1903 / 101 p. 37 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

; Ordentliche Plenarversammlung. - Alliährlih im Oktober hat eine ordentlihe Plenarversammlung stattzufinden, in welcher folgende Punkte zu erledigen sind:

1 Bericht öber die feit im es Konventionsjahr; 2) Vorlage der Rechnung für das leßte Konventionsjahr; 3 Festsevung des Ctats für das nächste Konventionsjahr; 4) Neuwabl des Vorsitzenden und seiner zwei Stellvertreter ; 5) Neuwahl der zwei nungsreviforen. Ausnahmen. S 15.

Wenn nah Ansicht der Plenarversammlung für cine Grube derart abnorme Verhältnisse vorliegen, daß ihr die Befolgung einzelner im vorliegenden Abkommen festgelegter Bestimmungen zu unverhältnis- mäßigem Schaden gereichen würde, oder wenn es die Rücksicht auf die Konkurrenz mit solchen Kohlen, nas der oberschlesischen Kohlen- fonvention niht angehören, erforderlih macht, können für einzelne Gruben von der Plenarversammlung Ausnahmen von den regulären Bestimmungen des vorliegenden Statuts beschlossen werden. Diese Beschlüsse haben, um gültig zu sein, gemäß den Vorschriften des § 13 mit Z-Majorität zu rfutgen.

Schadensbeträge. § 16.

E den Fall der Nichterfüllung der im vorliegenden Abkommen festgeseßten Verpflichtungen gelten folgende Bestimmungen: /

1) Für Verkäufe zu Preisen, welche niedriger sind als die gemäß dem vorliegenden Abkommen normierten Minimalpreise, ist die Plenar- versammlung berehtigt, den der Konvention dadurch pexurta ten Schaden auf einen Betrag bis zur Höhe der Differenz J tellen, welche fi ergibt, wenn man bie im betreffenden Fall wirklich erzielte Gesamtverkaufssumme von derjenigen abzieht, welche beim Verkauf zu den gemäß dem vorliegenden Abkommen festgeseßten Minimal- preisen erzielt worden wäre, und es ist der Zuwiderhandelnde ein- wandéfrei verpflichtet, diesen Betrag an die Kasse der Konvention zu zahlen. Zur Detenun der vorerwähnten als Marximalschadensbetrag ugelassenen Differenz owie in allen streitigen Fällen, in welchen es

ch darum handelt, B ermitteln, ob überhaupt ein Verkauf zu niedrigeren als den mehrgenannten Minimalpreisen stattgefunden hat, verpflihten sih die Unterzeichneten, den Geschäftsführer der Konvention als Vertrauensmann von allen in Betracht kommenden Verträgen, sonstigen Aktenstücken und Büchern Einsicht nehmen zu lassen.

) E den uan der Ueberschreitung der gemay den 88 9, 10 und 13 festgesezten Versandlizenzen ist für jedes mehr versandte volle ges Tonnen ein Schadensbetrag von 200 #& an die Kasse der

onvention zu zahlen.

Die Plenarversammlung ist jeder Zeit berechtigt, durch von ihr beauftragte Vertrauenspersonen bet jedem der Unterzeichneten die Höhe des Absatzes - während derjenigen Zeiten, für welhe der Absaß nicht freigegeben war, feststellen zu lassen, und es verpflichten sich die Unter- zeichneten, diesen Beauftragten alle in Betracht kommenden Bücher, Akten und Verträge zur Einsicht vorzulegen.

Vermögen der Konvention. G T4,

Die gemäß § 16 eingehenden Schadensbeträge fließen in die Kasse der Obers lesien Koblenkonvention.

Aus dieser Kasse werden 1) die Kosten der Konvention gedeckt und können 2) auch anderweite Ausgaben zu Gunsten des oberschlesischen Steinkoblenbergbaus bestritten werden.

Datzjenige Vermögen, wel{es bei dem Aufhören der Konvention —- L es, daß dies dur Ablauf der vereinbarten Zeit oder früber dur BOs erfolgt vorhanden sein wird, ist derjenigen „Gesell- {aft mit beschränkter Haftung“ zu überweisen, welher die Gelder der zum 30. September 1898 außer Wirksamkeit getretenen „Vereinigung der oberslesishen Koblenproduzenten" überwiesen worden sind. Das Eigentumöre(ht der einzelnen Konventionsmitglieder an diestn zu über- weisenden Geldern regelt sih nach dem zur Zeit der Ueberweisung gültigen Stimmenverbältnis derselben.

Umlage zur Deckung der Kosten. S 18.

Sollten die nach § 16 eingehenden Strafgelder (Schadenbbeträge) zur Deckung der Kosten der Konvention nit ausreichen, so werden diese Kosten auf die Unterzeichneten entsprechend den ihnen in der Plenarversammlung zustehenden Stimmenzablen verteilt. Die Be- {lußfaffung über etwaige derartige Umlagen ftebt der Plenarversamm- lung nah L 13 mit cinfaher Majorität zu.

Mitbetriebene Felder. & 19.

Das vorliegende Abkommen wird von den Unterzeichneten derart getroffen, daß fie die in dem Abkommen festgelegten Verpflichtungen für jede cinzelne von ihnen vertretene und namhaft zu machente Betziebsgrube eins{licßlih aller mitbetriebenen eigenen oder Pacht- felder cingehen. Wenn von einer von den Unterzeichneten vertretenen Grube im Laufe der Konventionsperiode ein cigenes oder gepathtetes Keld neu in Betrich genommen wird, unterliegt dieses ohne weiteres ebenfalls den Bestimmungen des vorliegerden Abkommens.

Neue Tiefdauten.

Wenn von cinem der Unterzeichneten cin neuer Tiefbau etabliert wird, gehört au dieser Tiefbau chne weiteres der Konvention an und unterfällt allen Bestimmungen derselben mit Aubnahme der auf die Bahnversandeinshränkungen bezüglichen, indem für dicie neuen

Anlagen für die drei Jahre vom 1. Oktoder 1901 bis ebendahin 1904 der Bahnversand frei gegeden ift. Gültigkeit des Abkommens auch für die Rechtsnacfolger. § 20.

Das vorliegende Abkommen wird von jedem Unterzeichaer nicht für sid, sondern auch für seine etwaigen T4 der- alt abgei&lofssen, daß das jeyige Mitglied selbst für alle Schäden attet, welche aus der eventuellen Nichibefelgung der Konventions- bettimmungen durch die Rechtsnachfolger der Konvention erwachsen soliten. Die Beichlußkfassung darüber, chb und in welcher Höde cin derartiger Schaden vorliegt, steht ledigli ter Plenarversammlung gemäß & 13 zu, muß indessen mit mindestens } Majorität erfolgen. Gültigfeitsdauer. § 21.

__ Das vorliegende Abkommen wird zanäst für drei Jahre, d. i für die Zeit vera 1. Oktober 1901 bis zum 30. September 1904 ab-

griSicfca.

rur

Auftèren der Kendentien durH BeiHlrf Ein früheres Aufbóren der Konvention als zum 30. September 1904 fann seitens der Plenarversamwlong jederzeit dann derbeigeführt werten, wens S die ortarretzoertältatfie gegenüber außerbald der Koerventica edenden cheridicfihen oder rht-cterihlefichen Koblen: als dertrt iéhrricrig berausttellen, taßh die Aufreßterhaltung der Korvention chaec unverdältutbetätig grobe Opfer n mee

möglich it. Ein derartiger Beichiuß itt emäß § 13 wit } Majorität za fafien und tritt mit dalbjähriger Frist, vom nâchîten Laartals-

eren ab gerrHaet, in Kraft. Kattcrrig, den 1301

(Folgen die Uaterihrittez.)

Anlage D.

*) Der Betrieb der Königin L

1902 eingestell

Anlage 4.

Verzeichnis der Mitglieder der Obershlesishen Kohlenkonvention.

t worden. etzt

zu werden.

Verhältniszahl örderung (für die Hauptbahn- im Jahre 1902 Versandlicenzen) pro 1902/3 Tonnen Tonnen 1) Bergwerksgesellschaft Georg von Giesche's Crben, Breslau. . . 2660 432 1 995 583 2) Kattowißer Aktien - Gesellschaft [n Bergbau und Eisenhütten- etrieb, Katiowiß 2 426 329 1 660 613 3) Vereinigte As - und Laura- hütte, Aktiengesellschaft für Berg- Detlich Ee General: 2 410 439 1 675 405 4) Für obenlohe’ sche General- B) G N E * G 1 696 755 1 215 524 affgotsch’\che Ge- i neraldirektion, Beuthen O.-S. . 1 680 500 1 325 070 6) ps von Donnersmarck’\che Bergwerks- und Hüttendirektion, Schwientohlowß » » g 1 304 053 940 202 7) Grâflih von Ballestrem'sche Generaldirektion, Ruda. . . . 1203 981 742 740 8) Schlesische Aktiengesellschaft für Bergbau und Zinkhüttenbetrieb, oie ala 4008488 648 841 9) Donnersmarckhütte,Oberschlesische Eisen- und Kohlenwerke, Äktien- : gesellschaft, Zabrze . . . . . « 1048504 729 803 10) Generaldirektion der Grafen Hugo, Sa, Eur ae nes onnerômard, arlshof un y Breslau É A ‘itl . 1016 764 577 220 11) A. Borsig’she Berg- und Hütten- Ed Tes a R, 907 448 440 589 12) Fürst eß’\che General- L g dinttion, Mos (es B 338 353 248 729 1 derwaltun er Emmagrube, E 74 160 392 14) Oberschlesishe Eisenbahn- Boer N Altten-Gesell| aft, L / 6) Ee L at i A IDT CRO ) erwaltung der Trautscholdsegen- j grube, Kokoschüß. . . . . 32 686 55 223 _16) die Kohlenhandelsfirma Caesar Wollheim, Berlin .. . « «+ 17) die Kohlenhandelsfirma E. Fricd- laender & Co., Berlin . . . Summa 18 239 543 12 415 934.

uise-Pachtfeld-Grube ist im Jahre Für rg s als eine Verhältniszahl nicht festge

Neuanlage brauchte

Anlage 3.

Die Förderung im Jahre 1902 der einzelnen ober- \chlesischen Steinkohlengruben, getrennt nach ihrer Zugehörigkeit zur Oberschlesischen Kohlenkonvention.

(Nach der Statistik des Oberschlesishen Berg- und Hüttenmännischen Vereins.)

I. Die Förderung der zur Konvention gehörigen Gruben. Tonnen : Tonnen 1) Alexandrine. . . 1 981 | 29) Hillebrandschacht . 29 622 2) Böerschächte . . . 30) Een L «029 007 3) Tae e ava s ; 88 439 | 31) kon}. Hoym-Laura 110593 4) konf. Brandenburg 729 463 | 32) Hugo cis TOOVOS D Qa Les é 11 063 | 33) Jenny-Wunsch . 185 6) en Carlssegen . 1838216 | 34) Karsten - Centrum 2833 288 H Castellengo . . . « 18 876 | 35) Königin Luise- 8) komb. Chassée- Pachtfeld . 87 090

Man ase 51019 | 36) Laurahütte ... . 1375492 9) konf. Cleophas.. 742890 n Ludwigsglück . . .. 218 502

10) Concordia. .. . . 1048504 |38) Lythandra. . . 91 154 11) kons. Deutschland 736 699 | 39) Vereinigte Ma- 19) Donnersmarckd . U s Ae 824 895 13) Dubensko . . 27 843 | 40) Manteuffel . 1 947 14) Emanuelssegen .-. 216 169 |41) Max ....... 572 135 16) Emma .... . 2W7493/| 49) Myslowiß . ., « 778 920 16) Pran C 6 725 560 | 43) Neu-Przemsa . . 96 967 17) kons. Florentine . 691 666 | 44) Oheim x 17 593 18) Great «110 633 |45) Paul . L 33 410 19) V. Friedrih und 46) ounl, Paulus-

C C 62 781 »ohenzollern . .. 1526 565 20) tons. Georg . . . 313 358 | 47) Radziontau . 389 515 21 konf: Giesche . . . 18399 145 |48) Reden... + «« 59 205 22) Gottessegen . .. 243 938 |49) Schlesien . . 567 354 923) Gräfin Laura. . . 1007 104 | 50) kons. Trautschold-

24) Hedwigswunsch. . 688 946 A e eo) 32586 2%) kons. Heiniy . . . 918397 | 51) Bierecksegen . . . 59 794 26) Heinrichösfreude . « 15 121 | 52) n: Wolfgang . 459 642 27) Alt-Heinrichsglu® 15 608 | 53) Zukunft . . . 25 116 11. Die Förderung der zur Konvention nicht gehörigen Gruben: a. dem Fiskus gehörige Gruben. ; Tonnen 1) Biele E E 0004160 2 a i : D Les 1 796 307 3) Kbrtgii Le Ln e 2 851 371 5 136 827 b. Privatgruben. D Da a a c Cre R S) eat dl ola es 137 431 3) Neue kons. Charlotte und kons. Leo. 8326 905 4) Gottimntuns e s o a 0e 0 101 181 H) tonl, Hultschiner Gruben . .. 286 765 G Ran O s o o aws 128 045 T E A S E 56 1 094 418 Summe 11. 6 231 245 Hierzu Summe _1. 18239 543 Gesamtsumme 24470 788.

Der Hauptbahnabsay aller oberschlesischen Steinkohlengruben in den Jahren 1885—1902,

getrennt nach Inlands- und Auslandsabsa h.

Der Gesamt- Von dem Gesamtabsai in Spalte 2 | Von dem Gesamtabsay in Spalte 2 Von dem Austlandsabsaßy in absay per Haupt- entfielen auf das Inland entfielen auf das Ausland Spalte 6 entfielen auf Muhe: 2.) N ers Menge Geschäpter Menge Geschähter | Oesterreich“ | ußland F Wert ! ; 4 Wert! 1 v Tonnen in Tonffen | G ) in Tonuea O/o | E / T ae | Tonnen 1 2 3 | 4 5 6 F 8 9 | E

885 8 146 430 6170657 75,6 1984 773 124,4 1714430 | 270343 1886 8 435 738 6317068 174,9 v 2118670 [25,1 18272422 | 291425 1887 8 827 318 6 603459 175,7 25 007 299 2123 859 [24,3 8 043 054 1 932 815 191 044 1888 9 845 717 7 390552 | 75,1 27 958 458 2455 165 | 24,9 9 287 889 2 278 294 176 871 1889 10 893 242 8 359410 176,8 32 802 325 2533832 123,2 9 942 757 2 356 936 176 896 1890 11 821 666 8933577 175,6 44 998 427 2888 089 1244 14 547 304 2 695 139 | 192 950 1891 12 510 355 9 391 747 [765,0 H3 298 164 3118862 | 295,0 17 699 541 2 975 983 | 142 629 1892 11 333 857 8580577 [75,7 48 909 289 2753280 [24,3 15 693 696 2 614 737 138 543 1893 11 985 512 8 866 650 174,0 49 9M 506 3118 608 [26,0 17 551 526 2 965 098 153 764 1894 12 123 559 8754196 | 72,2 47 937 977 3369 363 [27,8 18 450 632 3 144 616 224 74 1895 12 718 35% 8 786 604 69,1 48 053 937 3931751 30,9 21 502 746 3 701 975 229 76 1896 13 924 267 9311232 [66,9 50 895 194 4613035 133,1 25 214 849 4 323 616 | 289 4 19 1897 14 482 259 9 998 986 | 69,0 55 864 335 4483273 131,0 25 048 046 4105152 | 8378121 1898 15 818 333 10 888 272 [68,8 63 968 598 4930061 131,2 28 964 108 4 424 669 | 905 392 1899 16 761 499 11851715 170,7 74 369 §11 4 909 784 129,3 30 808 895 4122199 | 737589 1900 17 888 301 12371480 [692 92 538 670 5516 821 130,8 41 265 821 4615723 | 90105 1901 17 834 884 12 556 338 1704| 106 130272 5 279546 129,6 44 628 002 4402207 | 877 329 1902) 17 294 840 12218 141 170,6 98 148 327 5076 699 1294 40 781 123 j 4 454 170 622 519

1) Dieser Wert ist erbalten dur Multiplika s&lesis&en Berg- und Hüttenmä

Anlage 5.

e S Die für den

Gesamtabsagy der obershlesishen Steinkoblengruben na der Statistik des Oberschlesischen Berg- und

tion der Zahlen in Spalte 34 bezw. 6 mit dem (nach der Statistik des Ober- nnischen Vercins) für ten Gesamtabsay des Jahres erzielten Durchschnittöer1ö8.

1) Hierfür konnten nur die provis@ischen Zablen gegeben werden

Hüttenmännischen Vereins erzielten Jahbresdurschnittserlöse in den Jahren 1887— 1902.

Dg ang = L, Für die Gesamtheit der der Oberschlesischen Koblenkonvention Für die Eesamthbeit aller odershlesihen Steinkoblengruben bezw. ihren BVorvereinigungen angehörigen Gruben betrug betrug Iabr der Durch- det E ë s c tieric ter Gesamtatsay der Gesamterlès E der Gesamtabsay der Gesamterlès Es Tonne To Es E To - 1847 11 919 763 45 136 925 3787 ] J&S 13 304 052 O 333 502 L783 g 1889 14 501 420 6 435 346 3 724 n E 1590 15 §1S 225 78 172 906 037 11 361 575 54 286 571 4,19 1891 16 246 138 92 201 141 »GT5 12 04 730 65 50 514 5,44 1592 i4 996 727 5 466 338 5 700 11 124 281 g1 607 190 54 ] 3 15 632 116 47 974 863 », G25 11 458 459 63 154 187 5,50 ¡4 15 25 563 g 573 421 Ÿ 5 476 11 615 353 24605 318 5,39 1255 168 541 353 20470 955 5,469 12 242 313 68 066 35 9, 39 T, 15 104 140 M06 221 546 13 219 781 70 T29 361 5.35 1857 19 61 043 10, P56, 544 5 A7 13 914 837 b 357 00 5.42 178 20 746 1185 121 327 229 ATS 15 107 961 S6 109 759 5,0 1239 21 760 475 135 §99 441 6.275 16 029 515 98 115 111 6,12 1900 22 725 323 170 772 561 TAS50 16 928 135 126 153 078 7,39 15H 22 57 454 172 039 s 453 17 115 786 144 277 456 56 1992 22 300 335 175 160 029 4,033 is 497 046 131 725 711 7,99

Anlage 6.

Cöln a. Rh., den 16. März 1903.

i Salierring 17. (Herr) Landwirtschaftliche Central-Darlehnskasse für Deutschland,

Cöln. mitt E Ihres Geehrten vom 14. cr. offerieren wir Ihnen hiermit

6000 Tonnen Braunkohlen-Briketts Marke Union

und zwar . . . . Tonnen klein Format (Normal-Brifketts) iuin Dee 00D L e O M

A Ee Lieferungen in den Monaten April bis

und von Ma für Lieferungen in ten Monaten Oktober bis

für 10 Tonnen frei Bahnwagen Werk nach unserer Wahl mit Fracht- basis Liblar und 4 1,20 Anschlußtosten, S u A in der Zeit vom 1. April 1993 bis 31. März 1904 mit } in den Monaten April bis eins{ließlih September und # vom 1. Oktober bis einsließlih März. Bei Berechnung der Frahtunterschiede werden die Tarissäge bis 49 S nach unten und von 50 4 und darüber nah E n E (enua et. Für Sendungen nach dem Aus- Ü beggAn gs\tati eh gleicher Weise abgerundeten Tarifsäße nah den

N D e A ist L dem oben nrermonale vorgesehenen Verbältnis gleichmäßig verteilt abzu- nehmen. s beträgt das Quantum, weib Gie f jedem Monat abzunehmen haben, 335 Tonnen vom 1. April bis 30. September und 66 Tonnen vom 1. Oktober bis 31. März. Bleiben Sie mit der Abnahme Des „auf die einzelnen Sommermonate entfallenden Quantums im Rückstande, so find wir berechtigt, letzteren zu streichen und außerdem das Quantum für die Monate Oktober bis einschließlich Marz verhältnismäßig zu vermindern.

Die Regulierung des monatlichen Rechnungsbet i

i : y ? rages hat bis zum ‘eschehe E Lieferung folgenten Monats bar “ohne Chen bing zu gesehen.

Sofern die gekaufte Menge innerhalb der Vertragsdauer voll- ändig zur Abnahme zt, gewähren wir ine Ri i S t Ï - für Ae Herangt, gewähren wir Ihnen eine Nückvergütung

Bei verspäteter Abnahme fällt diese Nückvergütu

Sie ri vewpflichtet, nur Braunteblenteg bar a Braun- foblen-Brikett-Berkaufsverein, G. m. b. H, in Cöln angehörenden Werke zu kaufen und zu vertreiben, anderenfalls Sie uns für das ge- samte durch biesen Vertrag gekaufte Quantum einen Mehrpreis von 6 9, für 10 1 zu zahlen haben. Der Vertrieb fremder Braunkohlen- brifeits ist auch nach denjenigen Absaßzgebieten ausgeschlossen, in welche Ihnen ein Verkaufsrecht für unsere Buiketts nicht zusteht. Sie sind verpflichtet, bei waggonweisem Weiterverkauf dieselbe Bedingung in Ihre SDortrage ggunehinen,

Für diesen Vertrag sind im übrigen die umfte B fs und Lieferungsbedingungen maßgebend. dent. SICAMEISO E R

Zur Sicherheit für die Erfüllung der durch diesen Vertrag über- nommenen Verpflichtungen haten Sie uns eine Kaution von 10 °%%/ des Jahresumschlages zu stellen, und zwar entweder durch ein Faust- pfand, eine Bürgschaft oder eine Hypothek.

__ Das dur vorliegenden Vertrag gekaufte Quantum is} zu be- iehen nah Nheinland.

d:0 00 n De I S. 00 D 0.0.0 0 S: É 05 S S

für die Sommer- und

40 0A Did M00 E 0A

L Die Weiterversendung in andere Gebiete durch Umkartierung oder Schiffsversand ist nicht statthaft.

Sie verpflichten sih ausdrücklih, bei waggonweisen Weiter- verkäufen in den Monaten April bis September nicht uater den Grundpreisen von

M - für 10 t an Händler, 20) » 10 t Bäder, Bauernvereine, Innungen und

Genossenschaften, L 10 t e Private, 5 Monaten Oktober bis März niht unter den Grund-

„7 fam

und in den

preiten von 6

95,

für 10 t an Händler,

. 10 t , Bôâdcker, Bauernvereine, Innungen und Genossenschaften,

Private

S Mh zu liefern. Bei Abschlüfsen auf regelmäßige Lieferung sind Sie berechtigt, nah Erfüllung des Vertrages für Ihre Rechnung auf die Grundpreise folgende Rückvergütungen für 10 Tonnen zu gewähren: 1) an Händler nach Abnahme innerhalb des Vertragtjahres von

2) an Bauernvereine, Innungen und Genoffenschaften,“ gleichviel für welhes Quantum, A 3 für 10 Tonnen. ;

Zur Uebertragung dieses Vertrages sowie des gänzlichen oder teil- weisen Lieferungsansprußs auf Dritte ist die Genehmigung des Braunkoblen-Brikett- Verlaufsvereins erforderlich.

Wir bitten um baldgefällige Enticheidung.

Braunkohlen-Brikett-Verkaufsverein Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (Unterichrift.) Verkaufs- und Lieferungsd

1) Es wird nah Möglichkeit dafür gesorgt werden, daß alle Auf- iräge den gegebenen Vorschriften und Wünschen entsprechend zur Aus-

isofortige Absendung, noch

fübrung fommen. zu bestimmten Zeiten oder in Wagen von etwa vor-

edingungen.

Indesien kann weder cin Uckferung

geichriebener Tragjähigkeit zugesichert werten; in der Regel wird die Absentung in der Reidenfolge des Eingangs der Bestellungen erfolgen. 9) Bei Verladung von Briketts wird cine Garantie tür die Stüek- abl nit übernommen, in der Regel werden Briketis des großen Formats (Normalbriketts) mit circa

20 000 Stüd, Briketts des kleinen Formats mit irc cuf 10 Tonnen (200 Ztr.) geliefert __ 3) Zst dei Vertragsabschluß die Lieferung eines bestimmten Formats nit bedungen, so können dahing Wünsche der Ab- Kebraer nux insoweit BerüsiHtigung finden, als es die Betrieds- derbältuifse der Fabriken gestatten

4) Ist bei Vertragsabschluß nicht ausdrücklich bedungen, daß die drifetts îin Reihen gescyt verladen werden sollen, so werden dieselden ‘@âûttet geliefert; Briketts des großen Formats werden in der Regel prichüttet geliefert. Sind die Briketts geseyt verladen, so wird jede erpslichtong zum Ersay des durh Selbstentzündung entstehenden chadens abgelehnt.

5) Die Brikettsentungen werden in der Regel nicht gedeckt. Wenn cin Abnehmer das Decken verlangt, io hat er entweder seine eigenen Decken zu stellen, oder die Kosten des Deckens mit „K 2,— für jede angefangenen 200 km Entfernung zu zahlen

6) Betricdsftörunacn uvd Betrichseinichuänkungen, Arbeiter- czuéitánde, gleichvicl od solche durh Vertragsbruch oder infolge voraus- Egangener Kündigungen von Arbeitern cintreten, cdcmentate Stôrungen, berhaupt hôdere Gewalt jeder Art, rem an Modilmochung nad Kriegsfall rechnen —, enlbinden für den Umiang der dadurch neol- eadia werdenden Einschränkungen von der Lieferung im Verhältnis der Verringerung der Herstellung. Eine Nachlieferong der taturch 2n8-

allencn Mengen fintet nicht statt. Wagenmangel entdindet für ea Dauer und Umfang von der Lieferung. Die dadurch zurück-

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@titedenen engen wetten geliefert 7) Als Erfüllunatort gilt für die Aeserung: das Werk, im aber und namentlich fur Zahlungen: G ôin.

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Anlage 7.

22. Septbr. 02. Oelze i. Thür. In Erledigung Ihrer w. vorgestrigen Postkarte würden wir uns (renen, wenn Sie das Kohlengeschäft wieder mit der Girms Carl ilh. Voigt machen könnten und offerieren Ihnen zu diesem Behufe alleräußerst für Lieferung Septbr. cr./Viärz 03 Prima westfäl. Steinkohlen Fett Nuß [1 Harpener & Gelsenkirhener Zechen à Á. 145.00

pro 200 Ctr. ab Zeche, Netto Casse bis zum 20. des der Lieferung:

folgenden Monats und sehen Ihren w. Nachrichten gern entgegen.

Mit genossenschaftl. Gruß! (Unterschriften.)

Parleßns-Verein Oelze i. Th., den 24. September 1902.

__Auf Ihre werte Offerte vom 22. c. wollen wir Ihnen rur mit- teilen, daß der Händler Gustav Dittmar, Meiningen, genau dieselbe Qualität westf. Kohlen mit #4 142,90 per 200 Ztr. ab Zeche bis März 1903 verkauft und müssen wir deshalb auf diejes Geschäft ver-

zihten, wenn wir niht per Waggon 4 2,90 darauf legen wollen.

Auffallend ist, daß Dittmar billiger wie Sie schließen sollte.

Mit genossenschaftlihem Gruße Oelzer Darlehns-Verein. (Unterschrift.)

25. September 02. Glückauf, Kobhlenhandelsges. m. b. H. Cassel.

Wir machten unserm Oelzer D. C. V. vorgestern für dessen Mitglied Carl Wm. Voigt-Neuwerk, Station Kaßhütte, Offerte in Westfäl. Nuß 11 per Oktober cr./März 1903 à 46 145,— (Abschluß- preis bei Ihnen 4 143,—, also mit 4 2 Nuxyen).

Darauf {reibt uns heute unser Verein laut Anlage, daß Dittmar- Meiningen dieselben Kohlen mit M 142,90 also noch unter unserm Einkausspreise offeriert habe. j

Da uns dies höchst peinlich ist, bitten wir ergebenst um gefl. Aufklärung, wie es möglich ist, daß ein so unbedeutender Händler billiger sein kann, als wir.

Hochachtungsvoll !

(Unterschriften.)

Carl Wm. Voigt, Neuwerk bei Delze i. Th., den 28. September 1902.

Da, in höfl. Beantwortung Ihres Werten von gestern, die Handelsge. Glückauf in unserer Mitteilung Zweifel seßt, möchten wir Sie bitten, durch zweite oder dritte Hand gefl. bei dem Kohlen- Se Gustav Fix in Erfurt Offerte în fragliher Kohle einholen zu lassen. s t 4 '

Der Vertreter von Gustav Fix fordert denselben Preis für Harpener Nuß 11 wie Gustay Dittmar.

Mit genossenschaftlihem Gruße Oelze, den 28. September 1902. Delzer Darlehns-Verein. Fleishmann.

Anlage S8. | Cassel, den 19. März 1903. Landwirtschaftliche Central-Darlebenskasse für Deutschland. Filiale Erfurt. Abteilung Warenverkehr.

Erfurt.

Auf den Inhalt Ihres Geehrten vom 18. ds. erwidern wir ergebenst, daß wir zu unserm Bedauern nicht in der Lage sind, die Ihnen unterm 6. ds. gestellten Preise für Neu-Abshluß 1903/4 zu ermäßigen, weil dieselben billigt gestellt sind.

Wenn wir auch nicht leugnen können, daß einige unserer Gro ssisten einen um eine Kleinigkeit billigeren Prect für Nußkoblen 1 und 11 zahlen, so ist doch dabei zu verüdsichtigen, daß diese das 10fache Quantum als Sie und noch mehr von uns beziehen und uns außerdem Sorten mit abnehmen, welche sonstig sehr {wer unterzubringen find, während Sie in der Haupt- sache doch nur Nußkoblen 1, 11 und 1U von uns entnehmen.

Ganz besonders fällt aber noch ins Gewicht, daß die erwähnten Grofsisten die Abnahme ihrer gekauften Mengen in monatlih ganz gleihen Raten das ganze Geschäftsjahr bindurch bewirken, wogegen bei Ihnen der Bezug vorzugöweise nur während der Hauptbedarfszeit erfolat. *)

Wir möchten nun freundlichst bitten, sich wegen des Neu- Abschlusses gütigit recht bald zu entscheiden und empfehlen uns inzwischen

Hochachtungtvoll Glücktauf, Koblenhandelsgesellshaft mit beshränkter Haftung. (Unterschriften.)

*) Dieser Passus ift direkt unrichtig, denn wir nehmen in den

Sommermonaten 2), unseres Bedarfs, in den Wintermonaten [4 ab. Gludauf wird do nit behaupten wollen, daß die Monate

April /August die Hauptbedarfszeit darstellen! Landwirthschaftlihe Central. Darlehnskasse für Deutschland. Filiale Erfurt.

Aulage ©.

Preisverzeichnis der Braunkoblen-, Brikett- und Naßpreßstein-Ver- cinigung für das Sächss&-Thüringische Gebiet 1499 1900 Auszug aus den Verträgen, betr. Feststellung der Preise und Bedingungen kür den Verkauf von Briketts und Naßipreßi steinen.

Das Angéedot, der Verkauf und die Lieferung von Briketts inner- balb des unter 1, 1 bezelbneten Gebietes und von Nafwrelisicinen innerbalb des unter Il, 1 bezcineten Gebietes darf nicht zu niedri- geren Preisen, als fie in dem folgenden Preisverzeichnifie für die einzelnen Stationen vermerkt find, nicht zu anderen als den nah- itehenten Betiagungen erfelgen.

L, Vrisetts.

1) Die Abmachungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Licterur xen nah Stationen innethalt cines Gebietes, das begrenzt wird a. nôrtlich: durch die Bahnlinie Halle—Nordhausen— Leine-

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felde; b. weftlid: die Babulinie Leiaeselde— Dingelstedt Srwese di Gend Gobwrg—Lithtentcls —Hocd-

. lich: durh die Bahalinie adt Hef Plauen Reichenbach Zwickau Glavchan- Cbe:

á. lid ard die Bahnlinie Cderaniy NarKort— Lausigk—

Leirzig—Halie.

Sendungen nach Stationen der unter Þþ, c und d aufgeführten Bahnlinien find den Bestimmungen unterworfen, dagegen aus- genommen alle Sendungen nah den Stationen der Bahnlinie unter a und der Bahnlinien Hochstadt— Hof Pg Lat T Leipzig— Lausigk—Narsdorf und Leinefelde—Din elstedt—Cschwege—Bebra, \so- wie nach den Stationen Sondershausen, Artern, Oberröblingen a. Helme, Querfurt, Zeit, Halle, Schkeuditz und Leipzig mit Vororten mir Aus- nahme von Groß-Zschocher, und Plagwißz-Lindenau ; Sendungen, welche nah den leßteren beiden Pläßen gehen, bleiben den Bestimmungen vorbehaltlich der unter 1, 8 vorgesehenen Ausnahme unterworfen (fiche auch III, 1).

2) Die festgestellten Grundpreise gelten für die Ladung von 10 E, und zwar für diejenigen Mengen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni eines jeden Jahres von dem produzierenden Werk zur Absendung jar aps für Lieferungen, welhe in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August eines jeden Jahres erfolgen, erhöhen si diese Preise um fünf Mark und für Lieferungen in der Zeit vom 1. Sep- tember eines jeden Jahres bis zum 31. März des nächitfolgenden Jahres um weitere fünf Véark für die Ladung von 10 000 kg.

3) Für Lieferungen nach Station Weißenfels gilt der im Preis- perzeichnisse aufgestellte Grundpreis für diejenigen Sieserutacie welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September eines jeden Jahres er- folgen; für Lieferungen in der Zeit vom 1. Oktober eines jeden Jahres bis zum 31. März des nächstfolgenden Jahres triit ein um zchn Mark höherer Preis ein.

4) Die im Preisverzeihnisse aufgeführten Grundl- preise gelten für Verkäufe von Mengen bis zu 59 Ladungen yon 10000 kg einschließlich.

Bei festen Abschlüssen

von 51—100 Ladungen kann eine Ermäßigung von 2,00 M,

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Über 500 2 L e 000

gegenüber den festgestellten Grundpreisen eintreten. Diese Ermäßigungen dürfen jedoch erft nah tat-

\ächlih erfolgter Abnahme der betreffenden Mengen

berechnet und vergütet werden. 5) Das Angebot

und die Lieferung von Sekundaware ift untersagt. 6) Bei Versendung frisch gepreßter Briketts kann wegen deren

Verdunstungsfähigkeit ein dem Gewicht des vervunftenden Wassers ent- \prechendes Mehrgewiht, welches indessen höchstens 3 Zentner auf die Ladung von 200 Zentner betragen darf, gewährt werden. Dieses Mehr gewicht muß auf dem Frachtbriefe deklariert werden.

7) Bei der Herstellung von Briketts, welche für den Versant nah dem unter 1, 1 näher bezeihneten Gebiete bestimmt find, fen nur und 65 mm

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reo Ly A 6 714 Stempel von 156 mm Länge Breite verwendet und

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es dürfen die Briketts nur in Stärken von 32, 36 und 49 mm pro duziert werden. 8) Gewähr für die Verladung einer größeren Stückzahl als

30 000 Stück auf die Ladung von 10 000 kg darf niht übernommen

werden. Für Sendungen nah den Stationen, welhe an der Bahn-

linie Leipzig—Hof und öftlih davon gelegen find, sowie nah Plazwit- feine Gültigfeit.

9) Für Briketts, die zu industriellen Zwecken Verwendung finden und nur als gebrochene oder als Würfelbrifketts i werden dürfen, sogen. Industriebriketts, gelten nachstehenden Preisverzeichnisies,

vermindert um zwei Mark für

Ges Ls Se lh 7 ; F K «. §— e b 6. gs d». - - «F - vom 1. April bis 31. Auguft, erhöht um drei Mark für Lieferungen in ter Zeit vom 1. September bis zum 31. März des nächstfolgenden Jahres

Die unter 1, 4 vorgesehenen Preisermäßigungen dürfen bei ter Lieferung von Industriebriketts nicht gewährt werden, dagegen t es gestattet, für Leferungsgeschäfte, welhe durch Agenten cèer Häntler vermittelt werden, diesen eine Provifion zu gewähren, die für Beferungs geschäfte

nach den an der Linie Leipzig—Altenburg—Plauen Reben bach— Hof und östlich davon gelegenen Konventionéftzaticnen drei Mark, nah allen übrigen Konventionsftationen wei Mark für die Ladung von 10000 kg beträgt.

Die Lieferung und Berechnung der Industriebriketts darf nxr direkt an den Selbstverbraucher erfolgen.

Beim Verkauf von Industriebriketts an Selbstverbrauher t dem Käufer vorzuschreiben, daß die Brikctts nur im Fabrilbetricbe des Käufers verbraucht und nicht an andere Perionen, insbesondere nit an seine Beamten und Arbeiter abgegeben werden dürfen

Diese Bestimmung ist bei Abscblüficn anf Induitricbrketts 22

drüdcklih in den Schlußschein aufzunehmen Die Bestimmung, daß Indufstrichriketts direkt berechnet werden dürfen, den an der Bahnlinie Leipzia und

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öftlih davon gelegenen Konventionsttattonen 11. Nakpreßistcine. E 1) Die Abmachungen gelten Lieferungen nah Stationen innerhali

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Eichenberg ; b. wesilih: von der Eisenbahnlinie Eihenberg Bebra Giscnah—Codurg— Lichtenfels Hohftatt c. südli und ¿tlch: von der Eöezbahriinie Hotat Eichiht—Gera—Leipzig—Hale 2 S

Sendungen nach Stationen der unter a und è r nach der Station Leipzig ncbi deren V z S Gokblis-Möêdern, Leußsh, Connerwrig Stétteris, ie nas Schkeudipy, Halle a. S., Zeit und Querfurt unterliegen zit den Lo stimmungen. Sendungen nah Plagwip-Eindenaz und ShersckZade- dagegen find ibnen unterworfen (f. 2auS IliL 1

2) Die in dem nachstchenten Preitderzciha5c jeitgeiütrüzen See preise gelten für die Ladung von 10000 kx und war Tz dirzorigez Menagen, welche in der Zeit vom 1. April bis 21. Augait cines jeder Jahres von dem produzierenden Werke zur Abbendanc gelangen. Für Licferungen, welche in der Zeit vom 1. September eimes jedem Jahres dis zum 31. Mârz des nächstfolgenden Jahres erfolgen, crböhen 2d die Preise um neun Mark für die Ladung von 10000 kg

3) Bei Lieferungen nah Station Weißenfels ¿At der um Preis verzeihnisse aufgestellte Grundpreis für dicezentigen Mengen. weide ir der Zeit rom 1. April bis 30. Scptember cines jeden Jahres angelifert werden ; für Lieferungen in der Zeit vom 1. Oktoder cines jeden JIubres dis zum 31. März des nächstfolgenten Jahres tritt cin um dier Mark höherer Preis ein. 4) Die in dem Preisverzeichnisse aufgeführten Srundwreße für Abschlüsse dis zu 50 Ladu ton 10 000 kg ciniélicilud - Abnahme von 51 bis 150 ermäßigt fd t

zwei Mark, bei Abnahme von über 150 Ladungen um i Mat e dic Ladung.

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