1882 / 78 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

bürgerlichen oder staatsbürgerlihen Gebiete angehört, für die Stelle nicht geeignet sei, insbesondere wenn seine Vorbildung den Vor- schriften dieses Geseyes nicht entspriht. Die Gründe für den Einspruch find anzugeben. Gegen die Einspruchserklärung kann innerhalb drei is Tagen bei dem Minister der geistlichen An- ggen ess eschwerde erhoben werden, bei dessen Entscheidung es bewendet.“

nicht geboten habe, wir also von jener Seite keinerlei Ba erörtert sei; er wolle den Kardinal-Erzbischof Ledochowski kommen gefunden, daß ich nur sagen könne, daß von meinem persön- | niht besonders gegen den Abg. von Cuny vertheidigen, finde lichen Standpunkte aus die Absicht, welche der Hr. Abg. von Eynern | es aber wenig rücksihtsvoll gegen die Krone, daß man ihr für mögli hielt, eine fern liegende und eine allem Vermuthen nab | yorshreiben wolle, welche Persönlichkeiten ihrer Gnade zu

nicht cintretende sein müfse. Aber, meine Herren , hieraus nun, aus empfehlen seien und welche niht. Die Polen würden insge- dem von mir genügend, glaube ih, klargelegten damaligen Falle für sammt für den Art. 2 stimmen.

die Regierung, speziell für mich den Vorwurf erheben zu wollen

Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl,

Preuß. Staats-Anzeigcr und das Central-Handels8-

register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Deffentlicher Anzeiger.

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

5. Industrielle Etabliss ts, Fabrik E SEEEE & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,

und Grosshandel.

A Bg e-n: i b Ae arde Ei Zora E Rae SIIP e

indirekt lag ein solcher ja jedenfalls vor daß es der gebotenen Loyalität und Zuverlässigkeit niht enspre{e, wenn wir nun bei gänzli veränderten Konstellationen und Verhältnissen nah Erlöschen der Geltung des Juligesetes, also in einer völlig anderen Situa- tion den Art. 2, der die Möglichkeit der Wiedereinseßzung eines dur gerihtlihes Urtheil abgeseßten Bischofs in sein früheres Amt in die Vorlage einfügen wollte, das halte ich dann doch für einen so hohen Grad von Abweichung von den gewöhnlichen Regeln des parlamentarischen Lebens, daß ich mir erlauben muß, den Hrn. Abg. von Eynern darauf aufmerksam zu machen, daß er, glaube ich, keinen sehr glücklihen Griff gethan hat, wenn er heute auf diese Seite der Sache in der von ihm beliebten Form zurückgekommen ift.

Meine Herren! Jch habe den Bischofsparagraphen, den Art. 4 der Vorlage des Jahres 1881, wie ih glaube, im Schweiße meines Angesichts vor Ihnen vertheidigt aus dem einfachen Grunde, weil ih ihn für einen materiell rihtigen und das Wohl und die Würde des Staates nicht gefährdenden Artikel hielt. Daß er nicht damals zu Stande gekommen, das bedauere ih noch heute; aber ih erkläre ganz offen: ih habe mit derselben Entschiedenheit, mit der ih 1880 den Art. 4 vertreten hatte, im Schoße der Staatsregierung dafür plaidirt, daß er in diese Vorlage wieder hineinkomme, und, meine Herren, ih \{chäme mi dessen in keiner Weise z ih werde mit voller Beruhigung und mit sehr gutem Gewissen als Abgeordneter, als Mit- glied dieses Hauses für den Art. 2, wie ihn die Königliche Staats- regierung vorgeschlagen hat, stimmen und lasse mich darin durch die Insinuation des Hrn. Abg. von Eynern, die ja vielleiht eine für mich ungünstige Deutung in der öffentlihen Meinung oder wenigstens einem Theile derselben erfahren wird, in keiner Weise irre machen.

Die Debatte wurde geschlossen. :

Persönlich bemerkte der Abg. Frhr. von Zedliß und Neu- kir, daß die Freikonservativen im Reichstage und die Frei- konservativen im Lande und im Abgeordnetenhause sih nicht deckdten, Der Abg. von Kardorff würde in diesem Hause eine völlig isolirte Stellung einnehmen. i : :

Der Abg. von Rauchhaupt bemerkte, die Freikonservativen im Reichstage und Lande hätten dasselbe Programm. Der Abg. Frhr.- von Ow, der im Sinne von Kardorffs gesprochen, habe ausdrüdlich versichert, daß er im Namen seiner gesamm- ten Partei im Reichstage gesprochen habe.

Artikel 1 wurde darauf nach dem Antrage von Rauch- haupt angenommen. i

Artikel 2 lautete nah der Regierungsvorlage :

Einem Bischof, welcher auf Grund des §. 24 ff. im Geseße vom 12. Mai 1873 (Geseßz-Sammlung Seite 198) durch gericht- lihes Urtheil aus seinem Amte entlassen worden ist, kann von dem Könige die staatliche Anerkennnng als Bischof seiner früheren Diözese wieder ertheilt werden.

E E Artikel lautete nah dem Antrage von Rauchhaupt und Gen. : Hat der König einen Bischof, gegen welchen auf Grund der S8. 24 ff. des Geseßes vom 12, Mai 1873 durch gerichtliches Urtheil auf Entlassung aus seinem Amte erkannt is, begnadigt, so gilt derselbe wieder als staatlich anerkannter Bischof seiner Diözese. In sonstigen Fällen, in welchen auf Grund der 8. 24 ff. des Gesetzes vom 12. Mai 1873 oder des §8. 12 des Geseßes vom 22. April 1875 auf Entlassung aus dem Amte erkannt ist, werden die Folgen der ergangenen Erkenntnisse auf die Unfähigkeit zur Bekleidung des Amtes und die im Artikel 1, Absatz 2 und 3 des Gesekes vom 14, Juli 1880 aufgeführten Folgen beschränkt, in- sofern niht inzwischen eine Wiederbeseßung der Stelle erfolgt ijt. Der Abg. Dr. Virchow erklärte, es sei ihm nicht“ ver- ständlih, weshalb der Abg. von Zedliß mit solchem Eifer gegen die liberalen Parteien losgezogen sei und sih bemüht habe, den Liberalen FJnkonsequenz nachzuweisen, derselbe müßte doch wissen, daß die Liberalen heute mit den Frei- konservativen zusammen gegen die Vorlage stimmen würden. Die Stellung der Fortschrittspartei sei heute noch dieselbe wie früher, seine Partei habe von Anfang an den Kulturkampf als einen Kampf gegen die Hierarchie aufgefaßt. Auch für die Fortschrittspartei sei der Bischofssparagraph der bei weitem wichtigste Bestandtheil der Vorlage. Das Entgegenkommen gegen die Kurie im Wege der Geseßgebung, das große Versöhnungsfest, welches Regierung und Konservative mit den Bischöfen feierten, müsse ja dem Centrum und dem Papste gefallen und könne den Durst des Centrums nach Konzessionen nur steigern. Dabei spiele freilich auch das tiefgefühlte Bedürsniß der Kon- servativen, bei den Wahlen nicht allein zu stehen, seine gewichtige Rolle. Die gegenwärtige Vorlage gehe aber nah Annahme des Art. 1 in diskretionären Vollmachten auf, die scine Partei nicht billigen könne. Seine Partei wolle zu einem gewissen Abs{luß gelangen, wenigstens bezüglich der Bischossfrage. Er sehe ja, daß je länger die dilatorische Be- handlung -dauere, die Zahl der Konzessionen, die der Staat machen solle, immer größer werde. Glaube der Kultus- Minister mit diesem Paragraphen den Frieden zu erkaufen, so sollte derselbe doch einsehen, daß der Friede mit einem großen Opfer an Würde erkauft werde. Man sei an die Grenze des Diskutablen angekommen. Wenn ein Urtheil, das Namens des Königs gesprochen jei, durch Königliche Gnade wieder aufgehoben werde, dann sei das nah seiner Meinung genug, und er glaube, daß es mit dem Ansehen des Staatsoberhauptes nicht vereinbar sei, wenn ein derartig Begnadigter wieder in sein Amt und seine Würden eingeseßt würde. An diesem Standpunkt halte seine Partei fest, eine Veränderung sei bei seiner Partei nicht vorangegangen, und die Freikonservativen würden die Fortschrittspartei stets als Bundesgenossin finden, wenn es sih um die Sicherstellung des Staates gegen hierarchische Uebergriffe handele. Von den Konservativen wundere es ihn nicht, daß sie auf Wunsch der Regierung ihre Meinung wechselten, sie antizipirten damit gewissermaßen die Stellung, die nah der Ansicht des Kultus-Ministers in Zukunft die Be- amten haben sollfen. Erstaunt sei er nur über die Ver- änderung, die mit dem Centrum vorgegangen sei; die Herren hätten noch beim Juligeseß mit großer Energie sih gegen das System der diskretionä:en Vollmachten _erklärt, sie hätten erklärt, daß das eine Auslieferung auf Gnade und Un- gnade sei, ein Ausliefern an die Willkür des jedesmaligen Ministers, daß ein Damoklesschwert stets über ihrem Haupte s{hweben werde. So hätten die Herren am 7. Februar noch gesprochen und heute am 30. März träten sie mit Muth und Entschlossenheit für die diskretionären Vollmachten ein. Die Fortschrittspartei bleibe auf ihrem prinzipiellen Standpunkte stehen und bedauere, daß sie daher heute s{einbar für die Fortdauer des Kampfes stimmen müsse, während seine Partei do eine Milderung desselben dringend wünsche; das Centrum werde das zu würdigen und zu entshuldigen wissen. Der Abg. Dr. von Stablewski erklärte, ex wolle auf die materielle Frage nicht weiter eingehen, da dieselbe genügend

Demnächst nahm der Minister der geistlihen 2c. Angele- genheiten von Goßler das Wort. (Wir werden diese Rede morgen im Wortlaut bringen.) i:

Ein Schlußantrag wurde angenommen und in nament- liher Abstimmung der Art. 2 nah dem Antrage von Rauch: haupt mit 212 gegen 169 Stimmen angenommen.

Der Art, 3 lautet nach der Regierungsvorlage : i

„Das Staats-Ministerium is ermächtigt, mit Königlicher Genehmigung die Grundsätze festzustellen, nah welchen der Minister der geistlichen Angelegenheiten von den Erfordernissen der SS. 4 und 11 im Geseß vom 11. Mai 1873 dispensiren, auch ausländi- schen Geistliben die Vornahme von geistlihen Av:tshandlungen E die Ausübung eines der im §8. 10 erwähnten Aemter gestatten ann.“

Die Abgg. von Rauchhaupt und Genossen beantragten, dem Artikel folgende Fassuna zu geben : i

Von Ablegung der im §. 4 des Geseßes vom 11. Mai 1873 vorgeschriebenen wissenschaftlichen Staatsprüfung sind diejenigen Kandidaten befreit, welhe durch Vorlegung von Zeugnissen den Nachweis führen, daß sie die Entlafjungsprüfung auf - einem deutshen Gymnasium abgelegt, sowie ein dreijähriges theologisches Studium auf einer deutschen Universität oder auf einem in Preußen bestehenden kirchlihen Seminare, welches nach dem Gesetze die Universität zu erseßen geeignet ist, zurüctgelegt und während dieses Studiums Vorlesungen aus dem Gebiete der Philosophie, Ge- \chichte und deutschen Literatur mit Fleiß gehört haben. A

Der Minister der geistlihen Angelegenheiten ist ermächtigt, auch im Uebrigen von den Erfordernissen des §. 4, sowie von dem Erfordernisse des S. 11 des Gesehes vom 11. Mai 1873 zu dis- pensiren, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme von geist- lihen Amtshandlungen oder die Ausübung eines der im §. 10 er- wähnten Aemter zu gestatten. Die Grundsäße, nah welchen dies zu geschehen hat, sind vom Staats-Ministerium mit Königlicher Genehmigung festzustellen. :

Die Abgg. Frhr. von Zedliß und Neukirch und Gen. be- antragten zum vorstehenden Antrage:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

1) im Absaß 1 hinter „Gymnasium“ einzuschalten: „nah un- mittelbar vorhergegangenem vierjährigen Besuch eines solchen“ ;

2) im Absat 2 hinter dem Worte „ermächtigt" einzuschalten: „sobald in den ordnungsmäßig beseßten Diöszesen der im §. 15 des Geseßes vom 11. Mai 1873 vorgeschriebenen Verpflichtung zur Be- nennung Seitens der geistlichen Oberen genügt wird“; : :

3) im Absatz 2 die Worte: „oder die Ausübung eines der im 8. 10 erwähnten Aemter“ zu streichen und an deren Stelle zu setzen: „in Grenzdistrikten“. / :

Der Abg. Frhr. von Zedliß und Neukirch erklärte, wenn die Herren vom Centrum und die Konservativen die Beendi- gung der Berathung der Paragraphen 1 und 2 möglichst be- s{leunigt hätten, jo hätten sie damit konstatirt, daß sie nicht den Muth gehabt hätten, die Angelegenheit hier genau disku- tirt zu jehen. Was er noch habe sagen wollen, behalte er ih füv die duilté Lesung vor. Partei gestellt habe, stellten sich weder dem An- trag Rauchhaupt, noch der Regierungsvorlage direkt entgegen, sie sollten einfah die Bedenken begleichen, zu denen der §. 3 Veranlassung gebe. Der ersie der Anträge olle ver- hindern, daß nicht Hoglinge von Konvikten oder ausländischen Anstalten nur dgs Abiturientenexamen an einer deutschen An- stalt ablegen könnten. Eine bloße Erfüllung der Examensbestim- mungen gebe noch keine Bürgschaft dafür, daß die Zöglinge wirklich von deutschem Geiste erfüllt seien. Mit dem zweiten follten die disfretionären Gewalten auf das nothwendige Maß be- schränkt, dur den dritten verhindert werden, daß die Dis- pensation niht auch auf die Lehrer an Seminarien ausge- dehnt werde. i

Der Abg. Dr. Brüel bemerkte, der in Rede stehende Paragraph sei in der Kommission gründlih durchberathen, daher wolle er hier nur im Namen seiner politishen Freunde die Erklärung abgeben, daß sie, wenn sie au keinen be- stimmten Antrag auf Aufhebung eines jeglichen Kultur- examens gestellt hätten, dennoch einen Bildungsnachweis der Geistlihen niht gutheißen könnten. Wenn das Centrum dennoch für die Vorlage oder für den Antrag Rauchhaupt stimmen werde, so thue seine Partei es im Jnteresse der ganzen Vorlage. S hie at Gi S E Me Sza1s

Hierauf ergriff der Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten von Goßler das Wort. (Wir werden diese Rede morgen im Wortlaut bringen.) j

Der Abz. Dr. von Cuny erklärte, daß er für einen Dispens auf Dauer nicht stimmen könne. Uebrigens sei der Mangel an Theologen, der immer hierfür geltend gemacht sei, na den Erklärungen des Kultus-Ministers in der Kommission niht mehr vorhanden. Daß in Bezug auf die Seminare ein folhes Bedürfniß vorhanden sei, müsse er bestreiten, und darum könne er niht für cinen Dispeks sür Lehrer derartiger An- stalten stimmen. Es sei au nur billig, daß, wer praktisch vorbilden wolle, selbst praktish vorgebildet fei.

Der Abg. von Nauchhaupt bemerkte, feine Partei habe nicht, wie die Freikonservativen, das Bedürfniß, das Be- gnadigungsrecht der Krone noh besonders zu garantiren. Das Kulturexamen sei stets cin besonders lästiges Hinderniß in der kirhlihen Entwicktelung, dem durch den Antrag seiner politishen Freunde abgeholsen werden würde. Seine Partei habe auch zur Verwaltung das Vertrauen, daß sie dem Artikel in der Praxis richtige Anwendung verschaffen werde.

Der Schluß der Diskussion wurde angenommen.

Persörlich bemerkte der Abg. Richter, mit Rücksicht darauf, daß von der Mehrheit drei Mal hintereinander in einer wenig gewöhnlichen Weise der Schluß der Diskussion herbeigeführt jei, beantrage er über diesen Artikel namentlih abstimmen zu lassen.

Der Antrag auf namentliche Abstimmung wurde genügend unterstüßt.

Die Anträge des Abg. Frhr. von Zedliß wurden abgelehnt und Art. 3 nah dem Antrage von Rauchhaupt mit 228 gegen 142 Stimmen angenommen.

Artikel 3 a. lautet nah dem Antrage von Rauchhaupt :

„Die Ausübung der in den 8&8. 13 ff. des Gesetzes vom 20. Mai

1874 und in den Artikeln 4 ff. des Geselzes vom 21. Mai 1874

den Präsentationsberechtigten und der Gemeinde beigelegten Befug-

niß zur Wiederbesetzung eines erledigten geistlichen Amtes und zur

eee cviung einer Stellvertretung in demselben findet ferner nit

talt, K A Ua. C wurde ohne Debatte angenommen. "s

Art. 4 lautet nah der Regierungsvorlage :

„An die Stelle des §, 16 im Geseh vom 11. Mai 1873 tritt nacfolgende Bestimmung: Der Einspruch findet statt, werin dafür erachtet wird, daß der Anzustellende aus einem Grunde, welcher dem

Die Anträge, die seine-

á eer Abg. von Rauchhaupt beantragte, diesen Artikel zu reichen.

Der Abg. Dr. von Cuny erklärte sich gegen den Rauch- S Antrag und bat, den Artikel unverändert anzu- nehmen.

Hierauf nahm der Staats-Minister von Goßler das Wort. (Wir bringen diese Rede morgen im Wortlaut.)

Der D Graf zu Limburg-Stirum erklärte, daß es noth- wendig geweten sei, um wenigstens etwas zu Stande zu bringen, die Anzeigepflicht aus dem Geseße herauszulassen, weil fonst das Centrum die Vorlage nicht acceptirt hätte.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, er wolle jeßt auf die Ausführungen des Ministers nicht eingehen; man dürfe aber daraus nit folgern, daß er dieselben anerkenne.

Damit {loß die Debatte. Artikel 4 wurde angenommen.

Art. 5 lautet in der Regierungsvorlage:

,_ „Das Staats-Ministeriuni ist ermächtigt, für bestimmte Be- zirke widerruflih zu gestatten, daß Geistliche, welche im Uebrigen die geseßlichen Erfordernisse für die Ausübung geistliher Amts- handlungen erfüllen oder von denselben dispensirt sind, zur Hülfe- leistung im geistlihen Amt ohne die nah §. 15 des Gc\ccs vom 11, Mai 1873 erforderlihe Benennung verwendet werde.

Eine Debatte fand nicht statt ; der Artikel wurde ai zelehnt.

Damit war die zweite Berathung der Vorlage erledigt.

Ÿ Acund vertagte sih das Haus um 53/, Uhr auf Freitag r.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von Friedr. Andr. Perthes zu Gotha erschien:

Beicht- und Kommunionbuch. Von Wilhelm Baur, Dr. theol , Hof- und Dom-Prediger in Berlin. Dritte Auflage. 1882, Preis: 1,80 4, geb. 3 A Zu guter Stunde, in den Wochen der heiligen Passion, erscheint Baurs Beicht- und Kommunionbuch in dritter Auflage. Der starke Begehr, welcher wiederholte Auflagen nöthig gemacht hat, zeigt \{chon, daß neben so vielen älteren, trefflicwen Beicht- und Kommunionbüchern das von Baur eine eigenthümlich geistig ebenbürtige Gabe bietet. Der In- halt ist in acht Abschnitten, welche von den vorbereitenden Gleichnissen des Herrn, dem vom Weizenkorn und Weinstock bis zur „dauernden Gemeinschaft“ fortführen, übersichtlih geordnet. Eine Zugabe von Gebeten und Liedern {ließt das Buch.

Die Pfingstweihe oder die Einsegnung. Ein Idyll in drei Gesängen von Karl Heinrich Keck. Dritte Auflage. Preis: 1,20 M, geb. 2 46 Das jeßt in dritter Auflage neu erscheinende Idyll, wird sich zu den alten manche neue Freunde gewinnen. Der Verfasser hat ein anmuthiges Bild in Hexametern ausgeführt und ih dabei mit richtigem poetishen Verständniß von der Anregung leiten laffen, mit der dieses Versmaß zu linearer Zeichnung und plastischer Objektivität führt. Seine Dichtung dürfte namentlich den Konfir- manden ein willkommenes Festgeshenk sein zu christlicer Erbauung.

Aus dem Verlage der Königlichen Hof - Bubhandlung von Ernst Siegsried Mittler u. Sohn hierselbst liegen uns die beiden folgenden, kürzlih erschienenen Schriften vor:

1) Aus der Zeit der Armeereorganisation. Eine hifto- rische Reminiscenz. Preis: 1,20 (4. Angeregt durch die neuerdings hervorgetretenen gegen]äßlihen Auffassungen der Armeereorganisation, erinnert die Schrift an den thatsächlichen Verlauf jenes wichtigen, die Schlagfertigkeit unserer Armee bedingenden Ereignisses und stellt zur Charakteristik desselben die entscheidenden aktenmäßigen Zeugnisse zu- sammen. Da die Literatur über die Armeereorganisation unter König Wilhelm im Allgemeinen eine spärlihe und zerstückelte ist, so wird diese Schrift einen werthvollen Beitrag zur Staats- und Heeres- geschichte Preußens in unserer Zeit liefern. 2) Ueber Marsche und Kriegsmärsche. Nach vielgenannten Mustern bearbeitet von V. R. Preis: 0,50 ( Ein Scherz, der die neuesten, an- \spruchsvoll auftretenden militairischen Flugschriften geißelt, indem er deren Styl und Gedankengang travestirt. Das kleine Scherzbild dürfte vielen Beifall finden.

Von dem im Verlage von Emil Strauß in Bonn erscheinenden „Centralblatt für allgemeine Gesundheitspflege. Organ des nieder- rheinischen Vereins für öffentlihe Gesundheitspflege, herausgegeben von Dr, Finkelnburg und Dr. Lent“ licgen “Heft 3 und 4 vor. Diese Hefte enthalten an größeren Aufsäten: Bericht über die Generalversammlung des niederrheinischen Vereins für öffentlicbe Ge- sundheitspflege am 5. November 1881, von Dr. Lent. Die Ueber- bürdung der Schuljugend, Mittel und Wege zur Abhülfe. Von Dr. Hr. Wilh. Fricke (Schluß). Motive für cine Geburts- und Sterb- lichkeitsstatistik und für eine statistishe Uebersicht der wichtigsten Krankheitsformen in den westlichen Provinzen, Nachweisung über Krankenaufnahme und Bestand in den Krankenhäusern aus 51 Städten der Provinzen Westfalen, Rheinland und Hesser-Nassau pro Monat Januar 1882, —*Sterblichkeitéstatistik von 54 Städten der Provinzen Westfalen, Rheinland und Hessen-Nassau pro Januar 1882, Unter der Rubrik „Kleinere Mittheilungen“ finden wir: Gesellschaft für öffentlihe Gesundheitspflege in Spanien. Ueber Druck-Atrophie am Daumenballen (Thenar) bei Kupfershmieden. Einfüh- rung des Impfzwanges in der Schweiz. Anzeigepflicht der Aerzte im Großherzogthum Baden vom 30, Dezember 1X81. Die Sterblichkeit der Bevölkerung von England und Wales im Jahre 1881, Die Cholera in West-Arabien. Ungewöhnl dichter und anhaltender Nebel in London. Die Anstellung cinet dtischen ärztlihen Gesundheitsbeamten. —- An Berichten über cue Er- sceinungen auf dem Gebiete der Literatur bringen die vorliegenden Hefte folgende: Neuere Publikationen zur Impffrage, besprochen von Dr. Wolffberg (Schluß). Zur Aetiologie der Infektionskrankheiten mit besonderer Berücksichtigung der Pilztheorie. Vorträge, gehalten in den Sißzungen des ärztlihen Vereins zu München im Jahre 1880, besprohen von Dr. Mayer (Schluß). Ueber den Werth der \{wefligen Säure als Desinfectionsmittel, Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, von Dr. G. Wolffhügel, Regierungs- Rath, besprochen von Dr. de Jonge. Die Gehörsstörungen des Lokomotivpersonals und deren Einfluß auf die Betriebssicherheit der Eisenbahnen, von Dr. S. Moos, Professor in Heidelberg, Dr. H. Pollnow , prakt. Arzt in Berlin und Dr. D. Sdhwabach, prakt. Arzt in Berlin, besproben von Walb. Der Gesundheits- zustand der Maschinisten der Berlin - Anhaltischen Eisenbahn, von Dr, L, Güterbock, Geheimer Sanitäts-Rath, besproben von Walb. Sur l'éclairage électrigue au point de vue l’hbygiène de la Yue, von Dr, Javal, besprochen von Prof. Sacmisch.

Preußischen Staats-Auzeigers: Berlin 83W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

u. dergl.

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. Verloosung, Ameoertisation, Zinszahlung

Ste@briefe und Untersuchungs - Saäen, [14877]

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Agenten und Schreiber Heinrih Pfeiffer aus

rankfurt a. M., welcher flüchtig ist, is die Unter- uchungshaft wegen Meineids verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Justiz-

efängniß zu Frankfurt a. M. abzuliefern. Frank- rt a. M., den 29. März 1882, Der Unter- suchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.

. V.: Barckhausen. Beschreibung: Alter 39 Jahre, Größe 1,83 m, Statur groß, kräftig, Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart dunkler Voll- bart bezw. Schnurr- und Backtenbart, Augenbrauen dunkelblond, Augen braun, Nase gewöhnlich, Mund

ewöhnlih, Zähne vollständig, Gesicht voll, Gesichts- farbe gesund, Sprache deutsh. Kleidung : Ueber- zieher, dunkle Hosen, \{warzer Filzhut.

Stebriefs-Erledigung. Der gegen den Arbei- ter Paul Ludwig Pick wegen {weren Diebstahls im fkfriminellen Rückfalle in den Akten U. R. I. Nr. 690 de 1881 unter dem 19. Juli 1881 erlassene Steck- brief wird zurückgenommen. Berlin, den 28. März 1882, Königliches Landgeriht I. Der Unter- suungsrichter: G ö.

Steekbriefs-Erledigung. Der unterm 12, Jg- nuar 1882 hinter den U Carl Heinrich Hentschel, am 12. Mai 1863 in Berlin geboren, erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 23. März 1882. Königliches Amtsgericht T, Abth. 88.

[14733] Stebrief wird erlaffen gegen den angeblichen Zinngießer Karl Kafiz von Crlenbach, K. Bayr. Bezirksamts Kaiserslautern, wegen Unterschlagung bezw. Hehlerei (St. G. B. 88. 246, 259). Derselbe soll sih in R herumtreiben. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Amtsgerichtsgefängniß einzuliefern. Weins3berg, den 28, März 1882. K. Württ. Amtsgericht. A.-R. Löwenstein. Stuttgart. Steckbriefzurücknahme. Der unter dem 15, Juni 1880 gegen Colporteur ofeph Winter aus Kempen (Düsseldorf) wegen ntershlagung erlassene Steckbrief wird nach ge- schehener Einlieferung und Aburtheilung des 2c. Win- ter zurückgenommen. Stuttgart, den 25. März 1882. Der Untersuchungsrichter am K. Landgericht. Herrmann.

[14781]

{14782] K. Staatsanwaltschaft Stuttgart. Zurückgenommen wird der Steckbrief gegen Ernst Gustav Schneider von Chemnitz d. d, 1. Oktober v. J, Den 28. März 1882, Schanz, Str.

Subhastationen, Uufacbote, Wor- labungen u. dergl. [14777] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Christian Wilhelm Ehninger in Kirchheim u. T., klagt gegen den Fuhrmann Jo- hannes Buck von hier, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, aus Kauf und Darlehen, mit dem An- trage auf Verurtheilung des Beklagten dur vor- läufig vollstreckbares Urtheil zur Bezahlung des Kaufschillings und ODarleheasrestes von 277 M,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung |

des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Kirchheim auf den 31, Mai 1882, Vormittags 91 Uhr. Kirchheim, Württemberg, den 29. März 1882, Koch,

Gerichts\hrciber des Königlichen Amtsgerichts, [14772] Riedlingen. Oeffentliche Zustellung. Maria Barbara Teeb und Johann Wilhelm Teeb, Pfleger des am 15, Mai 1876 geborenen Kindes der Ersteren, Beide in Sulz, klagen gegen den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Sattler Anton Pius Buk von Altheim, O.-A. Riedlingen, wegen Ansprüche aus unehelicher S{chwängerung, mit dem Antrage, zu erkennen, der Beklagte sei \cbuldig, der Klägerin Maria Barbara Teeb felbst 90 G Kindbettkosten, sodann der Pflegschaft ibres Kindes, solange bis si dasselbe selbst zu ernähren im Stande ist, jedenfalls bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahr, an jährlichen Alimenten 80 A und zwar die bis jeßt verfallenen baar, die übrigen in vierteljährig vorauszahlbaren Raten, zu zablen und die sämmtlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Ried- lingen auf Samstag, den 3. Zuni 1882, Vormittags 8 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser aULSzug der Klage bekannt gemacht. Den 24. März 1882.

Feßler, Gerichtsschreiber des K, Amtsgerichts.

[14758] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmanu Franz Zinhen zu Dison in Belgien, vertreten dur Geschäftsmann Mont zu Hünshoven, klagt gegen den Bäder Nicolaus

ansen, früher zu Baesweiler, später zu Aachen wohnend, und -jeßt ohye bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus Wdc{sel vom 30. September 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be- flagten zur Zablung von 120 M nebst 69% Zinsen seit dem 15. Dezember 1879, sowie 5 A 60 4 Wechselunkosten nebst Zinsen seit Zustellung dieser Klage und den Kosten des Verfahrens und ladet den

| auf die obenerwähnten 500 Fl. zu haben glauben,

u. 8, w. von öffentlichen Papieren.

Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Geilen- kirchen auf Donnerstag, den 4, Mai 1882, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. O SPleuuner; Gerichtss{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

[14831] Oeffentliche Zustellung.

Die geschiedene Aeu Fleischermeister Langelot, Caroline, geborene Groschupf, zu Erfurt, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Martinius, klagt gegen die Erben des am 29, Januar 1880 zu Erfurt ver- storbenen Fleischermeisters Joseph Langelot, wegen eines dem Leßteren im Jahre 1878 gegebenen Dar- lehns von 630 mit dem Antrage auf Verurthei- lung der Langeloß’s{hen Erben an Klägerin unter Gesammthaft eventuell gemeinscaftliß mit Vorbehalt der Nehtswohlthat des Inventars 630 4 nebst 50/0 Zinsen seit Zustellung der Klage zu zahlen, und ladet den Mitbeklagten, Fleischer- meister Christian Langelot, zuleßt in Erfurt, jeßt in unbekannter Abwesenheit, zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf

den 23. Juni 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht

Erfurt, den 29, März 1882.

S Sulz, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

(14778) ODeffentlihe Zustellung.

Der K, Rechtsanwalt S{hlelein dahier erhebt Namens des Kaufmanns Oskar Nödelheimer dahier gegen den Schmiedemeister Franz Schmauß von hier, nun unbekannten Aufenthalts, Klage wegen 0 Æ S für einen im Jahre 1881 erhaltenen Anzug, ferner 40 #. S für verschiedene in den Jahren 1879, 1880 und 1881 käuflih erhaltene Kleidungsstücke, beantragt, daß Beklagter durch vor- läufig vollstreckbares Urtheil für \{uldig erkannt werde, an Kläger 120 4 .„Z nebst 5/9 Zinsen hieraus vom Tage der Klagszustellung an zu zahlen und die Streitskosten zu tragen und ladet den Be- lagten in die zur mündlichen Verhandlung über die Klage auf

Mittwoch, den 24. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, / Sigßungssaal anberaumte Sibung des K. Amtsgeribts Bamberg T., wovon Franz Schmauß, da die öffentlihe Zustellung gerichtlich bewilligt worden ift, hiermit in Kenntniß gesetzt wird.

Bamberg, den 28. März 1882, Gerichts\{reiberci des K. Amtsgerichts Bamberg I.

Der-K. A Wet

(14701 Bekanntmahung.

Im Hypothekenbuch für Erlangen Bd. VI. S. 615 ist auf der Plan-Nr. 1409 unter dem 26. Septem- ber 1826 eingetragen :

„900 Fl. rücständige Kaufgelder des Fohann Sebastian Dannreuther, wofür sich das Hypo- thekrecht vorbehalten wurde, laut Vertrags vom 24, Januar 1769“, und unter dem gleichen Datum:

„Die Zahlung der vorstehend eingetragenen 500 Fl. wird behauptet, kann aber niht nac- gewiesen werden.

Da die Nachforschungen nach6 dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderung fruchtlos geblieben und seit der leßten, auf die Forderung bezüglichen Hand- lung mehr als dreißig Jahre verstrichen sind, fo er- geht auf Grund des Art. 123 Ziff. 3 des A. G. ;. R. C. P. D. bezw. §. 82 des Hvpothekengesetes dem Antrage der Besitzer der erwähnten Plannummer, der Oekonomen Joseph und Heinrih Dengler in Kosbach, entsprecend an Diejenigen, welche ein Necht

hiermit die öffentlihe Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens im Aufgebots- termin, welcher Mittwoch, 8. November curr., früh 9 Uhr, im amtsgerichtlihen Sitzungssaale, abgehalten wer- den wird, bei dem unterfertigten Gerichte anzumel- den, widrigenfalls die Forderung für erloschen er- klärt und im Hypothekenbuche gelö\{t würde. Erlangen, den 25. März 1882. Königliches Amtsgericht. Merkel, Vorstehendes wird hiemit veröffentlicht. Erlangeu, den 28. März 1882, Der Königliche Sekretär : Gigglberger.

[14779] Armensathe. Oeffentliche Zustellung. Margaretha, geb. Kleindienst, Handarbeiterin, in Bretzenheim bei Mainz wohnhaft, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Neinab in Mainz, klagt gegen ihren Ehemann Jakob Hinterschied, Taglöhner, zuletzt in Bretzenheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen Ekescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und Verurtheilung des Beklagten in die Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtbstreits vor die erste Civilklammer des Großlberzoglihen Landgerichts zu Mainz auf den 30, Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Moyat, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Theater-Anzeigen. | in der Börsen-

Büttuer x Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Bureaur.

9. Familien-Nachrichten. beilage,

A) Aufgebot.

Nachdem glaubhaft angezeigt ist, daß die nach-

stehend näher angegebenen Urkunden:

a. die von der Deutschen Lebensversicherungs- Gesellschaft in Lübeck über das Leben des Apo- thekers und Kaufmannes Franz Theodor Hellwig in Baruth am 8. November 1872 ausgestellte, auf Inhaber lautende Police Nr. 58 085, groß

000 Thlr. Pr. Ct.,

. die von der Deutschen Lebensversicherungs- Gesellschaft in Lübeck über das Leben des Hof- besißers Peter Janzen in Montauerweide am

September 1868 ausgestellte, auf Inhaber lautende Police Nr. 45 838, groß 3000 Thlr. Pr. Ct., von der indessen durch Nichteinlösung 1000 Thlr. erloschen sind,

. die von der Deutschen Lebensversicherungs- Gesellschaft in Lübeck über das Leben des Dr. med. praft. Arzt Rudolph Loch in Danzig am 29. Zuli 1875 ausgestellte, auf Inhaber lautende Police Nr. 66 669, groß 4500 Æ,

. die von der Deutschen Lebensversicherungs- Gesellshaft in Lübeck über das Leben der Frau Bertha Marie Graßmann, geborenen Plaen, in Berlin am 27. Februar 1857 ausgestellte, auf Inhaber lautende Police Nr. 13 751, groß 2A Thlr. L Hen Leb f

e. die von der eutschen PLebensversicherungs- Gesellschaft in Lübeck General-Agentur Berlin, Agentur Marienwerder ausgestellte Prämienquittung Nr. 102 770, über die auf das Leben des Baumeisters Eduard Julius Leopold Benedikt Horwiez in Marienwerder lautende Police Nr. 7623, groß 1000 Thlr., für die Zeit vom 4, Dezember 1881 bis zum G O 1882 gezahlte Prämie von 19 M

abhanden gekommen sind, werden auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Feh- ling hieselbst, als Bevollmächtigten der angeblich zu den genannten Urkunden allein Berechtigten, nämlich (ad 1) des gedahten Apothekers Hellwig, (ad 2) des Hofbesißers Janzen, (ad 3) des A. W. Kafemann zu Danzig, (ad 4) der Frau Graßmann und (ad 5) der Wittwe A. Horwicz alle Diejenigen, welche an die genannten Urkunden Ansprüche zu haben ver- meinen, aufgefordert, solche Ansprüche in dem auf Mittwoch, den 13. Dezember 1882, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin im hiesigen Amts- gerihte IT. anzumelden und die Urkunden vorzulegen, unter dem Rechtsnachtheil, daß die acdahten Urkun- den für fraftlos erklärt und die Deutsche Lebens- versicherungs-Gesellschaft in Lübeck ermächtigt werden soll, dea Antragstellern neue, mit den abhanden ge- Tommenen gleichlautende Urkunde auszustellen. Lübe, den 25, März 1882, Das Amtsgericht, Abth. Ikl. As\chenfeldt, Dr. Dr. Achilles, Sekr.

[14753]

In den Hypothekenbüchern des hiesigen Amts- gerichts finden sich folgende Hypotheken eingetragen :

1) für ein Kapital von 400 Thaler, eingetragen am 29, Juni 1868 zu Gunsten des Kostmeiers Heinrich Meyer in Himmingerode auf Grund der notariellen Urkunde vom 21, Juni 1868,

2) für ein Kapital von 1950 Thaler, eingetragen am 19. April 1869 zu Gunsten des Hofmeisters Hr. Meyer und dessen Ehefrau Caroline, geb. Semmel- rogge, in Himmingerode auf Grund der notariellen Urkunde vom 26, Mai 1869,

Nachdem die Erben der vorgenannten Eheleute Meyer eidlicch erhärtet haben, daß die vorbezeichneten Obligationen verloren gegangen, und daß ibnen Niemand bekannt sei, der Anspruch auf diese beiden zurüctbezahlten Kapitale erheben kann, auch ein Auf- gebotsverfahren wegen etwaiger unbekannter Be- rectigte beantragt haben, so werden nunmehr gerihts- seitig Alle, welche in Betreff dieser vermißten Ur- kunden und der darin verbrieften hypothekarischen Forderungen Ansprüche zu haben vermeinen, aufge- fordert, ihre Rechte am

Dienstag, ven 30. Mai 1882, Yorgens 10 Uhr, so gewiß vor hiesigem Amtsgerichte anzumelden, als widrigenfalls die vermißten Urkunden binsictli der si) micht meldenden Inhaber für ungültig und wirkungslos erklärt und die darin bestellten Hypo- theken für erloscen erklärt werden sollen. Göttingen, den 22. März 1882, Königliches Amtsgerich{t, I[. Wagemann.

[14755] Gesehen Königliches Amtsgericht I. Hameln, den 23. März 1882, in öffentliher Sikzung. Gegenwärtig : Amtsgerichtsrath Kern, Referendar Zeddies. In Sacben, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Müller Lebrecht Kluge in Nohrsen gehörenden Erbenzinsmühle und Köthnerstelle Nr. 39 nebst Zu- behor K. 1/82. Í “V. “be ist dem Antrage stattgegeben und folgender Aus- {luß bescheid erlaßsen : Es werden alle Diejenigen, welbe an den im Aufgebote vom 1. Februar 1882 näber bezeichneten Immobilien Figenthums-, Näber-, lehnretliche, fideikommissarise, oder sonstige dingliche Rechte haben und si nicht im heutigen Tirmine gemeldet haben, hiermit angedrohter- maßen mit ihren Nechten im Verhältniß zum neuen Erwerber ausges{lo}sen. Ie 2E, 2 Zur Beglaubigung: gez. Kern. Zeddies. Ehrich s,

Gerichts\{reiber Kgl. Amtsgericts I.

[14747] Auss\chluß-Bescheid.

In Zwangsvollstreckungssachen des Vollhöfners Hr. Wildung in Idingen, Gläubigers, wider den früheren Vollhöfner jeßigen Altentheiler Jacob Westermann in U. Einzingen, Schuldner, wegen Forderung, werden Alle der Ediktalladung vom 26. November 1881 zuwider bis jeßt nicht ange- meldeten dinglichen Rechte der darin bezeichneten Art angedrohetermaßen im Verhältniß zum neuen “artig der Kaufobjekte für verloren damit er- annt.

Wal3rode, 1. März 1882.

Königliches Amtsgericht. Il, gez. Langerfeld. Zur Beglaubigung':

rilling, Gerichtsschreiber, i. V. [14783] Auss\chlußbescheid.

In Sachen, betreffend den Konkurs über das Ver- mögen der Kinder des weiland Gastwirths B. Linde- mann zu Freren werden Alle, welche der Edictal- ladung vom 4. Januar 1882 zuwider Rechte der in der Ladung bezeichneten Art in dem heutigen Termine nicht angemeldet haben, den neuen Erwerbern des Grundbesißes gegenüber damit ausge\{lossen; ins- besondere wird die’ Band I. Blatt 12 Grundbuchs von Freren Abtheilung II1. Nr. 2 zu Gunsten des Bernhard Christian Lindemann noch eingetragene P für erloschen erklärt und soll die Löschung

eantragt werden. :

So verkündet in der öffentlichen Sibung des Königlichen Amtsgerichts Freren vom 6. März 1882 na zuvoriger Verhandlung und nachdem der Nach- weis, daß die Bekanntmachung vom 4. Januar 1882 gehörig publizirt worden, zu den Acten gelangt war.

Freren, 6. März 1882,

Königliches Amtsgericht. Haccius. [14879]

Gegen den etwa 45 Jahre alten Bäcker Anton Goel in Willebadessen, welher im Jahre 1868 nah Amerika ausgewandert und seit Ende 1869, also seit länger als 10 Jahren, verschollen ift, hat die Chefrau Bäcker Anton Gockel, Maria, geb. Pleininger, zu Willebadessen, die gerichtlihe Todes- erklärung beantragt. Es werden daher der Anton Gockel und etwaige unbekannte Erben aufgefordert, ih spätestens in dem auf

den 20, Januar 1883, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt er- klärt und sein Vermögen den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird. Warburg, den 23. März 1882. Königliches Amtsgericht.

[14760] Bekanutmachung.

Die für die Michaeliskollektur hier ausgefertigte Hypothekenurkunde, dd. 15. Oktober 1868 über eine Forderung von 9 Thlr. 24 Sgr. 1 Pf. = 29 M 41 „Z an Johann Heinrich Schmidt zu Wölfis ist durch Aus\{lußurtheil vom 1, März 1882 für kraft- los erklärt worden.

Ohrdruf, den 29. März 1882.

Herzogl. S. Amtsgericht IV. gez. Bus. Zur Beglaubigung:

Ohrdruf, den 29, März 1882.

Der Gerichtsschreiber : Helbig.

[14743] Bekanntmathung. Die Ehefrau Johann Ritleng, Anna Maria Magdalena, geb. Fritsch zu Landersheim vertreten durch den Rechtsanwalt Trant in Zabern klagt gegen ihren Chemann, den Ackerer Johann Ritleng zu Landersheim wegen eingetretener Uebers{uldung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteieñ bestehenden Gütergemeinschaft. Zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern vom 21. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

Hörkens,, Landg.-Sekret. Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[14750] In der Onstein'shen Aufgebots\acbe F. 11/81 bat das Königlibe Amtsgeriht zu Emmerih am 27. März 1882 dur den Gerichts-Afessor Hiddemann crkannt:

Der notarielle Kaufvertrag vom 8. April 1847, aus welchem im Grundbucbe von Emmerich Band I1V. Fol. 235 Abth. IIL. Nr. 2 für den Heinri Cornelius Jansen eine Post von 800 Thlr. als rückständiges Kaufgeld eingetragen, von welchen der Betrag von 600 Thlr. gelö\cbt, der Reslbetrag von 200 Tblr. dem Kaufmann Franz Onstein obgetreten ist und no cingetragen steht, wird mit angehängten Hypothelenbuchs- auszuge für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht.

[14773 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Eigenthümers Johann Bialy aus Michorzewko, vertreten durch den Rechts- anwalt Brühl zu Graetz, erkennt das Königliche Amtegeriht zu Graeß in der Bialy’\chen Aufgebotssache 11. F. 16.,/81. durch den Amtsrichter Maske für Net: Das Dokument über die auf Michorzewko Nr. 3 in Abtheilung 111. unter Nr 5 für das Fräulcin Emilie von Szczaniecka, Rittecgutsbesißzerin zu Pakoslaw, als Rest von ursprünglich 4200 M Darlehn noch haftenden 675 4, wird für kraftlos erklärt, und die Kosten. des Verfahrens werden dem Eigenthümer Johann Biaky auferlegt.