1882 / 67 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

[12620]

Aufgebot.

Im Grund des früher dem Landwirth Johann Groß:-Kaßtz belegenen, im

Wilkowski gehörigen, zu * Grundbuche Blatt 30 verzeichneten Grundstückes stand TIT; Abth. Nr. 1 für die verehelichte Dorothea Louise von Malottki, geborne -Behm, eine Vermerkung zur Erhaltung des Recbts einer Hypothek wegen einer Forderung von 7000 Thlr. - eingetragen. Bei -der nothwendigen Subhastation des Pfandgrundftücks ist diese Post in Höbe von 1855,51 4 zur Hebung-ge- langt und beim Mangel eines legitimirten Gläubi- gers zu einer Louise von Malottki’'\{en Spezialmasse " genommen worden. Auf den Antrag des den unbe- kannten Betheiligten zum Kurator bestellten Rechts- anwalts Schiplak in Neustadt werden alle Die- jenigen, welche an diese Spezialmasse Ansprücbe gel- tend machen wollen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem Termin am 30. Juni 1882, Vormittags 105 Uhr, air hiesiger Gerichtsstelle bei Vermeidung der Prä- flusion anzumelden. Zoppot, den 8. März 1882. Königliches Amtsgericht.

S UaTA) Aufgebot. Nach Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Scbeinfeld vom Heutigen ergeht auf Antrag der Erbberechtigten der seit mehr als vierzig Jahren landes8abwesenden ledigen Christina Dorothea Besserer von Burg- hasla, für die aus dem Nachlasse der ledigen Gast- wirthêtochter Maria Christine Besserer in Wesel ausweislich der Verhandlungen des Kgl. preuß. Amtsgerichts Wesel ein Erbtheil von ungefähr 1000 . angefallen ist, hiermit die Aufforderung: a. an die Verschollenen, spätestens im Aufgebots- termine, nämlich am Samstag, den 30. Dez. 1882, Vormittags 9 Uhr, persönlich oder \chriftlich bei Gericht sich an- en widrigenfalls sie für todt erklärt wird, b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, c. an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilungen hierüber bei Geriht zu machen.

Scheinfeld, am 9. März 1882,

Der geschästsleitende Sekretär des Königlichen

Amtsgerichts allda: Otto. [12678] Aufgebot.

Im Grundbuche des Grundstücks Sendowo, jeßt Treufelde Nr. 8, haften in Abth. 111. Nr. 4 für den Wirthéësohn Ephraim Hégemann 1500 4 nebst 5 9% Zinsen seit dem 1. Januar 1856, Diese Post ist mittels gerihtlichen Vertrages vom 16. April 1864 den Schulz August und Wilhelmine Daust- {en Eheleuten zum Eigenthum abgetreten worden und nach deren beider Tode der alleinigen Erbin des zuleizt verstorbenen August Daust, nämlich dessen binterbliebenen Wittwe Pauline Daust, geb. Kießz- mann, bezahlt, und ift darüber von dieser löschungs- fähig quittirt worden. Die Löschung der Post kann aber nicht erfolgen, weil das über die Post gebildete Hypothekendokument unter den August Daustschen Nachlaßakten angeblich nicht aufzufinden ist. Auf Antrag der zur Herausgabe des Dokuments ver- pflihteten Wittwe Pauline Daust, geborenen Kietz- mann, wird der Inhabér der Urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf

den 9. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte " anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieKraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Maggilno, den 13. März 1882.

Königliches Amtsgericht.

[12824] Der auf den 13. April d. F. anberaumte Terntin zum Verkauf des Kuhlmann'schen m. Vollmer'scen Colonats Nr. 24 in Schieder ist wieder aufge- hoben wordén. Brom tg, den 8. März 1882, Fürstlih Lippishes Amts3gerict. II.

gez. C. Me lm. Zur Begl.: Schulze, Gerichtsschreiber.

[12859] Beschluß. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 14. März cr. wird beschlossen:

daß: da der Angeklagte Albert Schmidt durch Er- kfeautniß des Königlichen Landgerichts L, Straf- kammer TI., vom 14. Mârz 1882, wegen Untreue zu vier (4) Jahren Gefängniß, 3000 K Geldstrafe und Tragung der Kosten verurtheilt ist, da ferner derselbe flühtig und sein Aufenthalt bisher nicht zu ermitteln gewesen, auch Haftbefehl gegen an s R M a ferner einzelne dem Angeklagten gehörige Ver- mögensftücke nit ermittelt sind, En E das ganze im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeklagten Kaufmann Albert Schmidt zur Deckung der Kosten und e D D i der 88. 325, 326 r. P. O. m ejchlag zu belegen. Berlin, den 16. März 1882, s 8 Königliches Landgericht T. Strafkammer Il. gez. Markstein. Schmidt. Busch. Beglaubigt: Vorstehender Bes{luß wird bierdur zorstehender Beschluß wird hierdurchß in Gemäß- heit des §.:326 der R. Str. P. O. veröffentliät ® Berlin, den 17, März 1882. Der Erste Staatsanwalt am Königlichen Landgericht I. : v. Dreßler.

Verkäufe, Verpachtungen Subaiionts D

neuen Coupons erfolgt, find mit einem, die ein- zelnen Talons in der Nummernfolge nachroeisenden, : vom Präsentanten mit Angabe des Standes und Wohnortes zu vollziehenden Verzeichnisse einzureichen.

licher

Eröffnung derselben in Gegenwart etwa ersHienener Submittenten stattfinden wird. Die Submissions- Bedingungen nebst den betreffenden Zeichnungen liegen auf hiesigem Abtheilungs-Bureau zur Einsicht aus, au können erstere nebst Massen-Vertheilungs- Profil gegen franco Einsendung von 5 M von dort bezogen werden. Suhl, den 15. März 1882. Der Abtheilungs-Baumeister. Richard.

G8 soll den 24. d. M. von Vormittags 10 Uhr ab im Zedlershen Gasthause bierfelbst nachstehendes Holz: Belauf Drabendorf Jagen 40 ea. 41 Stück Kiefern Bauholz V. Klasse, Belauf Alt-Golm Jagen 110 ca. 56 Stück Kiefern “Bauholz V. Klasse, Belauf Kersdorf Jagen 219 ca.? 1250 Stück Kiefern Bauholz IV. und V. Klasse und 70 Stück Kiefern Stangen I., 110 Stück 11. Klasse, leßtere Baukbölzer eignen \sich besonders zum Grubenbau und lagern unweit des Bahnhofs Briesen i. M., im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden agegen glei baare Bezahlung verkauft werden. Neubrüdck, den 15. März 1882, Der Oberförster.

Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

‘Oberschlesische Eisenbahn.

Die Ausgabe der neuen, vom 1. April 1882 ab

laufenden Zinêcoupons

zu den Prioritäts-Obligationen Litt. F.

au Emission der Oberschlesischen Eisen-

ahn i

erfolgt täglich mit Au8nahine der Sonn- und Fest-

tage in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, / vom 1. April 1882 ab

1) in Breslau in unserem Zinscoupons-Aus- reilungs-Bureau, sowie ferner durch Vermit- telung unserer nachstehend bezeichneten au8wär-

__ tigen Zahlstellen:

2) in Stettin dur das Bankhaus Wm. Schlutow,

3) in Berlin durch die Disconto-Gesellschaft, die Bank für Handel und Industrie und S. Bleichröder,

4) in Gr. Glogau durh die Commandite des

Schlesischen Bankvereins,

5) in Dresden durch die Filiale der Leipziger Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt,

6) in Leipzig durch die Allgemeine Deutsche Cre- dit-Anstalt,

7) in Magdeburg dur den Magdeburger Bank-

verein, Klincksieck, Schwanert u. Comp.,

83) in Hannover durch die Hannoversche Bank,

9) in Hamburg dur die Norddeutshe Bank,

10) in Cöln durch den A. Schaaffhausenshen Bank-

verein,

11) in Frankfurt a. M. durch das Bankhaus M.

A. von Rothschild u. Söhne,

12) in Darmstadt durch die Bank für Handel und

úIndustrie und

13) in Stuttgart dur die Württembergishe Bank- anstalt, vormals Pflaum u. Comp.

Die Talons, auf Grund deren die Ausgabe der

[12665

Formulare zu den Verzeichnissen werden bei den vor- bezeichneten Ausgabestellen unentgeltlich verabfolgt. Schriftwechsel und Sendungen finden bei unserem Coupons-Ausreichungs-Bureau nicht statt. | Die den auswärtigen Zahlstellen erwachsenden Porto- und Selbstkosten werden den Präsentanten der Talons antheilig in Rechnung gestellt und sind gegen Empfang der Couponsbogen zu berichtigen. Breslau, den 11. März 1882.

Submission vergeben wetden. Offerten, mit bezüg- uf\{rift verseben, sind bis Mittwoch, den 5. April cr., Vormittags 11 Uhr, an den Unter- zeineten frankirt einzureichen, zu welcher Zeit die

[12664

Kunst-Gewerbemuseum zu Berlin, Königgräzerstraße 120.

Unterrichts-Anstalt.

Die Ausgabe der Unterrichtskarten für das a E (vom 13. April bis 30. Juni 82)

ndet statt:

für die bisherigen Schüler am 23., 24., 25. März, für neue Schüler am 3., 4., 5. April l. Jahres von 9 bis 2 Uhr, im Bureau des Direktors der Unterrichts-Anustalt.

Neue Schüler werden nur aufgenommen: für die Klassen der Vorschule Nr. 5 bis 9, füc die Klassen der Kunfst-Gewerbeschule Nr. 1V., V. ŸYI,, VIII. und für die Kompositions- und Fachklafsen.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Wreschen, mit einem jährlichen Gehalie von 600 A, ist er- ledigt. Qualifizirte Bewerber wollen \ich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs inucrhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den

14. März 1882, Königliche Negierung, Abthei- luug des Junuern. Limann.

Landgräflih Hessishe concess. GIEN Landesbank.

Die 27. ordentliqze General-Bersammlung wird am 12. April d. Z3,, Nachmittags 5 Uhr, im Lokale der Landesbank zu Homburg v. d. Höhe stattfinden, und werden die Herren Aktionäre zur Theilnahme ergebenst eingeladen.

Gegenstände der Verhandlung: 3 Allgemeiner Rechenschaftsbericht. 2) Beschlußfassung wegen Vertheilung des Rein- gewinns.

Die erforderlichen Eintrittskarten können na

Habe des F. 15 des Statuts bis zum 4. April

bei der Landgfl. Hess. conc. Landesbank zu Homburg v. d. Höhe oder bei Herrn von Erlanger & Söhne in Frank- furt a. M. gegen Hinterlegung der Aktien in Empfang genommen werden. Homburg v. d. Höhe, den 17. März 1882. Der Aufsichtsrath.

[12792]

bis 1891 inclusive nebst neuem Talon Die Ausgabe aeschieht von heute a

in Hamburg Berlin

q: rankfurt a./Main arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisses an nah erfolgter Einlieferung der Talons ausgehändigt. seine wieder eingeliefert werden muß.

Hamburg, den 18. März 1882,

Commerz- und Disconto-Bank in Hamburg.

Bekanntmachung betreffs Auslieferung der Dividendenscheine für die Jahre 1882 u den Actien U. Emission Tateeer Bank. its

in Hamburg in unserem Fonds- und Depdt-Bureau,

- Berlin bei der Nationalbank für Deutschland,

| …_ Frankfurt a./Main bei Herrn B. H. Goldschanidt,

und ès sind zu diesem Zwecke die alten Talons werktäglich von 9—12 Uhr Vormittags unter Beifügung eines einfach

doppelt | Aégefertigten

den genannten Stellen einzuliefern. Die neuen

Dividendenscheine werden in Hamburg soglei, in Berlin und Frankfurt a./Main dagègen einige Tage

An den beiden leßteren Orten wird dem Einreicher

cins der Nummernverzeichnisse abgestempelt zurückgegeben, das bei der Abnahme der neuen Dividenden-

Nach dem 15, April a. e. findet die Ausgabe derselben nur noch in Hamburg statt.

Die Direction.

a [12819] Gocdel

Generaldepôt aller

zeigen bierdurch

und ausserhalb sOsort auszuführen.

& Kraaz,

natürl. Mineralbrunnen,

Berlin W., Leipzigerstr. 169,

? ? ergebenst an, dass bereits die ersten Sendungen diesjühriger Füllung eingetroffen sind Dieselben werden durch wöchentliche Lieferungen von den Quellen stets ergänzt. s80 dass wir in der Lage sind,

Jeden Auftrag auf Brunnen, Pastillen, Quell- und Badesalze etc. nach hier

Betriebs-Einnahme.

1882 im Monat Februar Á.

791 562 | 3 484 778 355 200 |

Perfonenverkehr Güterverkehr . j Extraordinarien .

bis Ende Februar b. t. é. Á. der Bergisch-Märkischen Eifenbahu. 1511 280 7157 689 710 400

1881 im Monat Februar

1882 bis Ende Februar

bis Ende Februar

1 409 193 6 649 749 712 200

695 418 3317 020 396 100

102 087 507 940 1 800

Summa 4 561 540 |

in 13882 mehr 193 002 |

ci 39 390

9 379 369 a Ls 608 227

b. der Nuhr-Sieg-Eisenbahn inkl. Finnentrop-Rothemühle. S Gs 84 470 37 927

8 7TT1 142 608 227

4 368 538

Perfonenverkehr . 499 034

1023516

75 808

8 662

in 1883

Güterverkehr . Extraordinarien .

Sttnima

e. der Bergisch Summa

Elberfeld, den 16.

in 1882

Königliche Direktion. [12814]

Wila

pro 1881.

31 800 570 224 mehr 32 945 |

5 151 764 mehr 225 947 rz; 1882.

1171 586

.. | -Märkischen und Ruhr-Sieg-Cisenbahu zusammen. 10 550 955

467 852 31 500

937 219 |

897 370 63 000

1036 178

126 146 600 135 408

63 600

135 408

4 905 817 743 635

9 807 320 743 635

Königliche Eisenbahn-Direktion.

n Z

Activa.

Grub R E N C A Gebäude:

Laut Bilanz. pro 1858 .… . „.—; Hierzu Neubauten bis ult. 188

Abschreibungen bis ult. 1880 . e“ 345

Mühle und Dampfmaschinen :

Laut Vilanz pro 1858 . Hinzugekommen bis ult. 1881 07 4 M 199, Abschreibungen bis ult. 1880 .

Utensilien, Wagen und Säcke:

Laut Bilanz pro 1858 , N M 43,

M. 125,

Abschreibungen bis ult. 1880 . 142,

Pferde:

Laut Bilanz pro 1873“, , -, M 8,

j M 17, Abschreibungen bis ult. 180. „..,

Bestäude in Wechseln . Bestände in Effecteu . T2 S A L E an Roggen, Mehl, Kleie, Kohlen 2c. zum Tages-

E: R f E C Pfandbrief-Amortisatious-Conto . .. „, Aussteheude Forderungen :

ebitoren inkl. Banquier-Guthaben i S

[12634] Unfall-Versicherungs-Pränumerando-Prämie.

Submission auf Erd- und Tunnelarbeiten. Die Arbeiten auf der Strecke von Stat. 538 + 60 bis 571 4 20. des Neubaues Erfurt-Grimmenthal- Ritschenhausen, bestehend in der Herstellung des 225 m langen Zella’er Tunnels, veranschlagt zu rot. 1&0 000 MÆ, und ‘in rot. 262 000 cbm Bodenbewegung ircl. der erforderlihen Böfchungs- und Befestigungs- Arbeiten, veranschlagt zu rot. 257 000 M, follen in

Berlin, den 28. Januar 1882.

einem Loose ungetheilt im Wege der öffentlichen

Á. 618,000, —., . e 282,946. 68, 46. 900,946, 68,

M 162,481. 19.

Hinzugekommen bis ult. E O 82,291. 64.

Hinzugekommen bis ult, 1881 E: s 9/077. —.

14,283. —.

. M 291,556. 26. 6 104,646, 75,

Feuer- Versicherungs-Pränumerando-Prämie .

Die Dividende mit 30 X pro Actie kann gegen Holzma

[ M A | 144,000|—

885. 80. _| 555,060

496, 99. 978. 18, 160,592

267. 93.

999, 57, 023. 10.

100. —.

177. —.

2,894 11,314 10,573 36,179

239,283 6,750

|

186,909/51 3,739 85 96/—

1,370,930/15

Passiva.

Actien- Capital .

| Hypotheken

| Reservefonds. . . | Dividenden-Conto . 4 Gewinn-Uebertrag aus 1880 | Brutto-Gewinn pro 1881

] Abschreibungen pro 1881 auf Gebäude . . . auf Mühle und Dam auf Utensilien. ._. auf: Pferde. E S a) ea cbe D Ge e I 6 atr Tantième für den Aufsichtsrath nah §. 32 des Statuts . G R E T L

pfmaschinen E J

t 1,509. 7 « 78,970. 4 80,480. 1

f. 11,100. 16,167.

1,370,930/15

Aushändigung des Dividendenscheines Nr. 4 Serie 111, nebst Specifikation an unserer Kasse rftgasse 15/16, vom 1. April cr. an erhoben werden, : | :

Der Aussihtsrath der Berliner Brodfabrik Actien-Gesellschaft.

Julias Cunow., A. Frentzel. Wilhelm Landwehr. Moritz Heilmann. A. Unger.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

67.

Berlin, Sonnabend, den 18. März

1882.

Landtags- Angelegenheiten.

Begründung

zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ver- wendung der in Folge weiterer Reichssteuerreform an Preußen zu überweisenden Geldsummen,

(Fortseßung und Schluß.)

S2.

Dieser Paragraph enthält den eigentlichen Kern des Gesetzes, in- dem er die Verwendungszwecke feststellt und über die für dieselben Ler Iaeen Mittel disponirt.

I. Erlaß ver Klassensteuer der vier untersten Stufen.

Zunächst und unter Aus\chluß aller anderweiten Verwendungen follen die in §. 1 bezeichneten Geldsummen dazu dienen, die vier untersten Stufen der Klassensteuer \tufenweise, von unten aufsteigend, außer Hebung zu seßen. Es wird also beabsichtigt, zuerst die unterste, sodann die zweite, die dritte und die vierte Stufe, soweit die in dem betreffenden Jahre vorhandenen Mittel hinreichen, von der Steuer- zahlung zu entbinden.

Diese Maßregel war allen anderen Verwendungszwecken voran- zustellen, weil mit der Ausbildung des indirekten Steuersystems abgesehen von der Beschaffung der erforderlihen Mittel zu _Staats- ausgaben vor Allem eine Erleichterung der direkten Steuerla\t erstrebt wurde. Auf eine solche aber haben in erster Linie und vor- zugsweise diejenigen Klassen einen Anspruch, auf welche der Druck der direkten Steuern am empfindlichsten lastet.

Wenn dem direkten Steuersystem mit einer gewissen Berechtigung zum Vorwurf gemacht wird, daß dasselbe den Steuerzahler zwingt, ohne alle Nücksiht auf unvermeidliche und nicht vorherzuseheade Aus- gaben, 3. B. durch Krankheit oder sonstige Unglücksfälle eine bestimmte Summe zu einem bestimmten Termin zu entrichten, welche im Falle nit rectzeitiger Zahlung erekutivish beigetrieben wird, so trifft dieser Uebelstand gerade diejenigen Klassen am härtesten, welche, ohne im Besitze disponibler Kapitalien zu sein, von ihrem Verdienste nur den nothdürftigsten Lebensunterhalt bestreiten können. Für diese in den untersten Stufen der Personalsteuer veranlagten Censiten tritt daher das Bedürfuiß am dringendsten hervor, dieselben von der Entrichtung direkter Geldbeiträge zu den Staatslasten gänzliß zu befreien, und sich auf die mildere und weniger fühlbare Form der indirekten Be- steuerung zu beschränken. Einer von diesem Gesichtspunkte ausgehen- den Steuerbefreiung gegenüber ist der Einwand nicht berechtigt, daß die Entbindung von der Steuerpfliht das Bewußtsein der Staats- angehörigkeit beeinträchtige.

Was die Feststellung der Steuerstufe anlangt, bis zu welcher die Gesammtverhbältnisse der Steuerpflichtigen eine gänzliche Befreiung von der Klassensteuer rechtfckætigen oder nothwendig erscheinen lassen, so kann die Einkommensteuer idealen Forderungen überhaupt nicht genügen und is es wegen der Verschiedenheit der in Betracht Tommenden individuellen und örtlichen Verhältnisse, so wie wegen des s{chwankenden Tauschwerths des Geldes und der Unzulänglich- keit der Veranlagungsmittel von vornherein ausgeschlossen, durch Normirung gewisser Einkommenstufen die Steuerkraft der einzelnen Censiten in einer unbedingt und allgemein zutreffenden Weise zu bemessen. Eben so wenig läßt fich \felbfstverständlich durch ziffermäßige Fixirung eines a Minimaleinkommens ein unter allen Umständen gleichmäßig wirkender Maßstab der Steuer- befreiung aufstellen. Nichtsdestoweniger bleibt unter der gegebenen Vorausseßung der bestehenden Einkommenbesteuerung kein anderer Ausweg. Ueberdies führen alle sonst in Frage kommenden Unter- \cheidungsmerkmale, wie Standes- oder soziale Klassen nah den bei der früheren klassenweisen Besteuerung gemachten Erfahrungen zu noch weniger befriedigenden Resultaten. Es kann \sih daher nur darum handeln, eine relativ richtige und den Durcbschnittsverhältnissen der Steuerpflichtigen einigermaßen entsprechende Minimalgrenze für den beabsichtigten Steuererlaß zu finden. Als eine folche glaubt die Staatsregierung 1200 , das Marimalcinkommen der vierten Stufe, vorschlagen zu müssen. Wenn auch in den vier untersten Stufen manche Personen veranlagt find, welchen die Aufbringung der bisherigen Steuersäße niht zum Bedruck gereicht, so ist doch an- zunehmen, daß ein Jahreseinkommen, welches, richtig eingeshäßt, sich nit höher als auf 1200 M beläuft, bei den gegenwärtigen Lebens- mittelpreisen im Allgemeinen ein so knappes Auskommen gewährt, daß die zur direkten Steuerzahlung erforderlichen Baarbeträge nur untex Einschränkung wirthschaftlichß nothwendiger Bedürfnisse zu er- \chwingen sind; wobei allerdings von der Vorausseßung ausgegangen wird, daß die bei den unbemittelteren Ständen üblichen, niht zum unbedingt nothwendigsten Lebensunterhalte gehörigen Ausgaben für Getränke und Tabak durch erhöhte Konsumabgaben getroffen und die Mittel zu dem beabsichtigten Steuererlaß im Wege entsprechender indirekter Abgaben gewonnen werden sollen.

Auch ist niht außer Betracht zu lassen, daß die Einkommens- verhältnisse der in der Regel vermögenslosen und auf ihren Arbeits- verdient angewiesenen Klassen so durhsihtig und offenkundig sind, daß cine dem wirklichen Einkommen entsprehende Veranlagung viel leichter ist, als bezüglich der höheren und häufig aus {wer zu taxirenden Quellen fließenden Einkommen und daher eine gewisse Un- Gai Gent in der Besteuerung zum Nachtheile der niederen

lassen nicht gänzlih zu vermeiden is. i

Viel empfindlicher als die Staatsfteuern lasten allerdings in einem großen Theile der Monarchie die Kommunalzus{läge auf der in Nede stehenden Bevölkerungsklasse. Einen Beweis hierfür liefert die unverhältnißmäßig große Anzahl der Reklamationen und Rekurse, welche in solchen Kreisen, wo hohe Kommunalzuschläge erhoben wer- den, auf die vier untersten Stufen fallen. Wenn auch der vorge- \chlagene Steuererlaß diesen Uebelstand nicht gänzlich zu heben ver- mag, so erleichtert er doch die betreffenden Steuerpflichtigen und schafft ein denselben günstigeres und auch richtigeres Verhältniß der gesammten Staats- und Kommunal-Einkommenbesteuerung im Ver- gleih zu den böberen Einkommen. Die Behauptung, daß die Ge- meinden diese Wirkung des Erlasses durch verschärfte Heranziehung der freizustellenden Stufen UulrlÓ machen könnten, läßt die hierzu erforderlicde Genehmigung der Aufsihtsbehörden außer Rechnung.

Der bei den vorjährigen Verhandlungen vielfah hervorgetretenen Ansicht, daß der Steuererlaß sih auf die beiden untersten Stufen zu beshränken hätte, kann nicht beigepflihtet werden, denn zu der dritten und vierten Stufe gehört eine et i große Anzahl von Haushaltungen, welche troß des höheren Cinkomntens in bedrängterer

age find, als die vorwiegend in den beiden untersten Stufen steuern-

den, alleinstehenden Dienstboten, Gesellen und Tagelöhner. Dahin E eringere Handwerker, kleinbäuerlihe Grundbesißer, Unter- eamte, Vbver u. \. w,

Obgleich, wie später zu erörtern, die Steuerveranlagung auh be- züglich der thatsählich frei zu stellenden Stufen zunächst noch beizu- behalten ist, wiro doch {hon die Außerhebungseßung der in Rede tehenden Steuerfätze nicht unwesentlich dazu beitragen, erhebliche

ängel der gegenwärtigen Klassensteuerveranlagung zu beseitigen und die Crhebung derselben zu vereinfachen. t

Die bisherige Befreiuung von Einkommen bis zu 420 K hat in potoe der bei einem so geringen Betrage entscheidend ins Gewicht allenden örtlichen Verscbiedenbeit der Preise der Lebensmittel sowie der Löhne des Gesindes und der Handarbeiter zu einer ungleihmäßi-

gen Behandlung dieser Klassen in den verschiedenen Theilen der Monarchie geführt.

Die beabsichtigte Erhöhung des der Steuer zu unterwerfenden Minimaleinkommens wird zwar ebenfalls keine ganz sichere und gleich- mäßige Scheidelinie schaffen, aber {on wegen des höheren Betrages der in Frage kommenden Summe doch die bisher hervorgetretenen Uebelstände wesentlich mildern.

Von nicht zu unterschäßender Bedeutung ist der geplante Steuer- erlaß für das Echebunagveti En Die mit der Steuereinziehung verbundenen Schwierigkeiten, Kosten und Ausfälle, sowie die Nach- theile, welhe den Steuerpflichtigen durch Mahnungen, Pfändungen und Eigenthumsversteigerungen treffen, nehmen mit der Abnahme des besteuerten Einkommens sehr erheblich zu.

Die Wirkung des beabsichtigten Steuererlasses erhellt aus nah- stehenden Zahlenangaben.

Nach den Ergebnissen der Klassensteuerveranlagung für das Jahr 1881/82 sind in den 4 untern E der Klassensteuer

: 4 Steuerpflichtige, also 86,4 %/% aller zur Klassensteuer veranlagten Ein- zelnsteuernden und u oder unter Hinzurechnung der Angehörigen besteuerter Haushaltungen etwa 9589/9 der in den Klafssensteuerrollen nahgewiesenen Gesammtbevölkerung veranlagt.

Sollte der vorliegende Geseßentwurf rechtzeitig zur Annahme ge- langen, so würde derselbe {hon im künftigen Rehnungsjahre in Wirk- samkeit treten und unter Abänderung der anderweiten Vorschläge im Ctat8entwurf mit den aus den Reichsstempelabgaben disponiblen Mitteln im Betrage von 6 654300 46 nicht allein die erste Stufe der Klassensteuer (Einkommen bis 660 4) außer Hebung geseßt, \son- dern noch zwei Monatsraten der zweiten Stufe (Einkommen bis 900 M) erlassen werden können. Damit würden 54/6 aller Klassen- steuerzahler, welche mit ihren Haushaltungsangehörigen eine Bevölke- rung von 8 bis 9 Millionen Köpfen repräsentiren, von der Steuer ganz frei gestellt werden und der Steuersaß der zweiten Stufe auf 3,36 M pro Jahr reduzirt werden.

Da die beabsichtigten Steuererlasse nur nach Maßgabe der vom Reiche zu erwartenden Deckung des entsprechenden Einnahmeausfalles ausführbar sind, so mußte zur Zeit noch davon Abstand genommen werden, definitive Steuererlasse eintreten zu lassen und die fraglichen Steuerstufen gänzlich aufzuheben. Uebrigens kann auf die Ver- anlagung der außer Hebung zu seßenden Stufen {hon darum nicht verzichtet werden, weil die Kommunalverbände und namentlich solche mit vorherrshend unbemittelter Bevölkerung die Zuschläge zu der Klassensteuer der in Rede stehenden Stufen nicht entbehren können und die Veranlagung zur Klassensteuer als Grundlage für die Bildung der Abtheilungen bei der Wahl zum Hause der Abgeordneten dient und auch für Kommunalwahlen unentbehrlich ift.

Daß eine derartige in Bezug auf die Staatssteuer allerdings fingirte Einshäßung zu Mißständen Anlaß geben wird, kann nicht zugegeben werden. Wo keine Kommunalzushläge erhoben werden, ift die Veranlagung allerdings abgesehen von, den Wahlen, bezügli ch deren die Interessenten ihre Rechte im Beschwerdewege geltend machen können ohne materielle Bedeutung, mithin aber auch gänzlih un- \chädlich. Wo dagegen Kommunalzushläge zur Erhebung kommen, werden die Gemeindeverwaltungen, welchen die Veranlagung über- tragen ist, {hon des eigenen Interesses wegen mit nicht weniger Sorgfalt verfahren, als bisher.

Daß in leßterem. Falle das fük die Staatsfteuer vorgeschriebene formelle Verfahren aufrecht erhalten und die Veranlagung nicht ein- seitig den betheiligten Verbänden überlassen wird, kann nur als ein Vorzug angesehen werden, da die staatlihe Auffiht und die Ent- scheidung der Rechtsmittel durch außerhalb der interessirten Kreise stehende Organe den Censiten einen erhöhten Rechts\{chuß gewährt und die Gleichhmäßigkeit der Steuerveranlagung in den verschiedenen Theilen des Landes sichert.

Zu 8. 2TI.

IT. Erleichterung der Schul- und Kommunallasten.

Während der dem Landtage in der vorigjährigen Session vor- gelegte Entwurf den nah Erlaß der vier untersten Stufen verbleiben- den Rest der Klassensteuer den Kommunalverbänden überweisen wollte, verfügt §. 2 der gegenwärtigen Vorlage über diesen Ueberschuß in der Weise, daß zwei Viertel desselben zur Erleichterung der Volks\{ul - lasten, ein Viertel zur Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer bis zur Hälfte an Kommunalverbände und ein Viertel bis zum Be- trage von 25 Millionen Mark zur Aufbesserung der Beamtenbesol- dungen verwandt werden sollen.

Mit der im Landtage in Anregung gebrachten unmittelbaren Ver- wendung von Mitteln zur Erleichterung der Volks\{hullasten mußte die beabsichtigte Ueberweisung der höheren Klassensteuerstufen in Weg- fall fommen. Die gleichzeitige Durchführung beider Maßregeln würde zu weitgehende Ansprüche an die vom Reiche zu erwartenden Mittel stellen. Die Klassensteuer der aht höheren Stufen aber mit der in Rede stehenden Zweckbestimmung zu überweisen, verbietet sich von selbst, da eine Vertheilung nah diesem Maßstabe gerade die bedürf- tigsten Gemeinden benachtheiligen würde, in welchen die höheren Stufen im Verhältnisse zu den niederen \{chwach vertreten sind.

Was das für die verschiedenen Verwendungen festgeseßte Theilungsverhältniß anlangt, so sollen die nah Erreichung des vor allen anderen Maßregeln durchzuführenden Steuererlasses verbleibenden Summen zwar gleichzeitig zu allen sub I1. gedahten Zwecken ver- wandt werden; jedoch sind für die Erleichterung der Volks\chullasten zwei und für die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer und die Erhöhung der Besoldungen nur je ein Viertel bestimmt. Dabei wurde von der Erwägung ausgegangen, daß keinem der in Rede stehenden Bedürfnisse ein unbedingter Vorrang vor dem anderen ein- zuräumen sei, daß jedoch für Volksshulzwecke ein höherer Antheil zu beanspruchen sei, weil diese Verwendung sich als ein befonders geeignetes Mittel darstellt, um eine drückende und alle Gemeinden, sei es als solche oder als besondere Schulverbände, treffende Last zu erleichtern, A A

Indem die zu gewährende Dotation in erster Linie zur Aufhebung des Schulgeldes bestimmt ist (conf. §. 9), wird zugleich eine den Un- bemittelten verbältnißmäßig hart treffende Auflage beseitigt und dem Artikel 25 der E INE Senage geleistet.

u. a, 7 Dotation der Schulverbände.

Der bereits bei Berathung des unterm 21. Dezember 1880 vor- elegten Entwurfes eines T unge len angeregte, in der Ver- Liäiniaa des Abgeordnetenhauses vom 4. Februar 1 81 weiter aus- geführte Gedanke, der Verwendung eines Theiles der in Rede stehen- den Mittel zur Erleichterung der Volksschullasten unter elens der Schulgelderhebung hat je länger je mehr Beachtung und Zustim- mung gefunden. L i

Mögen au die Meinungen über die Art der praktishen Ver- wirklihung desselben auseinandergehen, so kommt doch fast in allen bezüglichen Kundgebungen, in Petitionen und in der Presse die gemein- same Klage darüber s Ausdruck, daß die Gemeinden oder Schul- verbände durch die ihnen obliegende Schulunterhaltungslast, welche vielfah die Kräfte der Verpflichteten bis zur Grenze ihrer Leistungs- kraft in Anspruch nehme oder selbs überschreite, überbürdet seien,

owie das auf diese Btage gestüte Verlangen der Erleichterung der olks\{ulunterhaltungslast dur Gewährung umfassenderer und reich- liherer Staatshülfe für das Volksshulwesen.

Dieses Verlangen erscheint niht unberechtigt, da niht in Abrede

zu stellen ist, daß die Leistungen für die Unterhaltung der Volksschulen in der That zu den besonders drücenden öffentlichen Lasten gehören, und zwar sowohl hinsihtlih ihrer Höhe und ihres Umfanges an und für fich, als hinfichtlich des N welches in Folge ver- er Ursachen vielfach zwischen dem Maße der nothwendigen

nforderungen für die Schule und der individuellen Befähigung der Bevölkerung zu den erforderlichen Leistungen besteht.

In Folge eines gemeinschaftlihen Erlasses der Minifter der geistlihen 2c. Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen vom 16. April 1879 haben für das Jahr 1878 statistische E-bebiiana über die öffentlihen Volksshulen in Preußen und die zur Unter- haltung derselben erforderlihen persönlichen und Gesammtaufwenduns- gen stattgefunden.

Deren Ergebnisse sind im Auftrage des Ministers der geist- lichen 2c. Angelegenheiten im Königlichen statistishen Bureau zujam- mengestellt, als Ergänzungsheft X. zur Zeitschrift des Königlichen statistishen Büreaus erschienen und werden den beiden Häusern des Landtages in Separatabdrücken zugestellt werden.

Aus dieser Statistik, welche außer den eigentlihen Volks\{ulen auch die neben denselben bestehenden Mittelshulen und höheren Mäd- Benschulen umfaßt, ergiebt sih, daß im Jahre 1878 bezw. im drei- jährigen Durchschnitt aus 1876/78 für die eigentlichen öffentlichen Volksschulen allein (also aus\{ließlich Mittelshulen und höhere

Mädchenschulen) betragen haben : A die persönlichen die sächlichen

die Gesammtaufwendungen Scbulunterhaltungskosten : im Dad 95 592 013 e 67401253 a 28 190760 M und zwar in den Städten . . 38617931 ,„ 27 688 020 10929911 , auf dem Lande. . . 56 974082 , 39713239 7 17 260 849 , Bleiben bei Berechnung der gesammten Volfkss{hulunterhaltungs- kosten die Beiträge der Gemeinden 2c. zu den Elementarlehrerwittwene- und Waisenkassen im Gesammtbetrage pro 1878 von 697 654 M. außer Betracht, \o beziffern sich die Gesammtaufwendungen für die Unterhaltung der Volksschulen pro 1878 auf säblid ächliche

Überhaupt : davon persönliche im Staate 94 894 359 A 66703599 A 28 190 760 M. und zwar 10 929 911

in den Städten . . 38386 700 ,„ 27456 789 auf dem Lande. .. 56507659 , 39246810 , 17260849 , Im Einzelnen betrugen A. die persönlichen Aufwendungen a) Stelleneinkommen der in den auf dem vollbeshäftigten Lehr- im Staate Städten Lande E N 59 233 682 M6 25 276 725 M. 33 956 957 M. wovon T596412 T5820 BOSTSIE Seitens des Staates als jederzeit widerruflihe Beihülfen zu den Be- foldungen der Lehrer und Lehrerinnen gewährt wurden.

in den auf dem b) Persönliche undDienst- im Staate Städten Lande alterszulagen aus Staatsfonds 3742965 A. 603605 M. 3 139 360 A. 1909 352

c) Remunerationen für ülfslehrkräfte Wp ; 821823. LO87039

en- 1817 600 ,„ 754636 , 1062964

d) Ruhegehalt Ron ) wovon etwa 255 700 M Seitens des Staates ohne recchtliche Ver- pflichtung .als Zuschüsse gewährt wurden. _ Ÿ Summa A. 66 703 599 M. 27 456 789 A6. 39 246 810

B. die sählichen Aufwendungen im Staate in den Städten auf dem Lande 28/190 760 A 10929911 A 17260849 M dazu Summa A. 66703599 , 27456789 , 839246810 ,

insgesammt 94 894 359 M. 38 386 700 46 56 507 659 M

Von dem Gesammtstelleneinkommen der vollbeshäftigten Lehrkräfte (f. oben A. unter a.) kommen aus den eigenen Einkünften des vor- handenen Schul-, Kirchen- und Stiftungsvermögens auf

im Staate in den Städten auf dem Lande 7528767 M. 1041066 M. 6487 701 M. : Bringt man diese Beträge von den oben unter A., a. bis d. nachgewiesenen persönlichen Aufwendungen | im Staate in den Städten auf dem Lande 66 703 599 A 27456 789 A. 39246 810 M in Abzug, so berechnen ih die Leistungen zur Aufbringung der per- fönlihen Unterhaltungskosten der Volksschulen in 1878 auf im Staate in den Städten auf dem Lande

59 174 832 M. 26 415 723 M. 32 759 109 M

Allerdings können vorstehende statistishe Aufftellungen nicht auf absolute Genauigkeit Anspruch machen, da das Material, auf welchem sie beruhen, troß der darauf verwandten Sorgfalt an manchen Fehlern leidet, deren Korrektur ohne neue zeitraubende Ermittelungen unthunlih is. Namentlich muß bemerkt werden, daß die in Ansaß gebrachten eigenen Einkünfte aus Schul-, Kirchen- und Stiftungsver- mögen thatsächlich nicht aus\{ließlich zu den LOOELREN auf- wendungen, sondern auch vielfach zu sächlichen Ausgaben verwendet werden. Da aber ersterer Verwendungszweck jedenfalls bei weitem überwiegt und für eine Sonderung der dem einen und dem andern Zwecke gewidmeten Beträge jeder Anhalt fehlt, so hat die Aufstellung nur in vorstehender Weise gegeben werden können. /

Nach dem Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1878/79 (Geseßz-Samml. 1878 S. 21 ff.) betrug in dem genannten Steuerjahre das gesammte Sollaufkommen an direkten Staatssteuern (ohne Eisenbahnabgabe) 149 142 000 A Es verhielten fi also die gesammten Volks\chulunterhaltungskosten im Betrage von 95 592 013 A zum gesammten Soll der direkten Staatsfteuern wie 64,09 zu 100, und zwar davon die persönlichen Schulunterhaltungskosten wie 45,19 zu 100, die sächlihen wie 18,90 zu 100.

Legt man der Vergleihung nur das Sollaufkommen an Flafsi- fizirter Einkommensteuer und Klassensteuer mit 72 270 000 4 zum Grunde, so verhalten \sich in dem gedachten Steuerjahre die aue ten Volks\{ulunterhaltungskosten zu dem gesammten Soll dieser

ersonalstaats\steuern wie 132,27 zu 100, und zwar davon die persön- ihen Volks\{ulunterhaltungskosten wie 93,26 zu 100, die sählihen wie 39,01 zu 100. ; ¿

Schäßt man die Bevölkerung des preußischen Staates im Jahre 1878 auf rund 26 647 600 Ginwohner, so entfielen auf den Kopf der Bevölkerung an direkten Staatsfteuern überhaupt... . » . . Ca, 5,59 4 an fklassifizirter Einkommensteuer und Klassensteuer . » A L an Volks\{ul-Unterhaltungskoften . E 0s Fn HEFIANE. E « 2,93 »

E L R E A A A Q N

Es ergiebt \ich hieraus ohne Weiteres die große finanzielle Be- deutung der als Gu Une alt E E Dieselben erfordern durchgehend eine ver ltniÿmäßig starke Anspannung der Leistungs- kräfte der Verpflichteten und der Dru dieser nlpannn wird um so stärker, # geringer die individuelle Leistungs ähigkeit der Ver-

ichteten i E Via gem Segeonis E eraus e i Ster: 1880 entfielen von der Ua en nTommensteuer, {ahr asen er, der Grund- und Gebäudesteuer und der Gewerbe-

steuer von den stehenden Gewerben unter Hinzurechnung der direkten