1944 / 272 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs-: und Staatsanzeigex Nr. 272 vom 6. Dezember 1944. §. 2 i i | / : j Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 272 vom 6. Dezember 1944. &. 3

He S L l Woche vermehrt. Für reiseinheitliche Züteilungen stehen Kinder von 10 bis 14 Jahren (grK) | befinden, 3. B. auf fremdem Lager, alf dem Transport / shlossen werden. Scheckberechtigte Kontingentsstellen dürfen Kartentvesen davon M Meer ausscließlihen Verwendung zur V-rfügung: | Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch | ___ fosten im November 1944 usw., Universalschecks, mit Ls en g Bre g Zur pu

die Abschnitte Z1 bis 7,5 aller Grundkarten : oder 160 g Flei = j il M M ÄN Obi s mi R Warenmengen, die beim Antragsteller lagern, obwohl sie | feilung zugeteilt worden stud, durch Auss|te lung neuer Unt- : die Abschnitte W 1 bis W 6 der AZ-Karte für die erste | Abschnitte B1 ‘und Ba Ms gelt 1528 P NEE R I, DeL L E Hx Me S nicht Ben nicht mehr fein Elaortun ins A versalschecks ftückeln.

Mit Ablauf deè 70 L2utest Ls A i Woche. : \ g : A E S A g haltungsfosten haben die Preise für die Güter des täglichen R / el gen, ' 17, Úniversalübertragungsscheine darf nur ausstellen, wer S ei auf Der (U, «uteilungsperiode verliert die Reichs- d oche " Abs nitt C (Schlachtfette) . . . . « . « 125 B d «Fo F Dito d : s Y L I. 1 44 a Die einzelnen Men en sind etrennt anzugeben Als Be- . N c: g g ! b C L: 2 E: Gultigkeit. Wie bereits angekündigt, exfolgt die Versorgung die zweite bis vievte Woche. J 24 utt auf Meinobschnitte . « . « ¿ «6 5 92800 i b Die llt sich i Pag ebd N O M der b ür W i Antr , | Fnhaber der Bezugsrechte ausgewiesen ist (z, B: Der Ttirage mit Marniéèlade künftig ebenfalls ühor dio Gr : ite r F : / L Tar e j : E j Vg indexziffer stellt fih im November auf 140,7 (1913/14 = 100); engen der beantragten Ware, die der Antragsteller be steller oder der ‘auf der Rückseite des Schecks benannte Lie- gemäß êntbaltes Ua Prúndkärted f e A S A O N Nie an is örtliche Auf- / Margarine auf Kleinabschnite „„ « «+1259 im Oftober betrug sie 140,4 Í : reits bestellt, aber noch nicht geliefert erhalten hat, erer). Universalübertragungsscheine müssen durh die dem P E karten füx die 71. Zuteilungs- | rufe verwendet werden. Für örilihe Zuteilungen an aus- ; E Se Ea Die Lnderziffer Me Cra : En ivi / serer). salubertragu! jen ? pertode erstmalig die zum Bezuge Marmelade berechti indische Zivilarbeiter stehe i ini \ : 1125 Die JFndexziffer für Ernährung hat sich von 135,9 auf E e en sowie / . | Aussteller zux Verfügung stehenden, noch? nicht ausgenugßten

den Abschnitte. Wie E O S E R gur A Den i Kinder von 6 bis 10 Jahren (K) S 186,3 (+ 0,8 v. H.) erhöht. Das beruht hauptsächlich auf dem | die ihm für die beantragte Ware bisher erteilten, noch Bezugsrechte gededt {cin. | Ae an Stelle vou Marmelade -die halbe Menc e A a E A Me, dur „Ber gung, Abschnitte A 1, A 2 2009 Schweinefleisch ; beginnenden jahreszeitlichen Austeigen der Preise für Kar- | . gültigen Bezugsrechte, die ér bis zum Tage der Antrag- | 18, Auch die Bezugsrechte aus einem Universalübertra- Die Abschnitte lauten deshalb insgesamt über 375 g Zuker | 7. Margarinecabschnitte auf den AZ-Karten ‘oder 160 g Fleishschmalz = Fett 1259 toffeln und Gemüse. Jn der Judexziffer für Heizung und | “stellung noch nicht ausgenußt hat. _ | gungssein können grundsäßlich in voller Höhe oder ge- oder 750 o Marmelade. E E Be Zwes Erleichterung der Markenabgabe in Werkküchen und Abschuitte B.1 und B2 198 3 Beleuchtung, die von 122,2 auf 122,4 (+ 0,2 v. H.) angezogen | 7. Außer den aus dem Antragsvordruck UA 1/43 exrsicht- stückelt. weiterübertragen werden. Jn diesen Fällen sind : Nen ift E Großabschnitt A Los j d: de N Abschnitt C- (Schlachtfette) - s f M E N e 195 5 hat, wirkte sih der Fortfall Der Sommerpreisabschläge aus. | lichen Angaben hat der Antragsteller die zusäßlihen jeweils neue Universalübertragungsscheine auszustellen, AZ-Karte für die vierie Woche in 5 -Abscnitle e geteilt Abschnitte Bu 1 Bu 83 (Butter) E L E Jn den übrigen Bedarfsgruppen sind keine besonderen Preis- | Fragen zu beantworten, die in der Bekanntmachung des auch wenn die Bezugsrechte aus dem Universalübertragungs- worden. Es enthalten nunmehr die K l A Dio ge Mas Butter auf Kleinabschnitte R 3 i 250 2 änderungen eingetreten. Die Judexziffer für Bekleidung stellt | Reichsbeaustragten für die Ware“ vorgeschrieben sind. Die schein in voller Höhe weitergegeben werden sollen. Die un- dritte Woche Kleinabschnitte ber L e di Margarine auf Kleinabschnitte N 106 2 sich für November auf 185,3 (Vormonat 185,1); die „Zndex- Beantwortung zusäßlicher Fragen hat in Spalte 10 des An- | mittelbare Weitergabe eines Universalübertragungsscheins ist periode hinaus einzukaufe Karten für bia iveite Und vtert e ( j h Ub f j S E A RS ziffern für „Verschiedenes“ (151,5) und für Wohnung (121,2) |. tragsvordrucks zu erfolgen; die Fragen sind in dem Antrag | verboten. Jm übrigen gelten diè Ziffern 14 bis 17 ent-

O O einzukaufen. ; iantmen. fe 80 ziveite und vierte Woche solche über zu- 1125 g find gleich geblieben. im Wortlaut zu wiederholen, n | sprechend. s E f Mit T Erlaß betr. Versorgung mit Zucker, Kunst- 1 S. N Kinder von 3 bis 6 Jahren (KI1k) | Berlin. den 1. Dezember 1944 A 8. Der Autrag ist unter Ort- und Zeitangabe zu unter- 19. Die Bezugsrechte aus Universalschecks, Universalüber- )onig und Marmelade vom 6. Oktober 1944 11 B 1 ——4050— 8, Schuppensörmiges Aufkleben der Bestellscheine Abschnitte A 1, A 2 200 o Schweinefleisch : O ; cs E i: e zeichnen. Dex Ünterzeichner des Antrags trägt die Ver- | tragungsscheinen und sonstigen zugelassenen Bezugspapieren, ( 7 / Statistisches Reichsamt. Abteilung IIT Sozialstatistik. antwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in | z. B. Bezugsmarken oder Verbrauchererklärungen, können in i | einen Universalübertragungsschein als Sammelbezugsrecht

(Abschnitt T1 Abs. 3) hatte ich ü. a. bestimmt, daß für Groß- Durch Erla R & i : i = 5 , daß f Durch Exlaß vom 18. September 1940 II C 1 4300 Abschnitte B 1 A a8 Fleishshmalz . = Fett iee g dem Antrag A n N e C S E S 9. Bei dex Antragstellung hat dexr Antragsteller in dem mit | zusammengefaßt werden. Für die Zusammenfassung gelten

verbrauchex zum Vezuge von Marmelade nicht Zucker- sonder j i 8 örmi f i Marmeladenbezugscheine B auszustellèn sind Q e IAUDELH habe ich das shuppenförmige Aufkleben der Bestellscheine zu- A E i 3 T S LANOIREINE Szujtell nd, weil die Groß- | gelassen. Diese Besti ; ; Fe 2 Abschnitte Bu 1 Bu4 (Butte) A Ô ; 1 ; eme soust auf Zuckerbezugscheine mehr als die für sie Leben daß bei Ven Beclkbren T dis Lte 29 Butter quf Klelnebsimile A E : : Anordnung Nr. 1) „O“ bezeichneten Feld des S he ck vordrucks seine eigene An- | die Ziffern 14 bis 18 sinngemäß. a orgejehenen Veengen an Marmelade beziehen könnten. Fun darfsnachweise mit abgeliefert worden sind. Da ei E ; —— zur Durchführung der Anordnung über" die Einführung des [chrift einzuseyen. Soll der Scheck von ‘der. Kontingentsstelle 20. Der Aussteller eines Universalübertragungssheins hat Ergänzung zu metnem vorgenannten Erlaß bestimme ih, daß | die erheblich vetléi N “Best l N He A es nur npch : \ i 800 g 2 Universal\ eds | an eine andere Person - oder Stelle übersandt werden, so ist | die zugrunde liegenden Bezugspapiere (Universalsheck8s, Uni- die Großverbraucher nur auf die Marmeladenbezugscheine B für entrahmte Srismilch ibt b Porte E EALOS ai Kinder bis zu 3 Jahren (K1st) \ s A (1. U.-Scheck-DAO) deren Anschrift einzuseßen. Die direkte Uebersendung des | versalübertragungsscheine usw.) als Belege aufzubewahren. Marmelade einschließlih Obstgelee, Obstkraut und Rüben--| Aufkleben der Bestellsd 2 De Voik “Einf shuppenförmige | Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch ' / / beantragten, Universal schecks von der Kontingentsstellè an | Ex muß jederzeit in der Lage sein, seine. Berechtigung zur fraut (Rübensaft) beziehen dürfen. Es bestehen jedoch keine flebdpapier E scheine auch keine Einsparung von Auf- oder 160 g Fleishschmalz : A Fett 195 » ; Vom 1. Dezember 1944 den LÜeferer, von dem der Antragsteller beziehen will, ist nicht | Ausstellung der in Lauf geseßten Universalübertragungs- Bedenken dagegen, daß die Großverbraucher auf diese Bezug- N Abschnitte Bu 1 Bu-3 (Butter). . . 4. „_« « 3750 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der -| zulässig. Weitere Eintragungen darf der Antragsteller in | scheine nahweisen zu können. Ér hat zu diesem Zweck luf- ras wahlweise auch Zuer, Zuckerfirup, Obstsirup, Misch- 9. Wäreubelieserung der Großabschnilte Butter: auf Kleitabshnitté « e 6 s»: B0g Fassung vom 11. Dezember. 1942 (RGBl. I S. 686) wird fol- dem Scheck nicht vornehmen. E zu führen, wenn dies von dem zuständigen strup oder Kunskhonig beziehen. Die Marmeladenbezug- Seit längerer Zeit werden di luna dan c : Grim. ieee ee gendes angeordnet: : i | : Reich8beauftragten angeordnet worden ist. scheine B dürfen daher auch in Zuckerempfaugsbescheinigungen bestimmten Zeitpunkt 5 Fein A ih U P Sala: i i s S1 IL Muonugung der BezugdreGte j 21. Für den Universalübertragungsschein is der Vordruck oder Zueergroßbezugscheine umgewandelt werden, Dagegen | presse freigegeben. Fn Et d fti ller 4 A Teilselbitversorger mit Butter is Aue DeGfllbtuita der A duo. des Reichaminift 10. Soweit nichts anderes bestimmt ist, dürfen die duch | UV 1/43 zu verwenden. Die zu einem Universalscheck oder dürfen Zuckerbezngscheine B nur in Großbezugscheine B über | de R U 1 redaltionellen Bearbeitungen 7 : n (1) Zur Durchführuatg der Anordnung des Reichsministers | Yniversalscheck zugeteilten Waren nur für den Zweck verwen- | Universalübertragungsschein gehörenden Universalübertra- Fuer umgetauscht werden, weil sonst eine Ausweitung des R E UDRLUR, antariiGton die Tageszeitungen die SV 1B über 18 Jahre für Rüstung und Kriegsproduktion und Generalbevollmäch- | det werden, für den sie angefordert sind. gungsscheine sind in Feld 1 des Vordrucks UU 1/43 laufend Marmeladenbezuges der Großverbraucher möglih wäre I in Fettbez auch darüber, welche Warenarten . auf die für | Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch tigten für ogt im Vierjahresplan über die |. 11, Bestimmungen, welche in dem Universalscheck über den | durhzunumerieren; sie beginnen ftets mit der Zahl „1“. Die 2 : Fettbezug bestimmten Großgbschnitte der Grundkarten oder 160 g Fleishschmalz = 25 Einführung des Universalschecks vom 20. November 1943 | dungszw ugeteilten Waren oder über die Aus- | entsprechende Zahl i der Rückseite der zugrunde liegen- - soweit d f , / : g malz Fett 125g ti j G S erwendungszweck der zugeteilten Waren oder über die Aus ntsprechende Zahl ift auf der Rückseite der zugrur g 2. Versorgung mit Kaffee-Ersahß be eit diese keine Warenbezeihnung tragen, abgegeben und Abschuitte B B E Le (Deutscher Reich8anz. und' Preuß. Staatsanz. Nr. 286 yom | nutzung der Bezugsrechte aus dem Scheck getroffen worden | den Papiere unter „Stückelungsvermerke“ einzutragen. Uni- ; N ezogen werden können. Derartige redaktionelle Mitteilungen | Abshnktt C (Schlachtfette) . 25 o 7. Dezember 1943) wird die in der Anlage enthaltene * | sind, find Auflagen im Sinne der Verordnung über den | versalübertragungsscheine, welche als Sammelbezugsrechte Die von der 68 Zuteilungsperiode ab erfolgte H der Tageszeit d reichseinheitli i M ; it ; «125g EA , flagen im S « \ gung [{ r he s zug der: Ration. an. Kaffea-Ersas qut 18 erfolgte Herabseßung fe geszettungen sind reichseinheitlich toirksam. Besondere argarine auf Kleinabshnite «1009 Universalshed-Verfahrensordnung arenverkehr. Die Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der | ausgestellt werden (f. Ziff. 19), erhalten die Nummer „99“. ‘Winfange fordert 4 E v ha L hat es in größerem A L „Bekanntmachungen der -Landesernährungsämter : 475 0 : (U-Scheck-Verf.O.) Auflagen ist Ae, : 99, Gültigkeitsvermerke (\. Ziff. 13), Auflagen und An- gen Paetungen 160 g Ai Ls fr O TENC I die ferti- Gre bibnitte ine al, über die Warenabgabe auf derartige 19S ln A, i 12. Wenn die Kontingentsstelle bei Ausstellung des Scheck8 | gaben über den Verwendungszweck oder die Ausnußung der wiegen. Um a Berteilari uter Berüctsichtigune h “an *roßabscnitte sind also nicht erforderlich. ' Namen und Anschrift eines bestimmten Lieferers auf der | Bezugsrechte (\. Ziff. 11) müssen aus den zugrunde liegenden j : & gung der Ration E L : i : von 150 g die Abgabe gepackter Ware zu ermöglichen, wird 10, Abgabe von Seifenerzeugnissen | oder 160 g Fleischshmalz = Fett

die den Bevbrauchern für fünf Zuteilungsperioden ustehend Seifenabschnitte fallen a ür di Abschni c E ern l iteilungé e i 10) uf den Karten für die 71. Zu- | Abschnitte B1 und B2., Gesamtmenge von 750 g Kaffee-Ersaß in der Weite auf die teilungsperiode fort. Kinder bis zu 6 Jahren erhalten ¿e Avschnitt C-(ShlaGtfett) E

Die Reichsindexziffer für die Lebeushaltungs-

b

1. Versorgung mit Marinelade

Qu Yy L E - I e a C ¿ c v ch . H ufolge „Wegfalls der bishor mehrere Zuteilungsperioden Puy gts gewesenen Neichsfarte für Zucker und Marme- lade entfällt künftig die Möglichkeit, den an Stelle von Marme- lade zu beziehenden Zucker über die laufende Zuteilungs-

SV 3K 6 bis 14 Johre E e, E E (E) Die Dors@uisien dey Uitiar alle aa er anen bnung Rückseite des Schecks ege hat, ist der Antragsteller ver- | Bezugspapieren wortgetreu in die Universalübertra-

Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch ; La ega i ] 2! O I O en a ragen A N Mae pflichtet, den Scheck an den benannten Lieferer zur Ausfüh- | gungsscheine übernommen werden. Lu Aenderungen oder mit Genehmigung des Generalbevollmächtigten für Rüstungs8-

26 | : aufgaben Planungsamt für Ausnahmefälle abweichende ns der Lieferung weiterzugeben. A eigenmächtigen Eintragungen dieser Art ist der Aussteller des

Karten verteilt, daß die Karten ei E L L die, ih A : ; / 200 Regelungen zu treffen. i 13. Universalschecks sind unbefristet gültig, soweit die Kon- | Universalübertragungsscheins nicht berechtigt. i und viermal über 2 a en einmal Abschuitte über 250 g bald zusäßlih zustehenden Seifenerzeugnisse. Diese Zu- ; Se 2 G ? tingentsstelle die Gültigkeitsdauer in dem Scheck nicht aus8- 23. Feder Universalübertragungsschein muß in Feld 7 des i Me ee je 125 g. Baste-Ctsay enthalten. Demgemäß ape [c mitte find übereinstimmend mit den Lebensmittel SV 5Igd 14 bis 18 Jahre E i: 9 R I i ( drücklich befristet hat. Hat die Kontingentsstelle den Zeitraum | Vordruks die . Zutellungsnummer des zugrunde liegenden snitte ül Ma en für ie L, Guteilungsperiode zwei Ab- | schnitten auf die Zeit vom 8, Fanuar bis 4, Februar 1945 Abschnitte A1 A2 S : E Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Universal- | für die Bestellung der zugeteilten Ware befristet, dann | Universal \ch e ck s tragen. Wenn ein Universalübertragungs- | f e je 125 g Kaffee-Ersaß auf. Fn der 72.—75. Zu- gestellt worden und nur während der 71, Zuteilungsperiode [Qnitle A 1, A 2 200 g Schweinefleisch heck-Verfahrensordnung werden nah den §8 10, 12 bis 15 | darf ,der Scheck nur dis u dem angegebenen Tage einem | schein auf Grund eines anderen Universalübertragungsscheins 0 IROO werden die Karten je einen 125 g-Abschnitt las, à Seen der Abts von nien an Kinder | 9(h\ aid Bi ars E Fleishs{chmalz = Fett E g der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. - Lieferer zur Ausführung der Lieferung ausgehändigt wer- | ausgestellt wird, ist der Schecknummer die Numnev des Uni- ; : | 8 zu 6 Fahren au nitte der Karten für die 71. Zu- | 9{bschni u N C 5g ; 83 den; die Lieferung ist jedoch auch nah dem festgeseßten Tage | versalübertragungsscheins, der- durh einen néuen Universal-

: teilungsperiode wird die hi L P BOsOnitt O (SOlaOtfett) i e V M06 l | ‘PeBeA ; ; L in für | f f; ; M 0 A R

3, Altersstufen / i g | auf die hierzu ergangenen Bestim- | 5 : i i S Dg i ; ; , ; zulässig. Hat dagegen die Kontingentsstelle den Termin für | übertragungsschein erseßt wird, hinzuzusügen; fie ist von der Da ber 10 af d siuf « ; mungen des Reichswirtschaftsministers verwiesen. Vargarine auf Kleinabschnitte « 250g pa Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in | Fie Lieferung befristet, dann darf nah dem festgeseßten | Schecknummer durch einen waagerechten Strich zu trennen, Jahre alte Versorgungsberechtigte Vollmilch / 625 nig j Zeitpunkt auf Grund des Ünivzrsalscheck8 niht mehr gesiefert | Entsprechendes gilt für die Stückelung von Universalüber- 11, Papierfarben 8 Berlin, den 1. Dezembèr 1944, werden, au dann nicht, wenn der Bezieher dem Lieferer | tragungsscheinen und für die Zusammenfassung von Bezugs-

nicht ‘mehr erhalten und die Milchbestellscheine sich künfti ( d Frvrto 2 » U E g an . c e - i "” wi "“ . den Grundkarten bzw. den Ergänzungskarten 8V 4, SY 8 Als Papierfarbèn für die 72. Zuteilungsperiode werden ‘Teilselbstversorger mit Schlachtfsetten Der Generalbevollmächtigte für Rüstung8aufgaben den Scheck so rechtzeitig ausgehändigt pol daß er mit der | rehten in Universalübertragungsscheine. : ü i : 924. Universalübertragungsscheine sind nur gültig, wenn \ie

und SV 10 befinden, ist es erforderlih, die Grundkarte für | bestimmt: SV 2E ü i i hal Gül t ten konnt Jugendliche von 10--18 Jahren in zwei Grlindlari R E C, h i / über 18 Jahre J. V.: Kehrl. Lieferung innerhalb der Gültigkeitsfrist rechnen konnte. | 1 | 5 d te t 9rundkarten gelb“ Nr. 4, ck ; ; : i - und Zeit- A) dl en mi g Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch Anlage zur 1. U-Scheck-DAO vom 1. Dezember 1944 I11. Nebertragung, Stückelung und Zusammenfassung der L A Besen A E Ait fet Bezugsrechte nimmt mit der Unterzeichnung die Verantwortung dafür,

den Altersstufn 10—14 und 14—18 Jahre aufzuteilen. Di __ Ergänzungskart N Grundkarte für 14—18jähr N a B U RIEIO D 00) No El ober g Fleishshmalz = Fett 125

dié Bezeichitung . E Verforgungsberechtigte behält 12. Kartenformat 1 ion E D B L, F “188 2 Universalscheck-Verfahrensordnung i l j n / l j Do

nung „für Jugendliche“ (Jgd), während die Grund- are Abschnitt Bu (Butter) . 195 y 14. Die Bezugsrechte aus dem Universalscheck können | daß dex Universalübertragungsshein durch gültige und von

ea a N 0 00 mo 8 22D I. Antragstellung rundsäßlih übertragen werden. Die Uebertragung ist zu- | dem Aussteller-noh nit ausgenußte Bezugsrechte gedeckt t.

karte für Kinder von 10—14 Fahren z » i : Jnfolge Wegfall i ; 3 N . zur Unterscheidung von olge egfalls einzelner Abschnitte mußten einige | Butter auf Kleia i | ' e E. MleingbQnitle 4 ao ems 208 1. Universalschecks dürfen nur von Stellen oder Personer | lässig, E fe gur ent Ens E Sericlc-bue Vecnzópaiieten

eziehenden Ware erforderlich ist. Die Uebertragung . (

der Gruündkarte für 6—10jährige Kinder (K) die zusäbliche Kartenformate geändert werden. Eine Zusammenstell

201 T d » f V ? - : z E [N "uun - Bezeichnung „grK erhält. : ' gusäglid der in der 71, Zuteilungsperiode gültigen Sg i 400 g ausgestellt werden, denen eine schriftliche Scheckberechti jung der zu

Zwecks. besserer Unterscheidung von den Karten der übrigen joweit gegenüber der 70. Zuteilungsperiode eine Aenderung ; SVAK 6 bis 14 Jahre : des zuständigen Reichsbeauftragten erteilt worden ist (scheck- | erfolgt durch Weitergabe des Scheck8. Universal\checks dürfen 25. Wenn ausgenubte oder noch nicht ausgenußte Uni- Alters\tufen haben die an die über 18 Sahve allen Ves: eingetreten ist, ist aus der Anlage 2 ersichtlich *), Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleish j : berehtigte Kontingentsstellen). Anträge auf Ausstellung von | nur einmal weitergegeben werden, d. h. von dem Bezieber gera ee Universalübertragungs\cheine oder Bezugs8mar- g erten auszugebenden Karten die zusäßliche Be- j | óder 160 g Fleishs{chmalz = Fett 125 g Universalshecks find unter Verwendung des Vordrucks | an den Lieferer zur Ausführung der Lieferung. Die An- | ken abhanden kommen oder durch unahwendbare Ereignisse einung „E“ (= Erwachsene) erhalten. Somit tragen die Fünfter Abschnitt ABONItE B M, E os UA 1/43 (Blatt A und B) an die in den Bekanntmachungen | schrift des ‘Lieferers ist auf der Rückseite des Schecks einzu- |' vernichtet werden, ist der leßte berechtigte Fnhaber des Be- rundkarten künftig folgende Bezeichnung: Srhlußbesti Abschnitte Bu 1 Bu4. (Butter) L, 500 g der Reichsbeauftragten genannten Kontingentsstellen ‘einzu- | tragen. Der Lieferer kann die Bézugsrechte aus den ihm | zugspapiers verpflichtet, der Kontingentsstelle unter Dar- Grundkarte E j ; 4 N estimmungen E reihen. Wenn. eine he von mehreren Kontingentsftellen Mrg en R O E der Unicérialid wwei- U E raf Fre B i H N Anzeige it der Ab: Jgd für Fugendli ) 18% gabe der Bestéllscheine S O A og zugeteilt wird, richtet sih ihre Zuständigkeit nah dem fest- | terübertragen. Für die Ausstellung der niversalübertra- ritt der Verlust beim Versand der Papiere ein, so ist der Ab- E IrK M A N e Fahren, Die Verbraucher haben die E 71 in der Woche | Abschnitte A P je 14 bis 18 Jahre i elegten Verwendungszweck der Sia tinnenta, Bezirkliche Zu- | gungsscheine gelten die Ziff. 16 f. - sender’ anzeigepflihtig. Soweit die Führung von Aufzeich- Z a A vom 2. bis s. Zanuar 1945 bei den Verteilern abzugeben nitte À 1, A2 200 g Schweinefleisch tändigkeitsabgrenzungen werden von den Reich8beauftragten 15, Die Uebertragung der Bezugsrechte vom Bezieher an | nungen vorgeschrieben ist, muß der Verlust sogleih in den n c R | sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf befifintte Abschnitte B 1 oder 160 g Fleishs{chmalz = Fett 125g bekanntgemacht. j den Lieferer kann durch Bekanntmachung des zuständigen | Aufzeihnungen vermerkt werden. Jn der Anzeige sind die KlIst G d bis V g M Tage dieser Woche beschränken. : E Abschnitte M S L E e L L E 2. Die Ware darf in dem Antrag nur unter der Bezeich- Reichsbeauftragten allgemein, durch Auflage indem Scheck Nummer des Schecks bzw. Uebertvagungsscheins sowie die Bei‘ den Ergänzungskarten für Teilselbstvers 04 av y / A und Bu2 (Butter)... , ‘950 g nung angefordert werden, unter welcher sie in der Bekannt- | für den Einzelfall ausgeschlossen wérden. Der Ausschlu der Warenart und -menge, über die er lautete, anzugeben. Die und SV 4 die über die Al tersstuf La erforger. S. : i Materuübersendung i - E 500 g machung des Reichsbeauftragten aufgeführt ist. Die Reïchs- | Uebertragbarkeit hat die Wirkung, daß der Lieferer durch die Kontingentsstelle kann die Glaubhaftmachung der Angaben Aenderungen nicht einaetr N Fahre lauten, sind Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten j SV 8 KI1k 3 bis 6 Jahre N warennummer ist anzugeben. Wenn der zuständige Reichs- | Entgegennahme des Schecks seinerseits keine Bezugsrechte er- verlangen. Die Kontingentsstelle entscheidet nach billigem gen nicht eingetreten. Diese Karten haben ihre Be- | Matern werden wie üblich übersandt 8 Abschnitte A 1, A 2 200 o Schwei P beauftrágte für bestimmte Waren besondere Warenbezeih- || wirbt. Die Rechte aus einem Scheck, welcher den Vèrmerk Ermessen, ob und in welchem. Umfange für die in Verlust : : e : / 200 g Schweinefleisch nungen over Warennummern' vorgeschrieben hat, ' sind diese | „Uebertragung verbvten“ trägt, dürfen niht weitergegeben geratenen Bezugspapiere Ersaß gewährt wird. Für einen

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für das gesamte Reichsgebiet einheitlich hergeste L Abschnitte B 1 S : gebiet einheitlich hergestellt werden, un «o 120g 3. Jn dem Antrag ist anzuFeben, für welchen Zeitraum 1 ; 18ste ute : von verschiedenen Liefereyn oder in Teilmengen beziehen drücklicher Ermächtigung der Kontingentsstelle ausstellen; den Bezug von entrahmter Frischmilch mit Ablauf der : ! i ] ch en ne E Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen ev 1 Klet bis zit 8 Fahren 800 g “zur bezeichnen, z. B. nach dem betreffenden O SALENYED, lung erfolgt duxch Universalübertragungsschein. Die Waren- rahmte Frischmilh“ und ist für die 71.—74. Zuteilungs- 8 Januar 1945, die übrigen L it nichts 4. Dié Ware muúß- mengenmäßig bestimmt und in der ge- | ‘R I e i ten L Om ngen,, Joreit ets oder 160 o Fleis{\ i vorgesehenen Feld zu vermerken. Die Stückelung kann durch E Bezugspapiere wieder aufgefunden werden, sind ¡ a C T0 g N, Ó : : sammengezogen worden, Fm übrigen finden die für de 4 t R à ; andáeforderte Ware verwendet werden soll. Der Verwendungs- | mein,, durch Auflage in dem Scheck d. h. durch den Ver- ) x) gen finden die für den | . Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. r sind E, ANDATAGLN (He gu GIOMTen. P be . ) s C 1 Z 240 14 v 2 . i; \ . pi. . è 7 entsprechende Anwendung (vgl, Erlaß vom 18. Dezember Geschäftszeichen: 11 B 1 71. Abschnitte A 1, A 2 200g Schweinefleisch lichkeit angegeben ist, werden unbearbeitet zurückgegeben E ï ï i Wiüirtschaftsteil und in einer Stärke von 90 g/qm (gegenüber bisher 70 g/q1 ) : Mnn Se : 125 g anfordert, kann zur Angabe des Verwendungszwecks auf die ENE, : f : g! ge er bisher 70 g/qm « Normalverbraucher über 18- Jahre (E) __| Abschnitte 1 und 114 (Butter)... «a 960 S Abschnitte A 1, A2 200 g Schweinefleisch - J ; i: M Tau Margarine auf Kleinabschuitte . angeforderten “Ware für den in Frage kommenden Bedarfs- „Ein Kommentar ' der Arbeitszeitverlängerung niht shematish bestimmt werden. mahlkarten ausgegeben. Die Karten sind wie bishe : Abschnitt C, (Schlachtfette), . , LALISI VISHer aus / ) über die 60-Stunden-Woche. Danach sind Arbeitskräfte, die dur abfall führen müssen, wenn ein Ausgleih durch genügeßd lange worden. Margari1 P O A a Schwerarbeiter ; 040, a (a 4 téerfan en N h A C O 4 (A eriigungoarien H EanTeagi, Wo D, Des, Tenguterr Mee Ieve bedarfs r verwenden oder dem Arbeitsamt für einen. anderen | politishen, Rehnung tragen. So soll z. B. der jeweilige Aford Vis L f ! notwendige Erhaltung der menschlichen Arbeitskraft mit den Prô- | steigerung auf die Dauer Senkung der Arbeitsergebnisse bringen. Jnfolge der angespannten Versorgungslage wird es | Abschnitte B1 und B2 5 1 P E | «125 g 1 : î rent! Warenmengen, die dem Antragsteller gehören und die exr eiten erzielt werden, wenn Avbeitsablauf und innerbetrieblicher | nährungszulagen. Die Zulagekarte für Langarbeit kann daher der AZ-Karten vorzunehmen, nachdem über die W-Abschnitte Butter auf Kleinabschnite 250 g ‘Margarine . er im Besib eines anderen | Es kommt dabei auf den jeweiligen Betrieb an, Soutit E 55 Stunden bei Männern und 5214 Stunden bei Frauen und 1125 g 1475 s ia v 4 Í x s , é q Í \ ; (9 Sonderabdruce sind erhältlih bei Verlag August Lugey?r, | Betrieb richtige Arbeitszeit 1 en D s : / Ad | E f auf : my über die Arbeitszeit sind daher niht nach dem Buchstaben durch- nach dem Kommentar, besonders sorgfältig zu prüfen, ob die all-

l : Ua verlorengega en Universalüher s\chei 4. Haushaltsauêsweis für entrahmte Frishmilch sofort ban G j O EN 5 ) R E O/S gegangenen Universalühertragungsschein darf der Í ort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen, Zbschnitte Bu 1 Bu 4 (Buîter) .. . „500 g oder von welchem Zeitpunkt an die angeforderte Ware be- 70. Zuteil 5 ß / will, ist die Stückelung des Schecks notwendig. Die Stücke- | ersaßweise ausgestellte Universalübertragungsscheine sind auf (0, Buteilungsperiode seine Gültigkeit. Dex Haushaltsaus- j ) Fir on vierteljahr o. ä. menge und -einheit sowie die Empfänger der gestückelten Be- versehen; sie follen die Nummer des verlorengegangenen periode. neu auszugeben. Zur Verkleinerung des" Formats | anderes bestimmt ist, sofort in Kraft, Abschnitte Bu 1 und Bu Ÿ Bultel) bräuchlichen Bemessungseinheit angefordert werden. Eo Le Aoalintantdliele alu deen Mus Auf , x UTter « c . i Alis . Haushaltsausweis für den Bezug von eutrahmter Frischmilch J. A. Dr. Morig Ne R Sine EiuE _zweck ist genau. und eindeutig zu bezeichnen. - Anträge, in | merk- „Stückelung vevboten“ für den Einzelfall aus8ge- ÿ. A.: Dr. Mo rit. 1943 11 B 10 3260 —). Der Haushaltsaus1weis ift auf Wenn ein Betrieb die zur Durchführung der ihm erteilten | herzustellen. J P ( Herstellungsanweisung Bezug genommen werden. : 4 . U At T : i : 5, Reichsmakb / Abschnitt 17 (Margarine) . i tet 125 g 6. Ferner sind in dem Antrag der Gesamtbedarf an der | Die Anwendung der 60-Stunden-Wothe zuführen, ern verständnisvoll und On emäß zur I Mes Reichsmahlfarten oder 160 g Fleishschmalz = Fett 200 g l i ; ; E R E L zeitraum und der Verbrauch im lèßten Kalendervierteljahr Jm Reichsarbeitsblatt H GS Oberregierungsrat F. H. | Erfahrungsgemäß treten gerade bei intensiver geistiger Tätigkeit grünem Wasserzeichenpapier (Farbton: ° ( ; | Abschnitt D (Butter) wee zu, machen, für die eine neue -Warenzuteilung bean- sserzeichenpap (Farbton Nv. 30) herzustellen. ( ) Ö Î ) \ ) die Verlängerung dex Arbeitsgeit entbehrlih werden, an anderen | Freizeitew nicht vorgesehen ist. Die Festseyung der Arbeitszeit muß R M Abschnitte A 1, A2 200 o Schweineflei B j tvon N Die Regelung der Abgabe von Brotgetreide an Selbstver- L | g Sch fleisch der/Fertigungsarten getrennt aufzuführen. Außerdem hat der Einsaß treizugeben. Abgesehen von, Stoßaktionen besonders | bei normaler zeitgerechter Leistung liegen, die im allgemeinen / O Tgarine . . 150g Waren aufzuführen, die er anfordert. Sind bestimmte Men- Arbeitskräfte auch auf die Gefahr einer zéitweiligen Ueberhean- | stunden angeseßter Akkord kann untèr Umständen zur Ukber* Abschnitte A 4; A 2 200 g Schweinefleisch Ea i u ( ) | I sehen, so ist hierauf unter mengenmäßiger Angabe hinzu- | i i; fünft Voten UYE : ur F 1 ¡ V f z : duktionsforderungen in Einklang gebraht werden, Erfahrungs- | Neben den Zuschlägen für die nah der Verordnung geleisteten Unstig leider häufiger notwendig sein, Lebensmittel- FXbshnitt C (Schlahtfette). ...,..., ,, 125g | Abschnitte A1, 42 200g Schweineflei[ch bri C / 1, S | 7 . selbst in Besiy hat, ; Finsay höchste Arbeitsintensität verbürgen. Bei welcher Arbeits- | nach Erfüllung derx sonstigen Vorausseßungen gewährt werden, der A Z-! ‘te Be p ie Fie V tot No Q Y t j / f ck y . 6D « karten außerdem . die Eier verteilt werden. Aus Tag time auf Kleinabschnitte . V N 196 o 1 Cthlathtfette E, L O erworben hat, die sich j N erar Mefadbon: des Botxiebafiihrers, die für seinen |: Fugendli Ee O Qevats Lei / Grundkarten auf 10, diejenige der W-Abschnitte auf den ———— j E | 5 i : es zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsführers, die für jein Fugendlichen erreiht wird. Gerade bei Men, decèn regel» ang- und Nachtarbeiter (21) Bad Oeynhausen, Weftkorjo 2.

zeichnung „für Kinder von 6——14 Fahre U Bert : E 272 h o Jahren (K)“ behalten. Die Ernährungsämter habèn die Druckmatern, die nicht oder 160 g Fleishschmalz - Fett 125 œ statt oder neben der Reiçchswarennummer anzuführen iverden ¿20g ho L) i P1 1 U N. # G ; L v itolaa Ba d B2 / 16. Wenn der Bezieher die ihm zugeteilten Warenmengen, Aussteller einen neuen“ Uebertragungsschein nur mit aus-- «Nsolge Zeitablaufs ‘verliert dexr Haushalts&usweis für Butter auf i i A ° s f Jukraftlreten ' f Kleinabschnitte. , - è ao 50g nöôtigt wird. Der Bedarfszeitraum ist kalendermäßig genau l l 1 ] i 6 ! : ilung8peri ; der Vorderseite mit der, Aufschrift „Ersaßausfertigung“ zu weis erhält die Bezeichnung „Haushaltsausweis für : ent- ür die Zeit vom 8. Januar bis 4, Februar 1945 trete / ( halts cis für ent- | B Januar bis 4, Februar 1945 treten am Abschnitte A 1, A 2 200 g Schweinefleisch zugsrechte sind auf der Rückseite des Schecks in dem hierfür Uebertragungsscheins beibehalten. Wenn die abhanden- Pr RS i geven. i / chmalz = Fett 1% g 1 H i , i : Ui \ i sind je zwei Tagesabschnitte zu cinem Doppelabschnitt zu- | Berlin, den 17, November 1944. Butter ‘auf Kleinabschnitte E o 5, Iun ‘dem Antrag ist anzugeben, zu welchem Zweck dio Da a t Me In M Sa nann ae zeihnungen, deren Führung vorgeschrieben is, vernichtet, so erlasse Ny T4 t ü f s N N Ea f j 82 î 8 î i i: o Á ssenen Vorschriften ‘auf den neuen Haushallsaus1weis / Ausländische Zivilarbeiter POE enen der Vremend anae MYe ge Ee Le L. Wasserzeichenpapier im Farbton gráu Nr. 193 wie bisher) : Zusammenschung der Fettrationen cini gite Abschnitte B 1 OL S g Fleischschmalz = Fett 125g Herstellungsanweisungen erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe des bezweckten Erfolges. Auch bei den Angestellten darf das Ma Für die 71.——73. Zuteilungsperiode werden neue Reichs- Abschnitte B1 und B2 875 i E i : Zul i 8 anzugeben. Diese- Angaben sind, nur für ‘die Verwendungs- | Schmidt eine Erläuterung zur Anwendung der E sehr leiht Ermüdüngsersheinungen auf, die zu einem Leistungs- ¡ Zulagen in Fett Das Format ist aus Gründen dexr Vavttiors 2 . Butter auf Kleinabschni 0 ird. ie Zuteilung gleichzeitig für mehrere nder ] F st aus Gründen der Papierersparnis verkleinert f Kleinabschnitte tragt wird, Wenn p Zu ¡lung Gegen 1 h Stellen des Betriebes unter Senkung des anerkannten Kräfte- | beiden Belangen, den kriegswirtshaftlihen wie den sozial- c Î s Í L s f - oder 160 & J id 2 = L C 4 Ç i Go / h L A d + E: Ri 1 M N s 0 p jorger erfolgt im übrigen durch besonderen Erlaß. / «Jugendliche von 14 bis 18 Jahren (Jgd) Be E i S R gen 6 g i Antragsteller in dem Antrag seinen Gesamtbestand an den wichtiger Art, bei denen die rücksichtslose Anspannung aller | schon bei kürzerer Arbeitszeit erreicht wird. Ein bei 60 Wochen- z i Schla f G C n : E e B “i 6, Freie. Abschnitte oder 160 g Fleifchs{chmal N E j / j _12 gen des Bestandes für besondere Verwendungszwecke ‘vorgs- | spruhung in Kauf genommen werden muß, soll die sozialpolitisch | beanspruhung der Gefolgschafter führen und dann statt Leistun gs- er L g Freishschomalz " = Fett 125g A C | “eisen. Als Bestand sind aufzuführen: 11 rde1 i 5 l ünf er häufiger n z Schwerstarbeiter \ | \ fgufüh gemäß kann der gleiche E Sea gus bei kürzeren Arbeits- | Ueberstunden bleiben unberührt die Bestimmungen über Er- zuteilunge x Die freie \chnitte der Gr arte «___Abschni L Ln zuteilungen Über die freien Abschnitte der Grundkarten sowie Abschnitte D—F (Butte) L, 375g |\ j oder 160 g Fleishshmalz“ - = Fett 125 g l i : S e A i 500 o Varenmengen, die der M bereits rechtswirfsam | zeit die beste Grenze liegt, läßt sih aber nicht allgemein sagen..| wenn die vorgeshriebene Mindestwochenarbeitszeit von diesem Grunde habe ih die Zahl der Z-Abschnitte auf den N ITTdA 4 L , DICI De - O u ermitteln. Zentrale Anordnungen | mäßige Arbeitszeit nur bis 56 Siunden erhöht werden darf, ist, Wochenkarten für ausländische Zivi|arbeiter auf je 6 der | %) Hier nicht abgedruckt, i M j : j i j argarine , ,

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