1944 / 211 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 211 vom 19. September 1944. S. 2 E

Anorduung V/44

des Produktionsbeauftragten für Glas | des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Beleuchtungsglas Vom 1: September 1944 ld

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGVI. 1 S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers übér die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBl, 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion .an- geordnet:

é T 8 1

(1) Diese Anordnung gilt für Hersteller von Beleuchtungs8- gläsern.

(2) Beleuchtungsgläser im Sinne diesex Anordnung sind die unter die Warenart 10 des für Hohlglas geltenden Artikelverzeichnisses der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie fallenden Artikel.

82

(1) Unbeschadet derx Vorschriften dex Paragraphen 3 und 5 dürfen nur folgende Beleuchtungsgläser hergestellt werden: a) Artikel des Kriegssortiments für Elektrobeleuhtungsglas, b) Artikel des Kriegssortiments für Petroleum- und Gas- beleuhtungsgtas, :

s) Artikel, die in den Sondersortimenten aufgeführt sind.

(2) Beleuchtungsgläser zu Wohnraumleuchten des Kriegs- fortiments für Elektrobekeuchtungsglas gemäß (1) a) dürfen nux in Formen und Ausführungen hergestellt werden, die vom Produktionshauptausschuß Glas genehmigt sind.

(3) Von den gemäß (1) zugelassenen Beleuchtungsgläsern dürfen dié nachgenannten nur wie folgt hergestellt werden, sofern niht für andere Erzeugungsarten Herstellungs- anweisungen erteilt werden:

a) Sturmlateruengläser 7‘ Klarglas

4 B nur voll- automatisch

Handleuchtengläser | nah DIN E 49993 Form A 80X100 Zylindrische Gewindegläser nah DIN E 49999 A Zylindergläser ) Gewindekugeln j nah DIN E 49990 C Kugelgläser Randkugelun 16 cm Petroleum-Stehvasen Stur:nlaternengläser Nr. 1—3 mindestens achtfah Petroleum-Zylinder mindestens vierfach (Matador-Zylinder mindestens dreifach)

8&3 Abweichend oon den Vorschriften des § 2 ist es gestattet, die Beleuchtungsgläser für Zweckleuchten gemäß Absay A des Kriegsfortiments für Elektrobeleuchtungsglas aus bei Fn- krafttreten dieser Anordnung bereits nachweisbar vorhandenen Formen bis spätestens 31. Oktober 1944 herzustellen.

8 4

Beschriftungen oder Zeichen irgendivelchex Art (Artikel- nummern, Firmeninschriften, Firmenzeichen, Fabrik- oder Händlermarken) dürfen an Beleuchtungsgläsern nicht angè- bracht werden, es set denn, daß es sih um Artikel der Son- dersortimente gemaß § 2 c) handelt, für die in diesen Son- dersortimenten eine Besthriftung ausdrücklich vorgeschrieben vder zugelassen ist.

| nur voll- bzw. halb- automatisch

S5 Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für die Herstellung von Beleuchtungsgläsern in Erfüllung von Auf- trägen, für die die Prüfungsstelle Glasindustrie, Berlin, eine Ausfuhrbescheinigung oder eine Kennziffer erteilt und Ab- weichungen ausdrücklih zugelassen hat. /

S6 Der Produktionshauptausschuß Glas kann in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen.

i I Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach S 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be- traft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- strafreht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für Glas, Keramik ünd Holzverarbeitung wahr- genommen. 8&8

(1) Diese Anordnung tritt am 20. September 1944 in Kraft.

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malzäedy, Moresnet sowie mit “alige: des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung tnngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und tin den beseßten Gebieten Kärntens und Krains,

(3) Die * Sortimentsregelung für Beleuchtungsgla8 der Glas-Treuhand-Gesellschaft vom 17, Oktober 1942 (Rund- schreiben GeBel Nr. 2 und folgende) über die Herstellung und die Lieferung von Belenchtungsglas tritt am 19, Sep- tember 1944 außer Kraft. ;

Berlin, den 1. September 1944.

__ Der Produktionsbeauftragte für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Dr. Holler: ( Bekanntmachung

Die am 14. September 1944 ausgegebene Nummer 42 des Reichsgesctzblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung zur Aenderung , des Geseßes über die Ablösung öffentliher ‘Anleihen. Vom 31. August 1944. j

weite Anordnung über die Vereinfachung der Lohn- und Ge- haltsabrechnung. Vom 2. September 1944.

Verordnung über die Wiedereinführung der Normalzeit im Winter 1944/45. Vom 4. September 1944,

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H. Postbeförde- . rungsgebühren: 0,03 M für ein Stütck bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962-00,

Berlin C 2, den 15. September 1944.

Reichsverlagsamt. F. V. S t6v-u,

E e f I L S T E O R s T

„Fuhalt: Kommunmnalverbände.

| i 41 oduftionsveauftragten für Glas des Reichs R E Le R produktion vom 1, September 1944

ministers für Rüstung und Krieg2-

Liste des Kriegssortiments für Elektro-Beleuchtungsglas s A. Gläser für Zweckleuchten

Form

Höchst- gewicht (ohne Kappe)

g

Größe Glas3ausführung

L

Griffrandkugeln (nur voll- oder halbautomatis)

16 ecm opalmassiv 340

Lochkugeln

DIN, E 49992 Kugelgläser

opalmassiv 470 opalüberfangen 500 opalmassiv 7

opalüberfangen 820 opalmassiv 1100 opalüberfangen 1300

20 om 95 om 30 cm

Getvindekugeln

DIN E 49990 C Kugelgläser /

opalmassiv 210 opalmassiv 340 opalmassiv 400 opalmassiv 700.

74,5 mm Gew. 84,5 mm Gew. 99 mm Gew. 123,5 mm Get,

Zylindrishe Gewindegläjer

- DIN E 49990 A Zylindergläser

Klarglas- farblos 180 845 mm Gew. und 280 99 mm Gew. opalmassiv 400 123,5 mm Gew. 700

74,5 mm Gew.

Aufhänger für Lochgläser (gepreßt)

für 80 mm Klaxrglas farblos für 100 mm für 150 mm für 200 mm

Halteloch

B. Gläseè für Wohnraumleuchten

Jede Type nur in 1 Form, Größe und Ausführungsart !

Artikel i -

: Höchstgewicht Größe Glasausführung

g

Ampelschalen bzw. -körper, oben eingezogen: a) mit 3 Löchern ;

b) mit 150 mm Loch

e) mit 100 mm Loch

d) mit 100 mná Rand

| -Klarglas (auch mit 40 c Emaille und Be- 40 grenzungs-

/ rändern)

30 oder

Urnen: a) mit 100 mm Lo b) nit 80 mm Rand

Ueberfangglas ‘oder /

20 Kunstalas 18 stg

Stehlampenschirme mit 45 mm Loch einfach ‘gewölbte Form (doppelt eingeblasen)

28 gelb überfangen

Pendelschirme mit 58 mm Rand

26 gelb ‘überfangen », 500

Kronenaußenschalent a) flache Form

b) hohe Form

Klarglas (auch mit 20 Emaille-und Be- : 22 } grenzungs- 400

: rändern) oder Ueberfangglas oder| , 500 Kunstglas : ;

bis 18

Dreiviertelkugeln ; ,

13,5 cm gelb überfangen 260

7 j beiderjeits offen mit 80 mm Halteloch

Ampelkörper für Hängeleuchte 05120 des Arbeitsringes Wohnraumleuchten

22,6 cm opal überfangen 750

Anlage 2 zur Anorduung V/44 des ProDdtuktionsbeauf-* tragten für Glas des Reihsministers für Rüstung und Kriegsproduftion vom 1, September 1944 Liste des Kriegssortiments für Petroleum- und Gasbeleuchtungsglas é Höchstgewicht Sternbrennerzylinder « « «o. ooooo 28

. Reformzylinder « « . « « 6/! 170 mm lang 8//!/,. 170 mm lang

O 170 mm lang o RETTAOIID E. e aat L E! 200 arn lang . Deutsche Flachbrenner- zylinder S 5/1/34 170 mm lang Wiener Dikbauchzylinder . 5, 190 mm lang ' 8/1 . 210 mm lang 11 - 220 mm lang , Matadorzylinder, 15//!/54 ; Sämtliche Zylinder 2mal verschmolzen, ohne Marke, ohne Papier. Sturmlaternengläser, ohne Gewinde, ohne Seitenloch, beider- seits rauh, ohne Marke, ohne Papier:

j Höchstgewicht

Klarglas, rubin, grün oder luftschußfarbig: M: L A A O Nr. 3 . . . . . . . . . . . . . . 9 Nr. 3 s . . . . 7//1//300 g (nur vollautomatisch).

, Stehvasen, hell oder farbig, glatt oder optish, nach

Wahl der Hütte (nur halbautomatisch): ;

Steae e .

Ö/611! E

8/1! . . * . . . . . . . . L

L118 A A s

9, Vestaschirme, opal ohne Lippen. 10. Sämtliche Gläjer für Gasbeleuchtung und Glühlicht.

Die Verpackung - erfolgt in Stroh, Wellpappe oder Rahmenkartons

(Sturmlaternengläser in Stroh oder Vollkartons).

0ST 9

160 g 180 g 300 g 370 g

Deutsches Reich : Icrichtamtliches

Nummer 37 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Fnnern vom 15. September 1944 hat folgenden RdErl. 1. 9, 44, Ver-

gnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dtn. Wochenschau Nr. 37/44.

_— RdErl, 6. 9, 44, Aufwandsentschädigg. nah § 27 DGO, u.

Standesbeamtenentschädigg. bei Umquartiergn. Polizei- verwaltung RdErl. 2. 9. '44, Vereinsachg. d. Verwaltg.;

hier: Verwaltungsgebühren bei Erlaubniserteilgn. nah § 1 d.

Gaststättenges. Peérsonenstandsangelegenheiten. RdErl. 6. 9. 44, Aufwandsentschädigg. nah § 27 DGO. u. Stan- desbeamtenentshädigg. bei Umquartiergn. Wehrange- legenhetkten. Kriegsschäden. Familienunter- halt. RdErl. 7. 9, 44, Behördenzuständigkeit f. Kriegsschäden d, zu diplomat. u. konsular. Vertretgn. gehörenden Merlónen, d. ausländ. Jöurnalisten ü. Wissenschaftler sowie an ausländ. Staatseigentum. 2. RdErl. 4. 9. 44, Reisebeihilfen f. Ange- hörige schwerverwundeter oder -erkrankter Notdienstpflichtiger in d. Heimatschußorganisationen. RdErl. 6, 9. 44, Anwendi. d. Personenshäden-VO. auf Schußangehörige, Ostarbeiter u. Polen. RdExrl. 7. 9. 44, Behandlg. ‘d. Schäden, d,- Wehrmachtange- hörige ‘an mitgeführtem Privateigentuüm erleiden. Ver - avis Ph Vas und Grenzsachen. RdErl. 5, 9. 44, Dts. Wohnungshilfswerk, Behelfsheimaktion; hier: Kataster- u. Ver-

Urs La E R Sl Adi T GIMAR R messntg8gebühren. Volksgesundheit.. RdErl. 5: A Vereinsachg. d. Verwaltg.; hier: Wegfall d. Gebühren f. amtsärztf. Gutachten über Pol.-Häftlinge. RdExrl. 6. 9. 44, Totaler Kriegseinsay; hier: “Einschränkg. d. Durchführg. d. Ge]. 3. Ver- hütg. erbkranken Nachwuchses. RdErl:7. 9. 44, Hebamméèêns- wesen; hier: Desinfektionsmittel „Rhodocrema“. RdErl. 8, 9, 1944, Hygien. Maßnahuten z. Sicherg: d, Gefolgschaftsmitglieder egen Uebertragg. v. Krankheiten 1m LS.-Bereitschaftsdienst d. BièxkluftsGubbetirièbe u. d. Betriebe d. Erweiterten Selbstschußes. Veterinärverwaltung. RdErl, 30, 8. 44, Haltg. v. Kraftwagenführern durch Veterinärbeamte. RdExl. 6. 9. 44, Berichterstattg. über Maul- u. Klauenseuche. Verschies denes. Reichsindexziffer f. August 1944. Nêuerscheis- nungen. Zu beziehen dur -alle Postanstalten. Carl Hey» manns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Halbjährlich 4,30 1A für Ausgabe A (zweiseitig bedrudt) und 5,40 lf für Ausgabe B (einseitig bedrudckt).

Nummer' 25 des Reichsarbeitsblatts vom 10. September 1944 hat folgenden Fnhält: Teil 1. Der Reichsarbeitsminister. Arbeitsschuy. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Verordnung Uber die Sechzigstunidenwoche. Vom 31. August 1944. Betr.: Ver-

¿ orditung über die Sechzigstundenwoche. Städtebau und BVaus-

polizei. Geseze, Verordnungen, Erlasse Allgemeine baupolizei- lihe Zulassung neuer Baustoffe und Bauarten für das Reichs- ebiet. Zweiundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung Uber Grundstückseinrichtungsgegenstände. Vom 4, „September 1944, —-. Drukfehlerberichtigung. Soziale Fürsorge (und Wohl- fahrtspflege. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Béschäftigung Kriegsbeschädigter als tehnish& vder Verwaltungs-Angestellte bet der Kriegsmarine. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsay. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, - Ver- ordnungen, Erlasse: Neuabgrenzung dexr Arbeitsämter* Aschaffen- burg, Schweinfurt. und Würzburg. Bezirke. der Gauarbeits- ämter. Neuabgrenzung der Arbeitsämtexr Eßlingen, Schwäbisch Gmünd und «Stuttgart. Arbeitseinsay und Arbeitseinsaßhilfe. « Gesege, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Meldung von Arbeitskräften in Scheinarbeitsverhältnissen. Achte Durch- führunàsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplaÿzwechsels. Vom 11, August 1944. Betv.: Achte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplaßwechsels. Vierte Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung. Vom 29, August 1944. Betr.: Zweite Meldepflichtverordnung vom 10, Funi 1944; hier: Meldepflicht der Fxauen. Betr.: Sonderunterstühung und betriebsübliche Arbeitszeit für weibliche Gefolgschaftsmitglieder. Betr.: Begrenzung der Dauer des Be- schäftigungsverhaältnisses der Ostarbeiter. Deutsche Rück-

. kehrer= aus dem Osten. Lohnüberweisung nah dem General-

gouvernement, Distrikt Galizien, Lohnüberweisung spanischer Arbeiter und Angestellter. Lohnüberweisung von Arbeitern und Angestellten aus Bulgarien. Sotialvprfafsüns, Arbeits- ret, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Gescße, Verordnungen, Er- lasse: Anördnung über die Einführung einer verläufigen Urlaubs= sperre. Vom 11.- August 1944. Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Entlohnung der Gedingearbeit im Sieger- länder Erzbergbau einschließlich des Kreises Altenkirhen vom 16, Dezember 1943." Anordnung über die M O Auna derx Be- s{chwerdemöglichkeit im Ordnungsstrafverfahren der Reichstreu- händer der Arbeit. Betr.: Ersaß von Urlaubskarten, die durch Kriegsschäden vernichtet worden sind. —. Betr.: Erlaß über Lohn- ausfallregelung bei Fliegerangriffen vom 25. Fanuar 1944;- hier: Nacharbetit. Leistungssteigernde Maßnahmen bei der OT. Betr.: Prämien für Verbesserungsvorschläge im Bêtriebe; Be- fanntgabe dexr Namen ausländisher Gefolgschaftsmitglieder. Personalnachrichten. ä

\

(vhne Kappe)

(

20. Oktober 1944, vorm. 10 Uhr, vor

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 211 vom 19. Septeinber 1944.

E E

Einkommensteuerlihe Behandlung der Zinsen von Schahz- anweisungen

- Der PdF. regelt durch einen Erlaß § 2180‘— 180 ITITl —- (RStBl. 1944 S. 545 Nr: 393) die einkommensteuerlihe Behand- lung der Zinsen der 312 % Scheßanweisungen vom Mai 1944, die nicht laufend ausgezahlt, sondern bei Fälligkeit der Schaßanweisun- gen „nah zehn Jahren zusammen mit dem Kapital ausgeschüttet wevden. Der Besitzer einer solchen Schaßaniveijung beispielsweise im Nenntivert von 100 8 erhalt bei Fälligkeit 100 M Kapital und 35 M Zinsen, zusammen also 135 li, ausgezahlt.

Die Zinsen der Schaßanweisungen sind nah den nunmehrigen Bestimmungen Einnahmen aus Kapitalvermögen, sie sind bei dem Besiver insoweit steuerpflichtig, als sie auf die Dauer seines Besites entfallen und däs Mehr des Auszahlungsbetrags über den Er- werbspreis nicht übersteigen. Gewinne, die bei der Veräußerung der Schaßanweisungen erzielt werdén, stellen für den Veraußerer insofern Einkünfte aus dem Kapitalvermögen dax, als Zinsen -auf- gelaufen sind. j i

Hat der Steuerpflichtige die Schaßanweisungen geerbt oder sie

durch Schenkung erworben, so gilt als Deuer seines Besiyes auch

die Besißzeit des Erblassers oder. des Schenkers. i

Die Einkommensteuer ist nach dèr Einkommensteuertabelle zu berehnen, wenn der®Steuerpflichtige die Shayanweisungen uicht länger als zwölf Monate, nah Abschnitt 63 der EStER 1943 zu berechnen, wenn er sie länger als zwölf Monate, und nah Ab- schnitt 68 der EStER 1943 zu berechnen, wenn er sie während der ganzén Laufzeit besessen hat.

Devisenbewirtschaftung Geschäftsreiseverkehr nah dem Ausland

Der Reichswirtschaftsminister hat mit Runderlaß 29/44 D. St. zur Vereinfachung der Verwaltung bestimmt, daß die Entscheidung Uber Devisenánträge für Geschäftsreisen nah dem Ausland mit dem 1. Oktober 1944 grundsäßlih auf dje GBguwirtschaftskammern und Wirtschaftskammern übergeht. Wätex sind Erleichterungen für die Fnhaber von Allgemeinen“ Genehmigungen für Geschäfsts= reisen für den Fall vorgesehen, daß sie zux Deckung der ersten R im Ausland niht über ausreichende Devisenanfälle

ersugen. |

Wirtschaft des Auslandes

Fntensivierung der norlvegishen Forstwirtschast

Oslo, 18. September. Während vielfach befürchtet wurde, . daß der norwegishe Waldbestand durch den starken Holzeinshlag der leßten Fahre stark gelitten habe, wird amtlicherseits bekannt- gegeben, daß keinesfalls -zine Schädigung des Waldbestandes ein- getreten sei, Es sei eine Tatsache, daß beispielsweise für die Zell- itoffindustrie während des Krieges weit weniger Holz beansprucht worden sei als vor dem Kriege. Wenn auch für den Brennholz- bedarf erhebliche Mengen erforderlich seien, so sei es nur wün- shenswert, daß eine Bereinigung des Waldbestandes auf diese Weise erfolge. Für den großen Holzbedarf, der nah dem Kriege finese, werde der norwegische Wald in jeder Beziehung gerüstet ein. E

4. Oeffentliche Zustellungen, 5, Berslust- und Fundsachen, 6, Auslosung usw.'von

1. U - und y | L Bree | 3. Aufgebote,

3. Aufgebote

F499] Aufgebot. 2, F. 3/44. Die Ehefrau Anna Kutsche aus ‘Bad Pyrmont, -Hermann-

buches über 148,30

gefordert, spätestens

Kreissparkasse in Schildberg jetzt in Kempen auf ‘den Namen- Carl Kutsche ausgestellte Sparbuch Nr. 9275, das verlorengegangen ist, beantragt. Der Jnhaber des Sparbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den

zumelden und das

erfolgen wird,

Wirtscaftsteil

Bertpapieren,

Aufgebot des verlorengegangenen, für , : l ste von der Volksbank Borshui: und | der Urkunde wird aufgefordert, späte- Sparbank, Rosto, Ae Spar- | stens in dem ‘auf den 2. April 1945, M

Der, Fnhaber der Urkunde wird auf-

Auf É u ; s in dem auf den straße 4, hat das Aufgebot des von der d; April 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum- ten Aufgebotstermin. seine Rechte an- melden as Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung

Rostock, den 9.. September 1944. von Amtsgericht. :

Bezüglich der Aufforstung wurde mitgeteilt, daß beispielsweise in den Bezirken Möre und Romsdakl 1,6 Millionen Pflangen aus- eseßt worden seien, in Rogaland- und Hordaland je 1,5 Mil- lionen. Jn der Hauptsache handele es sich unm Kleinwald, so daß bei den Anpflanzungen keine besonderen Arbeitskräfte beanspruht wurden. Fn den Tröndelag-Bezirken seien 2 Millionen Pflanzen ausgeseßt worden, weiter nöordlih jedoch nur wenig und in Salten z:. B. nfr 250 000 gegen 1 Million-im Vorjahr.

Dás Bolumen des schweizerishen Außenhaudels Zürich, 18. September. Fm schweizerishen Außenhandel ist die Einfuhr im Monat August 1944. noch weiter zurückgegangen, sie beläuft sih- auf 253 440 t im Werte von 92,4 Mill. rxs gegen-

über 361 670 t im Werte von 122,3 Mill, \rs im Ca des

Vorjahres, Die Ausfuhr hingegen erfuhr mengenmäßig. mit 23210 t eine Steigerung gegenüber der Ausfuhr von 20270 k im August 1943, während“ sie wertmäßig mit 46,6 Mill. \rs be- deutend unter dem Vorjahrsstand mit 110,7 Mill. \frs liegt. Ver- glihen mit dem Vormonat Juli ist die Einfuhr mengenmäßig von 260940 t auf 253 440 t im August zurückgegangen, während wertmäßig eine Zunahme von #7 Mill. |frs von 85,4 auf 92,4 Mill. \frs zu verzeichnen ist. 1 z Juli wertmäßig einen Tiefstand von 54,1 Mill, |frs aufwies, ist sie im August nochmals um 7,5 Mill. rxs auf 46,6 Mill. srs ge- sunken, Mengenmäßig-erhöhte sih die Ausfuhr jedoh mit 23.210 t um rund 12 % gegenüber 20 690 t im Fuli.

Nach dem errechneten Außenhandelsindex gelangten im August nunmehr ein Fünftel so viel Waren zur Ausfuhr wie im Monats- durchscchnitt des leßten Vorkriegsjahres, während der Auslands3- versand im August 1943 noch die Hälfte der Exportmengen des Jahres 1938 ausmachte. Stellt man die Außenhandelsergebnisse der ersten acht Monate des laufenden Fahres der entsprechenden Vergleichszeit des Vorjahres gegenüber, so verzeichnet die Einfuhr einen Rückgang von 2683460 t auf 2226 050 t oder 17 % und einen gleichzeitigen Wertrückgang um ein Viertel von 1239,7 Mill, frs auf 930,3 Mill. rxs. Ebenso verzeichnet der Export in den ersten aht Monaten 1944 verglichen mit 1943 etnen ivert- mäßigen Rückgang von 10683 auf 811,9 Mill. #r& oder 24 %, wogegen das Ausfuhrvolumen eine 4 %ige Erhöhung von 214 980 auf 223560 t aufweist, - Diese entgegengeseßten Bewegungs- tendenzen in Menge und Wert sind namentlih eine Folge wesent- liher Umschichtungen in der Waxenzusammenseznng. Der Fehl- betrag im Warenaustaush der Schweiz mit dem Ausland stellt sich für die Monate Januar bis August 1944 auf 118,4 Mill. \ffrs gegen 171,4 Mill. frs in den ersten aht Monaten des Vorjahres.

Argentiniens Wirtschaftsposition im Spiel zwischen euglischen “und USA.-Fnteressen Madrid, 18. September. Die argèentinishe Wirtshafts- und Finanz- politik: befindet sih zur Zeit in einer gewissen Zwickmühle. Ein- mal” drohen - die USA. mit Wirtschaftssanktionen, die sie bereits durch die Beschlagnahme der argentinischen Goldbestände im Werte von 1,75 Mrd. Pesos (gleich 1,3 Mrd. Goldmark) begonnen haben. Andererseits bemühen sich die Engländer, ihren am

30. September ablaufmden Handelsvertrag mindestens für ein

Öffentlicher Anzeiger

7. Uktieágeselsrhaften, : 8, Kommanditgeselischaften auf |

t1. Gen hafte 9, Deutsche Kolonialgesellshaften, mge 7

beantragt. | vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich-

Aufgebotstermin seine Rechte melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Alsfeld, den 8. September 1944. Nr. Amtsgericht, Laufer, Landgerichtsrat.

unter Nv.

1-6.

T

[7554 Beschluß. 3600

dem unterxzeihneten Gericht, Zimmer

Riel, 5 E 3/44.

Während schou die Ausfuhr im Monat

10. Gesellschaften m. d, D., 12, Offene Handels- und KSommanditgesells{chaften, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Reichsmark beantragt. Der Fnhaber | den: 1. von 3000 Goldzloty auf Blatt 87} von Bromberg unter I von Hohenholm unter Nr. 1, 2. von 6000 f 10 000 Goldzloty auf Blatt 1258 von | Bromberg unter Nr, 4 Bromberg unter Nr. 25, 4 H neten Gericht, Zimmer 4, anberaumten | Goldzloty auf Blatt 119 von Gr. Bar- | thal unter Nr. 58, 39, von 60009 Gold- anzu- | telsee unter Nx. 2, zloty auf Blatt ,3079 von Bromberg | unter Nr. ‘1,

auf Blatt 3114 von Bromberg unter | Nr. 4, 41. von 2000 von 2000 Goldzloty auf | Blatt. 2307 von Bromberg unter Nr. 6, Blatt 129 von Neu Beelig unter Nr. 1, 7. von’ 1600 Goldzloty auf Blatt 344 | von Schröttersdorf nnter Nr. 5, 43. von Jägerhof Goldzloty auf Der cem. Ar- | Shröttersdorf

Jahr und falls möglich um 4 Fahre zu verlängert, Die argen- tinische Regierung übernimmt also sämtliche illiquide gewordenen nordamerikanishen und britischen Firmen, hält sich aber sonst strikte an die geltenden Spielregeln, die dem fremden Kapital alle Vorzugsrechte in Argentinien sichern. Argentinien geht sogar soweit, offentlich die Aktionâre vor beschleunmtgten und katastro- halen Vexkäufen zu warnen, da diese und jene ausländische Ges fellshaft troy vorübergehender Schwierigkeiten gut fundiert sei. Gleichzeitig veröffentliht man die zur Ausfuhr freigegebenen Exportsalden für Weizen, Mais und Leinsamen, die betrachtliche Ziffern aufweisen: Weizen über 4,5 Mill. 1, Mais nahezu 5 und Leursamen überx 0,10 Mill. t. Von diesen Expoctziffern sind die Fnlandskäufe der einzelnen Posten bereits abgezogen.

Die argentinishèé Wirtschaftsposition ist also außerordentlich stark, Hinzu kommt, daß sowohl die VSA als auch England an Argentinien verschuldet sind: Die Vereinigten Staaten durch die BabGetAlaägnäbme und Dollarguthaben der Argentiniecr in New York und Großbritannien in weit höherem Maße durch die argentinishen Fleish- und Weizenlieferungen. Argentinien li- quidiert nun seine Pfundguthaben gegen britische Anleihen und egen britische Kapitalanlagen; die USA. stoppen jeglihen wirts- , fbaftlichen Verkehr mit Argentinien, so daß eine Situation ent- standen ist, wie sie wirtshastspolitisch nicht merkwürdiger gedaht wérden kann, \

Argentinien seinexseits benußt die britishe Bedrängnis, um si einen neuen wenn möglih vierjährigen Handelsvertrag mit England. zu sihern. Die USA. bloclieren die argentinishen Gut- haben und zwingen den Rest derx ib?roamerikanishen Länder zur

„Einfrierung“ der diplomatishen Beziehungen zu Argentinien.

Berichte von auswärticien Devisenmärkten

London, 18, September. (D, N. B.) New York 4,02%—4,03 14, Spanien (offíz.) 44,00, Montreal 4,45—4,47, Schweiz 17,80—17,49, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20 Nio de Janeiro 82,84 / 16.

Zürich, 18, September. (D. N. B.) [11.40 Uhr. ] Paris 7,75, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,76 B, Madrid 839,75, Holland 2292/,, Berlin 172,55, Lissabon 16,97}, Stockholm 102,63, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,87%, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50,

Kopenhagen, 18, September. (D. N, B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stocholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurse.

Stockholm, 18. September. (D, é, B.) London 16,85 G;; 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B,, Paris —,— G,, 9,00 B,, Brüssel —,— G., 67,50 B., Schtdeiz. Pläye 97,00 G,, 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 D., Kopenhagen 87,60 G,, 87,90 B., Oslo 95,35 G,, 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B,, Helsinki 8,36 G., 8,69 B, Rom —,— G., 22,20 B.,, Kanada 3,77 G, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B,, Lissabon —,— G, 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

London, 18. September. (D.N.B,) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf - Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

13, Lnfall- und Fnvalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

x. 40, S7. von latt 2978 von 38. von 12 000 9 von Prinzens

[3 s 3 (Holdzloty- auf B

Z_ von - 4000 | Goldzloty auf Blatt

zloty auf Blatt 223 von. Schröttersdorf 40,. von 12 000 Goldzloty auf Blatt 2307 von Bromberg unter Goldzloty au],

4.. von. 6000 Gold

5. von 6000 Goldzloty

(2, von 100009 Goldzloty auf Blatt 156

unter “Nr.- 3, 8, von |3000 Goldzloty auf Blätt 208 von Blatt 210 von | Schröttersdorf untex Nr. 1, 44, von

unter Nr. 1, 9, von, [1500 Goldzloty auf Blätt 208 von

[7500]

[501

Nr. 18, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde PETSRlegeR, widrigenfalls die e laat ärung der Urkunde exfolgen wird, 22 : Kempen/Wartheland, 5. Sept, 1944. Das Amtsgericht.

Aufgebotsedikt..

1 F 6/44. Auf Antrag des Herrn Heinrih Ropreht in Komotau 11, Arndtstr. 2594, 22, August 1944, wird der Verlust fol- gendes Uxkunde verlautbart: Ein Spar- uch dex Dresdner Bank Nr. 70,579 (früher ADCA Nr. V/6255), lautend auf Hermann Roprecht, Komotau, mit einem Stand von‘ 206,06 N A. Diese

„Urkunde hat ihrx Juhaber diesém Gericht

oder dem Amtsgericht des Ortes, wo

sih die Urkunde befindet, vorzulegen |

oder Einwendungen gegen den Antrag ju erheben, da sonst das Gericht die 1rkunde nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung 'im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. Komotau, den 1. Septembex 1944. ‘Das Amtsgericht.

3 j 4/44, Der Hans Ollendorf hat durch seinen Bevollmächigten, Sparx- kassendirektorx Hoffmann in Naumburg, Saale, das Aufgebot. des - auf seinen Namen lautenden Sp«árkassenbuchs der Stadtsparkasse Naumburg Saale, Nr. 20481 über 9039,04 N. bean- tragt. Der Juhaber des Sparbuchs wird aufgefordert, spätestens im Auf- gev tteruon am 10. Janugy# 1945, 2 Uhr, Zimmer 48, vorx dem unter- zeihneten Gericht seine Rechte anzu- melden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.

Naumburg, Saale, 8. Septbr. 1944.

as Amtsgericht.

[7502] Agent, j Die Frau Margarete Schnack

Schlünz, Soestadz Rostock, hat

eingebracht am’

[7503] Aufgebot eines Einlagebuches. T 17/44, Auf Antrag des Michael Traint in Grimmenstein (Nieder- donau) Nr. 13 wird das dem Antrag: stellex in Verlust geratene Einlagebuh Nv. 1122 der Raiffeisenkasse für Tho- masberg und Umgebúng reg. Genossen- schaft m. b. H., lautend auf den Namen Friy Traint, mit einem- Einlagestand von 2020 T. A. aufgeboten. Der Jn- haber wird aufgefordert, das Einlage- buch binnen 6 Monaten vom Tage dieses Aufgebots bei Gericht vorzu- weisen. Auch andere Beteiligte haben innerhalb dieser Frist ihre Einwen- dungen zu erheben, sonst würde das Einlagebuch nah Ablauf der Frist für kraftlos exklärt werden. Landgericht Wr. Neustadt, Abt. 3, ‘am 11. September 1944.

[7504] -

Fn der Grundbuchsahe Kneiphof Blatt 493 des Amtsgerichts Königs- pes (Pr) “ist über die auf das Groß- deutsche Reih übergegangene Hypothek Abteilung 111 Nr. 20 von 2000 & an Stelle des bisherigen Briefes gemäß L 9 der 11. Durhführungsvèrordnung zum Reichsbürgergeses vom 25. No- vember 1941 ein neuer Hypothekenbrief gebildet worden.

Königsberg (Pr), den 18. August 1944.

Amtsgericht. Abteilung 28.

[7552] Aufgebot. »

F 1/1944. Die Frau Emma Geißler geb. Diehl, für sih und ‘ihren Mann, den Steinbrucharbetter Konrad Geißler in Brauerschwend, Kreis Alsfeld/Ober- hessen, hat das AufFebot des’ vérloren- gegangenen . Hypothekenbriefes vom 29. Fanuar 1930 über die auf dem Grundbuchblatt 350 Band VI[l von Brauerschwend in Abt. Ill unter Nr, 3 für den Heinrich“ Listmann. in Reichels- heim in Oberhessen eingetragene, zu 8% verzinsliche Darlehensforderung

“von ursprünglih 5000 1. fünf-

tausend Reichsmark * —, jeßt noch von 1500 RA bsintausendfünfhunddet

„rund

beiter Wilhelm Thomas in Stadtremda, Entleich Nr. 38, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes für eine ‘im Grundbuch von Stadt- remda Bd. IX Bl. 301 eingetragene Darlehnshypothek von 400 &# zu- gunsten dex Thür, Landeshypotheken- bank in Weimar zum Zwecke der Kraftloserklärung beantragt. Der Fn- haber des Hypothekenbviefs wird auf- gefordert, spätestens im Aufgebots- termin am Freitag, den 23, März 1945, vorm. 10 Uhr, vor dem Anits- geriht in Rudolstadt, Zimmer Nr. 60, eine Rechte anzumelden und den Hypo- thèkfenbrief vorzulegen, sonst wird der Hypothekenbrief für kraftlos erklärt. Rudolstadt, den 14. September 1944. Das Antsgerivt, Dr. Schmidt.

[7506] Aufforderung.

VI 399/43. „Dex am 24, April 1876 in Duttenstedt (Braunschweig) als Sohn der Eheleute Richard und Anna -Scha- mann, geb. Poll, geborene vormalige Schneider Oswald Schumann is am 29. Juni 1943 . ledig in Regensburg ohne eine legtwillige Verfügung unter Hinterlassung eines. Vermögens von 1000, NA gestorben. Ecrb- berechtigte Verwandte konnten bisber nicht ermittelt werden. Es ergeht. die Aufforderung, Erbrecht binnen einex Frist von 8— aht Wochen beim Amtsgeriht Regensburg Nachlaß- geriht mündlih oder .shriftlich an- zumelden,

Regensburg, den 10. Juni 1944.

. Amtsgeriht Regensburg __— Nachlaßgeriht —.

[7597] : - 5 F 18/438. Durch Ausschlußurteil vom 25. August 1944 sind die verloren- gegangenen: a) Grundschüldbriefe über nachstehende, auf den unten bezeih- neten Grundstücken in Abt. T11 für die ehemalige polnishe Stádtsparkasse in Bromberg eingetragenen Grun

Prinzentha

„unter Nr. 46, 28. von 4500 Goldzloty

4000 Goldzloiy auf Blatt 4835 von Schwrdenhöhe unter Nr. 1, 10. von 10 000 Goldzkoty auf Blatt 1495 von Bromberg unter Nr, 9, 11. von 4000 Goldzloty auf Blatt 799 von Brom- berg -untèr Nx. 12, 12. von 3500 Gold- zlvty auf Blatt 520 von Schweden- höhe unter Nr. 2, 13, von 5000 Gold- zloty auf Blatt "704 von Schwedenhöhe unter Nr. 5, 14, von 3000 Goldzloty auf Blatt 207 von Schröttersdorf unter Nr. 2, 15. von 3500 Goldzloty auf Blatt 2110 von Bromberg unter Nr. 38, 16, von 4000 Goldzloty auf Blatt 1212 von Bromberg unter Nr. 36, 17, von 5500 Goldzloty auf Blatt 1212 vou, Bromberg unter Nr. 40, 18. von 7000 Goldzloty auf Blatt 1735 von Bromberg unter Nr. 6, 19, von 6000 Goldzloty auf Blatt 500 - von Bleich- felde unter Nx. 1, 20. von 3000 Gold- B auf Blatt 378 von Fägerhof unter tv, 1, 21. von 4500 Goldzloty auf Blatt 2 von Sehleusenau unter Nr. 11, 22, von 4000 Goldzloty auf Blatt 897 von Schwedenhöhe unter Nr. 1, 23, von 3500 e Goldzloty auf Blatt 120 von Untex Nr. 143, 24, von 3450 Goldzloty auf Blatt 867 von Schwedenhöhe unter Nx. 2, 25. von 4000 Goldzloty auf Blatt 516 von Bleichfelde «unter Nx. 1, 26. von 3000 Goldzloty auf4Blatt 462 von Prinzen- thal unter Nr. 1, 27, von 6000 Gold- zloty auf Blatt 1892 von Bromberg

auf Blatt 832 von Bromberg unter Nr, 14, 29, von 3500 Goldzloty auf Blatt 832 von Bromberg unter Nr. 16, 30, von 6000 Goldzloty auf Blatt 1887 von Bromberg unter Nx. 27, 31. von 950 Goldzloty auf Blatt 1887 von Bromberg unter Nr. 29, 32, von 6000 Goldzloty auf Blatt 1540 von Brom- berg unter Nr. 28, 33. von 6000 Gold- zloty auf Blatt 362 von Prinzenthal unter Nr. 1, 34. von 2300 Goldaloty auf Blatt 362 von. Prinzenthal unter Nr. 3, 35. von 2500 Ne, auf Blatt 283 von Sehöndorf unter: Nr. 1,

36, von 10.000 Goldgloty auf Blatt-392

untex Nx. 3, 45, von 2000 Goldzloty auf Blatt 184 von Prinzenthal unter Nr. 7, 46. von. 8000 Goldzloty auf Blatt 531 von Bleih- felde unter Nr. 1, 47. von 12000 Gold- zloty auf Blatt 427 von Prinzenthal unter Nr. 1, 48, von 7000 Goldzloty auf Blatt 126 von Schleusenau unter Nr. 17, 49. von 2500 Goldzloty auf Blatt 353 von Jägerhof unter Nr. -1, 50. von 3000 Goldzloty auf Blatt 379 von Klein Barktelsee unter Nr. 2, 51, von 4000 Goldzloty auf Blatt 540 von Bleichfelde unter Nr. 1, 52. zur Gesamthaft von -8000 Goldzloty auf Blatt 25- bzw. Blatt 374" von Klein Bartelsee unter. Nr. 5 bzw. Nr. 1, 53, von:6000 Goldzloty auf Blatt 660 von Bromberg unter Nr. 6, 54, von 2500 GBoldzloty auf Blatt 489 von Prinzenthal untex Nr. 1, 55. von 15 000 Goldzloty auf Blatt 61 von Bromberg untex Nr. 30, 56. von 4000 Göldzloty auf Blatt 699 von Schweden- höhe unter Nr. 6, 57. von 6450 Gold- zloty auf Blatt 91 von Bleichfelde unter Nr. 7, 58, von 40.000 Goldzloty auf Blatt 1601 von Bromberg unter Nr. 18, 59, von 4000 “Goldzloty auf Blatt 228 von Schröttersdorf unter Nr. . 1, 60. von 2000 Goldzloty auf Blatt 228" von Schröttersdorf unter Nr. 3, 61, von 6000 Joldzloty auf Blatt 891 vom Schwedenhöhe unter Nr. 1, B, Hypothekenbriefe über nach- stehende, auf den "unten bezeichneten Grundstücken in Abt. TIT für die ge- nannte Kasse eingetrggenen Darlehns- hypotheken: 1. von 10000 Goldzloty auf Blatt 2576 von Bromberg unter Nr. 4, 2, von 15000 Goldzloty auf Blatt 1005 von Bromberg unter Nr. 12, 3. von 10.000 Goldzloty auf Blatt 375 von Schwedenhöhe unter ir. 9, 4. von 13000 Goldzloty auf Blatt 1557 von Bromberg unter Nr. 18, 5. von 5000 Goldzloty auf Blatt 25 von Bleichfelde unter Nr. 16 für kraftlos erklärt worden.

Bromberg, den 2. September 1944,

| Das Amts3gevricht,

Schröttersdorf