1903 / 57 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Marktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufswert berihtet wurden.

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Tilsit, Insterburg, Goldap Att Stettin, Pyriß, Stargard . nllam, Stettin, Pyriß, Stargard . Posen, Lissa, Frolofieo Séneidemühl, Bromberg, Wongrowitz Namslau, Trebniß, Ohlau, Strehlen,

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Sagan, Glogau, Polkwit, Gold-|

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Verkaufte Menge Doppelzentner

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Provinzen, Staaten.

Marktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufswert berihtet wurden.

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774] 14,75 14,69 154] 14,74 14,69 56) 15,33 14,91

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Ostpreußen Westpreußen .. Pommern .

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Tilsit, Insterburg, Goldap Stargard, Skthivelbein,

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preußischen) Nr ‘Friedrih der Niederlande (2. Westfälishen) Nr. 15,

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Fähnriche x. Ernennungen, Beförderungen und. Verseßungen. Im aktiven Heere. Berlin, 2. März. Prinz Karl Anton von Hohenzollern Durchlaucht, Major Àà la suite des Generalstabes der Armee, in dem Kommando zur Dienstleistung vom Großen Generalstabe zum Generalstabe des Garde-

Nawhgenannte Oberprimaner der Hauptkadettenanftalt in der Armee als Fähnriche angestellt, und zwar: die Portepeeunteroffiziere : v. Kaßler im Königin Augusta Gardegren. Regt. Nr. 4, v. Stieten- cron im 5. Garderegt. z. F, v Stephani im Gardeschüßenbat., Leidreiter im Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Müller im Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. West- 6, Maßmann im ‘aut vage ¡aan v

antel- mann im Infanterieregiment von Lützow (1. Nheinischen) Nr. 25, v. ir\sch im Inf Regt. Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Kalcher im Füs. Regt. Fürst Karl Anton

Verbrauchskontingentierung, vorzushlagen, und ih werde Ihnen in kurzem die Gründe entwickeln, welche für eine solche abwartende Haltung der verbündeten Regierungen maßgebend sind. Von vielen Seiten der Herr Vorredner nannte u. a. den Deutschen Landwirt- \caftsrat und den Vorstand des Vereins der deutschen Zuerindustriellen wird von den verbündeten Regierungen gefordert, wir sollten eine Doppelkontingentiecung der Naffinerien und der Rohzuckerfabriken auf Grund des österreichischen Gesetzes einleiten. Meine Herren, wer fordert das von uns? Jst es die gesamte Zuckerindustrie? Nein, diese ist es niht. (Sebr richtig! links.) Der Herr Graf Carmer hat selber zugegeben, daß cin Teil der Zukerfabriken er bezifferte sie auf 80 außerhalb dieses, wenn ih mich so ausdrücken darf, Bundes stehen. Ich kann ergänzend hinzufügen, daß mir gerade in den leßten Wochen eine Anzahl von Zuschriften aus Kreisen der Zuckerindustrie zugegangen sind, in denen bitter Beschwerde geführt wird darüber, daß der Vorstand des Vereins mit seinem Antrag auf Ein-

Nun hat der Abg. Graf Carmer angeführt, daß Oesterreich gerade in England und Amerika unser {hlimmster Konkurrent sei, und daß, wenn wir feine Kontingentierung einführen, Oesterreich aber eine folhe einführt, wie es jegt geschehen ift, der österreihishe Zucker auf beiden Märkien uns {lagen würde.

Was Amerika anbetrifft, so kann ich nur hervorheben, daß im Laufe der leßten Jahre sehr eingehende Verhandlungen dort über die Frage geführt worden sind, ob der russische Zucker eine indirekte Prämie genießt. Diese Fragen sind in der leyten Zeit ends gültig entschieden worden durch ein Urteil des Obersten Gerichts- hofs in Washington dahin, daß die fsteuerlihe Behandlung des russishen Zuckers einer indirekten Prämie gleich zu er- achten ist, und daß der russishe Zucker - deshalb in Amerika einem Zuschlagszoll unterliegt. Der österreihische Zucker wird, soweit mich meine Kenntnis der betreffenden Verhältnisse niht trügen follte, seitens der amerikanishen Zollbehörden auf seine Herkunft nah dem

Kolmar, Wongrowiß Namslau, Trebniß, Ohlau, Stre n

Glogau, Goldberg , i Oppeln, Ratibor, Rustabi Ner,

11,80 von Hohenzollern (Hobenzollern.) Nr. 40, Erdmann im 3. Posen. ' Inf. Negt. Nr. 58, Wilck im 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, Ga- briel im 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, v. Holwede im Füs. Regt. von Gersdorff (Kurhe}s ) Nr. 80, v. Krogh im Braunschweig. Inf Regt. Nr. 92, v. Hagen (Oswald) im 5. Thüring. Inf. Negt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), Dyckhoff im 7. Thü- ring. Inf. Regt. Nr. 96, Schaefer im Meter Inf. Regt. Nr._98,

führung der österreihischen Doppelkontingentierung aus eigener Machtvollkommenheit vorgegangen sei, ohne sich mit der Industrie vorher eingehend ins Benchmen geseßt zu haben. (Hört, hört! in der Mitte und links )

Fch kann ferner anführen, daß, wenn der Deutsche Landwirt- \chaftsrat in einer vor wenigen Wochen hier abgehaltenen Sißung be-

12 613 1. September sehr genau angesehen werden, und es is mir außer- ordentlich wenig wahrscheinlih, daß die amerifanishen Zollbehörden in der österreichishen Doppelkontingentierung nicht auch wie im russishen System eine indirekte Prämie erblicken würden. (Hört,

hört! links.) Wie liegt es nun in England ? Nach der Brüsseler

15,80 | 14,48

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. [An vorbenannten 63 Marktorten .. « 62 Marktorten *) im Januar 1903 Be Z « Dezember 1902

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Babenhausen, Augsburg, Günzburg, 15,00

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1903 Dezember 1902 November Oktober September August

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Bloem im 2. Bad Gren. Regt. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, Ott im Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, Bufe im 6. Bad- Inf. Negt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, v. Keiser im 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regk. (Prinz Carl) Nr. 118, v. Hagen Oskar) im 8. Thüring. Inf. Regt. Nr. 153, Seiler im 10. Rhein. nf. Regt. Nr. 161, Klävemann im d. Hannov. Inf. Regt. Nr. 165, Lantius-Beninga im 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, Falkenstein im Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, Todt im Ulan. Regt. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16, Hesse im Feldart. Regt von Holgendorff (1. Rhein.) Nr 8, Eisenhartk im Minden. Feldart. Regt. Nr. 58, Heims im Fußart. Regt. von Hindcrsin (Pomm.) Nr. 2, Küntzel im Fußart. Negt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, E im Fufart. Regt. von Dieskau Schles.) Nr. 6, Herrmann im Schleswig-Holstein. Fußart. Regt. Nr. 9, Glatt im Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, Sommerfeldt im Eisenbahnregt. Nr. 1, Kühne im Eisenbahnregt. Nr. 3. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Potsdam, 28. Februar. Gr. v. Borcke, während der Dauer des mobilen Ve1hältnisses 1870/71 dem Regt. der Gardes du Corps aggregiert gewesener Rittm. der Gardelandw. Kav. a. D., zuleßt von der Kav. des damal. 2. Bats. (Stettin) 1. Gardelandw. Regts., der Charakter als Major verliehen.

Evangelische Militärgeistl iche.

18. Dezember. Wilhelm, Militärhilfsgeistliher, von Berlin zur 4. Div. nah Bromberg verseßt.

7. Februar. Meichssner, Militärhilfsgeistliher, von der 35. Div. in Graudenz zur 2. Gardediv. nah Berlin verseßt.

16. Februar. Schettler, Div. Pfarrer, von der 22. Div. in Cassel zur 10. Div. in Posen, v. Bergh, Div. Pfarrer, von der 10. Div. in Posen zur 22. Div. in Cassel, verseßt.

18. Februar. Moller, Pfarrvikar in Beuthen, als Militär- bilfsgeistliher in Graudenz vom 15. März ab angestellt und der 35. Div. zug«teilt.

Beamte der Militärjustizverwaltung.

Dur Verfügung des Kriegsministeriums. 22. Februar. Dr. Grünwald, Kriegsgerichtôrat bei der 18. Div., vom 1. April 1903 ab der Amtssiß in Altona angewiesen.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Krieasministeriums. 15. Februar. Gol dgrebe, Garn. Bauwart auf P1robe in Deutsh-Eylau, endgültig angestellt

16. T tutnor. Schmidt, Beekmann, Blohwiy, Niese- bed, Provfäntamtskontrolleure auf Probe in Königsberg 1. Pr. bezw. Parchim, Iyehoe und Fürstenwalde, zu Proviantamtskontrolleuren ernannt.

18. Februar. Andrae, Proviantmeister auf Probe in Düssel dorf, zum Proviantmeister ernannt

20. Februar EFrause, Bekleidungsamtskontrolleur beim V1. Armeckorps, zum Bekleidungsamtörendanten beim 11. Armeekorps, Kirstein, Bekleidungsamtsassist. beim 1V. Armeekorps, zum Be- fleidungsamtsfontrolleur beim V1. Aimeekorps, Hellmann, Be- fleidunatamtsaspir. beim !X. Armeekoips, zum Bekleidungsamtsassist. beim Gardekorvs ernannt. Westphal, Bekleidungsamtsaîsift. beim Gardekorvs, zum Bleidungsamt des 1V. Armeekorps verseßt.

23. Februar Walther, Küting, Hentscbel, Frey, Zahblmeisteraspiranten, zu Zahlmeistern beim 1X. bezw. X1V., V. und LX. Armeekorps ernannt

2%. Februar. Zacharias, Rechnungsrat, Rendant des Inva- lidenbauses in Berlin, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe- stand versetzt

lossen hat, den verbündeten Regierungen die Einführung der Doppelkontingentierung zu empfehlen, er in derselben Sißung be- {lossen hat, die verbündeten Regierungen ‘darauf aufmerksam zu machen, daß beim gegenwörtigen Stande der Zuckerindustrie die Er- hebung irgend welher Zuckersteuer ein Unding sei. Nun, meine Herren, daß diese Wünsche, namentli der leßtere, von seiten vieler Fnteressenten ehrlich gemeint gewesen sind, das glaube ih gern. Die Aufhebung jeder Zuckersteuer würde ohne Zweifel die Industrie för- dern. Sie wissen aber auch, daß wir gegenwärtig nicht mit Utopien rechnen können.

Nun möchte ih entgegen dem, was eine Majorität ih weiß nicht, wie groß sie war im Deutschen Landwirtschaftsrat gewüns{ht hat, doch aus einer Sißung des Reichstages einige Ziffern und einige Namen anführen. Es war die Sißung vom 10. Juni des vergangenen Jahres. Es fand damals die namentliche Abstimmung statt über den § 65, wie er sich in der Kommission gestaltet hatte und der auf eine Kontingentierung hinauslief. Es stimmten für den 8 65 mit „Ja“ 114 Abgeordnete; mit „Nein“ gegen den § 65 194 Abgeordnete. Wenn also im Schoß des Landwirtschaftsrats vor wenigen Wochen eine Majorität für eine Kontingentierung vor- handen gewesen ist oder gewesen sein mag, so ist bei der entsheidenden Sißzung und das war doch gewissermaßen die Entscheidung über die Brüsseler Konvention und alles, was damit zusammenhängt in diesem hohen Hause eine sehr große Majorität dagegen gewesen.

Nun könnte Graf Carmer sagen: unter den 194 Stimmen, welhe die Kontingentierung verwarfen, war die große Mehrzahl auf der Linken dieses Hauses, also der Landwirtschaft überhaupt nicht freundlih gesinnt. Es ist richtig, daß die Linke des hohen Hauses geschlossen gegen die Kontingentierung gestimmt hat. Aber ih darf einige Namen von Abgeordneten nennen, an deren Interesse für die deutsche Landwirtschaft Sie niht zweifeln werden, und die gleihfalls gegen die Kontingentieruug gestimmt haben. Es waren der Abg. Graf von Bernstorff-Uelzen, der Abg. Fürst von Bismarck, von Kardorff, Dr. von Komierowski, Rettih, Graf von Schwerin-Löwiß und von Staudy. Einzelne dieser Herren, unter anderen der Graf von Schwerin-Löwitz, hatten sogar in der vorhergegangenen Debatte sih sehr scharf gegen die Kontingentierung ausgesprochen, und wenn die Zeitungsberichte über die leßten Siyungen des Landwirtschaftsrats

utreffen, so kann ich annehmen, daß der Herr Abg. Graf von Schwerin-Löwiy auch im Schoße des Landwirtschaftsrats selber gegen die Kontingentierung gestimmt hat. Ob diese Zeitungsberichte zu- treffen, kann ih freilich nit wissen. Also, meine Herren, wenn ih die Frage wiederhole: wer ver- langt die Kontingentierung? so komme ih zu der Antwort: ein Teil der Zuckerindustrie, und zwar vorwiegend die Raffinerieseite. Nun, meine Herren, ist vielleicht niht ganz allgemein bekannt,

was eine Kontingentierung nach österreihishem Muster für uns be- deuten würte. Die österreichische Kontingentierung, wie sie durch jüngste | Geseye jeyt beschloffen ift, beschränkt nit die Produktion, fie be- | {ränkt aber den Verbrauch, indem sie die Regierung ermächtigt, in

Deutscher Reichstag. 2756. Sißung vom 6. März 19083. Tagesordnung:

1 Uhr.

das Neichsschatßamt, und zwar bei dem Ausgabetitel „Ge- halt des Staatssekretärs“

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichte. Nach dem Abg. Grafen von Carmer (d. kons.) nimmt das Wort der

Staatssekretär des Reichsschazamts Freiherr von Thiel- mann:

Meine Herren! J darf zuerst dem Herrn Abg. Grafen Carmer meinen Dank dafür ausíprechen, daß er die Fragen an die verbündeten Regierungen so klar und präzis gestellt hat. Einerseits erleichtert mir dies die Antwort, und sodann nimmt es der Diskussion die Möglichkeit einer Schärfe, welhe wir bei Beratung der Brüsseler Konvention sowohl, wie der Zukersteuernovelle doch verschiedene Male haben beflagen müssen.

Der Herr Abgeordnete erinnerte daran, daß in der Denkschrift zu den damaligen Vorlagen die Regierung ausdrücklich zugriagt hatte, in cine Prüfung der Verhältnisse einzotreten dahin, ob neue Maßregeln, sei es Kontingentierung in irgend einer Gestalt, seien es andere, durch die neuen Verhältnisse der Brüsseler Konvention würden erforderlich gemachk werden Die Brüsseler Konvention ift noch nicht in Kraft getreten. Die Regierungen haben bisher nur auf Grund des Materials arbeiten

können, das ecliuerselts son vorlag, als wir die Konvention ab- |

i&icofien und den betreffenden Geseyentwurf hier cindrachten, uad das

Regierangen herangetrelen isl. Jh lann mit | farzen Worten sagen, daß es Material den verbündeten |

Regictongen grgenwärtig noch keinen Anlaß gibt, in Form einer newen | Novelle dem Reichstage cine Kontingentierung des Zuekers, sei es in

an Fie vethántetra

Form ciner Erzcagangsfontingentierung oder, wie in Oesterreich, einer

] Fortseßung der zweiten Beratung des } Neichshaushaltsetats für 1903 beim Spezialetat für |

gewissen Zeiträumen denjenigen Verbrauch des Inlandes festzuseyen, | welcher den Zucker zu den Bedingungen des Steuergeseyes beziehen | darf; jedes Pfund Zucker, das mehr in den inländischen | Konsum übergeht, muß den Zell tragen. Es scheint danach, als ob | man in Oesterreich-Ungarn taran verzweiselte, durh cine Gesehgebung den Zuckterkonsum im Inlande zu heben. Wir stehen genau auf dem entgegengesezten Startpankt. (Sehr richtig!) Wir hóffen, daß Steuer von 20 M auf 14 im Verein mit den | anderea Maßregeln, welche den Preis im Julande au herabseyen | werden, geeignet sein wird, dea Zuckerkonsum des Jnlandes nicht allein zu beben, sondern im Laufe der Jahre beträchtlich zu heben. Ich erinnere daran das ist freilich nebensählich —, daß auch

im neuen Zolltarif der Thee einem geringeren Zoll unterworfen worten ist, und daß ichon dieses cine Mittel bei billigeren Zucker-

| preisen ih meine, bei billigeren Preisen für den Konsum ge- eignet ist, den Verbrauch zu vermehren. Die Zolltarifkommission ift bei diesem Beschluß autdrücklih von dem genannten Motiv aus-

| gegangen Die österreichische Geseygebung gebt aber in vielen Bezichungen

| noch erheblich weiter, und sie geht erheblich \{ärfer vor als unsere | bieherige Kontingentierung die mit dem leyten August dieses Jahres | ihr Ende errcihea wird | Kontingentierung cathält cin ausdrückliches Verbot der Gründung neuer Zuekerfabriken innerbalb eines Radius von 100 km um eine jede besteheade Zuckerfabrik. Meine Herren, ih habe leider eine Karte des nördlichen Deutshland mit den Zackerfabriken nicht anfertigen lafien. Wäre es der Fall gewesen, so würde sie meines Erachtens sicher zeigen, daß, mit Autnahme vielleicht von Segenden mit ganz iblecbtern Boten im nôtdlichen und besonders im nordöfilichen Deutih- land, fein Punkt vorbaaten ist, der mehr als 100 km von irgend ciner delichenden Fabrik abläge Die österreichische

bestehenden Fabriken und das damit der Landwirtschaft gedient Sie uh nach alledem, twas hier im

| die Herabsecyung der

vorgegangen ist. Die dsterreichische

Konvention hat jedes Land, welhes der Konvention angehört, also auch England, den Zucker aus Prämienländern mit einem Zuschlagszoll zu belegen. Die Vorentscheidung aber, ob der Zucker des bestimmten Landes ein prämiierter Zucker ist oder nicht, liegt niht bei der Zollverwaltung der einzelnen Staaten, sondern bei der ständigen Kommission, welche in Brüssel im Laufe dieses Sommers zusammentreten wird. Gehört das Land, dessen Zucker von der Kommission als prämiierter angesehen wird, selbst der Konvention an, so würde es seine Gesetzgebung entsprehend ändern müssen. Es is nun von Interesse, einzelne Stimmen zu hören über die Frage der österreihishen Kontingentierung. Jh habe verschiedene Stimmen in der Presse gefunden, und zwar betreffen sie die Haltung von Frankreich und England. Die Zeitschrift der französischen Zucker- fabriken „Le journal des fabricants de sucre“ schreibt unter dem 4. März d. I., also vor wenigen Tagen. Jch erlaube mir den Artikel gleich zu übersezen, um Ihnen nicht das Französische vor- lesen zu müssen:

Auf Veranlassung des Herrn Ribot in der Deputiertenkammer hat der französishe Finanzminister erklärt, daß die französishe Re- gierung \sich ihre Stellungnahme zu den geseßlihen Zwangs- fartellen ein solches Zwangskartell ist das österreihische vorbehalte, und daß er die Absicht hege, die ständige Kommission in Brüffel sobald als möglich mit dieser Frage der österreichischen Kartellierung zu befassen.

In welchem Sinne, meine Herren, das geht aus den Worten

deutli hervor. Wenn der französische Finanzminister das österreichische Zwangskartell nicht als eine indirekte Prämiierung des Ausfuhr- zuders ansähe, dann würde er die Sache au nit vor die Kommission bringen. Ein englischer Vertreter auf der Brüsseler Konferenz, Sir Neville Lubbock, ist von einem Berichterstatter der Wiener „Neuen Freien Presse* vor wenigen Tagen interviewt worden, und er hat diesem Be- rihterstatter gegenüber folgendes geäußert: Er persönlich habe keinerlei Zweifel, daß das österreihishe Kontingentsystem eine Prämie im Sinne der Brüsseler Konvention darstelle, und erwarte bestimmt, daß die Angelegenheit zu Brüssel vorgebracht werde; er sagt: Die An- gelegenheit sci von großer Tragweite, denn wenn Oesterrei das System unbeanstandet einführen würde, so würde Deutschland sicher mit ähnlichen Vorkehrungen nachfolgen. Die Absicht dazu liege ja bei vielen Interessenten bereits vor. Seines Erachtens lasse der Wortlaut der Konvention keinen Zweifel. Derselbe lautet, und ywar im leßten Absay des Art. 1:

Unter den vorstehenden Absay, nämlih die Prämiierung des Zuders, fallen alle Vorteile, welche sih für die verschiedenen Klassen von Erzeugern aus der fiskalischen Geseygebung der Staaten direkt oder indirekt ergeben, insbesondere nun folgen sechs vershiedene Fälle Es trifft zu, was der Herr Abg. Graf Carmer sagte, daß dieser Fall cines doppelten Zwangskontingents in Oesterreich unter diesen Fällea nicht ausdrücklich aufgeführt ist; er wird aber in vollem Umfange gedeckt durch den Text des Absayes, welcher ausdrücklich sagt:

alle Vorteile, welche sih für die verschiedenen Klassen von Erzeugern

aus der fiskalischen Gescygebung direkt oder indirekt ergeben.

Sie ersehen hieraus, meine Herren, daß im Schoße der ständigen Kommission in Brüssel ywei wichtige Stimmen, die von Frankreich und von England, mit großer Wahrscheinlichkeit das österreichische Kartell dem Artikel 1 der Brüsseler Konvention werden unterstellen wollen. Ob sie so viel andere Stimmen nah sih und mit sih zichen werden, daß sich cine Majorität gegen das österrcichishe Zwangskartell ergibt, läßt sich heute noch niht mit Bestimmtheit behaupten; aber es wäre meiner Ansicht nach bei dieser Sachlage, abgeschen von allen übrigen zahlreichen Gründen, außerordentlih unvorsichtig seitens der verbündeten Regierungen, wenn sie auf denselben Boden treten wollten, wo cinem bereits das Feuer unter den Füßen brennt.

Dies. meine Herren, sind für die verbündeten Regierungen die maßgebenden Gründe gewesen, weshalb sie dem Neichstage im Laufe

K es nach dem österreichischen System, sei es zu machen sih nicht in der Lage sehen ih speziell dem Herrn Abg. Graf Carmer zu

Sollte die weitere Debatte Einzelheiten Aufflärung von diesem Tische aus erwünscht wäre,

verhantelt worden ift, selber