1944 / 272 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

R M P T A M: vor wer.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 271 vom 5. Dezember 1944. S. 4

Mehr Arbeitskräfte in der Forstwirtschaft

__Die Anforderungen an Holz, diesem wichtigen Roh- und Werk- stoff, sind noch immer im Anstieg begriffen. Nicht nur die Kriegs- und Rüstungswirtschaft hat ihren Holzbedarf. erhöht, sondern es ist auch noch ein starker zusäßliher Bedarf an Holz eingetreten, wie z. B. für die Errichtung von Behelfsheimen, für die Beseitigung von Fliegerschäden usw, Außerdem ist eine Zunahme des Hölz- verbrauhs für Heizzwecke gerade in ländlihen Gebieten zu be- obachten. Es ist flar, daß der Bedarf der Kriegs- und Rüstungs- wirtschaft: an den verschiedenen Holzjortimenten unter gllen Um- ständen gedeckt werden muß, daß aber auch der ländlihen Be- völkerung Brennholz in ausreihendem Maße für Heizzwecke zur Verf gun gestellt werden muß. Dies kann nur geschehen, wenn zu den in der Waldarbeit eingesezten Kräften noch weitere Arbeits- fräfte mobilisiert werden können. Zu diesem Zwecke hat bekannt- lih der Reichsforstmeister vershiedene Maßnahmen C, die in thren Auswirkungen bereits gute Erfolge gezeitigt haben. Fn der leßten Nummer des „DHA“ wird in einem Artikel „Mehr-

anforderungen an Holz bedingen mehr Arbeitskräfte“ dieses ganze

Problem von der Praxis her behandelt.

Um den Kräftebedarf der Forstwirtschaft, so heißt u. a. in dem Artikel, durch die Gewinnung von ¿Dauerkräften und durch die Heranziehung von Arbeitskräften aller Art, die auf dem Lande zeitweise niht voll ausgenutt sind, zu decken, sei für den Bereich der Arbeitsämter ein Forstbeamter als Beauftragter für den Arbeitseinsaß im Walde zu bestellen, dessen Aufgabe sih zunächst darauf erstreckt, vom Arbeitsamt Kräfte zu erhalten, die dauernd im Walde beschäftigt werden können, ferner - darauf, Zeitkräfte aus ländlichen Bevölkerungsfreisen zu gewinnen, die in der arbeits-

ärmeren Zeit der Landwirtschaft vorübergehend für die Wehrmacht

eingeseßt werden können. Hierfür fämen in erster Linie auslandische Arbeiter, aber auch Frauen und die HF. in Frage. Der Beauf- tragte müsse einmal ein. hervorragender Fahmann auf seinem Gebiet sein und zum anderen einen hohen Persönlihkeitswert besißen und schließlich in der Lage sein, alle "wirtshaftlihen Zu- sammenhänge zu überblicken und der jeweiligen Situation Rech- nung zu tragen. ;

Darüber hinaus, so wird weiter ausgeführt, wende sich ‘der Reichsforstmeister an alle Bevölkerungskretse, also auch an die von Tndustriegebieten, um sie zur Mitarbeit zu gewinnen. So habe die Lage auf dem Teœeibstoffverkehr es erforderlih gemacht, weitere außerordentliche Maßnahmen zur Verstärkung der Erzeugung von Generatorholz zu ergreifen. Gerade hier werde die Beteiligung der Bevölkerung in Gemeinschaftsarbeit. zur @pingenden Not- wendigkeit. Aber auch über die allgemeine Waldakbeit hinaus solle sih die Bevölkerung waldnaher Gebtete noch vielmehr als bisher in die Aufarbeitung von Brennholz einschalten. Bei Großver-

2. Zwangsverfteigerungen, 5, Berlust- und Fundsachen,

1. Ukcersucchuügs- und Strafsachen, - | 4. Oeffentliche Zustellungen, 3. Aufgebote,

6, Auslosung usw. von Wertpapieren,

brauhern wäre eine flächenweise Werbung nach geshäßtem Mengenanfall am zweckmäßigsten. : : Mit dem Einshlag und der Aufarbeitung des Holzes allein sei es aber nicht getan. Deshalb ergingen immer- wieder Aufrufe, die die Förderung der Holzabfuhr zum Gegenstand haben. Zunächst waren ‘es die Käufer, die die/ Holzmengen melden mußten, für die, die Holzabfuhr nicht gesichert war. Das sei dann dahin geändert, daß seitens der- Verkäufer (Waldbesiß) eine entsprehende Meldung an den Holzabfuhrring gegeben ser. Feßt sei kan dazu über- gegangen, niht nur den Verkäufer die niht abgefahrenen Holz- mengen, sondern auch den Käufer seine erfosgten Holzkäufe melden zu lassen. f; e Arbeitspläte für deutshe Frauen

Ein Katalog des Reichsministeriums für Rüstung und , * i Kriegsproduktion

Durh die im Rahmen des totalen Kriegseinsaßes getroffenen

avrbeitspolitischen Maßnahmen sind den Rüstungsbetrieben in grie Zahl weibliche Arbéitsfkräfte zugewiesen worden, die bis-

ang mit industrieller Arbeit kaum. oder nur wenig vertraut:

waren. Um diese deutshen Frauen auf die Arbeitspläße zu stellen, für die sie die beste Eignung mitbringen, um aber ZUu- aleih auch den Prozeß der innerbetrieblihen ÜUmseßzung von Arbeitskräften zu beschleunigen und damit Kräfte für andere Aufgaben freizustellen, waren besondere Maßnahmen erforderlich. Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion hat des- halb durch eine Anordnung die Tätigkeitsgebiete listenmäßig zu- sammengefaßt, die für deutshe Frauen in erster* Linie geeignet sind. Grundsäßlich sollen in allen Fndustriezweigen für leichtere und .einfachere Arbeiten in den Betriebsbüros, béi ‘der Arbetits- zeitüberwahung, im Betriebslaboratorien, Konstruktionsbüros, Matexial- und Werkzeugausgaben, in Kantinen und Küche, Näh- und Flickstuben, bei der Warenkontrolle sowie bei Verpackungs-, Lager- und Stapelarbeiten nur noch deut{he Frauen eingeseßt werden. Darüber hinaus sind für einige Fndustriezweige, so für die Eisen- und Metallbeurbeitung und -verarbeitung, für die chemische Fndustrie, die: Glasindustrie, die Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie Einzelanweisungen ergangen, nah denen be- stimmte Arbeitsgebiete aus\{hliceßlich den deutshen Frauen vorzu- behalten sind.

Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich vorwiegend um leihtère Arbeifen, mit denen grundsäßlih keine körperlich -schwere Anstren- gung verbunden ist. Ein umfassender Katalog der Tätigkeits- gebiete, die mit besonderer Sotgfalt ausgewählt sind, läßt er- kennen, wie stark “auch heute noch der Agteil einfacher, von Frauen leiht. zu erfüllender Arbeiten in der industriellen Pro-

Öffentlicher Anzeiger

8, Kommanditgesellschaften

A 1L S 9. Dentsche Kolonialgeselschasten. 12. enofsenschásten,

| 7, Aktiengesellschaften, 10, Gesellschasten m. b. H., Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

R Ds "my

duktion ist, gleihgültig, ob es sich um die JFndustrie der Seifen, Sprengstoffe, Kunststoffe, um die pharmazeutische oder kosmetische, um die Gummi-, Glas- ‘oder Textilindustrie handelt. Dur diese orgfältige Ae ist jedenfalls sichergestellt, daß die deutschen rauen in der Rüstungsindustrie besonderen körperlihen Bean- pruchungen ñniht ausgeseßt werden.

Wirtschaft des Auslandes

Spanien auf dem Wege zur Verbundwirtschaft

Madrid, 4. Dezember. Unter dem Vorsiß des Ministers für

öffentlihe Arbeiten und in Gegenwart zahlreiher Wirtschafts- persönlihkeiten fand, ein vielbeahtéter- Vortrag des Fngenieurs Oriol über die spanishe Energiewirtshast statt, in dem der Redner nach einem historishen Ueberblick die Notwendigkeit der Errichtung eines nationálen Hochfrequenzneßes mit 3 ishzn- verbindungen aller Gesellshaften betonte, um eiten Stromaus- tausch vorzunehmen. Das Nets ist bisher niht verwirkliht wor- den. Zur Behebung der heutigen Schwierigkeiten, / die durh Trockenheit verursacht wurden, ist eine Erzeugung von 742 Mill. kWh dur thermische Kraftwerke erforderlih, wofür ein Zusag- verbrauch von 1 Mill. t Kohle sowie der Ausbau technisher Ein- rihtungen mit Fnvestierung von einigen Millionen Peseten un- erläßlih sind. Oriol wies darauf hin, daß die Regierungspläne, die auf eine Koordinierung der gesamten Neubauprogramme hin- auslaufen, bereits ausgearbeitet sind, so daß die Versorgungs- shwierigkeiten in äbsehbarer Zeit troy des weiter ansteigenden Bedarfs sicherlich überbrückbar sind. - :

Unaufhaltsames Ansteigen der Preise in England Stockholm, 4. Dezember. Große Sorge macht es nah einem Bericht der „Financial News“ maßgebenden Kreisen, daß die englishen Fertigfabrikate aus den wichtigsten Rohstoffen immer teurer werden, da die Rohstoffpreise unaufhaltsam steigen. So müssen jeßt zum Beispiel die stahlverbrauhenden Betriebe 50 5 mehr für englischen Stahl zahlen als bei Kriegsausbruch. Da.nit liegt der Preis um ein Viertel höher. als für das gleihe ameri-

fanishe Erzeugnis. ]

E

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 4. Dezember. (D. N. B.) New York 4,021%—4,031,, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz. 17,30—17,40; ige at 16,85—16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82, x é L

14, Deutsche Reichsbank 13av

| 13. Unfall- und Hyvalidenversicherungen, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Deutsther Reichsanzeiger

kosten 10. #/. Einzelnummern werden nur gegen

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post monatlich 2,30, # zuzügli Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 #. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstèlle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der. einzelnen Nummer nach Umfang. Der Ginzelpreis jeder Nummer s aus der Anaabe unter dein Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich des Portos abgegeben.

Preußischer Staatsanzeiger

enpreis Beile 1,19 ÆM, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 #4. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Drucktaufsträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein- zusenden, insbesondere.ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fefidruck (einnial unterstrichen) oder dur" Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorkehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungsterrnin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

für den Raum: einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-

Ne. P72 Fernsprech-Sammel-Nr.: 12 42 45

Verlin, Mittwoch, den 6. Dezember, abends

S ET I TTRRRRTT R E

É D

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Erlaß über die Duxchführung des Kartensystems für Lebens- mittel für die 71. Zuteilungsperiode vom 8. Januar bis 4. Februar 1945 (mit Ergänzungen für dié..70. Alieifniaa, periode): '

Anordnuug Nr. 1 zux-Durchführung der Anordnung über- die Einführung dés Universalschecks (1. U.-Scheck-DAO). Vom

. Dezember 1944 nebst Anlage.

Die Reichsinderxziffer für die Lebenshaltungskosten im No-

vember 1944, j

erft uaran

Amtliches Deutsches Reich

Erlaß

Betrisst: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 71. Zuteilungsperiode vom 8. Fanuar bis 4. Februar 1945 (mit Ergänzungen für die 70. Zuteilungsperiode) Erster Teil Ergänzungen für die 70, Zuteilungsperiode

Fn der 70. Zuteilungsperiode können auf Abschnitt C der

Uebrige Rationen i

Folgende Erzeugnisse werden in der gleichen Menge wi in der 70. Zuteilungsperiode verteilt:

Brot, Mehl, Fleisch (Sonder- und Ausgleihszuteilungen an Stelle von anderen Lebensmitteln sind hierbei niht berück- sichtigt), Butter, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kar- toffelstärkeerzeugnissé und Vollnilch. . (Wegen Verteilung der unveränderten Ration an Kaffee-Ersay-- und -Zusaßzmitteln vergleiche nachstehend unter Kartenwesen Ziffer 3.)

| Dritter Téil Durchführung3bestimmungen und“ sonstige Regelungen

Erster Abschnitt Abgabe von Kartoffelstärkeerzeugnissen

. Auf den Karten für die 71.-*Zuteilungsperiode ist die auf 50 g gekürzte Ration an Kartoffelstärkeerzeugnissen bereits be- rüdsichtigt. Die mit „Stärkerzeugnisse“ bezeichnèéten Abschnitte sind deshalb nicht mehr wie in dex 69. und 70. Zuteilungs- periode. mit ‘dem halben Warenwert, sondern mit dem vollen aufgedruckten Wert von 25 g je Abschnitt zu bewerten und abzurechnen. ‘, 4 j

Die die einheitliche Gestaltung der Nährmittelabschnitte auf den AZ-Karten die Kürzung der Gesamtnährmittelration um. 50 g in der 69. und 70) Zuteilungsperiode nicht ermöglicht hat, enthalten die AZ-Karten“ dexr 71. Zuteilungsperiode Nähr- mittelabschnitte über insgesamt 500 g, so daß damit die

Reichsbankgirokonto Berlia, Konto Nr. 1/1913 i Postsheckonto: Verlin 418 21 1944 R S Gr

älshungen (g. B. das Vorschreiben einer Ziffer) zu verhin ai cittbält Dieser Raum eine senkrechte Spalte, in welche die Zahlen /4, '1s, 1, 2 und 3 eiúgedruckt sind. Der Milchver- teiler vermerkt die Höhe der Bezugsberechtigung durch Ent- werten der nicht in Betracht kommenden Zahlen mittels Lochér oder Tinte (Tintenstift). Hat der Haushalt z. B, einen An- \pruch auf ?% Liter Milch, so werden die Zahlen 1, 2 und 3 entwertet, s daß nur die Zahlen !/4 und s = zusammen % übrigbleiben. Auf diese Weise läßt sich bis zu einer Gesamt- menge von 6% Litern jede in Frage kommende Bezugsmenge vermerken, ;

Werdende Mütter

5, Von den übrigen Personen, die Anspru auf Milch haben, erhalten werdende und stillende Mütter sowie Wöchne- rinnen die Mütterkarten MT und MI1. Zwecks Angleihung an die Milchbestellscheine der Grundkarten und Ergänzungs- karten SV- lauten die Milchbestellscheine der Mütterkarten künftig ebenfalls über je“ !/4 Liter. Jede Karte enthält somit zwei dieser Bestellscheine. Die Milchtagesfelder dieser Karten sind in Fortfall gekommen. Die Milchkletnverteiler haben die Milchbestellscheine der Mütterkarten auf dem Haushaltsaus- weis für Vollmilh mit zu berücksichtigen, Falls ein Haus- haltsausweis noch nicht an den Haushalt ausgegeben ist, muß er mit der Mütterkarte ausgehändigt werden. i

° Gistarbeiter, Kranke 6.- Den Ernährungsämtern bleibt es überlassen, die Ver-

karte Jgd für F dliche von 10—18 ch 125 | d d Ra: ; : L Grun Marte JAN: [Un Ge A s _ Rationskürzung bis zur 70. Zuteilungsperiode einschließli

3. Æufaebote

[9994] Aufgebot.

Die Bezirksstelle Bayern der Reichs- vereinigung der Fuden in Deutschland Abteilung Fürsorge, München 15, Lind- wurmstraße 125, Rgb., hat das Auf- gebot des angeblich verlorengegangenen Sparbuches der Bayerishen Staatsbank Bayreuth Nr. 5019 über 10 327,55 kK, ausgestellt auf Karl Fsrael Fleisch- mann, früher in Bayreuth, später in Bamberg, jeßt in Theresienstadt (Pro- teltorät), beantragt. Der Fnhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10, März 1945, / vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht, Zimmer 67/0, anberauniten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrigen- e dessen Kraftloserklärung. erfolgen wird.

Bayreuth, den 27. November 1944.

Amtsgericht Bayreuth.

Durch Auss{chlußurteil vom 14. No- vember 1944 ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Lüneburg Nr. 83620, lautend auf den Namen Marie Müller

eb, Burmester in Niendorf, für kraft- os erklärt worden.

Lüneburg, den 18. November 1944. [10002] Amtsgericht.

[10003] Durch Ausschlußurteil vom 14, No- vember 1944 ist das Sparkassenbuch der Kreissparfasse Lüneburg Nr. 18825, lautend auf den Namen Marie Müller geb. Rabeler, Niendorf, für kraftlos erklärt worden. Lüneburg, den 18. November 1944. Amtsgericht.

nd

1. Handbel8register, 2. Güterrechtsregister,

f Handelsregister

ür dte Angaben in ( wird eine Gewähr für die Richtigkeit seitens der Negistergerichte uiht übernommen,

Armswalite, [10045] Bekanntmachung.

Fn das Handelsregister des Amts- gerichts Neuwedell ijt bei der unter Nr. 50 eingetragenen Firma Mecha- nische Nezfabrik Gustav Strehlow, Neuwedell, Fnhaber Walter Kremmin, eingetragen:

Der Ehefrau. Erika Kremmin geb. Schalow ist Prokura erteilt. i

Arnswalde, den 24. November 1944.

Amtsgericht.

4. Genossenschaîts- register

Frankfurt, Main. Veröffentlichung aus dem Genossenschaftsregister.

41 Gn.-R, 176: Fn das hiesige Ge- nossenschaftsregister ist bei der Genossen- haft: Eisenbahner - Brennstoffversor- gung Reichebahndirektion Frankfurt

10019]

a. M. e. G. m. b. H. in Frankfurt,

4. 9effentliche Zustellungen

[10039] Oeffentlihe Zustellungen.

Es klagen: 1. Flugleitere Max Wil- e Bertram bei der Deutschen Luft- hansa A. G., Oslo, Norwegen, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt. Féaux de Lacroix, Berlin, Kochstr. 73, gegen Anita Mary Bertram geb. Bromham in London-Croyden, Stafford Road, 211. R. 491. 44, 2, Elektromonteur Walter - Gottschalk, Berlin-Steglig, Schloßstr. 129, Prozeßbevollmächtigter: Réchtsantwoalt Thiemke, Berlin, Bam- berger Str. 37, gegen Klara Gottschalk geb. Vinnals, 217. R. 584/44, 3. Konzert- sängerin Elly Kovàcs geb, Boche, Berlin-Frohnau, Knappenpfad 8, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Barella, Berlin, Friedrichstr. 167, gegen Fau ass «Eugen Kovàcs, früher in Szeged b. Budapest, Katonastr. 77 b. Suezborus, 241. R. 535/44, 4. Wadim Golowin, Bexlin-Halensee, Cicerostr. 59, O Cg @er, - Rechtsanwalt Zimmermann, Berlin - Zehlendorf, Ahornstr. 1, gegen Valentine Golowin geb. Soksonowa, früher in Rostow a, Don, 241. R. 603/44, 5. Nikolaus de Faria e Castro, Berlin-Rahnsdorf,

Beiersdorfer Weg 832, Prozeßbévoll-

mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Grühl, Berlin, Kurfükstendamm 40, gegen Olga de Faria e Castro ‘geb. Lodzenski in Paris 16, 25 rue Decamps, 241. R. 645/44, 6, Volkswirt, f Z. Revisor; Davis Blumentals, erlin, Court- damm 54 bei Clausen, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Köhler, Berlin, Bredowstr. 2, gegen lga Blumentals geb, Traumannis, 241. R. 651/44, 7. Regierungsrat i. R. Pauk Pagel, Berlin-Charlottenburg, Uhland-

straße 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- Bonif 1 U au U „E q Königstr. 39, gegen Flse Pagel geb. Wiener, in bo W 3, 109 Adeleide- road, 241. *R. 674/44, 8. der ten. Angest. Peter Knöbl, Weihenstephan bei Freising, Föttinger Str. 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schlenkhoff, Berlin, Kluckstr. 5, gegen Rosa Knöbl geb. Baumann, früher in Wien, I., Hohenstaufengasse 4, 241. R. 676/44, 9, Kaufmann Albert Richter, | Berlin-Zehlendorf, Berliner Str. 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Merrem, Berlin, ute 41, gegen Therese, jeßt Tana, Richter geb. Engel, fruher Berlin-Zehlendorf, Berliner Straße 5, 243. R. 695/44, 10. Kauf- mann Max ‘Ruef; Berlin, Magazin- straze 15, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. v. Wiedebach-Nostiz Berlin, Werderstr. 3, gegén Clara Ruef geb. Fuchs, früher Berlin-Schöneberg, Fnnsbrucker Str. 53, 243. R 727/44, 11, Else Vocetka geb. Krause, Berlin, Virchowstr. 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fuethe, Berlin, Schön- hauser Allee 74 a, gegen den Schlosser Werner, Vocetka, früher Berlin, Virchowstr. 4, 253. R 709/44, mit den Anträgen auf . Ehescheidung. Die Be- klagten werden zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Neue Friedrich- straße, geladen, und zwar: auf 1. 26. 1, 1945, E ae 203, 2. - 16, 2, 1945, Zimmer 235, 3. ‘27. 2. 1945, 4. 27, 2. 1945, 5. 30. 1. 1945, 6. 30. 1. 1945, 7, 22. 2. 1945, 8, 22. 2, 1945, zu 3—8 Ziminer 245, 9. 29. 1, 1945, Zimmer A 107; 10. 29. 1. 1945, Zimmer A 107, 11, 6. 2. 1945, Zimmer 237, zu 1—8 u. 11 um 10 Uhr, zu 9 u. 10 um

11 Uhr mit der Aufforderung, \ich dur einen zu 1—8 und 11 Rectsan- walt, zu 9 u, 10 Rechtskonsulenten als Prozeßbevollmächhtigten * vértreten zu lassen. j

Berlin, den 1. Dezember. 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5.Verlust-u.Fundsachen

auf das. Leben der Fran Luise Rohr- ‘moser ausgestellt, ist“ verlorengegangen und wird hierdurch von uns für kraft- los erflârt, sofern nit innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns ‘geltend gemacht werden. Mannheimer Lebensversicherungs- [10079] Gesellschaft AG,, Berlin W 8, Krausenstr. 9/10.

[10080] Aufgebot.

Folgende Hinterlegungsscheine sind abhanden gekommen: Hinterlegungs, [Hein Nr. 402 Paul -Leißner, Hinter- E E Nr. 9482 Max Pfautsch. Die Fnhaber werden aufgefordert, \ih binnen zwei Monaten bei uns zu mel- den, anderenfalls die Hinterlegungs3- scheine Hiermit für“ kraftlos exklärt werden. |

Breslau, den 1: Dezember 1944. Schlesishe Provinzial-Lebens-, Unfall-

und Haftpflichtversiherungs-Anstalt.

7. Aktiengesellschaften A Eonmeerbat Aktiengesellschaft.

Die neuen Gewinnanteilscheinbogen mit Gewinnanteilsheinen Nr. 11——20

Zentralhandelsregister

| 3, Bereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,

Main, am 24. November 1944 einge- tragen worden: i L i Von Amts wegen gelösht. Die Ge-* nossenschaft ist. durch Verfügung des Retchsministers des Fnnern vom 28, 9, 1944 mit’ Wirkung vom 30. 9. 1944 aufgelöst. j Frankfurt am Main, 24, Nov. 1944. Amtsgericht. Abteilung 41.

Freiburg, Schles, N , Amtsgericht Freiburg (Schles.), den 28, Juli 1944. Genossenschaftsregister-Veränderungen Gn.-R. 21 Gemeinnügige Bau- nofsenshaft der Kinderreichen für Freibur und Umgebung e. G. m. b. H.: Neues Statut vom 18. September 1943.

Parchim. : [9891]

Fn das hiesige Genossenschaftsregister ist heute zur, Spar- und Darlehnskasse Wulfsahl, e. G. m. b. H. in Wulfsahl,- eingetragen :

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 7. Oktober 1944 ist die Firma wie Ge geändert worden: Raisffeisen- kasse ulfjahl, eingetragene Genossen-

haft mit beschränkter Haftpflicht.

Parchim, den 23. November 1944. Amtsgeriht Parchim.

Stolp, Pomm. [10061] Ländliche Spar- und Darlehnskasse Altdamerow. Die Firma lautet jegt: Raisfseisenkasse Altdamerow, eingetra- gene. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Stolp i. Pom., den 1. Dezember 1944. Amtsgericht.

7. Konkurse und Bergleichssachen

Darmstadt, [10064] Konkursverfahren.

15 N. 4/44, Ueber den Nathlaß der am 11. 11.1934 in Darmstadt verstorbenen Witwe Margarethe Spengler, geb. Basel, von Dæcmstadt, geboren am 20. 6. 1849 in Ober-Ramstadt, wird heute, am 29, November 1944, vorm. 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da ' der Nachlaßpfleger die Eröffnung des Konkuxses beantragt und die Ueber- \{huldung des Nachlasses nachgewiesen hat. Der Oberinspektor a. D. Gustav Lang, hier, Wenckstraße 58, wird zum Konkursverwalter ernannt: Anmelde-

sungstermin: ‘29, 12, 1944, Offener

1 A, 5... M! » | 6. RedeCeao atel cótéttats: |

termin: 15. 12, 1944, Waähl-- und Vrü- | d

Arrest; Frist für ‘Absonderungsan- sprüche: 20, 12. 1944. Amtsgericht, Abt. 15, Darmstadt, _den 15, November 1944,

Radebeul. 10065] 3 N, 2/44. Ueber den Nachlaß des am

14. Septembex 1944 in Dresden ver- |

storbenen ‘Karl Richard Fister in Rade- beul 2, Meißner Straße 262, Jnhaber der nihteingetragenen Firma“ Kustoma- werk Richard. Fister. Kunststoff-Klischee- u. Stempelanstalt in Dresden-A, Falken- straße 6, wird heute, Fm 1. Dezember 1944, nahmittags 13 Uhr, das Kon- kursverfahren eröffnet. Konkursver- walter Her® Rechtsbeistand Zierau in Radebeul. 2, Anmeldefrist bis “zum 15. Fanuar 1944. Wahltermin am 29. Dezember 1944, vormittags 10 Uhr.

Prüfungstermin am 29, Fanuar ‘1945,

vormittags 10 Uhr. Offener Arrest -mit Anzeigepflicht bis zum 15, Januar 1945. Radebeul, den 1, Dezember 1944. - Amtsgericht.

Glogau. E a Das Anschlußkonkursverfahren über as Vermögen. dèr : inzwischen ver-

Der Versicherungsshein Nr. 503 770, [F

und Erneuerungsshein zu unseren Aktien zu f AÆM 100,— mit den Num- mern 145 001—170 000 können bei

unseren sämtlichen Geschäftsstellen geen Einreichung der arithmetish ge- ordneten Erneuerungsscheine und sines doppelten Nummernverzeichnisse8s- kosten- frei erhoben werden. :

Zur Vereinfachung“- unserer Aktien- stückelung fordern wir gleichzeitig un- sere Aktionäre, diezim Besiy von Aktien u: RA 100— mit den - Nummern 70 001—145 000 sind, auf, diese kosten- fr gegen Aktién äus dem Numirtkéki- kreise von 145 001—170 000 auszu- tauschen.

Berlin, den 30, November 1944. Commerzbank “Aktiengesellschast.

Ö R S

(0. Gejellichaftenm.b. H. ]

[9870 : Molkerei-Jmport Gesellschast m. b. H., Wien I1., Molkereistr. 1.

Die See ta Be ateaing vom 14.9. 1944 hat die beabsichtigte Herabsezung des Stammkapitals von N.Æ 140 000, auf N.A 21 000,— beschlossen. Es wird

allen Gläubigern, deren Forderungen am Tage der - leßten Veröffentlichung dieser Bekanntmahung zu Recht be- stehen, auf Verlangen Befriedigung oder Tf Giabiags zu geben bereit ist, und daß Gläubiger, die (d nicht binnen 3 Monaten ‘vom Tage der leßten -Ver- öffentlichung an bei der GesellsGaft melden, als der beabsichtigten Herab-

storbenen Witwe Margarete Raschdorff

seßung des Stammkapitals zustimmend erahtet werden.

7. Konkurse und VBergleich8sachen, 8. Verschiedenes. ;

als Ea der Firma Königlich privilegierte Apotheke in Neustädtel Josef ao rI, wird mit Zustimmun sämtlicher -beteiligter Gläubiger gemä § 202 KO. éingestellt. : Beuthen a. Oder, den 30, Nov. 1944. ; Amtsgeriht Glogau, ' Zwveigstelle Beuthen a. Ôder. Görlitz. {10067] Bekanutmachung. ; über . den

Jm Konkursverfahren Nachlaß der am 6. März 1944 ver-

storbenen verehel, Elsbêth Wachsmuth,

verw. dew. Bovensiepen, geb. Kießling, Görliß, Fnhaberin der Firma E. Wachs= muth, Güternahverkehr-in Görliß, findet am 19. Dezember 1944, um 10 Ühr, cin besonderer Prüfungstermin vor dem a Amtsgériht, Zimmer Nr. 14, tatt. O L Görliß, den 25, November 1944.

Amtsgericht, (14 N. 1/44)

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamts lien Teil, den Angi enteil und: für den Verlag: Präsident Dr d lange in Potsdam, verantwortlih für den Wittschaftsteil und deu

; übrigen redaftionellen Teil: Kudolf Lanb/\ch in Berlin 8W 68 Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH. Berlin

Preis dieser Nummer: 10 Ant

bekanntgegeben, daß die Gesellschaft.

- Butter abgegeben und bezogen werden.

Die Ration an Stärkeerzeugnissen und damit die Gesamt- nährmittelration ist bereits ab 18. November 1944 um 50g für die Zuteilungsperiode gekürzt worden (vgl. mein Fern- schreiben vom 2. November 1944 11 B'1 4705 —). Auch in der 70. Zuteilungsperiode dürfen daher ebenso wie in der 69. Zuteilungsperiode die Abschnitte über je 25g .Stärke- erzeugnisse nur mit der halben Warenmenge beliefert. und abgerechnet werden. Auf den Nährmittelabschnitten -der AZ-Karten wird die Kürzung von der 71. Zuteilungsperiode ab nachgeholt (vgl. nachstehend Dritter Teil Erster Abschnitt). Diese Abschnitte sind daher in der 70. Zuteilungsperiode mit

._ dem aufgedruckten Mengentwert zu beliefern und abzurechnen.

Wegen der Ausgabe der Sonderzuteilungen zu Weihnachten, die auf Abschnitte der Eierkarten und der Grundkarten für die 70, Zuteilungsperiode erfolgt, verweise ih auf meinen Runderlaß vom 6. November:1944 ITB1 471111 —, Ferner weise ih auf mein Fernschreiben vom 31. Oktober 1944 II B 1 4641 hin, nah dem u. a. in der 70. Zu- teilungsperiode auf den Käseabschnitt Nr. 2 der Grund- und Ergänzungskarten Käse nicht abzugeben ist.

j Zweiter Teil Festseßung der Rationen für die 71. Zuteilungsperiode

Die Lebensmittelrationen der 70. Zuteilungsperiode gelten mit folgenden Ausnahmen auch in der 71. Zuteilungsperiode:

/ Fett/Fleishaustausch i A Die Entscheidung darüber, ob die Ausgabe von 250 g Fleiss anstatt von Fett auf die Abschnitte B 1 und B 2 für die über 3 Jahre alten Versorgungsberechtigten und Teilselbstver- sorger in der 71. Zuteilungsperiode fortgeseßt wird, bleibt

vorbehalten und wird “rechtzeitig vor Beginn der 71. Be

teilungsperiode bekanntgegeben. Daher enthalten die schnitte B 1 und B 2 auf den Grundkarten der über 3 Fahre alten Versorgungsberechtigten und auf den Ergänzungskarten der Teilfelbstversorger nur die Mengenangabe von 62,5 g, aber nicht die Angabe der Warenart, ____ Sthlachtfette

Die über 6 Jahre alten Versorgungsberechtigten einschließ- lih ‘der Gemeinschaftsverpflegten und die Teilselbstversorger in Butter erhalten anstatt von 125 g Margarine 125 g Schweineschlachtfette. Bei Jnhabern von AZ-Karten verbleibt es bei der bisherigen Abgabe von Margarine. Auf den Er- gänzungskarten für Normaälverbraucher über 6 Fahre sind daher nur Kleinabschnitte über 125 g Margarine, dafür aber Kleinabschnitte übex 250 g Butter angebracht. Fm einzelnen verweise ih auf die als Anlage 1 beigefügte Zusammenstellung der Fettrationen. i

/ ; Speiseöl D : __ Speiseöl wird abweichend von der Regelung im Zuteilungs- erlaß für die 65. Periode vom 2. Funi 1944 II B 1— 65— auc in der 71. Zuteilungsperiode nicht ausgegeben. Der wahl- weise Bezug von 100 g Speiseöl anstatt von 125 g Margarine im Laufe von zwei Zuteilungsperioden entfällt also vorüber-

chend. * x Käse

Die Käseration wird zur Hälfte auf einen über 62,5, g lautenden Käseabschnitt und zur Hälfte auf einen. noch bekannt- zugebenden Freien Z- bzw. W-Abschnitt der Grund- und AZ- Karten ausgegeben. Auf Grund dieser Regelung. besteht die Möglichkeit, einer etiva eintretenden Verschlehterung der Käse-

L

versorgungslage-, Rechnung zu ‘tragen.

: Marmelade und Kunsthonig A Wie bereits angekündigt, erhalten die Versorgungsberechtig-

ten im Alter von 10—18 Fahren in dec 71. Zuteilungsperiode

125 g Kunsthonig. E |

berücksichtigt ist." Durch einen weiteren Abzug von 100 g Nährmitteln in der 72. Zuteilungsperiode wird der Ausgleich für die 71. und 72. Zuteilungsperiode hergestellt werden.

Von der 71. Zuteilungsperiode ab können außer Teigwaren auch wieder Kartoffelstärkeerzeugnisse auf die Nährmittel- abschnitte der AZ-Karten in dem jeweilig gebietlich geltenden Verhältnis abgegeben werden (vgl. Erlaß betr. Durchführung des Kartensystems vom 2, November 1942 11 B 1 5000

4705 =). L | Zweiter Abschnitt Zuckerversorgung

Die Verbraucher sind mit dem ihnen in der 71. und 72. Zu- teilungsperiode zustehenden Zucker bereits im Wege des Vor- griffs in der 70. Zuteilungsperiode versorgt worden (vgl. meine Erlasse betr. “Versorgung mit Zuckter, Kunsthonig und Marmelade vom'6. Oktober 1944 11 B 1 4050 und betr. Durchführung des Kartensystems vom 23. Oktober 1944 II B 1 70 —). Fn dex 71. Zuteilungsperiode wird ent-

weiteren Vorgriff durch die Verbraucher abgesehen. Demgemäß enthalten die Grundkarten 71 keine Zuderabschnitte.

Die Regelung des vorbezeichneten Erlasses vom 6. Oktober 1944 über die Versorgung- der Verteiler mit Zuckér bis zur 73. Zuteilungs8periode bleibt unverändert in Kraft.

Drittèr Abschnitt Neuregelung der Abgabe von Völlmilch Die Verteilung von Vollmilh (Milch) an Kinder wird ver-

einfacht und dev Abgaberegelung für entrahmte Frischmilch an- geglichen. Aus diesem Grunde ordne ih folgendes an:

/ Haushaltsausweis

1. Die Ernährungsämter haben den Haushaltungen, in denen sich ein Kind oder mehrere Kinder bis zu 14 Fahren befinden, mit den Lebensmittelkarten für die 71. Zuteilungs- periode ein Stück des ‘hiermit eingeführten „Haushaltsaus- wmeises für Vollmilch“ auszuhändigen. Der, Haushaltsaus- weis besteht aus einem Stammabschnitt und Tagesabschnitten; er hat für die 71. bis 74. Zuteilungsperiode Gültigkeit. und weist demgemäß Tagesabschnitte für die Zeit vom 8, Fanuar bis 29. April 1944 auf. -

Bestellscheine

2. Die Milchbestellscheine befinden sih an den Grundftarten für die betreffende Altersstufe und lauten“ zur Erleichterung der Abrechnung und des Milchbezuges in einer Kindertages- stätte einheitlih über je einen Viertelliter Milch. Demgemäß enthält z: B. die Grundkarte für ‘Kleinstkinder bis zu drei Fahren drei solche Bestellscheine. 0

| Teilselbstversorger (

3, Da Kindex von Vollselbstversorgern keinen kartenmäßigen Anspruch auf Milch haben und Kinder von Teilselbstversorgern Milch auf Karten nur insoweit erhalten, als sie sich mit Butter nicht selbst versorgen, enthalten die Grundkarten für Vollselbst- versörger (SV) und für Teilselbstversorger (TSV) feine Milch- bestellscheine. Für die- Kinder von Teilselbstversorgern mit Fleish und Schlächtfetten sind die Milchbestellscheine tn der der

zungskarten SV 4, SV 8 und SV 10 untergebracht.

Vermerk über Bezugsberechtigung 4, Der Milchverteiler. hat- die Milchbestellsheine entgegen- zunehmen und die in. Betracht kommende P (niht Per- sonenzahl wie bei entrahmter Frishmilch) auf dem dafür vor- gesehenen Feld des Haushalts8ausweises zu vermerken. Um

‘eine Benachteiligung des Milchverteilers durch nachträgliche

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und Fernschreiben vom 2. November 1944 I B Lee]

gegen dem genannten Erlaß vom 6. Oktober 1944 von“ einem.

jeweiligen Altersstufe entsprechenden Anzahl auf den Ergän-.

sorgung des dann noch verbleibenden geringen Perfonenkreises, der Anspruch auf. Vollmilh hat (Gistarbeiter, Kranke usw.), von sich aus zu regeln, z. B. unter Verwendung der Lebens=- mittelmarken für Milch oder von Berechtigungsscheinen in Verbindung mit einem Haushaltsausweis für Vollmilch, falls ein solcher noch nicht im Haushalt vorhanden ift.

Ausscheiden aus dem Haushalt

7. Falls einzelne Kindex oder sonstige Personen, die Vollz milh_ über Haushaltsausweis %heziehen, aus dem Hdckushalt ausscheiden, hat das Ernährungsamt bei der Abmeldung aus der Vexsorgung mit Lebensmitteln in dem Haushalt8auswmeis an der dafür vorgesehenen Stelle unterhalb der Tagesfelder die um die aus\cheidenden Personen geminderte, am bisheri- gen Aufenthaltsort weiter verbleibende „Personenzahl unter Beifügung des Dienstsiegels zu vermerken und die Rückrech- nung beim Kleinverteiler unverzüglich durhzuführen. Für die einzelnen ausscheidenden Kinder sind für die restliche Zeit der laufenden Zuteilungsperiode Lebensmittélmarken für Milch auszugeben oder ein Berechtigungsschein mit einem neuen Haushaltsausweis auszustellen, um bei mehreren Kindern die Ausgabe übermäßig vieler Lebensmittelmarken zu vermeiden. Die Aushändigung eines auf „Reise“ abgestempelten Haus- haltsausweises ist nicht zulässig, da sch aus den Tagesab- schnitten nicht die zustehende Litermenge an Milch ergibt. An dem neuen Aufenthaltsort treten die Kinder in der Regel in. einen anderen Haushalt ein und können mit Beginn der K genden Zuteilungsperivde auf Grund der abzugebenden Be- stellscheine Milch über den dortigen Haushaltsausweis beziehen.

n den Fallen, in denen eine ganze Familie den Aufenthalt wechselt, hat das Ernährungsamt bei der Abmeldung aus der Versorgung mit Lebenêmitteln den Haushaltsausweis einzu- ziehen und gegebenenfalls für Milch die Rückrechnung durch- zuführen. Bis zum Ende der laufenden Zutetilungsperiode sind auch in diesem Falle Lebensmittelmarken für Milch bzw. ein Berechtigungsschein auszugeben.

Kindertagesstätten

8, Falls ein Bestellshein in einer Kindertagess\tätte ahb- gegeben is und im Laufe der Zuteilungsperiode der Besuch dieser Kindertagesstätte endet, hat das Ernährungsamt ‘ebenso wie beim Ausscheiden aus dem Haushalt während einer Periode zu verfahren, d. h. es sind Lebensmittelmarken auszu- geben und es ist die Rückrehnung sicherzustellen, falls der Kleinverteiler nicht von sich aus seine Belieferung hat kürzen

. lassen.

Personen ohne ständigen Aufenthaltsort

‘9, Soweit Kinder bis zu 14 Fahren oder werdende oder stillende Mütter Fnhaber von - Binnenschifferstammausweisen

“oder Wanderpersonalkarten sind, haben die Ausgabestellen die

Bestellscheine für Milch abzutrennen und zu entwerten. Di Aushändigung eines ‘Haushaltsausweises für Vollmilch unter- bleibt in diesem Falle. Statt dessen sind Lebensmittelmarken für Milch auszugeben. Eine Erschwerung tritt dur dieses Verfahren für die Milchverteiler nicht ein, da die vorbezeich- neten Personengruppen auch bisher schon Milch niht auf der Grundlage von Bestellscheinen bezogen haben.

Wegfall der bisherigen Milchkarten

10. Der Druck und ‘die Ausgabe von besonderen Vollmilch- karten ist niht mehr neela. Matern dieser Karten werden deshalb nicht mehr hergestellt.

Druck des Haushaltsausweises

11. Der Haushaltsausweis für Vollmilch is auf dem für die bisherigen Reichsmilchkarten vorgeschriebenen Wasser- zeichenpapier im Farbton grün Nr. 30 herzustellen. Die Druck-

. matern werden qugleid mit den übrigen. Matern füx die

e übersandt,

71. Zuteilungsperio.