaben nicht verfügt haben, auf, über dieselbe innerhalb 30 Tagen, vom Tage der Veröffent-

lihung an gerechnet, bei ihnen zu ver- fügen.

Jch mache gleichzeitig darauf auf- merksam, ‘daß nach Ablauf dieser Frist

solhe Forderungen, als unter die Polenvermögensverordnung fallend,

mit der HTO,. verrechnet werden, so daß dexr Gläubiger seinen unmittel- baren Anspruch gegen diese Banken verliert,

Erich Bernhard Puhlmann, Verwalter sämtlicher Niederlassungen in den eingegliederten Ostgebieten des Allgemeinen Bank-Vereins in Polen A. G, der Allgemeinen Kreditbank A. G., der Französish-Polnjischen Bank A. G. und derx Lodscher Depositenbanlk

- -

[7516] Carl Gash, Maschinenfabriks-A.-G., Chodau.'

Einladung zu der am Montag, den 2. Oktober 1944, in den Räumen der Carl Gasch, Aktiengesellshaft in Cho- dau, e di 252, [tattfindenden

13, Hauptversammlung,

Die Tagesorduung wird in der Hauptversammlung bekanntgegeben. Die Herren Aktionäre, welche an

dieser Hauptversammlung teilzunehmen beabsichtigen, werden eingeladen, ihrè Aktien im Sinne der 88 18 und 19 der Satzungen bis längstens 29, Septem- bex 1944 bei dex Gesellschaftskasse der Carl Gasch, Akliengesellschaft, Chodau, Bahnhofstraße 252, bei einem deutschen

Notar ‘oder bei der ‘Reichsbank in ihrer Eigenschaft als Wertpapier- sammelbank zu hinterlegen.

er Vorstand,

7, Aktiengesellschaften, 8, Kommanditgeselschzaften auf Aktien, 9, Deutsche Koloníialgesellschaften,

LULlniíon und [ ]

5985].

10, Gesellschaften m. d. H., 11, Senofsenschaften, 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

Rhein Versicherungs-ANktien-Gesellschaft.

14. Deutsche Reichsbank und BVankausweife,

13. Unfall- und Znvalidenverficherungen, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ausgaben.

selbstabgeschlossenen Versicherungen:

L HUEIet N ours T E E04

8. laufende Renten s e) e

L, geleistet L SULOTOCRC E A 3. abgehobene Prämienrückgewähr

6: Q. S DchS 0" 0 Æ

I

I C. s 6 2, zurüdgestellt . .„ d. Sonslige Leistungen. «e IV. Rüversicherungsprämien .. « « - V, Verwaltungskosten : Aae A 2, Sonstige Verwaltungskosten . . 3. Beiträge an Berufsvertretungen VI, Decfungsfapital für laufende Renten VII. Prämienreserve für: - 1, Prämienrückgewähr N S

E T @ S

T, Seanenuberge e «65 IX, Gewinn

L FEUEsLrversiherung , « a6 Glas8versicherung. .....«« Einbruchdiebstahlversicherung * . Leitungswasserschadenversiherung Transportversicherung.“. . . . % Sonstige Schadenversicherung . Allgemeine Unfallversicherung . Allgemeine Hasftpflichtversicherung « Kraftfahrtunfallversicherung . . E Kraftfahrthaftpflichtversiherung

-

O 90 —I D r f S

L. Soziale und öffentliße Ausgaben:

3, Ruhegehälter und Unterstüßungen:

2. Gewinn im Geschäftsjahre

IT. Zahlungen für Versicherungsfälle im G - aus selbstabgeschlossenen Versichexung

2. Sonstige rechnung8mäßige Reserven

Ausgaben.

Vergütungen sür Versicherungsfälle für in decckung übernommene Versicherungen:

I. Zahlungen für Versicherungsfälle der Vorjahre aus

L zurückgestellt D S: R A D. A A 06 D 0.0

es chäftsjahre en:

.

Rüd-

II. Gewinn aus nachstehenden Versicherungszweigen

Kraftfahrtfahrzeugversiherung . . . . « « [IT, Kapitalerträge: 1. Zinsen: a) aus Beteiligungen. . b) aus Wertpapieren und derg

2, Mieterträge nah Abzug von Unkosten und Steuern .

e...

Einbruch- Leitungs- | 2 O Feuer Glas diebstahl wasser Transport Buer min Einnahmen. Ó S P E N A [9 A i 2A RA 5 I. Prämienüberträge aus dem Vorjahre. | 1 231 000 /—- 64 600 —| 250 500/— 83 700|—-| 195 600|— 30 800|— IT, Schadenreserve aus dem Vorjahre . « 425 000 20 800|— 46 200/— 13 200/—| 283 500|— 19 400|— ITI. Prämieneinnahme . ...... . « [5775 551/08) 144 540/68| 802 864/76] / 285 99909} 911 353/18 187/51 [V, Nebenleistungen d. Versicherungsnehmer 40 271/95 1159/49 4 592/10 1 003/91 613/72 V, Anteilige Zinsen und Mieterträge « - 84 125/— 4 338|— 15 073/— 4 923 24 338 2 550 /— 7 555 948/03] 235 438 17| 1119 229 /86| © 388 817|—| 1415 404 90 _52 937/51

Ausgaben. ! | |

I, Schäden aus den Vorjahren*): | | T e a E S 193 506/06 3 860/27 10 23710 5 470/45 94 587/80 12/— D O OUGIEE s ai e s Ee 196 000|— 15 336/84 30 185|— 5 576 |— 76 669 |— 19 400/—

1I, Schäden im Geschäftsjahre*): | | | l, geleistet E E A 643 079/15 31 612/26 57 202/52 23 098/10} 163 987/64 E O efi O 272 000|— 16 163/16 36 215 6 224|—| 222 931|— |— 111. Rückversicherungsprämien . « « « « « | 2770 160/41 E 99 484/83 41 046/47| 8358 898/95 _—_—_

IV, Verwaltungsfosten*): I | |

1, Provisionen u. sonstige Bezüge der | | Ae 967 245/53 39 522/62] 2283 315/39 81 774/50 72 048/17 34/27 2, Sonstige Verwaltungskosten , « s 401 989/50 6 311/11 51 520/43 10 629/58 30 555 01 8 |— 3. Beiiräge an Berufsvertretungen 8 414/51 —_— 116/57 108/52 1 525/55 P DERGUQULT G s o e oov ee 117 801/57 |— |— |-— _— |— VI, Prämienüberträge*) . « « « « « « « | 1237 000/— 56 408 —| 274 900|— 95 200 /-—| 265 300|— 30 800 |-—— G e ae od eei G p 748 751/304 66 231191 336 053/02//- 119 694/38} 128 90178 2 633/24 7650 948/03 236 438/171 1119 229 861 388 817|-H 1415 404901 52 937151 *) abzüglich des Anteils der Rückversicherer : N». Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrtversiherung. Allgemeine Krastfahrt-

Unfall Haftpflicht Unfall | Haftpflicht Fahrzeug Einnahmen.” RA Sf A N RA \SP A S] A

I, Ueberträge aus dem Vorjahre: | | | | L Pee Gd «o o 06 00 o 6 110 500 —| 194 000|— 53 100|—| * 481 400|— 179 200 J O P e C68 90 200|—| 567 200|— 22 000|—| - 866 T700|— 52 500 3. -Prämien- und Rentenreserveng « « « .- « . « 41 800 |— 79 800 /— [— 8398 200— —_

IT, Prämieneinnahme : | | | | 1, für selbs abgeschlossene Versicherungen . . 249 613/67] 796 810/80 48 982/37| 948 860/23| 8327 768/90 2. für in Rückdeckung übernommene Versicherungen 3 448 60 33 845 61 1 544/39 36 02885 17 208/41 IIT. Nebenleistungen der Vers:cherungsnehmer . « « - 478/69 5 988/71 119/12 So 517

IV. Vergütungen der Rückversicherer für: | | | | | 1, eingetretene Versicherungsfälle . « « - « « 14 470/40| 107 986/14 91/68| 180 952/24 22 909/81 2 SOHHAS S S ES 16 374/91| 170 672/62 417185} 171 089/74 44 452/16 V, Anteilige Zinsen und Mieterträge -- « «- « o . « 12 485|— 43 040|— 3815 90 293 |— 11 770 133 824/41} 3 175 803/06} 656 326/28

539 371/27

29 428/69 48 859 |— 416/16

34 413/49

O: FOT lb

1447/60 |

8 500|— 107 000/— 69 785/37

'1 999 343/88

117 694/08 356 930/90 8 039/02

[ 90 198/32 125 555/40 a

l

6 315/80 36 313/70 17 723 62

479 79445

205 908/68 92 23247 ‘1 994/38

76 800|— |

—-

190 100'— 263 743/06

2 410139

13 950 i 631/73

1 245

| 186/55 5|—

694/98

15 645/04

12 281/40 3 705/46

147/55 1 600/—

483 400|— 37 921/31

1

189 48792

628 524/23

37 216/49 |

106 202/36

144 363/50

10 972/04 63 112/27 16 066/49 572 946/79

234 328/32

6 343.08 24 955

48 248 96 36 529

43 806/95 1 951 |-— 402 000|-—

j j

441 600|—

283 230/70

82 792/32

Einnahmen. L, Vortrag aus dem Uebershuß des Vorjahres.

. .

n: e M Mer S e

.

539 371/27 C. Gesamtergebnis.

o E E ck S @

leichen

Hiervon sind bei den einzelnen Geschäftszweigen verrehnet . IV, Kursgewinn auf Fremdwährungn. ........., V. Sonstige Einnahmen: 1. Gewinn auf realisierte Wertpapiere

2. Eingang auf abgeschriebene Forderungen d So C 6 s e L S ae

É Steuern und öffentliche 4 bgaben e. 6 0 0 9900: 00 A SONUDALN Eg A e E

ng ihtungen

1 999 34388

S S S O S. E

. . . . .

a) an Hinterbliebene verstorb. Vorstandsmitglieder «ee

b) an ehemalige Gefolgschaftsmitglieder vder deren Hinterbliebene . . ..

4, Besondere Leistungen zu gemeinnüßigen Zweden. ...... IT, Abschreibungen und Rückstellungen: 1. auf Grundbesiß ? . .. 2. für Hauszinssteuerabgeltu

3, für Steuern

4, für Pensionsverpfl

ITT. Gewinn: 1. Vortrag aus dem Vorjahre...

D D

342 961,98

31 591,80 E

133 824/41

0M 6.4 6

30 667,50

15 575,—

‘3175 803106

D

\ | | Î

748 751/30 66 231/91 336 053/02 119 694/38 128 90178 2 633/24 69 785/37 263 743/06 37 921/31 283 230/70 82 792132

373 629/48 143 164/58 516 794/06 296 750 |— üg

16 580/52 2 616/47 8 069/40

1 048 124/70 25 278/37

47 166/80 22 056/50 63 200|—

25 231/52 800 000|— 80 000|— 62 931/38 277 199/78

656 32628

R& 5

62 931/38

2 139 738/39

220 044/06 1 208/83

27 266 2451 189

lalS

1 142 62637

968 431 52

340\131/16

|

"245118006