1903 / 72 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Salinenverwaltung der Minister für Handel und Ge- werbe Möller in widerung auf die Beschwerde des Abg. Dasbach (entr ) über angeblich bei der leßten Reichstags- wahl durch obere Bergbehörden in Saarbrüdcen ausgeübte MWakhlbeeinflussungen gemacht hat, hatten folgenden Wortlaut ;

Meine Herren! Was der Herr Vorredner vorgebraht hat, zeugt davon, daß leider in den beiden Wahlkreisen, von denen er gesprochen hat, ungemein scharfe Gegensäße bestehen, die in der gegenseitigen Tebhaften Agitation bedeutend zum Ausdruck kommen. Meine Herren, derartige \harfen Gegensäße sind unerfreulih, und jedermann, der mit ibnen zu rechnen hat, ist nicht in einer angenehmen Lage.

Der Herr Vorredner hat zum großen Teil seine Beshwerden vor- gebraht aus ciner Zeit, die jahrelang zurüliegt: zum großen Teil aus der Wabl von 1898; denn der Herr Bergrat Hueck, von dem er gesprochen hat, und den er besonders angegriffen hat, ist seit 1899 nach Königsberg verseßt. (Zuruf.) Die Wahl Priete ift aller- dings aus neuerer Zeit. Was diese Wahl betrifft, so liegen die Wahl- beecinflufsungen, die angebli getrieben worden sein sollen, der Wahl- prüfungskommission des Reichstages zur Beratung vor. Ich halte es in der Tat nicht für angezeigt, daß man auf die Details einer der- artigen Wahlagitation hier eingeht, sondern die Wahlprüfungs- fommission des Reichstages ist der eigentliche Plaß dazu. (Sehr richtig! rechts.) Der Reichstag hat auch, wie bei allen ähnlichen Fällen, wo Wahlbeeinflussungen nicht nur erwiesen, sondern wo fie auch nur wahrscheinli sind, stets gegen diejenigen entschieden, die an- geblich Wahlbeeinflussungen getrieben haben. Ih habe an meinem eigenen Leibe als Abgeordneter zu wiederholten Malen erfahren, daß feder Versu, Wahlbeeinflussungen unerlaubter Art zu betreiben, durch Kassierung der Wahl geahndet wird. Ich selbst habe darum keinerlei Angriffe im Reichstag je erfahren, und ih nehme au an, daß den beiden Abgeordneten, von denen hier die Rede war und denen zuliebe angeblich Wahlbeeinflussungen passiert sind, in keiner Weise ein persönliher Vorwurf gemacht werden kann.

Zu den verschiedenen Aeußerungen und Anklagen, die er- boben worden sind, gehört insbesondere, daß der „Bergmannsfreund“, eine Zeitung, die für die Bergleute unter Mitwirkung der Berg- werksdirektion in Saarbrücken herausgegeben wird, die also amtlich beeinflußt sei, Wahlagitationen zu Gunsten des Abg. Bolz getrieben habe. Meine Herren, ih habe von dieser Stelle aus im vorigen Jahre {on erklärt, daß ich, wenn das geschehen sei, dies nicht für richtig halte, und ih habe gesagt, es solle nicht wieder passieren ; ih glaube niht, daß der Herr Abg. Dasbach hier nachweisen kann, daß seitdem in Bergmannskreisen irgend ein Versuch gemacht ist, die Wablen zu beeinflussen. In gleiher Weise babe ih mich aus- gesprohen in Bezug auf die amtlichen Wahlbeeinflussungen im all- gemeinen. Ih habe den Königlichen Beamten in Saarbrücken ihr

gewährt, für die Wahlen persönlih in wie fe es für richtig halten, habe aber aus- den Beamten in Saarbrücken erklärt, daß ih nit wünsche. Meines Erachtens sind eeinflussungen au niht vorgekommen. 1 bat der Herr Abg. Dasbah auf einen Fall speziell zurück- der unter meinem Regiment vor der leßten Wahl des Abg. Prieße vorgekommen ist. Das ist der Fall der Versetzung insvektors Adams von Saarbrücken nah Clausthal. Es ebm, über innere dienstliche Sachen und über die Gründe zu sprechen; adi r in dieser

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verhandelt das Haus über den Etat der Eisenbahn - verwaltung.

Abg. Graf Moltke (freikons.) wünscht die Einführung von Wagen mit größerer Ladefähigkeit.

Abg. Dr. Mizerski (Pole) beschwert sich über die Verseßung von polnischen Beamten nah dem Westen. Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

Bevor ih dem Herrn Vorredner antworte, möchte ih dem Herrn Grafen Moltke meinen Dank aussprechen für die Anregungen, die er gegeben hat und hinzufügen, daß die Einführung von Güterwagen mit größerer Tragfähigkeit fortwährend die Aufmerksamkeit der Staatseisenbahnverwaltung beschäftigen wird; nicht nur, daß die amerikanischen Verhältnisse in den Schriften, die darüber vorliegen, von uns studiert werden, sondern ih habe neuerdings angeordnet, daß eine Anzahl von “Sachverständigen der Eisenbahnverwaltung und der Wasserbauverwaltung in nächster Zeit nah Amerika fahren, um an Ort und Stelle die Ladeeinrihtungen, den Uebergang von Fraht vom Schiff auf die Eisenbahn und umgekehrt, kurz alle diese Verhältnisse, die in Amerika gut durchgebildet sind, zu studieren, damit alle dortigen Erfahrungen für uns nußbar gemaht werden können, soweit fie für unsere Verhältnisse passen. Ich stimme dem Herrn Grafen Moltke au darin bei, daß wir vorsichtig sein müssen mit diesem unserm Vorgehen und nur in dem Maße die amerikanishen Erfindungen und Erfahrungen anwenden können, wie sie auf unsere speziellen Ver- hältnisse übertragbar sind. Ich kann also nur sagen: dem Wunsche des Herrn Abg. Graf Moltke entsprechend, wird die Karte von Ncrd- amerika in dem Zimmer, wo die Verhandlungen stattfinden, zweifellos auf- gehangen sein, und die Grfahrungen von Nordamerika werden in Betracht gezogen werden. (Bravo!) Was den Herrn Vorredner anlangt, \o muß ih ihm bestätigen, daß eine Anzahl von Beamten aus Posen in andere Provinzen verseßt worden sind, und zwar hat das ‘eine sehr verschiedene Ursache. Schon seit einigen Jahren sind die Anwärter für den Bureaudienst in einer Liste der Direktion Halle geführt worden, um eine Gleihmäßigkeit für die Anstellung der Anwärter herbeizuführen. Wird in irgend einem Direktionsbezirk eine Stelle frei, so wird der Anwärter, der nah seinem Dienstalter heransteht, dorthin versezt. In der Heimat würde er sonst unter Um- ständen noch lange auf Anstellung warten müssen. Das Verfahren hat sih voll bewährt, und wegen dieser Bewährung hat man es neuerdings auch auf andere Beamtenkategorien übertragen, so daß diese nun ebenso behandelt werden. Vor allen Dingen is dies in neuerer Zeit mit versorgungsberechtigten Militäranwärtern ges{chehen, die für Stationsassistentenstellen bestimmt sind. Nun lehrt die Erfahrung, daß gerade die Unteroffiziere im Osten geneigt \ind, so lange im Militärdienst zu bleiben, bis fie den Zivilversorgungsschein erdient haben. Die Zahl der im Osten geborenen Militäranwärter ist größer als in den westlichen Provinzen. Es ist daher natürlich, daß eine Anzahl von Militäranwärtern, die im Osten geboren sind, nah west- lihen Provinzen verseßt werden Diese Versetzungen liegen also nur im eigensten Interesse sowohl der vorhin erwähnten Militäranwärter wie der Bureauanwärter, die auf Stellen warten.

Ferner ist eine neue Maßnahme insofern getroffen worden, als die Gruppen der Direktionsbezirke, in denen die Anstellung der An- wärter geregelt werden, geändert worden sind. Bisher bestand eine östlide Gruvpe aus den drei Grenzbezirken, Kattowiy, Breslau und Posen. In diejen Grenzbezirken liegen nun die Verhältnisse ziemlich gleihmäßig, und dies hat sich als ungünstig ergeben. Es hat also eine Aenderuna in der Gruppierung stattgefunt Die D i

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solWe Versetzungen vorgekommen sein sollten, was ich natürlich in diesem Moment hier niht beurteilen kann, so haben andere Gründe vorgelegen. Ich möchte daher den Herrn Abgeordneten bitten, mir die Fälle \chriftlich einzureihen, damit ih fe untersuchen kann. Von seiten der Verwaltung hat niemals die Absicht bestanden, aus Er- \parnisrücksihten Beamtinnen anzustellen, um einen älteren verdienten Beamten zu beseitigen.

Was die verschiedenen Wünsche wegen des Urlaubs betrifft, so wird der Urlaub nicht lediglih nach der Dienststellung des Betreffenden bemessen, und nicht derjenige, der die höchste Stellung hat, bekommt den meisten Urlaub. Ih kann dem Herrn Abgeordneten das {hon dadurch beweisen, daß ih vielleiht am wenigsten Urlaub bis jezt gehabt Habe und vielleiht auch späterhin haben werde. Also der erwähnte Grundsaß besteht nicht. Aber es is auch ein Unterschied, ob ein Beamter Urlaub nimmt, der dauernd im körperlichen Dienst in frischer Lust beschäftigt ist, oder jemand, der dauernd in der Schreibstube in anstrengendem geistigen Dienst tätig ist. Danach muß selbstverständlih der Urlaub auch be- messen werden, außerdem aber selbstverständlih auch nach den Mitteln, die der Beamte hat, um den Urlaub auszunußen. Im übrigen kann ich nur versichern, daß die Herren Präsidenten angewiesen sind, in der Urlaubserteilung und in der Erteilung von Freifahrsheinen den Beamten nach Tunlichkeit entgegenzukommen und die einzelnen Fragen durhaus wohlwollend zu behandeln. Das kann ih au für die Zu- kunft zusichern.

Was nun die Besetzung der Präsidentenstellen anbetrifft, so ist die Sachlage nicht verändert gegenüber den Erklärungen, die mein Herr Amtsvorgänger abgegeben hat, die nämlich dahin gehen, „daß es niht gesonderte administrative und tehnishe Präsidentenstellen gibt, sondern daß die Präsidentenstellen von sämtlihen Eisen- bahndirektionen gleihmäßig behandelt werden. Es wird ein Mann ausgesuht, der zum Präsidenten geeignet ist, sei es, daß er eine ad- ministrative, sei es, daß er eine technische Norbildung hat.

Es ist auch ein Irrtum, wenn der Herr Abgeordnete sagt, daß ih in der Lage wäre, eine Präsidentenstelle sofort zu beseßen, wenn ih einen Administrativbeamten nehme. Meine Herren, ih bin nicht in der Lage, eine Präsidentenstelle zu besegen, sondern das Besetzungs- recht liegt bei der Krone, und fernerhin ist die Besetzung jeder Präsi- dentenstelle bezw. der Vorschlag zu dieser Beseßung unter allen Um- ständen dem Beschlusse des Staatsministeriums vorbehalten. Ich kann also nur nohmals erklären, daß die Auswahl der Personen für die Präsidentenstellen ganz unabhängig von der Vorbildung geschieht und zunähst im Staatsministerium beschlossen wird, und der Beschluß des Staatsministeriums ‘wird dann Seiner Majestät dem Könige vorgelegt.

Abg. Kirsch (Zentr.) bittet, den Beamten die Möglichkeit zum Kirchenbesuch am Sonntage zu gewähren.

Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

Meine Herren! Ich erkenne gern an, daß es notwendig ift, deu Beamten die nôötige Zeit zum Kirchenbesuh zu gewähren, und die Verwaltung ist fortgeseßt bemüht, diese Zeit zu gewähren, soweit der Eisenbahndienst es zuläßt. Die Bestimmung ist die, daß jeder Beamte ¡zweimal im Monat das Recht auf Zeit zum Kirchgang hat, sei es am Rubetage, sei es durch besonders gewährte Kirchzeit. Sämtlichen Beamten die Möglichkeit zu geben, jeden Sonntag in die Kirche zu gehen, läßt der Eisenbahndienjst natürlih nicht zu

Fn welchem Umfange es aber erreiht werden kann daß die Ruhe- tage auf Sonntage fallen, mögen Sie aus folgender Zahl entnehmen Bei einer Gesamtzahl der Dienstbefreiuagen von mindestens 18 stín- diger Dauer im Laufe eines Kalendermonais fallen unter 699 244 Diensibefreiungen nicht weniger als 438 593 auf Sonntage. Das ist im Durchschnitt ein schönes Resultat, das wir erzielt haben.

Im übrigen - bemerke ich, d ih ein- gerihtet habe, um die Wohlfahrts

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die Kommissionen, die Wolt gcinribtungen der Beamten zu prüfen, rihten, daß die Diensteinteilungen

nicht nur im Dur(schnitt verständig aufgestellt find, sondern namenl- lih auch für den cinzelinen Beamten Die Berichte, die bei mir vor liegen, zeigen as bier und da cine sorgsamere Durcharbeitung im bl nod t i daß wir eine ganze Anzahl

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(Eéileh is der Deittes Beilage.)

Ä ngewiesen, diese Sonntagskarten einzuführen.

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Dritte Beilage

E E FIOE E E E F,

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

g 172.

Berlin, Mittwoch, den 25. März

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Auf eine Anfrage des Abg. Kindler- Posen (fr. Volksp.) ärt der P inilièe der öffentlichen Arbeiten Budde:

Die Klagen, betreffend die Tarife in Posen für Gisen und der- ctige Gegenstände, sind mir vor kurzer Zeit von einem Mitgliede der andelskammer in Posen vorgetragen worden, und die Angelegenheit efindet sich bereits in einer Prüfung. /

Î Mas die Sonntagskarten nach Königstein anbetrifft, so habe ih Rereits Vor mehreren Tagen die Eisenbahndirektion in Frankfurt a. M. (Bravo! links.)

Hierauf wird der Etat der Eisenbahnverwaltung genehmigt. Das Haus geht zur Beratung des Etats der Bau-

R erwaltung über.

Abg. F eli d (kons): Der Abg. Dr. Hirsch hat bei der zweiten

Wesung die Gefahren der Bauarbeiter übertrieben, um seinem Antrage

durczuhelfen. Im Prinzip stehe ih auf dem gleihen Standpunkt ie der Abg. Hirsch, man kann gar nicht genug tun zum Schutze er Arbeiter. Aber ih kann es niht billigen, daß er die Bauarbeiter als die Stiefkinder unter den gewerblichen Arbeitern bezeichnet hat. Der Abg. Hirsch hat auch die Erdarbeitex und die rbeiter in Regiebauten mit eingerechnet ; diese Arbeiter gehören aber var nicht zum Baugewerbe. Nach der Statistik des Reichsversicherungs- Amts kommen auf 1000 Vollarbeiter niht 11,69 entshädigte Unfälle

wie der Abg. Hirsch ausführte —, sondern nur A, also weniger als der Durchschnitt, der 8,08 beträgt. Es war also recht deplaciert, daß der Abg. Hirsch diese hohen Ziffern anführte, um eine hohe Gefahr für das Baugewerbe zu konstruïeren. Man fann sich ur freuen, daß es in Wirklichkeit nicht fo ist. Für die Bauarbeiter st| auf dem Gebiete des Schutzes viel geschehen, das beweisen die Bau- unfallverhütungsvorschriften ; das kann man auch auf der Wohlfahrts- ausítelung in Charlottenburg sehen, an der sih die Bau- enossenshaften beteiligen. Jch möchte deshalb die Regierung vor der Annahme des Antrages Hir]ch warnen. Sobald die Arbeiter Bau- ontrolleure find, ist die Sozialdemokratie in den Baugeschäften Trumpf. Sorgen Sie dafür, daß für das Baugewerbe der Be- fähigungsnahweis eingeführt wird, dann wird im Baugewerbe eine größere Sicherheit erzielt werden. A

Abg. Dr. Lot (b. k. P.) erinnert an die Verheerungen durch die große Sturmflut im Jahre 1901 bei Leer und Weener und bittet um einen Zushuß für einen besseren Schuyhafen in Weener. ;

Mirklicher Geheimer Oberregierungsrat Schweckendieck sagt wohlwollende Prüfung zu. 2 Z

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß der gevlante Holzhafen in Thorn die Thorner selbst nicht befriedige; die Broms berger aber befürhteten eine Schädigung ihrer Handeléintere}jen.

Aba. Kittler- Thorn (fr. Volksp.) tritt dem Norredner entgegen und befürwortet die Ausführung des geplanten Holzhafens. _Brom- berg werde kein Schaden zugefügt, höchstens könnte Danzig in Mit- leidenshaft gezogen werden. 08

Ein Regierungskommissar weist darauf bin, daß die Inter- Fenten in Bromberg und Thorn bei der Vorberatung des Projekts zugezogen worden seien. Die Bromberger könnten zufrieden fein, bei den wasservolizeilihen Maßnahmen werde ih die Regierung nur von sanitären Gesichtspunkten leiten lafjen.

Aba. Dr. Hir\ch (fr. Volksy.): Ich bedauere, das der Abg.

feine Angriffe auf mih in meiner Abwesenheit gemacht hat;

er bei der zweiten Lesung und der Beratung meines

nicht anwesend war, hätte er mir mitteilen follen,

beute diesen Angriff gegen mich „richten wollte.

6 kann jeyt, da io fein Material bei mir habe, ridt auf die Einzelheiten eingehen. Wenn er saate, ih kônne nicht in der Statistik lesen, so steht seine Ansicht im Widerspruch mit der fentlichen Meinung. Ich stehe seit Jahren in der Statistik. Venn der Abg. Felisch mir Fälshung der Zahlen zumutete, so ist das ein starkes Stück. Wenn ih neulih gesagt habe, 6 die Bauarbeiter ein Stiefkind det Arbeitershußzes find, ist das cine Wahrheit, die selbst die Regierung aner- bat. Was ist dean so Außerordentliches daran, wenn die Baukontrolleure aufstellen? Ich behalte mir vor, auf die arlegungen des Abg. Felish bei anderer Gelegenheit zurüd-

Rüepräsident Dr. Krause: Ich stelle fest, daß dem Abg. Dr. Hiri der Abg. Felish Fälschungen nicht voraeworfen hat, sonst hätte ih ihn zur Ordnung gerufen

Hierauf wird ein Antrag, die Erörterung zu schließzen, angenommen und der Etat bewilligt.

Es folgt der Etat der Justiz

Aba. Krause +- Waldenburg (freikon rüber, daß ia Breólau ein Milltäranwärter ahre länger warteten, vorgezogen und angestellt worden sei es sehe im Wider- spra mit den Anweisungen des Ministers

Seheimer Oberjustizrat Friye sagt atlige Fälle vermieden werden sollen

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Aba. Dr. Rewoldt (freikons.) tefsam, in dem die Verseyung Pttalicnal in anen ;

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Justizminister Dr. Schönstedt

Meine Herren! Die Verseyung des Kammergericht èrat9 Haven fleia aus dem Sirassenat des Kammergerichts in einen Zivilsenat der einen Berichti des Kammergerichiöpräsitenten vom 20. De- jembee v. J. zu meiner Kenntnis gelangt. Sie ist erfoigt dei dert grmeinen, beil Sé&lußh des Seschäftsjahres vorgenommenen newen Gei hütitwerteilung für 1903

Dex Bericht, deu mix dex Derr Kz1mmergerichiräsident et- ftattete, hatte den Zell, mir ein Urlaubsgeiwch des Kammer gerrichisrat durealieia zu überreichen. welcher franfheitshalber um einen T E don vorllufa I Monaten hal. Bei dieer Gelegenheit demetfte ter bere Demmer gerichte iten!

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Durch Präsidialbeschluß vom 17. Dezember d. I. ist der Kammer- gerichtsrat Havenstein vom 1. Januar 1903 ab aus dem Strafsenat in den XIV. Zivilsenat überwiesen worden, bei dessen Geschäftslage er durch die anderen Mitglieder auf die Dauer von 3 Monaten niht übertragen werden kann.

Meine Herren, daß ist das, was ich von der Sache weiß. Es ist also in dem geordneien Wege durch das zuständige Präsidium des Kammergerichts die Versezung des Herrn Havenstein beschlossen worden.

Jh habe keine Veranlassung gehabt, Verseßung nachzugehen, weil ih mi niht für berechtigt halte, in die Beschlüsse des Präsidiums des Gerichts ein- zugreifen, für die sie ausschließlich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgeseßes zuständig sind. Wenn ich einen solchen Versuch gemacht hätte, so würde ih ja zweifellos wiederum der Gegenstand hestiger Angriffe von der anderen Seite geworden sein. (Heiterkeit.) Ich finde aber absolut nichts Auf- fälliges in einem solchem Beschluß, und ih bin einigermaßen erstaunt gewesen, daß gewisse Zeitungen einen „Fall Havenstein“ haben fonstruieren wollen und dabei zurückgekommen sind auf den Fall Schmidt, der \sich vor 10—12 Fahren in Berlin zugetragen haben soll, und auf den Herr Dr. Rewoldt, wenn ih ihn richtig verstanden habe, im Beginne seiner Ausführungen andeutungsweise hinge- wiesen hat.

den Gründen dieser

Es ist gesagt worden, die Verseßung des Kammergerichtsrats Havenstein sei deswegen eine besonders auffällige, weil dieser Herr ein ganz hervorragendes Mitglied des Strafsenats gewesen sei, weil er sh in seiner früheren amtlichen Wirksamkeit nur mit Strafsachen beschäftigt habe, und deshalb für die Zivilsahen weniger geeignet sei; er sei auch gegen seinen Willen verseßt worden. Ob das leßtere richtig is, weiß ich niht; mir ist nichts davon bekannt geworden. Fch weiß nicht, ob die Uebung beim Kammergericht besteht, vor ter allgemeinen Geschäftsverteilung die vershiedenen Herren über ihre Wünsche zu befragen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedenfalls nicht, und bei denjenigen Gerihten, bei denen ih von 1879 bis 1894 als Richter tätig gewesen bin, bestand eine solhe Uebung jedenfalls nicht. Fch würde sie au nicht für unbedenklih halten, weil damit dem Er- messen des Präsidiums doch leiht gewisse Schranken gezogen würden, die sih mit den dienstlichen Interessen nicht überall würden in Ein- klang bringen lassen. Wenn eine Rundfrage gehalten würde, welchen Wunsch die einzelnen Herren haben, ob fie in Zivilsahen oder in Strafsachen beschäftigt werden wollen, so würde das, nach meiner Meinung, namentlich bei einem so großen und zahlreich beseten GL- rit, wie es das Kammergericht ift, zu recht ernsten Unzuträglichkeiten führen.

Nun, meine Herren, ift es richtig, daß Herr Kammergerichtsrat Havenstein, über dessen Tüchtigkeit und Scharfsinn * nirgendwo ein Zweifel besteht, bis zu seinem Eintritt in das Kammergericht aus\{ließlid in der Staatsanwaltschaft tätig \ und deshalb Kriminalist als Zivilift war. Herren, daß seine Neigung und seine Befähigung \ih das Gebiet des Strafrehts beschränkt hätte, bekannt geworden. Er hat es mir jedenfalls nicht erfklà es mir erklärt bätte, so würde ich Bedenken getragen Seiner Majestät zum Kammergerichtêrat in Vorschlag zu denn solche Herren, die nur ganz einseitig für cinen bestimmten Ne iweig zu verwenden sind, sind beim Kammergeriht nicht zu verwen Aber es ist das Gegenteil ter Fall. ŸYe

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Auf Grund dieses Attestes hat also Herr Havenstein zunächst einen Urlaub von drei Monaten nachgesucht, den ih ihm ohne weiteres bewilligt habe, und in dessen Genuß er ih gegenwärtig befindet.

Nun, meine Herren, darf ih noch einmal darauf zuückommen, ob es überhaupt möglich ist, daß ein Druck ausgeübt wird in der von den Zeitungen angedeuteten Art auf das Präsidium des Kammer- gerihts. Das Präsidium des Kammergerichts besteht nach Maßgabe des Geseßes aus dem Kammergerichtspräsidenten, aus den 14 Senats- präsidenten und den beiden ältesten Mitgliedern des Kammergerichts, Herren, die sämtlih im vorgerückten Lebens- und Dienftalter t) befinden, und ein Kollegium von einer Unabhängigkeit darstellen, wie se vielleicht bei keinem anderen Kollegium der Welt vorkommt. Nun möchte ih sehen, meine Herren, wer es versuGßen möchte, einen unzu- lässigen Druck auf ein solches Kollegium auszuüben, und ih möchte sehen, welche Geschäfte ein Herr machen würde, der diesen Versuch unternehmen wollte.

Meine Herren, ih zweifle niht, daß die Verseßung er- folgt is auf den Antrag des Herrn Kammergerichtspräsidenten, der vermöge seiner Stellung dazu berufen ist, dem Präsidium am Schluß des Geschäftsjahres seine Vorschläge zu machen über die Verteilung der Mitglieder auf die einzelnen Senate und Kammern. Das hat er auch getan. Welche Gründe für ihn dabei bestimmend gewesen sind, wie gesagt, dem nachzugeben, halte ih mich nicht für berufen. Mögen die Gründe sein, wie fie wollen, dar- über fann für jeden ruhig und vernünftig denkenden Menschen kein Zweifel sein, daß für das Präsidium ganz aus\{ließlich sachliche Er- wägungen maßgebend gewesen sind. Die Befugnis des Präsidenten aber, wenn er der Ausfassung und Ueberzeugung ist, daß irgend ein Mitglied des Gerichts nicht an der richtigen Stelle verwendet würde,

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daß seine Verwendung an einer anderen Stelle dem Interesse der Rechtspflege oder sonstigen allgemeinen Interessen mehr entspräche, diese Befugnis des Präsidenten, in einem solchen Falle seine Ansicht dem Präsidium gegenüber zur Geltung zu bringen, wird von niemandem in Zweifel gezogen werden; das ist nicht nur ein Recht, sondern das ist eine Pflicht des Präsidenten, und wenn er demgemäß nicht verführe, so würde er nach meiner Ansicht seine Pflicht vergessen. Meine Herren, ih verstehe also nit, wie man in der Presse diesen Fall hat aufbaushen und da in dunklen Andeutungen die Verdächtigung hat äußern können, daß damit wieder einmal ein Angriff auf die Unabhän igkeit der Justiz versucht und verübt worden ift.

Es ift auc angedeutet worden, daß dem lei zwischen plößlih verstorbenen bohverdienten Senatspräsidenten G \huff, der seit einer langen Reibe von Jahren i senat des Kammer- gerihis geführt hat, diese Versezung n bittere

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