1882 / 69 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

lih in Gegenden mit gemischt konfessioneller Bevölkerung kon- fessionelle höhère Lehranstalten zu begründen. Man könne dies nicht thun, da man doch Schüler anderer Konfessionen nit zurückweisen könne.

Der Anirag Franz wurde abgelehnt, der Titel bewilligt.

Zum Neubau eines Gymnafiums in Aachen:-Burtscheid wurden 180 000 (4 verlangt. Die Budgeikommission bean- tragte die Ablehnung dieser Position. Für die Bewilligung traten der Abg. Graf Clairon d’Haufsonville und der Regie- rungsfommissar Geheime Reg.-Rath Boh ein. Der Abg. Janssen empfahl die Verwerfung.

Das Haus bewilligte die Forderung in Höhe von 178 000

Jm Uebrigen wurden die sämmtlichen Titel des Extra- ordinariums ohne wesentlihe Debatte genehmigt. Damit war die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geist- lichen 2. Angelegenheiten erledigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 128/, Uhr Abends auf Dienstag 11 Uhr.

Deutsches Handels-Archiv. Zeitshrist für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Innern. Jahrgang 1882, Maärz- Heft. Inhalt: Erfter Theil. Geseßgebung: Deutsches Reich : Gesetz, betreffend die Ausführung des Anschlusses der freien und Hansestadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet. Verordnung über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum. Statistishe Gebühr für saures s{chwefelsaures Natron. Bestim- mungen ber die Anerkennung der in russischen Schiffspapieren ent- haltenen Vermessungéangaben in deutschen Häfen. Ermächtigung einiger Zollstellen zur Abfertigung verschiedener Artikel. Ermäch- tigung weiterer Zollstellen zur zollfreien Ablassung von Mineralölen. Tarifirung sogenannter Roßschilder. Verfügung, die Verzollung von

Fleis in Umscließung von mit Papier beklebten WeißbleGbüchsen betreffend. Tarifirung imitirter Ledertapeten. Uebersicht der Uebergangsabgaben und Ausfuhrvergütungen, welche von Staaten, wo innere Steuern auf die Meroorbangang oder Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind, erhoben werden. Oesterreich-Ungarn: Gesetz vom 28. Februar 1882 wegen vorläufiger Einführung von Zoll- zuscblägen zu einigen Finanzzöllen. Jtalien: Verzollung von Taback. Großbritannien: Eingangszölle in Südaustralien auf dort bisher zollfreie Waaren. Aufhebung des Verbots der Ginfuhr von Kartoffelkraut aus Deutschland. Dominikaniscbe Republik: Erhöhung der Einfuhrzöüe. -— Peru: Zollbehandlung der in den von Ghile beseßten Gebiet8theilen nationalisirten Waaren. Rumänien: Schießpulver-Monopol. Spanien: Zollwefen der Insel Puerto-Nico. Verzollung wesentlich gußeiserner Waagenständer. Frankreich : Kontrole der eingeführten Feuerwaffen. Cingangszollregime für die englischen Erzeugnisse. Frankreich und Niederlande: Verlängerung der Deklaration zwischen beiden Staaten vom 2. Februar 1882. Frankreich und Großbritannien: Weitere Verlängerung der Handels- und Schiffahrtsverträge zwischen beiden Ländern. Frankreich und Schweiz: Weitere Verlängerung des Handel8vertrages zwischen beiden Ländern. Dänemark: Handels- und Schiffahrtsgeseß für St. Croix. Verordnung, betreffend den Einfuhrzoll für Schiffe, Boote und Fahrzeuge auf den Dänisch - Westindischen Inseln. Argentinische Republik: Zollgeseß für das Jahr 1882. Berichte: Deutsches Reich: Frankfurt a. O. Cottbus. Forst i. L. Guben. Sommer- feld. Schwiebus. Finsterwalde. Königsberg i. Pr. Memel. Siegen, Crefeld. Elberfeld. Oester- reich - Ungarn: Triest (Tarif des ODesterreichish - Ungarischen Lloyd für Transporte nah Italien und der Levante). Rumänien: Handel mit dem Deutschen Neiche im Jahre 1880. Jtalien: Nom (Spezialhandel in den Jahren 1881 und 1880). Rußland: Ueber- sicht des Schiffsverkehrs in Kronstadt bezw. St. Petersburg und der | Ausfuhr von St. Petersburg im Jahre 1881. Import- und Ex- ! portliste für 1. Januar bis 1, Dezember 1881, im Vergleich mit ! derselben Periode des Vorjahres 1880, Dänemark: Verkehr deut- | scher Schiffe in verschiedenen Häfen während des Jahres 1881.

Großbritannien: Peterhead (JIahresberiht für 1881). Newport: (Jahresbericht für 1881). Schweden und Norwegen: Gothenburg (Verkehr deutsher Schiffe in 1881). Grimstad (Handelsbericht für 1881). Italien : Civitavecchia (Schiffsverkehr). Niederlande: Ant- werpen (Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1881. Venezuela : Laguaira: (Schiff8verkeh rauf der Rhede von Laguaira im Jahre 1881). Türkei - Smyrna (Verkehr deutsher Sciffe im Jahre 1881). Zweiter Theil. Konsulatsberichte : T. Ostasien. Singapore: Jahres- beridt für 1880, IV. Osteuropa. Odessa: Getreidehandel und- Scbiffahrt im Jahre 1881. Narva: Handel mit dem Auslande im Fahre 1881. Windau: Jabresbericht für 1881. Nikolajeff : Jahresbericht für 1881. Pernau: Handelsberiht für 1881. Giurgevo: Jahresbericht für 1881. Y. Südeuropa. St. Ubes : Fahresberiht für 1881. Fayal (Azorische Inseln): Jahresbericht- für 1881. Marseille: Jahresbericht für 1880. Gibraltar : Jahresberiht für 1881. VI. Westeuropa. Manchester: Bericht über das Baumwoll - Fabrikationsgeshäst des Jahres 1881. Plymouth: Jahresberiht für 1881. PVI1. Nord- euroya. Kopenhagen: Verkehr deutsher Schiffe im Jahre 1881, Svaneke: Verkehr mit Deutschland im Jahre 1881. —- Horsens : Jahresbericht für 1881. Fanö: Verkehr des Hafens von Esbjerg im Jahre 1881. VIII. Nordamerika. St. Jobn (Neus-- braunschweig): Jahresberiht für 1881. Chatham, Miramichi (Neubraunshweig): Jahresbericht für 1881. St., Johns (Neufundland): Handelsberiht für 1881. Mexiko: Der Import- handel Mexrikos; erster Theil IX. Westindien und Mittelamerika. Retalhuleu (Guatemala): Jahresbericht für 1880. Leon (Nicara- qua): Jahresbericht für 1880. X. Südamerika. Buenos-Ayres :- Auswärtiger Handel der Argentinishen Republik im Jahre 1880. XIT. Australien und Polvnesien. Sidney: Handel, Schiffahrt und wirthschaftlibe Verhältnisse Tas8maniens. Australishe Statistik? für 1880. Port Adelaide: Schiffahrtsverhältnisse in Südaustralien. YBVrisbane: Jahresbericht für 1880.

Nr. 11 des Justiz-Minifterial-Blatts hat folgenden úInhalt: Entstehung der juristiswWen Prüfungen und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen.

D

3

| Ins erate für den Deutschen Reichs- und Königl. 1. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers nund Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wiltelm-Straße Ner. 32. R E

1, Steckbriefe und Untersuchnungs-Sachen, 2, Bubhastationen, Aufgebote, Vorladungen a. dergl,

und (Grosshandel.

9, Familien-Nachrichten.

rentlicher Nuzeiger.

Tndustrielle Etablissements, Fabriken

5, g 6, Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. | 7, Literarische Anzeigen. 4. Verlocsung, Amortisation, Zinszatlung 8,

Theater-Anxeigen. | Tn der Börgon- n. s. w. von öffentlichen Papieren.

beilaga. G 58

5% 8 íInserate nebmen ant die Annoncen-ESxpeditionen des „Juvalivendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büättitexr & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annonecen-Bureaurx. |

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

„M G9.

Berlin, Dienstag, den 21. März

1882.

Nichtamfkliches.

Protokoll der fünften Sißzung des permanenten Ausschusses des Volkswirths§Haftsraths.

Berlin, den 13. März 1882.

Die Sizung wird von dem Vorsißenden, Staats-Minister von Boetticher, um 111/, Uhr eröffnet.

Als Kommissarien der Staatsregierung sind anwesend: der Direktor im Reichsamt des Fnnern Bosse und der. Ge- heime Regierungs-Rath Bödiker.

Das Protokoll der vorigen Sitzung liegt zur Einsicht aus. '

Die Hrrn. Neubauer und Dr. Fansen nehmen wieder an den Verhandlungen Theil.

Zur Tagesordnung schlägt der Vorsißende vor, die Be- rathung über Artikel 1 des Gesezentwurfs, betreffend Abände- rung der Gewerbeordnung, bis nah Beendigung der Berathung der übrigen Theile des Entwurfs auszusetzen, und die Ver- sammlung erklärt sih damit einverstanden.

Zu Artikel 2 1. des Entwurfs (8. 33a.) erhebt der Kor- referent, Hr. Kochhann, Bedenken gegen die Bestimmung im 2. Absatz unter Nr. 3, wonach die Erlaubniß versagt werden soll, wenn der den Verhältnissen des Gemeindebezirks ent- sprechenden Anzahl von Personen bereits Erlaubniß ertheilt ist, indem er darauf hinweist, daß es außerordentlich schwierig sei, die Bedürfnißsrage zu entscheiden, wie sich dies auch schon bei den Schankkonzessionen heraus- gestellt habe. Fm Allgemeinen könne man annehmen, daß die freie Konkurrenz dem Uebermaß derartiger Unter- nehmungen vorbeugen werde. Es sei zu wünschen, daß leßtere überhaupt beseitigt würden, der Entwurf überlasse jedoh die Zulassung derselben lediglich der Willkür der untergeordneten Polizeiorgane, und nah den Erfahrungen, welche man bisher in dieser Richtung in Berlin gemacht habe, sei dies nicht als der richtige Weg zu betrachten, um eine strenge Handhabung

nehmungen nit bedürftig; denn ein öffentlihes Jnteresse sei für dieselben niht geltend zu machen, auch handele es sch niht um die Sicherung großer Vermögensobjekte, wie bei- spielsweise bei der Konzessionirung von Fabriken. Es seien wesentlich sitten- und sicherheitspolizeilihe Fragen, um die es sih handele, und es verdiene. daher den Vorzug, die Ver- antwortlichkeit der zur Wahrnehmung der öffentlichen Wohl- fahrt berufenen regiminellen Behörde zu überlassen, zumal L OON Dingen erforderlich sei, die Sache in scharfer Hand zu halten.

Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung über 8. 33 a. wird Absag 1 desselben ohne Widerspruch angenommen. Jm Absay 2 wird auf Antrag dés Hrn. Heimendahl hinter: „die Erlaubniß ist“ das Wort „nur“ gestrichen und mit dieser Mo- difikation der Absatz selbst angenommen. Gegen Absayz 3, 4 und 5 erhebt sih kein Widerspruch, und der Vorsißende kon- statirt die Annahme derselben. Ebenso wird Absay 6 unter Verwerfung des Kochhannschen Streihungsantrags angenommen. Nr. 11. des Ar:ikels 2 findet darauf ebenfalls widerspruchslose Annahme und endlih wird der ganze Artikel 2 in der aus Obigem sich ergebenden a A angenommen.

Zu Artikel 3 (8. 35) sind folgende Anträge eingegangen :

1) von Hrn. Kochhann:

Fei Absag 1 hinter „untersagt werden“ wie folgt zu assen: „wenn der Betreffende wegen Vergehen oder Ver- brechen gegen das Eigenthum oder gegen die Sitt- lihkeit verurtheilt worden ist“;

2) von Hrn. Heimendahl :

im Absay 1 statt „Unzuverlässigkeit des Gewerbe-

treibenden in Bezug diesen Gewerbebetrieb“ zu sagen: „Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden im Ge- schäftsbetrieb“;

3) von Hrn. Wolff: /

im ersten, zweiten und vierten Absag statt „kann unter- sagt werden“ zu segen:

Das gänzliche Verbot des Handels mit Garnabfällen sei un- möglich; es gebe noch viele andere Artikel, bei denen Hehlerei in großem Umfange betrieben und durch den Kleinhandel be- günstigt werde.

Der Regierungskommissar erachtet ebenfalls ein solches Verbot nicht für ausführbar. Man habe es nicht nur mit der Großindustrie zu thun, sondern es werde viel Garn au von kleinen Leuten verwebt, welche zur Verwerthung der Ab- fälle den Kleinhandel nicht entbehren fönnten.

Hr. Graf Henckel von Donnersmarck weist zur Begrün- dung seines Antrags auf die große Verbreitung hin, welche in den Bergwerksbezirken Oberschlesiens der Handel mit Dynamit in Folge der Art und Weise der Berehnung der Schichtlöhne gesunden habe. Große Mengen von Dynamit gelangten in dieser Weise in die Hände Tausender von Ar- beitern, welche damit bald äußerst unvorsihtig umgingen, bald

* Handel trieben. So würden bei öffentlihen Vergnügungen

häufig Dynamitpatronen zur Explosion agebraht und es seien dadurch schon zahlreiche Todesfälle herbeigeführt worden. Der Vertrieb des Dynamits erfolge zum größten Theil im Klein- handel, und es sei dringend erwünscht, leßteren zu beschränken.

Hr. von Tiele-Winkler {ließt sich diesen Ausführungen an und bemerkt zur Begründung seines Antrags, daß derselbe dem Diebstahl und der Hehlerei vorbeugen solle.

Hr. Hessel weist auf die großen Mißstände hin, welche der Handel mit Garnabfällen und Dräumen für die reellen Ge- schäfte nah sih ziehe, und erklärt es für sehr erwünscht, wenn man diesen Handel A Beschränkungen unterwerfe.

Hr. Heimendahl glaubt, daß die von ihm vorgeschlagene Fassung des Absazes 1 ausreichen werde, um den bei dem - Handel mit Garnabfällen hervorgetretenen Mißständen mit Erfo:g zu begegnen. Viel lasse sich in dieser Beziehung dur die Selbsthülfe der Fabrikanten erreichen, wie die in England und Frankreich und neuerdings auch in Crefeld gemachten Er- fahrungen bewiesen hätten.

Nachdem noch die Referenten Herren Dr. Jansen und

8) 14 Ae gil de S I o ¿ A S n anaber E Urkunden- wie dieselbe von jedem Schäfereiberetigten der | die Aufsorderung, spätestens in dem au A L j Gemeinde Tiftlingerode bezogen wird, Donnerstag, den 9. November 1882, # Der Referent, Hr. Pr. Jansen, wendet hiergegen ein,

9) 3,58 a Hausgarten „Im Dorfe“, Kartenblatt 5, Vorm. 9 Uhr, Sißungssfaal 4, N daß die Konkurrenz keineswegs dem Ueberhandnchmen

ez. Pahren Nbthlr. S. M. nebst 49/6 Zinsen; Parzelle 177, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem- : solcher Unternehmungen steuere; im Gegentheil habe die

Gerichtsschreiber 6) A. die von den obrigkeitlich bestellten Vormün- V. Westeröder Flur Königl. Amtsgerichte Nürnberg anzumelden und die / Erfahrung gelehrt, daß bei freier Konkurrenz so weit

Im Namen des Königs! dern des Jochim Schoel, Besitzers der Krugkathe | 10) 24,80 a Aker „Am Nesselröder Wege“ und | Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos» N wie irgend möglih gegangen werde. Auch Hr. Heimen-

S Ait Beik Een a8 Röntg- in Krummbek, Bauervogt Peter Dehnke in Wilhelm Nolte zu Westerode, Kartenblatt 9, | erklärung der Urkunden erfolgen würde. 1 dahl {ließt sich dem an und führt aus, daß die Praxis

li N ea es el Sönbera 1 D. e A Fahren, und Hufner Claus Lamp in Krummbek, Parzelle 74, Nürnberg, den 7. März 1882. dan geführt habe, die Berücksichtigung dee Bedürfnißfrage

iche Am!sgericht zu Schönberg 1, H. durch der a. an den Kaufmann Adam Jessien in Schön- | 11) 11,75 a Aer „Am Nesselröder Wege“ an Königliches Amtsgericht. Abtbeilung T. zut ge ae: G T g

Amtsrichter Loeck daselbst ! erforderlich erscheinen zu lassen, und Hr. Kiepert weist darauf

Subhaftationen, Uufgebote, Bor- 1830 auf dem Folio der Hufe Nr. 1 in Höhn- ladungen u. dergl. dorf, Bd. D. Seite 920 des Probsteier

Verkündet Schuld- und Pfandprotokolls prototollirte am 15. Februar 1882 Schuld- und Pfandverschreibung über 160

des Gesetzes zu sichern. „ist zu untersagen“;

4) von Hrn. von Tiele-Winkler : im zweiten Absayß am Schluß hinzuzufügen : „Rübenkerne, Kleesamen, Raps und dergleichen“; 5) von Hrn. Grafen Hendel von Donnersmarck : an derselben Stelle hinzuzufügen : „sowie der Handel mit Dynamit und ähnlichen Sprengstoffen“.

Kochhann sich über die einzelnen Anträge geäußert, wird zur Abstimmung geschritten.

__ Zu Absaß 1 wird der Antrag Kochhann abgelehnt, die An- träge Heimendahl und Wolff aber, sowie demnächst der Absay 1 selbst in der durch diese Anträge sich ergebenden Fassung an- genommen.

Zu Absag 2 wit2 der Antrag von Tiele-Winkler ab- gelehnt, die Anträge Graf Henckel und Wolff dagegen ange-

[13180]

Der Königl. Amtsrichter:

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für Recht:

T) der zwischen dem Hufner Peter Stoltenberg in Höhndorf und den Kindern erster Che desselben mit der am 11. August 1798 verstorbenen Beek, geb. Stoltenberg, resp. den obrigkeitlich bestellten Bormündern der Leßteren am 9. Dezember 1799 errichtete Erbvergleih, aus welchem auf dem Folio der Hufe Nr. 4 in Höhndorf Bd. D. Seite 941 des Probstcier Shuld- und Pfand- protokolles am 8. März 1806 die Erbtheile der vier unmündigen Kinder der Verftorbenen, Na- mens: Iochim, Asmus, Beek und Marx Ge- \chwister Stoltenberg von je 400 Mark v. Cour. nebst 4 °%/9 Zinsen von der Mündigkeit der Mündel, protokollirt worden, die von dem Kätbner Hinrich Arp in Stein an seine Schwester Elsch, verh. Dittmer in Stein am 19. August 1843 ausgestellte, unterm 6. Of- tober 1816 auf dem Folio der Kathe Nr. 23 in Stein im Probsteier Schuld- und Pfand- prototoll Bd. L. p. 1222 protofollirte Schuld- und Pfandverschreibung über 37 Mark 9} f. Gour. 4°©/% Zinsen, welche Summen zufolge Bescheinigung des Hans Dittmer in Stein, d, d, Schönberg, den 16. Dezember 1844 in- baltlic der an demselben Tage nach der ver- storbenen Ghefrau des Letzteren, Elsh Dittmer, den Bormündern der Kinder derselben auf ihr Erbtheil angewiesen ift,

3) die von dem Bauervogt Hans Stoltenberg in Bendfeld

a. an den Pächter der Pastorat-Ländereien Jo- hann Christoph Voigt zu Giekau am 21. Ja- nuar 1835 ausgestellte, am 28. Januar 1835 auf dem Folio der sub Nr. 1 in Bendfeld

nen Bi S of werden für kraftlos erklärt, und wird die Delirung E O Mtbie der protokollirten Urkunden im Probsteier Schuld- S / und Pfandprotokoll betreffenden Octs bewirkt werden.

prototollirte Schuld- und Pfandverschreibung über 100 Thlr. v. gr. Cour. oder 160 Rb1hlr. S. M. nebst 49/6 Zinsen,

. an den Tischler Hinrih Stoltenberg aus Krummbek, gegenwärtig zu Schönberg, am 29. Dezember 1835 ausgestellte, am 24, April 1836 auf dem Folio der Bauervogtshufe

Nr. 1 ia Bendfeld Bd. E. Seite 3 des | [13156]

Verkaufsanzeige u. Aufgebot.

_In Zwangsvollstreckungssachen des Pechfabrikanten

; & L __| Karl Siebert zu Lindau, Klägers, wider den Gast-

4) die von dem Hufner Peter Süverkrübbe in | wirth Johannes Kellner zu Tiftlingerode, Beklagten,

; j ; wegen Forderung, steht zum öffentlich meistbietenden

a. an den Krüger Peter Stoltenberg in Bend- | Verkaufe der dem Beklagten abgepfändeten, unter feld am 7. März 1818 ausgestellte, am | Artikel Nr. 7 bezw. 232 der Grundsteuer-Multterrolle 9. Januar 1819 auf dem Folio der Hufe | des Gemeindebezirks Tiftlingerode bezw. Weslerode Nr. 3 in Höhndorf Bd. D. Seite 927 des | eingetragenen Grundparzellen, nämlich:

Probsieier Schuld- und Pfandprotokolles protokollirte Schuld- und Pfandverschreibung über 1000 Mark v. Cour. oder 533} Rbthlr. S. M. nebst 4%/9 Zinsen,

Höhndorf

Probsteier Schuld- und Pfandprotokoles

protokollirte Schuld- und Pfandverschreibung

über 534 Rbthlr. S. M. nebst 4/9 Zinsen, . an den Stellmachèr Claus Klindt in Li

dorf am 10. Mai /28. Juni 1823 ausgest

am 3. Juli 1823 auf dem Folio der Hufe

Pahren, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1) 10,58 a und 10,59 a Acker „Oben am Sichtalke“ an Ernst Napp und von Hellmold, Karten- blatt 1, Parzelle 49,

ellte, | 2) 11,01 a Acker „Auf dem Teicbhofe“ an Joachim

Zwingmann und Ludwig Wüstefeld, Karten-

„an den Branntweinbrenner Krusemark in

. an den Einwohner Claus Horst zu Fahren

. die von dem Käthner Claus Schoel in Krumm-

berg am 21. November 1831 ausgestellte, am 26. November 1831 auf dem Folio der in Krummbek belegenen Krugkathe mit Zubehör, Bd. D. Seite 3858 des Probsteier Schuld- und Pfandprotokolles protokollirte Schuld- und Pfandverschreibung über 274 Mark 15 f. v. Cour. gleich 146 Rbthlr. 77 bf. S. V. zu 4 %/9 Zinsen,

Lütjenburg am 25, November 1831 aus- gestellte, am 4. Dezember 1831 auf dem Folio der zu Krummbek belegenen Krugkathe mit Zubehör, Bd. D. Seite 858 des Probsfteier Schuld- und Pfandprotokolles protokollirte Schuld- und Psfandverschreibung über 120 Mark 15 f. v. Cour. gleich 644 Rbthlr. S. M. nebst 4% Zinsen,

am 20. April 1833 ausgestellte, am 2. No- vember 1833 auf dem Folio der zu Krummbek belegenen Krugkathe mit Zubehör, Bd. D. Seite 858 des Probsteier Schuld- und Pfand- protoktolls protokollirte Schuld- und Pfand- vershreibung über 100 Mark v. Cour. gleich 537 Rbthlr. S. M. nebst 49/9 Zinsen,

bek an den Hufner Claus Lamp senr. in Krummbek am 16. März 1849 ausgestellten, am 5. Juni 1949 auf dem Folio der Kathe Nr. 19 in Krummhek Bd. D. Seite 859 des Probsteier Schuld- und Pfandprotokolles pro- tokfollirten beiden Schuld- und Pfandverschrei- bungen :

a, über 200 Mark v. Cour. nebst 49/9 Zinsen,

b. über 170 Mark v. Cour. nebst 4% Zinjen,

Von Rechts gez. Loe ck. Veröffentlicht : en

Wegen.

U. Tiftlingeröder Flur

Magistrat Duderstadt Lande belegen, Karten- blatt 9, Parzelle 76, Termin auf Sonnabend, den 6. Mai 1882, Vormittags 19 Uhr, 4 an hiesiger Gerichtsstelle an, wozu Kausfliebhaber damit geladen werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an obigen Grundstücken Eigenthums-, Näher-, Pfande, lein- rechtliche, fideikommissarishe und andere dinglicbe Rechte, insbesondere auch Servituten und Neal- berechtigungen zu. haben vermeinen, hiermit auf- aefordert, solche Ansprüche und Rechte in jenem Termine geltend zu machen, und die darüber sprechen- den Urkunden vorzulegen, unter der Verwarnung, daß die sih nidt Meidenden den neuen Erwerbern rg ihrer Nechte verlustig erkannt werden ollen.

Der demnächstige Auss{lußbesdeid wird nur durch Anheften an hiesige Gerichtstafel veröffentlicht werden.

Duderstadt, den 18. März 1882,

Königlibes Amtsgericht. I. Wasserfakl. [13169] Aufgetot. h

Das Aufgebot folgender Grundbuchurkunden ift beantragt: /

1) über die Post von 100 Thaler nebst Zinsen für den Nentier Carl Hoffstädt zu Bergen eingetragen Abtheilung 111. Nr. 8 Band V. Blatt 227 Grundbuchs von Garz (Grundstück Wallstraße 66, Eigenthümer Kaufmann Domm zu Garz) und Abtheilung 111. Nr. 5 Band V. Blatt 228 Grundbuchs von Garz (Grundftück Hunnenstraße 153, Eigenthümer Bött{er Lud- wig Schmalz zu Garz) -— Seitens des Eigen- thümers. : über die Post von 100 Thaler nebst Zinsen für den minderjährigen, jeßt großjährigen Büdner Heinrich Roeder, früher zu Kl, Zier, jett zu Kl. Hagen, eingetragen Abtheilung I11. Nr. 2 Band 1. Blatt 13 Grundbuchs von Gr. Zicker (Büdnerstelle des Lootsen Martin Kliesow zu R Nr. 14 daselbst) Seitens des Gläu-

1gers,

Unter Aufhebung des dur Aufgebot vom 25s. Fe- bruar d. Js, zu 2 und 3 angeordneten Aufgebots- termins wird, übrigens. unter Bezugnahme auf die dort ausgesprochene Verwarnung, ein neuer Aufgeboté- termin auf 2

den 6. Juli 1882, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtëstele, Tecminszunmer Nr. 1,

anberaumt,

Bergen a. Rügen, den 14. März 1882.

Königliches Amtsgericht. IV.

E Ausgebot.

Auf Antrag der Bauerseheleute Andreas und

(L. 8.) Fleischmann. Zur Beglaubigung : Der geschästsleitende Königl. Sekretär : Hater.

Bekanntmachung im Aufgebotsverfahren. Beschluß. Das Königliche Amtsgericht Volkach beschließt: In der Erwägung,

1) daß am 18. August vor. Js. Friedrich Nunn,.. als Kurator über den landesabwesenden ledigen Michel Pohli von Kolißheim, am 20. Februar d. J. der Bäckergeselle Michel Ulsamer von Oettershausen als einziger gesetzlicher Erbe seiner landesabwesenden Brüder Peter und Georg Ulsamer von Oetters- hausen, am 13. März d. I. der Ockonom Adam Heim von Stadelshwarzach, als Kurator des landes- abwesenden Valentin Frank von Stadelschwarzach. unter dem Vorbringen, daß über das Leben ihrer genannten Kuranden bezw. Brüder seit mehr als 10 Jahren keine Kunde vorhanden ist, den Antrag stellten, cs wolle das Aufgebotsverfahren gegen ihre Kuranden bezw. Brüder bes{lossen und dieselben nah durchgeführtem Verfahren für todt erklärt werden, :

9) daß das Vorbringen der Antragsteller ihren Antrag rechtfertigt, das

Aufgebot gegen den ledigen Michel Pohli von Kolitzheim, gegen Peter und Georg Ulsamer von Octtershausen, gegen Valentin Frank von Stadelschwarzach, und er-

läßt die i Aufforderung,

1) an Michel Pohli, Peter und Georg Ulsamer, Valentin Frank, spätestens im Aufgebots- termine persönlich oder \hriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erflärt werden, an die Erbbetbeiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welhe über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung hierüber bei Gericht zu machen,

und bestimmt den Aufgebotstermin auf den 14. Februar 1883, früh 9 Uhr, gemäß §8 824, 826 der N. C. P. O. Art. 103, 106 —112 des bayr. Ausf.-Ges. zu derselben. BVolkach, den 17. März 1882. Königliches Amtsgericht.

L. 8.) Michel.

ur Beglaubigung: / Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts :

Der K. Sekretär

Star.

[13087] Bekauntmachung. ; Bei der unterzeichneten Verwaltung follen im: Wege der Submission : ca. 30000 kg Gußeisen | in unbrauchbarer Mu-

[13111]

Nr. 3 in Höhndorf Bd. D. Seite 927 des Probsteier Schuld- und Pfandprotokolles protokollirte Schuld- und Pfandvecschreibung über 160 Rbthlr, S. M._ nebst 49/9 Zinsen, 5) die von dem Hufner Claus Steffen in Höhndorf a. an den Halbhufner Hans Lage zu Schönberg tut. noie. Hans Vöge in Höhndorf am zelle 81, 6. Februar 1821 ausgestellte, am 8. April 1823 auf dem Vo'io der Hufe Nr. 1 in Höhn- dorf Bd. D, Seite 919 des Probsteier Schuld- und Pfandprotokolles protokollirte Schuld- und Pfandverschreibung über 53/3 Rbthlr. S. M. nebst 4 °/9 Bin . an den Krüger Rohrberg in Stoltenberg am 5, Januar 1830 auégestellte, am 28. Februar

blatt 3, Parzelle 149,

meister Wüstefeld und Franz Nacke, Karten- blatt 5, Parzelle 80, 4) 0,94 a Garten „daselbst“ an vorigen Nachbaren und vorigem Grundstücke, Kartenblatt 5, Par- | Hauptbank in Nürnberg, ausgestellt : / 4 1) am 7. Oktbr. 1880 über 200 A Nr. 21230, | wohin auch die Offerten vorher einzusenden find. 9) 13,27 a und 13,27 a Acker „Am Pferdeberge“ an Ludwig Napp und Karl Wüstefeld, Karten- blatt 5, Parzelle 91,

6) 8,65 a Acker „Am Pferdeberge" an Adolf Napp und Schullande, Kartenblatt 5, Parzelle 105, en, 7) 6,71 a Hofraum „Jm Dorfe“, Kartenblatt 5, Parzelle 176 mit allen darauf stehenden Ge-

bänlichkeiten,

zu 39/6 verzinslich, zu 3% verzinslich, zu 3% verzinslich,

zu 2/6 verzinsli, das Aufgebotsverfahren eröffnet.

Kunigunde Dieß in Schwarzenbacy, Königl. Amts- : gerichts Altdorf wurde bezüglich der auf den Namen 3) 28,17 a Ader „Am Pferdeberge" an Lauer- | der Kunigunde Diet, gebornen Link, als Gläubige- rin, lautenden, derselben bei dem am 28. September | verkauft werden. v. Is. im Dieh’shen Anwesen stattgehabten Brande den __ zu Verlust gegangenen Schuldscheine der Königl. | April 1882, Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen

3) am 16. Novbr. 1580 über 120 M Nr. 22396, 4) am 12. August 1881 über 200 4 Nr. 1462,

O00, Hariguß nition, diverse andere Metalle, sowie 2 unbrauchbare Panzerplatten

Bureau Am Kupferzraben Nr. 8 anberaumt,

Die Bedingungen liegen während der Dienst-

2) am 11. Dezbr. 1880 über 250 4 Nr. 23328, | unden an den Wochentagen im vorbezeichneten

Bureau zur Einsicht aus und können event. gegen

Berlin, den 15. März 1882. Königliche Depot-Verwaltung der Artillerie-Prüfungs-Kommission.

Termin hierzu ist auf Donnerstag, den 13..

Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden...

hin, wie es bei der Gastwirthschast zu großen Unzuträglich- Éeiten geführt habe, daß mai von der Prüfung der Bedürsniß- frage Abstand genommen habe; man sei daher später wieder darauf zurückgekommen.

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs-Rath Bödiker, tritt für die Beibehaltung der Nr. 3 der Vorlage ein, indem er hervorhebt, daß thatsählich in den größeren deutschen Staaten die Erörterung der Bedücfnißfrage statt- finde, so namentlich in Bayern. Auch in Berlin werde in dieser Weise verfahren, und zwar mit solcher Strenge, daß ganze Kategorien von Unternehmungen der in Rede stehenden Art gar nicht mehr konzessionirt würden.

Jm weiteren Verlauf der Berathung wendet sihch Hr. Kochhann gegen die Bestimmung am Schluß des §8. 33a, wo- nach gegen die auf Grund dieser Paragraphen erlassenen Ver- fügungen nur die Beschwerde an die unmittelbar vorgesette Behörde stattfinden soll, und beantragt Streichung dieses Ab- saßes. Es sei dies eine ganz neue Bestimmung und durch- brehe unser ganzes bisheriges Gewerbe- Verwaltungsrecht. Bisher habe gegen die Versagung einer derartigen Erlaubniß der Rekurs gemäß 8. 20 und 21 der Gewerbeordnung statt- gefunden, und es seien daher in den Kreisordnungs-Provinzen die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über diese Fragen berufen gewesen; dies Verfahren habe sih durchaus bewährt und es liege kein Grund vor, davon abzugehen. Vor Allem aber sei es bedenklih, die Entscheidung lediglih in die Hand der untergeordneten Polizeibehörden zu legen, wie der Ent- wurf es thue. Daß die Verwaltungsgerichte weniger streng verfahren würden, als die Polizeibehörden, sei nicht anzu- nehmen, vielmehr könne erwartet werden, daß man das Uebel gerade dadurch an der Wurzel treffe, daß man die Organe der Selbstverwaltung damit befasse. :

An den Antrag des Hrn. Kochhann knüpft sich eine längere Diskussion, an der sich außer dem Antragsteller namentlich die Herren Wolff, Heimendahl, Kiepert, Kade, Graf Henkel von Donnersmarck, von Risselmann und Dr. Fansen betheiligen.

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs - Nath Bödiker, führt aus, die Gewerbeordnung enthalte bisher über die in dem §8. 33a. Absatz 1 bezeichneten Gewerbebetriebe keine ausreichende Bestimmung, und es habe daher die Landesgeseßz- gebung bezw. die Verwaltung mit Polizeiverordnungen ein- treten müssen. Der Entwurf bezwecke, in dem letzten Alinea des §. 33a, das in den 88. 20, 21 der Gewerbeordnung vor- geschene Rekursverfahren für diesen Fall auszuschließen, weil es sh für die bezeichneten Angelegenheiten shon mit Rücksiht darauf, daß es ein öffentliches sei und daß die Oeffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden könne, niht eigene. Die bloße Streichung des bezüglichen Absaßzes werde übrigens keineswegs zur Folge haben, daß das Rekurs- verfahren aus 8. 20, 21 der Gewerbeordnung eintrete. Viel- mehr werde dadurh eine Lücke im Geseße entstehen, welche dur die Landesgeseßgebung ausgefüllt werden müsse. Uebrigens sei zu berücksichtigen, daß es sih um ein Reichsgeseß handele, dessen Geltung ih über ganz Deutschland erstrecken werde. Die Organisation der Behörden sei aber in den einzelnen Staaten so verschieden, daß man nicht zu [eur auf die beson- deren Einrichtungen Preußens und insbesondere der Kreis- ordnungs-Provinzen Rücksiht nehmen alige In letzteren finde übrigens auch jeßt in den fraglihen Fällen nicht, wie Hr. Kodhann anzunehmen scheine, ein Rekursverfahren vor den Verwaltungsgerichten, sondern lediglih die Beshwerde an die vorgesezte Behörde statt. Auch werde dur den Entwurf der Landesgeseßgebung nicht präjudizirt, da sie zu bestimmen 4 welche Behörde als die unmittelbar vorgeseßte zu gelten abe. Eines besonderen Schußes seien die fraglichen Ünter-

Außerdem beantragt

6) Hr. Kade zu Absatz 3 folgenden Zusag zu ea: „Den Auktionatoren, welche niht von Behörden an- gestellt sind, ist untersagt, Fmmobilien zu versteigern““.

Der Referent Hr. Dr. Sara pricht sih für unveränderte Annahme des Entwuxfs aus, au dex Korreferent Hr. Koch: hann erklärt sich mit dem Entwurf im Allgemeinen einver- standen, führt jedoch zur Begründung seines Abänderungs- vorschlags aus, der Begriff der Unzuverlässigkeit sei zu E bar und besser durch eine konkretere Bestimmung, nämlich A Verurtheilung wegen gewisser strafbarer Handlungen zu erseßen.

Hr. Wolff glaubt, daß das Fnstitut der Winkelkonsulenten ganz zu entbehren sei und daß man auf die Beseitigung der- selben Bedacht nehmen müsse. Daher empfehle es si, die Untersuchung des Gewerbebetriebes in dem im Entwurf vor- gesehenen Falle obligatorisch zu machen. Ueberlasse man es den Unterbehörden, ob sie ein)chreiten wollen oder nicht, so werde nicht viel geholfen sein. Ebenso sei es erwünscht, den Handel mit Garnabfällen ganz zu verbieten, da derselbe den Diebstahl der Arbeiter gegen die Fabrikanten und die Hehlerei befördere. Die Untersagung des Gewerbebetriebes nur im Falle strafgerichtliher Verurtheilung zuzulassen, sei nicht ge- nügend; ehe ein Gewerbetreibender bestraft werde, könne er viel Unheil angerichtet haben.

Hr. Kade findet den Ausdruck „Unzuverlässigkeit“ zu dehnbar, erachtet aber den Kochhannschen Antrag für zu eng, und s{chlägt vor, die Untersagung auch gegen diejenigen ein- treten zu lassen, welche sich wegen der bezeichneten Handlungen in Untersuchung befinden. Der Handel mit Garnabfällen sei zwar unleugbar mit großen Unzuträglichkeiten verknüpft, könne aber niht ganz verboten werden. i

Nachdem Hr. Pr. Fansen bemerkt, daß die fakultative

Zulassung der Untersagung des Gewerbebetriebes als aus- reichend zu betrachten sei, um die schädlichen O vom Gemwerbebetriebe auszuschließen, spriht sich Hr. Heimen- dahl für die Beibehaltung des Kriteriums der Unzuverlässigkeit aus, welches er noch dadurch verschärft zu sehen wünscht, daß statt „in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb“ ganz“allgemein ge- sagt werde, „im Geschäftsbetrieb“. Auch Hr. von Risselmann tritt für die bezeihnete Bestimmung der Vorlage ein , indem er an einem konkreten Falle nachzuweisen sucht, daß es in der a niht {wer sein werde, die Unzuverlässigkeit fest- ustellen. i Der Rgierungskommissar, Regierungs-Rath Bödiker, be- merkt zu dem Antrag des Hrn. Kade, daß die Frage wegen der Befugniß der Auktionatoren zur Versteigerung von 7Fm- mobilien den Gegenstand eingehender Erörterungen gebildet habe; auf Grund der Nattgehabten Srhebungen sei man jedoh zu der Ueberzeugung gekommen, daß die bisher dadurch herbeigeführten Mißstände niht von solher Bedeutung seien, um ein geseß- geberisches Einschreiten geboten erscheinen zu lassen. Gegenüber dem Antrage des Hrn. Kochhann sei daraul hinzuweisen, daß der Begriff der Unzuverlässigkeit in Bezug auf bestimmte Gewerbe- betriebe bereits mehrfah in der Gewerbeordnung vorkomme ; das Kriterium der gerichtlichen V su8 sei niht ausreichend, wie in den Motiven näher dargelegt sei. Gegen den Antrag des Hrn. Wolff, die Untersagung in den vorgesehenen Fällen obligatorisch zu machen, sei für die in den drei ersten Absäßen des Paragraphen behandelten Fällen nichts zu erinnern.

Hr. Berz spriht gegen den leßterwähnten Antrag das Bedenken aus, daß man dadurh den Behörden eine Ver- pflihtung auferlege, die sie nicht zu erfüllen vermöchhten. Eine enauere Definition der Lnguver g eit sei erforderli, weil onst der Denunziation Thür und Thor geöffnet sein würde.

nommen und ebenso der Absaß felbst mit den daraus folgenden Modifikationen.

Gegen Absay 3 erhebt sihch kein Widerspru, und der Vorsitzende konstatirt die Annahme desselben. Dagegen wird der Zusaßantrag des Hrn. Kade abgelehnt.

: bsaß 4 findet mit der von Hrn. Wolff beantragten Ab- änderung Annahme und ebenso Absaß 5, sowie demnächst der ganze §8. 35 in der aus den vorstehenden Beschlüssen \ich ergebenden QNE

u §. 42 liegt ein Antrag des Hrn. Kade vor:

im Absagz 2 die Worte „beständig oder doch in regel-

mäßiger Wiederkehr“ zu streichen.

Hr. Kochhann stellt den Antrag :

den Absatz 2 ganz zu streichen, ; und begründet denselben, indem er ausführt, daß die Ent- scheidung, ob im einzelnen Falle eine gewerbliche Nieder- lassung als vorhanden anzunehmen sei, auch ohne die Vorschrift des Absatz 2 von den dazu berufenen Behörden ge- fällt werden könne. Die Worte, deren Streihung Hr. Kade beantragt habe, seien zu unbestimmt, als daß sie einen Anhalt für die zu treffende Entscheidung geben könnten.

Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Regierungs- Rath Bödiker, führt im Anschluß an die dem Entwurf bei- gegebene Begründung aus, von welchen Gesichtspunkten die Vorlage ausgehe und daß der Absatz 2 insbesondere dazu diene, die Wanderlager, als nicht ständige gewerbliche Niederlassungen, von den Rechten ständi ger Niéderläfitnaa auszuschließen.

Hr. von Schenck s{chlägt eine andere Fassung des Absatzes 2 vor, sieht aber von einem formulirten Antrage ab, nahdem der NRegierungskommissar die Fassung des Entwurfs verthei- digt hatte; Hr. Heimendahl fragt an, ob im Absag 2 des S. 42 gefordert werde, daß der Gewerbetreibende in Badeorten u. dgl. stets dasselbe Geschäftslokal benuye, um der Vortheile des ständigen Gewerbebetriebes theilhaftig zu werden. Redner würde einer solchen Auffassung nicht beizu- treten vermögen.

Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Rath Bödiker erwidert, die gestellte Frage könne nur nah den thatsächlichen Verhältnissen des einzelnen Falles entschieden werden. Erhalte ein Gewerbttrcibender in einem Badeorte von der Badeverwal- tung einen anderen Stand als im Vorjahre angewiesen, so werde das als Unterbrehung der „regelmäßigen Wiederkehr“ nicht anzusehen sein ; anders werde die Entscheidung ausfallen, wenn sih ein Gewerbtreibender in einer großen Ortschaft einen anderen Stadttheil als im Vorjahre titdfücte. um dort ganz neue Beziehungen anzuknüpfen. ; k

Der Vorsitzende konstatirt darauf ohne Widerspruch die Annahme des Absatzes 1, und nach Ablehnung des Antrags Kade wird auch Abfaß 2 unverändert angenommen. |

Zu §. 42a. bemerkt Hr. Jansen als Referent, daß die t vorgeschlagene neue otha an ee ‘der Ausflüsse des tehenden Gewerbebetriebes nothwendig fei, damit nicht eine Art örtlic beschränkten Hausirgewerbes die allgemein be- absichtigte Beseitigung des leßteren für gewisse Handelsartikel illufsorisch mache. »

el Herren Wolff und Kochhann {lagen vor, in der Diskussion den §. 56 der Vorlage vorweg zu nehmen, weil dort erst die Gegenstände festgeseßt würden, welhe vom Hausir-

andel ausgeschlossen werden sollten. Hr. Wolff hält es nicht ür empfehlenswerth, den Landesregierungen die Be quiß einzuräumen, Ausnahmen vom Verbote des Absayß 1 im §. 42a. zuzulassen. i / :

Nachdem der Regierungsommissar die Verschiedenheit der Verhältnisse beim Hausiren im ganzen Lande gegen dem Hausiren im Orte beleuchtet, wird der Antrag Wolff ab-

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