1944 / 271 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin. [9919]

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 270 vom 4. Dezember k944. S. 4

1. Handelsregister, 2. Güterrecht8register,

Zentraihandelsregister

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

| 3. Bereinsregister, | 4. Senofsenschaftsregister,

7. Konkurse und Vergleichs8sachen, - 8. Verschiedenes. j

1. Handelszegister

ür die Angaben in ( y wird etne Gewähr ür die Richtigkeit scitens der Registergerichte uicht übernommen.

Danzig. [10010] Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderungen:

Am 8. November 1944.

4. 6472 „Hans Tolksdorf Koutmandit- gesellschaft“, Danzig (Röpergasse 7—8). Ein Kommanditist ist aus der Gesell- schaft ausgetreten und eine Komman- ditistin neu æ£ingetreten. Zur Vertre- tung der Gesellshaft ist der Gesell- schafter Herbert Tolksdorf in Gemein- schaft mit der Prokuristin Clara Baller-

estacdt ermächtigt. Am 14. November 1944.

A 5020 jeßt 6936 „Möbelfabrik Hei- mat Fnh. Emil Andree“, jeßt: „Möbel- haus Heimat, Fnh. Emil Andree“, Danzig (Altstädt. Graben 4—6). Die Gesellshafterin verwitwete Frau Fo- hanna Andree geb. Zerfowski ist nur allein zur Vertrètung der Gesellschaft ermächtigt.

Am 22. November 1944.

A 6125 jeßt 6937 „Danziger Süß- mosterei „Flüssiges Obst“ A. Richter & Co.“, Danzig (Grabengasse 6). Zur Vertretung der offenen Handelsge}ell- schaft ist nur die Gesellschafterin Frau Alma Richter geb. Billhardt ermächtigt.

Eberswalde. [10011] Amtsgericht Eberswalde, 22. Nov. 1944. 6. H.-R, A 835: Fn die Firma Hans Frenzen Kommanditgesellshaft, Ebers- walde, ist Frau Erni Frenyen geb, Vor- pahl in Eberswalde als weitère per- jönlih haftende Gesellschafterin einge- treten. Naumburg, Saale. Bekanntmachung. Veränderung: y

H.-R. A 992 Naumburger Kohlen- Fontor Otto Böttger.

Die persönliche Haftung des Kauf- mannes Richard Callmeier in Naum- burg, Saale, bei Uebernahme des Ge- chäfts für die auf dem Grundbesiß der Otto Böttgershen Erben im Grund- buch von Naumburg, Saale, Band 3 Blatt Nr. 52 in Abteilung T11 unter Nr. 10, 13, 14, 14a und 17 eingetrage-, nen Hypotheken is ausgeschlossen.

Naumburg, Saale, 28. November 1944.

Das Amtsgericht.

- [10012]

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4. Genosienshaîts- register

Aliburgund. [10017] Bekanntmachung.

Gn.-R. 4. Durch Beschluß - der Ge- neralversammlung vom 11. April 1944 wurde die Bezeichnung der Genossen- haft Spar- und Darlehnskasse Berg- neukirchen in „Raiffeisenkasse Bergneu- kirchen, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht in Bergneu- firhen“ geändert. 4

Altburgund, den 1. November 1944.

Das Amtsgericht,

Angermünde. [10018]

Bei der im hiesigen Genossenschafts- register unter Nr. 44 eingetragenen Gramzower Genossenschaftsbank ist dur Generalversammlungsbeschluß vom 2. Juni 1944 die Firma in „Raiff- ecisenbank Gramzow, eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht in Gramzow, U. M.“ geändert worden.

Angermünde,, den S. Oktober 1944. Das AmKericht.

Fn unsex Genossenschaftsregister ist eute bei Nr. 1552 Spar- und Dar- chnsbank, e. G. m. b. H. eingetragen worden: Die Firma ist geändert in Raifseisenbank Großbeeren eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasft- pflicht. Die Satzung ist geändert dur Beshluß der Generalversammlung vom 20, Oktober 1944 hinsihtlih des: § 1 (Firma). Amtsgeriht Berlin, Abtei- lung 571, den 24. November 1944. z

Bersenbriick. [9976] Amtsgericht Bersenbrück, 8, 11. 1944. . Bekanntmachung.

Jn dás Genossenschaftsregister betr. die Landw. Bezugs- u, Absaßgenossen- schaft e, G. m. u. H. in Merzen ist heute folgéndes eingetragen:

Die bisherigen Vorstandsmitglieder Bauer Heinrich Aus dem/ Moore® in Mersen und Bauer Otto Gerdemann in Dóöllinghausen sind Liquidatoren. Die Genossenschaft is durch Beschluß der Generälversammlung vom 8, bzw, 24, 9, 1944 aufgelöst.

Calbe, Saale. Ï * S TOOTN

Jn das Genossenschaftsregister Nr. 32 ist heute bei der „Shhafhaltungs- genossenschaft Sachsendorf F Calbe), eingetragene Genossenschaft mit beshrankter - Haftpfliht, Sachsendorf“ folgendes eingetragen:

schaft mit unbe

9. Genossenshaft mit beschränkter Haf-

Durch Beschluß der Generalversamm- sung vom 28. Februar 1940 ist*§ 43 des

Statuts (Höhe des Geschäftsanteils) ge- ändert. Ï ;

Der Geschäftsanteil ist von 40,— auf 10,— RNA herabge]egßt.

Den Gläubigern der u man ist, wenn N sih binnén sechs Monaten nah der Bekanntmachung bei der Ge- nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Calbe (Saale), 14. November 1944.

Amtsgericht.

Crossen, Oder. [9978] Genossenschaftsregister.

Nr. 7. Durch Beschluß der General- versammlung vom 29. Oktober 1944 ist die Firma der Baudacher Spar- ‘und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Raiff- eisenkasse Baudah. Mark eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft- pflicht, geändert. :

Crossen (Oder), 28, November 1944.

Amtsgericht.

Pons [9979] Amtsgericht, Abt. 10, . Danzig. Veränderungen : Am 3. November 1944. - 10 Gn.-R. 281 „Viehzentrale Danzig- Meltprexken eingetragene S schaft mit beshränktèr Haftpflicht“, Danzig. Das Statut ist geändert dur Beschluß vom 6, September 1944. Am 16. November 1944: 10 Gn.-R. 32 „Mühlenbäckerei Dan- bg Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpflicht“, Danzig. Durch Beschluß der Generalversammlung- vom 20. April 1944 ist die Saßung geän- dert und neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens isst jet: Brotfabrik. Herstellung von Brot bzw. anderen Backwaren in einheitlihem, fabrik- mäßigem Betriebe und Verkauf dieser hergestellten Waren.

Ver A j [9980] Amtsgericht Eger. i Veränderungen :

Gn.-R. VIIT 55, 14. November 1944, Spar-, u. Darlehenskassenvérein. für Obersekerschan, registrièrte Genossen- haft mit unbeschränkter Haftung in Obersekershau. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 3. Septembêr 1944 wurden die Sagzungen im § 1 geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Obersekerschan, reg. Genossenschast mit unbeschränkter Haf- tung. Auf Grund‘ des gleichen Voll- verjammlüngsbeschlusses und. des Ver- s{chmelzungsvertrages vom 11. 12. 1943 ist die Born „Kampeliëka“ Spar- u. Vorschußverein in Blattnig, Kreis Mies, eingetragene Genossen- E mit unbeschränkter Haftung, mit er Genóssenschaft: Raiffeisenkasse in Obersekershan, r." G. m. u. H., ver- \chmolzen. ;

Gn.-R. VIII 319, 14. November 1944, „Kampeliëäka“ Spar- u. Vorschußverein in Blattniß, eingetragene Genossen- haft mit unbeshränkter Hastung, Sih Blattniß, Kreis Mies. Die Genossen- schaft ist durch Verschmelzung mit dem Spar- und Darlehensfa enverein für Boe laiani an, jeht Raifsfeisenkasse ' in Obersekershan, reg. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, eingetragen im Ege Laster unter Gn.-R. VIIT 55, aufgelöst.

Gn.-R. TV 100, 6. November 1944, Volksbank Radiuinbad-St. Foachims3- thal eingetragene HBenossenschaft mit beschränkter Haftung, Siy: St. Jo- achimsthal. Aus dem Vorstand aus- geschieden: Fohann Schuhmann. Fn den Vorstand gewählt: Nikolaus Fer- dinand Leitenberger, Betviebsdirektor in Radiumbad-St. Foahhimsthal. Gn.-R. 1 37, 14. November 1944, Liquidation der Genossenschaft Spar- und Vorschußverein „Miesa“ regi- strierte Genossenschaft mit unbeschränk- ter Haftung, Sig: Tachau. Auf Grund der Anordnung des Herrn Reichswirt- shaftsministers vom 13, 10. 1944 wurde nah § 1 der ‘Verordnung über Maß- nahmen auf dem Gebiet des Bank- und Sparkassenwesens vom 5. 12. 1939 die

Genossenschaft mit sofortiger Wixkung |

aufgelöst. Zu Liquidatoren fas be- stellt: Kurt Steiner, Geschäftsführer in Aussig, Anton Baumgarten, Kassierer 1n. Tachau, und Erwin Sachs, Direktor in Tachau. ’Die Liquidatjons- firma lautet: Spar- und Vorschüß-' verein „Miesa“ registrierte Genossen- schränkter Haftung in Tachau in Liquidation. Firmazeich- nung: Die Zeichnung erfolgt durch wei der bestellten Liquidatoren, und hen diese threr Unterschrift „„Liqui- dator“ bei. Die bisherige ano und deren genung werden ge öscht, Gn.-R.. [T1 266, 26. Oktober 1944, Wohnungsfürsorgeverein, registrierte

tung, Sk Ash. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Fulius Specht. Fn den Vorstand gewählt: Gustav Bareuther, Rentner in Asch Nr. 1801, äls Ob- mann. Y Gn.-R. 1 473, 18. November 1944, Spar- und Darlehenskassenverein für Bernau und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit ünbeshränkter Haf-

tung, Siy: Bernau. Fn der Vollver- sammlung am 13. August 1944 wurden

R

die Satzungen im § 1 (Firmenwort- laut) geändert. Die Firma lautet nun- mehr: Raiffeisenkasse in Bernau, Landkreis Neudek, - registrierte Ge- ñossenshafst mit unbeschränkter * Haf- tung. Aus dem Vorstand ausgeschie- den: Alfred Kunzmann. Fn den Vor- stand gewählt:. Alfred Winter, Haus- besiger in Neudek. Das bisherige Vor- standsmitglied Ernst Lorenz ist nun- mehr Obmannstellvertreter.

Gn.-R. T 476, 22. November 1944, Spar- und Darlchenskassenverein für Langgrün und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeshräunkter Haf- tung, Siy: Lang: ün. Fn der Voll- versammlung am 28. 5. 1944 wurden die Satzungen in den §88 1,44, 53, 83 eändert. Die Firma lautet nunntehr: aiffeisenkasse sür Langgrün und Um- gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeshränkter Haftung, Siy: Lang- grün. “Die öffentlihen Befkannt- machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen- B in Langgrün und in der“ in Reichenberg erscheinenden - Zeitschrift „Raiffeisen-Bote“. Aus dem Vorstand ausgeschteden: Fosef Heinl. Fn - den Vorstand gewählt: Ernst Schneider, Landwirt in Tiefenbach.

Gn.-R: VIII 64, 25. Oktober 1944, Spar- und Darlehenskassenverein für Kottiken, registrierte Genossenschaft. mit

unbeshränkter Haftung, Siß: Kottiken.

Aus dem - Vorstand ausgeschieden: Wenzel Hruschfka. Fn den Vorstand gewählt: Johann König, Tischler in Kottiken Nx. 228.

Gn.-R. VI 93,“ 23. Oktober 1944, Gemeinnüßige Bau- und Wohnungs- genossenschaft „Sanit“ registri:rte Ge- nossenschaft mit beshränktec Haftung, Sig: Franzensbad. Auf Grund des Schreibens des geshäftsführenden Vor- standes Karl Bartl vom 20. 10. 1944 is der Geschäftsanteil ‘gemäß Bescheid des Reichswohnungskommissars Ber- lin vom - 20, 6. 1944, Zahl TIT 7 Rr. 4410/16/44, auf 300 N. erhöht.

Gn.-R. Il 19, 25. Oktober 1944, Spar- und Darlehenskassenverein für Absroth und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeshränktér Haf- tung in Absroth. Fn der Hauptver- sammlung am 8, 10. 194 wurden die Satzungen im § 1 (Firmenwortlaut) eändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse Absroth, Genossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung.

Gn.-R. 1 90, 2. Schlackénwerther Volksbank, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Siz: Schlackenwerth. {Fn dec Hauptversammlung am 15. Oktober 1944 wurden die - Saßbungen -in den 88 11 (Geschäftsanteile) und 15 (Fir- mazeihnung) geändert. Die Firma wird nunmehr derart gezeihnet, daß zwei Vorstandsmitglieder dem Firmen- wortlaut ihre eigenhändige Unter- {rift beisezen.

Löschung:

Gn.-R. VIT 94, 28. Oktober 1944, Egerlindex Zweck- Spar- u. Kredit- hilfe-Anstalt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Karlsbad. Die Firma ist erloschen. í

Amüisgeriht Lemgo.

m Genossenschaftsregister Nr. 14 und 11 ist bei dem Spar- und Dar- lehnskassenverein e. G. m. u.- H. in Lemgo - und der Volksbank Lemgo- Brake e. G. m. b. H. in Lemgo ein- getragen worden: ;

Durch Anordnung des” Reichswirt- schaftsministers vom 15. 9. 1944 ist das Vermögen des Lemgoer Spar- und Darlehnskassenvereins e. G. m. u. H in Lemgo als Ganzes im Wege der Gesamtrehtsnachfolge unter Aus\chluß der Liquidation auf die Volksbank LemgoeBrake e. G. m. b. H. in Lemgo übertragen worden.

Litzmannstadt. [10021] Genossenschaftsregister Amtsgericht Lißmannstadt, den 29. November 1944, Veränderung:

Gn.-R. 409 (pon. Reg. Lißmannstadt) „Vereinigte Genossenschaftsbank Liß- mannstadt-Waldborn, Eiugetragené Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht“ in Lißmaunnstadt. . Duxch Be- {luß der Generalversammlung vom 18, November 1944 i} das Statut der Genossenschaft zwecks Anpassung an das deutsche Recht neu gefaßt worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehns- kasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Spársinns; 2, zuv Pflege des Waren- verkehrs (Bezug landivirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absay landwirt- haftliher Erzeugnisse).

Mittelwalde, Schles. [10022] Amtsgericht Mittelwalde, 19, 10. 1947.

Die unter Nr. 16 im Genossenschafts- t eingetragene Spar- und Dar- lehnskasse Bobischau führt jegt die Be- zeihnung Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. zu Bobischau, Krs. Habelschwerdt.

registrierte |

November 1944, '

TPassau. [9982 Registergeriht Passau, 29. Nov. 1944. ._ Genossenschaftsregister, -

Molkereigenossenschaft Mittich, e. G. m. u. H. in Mittih: Jn der Mit- gliederversammlung vom 14. Februar 1943 wurde: die Umwandlung -in eine Genossenschaft mit beschränkter Haft- pfliht und zugleich die Vershmelzung mit dèr Molkereigénossenshafst Sulz- bah a. Fun, e. G. m. b. H. in Sulz- bach a. Fnn (übernehmenden Genossen- schaft), beschlossen.

Molkereigenossenschaft / Sulzba a. Jun, e. G. m. b. H. in Sulzbach -a. Funn: Fn der Mitgl.-Versammlung vom 6. Februar 1943 wurde die Ver- [Naa der Molkereigenossenschaft Mittich (aufgelösten Genossenschaft) mit dex Molkereigenossenschast Sulzbach a, Funn beschlossen.

Perleberg. [9983] Amtsgericht Perleberg, 28. 11. 1944.

Die Stärkefabrik Karstädt, eingetra-

gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, ist durch Beschluß der Gene- ralversammlung vom 21. September 1944 in eine Genossenschaft mit be- schränkter Haftpfliht umgebildet wor- den. Die Haftsumme beträgt 20 000

Reichsmark. Die Zahl der .Geschäfts-.

anteile kann auf höchstens drei bemessen

‘werden. Die Glaubiger der _Genossen-

schaft müssen sich binnen sechs Monaten nah dieser Bekanntmachung neen Dann wird ihnen Sicherheit gelei]tet, ine sie- niht Befriedigung erlangen önnen.

Quedlinburg. [9984]

Eintragung im Gen.-R. 54 bei Ge- folgshaftsheim e. G. m. b. H. in Qued- linburg: Durch Beschluß der General- versammlung vom d. Fulî 1943 ist § 2 des Statuts wie folgt geändert: Gegen- stand des Unternehmens ist die Errich- tung und Unterhaltung von Unter- funstsräumen für in- "und auslän- dische Arbeiter und Arbeiterinnen für die gärtnerischen und landwirtschast- lichen Betriebe ‘in Quedlinburg und Um3gegend.

Quedlinburg, 29. November 1944.

z Amtsgericht. j Ratzeburg, Lauenb. [9987] _ Bekanntmachung. /

Meierei-Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haste pfliht zu Siebenbäumen:

Die Genossenschaft ist unter entspve- ender Aenderung der Firma in eine solche mit beschränkter Haftpfliht um- gewandelt...

Steinhorst/Lbg., 28. November .1944.

Amtsgericht Ratzeburg.

Rosenberg, O. S. [10023] Die Firma der unter Nr. 3 des hiesigen gte Alte lite ade Mae ein- getragenen Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe- \{chränkter Haftpfliht in Kirhwalde ist eändert und lautet jeßt: Raiffeisen- asse eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Hastpflicht in Kirch- walde, Krs. Rosenberg. 5 Gn.-R. 3. Amtsgeriht Rosenberg, O. S., den 24. November 1944.

Schwerin, MeckTIb. [9894]

Jn das ielige Genossenschaftsregister ist bei dem Rastower Spar- und Dar- lehnskassen-Verein eingetragene Ges nossenshast mit unbeschränkter - Haft- pflicht in Rastow folgendes eingetragen worden:

a) am 26. Oktober 1944: Durh Be- {luß der Generalversammlung vom 12. zember 1942 ist die eus tene schaft in eine solche mit beschränkter

‘f Haftpfliht umgewandelt und sind die

S8 1, 14 und 44 des Statuts demgemäß wie folgt geändert: Die Firma lautet jeßt: Rastower Spar- und Darlehns- kassen-Verein, eingetragene Genossen- shast mit beschränkter Dastpslicht. er Geschäftsanteil wird auf 100,— KAM festgeseßt, und die Haftsumme beträgt 1000,— fÆ.AÆ für jeden Geschäftsanteil. Die Beteiligung ist auf höchstens zehn Geschäftsanteile zulässig. e b) am 2.‘ November! 1944: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. April 1944 in Blatt 107 ilt der § 1 des Statuts dahin geändert, daß die Firma jeßt ‘Raifseisenkasse Rastow, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht“ lautet und der F 43 des Statuts dahin geändert, daß für die Veröffentlihungen jeßt das Wochenblatt der Landesbauernschaft Mecklenburg bestimmt ist. Schwerin (Meckl.), 20. Novbr. 1944. “Amtsgericht.

Scelow, Mark. [9985]

In das EenoilenGaltotegisior Nr. 22 des hiesigen Amtsgerichts, betreffend „„Raiffeisenkasse Görlsdorf eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasft- pfliht“, ist folgendes* eingetragen worden:

Die Firma lautet legt: „Raiffeisen- Warengenossenshaft Görlsdorf einge-

' tragene Genossenschaft mit beschränkter

Haftpflicht.“ Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Waregzgenossenschaft

das Sch

1. zur Pflege des Warenverkehrs (Be- zug landwirtschaftliher Bedarfsartikel und Absay landwirtschaftliher Erzeug- nisse), 2. zur Förderung der Maschinen- benußung.

Das Statut ist geändert am 18. Funi 1944 ‘1 Firma, § 2 Gegenstand des Unternehmens). ;

Seelow, den 24. November 1944.

Das Amtsgericht.

Seelow, Mark. 9986]

Jn das Genosen Ya!teregister r. 28 des hiesigen Amtsgerichts, betreffend Neuentempeler Spar- und Darlehns- kasse, e. G. m. u. H., Neuentempel, Kreis Lebus, ist folgendes eingetragen wovden: i

Die Firma ‘lautet jevt: „Raiffeisen- Warengenossenschäft - Neuentempel ein- getragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht.“ \ - Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Warengenossenschaft. Durch Beschluß der Genertalversamm- lung vom 28. Funi 1944 ist das Statut E worden 1 Firma, § 2 e des Unternehmens). Seelow, den 24, November 1944.

Das Amtsgericht.

Waiblingen. j [ Amtsgericht Waiblingen.

b Genosfenschaftsxegistereintrag vom 18. November 1944. Gen.-Reg. V Bl. 26 Milchverwer- tungsgenossenschaft - Winnenden e. G. m. b. H. in Winnenden: -Fn der Gene- ralversammlung vom 2. April 1944 wurde bei § 2.des Statuts folgender Zusaß angefügt: Weiterer Gegenstand des Unternehmens. ist der gemeinschaft- liche Einkauf landwirtshaftliher Bes darfsgegenstände für die Mitglieder und der. Absay landwirtschaftlicher Er- zeugnisse für dieselben sowie die ge

meinschaftliche Maschinenbenußung.

Wiesbaden. En

2 Gn.-R., 52 Drogen-Einkáäufsver- einigung eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Wiesbaden, Die Aa lautet nun: Drogen-Eins a f recs Ee Ste

aft mit beschränkter Haftpflicht gegr. 1908, Wiesbaden. Gegenstand des CCLDe Tee ist nun: Einkauf von Waren des Drogenhandels und deren Lieferung an Mitglieder und Nicht- mitglieder.

Amtsgericht Wiesbaden, 23. Nov. 1944.

Zielenzig. Amtsgèriht Zielenzig, 28. Nov. 1944 Bekanntmachung.

Fn das Genossenschaftsregister Nr. 97, Molkereigenossenschaft Oststernberg, ist heute eingetragen worden: i “Die Firma. ist geändert und lautet jeßt: Raiffeisenmolkerei Zielenzig, ein- getragene Genossenschaft mit beschränk- tex Haftpflicht. : j

Die Haftsumme is von 100,— liAÆ auf 50,— NA herdckbgesegßt. Der Ge- \häftsanteil ist von 10,— 'KA auf 20,— M erhöht worden. ,

‘7. Konkurse und Bergleihsjachen

Reichenbach, Eulengeb. Amktsgericht Reichenba Elgb., den 24. November 1944. Konkursverfahren.

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögon der Hotelbesißerin Frau Adele Des aus Langenbielau ist der Schlußtermin auf den 29. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, Franfkensteiner Straße Nr. 57, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 13, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur M von Einwendungen gegen

ußverzeihnis der beider Ver- teilung zu Ct igeiet Forde- rungen und zur Beschlußfassung der ‘Gläubiger über die niht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder ‘des Gläu- bigevau3\chusses.

r ————————

Tuttlingen, de y [10026] Amtsgeriht Tuttlingen.

Jm Konkursverfahren über den Nach- laß-der- verst. Klara Sichler, Händlerin in Wurmlingen, is Termin zur Prü- fung der naer angemeldeten Forderungen, zur Abnahme der Shluß- rechnung, zur Erhebung von Einwen- dungen gegen das Schlußverzeihnis, zur Beschlußfassung ' gem. § 162 KO. Schlußtermin auf Dienstag, 19. De- emer 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem

mtsgeriht - Tuttlingen bestimmt. Die Gebühren und Auslagen des Verwal- ters und die Schlußrechnung mit Be- legen sind auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts jur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt.

Verantwortlih für den Amilichen und Nichtamt- lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verl 1g: Präsident Dr Schlange tn Potsdam verantwörtlih für den Wirtschaftstè!! und deny übrigen redaftionellen Teil : Rudolf Lanyich in Berlin 3W €8 Druck der Vreunßischen Verlags- und Druckeret - GmbH Berlin

Preis dieser Nummer: 10 é

- (RGBl. 1 S. 466) ist vom

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5 i Deutscher Reichsanzeiger Preußischer

| Erscheint an jedem Wochenta hentag abends. Bezugspreis durch die Post monatli 2,30 H zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabkober bei 2 Anzeigenstelle monatli 1,90 Æ#. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, ‘in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstc.30/31. Vrèêïs der eínzolnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Anaabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 In. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages einsließlich des Portos abgegeben.

e : Ne. Zl __Fernsprech-Sammel-Nr.: 12 42 45

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Staatsanzeiger

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Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Drucktaustr zusenden, insbesondere ift darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen | 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Berlin, Dienstag, den 5. Dezember, abends

o

Jnhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Richtlinien für die Vergütung von Gefolgschaftsverhinde- rungen. Fassung vom 10. Oktober 1944.

Anordnung 3 zur Aenderung der Anòdrdnung Nr. 1 zur Durchführung der. Anordnung 11/44 des Reichsbeauftragten

für Kleidung und verwandte Gebiete (Bezug und Lieferung R O oN Dan LI/44 1 —). Vom 24, November

Anordnung XX11/44 der Reichsstelle Glas, Keramik und. Holzverarbeitung über die Anmeldung von Beständen an Spiegelglas. Vom 29. November 1944.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil II, Nr. 18. :

umann

Amtliches Deutsches Reich ,

_Richtlinien für die Vergütung von Gefolg-

schaftserfindungen Fassung vom 10. Oktober 1944

Die folgenden Richtlinien sollen einen Anhalt für die Er- mittlung einex gerechten Erfindervergütung geben. Besondere Verhältnisse können Abwandlungen erforderlih- machen, ins- besondere joweit Erfindervergütungen zu Lasten des ‘offent- lichen Dienstes gehen. : f

I

Nach der Verordnung über dié Behandlung von Erfin- dungèn von Gefolgschaftsmitgliedern vom 19. Juli 1942 Unternehmer für die Zur- berfügungstellüng “eiter von eknem Gefolgschaftsmitglied ge- machten Erfindung: eine atigemessene Vergütung zu zählen. Die Verpflichtung, die Erfindung zur Verfügung zu stellen, besteht Für diejenigen Erfindungen, diè aus der Arbeit des Gefolgschaftsinitgliedes im Betriebe heraus entstanden sind. Dazu gehört uach § 4 der Durchführungsverordnung vom

20. März 1943 (RGBl. 1 S. 257) jede vom Gefolgschafts-

mitglied während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindung, die aus der ihm im Betriebe obliegenden Tâätig- keit erwachsen is oder die maßgeblih auf betrieblichen Er- fahrüngen, Vorarbeiten oder sonstigen betrieblichen An- regungen beruht. Wegen dieses Anteils des Betriebes an der Entstehung der Gefolgschaftserfindung sind die vom Unternehmer in Anspruch genommenen und zu vergütenden Erfindungen niht ohne weiteres so zu behandeln, wie freie Erfindungen verkehrsüblicherweise bewertet werden. Jns- besondere sind Gefolgschaftserfindungen im allgemeinen ge- ringer zu bewerten, weil der Gefolgschaftserfinder nicht das materielle ‘Risiko wie der freie Erfinder zu tragen hat.

Bei der Bemessung der Vergütung für eine in Anspruch genommene patentfähige Erfindung etnes Gefolgschaftsmit- liedes sind nah §5 der Durchsührungsverordnung ins- ReioiDeee das Ausmaß der söpferischen Leistung, die Höhe des Arbéitsentgelts, die Aufgaben des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe und die Verwertbarkeit der Erfindung zu berüdck- sichtigen, /

/ II. ;

_Die’ Bewertung der \{öpferischen Leistung ergibt sih qus der Art. der Aufgabenstellung, ihrer Lösung und der Stellung des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe.

Art der Aufgabenstellung

Der Erfinder kann zu der Erfindung veranlaßt worden sein:

Losungsweges, i

2. durch unmittelbaren Anstoß ohne Angabe des be-

“__ shrittenen Lösungsweges, i |

3. ohne unmittelbaren Anstoß durch die infolge der Be- triebszugehörigkeit- - erlangte Kenntnis von bereits er-

. fannten Mängeln und Bedürfnissen, ;

. ohne unmittelbaren Anstoß durch die infolge der Be- triebszugehörigkeit ermöglichte eigene Feststellung von Mängeln und Bedürfnissen,

5. ohne betrieblihe Anregung durch eigene Stellung einer Teilaufgabe, A

6. ohne betrieblihe Anregung durch eigene Stellung einer Gesamtaufgabe. E u v L fn

- nach dex Einstufung in diese Gruppterung 11 0e - tei L oe tiiGen boistung des Erfinders entsprechend der aufgeführten Reihenfolge kleiner oder größer. Dabei ist me Leistung am größten, weyn der Erfinder ohne Anregung au dèm Betriebe sich die Exfindungsaufgabe selbst gestellt hat

i trieblihe Anregungen vor, so is zu E e, Ersindee qus, e iee Juitiative erfunden

t d 4) oder ob ein unmittelbarer Anstoß (Auftrag, Be- spr h ft ctuionahfvat, Reklamationen usw.) erfolgt ist (1 und 2. | j

1. dürch unmittelbaren Anstoß bei Angabe des beschrittenen

Lösung der Aufgabe

Die Erfindungsaufgabe kann auf folgende Weise gelöst

worden sein:

1. Die Lösung erfolgte durch dem Erfinder beruflih „ge- läufige Ueberlegungen unter Benußung der technischen Hilfsmittel des Betriebes.

. Die Lösung erfolgte durch dem Erfinder . beruflich ge- läufige Ueberlegungen ohne Benußung der technischen Hilfsmittel des Betriebes.

. Die Lösung erfolgte durch Auswertung abteilungsfremder Ueberlegungen unter Benußung der technischen Hilfs- mittel des Betriebes.

. Die Wsung erfolgte durch Auswertung abteilungsfremder Ueberlegungen ohne Benußzung dex technischen Hilfsmittel des Betriebes. R

. Die Lösung erfolgte durch Auswertung betriebsfremdecr Ueberlegungen untex Benußung der technischen Hilfs- mittel des Betriebes. i;

. Die Lösung etfolgte durch Auswertung betriebsfremder Ueberlegungen ohne Benutzung der tehnischèn Hilfsmittel des. Betriebes, -

Auch hier ist je. nach der Einstufung in diese Gruppierung der Anteil dex \schöpferischen Leistung entsprehend der auf- geführten Reihenfolge getinger oder höher. Unter dem Er- finder beruflih geläufigen Ueberlegungen (1 und 2) sind Ueberlegungen auf Grund von Kenntnissen und nkias As, zu verstehen, die der Erfinder durch seine berufsmäßige Aus- bildung und durch seine Tätigkeit im Betrieb haben muß. Unter abteilungsfremden Ueberlegungen (3 und 4) sind solche zu verstehen, die nicht dem ‘engeren Betriebsbereih ent- sprechen, in dem der Erfinder tätig is, sondern nur im weiteren Betricbsbereich, das is in ge Betriebs- abteilungen, vorkommen. Sie seyen also Kenntnisse und ‘Er- fahrungen voraus, die der Erfinder durch seine Ausbildung

kann. Unter betriebsfremden Ueberlegungen (5 und 6) sind die Kenntnisse und Erfahrungen zu verstehen, die der Erfinder weder durch seine Ausbildung noch durch seine Tätigkeit im Betrieb haben kann, insbesondere Erkenntnisse von kompli- zierten oder shwer erfennbaren Zusammenhängen, Unter den tehnischen Hilfsmitteln des Betriebes sind neben den dienstbekannten geshüßten . und ungeshüpßten Erkenntnissen die dem Erfinder zux Verfügung stehenden Vorarbeiten, An- regungen und sonstigen Mittel des Betriebes zu verstehen. Da der Umfang, in dem ein Gefolgschaftsmitglied sih vor Aufgaben gestellt sieht, die einer Lösung bedürfen, von seinèr. Stellung im Betriebe abhängig ist und außerdem hiervon sein Arbeitsentgelt abhängt, das bei normaler Bezahlung sein Verhältnis bestimmt, nah welchem mán von ihm exrfinderische Normalleistungen noch erwarten kann, ist seinë Stellung im Betriebe für die Bewertung ebenfalls von Bedeutung. Stellung des Gefolgschastsmitgliedes im Betriebe Man kann folgende Stellungen im Betriebe unterscheiden: 1. Mechanish Tätige ohne Fachausbildung Lehrlinge, einfache weibliche Arbeitskräfte, Hilfsarbeiter, Angelernte usw: : | . Mechanisch Tätige mit Fachausbildung Facharbeiter, Spktzialarbeiter, Laboranten, Zeichner(innen) usw. infache kaufmännisch Tätige, soweit für diese nicht höhere Gruppen in Frage fommen. i ._ Betriebsunterführer Vorarbeiter, Kolonneuführer, Monteure, Untermeister, Meister ohne unmittelbare Betriebsverantwortung, Magazinverwaltung usw. i . Gebunden geistig technisch Tätige ; Werkmeister, Obermeister, Moutageingenieure, E ingenieure, Projektingenieure, hemotechniker, niker, Betriebsingenieure, einfache Kozrstrukteure usw. Kaufmännish Tätige : Kaufmännische Abteilungsleiter usw. . Jun der Fertigung selbständig geistig Tätige Gruppeningenieurs und Gruppenchemiker, Oheringe- nieure, Technische Betriebs- und Abteilungsleiter usw. Gehoben kaufmännish Tätige Verwaltungs- und kaufmännische Direktoren usw. . Ju der Fertigung leitend Tätige und in der Entwicklung selbständig geistig Tätige C Jn der Fertigung: “Chefingenieure und Chefchemiker, Technische Betriebs- und Abteilungsdirekkoren usw. Jn der Entwicklung: Gruppenkonstrukteure und Grup- penchemiker, wissenschaftliche Mitarbeiter, Technische Abteilungs- und Betriebsleiter usw. ?

einfache

selbständig geistig Tätige / e Jn- der Entwicklung: L und Entwicklungschefchemiker usw. Fn der Forschung: Erste Forschungsingenieure- und Forschungschemiker- iv: i; . Führend Tätige und in der Forschung leitend Tätige Fn der Forshung: Forschungschefingenieure und For- N ungschefhemiker, Leiter großer Laboratorien usw.

und durch soino Tätigkeit im Betriebe nicht ohne weiteres hahen *

ech- j

. Fn der Entwicklung leitend Tätige und in der Forschung

Reichsbankgirokonto Verlin,. Konto Ner. 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21

1944

einbarung geregelt, auch die nicht als Gefolgschaftsmit- glieder - geltenden Betriebsführer und Vorstandsmit- glieder, soweit sie niht gleichzeitig Unternehmer sind. Gesellschafter, Geschäftsführer usw.

Je weniger von . einem Gefolgschaftsmitglied angesichts

seiner Stellung im Betriebe und des ihm zum Zeitpunkt der

Erlinditgsineldimä gezahlten Arbeitsentgelts verlangt

werden kann, an- der technischen Entwicklung mitzuarbeiten, um so höher ist bei sonst gleichen Bedingungen die {chöpferische

Leistung zu bewerten. A

Dabei beeinflußt die Höhe - des Arbeitsentgelts

den Vergütungsanspruch nicht, wenn die Stellung

des Erfinders im Betrieb" und“ seine Bezahlung in rich-

tigem Verhältnis zueinander stehen. Hierbei ist lediglich die

Höhe des normalen Arbeitsentgelts (Fahreseinkommen

einshl. Tantiemen, Umsaßbonifikationen usw.) zugrunde zu legen. Vergütungen für erfinderishe Normalleistungen oder erfinderische Sonderleistungen durch bereits in Anspruch ge- nommene andere Erfindungen erfahren keine Berüfsichti- gung. Weicht dagegen das Arbeitsentgelt des Erfinders wert-

mäßig von dem für seine Stellung sonst üblichen Arbeits- ®

entgelt ab, so ist für die Vergütungsermittlung die Stellung des Erfinders entsprechend niedriger oder höher zu bewerten.

Eine im Verhältnis zur Stellung des Gefolgschafts- erfinders besonders, hohe Bezahlung wirkt also dur die ih ergebende niedrigere Einstufung ermäßigend eine im BVer- hältnis zur Stellung des Gefolgschaftserfinders besonders eringe Bezahlung wirkt durch die sih ergebende höhere Ein- Mikung erhöhend auf die Vergütung. Erfindungen kauf- männischer Gefolgschaftsmitg[ieder sind gegenüber Erfin- dungen technisch tätiger Gefolgschastsmitglieder höher zu werten. i

Je nach dem Grad, der sih aus den wechselseitigen Be-

ziehungen der vorstehend aufgeführten Gesichtspunkte (Auf-

gabenstellung, - Lösung: der Aufgabe und Stellung des Er- finders tm Voiriebe) ergibt, ist der Grad der shöopferischen Leistung als erfinderishe Normalleistung oder als erfin- derische Sonderleistung zu bewerten.

Der Umfang - einex erfinderishen Normalleistung kann durch folgende Höchstwerte bestimmt werden: Sie liegt vor, wenn von einem führend tätigen Gefolgschaftsmit- glied (8) eine ohne betrieblihe Anregung gestellte eigene Gesamtaufgabe (6) durch Auswertung bêtriebsfremder Ueberlegungen unter Benußung der technishen Hilfs- mittel des Betriebes gelöst ist (5) oder®* - wenn von einem führend tätigen Gefolgschaft8mit- glied (8) eine ohne betriebliche Anregung gestellte eigene Teilaufgabe (5) durch Auswertung betriebsfremder Ueberlegungen ohne Benußung der technishen Hilfs- mittel des Betriebes gelöst ist (6) oder wenn von einem mechanisch Tätigen ohne Fachausbil- dung (1) ohne unmittelbaren Anstoß durch die infolge der Betriebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von bereits er- fannten Mängeln oder Bedürfnissen (3) eine Erfindungs- aufgabe durch dem Erfinder beruflih geläufige Ueber- legungen-unter Benußung der technischen Hilssmittel des Betriebes (1) gelöst wird.

Für eine erfinderishe Normalleistung soll im allgemeinen vorzugsweise eine einmalige Vergütung gewählt werden. Bei besonders niedrigen erfinderischen Normalleistungen, die zu den Anforderungen gehören, die man einem Gefolgschafts- mitglied auf Grund seiner Tätigkeit im Betrieb mit Rücksicht auf sein -Axbeitsentgelt zumuten kann, faun die Vergütung im Einzelfalle so weit abjinken, daß praktisch nur ein Anerken- nungsbetrag gezahlt wird ober eine Vergütung ganz in Fort- fall kommt. |

Erfinderische -Sonderleistungen liegen vor, wenn die {öp- ferishe Leistung über die für erfinderische Normalleistungen erwähnten Grenzer hinausreicht.. Fn threm Höchstwert, welcher vorliegt,

„wenn ein mechanisch Tätiger ohne Fachausbildung (1) sih ohne bêtrieblihe Anregungen selbst eine Gesamtauf- gabe stellt. (6) und' diese durch Auswertung - betriebs- fremder Ueberlegungen ohne Benußung der technischen-— Hilfsmittel des Betriebes löst (6),

kommt die exfinderishe Sonderleistung einer freien Erfindung gleich: und ist infolgedessen entsprehend hoch zu vergüten. Fi den darunter liegenden Graden ist die erfinderische Sonder- leistung dem schopferishen Anteil entsprehend zu bewerten. Die Vergütung ist hier regelmäßig vorzugsweise so zu ge- Bateli daß sie einer Beteiligung des Erfinders an der wirt- Ae Auswertung oder Auswertungsmöglichkeit ent- pricht. CEAA

Unter Berücksichtigung der Art der Aufgabenstellung, der Art ‘und Weise, wie die Beta erreiht worden ist, und der dienstlichen Stellung des Gefolgschaftserfinders kann nunmehr ein O für die \{höpferishe Leistung aufgestellt wevden.

TTI,

Der Faktor s die Leistungsbewertung Bewertung des Ausmaßes der \höpferishen Leistung) ist aus der nachstehen=

Dixektoren ganzer Werke und, soweit nicht in freier Ver-

den Tabelle 1 zu’ ermitteln.