1944 / 244 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Ai Sr e Enten) M E ta ra M I

R E tot or SE Cir t Ewe «5

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Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nx. 235 vom 7, Oktober 1942) wird’ mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduftiou und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet: ;

E

Landmaschinenersaßteile dürfen für den gleichen Bedarfs- fall vom Verbraucher nicht bei mehreren Lieferern bestellt werden. Der Verbraucher hat dem Lieferer von Ersagteilen

zu O daß eine Doppelbestellung nicht vorgenommen wurde.

¿ 9 Tücher für Mähbinder, ' Hädtckselmaschinenmesser, Düngerstreuketten, Ketten für Erntemaschinen,

u Knüpfapparate für Mähbinder und Stroh- pressen, vollständige Messer für Gras- maschinen, Pflugschare, | : Kugel-, Walzen- und Rollenlager für sämtliche Land- maschinen dürfen an einen Verbraucher nur abgegeben und von diesem nur bezogen werden, wenn er dem Lieferer ein unbrauchbares Ersatteil gleicher Art ohne Vergütung abliefert (Aus- nahme § 3). 88 / '

(1) Ft dem Verbraucher die Ablieferung der unbrauchbaren Ersaßteile zum Neubezug der im § 2 genannten Teile an

und Getreidéernte-

den Lieferer selbst niht möglich, so ist dem Lieferer eine Be-

scheinigung des’ zuständigen Ortsbauernführers vorzulegen, auf der die unbedingte ‘Notwendigkeit der Anschaffung be- stätigt wird. Fn diesem Falle ist das zu/erseßende Ersazteil vom Verbraucher nach den Weisungen des Ortsbauernführers E , (2) Der Ortsbauernführex ist für die Durchführung der Ablieferung der in Frage kommenden Ersazteile verant-

wortlich, S4

Die Ablieferung unbrauchbarex Ersaßteile der in §2’ ge- nannten Arten verpflichtet den Lieferer nicht gur Lieferung. Fa Niger Ersaßtteile. O Elauteil joll der Lieferer

ie Lieferung gebrauchsfähiger Ersatteile ablehnen, wenn ihm bekannt ist, daß der Besteller über ausreichende, ge- brauchsfähige Ersaßteile der gewünschten Axt verfügt. i 85 | :

(1) Mahlsteine, Mahlfcheiben, Mahlwalzen und sonstige Ex- dhteile für Schrötmühlen dürfen nux an solche landwirt- E elihe Verbraucher abgegeben werden und von solchen landwirtschaftklichen Verbrauchern bezogen werden, die zum Betxieb einer Schrotmühle auf Grund einer Génehmigung des Getreidewirtschaftsverbandes berechtigt sind. :

(2) Der Nachweis der Berechtigung zum Betriebe von Schxotmühlen wird- durch eine dem Aus auszuhändigende Bescheinigung des für den landwirtschaftlihen Verbraucher zuständigen Getreidewirtschaftsverbandes erbracht.

(3) Die e BPNA der Erfaßteile gemäß (1): ist auf der Rückseite der Bescheinigung der Getxeidewirtschaftsverbände ordnungsgemäß zu vermerken. Der Lieférer “hat die Be- Os fortlaufend numerier{/ aufzubewahren und zur achprüfung bereit- zu halten. : /

S6 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach S8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. v 8 7

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den besezten Ostgebieten. Berlin, den 14, Oktober 1944. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau, Karl Lange, Leiter des Hauptausschusses Maschinen.

t

2. Zusatzanvordnung vom 11. Oktober 1944 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion zur Anordnung Nr. 117 des Bevollmächtigten sür die Maschinenproduktion über die Hers stellung von Groß- und Schnellwaagen vom 19, März 1943,

Auf Vorschlag des Arbeitsaus\chusses Groß- und Schnell- ivaagen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird in Ergänzung der An- ordnung Nr. 117 des Bevollmächtigten für die taschinen- produktion vom 19. März 1943 über die Herstellung von Groß- und Schnellwaagen auf Grund der Verordnung über den Warenvexrkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmun des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion \angeordnet:

| 91 Gleis- und Fuhrwerkswaagen dürfen nicht mehr von Hand- entlastung auf elektrishe Entlastung umgebaut werden,

82 Vorliegende Umbauaufträge dürfen bis zum 30. November 1944 noch ausgeführt werden, wenn wesentliche Einzelteile vorhanden sind, die für andere kriegswichtige Zwecke nicht ver- wendet werden können. j 83

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge sind an den Arbeitsaus\shuß Groß- und Schnell- waagen, Berlin-Charlottenburg 2, Carmerstr. 17, zu richten.

U E L Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nah S 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. i S5

Diese Fusatanormung tritt am Tage nach ihrer Verkün- ung în Kraft. Sie gilt au in den beseßten Oftgebieten.

Berlin, den 11. Oktober 1944,

Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen i beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsprodulktion,

\quhung, innerbetriebliher Arbeitseinsay, Anlernung und Aus-

Anweisung Nr. 1/44

der Vereinigung der Glaskurzwarenhersteller in Gablonz/Neisse, als Bewirischaftungsstelle des Produktionsbeaustragten für Glas des’ Reichsninisters für Rüstung und Kriegsproduktion

(Herstellüngsverbot für Glaskurzwaren über der Lampe mit Benzin u. dergl. vom 20. September 1944)

Auf Grund der Anordnung über den. Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. T S. 686) in Ver=-

indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration ‘der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und dex 1. Ver- ordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom'6. September 1943 (RGBl. 1 S. 529/31) wird mit Zustimmung des Produk- tionsbeauftragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

81

Die Herstellung von Glaskurzwaren jeder Art über der Lampe für das Fnland und den Export, soweit die Lampe mit Benzin, Mineralöl, deren Gemischen oder Destillation be- trieben wird, wird zum Zwecke der Einsparung dieser Brenn- stoffe verboten.

Die Herstellung von Glaskurzwaren .über dèr Lampe, die. mit Gas betrieben wird, ist nah wie vor erlaubt. /

S2 Ausnahmegenehmigungen von diesem Verbote erteilt in be- ründeten Fällen die Vereinigung der Glaskurzwarenhersteller in Gablonz/Néisse, Gebirgsstr. 54. |

j 83 j

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach N H 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be- straft.

gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftrag- ten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahrgenommen.

i 84 ;

Diese Anordnung tritt eine Woche. nah ihLer Verkündung in Kráft, sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustirnmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung stnngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Blialystok sowie in der Untersteiermark und in den be- seyten Gebieten Kärntens und Kraîins.

Berlin, den 20. September 1944.

Vereinigung dex Glaskurzwarvenherste!ler als - Bewirtschaftungsstelle des Produktionsbeauftragten für Glas des Reichsrministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Dr. Bed eu,

Anordnung

der Reichsstelle für die Elektrizitätswirtschaft (Reichslastver-

teiler) im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Lust-

waffe über die Heranziehung der LS.-Leiter bei den Elektrizi- tätsversorgungsunternehmen (EVU.)

Vom 25. Oktober 1944.

Für die Besonderen. Verwaltungen nah § 22 der 1. DVO. „zum LSchG. sind nah § 22 Abs. 1, Say 3 der 1. DVO, die orschriften über die polizeiliche Heranziehung der Luftschuy- leiter nicht anzuwenden. Die Luftschußleiter- der zu den Be- sonderen Verwaltungen gehörenden Dienststellen und-Betriebe werden von den Besonderen Verwaltungen selbst bestellt.

a

Reichseinheitliche Ausrichtung des innerbetrieblichen Arbeitseinsaßes

Gemäß einem Erlaß des Reichswirtschastsministers hat sih die es der gewerblichen Wirtschaft dem innerbetrieb- , lichen Ärbeitseinsaß vor allem auch der mittleren und ‘kleineren Betriebe besonders gewidmet. Die erfolgreiche Durchführung dieses innerbetrieblihen Arbeitseinsaßes hat aber zur Voraus- seßung eine sorgsame Beobachtung all jener Rationalisierungs- maßnahmen, die erst den richtigen Ansaß der Arbeitskräfte er- möglichen. Hierzu . müssen die mit diesen Aufgaben betrauten Führungskräfte, d. h. die Betriebsarbeitseinsaßingenieure der größeren Betriebe und die Betriebfsführer und Jngenieure der kleineren und mittleren Betriebe, die Rationalsierungsaufgaben soweit kennen, daß sie ein Urteil über ihre Güte abzugeben ver- mögen. Schon R ge: Zeit. hat sih daher das Bedürfnis ergeben, eine entjsprehende Ausrichtung der mit dem innerbetrieb- lihen Arbeitseinsaß betrauten Betriebsangehörigen vorzunehmen. Um hierbei eine gleihmäßige und einheitlihe Äusrihtung sämt- liher mit den Fragen des innerbetrieblichen Arbeitsein{aßes be- trauten Führungskräfte zu ermöglichen, haben si de Reichs- arbeitseinsaßingenieur beim Reichsminister für Rüstung und Krie sproduktion, die Reichswirtschastskammer und der Verein Deutier Jngenieure im NSBDT, zusammengefunden, um' in sämtlichen Bezirken des Reiches im Laufe des Winters 1944/45 einen «Vehrgan

für innerbetrieblihen Arbeitseinsay“ zu veran- talten,

x wird folgende Themén enthalten: Betriebsunter-

bildung, Grundlagen der Fertigung und Or anisation sowie ve- triebliche und persönliche Leistungsflihrung, ie Lehrgätgge wer-§ den grundsäßlich geschlossen an einem Sonnabend oder an einem Sonntagvormittag V T L Die durch diese Zusammenarbeit eingeleitete Maßnahme hat um so größere Bedeutung, als es aa hier erstmals um eine allgemeine Aktion der Ausrichtung allex mit dem innèêvbetrieblihemr Arbeitseinsaß betrauten JFngenieure und unter Umständen auch Betriebsführer handelt.

AH-Eisen (Schrot) “brau man zu Stahl; Gib's für das

Vastenarsenai!

Karl Lauga,

Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht

( Wirtshafistein

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 244 vom 31. Oktober 1944. &. 2

Es wird daher bestimmt:

shugleiter bei den Elektrizitätsversorgungsunternehmen

(EVU.) bleiben weiterhin als Luftschubleiter im Amt,

Fhre Aufgaben bleiben unverändert. j

Für die Neuheranziehung und Entlassung. vog Luftschuß-

leitern sind die Ortslastverteiler - zuständig. “Die Neu-

heranziehung und Entlassung von Luftschußleitern erfolgt

| auf Vorschlag der Luftshußleiter bei den. Ortslastver- teilern im. Einvernehmen mit den Luftschubleitern bej den Bezirkslastverteilern. .

3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle den Wei sungen der Reichsstelle für die. Elèektrizitätswirtschaft (Reichslastverteiler) unterliegenden- EVU. ohne Rülfsicht darauf, ob sie bisher zum Werkluftschuy, Erweiterten Selbstschuyß oder Selbstschut gehört haben. Die Luftschugz- leiter erhalten: ihre Weisungen von jeßt àb statt von der Polizeibehörde von der Reichsstell€ für die Elektrizitäts: wirtschaft (Reichslastverteiler) und threr Organisation.

Der Reichslastverteiler. Dr. Fische.

E

———

Anorduunug I1V/44 (Ph 5)

des Reichsbeauftragten für Feinmechanik und Optik über die Beschlagnahme von Filmwiedergabegeräten

Vom 26. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGVBl. 1 S. 686) in Ver bindung mit der Zweiten Verordnung über die Bewirt- haftung feinmechauischer und -optisher Erzeugnisse , vom 25. März 1944 (R.-Anz. Nr. 78 vom 1. April 1944) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81

Ton- und Stummfilmiiedergabegeräte für 35 mm Film- breite ausgenommen Ton-Koffergeräte —, die der Melde- pflicht nah der Anordnung Nr. 14 (Ph 3) der Wirtschafts- gruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für fein- mechanische und optische Erzeugnisse vom 17, September 1943 R.-Anz. Nr. 223 vom 24. September 1943) unterliegen, sind eshlagnahmt..

89 | | (1) Rechtsgeschäfte über die beshlagnahmten Filïinwieder- gáäbegeräte dürfen nur mit Genehmigung des Retchsbeauf-

tragten für Feinmechanik und Optik abgeschlossen werden. Jm _übriggn gilt*?die Verordnung über die Wirkungen der Be- shläagnahme zur Regelung des Warenverkehrs vom 4. März 1940 (RGBL. 1 S. 551).

(2) Der Reichsbeauftragte kann andere Stellen ermächtigen, Über die beschlagnähmten Geräte zu verfügen,. insbesondere thre Veräußerung ‘an von ihnen zu bestimmende Erwerber anzuordnen. ; ag

den F 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 84

Die Anordnung tritt am Tage threr Verkündung! in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. ® Berlin, den 26. September 1944. . Der Reichsbeauftragte für Feinmechanik und Optik. J. A.: Hauser.

i, Daieln für unsere Behelfsheime : Arbeitstagung der Deutschen Akademie sür Wohnungswesen „Behelfsheime bauen“ -ist das Gebot der Stunde. Behelfs-

heime bauen aus Holz, aus Stein und- Erde, Was ist natür- licher, als sich Gedanken darüber zu machen, wie man die Trüm- merberge unserer großen zerstörten Städte dem Behelfs8heimbau und später dem WBiederaaibas von . Wohngebäuden nugbar macht? Um so mehr, da uns die Gegebenheiten der augenblick- liche ade zwingen, anf die Mittel des eigenen Raumes zurück- zuJreifen. j Ftcrag! mit der Durchführung der daraus erwachsenden wissenschaftlihen Forshungsarbeiten is bereits seit geraumer Zeit ' die Deutsche Akademie für Wohnungswesen. Auf Wunsch des Reichswohnungskommissars Dr. Ley' suht sie nah Möglich- keiten der Trümmerverwertung und dex Erstellung von Aus- tauschmitteln für Zement. Anläßlich einer in diesen Tagen unter dem Vorsitz von Professor Spiegel stattgefundenen Arbeits- tagung _ legten tätige Mitglieder der Akademie Denkschriften zu diesen Themen vor. Maßgebende Fachleute berichteten über ihre Forschungsarbeiten. So wird in Zukunft beim Bau von Behelfs- heimen der Ziegelschutt in verschiedener Aufbereitung seine Ver- wendung finden. Man wird aus ‘ihm Vollsteine, Hohlblocksteine und Platten pressen oder er wixd in der Form von Stampfbeton das Mauerwerk abgeben. Wesentlich ist sein Verhältnis zum Bindemittel Zement. | Der Zement selbst wird dur Basser- bindenden Kalk und das neuartige Austauschmittel Filterasche er- seßt. Auch Traß, gemeinsam mit Kalk, und gemahlene Hoch- ofenschlacke sowie in gewissem Umfange auch Ziegelmehl und HZiegelsand ‘aus mittelgebrannten Ziegeln können an die Stelle E Heumis e fb nunkerdrochene Forshungsarbeiten ergänzen hier die bexeits vorliegenden Erfahrungen und das Wissen Ma ESe(Stticnes

Anwendungsmöglichkeiten der Austauschmittel, die zu il nod nit geklärt sind. ch , zum Teil noch

*

Sicherung der notwendigsten Reparaturen Vermittlungs- und 2 Lenkungsstellen der Kreishandwerkerschaften G «In einer Anweisung an die Gauhandwerksmeister betont Reichshandwerksmeister Schramm, J die S sationen sih erneut mit Nachdruck der arattelrage annehmen müßten. Die Kreishandwerkerschaften sollte® für das Publikum Vermittlungs- uud Lenkungsstellen für Reparaturen einrichten,

in denen die bisherigen Reparaturdienste dex Fnnungen zufam- mengefaßt sind. Die neuen Stellen\. sollten B au is eine möglichst gerechte Verteilung der Reparaturleistungen bemühen und die dringlichsten und wichtigsten Reparaturwünsche zu er- ledigen. Fernex sollten auf Es Gebieten, z. B, für Schuhwerk, Wecker, Elektrogeräte oder Kochtöpfe zur Entlastung der Handwerksbetriebe Spezial- und Gemeinschaftswerkstätten eingerichtet werden, wie es viele Fnnungen bisher {hon getan

ben, Auch könnten viele 'Frauen, soweit sie niht in der

üstung tätig sind, in der Jnstandse ung in vielen Handwerks- äweigen ein lohnendes und. Niégdwichtigee Arbeitsgebie finden.

1, Die bisher von den Polizeibehörden herangezogenen Wft

Zuwiderhandlungen gegen diése Anordnung werden nah -

_ die Danziger

%

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 244 vom 31. Oktober 1944, 6. 3

Wirtschaft des Auslandes

Probleme der shweizerischen Holzwirtshaft Einsparung vou 20 % der Normalnußzung i

Zürich, 30. Oktober. Eine von der „Lignum“ \{chweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Holz einberufene Konferenz befaßte sich cingehend mit Problemen der shweiz. Holzwirtschaft. Es wurde darauf hingewiesen, daß es sih bei der Beteiligung der Schweiz am wirtschaftlihen Wiederaufbau Europas um die Mithilfe bei der Befriedigung dringendster Bedürfnisse handeln werde. Bei allen Vorkehrungen intesse eine Küsatmensasung der privaten Fnitiative angestrebt werden. Zu den Nachkriegsfragen der Waldwirtschaft wurde run ali festgestellt, daß die lezten 30 Jahre für die Wirtschast durch Konjunkturshwankungen ge- kennzeichnet waren, die eine ihren naturgegebenen Bedürfnissen entsprechende, stetige wirtschaftliche Entwicklung nicht gestatteten. Am Ende des gegenwärtigen Krieges werden die \chweizerishen Wälder im ‘Umfang von vielleiht 12 Mill. cbm Holz übernugÿt sein. Da Holz Waldbeständen entnommen worden sei, die bei

Ausbruch des Krieges noh im Aufbau begrisfen waren, ergebe

sich die Notwendigkeit, . daß die Mehrbezüge aus dem Schweizer ‘Wald wieder eingespart werden müssen. Der Ersaß des Wald- kapitals habe mindestens im Umfang der Mehrnußungen zu er- folgen. Auf zwanzig Fahre verteilt, ergäbe \sih die Pflicht zu einer jährlichen Einsparung von 20 %7 einer Normalnuzung. Die Einsparungen sollen zugleih als Mittel der Preisstabilifierung angewendet werden. Zur , Vermeidung einer künftigen Preis- senkung und späterer Marktüberschüsse werde es notwendig sein, dem Holz durch weitere wissenschaftlihe Forschung attiligende Ab- saugebiete zu erhalten. :

Die Währungsunterschiede zwischen Nord- und Mittelchina

Tokio, 30. Oktober. Fn einem Aufsaß der „Nippon Times“ über das chinesishe Währungsproblem heißt es, daß seit der Gründung der Zentralreservebank in Nanking im Dezember 1940 immer wieder Stimmen laut würden, die eine Vereinigung der Währungen Nord- und Mittelchinas forderten, Da es ih hier um Ce Ne, schwierige Frage handelt, habe: die Handels- vereinigung der Präfektur Kobe einen Studienausshuß gebildet, der sih aus U und Handelsleuten und Wissenschaftlern unter dem Vorsiß von Nakati. zusammenseut, Dieser Ausschuß ist zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Vereiniqung der beiden Währungen noch verfrüht sei. Für einen Ersay der Federal- rescrvenoten durch die Zentralreservenoten gäbe es fünf Gegen- gründe: ;

*1. Die politishen und wirtschaftlihen Grundvoraussezungen für eine solhe Vereinigung seien noch nit gegeben. Eine Ver- einigung solle erfolgen, nahdem „der Fluß von Gütern und Kapital ‘zwischen Nord- und Mittelhina systematißert sei“. Die gegenwärtigen Aufgaben seien daher die Errichtung eines von hinesen fontrollierten dauerhaften *Wirtschaftssystems und die Stabilisierung. der beiden Währungen, j

2. Der Ersatz dex Federalreservenoten durch Zentralreservenoten würde niht nur Verwirrung in die mittelchinesishe Wirtschaft bringen, sondern auch ähnliche ungünstige Auswirkungen in Nord- hina haben.

3. Die Währungsvereinigung würde nicht zu einem freien Fluß von Gütern und Kapitalien führen, denn eine Kontrolle sei in beiden Gebieten auch weiterhin notwendig. Eine Zusammenlegung würde eine preistreibende Wirkung, haben,

4. Die Spekulationgn über das Kursverhältnis zwischen der

zusammengelegten chinesishen Währung und dem Yen würden-

nicht nux in ganz China unstabile Verhältnisse hervorrufen, sondern sich auch nach Mandschukuo und der Mongolei auswirxken.

5, Eine Vereinigung dex -nordchinesishen und der mittel: chinesishen Währung wäre abex auch technisch schwierig. Bei Zugrundelegung des gegenwärtigen offiziellen Kursverhältnisses müßten 5,56 mal so viel Zentralreservebanknoten gedruckt werden, wie gegenwärtig in Nordchina umlaufen. Da aber die Kaüfkraft dex Bentralreservebanknoten geringer ist als die dex Federal- E Lay Des der Brudck der Zentralreservebanknoten sehx viel. teuxex kommen als der der Fedoralreservebanknoten. Diese hohen Druckosten dürften keineswegs übersehen werden.

Um diese genannten fünf «Schwierigkeiten zu umgehen, gebe es folgende. drei Möglichkeiten:

1, Ersaß der Zentralreservebanknoten durh Federalreservebank- notèn, Diese Möglichkeit sei auch tehnisch und wirtschaftlich besser, denn es sei die üblihe Methode, eine unstabile Währung durch eine i e aufsaugen zu lassen. Unter den gegebenen Verhältnissen ei dies aber auch shwierig.

2. Parallelschaltung beider Währungen durch Konzentration der Reserven ganz bei der Zentralrefervebank, Die täglih erforder- lichen Abrechnungen seièn bei einem Verhältnis von 100 : 18 aber zu kompliziert. Die praktishe Durchführung sei daher unmöglith.

3, Ervichtung einer dritten Währung. Aber auch diese Lösung käme gegenwärtig nicht in Frage. Unter / den gegenwärtigen kriegswirtshaftlihen Bedingungen, unter denen keine große Aussicht über künftige Waren- und Kapitalbewegungen zwischen Nord- und Mittelhina möglich sei, sei die Beibehaltung des

gegenwärtigen Währungssystems in Nord- und Mittelhina doch noch das Beste, Ï

Korea und Formosa in den japanischen Rüstungssektor einbezòógen

Tokio, 30. Oktober. Zwecks Steigerung der Rüstungsproduftion hat die japanische T N der leßten Kabinettssizung be- schlossen, das Gese über die Rüsrungsgesellshaften auch auf Korea und Formosa auszudehnen. Die ersten Ernennungen zu Rüstuugs- gesellschaften erfolgten bereits am 28. Oktober. Es wird erwartet, daß. in Korea 40 und in Formosa 30 Betriebe zu Rüstungsgesell- schaften ernannt werden. Bei Bergwerks- und Fabrikations- gesellshaften mit Siß in Korea oder Formosa werden die Er- nennungen der Rüstungsverantwortlihen und Produktionsbefehle durch die Generalgouverneure bekanntgegeben.

Verichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 30, Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengòö. Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailánd 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20,

London, 30, Oktober. (D. N.«B.,) New York 4,021,—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85%-16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 1? 16 i

Zürich, 30, Oktober. (D. N. B.) [11.40 Uhr.) Paris 7,75, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B, Madrid 39,75, Holland 229%, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 102,63, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, gstanbul 3,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,70, Preß- buxg 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 30. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles VBriefkurse.

Stockholm, 830, Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,96 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B.,, Paris —,— G., —,— B., Brüssel —,—/( G, —,— B., Schweiz. Pläße 97,00 nom, G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B,, Oslo 95,85 nom. G., 96,65 B.,, Washington 4,15 G,, 4,20 B., Heljinki 8,35 G., 8,69 B, Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 nom, G., 3,82 B.,, Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29 G,, 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B,

N

London, 30. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol» 168/—.

1 n-ersuchungs- und Strafsachen, 4. Oeffentliche Zustellungen, 7, Aktiengeselischajteu, 10! Gesellschaften m. d. D,, | 13. Unfall- und Fnvalidenverficherungen, \ eteigerungen, ? o Kommaitdit chaft il. Genvosseaschastet, 14, Deutsche Reichsbank und », Uusgedote, | | s. Auslosung us. von Wertpapieren, | 9. Denesche KolomialgesellsGasten; _12, SrreseWiteite: und Kommandiegejeieaites, | 15: Verschiedene Bekanntmachungen. ne. m ( T. die othekenbricfe betreffend | als alleinige Erben der Luise Elfriede | [9091] 8 mit der Aufforderung, sih dur einen 3. Aufgebote die im Ma 2 Y von: ! "0 Wehmer be w. der Frau Metius, des |* Der Erbschein © des Amtsgerichts | bei diesem U zugelassenen Rechts-

[8951] Aufgebot.

5 F 20/44, Die Ehefrau Margarete Köhnke geb. von Wolff in Shmalenbeck hat das Aufgebot des verlorengegange- nen Hypothekenbrieses über die aüf dem Grundstück von Schöndorf Blatt Nr. 214 in Abt, Il! unter Nx. 4 für Kreditgeuossensthast „Agraria“ e, G, m. b. H. in Danzig gene 2008 Ba e Ines 0d

00 holl. Gulden beantragt. er ne KirGe in Sächsi haber der Urkunde wird aufgefordert, n s Ait Dare spätestens in dem auf den 28. Februar L 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten unter Gericht, Zimmer 29, anberaumten Auf- gebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- Alt W falls die. Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Nr, 7 eingetragene 1760, &AÆ für

arthau,

Bromberg, den 19. Oktober 1944, " Das Amtsgericht. für den Ko lenhé Wn eas: (8908 Sammelaufgebot. Senftleben in Berlin, ist. 3 F 1/44. Auf Antrag: (att 399 in Abt, II1 unter Nr. 2

1. der. Witwe Klara Bredner geb. 'Brussig aus Bunzlau, Laubaner Straße 57, zugleich als geseßliche Ver- treterin ihrer beiden Kinder, des am 5. Zuli 1940 geborenen Luß Bredner und des am 10, Juni 1939. geborenen | - Werner Bredner, j : ?

9. des Friseurs Erih Deckward in Bunzlau, Bollstraße 7, vertreten dur die Rechtsantoälte Beninde und Malige in Bunzlau,

3, der Frau Anna Brf an g 0

uhn verw. gew. Marx in Nieder

homaswaldau, vertreten durch die Rechtsanwälte Beninde und Malige in Bunzlau, iy

4, der Evangelischen Kirchengemeinde

in Sächsisch Baug orf, Kreis Lauban, getragene Eigentümer u 5:

Naumburg a. Qu.

lau

Reichsmark für

vertreten durch [Ans Kinscher in-Naumburg a. Qu., | 5. des Landwirts Bruno Schubert in

Malige in Bunzlau, aus Neu Warthau,

vertreten durch die Beninde und Malige in Bunzlau,

7. des Kohlenhändlers Robert Senft-| Haaftloserklärung erfolgen wird,

leben in Berlin N, Liebauer Straße 1, vertreten durch die Rechtsanwälte Beninde und Malige in Bunzlau,

u 3: Nieder Mittlau Band 1 | Frl, Alma } / litt 13 und Band 11 Blatt 59 | Wehmer als Erben des Otto Wehmer | dem am 23. Juni 1924 in Frohnlah | treten zu l in Abt. TIl unter Nx. 20 bzw. | zu erteilen. Hypothek von ‘den Rentner Friedrich Schwabe in Nieder Mitt-

au

zu ‘4: Gersdorf a, Qu. Blatt 178| in Abt. [11 untex Nr, 3 eingetra- | gölysh der t Aufwertungshypothek von | Strobel verstorben. Er ist am 28. De-

187,50 fi M für die Evangelische | / in L l iede Bi Haugsdors H Christiane Friederike Strobel geboren 9

oswiß Blatt 171 in Abt. Ill | Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht

Grundschuld von 2500— &# für | Erbrehte aus dem Nachlaß zustehen, den Häusler Richard

en La geNe uo von 2000,— ldmar UL e s n (früher Spar- | [8932] und Voxshußverein),

es Grundstücks Häusíl S dubert E Seidenz, für kraftlos erklärt worden. Hausler Karl Schuvert, (

; ie Jnhaber der genannten: Urkun-

Rückenwaldau, Kreis Bunzlau, vertreten g¿Dit Ga Lettäcinten Rechts werden

durch die Rechtsanwälte Beninde und aufgefordert, spätestens in dem auf | [9000] en 18. uni ‘1945 um 12 Uhr vor

Bochum, den 18. Oktober 1944,

‘Das Amtsgericht. » los erklärt.

Am 8. August 1943 i in Unter- ckhuhmacher Otto Albin

zember 1876 in Obertriebel von der

latt 214 und | und in Untertriebel wohnhaft gewesen.

eumann in | aufgefordert, diese Rechte bis zum | Kattowig,

31, Dezember 1944 bei dem unterzeich-

Der reine Nachlaß

Amtsgeriht Oelsniß (Vogtl.), L don 28. Oktober 1943. Volksbank

Nr. 43, für kraftlos exklärt,

Amtsgericht Opladen.

Bekanntmachung.

Leslau, den 19. Oktober 1944. Das Amtsgericht.

einen Schreibfehler handelt.

8. des Schuhmachers Bruno Borr- | mann A I dio aldau, Kreis | [89532] Bunzlau, vertreten durch Rechtsanwalt Kinscher in Naumburg a. WQu.,

iedri inri Wehmer und | syarkasse

i Darlehnskasse e. | Friedrih Heinrih Adolf p a "L s va! nuna Schbetfeld «Kreis | Anna Wilhelmine Sophie u 00e, [ T Ga ch die Rechtsan- | ist mit dem 84. Dezember 1915 für tot | Reihsmark,

U O L lärt. Er . soll vexheiratet gewesen | Buagniaur, füx kraftlos erklärt worden. | bevollmächtigter: wälte Beninde und Malige in Bunzlau, Ste Ba gehabt haben. gniaux, f

Bunzlau, vertreten dur

10. des Maschinenschlossers Bruno Reeke aus Altona, jeyt in Rübekam 22,

Aac62 v tis Beninde und Malige in N mas,

u 7 VI 348/44. 1.- die von der Stadt- und Kreiss\par-

üher für die Antragsteller zu und 2, und zwar: A \ zu 1: Nr. 42 088, zu 2: Ne. 36 575,

7 VI 348/44, Der am 9, Mai 1876

er, Sohn von i r buch der Kreis- | [9095] / ; eborene Karl Wehmer, h 1944 ist das Sparkassenbuch 2! R. 296/48. Die Faereau s gestellt. eb. Knigge, . 11998, über 2500,— | Grohmann geb. Rottmüller tn Wies- “for Be, A für Gustav | baden, Mauritiusstraße

i | i dert, Pinneberg, | na Amerika ausgewan G je | Nachkömmlinge des Karl Wehmerswer u Dertpeten E ie den Mlacfordert, ihre Ansprüche geltend | [9005]

Durch Aus\chlußurteil vom 16. 10.

Samland, Hauptzweigstelle

ausgestellt

Er i\t

n, den 16. Oktober 1944. Etwaige Fifhhause h

Das Amtsgericht.

ezember 1944

1500 {M werden f für

Amtsgericht Wedding. Abt. 20. 28.

verstorbenen S nlas Reinhold Georg | Landgericht Knauer von

Coburg, den 21. Oktober 1944. [8953] Amtsgericht Nachlaßgericht.

« Oeffentliche - Zustellungen

: r LboT+ f totentiy 9093] Oeffentliche Zustellung. Nr. 23 bzw. 9 eingetragene | ermittelt ist, werden diejenigen, welchen | l R Srl elabrer Bel Cosub ‘aus | § 1008 der

Heinzelstraße 46, Prozeß- | zweier Monate geltend zu machen, bevollmächtigter: Rechtsanwältin Dr.

zu 7: Looswiy Band La Blatt 61 | neten Anaätsgericht zur Anmeldung zu (V e0RN in Kattowiß, klagt hagen June duo iGe (N Mültelteutscland, in Abt, 111 unter Nr, 6 einge- | bringen, widrigenfalls * die Feststellung | Chef L E, Tirol tragene Hypothek von 790,— l.Æ | exfolgen wird, daß ein anderer Erbe | basciul m Scala, ei Pri: 2h A : blen ändler Robert | als das Land“ Sachsen niht vorhanden | Rumänien, jeßt unbekannten Aus (l | ai e n n "L E in 7, Alktiens- ; 5) / ä / ais g er 4, Duxchsuühv ; ju 8: Herzogswaldau Band X | gefähr 1400 NAM. VIII 58/43, Chegejes (vie. Qua À 85 des Dentshen i e Ehegesezes, Wir laden die E Zur mündlichen Verhandlung des R 91 . | streits vor die 7. Zivilkammer des Land- |l 2 F 3/44. Durch E Fem de Hy Sau, au agt e O ; Schö d Ia| 18. Oktober 1944 wird das Sparkassen- | zember , vormittag hr, mit glatt ss Ie LEC E unter Mr. 18 | buch Nr. 20 409 der Stadt Leverkusen | dec Auffovderung, sih durch einen bei bzw. 21 eingetragenen Hypotheken | über ein Guthaben | iber je 750,— A für die Spar- - und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Nieder Schönfeld, Kreis Bunz- | Ludendorffstr.

zt 10: Greulich Band 1X Blatt Nr, 634 in Abt. Ill unter Nx. 16 eingetragene Hypothek von 1000,— | 8955] | den Maschinen- | " Durch Ausshlußurteil vom 19. ‘Ok- a EIN

shlosser Bruno Reeke aus Altona, | her 1944 ist das Sparkassenbuch der | Anna Burek geb. Krawezyk in Ruschino- IIL, ferner wird aufgeboten der ein- Kreissparkasse ‘in Leslau Nr. i D Q en, Fd Ea j ÿ Ludwig | ter: Rehtsaniwva v, ï ausgestellt auf den Namen Ludwig O S. flagt gegen thren Chemann, den Arbeiter Viktor Burek in Stahlhammer;, des Ausschlusses bis zum 30. November Ls, E E t él: 1944 bei der Deut] ve Asieeten- und L dung. Der Beklagte wird zur münd-. Nes rankfurt/Main, auszu-

; } Jn dem oe zur 'Krastlosexklä- | [ichen Verhandlung des Rechtsstreits | x .chtes hat

6. des Häuslers Mar Neumann dem unterzeihneten Gericht, Zimmer | xung des Sparkassenbuches Nr, 1886 Zw. | vox die 2. Zivilkammer des Landgerichts Aktien an die

hefrau Varvara Cosub ge

in Höhe von | diesem Gericht z| nen

193402 NA, lautend auf adA tai anwalt e “Na Li ver- höhen

Kar! in Leverkusen-Wiesdorf, | treten zu lassen: z

S andre +# | Kattowiß, den 12. Oktober 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

9094] Oeffentliche Zustellung, l 4 R 202A Die r Béelidte Arbeiter

in Wiesbaden, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Bäcker Friß Grohmann, L unbekannten Aufenthalts, früher in (0. Gesellschaften m. b H. __| Wiesbaden, ; ‘Die Hypothekenbriefe übex die im | auf Ehescheidung aus §§ 47, 49 des : An die Nachlässe | Grundbu von Heiligensee Blatt 3440 | Ehegeseyes und Schuldigerklärung des | werden folgende Urkunden aufgeboten: 5 der Luise Elfriede Wehmer, gestorben | in Abt, Il eingetragenen Hypotheken | Beklagten gemäß § 60 aaO. Die k Bunzl ausgestellten Spar-| 25. 8. 1943, þ) des Otto Wehmer, ge- Nx. 2 von 3750 &KM und Nr. 3 von | Klägerin

ase di E 5 1] storben 9. 3. 1936, Geschwister des Karl | 15( ( E Wéhmer, Es ist beantragt, Erbscheine | klärt, 20. F. 5. 44, den Geshwistern Frau Johanna Meéttius geb. Wehmer und Frl. Alma Wehmer

ehmer und *'der Elfriede | Sonnefeld vom 21, August 1924 nach | anwalt als P R ver- a v

en. 2a R. 236/4 iesbaden, 24. 10, 1944.

rohnlah wird für [raft- | gm E

. |5.Verluft-u.Fundsachen

B M Versicherungsurkünde Nr. 586 496 Merkel derx Allgemeinen Assekuranz (Assicurazioni Generali) ist verloren- | gegangen. Wir werden sie für kraftlos ertlären lassen und eiñe Ersazurkunde ausstellen. Etwaige Einsprüche gemä ZPO. sind tinnerha

Leipzig, den 27. Oktober 1944, Allgemeine Assekuran

impolung, Leipzig C 1, Maensenstr. 1.

gesellschaften

01 Hüttenwerk Eisengießerei und Masthinenfabrik A.-G. Die Ba Vi E î 2, | haft hat beschlossen, das Kapital dur ane Den Ausgabe neuer Vorzugsaktien zu er- Das geseuliché Bezugsrecht ist ausgeschlossen. Die neuen Vorzugs- ' aktien werden von einem Konsortium übernommen und den Aktionären wie folgt angeboten: j E Auf je l. 7000,— Vorzugsaktien ein Bezugsreht von NA -2000,— neuen Vorzugsaktien, : auf je f 10000,— Stammaktien cin Bezugsreht von K. K 1000,— neuen Vorzugsaktien. i Das Bezugsrecht ist zut Vermeidung

echts-

usübung „des Bezuqgs- gégen E Eilerteas der eutshe Effecten. und

eis Bunzlau, 20, anberaumten Aufgebotstermin | dex Sparkasse der Stadt Güstrow wixd | in Oppeln, Zimmer 65, im A Sto, auf Wechselbank Frankfurt/Main ¿u er- Rechtsanwälte | ihye Rechte anzumelden und die Ur- | das Datum des Aufgebotstermins in | den 16 Januar 1945, 10/4 Uhr, mit der | LeMselbank, Frankf af

folgen. Der Ausgabekurs für die.

kunden vorzulegen, widrigenfalls deren | 24, 4, 1945 geändert, da es sich um | Aufforderung geladen, sih durch einen | euen Aktien beträat 100 % zuzüglich bei diesem Gerichte zugelassenen Rehts- | dex Kosten. Der

egentivert* für die

Bunzlau, den 5. Oktober 1944. Güstrow, den 21. Oktober 1944. anwalt als rozeßbevollmächtigten ver- neuen Aktien ist gleichzeitig mit den Das Anttsgericht. Amtsgericht. | treten zu lassen. alten Aktien an die Deutsche Effecten-

wi m Oppeln, den 16. Oktober 1944 | und Wechselbank, Frankfurt/Main,

Aufgebot. [9045] Bekanntmachung. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. | einzuliefern. Bis zur Fertigstellung

der neuen Aktien werden seitens der Gesellschaft Zwischenquittungen aus-

12, Prozeß- Vorstand. Knu st. Rechtsanwalt Hoof | V

Klaxenthaler Straße 5, | [9097] Va Zuckerfabrik Dröbel G. m. b. H., : Bernburg-Dröbel.

Ordentliche Hauptversammlung am

ladet den Beklagten zur | 9. November 1944, 15 Uhr, im Gefolg-

kraftlos er- | mündlichen Verhandlung des - Rechts- | shaftsraum der Zuckerfabrik.

pre vor die 2/ Bivilkammer des| Die

Berlin, den 19. Oktober 1944, andgerihts Dezember 1944, 9 Uhr, Saal 51,

Tagesordnung wird in der in Wiesbaden auf den | Hauptversammlung bekanntgegeben. Graf von Alvenslebeu.