1882 / 92 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

genonimèn ist, daß säinmtlide Aktien mit den Dividendenscheinen füt 1882 erworben werden, so ist aub ‘cer für 1882 zu erwartende, die Dividende auf sämmtliche Aktien *arstellende Gesammtübershuß im g r «u unter Kapitel 20 Titel 6 mit 595 441 # in Zu- gang gebracht.

Ma@t der Staat von dem nah §8. 7 des Vertrags ihm zustehenden Rechte, vom 1. Januar 1883 ab das Eigenthum der Berlin-Görliter Eisenbahn zum 1. Januar 1883 zu erwerben, keinen Gebrau, so ist die Verwaltung na diesem Zeitpunkte weiter für Rebnung der Ak- tionäre zu führen und erbält der Staat, soweit er durch Umtausch in den Besiß von Aktien gelangt is, die auf die leßteren vom 1. Ja- nuar 1883 ab entfallende Dividende. Erwirbt der Staat dagegen das Eigenthum der Berlin-Görliter Eisenbahn zum 1. Januar 1883, so fallen von diesem Zeitpunkte ab die Intraden der Bahn dem Staate vollständig zu.

Cottbus-Großenhainer Eisenbahn.

Nach §8. 2 des Vertrages vom 14. November 1881, betr. den Vebergang des Cottbus-Großenhainer Gisenbahnunternehmens auf den Staat, erfolgt die Verwaltung und der Betrieb der Cottbus-Großen- bainer Eisenbahn bereits vom 1. Januar 1881 ab für Rechnung des Staates, Mit Rücksicht hierauf ift bei der Ermittelung des Rein- ertrages für 1881 die CEisenbahnabgabe, soweit dieselbe von in Preußen belegenen Strecken zu entrichten sein würde, nicht in Ansaß zu bringen. Da die desfalsige Einnahme von 12 295 M. jedo im Staatshaus- halts-Etat für 1. April 1882/83 unter Kapitel 4 Titel 6 mit veran- anslagt ist, so ist im Nachtragsetat der angegebene Betrag bei dem genannten Titel wieder abgesetzt.

Die an das Königreich Sacbsen zu entrihtende Quote der Eisen- bahnabgabe wird aus den bei dem Ausgabetitel 11 „Steuern 2c.“ aufgenommenen Mitteln bestritten werden.

Rücklagen in den Erneuerungs- und Reservefonds sind in Gemäß- Heit des S, 2 Alinea 5 des Vertrages vom 14. November 1881, da der Uebergang der Verwaltung auf den Staat am 1. Mai d. J. Fattfinden wird, nur bis zu diesem Zeitpunkte in Ansatz gebracht, während für den übrigen Theil des Etatsjahres die dem voraussicht- Ant nas Bedürfniß entsprechenden Beträge veranschlagt wor- en sind.

Der sich nach dem Spezialetat für 1882 ergebende Betriebsüber- {uß von im Ganzen 751 242 4 ist im Nachtragsetat unter Ka- piel 19 Titel 4 in Zugang gebracht.

Nach §. 4 des Vertrages gewährt der Staat den Inhabern der Aktien eine feste jährlihe Rente von 3 °/, den Inhabern der Prio- zritäts-Stammaktien von 59/0 des Nominalbetrages, deren Zahlung Ppostnumerando am 2. Januar jeden Jahres gegen Rückgabe der bis- berigen vom 1, Januar 1881 ab laufenden Dividendenscheine erfolgen soll. Nach §. 7 a. a. O. ist der Staat jedoch außerdem verpflichtet, spätestens vier Monate nach der Uebernahme der Verwaltung den În- habern von Aktien der Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft gegen Abtretung ihrer Rechte, d. h. gegen Einlieferung ihrer Aktien nebst zuge- Hörenden Dividendenscheinen und Talons, Staats\chuldverschreibungen der 4 prozentigen konsolidirten Anleihe und zwar für je vier Stamm- aftien Staatsschuldverschreibungen zum Gesammtnennwerthe von neunhundert Mark und für je zwei Prioritäts-Stammaktien Staats- f{chuldverschreibungen zum Gesammtwerthe von fünfzehnhundert Mark anzubieten. Der Umtaush muß deshalb innerhalb des Jahres 1882 beginnen und ist hierbei der Dividendenschein für 1882 mit einzu- Jiefern. Jn der Annahme, del von dem Umtausche im vollen Um- fange Gebrauch gemacht wird, ist die vertragsmäßige Rente für 1882 von 3 ‘/a auf die Stammaktien und von 5 °%/ auf die Prioritäts- Stammaktien nicht vorgesehen, dagegen sind unter Kapitel 35 Titel 3 des Nachtragsetats Zinsen et die sämmtlichen zum Umtausch zu ver-

tigen kousolidirten Anleibe nebst Zinsen davon vom 1. April 1881

ab und zwar für je zwei Aktien à 200 Thaler zweihundert Mark

Nominalkapital sowie eine baare Zuzablung von 10 Æ pro Aktie

anzubieten. Bei dem Umtausche sind die Dividendenscheine für das

Rechnungsjahr 1881/82 und die folgenden Jahre mit einzuliefern.

Ges e ans wird in Höhe der umgetauschten Aktien Aktionär der esellschaft.

Da das Eigenthum der Rbein-Nahe-Eisenbahn vom Staate na §. 2 des Vertrages erst nach Ablauf der für den Umtausch der Aktien gegebenen einjährigen Frist erworben werden kann, so tritt für das Rechnungsjahr 1. April 1882/83 eine Aenderung in dem bereits bestehenden Verhältnisse der Rhein-Nahe-Gisenbahn zum Staate nicht ein und bleibt die durch die Geseße vom 16. April 1860 (Geset- Samml. S. 172) und vom 22. Mai 1861 (Geseß-Samml. S. 233) vom Staate übernommene Zinsgarantie für die beiden Prioritäts- anleiben der Rhein-Nahe-Eisenbahn in Kraft.

Nacb dem beigefügten Spezialetat der Bahn für 1. April 1882/83 wird auf die vom Staate zu erwerbenden Aktien der Rhein-Nahe- Eisenbahngesellschaft eine Dividende nicht entfallen, dagegen hat der Staat in Folge der übernommenen Zinsgarantie für die beiden Prioritätsanleihen cinen Zinszusbuß von 359 750 #4. zu leisten. In den Staatshaushalts-Etat für 1. April 1882/83 find unter Kapitel 32 Titel 5 zur Deckung dieses Zinszuschusses nah der desfallsigen Aus- gabe für 1880/81 nur 330 600 M vorgesehen, weshalb im Nachtrags- etat bei demselben Kapitel und Titel noch 29150 4 in Zugang zu bringen waren.

Die Zinsen für die zum Umtaush zu verwendenden Staats- \{uldverschreibungen auf die Zeit vom 1. April 1881 bis ult. März 1882 sind nach §. 3 des Geseßes vom 28. März d. J. Geseß- sammlung S. 21 aus den Reserve- und Selbstversiherungsfonds, bezw. aus den Erneuerungsfonds der im 8. 1 1]. e. bezeineten Eisen- babngesfellschaften, sobald diese Fonds dem Staate ngefaren sein werden, zu entnehmen. Es kommen demna für den Nachtragsetat nur die Zinsen für die zum Umtausche zu verwendenden 4 341 500 M Staats\chuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe vom 1. April bis ult. Dezember 1882 ia Betracht und sind solche mit 130245 #4 unter Kapitel 35 Titel 3 in Zugang gebracht.

Ueber den Erwerb des Berlin-Anhaltishen Eisenbahnunter- nehmens auf den Staat ift unter dem 14. März d. J. dem Hause der Abgeordneten ein Gesetzentwurf zur verfassungsmäßigen Beschluß- fassung -vorgeleat worden. i

Mit Rücksicht hierauf sind in der D der verfassungs- mäßigen Genehmigung desselben die durch die Verwaltung und den Betrieb der Berlin-Anhaltishen Eisenbahn im Jahre 1882 ent- stehenden Einnahmen und Ausgaben in dem Nachtragsetat bereits mit berücksichtigt. Hinsicbtlih der Veranschlagung kann auf die zu den vorerwähnten Eisenbahnen im Allgemein gegebenen Ausführungen ena Ra werden. Im Speziellen bleibt noch das Folgende zu bemerken:

In Uebereinstimmung mit dem von der Privatverwaltung be- obachteten Verfahren find getrennte Spezialetats für die Berlin- Anhaltische Eisenbahn und für die Oberlausitzer Eisenbahn (Strecke Kohl- furt-Falfenberg), welche leßtere nah dem Betriebsüberlassungs8vertrage vom 21, Februar 1878 von der Berlin-Anhaltiswen CECisenbahn- gesellschaft für eigene Rebnung betrieben und mit der Betriebsüber- nahme der Berlin-Anhoaltishen Eisenbahn von dem Staate in Ver- waltung und Betrieb für eigene Rechnung übernommen wird, nach dem Kalenderjahre 1882 aufgestellt worden. Der nah dem Spezial- etat für die Oberlausitzer Eisenbahn inkl. der Beträge zur Verzin- fung und Amortisation der Oberlausitzer Prioritätsanleißhe vom 22. Februar 1875 und der vertragsmäßigen Rente an die Ober-

Ausgaben beim Kapitel 36a. „Zur Verrechnung auf die Anleibe zue Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes“ zugeseßt sind.

Der Nachtragsetat weist hiernah im Ganzen einen Zugang bei den Einnahmen von... . . . . , 20988767 M 95 4 und: ber den Ausgaben von... « + 209887600 « B aus, außerdem sind 9300 F als „künftig wegfallend® bezeichnet.

Die im Spezialetat der Eisenbahnverwaltung pro 1. April

1882/83 bei den Ausgaben mit Rücksicht auf das Eisenbahngarantie--

gesecß aufgenommene Bemerkung ändert \sich wie folgt:

Nach der Bemerkung beträgt der Ueberschuß bei der Verwaltung der Cisenbahnangelegenheiten. . . . . , 102463261 #4 A Im Nachtragsetat sind bei dieser Verwaltung als Zugang bei den Einnahmen gegenüber dem Zugange bei den Ausgaben nach dem Vorstehenden mehr veranshlagt . . . 5744015 , 9% ,

mithin erhöht sih der Ueberschuß auf. . . 108207276 4 95 5 Auf diesen Uebershuß waren nach der zum

Staatshaushalts-Etat stattgefundenen Berech-

nung an Zinsen in

Ansatz zu bringen. . 85879 934 #4

Hierzu treten die im

Nachtragsetat veran-

{lagten weiteren Zin-

E o C DONMOE

find zusammen. . . 90920955 #6 H Bur Ausgleichung des

vorhandenen Defizits

im Staatshaushalts-

Etat für 1882/83 sind,

wie bisher, die vollen 2200000 Æ A in Anrecbnung zu

bringen, so daß îm

Ganzen von dem Ueber-

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in Abzug kommen und zur Tilgung der Cisen- bahnfapitalschuld statt des Betrages von 14 383 327 H. ein jolher von 15086321 M 95 S zu verwenden und abzuschreiben ift.

Die Staatseisenbahnkapitalschuld beziffert sich na der bis- Derigen Weren U 2 024 962 595 M. Hierzu treten die im Nacbtragsetat zu Kap. 35 Tit. 3 vermerkten“ Staats\chuldverschreibungen der vierprozentigen Tkonsolidirten Anleihe

93 120955 M S

E und erhöht fich dadur die Staatseisenbahn- TADIHGLI U U 2194151 345 M

Davon betragen 4 °%% 16 456 135 A, bis zu welher Summe die Tilgung der Staatseisenbahnkapitalschuld aus dem Uebershu}se der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten stattzufinden hat.

Das Marimum dieser Tilgung übersteigt demnach den zur Til- gung disponiblen Betrag von 15086321 4 95 „4 4 noch um rot, 1369813 M

Von der zur arung disponiblen Summe von 15 086 321 M. 95 㤠sind insbesondere bestimmt:

1) nach §. 4 Nr. 1 des Eisenbahngarantiegeseßzes zur planmäßigen Amortisation der Kapitel 36 des Etats der Staatss\chuldenverwal- tung bezeihneten Eisenbahnschulden, die bercits vermerkten und unver- CHNDeNT Dee E E63 STT O0 K

2) nah §. 4 Nr. 2 desselben Gesetzes:

a, zur Deckung der etatsmäßi-

gen Staatsausgaben pro

169 188 750 ,

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 19. April

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Anzeigen.

Steekbriefe nund Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Burthhalter Gusiav Utpot, welcher flüchtig ift, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter Ur- kfundenfälschung in den Akten U. R. Il. 348. 82. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt-Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, Alt-Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 14. April 1882. Der Untersuchungs- richter bei dem Königlichen Landgerichte T. Foh[. Beschreibung: Alter 30 Jahre, geb. 23. 3. 52 zu Rheinsberg, Größe 1,69 m, Statur mittel, Haare blond, Stirn niedrig, Bart kleiner blonder Snurrbart, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnli, Zähne gut, Kinn palte Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache euts.

[16647] Ladung. Der Bäcker Heinrich Julius Löffler, geboren am 22. Februar 1837 zu Sonnenburg, dessen Aufent- halt unbekannt ift und welbem zur Last gelegt wird, am 10. Dezember 1881 umherziehend zu Schöneberg Drukbilder und ODruckschriften feil- geboten zu haben, ohne im Besiß des zu diesem Ge- werbebetriebe erforderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein Uebertretung gegen 88. 1 und 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts 11. hierselbst auf den 20. Juni 1882, Vormittags 107 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht in Alt-Moabit, Portal IIIL,, Zimmec Nr. 33, zur Hauptverhandlung geladen, Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 1. April 1882,

Drabner, Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts I.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

(17170) Deffentlihe Zustellung.

II. 3101, Die Gewerkschaft der Grube Eisenzeche bei Mudersbach, vertreten dur deren Repräsentanten Ed. Gerhardus zu Mudersbach, vertreten durch den Rechts-Anwalt Dr. Pheiffer zu Altenkirchen, klagt

T TUD

wendenden Staatssculdver|chreibungen in Zugang gebracht und zwar: | [gusizer EisenbabugesellsWaft von der Berlin-An altisben Eisenbahn für 4500 000 # Staatsshuldverscbreibungen der 4 pro- | zy laistende Zushug ist in dem S ailein für die Berlin-Am 1882/83 die bereits ver- zentigen kTonsolidirten Anleihe zum Um- | haltisbe Eisenbahn in Ausgabe gestellt Merten S o e io! a, 9-081 931,70 tausch der Stammaktien, Zinsen vom Da der vertragsmäßig von der Berlin-Anhaltisben Eisenbahn welchen in Folge des im 1. Januar bis ult. Dezember 1882 | zy verwaltende Erneuerung2fonds der Oberlausitzer Eisenbahn nach Nachtragsetat bei der Gifen- Ge mt... 180000 M. | wie vor bestehen bleibt, so sind die redulatiumäkigen Rüdlagen im bahnabgabe nachgewiesenen 11 250 000. Staatsschuldverschreibungen Spezialetat für die Oberlausiger Eisenbahn vorgesehen, während für Abganges von 12295 A zur der 4 prozentigen Tonsoli- die Berlin-Anhaltishe Eisenbahn für die Zeit vom 1. Juli d. F, weiteren Deckung der etats- dirten Anleihe zum Um- als dem voraussichtlichen Zeitpunkte des Ueberganges der Verwaltung mäßigen Staatsausgaben pro f taushe der Prioritäts- auf den Staat, ab die Ausgaben nah dem wirklihen Bedürfnisse POS O e v 1209000 7 Stammaktien, Zinsen vom veranlagt worden sind. : hinzutreten und demnach nun- 1, Januar bis ult. De- __ Die an die Königlich \ächsishe und Herzoglih anhaltisbe Re- mehr vermerkt sind . , . 8094 226,70 M. —— eber 1882 mit. . ._, 450000 | gierung abzuführenden Quoten der Eisenbahnabgabe von der Berlin- . zur Verrechnung auf die An- zusammen für 15750 000 4 Nominalkapital an Zinsen 630 000 (A | Anhaltischen Eisenbahn sind unter dem Ausgabetitel 3 des Spezial- leiße zur Erweiterung des Soweit der Umtausch Seitens der Inhaber der Aktien unter- | etats dieser Bahn vorgesehen. Cisenbahnnetzes die bereits bleiben sollte, wird die dann zu zahlende Rente bei der Eisenbahn- Der sich hiernach für 1882 ergebende Betriebsübers{uß von der vermerkten 2537 524,30 4A verwaltung außeretatêmäßig zu verrechnen sein, dementsprechend aber | Berlin-Anhaltischen Eisenbahn von im Ganzen 3163 145 M ist im und die im auch eine Verminderung der vorstehend veranschlagten Zinsen ein- | Nactragsetat unter Kapitel 19 Titel 5 in Zugang gebracht. Nachtragsetat treten. O i Nach §. 5 des Vertrages vom 8. März 1882, betreffend den bei Kap. 3ba. : Märkis{h-Posener Eisenbahn. Uebergang des Berlin-Anhaltishen Eisenbahnunternehmens auf den zu qleichem Nach §. 2 des Vertrages vom 14, November 1881, betreffend | Staat, gewährt der Staat den Inhabern der Aktien der Berlin-An- Zwecke in den Uebergang des Märkisch-Posener Eisenbahnunternehmens auf den | haltishen Eisenbahngesellschaft eine feste jährlihe Rente von 6% Zugang ge- Staat, soll die Verwaltung und der Betrieb der Märkisch-Posener | des Nominalbetrages, also von 36 # pro Aktie à 600 A Die brachten . . 690 699,95 ,„ Eisenbahn bis zum Eigenthumserwerbe, welcher nah §. 7 1. e. nicht | Zahlung der Rente erfolgt postnumerando am 1, Juli und 2. Ja- u vor dem 1. Januar 1883 erfolgen darf, lediglih für Rehnung der | nuar jeden Jahres gegen Rückgabe der bisherigen Dividendenscheine vermerkt sind 3 928 29425 , 11 322 450,95 Aktionäre stattfinden. Die Bahn tritt somit zunächst in dasselbe | mit der Maßgabe, daß, wie bisher, auf den am 1. Juli fälligen E E s Ti T5056 TIT 97 7 Verhältniß zum Staate, wie es bezüglih der übrigen Privateisen- | Schein 12 K und der Rest von 24 auf den Restdividendenschein L L L a E a v a Sus 26 bahnen, welche vom Staate für Rechnung der Gesellschaften verwaltet | am 2. Januar gezahlt wird. Jedoch is der Staat nach §&, 8 des s SEG n pezialetat ar S ens s ei Kap, 008, werden, bestcht. Der Erneuerungs- und der Reservefonds der Bahn | Vertrages weiter verpflichtet, spätestens vier Monate na der Ueber- | enthaltene Bemerkung ist hiernah ebenfalls entsprehend zu ändern, ist in bisheriger Weise zu dotiren und besonders zu verwalten, auch | nahme der Verwaltung Seitens des Staates den Inhabern von muß mee p leng Se E gezait ees Ges y aat ar Fotiis Weid d Cd N a angel Ian gegen S I p er Staat hat nah §8. 6 des Vertrages die Verpflichtung über- | ihrer Rechte, d. h. gegen Einlieferung ihrer Aktien nebst zugehörigen | Q; pt Pot ; Ei ck ; nommen, spätestens ses Monate nach der Uebernahme der Ver- | Dividendenscheinen und Talons, Staatsschuldverschreibungen der vier- Literarische Neuigkeiten und periodisheSqhriften. waltung den Inhabern von Aktien der Märkisch-Posener Eisenbahn- | prozentigen konsolidirten Anleihe und zwar für je eine Aktie Staats- Preußisches Verwaltungs-Blatt. Nr. 29. Inhalt: gesellsdaft gegen Abtretung ihrer Rechte, d. h. gegen Einlieferung | \{uldvershreibungen zum Gesammtnennwerthe von 900 A anzu- | Gemeindewahl- und Stimmrecht der als Inhaber des Eisernen Kreuzes ibrer Aktien, Staatsschuldverschreibungen der 4 prozentigen konsoli- | bieten. II, Klasse von Zablung einer Klassensteuer befreiten Personen. dirten Anleihe anzubieten und zwar : Den zum Umtausch zu verwendenden Staats\chuldverschreibungen | Vertrieb von Loosen zu Lotterien außerhalb des gestatteten Absatz- a, für je fünf Stammaktien à 300 G sech8hundert Mark, der vierprozentigen konsolidirten Anleihe zum Nominalbetrage von | gebietes. Abgrenzung der Gebiete der Justiz- und der Verwaltungs- b. für je aht Stammprioritätsaktien à 600 M - fünftausend | 77 625 000 M werden Zinscoupons vom 1. Juli 1882 ab beigegeben | behörden und ihrer Zuständigkeiten. Zulässigkeit des Rechtsweges, _ fiebenhundert Mark , werden, und sind deshalb im Nachtragsetat unter Kapitel 35 Titel 3 | insbes. bei Abgaben. Zwangsweise Etatisirung der Kosten einer Nominalkapital. Bei dem Umtausche der Stammprioritätsaktien er- | für diese Staats\culdverschreibungen Zinsen vom 1. Juli bis ult. | neuen Einrichtung in und für die Kirhengemeinde. Beitragspflicht halten die Inhaber derselben gleichzeitig eine baare Zuzahlung von | Dezember 1882 mit 1552 500 A in Zugang gebracht. des Patrons zu den Kircbenbaukosten. Die Ausdrücke des Reichs- 6 A pro Aktie. E E Dagegen war unter Kapitel 31 Titel 2 c. des Nachtragsetats | gesetzes vom 31. März 1873 für die Amtsbezüge der Beamten. Bei dem Umtausche sind die über das Nechnungsjahr 1883 wie | die am 1. Juli 1882 fällig werdende Rente von 12 & vro Aktie | Zum Fluchtliniengeseß vom 2. Juli 1875. Entschädigungsansprub. über die folgenden Jahre lautenden Dividendenscheine und die Talons | auf 86250 Stück der letzteren zum Nominalbetrage von überhaupt | Privatrechtlide Befugnisse an öffentlichen Wegen. Civilrecht- mit cinzultefern, wogegen die Staatésschuldverschreibungen vom 1. Ja- | 51750000 &6mit .......,.. , , 1035000 M | lihe Folgen der Sra netens Zwangsbefugnisse der Polizei nach nuar 1883 ab zu verzinsen sind. S und der nicht durch Zinsen für die Staats\{uld- Gem. Recht. Zulässigkeit der Erhebung des Kompetenzkonfliktes. Hiernah haben die Aktionäre der Märkish-Posener Eisenbahn- | verschreibungen auszugleichende Rest des Rentenbetrages Polizeilibes Einschreiten wegen Gefährdung des Retentionsrechts. gesellschaft für das Jahr 1882 ledigli diejenige Dividende zu be- | von 6 K pro Aktie mit „......,.,., 517500, | Ebeshlicßung. Genehmigung des Vormundschaftägerihts. Ver- ziehen welhe aus dem Unternehmen in diesem Jahre erzielt wird. zusammen mit T552509 4 | jährung und Unterlassung des Strafantrags, insbes. bei Beamten- Der Staat ist an dieser Dividende nit betheiligt. vorzuseben. : beleidigung für die antragsberechtigten Vorgeseßten. Ausseßzung Da auch die vom 1. Januar 1883 an laufenden Zinsen auf die Soweit der Umtausch Seitens der Inhaber der Aktien unter- | einer durch Trunkenheit hülflosen Person. Uebertragung des elter- zum Umtausche der Aktien zu verwendenden Staatsscbuldverscbrei- | bleiben sollte, würde die am 2. Januar 1883 fällige Rente von | liben Züchtigungsrechts, Wucher bei Rückkaufsgeshäften. Wucher bungen zuerst am 1, Juli 1883, also im Ctatsjahre 1, April 1883/84 | 94 « pro Aktie voll zu zahlen und bei der Eisenbahnverwaltung zu | bei Darlehnsvermittelungen. Beamter im Sinne des Strafgeseßz- fällig werden, so ist die Uebernahme der Verwaltung der Märkisch- | yerrechnen sein, dementsprehend aber auch eine Verminderung der | bus. Begriff des groben Unfugs. Grober Unfug durch eine Plener Eisenbahn Seitens des Staates ohne Einfluß auf die Ge- | veranschlagten Zinsen für Staats\chuldverschreibungen eintreten. in der Wohnung vorgenommene Handlung, Grober Unfug dur taltung des Nachtragsetats. @ y i Nach dem Nachtragsetat beträgt bei der Verwaltung der Eisen- | Aufnahme falsher Nachrichten in Zeitungen. Begriff des „Feil- Macht der Staat von dem nah §. 7 des Vertrags ihm zu- | bahnangelegenheiten der Zugang haltens" (gesundheitss{ädliher Nahrungsmittel), Versu und stehenden Necte, vom 1. Januar 1883 ab das Eigenthum der Bahn | bei den Einnahmen . 21001062 A 95 „1 | Vollendung des Feilhaltens bswaftlice Pre Nahrungsmittel,

(S S 32 egen die Barbara Wisser in Amerika, unbekannt O n? A E s x E E S S e, wegen der von der Beklagten als Miterbin gv au ; Ò L Detaulen E ‘40 121409120 ihrer Mutter, der verstorbenen efrau Johann

- 7 Wisser laut Gewerkenbeshluß vom 1. August 1878

geshuldeten Zubuße für die Jahre 1872, 1873, 1874,

1875 und 1876 mit dem Antrage auf kostenfällige

Verurtheilung der Beklagten und der übrigen Grben

der Ehefrau Johann Wisfser

1) zur Zahlung von 402 4A 02 H § nebst 5% Zinsen feit 1. August 1878,

2) zur Herausgabe der ihnen eigenthümlich zuge- hörigen ideellen Hälfte von 8 Stämmen = 32 Kuren der Grube Eisenzehe zur nothwen- digen Subhastation behufs Befriedigung der Klägerin wegen ihrer Forderung zu 1

und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des

Königlichen Landgerichts zu Neuwied j

auf den 14. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Neuwied, den 12. April 1882.

Fobes, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

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(17699) Oeffentliche Zustellung. Die Firma M. Paderstein & Söhne zu Pader- born, vertreten durch den Justiz-Rath Predeek, klagt gegen den Kaufmann Benjamin Blumenkohl, früher zu Salzkotten, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen mehrerer Wechselforderungen an Nathan Blumen- quil u2910al fohl, sowie der Kosten, für welche Beklagter eine jÎaja2a 1290 1494949420 uauol ° S O S Kaution bestellt hat, mit dem Antrage, denselben zu -1(fß U13l0| ‘all1ub1019 2143QUV verurtheilen, an_ die Klägerin bei Vermeidung der uauorla]diaalaS ‘28 E d . o. 00 nothwendigen Subhastation der Parzellen Flur 5 E E Nr. 109 in der Gemeinde Salzkotten und Flur 6 E Nr. 2 in der Gemeinde Upsprunge 1060 M 79 5 nebft uazaauaigng uoga uaa(v112921 6 % Zinsen von 618 M seit dem 1. Februar 1882 uautnuv\n? und von 430 Æ seit dem ' 11, Februar 1882 TETTTST S T zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen ————— Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Civil- wIveas Tee L kammer des Königlichen Landgerichts zu Paderborn uauuwin? auf den 14. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr,

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mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Prüßen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

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[17695] Bekanutmachung. : Auf den Antrag des Kurators, Rendanten Carlson hier, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Arnsberg unterm 16. Februar c. für Recht und verkündet : „daß das Hypothekendokument vom 1. Dezem- ber 1767, durch welches für den verstorbenen Juden Schmuer zu Balve im Grundbuche von Enfkhausen Band V. Blatt 42 resp. Band I. Blatt 43 Abth. 111. Nr. 1 eine Gorderuas von 31 Thalern nebst Zinsen eingetragen steht, für kraftlos zu erflären und die Kosten des Ver- fahrens dem Antragsteller aufzuerlegen. * Königliches Amtsgericht. Ausgefertigt: Arnsberg, den 11. rz 1882.

Boot, Gerichtsschreiber des Köriglichen Amtsgerichts.

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C c i Ir i ie Ver- c j s O8 . S a8 ieses N livantte weite [S Bedüna vi, Aktionäre m a E ch S Se E A Zu 95 balti Handel ‘und Landwirth baft Von Paul Dein L Feuilleson. ¿u führen und erhält der Staat, soweit er durch Umtausch in den | !nd demna der Ueber|Guß . s 0 N ° | Landleben und Landwirthschaft in England. Von Ludwig Freiherr

Besi von Aktien gelangt ist, die auf die letzteren vom 1. Januar Zur Verzinsung für die auszugebenden v. Ompteda in Wiesbaden. (Fortsetzung.) Dalrymple, der ameri- 1883 ab entfallende Dividende. i n n dpersVeetoungen Zee O kanische Weizenkönig. (Mit Berit d) Candwirthsheitliche Lehr- Grwirbt der Staat dagegen das Eigenthum der Märkish-Posener | tonfolidirten Anleihe waren jedoch den Ausgaben 041 021 anstalten, Spre(saal. Antworten: Comfrei. Folgen gelinder Eisenbahn zum 1. Januar 1883, so fließen von diesem Zeitpunkte ab | WUleßen Po 0e A IO E Pim t ————- | Winter. Aussaat von Johanniroggen mit Lupinen. Fütterung die Intraden der Bahn dem Staate perRendig zu. nah deren Abzug ein Ueberschuß von. . . . 702994 M 95 4 | von M ilhkühen, Wiesenansaat. Spiritusverkauf. Butter- Rhbein-Nahe-Eisenbahn. verbleibt, ALHE S h L maschine. Verfütterung von Kartoffeln an Vieh, Bedingungen Nach §. 1 des Vertrages vom 6./16. Januar d. J., betr. den Mit Rücksicht darauf, daß bei der Eisenbahnabgabe im Pachtvertrage. Viehzuht, Fragen. Rundschau. Per- Uebergang des Rhein-Nahe-Eisenbahnunternehmens auf den Staat, | , ¿ . i 12295 A S | sonalien. Ausstellungen. Versammlungen. Jagd. ist der Staat verpflitet, spätestens drei Monate nach Publikation | in Abgang zu bringen waren, verblieben von dem E Fischerci,. Aus dem Rechtsgebiet. Handel und Verkehr. Ge- des Vertrages in der Geset-Sammlung ten Aktionären der Rhein- | vorbemerkten Ueberschusse von... . . . , 702994 95, | treide. Vieh. Sulies- und Düngemittel. Spiritus, Kar- Nahe-Eisenbabngefell saft gegen Abtretung ihrer Rechte, d. h. gegen nh. ee 690699 A F | toffeln. Kartoffelfabrikate und Weizenstärke. Hülsenfrüchte und Einlieferung ihrer Aktien Staatsjchuldvershreibungen der 4 prozen- | disponibel, welche nah §8. 4 Nr. 2 des Eisenbahngarantieges eyes den | Sämereien, Baumarkt, Besitwechsel.

- Frei- Sur1ma

der Kal. Staats-

Eisenbahn-Direktion Köln

peidezeinii che) . 4 Friedrich-

z-Eisenbahn . Berwaltungsbezirk der Kagl.

Bromberg

Reichseisenbahnen in Elsaß- fiion Köln

(linkärheinische). .

Württembergische senbahn

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erwaltungsbezirk der Kgl. eisenbahnen :

bezirk der Kgl. J

bezirk der Kgl. dwigs-Eisenbahn

amburger Eisenb. .

- Märkische Eisenb.

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Eisenbahn-Direktion Frank- ummen u. Durchschnittsz

Eisenbahn-DirektionBerlin

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Eisenbahn-Direktion Han-

R E 14/Breslau - Schweidnitz

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Rechte Oder-Ufer-Bahn

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Dortmund - Gronau-Ensche- 7T|Braunschweigische Eisenbahn

1|Lübeck-Büchener Eisenbahn 3[Verwaltungsbezirk 6lBadische Staatseisenbahnen 8|Bergisch

HAltona-Kieler

13

91

Nachweisung der Unfälle beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) auf deutschen Eisenbahnen (ausschl. Bayerns) im Monat Februar 1882, aufgestellt im Reihs-Cisenbahn-Amte,